1923 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Berichtigung f den Bezugsvedingungen A für: unverarbeklteten ‘anntwein jeder Art in Mengen von über 280 Liter (Großverkauf). (Vergl. Nr. 36. des |Reichs- und Staatsanzeigers“ vom 12. Febrnar 1923.) Zu IV L A: Anstatt in den Fällen zu IT 1 muß es heißen: „i den Fällen zu Il Abs. 9.“ ¿ Zu IV I B: Anslatt in den Fällen zu 112 muß es heißen: vin den Fällen zu Il Abs. 4.“ Berlin, den 13. Februar 1923. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

Die von heute ab zur des Neichs gesepblatts Teil T1 enthält:

das Gefsez über den Vertrag zwischen dem Deutschen Réiche und der Tschecho-slowakischen Republik über Rechtsschußz und Rechtshilfe ‘in bürgerlihen Angelegenheiten vom 7. Fe- bruazr. 1923,

eine Bekanntmachung, betreffend die deuisch -russischen Vertrags von R 1923 und j E

eitie Bekanntmachung, betreffend Veröffentlichung der Ver- fahrensordnung der Gemischten Kommission für Oberschlesien

Ausgabe gelangende Nummer 7

Natifikation des apallo ‘vom 1. Februar

vom 7. Februar 1923. Berlin, den 15. Februar 1923. Geseßsammlungsamt. Krüer,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 des Neichsgesegblatts Teil 11 enthält:

_da3- Geseß über die Verträge zwischen dem Deulschen Reiche und der Republik Oesterreich sowie der Tschecho-slowakischen Republik zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung umu über Nechtsshuß und Rechtshilfe in Steuersachen vom 14. Februar 1923 und __ eine Bekanntmachung Mustern und Warenzeichen bruagar 1923, :

„Berlin, den 16. Februar 1923. ati, Geseßsammlungsamt. Krüer.

über den Schuß von Erfindungen, auf einer Ausstellung vom 12, Fe-

_ Preußen.

Ux unde, beireffend die von der Freien Aktiengesellschaft beschlossene Vermehrung ihres Grundkapitals auf 3700000 M durch Ausgabe wWeitérer auf den Jnhaber lautenden Aktien im Be-

trage von 2000000 M.

Nachdem die Freien Grunder Eisenbahn-Aktien- gesellschaft in Frankfurt (Main) beschlossen hat, däs Grundkapital der Gesellschaft von 1 700 000 .4 auf 3 700 000 A durch Ausgabe von 2000 anf den Jnhaber lautenden Aktien im. Nennbetrage von je 1000 4 zu erhöhen, wird hierzu in Crgänzung des Artikels I1 der Konzessionsurkunde vom 14. No- wember 1904 die slaatlihe Genehmigung erteilt.

Berlin, den 23. November 1929, (Siegel. ) Das Preußische Staatsministerium. Braun. 2 Stértng.

Finanzministerium. Bekanntmachung,

Die Grun dgebühren derKatasterverwaltung werden mit Wirkung vom 20, Februar. ab wie - folgt anderweit fest-

gefeßt: i _Gruudgebühr L à: «1900 M4, : E e“ è- 1400 y I1V .

et ot. “f #7

600 Ÿ, 4000 “VL

3200‘, „01 e VIL . 0 2400 u ‘Berlin, den: 10, i G U Der

7 ebruar 198.

Preußische Finanzminister.

J. A:: Wolffram. E g

An sämtliche Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Präsidenten der Preuß. Bau- und Finanzdirektion.

Evangelischer Oberkirchenrakt.

Der Oberkonsistorialrat a. W. Dr. Nichter in Berlin ist ¿um Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats ernännt worden.

; Dex Pastor prim. Kleinod in Liegniß ist zum Super- intendenten ernannt worden. Ihm ist das Ephoralamt ‘der DiDzese Liegniß übertragen worden. j

Akademie der Wissenschaften.

