1879 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1879 18:00:01 GMT) scan diff

8. 23. Zu einem Prüfungstermine können mehrere, je- doch nicht über vier Referendare vorgeladen werden.

8. 24. Die Frage, ob die Prüfung bestanden sei, und im Bejahungsfalle, ob dieselbe „ausreichend“, „gut“ oder „mit Auszeihnung“ bestanden sei, wird dur Stimmenmehrheit und zwar nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung entschieden.

8. 25. Die Prüfungskommission für höhere Verwaltungs- beamte hat über die Erledigung der ihr ertheilten Aufträge den Ministern des Jnnern und der Finanzen zu berichten.

Referendare, welche die Prüfung nit bestanden haben, sind auf mindestens sechs Monate Behufs besserer Vorbereitung an eine Regierung 2c. zurückzuweisen. 2

8. 26. Es ist eine einmalige Wiederholung der großen Staatsprüfung gestattet, deren folglosigkeit den Aus\{luß vom höheren Verwaltungsdienste bewirkt. t

8. 27. Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung kann beschlossen werden, daß die wiederholte Anfertigung der schriftlichen Arbeiten, bezw. einer oder der anderen derselben nicht zu fordern sei. : A i

8. 28. Der Präsident der Prüfungskommi}jion hat im Anfange eines jeden Jahres über die im verflossenen Jahre vorgenommenen Prüfungen und deren Ergebniß einen General- bericht zu erstatten.

Berlin, den 29. Mai 1879. :

Königliches Staats-Ministerium. E Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. von Kameke. von Bülow. Hosmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister der öffentlihen Arbeiten May bach nah der Rheinprovinz.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister Dr. Falk aus der Provinz Hessen-Nafsau.

Bekanntma UuUngen auf Grund des Reichsgeseßes von 21. Oftober 1878,

Mit Rücksicht auf 88. 14 und 19 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 91. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das von der unterzeihneten Landespolizeibehörde auf Grund des §8. 11 desselben Gesebes unterm - 24. März d. J. erlassene Verbot der im Verlage der Volksbuhhandlung u Hottingen-Zürih 1879 erschienenen nichtperiodischen DrucksGrift: „Die Frau und der Sozialismus. Von August Bebel“ sh auch auf diejenigen Exemplare diejer Druckschrist erstreckt, welhe unter einem Deckelumschlag mit der Titel-Aufschrift: „Engel, Statistik. Fünftes Heft“ verbreitet werden.

Berlin, den 30. Mai 1879.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß das photographische Gruppenbild, dar- ftellend die Porträts der 24 Vorstandsmitglieder des Allgemei- nen deutshen Arbeiter-Vereins mit Beifügung ihrer Namen und mit der Unterschrift: „Vervielfältigungsreßt vorbehalten. K. P. Reinders, Breélau, Stockgasse 15“, nah S. 11 des ge- daten Gesetzes dur die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ift.

Breslau, den 31. Mai 1879.

Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. Sa

Beranuntmaqung, betreffend Shußmaßregeln gegen die Rinderpest.

Landespolizeilihe Verordnung.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirth- schaft, Domänen und Forsten verordnen wir hierdurch auf Grund des Reichsgesezes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend (Bundes:Geschblatt für 1869, Seite 105 flg.) und der §8. 1 bis 5 der zu diejem Geseße ergangenen revidirten Jnftruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs- Gesetblatt für 1873, Seite 147 flg.) für den ganzen Umfang unseres Bezirks was folgt : 8. 1. Verboten ist die Ein- und Dur&fuhr aus Rußland

von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, sowie der von diesen Thieren stammenden Theile in frischem Zustande. 8, 2, Der Eintrieb von Schweinen aus Rußland auf Landwegen da, wo derselbe aus Rücksicht auf die Zollgeseße zu erfolgen hat, unterliegt keinen Beschränkungen. Sollen dagegen Schweine eingeführt werden, welche ver- mittelst der Eisenbahnen bis zur Grenze befördert worden sind, dann is die Einfuhr an die Bedingung geknüpft, daß Diejenigen, welche sie bewirken wollen, sih den in Eydtkuhnen und Prosiken stationirten Grenzthierärzten oder im Falle deren Abwesenheit den dortigen Grenzkommifsarien gegen- über darüber ausweisen, daß die Schweine aus Gegenden des russishen Reiches kommen, in denen notorisch die Rinderpest nit herrscht. ——— 8, 3. Häute und Därme dürsen nur eingeführt werden, wenn sie voükommen trocken oder gesalzen, Knochen, Hörner und Klauen nur, wenn fie vollkommen lufttroden und von thierishen Weichtheilen befreit sind, unbearbeitete Wolle nur, wenn sie in festen Säcken verpackt ist.

