1879 / 77 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Nachdem die Tilgungsfonds - Rechnungen der Staats- schulden-Tilgungskasse und der betreffenden Provinzialkassen für das Jahr 1876 und das erste Vierteljahr 1877 von den beiden Häusern des Landtages dechargirt worden, sind von den nah diesen Rehnungen eingelösten Staats\s{hulden-Doku- menten und Eisenbahnaktien und Obligationen die in der Bekanntmachung vom 1. September 1877 bei der Einlösung aus 1876 unter 1 bis 31 und bei der Einlösung aus dem Vierteljahr vom 1. Fanuar bis 31. März 1877 unter 1 bis 21 aufgeführten, in den Anlagen der eben bezeihneten Bekannt- machung nah Littern, Nummern und Beträgen einzeln ver- zeichneten derartigen Dokumente heute im Beisein von Kom- mifssarien der Staats\chulden-Kommission und unserer Ver- waltung durch Feuer vernichtet worden, nämli: A. aus dem Jahre 1876: ; M. E 8239 Stück über 6 009 900 21 930 1 657 800 1 405 500 391 809 15 600

Staats\chuld\cheine E 2) Staatsanleihe von 18488 . . 111 z O 100 Ï I L088 D 183. 90 : E 28 ¿ Staats « Prämien - Anleihe von O 842 109 Staat8anläibe von 1855 A. 151 91 500 T 1 050 300 7 E 7 15 600 5 proz. Staatsanleihe von1859 215 104 400 zweite Staatsanleihe von 1859 282 163 809 Staatsanleihe von 1862 . . 86 229 200 E a 545 351 900 I A 67 36 900 E 237 41119 I D S7 251 100 1868 A. . 649 1 923 309 x 1868 B 752 850 Kurmärkishe Schuldverschrei- bungen U U Neumärkishe Schuldverschrei- bungen E ) Shuldanerkenntnifsse der Ne- gierung in Münster über pro- vinzielle Schuldkapitalien . Aktien und Obligationen der Nieder\chlesisch - Märkischen Gia L % 791 325 24) Aktien und Obligationen der i Münster-Hammer Eisenbahn . 138 609 27 857

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25) Prioritäts - Obligationen der Taunus-Eisenbahn . . . 26) Swleswigsche und Holsteinsche Sd S 20025 27) Hannoversche Obli ationen 321 090 28) Kurhefsische Obligationen . 684 840 29) Nassauische Obligationen . . 709 294 30) Hesien - Homburgische Obliga- T E L 59 z 15 600 31) Obligationen der Stadt Frank- S C E z 480 772 : Summa A. 33146 Stück über 18 980 775 B. aus dem Vierteljahre vom 1. Januar bis 31. Mäx4-1877: t. Staats\{uldscheine . . . . 2021 Stück über 1791 900 Staatsanleihe von 1848 , . 10 é ch 2 400 ) z E. D L 600 Staats - Prämien - Anleihe von 1855 e ) 24 300 Staatsanleihe von 1855 A, . 300 d O 36 000 5 proz. Staatsanleihe von 1859 9 150 zweite Staatsanleihe von 1859 2 100 Staatëanleihe von 1864 15 900 1867 C. 1975 1867 D, 2 100 29 850

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L a B 3) Aktien und Obligationen der Nie? erschlesisch - Märkischen a E s 14) Aktien uvd Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn . 15) Prioritäts - Obligationen der ZTaunus-Cisenbahn . . 16) Sdwleëwigsche und Holsteinsche : SPPHGUERO N 4725 17) Hannoversche Oblizationen 4 ; 32 820 18) Kurhessische Obligationen . 387 240 19) Nassauische Obligationen . . 245 786 6 20) Hessen - Homburgishe Obliga- l L G ; T1 21) Obligationen der Stadt Frank- z 144 j L 132 514

furt a./Main N Summa B. 7575 Stück über 3018 896 Hierzu: Summa A. 33146 , ¿18980775 überhaupt 40721 Stück über 21 999 672 05 Dies wird nach der Bestimmung im §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Ges. S. S. 57) zur öffentlichen Kenntniß gebraht mit dem Bemerken, daß die in der Be- kanntmahung vom 1. September 1877 bei der Einlösung aus 1876 unter 32 aufgeführten 5 Stü Schleswig- Holsteinishe Obligationen über 1980 #, welche auf Namen lauten, und deren Littern, Nummern und Beträge gleichfalls in den Anlagen der Bekanntmachung vom 1. Sep- tember 1877 veröffentlicht sind, in Gemäßheit des 8. 4 des Geseßes vom 11. Februar 1869 (Ges. S. S. 355) einst- weilen von der Vernichtung ausgeschlossen worden sind. Berlin, den 26. März 1879. Hauptverwaltung der Staatsschulden. LVwe. Heri, Nötuer.

Q. R 2a « t V

275 250 13 500 10714

BekanntmacGung auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878.

In Gemäßheit des §8. 6 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozial- demokratie bringen wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß die Nrn. 5, 6 und 8 der in der s{weizerishen Vereins- buchdruckerei in Hottingen-Zürich ersheinenden Zeitung „Der Patriot“, sowie die Nr. 23 der Zeitung „Der freie Schweizer“ auf Grund des §. 11 des erwähnten Gesetzes heute von uns verboten worden sind.

Darmstadt, den 28. März 1879. L

Großherzoglich Hessishes Kreisamt Darmstadt.

Nichtamfliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 31. März. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen gestern das Präsidium des Reichs- tages, sowie das Staats-Ministerium und den Präsidenten des Ober-Kirchenraths, welche Allerhöchstdenselben die ehr- furchtsvolle Theilnahme an dem Trauerfalle ausdrücten, der die Kaiserlichen Großeltern tief darniederbeugt.

Se. Majeslät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen, sowie den Vortrag des Geheimen Civil-Kabinets entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin - Königin wohnte gestern mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden der Einsegnung in der Kaiserin-Augusta-Stiftung bei.

Jhre KaisexliGen und- Königlihen Ho- heiten die Kronprinzlihen Herrschaften wohnten gestern Vormittags um 10 Uhr dem Gottesdienst in der Kapelle des Kronprinzlihen Palais bei.

Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz empfing heute das Präsidium des Reichstages, welches die Theilnahme des Reichs- tages an dem Hinscheiden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Waldemar aussprah, und aus demselben Anlaß später das Staats-Ministerium.

Fhre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin begab Sich zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen um 10 Uhr nah Potsdam und kehrte um 12 Uhr nach Berlin zurü.

Heute Abend um 10 Uhr werden Sih Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm und Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe zu einem mehrwöchentli&en Aufenthalt nah Wies- baden begeben. :

Jm Gefolge der Höchsten Herrschaften werden si der Hof- marschall Graf zu Eulenburg, die Palastdame Gräfin Brühl, der Kammerherr Graf von Secktendorff, der persönliche Adjutant Major von Panwit, die Ober-Gouvernante Fräulein von Perpigna und der Erzieher Sr. Königlichen Hoheit des ver- storbenen Prinzen Waldemar Dr. Delbrü, sowie der Leibarzt, General-Arzt Dr. Wegner, und der zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm kommandirte Seconde-Lieutenant von Jacobi befinden.

Auf die Sr. Majestät dem Kaiser und König zum Allerhöchsten Geburtstage von dem hiesigen Magistrat überreichte Glückwunschadresse haben Se. Majestät Folgendes erwidert :

„Verbindlich dankend für die Mit von dem Magistrat zum 22. März dargebrachten Glückwünsche, gebe Ih dem Magistrat gern zu erkennen, daß die in seiner Adresse sich aussprechende Theilnahme an den Betrachtungen, zu welchen Ich durch die Wiederkehr Meines Geburtstages naturgemäß angeregt werde, Meinem Herzen sehr wohlgethan hat. Sie bestärkt in Mir das angenehme Bewußtsein, daß ungeactet des Persoriennlechsels, welcher sih von Zeit zu Zeit bei der oberen Leitung der Stadtverwaltung vollzicht, in dem Verhältniß zwischen Mir e demcMegisirat die alte gute Stim- mung aufreck#t erhalten Sleibt;, Sch lege Werth darauf, daß dasselbe sih ‘e länger desto fester gestaltet. Dies zu hoffen, finde Ich willkommenen Anliaß nicht allein in den Wünschen des Ma- gistrats, daß die göttlihe Vorsehung, Mein ferneres Wirken fegnend, manche herbe Erfahrung Meines verflossenen Lebensjahres aus- gleichen möge, sondern auch in dem Vertrauen, das der -Magistrat in Meine Willen seßt, der äußeren wie der inneren Sicherheit des Vaterlandes die wiedererlangte Kraft in vollem Maße zu widmen. Diesem Vertrauen wird entsprohen werden. Wenn Ich demnach die unau®geseßte Förderung der geistigen und materiellen Wohlfahrt in der gesammten Nation als das höchste Ziel Meines fürstlihen Stre- bens hinstelle, so will Jh Tir doch immerhin vergönnen, nah wie vor der gedeihlihen Entwiäelung Meiner Haupt- und Residenzstadt Berlin Mein besonderes Int-resse zuzuwenden.

Berlin, den 26. März 1879.

Wilhelm. Aa den Magistrat der Haupt: und Residenzstadt Beclin.“

Der Bundesrath hielt am Sonnabend, den 29. März, eine Plenarsizung, in welcher theils der Reichs- eta theils der Staats-Minister Hofmann den Vorsitz ührten.

Es wurde berathen über den Antrag, betreffend die Rege- lung des Gütertarifwesens auf den deutschen Eisenbahnen. Die Beschlußfassung wurde noch ausgeseßt.

Vorlagen, betreffend die Uebersicht über den Stand der

französischen Kriegskostenentshädigung, und betreffend die Ent- würse von Gefeßen über T. die Erhöhung der Brausteuer und IT. die Erhebung der Brausteuer wurden den bezüglichen Aus- shüssen überwiesen. Zur Vorlage kam das Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags zu dem Entwurf eines Geseßes wegen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1879/80.

Der Gesetzentwurf nebst Etat wurde nah den Beschlüssen des Reichstags genehmigt. Das Gleiche fand statt bezüglich der Gesekentwürse wegen Abänderung der Gesetze über den Neichs-JFnvalidenfonds und wegen Aufnahme einer Anleihe.

Auf Bericht der Ausshüsse von Elsaß-Lothringen und für Rechnungswesen wurde sodann der Geseßentwurf wegen Fest- stellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für 1879/80 mit den vom Landesaus\{huß für Elsaß-Lothringen beschlossenen Aenderungen genehmigt.

Endlich wurde eine den Zolltarif betreffende Eingabe zur Kenntniß der Versammlung gebracht.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sißzung zusammen.

