1908 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Apr 1908 18:00:01 GMT) scan diff

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vorliegen, also wenn das Grundstück die Eigenschaft eines land- o forsiwitihaftliG genußten Grundstücks verloren hat, oder enn es aus irgend welchen Gründen aufhört, für die S re i anstalt beleihungsfähig zu sein. Auh wenn das Grundstü ers in das Eigentum ‘des Staats oder einer Gemeinde übergeht, oder wenn es Fideikommißeigenschaft erlangt, besteht an Saug der Verschuldungsgrenze kein Interesse mehr. Ferner kann L L der Versuldungsgrenze gewilligt werden, wenn der geo e gus beahtenswerten Gründen beabsichtigt, die im § 1 des 6 MS forderten Voraussetzungen zu beseitigen, wenn er z. B. das Grun i anz oder teilweise zu Lbusteiellei oder baulichen Zwed@en zu Ls en beabsihtigt. Auch wird die Genehmigung zu erteilen sein, wenn ir stückde abveräußert werden, die im Verhältnisse zur Gesamtheit E ne der Verschuldungsgrenze helofieien S E von gerin Werte und Umfange sind. Ò von det Meianvete ungsbehörde bezw. von ter Landschaft (Ritter- haft) ctwa erteilte Uns@talifeitäzeugnia, 28 He nie an erührt, für die Entschetdung e watt Dies Senebinicung ist in diesem Falle dahin I teilen, daß in die Abschretbung der Gerte Pari ohne über- tr uldungégrenze gewilligt wird.

A) Die A der Kreditanstalt auszustellenden Bunge (§8 2, 5) sowie die von dem Kommissar auszustellenden ¡Belche al : gungen und Genehmigungen sind in der Form des Artike . G.

¿. G. B, O. zu erteilen.

ü desselben Gesehes hat ferner der Justiz- E A mit dem Minister für Landwirt- saft, Domänen und Forsten unterm 22. April 1908 eine allgemeine Verfügung erlassen, die nachstehende Bestimmungen

enthält: : I. Allgemeine Vorschriften.

I i der Vershuldungsgrenze bei einem Grund-

fiñde beantragt, lo ba A E Pas den eihiwg E Grundbuhs und der Grundakten 10 7 R sti {ändigen Kreditanstalt zu prüfen, ob die im R Geseues E rfordernisse der Eintragung ego :

Erfo1derlichenfalls is dem Cigentümer die Beibringung der im § 2 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Bescheinigung aufzugeben.

2. ten 1 der Vershuldungsgrenze erfolgt in den Spal i 2 3 der weiten Lbfeilung E O M Bos, E erschuldungêgrenze nah dem i ift nahrihtlich zu vermerken. os A Lr die zuständige Kreditanstalt zu be-

nachrihtigen. E

intragung der Vershuldungsgrenze die Ein-

traaen DO R Grundla De L Ltt E s

beständigen oder für eine bestimmte Zei S

trage nach bestimmten (festen) Geldrente 2 Á E

oder einer Vormerkung zur Sicherung eine S s t, fo hat das Grundbuhamt nach de

en E UENRO und der Grundakten zu prüfen, W die

beantragte Belastung nach der im § 6 des Gesetzes I E enen

Berechnung dasenige Vielfah: des P Aitel 73 des Ausführungs.

übersteigt, welches na

O Di Sein für die Beleihung des Grund-

stüd3s mit Mündelgeld maßgebend tit. :

iherungshypothek im Wege der

e E S lbferderuna beantragt, so ist auch

i n einer

a drien, 06 die intragung nit nah A A 2 des Gesehes ohne ü ngsgrenze zu :

Molt S E Belastung die Verschuldung8grenze

nicht, so ist dies in der Eintragung zu bemerken.

4. . A Eiragneo eam rgas m e {f die Zulässigkett der Belastung VersGuldungsarente, 10 f Grimd der im § 5 Abs. 4 daselbs vorgesehenen Bescheinigung der zuständigen Kreditanstalt zu prüfen. Im Falle des § 5 Abs. 4 des Gesetzes sind in dem Gen die Kreditanstalt die Größe, der Grund teuerreinertrag und der Ge- bäudesteuernupungswe E S cliers N E S E Ge räge der vorhe i Jehes Ai echts anzugeben. Ein Vorschuß ist von dem Antrag-

