1844 / 50 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

von dem nur bei hat wenig Frage. am Versand nach

rberger Hering, Berger Vaar-

lih bei fleinen Partieen z a und die Notirung dafür ist unverändert.

45—65 Sgr. p. Schfl. , Roggen fleine Gerste 28—30 Sgr., Hafer eiße Erbsen 320—39 Sgr., das Die Zufuhr war mittelmäßig.

Getraide-Preise,

ud für neuen soumme 1 noch vorzufin brand wird tag Orten gefordert,

, 14. Febr. Weizen Gerste 32—35 Sgr, 35—48 Sgr., w

ist Frage vorher einzelnen Tonne! Schotlischer Fu nahe gelegenen

Königsberg 33—36 Egl, 18—20 Sgr. Scho Stro

Breslau, 10. Febr,

graue Erbsen h 130—135 Sgr.

Niedrigster :

eizen 2 Nthl. Sgr, 6 Pf 1 Nthl, 22Sgr, 9Pf. O 6 Pf,

Magdeburg, 15. Febr. Höchster und niedrigster Geiraide-Marktpreis

‘o Wispel: M 48 38 Riblr, Gerste: 29 28 Rihlr,

Roggen: 36 (B. H.) Getraide - Preise, rother 102.128 Rthlr., weißer \chles. gelber

Hamburg , 15. Febr. poln. 110.136 Nihlr., 110.132 Rihlr. , 116, 132 Rihlr., weißer 116 . 13 holstein. 92.127 Nthlr. , cvder u. büsum. w, 106 Roggen, danz., elb. u. kön. 75.82 Rthlr.,, märk, holst. n. niederelb. 69.73 Rthlr., dänisch, 68.72 Nthlr, Gerste, m, u, oderbr. 64.68 Rthlr., anh. u. magd. 73.74 RNihlr., niederelb. Winter- 52.56 Rthlr., Malz 58. 62 Nthlr.

anhalt, u. magd. märk. u, braunschw. 4102, 2 Rthlr., mecklenb. u. pomm. 93 , 136 Nthlr, . 120 Rthlr., nicderelb,

132 Rthlr.,

x, u. b. 96.122 Rihlr. meckl., pomm, 70.81 Nihlr,

holst, u. mecklenb. 63,74 Nthlr,

Hafer, oberländ. 42.48 Rthlr., mecklenb. u. holt. 43.54 Rthlr., niederelb, w. 37. 45 Nthlr., evder u. hu- tthlr., dän, 38.46 Rthlr. 68.84 Nihlr. NRappsaamen 140, 146 Nthlr,

dän. 53.74 Rihlr.

sumer 34,44 I Erbsen 66.78 Rihlr,

werdenz bevor dies jedoch geschieht, welche aus irgend einem Grunde an die genannten beiden Prinzessinnen oder deren Nach- laß zu haben verm sprüche bei uns \p t Tage der ersten Bekanutmachung dieser Aufforderung an gerechnet, behufs ihrer wähnten Masse anzumelden, wortung dieser Masse an die Nachlaß-Kuratel erfolgen

Bekanntmachungen.

Subhastations-Patent Daubißer / agístrats zu Goerliy sollen

Auf den Antrag des M 1 amilienstistung

die der Hertel - Neumann - Zucherschen F gehörenden, im rothenburger Kreise der Köni Meilen von Goerliß, 2 Meilen 9 Meilen von Muskau und 92 n, unter unserer Gerichtsbarkeit stehen- und Nieder- Daubiy mit aubiß genannt) im Wege n an dcn Meistbietenden gabe der Gebote ein

Oberlausitz, 4 thenburg, 25 Bauten gelegene den Allodial - Rittergüter Ober-, Mittel- Vorwerk Daubiyz mit Neuhammer und Walddorf (gemeinhin Alt-D der freiwilligen Subhastatio verkauft werden und es is zur Ab Termin auf den 12, Oktober d. J., Vormittags um 40 Uhr, vor dem zum Ober - Landesgerichts - Assessor hierselbst| im Parteienzimmer angeseßt worden, wozu Kauflustige hierdurch eingeladen werden, gedachten Güter, welche als ein Ganzes ver- da sie in wirthschaftlicher Hinsicht in eng- sind von der Fürstenthums- Zehufs des öffentlichen Feilge- , und Behufs der Be- 24 Sgr. 2 Pf. abge- anzen eine Fläche von 398 Morgen 167 CIN. (IN, Wiesen, 86 Morgen rgen 41 (N. Teiche und Es gehören dazu drei cine Brauerei, eine Mühle, bedeutender Torfstich, zu halten und die Die Gebäude auf

Meilen von Königl, Ober-Landesgericht,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4. November 41843. Das in der Landwehrstraße Nr. 38a, Grundstück der Ehefrau gerichtlich abgeschäßt zu 15272 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., soll am 18, Juni 1844, Vormittags 141 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Kommissarius ernanuten Jonas auf dem Schlosse

fauft werden, ster Verbindung stehen, Landschaft zu Görlitz bots auf 76,632 Thlr. 10 Pf pfandbriefung auf 71,954 Thlr. schäßt worden, und haben im G 4187 Morgen 23 CIN,., Acker, 211 Morgen 115 99 (YJN. Hutung, 459 Mo 2791 Morgen 81 Vortveike, eine Schäferei, eine Ziegelei, ein | jährlih drei Kram- und Viehmärkte sherrlichen Gerechtsame. orwerf und namentlih das Wohnhaus sind auf den anderen Vorwerken theils von Fach- theils von Holz, sämmtlich in gutem Zustande. Das lehtere is der Fall bei dem lebenden und todten

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4, November 1843, Das in der neuen Königsstraße Nr. 68 belegene Hempelsbe Grundstück , gerichtlich abgeschäßt zu 11260 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf., soll

am 14. Juni 1844, Vormittags 11 uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Hypothekenschein sind in der Negistratur einzusehen, Der dem Aufenthalte nah unbekannte Kleidermacher Johann George Hempel wird als Eigenthümer hier- 8 durch öffentlich mit vorgeladen. :

