1901 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Oct 1901 18:00:01 GMT) scan diff

H Die e gilt als erloshen und die angeordneten _SButmaßregeln Le aufzuheben, wenn in dem Gehöft oder der chaft oder dem sonstigen Gebiete, auf welches die an- geordneten Du Pmalregein sich beziehen, alle Schweine ént- weder gefallen oder geshlahtet sind und wenn die vorschrifts- BaBige Desinfektion 5) erfolgt ist.

ofern niht der ganze Schweinebestand (eaten oder geschlachtet ist, gilt die Seuche als erloschen, und die ange- ordneten Schußmaßregeln sind aufzuheben, wenn nah dem Auftreten des legten Krankheitsfalles eine Frist von mindestens 4 Wochen vergangen is, nach Ablauf dieser Frist der Schweinebestand von dem beamteten Thierarzte frei von seuchenverdächtigen Erscheinungen befunden wird und demnächst die vorschriftsmäßige Desinfektion erfolgt ist.

Nach Aufhebung der Schußmaßregeln ist das Erlöschen der Seuche durh amtlihe Bekanntmachung in gleicher Weise wie der Ausbruh der Seuche 2A D) zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

B. Rothlauf.

1) Jst der Ausbruh des Rothlaufs in einer Ortschaft durch den beamteten Thierarzt festgestellt (S 12 des Viehseuchen- geseßes), so können innerhalb der nächsten & Wochen bei weiteren Fällen von Rothlauf in dem Seuchenorte die nöthigen An- ordnungen von der Ortspolizeibehörde ohne nochmalige Zu- ziehung des beamteten Thierarztes getroffen werden.

In diesem Falle hat die Ortspolizeibehörde dem beamteten “f viikiis von den einzelnen Seuchenfällen Mittheilung zu machen.

2) Jm Seuchengehöft sind beim Ausbruch des Rothlaufs die gesunden. Schweine von den kranken und den der Seuche verdächtigen Schweinen sofort abzusondern.

Die seuchenkranken und die der Seuche verdächtigen Schweine unterliegen der Stallsperre, die der Ansteckung ver- dächtigen Schweine der Gehöftsperre.

Âls der Seuche verdächtig gelten solhe Schweine, an welchen sih Erscheinungen zeigen, welhe den Ausbruch des Rothlaufs befürchten lassen, als der Ansteckung verdächtig alle Schweine, welche sih mit kranken oder der Seuche verdächtigen Thieren auf demselben Gehöfte befinden oder zu demselben N vanaporte oder zu einer und derselben Treibherde

ehöóren. f Die Bewachung und Beobachtung der an Nothlauf er- kranfkten, der verdächtigen und der der Rothlaufgefahr aus- geseßten Schweine kann polizeilih angeordnet werden. ,

Die Ausführung der der Ansteckung verdächtigen Schwcine aus dem SeucbengeLdfte zum Zwecke ener Abschlachtung ist mit polizeiliher Genehmigung unter den vorstehend bei E&inétriéèucte (8 2 Ziffer 2) aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen gestattet.

Der Schweinestall darf bis zum Erlöschen der Seuche (Nr. 4) von fremden Personen niht betreten werden, auch hat der Besißer dafür Sorge zu tragen, daß das Gehöft während der Dauer der Sperrmaßregeln von Schweinen aus anderen Gehöften nicht betreten werden kann.

An jedem Eingange des Seuchengehöfts is eine Tafel mit der Aufschrift „Rothlauf“ anzubringen; dieselbe muß mit der gut leserlihen Aufschrift so lange an der geeigneten Stelle erhalten werden, bis die Seuche für erloschen erklärt worden ist.

3) Wird der Nothlauf oder der Verdacht desselben in Treibherden oder bei Schweinen festgestellt, welhe sih auf dem Transporte befinden, so hat die Ortspolizeibehörde die Weiterbeförderung bis zum fünften Tage nah dem Auftreten des leßten Krankheitsfalls zu verbieten und die Absperrung anzuordnen. Können die Schweine binnen 24 Stunden einen Standort erreichen, wo sie durchseuchen oder abaeschlachtet werden sollen, so kann die Ortspolizeibehörde die Weiterbeförderung unter der Bedingung gestatten, daß sowohl die kranken wie die verdächtigen Schweine unterwegs fremde Gehöfte nicht betreten und zu Wagen transportiert werden. Vor Ertheilung der Er- laubniß zur Ueberführung der Thiere in einen anderen Polizei- bezirk ist bei der Polizeibehörde des Bestimmungsorts anzu fragen, ob die Aufnahme der Thiere möglich ijt. Wird die | E:laubniß zur Ueberführung in einen anderen Polizeibezirk | ertheilt, so ift die betreffende Polizcibehörde von der Sachlage | rehtzeitig in Kenntniß zu seten. |