. 5 Sah 1 des Gesetzes). steller nicht zu erfordern E so f in der H anzugeben,

Jst die Belastung zulässig, i t Tb des für die Vershuldungsgrenze ma al de ins S ziffermäßiger Bezeichnung des Betrags ist abzusehen. E . teilweise it i lastung über die Vershuldungsgrenze S 2 HEE Antragsteller gegebenenfalls E S 18 der Grund uchordnung eine Frist zur Beschränkung des Antrags zu

E Mb 1 bezeihneten Art unter Ueber- Ss in erschuldungögrenze Lingetragen E s p ae Abs, 3 des, Gejeges, vorgesehenen Bescheinigung des S S Ding mi en Sn h S P acl ae! an A n iat Rest bestimmten Stelle der zweiten E L Cintecgima ist der Kommissar sowie die zuständige Kreditanstalt zu benachrichtigen.

Auf die Löschung der Verschuldungsgrenze finden die Vorschriften

: 1, Abs. 3 entsprechende Anwendung. S Die Lohan ielt t den Spalten 7, 8 der S Gleidzeitig ist der Vermerk über die Eintragung der Der|Gutdung grenze in der Aufschrift rot zu unterstreichen.

D die Zwangs- der Eintragung der Vershuldungsgrenze die bec Grundstüds angeordnet, so soll die n 2 Versteigerungstermins auch eine Angabe über die Eintr aug e Verschuldungsgrenze und den diefe bestimmenden Höchstbetrag e ibt b : Zur Feststellung des Höchstbetrags hat das Vollstreckungsger E zuständige Areale um die im § 8 Nr. 3 des Gesetzes vorge ersuchen. ;

Den A E ersbulbunigtürente von der Zwangsversteigerung H berührt, so hat das Volistreckungsgeriht den Fie bestimmenden Höchst- betrag bei dem im § 130 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vorgeschriebenen Ecsuhen dem GrundbuŸ- amte miszuteilen. Bei der Eintragung der Sicherungshypotheken für die Forderung gegen den Ersteher soll, soweit sie niht zu Gunsten der im § 10 Nr. 1 bis 4 desfelben Geseßes bezeihneten Ansprüche erfolgt, im Grundbu auch ersihtlich gemaht werden, inwieweit die Hypothek die Vershuldungsgrenze überschreitet.

11. Besondere Vorschriften.

88,

d die Verordnung vom 23. März 1908 bestimmten Geltitgsgebiete a E vom 20. August 1906 sind für die Prüfung, ob ein Grundstück von der Ostpreußischen Landschaft belichen werden darf, die in der Anlage wiedergegebenen Bestimmungen maß- gebend.

t befähigte Beamte der Oftpreußishen Landschaft G S L E Giee8) e die bei deren Generallandschaftsdirektion

Gilt für die Belastung,

angestellten Syndizt.

Anlage. -

Von der Ostpreußisben Landschaft dürfen beliehen werden :

a. alle im Landschaftsbezirke belegenen Landgüter, eins{chlteßlich der Königlichen Domänen und Forsten, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 1509 4. beträgt und sie sich außerdem ohne Rück- siht auf Nebenverdtenst des Besitzers zu einer selbständigen Ater- wirtschaft eignen ; :

b. Grundstücke, welWe in einer ftädtishen Feldmark liegen und fich zu einer selbständigen Nahriungsstelle dur Bodenbenußung eignen, sofern ihr landschaftlih ermittelter Wert mindestens 1500 4 beträgt;

c. städtische Ländereten, welche mit ländlichen zu einer selbständigen Gutswikitschaft vereinigt sind, insofern der landschaftlih ermittelte Wert des Gesamtguts mindesiens 1500 6 beträgt.

Wiesengrundstücke, die nach dem Verzeichnisse ter Niederungs- güter zur Niederung gebör:en, dürfen auch ohne Gebäude und Inventar

ieben werden. S der Grundsäße über die Beleihurgsfähigkeit können

nur dur eine Aenderung der Saßung der Landschaft erfolgen. Die Saßungsänderungen werden in den Amtsblättern der Regierungen zu Königsberg i. Pr., Gumbinnen, Allenstein und Marienwerder bekannt

gemacht.

