1901 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1901 18:00:01 GMT) scan diff

auch viel Wasser brauht. Bewilligen Sie also den Kanal und erhalten Sie damit die Landeswohlfahrt aufrecht.

Ministerial-Direktor Schul: Let othein vermißt eine Ver- doppelung der Schleusen am Over-Spree-Kanal. Es sollte ihm be- kannt sein, daß die Regierung für zwei Stellen, wo sich das Bedürfniß herausgestellt hat, die Mittel für zweite Schleusen schon im vorigen Etat gefordert hat, und daß diese Kosten im vorigen Jahre vom Hause anstandslos be- willigt worden sind. Sobald sich ein weiteres Bedürfniß herausftellt, die Schleusen des Oder - Spree - Kanals zu ver- doppeln, wird die Regierung nicht zögern, mit Forderungen an das Haus zu treten, und es darf angenommen werden, daß auch diese dann anstandslos bewilligt werden. Von einem Bedürfniß, die bis- herigen Schleusen auf der fkanalifierten Oderstrecke in Schleppzugs- Schleufen umzuwandeln, kann keine Rede sein. Die Leistungsfähig- keit der jeßigen Schleusen ist noch nicht erschöpft. Wenn dieses Be- dürfniß fi heraus\tellen wird, wird die Regierung an den Landtag berantreten. Sodann hat der Vorredner noch von einer Absicht der Regiernng gesprochen, die Schiffahrtsabgaben ins Ungemessene zu erhöhen. Die Regierung verfolgt nur die Absicht, an Stelle des bis- herigen unvollkommenen Systems der Abgaben nah der Tragfähigkeit der Schiffe das von allen Seiten erstrebte System der Bemessung der Abgaben nah der wirklichen Beladung treten zu lassen, und dabei soll auch eine bessere Regulierung der Abgaben je nah der Leistungs- fähigkeit der Interessenten plaßtgreifen. t:

Felisch (fons.): Es ist nun schon der dritte Tag der De- batte, und noh sind etwa 50 Redner gemeldet. Es dürfte daher ge- boten sein, sih thunlichst kurz zu fassen. Unsere raktion ist keines- wegs prinzipiell kanalgegnerisch gesinnt, und es ist unsere feste Ab- iht, die Vorlage wohlwollend zu prüfen. Nach meiner persönlichen Meinung haben an den Kanalbauten die Anwohner ein erheblich größeres Interesse, als die Gesammtheit, der Staat. Der Finanz-Minister führte aus: Als die Eisenbahnen aufkamen, hätten die Kanäle an Be- deutung verloren; das sei aber jeßt wieder anders geworden. Das könnte doch nur anders geworden fein, wenn wir heute für die Er- bauung von Eisenbahnen keinen Play mehr haben sollten. Das eine steht doch fest: wenn Plaß für Kanäle ist, muß auch “Play für Eisenbahnen vorhanden sein. Wo ein Kanal „gebaut werden kann, fann ich mindestens vier Eisenbahnen neben cinander bauen; mache ih die Waggons größer, fo kann die Eisenbahn jedenfalls leisten, was ein Kanal vermag, und \chneller und prompter. Damit will ich aber nicht gegen die Kanäle als solhe gesprochen haben. Mit den Vorschlägen der Vorlage bezüglich der märkischen Wasserstraßen bin ih durhweg einverstanden und sprehe der Regierung dafür meinen Dank aus. Was Berlin-Stettin betrifft, so ist über die Nothwendigkeit des Großschiffahrtsweges kein Zweifel mehr, seitdem Stettin, die größte Hafenstadt Preußens, von Hamburg und Lübeck überflügelt zu werden droht. Der Verkehr in den Haupthandelsartikeln Stettins ist bis auf die Hälfte O Stettin muß also dadurch gehalten werden, daß man ihm na Berlin Bu ein größeres Hinterland eröffnet. Es wird denn auch cine große Anzahl meiner Freunde für diesen Gros N stimmen. Aus den Zeitungen ersehe ih, daß der Landwirthschafts-Minister aus\fprach, wenn nicht der Mittelland-Kanal genehmigt werde, dann sei es mit der ganzen Vorlage nichts. Jch bin überzeugt, das ist von den Zeitungen nicht rihtig wiedergegeben worden; denn ih kann mir nicht vorstellen, daß, wenn etwas gut ist, es nit unter allen Umständen gut sein soll. Herr Gothein stachelte die Regierung auf, nur ja niht die Kompensationen zu bewilligen, wenn nicht das Ganze bewilligt würde; ih finde das niht \{ön von ihm, der Regierung cinen folhen Rath zu geben. i: S E

Ober-Baudirektor Kummer bestreitet die Richtigkeit der Be- hauptung des Abg. Selis, daß, wo Plaß für einen Kanal sei, auch die Eisenbahn hingelegt werden könnte. Das gelte nur für die freien Strecken, nicht aber für die Bahnhöfe und ihre Einrichtungen. Die Staatsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß es nicht möglich sei, was der Kanal leisten könne, durch Eisenbahnen zu erseßen.

