1879 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

„Von Jemand, der auf demselben Schiffe mit dem Sohne des früheren Königs von Liukiu zurückehrte, erfahren wir Folgendes:

Bei der zweiten Ankunft des 1. Sekretärs Maßuda in Liukiu war der frühere König krank und mußte das Zimmer hüten. Statt seiner erschien sein Sohn Shohigu. Jhm wurde die Abschoffung des Han und Errichtung des neuen Ken er- öffnet. Der Kammerherr des Kaisers Tominokodji übergab ihm sodann eine hierauf bezügliche Kaiserlihe Proklamation, welche Uebergabe den offiziellen Akt {loß. Die anwesenden Sanschikan, Oyakata und Shingundjo erschienen äußerst be- troffen und niedergeschlagen.

Die neuernannten Beamten haben darauf die Archive der Aemter 2., nachGdem sie von denselben Einsiht genommen, versiegelt. Sämmtl-che Zugänge zum Schlosse wurden durch Polizisten besezt. Noch an demselben Tage (den 27. März) wurden alle übrigen dortigen Beamten und Chikutoschi im Tempel Tenkaidji und anderen zusammenberufen und ihnen in freundschaftliher Weise die neuen Verhältnisse auseinander- geseßt , um falshen Auffassungen und Widerseßlichkeiten vor- zubeugen. Die Stimmung und Haltung der Versammlung war jedoch eine ziemlich erregte. Murren und Gegen- vorsteilungen wurden laut. Am nächsten Tage, dem 28. März, ershienen im Ken-Amte 40 Vertreter vom Thronfolger, Anshi, Sanshikan, Oyakata, Shingundjo und Chikutoshi (Aemter) mit schriftlichen Vorstellungen; es wurde ihnen jedoch in

freundschastlicer Weise bedeutet, daß dieselben jeßt niht mehr angenommen werden könnten und sie ihnen zurückgegeben. Da der frühere König unter

den obwaltenden Umständen nicht länger im Schlosse ver- bleiben konnte, so bewerkstelligte er seinen Umzug in der Nacht vom 29. auf den 30. Am 31. rückte das Militär in das Schloß ein und beseßte dasselbe. Obgleih dem Volke nah den Vorgängen klar sein mußte,“ daß es fortan unserer Regierung zu gehorhen habe, so wurde dennoch, um dasselbe vor Abwegen zu bewahren, der König verpflichtet, die Shi-min (Shizoku und Heïmin) zusammenzuberufen und ihnen die Verhältnisse zu erklären. Dies geshah am 2. April. Gleichzeitig wurde von Herrn Kinashi Folgendes bekannt gegeben : „An alle Beamten.

Zugleich mit der Abschaffung des Liukiu-Han und der Errich- tung des neuen Okfinawa-Ken werden auch sämmtliche Beamten entlassen. Es verbleiben in ihren Aemtern die Beamten von Sbiuri, Tomari, Kume und Nawa, ebenso wie die Vürgermcister und Orts- vorsteher.

Die Samurai werden Shizoku. Jhr Einkommen soll, wie man sagt, fkapitalisirt werden. Wie es verlautet, will die japanische Regierung sich mit der Erklärung des Exkönigs von Liukiu, daß er Krankheitshalber gegenwärtig die Reis: nah Tokio nicht unternehmen könne und deshalb seinen Sohn und Erben einstweilen an den Hof des Mikado geschickt habe, niht zufrieden geben, und hat einen Arzt nah Liukiu entsandt, welher den Zustand des hohen Kranken untersuchen und darüber entscheiden soll, ob demselben die Reise nah Japan schädlich sein könnte. Die Fnstruktionen an den japanischen Gouverneur in Liukiu sollen dahin lauten, den König, falls der Arzt die Reise für thunlih hält, unter allen Umständen und ohne weiteren Zeitverlust nah Tokio zu befördern.

Der chinesishe Gesandte hat sich nach dem Bekannt- werden der Liukiu-Annexion auf dem Auswärtigen Amte in Tokio vorgestellt und soll, wie das obengenannte offiziöse Blatt ebenfalls in seiner Nummer vom 5. Mai berichtet, gesagt haben : er habe nicht begreifen können, wie sich Japan nun also doch die Alleinherrshaft über den Liukiu-Fnselkomplex, dessen Bewohner den beiden Staaten scit Jahrhunderten tributpflichtig gewesen, habe aneignen können.