4) Die Seuche gilt als erloschen und die angeordneten | Schußmaßregeln sind aufzuheben, wenn die kranken und die | der Seuche verdächtigen Schweine sämmtlich gefallen oder ge- |

chlahtet sind oder wenn innerhalb fünf Tagen nah dem | echten Erkrankungsfalle weitere Scuchenfälle nicht aufgetreten | sind und wenn in beiden Fällen die vorschriftsmäßige Des | infektion erfolat ift

L F du «I

a der Kadaver der chweinepest) oder tem Thiere bis zur

Die Bewachung Sciweineseuhe (S angenen

RNothlaufe amtlichen Feststellung der

cingc

gilt von Thieren, welche wegen Erkrankung an dieser Seuche oder wegen Seuchenverdachts nothgeshlachtet werden j

G. Die Kadaver der an Schweineseuche (Schweinevest) oder

Rothlauf gefallenen Schweine sind entweder durch Anwendung |

hoher Hißearade oder auf chemishem Wege oder durch ticfes Ver raden unschädlich zu beseitigen. Beim Veraraben sind abacleagene fie, welche von Schweinen nicht betreten werden, aus zumwähien Die Gruben sind mindestens 1 m tief anzulegen Die Nadaver find mit Kalkmilh oder Petroleum zu begieten Fit zur Beseitigung Bernihtung der Kadaver ein Transport derselben das Gehöft und dessen waehörige Feldmark hinaus erforderlih, so sind zum Transport dichte Wagen zu benußen, welche ein Verschütten von Blut, Exkrementen u. \. w. unmöglih machen. Hat der feinen festen Deckel, so ift der Kadaver mit ein

deden von Kadavern benußte Tücher oder andere múüfien nah jedem Gebrauch desinhuiert werden

Die Abichlachtuna seuchenkranker oder der Seuche ver daitiger Schweine im Seuchenachöfte gestattel. Jedoch darf das Fleis im rohen Zustande nicht aus entfernt werden. Ausnahmen find nur mit besonderer volizei-

ck= aden

her Erlaubniß zulässig, wenn damit eine Gefahr für cine |

Z verilileppunga nickchi verbunden ist Tie Eingerveide das Blut, sonstige Abfälle und das Abwaschwasier im ersien Adsaze dieses Paragraphen angegeben zu beseitigen a

e TA,

Die dur seuenkranke oder der E meine inhwerten den Ztállen

unsd

eut; Ställe oder Stallabtheilungen, die vor

muthmaklich an der |

ours il cue 1

ann von der Polizeibehörde angeordnet werden. Das Gleiche |

Wagen | Tuch oder | deraleihen Sollsiändig zu bedecken. Der Wogen sowie zum Be:

dem Gehöfte |

sind, wie |!

vcrdádtine

finölichen infzierten Tummelpläze sowie alle |

Gegenstände, welhe mit diesen Thieren in Berührung ge- kommen sind, müssen nach dem Aufhören der Seuche und nah Entfernung “der kranken Thiere nah Anordnung des beamteten Thierarztes gründlich gereinigt und desinfiiert werden. Vor Ausführung der Desinfektion hat die Beseitigung des infizierten Düngers zu erfolgen. Derselbe darf in der Regel nicht im Gehöft aufbewahrt werden, sondern muß entweder auf das Feld gefahren und sogleih untergepflügt oder vergraben oder verbrannt werden. Die Fig nes Düngers darf auf solchen Wegen und nach solchen Pläßen . nicht erfolgen, die von Schweinen betreten werden. Jst eine

Beleiticaita des Düngers* in der angegebenen Weise nicht

mögli, so darf die Aufbewahrung nur an abgelegenen Orten

geschehen. Der Dünger ist \chichtweise mit Kalkmilh zu* be-

gießen und mit Erde oder Pferdedung zu bedecken.

Die Ausführung der Desinfektion hat in allen Fällen der beamtete Thierarzt zu kontrolieren und der Ortspolizeibehörde zu bescheinigen. Vor Ertheilung dieser Bescheinigung darf der desinfizierte Stall niht wieder durch frishe Schweine beseßt werden. 86

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes- polizeilichen Anordnung unterliegen, sofern nicht nah den be- stehenden geseßlihen Bestimmungen, insbesondere nah § 328 des Strafgeseßbuchs, eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift in den N 65 Ziffer 2, 66 Ziffer 3 und 4 und 67 des Satt en eßes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.

