1940 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer Staatsanzeiger.

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 ÆK einschließlich 0,48 WK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

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Inhalt. des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei in Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Kundmachungen über die Kündigung bezw. Währungsumstellung der Anleihen der Gauselbstverwaltung Tirol und Vorarlberg.

Anordnung 49 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Jnkraft- treten von Anordnungen der Reichsstelle für Eisen und Stahl in den eingegliederten Ostgebieten) vom 29. Juni 1940.

9. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheckverfahren für Handwerksbetriebe, die technisches Leder verarbeiten) vom 1. Juli 1940.

10. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheckverfahren für Verarbeiter von technischem Leder, die einer Jndustcie- und Handelskammer angehören) vom 1. Juli 1940.

Elfte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheck-Verfahren für die Wehrmacht) vom 1. Juli 1940.

Zwölfte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Lederscheck-Versahren für Bezirks-Leder- großhändler) vom 29. Juni 1940.

1. Durchführungsanordnung zur Anordnung 65/38 der National- sozialistishen Deutschen “Arbeiterpartei über Bezug3- und Preisregelung für KK- und Pistolenmunition.

Bestimmung des Werberates der deutshen Wirtschaft über die Einführung seiner Bekanntmachungen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 1. Juli 1940.

Anordnung zur Vereinheitlichung von fahrbaren Turmdrehkranen für die Bauwirtschaft vom 1. Juli 1940.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts Teil L, Nr. 116 und 117.

: Der Nichtamtliche Teil enthält:

Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben im Rechnungsjahr 1939.

Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das

Sachverzeichnis für das 1. Halbjahr 1940 bei.

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Auf Grund der, 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- Ènd ‘\taatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1989 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 la 1594/39/3810 und

Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 IITI Wi/Jd 7126/39 werden die im Katastralgebiet Troppau-Vorstadt, Einlagezahl 2591, Parzellennummer 381/2,

Einlagezahl 158, Parzellennummer 135, Haus KNr. 156 sowie

das im Katastralgebiet Troppau-Stadt, Einlagezahl 58, Par- zellennummer 127, KNrv. 63, gegen Grundstite des Likör- erzeugers Wilhelm Mandl, geb. 8. September 1895 in Hof, Kreis Bärn, zuleßt wohnh. gewesen in Troppau, Jak- tarertorgasse 8, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Troppau, den 26. Funi 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der. §8 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vorz 12, Mai 1939 (RGBl. I S. 911) irc Verbindung mit den Erlassen des Herrn Reichsmeinisters des Innern vom 12. Juli 1939 la 1594/39/3810 und des Reichss\tatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd 7126/39 wird das im Fatastralgebiet o aan, Einlagezahl 311, Parzellennummer 91/3 und 235, gelegene Wohnhaus Nr. 126 des Wollvertreters

“Sigmund Wolf, geb. 16. Juli 1866 in Brünn, und seiner

Ehefrau Regina Sara Woll f, geb. Bellak, geb. 14. Mai 1878 in Tkoppau, zuleßt wohnh. aedEsen in Jägerndorf, Bennischer

" Straße 9, hiermit Zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

- Troppau, den 26. Funi 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Berlin, Montag, den 1. Fuli, abends

beschrie it darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstele eingegangen sein.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 59 mm breiten etit-Zeile 1,10 ÆAK, einer dreigespaltenen 92 mrn breiten Petit- eile 1,85 ÆA. Anzeigen nimmt an die Angrgen tee erlin

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind au

benem Papier völlig druckreif einzusenden, u (einmal

auf einseitig

einmal ande)

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 940

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des JFnnern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd 7126/39 wird das im KRatastralgebiet Troppau-Vorstadt, Einlagezahl 2327, Parzellennummer 574/10, id D und 574/18, Postzahl 1807, gelegene Hausgrund- tüd der

1. Jrene Konstandt, geb. Lang, geb. 21. 1. 1882 in Nitra, 2, Jlona Breda, geb. Konstandt, geb. 24. 9. 1908 in Olmügz, zuleßt wohnh.' gewesen in Tröppau, Dt.-Dietrich-Gafse 10, zugunsten des Deutschen Reiches Ae

Troppau, den 27. Juni 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Kundmachung.

Gemäß § 2, Abs. 1 der Verordnung über die Zins- ermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder- und Gemeindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBl. 1, S. 895, gelten die auf Schilling lautenden Schuld- verschreibungen der 54% igen. Obligationsan- leihe des Landes Tirol vom Fahre 1935 als auf Reichsmark umgestellt.

Gemäß § 3 dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindliher Wirkung für den Schuldner die Herabseßung des Zinssaßes ‘auf 4% jährlich ntit' Wirkung am 1. Fuli 1940 für die unter diese Verordnung fallenden mit 54% verzins- lichen Schuldverschreibungen des Landes Tirol vom Fahre 1935 angeboten.

Jn Durchführung der genannten Verordnung wird die angeführte Anleihe des ehemaligen Landes Tirol vom Jahre 1935 in Schuldverschreibungen der neuzubegebenden auf Reichsmark lautenden 4%igen Anleihe des Reichsgaues Tirol und Vorarlberg (Selbstverwaltungskörperschaft Tirol) vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht.