Die vorstehend im §. 3 genannten Gegenstände dürfen jedoch nur über Eydtkuhnen und Prostken v:rmittelst der Daß diejelben die zur Zulas- Eigenschaften haben, ist auf rusfishem Gebiete dur die Grenzthierärzte in Eydtkuhnen und Prostken, oder im Falle deren Abwesenheit dur die dor- tigen Grenzkommifsarien festzustellen, an welche sih Diejenigen, mit ihren diesfälligen

Die Einbringer der tragen, welche dur oder Grenzkommitarien

Eisenbahn eingeführt werden. sung der Einfuhr verlangten

welche die Einfuhr bewirken wollen, Anträgen direkt zu wenden haben. Gegenstände haben au die Koften zu die Zuzichung der Grenzthierärzte entstehen. 4, Dem Einfuhrverbote unterliegen nit : 1) Butter, Milch,

j äse und geschmolzenes Talg, leßteres jedo nux, wenn es sich in Fässern oder Wannen be-

2) bearbeitete, beziehungsweise einer Fabrikwäsche unter- worfene Wolle, Haare und Borsten. S Die Einfuhrverbote, welche die Allerhöchste Kaiserliche Verordnung vom 8. April d. J. (Reichs-Gesebblatt Seite 125) E ns t erhält, bleiben selbstverständlih unverändert in

raft. 8. 5. Unsere, in Folge des Ausbruches der Rinderpest in der Stadt Stallupönen unterm 3. Dezember v. F. erlassene landespolizeilihe Verordnung (Amtsblatt für 1878, Seite 339) wird, mit Ausnahme der ad Nr. IV. derselben angeordneten Vieh-Revisionsmaßregel, welche durch unjere Verordnung vom 1. April dieses Jahres (Amtsblatt Seite 94/95) noch ver- schärft worden i, E aufgehoben. Q Die auf die Eisenbahnverladung von Rindvieh im „Fn- lande Bezug habenden Voxschriften bleiben unverändert in Kraft. 4 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung unterliegen neben der Tödtung der verbotswidrig eingeführten Thiere, und der Vernichtung der verbotswidrig eingeführten Gegenstände den Strafbestimmungen des Reichs- geseßes vom 21. Mai 1878 (Reichs-Geseßblatt für 1878, Seite 95/96) und des §. 328 des Reichs-Strafgeseßbuches. Gumbinnen, den 28. Mai 1879. Königliche Regierung, Abtheilung des JFnnern.

Bekanntmachung. Nab Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseßz-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht : i 1) der Allerhöchste Erlaß vom 6. März 1879, dur welchen ge- nehmigt worden ist, daß die zur Regulirung des Rußstromes von Tattomischken bis Ruß erforderlihen Bodenflächen im Wege des Enteignungsverfahrens erworben werden, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 17 S. 105, ausgegeben den 23. April 1879; 5 H 2) das Allerhöchste Privilegium vom 17, März 1879, wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Röfseler Kreises im Betrage von 192 090 Æ, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 18 S. 93/94, aus- gegeben den 1. Mai 1879; : . + : 3) der Allerhöchste Erlaß vom 19. März 1879, betreffend die Verleihung des Enteignungsrets an den Kreis Darkehmen bezügli der zum Ausbau einer Kreizhaufsee von Ströpken nach_- Königs» felde erforderliben Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 18 S. 114, auêgegeben den 30. April 1879; : À) der Allerhöchste Erlaß. vom 24. März 1879, betreffend die Genebmigung einer auf die Vollziehung und Beglaubigung der auê- zugebenden Pfandbriefe bezüglihen Aenderung des Statuts der Neuen Westpreußishen Landschaft vom 3. Mai 1861, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 17 den 26. April 1879, : der Königlichen Rezierung zu Marienwerder Nr. 18 S. 139, aus- gegeben den 30. April 1879; - : _ ; 5) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1879, betreffend die Erhebung des Brückenaufzug2geldes an den Brücken über den Sakrow- Pareter Kanal bei Nedliß und Marquardt, dur das Amtsblatt der F tien egte G ¿¡u?Potédam Nr. 20 S. 204, ausgegeben den 16. Mai 1879; 6) der Allerhö&ste Erlaß vom 9. April 1579, betreffend die Ver- leibung des Enteignungsrechts an den Kommunalverband des Re- gierungsbezirks Wiesbaden bezüglih der zur Fortführung der joge- nannnten Wisperstraße yon der Einmündung des Fishbas in die Wisper bis na Lange--s{bwalbach im Untertaunusfreise erfotder- liche Grundstlite, dur&- das Amtsblatt der Königlichen Regierung ¡zu Wiesbaden Nr. 19 S. 117, ausgegeben den 8. Mai 1879.

S. 77, ausgegeben

Bekanntmachung für Seefahrer. Am 13. d. Mts. beginnt in der hiesigen Staats-Navigationé- ibule die nächste Steuermannéprüfung. : Die Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Altona, den 1. Juni 1879, ; Der Königliche Navigationescul-Direktor. Oehme.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Vormittag um 10 Uhr zum Gottesdienst in die Friedensfkirhe zu Potsdam und empfingen Nachmittags den Minister des Jnnern, Grafen zu Eulenburg.

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge der Hofmarschälle und des Chefs des Militär-Kabinets, General- Adjutanten von Albedyll entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf am 30. Mai, Abends 8 Uhr 20 Minuten,

von Wilhelmshöhe kommend, auf der Station Wildpark ein Höchstderselbe der

und begab Sih nah dem Neuen Palais.

Am Sonnabend, den 31., wohnte Trauerfeier für den verstorbenen Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Keller in der Friedenskirhe zu Potsdam bei und stattete sodann Jhren Majestäten auf Schloß Babelsberg einen Besuch ab.

Am Pfingstsonntag wohnten Jhre Kaiserlichen und Königlihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Gottesdienst in der Kirde zu Born- stedt und am zweiten Feiertage mit Zhren Majestäten der Predigt des Hofpredigers Or. Kögel in der Friedenskirhe zu Potsdam bei.