[IN. Forsten.

sonstigen gut dem einen V ]

Auf den Antrag der Testaments - Erben der am ge 20, Juli vorigen Jahres hierselb verstorbenen Wittwe des bereits im Jahre 1824 mit Tode abgegangenen Herrn Nittmeisters a. D, Curt Albrecht Ulrich Philipp Parsenow Maria Louisa, werden hiermit Alle, welche ans irgend cinem Rechts- grunde an die Verlassenschaft der genannten Frau Ritt- meisterin v, Parsenow Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert , ihrer Anmeldung auf den 15, so wie auf den 14. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, vor uns auf der Weinkammer angeseßten Ter- minen gehörig anzugeben und zu bescheinigen, unter dem Präjudiz, daß i fentliher Diät am 27. äflusiv - Erkenntniß werden präkludirt und mit ihren Ansprüchen überall werden abgewiesen werden, Stralsund, den 26. Januar 1844,

Verordnete zum Stadikammergericht.

d die Verkaufs-Bedingungen können in ngesehen werden, auch istrat zu Gör- der Justizrath Ziekursch thige Auskunst geben, 3 - Bedingungen wird dabei na- daß die von dem früheren Guts- ten, noch nicht abgeschriebenen wohl aber eine von Bauergute zu Daubiß acquirirte, ande dieses Bauerguts ent- ene Parzelle, 3 verstorbe-

Die Taxe un unserer Konkurs - Registratur ei werden über die Bedingungen der Ma li und dessen Bevollmächtigter, hierselb, auf Erforder Jn Betreff der Verkauf mentlich hervorgehoben, besißer Hertel veräußer Parzellen nicht mit ve dem Mertinatschschen noch nicht dem Real - Verb zogene und dem Hauptgute zugeschrieb Nach der testamentarischen Bestimmung de nen Gutsbesitzers Hertel, welchem die Güter gehört ha- ben, dürfen dieselben niht unter 86,000 Thlr. verkauft werden, es können daher auch Mindergebote nicht anu- genommen werden,

Der in dem B bende hat in demsel bots in inländischen scheinen als C

rkauft werden,

ietungs - Termine meistbietend Blei- ben den zehnten Theil seines Ge- Pfandbriefen oder Staatsschuld- aution zu erlegen und Kauflustige, welche nicht als zahlungsfähig bekannt sind, müssen, assen werden sollen, eine Caution von fandbriefen oder Staatsschuldscheinen

Der aus Rewal gebürtige, zum hiesigen Bürger aufgenommene Töpfermeister Carl Stephan Bierstädt is im Oktober vor, Js, mit Tode abgegangen, ohne ein Testament oder sonst bekannte Erben hinterlassen zu haben. Vermögen zu 188 fonstituirten Nachlaß-Kurator festgestellt worden, werden Alle und Jede, welche an selbiges aus cinem erbrecht- lichen oder sonstigen rehtlihen Grunde Ansprüche und Forderungen haben oder zu haben hiermit aufgefordert , 17. Februar und 2, und 16. März künft. Jah- res, Morgens 10 Uhr, angeseßten Termine anzumel- den und gehörig zu bewahrheiten, termino den 30, März fünft. Jahres, Morgens auszusprehenden Präklusion.

Datum Greifswald, den 21, Dezember 1843, Das Waissengerict,

zum Bieten zugel 8600 Thlr, in P

Glogau, den 6. Februar 1844, Königl, Ober - Landesgericht, 1. Senat.

v, Forckenbedck,

Nothwendiger Verkauf. Ober-Landesgericht zu Bromberg.

Das im Juowraclawschea Kreise belegene Nittergutk Drombrowken , landschastlih abgeschäßt auf 71,423 Thlr, 14 Sgr, 6 Pf, soll zum Zwecke der Ausein- andersepung der Erben der Ritterguts-Besiger Johann Mittelstagedtschen Eheleute am

310

4% Amsterdam, 9. Febr, Die Unternehmung der Eisenbahn von Amsterdam nah Rotterdam hat, seitdem die Strecke zwischen Amsterdam und dem Haag in Betrieb geseßt worden, eine Umwandlung erfahren, welche ein allgemeines Juteresse darbietet, Jusofern nämlich der große Aufschwung aller Eisenbahn-Actien in der jüngsten Zeit vielfach die Besorguiß vor Ueber- treibung erzeugt, verdienen auch die Täuschungen in entgegengeseßter Rich- tung nicht unerwähnt zu bleiben. Die Actien der hiesigen Gesellschaft stan- den bald nach ihrer Gründung 130 % und gigen von da an mit kurzen Unterbrechungen unaufhaltsam zurück, Ein sleppender, durch die Schwie- rigkeiten der Expropriation aufgehaltener Bau ermüdete die Actionaire. Schon im Herbste 1839 wurde von hier nach Haarlem gefahren und erst im Herbst 1842 von hier nah Leyden. Die Einnahme auf der kleineren Section war mäßig, diejenige auf der größeren gering; man verkaufte die bevor- stehende Dividende für das Jahr 1843 an der Börse zu 25 %, und, an- \cheinend in der Erwartung, daß das Geschäft beständig in derselben Lage verbleiben werde, fiel der Cours der Actien, jener Dividende entsprechend, auf 54% herab. Am 7, Dezember v. J, nun wurde die Bahn von Ley- den bis zum Haag ebenfalls der Circulation übergeben und dadurch eine unmittelbare Verbindung der Städte Amsterdam (200,000 Einwohner), Haarlem (28,000 E.), Leyden (36,000 E, und Universität) und Graven- hage (55,090 E. und Nesidenz) hergestellt, im Ganzen eine Länge von 60 Kilometer. Unmittelbar nach der Eröffnung zeigte sich eine außerordentliche Zunahme der Personen-Bewegung. Zwischen Amsterdam und Leyden wa- ren im Dezember 1842 19,252 Personen gefahren ; zwischen Amsterdam und Haag fuhren im Dezember 1843 26,956 Personen, Dieses Verhältniß erhielt sich auch im folgenden Monat Januar, Es fahren nämlich zwischen Ansterdam und Leyden im Januar 1843 17,438, zwischen Amsterdam und Haag im Januar 1844 35,213 Personen. Dabei war der Ertrag pro Kopf ebenfalls gesticgen, indem für jene 17,438 Personen im Januar 1842 12,926 Fl., für 35,213 Personen im Januar 1844 hingegen 30,968 Fl. eingenommen wurden, Nimmt man an, daß die Einnahme von 12,926 Fl, im Januar 1843 zu einer Divideude vou mindestens 25 % auf das ganze Actien-Kapital führte, so würde bei gleichmäßiger Steigerung der Behtiebs-