Abg. von Staudy (kons.): Auch ich ergreife das Wort nur, um einen Theil der Vorlage zu vertreten und etwas zu befürworten, was ih in derselben vermisse. Im Laufe der Debatte sind aber doch einige Gesichtspunkte hervorgetreten, welche ich nicht vollständig übergehen fann. Herr Ehlers hat sich gestern gegenüber dem Herrn von Pappen- heim auf Herrn von Zedliß berufen, welcher den Kanalbau gewisser- maßen von dem böheren Zollshuß für Getreide abhängig gemacht babe. Herr von Zedliy hat nicht das Recht, im Namen der Konser- vativen zu sprehen; wir weisen jede solche Verquickung ab. Ich habe Verrn von Zedliß auch nur dahin verstanden, daß er meinte, unsere ganze Situation wäre eine leichtere, wenn wir {on übershauen könnten, wie die Zukunft \ih gestalten würde. Anders Herr von Tiedemann. Er irrt vollständig, wenn er jemals angenommen hat, daß agrarische Rücksihten das Hauptmotiv für die Ab- lehnung der Vorlage von 1899 gewescn scien. Es sind finanzielle und wirthschaftlide Bedenken gewesen, und ein Haupt- bedenken war außerdem das, daß wir annahmen, die Vorlage würde eine Menge von weiteren Forderungen von Kompensationen bervor- rufen. Herr von Tiedemann weiß ganz genau, wie sehr das ein- getroffen ist. Wie sehr wir mit diesen Bedenken Recht behalten aben, beweist ja am besten die Vorlage selbst. So weit wie Herr am Zehnhoff gehen wir nicht, daß wir die Vorlage für eine Verschlehterung halten; aber traurig ist es, daß in der Vorlage so viele beterogene Dinge mit einander verbunden sind. Graf Limburg hat ih niemals gegen alle Kanäle ausgesprochen; prinzipielle Kanalgegner sind wir nicht, wir wollen uns nur die Prüfung von - Fall zu Fall vorbehalten. Niemand ift energisher im Reichstage für den Nord-Ostsee-Kanal ein- getreten als die konservative Partei. Bis beute ist eine Rentabilität dieses Kanals niht nahweisbar, glei{wohl thut es uns nicht leid, daß er gebaut worden ist; denn er hat eine strategishe Bedeutung, und wegen derselben ist er vom Reiche unter Zuschüssen Preußens gebaut. Auf: den Dortmund-Ems-Kanal und die mit ibm emachten Erfahrungen brauche ich nur eben binzudeuten. Der Landwirthschafts-Minister würde obne die Vorlage gar nit in die Lage gekommen sein, zu beklagen, daß nothwendige Dinge nicht ausgeführt werden könnten, wenn nicht gleichzeitig andere be- willigt würden. Der gewaltige Landstrih rechts von der Weichsel ist in der Vorlage nicht berücksichtigt; darüber berrs{cht unter den Ab- geordneten jener Landestheile wie unter der dortigen Bevölkerung die größte Verstimmung. Für mich ist diese Nichtberücksihtigung um so erstaunliher, als es sich um ein uraltes ees den Masuriscben Seen-Kanal, handelt. Das Haus hat früher dieses Projekt {on gut geheißen und es nicht ganz aufgeben wollen. Durch den beab- ihtigten Triebwerks-Kanal werden die Besorgnisse der Anlieger

seitigt. Die Regierung wird um so energischer den Masurischen Kanal betreiben müssen, weil dic großen ostpreußishen Seen die An- lage von Eisenbahnen niht möglich machen. Der Landwirtbschafts- Minister hat erklärt, daß dur die Ablebnung der Vorlage auch die Landesmeliorationen fortfallen. Diese Meliorationen sind aber so dringend, daß sie niht aufgeschoben werden können. Es müßte durch den Etat in jedem Jahre festgeseßt werden, in welcher Reihenfolge alle diese Arbeiten gemacht werden sollen. Bei dieser Gelegenheit fann dann immer geprüft werden, ob die Regierung im volks- wirthschaftlichen Interesse richtig vorgegangen ist. Die Wasser- straße zwischen der Oder und der Weichsel möchte ih dringend befürworten. Jn der Provinz Posen hat dieser Theil der Vorlage große Freude dervorgerufen. Die Freude ist nur dadurch getrübt, daß dieses Projekt von den anderen in der Vorlage abbängig gemacht ist. Ich boffe aber, diese Sorge ift übertrieben, und die MNegierung wird mit diesem Projekt auch vorgeben, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Als Friedrih der Große den Neyedistrikt in Besiy nahm, ging er sofort daran, die Oder mit der Weichsel zu ver- binden. Der Bromkerger Kanal hat auch im allgemeinen seine (adigleit gethan, aber Handel, Industrie und Landwirth- {haft sind übereinstimmend der Ansicht, daß die Wasserstraße der Neze den beutigen Bedürfnissen nicht mehr „genügt. Gegen das von der Regierung aufgestellte Projekt sind keinerlei Einwendungen erboben worden. Der Zwang der Anlieger, fih zur Aufbringung der Kosten zu

Genoffenschaften sasamtmeuzashüehen muß in der Kommission noch besonders pro werden. n Genossenschaften ein Betriebskapital zur Verfügung nes werden. In Bezug auf die Regulierung der rthe bis Posen kann ich mit der Regierung nicht einverstanden sein, denn diese Sieruns wird nicht ausreichen. Auf der Warthe können jeßt nur Schiffe bis 65 Tonnen beladen werden. Ohne Stauanlagen wird sich diese Wasserstraße nicht so verbessern lassen, daß Schiffe mit 400 Tonnen verkehren können. Es ist deshalb eine Kanalisierung der Warthe nothwendig. Sach- verständige haben mir diese Ansicht bestätigt. Bei der größeren Wohlhabenheit des Westens sollten die Männer des Westens alles thun, um die Leistungsfähigkeit des Ostens aufrehtzuerhalten.

Abg. von Arnim (kons.): Wir wollen die Vorlage sins ira ot studio behandeln, aber angesihts des Umstandes, daß „nach der Abstimmung vor zwei Jahren auf einige meiner Freunde die Schale des Zornes von der Regierung ausg esen worden ist, wäre es nicht erstaunlih, wenn es nicht geshähe. Wir werden mit großer Ruhe und Genauigkeit die Vorlage in allen Theilen pre und machen von dem Ergebniß dieser Prüfung unsere Schlußabstimmung abhängig. Der Finanz-Minister hat uns gesagt, daß die Ausgaben des Eisen- bahn-Etats prozentual stärker steigen als die Einnahmen. Deshalb üben wir besondere Vorsicht bei der Bewilligung unrentabler Ausgaben. Ausgaben für die Cisenbahn sind produktive Ausgaben. Nach den Erfahrungen mit den Wasserstraßen, namentlich mit dem Dortmund- Ems-Kanal, müssen wir hingegen in der Bewilligung von Wasser- straßen besonders vorsi tig sein. Wenn ich den Einnahme-Ausfall der Cisenbahnen nah der Fertigstellung der Wasserstraßen nah 15 Jahren auf 75 Millionen berehne, so wird das nicht übermäßig fehlgreifen. ere am Zehnhoff meint, daß Kanaljahre doppelt zu rechnen seten.