Nachmittags Majestäten auf Schloß Babelsberg.

oder fommandirter Offiziere auf Dampfschiffen allgemein fafe überno.umen werden dürfen, fernung 20 Meilen und darüber beträgt.

besuhten die Höchsten Herrschaften Jhre

Mittelst der bisher auch auf die Offiziere der Landgensd'armerie angewendeten Allerhöchsten Ordre vom 25. April 1867 ist genehmigt worden, daß die Kosten für Beförderung der Dienstpferde einzeln verseßter

Eisenbahnen oder in dem Falle auf die Staats- wo die zurüdckgelegte Ent- Diese Bestimmung ist, naH einem Cirkular-Erlaß des Ministers des Fnnern vom n : 8. v. M., auh nah der inzwischen, mittelst Allerhöchster Ver- | bazars abgeschlossene Konvention. ordnung vom 23. Mai 1878, erfolgten anderweiten Regelung der Umzugskosten der Personen des Soldatenstandes noch in Kraft verblieben, demgemäß auf die Genéd’armerie-Offiziere

kosten neben den ihnen auf Grund der Allerhöchsten Verord- nung vom 27. Januar cr. zustehenden erhöhten Umzugs- fosten-Säßzen zu gewähren.

Rüefsichtlih der Frage, ob den ernannten Staats- verwaltungsbeamten für die Wahrnehmung der Funktion als Beisißer des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geshworenen Diäten und Reisekosten aus Staatsfonds zu zahlen seien, hat der Minister des Fnnern in einem Cirkularerlaß vom 22. v. Mts. die Ansicht ausge- sprochen, daß die bezüglichen Geschäfte in der Regel ohne solche Kosten abgewickelt werd:cn fönnen. Denn da der fungirende Beamte mit den Verhältnissen des betreffenden Bezirks, innerhalb dessen er als Beisißer von Ausschüssen für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen bestellt werde, anz vertraut sein solle, so erscheine es geboten, für jeden fol en Bezirk möglichst enge Grenzen zu ziehen und nicht ohne Noth einen und denselben Staatsbeamten zum Beisißer für mehrere Ausschüsse deren je einer für jeden Amts- gerihtsbezirk zu bilden sei, §. 40 des Gerichtsverfassungs- geseßes vom 27. Januar 1877 zu bestellen. Nur insofern diese Regel sih niht einhalten lasse und die bezüglichen Kosten auch niht aus dem Dienstunkosten-Aversum des fungirenden Staatsverwaltungsbeamten bestritten werden müßten, werde die Uebernahme dieser Kosten auf die Staatskasse erfolgen L, es seien indessen derartige Fälle thunlichst zu ver- meiden.

Mittelst Allerhöchster Kabinetsor:re vom 13. Mai cr. ist befohlen worden, daß der Absatz 4 des 8. 2 der „Verordnung über die Érgänzung des Offizier-Corps der Kaiserlichen Marine“ folgenden Zusaß erhält: „Dem Zeugniß muß ferner die Bescheinigung eines Schwimmlehrers beigefügt sein, aus welcher hervorgeht, daß der Angemeldete schwimmen fann und eine Shwimmprobe von mindestens 30. Minuten Dauer befriedigend abgelegt hat.“

Der Kaiserliche Gesandte, Freiherr von Caniß, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit vom Haag fungirt als interimistisher Ge- schäftsträger der Legations-Rath von Schmidthals.

Der Kaiserlihe Gesandte in Washington, von Schlözer, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Als interimistisher Geschäststräger fungirt wäh- rend der Abwesenheit des Gesandten der Legations-Sekretär Graf August von Dönhoff.

Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath, Prâä- sident der General-Kommission für die Provinz Schlesien, Dr. Schellwiß, is aus Breslau hier eingetroffen.

Der Direktor des Allgemeinen Kriegs-Departements, General-Lieutenant von Voigts - Rheß, ist von Jn- spizirungsreisen hierher zurücfgekehrt.

Se. Durgllauht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst-Lieutenant und Commandeur des 2. Garde-Dragoner-Regiments, is von einem kurzen Urlaube nah Regensburg hier wieder eingetroffen.

Bayern. München, 30. Mai. Die „Allg Zig: meldet : Die beiden Bürgermeister unserer Residenzstadt haben Einladungen zur Bildung eines Festcomités behufs Veran- staltung einer Festfeier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares erlassen, und wird sich dieses Comité heute Abend im Sißungssaale des Magistrats ver- sammeln, um das Programm der Feierlichkeit zu berathen und festzustellen.

