1939 / 229 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Sonderbeilage zum Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 30. September 1939.

Verlcihung des Titels „Baurat“. Druckfehler-Berichtigung zum Runderlaß des Reichsministers der Finanzen v. 22. 6. 1939 über die Verleihung des Titels „Baurat“ für Verdienste im Hochbaufah in Nr. 145/1939: 151.

Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 155.

Versicherungs8außendienst. Anordnung der Leiter der Reihs3- gruppen Handel und Versicherungen zur Bereinigung des Ver- sichezungsaußendienstes: 175.

Versicherungseinrihtungen. Anordnung auf Grund des S 6 Abs. 2 des Geseyes über die Gebietsbereinigungen in den öst- lichen preußishen Provinzen (betr. Ueberführung der Unfall- versicherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Grenz- mark Posen-Westpreußen in Schneidemühl auf die Unfallver- siherungskasse für die Feuerwehren der Provinz Pommern tin Stettin): 178. :

Versicherungs-Unternehmungen. Bekanntmachung über die Genehmigung der teilweisen Uebertragung des Bestandes einer Versicherungsgesellschaft auf eine andere Versiherungsgesell- schaft: 196. S

Viehseuchenpolizeilice Anordnungen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. v. 15. 7. 1939 über die Bekämpfung

des seuchenhasten Verkalbens (Banginfektion des Rindes): 165; i:

Viehseuchenpolizeilihe Anordnung der RMdF. v. 11. 9. 1939 zum Schuße gegen die Tollwut: 213; Viehseuchenpolizeiliche An- ordnung des RMdF. v. 23. 9. 1939 über aktive Schutimpfung gegen Maul- und Klauenseuche in Sperrbezirken: 228.

Volkswohnungen. Runderlaß über die Förderung des Baues von Volkswohnungen. Bestimmungen über die Förderung des Baues von Volkswohnungen mit Reichsdarlehen: 164.

W.

Waren (Einfuhr und Ausfuhr). 2. Anordnung über die

Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Ein- fuhr von Waren v. 25. 8. 1939: 197; 3. Anordnung desgl, v.

4. 9, 1939: 206.

Warenverkehr. 1. Bekanntmachung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr mit dem Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig v. 5. 9. 1939: 207.

Warenverzeichnis zum Zolltarif. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum“ Zolltarif und des Teils IIl der Anleitung für die Zollabfertigung v. 5. 9. 1939: 206.

Wärme-, Kälte- und Schallschußz. Anordnung Zur Markt- regelung auf dem Gebiet des verarbeitenden Wärme-, Kälte-

und Schallshußgewerbes v. 19. 9. 1939: 220.

Wein. Verzeichnis der im Deutschen Reich zur Untersuchung ausländisher Weine bei der Einfuhr nach Deutschland er- mächtigten Fachanstalten: 158.

t, Bekanntmachung über die Ausdehnung des Ver-

fei 004 Bn MECRNgE O für Wehrmachtauf-

träge auf die Erlangung von Magnesium für Wehrmachtauf- aufträge: 200.

Werberat der deutschen Wirtschaft. 3. Bestimmung des Werberats der deutshen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen im Lande Oesterreih v. 15. 8.. 1939: 187.

Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung Ex deutschen Staatsangehörigfkeit: 157; 164; 166; 168; 174; 177; 178; 183; 194; 198; 211; 220; 229.

Wirtschaftsbezirke und Wirtschaftskammern. 5. Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern (Neufassung der 4. Anordnung v. 12. 1. 1939, betr. Abgrenzung in den sudetendeutschen Gebieten) v. 15. 7. 1939: 163.

gewerbe v. 31. 7. 1939: 176; Anordnung des Reichswirtschaft3- ministers zur Aenderung der Anordnung über die Anerkennung der Wirtshastsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art

v. 29. 8, 1939: 201.

Z.

Zahlungs- und Kreditverkehr. Bekanntmachung über die

Î i in dem von den Regelung des Zahlungs- und Kreditverköehrs in Y deutschen Truppen beseßten Gebiet der Republik Polen: 227.

Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Be= kanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des § 3 des Geseyes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland: 225. 5

ölle und Zolländerungen. Verordnung über Holländerungen L 7. 7. 1939: 155; v. 18. 7. 1939: 164; v. 26. 7. 1939: 171; v.