glaube wenigstens, paß der Bau sehr viel Jahre mehr be- anspruchen wird, als vorgesehen sind. R E des Ostens werden immer die abgabenfreien Strôme, die Weichsel und die Oder, benußen oder in die industriereichen Bezirke Sachsens gehen, und daher ist für die Landwirthschaft des Ostens ein Bedürfniß nach: rstellung des Mittelland- Kanals nicht vorhanden. Der Landwirthschafts-Minister sagt, daß, wenn die Vorlage nicht bewilligt würde, auch die Flußregulierungen niht stattfinden oder wesentli hinausgeshoben werden würden. Bei der Berathung des Ge eßes über die Regulierung der s{lesischen Gebirgsflüsse haben wir hervorgehoben, daß wir dieses Geseß nicht bewilligen können, wenn nicht die Sicherheit gegeben ist, daß mit dem Ausbau der \{lesishen ia dge gleichzeitig die Negulierung der unteren Oder stattfindet. Ein Antrag meines Freundes Neumann, daß der Ausbau der Gebirgsflüsse erst in Angriff genommen werden dürfe, wenn ein Geseß über die Regulierung der unteren Oder zu stande gekommen sei, ift leider abgelehnt worden. Aber sollte die Regulierung der unteren Oder hinausgeschoben werden, so mache ih auf die großen Schäden aufmerksam, welche die An- lieger der unteren Oder erfahren. Die Regierung könnte es nicht verantworten, daß die Arbeiten an der unteren Oder hinaus- geschoben werden. Die Pläne und Kostenanshläge sind ja fertig. Die Ls der Flußläufe ist vollkommen un- abhängig von der Herstellung der eltraben: Ich wüßte alfo nicht, weshalb die Negierung davon abstehen ollte, den Anwohnern der unteren Oder, deren Eristenzfähigkeit {on auf das niedrigste Maß berabgedrängt ist, zu helfen. Begen die Regulierung der unteren Oder sind seitens meiner Freunde Bedenken, auch in technischer Beziehung, nicht zu erheben. _Wir können sie überhaupt nur empfehlen. Nur in Bezug auf die Interessen der Stadt Schwedt und die Kostenvertheilung find Aenderungen zu wünschen. Es. ist ein berechtigter Anspruch der Stadt Schwedt, daß die Wasserstraße dicht vorbeigeführt werde, und die Kosten müssen in geringerem Maße den Interessenten auferlegt werden. Die Prästationsfähigkeit der dortigen Interessenten ist fo gering, daß sie nichts leisten können. Seit 1879 sind 26 Uebershwemmungen an der unteren Oder ein- getreten. Wenn es in den nêchsten 15 Jahren fo fortgeht, können sie nicht zu Beiträgen herangezogen werden. Bei einem so großen Unternehmen kann die Regierung auf die geringe Summe dieser Bei- träge verzichten. Es müßten, wenn sie darauf nit verzichtet, nicht bloß die landwirthschastlichen Interessenten herangezogen werden, sondern auch die der Schiffahrt. Die bisherigen Bauten sind wesentlih zu Gunsten der Schiffahrt ausgeführt; die Schiffahrt ist besser, die Wiesenbesißer sind aber immer ärmer geworden. Es kommt jeßt vor, daß Kähne mit 70 t Ladung bei Schwedt festsißzen. Wenn zu Gunsten der Schiffahrt durchgreifende Verbesserungen stattfinden, so müssen auch die Sciffahrts - Jnteressenten zu den Kosten beitragen, falls die Landwirtbhschaft mit herangezogen wird. Tritt die Regierung nach Ablehnung der Vorlage niht an die Regulierung der unteren Oder heran, so muß auch _die Regulierung der Nebenflüsse der oberen Oder unterbleiben. Es müßte dann versucht werden, das Geseg vom vorigen Jahre über die \{lesischen Gebirgsflüsse außer Wirksamkeit zu seßen, in Bezug sowobl auf die Regulierungsarbeiten, als auch auf die Er- rihtung von Stauweihern, die bereits begonnen sind. Denn durch diese wird in der Oder ein höherer mittlerer Wasserstand hervor- gerufen, dur den die Wiesenbesißzer benachtheiligt werden. Auch die Warthe könnte dann nicht reguliert werden, denn sonst würde das Wasser wieder schnell in die untere Oder gelangen und die Anlieger würden ges{ädigt werden.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Jch will nur auf einen Punkt aus der Rede des Herrn Abg. von Arnim zurückommen. Derselbe hat gemeint, daß meine früheren Ausführungen über das unverhältniß mäßige Steigen der Ausgaben bei den Eisenbahnen gegenüber dem Steigen der Ein- nahmen mit meinen jeßigen Darlegungen im Widerspruch ständen. Das kann aber nur ein Mißverständniß sein; denn ih habe jeßt dasselbe gesagt, was ih früber gesagt habe, ih babe nur andere Schlüsse wie Herr von Arnim und, wie ih glaube, die richtigen aus dieser Auffassung gezogen. Wenn es richtig ist, meine Herren, daß die Ausgaben drohen, stärker zu steigen, wenigstens in gewissen Landes- theilen, so folgt daraus, daß ein Verlust an Robeinnahmen der Eisen- bahnen nicht so bedenklich ist, wie die Herren es annehmen. (Sehr richtig! links.) Das ist na meiner Meinung garnicht zu bestreiten. Jch balte sogar den in den Motiven angegebenen Abzug von dem Bruttoverlust mit 20 9/% wahrscheinli nit für ganz zutreffend; denn, meine Herren, dabei sind bloß die ordinären Betriebsausgaben gerechnet, während ein Theil des Extraordinariums auch dazu zu rechnen ist. (Sehr richtig! links.) Denn ein Theil des Extraordinariums ist regelmäßig wieder- kehrend und wird also auch an sih {hon zu den Ausgaben zu renen sein, die wir abziehen müssen von dem Verlust an Bruttoeinnabmen.

