1901 / 57 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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34 000 Empfängern in den Genuß des Ehrenjoldes von 120 M. jährlih treten fönnen. Analog foll der Kapital- zushuß von 16329 689 M auf 17 449 689 erhöht werden. Weiter schlägt die Kommission folgende Nesolution vor:

Den Herrn Reichskanzler zu ersuhen, darauf hinzuwirken, daß fünftighin die für die Veteranenversorgung benöthigten Mittel nicht in den Etat für den Invalidenfonds aufgenommen, fondern in einem besonderen Titel des MReichshaushalts-Etats aufgeführt werden. i

Die zu* diesem Etat eingegangenen Petitionen, soweit sie sih auf Gewährung unentgeltliher ärztlicher Atteste beziehen, sollen dem Reichskanzler behufs Erlangung dieser Atteste zur Erwägung überwiesen werden.

Den Antrag des Abg. Nißler (d. kons.), wonach geseßlich die Beihilfe von 120 # denjenigen Kriegstheilnehmern ge- währt werden soll, deren Erwerbsfähigfkeit dauernd auf weniger als ein Drittel herabgeseßt ist, soweit fie unterstühungsvedürftig find und auf die ‘Unterstüßung Anspruch erheben, hat die Kommission abgelehnt, dagegen fogende Resolution vor- geschlagen :

Den Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge tragen zu wollen daß die Auszahlung der den Kriegsveteranen nach Maßgabe de Gesetzes von 1895 gebührenden Beihilfen womöglih vom Tage de Anerkennung ihrer Berechtigung erfolge.

Der Antrag Nißler soll dem Reichskanzler zur Anstellung weiterer Erhebungen überwiesen werden.

Abg. Nißler erklärt, er fei ganz überras{cht und iehr wenig er- aut von dem Scßisal seines Antrages in der Kommission. In der ríten Lesung habe er im ganzen Haufe von der äußersten Rechten bis - äußersten Linken sympathishe Aufnahme erfahren; jeßt sei von n fast nichts mehr übrig geblieben. Das Volk verstehe bei dem n Milliarden-Etat, bei den folofssalen Ausgaben für China nicht, ir diese alten, chrenwerthen Veteranen nicht diese kleinen Gaben bleiben sollen. Bei jeder Gelegenheit würde er diese gerechte erung wieder erheben.

Abg. Graf von Noon (d- kons.): Wir stehen der Tendenz des Antrags ganz ebenso freundlich gegenüber wie der Antragsteller selbst. Aber der finanzielle Effekt des Antrags ist ein derartiger, daß ihm zur Zeit nicht entsprochen werden fann. Es würde sich unter Umständen um 30 bis 40 Millionen Mehrausgabe handeln, und der schon j

zum Invalidenfonds erforderliche Kapi alzuschuf:

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ß würde sih verdopp Deshalb hat auf den Antrag nicht eingegangen werden können.

Abg. Werner (Reformp.) {ließt sich den Ausführungen des Abg. Nißler an. Eine ganze Anzahl bilfsbedürftiger Leute sei in Preußen direkt auf die Jnanspruchnahme der Armenpflege angewi weil in Preußen der Begriff der dauernden Erwerbsunfähigkeit gr verschbieden von den Verwaltungsbehörden ausgelegt werde. Diesem unwürdigen Zustande müsse ein Ende gemacht werden.

Abg. Speck (Zentr.): Die von mir in der ersten Lesung geäußerten finanziellen Bedenken find in der Kommission nach allen Nichtungen bestätigt worden. Die Regierung konnte auch nicht ein- mal annähernd angeben, wieviel Kriegstheilnehmer im Sinne des Antrages Nißler zu berücksichtigen sein würden. Weiter fam für uns in Betracht, daß der Etat für 1902 nach den Erklärungen des Schatz- sefretärs um 50 bis 70 Millionen Mark Mehrforderungen an uns stellen wird als der für 1901. Daß die neue Formulierung zu ungezählten Neklamationen führen würde, sei nur nebenbei erwähnt. Es bliebe als einziger Ausweg übrig, sich auf die von der Kommission vor- geschlagene Resolution zurückzuziehen.

Staatssekretär des Reichs-Sd Thielmann:

Meine Herren, ic möchte 1

dem Herrn Vorredner, wie es f

Irrthum richtig stellen, der Nerschen unterlaufen ist.

würde Mehrausgaben im Betrage von 50 bis 70 Millionen auf- weisen, sondern ih babe gesagt, er würde sich um 50 bis 70 Millionen er gestalten als der vorliegende. beruht darauf, daß

vorliegenden Etat enthaltenen 32 Millionen Uebershüsse im

ungünstig t 1902 feblen werden ; ferner darauf, daß die Ein gegenwärtig zum theil feine steigende Tendenz mehr llerdings auf verschiedenen Ge-

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bieten, auf dem Gebiete der sozialvolitischen Fürsorge, erheblihe Viehrausgaben zu erwarten find. damit nah außen hin keine Un-