_ Durch eine britische Verordnung vom 22. d. M. ist bestimmt worden, daß von diesem Tage ab zur Vermei- dung einer Einschleppung der Pest alle Schiffe, Personen, Waaren und Güter jeder Art, welche sih auf aus (russischen) Ostseehäfen oder aus dem Schwarzen, Asowschen und Mar- mora-Meere kommenden Schiffen befinden, oder einen Theil der genanüten Meere bez. dortherige Provenienzen “nt das haben, ciner Quarantaine unterliegen sollen. Die Be-

stimmung über den Ort der Abhaltung, sowie über die Dauer der Quarantaine, deren Modalitäten sich im Uebrigen nah den früher erlassenen Vorschriften regeln, ist einer ferneren Verordnung vorbehalten worden.

Das neueste Telegramm des Grafen Melikoff ist aus Zarizyn vom 26. d. M. datirt und lautet wie folgt : „Jh bin heute hierher zurückgekehrt. Neue Erkrankungsfälle sind niht vorgekommen. Die Satlage is so günstig, daß ih meine täglichen Telegramme über die Epidemie für entbehrlich halte und dieselben von heute ab einzustellen beabsichtige , in- sofern keinerlei Veränderung eintritt. Jh werde mi deshalb darauf beschränken, von Zeit zu Zeit über die zur Assainirung des Landes getroffenen Maßregeln zu berihten, welche unaus- geseßten Fortgang nehmen und schon zu wichtigen Resultaten geführt haben. Die von mir längs meines NReiseweges bis nah Zarizyn hin besuchten volkreichen Orte befinden \ich Dank dem Eifer der Bewohner und der Leitung Seitens der Aerzte in einem völlig befriedigenden Gesundheitszustande.“

Die medizinische Zeitung inWarschau konstatirt, daß bei zwei in der dortigen Universitätsklinik befindlichen Kranken, von denen der eine an einer Lungenentzündung, der andere an Fntestinaltyphus litt, in der vorigen Woche eine An- 1chwellung der Leistendrüsen eingetreten ist, wobei leßtere als- bald in Eiterung übergegangen find. Jenes Blatt äußert sich mit Bezug hierauf dahin, man müsse nach allen ähnlichen Vorgängen, welche in St. Petersburg, Odessa, Zarizyn 2c. konstatirt worden sind, den Schluß ziehen, daß zur Zeit in Rußland eine Krankheitsform vorkommt, welche einen noch niht endgültig bestimmten Jnfektionscharakter hat und bei mehreren gewöhnlichen Krankheiten zu Komplikationen führt.

Das „Journal de St. Pétersbourg“ veröffentlicht die Protokolle vom 24. und 25. v. M, über die 7. und 8. Sißung*) der dem Grafen Melikoff beigegebenen Sanitäts-Kom- mis sto.

Gegenstand der Berathung waren zunächst die hin- sichtlich der Fischereien zu treffenden Maßnahmen. Jn dieser Beziehung wurden namentlich folgende Beschlüsse ge- faßt: 1) Spezial-Kommissionen sollen sämmtliche Fischereien untersuchen und alle verdorbenen Bestände an Fischen und Lake vernichten. 2) Die seit einem Jahre in Gebrauch be- findliche Lake soll stets als verdorben gelten. 3) Das ge- jalzene Fischfett soll ers nach häufiger Waschung zum Ver- kauf gebracht werden dürfen. 4) Alle Lake-Behälter sollen desinfizirt und event. vernichtet, resp. an einem gemein- samen Orte außerhalb des Dorfes (und zwar womöglih nörd- lih von demselben, damit der Südwind die Ausdünstungen nicht dem Dorfe zuführt) untergebraht werden. 5) Die Fisch- blasen find, ehe dieselben weggeworfen werden, entzwei zu drüdcten, weil sich sonst in ihnen Ausdünstungen anusammeln. 6) Die verdorbenen Fische sind zun verbrennen. Auch die Fürsorge für die Einrichtung der Wohnungsräume und für die Lebensweise der Fischereiarbeiter war Gegenstand der Be- \{lußnahme der Kommission. Dieselbe beschäftigte sich ferner mit einem Vorschlag des Ministeriums für Kommunikationen, betreffend die auf den Eisenbahnen zu nehmenden Vorsichtsmaß- regeln. Danach soll von Einrichtung einer Quarantäne aus verschiedenen Gründen abgesehen, dagegen von allen Reisenden, welche in Zarizyn sowie an gewissen näher bezeichneten, inner- halb eines Bereiches von 88 Werst belegenen Stationen ein- steigen, ein Certififkat darüber, daß sie von nicht infizirten Vrten tommen, beigebracht werden.

Falls die Epidemie in den von der Eisenbahn berührten Ortschasten auftritt, sollen die Züge daselbst niht anhalten, auch jedesmal einen besonderen Wagen zur Aufnahme von unterwegs krankwerdenden Reisenden erhalten.