Während des Vierteljahrs vom 1. Januar bis 31. März 1908 haben 5919 Shiffe (gegen 5546 Schiffe in demselben Vierteljahr 1907) mit einem Nettoraumgehalt von 1 169 743 Registertons (1907: 1073012 Registertons) den Kais er Wilhelm-Kanal benußt und, nah Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 598 027 6 (1907: 541 821 6) entrihtei. Davon entfielen auf den Monat März 1908: 2607 Schiffe (1907: 2528 Schiffe) von 449 307 Registertons (1907: 416 383 Register- tons) und 232 830 6 (1907: 212 046 4) Gebühren.

Jm Rechnungsjahr 1907 haben 34998 Schiffe (gegen 33158 SyYiffe im Rechnungsjahr 1906) mit einem Netto- raumgehalt von 6 423 441 Registertons (1906: 5 963 125 Re- gistertons) den Kanal benußt und nah: Abzug des Elblots-

1 geldes an Gebühren 3109595 4 (1906: 2871 699 46) ent-

richtet.

Vayern. /

Der Staatssekretär des Reichsshaßamts Sydow, der am Sonnabend in München eingetroffen war, ist, „W. T. B.“ zu- folge, vorgestern von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten Luitpold in Audienz empfangen worden.

Sachsen. : Seine Majestät der König Friedrih August empfing, „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag im Residenz- shlosse zu Dresden den Staatssekretär des Reichsshaßamts Sydow und im Anschluß daran in Gegenwart Jhrer König- lihen Hoheit der Prinzessin Mathilde den Statthalter in Elsaß-Lothringen Grafen von Wedel nebst Gemahlin in Audienz.

Großbritannien und JFrland.

Gestern früh fand in der Westminster-Abtei zu London ein B für den verstorbenen Premier- minister Campbell-Bannerman statt, dem, „W. T. B.“ zufolge, der Prinz von Wales in Vertretung des Königs, alle Minister, die leitenden Politiker beider Parteien, der französische “Ministerpräsident Clemenceau und das diplomatische Korps bei- wohnten. Der Botschaftsrat von Stumm legte in Vertretung des Deutschen Kaisers einen großen Kranz zu Füßen des Sarges nieder. Nach dem Goitesdienst begab sich das Trauergefolge nach der Euston Station. Die Leiche Campbell-Bannermans wird nah Schottland übergeführt, um dort bestattet zu werden.

Das Unterhaus versammelte sich gestern nah den Osterferien wieder und wurde nach einer Gedächtnisrede des Premierministers Asquith für den verstorbenen Premier- minister Campbell-Bannerman zum Zeichen der Trauer bis heute vertagt.

Amerika.

er Präsident Roosevelt hat eine neue Botschaft an A E ey gerichtet, in der er wieder auf cine Geseß- ebung zur Vermehrung der Vollmachten der Bundesregierung Bringl und die, laut Meldung des „W. T. B.“, unter anderem

unkte enthält:

E des I aailides Handelsverkehrs der großen Korporationen, Prüfung des Tarifs durch cine Parlamentskommission und Regierungeexperten, um die für eine Tarifrevision im nächsten Herbst nötigen Informationen zu sichern, Schaffung zeitweiliger finanzieller Maßregeln zur Vorbeugung einer Krisis im nächsten Jahre und endlich Einseßung einer Kommission von Sahverständigen * zur gründlichen Prüfung der Finanzfrage in Amerika und im Auslande.

Der Haupiteil dêr Botschaft behandelt die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit. Der Präsident verurteilt die Demagogen, die Haß dem Reichtum predigen, brandmarkt aber auch in den stärksten Ausdrücken jenè Multimillionäre, die ihr Vergnügen in einem geschmacklosen e sehen und ihr Lebenswerk in einer Anhäufung von Macht und in deren Gebrauch in der hmußigsten Form.

Jm Senat ift gestern der i Rae,

it einem Ergänzungsantrag versehen war, vier neue Silahtschiffe u beschaffen, in Uebereinstimmung mit dem Wunsche des Präsidenten Rooseveli nochmals zur Beratung gestellt worden. Der Entwurf is, wie das „W. T. B.“ meldet, abermals mit 50 gegen 23 Stimmen A worden.

Unter dem Vorsiß des Präsidenten Diaz hat das mexikanishe Ministerium gestern eine zweistündige Sißung abgehalten, in der die Guatemala-Krisis erörtert wurde.