26. 8. 1939: 198; v. 5. 9. 1939: 206.

llgebiete, Zollordnungen und Zollstraßen. Verordnung L TOURE im Oberfinanzbezirk Baden: 163; Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie des Grenzbezirkes gegen das Protektorat Böhmen und Mähren innerhalb des Ober finanzbezirks Troppau v. 11.8. 1939: 189; Verordnung über den Verlauf der HZollbinnenlinie des Zollgrenzbezirks gegen, das Reichsprotektorat Böhmen und Mähren im Obersinanz-

bezirk Karlsbad v. 16. 8. 1939: 195. j : “Zucker. Uebersicht über den während des Monats Juni 1939 vera steuerten und steuerfrei ausgeführten Zucker: 166; Julî

1939: 194. e Betrieb der Zucker-, Stärkezucker- und Rübensaftfabriken im

Monat Juni 1939: 166; Juli 1939: 194. Zulassungskarten (siehe auch Filmverbote). Bekanntmachungen

/ x U j L der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 162; i Bekanntmachung der Filmoberprüfstelle über die Außerkraft-

Wirtschaftsgruppen. Anordnung des Reichswirtschafts-

Wandergewerbe. Verordnung über die Ausübung des Wander-

gewerbes und des Stadthausiergewerbes v. 25. 7. 1939: 174.

ministers über den Aufbau der Wirtschaftsgruppe .Vermittler-

seßung der Zulassung eines Films: 181.

zum Deutschen ReichSanzei

Berlin, Sonnabend, den 30. September

e

Erste Beilage

ger und Preußischen Staats3anzeiger

1939

Wm Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Niederländische Gesandte in Berlin, Fonk- heer van Haersma de With, ist nah Berlin zurück- gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen.

Positvesen.

Meues Telegrammschmuckblatt.

Am 15. Oktober 1939 fürt die Deutsche Reichspost ein neues Formblatt für Shmuckblatt-Telegramme = LX 10 = ein. Es ist ein achtfarbiger Offsetdruck der Reichsdruckerei mit Blumen nach einem Entwurf des Malers und Graphikers Erich Meerwald in Berlin-Wilmersdorf.

Vildtelegraphendienst mit Zugoslawien. Am 1. Oktober d. F. wird der Bildtelegraphendienst zwischen Deutschland und Jugoslawien eröffnet. Er wird in Deutschland unächst nur. von der Bildstelle Berlin wahrgenommen, Ueber die ebühren geben die Postämter Auskunft.

Vorlibergehende Aenderung von Postordnungs-

bestimmungen.

Vorübergehend werden von der Deutschen Reichspost wegen der z. Zt. bestehenden außergewöhnlihen Dienst- und Personal- verhältnisse einige Postordnungsbestimmungen geändert. Danach wird bis auf weiteres für Pakete und Postgüter der Freimachungs- zwang eingeführt. Fhm unterliegen nicht Pakete mit Zivil- lleidung, die von den zux Wehrmacht Einberufenen herrühren,

Lebensmitteltarten auch in Gaststätten.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat durch Erlaß vom 27. 9. 1939 für die Zeit vom 2. 10. bis 22. 10. 1939 folgende Regelung getroffen: Fleisch, Brot und Nährmittel können in den Gaststätten, Kantinen usw. sowohl auf die aus- gegebenen Haushaltskarten als au auf Reisekarten entnommen werden. Die Reisekarten werden zu diesem Zweck auf Antrag auch ohne Nachweis ‘einer Reiseveranlassung ausgestellt. Auch ein Umtausch von Wochenabschnitten dex Haushaltskarten in Reise- karten, die bis zum 22. 10. 1939 gültig geschrieben werden können, ist zulässig, Der Umtausch in Reisekarten erfolgt durch die Ge- meindebehörden bzw. Kartenausgabestellen.

Für Fleischspeisen, die mit Fett zubereitet sind, brauchen bis zum 22: 10. 1939 Einzelabschnitte der Fettkarte nicht abgegeben u werden. Falls ein Gast jedoch,“ etwa dér Hotelgast zum Früh- fd, veine Fettportionen bestellen will, so muß er von der Reise- tarte, die eine Reihe von Einzelabschnitten für Fette in Unter- teilung bis zu 10 g enthält, Gebrauch machen. Fleishgerichte in Gaststätten und Kantinen dürfen nur gegen die mit „Fleisch oder Fleishwaren“ bezeichneten Einzelabschnitte über je 50 g Fleish auf der rechten Seite der Reichsfleischkarte oder gegen die auf der Reisekarte enthaltenen Einzelabschnitte für Fleisch über je 50 g abgegeben werden. Wer jedo regelmäßig in derselben Gasilstätte oder Kantine ißt, hat auch die Möglichkeit, die Ab- schnitte auf der linken Seite der Reichsfleishkarte zu verwenden, wenn er den Bestellshein der Reichsfleischkarte in der Gaststätte oder Kantine abgibt und jeweils die entsprehenden Abschnitte durch Lochung oder Durchkreuzen mit Kopierstift entwerten läßt.