„_Die Preußische ‘Akademie der Wissenschaften hat den Direltor der Sternwarte in Berlin - Babelsberg, Professor Dr. G uthnick und den - ordentlichen Professor an der Friedrich - Wilhelms - Universität Berlin Dr. Keibel ¿u ordentlichen Mitgliedern ihrer physikalisch - mathematischen Klasse gewählt, und den inzwischen verstorbenen ordentlichen Professor an der Universität Berlin, Geheimrat Dr. Troelt\ ch zum, ordentlichen Mitgliede ihrer philofophisch:historischen Klasse. L Ae Preußische Afademie der Wissenschaften hat den ‘ordentlichen Professor an der Universität Freiburg i. B. Dr. von Kries zum korrespondierenden Mitgliede ‘ihrer physi- talish-matheniatischen Klasse gewählt. |

“Bekanntmachung.

q: ¿Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlässiger Bons bom Handel vom 23. September 19159 (RGBVl, S: 603)

aube ih dem Händler Wilheim Klingelhötfer und dessen E Emma geb. Jacob, in Berlin- Neinickendorf, Schillinastraße 8, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 22. Januar 1923.

Bekanntma ch ung. Auf. Grund der- Bekanntmacbung- zur -Fernhalt:ng unzuverlässiger Parsonos vom. Handel- vom 23. September 1915 (RGBl S. 603) )abe ih dem Kartotfelhändler Emil Heese in Charlottenburg, Sybelstraße 27, - dur Verfügung vom heutigen Tage den Haudel- mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs wegen Ünzuverlässigkeit untersagt. i Berlin, den 24. Januar 1983. *

Der Polizeipräsident. Abteilung W. F. V.: Dr. Hi uckel.

L

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel pom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) abe ih dem Kaufmann Otto Bet in Verlin-Wil-

mersdorf, Seesener Straße 27, durch Verfügung vom heutigen Tage, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb untersagt.

Grundexr Eisenbahu- |

“93;

_“ Königéberg, Pr., den- 13. Januar 1923.

lichung im Beichs- und Staatsanzeiger sowie im Kreisblatt, fallen ‘der p. Beier zur Last, H N n

Berlin, den 31. Januar 1923. Der Polizeipräsident. Abteilung W. F. Y.: Dr. Hindckel.

Bekanntmachung. - Der Ehefrau des Fritz Gröne-in Bon n, Meenheimer Se 20, habe ich gemäß § l der Bundesratäverordnung vom 23, September 1915 in der. Fassung vom 27. November 1919 die Ausübungdes Handels mitNahrungs- und Genuß- mitteln mit sofortiger Wirfung un TETTaAgT

Bonn, den 12. Februar 1923, Die Polizeiverwaltung. Dec Blirgermeister.

- e emrm m TAD

: Bekanntmachung, s Dem Häudler Maxkus Herbst, hiec, Men. Kirchstraße 24, und. seiner Ehefrau habe wegen Unzuverlässigfkeit den Handel mit Edelmetallen untersagt. Crefeld, den 30. Januar 19 3... Die Polizeiverwaltung. : Des Oberbürgermeister. F. V.: Dr. Ste pkes.

B ek'anntmackch ung. Dem Händler Karl Sniits, Königsträne 248, hier, habe ih wegen Unzuverläfssigkeit" den Handél mit alten Edel- meétallen verboten. : E i Crefeld, den 31, Januar 1923. A __ Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. - I. V.: Dr. Ste vkes,

-

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekannimachung vom 23. September 1915, be- treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ih dem Händler Ernst Black, geboren am 27. Dezember 1901 in Essen, Meter Straße 24 wohnhaft, den Trödelhandel (enes ÜUnzuverlässigkeit in bezug auf diésen Gewerbebetrieb unter - agt. E :

Essen, den 8. Februar. 1923. j

Der Polizeipräsident. - J, V.:. Nietermey

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D ebanntmachung: _Auf Grund derx Bekanntmachung vom 23. September 1915, be- treffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ih der na benannten * Pecion Johann: O tto, geboren am 11. März 1892 in Bottrop, ‘hier, Bergerhauser Straße Nr. 1 wohn- haft, den Tr öd el handel ‘wegen Ünzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unterfagt. / Essen, den 8. Februar“ 1923. E Der Polizeipräsident. F. V.: Nieder meyer,

taa e ASr M

Bekanntmachung. , Dem Althänd.ler- Clemens. Henke, Nooustraße 7, bierselbst, ist dur Verfügung - vom ‘heutigen Tage. auf Grund des 1 der Bundesratsverordnung gur Fernbaltung unzuverlässiger Personen. vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) der Handel “mit «ch Luanvpen, . Knochea, Etsen “und Metallen sowie jede- unnittelbare-. oder mittelbare Beteiligung an- solchem Haudel un t ex f agt worden. j i Hamm (Westf.), den 29. Januar 1923. Die Polizeiverwaltung. : B ekanntmachung. Auf Grund des § 1 ‘der Verordnung des Buudesrats vom September 1915, betreffend das Fernhalten unzuverlässiger Per- sonen vom Handel - in Verbiüdung mit Ziffer 1 und 4 Absay 2. der dazu ergangenen Ausführungsanweisung vom 27. September -1915/ 2, August 1916, habe ich dem Händler Anton Nieks in Nieheim für das “Neichsgebiet den gewerbsmäßigen Handel mit Kohlen aller Art unterfagt. Höxter, den 9. Februar 1923. E j : Der Laudrat. Freiherr Dro \ e,

E Bekanntmachung.

