1901 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

gering

j niedrigster | d.

M

s j

\ H

Berichte von deutschen Fruchtmärkten,

Qualität

Ges

mittel | gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner höchster | niedrigster

böGster

höchster | niedrigster | | G

Be

Verkaufte Menge

Doppelzentner

VE prartitage

( Stbägun) entner (Preis ttibekanitt)

Kolberg Strehlen i. ( Striegau Grünberg Löwenberg Na A Offenburg

N

Kolberg . Posen. . Strehlen i. Striegau Grünberg Löwenberg Oppeln Neuß. Aalen . Offenburg

T Q 8. Q G

Kolberg Strehlen i. En Grünberg Löwenberg Oppeln . Aalen Heidenbeim

Kolberg Posen . : Strehlen i. S Eegau. Grünberg Löwenberg Oppeln . Neuß .

Aalen . G Heidenbéim . . Offenbug .

Die

Bemerkungen.

Nichtamtliches.

Voraussihtlich am 14./15. Mai trifft, wie „W. T.

15,00 14,00 16,20

17,10 1470

12,00

14,00 14,50 15,30 14,10 14,80

12,90 14,00 13,10

13,20 13,00 18,40 18,20

11,50

14,00 14,50 16,00 14,00

14,00 s s Í 14,00 E S R 14,00

. . * . . . . .

15,50 14,00 16,40

17,10 14/70

12,40

14,00 14,70 15,30 14,10 14,80

13,00 14,00 13,60

13,20 13,00 18,40 18,20

12,00

14,00 14,70 16,00 14,00 14,00

14,00 14,00

16,00 15,70 16,80 17,00 17,60 15,70

12,80

14,90 14,90

15,10 15,00 12,50 16,00 14,00

13,50 14,60 14,10 14,00 14,20 13,50 18,50 18,44

12,50 14,50 14,90 14,20 14,60 14,34 14,56

17,50 17,40 17,60 18,50 18,10 17,40 17,50

13,20

14,90 15/10

15,10 15,00 12,50 16,00 14,00

G 14,00 14,60 14,60 14,00 14,20 13,50 18,50 18,44

S 13,00

14,50 15,10 14,20 14,60 14,60 14,56

14,00 15,80 15,80 15,50 15,60 15,80 15,50 13,90

15,00

15,00 15,20 15,60

15,00 14,00 19,00 19,40

14,00 18,00 15,00 15,50 17,00 14,40 15,20 13,80 15,00 14,80 15,50

verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist,

Y,“

5. Kompagnie.

Musketiere Kagerbauer, Schwarzkopf, Strobl.

6. Kompagnie.

Musketiere Rolle, Danner, Nadler.

mitgetheilt.

150

191 30 62 31

D

14,67

2 803 14,68 400 13,33 890 14,34 460 14,65

80 15,25

14,60 13,60 14,40 14,21 15,50

j j j j j Î

Der Durchschnittspreis wird aus- den una ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten,

O O D SOD, —+

4.5. i bgerundeten Zähblen berehnet.

daß entsprechender Bericht fehlt.

Leichte Munitions-Kolonne.

Wachtmeister Lemke.

Gefreiter Heinrich Müller.

Leichte Feldhaubitz-Munitions-Kolonne.

Deutscher Reichstag. 89. Sibung vom 6. Mai 1901. 1 Uhr.

Am Bundesrathstishe: Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky - Wehner.

Zur zweiten Berathung steht der Geseßentwurf, be- treffend den Verfehr mit Wein, weinhaltigen und wetinähnlichen Getränken.

Die X[UI. Kommission, Referent Abg. Baumann (Zentr.), hat an der Voriage, welche das geltende Weingeset vom 20. April 1892 ersezen foll, erheblihe Abänderungen vorgenommen und unter dem Widerspruch der Vertreter der verbündeten Regierungen als S 1 an die Spiße des ganzen Gescßes cinstimmig folgende Definition des Begriffs Wein

stellt: ; D „Wein ift das dur alkoholishe Gährung aus den Säften der Meintraube hergesteilte Getränk.“

Darauf soll als § 2 der § 3 des geltenden Gesehes folgen, der die erlaubte, vom Nahrungsmittel-Verfälshungs- gesez niht mit Strafe bedrohte Manipulation aufführt, und zwar in folgender Fafsung: E

1) Die anerkannte Kellerbehandlung, einschließlich der Haltbar- machung des Weins, auch wenn dabei Alkohol oder geringe Mengen von mehanisch wirkenden Klärungsmitteln (Eiweiß, Gelatine, Hausenblase oder dergleichen), von Tannin, Kohlensäure, s{hwefliger Sâure u. |. w. oder daraus entstandener Schwefelsäure in den Wein gelangen; jedoch darf die Menge des zugeseßten Alkohols, sofern es 1h mt um Getränke handelt, die als Defsertweine (Süd-, Süß- weine) ausländishen Ursprungs in den Verkehr kommen, nit mehr als 1 Raumprozent betragen. _ :

2) Die Vermischung (Verschnitt) von Wein mit Wein.