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Erhöhung des Fonds Jur die eihilfe ird ein stimmig angenommen, ebt |1 1e Dazu NRnmerkung, wonah als Vertheilungsmaßzitab das ? 1h Kopf zahlen derjenigen Kriegstheilnehmer guit, 1

1. April 1901 al

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Bundesstaaten bis zum

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ebenfalls angenommen. F

Preußischer Landtag. Ubgeordneten

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a. M. hat bis 1872 überhaupt fein Abiturienten-Examen bestanden. Man ift dabei gut gefahren, daß das Lehrer-Kollegium allein be- urtbeilte, ob die jungen Leute die Reife hätten. Das Lehrer- Kollegium ist dazu viel besser im stande als der Schulrath, der sieben Stunden lang prüft. Ich will zwar niht für die Abschaffung des Abiturienten - Examens eintreten, aber ih bitte, den Vorschlag zu erwägen, der dahin gemacht worden ist, im leßten Semester eine Abiturienten-Klasse zu bilden, in der das Hauptgewicht auf die Anfertigung größerer Arbeiten gelegt wird. Die Arbeiten unter Klausur zeigen noch nicht die geistige Be- werthung eines Schülers, wie sie fi außerhalb der Klaufur bethätigt. Der Kopf des Abiturienten ist mit vielem kraufen Zeug vollgestopst, das er nah dem Examen s{nell wieder vergißt. Bei Durchführung der neuen Schulreform werden meine Vorschläge erst recht an Be- deutung gewinnen. Es muß auch Raum bleiben zur körperlichen Entwicklung der Schüler.

Minister der geistlihen 2. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Ich werde die Ehre haben, bei Kapitel 120 Thnen eine eingehende Darlegung des bisherigen Ganges der Schulreform und der im Anschluß an dieselbe diesfeits in Ausficht genommenen Maßnahmen zu geben. Einstweilen beschränke ih mi gegenüber dem Herrn Vorredner auf die Erklärung, daß die von ihm gegebene An- regung hinsihtlich der anderweiten Gestaltung der Abgangsprüfung an den böberen Unterrichtsanstalten bereits seit längerer Zeit cinen Gegenstand eingehender Erörterungen in der Unterrichtsverwaltung bildet und daß die von ihm betonten Gesichtspunkte dabei volle Be- achtung finden werden. i

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) erkennt an, daß beim Abiturienten- Examen große Mängel beständen, bezweifelt aber, ob der Borschlag des Vorredners die ‘richtige Verbesserung bringe. Indessen fei die Erklärung des Ministers, daß eine Aenderung erwogen werde, sehr erfreulih. Der Redner regt ferner die Unterstellung der Vektorats- \chulen unter die Provinzial-Schulkollegien an.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Auch die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage der Unterstellung der sogenannten Rektoratëshulen unter die Provinzial-Schulkollegien bildet aus Anlaß der \{webenden Erörte- rungen über die weitere Ausgestaltung der Schulreform den Gegen- stand derjenigen Erwägungen, mit denen sich die Unterrichtsverwaltung zu beschäftigen hat. Meine Herren, Sie können an die Unterrichts- verwaltung unmöglich den Anspruhch stellen, daß binnen weniger Monate, nachbdem ein so wihtiges Reformwerk begonnen ist, schon alle Einzelheiten zum Abschluß gelangt sind. Es sind Fragen voi ganz außerordentlicher Tragweite dabei, die die wesentlichsten Grund- lagen unseres gesammten höheren Unterrichtswesens berühren, und da ist es, glaube ih, eine Forderung der Billigkeit, wenn ich die Herren itte, doch zu berücksihtigen, daß es außerhalb der Möglichkeit liegt, lle diese Fragen von fo grundlegender Bedeutung in fo kurzer Zeit zu erledi Je gründlicher die Sache erwogen wird, desto mehr ist

dafür gegeben, daß das Reformwerk zu einem gedeihlichen chluß gelangt.

g. von Knapp (nl.): Die necunklassigen höheren \dulen müssen dem Provinzial - Schulkollegium unterstellt wer das wäre der erste Schritt, sie wirklich zu höheren Schulen zu gestalten. Die Beauffichtigung durch das Provinzial - Schul- follegium würde eine intenswwere sein, auch würde dadur dem drückenden Mangel an afkademishen Lehrkräften abgeholfen. Zur generellen Durchführung der Sache ist die Anstellung eines weiteren Provinzial-Schulraths erforderlih. Auch das kollegiale Ver- hältniß der Provinzial-Schulrätbe läßt noch immer zu wünschen übrig. Diese Beamten, der Elite der Schuldirektoren entnommen, müssen oft selbst in tebnishen Fragen unter dem Vorsitz eines Juristen, oft eines jungen Assessors tagen. In mehreren Fällen ist ja jeßt ein Schul mann zum Vorsitz berufen worden; möge der Minister damit fort- die Phil zu ibrem Rechte kommen. l Althoff: Die Reform der höheren allgemeinen Schulreform in die Wege wird auf der bisber be j ist, ob Philologe, die Tüchtigsten werden rft: :

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Berichterstatters Aba. Win ckler (konf.) wird das Kapitel bewilligt.