Afien.

n den Organisator der Räubereien an der russisch- persischen Grenze Khan-Mahmed-Kuli und die râube- rische Nomadenbevölkerung ist, „W. T. B.“ zufolge, von Tiflis eine Strafexpedition abgegangen, die aus dem 2. und 4. Schüßenbataillon zwei Schnellfeuergeshüßen der Ge- birgsartillerie und einer Sotnie Kosaken besteht. E

Aus Urmia wird vom 22. d. M. gemeldet, daß Ein- ¿lle von Kurden nun auh im Bezirke von Salmas be- en haben und mit jedem Tage zunehmen. Jn der legten Poche wurden aht Dörfer geplündert, wobei fünf Personen S { und viele verwundet wurden. Die Wiederherstellung der gn L aphenlinie Urmia—Salmas wurde dur Kurden vereitelt. Telegrap Kurden sind ferner in den Bezirk Dola eingedrungen. A inem Dorfe ist die ganze Bevölkerung unter Zurück- i us ei ihrer gesamten e entflohen. Ein zweites Dorf assung erstórt, wobei achtzehn Menschen erschlagen wurden. Qu E andéren Dorfe, in dem die Kurden auf Widerstand

stießen, wurde ein Teil der Bevölkerung getötet und ein anderer ist in einer Moschee, die von den Kurden in Brand esteŒckt wurde, umgekommen oder gefangen genommen worden. Einige Dörfer werden von den Kurden belagert.

Die chinesische Regierung hat, nah einer Mel- dung des „Reuterschen Bureaus“, formellen Protest gegen die Ausdehnung der japanischen Verwaltung auf das Chientao-Territorium zwischen Korea und China erhoben, da dessen Zugehörigkeit zu Korea von China be- stritten wird. China erflärt, daß Japan diese Ausdehnun seiner Verwaltung in aller Stille vorgenommen und dadur die Stellung des Marquis Jto verstärkt habe, der dort drei ständige Vertreter eingeseßt hat. '

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ versuchten vor- gestern in Fez fanatisch rge Volkshaufen, welche die Straßen durchzogen, die aus ändishen Postämter zu zerstören. Das deutshe und das englische Postamt waren geschlossen , sodaß die Menge nur die außen angebrachten

rieffästen* zertrümmern konnte. Auf der französischen Post wurde alles in Stücke geschlagen. Ein Briefträger und ein Soldat des französishen Konsulats. wurden mit dem Tode be- droht. Die Behörden sprachen auf dem französischen Konsulut ihr tiefes Bedauern über das Geschchene aus und verhafteten die Schuldigen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige 144. Sißung des Reichstags wurde von dem Präsidenten Grafen Üdo zu Stolberg-Wernigerode mit der Mitteilung von dem am 15. April erfolgten Tode des Abg. Zindler (dkons.) eröffnet. Das Haus ehrte das An- denken an den Verstorbenen in der üblihen Weise.

Auf der Tagesordnung standen 62 Berichte der Petitionskommi sion. Auf. Vorschlag des Präsidenten wurden diejenigen Petitionen vorab erledigt, zu welchen keine Wortmeldungen vorlagen.

Die Petition, betreffend Einschränkung der Einfuhr und des Handels mit Alkohol in den afrikanischen Kolonien, überwies das Haus dem Reichskanzler als Material.

Die Petitionen, betreffend Abänderung des Münz- geseßes, werden S8 Anirag des Abg. Bassermann (nl) in Verbindung mit der zweiten Beratung der Novelle zum Münzgeseße erledigt werden.

[s Material überwiesen wurden die Petitionen, betreffend rei G Lees Ie Regelung des-Apothekenwesens.

Die Petitionen, betreffend Stempelabgabe auf Er- laubniskarten für Kraftfahrzeuge, sollen auf Antrag Bassermann in Verbindung mit der ersten Lesung des neuen, dem Hause jüngst zugegangenen Geseßentwurfs, betreffend die Automobile, beraten werden.