, Dem Kaufmann August Auerbach, Königsberg, Pr., Simon-Dach¿Straße Nr. 28/29. geboren 3. März 1874 zu Sieden- Pollentin in Pommern, ist- dur Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu- verläsfiger Personen vom Handel. vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Hande1 mit Gegenständen des Z täglihen Bedarfs, inébesondere mit Lebens: und Futter- mitteln, untersagt worden. ;

Der Polizciptäsidént. J. V.: Dk. Lange.

Bekanntmachuug. / Der Händlerin Meta Beier in Löwenberg i. Schles., Goldberger Straße, ilt auf Grund des § 1 Abs. 1 der Bekannt- machung zur Fernhalturg unzuverlässiger Personen vom Handel voin 23. September 1915 NGBIl. S. 603 der Handel mit Lebensmitteln x. und. jede Beteiligung an anderen Handels-: unternehmungen wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handels-- betrieb untersagt worden. Die durh das Verfahren ver- ursachten Auslagen, insbesondere bie Gebühren für die Veröffent-

Löwenberg, den 12. Februar 1923. Der Landrat. Schmiljan,

Et arn an

Dem Gastwirt - August Krüger fin Luckenwalde, Bahnhofstraße 12, ist durch Verfügung vom heutigen Tage sein Lokal ge\chlossen und damit der Handel mit Ge genständen des

Der Polizeipräsident. Abteilung W. V. V, : Dr, Hinckel.

Kapital unter Einhaltung ( „Monaten kündigen kann. . Jnfolge. der Geldentwertung ist eint

- Betriebe wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diefen betrieb-von demzelben. Tage ab: unte rífagt- worden,

- Luckenwalde, den 183. Februar 1923; - Die Polizéiverwaltung. Fal ck.

Gewerk

Bekanntmachung.

Dem Produktenbändler Neinbard óhTfeld, | Lingener Straße Nr 24 wohnhaft, ist auf Grund der Bundez, t | verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Hans mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbeson mit Lumven, alten Metallgerät aller Art: Met bru und dergleichen, und zwar au ín der Form mittelbarer ale unmittelbarer Beteiligung an einem folchen Handelsbetriebe E 5 Unzuverlässigkeit untersagt wordeu. » Vega

Nheine i. Westf., den 13. Februar 1923,

Die Polizeiverwaltung. Scchüttemwme yex.

AnErer Er m a E

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 38 des. Gesetzes über die Regelung deg y fehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vom 4. Juli 1922 (NGN S. 537 ff.) und des § 1 der Bekanntmachung, betr. Fernbally unzuverläffiger Personen vom Handel, vom 23. September I (NGBi. S. 603) ist dem Bäckermeister Ern st Schilling Wittenberge, Bahnstraße Nr. 55, durch Verfügung vom beuti Tage die Ausübung desGewerbebetriebes als Bit meister fowie der gesamte Handel mit G egen ständ destäglihen Bed arfs wegen Unzuverlässigkejt in bezug u diesen Handelsgewerbebetrieb untersa at worden.

Wittenberge, den 13. Februar 1923,

Die Polizeiverwaltung.

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(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

