1901 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Gemahlin, fie unter Allerhö{hstihre besondere otektion genommen. Möge der vortreffliche Geist, welcher bisher Offiziere und Mann- {chaften beseelt hat, au fernerhin stets in ibnen fortleben, damit fie sich tüchtig erhalten, ihren hohen Aufgaben zum Wohle der Haupt-

und Residenzstadt Berlin und déren Bewohner gerecht zu werden. Prökelwitz, den 21. Mai 1901. i Wilhelm R.“

Der Polizei-Präsident von Windheim theilte hierauf nah- stehende Kabinets-Ordre Seiner Majestät des Kaisers und Königs an den Minister des Innern mit:

„Fch habe der Feuerwehr zu Berlin zur dauernden Erinnerung an das 50 jährige Jubiläum derselben in Anerkennung der von ibr geleisteten treuen Dienste die Auszeibnung verliehen, daß auf den Achselstücken und Epaulettes für Offiziere und Mannschaften Mein Namenszug unter der Königlichen Krone nach den anbei z¿urück- folgenden Mustern angebracht wird. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Urville, den 14. Mai 1901.

Wilhelm R.“

Nachdem der Polizei-Präfident die Allerhöchsterseits verliehenen Auszeichnungen bekannt gegeben hatte, fügte er_ als Chef des dem Polizei-Präsidium unterstellten Feuerwehrkorps seinerseits einige beglückwünschende Worte hinzu und {loß mit einem von der ganzen Feitversammlung begeistert aufgenommenen Hoh auf; Zee Kaiserli hen und Königlichen Majestäten.

Mit einem vorzügli gelungenen Vorbeimarsch der Feuerwehr und des Vereins ibrer ehemaligen Kameraden vor Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Heinrich endete gegen 12 Uhr die Feier.

Abends fand im Künstlerhause (Bellevuestraße 3) ein Festmahl statt, welchem, außer den Staats-Ministern Dr. Studt, Freiberr von Rheinbaben und Freiherr von Hammerstein, der Staatssekretär des Reichs - Postamts Kraetke, der Vize - Ober - Zeremonienmeister, Kammerherr von dem Knesebeck, der Polizei-Präsident von Windbeim, der Ober-Bürgermeister Kirschner, der Branddirektor Giersberg, Offiziere der Feuerwehr und der Schu mannschaft, Vertreter auswärtiger Wehren, sowie mehrere altgediente Feldwebel und Mannschaften der hiesigen Wehr beiwohnten. Das Hoh auf Seine Majestät den Kaiser und König brachte der bisherige höchste Chef der Feuerwehr, Staats- Minister Freiherr von Rheinbaben aus. Weitere Trinksprüche hielten der Staats-Minister Freiherr von Hammerstein, der Polizei-Prâäsident von Windheim, der Ober-Bürgermeister Kirschner, der Branddirektor Giersberg, der Branddirektor Westphal-Hamburg und der pensionierte Feldwebel Wittkopf.

Die feierlibe Eröffnung der „Internationalen Aus- stellung für Feuers{uß und Feuerrettungswe]en Berlin 1901* findet, wie der ge\häftsführende Aus\{chuß mittheilt, am Sonne abend, den 25. d. M., Vormittags um 10è Uhr, statt. Die ein- geladenen Gäste verjammeln sich von 9 Ubr ab vor dem Festsaal des Haupt - Ausstellungsgebäudes. Während der Er- öffnungsfeier wird die Musik von dem Bläserhor des Herrn Professors Kosleck und der Musikkapelle der Berliner Feuerwehr ausgeführt werden. Von 2 Uhr ab ist die Ausstellung für das Publikum gegen ein Eintrittsgeld von 1 geöffnet. Näheres ergeben die aus- fübrlihen Tagesprogramme. Wie ferner mitgetheilt wird, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten bestimmt, daß die Ver- waltungen der preußis{-hessishen Staatseisenbahnen, der Reichs- eisenbahnen in Elsaß - Lothringen und der Main - Neckar- Eisenbahn ermächtigt sind, die nach dem Erlaß vom 2. April d. I. den Offizieren und Mannschaften der deutschen frei- willigen und Berufsfeuerwehbren bewilligten Fahrterleihterungen unter j denselben Voraussetzungen auf die aus dem Auslande fommenden Offiziere und Mannschaften auszudehnen. Wie bereits mitgetheilt, bestehen die ecwäbnten Erleihterungen des Besuchs dér Ausstellung darin, daß Allen, die i dur entsprehende äußere Abzeichen und eine ortspolizeiliche Bescheinigung über ihre Eigenschaft als Feuerwehr-Mitglieder aus- weisen, die Fahrt vom Wohnorte nah Berlin und zurück gegen zehn- tägige Rückfahrkarten in 111. Wagenklasfte zum Preise der vierten und in 11. Wagenklasse zum Preise der dritten während der Dauer der Ausstellung gewährt ist.