3) Die Entsäuerung mittels reinen gefällten foblenfauren Kalks.

4) Der Zusaß von tenisch reinem Rohr-, Nüben- oder Invert- zuer, technisch reinem Stärkezucker, auch in wässeriger Lösung, jofern ein folher Zusaß nur erfolgt, um den Wein zu verbessern, ohne- seine Menge erheblih zu vermehren; auch darf der gezuckerte Wein feiner Beschaffenheit und seiner Zusammensetzung nach, namentlich auch in seinem Gehalt an Exrtraftstoffen und Mineral- bestandtheilen, nicht unter den Durchschnitt der ungezuckerten Weine des Weinbaugebiets, dem der Wein nah feiner Benennung ent- sprechen foll, herabgeseßt werden E

Der §8 1 dcr Kommissionsbeschlüsse wird ohne Debatte angenommen.

Bei S 2 stellt der i

Abg. Preiß (b. k. F.) einen Interpunktionsfehler im Kom- missionsbericht richtig, der bei der Interpretation des Gesetzes zu be- denflichen Konsequenzen hätte Anlaß geben können. :

Abg. Das ba ch (Zentr.) bedauert, daß es bei dem Widerspruch der verbündeten Regierungen nicht zu erreichen gewesen sei, eine Be- s{ränfung des Quantums des Zuckerwasserzusatzes vorzuschreiben, wie sie auch das Weinparlament empfohlen habe, um der unmäßigen Verlängerung des Weines vorzubeugen.

Staatssekretär des P von Posadowsky-Wehner: Meine Herren! Ich balte mich für verpflichtet, hier eine Er- rung abzugeben, um diejenigen Kreise des Weinhandels zu beruhigen,

e am § 1 des von der Kommission beschlossenen Gesezes Anstoß

1. Diese Kreise des Weinhandels hatten die Befürchtung, daß

Staats-Minister Dr. Graf

s{lüfse der Kommission zu stande gekommen sind. Wenn der Staats- etâr gemeint hat, daß die Definition des Weines nur ideal gemeint sei, so möchte ih do sagen, daß diese Definition für uns auch einen Aa F Ergtund hat, zwar nicht für die Gegenwart, aber für die ufunft.

Abg. Dr. Roesicke - Kaiserslautern (b. k. F.): Das alte Sprichwort, daß der Wein die Zunge löst, ist das bier nit ganz unberehtigt. Ich will‘ aber nur kurz meine Stellung präzisieren. Das Gese ist ein Kompromiß. Die Einen sind damit zufrieden, daß nicht weiter gegangen werden foll, und die Anderen, daß wenigstens das erreit is, was hier vorliegt. Immerhin muß ih fagen, daß die roße Mehrheit der Winzer diese Bestimmungen nur _als eine

bshlagszahlung betrahien und hoffen, daß die Erfahrungen, die man mit dem Gefeß machen wird, dahin führen werden, über furz oder Iang noch weitere Unannehmli(keiten und Nachtheile, die in dieser Frage hervorgetreten find, zu beseitigen. Das ist un- bedingt nothwendig, denn die Lage der Winzer ist eine sehr \{chwierige. Wir müssen deshalb {on jeßt etwas thun, damit die Winzer nicht durch die s{lehte Lage, in die sie der Weinhandel gebracht hat, ver- anlaßt werden, ebenfalls falsche Wege zu gehen. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Auf den Verschnitt des Weines wird man

bei den fünftigen Handelsverträgen ein ganz besonderes Augenmerk zu

richten haben.