Für die Abgabe von Brot und Mehlspeisen gilt die Reichsbrotkarte und die Reisebrotkarte. Bei der Verabfolgung von Mehlspeisen erfolgt die Umrechnung von Brot in Mehl im Verhältnis von 100 : 75. Für Speisen, in denen kartenpflichtige Nährmittel, - wie beispielsweise Graupen, Reis, Haferflocken, Nudeln, Sago usw. enthalten sind, müssen die entsprechenden Einzelabschnitte der Lebensmittelkarte abgegeben werden. Die Einzelabschnitte der Reisekarten gelten auch für den Einkauf in Lebensmittelgeschäften, Bäckereien usw.

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe hat angeordnet, daß in jeder Gaststätte ein besonderes preiswertes, kartenfreies Eintopf- oder Teller-

wenn die Pakete vom zuständigen Truppenteil gesammelt und in größerer. Mengen bei der Post eingeliefert werden. Aufgehoben wird ferner die Bestimmung, wonach bis drei Pakete mit einer Paketkarte und bis 10 Postgüter mit einer Postgutkarte versdndt werden dürfen. Von jeßt an ist also jedem Paket eine Paketkarte und jedem Postgut eine Postgutkarte beizufügen. Endlich muß die Zustellgebühr für Pakete, die nah den Bestimmungen grund- säßlih der Empfänger zu entrichten hat, bis auf weiteres der Ab- sender der Pakete vorauszahlen. Empfängern, die ihre Pakete regelmäßig auf Grund einer Abholungserklärung abholen, wird

die vorausgezahlte Zustellgebühr zurückgezahlt.

——

Inhalt und Verpackung der Feldpostbriefe.

Der Fnhalt der Feldpostbriefsendungen bis 250 g besteht vielfah aus verderblichen Gegenständen, z. B. frishen Früchten (Weintrauben, Pflaumen, Birnen, Tomaten usw.) oder auch aus feuhtem Obstkuchen, was zur Folge hat, daß die Briefe sih schon bald nah Beginn der Beförderung auflösen. Auch Streichhölzer sind in diesen Sendungen öfter enthalten. Wenn auch die Ab- sender bei Versendung von Früchten usw. sich von dem Gefühl leiten lassen, ihren Angehörigen im Felde eine Freude zu machen, so verkennen sie doch dabei, daß die Sendungen während der Be- förderung mit anderen in Beuteln zusammengepackt werden müssen, wodurch die Früchte usw. verderben. Abgesehen davon, daß der Empfänger von der Sendung, wenn sie thn überhaupt erreicht, keinen Nuzßen hat, tritt noch der weitere Nachteil ein, daß durch die zerdrückten Früchte andere Sendungen durhnäßt

- werden. Bei Streichhölzern bedenken die Absender nicht, daß

Streichhölzer in Postsendungen überhaupt nicht verschickt werden dürfen, da sie sih entzünden und dadurch u. U. größeren Schaden verursachen können. Der Absender macht sih g. F. nicht nur ersaßpflichtig, sondern auch strafbar. Die Deutsche Reichspost richtet daher an alle Absender von Feldpostbriefen die dringende Bitte, leiht verderbliche Gegenstände, insbesondere Früchte, ferner Streichhölzer und andere leicht entzündlihe Gegenstände nicht in die Sendungen aufzunehmen.

geriht bereit gehalten werden muß, das in Zukunft die Bezeich- nung „Stammgericht“ führt. Dieselbe Anordnung begrenzt auch die Zahl der Vorgerichte, Suppen, Fischgerichte, Teller- und Ein- topfgerichte, Salate, Süßspeisen und Kompotte. «Fn Zukunft kann jeder Gast aus einem entsprechenden Vermerk auf der Speisekarte erschen welche Einzelabschnitte bei d2x Bestellung eines Gerichtes abzuliefern sind. Durch Ausbau und. Verfeinerung des Gast- stättenrechts wird den Bedürfnissen der Berufstätigen, die dauernd auf Reisen oder auf die Verpflegung in einer Gaststätte und Kantine angewiesen sind, in Zukunft noch mehr Rechnung ge- tragen werden. Aus sozialen und versorgungspolitishen Gründen kann jedoch auf die Einführung dek Kartenpflicht in den Gast-

stätten und Kantinen nicht verzichtet werden.