Merseburg, den 20. Sepiember 1901. _

Der Königliche Regierungs:Präsident.

J. V.: Pogge.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 des „Reichs-Geseßblatts“ enthält unter

Nr. 2801 die Bekanntmachung, beireffend den Text des Gewerbegerichtsgeseßes in der vom 1. Januar 1902 ab geltenden Fassung, vom 29. September 1901; und unter L

Nr. 2802 die Bekanntmachung, betreffend den Schu deutsher Waarenbezeichnungen in Costa Rica, vom 1. Ok: tober 1901.

Berlin W., den 8. Oktober 1901.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Guts- und Gerbereibesißer, Oekonomierath Mar Keller in Staadt, Kreis Saarburg, den Charakter als Landes-Oekonomierath und dem Haupt - Zollamts - Nendanten Müller in Liebau i. Schl. bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 14. September d. “J. will Jh hier- durch der Stadtgemeinde Cöln zum Zwecke der Vergrößerung des 1hr gehörigen, daselbst an der Bachemerstraße gelegenen Jugendspielplaßes das Enteignungsrecht für die auf dem nebst Vermessungsregister wieder beifolgenden Lageplane des ver- eideien Landmessers Ketter vom 4. März d. J. mit rother Farbe gekennzeihneten Grundjstücksflähen in Größe von zu jammen 16 a 20 qm verleihen.

Danzig, an Bord M. Y. „Hohenzollern“,

den 16, September 1901. Wilhelm R. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und den Minister des Innern: Schönstedt. An die Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten und des JFnnern

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Wettdewerb um den Preis der ersten Michael Stiftung für jüdische Male1 für das Jahr Der Wettbewerb um den Preis der | ersen

Beer'schen aller Fächer 1902.

Ï Ï Ï Ï

Ersten Michael Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer

Be | Religion wird hiermit für das Jahr 1902 für Maler Fächer eröfinet

Tis Or B H T

die Preisbewerbung bestimmten Bilder müssen in Del ausgeführt sein: die Wahl des darzustellenden Wegen standes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten überlassen

Die Adbliefcrung der für diesen Wettbewerb bestimmten | Bewerbungsagcsuche an das | Bureau des Prätidrums der Königlichen Akademie der Künke |

Arbeiten nebst \{chriftlichem muß bis zum 1. März 1902, Nachmittags 3 Uhr, erfolat sein. Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig eins

| zusenden 1) verschiedene bisher gefertigte Arbeiten und Studien nah der Natur, sowie Kompositionsskizzea eigerer Erfi+dung, die zur Studienganges des Bewerders dienen können :

eine amilie Bescheinizuyg, aus der hervorgeht, daß | der Bewerber zur Zeit der Einscenckung ein Alter vou |

22 Jahren errcicht, jedoch das 32. Lebensjahr nochch nichi überschritlea hat: ) eine Beschemigung darüber, daß der Bewerber seine Studien auß) einer deutschen Akademie acmact hat: einen Lebenslauf, aus dem insbesondere der Studien ganz des Konkurrenten ersichtlich ifi: eine schriftliche Versicherung an Eidesüati, dak: die ingercihtien Arbeiten von dem Bewerber selbi er funden und ohn: fremde Beihilfe ausgeführt sind Emgcsandie Ardeiten, denen die vorstehend unter 2 bs 5 aufgeführten Schtifistüce nit volländig b:iliezen, werden nicht derücsichtigt

ailer

| deutsher Abkunft ohne Unterschied der Konfession,

Die Kosicn der Ein: und Rücksendung hat der Bewerber

u tragen. : Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 4 zu einer einjährigen Studienreise nah Jtalien und ist zahlbar in vierteljährlichen Raten, deren erste im Betrage von 900 beim Antritt der Studienreisé, die L aN mit je 450 4, in Rom dur Vermittelung des deutshen Konsulats daselbst zur Auszahlung gelangen. Dec Skipendiat ist verpflichtet, sid aht Monate in Rom aufzuhalten und über seine Studien vor Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie unter Bej- fügung eigener Arbeiten shriftlihen Bericht zu erstatten.

Die Kosten für Ein- und Rücksendung dieser Nachweise werden zu Lasten der Stiftungsfonds übernommen.

Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Jnteresse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers miethsfrei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.

Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Ok: tober 1902.

Die L des Preises erfolgt im Monat März 1902; nah getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung des unterzeichneten Senats eine öffentlih2 Ausstellung der Be- werbungsarbeiten stattfinden. é

Berlin, den 20. September 1901.

Dér Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.

Wettbewerb

um den Preis der zweiten Michael Beer'schen Stiftung für Kupferstecher

für das Jahr 1902.

Der Wettbewerb um den Preis der zweiten Michael Beer’shhen Stiftung, zu welhem Bewerber aller Kon- fessionen zugelassen sind, wird für das Jahr 1902 für Kupferstecher eröffnet.

Der zum Zweck der Bewerbung einzusendende Kupferstich muß in Linienmanier ausgeführt sein; es müssen demselben außerdem Zeichnungen einer nach dem Leben ausgeführten Aktfigur sowie einer aus dem Originalbilde eines guten Meisters entlehnten Gewandfigur beigefügt werden.

Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst shriftlichem Bewerbungsgesuche an das Bureau des Präsidiums der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1. März 1902, Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein.

Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein- zusenden:

1) eine amtlihe Bescheinigung, aus welcher hervorgeht, daß der Bewerber zur Zeit der Einsendung ein Älter von 22 Jahren erreiht, jedoch das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,

2) eine Bescheinigung darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutshen Akademie gemacht hat,

3) einen Lebenslauf, aus dem insbesondere der Studien- gang des Bewerbers ersichtlich ist,

4) eine schriftlihe Versiherung an Eidesftatt, daß die eingereihten Arbeiten von dem Bewerber felbst ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.

Eingesandte Arbeiten, denen die vorïtehend unter 1 bis 4 aufgeführten Schriftstücke nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.

Die Kosten der Ein- und Nücksendung hat der Bewerber

zu tragen. h: Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 Æ zu einer einjährigen Studienrcise nah Jtalien und ist zahlbar in vierteljährlichen Raten, deren erste im Betrage von 900 M beim Antritt der Studienreise, die ferneren mit je 450 M in Rom durch Vermittelung des deutschen Konsula1s daselbst zur Auszahlung gelangen. Der Stipendiat ist verpflichtet, sich aht Monate in Rom aufzuhalten und über seine Studien vor Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie unter Bei fügung eigener Arbeiten schriftlihen Bericht zu erstatten.

Die Kosten für Ein- und Rücksendung dieser Nachweise werden zu Lasten der Stiftungsfonds übernomnen

Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers mieths frei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind

Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Oktober

1902

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März 1902; nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmuna des unterzeichneten Senats eine öffentlihe Ausstellung der Bewerbungsarbeiten stattiinden

Berlin, den 20. September 1901

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste H. Ende

Wettdewerh um das Stipendium der Dr. Paul Shulte-Stiftung für das Jahr 1902

Auf Grund des Statuts der Dr Stiftung, die den Zweck hat, jungen

Paul Schulhe- befähigten Künstlern welhe als immatrifkulierte Schüler ciner der bei der hiefigen Königlichen Akademie der Künste besichenden Unterrichts-Anstalten für dic

| bildenden Künste (der akademischen Hochschule für die bildenden Beurtheilung des dhigherigen |

Künjte oder des akademischen Meister- Ateliers) dem Studium der Bildhauerkun sit obliegen, die Mittel zu einer Studien reise nach Jialien zu gewähren, wird hiermit der Wettbewerb um das Stipendium für das Jahr 1902 eröffnet Als Preisaufgabe gestellt worden „Der Bau eines antiken Temvels“ Die Gestaltung des Neliefs h cit dea Ermessen des Be-

| werbers überlassen; nur muh es ganz? Figuren enthalten, unz

die Figurengröße darf nicht unter 050 m'* werden [

Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten nebsi

schriftlichem Bewerbungsgesuh an das Burcau des Uräs-

sitiums der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1. Márz 1902, Nachmittaas 3 Uhr, erfolgt sein Der Bewerber hai gleichzeitig einzureichen :

1) einen von ihm verfaßten Lebenslauf, aus welchem

der Gang seiner künsilerishen Ausbildung ersichtlich ist,

2) verschiedene während seiner bisherigen Studienzeit von ihm selbst gefertigte Arbeiten,

3) eine schriftli e Fersijerung an Eidesstatt, daß er die von ihm eingelieferte Konkurrenzarbeit E erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt

abe,

4) unge darüber, daß der Bewerber ein Deutscher ist und Zl Zeit der Bewerbung als immatriku- lierter Schüler einer der obenbezeichneten akademischen Unterrichts-Anstalten dem Stübini der Bildhauer- kunst obliegt.