Abg. Schmidt-Elberfeld (fr. Volksp.): Wort „Beschaffenheit“ in der Nummer 4 des Paragraphen wieder zu entfernen. Was versteht man denn unter Beschaffenheit ? Farbe, Geruch und Geshmack. Es wird aber wesentlih auf den Geshmack ankommen. Die bisherigen Mängel des Geseßzes werden durch einen neuen Begriff, - der nicht genau zu präzisieren ist, niht verbessert. Dieser Ausdruck ist nicht faßbar, und er kann von verschiedenen Menschen ganz vers(ieden aufgefaßt werden. Man gestattet den Zuckerwasserzusaß zum Wein und verlangt auf der anderen Seite, taß das Getränk doch die gleiche Beschaffenheit wie Wein haben soll. Der Richter hat nit nur die Berechtigung, fondern auch die Pflicht, Alles heranzuziehen, was: als Beweis für eine Fälshung zu gebrauchen ist. Bleibt das Wort „Beschaffenheit“ in dem Absatz flébas: wird sich der Richter einen Sachverständigen kommen lassen und f j Slüssiakeit nah seinem Geshmack für Wein verständige wird eine Antwort geben, die seinem Geschmack ent- spricht. Nun haben aber zwei Weine, die nebeneinander liegenden Weinbergen entstammen, einen ganz anderen Geshmatck, außerdem ist Verschnitt gestattet. Wie will man den Ges{mack des Weines fest- stellen? Da thürmen sich die Schwierigkeiten ganz gewaltig auf. Der Richter wird sich nicht mit dem Geshma eines einzelnen Sach- verständigen zufrieden geben fönnen, er wird zwei Sachverständige hôren müfsen, und diese beiden werden ganz sicher verschiedener Meinung sein; darauf können Sie si verlassen. Ih bin alîo der Meinung, daß der Nachweis der Fälshung durch diesen Ausdruck nit erleichtert, sondern erschwert, ja stellenweise unmöglih gemacht wird.

Abg. Dr. Deinhard (nl., sehr {wer verständlich) geht auf die ein- zelnen Bestimmungen des Paragraphen ein, namentlih auf die Frage, ob die Sachverständigen gewisse Imponderabilien des Weines vrüfen könnten, und erkennt an, daß das Gese wenigstens cine strengere Unterscheidung zwischen Naturwein und Kunstwein ermögliche.

Unter Ablehnung des Antrages Schmidt wird & 2 in der vorgeschlagenen Fassung angenommen. Der § 3 enthält das Verbot der Kunstweinfabrikation und soll nah den Kommissionsbeschlüssen folgende Fassung erhalten : „Es ist verboten die gewerbêmäßige Herstellung oder Nach- machung von Wein unter Verwendung :

Ich beantrage, das

fragen, ob er die halte: der Sach-

„Schaumwein, der gewerbsmäßig verkauft öder feilgehalten wird, muß eine Bezeichnung tragen, welche das Land und erforder- lichen Falls den Ort erfennbar macht, in welchem er auf Flaschen gefüllt ist. Schaumwein, der aus Fruchtwein (Oktst- oder Beeren- wein) hergestellt ist, muß eine Bezeichnung tragen, welcbe die Ver- wendung von Fruchtwein erkennen läßt. Die näheren Vorschriften trifft der Bundesrath.

Die vom Bundesrath vorgeschriebenen“ Bezeichnungen sind auhch in die Preislisten und Weinkarten sowie in die sonstigen im ge-

schäftlihen Verkehr üblichen Angebote mit aufzunehmen.“

Die SS 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.

Als S 7 soll der 8 1 des bestchenden Geseßes, der die Stoffe aufzählt, welche bei oder nach der Herstellung von Wein, weinhaltigen oder weinähnlihen Getränken niht zugeseßt werden dürfen, in das neue Gesez aufgenommen werden. Das bestehende Geseß zählt folgende Stoffe auf:

Lösliche Aluminiumsalze (Alaun und dergl.), Barpumverbindungen, Glycerin, Borsäâure, Kermesbeeren, Magnestumverbindungen, Salicyl- sâure, unreiner (freien Amylalkohol enthaltender) Sprit, unreiner (nicht tehnisch reiner) Stärkezucker, Strontiumverbindungen, Theerfarb- stoffe oder Gemische, welche einer dieser Stoffe entbalten.

Das Verzeichniß hat der Entwurf unverändert gelassen: die Kommission hat die Oxalsäure hinzugefügt und den in der Vorlage beantragten Zusaß angenommen. Dec Bundesrath ist ermächtigt, andere Stoffe zu bezeichnen, auf welche dieses Verbot Anwendung zu finden hat.