Sachsen-Weimar - Eisenach. Eisenach, 30. Mai. Eine heute erschienene Regierungs-Bekanntmachung ordnet die Neuwahlen zum Landtage auf den Monat September an. Zunächst sind die zuständigen Behörden mit Ausstellung der Wählerlisten beauftragt worden.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Me iningen, 30. Mai. (Magdb. Ztg.) Der Landtag hat den Extra- zushuß von 9000 M zur Universität Jena mit 19 gegen 3 Stimmen bewilligt. Die Besoldungen der drei Schul - inspektoren sind mit 4000, 3600 und 3300 M, die der fünf Direktoren höherer Lehranstalten auf 5200, 4800, 4500 und je 4200 M festgeseßt; der seither mit 1720 # gewährte Zu- \huß an arme Gemeinden für Kirchen- und Schulbauten wurde auf 4000 M erhöht, die Bewilligung von 11 000 M zur Besoldungserhöhung der Geistlichen dagegen noch aus- geseßt, da erst der Finanzaus\{huß nochmals darüber berathen fol, Die Besoldungen der Forstmeister wurden mit 4800, 4200 und 3500 M bewilligt. S

Oesterreich-Ungarn. Wien, 31. Mai, Wie die „Polit. Korresp.“ erfährt,

wegen der Griehcnland einer Jnvasion bcdrohenden

mit

Note an die Pforte gerihtet. Aus Philippopel wird derselben Korrespondenz gemeldet: Das in Folge eines Kom- betreffend die

digung des Firmans,

ist gestern nur theilweise eingehalten worden.

Opportunitätsrüsihten verfügen möge. es wegen programmmäßigen

kommen. Paschas wurden lesen. verlesung der Aktenstücke in machte dem gegenüber die mission geltend.

1. Junîi.

riehisher Sprache.

1879 betreffs Bosniens, der Herzegowina und Minister Dr. Gisfra ist gestorben.

Pest, 31, Mai, 1 vo wie die

findet,

na wie vor anzuwenden, und es sind mithin diesen leßteren Offizieren in den betreffenden Fällen die qu. Pferdetransport-

ge Ministerrathe hat,

hat die griehische Regierung

Konzentrirung türkischer Truppen an der Grenze eine Depesche an die Großmächte und gleichzeitig auch eine

promisses vereinbarte Programm für die feierlihe Verfkün- | Ernennung Alek o Paschas und die Sanktion des organischen Statuts Wegen der an- dauernden Aufregung unter der Bevölkerung erklärten die Mit- glieder der europäishen Kommission, daß Aleko Pascha in der Frage wegen des Aushissens der türkishen Fahne lediglih nah

In Folge dessen ist ufhissens der türkishen Fahne und deren Salutirung vorläufig zu keiner Vereinbarung ge- Der erwähnte Firman und die Proklamation Aleko in türkischer und bulgarischer Sprache ver- Die griechische Deputation protestirte wegen der Nicht-

Aleko Pascha cmüdung der europäishen Kom-

Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht die

zwishen Oesterreih-Ungarn und der Türkei am e April 0Vvi-

Der ehemalige

In einem vorgestern Abends stattge- „Pester Korr.” er- ährt, die ungarische Regierung die von der österreihish-un- garishen Zollfonferenz seiner Zeit festgesezten Instruktionen be-

li Vertragsverha ndlungen mit Serbien voll- inhaltlih puigeheien: Die genannte Korrespondenz versichert auf Grund fompetenter «Jnformation, daß bezüglich des ser- bischen Eisenbahnanschlusses zwischen der österreichischen und der ungarischen Regierung keinerlei Differenz auf- ge war, cs wurde einmüthig Semlin-Belgrad als

ns{hlußpunkt vereinbart. Nachdem auch die österreichische Regierung die bereits erwähnten Jnstruktionen genehmigt hat, erfolgt die Einladung an die serbishen Vertreter in den nächsten Tagen und die Verhandlungen dürften sodann in Wien in der zweiten Hälste des Juni beginnen.

Schweiz. Bern, 2. Juni. (W. T. B.) Die Bundes versammlung ist heute mit Ansprachen der beiden abtre- tenden Präsidenten eröffnet worden. Jm Nationalrath gab Roemer in seiner Rede dem Bedauern darüber Ausdruck, daß die Todesstrafe wieder gestattet werden solle, ermahnte jedoch zur republikanishen Unterordnung unter den Willen der Mehrheit, Der Nationalrath wählte Künzli (Aargau), liberal, mit 80 von 93 Stimmen zu seinem Präsidenten und Burkhardt (Basel), ebenfalls liberäl, mit 51 von 98 Stimmen zum Vize-Präsidenten. Der Kandidat der Ultramontanen, Wek, erhielt 46 Stimmen. Die bisherigen Stimmenzähler wurden bestätigt. Der Ständerath wählte seinen bisherigen Vize-Präsidenten Stehlin (Basel), fonservativ, mit 36 von 40 Stimmen zum Präsidenten. Zum Vize-Präsidenten wurde Sahli (Bern), liberal, mit 20 Stimmen gewählt. Der Kandidat der Ultramontanen Hettlingen, erhielt 18 Stimmen. Die bisherigen Stimmen- zähler wurden bestätigt.