Der Stärkere solle den Shwächeren, zumal wenn leßterem das Recht zur Seite steht, nicht erdrücken wollen ; unter solhen Umstän- den würde der Shwächere sich doch immer des Stärkeren erwehren föônnen. Zum Beispiel habe Rußland kein Anreht auf die von ihm begehrten Ländereien in Asien und werde auch des- halb binnen Kurzem zurückweihen müssen. Habe nun Fapan fein Anrecht auf den Alleinbesiß der Jnseln, so habe die Fa- paner bei der Besiznahme nur Habsucht geleitet. Er, der chinesische Gesandte, kenne nicht die Ansichten seiner Regie- rung, glaube jedoch für seine Person, daß man die Wieder- herstellung des status quo ante für das gute Einvernehmen als durchaus erforderlich ansehen werde. Er wisse nicht, ob die Japaner, wenn jeder Staat bei seiner Ansicht und Auf- fassung vertleibe und keiner nachgebe, zu den Waffen greifen ens China seinerseits sei jedenfalls niht der provocirende Theil.

Die Abreise des cinesishen Gesandten von Tokio foll für die nächste Zeit bevorstehen,

Afrika. Egypten. Alexandrien, 1. Juli, (W.T.B.) Der Khedive Tewfik Pascha hat auf die Hälfte seiner C ivil- liste verzichtet. Der frühere Minister der öffentlichen Ar- beiten, Blignières, ist heute von hier abgereist.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das soeben erschienene 15. Heft des Generalstabs- werks über den Krieg von 1870/71 reicht in seinem Inhalt be- reits bis zu Ende des Jahres 1870. Es schildert jenen Zeitraum, in welcbem die 1. und 11. Armee beauftragt wurde, den im Norden und Süden von Paris zurückgeworfenen Feind nit weiter zu ver- folgen, sondern in geeigneten Centralstelungen die Einshließung der Hauptstadt zu decken und dem etwa wieder vorbrechenden Feinde mit aller Kraft entgegenzutreten. Es fam daher in dieser Zeit auf den verscbiedenen Kriegéshaupläßen zwar zu vielen einzelnen, nicht aber zu cntscheidenden Kämpsen, für deren Herannahen jedoch allerorts deutlide Anzeichen sprahen. Vor Paris besleunigte die deutsche Heeresleitung die Vorbereitungen zum Angriffe auf dieses Haupt- bollwerk des Widerstandes.

Im Süden der Seine stüßte die Armee-Abtheilung des Groß- herzogs von Mecklenburg sich auf Chartres, die 11. Armee auf Orleans. Blois blieb beseyt, bis nah Tours wurde vorgestoßen. Namentlich bei Vendôme trafen die Deutschen wiederholt arf die Vortruppen der bei Le Mans versammelten 11. Loire-Armee. Nach Osten zu suchte die 11. Armee mit der auf Bourges znrückgewiesenen I. Loire-Armee wieder Fühlung zu gewinnen. Die unsicheren, von derselben eingchenden Nachrichten veranlaßten, zwischen der II1. Armee ur d den öôstlih operirenden Truppen des Generals von Werdec das V1I. Armee-Corps vorzuziehen. Letzterer Heerführer rückte nach Süden vor, siegte mit der badischen Division in dem blutigen Ge- feht bei Nuits und vereinigte dann seine Truppen bei Vesoul, des Anmarfcbes der bei Besançon sich sammelnden großen Heeresmassen (Bourbaki) gewärtig.

Im Norden vereitelte General Manteuffel den. von

Faidherbe beabsichtigten Vorstoß über die Somme, griff den Gegner

sodann in

seiner Vertheidigungéftellung an der Hallue an, drängte ihn nah zweitägigem Kampf in den Schuß der nahen Festungen zurück und deckte zuglei die Landschaften an der unt:.ren Seine durch starke Streitkräfte in Rouen. Diese Ereigniffe hatten das beabfidtigte Einrücken der deutschen Truppen in eine Centralstelung bei Beau- vais gehindert, die aber aub dur Herstellung einer Eisenbahn zwischen Amiens und Rouen überhaupt entbehrlich wurde. Anderer- seits legte die Einnahme von Mezières der Armee eine zweite Ver- bindungslinie mit Deutschland frei.