Bei dem Kapitel der Universitäten berichtet der Bericht- erstatter Nbg. Winckler über die Neueinstellung von Ordi- nariaten und Extraordinariaten

Abg. Saenger (fr. Volksp.): Früber war bei wenigstens ei If: f icher Professor. hältniß bat 7s werden j

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__ Abg: Dr. Böttinger (ul.) bittet um Errichtung von Lehrftüblex für anorganische Chemie. F Ministerial-Direktor Dr. Alth off ¿cwidert, daß die Unterrichts, verwaltung auf diesem Gebiete auf dem besten Wege fei und der Chemie * L e L f , Pn E mit demfelben Wohlwollen gegenüberstehe wie der Vorredner. _ Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Anregungen des Abg. Saenger sind dankenswerth; aber er hat die Stellung der Projcsoren doch nit ganz richtig dargelegt, und ih muß sagen, daß der Regierungs. fommissar mit feinen Ausführungen Necht hatte. Aber ein solches Verhältniß der Professoren ist im Ganzen doch betrübend, wenn sie solche Reverse unterschreiben müssen. Der Redner widerspricht ferner den Ausführungen des Abg. von Wangenheim; in der National. p , . e A * 2.x , S öfonomie fämen alle politischen Richtungen zur Geltung, mit Aus- nahme der fozialdemokratischen. L Geheimer Ober-Regierungsrath Dr. Elster: Die fogenanuten Reverse bedeuten weiter nichts als eine Bescheinigung, daß der Profeffor weiß, daß ihm aus seiner Ernennung keine etatsmäßigen Ansprü zustehen. : i Abg. Saenger: Es handelt sih nicht um Herren, welche schon irgendwo ein Amt bekleiden und zu außerordentlichen Professoren ernannt werden, um an der Universität lefen zu können, sondern un die Ernennung von Privatdozenten zu außerordertlihen Professorez ohne daß ein Anfpruch auf etatsmaßiges Gehalt gegeben wird, ein solcher Fall in Berlin vorgekommen ist, wo ein zum außerorden, lichen Professor ernannter Privatdozent 11 Jahre lang keine etat mäßigen Ansprüche erheben konnte. i

Geheimer Ober-Regierungsrath Dr. Elster: In diesem Fal handelt es si um einen hohverdienten Privatdozenten, der zum außer: ordentlichen Professor crnannt wurde, ohne daß ein Bedürfniß dana bestand, cin etatsmäßtges Ertraordinariat zu errichten.

s Abg. Saenger hâtte die Unterrichtsverwaltung in diefem Falle für verpflichtet gehalten, ein Ertraordinariat zu errichten.

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Geheimer OÖber-Negierungsrath Dr. Elster bemerft, daß folde Anträge zu Hunderten an die Verwaltung gestellt würden, aber nit immer berücksihtigt werden könnten. | / :

Abg. Graf zu Limburg-Stirum spriht seine Zustimmung zur Haltung der Negierung in dieser Sache aus.

Abg. Pohl (fr. Vgg.) widerspriht den Ausführungen des Abg.

d A ; Ly or 7 . S c L von Wangenheim; die Agrarier könnten nicht verlangen, daß Ihre Ideen aus die Universitäten übertragen werden. Er bemangelt ferner die Forderung im Extraordinarium zum Ankauf eines Versuchsfeldes für das landwirthschaftlihe Institut in Köntgsberg. as landwirth; scaftlihe Unterrichtswesen müsse dem Landwirthschafts-Ministerium unterstellt bleiben; denn dazu gehörten auch die landwirthschaftlichen Winterschulen, die Ausbildung von Wanderlehrern und die Fort: bildungsshulen. Die weiteren Ausführungen des Redners bleiben unverständlich. 4 : E