_” Der Reichsrat ‘erklärte si ‘in seiner’ gèstrigen öffenllida Sibuug- laut Bericht “des „Nachrichtenbüros des Vetehy deutscher Zeitungsverleger“ . mit. Saßungsänderungen dw Fee den Pfandbriefbank . in Berlin einverstanden, die ej Kapitalserhöhung und Ausgabe auf - den- Jnhaber [autendit Vorzugsaktien betreffen: - Angenommen- wurde der Geseh entwurf, der den - fogenannten Rapallovertrag zwis Sowjetrußland und Deutschland auf die Sowjetrepubliky der Ufraine, Weißrußland, Géotgien, Aserbeidschan, Arnmenig und die Republik des fernen Osten ousdehut, Angenomney wurden ferner Verordnungen zux Erhöhung der “Wothy hilfe und Wochenfürsorge und. zur Erhöhung per Teuerin zulagen und der Einkommensgrenzen im p Uber Teuerung maßnahmen für Militärrentner. Der Reichsrat erklärte id sodann mit einem Geseßentwuxf zur Abänderung des Hau arbeiisgeseßes vom 20. Dezember 1911 einverstanden. A Entwurf soll eine bessere Négelung der Löhne der Hauzsarbeiktt ermöglichen. Tarifvérträge, ‘die von deñ Beteiligten fh} Nen werden, sollen für verbindlich exklärt werden od es soll eine Festsezung von Mindestentgelten erfolgen, u zwar beides durch die bereits. eingerichteten Facau- schüsse. Der PLersouenkreis . - des. __ Hausarbeitsgeseßes ist erweitert worden, u. a. au durch. die Aufnahme der kleinen Zwischenmeister für den- Fall, daß die Behörde, die die Fah ausschüsse errichtet, ein Bedürfnis anerkennt. Den Fachalt- schüssen werden , au die Aufgaben der Schlichiungsausscist ubertragen. Zur Errichtung von Fachausschüssen sollen auch die obersten Landesbehörden ermächtigt werden, -Der Arbeitgebe, der die festgeseßten Mindestlöhne nicht innehält, soll ej Buße - zahlen. Ferner erklärte . sich. der Reichsrat damit ein verstanden, A die Gebühren für. Zeugen -und Sachverständigt abermals erhöht werden. Angenominen wurde ein Ge egentwuß wonach die Vorschrift des § 247 des Bürgerlichen--Ge}eßzbuche einstiveilen außer Kraft ‘gesezt wird. Der Paragraph be stimmte, daß der Schuldner, wen ein höherer Zins)aß alß 6.9% vereinbart war, nach Ablauf von sechs Monaten d , einer. Kündigungsfrist von sed: zeitieilige Außerkraftsezung der - Vorschrift nötig geworden" Die Höchstsäße der Grwerbslosenfürsorge- wurden: abermals höht. Der Beschluß des Steueraus\chu}es ‘des Reichslags, wonäch vom 1. März an“ die Ermäßigung der Abzüge. bei det Lohnsteuer vervierfaht wird, würde gegen die Stimm Thliringens angenommen.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Verkehw en und für Haushalt und Rechnungswesen - hielten heut Zizung. N

P |

Verkehrsweseu.

Weitere Ausdehnung des Blißfunktelegram verkehrs. Der versuchsweise eingerichtete Bligtfunktelegraub verkehr wird vom 15.- Februar an, mehrfachen Wünschen aus de Geschäfts- und Handelswelt entspre{end, auf cine größere Zahl- bo Orten ausgedehnt. Nähere Auskunft über die in Betracht kommendel | Orte sowie über alle Einzelheiten des Blitzfunkyerkeßis erteilen dl Telegraphenanstalten. - j

act

Nr. 11 des „Reihsverkehrsblatts", herausgegeben it Neichsverkehrêministerium, vom 12. Februar hat folgenden Zuhalt! Erlaß vom 5. Februar 1923, betr. Allgemeinc Bedingungen für di grgen etge Benugung von Güterwagen zwischen der Deutsche eichsbahn einerseits und anschließenden Eisenbahnen des allgemeinel Verkehrs, die niht vom Reiche verwaltet werden, sowie anschlicßendel niht dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen änderseits.

(Fortseßung des Nichtamtlichen. in der Ersten Beilage.)

ago

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T yrol, Charlottenbur |

Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Lee der Geschäftöstel Hechnungsrat engering in Berlin. /

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in i Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, i E Berlin, Wilhelmstr. E ¿Fünf Beilagen : (eins{ließlich Warenzeichenbeilage Nr. 14 A, und B)

Bor in.

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täglichen Bedarfs sowie jede Betätigung- in diesem

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handeksregister-Beilagk

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zum Deutschen RNeichSanzeiger und

r. 40.

der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein über Branniweinbestände, Zugang und A

A Ahr

Erste Veilage

Berlin, Freitag, den 16. Februar

Amtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Nachweisung

S it E

Preußischen Staatsanzeiger

1923

E P BIC A B ABOE L U (E P U D E E NOMLIEE A A P ANVE air L.

biaß an unverarbeitetem Branntwein für Monat Fanuar 1923.