Meine Herren, wenn Sie sih aber gerade die Bezirke ansehen, wo die Einnahmen so gewaltig steigen, daß der Minister den Zeit- punkt herankommen sieht, wo überhaupt auf dem Gebiete des Eisen- bahnverkehrs gar niht mehr zu helfen ist, so werden Sie \ih davon leiht überzeugen, daß der Versuch, Vorsorge für die Bewältigung diescs übermäßigen Verkehrs lediglih auf dem Gebiete des Eisenbabn- wesens zu treffen, eine solche Vermehrung der Ausgaben an Erweiterung der Bahnhöfe, an Vermehrung der zweiten, dritten und vierten Gleise und an Betriebômitteln herbeiführen würde, daß es rein finanziell viel rationeller ist, dies auf dem Wasserwege zu thun (sehr richtig! links); ih kenne doch die Projekte, die in dieser Beziehung bei der Staats- regierung vorliegen, die uns drohenden, immer größer werdenden ertra- ordinären Ausgaben für die Eisenbahnen, die lediglih infolge des Steigens des Verkehrs nothwendig werden. Ich gehe aber noch weiter: ih meine, eine Verwaltung wie die Eisenbahn, die nur in sehr

geringem Maße die persönlichen Dienstleistungen durch Maschinen erseßen kann, noch weniger wie die Landwirthschaft, die andererseits durh den allgemeinen Druck und durH das allgemeine Drängen nah Verkehrserleichterungen jedenfalls verhindert wird, Erböhungen der Tarife vorzunehmen, kommt in die Gefahr, daß die personellen Aus- gaben durch das Steigen der Löhne, die Vermehrung der Arbeits. kräfte, die Vermehrung der etatsmäßigen Beamten, die daraus bervor- gehenden Pensionélasten u. \. w. vermehrt werden und ihr Rein in der Zukunft geringer wird im Vergleiche zu den Brutto-Betriehz, einnahmen. Ih weiß nicht, ob ich mich deutlich genug ausgedrückt habe; es sind das alles allerdings nur Zukunfts. berechnungen. So lange die Eisenbahneinnahmen so gewaltig steigen, tritt dies Mißverhältniß auch niht in den Vordergrund; aber ih glaube, das sind Zukunftsberehnungen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für sih haben und die dazu beitragen, den Entschluß, für den Kanal als Ergänzung der Eisenbahnen zu stimmen, zu erleichtern und die finanziellen Bedenken zn verringern. fei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer: ein:

Meine Herren! Herr Graf zu Limburg-Stirum und heute au

der Herr von=Arnim haben eine Reihe von Bemerkungen zu den vor- liegenden Spezialprojekten gemacht, die nah meiner Meinung ¿weck- mäßiger niht im Plenum, sondern sachliher und eingehender in der Kommission behandelt werden können. Der Herr Graf zu Limburg führte aus: wenn man die Spree regulierte, dann würde die regulierte Spree das Fluthwasser rascher und gefährlicher, auch zu bedenklicherer Zeit, in das Havelgebiet führen, und was ian oben verbessere, würde man an der Havel wieder vershlechtern. T, Herr Abg. Limburg führte weiter aus, beide Meliorationen, sowohl an der Havel wie an der Spree, werden eine bedenkliche Rück- wirkung auf den Wasserstand und die Wasserverhältnisse der Elbe ausüben.“ ¡f Diese Einwendungen sind leiht zu widerlegen. Jedenfalls sind sie bei Aufstellung der Projekte eingehend er- wogen und geprüft. Jch enthalte mich aber, hier auf die Sache einzugehen; das geschieht zweckmäßiger in der Kommission. (Sehr richtig! links.)

In gleicher Weise hat Herr von Arnim der Frage gedacht, wie es mit der Eindeihung des Warthebruchs werden würde, wenn die untere Oderregulierung nicht zu stande komme oder vertagt werde. Meine Herren, auch die Frage ist bei der Aufstellung der Projekte eingehend und sorgfältig erwogen, ih glaube: es ist ebenfalls zweck- mäßiger, auf diese Fragen bei der Kommissionsberathung einzugehen und sie nicht hier im Plenum zu erörtern.

Dann hat Herr von Arnim ausgeführt, daß nach seiner Auf- fassung der Stadt Schwedt ein wohlerworbenes Recht darauf zustehe, daß bei der Kanalisation der Oder die Wasserstraße an Schwedt vorbeigelegt werde. Meine Herren, in der Ausdehnung, wie Herr von Arnim das ausgesprochen hat, kann ih die Behauptung nicht für berechtigt anerkennen. Es erwirbt keiner daraus, daß er bisher Vortheile gehabt hat, ein Recht, daß dauernd ihm die Vortheile bleiben, wenn die Verkehrsverhältnisse eine Verschiebung nöthig machen. Ich erkenne aber an, daß der Stadt Schwedt Billigkeits- ansprüche zur Seite stehen, und glaube auch namens der Staats- regierung die Erklärung abgeben zu dürfen ih berufe mich aud in der Beziehung auf das, was bereits in der Vorlage ausgesprochen worden ist —, daß die Billigkeitsansprüche möglichst berücksichtigt werden werden, obgleich die Verthéuerung der Herstellung der Wasserstraße durch Berücksichtigung dieser Billigkeitsansprüche etwa 750 000 M. betragen würde. Ob es billig ist, die Stadt Schwedt zu irgend welchen Voraus[eistungen heranzuziehen, und eventuell in welchem Umfang, darüber jeßt zu verhandeln, erscheint verfrüht.