Eingesandte Ar eiten, denen die vorbezeichneten Schrift- stücke und Zeugnisse nicht vollständig beiliegen, werden nit berücksichtigt. Z

Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 4 zu einer Studienreise nah Jtalien.

Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Oktober 1902. Die Auszahlung der ersten Rate im Betrage von 1500 M erfolgt beim Antritt der Studienreise: die zweite Rate in gleicher Höhe wird gezahlt, wenn der Stipendiat vor Ablauf von sechs Monaten über den Verigang seines Studiums an den Senat der Akademie der Künste einen für genügend erachteten Bericht erstattet hat.

Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers mieths- frei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berüsichtigen sind.

__ Eine Theilung des Stipendiums an mehrere Bewerber ist ausgeschlossen.

Die Zuerkennung des Preises erfolgt im März 1902. Nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung des unter- zeichneten Senats eine öffentlihe Ausstellung der Bewerbungs- arbeiten stattfinden.

Die preisgekrönte Konkurrenzarbeit wird Eigenthum der Akademie der Künste.

Berlin, den 20. September 1901.

Der Senat der Königlihen Akademie der Künste,

Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.

Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.

Die Jmmatrikulationen bei der hiesigen Uni- versität für das bevorstehende Winter-Semester eginnen am 11. ODkober und {ließen mit dem 5. November d. N

Jeder, der immätrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bci dem Pförtner der Univernatät mit einer Z u- assungskarte zu versehen. Ort und Stunde der Jmma- trifulation wird bei dieser Gelegenheit mitgetheilt werden.

Behufs der Jmmatrikfulation haben vorzulegen, und zwar sammtliche Zeugnisse im Original: N

_1) die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Rei hs: dasjenige Reifezeugniß einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach ent- sprechenden Berufaprüfungen in ihrem Heimathsstaai vor- geshrieben ist, Ausländer: ausreichende Legitimations- papiere, Paß 2c. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung ;

2) die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugniß von jeder der früher besuhten Uni- veriitäten.

Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugniß nicht erworben , jedoh wenigstens dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er: langung der Berechtigung zum Einjährig-:Freiwilligen-Dienst vorgeschrieben ist, können mit besonderer Erlaubniß der unter- jeihneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und dei der philosophishen Fakultät eingetragen werden.

_ Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeug-

nisse persönlih an den Universitäts-Sekretär abzugeben

mulare zu denselben i nommen werden

Berlin, den 20. September 1901

Die Jmmatrikulations - Kommission Harnack. Daude.

For:

Bekanntmachung

_ y f" Ï - - s » L Markscheidern Carl ch aus Barsinghausen (Pro annover) und Bruno Geipel aus Frankenholz (Rhein

-.. Ï

L Ja! nh ist von uns heute die Befugniß zur jelbständigen Ver Markicheiderarbeiten für den taates ertheilt worden 3, Oftober 1901 Königliches Ober-Bergami

D)

von Vetten

Angekommen: der geistliche Vize-Präsident des Evangelischen Kirhenraths, Wirkliche Ober - Konsistorialrath. ea ies S Ä s rofessor D), Freiherr von der Golz, aus Amsterdam

46

Ober

i A

Nichtamtliches. Deutsches Nei.

Prenßen. Berlin, L Oktober

„_ Seine Majestät der Kaiser und König sind heute amittag wohlbehalten im Jogdschlosse Hubertusstock ein Mroffen und haben daselbsi Heute Mitiag im Beisein n Chefs des Zioilkabinets, irflihen Geheimen Raths | Vr. von Lucanus den Ober-Bürgermeister von Berlin Kirschner

% den Stadt-Baurath Hoffmann empfangen

d, Jhre Majestät die Kaiserin und Königin haden | # Frau Kommerzienrath Martha Ravens, geborenen | De, in Berlin das silberne en-Verdienstkreuz am weißen | Allergnädigft zu ver geruht.

j es sei ferner eine Wi

ônnen dei dem Ober-Pedell in Empfang |

Die vereinigten Aus\hüsse des Bundesraths für Zoll-

lind Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sißung.