Nach einer in diesen Tagen eingegangenen amtlichen Mittheilung veranstaltet der „Verein zur Ermunterung des Gewerbsgeistes in Böhmen“ in der Zeit vom 10. bis spätestens 28. Mai d. F. auf der Schüßeninsel zu Prag eine Ausstellung der Metallindustrie. Die Ausstellung wird folgende Abtheilungen umfassen: 1) Metalle aller Art und desgleichen Metallkompositionen. 2) Werkzeuge und Maschinen zur Metallbearbeitung, injfoweit solche im Handwerk zu verwenden sind. 3) Metallwaaren. 4) Ma- schinen und Werkzeuge von Metall. 5) Kunsterzeugnisse von Metall. 6) Metallalterthümer. An der Beschickung der ersten beiden Abtheilungen können sich auch auslän-z dische, insbesondere deutshe Aussteller betheiligen, ihre Bethei- ligung in anderen Fächern zuzulassen, hat sich das Aus- stelungscomité für jeden einzelnen Fall vorbehalten. Der Anmeldungsschein ist von der Vereinskanzlei, Prag Galli- kloster Nr. 539 T. 2. Stock zu beziehen. Für den Ausfstellungs- raum is eine Gebühr zu entrihten. Auf Anmeldungen, welche erst nah dem 1. April eingehen, wird nur nah Maß- gabe des noch verfügbaren Raumes Rücksicht genommen.

Nach amtlicher Mittheilung wird die diesjährige internationale Ausstellung in Sydney niht am 1, August, sondern am 1. September eröffnet werden.

Jm weiteren Verlaufe der vorgestrigen (29.) Situng ging der Reichstag zur ersten Berathung des Geseßen: wurfs, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnlihe Schuldverschreibungen über. Der grund- legende §. 1 des Entwurfs lautet :

„Korporatio:en, Aktengesellshaften, KommanditgeseUschaften auf Aftien und eingetragene Genossenschaften, welche statutenmäßig auf Grund hypothekarisher Beleihung von Grundeigenthum Schuldverschreibungen (Pfandbriefe) ausgeben, deren Gesammthöhe nah dem Nennwerthe den Gesammtbetrag der hypcthekarischen Forderungen nit übersteigen darf, fönnen den Pfandbriesgläubigern an den hypotbekarischen Forderungen (Hypolheken, Grundschulden, Kane, Renten) ein Faustpfandrecht im Sinne des §. 40 der

‘onfur8ordnung gewähren.“

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs - Rath Dr. Hagens carakterisirte den Regierungsentwurf als hervor- gegangen aus einer am 21. Dezember 1876 vom Reichstage angenommenen Resolution :

„den Reichskanzler zu ersuchen: womöglib noch vor dem Inkraft- treten der Konku:êrordnung die einheitliche Regelung des im §8. 17 des Einführunsgeseßzes behandelten Gegenstandes im Wege der Reichsgeseßgebung herbeizuführen.

Die Vorlage entspreche diesem Verlangen des Neichstages, und solle noch im Laufe dieser Session durch eine weitere Vorlage über das Pfandreht an Eisenbahnen ergänzt werden. Eine große Zahl von genofsenschaftlichen Jnstituten und Aktienver- einen führe bekanntlih dem Grund und Boden dur die Aus- gabe von Pfandbriefen reichliches Kapital zu und zugleih dem apital eine Form der Anlage von ganz besonderer Sicherheit. Soweit durch die Zusicherung in dem Statut

*) S. „Reichs-Anzeiger“ vom 24, d. M,

und die Bezeihnung der Werthpapiere als Pfandbriefe der Glaube verbreitet sei, daß die in

Instituts befindlichen Hypotheken für die Pfandbriefe hasteten,

gelte es, diesen Glauben wahr zu machen oder doch gegen | Zweifel zu sichern. Jnsoweit aber auch eine solche juristische |

Vorstellung von einem Pfand- oder Prioritätsrecht nicht be- stehe, sei es doc ein vollverehtigtes Verlangen, daß die Mög- lichkeit gewährt werde, die Hypotheken, deren Erwerb durch das Geld der Pfandbriefgläubiger geschehe und die wirth- schaftliche Grundlage für die Ausgabe der Pfandbriefe ermög- liche, für diese auch rehtlich haftbar zu machen. Gewiß fönnten die bestehenden Jnstitute in Bezug auf die thatsäch- lie Sicherheit der von ihnen ausgegebenen Pfandbriefe ein großes Maß von Vertrauen beanspruchen, aber man werde auch mit der Möglichkeit rechnen müssen, daß Jnstitute zum Nach- theil der Pfandbriefgläubiger über ihre Hypotheken verfügten und daß sie in Konkurs geriethen. Tr: olche M ] ein, so würde die Enttäushung der Pfandbriefgläubiger Di- mensionen annehmen weit über den Kreis des betr. Fnstituts hinaus, es würde sich überhaupt das Kapital von dieser Art der Anlage zurückziehen. i ste

schen allen Fnstituten, welhe Pfandbriefe ausgeben, eine ge- wisse Solidarität und es entstehe cin Fnteresse an dem Zu- standekommen dieses Geseßes auch für solche Jnstitute, die für sich allein des Geseß:s niht bedürftig zu sein glaubten. Der Entwurf unternehme es also, die rechtlihe Sicherung der Pfandbriefgläubiger sowohl gegen nachtheilige Verfügungen

der Anstalt über die Hypothekenforderungen als gegen den |

Zugriff anderer Gläubiger auf dieselben zu ermöglichen. Der Entwurf suche daher auf Grund der Resolution d:s Hauses dasjenige Maß der Sicherstellung, welches in den Statuten den Pfandbriefgläubigern zugesichert sei, diesen auch wirklich zu

gewähren und zu wahren. Derselbe müsse si aber allerdings |

auf die rechtlihe Sicherung der Pfandbriefgläubiger beschränken ;

aus dem wirthschaftlihen Gebiet nehme derselbe nur die | Grundlage für seine rehtlihe Konstruktion. Für eine Regelung |

der wirthschaftlihen Fragen würde ein Bedürfniß zur Zeit nicht anerkannt werden können, auch würden sich hier die Schwierigkeiten gegenwärtig kaum überwinden lassen. Jm Allgemeinen möchte er davor warnen, daß der Werth dieses Geseßes nicht übershäßt werden möge. Die reihsgesebßliche Regelung der Sache biete übrigens ganz erheblihe Schwierig- keiten. Solle der Entwurf die Aufgabe erfüllen, einheitliche Grundsäße für das ganze Reich aufzustellen, so sei es unum- gänglih nothwendig, hier und da in das Partikularrecht ein- zugreifen. Er nehme an, daß die Vorlage in eine Kommission verwiesen werden würde, wo sih Gelegenheit genug bieten werde, die Grundsäße des Entwurfs im Einzelnen zu ver- treten.