__ In Paris herrschte naÞ dem Mißlingen der früheren Be- freiungsversute Entmuthigung, nrr unterbrochen durch den zweck- losen Angriff auf Le Bourges. Die deutsche Artillerie dagegen ver- trieb den Feind aus der drohenden und wichtigen Stellung auf dem Mont Avron und vollendete die Vorbereitungen zum Angriff auf die Südforts.

Die mannigfaen, auf weitem Umkreis ausgeführten Operationen dieses Zeitabschnitts geben am besten Gelegenheit, in allen Ereig- nissen die strenge Durchführung eines klaren einheitlichen Plans in der deutschen Heeresleitung uyd die zähe Ausdauer und Tüchtigkeit der deutschen Soldaten gegenübcr den zusammengerafften Massen des Feindes zu gewahren. :

„Cypern, scine alten Städte, Gräber und Tempel, von Louis Palma di Cesnola. In autocisirter deutscher Bearbei- tung von Ludwig Stern. Mit einleitendem Vorwort von Georg Ebers“ ist der Titel eines für Archäologen, Architekten, Künstler und Kunstfreunde, wie für den Historiker, Geographen, Ethnographen, Anthropologen und für jeden Gebildeten bedeutungsvollen Werkes, das im Verlage von Hermann Costenoble in Jena demnächst erscheinen wird. Nach dem Ausspruche des Professor Georg Ebers ist das Werk ohne Einschränkung eine wissenschaftlihe That zu nennen. Näcbst den werthvollen Entdeckungen Dr. Schliemanns zu Troja und Mykenä, Kekulé’s zu Tanagra, sowie den Auégrabungen zu Olympia haben die mit Eifer und Umsiht betriebenen Untersuchungea Cesnola’'s auf Cypern zu einem der glänzendsten Ergebnisse arhäologisher Forsbungen geführt. Das Werk wird 2 Theile um- faffen und, in eleganter Ausstattung mit Kopfleisten und Initialen, über 500 in den Text und auf 96 Tafeln gedruckte Illustrationen, so- wie 12 lithographirte Tafeln und 2 Karten enthalten.

Land- und Forstwirthschaft.

_ (Magdb. Ztg.) Aus den thüringischen Fürfstenthümern wird von Forstleuten berichtet, daß der Wald seit Menschengedenken feine so reie Ernte au Früchten, Preißel- und Heidel- beeren, sowie an Speifepilzen geliefert habe, wie in diesem Jahre. Ganz besonders gesegnet hierin sind die herrschaftlichen Forsten im Reußischen und Schwarzburg-Rudolstädtishen. In Folge der fruchtbaren Niederschläge verspriht auc die Qualität der Wald- beeren eine ausgezeichnete zu werden.

Tiflis. Die Heu1chreckennoth im Kaukasus dauert noch immer fort. Wie der „Tifl. West.“ meldet, sind alle Gärten in Tiflis mit diesen Insekten angefüllt, welbe alles Gemüse und überhaupt alle Pflanzen mit Ausnahme der Tabakspflanze vernichten. In der Umgegend von Tiflis richten die Heuschrecken auf den Wie- sen und Feldern ebeufalls großen Schaden an.

: Gewerbe und Handel.