Der S 8 (entsprechend dem S 6 des bestehenden Gescß und der Vorlage) lautet:

„Weine, weinhaltige und weinähnlihe Getränke, welchen, ten Vorschriften des § 2 zuwider, einer der dort oder der vom Bundes- rath gemäß § 7 bezeihneten Stoffe zugeseßt ist, dürfen weder feil- gehalten noch verkauft, noch sonst in Verkehr gebraht werden.

Daëselbe gilt für RNothwein, dessen Gehalt an Schwefelsäure in einem Liter Flüssigkeit mehr beträgt, als {G in zwei Gramm neutralen s{wefelsauren Kaliums vorfindet. Diese Bestimmung findet jedoch auf solche Rothweine nicht Anwendung, welche als Vessertweine (Süd-, Süßweine) ausländischen Ursprungs in den Verkehr kommen.“

Nach S 9 hat jeder Jnhaber von Keller-, Bähr- und Kelter- räumen oder sonstigen Räumen, in denen Wein oder Schaum- wein gewerbsmäßig hergestellt und behandelt wird, dafür zu sorgen, daß in diesen Räumen an einer in die Augen fallenden Stelle ein deutlicher Abdruck der §8 2—8 dieses Geseßes aus- gehängt ist.

Die S8 7—9 werden ohne Debatte angenommen.

Nach § 10 sollen bis zur reisgescßlichen einhe.t' ichen Regelung der Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrungs- und Genußmitteln die Bundesregierungen darüber Bestim- mungen treffen, welche Beamte und Sachverständige zur Aus- übung der Kontrole zuständig sind. Diese Beamten und Sach- verständigen sind befugt, außerhalb der Nachtzeit und, falls Thatsachen vorliegen, wclhe annehmen lassen, daß zur Nacht- zeit gearbeitet wird, auch während dieser : ie Her- stellungs-, Aufbewahrungs- und Packräume sihtigungen vorzunehmen, Korrespondenzen, und Frachtbriefe einzusehen, auch Proben

besheinigung zu entnehmen.

es

) 4; cit,

meldet, der Reichs-Postdampfer „Stuttgart“ mit den aus Ost-Asien heimgesandten 320 Dienstunbrauchbaren S und der Leiche des in China verstorbenen Obersten Musketier Pilhöfer. s Gträfen Yorck von Wartenburg an Bord E O in Bremerhaven zwecks Ausschiffung der Mann- Gefreiter Cichelberger. f \{aften ein. Die Landung der Leihe des Obersten L i 9%. Kompagnie.

Grafen Yorck von Wartenburg erfolgt in Hamburg, wo auf tuskletter Nelh.

Befechi Seiner Majestät des Kaisers und Königs eine mili- 5. Ostasiatishes Infanterie-Regiment. tärishe Loichenfeier stattfindet. Die heimkehrenden Offiziere, Oberleutnant Blomever. Beamten, Unteroffiziere und Mannschaften des ostasiatischen L Expeditionskorps sind folgende :

Unteroffizier Voigt.

Schik.

1) eines Aufgusses von Zuckerwaster oder Wasser auf Trauben, Traubenmaische oder ganz oder theilweise entmostete Trauben, jedoch ist der Zusaß wässeriger Zuckerlösung zur vollen Retbwein- traubenmaische zu dem in § 2 Nr. 4 angegebenen Zwecke mit den dort bezeihneten Beschränkungen bebufs Herstellung von Rothwein gestattet ;

2) cines Aufgusses von Zuckerwasser auf Hefen:

3) von getrockneten Früchten (a4 ir Auszügen oder Abkochungen) oder eingedickten Moststoffen unbeschadet der Verwendung bei der Herstellung von solchen Getränken, weclche als Dessertweine Süßweine) ausländishen Ursprungs in den Verkehr kommen. triebe, in welchen eine derartige Verwendung stattfinden soll von dem Inhaber vor Beginn des Geschäftsbetriebes de | Behörde anzuzeigen:

Inhaltlich 4) von anderen als d in der Regierungévorlage nichts geändert, vielmehr ist insbesondere von Saccharin, Pioniere Meißner, iglih der Inhalt der Regierungévorlage durch eine, ih möchte sagen, wossen; E E E E R Í 9) von Sauren, laurehaitigen Stoffen,

stein und Weinsäure uquetstoffen, künstlichen Moststoffe Essenzen, unbeschadet der Verwendung aromatiscer oder arzn Stoffe bei der Herstellung von solben Weinen, welcbe al üblihe Gewürzgetränke oder als Arzneimittel gebräuchlichen Bezeihnungen (Wermutbwein, Mai Chinawein u. dergl.) in den Verkehr kommen :