werden alle die- | [190] Ansprüche 4: ginnt

Die diesjährige Leipziger

einen, aufgefordert , diese ihre An-

testens binnen drei Monaten, vom | und endigt

Befriedigung aus der er- widrigenfalls die Ausant- angehörenden Fabrikanten

Februar 1844. gen, öffentlich hier feil halten und 1, Abtheilung,

4, Außer vorgedachter dr eiw

belegene des Buchdruckers Ziesemer,

zu 50 Thalern verboten, Taxe und Hy-

6, Jede frühere Eröffnung, \o

staaten nicht angehörigen

und | nd Handwerkern ist nux

Taxe

die Meßwoche beschräukt, welche in die Meßwoche fallen, rung der Verkaufszeit bis in die

eborenen v. Taube, ; s j tober 1837 erlassene Regulativ,

Leipzig, den 12, Februar 1844,

folhe in einem der zu und 29, Februar,

[191]

sie widrigenfalls dur die in öf-

März d. J. zu publizirende

früh 10 Uhr, auf dem Königl. Blaufarbenwerke Schneeberg eine Quantität

Erichson,

rot a m A

am 4, November 1791 lih versteigert werden,

Nachdem sein Nachlaß- Thlr, 19 Sgr. 7 Pf. durch den

vermeinen möchten,

fosten die Einnahme von 30,968 Fl. eine Dividende von 6 % erwarten lassen, Diese Rechnung wäre jedoch schr irrig, weil die Betriebskosten nicht im direkten Verhältnisse zur Einnahme steigen können; während nämlich die Einnahme beinahe 2¿mal so groß ist, als die vorjährige, ist die exploitirte Strecke nur um ein Drittheil größer, indem die Entfernung von Amsterdam na Leyden 45, diejenige von Amsterdam nah Haag 60 Kilometer beträgt, so daß, wenn seibst in dem ersteren Falle die Betriebskosten 70 Prozent der Brutto-Einnahme verzehrt hätten, sie in dem anderen Falle auf 37 Prozent der Brutto -Cinnahme zurückfallen würden. Man fkann aus diesen Vor- gängen entnehmen, daß bei Acticn-Unternehmungen nicht „nur häufig dar Hoffuang auf Gewinn, sondern auch oft der Furcht vor Verlust zu viel Einfluß eingeräumt wird, Ju der lehteren Verfassung befindet sich die hiesige Börse, deun die Amsterdam-Rotterdamer Eisenbahn-Actien stehen, wenngleich erheblich höher als vor dem 7, Dezember, noch immer tief unter ihrem Werthe und unter pari, und noch weniger is man geneigt für die Hoffnung auf eine neue bedeutende Gewinn-Vermchrung nah Vollendung der ganzen Bahn bis Notterdam, welche auf einer Länge von nur 80 Kilometer ses große Städte berührt, etwas zu bezahlen, Wenn die amsterdamer Börse der berliner etwas von ihrer Aengstlichkeit und diese jener etwas von ihrem Muthe übertragêèn könnte, so“ möchte aus dem Austausche vielleicht ein ganz gesunder Zustand hervorgehen. Wie groß der bestehende Unterschied ist, läßt sich an cinem Beispiele zeigen: Die Bahn von Berlin nah Franf- furt a, O. nahm im Januar 1844 für Personen-, Waaren- und Vieh- Transporte 12,883 Rihlr, ein, oder pro deutsche Meile 1880 Gulden, ihre Actien stehen 150 %z die Bahn von hier nah Haag nahm ín demselben Monate blos für Personen 30,968 Fl., oder pro deutsche Meile 3870 Gul- den ein, ihre Actien stehen heute 75 %.

Mexiko. Jm Departement Chalisco dieser Republik hat man ein überaus reihhaltiges Quefsilberlager entdeckt. Nachrichten vom 21. April v, J. melden, daß die erste Bearbeitung dieses Lagers gegen 1000 Pfund Quesilber ergeben hat, während die noch übrigen Lager leicht alle 5 bis 6 Tage 1500 bis 2000 Pfund dieses Metalls liefern fönnen, Auf diese Axt wird Mexiko bald des europäischen Quecksilbers nicht mehr bedürfen,

Bekanntmachung. Ostermesse be-

den 22, April

mit dem 11. Mai,

2, Während dieser drei Wochen können alle in- ländische, so wie die den Zoll- und Handwerker , er hiesigen Jnnun- Firmen aushängen.

3, Gleiche Berechtigung haben alle andere aus- ländische Fabrikanten und Handelsleute, öcheutlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han- delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis

Vereinsstaaten

einige Beschränkung von Seiten d

5. Jedoch is zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind- lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcher- woche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. wie spätere Schlie- “der ßung eines solchen Verkaufslokals wird, außer der #0- fortigen Schließung desselben, mit nach Befinden bis zu 25 Thalern, belegt.

7. Allen ausländischen, den Zoll-Vereins-

Professionisten hrend der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet, Eben so bleibt das Hausiren jeder das Feilhalten der jüdischen .Kleinhändler auf Die jüdischen Feiertage, werden durch Verlän- Zahlwoche erseßt, 9, Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nagelassenen Be- trieb von Meß - Speditions - Geschäften betrifft, so ver- weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20, Ofk-

die Betreibung des

Speditions-Handels allhier betreffend,

Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Grosff.