Metterberiht vom 22. Mai 1901, §8 Uhr Vormittags.

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Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern- Allerhöchster

n „„Mildwida““ ( Mt nterstütung armer Musiker-Wittwen und Waisen.) l Male :

y A Charl of Ì A A n von Charles Lecocg.

Scene gesezt vom Ober-Regisseur n Dirigent : Ginrichtung 3 Abonnement Fremden - Loge 15 s, Erster Rang 10 Æ, Parquet 10 M,

«k 50 A. Schauspielhaus | Lustspiel in 4 Aufzügen von Gustav |

7 | Veues Theater. (Direktion:

Anfang 7#& Uhr. E n des „Schlierseeer Bauern-

Freitag: Opernhaus. 133. Vorstellung. Carmen. | 4 Akten und Ludovic Novelle des Prosper Mérimée

Schauspielhaus. 139.

Emilia Galotti. Lra Gotthold Ephraim Lesting. Y 40 e

Rügenwalder- | pern - X; genwalder c | Marcella Sembrich. Gd | Drama

11.0 | del G. Donizetti

Anfana 71

Deutsches Theater. Donnerêtag: Ein Volks- - | feind. Anfang 74 Uhr.

\ Freitag: Das Lumpengesindel.

Sonnabend: Rosenmontag.

Berliner Theater. Freitag (36. Abonnements-Vorstellung) : Sonnabend: Berlin bei Nacht.

Schiller-Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Aufzügen nt Wichert

Freitag, Abends 8 Uhr: us Sonnabend, Abends 8 Uhr : Deutsche Seewarte. | Das Gefängniß.

Der Deutsche Hilfsverein in Nizza, dessen Protektor Seine Majestät der Deutshe Kaiser und dessen Ehren-Präsident Seine Durchlaucht der Fürst Marimilian Egon zu Fürstenberg ist, hielt am 1. April d. F. in den Räumen des dortigen deutschen onsulats feine diesjährige Generalverfammlung ab. Der bei diefer ‘Gelegenheit von dem ég regt Steinbrück, erstattete (26.) Jahresbericht

ahr 1900/1901 liegt im Druck vor. Jn demselben wird zunächst eine Uebersicht über die segensrei Thätigkeit des Vereins im verflossenen Jahre gegeben und hervorgehoben, daß demselben, alle Un- kosten abgerechnet, ein Uebershuß von 2279,65 Frcs. verblieben ist. Wie aus dem Rechnungsabschluß ferner ersichtlich" ist, beträgt die Anzahl der Mitglieder, welche dem Vereine neu beigetreten sind, 18. Diese haben zusammen die Summe von 449 Fres. ge- zeichnet. Hierzu famen an Gaben feitens hober Gönner owie an sonstigen Beiträgen 2732,20 Frcs. Im Ganzen sind der Vereinskasse im Berichtsjahre 3181,20 Frcs. zugeflofsen. An Unterstüßungen wurden insgesammt 859 Fres. vertheilt. Dies geshah theils durch kleinere Geldunterstüßungen sowie Ankauf von Cisenbahnbillets, theils durch Verabreichung von Speisemarken. Bei- den von der Generalversammlung vorgenommenen Vorstandswahlen wurden der bis- herige Vorstand und das Bureau einstimmig für das kommende Jahr wiedergewählt; ferner wurde Freiherr von der Golß neu in den NYorstand aufgenommen.

Die „Berliner Woche“, die größte segelsvortlihe Veran- staltung der Reichshauptstadt, wird in diesem Jahre nur vier Regatten bringen, gegen je sechs in den beiden Bongres, Sowohl der Kaiserliche Vachtklub wie au der Zeuthener Verein und der Klub „Aboi*, die im vorigen Jahr gemeinsam die Veranstaltung einer Regatta in die Hand genommen hatten, werden diesmal auf selbst- ständige Veranstaltungen ga verzihten. Der Regattaverein, der sich im Vorjahre an der Regatia des Zeuthener Klubs und des „Ahoi“ betheiligt hatte, hat sih diesmal mit dem Tegelseeklub und dem- Akademiker - Klub zum , gemeinsamen Arrangement der leßten der Regatten der diesjährigen „Berliner E verbunden, dié auf den 15. September festgeseßt ist. Die erste Regatta der diesjährigen Berliner Woche findet am 7. September unter der Aegide des Berliner BYachtklubs statt, die zweite, am 8. September, veranstaltet der Berliner Seglerklub. Beide Regatten werden auf der Müggel abgehalten. Die Boote werden alsdann durch Berlin nah der Havel _geshlep t, dem Schauplaß der beiden legten Regatten, die am 14. September unter Leitung des Wannseeklubs und am 15. September, wie oben

erwähnt, stattfinden.

