1939 / 229 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1939 18:00:01 GMT) scan diff

löschungsfähigen Quittung wird die Ver- pflichtung zur Fortleistung der bisherigen

Jahresleistung nicht berührt. § 15 Rüdckzahlung des Darlehns.

(1) Der Darlehnsshuldner kann das StadtschaftsdarlehnN unbeschadet der vereinbarten Tilgung 14) frühestens nach fünf Jahren gerechnet vom Zeit- punkte der endgültigen Abrechnung des Darlehns nach sechsmonatlicher Kündi- gung zu den in der Schuldurkunde fest- geseßten Terminen vollständig oder teil- weije zurückzahlen. Vor Ablauf von fünf Jahren sowie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines bestimmten Termines ist eine Rückzahlung nur mit Zustimmung des Vorstandes zulässig. __ (2) Das Stadtschaftsdarlehn ist in bar in deutscher Reihswährung zurückzuzahlen. Bei Pfandbriefdarlehen 11 Abs. 1 bis 3) ist der Darlehnsschuldner berechtigt, die Rückzahlung auch in solchen Pfandbriefen zu bewirken, wie sie der Abrechnung seines Darlehns zugrunde gelegt worden sind.

(3) Seitens der Stadtschaft sind Dar- lehen, außer in besonderen Fällen, die in den Darlehnsbedingungen aufgeführt sind 12), grundsäßlih unkündbar. Bei Bar- darlehen kann eine Kündigung oder die Rückzahlung zu einem bestimmten Zeit- punkt vereinbart werden; die Rückzahlung soll jedoch in der Regel für zehn, min- destens aber für fünf Jahre ausgeschlossen sein.

8 16 Zusatdarlehen.

(1) Dem Darlehnsnehmer kann bis zur Höhe des Kursverlustes und der Geld- beschaffungsfosten ein Zusaßdarlehn ge- währt werden, das 5 v. H. des Stadt- schaftsdarlehns nicht übersteigen darf, in geeigneter Form sicherzustellen und nah Festsezung durh den Vorstand zu ver- ötnjen und zu tilgen ist.

(2) Zur Erreichung eines höheren Ab- rechnungskurses kann auch vereinbart werden, daß der Schuldner die mit der Beleihung verbundenen Unkosten ganz vder teilweise in Raten abträgt, und zwar bei Tilgungsdarlehen unter gleichzeitiger Aussezung der Tilgung. Wird das Dar- lehn zur vorzeitigen Rüzahlung fällig, so witd der vom Schuldner zu erstattende Be- trag der Unkosten, soweit er noch nicht ent- richtet ist, sofort fällig. Die Erstattung der Unkosten ist Nebentieistung des Darlehns im Einne des § 1115 B. G.-B.

8 17 Zwischenkredite.

(1) Auf dié von der Stadtschaft zu- gesagten oder. in Aussicht gestellten Be- leihungen von noch zu erstellenden Woh- nungsneubauten können Zwischenkredite gegeben werden. Diese sind durch Bestel- lung einer erststelligen Darlehns- oder Sicherungshypothek oder eine Grund- {huld auf dem für die Beleihung vor- gesehenen Grundstück oder dadurch sicher- zustellen, daß eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts die volle Gewähr- leistung „übernimmt. Fnwieweit statt dessen eine anderweitige Sicherstellung insbesondere durch zusäßliche Pfandrechte * zuzulassen ist, unterliegt im Einzelfall der Entscheidung des Vorstandes der Stadt- schaft. i

(2) Zwischenkredite werden bei der Aus- zahlung des Stadtschaftsdarlehns ab- gerechnet.

§ 18 Kosten.

(1) Der Darlehnsnehmer hat neben den Kosten der Geldbeschaffung 11) auch sämtliche anderen mit der Beleihung zu- sammenhängenden Kosten, insbesondere Abschäßungs-, Gerichts-, Notar-, Zu- stellungs: ¡und Stempelgebühren sowie Au3lagen zu tragen. Das gleiche gilt im Falle der Schuldübernahme für den Schuldübernehmer. Soweit diese Kosten nicht feststehen, kommen sie als Pauschal- betrag in Ansaz.

(2) Beim Eingang des Antrages kann der Vorstand der Stadtschaft eine Prü- fungsgebühr erheben.

IV. Beschaffung der Beleihungs- mittel. § 19 Ausgabe von Pfandbriefen. Die Stadtschaft beschafft sih die er- forderlichen Beleihungsmittel in der Regel durch Ausgabe von Pfandbriefen nach Maßgabe der gesezlichen Vorschriften und den vom Reichs- und Preußischen Wirt- schaft3minister zu treffenden Anordnungen; sie ist berehtigt, zum Zwecke der Ausgabe eines einheitlihen Pfandbriefes der Preußischen Zentralstadtschaft beizutreten.

8 20 Veschaffung von Mitteln durch die |, Preußische Zentralstadtshaft.

Solange die Stadtschaft der Preußischen Zentralstadtshaft angehört, werden ihr

Beleihungsmittel von der Preußischen | die Genehmigung des FJahresabscchlusses Zentralstadtshaft nach Maßgabe ihrer | und des Geschäftsberichts und bie C Saßzung mittels Ausgabe von Pfandbriefen lastung des Vorstandes.

zur Verfügung gestellt. Anmerkung:

der Vorstand den Jahresabschluß, den

Zweite Beilage zum Reihs- und Staats8änzeiger Nr. 229 vom 30.

wandten

finden.

2. Die Hypothekendarlehen wer den von den Einzelstadtschaften ge mäß ihren Saßungen nach einheit lichen Grundsäten,

bedingungen gewährt.

vorgenommenen

nebst den etwa

E genommen worden ind.

4. Der Verkauf der Pfandbriefe erfolgt durch die Zentralstadtschaft für Rechnung der Darlehnsnehmer, die sämtliche mit der Ausgabe und dem Vertrieb der Pfandbriefe ver- bundenen Kosten zu tragen haben. Soweit diese Kosten nicht fest- stehen, kommen sie als PVauschal- betrag in Ansaß. Die Festseßung des Pauschalbetrages bedarf der Zustimmung des Verwaltungs- rates.