Großherzoglich N ERA von Nidda ie men Dr. Marcus sind in

Die Bevollmächtigten zum Bundesrat z hessisher Geheimer Stagiacaih ;

Senator der freien Hansestadt Bre Berlin angekommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Char- lotte“, mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert an Bord, gestern von Palermo nach dem Piräus abgegangen.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ Kommandant: Kapitän zur See Graf von Moltke, mit dem Chef des Kreuzer- Geschwaders, Vize-Admiral Bendemann an Bord, ist am 6. Oktober in Nagasaki eingetroffen.

S M S „Hansa“, Kommandant: Kapitän zur See Paschen, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer-Geschwaders, Kontre-Admiral Kir choff an Bord, und S. M. Torpedo-

opt S 907 stellvertretender Kommandant: Oberleutnant zur See Freiherr von Müffling, sind gestern von Wusung nah Nagasaki in See gegangen. . ;

4 M. S. „Luchs“, Kommandant : Korvetten-Kapitän Dähnhardt, ist am 5. Oktober von Tsingtau nah Schanghai abgegangen.

S M S Saa Kommandant: Korvetten-Kapitän Bérg r, tst am 4. Oktober in Tongku eingetroffen und am 5. Oktober wieder in See gegangen.

_ Langfuhr, 7. Oktober. Seine Majestät der Kaiser iraf, wie „W. T. B.“ meldet, heute Abend 7 Uhr 15 Mi- nuten mittels Sonderzuges hier ein, um bei dem Offizier-Korps der Leib-Husaren-Brigade das Diner einzunehmen. Zum Empfange war der Brigade-Kommandeur, Generalmajor von Mackensen auf dem Bahnhof anwesend. Chargierte des 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1 ritten dem Kaiserlichen Wagen voraus. Troÿ des kalten Herbstwetters hatte sich cine größere Menschenmenge angesammelt, welhe Seine Majestät den Kaiser lebhaft begrüßte. Um 10 Uhr 30 Minuten seßte Allerhöchstderselbe die Reise nah Hubertuss}tock fort.

Vayern. j

Die Kammer der Abgeordneten seßte gestern die Debatte über die Juterpellation, betreffend den Zolltarif, fort. Der Abg. Casselmann (liberal) rechtfertigte, dem „W. T. B.“ zufolgê, die Politik der Liberalen. Diese erkännten den landwirthshaftlihen Nothstand an, müßten aber cine ein- seitige agrarishe Jnteressenpolitik ablehnen, weil es áußer der Landwirthschaft noch andere Erwerbsstände in Deutschland gebe. Der Abg. Aichbichler (Zentrum) vertrat energisch die nteressen der Hopfenbauer. Der Abg. Beckh (kons.) führte aus, die viertägigen Verhandlungen hätten ergeben, daß die überwiegende Mehrheit des Hauses für einen die Landwirth- haft begünstigenden Zolltarif sei. Der veröffentlihte Ent- wurf sei aber ungenügend. Es seien Minimaltarife für alle landwirthschaftlihen Produkte nöthig. Der Minister des Jnnern Dr. Freiherr von Feiliß)\ch erklärte, er werde im Jnteresse der wirklich {wer nothleidenden Hopfen- bauer und Tabackbauer im Bundesrath eine Er höhung der Zolltarifsäße für Hopfen und Taback be antragen. Der ganze Zolltarif verfolge den Zweck, die Lage der einheimischen Landwirthschaft besser zu gestalten und zu erreichen, daß die Höhe der Erträge der Höhe der Pro duktionskosten entspreche. Jm Großen und Ganzen sei die Höhe der industriellen Zölle vershwindend gegenüber der Höhe der landwirthschaftlichen Zolle. Eine Grenze der Er- höhung der leßteren bilde das Jnteresse der übrigen Stände Dil verfolgen und werde deshalb bemüht sein. einen Interessen ausgleich herbeizuführen. Der Aba. Pichler (Zentr.) be tonte, daß seine Partei stets für die Interessen der Land wirthschaft eingetreten sei, und bedauerte, daß die bayerische Regierung im Bundesrath nicht die Wünsche der bayerischen Landtagsmehrheit bezügli) des Gerstenzolls zur bringe Die weitere Berathung wurde sodann veriaat!

Württemberg,

Wie der „St.-Anz. f, W.“ meldet, hat Seine Majestät

Unfana des‘!