Abg. Dr. Kraufe (nl.) wünscht die Errichtung einer Klinik für

Ohren-, Hals- und Nervenkrankheiten an der Universität Königsberg Diese Universität stehe in mancher Beziehung hinter den anderer Universitäten zurück, die Regierung möge deshalb ihre besondere Auf- merksamkeit der Universität Königsberg schenken. _Die bochberzige Stiftung der Palästra Albe!tina habe jeßt mit Schwierigkeiten z kämpfen: der Staat möge daher für die Unterhaltung dieses Instituts Mittel in den Etat einstellen. Das Institut erweile ich in jan Richtung für die Studenten segensreih. Turnen, Baden, Fechien würden eifrig geübt, das Institut sei der Nersammlungs8ort der Korporationen 2c. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Ras der Herr Vorredner ausgeführt hat, findet im allgemeinen meine Zustimmung. Grundsäßlich bin ih mit ihm darin einverstanden daß die Universität Königsberg und überhaupt unsere Universitäter im Osten einer besonderen Pflege und Aufmerksamkeit be dürfen. Auch die von dem Herrn Vorredner betonten Einzelheite sind mir durhweg svmpathisch. Insbesondere gilt das v den Stipendien, durch welche * einzelne befähigte Königsberg! Studenten die Mittel erhalten follen, noch andere Universitäter namentli solde im Westen, zu besuhen. Ih werde mich ger bemühen, den bezüglichen Anregungen auch einen praktischen Ausdruä zu geben und die von dem Herrn Abgeordneten ausgesprochenen Wünsche, die ih auf diesem Gebiete durchaus theile, in die von ibm erboffte That zu übersetzen.

Was insbesondere die Palaestra Albertina anbetrifft, so sind die Vorzüge und die Bedeutung dieser Einrichtungen von ihm in einer Weise geschildert worden, die durchaus meine Zustimmung findet. Mein versönliches Interesse zur Sache habe ih bereits dadurch be thätigt, daß ih Mitglied des Nereins der Palaestra Albertina bin. Fch werde die Fortentwickelung gerade dieses außerordentli wichtigen Jnstituts mit lebhafter Theilnahme verfolgen und, foweit mir etats mäßige Mittel zur Verfügung steben, auch gern unterstüßen.

Abg. Freiherr von Erffa (kon].) tritt für die vom Abg. Pol

mvfte Versuchswirtbschaft der ostpreußischen Landwirt hschaftskamma Die Versuchswirthschaft mit dem dazu gebörige.n Versuchë! den Interejjen der Landwirthschast dienen. A Rize-Präsident Dr. Krause weilt daraus hin, da. pater

betreffenden Titel des Ctats noch besonders verha ndelt wer

: bier weitere Erörterungen unterbleiben fonnten. E

Abg. Freiherr von Wangenheim tritt nochmals x jeine fassung cin, daß an unseren Hochschulen die Landwirth) chaft genug gewürdigt werde, und daß 1in-« diejem Punkt * Abhilfe

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Nachdem noch die Abgg. Pohl und von San den (8 cinige Bemerkungen gemacht haben, wird die Disky sion schlossen. Beim Titel der Universität Breslau bringt Berichterit Abg. Winkler den im vorigen Jahre . 1m Herrenhaufe im Reichstage erört- erten ißer in Breslau zur Sprache, welcher weg« n der schaftlichen Zwecken vorgenommenen gefährli hen Q im Disziplinarverfahren mit einer Geldst rafe bestraft worden sei. Der Fall stehe nach e iner Ministers leider nit vereinzelt da und habe è ejem 1 Anordnung Veranlassung gegeben : torsteher der i

medizinishe E! ingrit mmunisierungszwe: Ten, rausseßzungen rechtliche und fitt. liche och unter allen Umständen ausge|schl o}! eine Person bandelt, die noch minderjah. nit vollkommen geschäftsfähig ist, 2) | ibre Zustimmung zu dem Eingriff utige erflärt bat, 3) diefer Erklärung nicht ein , Belebrung über die aus dem Eingriffe möglicherweise enden nacbtheiligen Folgen vorausgegangen ist. 11. Zugleich bestimme ih, daß 1) Eingriffe dieser Art i em Vorsteher selbst oder mit besonderer Ermächtigung d oraenommen werden dürfen, 2) bei jedem derartigen (Fing! Frfüllung der Voraussetzungen zu 1 Nr. 1-3 und T M. näberen Umstände des Falles auf dem Krankenblatte zu

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i111. Die bestehenden Bestimmungèn über medizinis" griffe zu diagnostischen, Heil- und Jmununisierungszwecke net dur diese Anweisung niht berührt.“ i lußerdem habe Minister die Einrichtung getroffen, medizinische“ % ( auf derartige Vorkommnisse laufend werde. Jn ì sei das Vorgehen des Ministers , billiat wo (Schluß in der Zweiten Beilage.)

Polikliniken und sonstiga

57.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) empfiehlt die Vornahme ver- \chiedener Neubauten an der Breslauer Universität. So erscheine der Bau einer Bibliothek und einer Sternwarte nothwendig.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bezeichnet die Errichtung einer neuen Sternwarte ebenfalls als den dringenden Wunsch aller Betheiligten und weist auf die Differenzen zwischen der Stadt und der psychiatrischen Klinik hin. :

Regierungskommissar, Professor von Savigny erklärt, daß an diesen Differenzen der Direktor der Klinik niht ohne Schuld sei. Die Regierung fei aber bereits bestrebt, die Differenzen zu befeitigen.

Wirklicher Geheimer Ober - Finanzrath Dr. Germar nimmt hierzu noch das Wort, ist aber nicht zu verstehen.