5, Die Direktion der Zentral- stadtschaft kann Verbandsrevisoren bestellen, denen die Prüfung der Saßbung3mäßigkeit der Geschäfts- führung der Einzelstadtschafsten und des Vorhandenseins der Hyvo- thefenbriefe obliegt. Die Ver- bandsrevisoren haben über etwa vorgefundene Möngel an die Direk- tion der Zentralstadtschaft zu be- richten.

g 21

Veschaffung von Mitteln durch

Aufnahme von Darlehen. Zur Unterstüßung der staatlichen Sied- lungs- und Wohnungspolitik kann die Stadtschaft mit Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirctschaftsministers Be- leihung8mittel füx Bardarlehen 11 Abs. 4) durch Aufnahme von* Darlehen bei öffentlihen und privaten Stellen be- schaffen. Vorausseßung ist, daß die Dar- lehen seitens des Darlehnsgläubigers als

langfristig. gegeben werden.

V. Sonstige Bestimmungen. g 22 Sonstige Geschäfte der StaDtschaft. (1) Die Stadtschaft is berechtigt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Betrieb3- darlehen bei öffentlihen Kassen oder bei Banken aufzunehmen. (2) Die Stadtschaft hat verfügbares Geld nah den vom Verwaltungsrat auf- zustellenden Grundsäßen vorübergehend nußbar anzulegen. (3) Grundstücke darf die Stadtschaft nur erwerben, um Verluste an Hypo theken oder Räume für die eigenen Be- dürfnisse zu beschaffen. (4) Die Stadtschaft darf sich an solchen Unternehmungen beteiligen, die der För- derung ihrer sazungsmäßigen Aufgaben dienen. Die Beteiligungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers.

g 23

Haushaltsplan und JFahres3- abschluß. _(1) Das Geschäftsjahr der Stadtschaft ist das Kalenderjahr. (2) Spätestens sech3 Wochen vor Be- ginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Vorstand dem Verwaltungsrat einen den bestehenden Vorschriften entsprechenden Haushaltsplan vor. Nach der Beratung durch den Verwaltungsrat reicht der Vor- stand den Haushaltsplan mit der Stellung- nahme des Verwaltungsrats der Auf- siht3behörde zur Genehmigung ein. (3) Spätestens sechs8 Monate nah Be- ginn des Geschäftsjahres bestellt der Vor- stand mit Zustimmung der Aufsichts- behörde einen Abschlußprüfer für die Prü- fung des kommenden Jahresabschlusses. Nach Abschluß des Geschäftsjahres stellt der Vorstand unverzüglich einen den ge- seßlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht auf und läßt sie nach den bestehenden Vorschriften prüfen. Der Prüfungs- bericht ist dem Verwaltungsrat zur Kennt- nis zu bringen. (4) Der Verwaltungsrat beschließt über

Alsdann reicht

Geschäftsbericht und den Prüfungsbericht

Schuldverschreibungen öffentlich-rehtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (R.-G.- Bl. T S. 492) und die Durchfüh- rungsverordnung vom 20. 12. 1938 (R.-G.-Bl. T S. 1904) Anwendung

: insbesondere bezüglich der Beleihungsgrenze, der Wertermittlung und der Darlehn®-

3. Die Preußische Zentralstadt 5 v. H. und die sonstigen Verbindlichkeiten

schaft darf für die von den Stadt- schaften bewilligten Hypotheken Pfandbriefe erst ausgeben, nachdem ihr angezeigtist, daß die Hypotheken gegebenenfalls in Verbindung mit einer Bürgschaft nach der von den verantwortlichen Organen Prüfung zur Pfandbriefdeckung geeignet und in das Deckungsregister eingetragen sind, und daß die Hypothekenbriefe erforderlichen Bürgschaftsurkunden als Deckung für Pfandbriefe in ordnungsmäßige

unfündbare Tilgungsdarlehen oder sonst |

8 24 Verwendung des Reingewinns, Sicherheitsrüdlage.

(1) Zur Deckung von Hypotheken- ausfällen wird eine Sicherhcitsrücklage gebildet, Der am Jahress{luß sich er- gebende Ueberschuß wird dieser Sicher- heit8rüdlage überwiesen, zur Bildung weiterer Rücklagen verwendet oder auf neue Rechnung vorgetragen. _ (2) Wenn die freien Rücklagen der Stadtschaft die Verpflichtungen der Stndt- schaft aus umlaufenden Pfandbriefen zu

-

zu 10 v. H. deden, dürfen aus dem Rein- gewinn etwaige Zubußen der Mitglieder aus §5 Abs. 2 erstattet werden.

g 25

(1) Für die Verbindlichkeiten der Stadt- schaft gegenüber den Fuhabern der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe und den Gläubigern der gemäß § 21 und § 22 Abs. 1 aufgenommenen Darlehen haftet neben der Stadtschaft der Provinzial- verband der Provinz Schlesien als Ge- samtschuldner.

(2) Für die an Stelle eigener Pfand- briefe der Stadtschaften von der Preußi- hen Zentralstadtschaft ausgegebenen Pfandbriefe regelt sih die Haftung nach den Bestimmungen der Sazung der Preußischen Zentralstadtschaft*).

*) Die Saßung der Preußischen Zentralstadtschaft enthält über die Haftung folgende Bestimmung:

g 16.

1. Für die ausgegebenen Pfand- briefe haftet die Zentralstadtshaft mit den in den Deckungsregistern der Stadtschaften eingetragenen Defk- kungsterten, mit dem ersaßweise zur Dedckung bestimmten Geld sowie mit threm sonstigen Vermögen. Soweit die Deckungswerte und das Eigen- vermögen der Zentralstadtschaft nicht ausreichen, hasten die Stadtschaften gemeinsam mit ihren Provinzial- verbänden der Preußischen Zentral- stadtschaft für die im Umlauf befind- lichen Pfandbriefe nah Maßgabe und in Höhe ihres Anteils am Pfand- briefumlauf als Gesamtschuldner.