Propst und |

ruhe eingetrofei

| den Wahlen zu

M pr A 9 e | verhaftet, 47 aber sofort wieder freigelassen

der Kaijer am Sonntag von Nominten aus folaendes Tele

gramm an Seine Majestät den König gerichtet : Ï 4 T s ¿ 1%

Bs dem b G

Ä 3 A

4 N tinncre mich anka dor NTICT I VOATILDAT À -_ # s T4 A

r Freundschaft ad Deiner rebniähbr hen Regieruna Ì gemeinsamen deu offe zu Gott, daß c n mögen.“ Seine Majestät der König erwiderte: „Tief gerührt durch Dein gütiges und warmes gen Gedächtnißktages, spreche ih Dir meinen derzlichen ür dieses, so für die freundschaftlichen Gesinnungen, ersten Tage an entgegengebraht. Möge mir allezeit mitzuwirken um Weoble

tlandes, was in

Tre untere mnd h

-

Kos Mi daes fai Ä (a. «t

unseces aclic meinen Kräften fiebt, treu zu Kaiser unt

Baden. ce Hoheit der Herzog von 3,” berihtet, mii cini ter dem Grafen de Lur-Sa i und gedenkt dort cinige

Freunden, d in Karls

zu verweilen

Oesterreich-Ungarn.

In Fiume isl es gestern, wle .W. T. B“

heftigen Kundgebungen dak die Polizei eingreifen mußte, Es wurden

meldei il gckommen, so 124 Personen | Ein Polizei beamtcr wurde shwer verlezt. Das Militär blieb die ganze Nacht konsigniert, doch kamen keine weiteren Nuheftörungen vor

Frankreich.

Anläßlich des veröffenllichlen Auswcises über das Er trägniß der indirekten Steuern greifen verschiedene Blätter, wie dem „W. T. B.“ aus Paris mitgetheilt wird, die Finanz: politik und die allgemeine Politik der Negierung heflig an. Das Defizit, sagen sie, sei den Ausftänden u zuschreiben, welhe Handel und Industrie {wer s{ädigten: |

ans der Zugeständnisse an die Sozialisten

Jtalien.

Der Sens und die. Königin sind gestern Vormittag, zum ersten Mal seit ihrer Thronbesteigung, in Mailand eingetroffen. Die Majestäten wurden, wie „W T. B“ be- rihtet, von dem Minister-Präsidenten Zanardelli, mehreren Ministern, dem Bürgermeister Musfi und den Vertretern der Stadt empfangen und begaben sih nah dem Königlichen Palais. Auf dem ganzen Wege bereitete die Bevölkerung dem König und der Königin lebhafte Huldigungen. Abends waren der Domplatz, der Play vor dem Königlichen Palais und die Galerie Vittorio Emanuele glänzend illuminiert.

Spanien. ___ Der Hof wird sich, wie dem „W. T. B.“ qus San Sebastian berichtet wird, am Donnerstag nah Madrid bc- geben. Di: Königin-Regentin unterzeichnet: das Dekret, betreffend die Einberufung der Kammern.

Nach einer Meloung aus Tarragona durchziehen carlistishe Agenten das Land und gehen bis zur Provinz Castellon. Neisende, welche von der Grenze in Barcelona eingetroffen sind, theilen mit, daf die Be- wegung in den nordöstlihen Provinzen eine rein car- listishe sei. Der Minister des Jnnern stellt dagegen in Abrede, daß eine carlistishe Bewegung im Gange sei. __, Der Finanz-Minister Urza iz beabsichtigt, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren die Oktroi-Abgaben stufen- weise abzuschaffen.

Niederlande.

Das „Reuter he Bureau“ meldet aus dem Haag, daß die in den Blättern wiedergegebenen Gerüchte, wonah dem Präsidenten Krüger oder der Burenmission die Mit- theilung zugegangen sei, daß der Schiedsgerichtshof es ab- lehne, von ihrem Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung in der Transvaal-Angelegenheit Kenntniß zu nehmen, irrig seien. Weder der Präsident Krüger, der den Antrag garnicht unter- zeichnet habe, noch die Mission hätten eine derartige Mit- theilung erhalten. Dies sei auh unmöglih, da der ständige Verwaltungsrath des Schiedsgerichtshofes, welcher allein in der Angelegenheit zuständig sei, seit der Einreichung des An- trages nicht zusammengetreten sei. Eine Einberufung des- selben, von der in den leßten Tagen die Rede gewesen, sei bisher nicht erfolgt. i

Türkei.

Aus Konstantinopel wird dem Wiener „Telegr.- Korresp. - Bureau“ gemeldet, daß, nach Meldungen aus Uesküb, in der Nähe der Ortschaft Grandsfko zwischen einer aus 9 Mann bestehenden bulgarishen Bande und türkischen Truppen Zusammenstöße vorgekommen seien. Sechs Bulgaren soll-n getödtet, einer verwundet sein. Die Uebrigen seien entflohen. Auch sollen in der Ortschaft zwei Bomben aufgefunden worden sein.