Befkfanntmachung,

die öffentlihe Versteigerung rasfinirter Nickelspeise betreffend,

Jn Gemäßheit hoher Anordnung soll

den 26, März 1844,

zu Oberschlema bei raffinirter \peise in verschiedenen Raten, gegen sofort zu lei- stende Anzahlung eines Viertheils des Betrags der erstandenen Quanten und unter den sonstigen am Tage der Versteigerung zu eröffnenden Bedingungen, bis auf hohe Finanz - Ministerial - Genehmigung der Seiten der Konkurrenten verbindlichen Gebote, öffent- Solches und daß die Herren TETN Konkurrenten entweder in Person oder durch L legitimirte Bevollmächtigte in dem Licitations - Termin zu erscheinen haben, wird hiermit bekannt gemacht, Blaufarbenwerk Oberschlema, am 15, Februar 1844, Die Königl, sächs. Administration daselbst, Graf von Holyendorff.

\ches Lehrbuch der gesammten Wollen- oder Shönfärberei, zum Färben sowohl der losen Wolle als der Garne, der Tücher, Coatings, Flanelle und der nicht gewalkten Zeuge, wie Me- rino 2c. Nach den besten in Deutschland, in den Niederlanden und in England üblichen Methoden und auf vieljährige eigene Erfahrung gegründet, Zweite, mit elf neuen Vorschriften vermehrte Auflage,

Oftav. Sauber geheftet, 4 Thlr.

Früher erschienen in demselben Verlage:

Schrader, H., Neueste Erfahrungen in der gesammten Schönfärberei, oder praktische Anleitung zum Färben sowohl der losen Wolle, Seide, Baumwolle, Leinen und Garne, als auch der daraus gewebten Zeuge, so wie der Merino's, nach neuer in England üblihen Methode. Zum Gebrauch für Färber und Fabrikanten, 1839, 8. Sauber geheftet 4 Thlr.

Anleitung zum richtigen und vortheilhafsten Gebrauche der Terra Catechu zum chten Brauufärben, des chromsauren Kali zur Dar- stellung echter grüner und \{warzer Farben und

französishrn Soda - Indigo -Küpe

zum echten Blaufärben der Schafwolle; mit Hin- zufügung von acht und dreißig anderweitigen, ganz neuen, für die Wollen-, Seiden- und Baum- wollenfärberei höchst wichtigen Vorschriften, 8, 1843, Sauber geheftet 4 Thlr.

Praktisches Lehrbuch der gesammten Baumwollen-, Leinwand- und Seiden- färberei, nebst einer gründlichen Anleitung zur Türkish-Roth-Färberei, so wie zu den neu entdeckten und beim Färben der Seide anzuwen- denden Phvsik-Bädern. Nach eigenen Erfah- rungen und geprüften Vorschriften, 1832. 8, Englisch Drukpapier, Sauber geheftet 41 Thlr.

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[186] R O G E T Bei Fr, Kistner in Leipzig is erschienen

und ín der T. Trautweins@en Buch- u, Mu-

sifalienhandlug (I. Guttentag), Breitestr, S, zu haben:

Hiller, Ferd... die Zerstö- rung JerusalemsS, ovzawrium

nach der heiligen Schrist von Dr. Steinheim,

Op. 24. Klav.-Ansz. Pr. 5 Thlr. 25 Sgr.

ohne

einer ‘Geldstrafe,

Art und

Niel-

ehôrig Diejenigen Herren Gutsbesißer, welche mir Austrag zum Verkauf oder Verpachtung ihrer Güter ertheilt, wollen solchen baldgefälligst erneuern, damit die Voll- ziehung desselben im Lause des gegenwärtigen Jahres erfolgen kaun, Gleichzeitig empfehle ih mich zum An - und Verkauf von Grundstücken jeder Art, \o wie

solhe in einem der auf den [187]

bei Strafe der in dg, Ju der

Nr. S, ist erschienen :

Dr. Teßmann.

crichtsstelle sub-

axe, Hypothekenschein und Kaufbedingungen können in der Registratur eingesehen werden, e

4

Dammilags 411 Uhr, an ordentlicher G hastirt werden, Bekanntmachung,

Sämmiliche Herren Actionairs der Berliner Land-

und Wasser-Transport-Versicherungs-Gesellschaft laden

i ierdurch mit Bezug auf den Juhalt der Artikel

H M des Gesellschasts-Bertrages vom 14, Juli digen e wahre Biographie O'

am 5. März d. J., Nachmittags 4 Uhr, ger

im Lokale der Börsenhalle statifindenden ordeuilichen

General-Versammlung ergebenst cin, Bei

Berlin, den 13, Februar 1844,

Die Direction dee Si ca ird E port-Versicherungs-Gesellschaft.

Keibel, H, Davon:

S, Herz.

Bekanntmachu

ved Y eann des unterzeichnete

rfe cingetragen

der in den Jahre

n . n Gerichts befin- von einem auf der Herrschaft Kayitale herrührend, im 3 Sgr. 6 Pf., welche zum / n 41799 und 4800 verstor- L "Pren DA Adélaíde und Ludwig XVI. von Fraukre s aehórt, Pöhere Sitte nung zufolge, soll diese Masse an die ate

Iaß jn Franfresch bestehende Kuratel gu

erer Anord- jenen Nach- sgegntwoitet

einem Portrait.

sih gegenwärtig durch [185]

Jn- und Auslandes zu haben:

A. Guilletmot.

Lion. M, Cohn,

und nüglichen

Citerarische Anzeigen.