6) von Obstmost und Obstwein, von G Stoffen, durch welche der Ertraktgebalt schadét der Bestimmungen in § 2, Nr

e Q D e ber tor mrn Grllt a & ß Moin Llobdiali g Kanoniere Theodor Krause , r der puristischWen Erklärung des § 1, daß Wein lediglich das Produkt ‘aus der vergohrenen Traube sei, die dur Ï é R verbesserien Weine und diejenigen Weine, die Infanterie-Munitions-Kolonne Nr. 2. i einem erlaubten Kellerverfahren unterworfen \ind, von der Kanoniere Brosig, Böhme. Judikatur nicht mehr als Wein angesehen werden möchten. ,_ Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 2. Diese Befürchtung iff durchaus unbegründet. Das er- In10 [2 R y - - e Cy 3 Os Ss E R S iebt sich unzweifelhaft aus dem ganzen Inhalt der Verhandlungen Ranonier Saab Feldhaubiz-Munitions-Kolonne. der Kommiffion und aus dem Inhalt des Gesetzentwurfs selber. Nach « Lit S i e T . eo - - c M den Vorschriften des Geseßentwurfs wird auch das aus der Ver- 1. K : ¿hrung der Trauben hergestellte alkobolishe Geträn . Kompagnie. sa Moi ias Tad e A A Lddu Minus ia) D Mat aer act e L L 1 als Wein anzusehen sein, welches die erlaubten Zusätze erbalten 2. Kompagnie. Pioniere Busjahn, Vandersee. Gefreiter Matthäus. Pioniere y H e E Kompagnie e Q N hat und der zugelaffenen Kellerbehandlung unterworfen ift Musketier Fillbrandt. Reif, Umberg, Brenner. bat und de igela?tenen Keüerbehandlung unterworfen iît. e 3. Kompagnie. 2. Kompagnie. hiernach a Unteroffizier Semlow. Musketier Symanski. Gefreiter Klippe. 4. Kompagnie. / Musfketiere Alfred Schroeter, Linke.

Staatssekretär des von Posadowsky-W e

Meine Herren! Kontrole der Weinerze: innerbalb

4 mange

aats-Minijter Dr. Graf 7. Kompagnie.

Ditasiatische Munitions-Kolonnen-Abtheilung. Kompagnie.

R520 doi Gegen DICIC

Kompagnie.

La 1 i é Ostasiatishes Pionier-Bataillon. Unteroffizier Düwel. Musketiere Grewe, Webr, Tee, Bülter.

im Sinne des Armee-Oberkommando. Trainsoldat Georg Scinkel.

74 Li

Feldwebel Dietrich.

Sergeant Buchholz.

1. Ostasiatishe Infanterie-Brigade. Herschbah. Fahrer Renken.

A A or v q p Pry Musketier van Geblen. Gefreiter Schweißer. 1. Ostasiatishes Infanterie-Regiment (5. Kompagnie.) 5. Kompagnie. Musketier Poschelke, Musketier Streck. Gefreite van der Bergh, Krampe. 6. Kompagnie. G Sergeant Leonhardt. Unteroffizier Kirshke. Musketiere Krzvza- Musketiere Pütz, Kas. nowsfi, Girod, Philipp Schulze 1L, Roßmann, Olszinski, Tradowskv. 7. Kompagnie. 7. Kompagnie. Musketiere Jaekel, Loc. . 8. Kompagnie. Uéebeler, Lots{, Braunschweig.