Meine Herren, dann muß ih auf eine kurze Bemerkung eingehen, die der Herr Abg. von Staudy bezüglih des masurishen Kanals gemacht hat. Thatsächlih liegt die Sache so, daß die Stellung- nahme der Staatsregierung noch nit endgültig darüber feststeht, ob der Kanal mit oder ohne Triebwerkskanal zu bauen ist. Persönlih bin ich der Ansicht, daß die Herstellung des Triebwerk fanals besonders im Landesmeliorationsinteresse von besonderer Be deutung sein würde. Einmal wird dadurch ein großes Gebiet, welches jeßt durch Mangel an Vorfluth leidet, so aufges{lossen, daß künftig Drainagen, weitere Vorfluthverbesserungen in diesem Gebiet mit bervor- ragend vorzüglichem Boden, im Umfang von etwa 1 Quadratmeile wesentlich ftrleihtert und verbilligt werden. Zweitens würde der Triebwerkkanal eine {were Kalamität, die ih kann den Namen augenblicklih niht nennen sich in einem todten Flußarm in unmittel- barer Näbe von Königsberg seit Jahren besonders in sanitärer Richtung füblbar mat, beseitigen, er würde diesen versumpften Flußtheil mit fließendem Wasser versehen. Als dritter Vortheil des Triebwerkkanals kommt in Frage, daß die umfangreihen Triebwerkfräfte, welhe im Wasservorrath und im Gefälle der masurishen Seen. nach Königsberg herunter liegen, dur den Triebwerkkanal am besten ausgenußzt werden.

Für mich ist aber entscheidend, daß, wenn ohne den Triebwerk- fanal der masurishe Kanal gebaut würde, jede durch Niederschläge erfolgende Erhöhung des Wasserstandes der Alle- und Deime wiesen um wenige Zentimeter, die den Wiesen nachtheilig, weil der Wasserstand in den Wiesen stets \chon cin hoher ist, dem masurishen Kanal zur Last gelegt werden wird. Auf Jahre hinaus würde die Staatsregierung regelmäßig wiederkehrende VBe- {werden der Alle- und Deimewiesenbesizer zu gewärtigen haben, und hobe Entschädigungsansprüche würden regelmäßig erhoben werden. Diesen Mißständen ist nur dadurch vorzubeugen, daß der Triebwerks lanal gebaut wird. Deshalb bin ih persönli der Ansicht, ih sehe, der Herr Vertreter aus Ostpreußen nickt mir zu, daß der masurishe Kanal mit dem Tricbwerkskanal gebaut werden muß.

Meine Herren, der Grund für die nicht sofortige Einbringung des masurischen Kanals ist darin zu finden, daß ncch technishe Ermitte- lungen nothwendig waren, und zweitens, daß die Anschauungen in den betheiligten Kreisen ich meine * den Provinzialausshuß, Provinzialvertretung, die nächsten Anlieger am masurischen Kanal na den verschiedensten Richtungen noh getheilt sind, sodaß ein gemeinsamer Antrag für den Kanal noch nicht vorliegt, bonelicia non obtru- duntur. Solange die Betheiligten \sih nit selbst über ihre Wünsche einigen, erscheint es verfrüht, die Vorlage an den Landtag zu bringen-

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 33.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, Aeußerungen, welche ih über die formelle Lage der eingebrahten Vorlage in meiner leßten Nede gemacht habe, sind nicht ridtig aufgefaßt. F olgende Thatsachen liegen meiner Erklärung zu Grunde. Bei der vorjährigen Berathung der Kanalvorlage ist aus dem Hause das Verlangen nah Kompensationen gestellt. Dem Antrage hat die Staatsregierung in gegenwärtiger Vorlage entsprochen, sie hat eine Reihe von Kompenfationen, und zwar solche, welche in engster Beziehung zu Meliorationsprojekten stehen, wie Sie das aus den verschiedenen Denkschriften des näheren ersehen können, in die Vorlage aufgenommen. Nun habe ih ausgeführt, es sei logish richtig, daß, wenn die Vorlage falle, für welhe Kompensationen gewährt werden sollen, selbst- verständlih mit der Hauptvorlage auch die Kompensationen fallen müssen. (Sehr richtig! links.) Daran habe ih dann die Bemerkung gefnüpft: Daraus folge zwar noch nit, daß damit die gesammten Meliorationsvorlagen fallen, indessen werde eine Verzögerung in der Ausführung dieser Meliorationspläne herbeigeführt werden, weil eine wesentlihe Umarbeitung der Projekte unter Aus- shaltung der darin enthaltenen Kompensationen nothwendig und damit eine Hinausschiebung der Ausführung eintreten werde, und das werde bei allen Betheiligten eine große Enttäuschung verursachen. (Widerspruch des Abg. von Arnim.) Diese meine Auffassung halte ih auch heute noch aufrecht. Wenn man die Vorlage nah der Richtung hin umgestalten will und das, was als Kompensation in ihr ist, ausfhalten will, fo ift eine länger dauernde Umarbeitung und telnische Umgestaltung unvermeidlich. Wie im allgemeinen sich die Staats- regierung zu den Vorlagen stellen wird, wenn dieselben nun zum theil angenommen, zum theil abgelehnt werden, darüber mich zu äußern, bin ih nicht berufen, um so weniger, als darüber zur Zeit die Königliche Staatsregierung sih s{lüssig zu machen noch feinen Anlaß hat. Daß der Eintritt einer Verzögerung bei den Betheiligten, die schwer unter den Nothständen leiden, eine bittere Enttäushung hervorrufen

werde, erachte ich für zweifellos. Das Verschulden an der Ver- zögerung trifft nicht die Königliche Staatsregierung. Somit kann ih meine früher gemachten Aeußerungen nur aufrecht erhalten.