Der Abg. Fürst zu Haßfeld-Trachenberg bemerkte, de Kreditverbände der Landschaften befriedigten das Kapitals- bedürfniß des Grundbesißers nicht ausreihend. Sie be- shränkten sih auf ein gewisses räumlihes Gebiet, und die Schwerfälligkeit ihrer Verwaltung hindere sie an vielen Ge- schäften. Der Hypothekennoth abzuhelfen, seien seit 1862 etwa 30 größere Hypothekenbanken entstanden, welche über 1 Milliarde Mark Pfandbriefe ausgegeten hätten, deren Fn- haber, der fsolideste Theil des Publikums, ramit ein wirkliches Pfandrecht an dem Grund und Boden erworben zu haben glaubten. Dies sei niht der Fall. Das ganze Pfandbrief- Kreditwesen würde aber erschüttert werden, wenn durch den Konkurs auch nur cines Jnstituts das Vertrauen des ent- täuschten Publikums zu den Pfandbrief-Fnstituten überhaupt vershwände. Der Geseßentwurf solle nun dem Glauben des Publikums eine reale Grundlage geben. Dies müßte durch ein Reichsg seß geschehen, weil viele Hypothekenbanken ihren Geschäftskreis weit über den Partikularstaat, in dem sie do- mizilirten, ausgedehnt hätten. Der Geseßentwurf wolle nun dem Pfandbriefinhaber unabhängig von dem Ausgang des Konkurses ein Objekt der Befriedigung gewähren. Dieses Recht des Pfandbriefinhabers zu wahren, sci Aufgabe des Pfandhalters. Ob dies, wie der Entwurf vorschreibe, ein Notar oder ein Negierungskommissar sei, sei gleih; nur müsse es ein mit den Geschäften vertrauter und das Vertrauen des Publikums genießender Mann sein. Er beantrage, den Geset- entwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Der Abg. von Alten-Linden (Göttingen) hielt es für be- dauerlich, daß diesGeseß kein zwingendes für dieAktiengesell)haften sei. Jndeß, es handele sich um ein Kapital von 1463 Millionen, welches bei diesem Gesetze interessirt sei, und so glaube er, daß augenblicklich vielleiht niht mehr zu erreichen wäre, als der Entwurf vorschlage. Darum sei es auch nicht angänglich, die Vorlage zu bekämpfen. Die Banken gingen gewöhnlich mit größter Vorsicht zu Werke, kaum die Hälfte der Be- leihungsanträge werde befriedigt, darum sei es vom fkauf- männischen Standpunkte durchaus geboten, geseßlih die Ge- währung einer größeren Sicherheit zu ermöglichen. Es sei nöthig, daß nicht mehr Pfandbriefe ausgegeben würden, als dur das Grundkapital sichergestellt seien, und diese Sicher- heit solle ebenfalls dur dieses Geseß statuirt werden. Das Interesse der Aktionäre und der Pfandbrief-Fnhaber sei sehr oft ein entgegengeseßtes. Eine Anzahl von Punkten werde am besten in der Kommission erörtert werden, und schließe er {ih darum dem Antrage auf Ueberweisung an eine Kom- mission an.

Der Abg. Dr. Shulze-Delißsch erklärte, au er trete dem Antrage auf eine Ueberweisung an eine Kommission bei. Er sei der Ansicht, daß der Grund, weshalb es oft so schwierig sei, Geld auf Hypotheken zu erlangen, weniger in der man- gelnden Sicherheit, als in der mangelnden Mobilisirung liege. Es werde nothwendig sein, wenn man Kapital gewinnen wolle, die Hypotheken und besonders die Pfandbriefe auf den Namen in lettres au porteur zu verwandeln. Die Vorlage enthalte jedenfalls schon eine Anzahl dankenswerther Fortschritte, welche er und seine Freunde schon lange gefordert hätten, ja, im Jahre 1866 im ersten Norddeutschen Reichstage habe er be- reits einen analogen Entwurf eingebracht, und er freue sich, daß seine damaligen Ansichten endlih auch von anderen Seiten als richtig anerkannt seien.

Der Abg. Dr. Harnier bemerkte, es wäre eine für die Kommission unlösbare Aufgabe, dieses wihtige von dem Vor- redner angeregte Thema gleichzeitig mit dem Geseßentwurf zu erledigen. Der Geseßentwurf tei in juristisher und technischer Beziehung eine sehr verdienstvolle Arbeit. Man müsse nur zwischen denjenigen Hypothekenbanken unterscheiden, welche fh nur mit der Beleihung von Grundstücken befaßten, und denen, welche daneben Bankgeschäfte in größerem Umfange betrieben. Während die Znstitute der ersteren Art an dem Geseß kein Jnteresse hätten, da die Pfandbriefinhaber fast ihre alleinigen Gläubiger seien, sollte für die Jnstitute der zweiten

dem Besitz des |

Träten folhe Mißstände |

Insofern bestehe unverkennbar zwi- |

| gewährt werde.