: Rumänien.

i Der Erbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen- M elningen sind, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern über Predeal, wo _HOochstdieselben von dem König Carol begrüßt wurden, in Schloß Pelesh eingetroffen.

Serbien.

_Der König und die Königin sind am N ch eingetroffen. Die Bevölkerung veranstaltete zu Ehren Allerhöchstderselben einen Fackelzug. Auf eine Ansprache des Bürgermeisters erwiderte der König, wie „W. T. B.“ be richtet: alle in der angeblichen Thronfolgefrage gesponnenen Ränke beruhten auf Machenschaften von Feinden Serbiens und der Dynastie. Die im Zusammenhana damit verbreiteten Krijengerüchte seien durchaus unbegründet. Die Regierung genieße sein volles Vertrauen und walte ihres Amtes zu seiner größten Zufriedenheit.

Sonntag in

D Regierung müsse das allgemeine Interesse des Landes |

| des neuen Vertrags,

Geltuna |

auf heute

| nöthigen Schritte zu thun.

F wirken edi os D odo p nor ooi l 2 Es G utigen e gedenke ic einer mit berilichen

| Roosevelt früheren Gouverneur von Alobama Jones ernannt, welcher

¡ Yen aufweisen,

Amerika.

Dem „Daily Chronicle“ wird aus Washinaton gemeldet: die großbritannishe Negierung und die Regierung der Vereinigten Staaten hätten ih über die Bedingungen / betreffend den mittelamerita nishen Kanal, geeinigt. Danach trete der Clayton-Bulwer- Vertrag außer Kraft, und die Vereinigten Staaten erhielten das alleinige Recht, den Kanal zu bauen. Der Kanal solle der Schiff fahrt aller Nationen unter gleichen Bedingungen offen stehen, aber nur zu Friedenszeiten neutral sein, da die Vereinigten Staaten allcin dessen Neutralität garantierten und die Befugniß haben sollten, in Kricgszeiten alle zum Schuß ihrer Fnteressen Der Präsident Roosevelt werde für die baldige Genehmigung des Vertrags dur den Senat

Die - Nachriht wird dem „Daily Telegraph“ aus Zion mit dem Hinzufügen bestätigt, der großbritannische

Ls

Vlalhin

Botschafter Lord Pauncefote werde im November wieder in ; eintreffen, und dann solle der Wortlaut des neuen Vertrages festgestellt und der Vertrag unterzeichnet werden

Die „Times“ meldet aus New York, der Präsident jade zum Bundesrichter von Alabama den

H Hlgihe atn 4A T LETRLAL 6

Demokrat, aber ein Gegner Bryan's sei jagt haben, er habe Jones ohne Nücfsicht auf die Politik ge: wählt, weil er ihn für den gceignetesten Mann für jenen Posten halte, und er werde au bei anderen Ernennungen dasselbe Verfahren anwenden

Asien.

Zum chinesishen Kommissar für die Verhandlungen î neuer Handelsverträge und einer Nevision des ifes ist, wie „W. T. B.“ erfährt, der Telegrapben Sheng ernannt worden „Times“ berichtet aus

hie japanische

ihuß an

Noosevelt solle ge

Tokio vom 7 Budget werde Einnahmen in der Höhe von 21 Millionen welhe mit dem gewöhnlichen Tilgungs: betrag von 10 Millionen Yen dazu verwendet werden sollten. die Staatsschuld zu verringern. Auch die ordentlichen Aus- gaben würden um verschiedene Millionen herabgcseßt werden, um auf diese Weise eine Erhöhung der Gehälter der Militär: und Zivildeamten und der Löhnung für das Militär zu er- moglichen

Der Emir von y ry Abddur:-Rahman- Khan ijt, wie das „Neuter sche Bureau“ meldet, in Kabul geñorben In Simla eingeiroffene Meldungen besagen, daß der Emir crnsilih frank gewesen jf Am L8. September hade sein ältester Sohn Habid-Ullah-Khan in dem Durbar öffent- lihe Gebete für den Emir angeordnet und am 3. Ottober mitgetheilt, daß sein Vater an diesem Tage um 3 Uhr Morgens gestorden sei

Oktober, Ueber

einen

E Lil oi E

E ear

Ey B Rz ae RA

M

F

Bier

E 1

_-

E