Herr Abg. von Arnim bemerkte ferner, an der Herstellung der BVinnenwasserstraßenverbindung von Osten nach Westen habe der Osten deshalb kein Interesse, weil ihm ja der Wasserweg über das Meer nah dem Industriegebiet schon jeßt vollständig zur Verfügung stehe. Meine Herren, ih glaube, die Bestrebungen, welche der Osten auf Verbilligung des Verkehrs vom Osten nach dem Westen seit Jahren verfolgt, beweisen, daß die Behauptung des Herrn von Arnim in dem Umfange, wie er sie aufgestellt hat, unzu- treffend ist. Wenn es rihtig wäre, daß die Wasserverbindung über das Meer nah ‘dem westfälischen Industriegebiet hin den Osten in seinen Bedürfnissen und Wünschen vollständig befriedige, so wäre es unerfindlich, weshalb dann der Osten fo großen Werth auf die Staffeltarife für den Eisenbahnverkehr gelegt hat. (Sehr richTig! links.) Zweifellos wird durch die Binnenwasserstraßen der Verkehr ein sihererer und billigerer nah dem Industriegebiete. Das wird sih aus den statistischen Zahlen ergeben. Also kann ich die Aeußerung des Herrn von Arnim rücksichtlih dieses Punktes für zutreffend nicht erachten.

Eine kurze Bemerkung muß ih zum masurischen Kanal noch nahholen. Mir ift neuerdings mitgetheilt, daß in Ostpreußen der Wunsch bestehe, statt des masurischen Kanals eine baare Dotation von 20—30 Millionen zu erhalten, um damit Kleinbahnen, Straßen und andere Verkehrsmittel herzustellen. Daß solche Pläne aus\ichts- los, ist zweifellos und bedarf niht der näheren Begründung. Will man im Osten den masurischen Kanal, so müssen die Betheiligten \ich veritändigen, auch die geforderten Ovfer bringen und auf unerfüllbare Wünsche verzichten.

Abg. Wallbrecht (nl.): Mit dem Mittelland-Kanal stebt und sallt die Vorlage. Ohne diesen Kanal ist sie für die Regierung un annehmbar. Jch kann nur bedauern, daß die Konservativen aus den Kanalverhandlungen von 1898/99 nichts gelernt baben. Damals ist doch die - Nothwendigkeit des- Mittelland-Kanals überzeugend nach- gewiesen worden. Der Redner ist, weil er nad rechts (zu den Kon lervativen) spricht, auf der Tribüne nur bruchstückweise verständlich. bisheri adrér (fkonf.) bespricht die Regulierung der Netze. Die

gen Stauwerke hätten keinen Erfolg gehabt. Die in der Vorlage

gepesMlagene Kanalisierung der Netze werde allerdings eine wirkliche “4bbilfe sein, „aber er müsse bemängeln, daß die Unterhaltungskosten von Genossenschaften übernommen werdên follen. Als eine Kom pensation könne die Netze-Kanalisierung von den Bewobnern der Provinz oen nicht angesehen werden; nur Eisenbabnbauten und Chaussee- uten würden sih als Kompensationen darstellen. Die weitere Berathung wird vertagt. Persönlich bemerkt Ab Abg. Freiherr (von Zedliz und Neukirch (fr. fon.) dem E s othein (gener, daß er für Ermäßigungen von Gütertarifen M ur die That immer eingetreten sei, wenn sie dem beimischen Wirtbschaftsleben zu gute gekommen seien.

Schluß gegen 41/4 Uhr. Nächste Sißung Donnersta 11 Uhr. (Kanalvorlage.) Es Brdung 9

S

Parlamentarische Nachrichten.

G Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines bat betreffend den Verkehr mit Wein, wein- altigen und weinähnlihen Getränken, nebst Be- gründung zugegangen: Artikel 1,

febr erl des Gesetzes vom 20. April 1892, betreffend den Ver- Ge init Wein, weinha tigen und weinähnlihen Getränken (Reichs- A S. bon, werden folgende Absäße beigefügt : r Bundesrath ist ermächtigt, noch andere Stoffe zu bezeichnen, auf welche dieses Verbot Anwendung zu finden bat. Weiz Lein ist das dure alkobolische Gährung aus dem Safte der Ne auraube mittels solher Verfahren oder Zusäge, welche als eine

Gertälschung oder Nahmachung nicht anzusehen sind, hergestellte

| Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 7. Februar

Bestimmung ersetzt:

Vorschriften des § 1 rathe gemäß § 1 bezeichneten Stoffe

Der § 4 des\elben Gesetzes wird du

von Wein unter Verwendung 1) eines Aufgusses von Zuckerw ausgepreßte Trauben :

3) von getrockneten Früchten

als Dessertweine (Süd-, Süß in den Verkehr kommen ;

r”

gehalt erhöht wird, jedoch E S Dl, 3,4 Getränke, welche den vorstehen

hergestellt sind, dürfen weder Dies gilt auch dann, folgt ist.

Die Verwerthung von Trestern, Branntweinbrennerei wird durch die

berührt. Artikel 4

feilg

S 5a. Die Beamten der Polizei und auftragten

Getränke gewerbsmäßig hergestellt,

eschäftlihe Aufzeihnungen und Auswahl Proben zum Zwecke der Auf

bescheinigung zu entnehmen.

entnommene Probe eine angemessene

Uhr Morgens und in dem Zeitraum

Uhr Morgens. N Db. Die Inhaber der im § 5 a beze

den daselbst bezeichneten Beamten

nisse, über den Umfang des Betriebs langenden Stoffe, nélelcabeee auch zu ertheilen sowie die geschäftlichen zulegen.

Vie von der Polizeibehörde bea1

die Thatsachen und Einrichtungen;

geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntniß und Betriebsweisen, solange als dies enthalten. S _§6. Jn Weinbaugegenden können

Vertrauensmänner bestellt werden.

Die Vertrauensmänner verwalten Ehrenamt, erhalten jedoch baare Aus

erläßt die näheren verwaltungsörgane, über die Wahl, i über die Ausübung der Aufsicht un Vertheilung der Kosten: sie regelt a männer für solche Gebietstheile, organe nicht vorhanden sind.