Abg- Gothein (fr. Vgg.): DieSache mit der Klinikscheint also noch immer im Stadium der Erwägungen zu sein. Ein folhes Kondominium zwischen der Klinik und der städtischen Krankenanstalt führt naturgemäß zu allerlei Schwierigkeiten. Der Fall Neißer hat also wesentlih anders gelegen, als er früher hier dargestellt wurde. Nach dem Gutachten der Sachverständigen ist das Serum, das Professor Neißer verwendet hat, vollständig ungefährlih gewesen. Ein neues Mittel muß do einmal an Menschen erprobt werden. Wenn alsg nur ein Serum verwendet werden soll, das bereits erprobt ist, dann können neue Mittel über- haupt niht mehr geprüft werden. Eine besondere Professur für Bersicherungswesen ist in Breslau nicht erforderlih, wohl aber ein Seminar, wie es sich in Göttingen sehr gut bewährt hat. Die ersten Kosten der Einrichtung eines Seminars von etwa 2000 M. würden von den Interessenten sehr gern getragen werden. Ein spezieller Versiherungstechniker müßte Borlesungen und Uebungen mit den Studenten halten. Damit könnte dem dringenden Bedarf an Nersicherungstechnikern mit der Zeit abgeholfen werden. Das Schmerzenskind der Universität Breslau ist das Königliche zahn- ärztliche Institut in Breslau. Kein anderes hat in ganz Preußen so segensreih gewirkt; aber wie ist dieses Institut untergebracht ? SFch überreiche hier eine Bierzeitung des Vereins der Studierenden der Zahnheilkunde, in welcher die \hrecklihen Räume desselben dargestellt sind. Usber eine \{reckliche Treppe kommt man in den Wartesaal, der von einer ehemaligen Küche mit einem Küchen- ofen gebildet wird und von fürhterlichen Gerüchen angefüllt ist: und der Operationsraum des Instituts is fo eng, daß die Aerzte sich zu- sammendrücken müssen. Alle Anträge auf Verlegung des íInstituts sind bisher gescheitert. Der Leiter des Instituts ist deshalb um seine Entlassung eingekommen; das hat große Entrüstung hervorgerufen, weil er so außerordentlich verdient ist und die Studenten weit her kamen, um unter ihm zu studieren. Ex ist nun nach Berlin gegangen, und Schlesien ist um seinen besten Zahnarzt gekommen. Zu seinem Nachfolger ist nicht einer bestimmt, den er vorgeschlagen hatte, sondern man hat die Stelle ausgeboten wie sauer Bier. Es liegt ein großes Interesse daran, daß dieses ínstitut erhalten wird, aber nicht in dem jeßigen Lokal. Das Institut

tebt au nit einmal im Etat. Jch bitte, es in den Etat einzu- stellen, Mittel für dasselbe zu verwenden und es in andere Räume zu verlegen.

Abg. von Pappenheim (fkons.): Jch habe schon vor zwei Jahren gesagt, daß einer Wiederholung folcher Fälle, wie desjenigen des Pro- fessors Neißer, vorzubeugen die Hauptsache sei. Der Minister hat fich diesen Gedanken zu eigen gemaht. Mit bekannter Geschicklichkeit hat der Vorredner die Erklärungen des Ministers in der Kommission um- gekehrt. Er sagt, die Sache liegt „wesentlich anders“, als sie dargestellt sei. Der Minister hat nur gesagt, daß sie niht so s{limm lag. Ich bin noch heute der Ansicht, daß der Fall so lag, wie ih ihn dargestellt babe, und ih habe mich davon überzeugt, daß alle verständigen Aerzte ebenso denken. Die Hauptsache ist, das Vertrauen der Bevölkerung zu unseren Krankenhäusern zu erhalten.

Abg. Dr. Porsch (Zentr) bemerkt, daß über die Differenzen zwischen der Stadt und dem Direktor der psychiatrishen Klinik auch andere Darstellungen vorliegen, nah welchen der Leiter der Klinik keine Schuld habe.

Abg. Þr. Krause: Es hat sih bei den früheren Erörterungen des Falls Neißer immer um die Annahme gehandelt, daß das von

ißer verwendete Syphilisserum s{ädlich fei. Das ist widerlegt

Fcch will das Verfahren Neißer's nicht entschuldigen, er hat zugegeben, daß er gefehlt hat, aber es ist im Disziplinar verfabren festgestellt worden, daß dieses Serum unschädlih war, daß auch Neißer selbst von der Unschädlichkeit überzeugt war, und daß er nit aus unlauteren Motiven gehandelt hat.

Negierungskommifsar, Professor von Savigny hebt nochmals hervor, daß bei den Differenzen bezüglih der Klinik auch persönliche Gründe mitgesprochen hätten.

Abg. Wetekamp weist darauf hin, daß die Sternwarte in Breslau nit so sehr für Unterrichtszwecke gewünscht werde, als des balb, weil im Südosten des Landes überhaupt keine brauchbare Stern warte bestehe, während der Westen mehrere habe.