Zugang

Absag

aus Eigenbrennereien,

Bestände der Reichs- und zwar

monopolverwaltung

an sonstigem Branntwein,

und zwar zum z

an unverarbeitetem Branntwein aim 1. Januar 1923

aus land- wirtschaft- lichen

Brennereien

aus Melasse-

brennereien

aus Hefe-

brennereten

aus fonstigen

Brennereien

regel- mäßigen Verfauf-

preis

Gefamt- ¿ugang

aus detn Auslande eingeführt

beshlag- nahmt

brennereien

aus Monopol-

meinen er-

Bestand am Schluß des Monats

Januar

1923

um allge- zum befonderen ers mäßigten Verkfauf- preis

zum Elsig- brannt- weinpreis

mäßigten Verfaut- preis

eer

Hektoliter Weingeifst

192 734 10574

207 989

Berlin, den 14. Februar 19283.

Nichtamtliches. [Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Deut;cher Reichstag. 299. Sißung vom 13. Februar 1923, Nachtrag.

Die Nede des Reichsjustizministers Dr. Heinze zum Etat des Neichsjustizministeriuums, die wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms erst heute mitgeteilt werden kann, lautete :

Meine Herren! Lassen Sie mich auf die verschiedenen Anfragen, die an mich gerichtet worden sind, und die verschiedenen Anregungen, die aus dem hohen Hause erfolgt sind, mit einigen Worten in aller Ruhe und Sachlichkeit antworien. Dabei werde ih weniger die Probleme, die ja von allergrößtem Interesse sind, theoretisch und wissenschaftlich erörtern, als dem hohen Hause und damit der Deffent- lichkeit Auskunft geben über den konkreten Stand der einzelnen Fragen.

Wenn ich nicht irre, hat ein gemeinsamer Zug die Reden der Herren Vorredner durchzogen. Es war die Forderung, daß \sih auch die Justiz auf die Not unserer Zeit einstellen möge, daß die Justiz mehr, als sie früher getan hat, wirts{aftlide Fragen berück- sichtigen möge.

Unter dieser Notwendigkeit leiten ratürlih rein juristishe und fulturelle Aufgaben. Einer der Herren Borredner, der Herr Ab- geordnete Kahl, hat bereits auf die Neform des Strafrechts hin- gewiesen. Der Entwurf eines neuen Strafgeseßbuhs liegt dem Labinett vor. Aber so sehr ih bedauere, daß dieser Entwurf in den eten Monaten und wahrscheinlih au innerhalb der nähsten Monate

‘iht vorwärts kommen wird, so erwägen Sie doch, ob sich jeßt, wo «nser Volk vom Feind aufs äußerste bedroht ist, wo wir uns jeden Tag neuen UVebergriffen im Westen gegenüber sehen, innerhalb des Kabinetts die Zeit erübrigen läßt, die wir notwendigerweise brauchen, um ein Werk von der Bedeutung wie das Strafgeseßbuh mit „er Gründlichkeit durchzuberaten, mit der wir es durcberaten müssen. Venn Sie \ih überlegen, daß unser jeßiges Strafrecht, das wir ja auf das preuß:\che zurücfführen können, über 70 Jahre gilt, so werden Sie ermessen, dcß die Strafrechtskodifikation forgfältigster, ruhigster Veurteilung bedarf. Und diese Ruhe können wir zurzeit nicht schaffen. (Sehr wahr! bei der Deutschen Volkspartei.)

Unter der Ungunst der Zeit leidet au eine andere hochbedeutsame Reform, die Neuordnung der Strafgerichte. (Aha! links.) Der Ent- wurf zur Neuregelung der Strafgerichte liegt \eii einigec Zeit dem Reichsrat vor. Er ist im Reichsrat beraten worden, aber er ist im Reichsrat deswegen nicht verabschiedet worden, weil der Sturz unserer Valuta eine vollständige Durcharbeitung unter finanziellen Gesichts- punkten notwendig machte. Jh werde mich natürlich bemühen, die Angelegenheit nah Möglichkeit zu fördern. Aber der festgestellte Entwurf bedingte eben infolge der Revolutionierung unseres Geld- wesens eine durchgreifende Umarbeitung. Eine solche läßt sich nicht bon einem Tag zum anderen durchführen, um so weniger, als die Geseßgebung in den Bundesstaaten Deutschlands schr viel komplizierter ist als in einem Einheitsstaat. | _ Mit der Verabschiedung des Geseßes über die Neugestaltung der Strafgerichte werden auch nach Erklärungen der bayerishen Regierung die bayerischen Volksoerihte ihr Ende finden. (Zuruf links: Das ist die Schwierigkeit!) Das ist ein Zeitpunkt, in dem die Volksgerichte ganz naturgemäß verschwinden werden, und die bayerishe Regierung ist damit einverstanden. Jch kann das hobe Haus nur bitten, den öl erwartenden Entwourf über die- Neugestaltung der Strafgerichte mit möglichster Beschleunigung zu verabshieden. An mir wird es niht fehlen,