Auf die im Abs. 1 bezeichneten

getroffen sind. Artikel 5. Der S 7 desselben Gesetzes wird ersetzt : Mit Gefängniß bis zu ses wer vorsäßlih l) den Vorschriften der 88 1, 2 2) Wein, welcher cinen erhalten hat, unter Bezeichni derartiger Zusaß nicht gemach Ist der Tk zeichneten Zuwiderhandlungen bestraft, zu fechs Monaten ein, neben welcher taufend Mark erkannt werden

oder ganz oder. theilweise erlassen ist,

Artikel 6.

ersetzt :

Mit Geldstrafe bis zu eintausen Gefängniß bis zu drei Monaten wird des § 5c zuwider Vershwiegenbeit ni

enthält. s Die Verfolgung tritt nur auf nehmers ein. 8 8h.

oder mit Haft wird bestraft, wer den zuwider

H i; H 2: : Ver crste Absaß im § 2 desselben Gesetzes wird dur folgende

Wein, weinhaltige und weinähnliche Getränke, welchen den zuwider einer der dort oder der vom Bundes-

gehalten noch verkauft, noch sonst in Verke Artikel 3.

Es ist verboten die gewerbsmäßige Herstellung oder Nahmachung

2) eines Aufgusses von Zuckerwasser auf Weinhefe; fochungen) oder eingedickten Moststoffen, unbeschadet der Verwendung bei der Oerstellung von folhen Weinen, welche

4) von Säuren, fäurehaltigen Stoffen, lichen Moststoffen oder Essenzen ; 9) bon Gummi oder anderen Stoffen, durch welche der Extrakt-

unter Verwendung eines nah § 3 Nr. 4 nicht gestatteten Zusaßzes

wenn die Herstellung niht gewerbsmäßig er-

Der § 6 desselben Gesetzes wird durh folgende Bestimmungen ersegt:

i ten sonstigen Sachverständigen sind befugt, außerhalb der Nachtzeit in Näume, in denen Wein, weinhaltige oder weinähnliche

verpackt werden, einzutreten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen,

Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurüczulassen und für die

„Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraume vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr Abends bis vier

unddreißigsten März die Stunden von

ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet,

fordern Auskunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeug-

vorbehaltlih der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über

ihrer Kenntniß kommen, Verschwiegenheit zu der Mittheilung und Nachahmung der von den Gewerbetreibenden

Sie sind hierauf zu beeidigen.

j ( 1 „zur Unterstüßung der Polizei- behörden bei der Ausübung der Aufsicht über den Verkebr mit Mein, weinhaltigen und weinähnlihen Getränken für bestimmte Bezirke

waltungsgebiet einer unteren Verwaltungsbehörde nicht überschreiten.

den Selbstverwaltungsorganen gewählt. Die Landes-Zentralbehörde Vorschriften über die Zuständigkeit der Selbst- in welchen Selbstverwaltungs-

Bestimmungen Anwendung, die in den §8 5a, 5b und 5e in An- schung der von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen

bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft,

nah § 3 welche die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß ein

)ater bereits einmal wegen einer der im Abs. 1 be-

fann. Anwendung, auch wenn die frübere Strafe

wenn seit der Verbüßung oder dem Erlasse der ee Strafe bis zur Begehung der neuen Strafthat drei

Der § 8 desselben Gesetzes wird durch folgende Bestimmungen

theilung oder Nachahmung von Betricbögeheimnissen si nit

Mit Geldstrafe von fünfzig bis zu

gese ist, dürfen weder feil- r gebracht werden.

rch folgende Bestimmung erseßt : asser auf ganz oder theilweise

(auch in Auszügen oder Ab-

weine) ausländischen Ursprunges

Bouquetstoffen, künst-

unbeschadet der Bestimmungen den Vorschriften zuwider oder ehalten noch verkauft werden.

Rosinen und Korinthen in der Bestimmungen des Abs. 1 nicht

die von der Polizeibehörde be-

aufbewahrt, feilgehalten oder E einzusehen, au nah ihrer 1 nterfuhung gegen Empfangs- Verlangen it ein Theil der Sntshädigung zu leisten.

e vom ersten Oktober bis ein- neun Uhr Abends bis s\ecchs ichneten Näume fowie die von und Sachverständigen auf Er- , über die zur Verwendung ge- über deren Menge und Herkunft lufzeihnungen und Bücher vor- iftragten Sachverständigen sind,

welche durch die Aufsichti zu beobahten und si

gelangten Betriebseinrichtungen e Betriebsgebeimnisse sind, zu

Die Bezirke follen das Ver-

ihr Amt als unentgeltliches lagen erseßt. Sie werden von

iber den Umfang der Bezirke, d über die Aufbringung und uh die Wahl der Vertrauens

1901.

Besichtigung, die Einsich oder die Entnahme von

1) den Eintritt in die Räume, die in Aufzeichnungen und Bücher Proben weder ch die von ihm erforderte Auskunft nit ertheilt oder bei der Ausfunftsertheilung wissentliß unwahre Angaben macht oder 4 Vorlegung der Aufzeihnungen und Bücher ver- weigert.

Í § 8c.

i Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft: ; 1) wer bei der nah § 9b von ihm erforderten Auskunfts-

ertheilung aus Fahrlässigkeit unwahre Angaben macht, 2) wer eine der im § 7 bezeichneten Handlungen aus Fahr-

lässigkeit begeht. Artikel 7.

Der § 9 desselben Geseßes wird dur folgende Bestimmung

erseßt: V den Fällen des § 7 Nr. 1 ist neben der Strafe auf Ein- ziehung der Getränke zu erkennen, welche den dort bezeichneten Vor- schriften zuwider hergestellt, feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht sind, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nit; in den Fällen des § 7 Nr. 2, des 8 8c Nr. 2 kann auf die Einziehung erkannt werden.

Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so fann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

Artikel 8.

Dieses Geseß tritt am 1. Oktober 1901 in Kraft. N Auf Getränke, welche den Vorschriften des § 4 zuwider oder unter Verwendung eines nach § 3 Nr. 4 als übermäßig zu erachtenden Zu- ]aßes wässeriger Zuckerlöfung bereits bei Verkündung dieses Gesetzes hergestellt waren und innerhalb eines Monats nah diesem Zeit- punkte der zustandigen Behörde angemeldet worden find, findet die Vorschrift im § 4 Abs. 2 bis zum 1. Oktober 1902 feine Anwendung, sofern die Vertriebsgefäße mit ent- sprechenden Kennzeichen amtlich versehen worden sind und die Getränke unter einer ihre Beschaffenheit erkennbar machenden oder einer ander- weiten, sie von Wein unterscheidenden Bezeichnung (Tresterwein, Hefenwein, Rosinenwein, Kunstwein oder dergleichen) feilgehalten oder verkauft werden. Artikel 9.