Abg. Gothein bemerkt dem Abg. von Pappenheim gegenüber daß es keinen großen Unterschied mache, wenn man sage, der Fall liege nicht so {limm, oder, er liege wesentlih anders

Bei dem Titel der Universität Halle weist

Abg. Freiherr von Erffa (konf.) auf die unhaltbaren baulichen Zustände der Veterinäranstalt hin, die er des Näheren schildert. Neubau \ei ein dringendes Bedürfniß. Ein Bauplay fei der R rung au zu einem außerordentlih billigen Preise angeboten

Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Germar daß die Regierung dem landwirthschaftlichen Institut in Halle volles Wohlwollen erwiesen habe, daß aber dem Neubau des Beterinär instituts noch Schwierigkeiten in Bezug auf die Erwerbung eines Bauplatzes entgegenständen.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Die Ausführungen des Herrn Abg. Freiherrn von Erffa bestärken mi in: dem Entschlusse, mih persönlih in Halle von der Sachlage zu überzeugen. Ich hoffe, daß meine Anwesenheit und die eingehende Feststellung der thatsählihen Verhältnisse dazu beitragen wird, die

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Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer gedeihlihen Lösung der Frage z. Z. noch entgegenstehen. (Bravo!)

Bei dem Titel der Akademie in Münster w*ederholt

Abg. Freiherr von Heereman (Zentr.) seinen Wunsch der Er weiterung dieser Akademie zu einer Universität.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Die vom Herrn Vorredner angeregte Frage der Entwickelung der Königlichen Akademie zu Münster zu einer Universität hat in früheren Jahren allerdings die Königlihe Staatsregierung beschäftigt; zu einem Abschlusse ist sie seiner Zeit nicht gelangt; sie ruht seit einer Reihe von Jahren.

Nun ist mir in neuester Zeit aus den Zeitungen bekannt geworden und ebenso aus den Verhandlungen des ‘Provinzial-Aus\chusses, daß die Angelegenheit in ein neues Stadium getreten ist. Es ist jeßt noch eine Beschlußfassung des Provinzial-Landtages über

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 7. März

diejenigen finanziellen Anerbietungen zu erwarten, ih der Provinzial-Ausshuß schon durch einen vor einiger Z gefaßten Beschluß bereit erklärt hat. Bisher liegt mir nur eine Denkschrift vor, die von dem Senat der Akademie verfaßt ist und sich in befürwortendem Sinne ausspriht. Es sind bei dieser Sache, die vorläufig cine aktenmäßige Vorbereitung in ihrem neuesten Stadium noch gar nit hat, verschiedene Ressorts betheiligt; ih brauche nur an den Herrn Justiz-Minister und den Herrn Finanz- Minister zu erinnern. Jch bin also nicht in der Lage, eine bestimmte Erklärung zu Gunsten der von dem Herrn Abgeordneten ausge- \prochenen Wünsche jeßt {hon abzugeben.

Die Abgg. Dr. Weihe- Herford (konf.), Möller (nl.) und Dr. Hitze (Zentr.) unterstüßen den Wunsch des Abg. von Heereman.

Bei dem Fonds zur Pflege der Leibesübungen an den Universitäten bekiagt ß

Abg. Saenger, daß für diesen Zweck nicht genug gethan werde. Es feble an manchen Universitäten an Turnhallen, Turnlehrern und namentlich an Spielpläßen. Nur d 9/9 der Studierenden betheiligten sih an turnerishen Uebungen. Er bitte, mehr Mittel für diesen Zweck zu bewilligen und namentlich auch in Berlin einen möglichst leiht zu erreichenden Spielplaßz zu beschaffen. Y

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Unterrichtsverwaltung widmet dem von dem Herrn Vorredner angeregten wichtigen Gegenstand der körperlichen Uebungen der ftudierenden Jugend ihre volle Aufmerksamkeit. Ich fann mi bei der vorgerückten Zeit wohl auf diese kurze Erklärung beschränken und gestatte mir nur noch, dem Herrn Vorredner gegenüber zu betonen, daß Spielpläße bereits an den Universitäten Königsberg, Greifswald, Kiel, Bonn und Marburg vorhanden find und noch an- gelegt werden sollen in Breslau. Verhandlungen wegen Göttingen und Berlin sind im Gange.

Im übrigen wird das Kapitel der Universitäten ohne erhebliche Debatte bewilligt.

Um 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Unfallfürsorgegeseßes fürBeamte und fürPersonen des Soldatenstandes nebst Begründung zugegangen (die Abweichungen von dem geltenden Gesehe vom 15. März 1886 sind durch gesperrten Druck hervorgehoben):

Artikel 1.