Kategorie die Bestellun seß obligatorisch sein.

oder zu beschränken. ; 1 niht möglih sein, wohl aber bei den neu zu gründenden.

Der Abg. Staudy führte aus, seine Partei stimme diesem ! Nur sei er zweifelhaft, ob es nicht besser gewesen wäre, ein allgemeines Gese über die Hypo- |

Gesetze vollkommen zu.

thekenbanken vorzulegen. Die Landschaften, welhe sich nur

mit dem Realkredit befaßten, und bei denen meist alle Kredit- | bedürftigen den Gläubigern solidarisch verhaftet seien, würden ! | fih durch Unterwerfung unter dieses Geseg unnüße Kosten | Durch das Gese werde nur | geschaffen; man ; dürfe daher niht glauben, daß nah dem Erlaß dieses Gesetzes | die Schuldverschreibungen der Aktiengesellshaften denen der | C | 2000 M säßen.

Der Abg. Dr. Beseler fand in der Geseßvorlage eine starke | be} Beeinträchtigung der Rechte der Grundbesißer und der nicht | auf Pfandbriefen ihre Forderungen stüßenden Gläubiger ge- | rade derjenigen Hypothekenbanken, welhe Bankgeschäfte in | größerem Umfange betrieben, und bat deshalb zu erwägen, !

und Weiterungen machen. ] ; rehtliche, niht wirthschaftlihe Sicherheit

eigentlichen Pfandbriefinstitute völlig gleihständen,

ob das Geseß nicht auf diejenigen Jnstitute zu beschränken sei, die sih nur mit dein Realkredit beschäftigten.

falls der Kommission viel

Gefeß durhgearbeitet sei.

sie unter das Gesetz fielen.

nehinen, und zwar entgegen den Bestimmungen des Gesetzes.

Der Verkehr in der Landwirthschaft und an der Börse kenne ! ganz verschiedene Rücfsihten, und der Landwirthschaft werde | wenn diese beiden Prinzipien | Er glaube, daß | der Ruin des Grundbesißers {hon beginne, wenn ihm das | Darlehn halb auf seine Person, halb auf das Grundstü | Auch seien die Bestimmungen des Entwurfs | über Zwangsliquidation verschiedener Abänderungen bedürftig. |

es besonders wohl thun, in der Beleihung streng geschieden würden.

Er bitte um Verweisung der Vorlage an eine Kommission. Er möchte nur noch die Mitglieder der zu bestellenden Kom-

mission bitten, nicht zu streng die Frage zu erörtern, ob die | einzelnen Bestimmungen des Geseßes mit den partikularreht- | Es handele sich |

lichen Landesbestimmungen zusammenpaßten. : um ein Geseß für ganz Deutschland. Jm Allgemeinen würden in den Berathungen der Kommission die wirthschaftlihen Er-

wägungen vorherrschen , die juristishen Erörterungen seien | : | ordnung abgeseßt.

durch die Vorarbeiten der Regierung sehr leiht gemacht.

Darauf ging der Entwurf widerspruhslos an eine be- sondere Kommission von 21 Mitgliedern. :

Ueber den am Freitag angenommenen (nur handschrift- lih vorhanden gewesenen) Antrag des Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld), die Pläne für das neue Kollegienhaus der Uni- versität Straßburg unter einstweiliger Sistirung des Façaden- baues nochmals an maßgebender Stelle ciner Prüfung zu unterwerfen, wurde heute nochmals definitio abgestimmt ; das Resultat war die Ablehnung des Antrages mit 132 gegen 97 Stimmen. :

Es folgte die erste und zweite Berathung des Geseß- entwurfs wegen Abänderung des Geseßes vom 10. Juni 1869, betreffend die Wechse.stempelsteu er:

Der Tgrif t f Ps » d 8 vorges d 0 ¡ 9 ° Uy A E ug Aeg 5 Ver arif, wie er im Artikel 1 des Entwurfs vorgesblagen | Antrage Richter an die Wahlprüfungskommission zurückzu-

wird, beruht gleich dem durch §. 2 des Gese8:8s vom 10. Juni 1869 festgestellten auf der Absicht, eine Stempelabgabe von { auf das Tausend der Wechselsumme zu erheben. Bezüglich der Ab- stufung unterscheidet er sich von dem letzteren dadurh, daß, wäh- rend bisher die Steuer bis zu einer Wechselsumme von 300 na Stufen von 150 #, darüber hinaus nach Stufen von 300 F. bercchnet wurde, fortan die Steuer innerhalb der ersten Tausend Mark in Stufen von 200 zu 200 Æ, bei höheren at O in Stufen von 1000 zu 1009 Æ. erhoben wer- en Jou.