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Volk'sgerichte ver- fassung8widrig seen. Einer der Herren Vorredner hat das behauptet. Vir haben die Frage im Neichsjustizministerium geprüft und sind zu der Ueberzeugung -gekommen, daß sie der Reichsverfassung nit widersprechen. (Lebhafte Rufe links: Hört, hört!) Ja, meine Herren, gegen die juristischèn Gründe kênnen Sie aud nichts. anführen.

Ÿ erwarte zum mindesten juristishe Gegengründe. Auf etwas anderes

kann ih mich in diesem Stadium der Verhandlungen, wo ih die Rehtmäßigkeit der Volksgerichte und ihr Verhältnis zur Reichs- berfassung nachweisen will, nit einlassen.

: Das Urteil der Volk sgerichte, das ganz besonders in der leßten

it Aufsehen erregt hat, ist auch von einem der Herren Vorredner berührt worden: das Urteil im Fechenbah-Prozeß. Dieses Urteil liegt dem Auswärtigen Aus\huß des hohen Hauses vor. Wir hoben es vor einiger Zeit im Unteraus\chuß aufs eingehendste ‘besprochen. Der Unterausschuß hat sich im Einverständnis mit sämt-

.- Antwort haben Sie erhalten.

begegnen.

_ Sitrafsenat war. ter 16. März der äußerste Tag, beim dritten der 18. März d. J. Der Stand der Nevisionssachen is hiernah gut.

|

16 744 | 12 293 238 753

| 315 Reichsmonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

lichen Parteien vertagt, um nohch gewisse Fragen zu klären, die geklärt werden müssen. Dann werden wir weiter Stellung nehmen.

Jn Verbindung mit der Reform der Strafgerichtsbarkeit möchte ih eine Frage beantworten, die der Herr Abgeordnete Rosenfeld berührt hat. Es ist die Frage nach dem religiösen Eide und zah dem Beschluß der Schöffenrichter Berlins, Meine Herren, die Ver- fassung schreibt vor, daß niemand zur Ableistung des religiösen Eides * gezwungen werden kann. Die Verfassung sch{reibt auch weiter vor, daß jeder Eid in nichtreligiöser Form geleistet werden kann. Die Verfassung sagt aber nichts darüber, ob der Richter den Schwörenden darüber zu belehren tave, daß èr den rein weltlichen Eid leisten bann. Der Beschluß der Schöffenrichter Berlins ist danach rechtlich niht zu beanstanden. (Hört, bört! und Zurufe links.) Zweifellos nicht! (Erneute Zurufe links: Das sagt der Justizminister!) Ja, das sagt der Justizminister. Der Justizminister ist verpflichtet, auf Fragen juristisher Natur, die an ihn gestellt sinb, juristishe Antroort zu geben, und diese juristische (Sehr richtig! rechts8, Erneute lebhafte Zurufe links.) Jch vertrete meine eigene Auffassung. Jch vertrete niemals eine andere Auffassung. (Zurufe des Abg. Ledebour.) Haben Sie mich jemals eine, Auffassung vertreten hören, hinter der ih nicht stehe? (Abg. Ledebour: Bitte, welches ist denn Ihre Auffassung? Rufe rechts, Unrube und wiederholte Zurufe links, Glocke des Präsidenten.) Wenn Sie mih nicht verstehen wollen, daan kann ih auch nihts daran ändern. (Abg. Ledebour: Jch verstehe shon; Sie wollen sih um die Frage herumdrücken!) Dann verstehen Sie mich falsch. Wenn Sie mich aber fragen, ob man diese Angelegenheit bei der Reform der Strafgerichte niht au im Straf- prozeß regeln und eiwa den Richter anweisen kann, den betreffenden Zeugen entsprechend zu belehren, dann würde sih darüber reden lassen, und darüber würde dann das hohe Haus zu befinden haben.