Im Verlage von Otto Henckel in Tetschen erschien eine Spezial - farte der böhmish-sähsishen Schweiz und der an- grenzenden Theile des Mittel -, Erz- und Lausitßergebirges (Pr. 55 4). Die im Maßstabe von 1 : 100 000 ausgeführte Karte reiht von Rehdörfel bei Böhm.-Leipa bis Lochtschiy südwestlih von Karbitz-Türmitz und von Filippsdorf nordöstlich von Rumburg bis Hohnstein und Pirna. Für Touristen ift sie deshalb besonders bequem, weil sie eine Gegend darstellt, welche bisher nur auf 3 oder 4 verschiedenen Kartenwerken seltionsweise ¿zur Dar- stellung gelangte. Orte, Gewässer, Grenzen, Gradlinien und Höbenschichten, diese in 7 Staffeln von je 100 m, sind durch 11 sh scharf von einander abhebende Pee klar dargestellt, so daß man den plastischen Eindruck einer Reliefkarte gewinnt. Eisenbahn- und Dampyfschiff-Haltepläte, Telegraphen-, Telephon- und Postämter {ind darauf eingetragen. Die Karte empfiehlt fich zur Benußung für Pfingitausflüge in jene Gebiete.

Der verstorbene Mitbesißer

München, 21. Mai. (W. T. B.) tb 0 vermachte leßtwillig der

des „Shpatenbräu“ Johann Sedlmayr Stadt München 200 000 Æ Förderung der Wohlfahrt und Stadt bezweckt.

die Verschönerung der

Paris, 22. Mai. (W. T. B.) Im Kloster der Assumptio- nistinnen in Chaumont brach gestern, als die Nonnen der Messe

zu einer Stiftung, welche die |

beiwobnten ein Brand aus. Das Gebäude wurde vollständig ein- geäshert. Die Nonnen und Pfleglinge konnten fich ux1etten. Schaden ist bedeutend. Der f ozialistisch-radikale Gemeinde- rath von Reims bewilligte 80000 Fr. zur Errichtung einer Arbeiterbör se.

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bewegen, \{lugen fehl, und die A

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Abtheilungen der

Einstellung der

Ea dan zum Stillstand zu bringen. Ober suchte die Unter- j es wurden alsbald ¿zwei Eskadrons btheilung berittene Polizisten und 200 Schuß-

die Ma Itwanow,

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streuen.

und berittene mit Steinwürsen antwortete friedigungen und in die Häuser ge falls Steine geg zurücfziehen muß Soldaten vor,

der nur über 40 stüßung der Polizei Gendarmen, eine A Z leute an Ort und Stelle entsandt. ; Arbeiter, in der Zahl von etwa 3600, die Arbeit einge unter Pfeifen und Lärmen das am Thorweg stand,

\tich verwundet; der wurde m Stein im Gesicht getroffen. nach Schlüsselburg un

tersburg

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die auf dem Hof der

22. Mai. (W.

g ge d. M. nah der Abtheilungen der Von dem Gehilfen des nah dem Grund ihres Ver

die fi e zerstreut und mit der Arbeit gegeben hatten, begannèn mit

ann verfügte na;

In der Zwischenzeit

einen aus der Menge

durch Die Arbeiter hatten sh auf

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standen hatte; diese griffen mit den Polizisten von neuem an, wurden aber wiederum mit Steinwürfen empfangen;

Schüsse fielen aus der Menge.

Salven abgeben, nah welchen die Menge nach verschiedenen

auseinanderstob. Ein Arbeiter w diesem Augenb mit deren Hilfe der denen immer noch wurden verhaftet.

am Kopf

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weniger Îchwer.

die übrigen wur

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Steine geworfen wurden. 120

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2 e Das 4 Sn den Obuchow*schen Yeowerteny: dem aur dem Wede nach Schlüfselbur enen e y weigerten am 20. ‘etwa 200 Arbeiter verschiedener Arbeit wieder aufzunehmen. dem Oberstleutnant Jwanow n n die Arbeiter ihm ihre. Beshwerden vor, Die Versuche eutnants, die Arbeiter zur Wiederaufnahme der Arbeit zy rbeiter, in die verschiedenen irene das Zei

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baltens be;

eien zur Gewäelt rstleutnant

hatten die

tellt und begannen Werk zu verlassen. Der Wächter, der wurde von einem Arbeiter durch einen Meser- Arbeiter wurde verhaftet. Ein Polizei-Unter- ge[{leuderten

dem Wege

d in den benachbarten Häusern angesammelt; der Verkehr der Straßenbahn wurde unterbrochen. meister, Oberst Palibin, fürhtung weiterer Verwickelungen, den Aufforderungen Polizisten gegen die

N _U1 ) Der Polizei- der die Polizei befehligte, gab, in Be- l Befehl, die Menge zu zer- blieben erfolglos, worauf die Gendarmerie vorgingen, ih hinter Ein-

t geflüchtet hatten, schleuderten eben- en die Polizei, die fih in die Obuchow’schen Werke te. Oberst Palibin og hierauf eine Abtheilung erfstatt in Bereitschaft ge-

welche

die Arbeiter auch einige

Nunmehr ließ Oberst Palibin drei

Richtungen

j Í urde getödtet, 8 wurden verwundet. Jn lick trafen mehrere Kompagnien Infanterie ein, Oberst die benahbarten Häuser räumen ließ, aus

Personen

Bei dem Zusammenstoß war Oberst Palibin und am Bein von Steinen getroffen worden.

d 11 Polizisten wurden verleßt, davon 7 mehr oder Einer der verwundeten Arbeiter ist gestern gestorben; den in Krankenhäuser gebracht.