2. Jm Verhältnis zueinander sind die Einzelstadtschaften nah Maßgabe ihres Anteils am Pfandbriefumlauf der Zentralstadtshaft verpflichtet. Nimmt die Zentralstadtschaft die Haftung in Anspruch, so hat sie die in Frage kommenden Beträge auf die Einzelstadtschaften in diesem Ver- hältnis umzulegen.

Die Direktion der Zentralstadtschaft seßt mit Genehmigung des Verwal- tungsrats den Zeitpunft fest, von dem an aus den Mitteln ihrer eigenen Betriebsmasse die geleisteten Beträge erstattet werden.

(3) Die vom Provinzialverband gemäß Abs. 1 und 2 geleisteten Zahlungen hat die Stadtschaft an den Provinzialverband aus dem erzielten Reingewinn zu erstatten, sobald die Sicherheitsrücklage die Hälfte des in § 24 Abs. 2 festgelegten Betrages erreicht hat. Die Stadtschaft ist jedoch auf Verlangen des Provinzialverbandes auch verpflichtet, zur Erstattung der vom Pro- vinzialverband geleisteten Zahlungen die Ersazansprüche gegen die Mitglieder der Stadtschast geltend zu machen.

VI. Verwaltung. 8 26 Organe der Stadtschaft, Organe der Stadtsc{ aft sind:

1. der Vorstand, 2. der Verwaltungsrat. 8 27

Vorstand und Gefolgschaft. (1) Die Geschäfte der Stadtschaft führt der Vorstand. Er vertritt die Stadtschaft gerihtlich und außergerichtlich. (2) Der Vorstand der Oberschlesischen Stadtschaft ist die jeweilige Direktion der Schlesischen Landeskreditanstalt in Bres- lau. Geschäftsverteilung und Vertretung innerhalb des Vorstandes sowie die Dienst- aufsiht über die Vorstandsmitglieder richten sih nah der Saßung der Schle- sischen Landeskreditanftalt. Der General- direktor der Schlesischen“ Landeskredit- anstalt is zugleich Leiter der Stadtschaft; er ist Dienstvorgeseßter aller übrigen Be- amten, Angestellten und Arbeiter der Stadtschast. : (3) Die Einrichtung von Stellen für Beamte bestimmt sich nah § 148 des Deutschen Beamtengeseyes und den hierzu etwa noch ergehenden sonstigen Vor- schriften. Die Beamten der Stadtschaft, die nicht Vorstandsmitglieder sind, werden vom Vorstand der Stadtschaft ernannt, entlassen oder in den Ruhestand verseßt; auch die Angestellten und Arbeiter werden von diesem bestellt und entlassen. Zur Ernennung und Entlassung von Beamten ist die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich. _(4) Die Besoldung der Beamten r tet sih nah einer Besoldungsordnung, die der Zustimmung des Verwaltungsrats

Bestimmungen über die Haftung. '

des Verwaltungsrats. handlungen oder das Ergebnis schriftlicher Runofragen is} eine Niederschrift aufzu- nehmen, die vom Vorsißer und einem der

September 1939. S. 4

vom Vorstand der Stadtschaft mit Zu- stimmung des Verwaltungsrats bevoll- mächtigten Beamten oder Angestellten. Die Unterschriften der stellvertretenden Vorstandsmitglieder stehen der Unter- schrift der ordentlichen Vorstandsmit- glieder gleih. Für den laufenden Ge- schäftsverkehr kann vom Vorstand eine abweichende Regelung getroffen werden. Die Zeichnungsbefugnis wicd durch bank- übliche Unterschrift3verzeichnisse bekannt- gemacht.

(2) Urkunden, die unier dem Namen der Stadtschaft die Unterschrift von zwei zeichnungsberechtigten Beamten oder An- gestellten tragen (Absay 1 Say 1 und 2) und mit dem Siegel oder Stempel der Stadtschaft versehen sind, sind für die Stadtschaft ohne Rücfsiht auf die Ein- haltung sonstiger saßungsmäßiger Vor- schriften rechtsverbindlich; sie sind öffent- liche Urkunden.

§ 29 Zusammensetzung des Verwaltungs3rats. (1) Vorsißer des Verwaltungsrates is der Landeshauptmann; er wird bei Ver- hinderung durch einen von ihm be- stimmten leitenden Beamten des RPro- vinzialverbandes vertreten. Der Vorsiger bestellt nah Anhörung des Vorstands der Stadtschaft sechs weitere Mitglieder und sechs Stellvertreter auf jeweils drei Jahre; ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. (2) Mindestens drei Mitglieder und ihre Stellvertreter müssen Mitglieder der Stadtschaft sein. (3) Wenn bei Ablauf der Amtszeit die neuen Mitglieder noch nicht bestellt sind, führen die bisherigen Mitglieder ihr Amt Lit zum Eintritt der neuen Mitglieder ort, (4) Für Mitglieder der Stadtschaft erlischt die Mitgliedschaft im Verwaltungs- rat mit dem Verlust der Mitgliedschaft bei der Stadtschaft 6) sowie mit der Er- öffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder der Ein- leitung der Zwangsversteigerung über das beliehene Grundstück. Die Ausfsichts- behörde kann ferner Mitglieder vorzeitig abberufen, die wiederholt ohne aus- reichenden Grund ihre Mitarbeit versagen oder die Verschwiegenheit nicht wahren; sie kann auch die Bestellung sämtlicher Mitglieder und ihrer Stellvertreter wider- rufen, wenn dies im Jnteresse der Stadt- schaft geboten erscheint. (5) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so kann für den Rest seiner Amtszeit unter Beachtung der Absäße 1 und 2 ein neues Mitglied bestellt werden. (6) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig; jedoch kann ihnen eine Aufwandsentschädigung gewährt wer- den. Hierüber und über die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind vom Verwaltungsrat Richtlinien aufzustellen, die der Genehmigung der Aufsichts- behörde bedürfen.