Der Abg. Boretius bemerkte, dieses Gesetz solle nur den Zweck haben, den Wechselstempel in das jeßige Münzsystem umzurechnen, eine materielle Aenderung des Systems solle ausgeschlossen sein. Es entsprächen diesem Grundgedanken die ersten fünf Stufen mit Fntervallen von je 200 4, denn die früheren von je 100 Thalern würden nicht in das Dezimalsystem passen. Das frühere Prinzip werde aber materiell geändert mit den folgenden S elousftufen vo!1 je 1000 6 mit 50 S Zunahme, während auch früher die Progressionsstufen da noch 100 Thlr. à 10 Pf. betragen hätten. Es werde hierdurch eine höhere Besteuerung herbeigeführt, Die Handelskammer von Halle mit vielen anderen habe gegen diese Aenderung hauptsächlih deshalb protestirt, weil dadurch der Verkehr mit vielen kleinen Wechseln belästigt würde, denn statt des einen Wechsels von 1200 4, der 1 M koste, werde rFeder zwei Wechsel, von 1000 M6 à 50 „F und 200 M à 10 S, also zusammen für 60 ausgeben, wodur er 40 „S spare. Er (Redner) werde in der zweiten Lesung einen Antrag stellen, auch innerhalb des zweiten Tausend Mark noch Pro- gressionsstufen à 200 Á mit Zunahme von je 10 „4 bestehen zu lassen. |

Der Abg. Dr. Zimmermann erklärte, diese Vorlage be- friedige einen Wunsch der Handelswelt, aber die Abstufungen von je 1000 4 involvirten eine zu harte Belastung. Er werde deshalb in der zweiten Lesung, die er von der heutigen Tages- ordnung abzuseßen bitte, den Antrag stellen, genecrell die Ab- stufungen von je 200 zu normiren. Er wolle noch die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vielfahen Vexationen lenken, welche die detaillirten Bestimmungen des Bundesraths über die Verwendung des Wechselstempels veranlaßten. Der- selbe solle z. B. oben am Rande aufgeklebt is Nun wisse in der Handelswelt Jeder, daß „oben“ die linke Shmalseite des Wechsels sei. Ein preußisher Staatsanwalt wollte aber darunter die obere Breitscite verstehen, und auf diese Ansicht hin sei ein Kaufmann in zwei JFnstanzen zur Zahlung des fünfzigfachen Betrages des Stempels verurtheilt worden. Das Ober-Tribunal habe allerdings das Erkenntniß vernichtet. Gegen solche Belästigungen müsse Abhülfe geschaffen werden.

Der Abg. Melbeck kündigte für die zweite Lesung einen von mehreren rheinishen Handelskammern befürworteten An- trag an, wona die Progressionsstufen generell 100 à 5 betragen sollten.

von Faustpfändern nah diesem Ge- s wäre eigentli nöthig, den Betrieb von Bankgeschäften bei Pfandbriefinstituten ganz zu verbieten ! Bei den schon bestehenden werde dies ! | Die richtige Grenze zwischen der Ausmessung der zu erhebenden

Der Abg. Dr. Bamberger führte aus, in dem Entwurfe seien seine Anschauungen, wie er sie bei der lezten Verhand- lung über diesen Gegenstand vorgetragen habe, bis auf einen Punkt, den er noch aufreht erhalte, zum Ausdruck gekommen.

Gebühren und dem, was ohne große Last getragen werden könne, müsse nah feiner Ansicht da gefunden werden, wo zu befürchten stehe, daß der Aussteller eines Wechsels, um einer höheren Besteuerung zu entgehen, si lieber die Mühe nehmen werde, eine Reihe von kleinen Wechseln auszustellen, als etwas mehr zu zahlen. Er glaube, der rihtige Ausdruck, wo eine nicht zu große Besteuerung des Gebührenzahlers einträte, sei der, wo man sich sage, man wolle lieber für das Tausend 50 S zahlen, als sich die Mühe nehmen, mehrere Wechsel zu machen, um 30 oder 20 „H zu sparen, und nach seiner Erfahrung könne man diese Grenze ruhig in der Nähe von Er empfehle deshalb die Annahme eines Ver- besserungsantrages, den er zur zweiten Lesung einbringen werde, nämli, zu dem Geseß hinzuzufügen, daß zwischen 1000 und 2000 noch eine Grenze gemaht werde, indem für 1500 Æ der Saß von 75 4 eingefügt werde, und daß es dann von 1000 zu 1000 markweise springe. Der Reichstag \chlösse sich damit dem französishen Geseß vom Jahre 1854

| an, welhes überhaupt die erste Anregung zu einer solchen Der Abg. Dr. Lasker erklärte, die Vor!age biete jeden- | Material, und es sei an- | zuerkennen, daß das Prinzip des §. 1 vorzüglih im ganzen | Er wünsche sehr, daß des Gesetz in : | dieser Session zu Stande käne, da es einem wirklihen Be- | dürfniß zu Hülfe komme. Auch ihm wäre es lieber, wenn alle | «Institute gezwungen wären, sich unter dieses Geseß zu stellen. | Denn auch die soliden Jnstitute würden nicht gefährdet, wenn | Wenn durch unglückliche Verhält: | nisse ein Krach unsolide Jnstitute erfasse, dann würden die | soliden ebenfalls von demselben Mißtrauen erfaßt. Vor allem | sei es aber dringend nothwendig, eine Trennung des sichern | Jmmobiliarkredits von dem unsichern Mobiliarkredit vorzu- | | Stempelmarken.