Polizei-

, 21. Mai. (W. T. B.) Heute früh wurde - hier ein eben gespürt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Karlsruhe, 22. Mai.

Depeschen. (W. T. B.)

Der Reichskanzler

Graf von Bülow begiebt sich von hier aus na dem

badischen gedenkt.

Schwarzwald, wo derselbe bis Pfingsten

zu bleiben

Der Chef der Reichskanzlei, Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrath Freiherr von Wilmowski und der Gesandte von Lindenau begleiten den Reichskanzler.

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

spiel von Frau Lilli Lehmann. Freitag: Undine. Genehmigung: Zum (Frauen-Verein zur | Preisen: Der Troubadour. Komische Tert von Deutsch von

Mamsell Angot. von Sign. Franceschina Prevosti. din und Koning. Preisen: Martha. Deko- | Lilli Lehmann. Fidelio. Brandt. S y

Preise Orchester-

Kapellmeister Walter. vom Ober-Inspektor ist aufgehoben. feuer.

M, Dritter Rang 4 A, 3 ÆM, Vierter Yang Anfang 74 Uhr. 138. Borîitellung.

Niorte Fl e 2 Sonnabend: L | Vismarek.

: Harlan. Dic oes | N

erten

Zum

Gastspiel (Direktion :

Donnerstag: von | Theaters“. einer | Jägerblut. 6 Bildern von B. Rauchenegger Freitag: Der Amerikasepp"l.

von Georges Bizet. Text Konrad Halévy, nach Anfáng 74 Uhr. Vorstellung. Sonder- 19. Vorstellung. Neu einstudiert: | Trauerspiel in 5 Aufzügew von Anfang 74 Uhr. talienische 5. Vorstellung: bufso in 3 atti. Direttore d’orchestra:

Ubr.

An beiden Pfingstfeiertagen

Oper Don

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Signor |in 3 von Alerandre

| Akten Billetreservesay | Teremtete.

| Freitag und Sonnabend:

Teremtete.

Sonntag :

Teremtete.

Montag: Affsociés.

Donnerêtag: Berlin Ueber (1. Theil.) (Ueberbrett'l). Anfang 8

Freitag und folgende Tage: stellung.

Zum ersten Male: lyett. Operette in 3 nfang 74 Uhr.

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Sonntag (1. Feiertag), Nachmittags: Preisen: Der Freishütz. Abends:

Freitag: Die Zwillingsschwester. s Male:

Der

Theater des Westens. Donnerstag: Gast- Fidelio. Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben Zu balben 8. Gastspiel La Traviata.

Montag (2. Feiertag), Nachmittags: Zu halben - Abends: Gastspiel von Frau

Lefsing- Theater. Donnerstag: Johannis-

tolle

Dreher - Brafkl.)

Sonnabend: Der G’wissenswurm. auch 3 Ubr: Vorstellungen zu halben Preisen.

| Residenz-Theater.(Direktion : Sigmund Lauten- Musíca burg.) Donnerstag : Der selige Toupinel.

Bisson. Affsociés. Der selige Toupinel. Vorher: Teremtete.

Nachmittags-Vorstellungen bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen:

Pfingstsonntag, 3 Uhr: Zil end. Montag, 3 Uhr : Der S laswagen-C ontroleur.

Secessionsbühne. (Alexanderstr. 40.) Donners- tag: Gastspiel E. von ans Buntes Theater T.

Dieselbe

Volks\tück mit Gesang und Tanz in | Anfang 8 Uhr.

Nachmittags |

Schwank | Meter

Vorher :

Vorher :

Vor-

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. Julius Fritsche.) Donnerstag: Miß kten. Musik von E. Audran.

_ Freitag und folgende Tage: Di \tellung. E A 1. und 2. Pfingstfeiertag, früh 6 Uh

Frühfkonzert.

Thalia-Theater. Donnerstag : En

spiel des Zentral-Theaters. Gast. Paris:

Tage:

der Wien, als Anfang §8 Uhr. Freitag und stellung.

CNtons Benstag,

folgende

| Etn ° Nuscha Buge.) | von Sidney Jones

Die Geisha. Operette Anfang § Uhr. Tage: Di

Neguisiten : Freitag und folgende Anfang § Uhr.