8 30 Sitzungen des Verwaltungsrats.

(1) Der Vorsizer beruft den Ver- waltungsrat bei Bedarf sowie dann, wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt oder wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Vorstand die Beschlußfassung über einen bestimmten Verhandlungsgegenstand beantragen.

(2) Die Einladung muß die Tages3ord- nung enthalten und soll so rechtzeitig ab- gesandt werden, daß sie den Mitgliedern fünf Tage vor der Sißung zugegangen ist, Wenn der Vorsißer weiß, daß ein Mitglied verhindert is oder dies rechtzeitig erfährt, hat er dessen Stellvertreter einzuladen. (3) Der Verwaltungsrat is beschluß- fähig, wenn der Vorsißer oder sein Stell- vertreter und mindestens vier Mitglieder oder Stellvertreter anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit des Verwaltungsrats fann binnen zweier Wochen zur Erledigung der gleichen Tagesordnung eine neue Sizung einberufen werden, die ohne NRücksiht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig is. Hierauf ist bei der Einladung zur zweiten Sißzung ausdrüdcklich hinzuweisen.

(4) Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen- gleichheit gibt der Vorsißer den Ausschlag. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben ihre Stimme in eigener Verant- wortung abzugeben; sie sind an Weisungen nicht gebunden.

(5) Der Vorsißer des Verwaltungsrats fann in geeigneten Fällen einen Beschluß des Verwaltungsrats auch im Wege der schriftlichen Umfrage herbeiführen. Hierzu isstt notwendig, daß alle Mitglieder oder im Falle einer Verhinderung ihre Stellvertreter der Umsrage ausdrücklich zustimmen.

(6) An den Sizungen des Verwaltungs- rats’ nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil.

(7) Der Vorsigzer leitet die Sizungen Ueber die Ver-

Mitglieder zu unterschreiben ist,

. Die Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung und Vornahme der hierzu erforderlichen Prü- fungen, insbesondere die Ueber- prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Beleihungen, wobei erhebliche,

stände oder Schwierigkeiten un=- verzüglich der Aufsichtsbehörde an- zuzeigen sind;

. die Beschlußfassung über den Er- werb, die Veräußerung und die hypothekarische Belastung von eige, nen Grundstücen, es sei denn, daß

._ beliehene Grundstücke zur Ver=- meidung von Verlusten an Hypo=- theken erworben, oder daß jo er- worbene Grundstücke verwertet werden sollen;

. die Beschlußfassung über die Ein- gehung von Beteiligungen;

. die Beschlußfassung über eine Aenderung der Sazßung, über die Auflösung der Stadtschaft und über den Austritt aus dem Ver- bande der Preußischen Zentral- stadtschaft. Beschlüsse dieser Art bedürfen der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirt- schaftsminister3;

. die Zustimmung zu Saßuntgs- änderungen der Preußischen Zen- tralstadtschaft.

8 32 Ausschuß.

Der Verwaltungsrat is befugt, für die Erledigung einzelner seiner Aufgaben aus seiner Mitte einen Ausschuß oder ein ein- zelnes Mitglied zu bestellen. Der-Ausschuß oder das Mitglied arbeitet nach einer vom Verwaltungsrat gegebenen Geschäft3ord- nung und berichtet über seine Tätigkeit dem Verwaltungsrat bei dessen Ver- sammlungen.

VIIL. Schlußbestimmungen. § 33 Veröffentlichungen.

Alle Veröffentlichungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußishen Staatsanzeiger und das Amtsblatt der Regierung zu Oppeln.

8 34 Staatsaufsicht.

(1) Die Aufsicht des Preußischen Staates wird unter der Oberaufsicht des Reichs- und Preußishen Wirtschaft3- ministers von dem Oberpräsidenten in Breslau ausgeübt.

(2) Die Aufsichtsbehörde is befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforder- lih sind, um den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Geseßen, der Saßung und den sonst in verbindlicher Weise ge- troffenen Bestimmungen im Einklang zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere das Recht:

a) jederzeit selbst oder durch von ihr beauftragte Bearnte in den Ge- \häftsräumen der Stadtschaft in Bücher, Rechnungen oder sonstige amtlihe Schriftstücke Einsicht zu nehmen sowie die Kassenbestände und die Bestände an Wertpapieren zu prüfen,

b) jederzeit eine Bilanzprüfung an- zuordnen,

c) jederzeit zu prüfen, ob die geseß- lichen Vorschriften über die Deckung der ausgegebenen Pfandbriefe ge- währt sind,

d) die Vorlegung von Akten sowie von Berichten über einzelne Vor- gänge bei der Stadtschaft zu ver- langen, an allen Sißungen der Stadt- schaft8organe teilzunehmen oder Beamte zu diesen Sihungen zu entsenden, auch solche Sißungen einzuberufen und die Tage3ord- nung für sie festzustellen, Beschlüsse der Stadtschaftsorgane, die gegen Reichs- oder , Landes3- geseße, gegen die Saßung oder gegen sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen ver- stoßen, zu beanstanden und ihre Ausführung zu untersagen.

(3) Die durch Maßnahmen der Auf- sichtsbehörde entstehenden besonderen Ko- sten trägt die Stadtschaft. 8 35 Auflösung. Das bei Auflösung der Stadtschafst ver-

bleibende Vermögen fließt an den Pro- vinzialverband der Provinz Schlesien,

Preußischen Wirtschaftsministers zu ge- meinnüßigen oder öffentlihen Zwedcken, die mit dem Zweck der Stadtschaft im Einklang stehen, verwenden darf. § 36 Nebergangsbestimmungen.

(1) Soweit die Darlehnsnehmer nah der bisherigen Saßzung verpflichtet waren, einen Beitrag zur Sonderrücklage zu zahlen, ist die Stadtschaft berechtigt, diesen Beitrag als Teil des Verwaltungskosteu- beitrages weiter zu erheben.