Meine Herren, was die Zivilprozeßordnung angeht, so sind wir in einer grundlegenden Reform begriffen. Gelegentlih dieser Neform wird auch die Frage nah erner Regelung des Schiedsgerichtswesens auftauhen Wir sehen mit Besovgnis die Tatsache, daß die Prozesse immer mehr von den ordentlichen Gerichten in die Schiedsgerichts- barkeit abwandert. Die Gerichte werden dadur weltfremd, werden auf weniger bedeutende, weniger einflußreihe Sachen beschränkt. Die Reichsjustizverwaltung ist verpflichtet, dem mit allen Mitteln zu Wir stehen in Erwägungen, ob wir nicht das Schieds- gerichtsverfahren besonders regeln und an die ordentlichen Gerichte angliedern sollen.

Jch bin dann weiter nah der Stellung des Neichsgerichts gefragt worden, Die Ueberlastung des Reichsgerihts maht auch dem Reichsjustizministeriuum Sorgen. Es wird den Herren in allernächster Zeit ein Entwurf zugehen, in dem die Frage der Entlastung des Neichögerichts angefaßt wird, ‘und zwar nah zwei Richtungen hin: einmal die Entlastung der Zivilsenate, andererseits die Entlastung der Strafsenate. Die Zivilsenate wollen wir entlasten durch eine wesentlide Erhöhung dér Nevisionssumme und dadurch, daß wir die beim MReichsgeriht bereits eingegangenen Revisionen der neuen Nevisions\summe unterstellen.

Die Entlastung der Strafgerichie wollen wir dadurch erreichen, daß wir die Senate scharf trennen zwischen Senaten, die erstinstanz- liche Sachen und Senaten, die Revisions\ahen bearbeiten. Die NRevisionsrichter werden dann speziell ihrer Revisionsaufgabe zugeführt werden. Es wird dadur vermieden, daß Richter sich gleichzeitig zwei Aufgaben widmen müssen, die heterogener Natur sind, einmal der erstinstanzglihen Tätigkeit und dann der ganz wesentlih anders gearteten Revisionstätigkeit.

Was die Entlastung der Strafsenate angeht, fo hat übrigens die bisherige Geseßgebung {hon einen erhebliden Erfolg gehabt. Es wird die Herren interessieren, einige Ziffern zu hören. Am 31. Januar d. J., also vor 14 Tagen, war der am äußersten anstehende Termin beim 2. Strafsenat der 19. Februar 1923, Die Sachen standen also nur auf 19 Tage an, ein außerordentlih günstiges Resultat. Beim ersten

Die Schwierigkeit liegt bei den erstinstanzlihen Sachen.

Anders liegt es bei den Zivilsenaten. Bei den Zivilsenaten ist der Senat, der Termine am weitesten anseßt, bis auf den 4. März 1924 gekomnièn, also über ein Jahr hinaus. Hier muß geholfen werden.

Im Zusammenhang hiermit ist ganz allgemein von einer Hebung des Reichsgerichts gesprohen worden. Niemandem kann daran mehr angelegen sein als mir, der ih ja auch die Ehre gebaót habe, Rerchs- gerihtsrat zu sein. Aber die Mittel, die vorgeschlagen. sind, werden doch nit alle zum Ziele führen können, Wenn man z, B. dem

P

_einandergeben.

jj 1382 | 117035

MReichsgeriht im Reichshaushaltsetat einen felbständigen Etat an- weisen will, so fürhte ih, daß das nicht viel helfen wird.

Zweifelhaft kann auh der Wert einer Beteiligung des Neichs-

gerihts bei der Beseßung der Reichsgerihtsrats- und der Senats- präsidentenstellen sein, und zwar deswegen, weil doch die Ne chs- gerihtsräte ten Perfonalien der einzelstaatlihen Justizverwaltungen entfremdet sind. Die Justizverwaltungen haben einen besseren Ueber- blick über Personalfragen als das Neichsgericht.