(Schluß des Blattes.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die seit Donnerstag im Bürgersaal des Rathauses geführten Einigungsverhandlungen für das deutsche Baugewerbe haben, wie hiesige Blätter melden, gestern abend “ihr Ende erreiht. Um 7# Uhr verkündete der Vorsitzende, Magistratsrat von S chulz, folgenden, von den drei Unpartetishen einstimmig beshlofsenen Schiedsfpruh: „1) In keinem Lohngebiet darf irgend eine Ver- schlechterung der Lohnbedingungen eintreten. 2) In den Lohngebieten, wo zwischen den Parteien Lohnerhöhungen für die Vertragsdauer vereinbart sind, sind diese aufrecht ju erhalten. 3) In Lohn- gebieten, wo von der zuständigen Arbeitgeberorganisation anläßlich der gegenwärttgen Bewegung im Baugewerbe Lohnerhöhungen schtiftlich oder mündli angeboten wurden, sind diese Erhöhungen ohne Einschränkung durchzuführen. 4) In Lohngebieten, wo nah dem 1. April keinerlei Lohnerhöhung vorgenommen und auch nicht zum 1. April 1909 vorgesehen ist, ist mit dem [. April 1939 der Slundenlohn um 1 S zu erhöhen. 5) Für jeden Be- zirk, jedes Lohngebiet und erforderlichenfalls für jeden Ort wird ein Schiedsgeriht unter dem Vorsitz eines Unparkteiishen dur die zuständigen Organisationen eingeseßt, das über die außer der Lohn- rage bestehenden Streitigkeiten bis zum 16. Mai endgültig ent- eiden muß. Die Parteien haben bis Montag, den 4. Mai, dem Kollegium der Unparte ischen in Berlin (Gewerbegeriht) die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruhs anzuzeigen.“ Dr. Prenner- München verlas hierauf eine eingehende Begründung des Schieds sprud/s und {loß mit der Mahnung an die Parteien, im Interesse des gewerblichen Friedens für die Annahme des Sthiedsspruhs zu wirken, dann werde man 1910 dem Ziel des Reichsvertrages nahe ge- kommen sein, Der Verband der baugewerblihen Hilfs- arbeiter Deuschlands, Zweigverein Gro -Berlin, hat, der „Voss. Ztg.“ zufolge, beschlossen, mit dem Verband der Bau- ge\chäfte einen neuen Tarifvertrag für die Zeit vom 1, April 1908 bis zum 31. März 1910 abzuschließen gemäß den bei den Einigungs- verhandlungen im Bürgersaal des Nathauses getroffenen Ver- Die Aebeity ebr Bhrlins kab fol

e Arbeitgeber Berlins haben folgende Anordn ü

den 1. Mai erlassen: 1) Das Plakat iber Verwadnung n 1 Teilnahme an der Maifeier is an sihtbarer Stelle auszu- hängen und der Aushang ift zu kontrollieren. 2) Die Arbeiter sind spätestens am 30. April auf die Folgen der Maifeier aufmerksam zu machen und auf das Plakat hinzuweisen. 3) Maifeiernde gelten ohne weiteres als entlaffen und dürfen vor dem 6. Mai nicht wieder eingestellt werden, 4) Entshuldigungen gelten nur, wenn ein ärztlihes Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, daß der Ar- beiter am 1. Mai hauskrank und arbeitsunfähig war, 5 Maifeiernde find spätestens am 2. Mai bei der Krankenkasse abzumelden, 6) Lohn- zahlungen für die Maifeiernden sind nicht am 2. Mai sondern am 9. Mai vorzunehmen. 7 Akkordarbeiter, die #ich am Mittwoch, den 6. Mai, nit zur Fortseßung * ihrer Arbeit einfinden und „nit wiedereingestellt werden, baben nur dann Anspruch auf rückständigen Lohn, wenn nah Fertigstellung des Akkordes ein Ueberschuß verbleibt. 8) Einstellungen von - neuen Arbeitern dürfen vor Montag, den 11. Mai, nicht vorgenommen werden. 9) Die Fabrikordnung ist von neuem zu unterschreiben.

Ss s P E E S A De die

ubmacherge en wegen Lohnstreits in den Ausftan 7 Gal: R. d. Bl g stand gelreten

e in Leipztg in einer von etwa 500 Brauereiarbeiltér der vershiedenen Gruppen besuchten Versammlung, der „Lpz. Bien zufolge, vom Gauleiter berichtet wurde, haben die weiteren Tarifs verhandlungen zur Einigung geführt. Zwischen den Vertretern der Arbeitershaft und des rauereibesißervereins i ein Tarif vereinbart worden, der 5 Jahre Geltung haben soll. Die Ver- fammlung war mit dem Tarif zwar niht allenthalben einver- standen, beschloß aber doch aus Zweckmäßigkeitsgcünden, ihm zujus stimmen, und beauftragte die Tarifkommission mit dem endgültigen Abschluß des Tarifvertrages mit dem Brauereiverein. (Val. Nr. 78 d. Bl.) Eine starkbesuchte Versammlung der Leipziger Shuh-