Stempelgeseßgebung gegeben habe. Da sich übrigens der in- ländische Verkehr bei kleineren Summen allmählich immer mehr vom Wesel zurückziehen werde, so würde man kein allzugroßes Gewicht darauf zu legen haben, ob man das Halbe vom Tausend allzu streng einhalte. Redner wünschte \{hließ- lich eine bessere Farbe für die Wechselslempel. Die jeßige habe sich in der Praxis nicht bewährt, da sie sich zu wenig von der FFarbe der Dinte unterscheide, und überreihe er den Ver- tretern der Regierung zur Erleichterung ihrer Arbeit einige Stempel aus dem Auslande und ein Exemplar des sehr empfehlenswerthen braunshweigishen Landesstempels, der als Wegweiser dienen könne, um Unklarheit und Verkehrtheit zu vermeiden. (Redner überga® dem Bundeskommisar diese

Der Abg. Möring kündigte für die zweite Lesung einen Antrag an, wonach prinzipaliter die Progressionsstufe 100 M à 5 S, eventualiter 200 M à 10 S betragen solle.

Der Bundeskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Aschen- born versprach, daß die Untersuchungen über die Farbe der Wechsel- stempelinarken in dem vom Abg. Bamberger angedeuteten Sinne angestellt werden sollten. Die Frage sei shwierig, die Farbe habe nit nur die Anforderung zu erfüllen, daß der Kassations- vermerk sih deutlich davon abhebe, sondern au, daß nicht

| durch chemische Neagentien der Kassationsvermerk beseitigt

N

werden könne. Die früheren eingehenden Untersuchungen hätten deshalb nur eine kleine Auswahl geeigneter Farben ergeben. Zu den angekündigten Anträgen werde die Negierung in der zweiten Lesung Stellung nehmen.

Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt und die zweite Berathung von der heutigen Tages-

Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl im 8. Königsberger Wahlkreise (Osterode- Neidenburg). Die Kommission beantragte:

1) Die Wahl des Abg. Beer für gültig zu erklären ; 2) den Reichskanzler zu ersuchen, über die in dem Protest behaupteten Thatsawen Erhebungen anstellen zu lassen, fowie eventuell eine Rüge des Kreis-Schulinspektors Czygan und Postmeisters Schwarz in Hobenstein, des Bürgermeisters Schawaller und des Gemeinde- vorftehers Gabricl in Sanden zu veranlassen.

Der Abg. RNichter-Hagen empfahl dagegen Beanstandung der Wahl, indem er eine Reihe neuer Thatsachen anführte, deren Feststellung nothwendig sei, ehe über die Gültigkeit der

| Wahl Beschluß gefaßt werden dürfe.

Der Abg. Dr. Hänel beantragte, den Wahlberiht mit dem

weisen zur erneuten Berichterstattung.

Der Abg. Thilo hielt den Antrag Richter geschästs- ordnungsmäßig für unzulässig, weil Wahlanfechtungen 2c. nur innerhalb zehn Tagen nah der Eröffnung des Reichstages oder bei Nachwahlen innerhalb zehn Tagen nah Feststellung des Wahlresultats zulässig seien.

Die Abgg. Dr. Hänel, Dr, Lasker und Windthorst wider- sprachen dieser Auffassung. Jedenfalls sei es nothwendig, daß die Kommission über die Frage, inwiefern nah den zehn Tagen noch neue Wahlanfehtungen vorgebracht werden könnten, einen prinzipiellen Beschluß fasse; zu diesem Zwecke sei die Ueber- weisung des Antrages an die Kommission empfehlenswerth. Das Haus besch:oß demgemäß, worauf sich dasselbe um 4!/, Uhr vertagte.

In der heutigen (30.)Sitzung des Reichstages welcher der Präsivent des Neichskanzler Amts, Staats-Minister Hofmann, der Staatssekretär Dr. Friedberg und mehrere an- dere Bevollmächtigte zum Bundesrath, sowie Kommissarien desselben beiwohnten, machte der Präsident von Forcken- bed dem Hause, dessen Mitglieder sich von ihren Siten erhoben hatten, folgende Mittheilung: Fn Folge des in der Sißung vom 27. d. M. dem Präsidium er- theilten Auftrages, Sr. Majestät dem Kaiser, Fhrer Majestät der Kaiserin, Fhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin die ehrfurhtsvoll innige Thcilnahme des Reichstages bei dem so plößlihen Tode des Prinzen Waldemar auszusprechen, habe das Prä- sidium des Reichstages die betreffenden Audienzen nach- gesucht. Se. Majestät der Kaiser haben darauf gestern Nachmittag um 3 Uhr das Präsidium des Reichstags in längerer Audienz huldreihst empfangen und das Präsidium ausdrüdlih beauftragt, dem Reichstage Seinen tiefgefühlten Dank für die ausgesprochene Theilnahme zu übermitteln. Un- mittelbar darauf geruhte Jhre Majestät die Kaiserin das Präsidium des Reichstages zu empfangen und den Ausdruck der Theilnahme entgegenzunehmen. Jhre Majestät die Kaiserin beauftragte das Präsidium ebenfalls, Fhren tiefgefühlten Dank dem Reichstage auszudrüccken. Heute Morgen 111/,Uhr empfing Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz das Präsidium. Se. Kaiserlihe Hoheit sprah in lebendigen war- men Worten für die Fhm wohlthuende Kundgebung der Theil- nahme Seinen besonderen Dank aus, und beauftragte das Prä- sidium noch insbesondere, dem Reichstage mitzutheilen, wie tief es Jhn gerührt habe, daß die erste Kundgebung der Theil- nahme, die er überhaupt empfangen, die des Reichstags in dem betreffenden telegraphishen Sißungsbericht gewesen sei.

Weiter theilte der Präsident mit, daß ein Geseßentwurf, betreffend die Anfehtung von Rechtshandlungen eines Schuld- ners außerhalb des Konkursverfahrens, eingegangen sei.

Das Haus trat sodann in die erste Berathung des von