___Dem Geschäftsbericht der gegenseitigen Viehversichcrungs- Gesellschaft „Union“ zu Verlin für das Jahr 1878 entnehmen wir Folgendes: Während s{hon das Jahr 1877 eine allmählihe Steigerung des Zuganges an neuen Versicherungen gegen die früheren Jahre aufzuweisen hatte, ergab das Geschäft im Jahre 1878 ein noch bedeutenderes Wachsen, so daß die Gesellschaft Ende Dezember 1878 einen Versicherungsbestand von 4526041 besaß, vertheilt auf. 10588 Stück Rindvich über 2576041 A, 4429 Stück Pferde über 1883025 Æ, 356 Stück Schweine über 21 587 M, 3530 Schafe über 45 388 #, zusammen 18893 Stück über 4 526 041 6 Im Laufe des Jahres 1878 traten Schäden ein: 415 über zusammen 90031 Æ versichertes Kapital, und zwar 83 Stück Pferde, 208 Stück Rindvieh, 105 Stück Schafe eins{l. 3 Ziegen, 19 Stück Schweine; in 14 Fällen über zusammen 4600 # war die Gesellsbaft von jeder Zahlungepflicht befreit. Für die ver- bleibenden 401 Schäden betrug der Entshädigungsanspruch 81 071 4 92 4; aus dem Vorjahre waren noch zu bezahlen für 2 Fälle 732 M. 50 S, in Summa also 81804 ÆA 42 § Hiervon wurden gedeckt: dur Verwerthung 16713 H 951 S, durch vertrags- mäßige Abzüge 2630 #4 43 s, in Summa 19343 f 94 4, so daß zu entschädigen blieben 62460 Æ 48 H; hiervon sind im Jahre 1878 baar bezahlt 40 169 4 33 4, so daß noch 94 Fälle mit 22291 Æ 15 A pro 1879 zu decken sind. Ult. Dezember 1878 bestand der Reservefonds aus 16479 #& 62 4; Prämien waren zu vereinnahmen 152885 # 74 -§, davon find baar eingegangen 70661 M 76 S, während noch 82223 4 98 H einzuziehen sind. Das Eintritt®geld betrug 20537 78 =Z. Es wurde gezahlt: an Gehältern, Tantième und Geschäftsunkosten 25330 #4 23 S, Pro- vision 12730 4A 58 S, Reisekosten 19218 4 58 -, Injertionen und Drucksachen 4259 M 79 .

_ Die Lebensversicerungs- und Ersparnißbank ia Stuttgart, im Mai 1854 begründet, hat aus Veranlassung iv fünfundzwanzigjährigen Bestehens eine Denkschrift über ihre bi-heri:e Entwickelung veröffentlicht. Es sind danach in diesen 25 Jahren 53 498 Versicherunatanträge über 215 025 080 A eingekommen und Policen über 182433580 Æ für 42420 Personen ausgestellt, an Prämien über 42 Millionen Mak eingenommen, dagegen für _Sterbefälle _12459 875 4, für alternative Versicherungen 398527 Æ für Altersversihervngen 1230210 und Dividenden 6 438 904 f gezahlt worden. Die Sterblichkeit ist in diesem Zeitraume stets hinter den Vorausberechnungen zurückgeblieben. Die Bruttoprämie betrug durhschnittliÞ 37,6 °/9 für die Lebens- versicherten, die Verwaltungskosten 5,41 °/9 der Einnahmen, der Re- servefonds Ende 1878 26 857 163 #4, die Zahl der Agenten über 1000. Am 1. Juni 1879 war das Leben von 31 481 Personen mit 144 421 550 „Æ versichert; die Prämieneinnahme belief sich im Jahre 1878 auf 4728953 #Æ, di: Totaleinnahme auf 6014635 A, das Deckungékapital inklusive Prämien- übertrag (Reserve) auf 20793869 #Æ#, der Sicherheits- oder Dividendenfonds auf 5 623 588 4. der Bankfonds (au: \{ließlich die Versicherungen betreffend) auf 26 857 163 Ende 1859 betrug die Versicherung für 3223 Personen 8 897 301 4, bis Ende 1864 waren 4212 Personen mit 15 179 907 hinzugetreten, bis Ende r O/S E 30 808 S h, O 1874 7521 Perfonen mi M, V 1: uni 1879 7482 ersone i 52 458 948 M P, E

Die Lebensversicberung erzielte bis Ende 1878 11 963 333 4 Veberschüsse, wovon 6 438 204 A vertheilt wurden und 5 525 929 (statutenmäßig für 5 Jahre) im Sicherheitsfonds verblieben. Die Nettoprämie berechnet sih bis jeßt pro 1000 (A Versicherung auf Lebenszeit auf 13,9 A bei 25 Jahren Beitrittsalter, 15,3 M = 30 F, 172 A = 35 J, 20M = 40 J, 244 A = 45 J, 30,4 Æ = 50 JI., 38,4 A = 55 I.

_ Bei der Altersversicherung wurden bis Ende 1878 67 670

Dividenden ausbezahlt, und 98559 H. befanden sich noch im Dividendenfonds. ___ Der der Alter- und Lebensversicherung gemeinsame Bankfonds im Betrage von 26 857 163 A (Ende 1878) bestand zu 79,8%/9 in Hypotheken ersten Rangs, zu 2,3%/9 in Darlehen gegen Verpfändun von Werthpapieren, zu 5,4°/9 in Darlehen gegen Policen der Bank, zu 3,6% in Staatépapieren, zu 1,6% in Bankgebäuden, zu 7,3°/9 in Baar und Guthaben. Der Bankfonds brachte im Jahre 1878 dur{schnittlich 5,32%/9 Zinsen.