6. Ostasiatishes Infanterie-Regiment. Kompagnie.

mehr ideale Begriffésbestimmung ersetzt. va Eh 2 - G Vitasiatisches Eisenbahn - Bataillon. Ih will bei dieser Gelegenheit nicht unt 1. Eisenbahnbau-Kompagnie. daß die Regierung nah wie vor ihre grundsäßlihen Bedenken dagegen tantore Mon Gi ärmner Sron Friv rt 9 Z g NE S E a Ss Pioniere Met, Himbert, Höppner, Frey, Friedri Keil, Schwart:. nan auch nach der allgemeinen Beschaffenheit des Weins, 9 (if Q v ant y N Da g A D Gefreiter Hölsde; y isenbahnbau Ane, nach seiner Farbe, nah seinem Geshmack, nah seinem Geruch, nun- efreiter Hölscher. Pionier Petersdorf. u y i ara y ; a 4: Ott, G d medr die Frage foll entscheiden können, ob im einzelnen Untersubunas- 3. Eisenbahnbau-Kompagnie. a Ga L ate ne 2 L S Unteroffizier Stélter. Gefreiter Reiter. Pioniere Gneiding, E I VUCIEIS TDED -FUID: qr Dae E E S Neugebaue die der Regier 28 Geseyß- unannehmbar macht. Aber die - ) vi eie s “teugebauer. Korps. Telegravben-Abtbei L (LEA R E nah 1 4e den vorstehenden Vorschriften zuwider, ode E Korps-Telegraphen-Abtheilung. raris wird müssen, ob Weine, - die als analysenfest 8 . 4 nit gestatteten Zus Pionier’ Max Kleiner 11. aneriannt find, demnächst noch in zuverlässiger“Weise als Fälschungen we eilgehalten noch verkauft werden. Ostasiatishe Feldbätckerei-Kolonne. ertannt werden können lediglih durch das sachverständige Gutachten le Peritezung gewervomaf e ersol s Or Ae wi z y n S5 e Die Verwerthung von Trestern, Unteroffizier Lattke. S{hießer Walther, Sturm. - Bäder Ih mêchte wenigstens die Hoffnung hegen, daß auch Ls Mee adi eiafoatterd wird dur die F r) j Toy ck „í d é i s s s s o a9 Ls 4/5 4 I LTILLITATI 114 ul L C Friedrich 11., Zilfen, Seybold, Pes, Wollersheim, Michael Voigt. Deutschlands, die niht Weinbaugebiete sind, \ich saßes 1 nit berührt: jedoch unterliegt sie d 3. Kompagnie. Ostasiatische Proviant-Kolonne Nr. 1. uébilden, die ihre Kenntniß von dem edlen Stoffe nicht behörde.“ Musketiere Kauf, Keil. Trainfoldat Klärchen. die man so häufig außerhalb d

ela, rianlen

T r

hervorzubeben, r

L

Musketiere Karas{, Dinnow. . Kompagnie.

Musketier

Horn. 8. Kompagnie. Musketiere lehren Musketier Bähr.

À 9. Kompbagnie 1 Gefreiter Kubn : t L Musfetiere Beblo Markendorf 2. Kompagnie

2. Kompagnie. 2. Ostasiatishes Infanterie-Regiment. ier Samb 4 F

NRognor ZBCe0ner,

Es Freib err Von N

L L L A 0A e d

Ostasiatishes Infanterie-Regiment.

B O Cr Beine M oie Li

M i Wint

Ds 4% A weiteres Geset

« P T) Kornpagnie.

néfi, Kawe

ornist Malz.

Gefreiter Gremmler. Einjährig- tig 7 T

154106

L Kompagnie. ANnaucr. Bill, Wachlin 9. Kompagnie. ast. Einjährig - Karl Berger. n Berger. Kombragnie. : S Musketiere Klôp, Brausendorf, Degenbaärdt S i 7. Kompagnie.

Unteroffiziere Hüttemann, Helm. Musketiere Lemmen, Mannheim, Herbammer, Hitzegrath, Rausch Schwab, Bach, Meiser, Locker, Linzbach. 1. Batteri

L. Batterie. 2 ¿i 5. Kompagnie. bor d / "9 E Sergeant Grünlinger. Unteroffizier Werkmann. Musketier ; 9 k 6 L doe S@{lumberger. d i s L ; L Rancnier L f : 4. Ostasiatisches Infanterie-Regiment. 3. Batterie. er-Zablmeister Tesch. Gefreiter Albert Schinkel. Kanoniere Göß, Wandelt, Lokbse, 1. Komvaanie. Bulla, Alfred Mever, Köhn, Peters, Henne, Adam. Musketiere Shütze, Marschall, Heinrich á

Kanonier Keisinger.

Filipiak. Feldwebel Brantt.

* Ä reten

De Nan Ur. Dian

E

Gefreiter 3. Eskadron.

Gefreiter X

L

a U tre MURNUIN- id U:

cinhandel, sondern Batterie.

4 E Ep acibroden

ommissionsfassurng an f.

_ 9 _

Gefreiter Kemmerling

Wagner [1.