(2) Die Mitglieder des bisherigen Ver-

nicht alsbald zu beseitigende Miß-

der es mit Zustimmung des Reichs- und

r Mia Bt ai Co C A O V EL A E Ci “A B L dea

| _* SentrashandelSregisterbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich Ir. 229 _Verlin, Sonnabend, den 30. September

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1939

‘Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55mm breiten Petit-Zeile 1,10 #A. Anzeigen nimmt die An- zeigenstele an. Befristete Anzeigen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ÆK einshließlich 0,30 RA Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst- abholer bei der Anzeigenstelle 0,95 ÆX# monatlich. Alle Postanpalten nomen ean a F s E Berlin für Selbstabholer die Anzetgenjiele y müssen age vor dem Einrückungs- S , E Wilhelmstraße 32. Cinzelne Nummern kosten 15 #/. termin bei der Anzeigenstelle eingegangen rolle. 7. E L Vergleichssachen.

Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- (ein, . Verschiedenes.

sendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. : L

JFnhaltsübersicht.

1. Handelsregister. 2. Güterrehtsregister. 3. Vereinsregister. 4. Genossenschaftsregister. 5, Musterregister. 6. Urheberrechtseintrags-

Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Funi 1939 ist die Saßung dem deutschen Aktien- geseß angepaßt und neu gefaßt.

Die Gesellshaft wird durch vei Vor- standsmitglieder oder ein Vorstands- mitglied und einen Prokuristen ge- mein‘chaftlich vertreten. Vom Auf- sihtsrat ernannte stellvertretende Vor- standsmitglieder stehen in der Vertre- Ens den Vorstandsmitgliedern glei.

Vorstandsmitglieder sind: Bruno Kriegelstein, Direktor, Karlsbad, Fng. Richard Linhart, Direktor, Karlsbad. Gelösht werden die bisherigen Mit- glieder des Verwaltungsrates: Dr. Zdönek Mikulejsky, Raimund Suchanek, Anton Firas, Josef Tuma, Ludwig Teuchert, Dr, Franz Vondracek. i Die Prokura für Bruno Kriegelstein und Jng. Richard Linhart, beide Karls- bad, ist erloschen.

Als nicht eingetragen wird noch ver- öffentliht: Bekanntmachungen der Ge- sellschaft erfolgen im Deutschen Reichs- anzeiger und in der Deutschen Tages=- zeitung in Karlsbad, :

Den Aufsichtsrat bilden: 1, Direktor Anton FJiras, Bankoberprokurist in Prag als Vorsißer, 2. Direktor Franz Vondraëek, Bankoberprokurist in Prag,

25. September 1939: Windish .und Johannes Böhme sind A 2873 Guftav Schuchhard zu | ausgeschieden. Der Kaufmann und Braunschweig d | Shuhmachermeister Hellmut Albert

¿29 und Neue Str. | Pfaff in Siegmar-Shönau ist seit waren, Sack 4—9 und Neue Str. | Pfaff in Siegmar-Shönau 1 Modewaren, Sa 1. Mai 1939 Alleininhaber. Der Er-

ölln verlegt worden. Nr. 28, 34/35). Frau Else Heller geb. Der E Ms Beräuverungen: Herzberg in Braunschweig ist Einzel- | werber Pfaff haftet niht für die im A 87512 Stephan, Hoffmann «& Srôniei tin. Betrieb der bisherigen Gesellshaft be- _ | Co. (Großhandel mit Farben, Chemi-| A 3560 A. Runge Blechwaren- | gründeten Verbindlichkeiten, Añlden, Aller. [34055] | folien und Leim, 80 36, Kiefholz- | fabrik, Braunschweig. Oskar Reiche | A 840 Richard Klemig, Chemnis. Amtsgericht Ahlden, 23. 9. 1939. | straße 20). (Kommanditist und Abwickler) ist ge-| Wilhelmine Anna verw. Klemig geb.

Jn das hiesige Handelsregister A | Einzelprokuristin: Hildegard Biller- | storben. Ludwig Hitschler ist alleiniger | Heller ist als Fnhaberin ausgeschieden Band Il ist unter Nr. 55 heute die | beck, Berlin, Abwickler., (gestorben am 26. Februar 1989). Der Firma Gustav Meyer in Hülsen und rig Ernst Conrad Klemi als M Ira R FAWMmans [34067] a C ist seit dem 14. August Gustav Meyer in Hülsen heute neu ¿ein- aber.

: j L A 1491 Franz Lippert, Chemnit.

getragen. änderungen: Die offene Handelsgesellschaft ist auf-

B 65 MeSauishe Werke Burg edit, Der Gesellschafter Robert Franz

Gesellschaft mit beschränkter Haf- ippert ist am 17: März 1939 M tung, Burg b. Magdeburg. Proku- storben. Der Gesellschafter Max Kurt rist: Gerhard Heise. Er vertritt ge- Lippert führt das PaudelogesGait meinsam mit einem Geschäftsführer. unter Uebernahme der Aktiven un

Passiven alls E fort. (34225] | A 2748 Franz Maultsch, Chem-

niß.

sgericht Chemr.itz. Edith verehel. Leuthold geb. Ahlswede

Abt. 70 Cert, 7. Seotebbs 1939, | und Ernst Kaxl Drechsel, beide in

Veränderungen: T sind Gesamtprokuristen. -

A 1067 Eisen- und Röhrenhandel | B 194 H. Steudten Aktiengesell- [34062] | Reinhard Hoffmann, Chemni. schaft, Neukirchen. l

Neueintragung. y Gesamtprokura ist erteilt an Karl | Die Sazung ist dur Beschluß der

i i - sammen mit einem anderen Prokuristen

d zur Vertretung der Firma berechtigt

1. Han elsregifter. ist, Die früher in Dormagen bestehende E die Angaben in ( ) wird eine ewähr für die Richtigkeit seitens der

Registergerichhte niht übernommen.

—_—-—

weigniederlassung ist nah Bexlin-

Burg, Bz. Magdeb. Handelsregister Amtsgericht Burg b. M.

Berlin. [34061]

Amtsgericht Berlin.