SHauptversammslungskalender für die Woche vom 2. bis 7, Oktober 1939. Montag, 2. Oktober. Königsberg (Pr): Königsberger Lagerhaus A.-G., Königsberg (P), 11 U Rheydt: Kabelwerk Rheydt A.-G., Rheydt, 15 Uhr. Dienstag, 3. Oktober.

Berlin: Brandenburgische Elektricitäts-, Gas- und Wasserwerke A.-G., Berlin, 104 Uhr. Berlin: Getreide-Kreditbank A.-G., Berlin, 1114 Uhr. A Maas Deutscher Getreide-Kreditbanken A.-G,, Berlin, hr.

Mittwoch, 4. Oktober.

Donnerstag, 5, Oktober. Düren: JFsola Werke A.-G., Düren, 17214 Uhr. Krefeld: Krefelder Teppichfabrik A.-G., Krefeld, 17 Uhr. ie eutsGe Baumwvoll - Fndustrie A.-G., Kuchen, d

Freitag, 6. Oktober.

Sonnabend, 7. Oktober.

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Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ fi 30. September auf 61,50 N. (am 29. September auf 61,50 R.M) ür 100 kg.

Berlin, 29. September. Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) [Preise in Reich8mark.] Bohnen, weiße, mittel —,— bis —,—, Langbohnen, weiße, handverlesen —,— bis —,—, Linsen, kleine, fäferfrei —,— bis —,—, Linsen, mittel, läferfrei —,— bis —,—, Linsen, große, käferfrei —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe —,— bis —,—, Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —_—,—, Speiseerbsen Vict. extra Riesen, gelbe —,— bis —,—, Geschl. glal. gelbe Erbsen [I (zollverb.) —,— bis ——, Geschl. glas. gelbe

xbsen ITI (zollverb.) —,— bis —,— Grüne Erbsen —_—,— bis —,—, Reis: Rangoon *) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungi. *) 29,00 bis 30,00, Jtaliener, ungl. *) 30,50 bis 31,50, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0 *) 41,50 bis 42,50), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50 f), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6 *), 34,00 - bis 385,00 +), Gerstengrüße *), alle Körnungen 834,00 bis 35,00 f), Haserflocken *) [Hafernährmittel] 45,00 bis 46,00 {), Hafergrüte *) [Hafernährmittel| 45,00 bis 46,00), Roggenmehl, Type 997 24,56 bis 25,50, Weizenmehl, Type 630 (Juland) 35,90 bis dds ers, Weizengrieß, Type 450 39,75 bis —— Kartoffelmehl, hocfein —,— bis —,—+F), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 38,50 bis 39,50 f), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00), Kakao, stark entölt 130,00 bis —,—, Tee, ine]. 810,00 bis 900,00, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00, Ringäpfel, amerikan, extra choice —,— bis —,—, Pflaumen 40/50 in Kisten —,— bis —,—/# Sultaninen: Type 10 63,00 bis 65,00, Type 9 58,00 bis 60,00, Korinthen choice Amalias* 54,00 bis 58,00, Mandeln, süße, handgewählte, ousgewogen —,— bis —,— Mandeln, bittere, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig în /g kg- Packungen —,— bis —,—, Bratenshmalz in Tierces —,— bis —,—, Braten- shmalz in Kübeln 183,04 bis —,—, Berliner Rohshmalz —,=—

bis —,—, Dtsch. Rindexrtalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Sped, inl., ger. —,— bis —,—, Markenbutter in” Tonnen 292,00 bis _——, Markenbutter, gepackt 296,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 286,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 290,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 278,00 kis —,—, Molkerei- butter, gepackt 282,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 256,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 260,00 bis —,— (die Butter- preise verstehen sich frei Bahnhof Berlir zuzüglich .1,30 KM Rollgeld per 100 kg), Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00, echter Gouda 40 9/6 172,00 bis 184,00, echter Edamer 40 9/0 172,00 bis 184,00, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,—, e Romatour 20 % 120,00 bis —,—, Harzer Käse 68,00 1s 74,00.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. +4) Die zweiten Preise verstehen sih auf Anbruchmengen.