Donnerstag: Barfüßele. Hierauf: 74 Ubr. Sonnabend, Sommergartens. Kasse. An beiden

Konzert.

Pfingstfeiertagen: Gro

Verlobt: Frl. Leonie Molinari mit Konrad von Heuduck (Breslaup Geboren: Ein Sohn: Hrn, [fred (raun neten", Hrn. i [Frankfurt a. O.). Eine Pastor Zeuke (Petschkendorf).

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Verantwortlicher Redakteu Direktor Siemenroth in B

Verlag der Expedition (Schol1) in

Anstalt, Berlin SW, Acht Beilagen (einschließlih Börsen-

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Geisha-Truppe (8 japanische Tänzerinnen).

den 25. Mai: Eröffnung des Saisonkarten à 95 M

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Die schöne Helena.

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(Helena: Fräulein Marie Ottmann vom Theater an VDerr

Kunstadt.)

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den 28. d. M.: Erste Vorstellung der Deutschen Genofsenschaftsbühne.

Bentral-Theater. Donnerstag: Mit vollständig

Lustspiel in Aufzügen von Walte ep : cétimnon und tspiel in 4 Aufzügen von Walter | ¿uer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen U

in 3 Alten e Geisha.

Kelle-Alliance-Theater. (Gastspiel-Theater-

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Familien-Nachrichten.

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Gestorben: Hr. Pastor Karl Gerber (Arnódorî)

M. erlin.

Berlin-

l Drudck der Norddeutschen Buthdruderei and 52

Beilage)-

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Anifliches.

Königreich Preufßen.

Auf Zhren Bericht vom 23. März d. J. will Jh die wieder beifolgende neue Saßung des Bremenschen ritterschafts lichen Kreditvereins hierdurch Landesher: lich bestätigen. Zu-

‘eich bestimme Jch, daß diese Saßung mit dem auf den Tag E Vollzichung dieser Ordre folgenden 1. April in Kraft tritt, und ermächtige Sie, den § 81 des Saßungsentwurfs durch Einstellung d:s betreffenden Datums zu ergänzen. Dieser Erlaß ist im geseßlihen Wege zu veröffentlichen. Die Be- gründung zu dem Sazungsentwurfe folgt anbei zurü.

Berlin, den 27. März 1901.

Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz-Minister. Satßung des Bremenschen rittershaftlihen Kreditvereins. Einleitung.

8 1. Der von der Ritterschaft des Herzogthums Bremen ge- stiftete Bremensche ritterschaftlihe Kreditverein hat den Zweck, seinen Mitgliedern hypothekarische Darlehne, die von seiner Seite unkündbar sind, gegen mäßige Beiträge zu verschaffen und die allmähliche Tilgung der Darlehne zu sichern.

& 2. Der Kreditverein hat die Eigenschaft einer juristischen Person und haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem ganzen Permögen.

Ex wird durch die Direktion gerihiliß und außergerichtlich ver- treten. Die Direktion hat die Stellung einer öffentlichen Behörde.

Erster Abschnitt. Von der Aufnahme in den Kreditverein. §3. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der Eigenthümer eines nah § 4 aufnahmefähigen Grundbesißzes ist. Als Eigenthümer gilt au ein erbliher Nußtzungsberechtigter, der als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden fann. z

& 4.- Aufnahmefähig sind alle in den Herzogthümern Bremen und Verden und im Lande Hadeln belegenen Güter, Höfe und fonstigen Grund- besißungen, deren Werth nah den Schäßungs-Grundsößen des Ver- eins mindestens fünfzehntauscnd Wark beträgt. :

Höfe und sonstige Grundbesißungen, die in Gutsabhbängigkeit stehen, sind nur unter der Betingung aufnabmefähig, daß ihre Be- freiung durch das von dem Verein zu gewährende Darlebn bewirkt wird. Fidecifommißgüter find soweit aufnahmefäbig, wie deren Be- lastung mit Verpflichtung für die Anwärter geschehen fann __Ist ein Grundbesiß aufnahmefähig, reicht aber sein Werth nit bin, um mit dem gewünschten Betrage aufgenommen zu werden, so können zur Vervollständigung auch Grundîtücke, die in anderen Theilen der Provinz Hannover liegen, zur Hypothek angenommen werden.

& 5. Die dem Verein zu bestellende Hypothek muß den Vor- rang erbalten vor allen Hypotheken, Grundschulden, Nentenschulden und sonstigen Belastungen, die zu Gunsten Dritter oder des Eigen- thümers bestehen; es sei denn, - daß diese Belastungen die Sicherheit des Vereins offenbar nicht gefährden.

6. Der Grundbesiy wird in der Negel bis zur Hälfte des Werths belichen. A 1énahms8weise und gegen einen erhöhten Beitrag fann die Beleihung bis zu zwei Dritteln des Werths erstreckt werden.