T. Trautweinsgen Buh- u. Mu- sifalienhandlung (J. Guttentag), Breitestraße

Die hohe Bedeutung, die an un

C. F. Amelang iu Berlin, Brüderstr. 11, erschien so eben und ist durch alle Buchhandlungen des

d , (Kunst- und Schönsärber, auch Jn- hb der Lt Lidenen Ehren-Medaille der pa- triotischen Gesell chast zur Beförderung der Künste

ewerbe in Dambirg) Prakti-

zur Anschaffung und Unterbringung von Kapitalien auf

Landgüter 2c. E Der Güter-Agent H-_L- Beuthner ín Letschin im Oderbruche,

mviiiiiii E

1461 Anze i g e i d beabsichtigte Mitarbeit an der Weser-Zeitung

{cht statt, findet 1s 10, Februar 1844, F. Kle feker.

I Tori l p Leben und Wir- | [147b ————— | Moriarty, E. A,, Leben 1 B C T 2 dde O L |

ten Daniel O’Connell?S, mit dessen

Denkschrift an die Königin von England, Mit a brosch. Pr, 1 Thlr.

d für sich eine so ge- Connell's hat, stei- den Prozeß des Agitators.

Grundstücke auf 4ste pupillar - deposilalsichere Hypothe- ken im Ganzen oder auch getheilt bis Mai Zuni Da, auszuleihen, Bei prompter Zinszahlung findet unter

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aum ciner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen HSestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expedition der Aug. Preuss. _____ Zeitung: Fricedrichsstrasse Ur. 72.

j Inhalt.

Amtlicher Theil.

Inland. Breslau, Beerdigung des Generals Le Bauld de Nans, Köln, Das Ertheilen von Gewezbscheinen zum Aufsuhen von Waaren- Bestellungen. . f

Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Leipzig. - Neues Preß- gesez, B aden, Karlsru he, Verhandlungen der zweiten Kammer,

Frankreich. Deputirten-Kammer. Verwerfung und Annahme von Amendements zu dem Jagdgeseß. Paris. Vollständige Zusammen- stellung der Budgets-Kommission, Verhandlungen der Deputirten in den Büreaus über den Rémusatschen Vorschlag und über die Beisezung iy Ss L Turi aus Paris. (Kammer-Sißung ‘vom 13, Februar; Jagdgesez, Thiers und der Vorschlag üb ie J - patibilitäten.) schlag über die Jnfkom

Großbritauien und Jrland. Unterhaus, Neue Armcengesch- Bill, Opiumhandel, London. Verdikt der dubliner Jury im

S S Prozeß. ;

weden und Norwegen. Stockholm. Befinden des Königs

Ses ein: Regierungs-Rath Schncll {-. ! M ) n. Bricse aus Madrid und Paris, (Näheres üb A e drid und C s über das Um-

Veimihte8) Aufstandes im Südenz Haltung der Negicrung dagegen z

Mexiko. Schreiben aus Paris, (Unterhand! it 9

Eisenbahnen. Bonn, Eröffnung der B E Age ne Su tas.) Münster-Pammer Bahn. ffnung der Bahn nah Köln, Münster,

Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin und Paris, Börse,

Reise-Slizzen aus Jtalien. Beilage.

Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädi ‘ul g hc ( ast geruht : Dem General= Landschafts - Syndikus, - Justizrath von Goerhz L E T vierter Klasse; so wie dem He= gemeister Krause in Margen, Oberförsterei i N gen, försterei Bludau, das Allgemeine

Dem Kleidermacher Karl Christoph Westphal das Prädi- ‘fat als Hof-Kleidermacher zu verleihen. : ps 48. Bl

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

. Breslau, 15. Febr. (Schl, Z.) Diesen Morgen gegen 10 Uhr fand die feierliche Beerdigung des oe trbenen ri Majors Le Bauld de Nans statt. Das Musik-Corps des 11ten Re- giments eröffnete den Leichenzug, 24 Unteroffiziere begleiteten den Leichenwagen, und der hiesige Gewerbe = Verein, welchem der Ver-= blichene als Direktor die lebhafteste Theilnahme widmete, bildete den größten Theil des Trauergefolges.

Kölu, 13, Febr. Das heute ausgegebene Amtsblatt enthält folgende Bekanntmachung der hiesigen Königl. Regierung :

„, Nach der bisher in Anwendung gekommenen Vorschrift durften Gewerbescheine zum Aufsuchen von Waarenbestellungen nur an Per= sonen ertheilt werden, welche das stebzehnte Lebensjahr zurückgelegt hatten, Es is jedoch unter Aufhebung jener Vorschrift mittelst Ver= fügung der hohen Ministerien der Finanzen und des Jnnern vom 21. Januar 1844 bestimmt worden, daß fortan Gewerbescheine zum Aufsuchen von Waarenbestellungen und zum Aufkaufe frahtweise zu befördernder Gegenstände zum Wiederverkauf, auch bei sonst vorhan- dener vorschriftsmäßiger Befähigung, nur an solhe Personen ertheilt werden sollen, welche das zwanzigste Lebensjahr zurüdckge- legt haben.“

„Eine Ausnahme hiervon tritt nur hinsichtlih derjenigen jungen Leute von dem Alter zwishen 17 und 20 Jahren ein, welche, auf Grund der bisher angeordneten Vorschriften, einen Gewerbeschein der bezeichneten Art für das Jahr 1843 erhalten hatten, oder mit einem solhen Schein für das Jahr 1844 bereits versehen sind, indem sol=

Berlin, Montag den

19 ten

hen Personen der Gewerbeschein künftig ausnahmsweise auch dann Cy

ertheilt werden fann, wenn sie das zwanzigste j L det bab S / sie das zwanzigste Jahr noch nicht voll-

Nusland. Deutsche Bundesstaaten.