Die neue Anleihe is beginnend ab 1. Fuli 1940 mit 4 % im Jahr verzinslih. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährig im nachhinein am 1. Fanuar und 1. Fuli jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 1000 und 5000 Reichsmark zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis 1. Juli 1972 gemäß einem nach gleichbleibenden Anuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am exsten Werktag im Januar jeden Fahres erst- malig am ersten Werktag im Fanuar 1941 stattfindenden Verlosungen oder durch Rückauf. Die Rückzahlung der aus- gelosten Schuldverschreibungèn exfolgt an dem der Vaudtofuni nächst folgenden 1. Fuli.

Der Reichsgau Tirol und Vorarlberg (Selbstverwal- tungskörperschaft Tirol) behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Fahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverfchreibungen, als nah ‘dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch niht ausgelosten Schuld- verschreibungen ganz oder teilweise halbjährlih auf einem Zinsenzählungstermin aufzukündigen.

Falls der Reichsgau Tirol und Vorarlberg (Selbstver- waltungskörperschaft Tirol) von dem ihm vorbehaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden nächsten Tilgungsquoten in Anrechnung gebracht werden.

Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei- bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote dur freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Aufkündi- gung und alle sonstigen diese Anleihe betreffenden Anzeigen werden im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“, im „Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol und Vorarlberg“ und in den „Fnnsbrucker Nachrichten“ verlautbart. :

Die Darrageht bei den Zinsscheinen beträgt 4 Fahre, gerechnet vom. Schluß des Fahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung. nicht binnen 30 Fahren nah dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.

Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen pem dem Bundesgeseß vom 2. Juni 1922, BGBIl. Nr. 336, ie Mündelsicherheit. |

Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notiert. Der Reichsgau Tirol und Vorarlberg wird um die Zulassung zur Lombardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.

Der Umtausch der alten Titel in die neue 4%ige Anleihe erfolgt zu nachstehendem

Umtauschschlüssel:

Für je , Umtauschschlüssel Nominale Anleihe Nominale A4 8, 100,— 514%ige Obligationsanleihe des

Landes Tirol vom Jahre 1935 66,66

Da si der geringste Nennbetrag der auszugebenden An- leihe auf 100,— A stellt, werden sich bei der Bemessung der neu ausfolgenden Anleihe Spiyen ergeben. Für solche Spitenbeträge gibt der Reichsgau Tirol und Vorarlberg (Selbstverwaltungskörperschaft Tirol) unverzinslihe Be- sheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von 10,— RM oder 5,— RNAM lauten und ihren Fnhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprehenden Anzahl solcher Bescheini=- gungen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn- betrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Bar- zahlungen irgendwelher Art werden auf diese Bescheini=- gungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 er- lisht jeder Anspruch aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Tirol und Vorarlberg (Selbstverwaltungskörper- saft).

Spitenbeträge von weniger als 5,— NAK werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.

Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld- verschreibungen sind mit sämtlichen nah dem 30. Funi 1940 fällig werdenden Zins- und Erneuerungssheinen bis längstens 2. 9. 1940 bei der

Tiroler Hypothekenanstalt in Fnnsbruck einzureichen.

Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf -der Frist beginnt am 25. Juni 1940.

Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen die in den 8 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Funi 1940, RGB[. I, S. 895, enthaltenen Vorschriften mit der Maß- gabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch abgelehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten Frist bei der Tirolischen Landeshypothekeaanstalt in Fnns- bruck zu erlegen sind.

Der Reichsstatthalter in Tirol und Vorarlberg Gauselbstverwaltung

J. A.: Dr. Grosch.

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Kundmachung.

Auf Grund des § 13 der Verordnung über Zinsen- ermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder- und Gemeindeanleihen in der Ostmark vom 14. Funi 1940, RGBl. 1 S. 895, können die Fnhaber der im Ausland begebenen Anleihe des ehemaligen Landes Vorarlberg 41/2 %ige Shweizer-Franken Obligations- Anleihe-des Landes Vorarlberg von 1937 im Gesamtnennbetrage von 6 250 000,— Sfr. bis längstens 31. Juli 1940 den Umtaush in auf Reichsmark lautende, mit 4% jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuldver=- \hreibungen verlangen. Der Umtausch erfolgt kostenlos.

Den Jnhabern der genannten Anleihe wird der Um= taush ihrer Stücke in die neuzubegebende, auf Reichsmark lautende 4 °/oige Anleihe des Reichsgaues Tirol und Vorarl- berg (Selbstverwaltungskörperschaft Vorarlberg) vom Fahre 1940 in der unten näher bezeichneten Ausstattung zum nach- folgenden Umtauschshlüssel ermöglicht, wobei die Zinsen vom Zeitpunkt der leßten Zinsenfälligkeit, d. i. der 1. April 1940 bis zum 30. Juni 1940 bar bezahlt werden.

Umtauschschlüssel: Für je Umtauschschlüssel Barersaßz für die Zinsen Nominale Nominale Kf 56,70 bis 30. 6. 1940 A 0,63 Sfr, 1 250,— sohin für: RAM 7,87

Anläßlich des Umtausches werden sih für die Bemessung der neu auszugebenden Anleihe Spiven ergeben, da sih der geringste Nennbetrag der neu auszufolgenden Anleihe auf 100,— RAM stellt. Für solche Spigenbeträge gibt der Reichs- hau Tirol und Vorarlberg (Selbstverwaltungskörperschaft

orarlberg) unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von 10,— A oder 5,— A lauten und ihren Jnhaber berechtigen, gegen. Einlieferung der entsprehenden Anzahl solcher Bescheinigungen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nennbetrag mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Barzahlungen irgendwelher Art werden auf