Niederlande. Haag, 29. Mai. (Leipz. Ztg.) Das Ministerium hat gestern von der C A der Generalstaaten ein Vertrauensvotum erhalten. Mit sehr großer Majorität (59 gegen 14 Stimmen) genehmigte die Kammer das Budget des Kriegsdepartements. Der neue Kriegs-Minister Hr. den Beer Port ugael wird nun an das Werk gehen, um weitere Vorlagen zur Verwirklihung der von ihm dargelegten Reformpläne für Herstellung einer zweckmäßigen und zugleih fparsamen Heereseinrihtung vor- zubereiten. Bei der Debatte erklärte er fi entschieden für die Einführung der persönlichen (allgemeinen) Dienst- pflicht, die er als erstes Erforderniß zur Verbesserung der lebenden Streitkräfte bezeihnete. Es fann also wohl bald eine Entscheidung über die Frage erwartet werden, ob auch in den Niederlanden das System der allgemeinen Dienstpflicht zur Geltung gebracht werden solle. Vit großem Geschicke errang Hr. den Beer Portugael die Zustimmung der Kammer zu seinen Vorschlägen für die Küstenverthei- digung; es wurden ihm ansehnlihe Mittel bewilligt zur Errichtung von Forts für die Vertheidigung der Seethore und Seestraßen. Zu den genehmigten Werken gehört auch ein Fort zu D (an der Einfahrt in den Amsterdamer Nordsee-Kanal). Jn der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer der Generalstaaten wies bei Gelegenheit einer Be- rathung bezüglich der Konsular-Uebereinkunft mit den Ver- einigten Staaten von Nordamerika Hr. Godefroi auf die Nothwendigkeit hin, daß endlih zwischen den Niederlanden und Nordamerifa ein Auslieferungsvertrag abge- {lossen werde. Der Minister der Auswärtigen An- gelegenheiten mahte hierauf die Mittheilung, daß -in Kurzem die Unterzeihnung eines Auslieferungsvertrages mit Nordamerika zu erwarten sei, und der Justiz-Minister fügte hinzu: über die größten Schwierigkeiten, welche in diesem Kontrakte bisher bestanden, sei man jeßt hinaus- gekommen, und es müßten nur noch einige Kleinigkeiten ge- regelt werden.

Großbritanuien und Jrland. London, 1. Juni: (W. T. B.) Laut Nachrichten aus Capetown, vom 14. Mai, hat Oberst Wood sein Quartier von Kambula nah Queens-Kraal bei dem Flusse White Umvolosi verlegt, um die Verbindung mit dem General Newdigate zu er- leihtern. Es gehen ununterbrohen Transporte zwischen Tugela und den weit vorgeshobenen Forts; man bemerkt indeß selten Zulus.

Frankreich. 17015, 1. gun B. 2. D) Der Präsident Grévy empfing heute den Prinzen Alexander von Battenberg, welcher am 4. d. M. nah London ab- reisen wird.

_Das heutige „Journal officiel“ veröffentliht ein Geseß, welches dem Marine-Ministerium einen außerordent- lichen Kredit von 500 000 Franken zur Hülfe für die Kolonie RNéunion eröffnet.

Spauien. Madrid, 30. Mai. (Ag. Hav.) Die amtliche xSaceta“ meldet die Ernennung Barzanallana’'s zum Senats-Präsidenten. :

831, Mai. (W. D. B) In einer hier slall- gehabten Versammlung von etwa 230 Deputirten der ministeriellen Partei sprach sich der Minister- Präsident, Martinez Campos, dahin aus, daß er die von Canovas del Castillo inaugurirte Politik fortseßen werde, Er werde den Stand der Armee um 13 000 Mann reduziren und alle nur möglichen Ersparnisse eintreten lassen. Schließlih forderte Martinez Campos zu einer Ver- einigung der Liberalen mit den Konservativen auf, um über die chwebenden Fragen, namentlih über die kubanische, eine Einigung herbeizuführen.

1. Pte (W. T. B.) Die bei Eröffnung der Cortes ge altene Mon ep e sagt: Die Regierung werde fortfahren, den liberalen Prinzipien praktische Folge zu geben, und bestrebt. sein, Mißstände in der Verwaltung zu verbessern und größtmöglichste Sparsamkeit eintreten zu lassen. Die Be- ziehungen zu den Mächten seien durchaus herzlihe. Das bei Gelegenheit der ali 4 Anleihe von der Nation kundgegebene Vertrauen gestatte, das Defizit zu regeln. Das neue Budget werde der Bevölkerung kcine neue Casteni auferlegen. Die Re- gierung werde Vorschläge machen, um die Folgen des Krieges auf Kuba nah Möglichkeit zu mildern und die Sklaverei auf den Antillen zu beseitigen, An die Mitglieder der Legislativen wird {ließlich die Aufforderung ad im Bunde mit derx Regierung dahin zu wirken, daß Spanien seinen früheren Glanz wieder erlange. -

_ Portugal. Lissabon, 30, Mai, (Ag. Hav.) Der Con- seils-Präsident de Fontes Pereira de Mello exklärte den Kammern, daß unlösliche Schwierigkeiten, die sih inner- halb des Kabinets ergeben, die Gesammt-Demission der

inister zur Folge gehabt hätten, und baß Se. Majestät der König dieselbe angenommen habe,

31. Mai. (Ag. Hav.) Die Cortes haben \ich bis zum 20. Juni vertagt und die Abstimmung üb i - S bis bahin erson s g über das Finanz 7A Qu . T. B.) Das neue Ministerium ist, wie folgt, gebildet worden: Braamcamp: Präsidium und Auswärtiges, Luciano Castro: Jnneres, Henrique Barros Gomez: Finanzen, Machado: Justiz, Marquis Saragoza: Marine und Kolonien, Augusto Carvalho : öffentliche Arbeiten.

Italien, Nom, 1. Juni. (Jtalie.) Das Central- Bureau des Senats hat den Präsidenten des Staatsraths Cadorna zum Berichterstatter über das C ivilehegeseß er- nannt. Am 27. Mai ist die Korvette „Garibaldi“ nach Peru abgegangen.