_ Der Reichskanzler wird ermächtigt, den unter obiger Aenderun en sih ergebenden Tert des Gesetzes 1892 durch das Neichs-Gesetzblatt bekannt zu machen.

Berüksichtigung vom 20. April

XXTXK. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.

Erste Sitzung: Dienstag, den 5. Februar 1901. _ Der erste stellvertretende Vorsitzende, Reichsräth éFreiherr von Soden - Fraunhofen eröffnet um 105 Uhr Vormittags die XXIX. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die erbabenen Bundesfürsten und die freien Städte, in das die Anwesenden begeistert einstimmen.

Derselbe gedenkt sodann des verstorbenen Vorsitzenden, Landes- hauptmanns von Noeder-Oberellguth sowie der dahingeschiedenen Mitglieder, Geheimer Regierungsrath Boht, Friedrih Graf zu Solms- Lanbah und Ockonomierath Stöckel. Die Versammlung ehrt das Andenken derselben durch Erheben von den Sißen.

___ Nach der Begrüßung der neu eingetretenen Mitglieder erfolgt die ¿Feststellung der Präsenzliste durch Namensaufruf, welche die Anwesen- heit von 66 TrteGrian ergiebt.

_Zu Schriftführern und zur Führung der Rednerliste werden bes- rufen die Herren Bieber-Hamburg, - Oekonomierath Zersch-Köstritz, Freiherr von Thüngen-Thüngen und von Blödau Ebrenberag.

_ Der General-Sekretär Dr. Dade - Berlin mat Mittheilungen über vom Vorstand ergangene Einladungen an die Reichsbebörden und die Regierungen.

Der erste stellvertretende Vorsitzende begrüßt bierauf die Vertreter der Regierungen. Als solche sind ershienen: der Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Wirkliche Geheime Ober. Regierungsrath Dr. Köhler; der Königlich bayerische Graf von Lerchenfeld-Köfering: der Königlich bayerische Ober-Negie- ungtrato Brettreich ; der Königlich sächsische Geheime Rath und Bevoll mächtigte zum Bundesrath Dr. Fischer; der Königlid württemberaisce Bevollmächtigte zum Bundesrath, Präsident von Scicker : der Groß herzoglih mecklenburgishe Geheime Ministerialrath von Blücher: de:

Gesandte

Vertrauensmänner finden die |

Großherzoglih sächsishe Geheime Legationsratb und Bevollmächtigt zum Bundesrath Dr. Paulssen : der Regierungsratb im|Grofzberzogli sächsischen Staats-Ministerium Dr. Hevdenreich: der Herzoglich braun shweigishe Gesandte, Wirkliche Geheime Rath Krbr. von Burgdorf; als Vertreter der Fürstlichd Schaumbura.-Livr ;

durch folgende Bestimmungen |

L e t e j Nonaten und mit Geldstrafe |

oder 4 zuwiderhandelt, Nr. 4 gestatteten Zusatz ingen feilbält oder verkauft,

t ist.

so tritt Gefängnißstrafe bis auf Geldstrafe bis zu zehn Diese Bestimmung findet : nur theilweise verbüßt bleibt jedoch ausges{lossen,

Jahre verflossen sind.

d fünfhundert Mark oder mit bestraft, wer den Vorschriften cht beobachtet oder der Mit-

Antrag des Betriebsunter-

einhundertfünfzig Mark Vorschriften der §§ 5a und 5h

regierung: der Minister Freiberr von Feilit\{: als Vertreter verwaltung von Elsaß-Lotbringen: Gebeimer O Valley; als Vertreter des Reichsamts des Innern Geheimer Ober-Regierungsrath Wermutb, Geheimer Obe: rath Dr. Kelh, Gebeimer Ober Regierungsrath Gruner unt als Vertreter des Reichs-Justizamtsä imer N Jecklin, Regierungsrath Degg; als Vertreter des Ministeri Snnern: Geheimer Ober-Regierungärath von Knebel-Döberi Vertreter des Finanz-Ministeriums: Gebeimer Finanzrath F als Vertreter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten: 6 Ober-Regierungsrath Krönig: als Vertreter des Ministeriums Landwirthschaft, Domänen und Forsten: Ministerial Vermes; endlih der Präsident der Secbandluna ¡Fxinanzrath Havenstein.

Bei der Wabl des Ersten Vorsitzenden wer 62 Stimmen für den Grafen von S@Swerin Löwit: den Freiherrn pon Soden und Pit | von Shwerin-Löwit ist dana mit absolut gewählt. Derselbe nimmt die Wabl danke Vorsih. : _ Cs folgt die Rechnungéölegung für 1900 und die Etats festleyung für 1901. Îur Rechnungülegung referieren die Re visoren Professor May-München und Gebeimer Regicrungsêrath Pro fessor Dr. Orth; beide Herren beantragen Entlastung tür die Rechnung welhe von der Versammlung ertbeilt wird Zum Etat&worséSlag referiert General-Sekretär Dr. Dade-Berlin. In der Dilkuskion sprechen die Herren Rettih-Rostock, Freiberr von Soden-Fraunboten von Blôdau-Ehrenberg. Der Etatsvors(hlag wird angenommen _ Nah einigen geschäftlichen Mittdeilungen erstattet der General Sekretär den Bericht über die Ausfübrun der in der XXVIII. Plenarversammlung 1900 gefaßten Ae Slaffe und über die GesHästsführang des Jahres 1900. Die Versammlung enchmigt nahträglih die Beschlüsse des Vorstands und des Ständigen Ausschusses. Damit ist der gechäftliche Theil der Tagesordnung erledigt und die Versammlung gebt zum materiellen Theil der T agoke ordnung über.

a Gehe

cin weißer