äi Sachsen. Leipzig, 17, Febr, Das erste Stück für 1844 es Geseb- und Vero rdnungsblattes für das Königreich Sach=- sen enthält das „Geseß, einige provisorische Bestimmungen über die Angelegenheiten der Presse betreffend“, vom 5, Februar 1844 :

Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sach- sen 2c, 2c, finden uns bewogen, unter Zustimmung unserer getreuen Stände Folgendes zu verordnen: 1) Von dem Zeitpunkt an, mit welchem gegen- wärtiges Geseß in Kraft tritt , sollen Schriften, welche über 20 Bogen im Drue stark sind, der Censur nicht mehr unterworfen sein, Nur insofern dergleichen Schriften in Heften oder Abtheilungen ausgegeben werden sollen die diese Bogenzahl nicht übersteigen, sind sie auch fernerhin zur Censur zu bringen, 2) Es sind jedoch Schriften, welhe nah der Bestimmung §. 1 der Censur gesezlich nicht unterliegen, auf Verlangen derjenigen, für deren Rechnung sie gedruckt werden, der Censur auch fernerhin zu unterwer- fen, Von der Erklärung dieses Verlangens an leiden alle wegen Verwaltung der Censur und deren Wirkungen bestchende Vorschrif- ten auf dergleichen Druckschriften Anwendung. Wird die gesuchte Dru - Erlaubniß von den Censur - Behörden verweigert und die Heraus=- gabe dennoch beabsichtigt, so treten alle Bestimmungen ein, welche nach- stehend wegen der censurfreien Schriften und insonderheit auch wegen Weg- falls einer Entschädigung für diesclben in Confiscationsfällen enthalten sind. 3) Von den nach §, 1 censurfreien Schriften is vor deren Ausgabe und Versendung Ein broschirtes Frei-Exemplar, welches zugleich zur Abgabe an eine öffentliche Bibliothek bestimmt is, bei der Kreis-Direction des Bezirks in welchem der Dru erfolgt ist, oder in welchem, wenn der Druck im us- lande erfolgt ist, der Verleger wohnt, einzureichen, hierüber aber von deren Kanzlei dem Ueberbringer sofort ein Empfangs-Bekenntniß, in welhem Tag und Stunde der Aushändigung desselben zu bemerken is, auszufertigen und auszuhändigen. 4) Erst nach Aushändigung des Empfangs - Bekenntnisses (S. 3) darf mit Ausgabe und Versendung der Schrift begonnen werden. 9) Der Verleger oder derjenige, der dessen Stelle vertritt, und daher bei im Inlande gedruckten, aber im Verlag oder in Kommission eines Ausländers erscheinenden Schriften der hierländische Drucer, is wegen erweislich vor Aus- händigung des §, 3 gedachten Empfangs-Bekenntnisses vorgenommener Aus- gabe und Versendung von Exemplaren der Schrist mit einer Polizeistrafe von 10 bis 100 Rthlrn., oder nach dem Ermessen der erkennenden Behörde bis zu 14 Tagen Gefängniß, im Wiederholungsfall aber mit einer Geld- strafe bis zu 200 Rthlrn,, oder einer Gefängnißstrafe bis zu vier Wochen zu belegen. 6) Durch vorstehende Bestimmungen kommt nur die bisherige Verbindlichkeit, Schriften über 20 Bogen zur Censur zit bringen, und die Beobachtung der darauf bezüglichen Vorschriften in Wegfall. Alle übrige der- mal geltende Bestimmungen über die Beaufsichtigung der Presse, über die deshalb geordneten Polizeistrafen und über die Bestrafung der in und durch Druckschriften verübten Verbrechen bleiben, insoweit dabei nicht die neuen Be- stimmungen §. 7 und folgende dieses Geseßes von Einfluß sind, unverändert und leiden mithin auch auf Schriften über 20 Bogen Anwendung. 7) Jeder, der zur Veröffentl}hung einer Schrift durh den Druck oder zur Verbreitung der- selben mitgewirkt hat, ist in allen Fällen, wo ein Staatsbürger nach allge- meinen Rechtsgrundsäßen seine Wissenschaft um eine Thatsache anzugeben überhaupt verpflichtet ist und die von ihm selbs ertheilte Auskunft solches

[ nicht überflüsfig macht, verbunden, seine Mitwissenschaft um den Verfasser,

und, was den Drucker anlangt, seine Mitwissenschast, um

Verlangen der kompetenten Behörde anzugeben, A Al go Pa rungsfalle durch Geld- und nach Befinden Gefängnißstrafe angehalten wer- den. Dieser Verbindlichkeit können sich aber dann der Redacteur und der Verleger, so wie derjenige, der dessen Stelle vertritt, nicht durch das Vorgeben daß der Verfasser ihnen unbekannt sei, der Drucker nicht durch den Vorwand ent- zichen, daß er den Besteller des Drues nicht kenne. Bewirkt der Befragte der Vollstreckung dieser Slrafen ungeachtet, die Angabe nicht, oder wird die- selbe wahrheitswidrig befunden, so trifft deshalb, und zwar zunächst den Re- dacteur, in dessen Ermangelung aber den Verleger oder denjenigen, der des- sen Stelle vertritt, in deren Ermangelung aber den Drucker die eigene Ver- antwortlichkeit des Verfassers. 8) Zu jeder Zeit können alle und jede im Inland oder Ausland mit oder ohne Censur erschienene Schriften, insofern sich Anlaß dazu ergiebt, von oberen und niederen Verwaltungs-Behörden mit Be- schlag belegt und kann ihr Vertrieb einstweilen untersagt werden, Es is aber hier- über im geordneten Jnstanzenzuge sofort an das Ministerum des Jnnern zu berichten, und leßteres hat in einer nah den Vorschriften §. 18 des Ge- seges D, vom 30, Jan, 1835 zu haltenden Köllegial-Sizung zu entschciden,

Februar

1844.