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen des Soldatenstandes infolge von Betriebs- unfällen, vom 15. März 1886 (Reichs Gesetblatt S. 53) erbält die nachstehende Fassung:

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Beamte der Reichs-Zivilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine sowie Personen des Soldatenstandes, welche in reihsgeseßlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben be schäftigt sind, erhalten, wenn sie infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls dauernd dienstunfähig werden, als Pension sechsund sechzigzweidrittel Prozent ihres jährlichen Diensteinkommens.

Personen der vorbezeichneten Art erhalten, wenn sie infolge eines im Dienst erlittenen Betriebsunfalls nicht dauernd dienstunfähig ge worden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträhtigt worden find, bei ibrer Entlassung aus dem Dienst als Pension:

1) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben den im ersten Absatz bezeichneten Betrag ;

9) im Kalle theilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer del selben denjenigen Theil der vorstehend bezeichneten Pension, welcher dem Maße dur :n Unfall herbeigeführten Einbuße an Erwerbsfähbigkeit entspricht.

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sofern ibnen nit nah anderweiter Bestimmung r Gnadenmonat zusteht, den Betrag i Diensteinkommens oder der einmonatigen Pension enen, jedoch mindestens fünfzig Mark; Diese beträgt

a. für is zu deren Tode oder Wiederverheirathung ebenso für jedes Kind bis zum Ablause des Monats, in welbem das achtzehnte Lebensjahr vollendel wird, oder bis zur etwaigen früheren Verheirathung zwanzig Prozent des jährlichen Diensteinkommens des Verstorbenen, jedo für die Wittwe nicht unter zweibundertundsechzehn Mark und nicht mehr als dre1 tausend Mark, für jedes Kind nicht unter ecinbundertund sechzig Mark und niht mehr als eintausendsechshundert Mark; : :

b. für Verwandte der aufsteigenden Linie, wenn ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch den Ber- storbenen bestritten worden war, bis zum Wegfall der Bedürftigkeit insgesammt zwanzig Prozent des Diensteinkom mens des Verstorbenen, jedoch nicht unter einbundertundsechzig Mark und nit mehr als eintausendsechshundert Mark; sind mehrere Be- rehtigte dieser Art vorhanden, so wird die Nente den Eltern vor den Großeltern gewährt ;

e. für elternlose Enkel, falls ihr Lebensunterhalt ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen bestritten worden war, im Falle der Bedürftigkeit bis zum Ab laufe des Monats, in welhem das achtzehnte Lebensjahr vollendet wird, oder bis zur etwaigen früheren Ver- beirathung insgesammt zwanzig Prozent des Vitienst einkommens des Verftorbenen, jedoch nicht unter ein

um Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

190.

hundertundsechzig Mark und .niht mehr als eintaufend- fechsbundert Mark. :

Die Renten dürfen zusammen sechzig Prozent des Dienstein- fommens nicht übersteigen. Ergiebt sich ein höherer Betrag, so haben die Verwandten der aufsteigenden Linie nur infoweit einen Anspruch, als durch die Renten der Wittwe und der Kinder der Höchstbetrag der Renten nicht erreicht wird, die Enkel nur soweit, als der Höchstbetrag der Renten nicht für Ehegatten, Kinder oder Verwandte der aufsteigenden Linie in An- spruch genommen wird. Soweit die Renten der Wittwe und der Kinder den zulässigen Höcbstbetrag überschreiten, werden die ein- zelnen Renten in gleichem Verbältnisie gekürzt.

Stebt nah anderweiter reihsgeseßliher Vors einem von den Hinterbliebenen ein höberer Betrag zu, so erhä ies

Der Anspru ber Wittwe ist ausge\clofsen, nach dem Unfalle geschlossen worden ist. S c ie Fürsorge erstreckt sich auf fällen bei bäuslihen und anderen nsten, zu denen Personen der im § 1 bezeichneten neben der Be- schäftigung im Betriebe von ihren Vorgeseßten heran- gezogen werden.

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Erreicht das jährliche Diensteinkommen nicht den fachen Betrag des für den Beschäftigungso geset: ortéüblihen Tagelohns gewöhnlicher erwachsener Tagearbeiter 8 des Krankenversicherungsgeseßes, Neihs-Ge]eßbl. 1892 S. 417), so ist dieser Betrag der Berechnung zu Grunde zu legen.

Bleibt bei den nicht mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten (§8 1) die nach vorstehenden Bestimmungen der Berech uung zu Grunde zu legende Summe unter dem medrigsten Dienst- einfommen derjenigen Stellen, in welchen folhe Beamte nach den bestebenden Grundsäßen zuerst mit Pensionsberechtigung angestellt verden können, fo if

4 t der leßtere Betrag der Berechnung zu Grunde zu legen. S ZA st das der Berechnung der Hinterbliebenenrente zu ide zu legende Diensteinkommen. infolge eines früher erlittenen, nach den reichsgeseßlichen Bestimmungen über Unfallversiherung oder Unfallfürsorge entschä- digten Unfalls geringer als der vor diesem Unfall be zogene Lohn oder das vor diesem Unfall bezogene Dienn- einkommen, so ist die aus Anlaß des früheren Unfalls bei Lebzeiten bezogene Rente oder Pension dem Diensft- einkommen bis zur Höhe des der früheren Entschädigung zu Grunde gelegten Fahresarbeitsverdienstes oder Diensteinkommens hinzuzurechnen. 8 4.