Abt. 564. Berlin, 23. Sept. 1939. Erloschen:

B 54355 Wrigley Gesellschaft mit

beschränkter Haftung (früher: NW 7,

1 Unter den Linden 34). /

Die Liquidation is beendet. Die

Firma ist erloschen.

B 56843 Müller Co. Spedi-

tionsgesellschaft mit beschränkter

Haftung.

Die Gesellschaft ist auf Grund des

Geseßes vom 9, Oktober 1934 (RGBVl.I

914) gelöscht.

Ead Gandersheim, 34056] Amts3ger:ch: Bad Gander8heinm, ; 25. September 1939.

Veränderungen: B 25 Zuckerfabrik Oestrum Aktien- geieüshast, Oestrum. Bauer Gustav

Pape, Sellenstedt, ist Vorstandsmit-

Chemnitz. glied.

Handelsregister

Bad Salzungen, i: [34057]

Im Handelsregister A 150 ist heute eingetragen worden: Elektro-Metall- wazen-Fabrik Heinrich Jäger in

| t Ul | Bigge. Gumpelstadt. Fnhaber - ist Heinrich m

Jager. Bad Salzungen, 23. September 1939. Das Amtsgericht. Abt. 3. / Bamberg. [34058] Handelsregister ; Amtsgericht Bamberg.

Lame den 21. September 1939. Ee eueintragungen:

Rückert-Avotheke, Junh. Friedrich Numpel, Siy Stadtlauringeu. JFu- aber: Rumpel Friedrich, Apotheker in

tadtlauringen.

__ Veränderungen:

Ludwig Meßner, Siy Forchheim. Fnhaber nun: Kaim Hilde, Ae lehrersehefrau in Forchheim. Forde=- rungen und Verbindlichkeiten sind nicht übernommen. Uy ENN - Vaniberger Mälzerei Aktien- gesellschaft, L Bamberg, Das Vor- standsmitglied Ruf Wilhelm, Direktor in Bamberg, ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Berlin. j [34059]

\ Amtsgericht Berlin.

Abt. 551. Berlin, 22, Sept. 1939.

Neveintragung:

“A 106729 Georg Hövermann «&

Co., Zweigniederlassung Verlin,

Verlin; Siß der Hauptniederlassung,

die Georg Hövermann & Co. firmiert, - Hansestadt Hamburg (Großhandel mit

Minenalöl produkten und Chemikalien

und die Fabrikation von Wasch- und

Bleichmitteln, Klebstoffen und ein-

{chlägigen Artikeln, Berlin NO 55,

Prenzlauer Allee 34), ;

Kommanditgesellschaft seit dem

5. Juni 1939, Persönlich haftender Ge- sell]chafter ist Kaufmann Heinrih Wil« helm Christian Max Georg Hövermantt, Hamburg. Es ist éine Kommanditistin

beteiligt. J Veränderungen: A 88299 Georg Bondi. Die Firma lautet fortan: Helmut Küpper Cy Charlottenburg; armerstr, 14). f Erloschen: . A 98 832 Siegmund Hurtig. Die Firma ist erloschen. . Berlin. [34060] Amtsgericht Berlin. Abt. 552. Berlin, 22, Sept. 1939. Neueintragungen: A 106 730 Ernst Schreiber, Berlin (Herstellung und“ Verkauf von Likören und Spirituosen, 0 17, Brauner Weq 100). JFnhaber: Kaufmann Ernst Schreiber, exlin. A 106 731 Friß Pilgram Zweig- niederlassung Verlin - l Zweigniederlassung Berlin - Neukölln der in b Hauptniederlassung (Baugeschäft, Neu- kölln, Teupizer Straße).

vormals Georg -: Vondi-

Neukölln, e Köln-Mülheim bestehenden

H.-R. A 200 Gebr. Wienand u. Co., Stahlwarenvertrieb, Sied- linghaufen. Offene Handelsgesell- schaft seit dem 1. Fanuar 1938. Gesell- schafter sind die Kaufleute Albert Wie- nand, Josef Wienand L, Josef Wie- nand Il, Johann Wienand, Karl Wie- nand, sämtlih in Siedlinghausen.

Bigge, dén 22. September 1939.

Amtsgericht.

Ritburg;. [34063] Handelsregister Amtsgericht Bitburg. Bitburg, den 22. September 1939. Veränderungen: A 269 Firma P. Leonhard Elsen in Vitburg (Adolf-Hitler-Straße 39). Das von dem Kaufmann P. Leonhard Elsen unter dieser Firma betriebene Handelsgewerbe- ist auf die beiden Ge- sellschafter Frau Kaufmann Johann Peter Wulff, Helene geborene Elsen, und den Kaufmann Matthias Elsen, beide in Bitburg, am 1. August 1926 übergegangen und damit zur offenen Handel3gesellschaft geworden. Dem Kaufmann Johann Peter Wulff in Bitburg ist Prokura erteilt.

Bitterfeld. i: [34064] Jm Handelsregister hier Abt. A ist bei Nx. 653, betreffend Grube Richard Schmidt u. Co., Bitterfeld, heute folgendes eingetragen: Die Gesellschaft ist durch den am 8. Mai 1939 eingetragenen Tod des Gesellschafters, . Bergwerksbesizer Haus August Hilmar Schmidt, der von der Frau Margarete verw. Kirchhoff geb. Schmidt laut Erbschein des Amts- gerihts Vad Schmiedeberg (VI 13/39) vom 20. Juni 1939 allein beerbt worden ist, aufgelöst. : i Die Frau Margarete verw. Kirch- hoff geb. Schmidt führt das Geschäft als Einzelfirma unter der bisherigen Firmenbezeichnung fort. ; Dem Fräulein Rosemaria Kirchhoff, Halle a. S., Reilstraße 90, ist Prokura 4 erteilt. Bitterfeld, den 2. August 1939. Amtsgericht.

Blomberg, Lippe. {34065] Handel8register Amtsgericht Blomberg. Blomberg, den 25. September 1939. Veränderung: / B 13 Vlomberger Bank A. G. in Blomberg. An Stelle des verstorbenen Bank- vorstehers Karl: Krösche ist der Landes- bankdirektor Otto Thörner in Detmold zum Abwickler bestellt.