ob das Vertriebsverbot und die Beschlagnahme wieder aufzuheben od Wegnahme oder Confiscation zu Vertezcteie sei, Wird s Legtere ae i sprochen, so steht dem Eigenthümer der hingeweggenommenen Drufschrift hier- gegen ein einmaliger Nekfurs zu, bei dessen Entscheidung das in §, 24 des gedachten Gesezes vorgeschriebene Verfahren zu beobachten ist. 9) Für cen- surfreie Schriften, deren Confiscation auf diese Weise (§. 8) verfügt wird, kann eine Entschädigung aus der Staats-Kasse nicht gefordert werden, Es bleibt jedoch der Staats-Regierung vorbehalten, in besonders dazu geeigneten Fällen, und wenn dem Verleger Gründe der Billigkeit zu statten kommen, von dieser Regel eine Ausnahme zu machen und eine den Umständen ange- messene Entschädigung auch für solche Schriften zuzubilligen. 10) Wird da- gegen in Gemäßheit einer dergleichen Entscheidung (§. 8) mit der Confisca- tion einer Schrift verfahren, welche der hierländischen Censur unterlegen hat, oder zu deren Veririebe ausdrücklihe Erlaubniß gegeben wordrn war, die Schrift enthalte nun über oder unter 20 Drubogen, so is dem Eigenthü- mer derselben Entschädigung zu gewähren, diese aber nah folgenden Be- stimmungen zu bemessen: a) Den Leihbibliothekaren, Antiquaren und über- haupt solchen Personen, welche die Schrist wirklich erkauft und nicht blos unter der Bedingung weiteren Vertriebs erhalten hatten, is der von ihnen erweislih dafür bezahlte Preis zu vergüten, b) Rücfsichtlih der den Buch- händlern und Verlegern zu gewährenden Entschädigung is zu unterschei- den, ob die Schrift im inländischen Verlag erschien oder nicht. aa) Leh- terenfalls werden den Buchhändlern die hinweggenommenen Exemplare nach dem Buchhändlerpreise vergütet, bb) Ersterenfalls hat für sämmtliche in inländischen Buchhandlungen, mit Einschluß der des Verlegers, vorgefun- dene und hinweggenomme, so wie für diejenigen Exemplare, welche inner- halb einer, dem Leßteren dazu eingeräumten, angemessenen Frist aus dem Auslande wieder herbeigeschasst worden sind, der Verleger ein Drittheil des

Ladenpreises zu erhalten. Den Sortimentshändlern wird aber eine besoudere Entschädigung für die bei ihnen vorgefundenen Exemplare nicht celeistet sou- dern sie haben sich deshalb an den Verleger zu halten, : bb. zu gewährende Entschädigung fällt aber dann hinweg, wenn Verfasser oder Verleger der Schrift bei einer wider sie eingeleiteten Untersuchung wegen einer durh Herausgabe der Schrift oder Theilnahme an deren Veröffentli- hung begangenen, durch Kriminalgeseße verpönten Handlung zu einer

Die nach aa. und

Strafe verurtheilt worden sind. 11) Ju Fällen, wo eine in Gemäßheit der Bestimmungen §. 8 ertheilte Entscheidung auf Confiscation As Tru hendlich Pitweguahme nicht vorliegt, aber gleihwohl das Ministerium des Zunern, als oberste Verwaltungs-Behörde , die Unterdrückung einer Schrift [9e nöthig findet, ist für die hinweggenommenen Exemplare volle Entschä- Prie U S Btl M 4 Ton Bent dafür bezahlten i a em Buchhändler - Prei äh- ren. 42) - Nah vorstehenden Grundsäßen (§§. 8 Me iu I stimmt das Ministerium ,. ob und nah welchem Betrage den Eigen- thümern der hinweggenommenen Exemplare eine Entschädigung auf dem Verwaltungs - Wege zuzugestehen sei, welche dann sofort zu ge- währen ist, Wenn sich der Eigenthümer oder sonst Berechtigte mit der Ti solchergestallt zugebilligten Entschädigung nicht begnügt, oder gar keine Ent- shádigung erhalten soll, oder dur das Verfahren der Verwaltungs-Be- faltes sich sonst für benachtheiligt hält; so bleibt ihm der Rechtsweg vorbe- alten (vergl. F, 7 des Kompetenz-Geseßes unter 3). Ueber die Frage je- doch, ob die be debt der Fadicbeldehe mit Recht die Unterdrückung aus- Para habe, steht der Justizbehörde keine Entscheidung zu. Uebrigens ind alle vorstehend bestimmten Entschädigungen aus der Staatskasse zu be- zahlen. 13) Dieses Geseß tritt mit dem 1. Mai 1844 in Wirksamkeit, 14) Unser Ministerium des Jnnern is mit der Ausführung desselben be- auftragt. Urkundlich haben Wir dieses Geseh eigenhändig vollzogen und DUR T0 Sees 0 uns lassen. Gegeben zu Dresden, am 5. Fe- ruar , Friedri ugust, (L. S. u Mint gust, C ) Eduard Gottlob Nostiß und

Baden. Karlsruhe, 12. Febr. (K. Z. n d j Sibung uns erer zweiten Kammer bemerkte t car L o L G R er werde in der nächsten Sibung eine Frage an den Herrn Präsi denten des Ministeriums des Jnnern rihten über Maßregeln gegen öffentlihe Blätter, wegen Besprehung der von Haber'schen Angele- genheit und andere damit zusammenhängende Verfügungen zur Unter- drückung der Verbreitung der demnächst in Alzei vorkommenden Assi-

senverhandlungen, so wie wegen der an die Postämt

Weisung, fremde Blätter zuerst den Ocidboimien Tée Durchsi a übergeben, bevor sie den Abonnenten verabfolgt würden. Basser= mann: Er glaube, es könne niht umgangen werden, bei dieser Ge=- legenheit den e l e nämli rung eines Hauses, gleichfalls zur Sprache i ( C C A b ; fig ei g

ragen an die Regierungskommission richten, Rettig übergi

seinen Bericht über den Geseß-Entwurf, die Verbesserung V Vaiks-

E E [ : l rw ieser Beziehung in der nähsten Sibun eini ¡

die ungehinderte

Reise- Skizzen aus Jtalien. i

(Vergl, Allg. Preuß. Ztg 1843 Nr. 173 und 1844 Nr, 5, 7 und 16.) V,

R o m.