Berlin, 29. September. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. [Preise in Reichsmark. ]| Pfeffer, |chwarz, Lampong, aus3gew. —,— bis —,—, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 225,00 bis 230,00, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. —,— bis —,—, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein- speisesalz, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Futesäcken 22,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zutcker- sirup, hell, in Eimern —,— bis —,—, Speijesirup dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 123 kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 124 und 15 kg 73,00 bis 74,00, do. aus getr. und fr. Pfl. 81,00 bis 83,00, Pflaumenkonfiture in Eimern von 123 kg —,— bis —,—, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12} kg 102,00 bis 106,00, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,—, Dt Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00, Margarine, Spizenmarken, gepackt 194,00 bis —,—, do. lose —,— bis —,—, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172 00 bis —,—, do. lose —,— bis —,—, Margarine, Konsum, gepackt 112,00 bis —_—,—, Speiseöl, aus- gewogen 140,00 bis 157,00.

Fortseßung auf der nächsten Seite.

Be «a 6. «e « «0230-3800

Berliner Börse am 30. September.

Am Wochenschluß wiesen die Aktienmärkte zwar keine ein=- heitliche Linie auf, jedoch war die Kursgestaltung E weiter nah oben gerichtet. Das Geschäft hat jedo nicht unwefsent- lih an Umfang abgenommen. Bei den kleinen Kaufaufträgen handelt es sih ohne Zweifel um eine echte Anlagetätigkeit, was auch eindeutig daraus hervorgeht, daß die Reichsaltbesizanleihe in den leßten Tagen laufend ihren Kurss\tand bessern konnte.

Am Montanmarkt wurden lediglich Klöckner bei kleinem Umfang um 10%%/ niedriger notiert. Andererseits fielen Mans- felder Bergbau und Buderus durch Steigerungen von 1 bzw. 14% auf. Harpener, Stolberger Zink und Vereinigte Stahl stellten sih je 1/2%/ höher. Braunkohlenwerte hatten. sehr ruhiges Geschäft, wobei Leopoldgrube 2/4% gewannen. Bei den Kali- werten standen Wintershall mit + 1!/s %/ im Vordergrunde. Fn der chemischen Gruppe wurden von Heyden 1/2%/ und Goldschmidt 1% höher, Farben hingegen mit 1561/2 3/8% niedriger bewertet.

Gummi- und Linoleumaktien sowie Kabel- und Drahtwerte veränderten sih nur unbedeutend. Elektrowerte lagen freundlih. Lahmeyer kamen 114 und Siemens 1/2 % höher an. Für Ver- sorgungswerte waren die Meinungen hingegen geteilt. Während Lichtkraft 114, Thüringer Gas 1, EW*“ Schlesien 3 % gewannen, stellten sih Dessauer Gas und Charlotte Wasser je 1 % sowie AEG 1/2 % niedriger. Bei den Autowerten stiegen Daimler, bei den Maschinenbauanteilen Berliner Maschinen und Orenstein um gs 1%. Jm leßtgenannten Ausmaß niedriger lagen Rheinmetall=- Borsig. Zu erwähnen sind noch Bauwerte, von denen Berger 1 und Holzmaún 2 % gewannen. Ferner stiegen Dortmunder Union um 1 und Aschaffenburger Zellstoff um 2 %. Bemberg gaben um 1% nah. Am Bahnenmarkt lagen Eisenbahnverkehr 2 9 befestigt.

Jm Verlaufe war die Kursentwilung uneinheitlih. Das Geschäft verlief dabei verzältnismäßig ruhig. Die Kursauss\hläge nah beiden Seiten hielten sich meist im Rahmen von 1/2 5.

Durch eine Befestigung von 14 % fielen Berger auf, während Westdeutsche Kaufhof in Reaktion auf die starke Vortagssteige= rungen 14 % und Rheinstahl 14 % verloren. Farben notierten . 1/8 H niedriger (15634).

Am Einheitsmarkt waren für Banken keine besonderen Ver« änderungen festzustellen. Zu nennen sind lediglich Deutsch» Asiatische (+ 6 N.) und Vereinsbank Hamburg (+ 1 2/0). Bei den Hyp.-Banken zeichneten sich Bayer. Hyp. Bank dur eine Steige- rung um 25/8 % gegen leßte Notiz aus.