Braunschweig. {34066] Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, den 23. September 1939. Veränderungen:

4 jellshaftsvertrags (

Richard Hesse in Chemniy. Er ist be- fugt, die Firma tin Gemeinschaft mit einem anderen Gesamtprokuristen zu

vertreten. f A 2206 Gebr. Hübschmann, Chem-

nit. Ï i: Vie offene Handelsgesellschaft ist mit Wirkung vom 12. Oktober 1933 aufge- löst, Der Gesellschafter Richard Hübsch- mann ist an diesem Tag i Der Gesellschafter Willy Hübshmann führt das Handelsgeschäft unter Ueber- nahméê der Aktiven und Passiven als Alleininhaber fort. B 27 Deutsche Fernsprecher-Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung, Chemniß. ; E Charlotte Shmohl in Chemniy ist Einzelprokuristin, : B 68 Robert Gerling «& Cie., Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung, Chemnitz. | [l A Die Prokura von Heinz Schäffer ist erloschen. i B 78 Förster « Co. Strumpf- fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Hastung, Kemtau. Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung vom 13. Juli 1939 ist das Stammkapital um 10 000,— A, mit- Qu auf 30 000,— M, erhöht worden. ie Erhöhung ist dur Gage, Durch Beschluß der gleichen Gejellshafterver- ammlung sind die D 7 und .8 des Ge- tammkapital) ent- B geändert worden. Alfred udolf Förster ist niht mehr Geschäfts-

führer. : Erloschen: 5093 C. L. Rudolf Hentschel, Chemnig. B 61 Hermann Friedrich Aktien- gesellschaft, Siegmar-Schönau. Die Liquidation ist durch Ma und beendet, die Firma daher erloschen. l Abt. 71. Veränderungen: : A 99 Wilhelm Märt, Chemnis. Der persönlich haftende Gej vates Max Hermann Luckner ist am 1. Vat 1939 gestorben. An dessen Stelle sind Kaufmann Rudolf Max Luckner, Frida Helene verw. Luckner geb. Weber, Kauf- mann Heinz Kurt Lückner, sämtlih in Chemniß, und Else Frida Luckner in Leipzig mit Wirkung vom 1. Mai 1939 als persönli A Gesellschafter in die Gesellshast eingetreten, ' rida Felane verw. Luckner, Else Frida uckner und Heinz Kurt Luckner sind von der Vertretung dexr Gesellschaft ausgeschlossen. A 201 Albert Vieweg, Chemnitz. Die Kaufleute Friedrich Wilhelm Thalemann, Herbert Hellmuth Schröder und Ernst Albert Reißmann, O in Chemniy, sind Gesamtprokuristen. Je zwei von ihnen sind gemeinschaftlih ur Hirn der Kommanditgesell- schaft berechtigt. A 45 „Mano‘“’ Maunometer

Hauptversammlung vom 31, Fuli 1939 in § 16 (Vergütung an die Aufsihts- ratsmitglieder) abgeändert worden. B 245 Wanderer-Werke Aktien- gesellschaft, Siegmar-Schönau, Gesamtprokuristen sind die Kaufleute Arno Eisert, Hans Dietrich Geiser, beide in Chemniß, und Hans Nordwig in Siegmar-Schönau. Jeder von ihnen vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen, B 269 Marshall, Field « Com- pany Zweigniederlassung Chemnitz, Chemniß (Siß in New Jersey). John G. Shedd, James Simpson und Fohn McKinlay sind nicht mehr Vor- standsmitglieder. Frederick D. Corley, Hughston M. McBain, Kenneth E. Armstrong, Earl Kribben und Charles C. Bunkexr, sämtlih in Chicago, sind zu Vorstandsmitgliedern bestellt, Erloschen: 7773 Schreiter und Wußler Bau- meifter, Grüna. Die Liquidation ist beendet, die Firma daher erloschen. B 683 R. Wienhold « Co., Klaffenbach. Neueintragungen: A 3078 Kälte-Dienst Gebr. Ober- länder & Körner, Chemnitz (Ver- trieb von Fabrikaten der Firma Deutsche Kühl- und Kraftmaschinen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Scharfen- stein, Bo ereres e 10A,

Offene Handelsgesellschaft seit 1. Fe- bruar 1935. Gesellschafter sind: Alfred Herbert Paul Oberländer, Fngenieur, Paul Edmund Oberländer, Kaufmann, beide in Chemniy, und Rudolf Georg Körner, Kaufmann in Scharfenstein. A 3079 Strumpffabrik „Erwiko““ Kurt RNichter, K.-G., . Klaffenbach (Strumpffabrik).

Kommanditgesellschaft seit 1. Novem- ber 1938, Gesellschafter sind der Kauf- mann Georg Kurt Richter in latte als ‘persönlih haftender Gesellschafter und ein Kommanditist. Der Kaufmann Ottokar Theodor Steidl in Berlin- Hevmsdorf ist Einzelprokurist,

A 3080 Paul Merkel, Chemniß (Spedition und Lagerei, Haubold- straße 10). i

Jnhaber ist der Spediteur Karl Paul Merkel in Chemniv.

A 3081 Paul Pawlowsky, Chem- niß (Handelsvertretungen für Spinne- reien, Hugenbêrgstraße 50 b).

JFnhaber ist der ndelsvertreter

riedrih Wilhelm Paul Pawlowsky in

mnig.

A 3082 Wäsche - Rasser Rudolf Rafser, Chemniß (Fabrikation von sowie Groß- und Kleinhandel mit Web- und Wirkwaren, Zschopauer Str. e,

Jnhaberx ist der Kaufmann Rudo

Käthe verehel. Rasser geb. S

f Bruno Rasser in Chemniy. Johanna h e gebe: Stpoils- i

XTI., Rubesowa, 3. Direktor Raimund Suchanek, Bankoberprokurist, Prag, IL, Reslova 3, 4. Jmo Wilde, Fabrikant, Chemniß.