Das Mittel, das mir am wirksamsten scheint, ist eine Verkleine-

rung des Neichsgerichts, die natürlih mit einer Entlastung verbunden sein muß. Wie ih dargelegt habe, sind wir im Begriff, die Ent- lastung einzuleiten,

Der Herr Abg. Dr. Kahl hat ein Urteil des Reichsgerichts an-

gezogen, auf das sih unsere Feinde im Rheinland und Ruhrgeb:et beziehen, Wir haben, nachdem uns die Ausbeutung dieses Urteils bekannt geworden ist, folgende Notiz in die Presse gebracht, aus der Sie den Sachstand erkennen werden: i

Zahlreiche Zeitungen des beseßten rheinishen Gebiets vera öffentlichen unter dem Druck der Befaßungsbehörden eine „Bes kanntmachung“ der Rheinlandkommission an die deutschen Be- hörden, Beamten und Einwohner. Danach sollen die Beamten und die Bevölkerung rechtlich verpflichtet sein, troß entgegenstehender Weisungen der deutschen Regierungsstellen, alle Verordnungen, Ent- scheidungen und Befehle der Rheinlandkommission zu befolgen.

(Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.) Die Verpflichtung bierzu soll in einem Urteil des ersten Sitraf« senats des Meichsgerichts vom 25. September/25. Oktober 1920. ausdrücklih bestätigt worden sein.

Diese Angaben find durchaus irreführend und entsprechen den immer wiederholten Versuchen der französischen Regierung, die wahre Sah- und Nechtslage in ihr Gegenteil zu verkehren.

(Hört, hört! rets.)

Es ist nicht richtig, daß die Nechtsprehung des Reichsgerichts vertrags- und völkerrechtêwidrige Verordnungen und Anweisungen der Nheinlandkommission für rechtsverbindlih erklärt. Die in der Bekanntmachung der Rkeinlandkommission angeführte MReichg« gerichtsentsheidung vom 25. September/25. Oktober 1920 ist dur mehrere in der amtlihen Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen abgedruckie Entscheidungen, die den entgegengeseßten Standpunkt einnehmen, insbesondere durch das Urteil vom 7. März 1922 (Entscheidungen Bd. 56 S. 228) längs überholt worden. Auch der erste Strafsenat, dessen früheres Urteil von der Nheinlandkommission in leiht zu durchschauender Absicht ausgebeutet worden ift, hat selbst die in diesem Urteil früher ver- tretene Ansicht aufgegeben. Das wird in der Bekanntmachung der Rheinlandkommission bewußt vershwiegen. Der Rechtszustand ist hiernach, auch nach der Rechtsprehung des Reichsgerichts, unzweifel« haft der, daß niemand verpflichtet ist, rechtêwidrigen Anordnungen der Nheinlandkommission Folge zu leisten. Dies ist- auch bereits gegenüber der Rheinlandkommission in ciner Note zum Ausdruck gebraht worden. Die rheinishe Bevölkerung wird wissen, wie sis sih entgegenstehenden irreführenden Bekanntmachungen der Nhein- landkommission gegenüber zu stellen hat.

(Bravo! rechts.) Meine Herren, ih kann demnach eine weitere Auss beutung des Urteils nur als vollständig unbegründet bezeichnen.

Im weiteren Verlauf der Debatte ist auf die Not der Anvälts Bezug genommen worden. Das ist eine Frage, de mich dauernd be» schäftigt. Jch bin von der Not der Anwälte aufs tiefste überzeugt und wir sind im Begriff, die Gebührenordnung der Anwaltschaft grundlegend zu ändern, ebenso wie wir die Geriqtsgebührenordnung grundlegend geändert haben. Aber, meine Herren, die großen Schwie- rigkeiten liegen darin, daß die Rechtsanwaltschaft innerlih nit eins heitlih ist. Wir haben uns seit längerer Zeit an die Rechtsanwalt- schaft um ein Gutachten gewendet. Dieses Gutachten haben wir ebea wegen der widerstreitenden Interessen innerhalb der Rechtsanwalt- schaft noch niht bekommen. Jh brauche nur darauf hinzuweisen, wie sehr die Interessen der Amtsgerichtsanwälte einerseits und der Land- gerihtsanwälte und Oberlandesgerihtsanwälte andererseits aus- Dieser Zwiespalt der Juteressea innerhalb der An- waltschaft selbst ershwert uns so außerordentlich die Arbeit. (Hört, bôrtt rets.) Dieser Zwiespalt ist naturgemäß. Wir werden und müssen uns bemühen, ihn auszugleichen und einen Weg zu finden, der den ver-

__ schiedenen Jnteressen soweit gerecht wird, wie sich überhaupt ent-

gegenstel-ende Juteressen vereinigen lassen. Wir folgen der Not der Amnaltschaft aber inscfern, als wir dauernd die Gebübren erk öhßen. Wir sind eben im Begriff, die siebente Grhöhung der Rechtsanwalt- gebühren zu verabschieden. Jm Zusammenbang damit steht die Frage