Gefreiter Emil Merer

läge sollen die Vor- j 4, Abjaß 2 auch auf . Batterie. 3. Kompagnie. Musketiere Schuhmacher, Schamona. Kanonier Tobien Kompagnie 8. Musketiere Bernschein, Thelen Unteroffizier Lücke.

y cincs 5. Batterie.

derem Laa 4E

l ihre L inen {öpfen, man Der F 4 lautet nah den Kommissionsb 1. Korkpagnie. 4. R OmPagne, a dd i ia Ostasiatishe Proviant-Kolonne Nr. 3. tete zu trinken bekommt. (Heiterkeit.) Es ift verboten, gezuckerten I Gefreiter Boost. Musketiere Boldt, : ermever (fr. Volksp.): Da es als Ansicht der Kom- _ 5 : j Willigmann, Alm, Eagert, Paluka, Willer, Bubbolz Saß Paul Müller. i i i O i ifsion bing gusses bergestellt ist, als Naturwein oder unter andere B T y 5. Kompagnie. M L Vistatiatisches Bekleidungs-Depot. j L H ieruna gefallen find, später in ein feilzubalten oder zu verkaufen, welde die Annabme -. Kompagnie. Vize-Feldwebel Röckel. Unteroffizier Steidl. Musketiere Reithel Trainsoldat D a Aa pr LENY QIAUER JIND,, ZPELET Un iy L Dig T CLLTDCDEL VLL Ï - s c ' rainsoldat Unger. ¡ommen sollen, so bemerke ic, daß aub eine starke Minderbeit in der . G D, E d f j E Ga der Ä s a Ap L R Abg. Rickert (fr. Vgg.): Wie die Dinge thatsächlich liegen, sin R &, ; Ostasiatisches Pferde- Depot. i: - R - l | » Kompagnie. E t P d des Abg. Dasbach nicht beitreten konnte. Ueber dic Sache will T Da "P Dee E Trainfoldaten Grimm, Sacher. h niht mebr sprechen, da keine Anträge gestellt sind. Ih bin über- | eier. Dei S U e U -— t.» : t nd aatd das s d aae mung werden wir mit umerem Wider!bruc Musketier Sonnauer Vstajiatische Sanitäts-Kompagnie. Î „daH mit dein Verzicht auf À b É n l E A Mae L ana dpa P y Niz6e-Feldry No of Bo " nandelommen d londern au en Xbinzern ein Vienst | “7 12 2 enr B e 8. “Kompagnie. Bige-Feldwebel Bendt. “Gefreite Kofiol, Scharfenberg. Kranken- leistet ist 5 will ih auch nit bervort sondern n Hollnagel. Í yY- o L H L u R “2 Mais nan N - 1 w a Dye . L _0 Y s 3 fi, Sh S Y à dia dru f ch4 L 4 oantande f Ns nad Ï Kay iat Ma bündeten Regierungen Freiwilliger Commeds. Vstasfiatishes NReiter-Regiment. Vstasiatisches Feldlazareth Ne. 2. a Ee haffenbeit b an\iandet bat, allerdings mit dem Zu?ag, da Uebercifer der Kommission M; 5 i Gf e Om 4 Verbleiben dieses Auédrucks im Gesey das Gesetz nicht unannehm- T A 4 Vuilitär-Krankenwärter Westen, Blersh, Rewers. 1 N Stephan. Mtaßati F f balb wir diese x Kiri Das Go vein nicht zulaffen, denn tephar Vitafiatisches Feldlazarecth Nr. 3. alb wir dieses Wort bineingeshrieben haben. Das Gesetz „bon 1892 Ea S FERER, Sn O - - Ÿ » , Daî f c Ï wirt int . 4 „Cé: unac hg F Í en für 4 L TATL L L O L L 4k alli Sanitäts-Unteroffizier Friedrichs. Hlecbt gewirkt ir olge der Bestimmungen über die Grenze für j n vielen Fällen, wo Weine beanstandet worden ( Frisch D Ea 21 I. 4. raten, at der Staatsanwalt das Verfahren nachher einstellen müssen. (Zentr.) vertheidigt fih der Ti mann, E as P a j g Zanitäté Unteroff bi ede 248 bat das s Mot, 5 a d Ÿ 620 » n j ¿ Feld- e-Reaime Santiait- Un zer ZBreden B Lv i Referent Aba. Baumann gegen die Herkenrath, Feld-Artillerie-Regiment. d man hat desbalb von allen Seiten dahin gestrebt, daß E f O i ta nicht allein die Zuckerungögrenze maßgebend fein soll, sondern daß handlungen fecien sehr fompvliziert gewesen Trainsoldat Weßling. auch e F zebilliat. und das sei Wb Ta Kt A D Ÿ g s letnen 2 ericht gc illigt, und Tas tel ibm liche Ostasiatisches Feldlazareth Nr. 6. o Vas Weinparlament hat sich für die Grenzzablen für die E Berzuckerung ansgefprochen, aber tinstimmig den Antrag angenommen, E i mlemvari : r Die S8 3 und 4 werden in der Vtitafiatisches Kriegélazareth-Personal. idrer Zusammensezung ter Natur des Weines entsprechen sollen. genommen Sanitäts-Feldwebel Schrade. Sanitäts-Sergeant Greifeldt. Mili- Früher fand au der Ausdruck „Beschaffenheit“ don seiten der y «A | schriften des S 3 Absag 1 Nr. 1 bis nisprechen der allgemeinen Auffafsung. Wenn Sie den Zust è ; E f i: l n Li aug 1 . Ln Sit Len Zi and des . ° 1 Diesel werden, soweit ihr Gesundheitszustand es erlaubt, Gesetes von 1892 weiter crhalten wollen, so müßen Sie auch einen Schaumweine Anwendung finden. » Y * «Â e - A .. C A, «h Fr hon ferneres Dienstverhältniß Truppentheilen des Garde-Korps möglih mat, ein Urtheil abzugeben. Schaummweinsteuergesezes entnommen) {reibt fär den Schau zugetheilt. weinhandel eine Ursprunasbezeihnung unter folgenden Mo