Die Bestimmungen des Revidierten Rittérrechts für das Herzog- thum Bremen über die Verschuldbarkeit der Erbstammgüter bleiben unberübrt

T Dee V ein ertrag-zu Grunde gelegt, den der Grundbesitz bei ordnungsmäßiger Bewirthschaftung jedem Besitzer nahbaltig gewähren kann. S

Das Fünfundzw jährlihen Reinertrags gilt Werth des (Brundbesitzes. 01 acm euro lea

H 8. werden wünscht, hat seine Aufnab;1 bet der Bi Dem Antrage sind Grund buchabschriften sowie beglaubigte Auszüge aus der Grundsteuer-Mutter- rolle und aus der Gebäudesteuerrolle beizufügen, aus denen der neueste Vestand “tes zur Hypothek angebotenen Grundbesitzes ersichtlich

Außerdem hzuweisen, daß die auf dem Grundbesiy j + F L.

lc è 2 Or "n »T r sicheren Anstalt zu einem angemessenen

estimmung des Werths wird der jährliche N

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r vorgelegten Urkunden den

N ent sie iha mit Zustimmung des cagstellers auf dessen Kosten durch Sachverständige oder auf andere

e feitstelien lajten „__§ 9 __ Dec Antragsteller hat, sobald ihm das Darlehn bewilligt ist, eine Schuldurkunde nah einem von der Direktion bestimmten Muster auszustellen, die Eintragung der Hypvotbek zu veranlassen und

der Direktian die Schuld L f s g A irektion die Schuldurkunde nebst dem Hypothekenbriefe zu über- icin

Sobald der Antragsteller diese Vorautsetßzung i l der Antragsteller diese Vorautsetßungen erfüllt hat, gilt er als Mitglied des Vereins. E bei Ï 10. Nah Eingang der Schuldurkunde und des Hypotheken- riefs wird dem Mitgliede das Darlebn gegen Quittung ausbezahlt und il m ein Abdruck der Satzung ausgehändigt & 1 l, Gaston io r io Muff %. i F A L Alle Kosten, die durch die Aufnahme oder in deren Folge eniifeven, fallen dein Mitgliede zur Last. R e 12 Ueber die Aufnahmefähig‘eit eines Grundbesiyes, über die L U tigkeit einer Schäkung, sowie darüber ob, zu welchem Termine m in we her VDôbe ein Darlehn bewilligt werden soll, entscheidet autsließlich das Ermessen der Direktion. R Gegen ihre Entscheidung findet weder die Beschwerde noch der K ehtêweg statt. Ó E nd i d M A k ¿ D 18 _Der Werth eines Grundbesizes ist auf Wunsch des gentbümers auch dann von ter Direktion zu ermitteln, wenn der igerthümer vor bestimmter Erklärung über seinen Eintritt in den D den Betrag zu wissen wünscht, mit dem sein Grundbefiy l o aufgenommen werden können. Die Kosten trägt der Antrag- M Ï L s Ï Î Ï Diref4 1+ Beantragt ein Mitglied ein neues Darlehn, so kann die A ion eine neue Abichägung des Grundbesizes anordnen. Die 7 jallen dem Mitgliede zur Last. & B M L í A 4 S » Ï Ihre Vorl Die Abscbägungen sind nur zu Vereinszwecken zu benuyen. Gee O fann eder bei Gericht noch bi sonstigen Behörden gi werden. Die Direktion i j ächtigt, Mittheil: rer Marre! M on ist nicht ermächtigt, Mittheilungen

V l Zweiter Abschnitt. C Pflichten der Mitglieder des Kreditvereins. Cieder h Dur ten Eintritt in den Verein unterwerfen die Mit- Ertäll allen Bestimmungen der Sz1hung. in diesem Ab ihre Berysihiungen nit, so werden sie dur die itt angegebenen Mittel zur Gcfüllung angehalten

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 22. Mai

§ 17. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihren Beitrag pünktlich zu entrihten und ibren von dem Verein belichenen Grundbesitz ordnungémäßig zu verwalten. e

18. Der Beitrag wird nah- Prozenten der Darlehnsfumme bestimmt. j __§ 19. Für Darlehne, die ten halben Werth des Grundbesißzes nicht übersteigen, beträgt der Mindestbeitrag jährlich vier Prozent. L Er ist von der Direktion zu erhöhen, wenn nach Deckung der Anleihezinsen und Verwaltungskoften, fowie na Zuschreibung des in § 58 Abs. 2 unter b. bestimmten Prozentsaßes zum Tilgungsfkonto nit mindestens fo viel übrig bleibt, daß ein viertel Prozent der e getilgt werden fann. Hiervon abgesehen, kann eine Aenderung des Mindestbeitrags auf Antrag der Direktion von der Ritterschaft beschlossen werden. x & 20. Für Darlehne, die den halben Werth des Grundbesißes übersteigen, wird der Mindestbeitrag von der Dircktion bestimmt. Er soll wenigitens um ein halbes Prozent höher sein als der in § 19 bestimmte Mindestbeitrag. S :