__ Griechenland. Athen, 2. Juni. (W. T. B.) Nach einer hier eingegangenen Meldung hat sich ein etwa 400 Mann zählender Trupp albanesisher Frregulärer der Stadt Almyro bei Volo bemächtigt und droht die Stadt zu plün- dern und die dasige Kaserne anzuzünden, falls ihm nicht der rüständige Sold ausgezahlt werde. Auf Cypern herrscht grone 5 La gun g, weil ae türkishe Gouverneur in Fama- i Eingeborene ohne vorausgegangen s und Urtheil hat hinrihten lassen. S

Bulgarien. Sofia, 1. Juni. (W. T. B.) Das Ministerium, welhes nach dem Eintreffen des Prinzen Alexander von Battenberg gebildet wird, dürfte voraussichtlich wie folgt zusammengeseßt werden: Grecoff Justiz, Natchonich Finanzen, Volovith Arbeiten, Karaveloff {Fnneres. Die

äumung Seitens der Russen nimmt einen s{hnellen Fortgang; an den Grenzen von Macedonien stehen nur noch 4 Escadrons Husaren und 4 Sotnien Kosaken.

_ Nußland und Polen. St. Petersburg, 31. Mai. Wie die „Agence Russe“ erfährt, hat Se. Majestät der Kaiser Alexander mit Rücksicht auf die in dem Gesund- heitszustande Fhrer Kaiserlihen Hoheit der Großfürstin Maria Pawlowna eingetretene Besserung die für heute in Aussicht genommene Reise von Livadia nah St. Peters- burg aufgegeben. Der Kaiser wird sich vielmehr seiner Zeit von Livadia direkt nach Berlin zur Feier der goldenen Hochzeit des Deutschen Kaiserpaares begeben.

Der hiesige General-Gouverneur Gurko hat eine Verordnung erlassen, durch welche einige Beschränkungen betreffs des Anfaufs und Verkaufs stark wirkender Gifte eingeführt werden,

E Juni. (D) Ver „MNegterungsvole- veröffentlicht einen Kaiserlihen Ufas, vom 26. Mai, durch welchen der Finanz-Minister angewiejen wird, Behufs Beschaffung der Mittel zur Delung der durch den leßten Krieg hervorgerufenen außerordentlihen Ausgaben eine innere 5s prozentige Anleihe im Nominalwerthe von 300 Millionen Rubel unter den folgenden Bedingungen zu emit- tiren: Die Anleihe wird in dem Staats-Schuldenbuch unter der Benennung „Dritte Orient-Anleihe“ eingetragen. Die Obligationen im Minimalbetrage von 100 zu 1000 Rubel werden au porteur emittirt. Die Zinsen werden zwei Mal im Jahre, am 1. Mai und am 1. November, vom 1. November 1879 ab gerehnet, ausgezahlt werden. Die Amortisation er- folgt nah 49 Jahren. Fn Gemäßheit des obigen Ukas' ver- tente die Staatsbank eine Bekanntmachung, daß die Sub- skription am 5., 6. und 7. Juni zum Course von 921/25 Rubel eröffnet werden wird.

_ Gemäß einem Kaiserlichen Ukase dehnte der zeit- weilige General-Gouverneur von Odessa die Wir- kung des Ukases vom 17. April, bctreffend die Einseßung der provisorischen General-Gouverneure, auh auf die Gouvernements von Jekaterinoslaw und Bess- arabien aus.

__— 2. Zuni. (W. T. B.) Das Befinden Jhrer Kaiser- lichen Hoheit der v e R Maria Pawlowna hat sih, nah dem neuesten Bulletin, wesentlich gebessert; die Gemüthsstimmung ift eine gehobenere, auch ist ziemlicher Appetit eingetreten. Bedenkliche Symptome sind zur Zeit nicht vorhanden.

Aus Kiew wird gemeldet, daß in Gemäßheit des ergan- genen Urtheil sf pruchs der preußishe Staatsangehörige Ludwig Brandtner, der Edelmann Valerian Ossinsky und der Unbekannte, der sih den Namen Antonoff beigelegt hatte, am 26. v. M. mittelst des Stranges hingerichtet worden sind. Die gegen Sophie von Herzfeld erkannte Todesstrafe wurde in Zwangsarbeitsstrafe von unbestimmter Dauer umge- wandelt. i 8, Juni (W. T. B.) Nach amtlicher Bekanntmachung ist die Prozeßverhandlun ß gegen den ehemaligen Kollegien- Sekretär Solowjeff, welher wegen Staatsverbrechens (Attentat auf den Kaiser) unter Anklage gestellt ist, vom obersten Gerichtshof auf den 6. d. M. angeseßt worden.

Amerika. Washington, 1. Juni. (W. T. B.) Der Schatsekretär Sherman macht bekannt, daß sämmtliche Certifikate der konsolidirten Anleihe vectheilt sind, und daß die Subskription auf die Obligationen der 4 prozen- tigen konsolidirten Anleihe geschlossen ist. Delegirte der demokratischen Partei des Senats und der Repräsentanten- kammer haben sich dahin geeinigt, die sofortige Annahme des Entwurfs des Kriegsbudgets für das nächste Finanzjahr zu empfehlen, vorausgeseßt, daß ein Artikel darin aufge- nommen werde, welcher jede Verwendung von Truppen als Polizeibehörde während der Wahlen verbietet. Nach hier eingegangenen Nachrichten hat in Kansas und Nebraska ein Orkan gewüthet, durch welchen 40 Personen getödtet und mehx als 100 verwundet wurden. 50 Gebäude sind zer- stôrt worden. Die Ernten und anderes Besizthum haben be- trächtlihen Schaden erlitten.