Eisenberg, Thür. [34070] Handelsregister 2 Amtsgericht Eisenberg, Thür., 26. September 1939. A 287 Olga Gaudktiß: Die Prokura von Karl Rau ist erlofhen.

Essen, 134071]

Handelsregister Amtsgericht Essen.

Veränderungen:

Am 25. September 1939: B 2531 Glas8werfe Ruhr, Aktien- gesellschaft, Essen (Essen-Karnap). Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 23. Mai 1939 ist der Beschluß der Hauptversammlung vom 15. Juli 1938 dahin berichtigt, daß die §8 1 bis 31 und Abschnitt VI der Saßung durch die neuen 88 1 bis 23 erseßt sind und damit die ganze Satzung neu gefaßt ist. B 2%16 Beamten-Versicherung®- Vermittlungen Gesellschast mit be- schränkter Haftung Ruhr-Nieder- rhein, Essen (Selmastr. 6). Prokurist: Walter Stephan, Essen. Er vertritt die Gesellshaft in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer. Löschungëiüü:

. Am 25. S c 1939:

B 2743 Baugesellschaft Essen-Oft, Gesellschaft mit beschränkter Hafs tung, Essen.

Flensburg. Handelsregister

Amtsgericht Flensburg. Abt. Ill. Glenebucg, 25. Septemb. 1939, Veränderung:

B 491 Flensburger Sago- und Tapiokawerke, Gesellschaft mit be: schränkter Haftung, Flensburg. Der Kaufmann Johannes Rerup in Flens- burg ist als Geschäftsführer abberufen, Der Kaufmann Bernhard Rusbüldt in P ist zum Geschäftsführer estellt,

Gelsenkirchen, [34073] Handelsregister Amtsgericht Gelsenkirchen. Erloschen:

Am 21. September 1939:

A 2210 Ae Franz Fester, vorm. Franz Fester u. Co., Gelsenkirchen. Die Firma ist erloschen.

[34072]

Goslar. Ce Amtsgericht Goslar, 25. Sept. 1939, Neueintragung:

H.-R. A 998 Firma Margot Budde, Goslar. FJnhaberin: Margot Den- ninghoff geborene Budde in “Goslar; Ab 1. Oktober 1939 Offene Handels§- E mit dem Kaufmann Ernjkt

Venniny off in Goslar.

Jnhaber: ‘Jngenieur Friedrich osef Einzelprokuristin.

genannt Friy Pilgram, Köln. “Dem Heinrih Oberbörsh, Köln-Mülheim,

sowie den Beschluß des Verwaltungsrats | und der Genehmigung des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers bedarf.

§ 28

Richard Mattes, F. Heinrich Krügz, Chemnitz. j S Buchhaltèr Walter Göhre und Ma-

waltungsrats scheiden aus diesem mit eien dieie e Monaten nah Jnkraft= reten dieser Saßung aus, Bis dahin ist van Ostexmat 3ilhei

y i , an; n, Köln-Mülheim, N i ein Verwaltungsrat gemäß § 29 zu bilden. Plum Köln-Kalk, der Anna Jo- | Offene Handelsgesellshaft. Die. Hans- | shinen-Jngenieur Werner Bachmann, 8 37 E Katharina -Pilgram; Köln-Mül- | delsvertreter Hans-Heinz Böhmer und | beide in Chemniy, sind Gesamtpro-

chaft erfolgen unter der Zeichnung „Ober- | Abs. 2, § 23 Abs. 2 und 4, £ 27 Abs. Inkrafttreten der Satzung. eim, dem Ingenieur Heinrih Elfgen | Max Böhmer in Braunschweig sind als | kuristen. \chlesishe Stadtschaft“ b bedüeión der | und 5, § 28 Abs, j und 5 29 Abs 6 beroit Die arte G A mit in Wolfen und dem Kaufmann Bruno | persönlih haftende Gesellschafter ein-| A 803 Gustav Pfaff, Chemnitz.

Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder | bezeichneten A i -| Wi Vitt in Wolfen ist Gesamtprokura der- | getreten. Die Gesellschaft hat am 1. Juli | Die offene Handelsgesellschaft ist auf- Loder eines Vrstandsmitgliedes ib eines Palungdrat ob S M O pg lgen bats 2090 an B art erteilt, daß jèder von ihnen zu- 11939 begonyen. Fr gelöst.” Die Velellsdater Ernst Paul

A 3388 Georg S. Vöhmer, Braun- schweig (Handelsveriretungen (Weine und Spirituosen), Kastanienallee 2 a).

Die in Bezug genommene ; ; e Sazungsbestimmung der Preußi- | der Aufsichtsbehörde ein.

schen Zentralstadtschaft lautet: (5) Der Fahresabschluß ist nah Geneh-

migung durch den Verwaltungsrat ent-

§ 10. i sprechend den Anordnungen der Auf-

l. Die Zentralstadtschaft gibt für | sihtsbehörde zu veröffentlihen. Jn alle

die von den Einzelstadtschasten be- | Veröffentlihungen und Vervielfältigun-

willigten Hypothekendarlehen | gen des Jahresabschlusses und des Ge-

Pfandbriefe aus, auf die das Ge- shäftsberihts ist das abschließende Prü- seÿ über die Pfandbriefe und ver- | ngsergebnis aufzunehmen.

§ 31 uständigkeit des Verwaltungsrats. Zeihnungsbefugnis. Außer den im § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 3, (1) Erklärungen im Namen der Stadt- | § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 22

Eger, {34069] Handelsregister aeg san M See Abt. 8. E C e K 939. : Veränderung: B E

H.-R. B T 88. Jm Register wurde bei| 12 H.-R. A 185/28 Ed. Afft K der Firma „Epiag* Erste Böhmische | (Graz als Hauptniederlassung E Porzellanindustrié A. G. in Karls: Wie vesteheuden Zwei A aue: bad“ folgeude Aenderung eingetragen: | Dem Josef Valogy, Graz-Welk,

G ° [34239] E Amtsgericht Graz. Graz, den 1. September 1939.

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