Ucbersteigt ein Tbeil des Darlehns den halben Werth des Grund- besißes, so gelten die Bestimmungen des ersten Absaßes nur für diesen Theil. j

§ 21. Eine Aenderung des Mindestkeitragé ist von der Direktion den cinzelnen Mitgliedern des Vereins mitzutheilen und durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stade öffentlich bekannt zu machen. Sie tritt von dem auf die öffentlihe Betanntmachung folgenden Zablungstermin ab in Wirksamkeit. /

§22. Es steht jedem Mitgliede frei, sh bei ter Aufnahme oder spâter zu einem höheren Beitrage zu ve1pflihten, um feine Schuld dadurnh schneller zu tilgen. i Auch kann ein Mitglied nachträglich die Herabseßung seines Bei- trags bis auf das nah §S§ 19, 20 zulässige Mindestmaß beantragen. __ Die Aenderung kann erst vom nächsten 1. April ab oder vom näâcsten 1. Oftober ab erfolgen. : 23. Soweit der Beitrag nicht auf Grund Bestimmungen cine Aenderung erleidet, dauert er, die allmähliche Ti gung, bis zur Abtragung der derselben Höhe fort. i Ist jedo von der ursprünglichen Schuld ein Viertel oder mehr getilgt, fo ist auf Antrag dcs Mitglicds der Beitrag, dem getilgten Betrag entsprechend, verhältnißmäßig berabzuseßen. “Dies kann aus- nahméweise au dann bewilligt werden, wenn die Tilgung ncch um ein Geringes binter tem Viertel zurückbleibt. f

Der § 22 Absf. 3 findet entiprechente Anwendung.

8 24. Der Beitrag ist halbjährlich, und zwär vor dem 1. April und vor dem 1. Oftober eines jeden Jahres, bei der Kasse des Vereins einzuzahlen.

__ Gegen den Anspru des Vereins auf Zablung die Aufrechnung nicht zulässig. :

8 25. Wenn die Zahlung zum Termin a j Verein eine Vertragéstrafe zu zahlen. Die Strafe beträgt bei einem Ausbleiben der Zahlung :

bis zu aht Tagen. . . . ein atel Prozent,

bis zu vierzehn Tagen . . ein viertel Prozent,

bis zu vier Wochen . . . ein halbes Prozent, : : darüber hinaus. . . . ._ ein Pcrozent S derjenigen Summe, nach wel{er der Beitrag zu berehnen ift. _ Macht das Mitglied glaubhaft, daß die Zahlung ohne fei s{ulten unterblieben ist, fo fann nach erfolgter Zahl1 trágs die Direktion nah ihrem Ermessen die Strafe jenigen Betrag herabseßen, der den geseßlichen Zinsen \huldeten Beitrag entspricht. :

Darüber, ob eine Strafe verfallen und ok erabz

entscheidet aus\sch{ließlich das Ermessen der Direktion; der § 1: findet entiprehende Anwendung. i

& 26. Nach Ablauf des Zablungstermins wird von dem Kassierer schriftlich auf efordert, scinen Bei fallene Strafe binnen acht Tagen verstrichen, so kann im Wege der glied verfahren werden.

: Der Direktion des Vereins steht als !

er durh die Satzung vorgesehenen Leistungen f ein Zwœwangsvollstreckungérecht in das bewegliche 2 gliedec nah Maßgabe des preußishen Gefeßes vom

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‘gebenden nt aus

des Beitrags ift

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Ly  Dana Ann (ror A 0D Zwangsvollstreckung geger “wt.

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F 28. Zur Vermeidung einer unbilligen

ziehung der Nückstände gegen Mitglietec, \chuldeten Notbstande befinden, fo weit Nachsi Cl

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ohne Nachtbeil für den Verein gescheh über jedoch ausschließlie das Ermessen Absaß 2 findet entsprehende Anwendung. Mird der Beitrag gestundet, so if zur Zahlung zu verzin?en ? geringer als dec Mindes

Stundung ist bei Ver Z3ablungstermine bei d erst spâter ein, so hat tritt zu geschehen __ H 29. Jedes Mitglied hat Grundbesiy nah den Ytegeln einer oi walten.

Liegen die Vorauétsetzung 1135 des Bürgerlichen Gef einzuschreiten baben würde, sprechender Anwendung der 3 August 1897, den Arrest în vollziehen zu lassen

& 30. Ein Mitalied darf von dem Vercin Grundbesitz ohne Zustimmung der Direktion weder ganz weise veräußern T Ein Mitglied, daß r chrift zuwiterhandeslt, Direktion in eine ragéstri genommen werder Strafe wird von dec Direktion nah freiem Ermessen fes soll sich nah dem Werthe des veräußerten Grundst eine hôbere Strafe als eintausend Mark kann für nit erfannt werden

Die Direktion is auch befuat, dem schrift des ersten Absatzes zuwiderhandelt, füntigen.