Süd-Amerika. Aus Panama über New-York ein- egangenen Nachrichten des „W. T. B,“ vom 24, Mai zu- olge war einem peruanischen Transporte die Ein- chiffung von Kriegsmaterial gestattet worden, obschon er chilenishe Konsul dagegen proteslirte. Die chilenische Flotte hat das Submarinekabel bei Arica zerstört und die Stadt Mejillones niedergebrannt.

__ Mr 10 v0 (Marinc « Vexordnungs - Blattes“ hat folgenden Inhalt: Exerzirreglement lr die Sciffsgeschüpe.

Unvermuthete Kassenrevisionen, Nachweis der Schwimmfähigkeit der Offizier-Aspiranten der Kaiserlich,n Marine, Kleiderdepot in Wilhelmshaven, Ausrüstung mit Messegeschirr. Goltesdienst an Bord, Abänderung des Marine-Geldverpflegungs-Neglements (Büchsenmacher), Aufhebung der Restverwaltung. Inhalls-

verzeichniß * der Schiffsbücherkisten. ä Benachritigungen. ücherkisten Personalveränderungen.

Nr. 35 des „Amtsblatts der deutshen Reichs- - und Telegraphenverwaltung“ entbält: S eclioiGas: wirt 23. Mai 1879. Einführung von Bezirks-Leitzetteln. Vom 24. Mai A D ani Meer adung mit Dänemark. Vom 26. Mai 1879, ränkung in der Ausfte von ( ini für besondere Telegramme. Ma S

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlihung-n des Kaiserlichen Ges - heitsamts find in der 21. Fahreswoche von je T ee wohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben emeldet: in Berlin 26,1, in Breslau 35,1, in Königsberg 24,7, in öln 30,1 in Frankfurt a. M. 20,9, in Hannover 27,0, in Cafsel 30,3, in Da S in Stettin 35,0, in Altona 29,4, in Strafß- burg 34,4 in München 47,7, in Nürnberg 21,6, in Augsburg 35,3, in resden 24,7, in Leipzig 20,8, in Stuttgart 24,2, in Braunschweig 35,7, in Karlsruhe 25,0, in Hamburg 32,0, in Wien 32,2, in Buda- pest 51,4, in Prag 35,5, in Triest 29,6, in Basel 26,9, in Brüffel 27,5, in Paris 24,8, in Amsterdam 27,1, in Kopenhagen 25,0, in Stockholm 22,5, in Christiania 14,3, in St. Petersburg 47,1, in Warschau 20,5, in Odessa 28,7, in Bukarest 25,5, in Rom —, in Turin 24,8, in Athen —, in Lissabon 29,8 in London 21,6, in Glasgow 210, in Liverpool 23,8, in Dublin 35,0, in Edinburgh 23,5, in Ulerandria (Egypten) 30,2. Ferner aus früheren Wochen : in New- a E i in St. Leuis 8,8, in Chicago 14,4, in 2) U 3 i D i Madras 26 alcutta 34,1, in- Bombay 35,1, in ährend der Berichtswoche fand an den meisten deutschen Beob- achtungéstationen ein mehrmaliger Wechsel des Windes de f Wochenbeginn herrschten an den östlihen Stationen mehr südöftliche, an den mitteldeutschen nordöstlihe, in München westliche, in Karls- . ruhe südliche Luftitrömungen, die ¿zum Theil nach Süd- und Nordost, zum Theil nah Südwest umgingen. In der zweiten Wocbenhälste überwog in Mittel- und Süddeutshland Südwest, in Ostdeutsch- land und in Karlsruhe Nordostwind, der am Shluß der Woche meist in nördliche, in Karlsruhe in :südlihe Richtungen überging. A E eg) pit He d N waren nicht selten. er behauptete sich währen N [el hohen Standpunkte | h er ganzen Woche auf seinem Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren deutschen Städte gestalteten sih in der Berichtswoche G Die all- N für die deutshen Städte stieg j a 28,7 der Vorwoche D Jahr berech he (auf 1009 Bewohner und aufs Die Sterblichkeit des Säuglingsalters hat besonders in den Städten des Ober-Rheins und des A ielbatsber Oibicaolaitos zugenommen, so daß die Gesammtsterblichkeit dieser Altersklasjse höher O p ras Pee und A f 009 Lebenden aufs Jahr ne ; inder unter ahr siardbe 2 G München 1990) Jahr starben gegen 92.6 der Vorwoche : nter den Todesursachen gewannen besonders diphtherische Affek- tionen wieder E Ausdehnung, namentli pr RNertI® Wer Danzig, Dresden, Hamburg u. a. O. Masern herrschen in Hamburg, Krefeld, Straßburg, Karlsruhe, Pest; das Scharlachfieber in Ham- burg. Todesfälle an Unterleibstyphus stiegen in München auf 13, in St. Petersburg auf 35; an Flecktyphus in Berlin auf 7. Aus Thorn, Breslau, Beuthen, Königshütte, Odessa werden vereinzelte, aus St. Petersburg 5 Todesfälle daran gemeldet. Neuerkrankungen daran wurden in Berlin und Breslau weniger; auch der Rüfallstyphus zeigt sich in den genannten Orten seltener, wird dagegen in Danzig, Hamburg, Hannover, Braun- s{chweig, in meist von auswärts eingeshleppten Fällen, häufiger beobachtet. Darmkatarrhe der Kinder forderten in München, Augsburg, St. Petersburg viel Opfer, der Keuchhusten in Wien, Cöln und Breslau. Todes fâlle in entzündlihen Affektionen dec Ath- mungsorgane, sowie Scwlagflüsse waren an vielen Orten vermehrt. Die Pocken zeigen in Wien, Paris, St. Petersburg erheblihe Nachläffe, in London, Pest und Triest stieg die Zahl der Todesfälle. Aus Genf und Barcelona werden 3, aus Odessa 2, aus Venedig und Lissabon je 1 Todesfall gemeldet. Jn Triest verlief 1 Fall von Cholera nontras mit tôdlihem Ausgange.