Am Markt für Kolonialaktien stiegen Doag um 1, Kamerun um 2 °/, während Otavi 4 l. einbüßten. Bei den zu Einheits=- kursen gehandelten JFndustrieaktien waren Gewinne von 3—o % in der Mehrzahl. Andererseits gingen Sachsenwerk um 49% und Hildesheim-Peine sowie Deutsche Steinzeug gegen leßte Notiz um je 3% zurü.

Am Kassarentenmarkte entwickelte sih nicht sonderlich viel Ge- chäft. Die Tendenz blieb jedoch stetig. Gesucht waren allerdings Liquidationspfandbriefe, die z. T. bis um 4 9% anzogen. Hyp.- Pfandbriefe und Kommunalobligationen blieben behauptet. Stadt- anleihen waren meist gestrichen bzw. unverändert.

Aehnlich wax die Entwicklung für Provinzanleihen. Bet den Länderanleihen herrschte im wesentlichen ein behaupteter Grund- ton. Reichsanleihen fanden bei überwiegend behaupteten Kursen einige Beachtung. Fndustricobligationen lagen eher fester.

Steuergutscheine T1 waren unverändert. Von Steuergut- scheinen I galten Dezembex 98,90, Januar 98,30, Februar 97,80 und März/April 97,65.

Der Privatdiskontsaß wurde bei 23/4 9 belassen.

Am Geldmarkt wurden die Sävße für Blancotagesgeld um 1/8 %0 auf 2/4—2/4%/0 heraufgesett.

E E A L Wirtschaft des ÆNuslandes.

Italiens Fortschritte in der Fnduftrieerzeugung.

Mailand, 29, September. Die italienishe Fndustrie hat in den leßten Fahren ihre Erzeugung erheblih ausdehnen können. Von 1934 bis 1938 ist der Jndex der JIndustrieerzeugung um 35 9% gestiegen. Dabei ist zu berüdsichtigen, daß die Bautätigkeit um 14% geringer geworden und die Erzeugung der Seiden- industrie unverändert geblieben ist, so daß die Erhöhung bei den anderen Zweigen wesentlich größer sein muß. In der Tat ist der Index der Maschinenerzeugung um 88 %/o, der chemischen. Fndustrie um 50 9/0, des Bergbaus um 409/09, der Energiewirtshaft um 35 9%, der Papierindustrie um 34 %, der Metallindustrie um 24 9/0 und der Textilindustrie um 16 9% gestiegen.

Ungarn regelt den Außenhandel mit Kriegs- material.

Budapest, 29. September. Dur eine am 28. 9. 1939 ver- öffentlihte und in Kraft getretene Verordnung werden Einfuhr, Ausfuhr und Transitverkehx von Kriegsmatertial an eine beson- dere Bewilligung gebunden. Diese Betoilligqungen werden vom ungarischen Handels- und Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Wehvminister erteilt. Die Anträge sind an das Wehr- ministerium zu rihten. Bei der Ausgabe von Ausfuhrsendungen muß die erteilte Genehmigung dem Frachtbrief beigefügt werden. Bei der Einfuhr und im Transitverkehr ist die Genehmigung der zuständigen Zollbehörde vorzulegen. Durch die Verordnung werden die über den Verkehr mit diesen Erzeugnissen erlassenen sonstigen Bestimmungen niht berührt, sofern sie niht mit den Bestim- mungen dieser Verordnung in Widerspruch stehen.

Durch die Verordnung wird u. a. der Außenhandelsverkehr mit folgendem Kriegsmaterial betroffen: Waffen und Waffen- bestandteile, Munition und Munitionsbestandteile, militärische Instrumente und optische Artikel, Explosivstoffe aller Art, Bomben

und Handgranaten, Mittel und Materialien sür den Luftshuyz und

den chemischen Kampf, Kriegsbrückenmcaterialien, Lastkraftwagen mit einer Tragkraft von 1 t und darüber, Motorräder, Kraft wagen, Panzerkraftwagen, Fernsprechleitungsmaterial, Rundfunk- Empfänger- und Sendeeinrihtungen, Flugzeuge, Flugzeugmotore und Fallschirme.

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Notierungen

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 30. September 1939. (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 9% in Blöcken T O0 0 S § BEEE desgl. in Walz- oder Drahtbarren b §6 Ae Neinnickel 98 —99 9% eo... EE Antimon-Regulus . E

A für 100 kg

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