& 31. Wird das Eigenthum an einem von dem Verein beliehenen Grundstüuck ohne Zustimmung der Direktion übertragen, so ift die Uebertragung dem Verein gegenüber unwirksam. :

x Der Eigenthumsübertragung steht es gleih, wenn im Wege der Zwangévollstreckung oder der Arrestvollzichung übek dzs Eigenthum verfügt wird.

i Ist die Eigenthumsübertragung unwirksam, so berehligt ein dem Vercin gegen das Mitglied aus dem Darlehnsvertrage zustehender vollstreckbarer Scbuldtitel zur Zwangéevollstreckung in das Grundstü, obne taß cs der Veollstreckungstlausel gegen den Erwerber bedarf.

Gegenüber tem Anspruche dcs Vereins auf Befriedigung aus deni Grundstück kann der Erwerber niht Ansprüche auf Erstattung pon Aufwendungen geltend machen, die er für das Grunditück ge- macht hat.

Die geseßlichen Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welde Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, bleiben unberührt.

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seinen

Nit fis * % n Mitaliede, das der Vor ai

den Rest seiner Schuld zu

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

32. Auf Eigentbuméübertragungen, die aus Anlaß von Ge- meinheitstbeilungen, Verkoppelungen, Ablöfungen, Enteignungen oder aus ähnlichen Gründen erfolgen, oder hinsihtlich teren von der zu- ständigen Behörde die Unschädlichkeit bezeugt ist, finden die Vor- schriften der §8§ 30 und 31 feine Anwendung.

§ 33. Ein Mitglied darf über eine dem Verein bestellte Hypothek zu Gunsten Dritter niht verfügen, bevor die ganze Schuld, zu deren Sicherung die Hypothek dient, völlig getilgt ist. Steben tem Verein an demselben Grundstück mehrere Hypotheken zu so darf das Mitglied über keine der Hypotheken zu Gunsten Dritter verfügen, bevor alle Shulden, zu deren Sicherung eine der Hypotheken dient, völlig getilgt find. S

So lange hiernach ein ügen darf, stehen ihm Bürgerlichen Geseßbuchs nicht zu.

Auf ein Mitglied, das den Vorschriften des widerhantelt, findet die Strafbestimmung des sprezente Anwendung. .

§ 34. Ein Mitglied darf mit seinem von dem Verein beliehenen Grundbesiß ohne Zustimmung der Direktion wesentliche Verände- rungen niht vornehmen.

_ Auf ein Mitglied, das dieser Vorschrift zuwiderhandelt, findet die Strafbestimmung des § 30 Abs. 2 entsprechende Anwendung

__-§ 35. Die Gebäude dem von dem Verein beliehenen Grundbesitz sind bei einer sicheren Anstalt zu einem angemessenen Betrage gegen Feuer versichert zu halten. Jeder Wechsel der Ver- sicherungsanstalt und jede Herabseßung der Versicherungs]umme ist der Direk ion von dem Mitgliede ohne Verzug anzuzeigen. ;

Brennen Gebäude ab, so ijt die Versicherungs[umme, soweit die Gebäude zur Bewirthschaftung nothwendig find, zum Wiederaufbau zu verwenden; _ 1 in Ausnahmefällen Befreiung von dieser Vorschrift bewillige:

Auf ein Mitglied widerhande t, findet

‘hende Anwendung.

Mitglied über die Lypotbek nit ver- auh die in den §FS§ 1144, 1145, 1150 des dem Eigenthümer eingeräumten Rechte

ersten Absat 8 30

s zu-

e Abs. 2 ent-

orshriften dieses Paragraphen zu- immung des § 30 Abjs. 2 ent-

C ihen Schuld ein

oter mehr getilgt fann anstatt der Herabsezung des S 23 Abs. 2) beantragen, daß ihm auf den frei- pothek cin neues Darlehn in Höbe des ge-

werde, ohne 3 davon ein besonderer

ann auênahmsweise auhch

noch hinter de:n Viertel

dung.

ie Mitglieder sofern sie diese cin balbes Abzablung ift zu erklären, der Beitrag dadurch ver- getilgten Betrage zuge-

v0 orn hl G5 weiter gezahlt wcrden fol. Die

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y die Schuldverschreibung bc die Kündigung n Kassierer vermerkt wicd C 49. V Schuldverschreibung

it muß neuerungöss{hein und mit den noch nicht Di H )

alien n2?c Zahlungêt 1g eingeliefert werden i E Der Betrag fehlent néscheine wird bci der zug gebracht. & 0. Die Direktion kana nah ihrem Ermessen zur Begebung der Anleihen und zur Auszahlung von Kapital und Zinsen an größeren Plätzen eigene Agenten gegen Vergütung anstellen É

v. LE S —.. 5 4 2 Mang n Ade