_— Das XXXUV, Heft der Beiträge zur Königreihs Bayern, das, herausgegeben vom Königlich bayerishen ftatistishen Bureau, im Kommissionsverlage von Adolf Adckermann (vormals E. A. Fleishmann) zu München vor Kurzem crschienen ist, enthält den 1. Theil der bayerischen Ge- werbestatistik, nah der Aufnahme vom 1. Dezbr. 1875, oder den Nachweis der persöônlihen Verhältnisse der Gewerbe- betriebe für das Königreich Bayern und dessen einzelne Regierungsbezirke. An eine Einleitung, in welcher Dr. Georg Mayr, der Vorstand des Bureaus eingehend darlegt, in welcher Weise die gewerbestatistische Aufnahme selbständig, insbesondere außer Ver- bindung mit der allgemeinen Volkszählung, vorgenommen worden, {ließt sih zunächst ein alphabetisches Register der Gruppen, Klassen und Ordnungen, sowie der besonders hervorgehobenen einzelnen Gewerbe- betriebe an. Auf dieses Register folgen 6 Tabellen. Die 1. Tabelle betrifft die Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen (die Kleinbetriebe mit und ohne Motoren) und enthält einen sachlich vollstän- dig gegliederten Nachweis für die Kleinbetriebe und deren Perfonal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 2. CLabelle bringt den besonderen Nachweis der in der 1, Tabelle enthaltenen Gewerbebetriebe mit fünf und weniger Gehülfen, bei welcben Umtriebsmaschinen verwendet sind (der Kleinbetriebe mit Motoren), und einen sachlic vollständig gegliederten Nachweis für deren Perfonal, unterschieden nach Regierungsbezirken. Die 3. Tabelle und die Ge- werbebetriebe mit mehr als fünf Gehülfen (die Großbetriebe mit und ohne Motoren) und trifft einen sachlich vollständig gegliederten Nachweis für deren Personal, unterschieden nah Regierungsbezirken. Die 4, Tabelle bezieht sich auf die Kleinbetriebe mit Motoren und die Großbetriebe mit und ohne Motoren, und enthält einen Nachweis für die Gewerbebetriebe als solche. Die 5. Tabelle betrifft Klein- und Großbetriebe und bringt einen Nachweis für die Klein- und Groß- betriebe und deren Personal. Die 6. und leßte Tabelle endlich beschàäf- tigt ih mit den Werkstätten und gewerblichen Anlagen der Eisen- bahn- und Telegraphenverwaltungen nebst Nachweis für deren Per- sonal. Den Schluß des starken Quartbandes bildet ein „Anhang“, welcher ein alphabetisches Verzeichniß der in Bayern ermittelten Gewerbe (Kleinbetgiebe ohne Motoren) mit Verweisung auf die Gruppen, Klassen und Ordnungen der systematischen Ueberficht, E Gt und Berichtigungen zu dem vorbenannten Verzeichniß enthält.

Statistik des

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der Vorstand des Deutschen Vereins zur Verbrei tung gemeinnühßiger Kenntnisse in prag veröffentlicht den Zahresberiht über das Vereinsjahr 1878. Wir entnehmen demselben folgende Daten : Der Verein {ließt mit dem verflossenen Jahre das erste Dezennium feines Bestehens ab. Demselben sind im Laufe des vergangenen Jahres 462 ordentliche Mitglieder und ein Stifter (N A. Müller, Großhändler in Prag) beigetreten, so daß d'mselben

nde Dezember 1878 7734 ordentliche und 119 stiftende Mitglieder angehörten. Dieses überraschende Resultat verdankt der Verein nicht blos dem von ihm genährten Bildungstriebe des Volkes, fondetn auch der Châtigkeit und dem Eifer seiner Vertreter. Die Gin- naßmen beliefen sih auf 10737 Fl. 24 Kr., während die Sud ga nen 9493 Al, 30 Ke, betrugen, [0 dak qui

31, Dezember 1878 ein Kassabestand von 1243 Bl, 74 Kr., ausse \{ließlich der dem Reservefonds angehörigen 700 Fl. nominal Pa- Dem Meservefonds wurden,

pierrente, sich vorfand. abgeschen von