h a t s iteroffizier Mebnert. , L f Verwendung eines nach & 3 Abs Unteroffiziere Schroeder, Heinrih Schinkel. Musketiere Unteroffizier Mehnert Trainsoldaten Meschnißzer, Bernhard Schulz 11. i never (/ | i unter Serwendung ei 5 (l ! S estellt ist, daß die Bestimmungen, die infolge des Wider- der Ne i C : : v T Dörflingae geeignet find, daß ein derartiger Zusaß nicht gemacht Musfketiere Franke, Gawenski, Züge, Geifkler Badicbler ia R. s i: D y "S L N is edie I G : ítañ Kommission war, welche der Auffassung der Mehrheik der Kommission L S) Tan elche der Auffassung de l die verbündeten Regierungen cin Schutz ebenen Gesetzes- a . Â Ç 45 7 le. E E r Î Kompagnie weitere Anträge nicht nur dem Zu- h «rien d r D 8 Gesenes, : mit cinem Ur i - At wärter Andreas, Hetiker, Sta i Liersh. Vize - d: e 2 j A o Gie: bedin adet  Hirs{hle, Hengel, Nie. enter, talmann, Liersch ize - Feldwebel Ab n (nl.): Da ter Staatésekretär den Aus- | Mitgliedern sehr s{hwer g mar 1 Unteroffuiere Abel, aFfadrn ck i ; L P 4 kabeon dak f a NMorkat 1. Esfadron. Fahrer Höle. bar machen würde, muß ih doch die Gründe auseinandersezen, wes- | baben, daß fie das Verbot J Y * -- F Î : Verzuckerun ck Nach einer kurzen Gegenbemerkung des 4. Csfadron. Ostasiatisches Feldlazareth Gese von 1892 außerordentlich disfreditiert, ns id, i ind man hat T bir beg 2: Ua i i T Ostasiatiscbes Feldlazareth J richteten Angriffe; er habe nur furze Zeit auch Sachverständige zur Beurtheilung der Weine gehört werden ennunc : Ra von anderer Seite. | E Militär-Krankenwärter Leske. in das Gesey hbineinzushreiben, daß Weine in ihrer Eigenschaft und K Nah § 5 der Kommissionsvorsch . C. - - Negierun nen ® +r Ti í c p E - 5 tär-Krankenwärter Holstein, Franke. Regierung keinen Widerspru. Die Bescblüße des Weinparlaments ; ¿ : i Ed de E es e er 86 L:-- ission de ntwurf nah Berlin weiterbefördert und bis zur Entscheidung über ihr Auêdruck in das Gesey aufnehmen, der cs dem Sachverständigen Der Z 6 (von der Kommission dem Entwur dalitäten vor :

Batterie

Adg. Schrempf (d. kons.): Wir können ja mit Freude be- Kanonier Homann.

Unteroffizier gruyen, daß unter Zustimmung der verbündeten Regierungen die Be-

Dunfircben.