Der Bezug der Pension beginnt mit dem Wegfall des Dienst- einfommens, der Bezug der Hinterbliebenen rente mit dem Ablaufe des Gnadenguartals oder Gnadenmonats, oder, soweit folche nicht gewährt werden, mit dem A blaufe derjenigen Zeit, für welhe nach § 2 Abf. 1 Ziffer 1 das Diensteinkommen oder die Pension weiter bezogen ist.

Gebört der Verleßte auf Grund geseßlicher oder statutarischer Verpflichtung einer Krankenkasse oder der Gemeinde-Krankenversicherung an, fo wird bis zum Ablaufe der dreizehnten Woche nah dem Ein- tritte des Unfalls die Pension und der Ersaß der Kosten des Heil verfahrens um den Betrag der von der Krankenkasse oder der Ge- meinde - Krankenversicherung geleisteten Krankenunterstüßung gekürzt. Der Anspruch auf das Sterbegeld und vom Beginne der vierzehnten Woche ab auch der Anspruch auf die Pension \owie auf den Erfatz der Kosten des Heilverfahrens geht bis zum Betrage des von der Krankenkasse gezahlten Sterbegeldes beziehungsweise bis zum Betrage der von dieser gewährten weiteren Krankenunterstüßung auf die Krankenkasse über. Als Werth der freien ärztlichen Behandlung, der Arznei und der Heilmittel 6 Abs. 1 Ziffer 1) des Kranken versicherungsgesetzes) gilt die Hälfte des geseßlichen Mindestbetrags des Krankengeldes.

Fällt das Necht auf den Pensions- oder Nentenbezug im Laufe des Monats, für welchen diePension oderNente gezablt war, fort, so ist von einer RNückforderung abzu ieben. Wenn für einen Theil des Monats die Pension für den Verletzten mit der Rente für die Hinterbliebenen ¿usammentrifft, so haben die Hinterbliebenen den höheren Betrag zu beanspruchen.

J J.

Ein Anspruch auf die in den §8 1 bis 2a bezeichneten Bezüge bestebt nit, wenn der Verletßzte den Unfall vorsäßlih oder durch ein Nerschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlafsung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs gegen ihn erkannt oder wegen dessen ihm die Fähigkeit zur Beschäftigung în einem öffentlichen Dienstzweig aberkannt worden ist.

Der Anspruch kann, auch ohne daß ein Urtheil der be ¿eidneten Árt ergangen ist, ganz oder theilweise ab gelehnt werden, falls das Verfahren wegen des Todes einem d

oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus i u rch

Ó anderen in seiner Person liegenden Grunde nicht geführt werden kann.

8 b.

Ansprüche auf Grund s Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nidts von Amtswegen erfolgt, bei Bermetdung des Ausschlusses vor Ablauf von zwei I l

abren nach dem Eintritte des Unfalls bei der dem Verletten unmittelbar vorgeseßten Dienstbehörde anzumelden.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zuglei glaubhaft bescheinigt wird, daß cine den Anspruch begründende Folge des Unfalls erst }pater bemerkbar geworden oder daß der Berechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerbalb seines Willens liegende Verhältnisse abgehalten worden ist, und wenn die Anmeldung innerhalb dreier Monate nachdem eine Unfallfolge bemerkbar geworden oder das Hinderniß für die Anmeldung weggefallen 1 folgt ift.

Feder Unfall, welher von Amtswegen oder dur Anmeldung der Betheiligten einer vorgeseßten Dienstbehörde bekannt wird, tit )ofor ¿u untersuchden. Den Betheiligten is Gelegenheit zu geben, felbst oder dur Vertreter ihre Interessen bei der Untersuchung zu wahren

O f.

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, find 8&8 1 bis 2a zu gewährenden Bezüge die für d geltenden Bestimmungen über die Pension un die Fürforge für Wittwen und Waisen Anwendung. Auf die Bezüge von Verwandten der aufsteigenden Linte und bon Enkeln finden diese Bestimmungen entsprechende Anwendung.

S8.

Die in den 88 1, 2 bezeichneten Personen können, auch wenn sie einen Anspruch auf Pension oder Rente nicht haben, einen Anspruch auf Ersaß des dur den Unfall erlittenen Schadens gegen die Betriebsverwaltung, in deren Dienst der Unfall fi er eignet hat, überhaupt niht, und gegen deren Betriebsleiter, Bevoll mächtigte oder Repräsentanten, Betriebs- oder Arbeiteraufseher nur dann geltend machen, wenn durch strafgerihtlihes Urtheil festgestellt

en auf die nah ie Betheiligten