G* Nom, 29, Jan, Indem ich daran gehe, meine bisheri it- theilungen an Sie zu vervollständigen, und Sie voû meinen Erlebaien in dieser Stadt einst Urbs, die Stadt der Städte unterhalten will fühle ih mih wahrlih in Verlegenheit, Einmal wegen des Reichthums neuer und überraschender Erscheinungen , welche den Fremdling hier {wer die Ruhe und Sammlung finden lassen, deren er bedarf, wenn er klar wie- dergeben soll, was er empsindet z dann aber auch, weil es mir hier {wer n ee de zu g A was (4A E ih meine Be- rihte eröffnete, mehr von der Gegenwart als von der BVergange - liens zu Verltèn ; y ; O

Worin sih nah der Meinung Vieler allein das Leben unserer Zeit zu erkennen giebt, davon wird man hier wenig oder gar nicht berührt. Die Politif bleibt mehr, als irgendwo, in den Daf die Literatur findet feine Theilnahme und is fast erstorben, der Handel is keine Macht, Da-

egen ist das Juteresse für die Vergangenheit in weiten Kreisen lebendig.

dlere Gemüther wenden sh hier vielfah von dem Treiben des Tages, das ihnen keine völlige Befriedigung bietet, ab und hauen auf die Denkmäler einer größeren Zeit hin, auf jene unvergänglichen Schäße, welche Alter- thum und Mittelalter dem neuen Rom als eine unvergleichliche Erbschaft gurteatasen haben, Und in diese_ Betrachtung werden auch wir hyper- oräischen E die wir in der Geschichte Roms so gut wie die Ein- geborenen aufgewachsen sind, leicht dergestalt hineingezogen , daß wir über dem Einst das 2 vergessen.

Aber befürchten Sie nicht, daß ih Sie durch das Forum Nomanum von Trümmern zu Trümmern führe, oder in die engen Gänge der Kata- komben geleite, oder 4 durch die weiten Hallen des Batikans, von Statue zu Statue, von Jnschrift zu Juschrift mir zu folgeu nöthige: so oft und

so gern ih auch in diesen Räumen weile, ih könnte doh, nur wieder- holen, was schon vielfach gesagt und Jhnen hinreichend A i ist. Nein, wir bleiben in dem Leben des ga Roms, unter dem Treiben der Menschen, welche jet hier das Licht der Sonne schauen. Rom ist nicht erstorben, kein Trümmerhaufen ; wenn auch die Kaiserpaläste und der Lateran jeßt in Ruinen oder von Ruinen umgeben liegen, auf dem Campus Mar- tius und am St. Peter hat sich cin neues, eigenthümliches Leben entfaltet welches unsere Theilnahme auf das lebhafteste in Anspruch nehmen muß; mehr Rodi als alle jene Wunderwerke früherer Zeiten, denn „der Lebende hat Rom isst die Stadt der Kirchen und Priester noch heute, wie vor Jahr- hunderten, Die kirchlichen Formen, welche M sich eicbafed en ausgebildet hat, beherrschen noch heute das halbe Europa, üben aber nir- L eine solhe Macht über das ganze Leben, als gerade hier, wo sie ent- anden sind; hier is es die Kirche, welche alle Formen Crfiaint in denen das Leben sich bewegt, Schon dies allein giebt der Stadt ein unermeßliches Interesse, selbst für den, der sid ihr firdblich nicht verbunden fühlt. So habe ih denn mit der größten Theilnahme den Feierlichkeiten beigewohnt, welche uns E üb so reichem Maße gebracht hat, und Sie crlauben mir, Jhnen pes st über diese Einiges mitzutheilen, die kommende Oster- feier wird mir Gelegenheit fie auf dieses Thema zurückzukfommen. Während man den heiligen Abend und die Weihnaht vor dem Feste der Geburt des Herrn bei uns im Kreise der Familie zubringt und durch tausend Beweise der Liebe gegen die Seinigen die höchste That der vi naig Liebe feiert, beginnen hier {hon aller Orten die fitchiithen Feier- E, damit das Wunder der Menschwerdung Gottes laut den Sterb- ichen verkündet werde, Um Ave Maria werden die Kanonen auf der En- Ea gelöst, dann strömt das Volk zu den Kirchen, welche die Nacht 1 m von einer großen Menschenzahl erfüllt sind. Jch begab mich gegen hr nah St, Luigi de’ Francesi, einer niht eben shönen,. aber glänzend ausgestatteten Kirche, Feuerbecken erleuchteten den Plab vor dem Helligthum, e

im Jnnern war durch zahllose Kerzen festliche b - volle Ceremonie mít rauschender Musif nte díe decbcigemomte de,

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Peter zu, welches nach alter Sitte der Papst se der Anwesenden auch war, sie t die di U Tempels. im Hoskostüm ihren Plaß dem Hoch-A m Hoffostüm ihren Play dem -Altar zun dee Militair , das den Mittelgan der

u druck machen, nur wird dieser, selbst bei H fördern können. Gewiß lin ral v irchi im die And 1

erscheint fast nur als Ce dann den Pa

lben de uin blen Giogan ton ©, Maria moggere ju eier andte fans Bsonberém Zudrang, der, Giebigen gihalten tis, Trop der ber hast maßen Eindruc. Viele hatte dée Naugierde hingelecckt, Ante abt no

Sripee welche diese Kirche als eine der lostbarsten Neliquien bewahtt {e be vit Ariue eer vclmese da berne Getiase 10 e 9907 ai aag A phie fe f die Kuíee in inden über die A nied hon paren n deren (h vovdelging/ waren 10 VIVAIU) G TUAT A Dra: tönten mir aus ihnen Bee e entgegen. - M

ehalten wird. Troy der bitter

aftrunken hingeeilt, und so war’ bei der fast zwei Siitidéa ne

arsten Reliquien bewahrt,

rünstigem Gebet nieder, el

Am Weihnachtstage se

bst eilte Alles dem großen Hoch - Amte in St

(bî hält, So groß die Zahl Der Papst mit seinem ganzen tliba G las in wier E ie Zahl hoher Beamten und aisgeze en e

der päpstlichen Kapelle alles das muß n

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