_ Die Kriegsprämie stellte sich im Jahre 1866 für 82 Versicherte auf 5% für Kombattanten und 2}%/% für Nichtkombattanten ; im Jahre 1870—71 für 70 Versicherte auf 6 bezw. 3%.

Mit der Lebensversicherungtbank if der im Jahre 1856 be-

davon 21 252 693 M (97,4 °%) in Hypotheken.

10 % der Vereinsforderungen erreicht haben.

Verlin, den 2. Juli 1879. Programm der VIII, Versammlung deutscher Forst-

15. August d. J. bei dem Geschäftsführer, Ke Vora ee Tils mann zu Wiesbaden, unter Angabe, ob die Bestellung einer Woh- nung gewünscht wird, anzumelden.

Zeiteintheilung. Sonntag, den 14, September. Empfang der Theilnehmer im Kasino, Friedrihstraße Nr. 16, woselbst die Ein- zeihnung in die Mitgliederliste, die Austheilung dec Schriften, der Nachweis der Wohnunaen, sowie die Auëtheilung der Karten zu den Exkursionen, zu dem Mittagémahl und zum Besuche des Kurhauses stattfindet. Das Anmeldebureau im Kasino ist von 9 Uhr früh bis Abends 11 Uhr geöffnet. Abends 7 Uhr: Gesellige Vereinigung in den Räumen des Kasi::08.

Montag, den 15. September. Erste Sißung von 7 bis 11 Uhr Morgens im Kasino. Von 11 bis 11È Uhr Frühstückspause, Exkursion in die Oberförsterei Wiesbaden von 11} bis 5 Uhr. Ab- fahrt mit Wagen vom Kasino. Abends 7 Uhr: Gartenfest und Ball im Kurhause, veranstaltet von der ftädtishen Kurdirektion.

_Dienitag, den 16. September. Zweite Sißung von Morgens 8 bis 2 Uhr im Kasino mit halbstündiger Pause um 11 Uhr. Nach- mittags 34 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl im Kurhause.

__ Mittwoch, den 17. September. Erkursion in die Ober- förstereien Königstein und Homburg. Abfahrt vom Taunusbahnkt of mittelst Extrazuges nad Soden. Die Abfahrtzeit wird durch die Exkursionskarte mitgetheilt werden. Von Soden und bis dahin zurü mit Wagen. Mittags 1 Uhr: Frühstück auf dem Feldberg.

_ Donnerstag, den 18. September. Nacherkursionen auf den Niederwald, Oberförstei Lor, oder in den Franlfurter Stadtwald.

_ Gegenstände der Berathung. 1. Wie weit foll sih der Einfluß des Staates auf die Bewirthschaftung der Privatwaldungen erstrecken? Re'erent: Forstmeister Freiherr von Raesfelot, Korrefe- rent: Ober-Forstmeifster Bernhardt.

11]. 3st es zweckmäßig, der wirth\schaftlihen Eintheilung in Ge- birgsforsten die Projektirung eines den Wald in allen seinen Theilen aufschließenden Wegenetes vorausgehen zu lassen, und in welcher Weise ist bei der Projektirung und Festlegung des Wegenetes zu verfahren? Referent: Forstmeister Kaiser. Korreferent: Geh. Ober- Forstrath Dr. Grebe.

IIIL. Jt, um der vermehrten Nachfrage nad Nußholz Rechnung zu tcagen, nothwendig, die Buchenhochwaldwirthschaft zu verlassen, oder verdient es den Vorzug, im Buchenhochwald möglichst viel Nuzholz eingesprengt zu erziehen? Referent: Ober-Forstmeister Danckelmann. Korreferent; Forstmeister Heiß.

lY, Mittheilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und beachtenëwerthe Vorkommnisse im Bereiche des Forstwesens.

München, 26. Juni. (Internationale Kunstausstel- lung.) Bei frühzreren Kunstausstellungen, wie sie der Müncener Glaspalast {on övîters geboten hat, wurde auf die Dekoration der hierzu bestimmten Räumlichkeiten wenig Gewicht gelegt, die Adopti- rung bestand vielmehr lediglich darin, daß man einfarbine Wände anbrachte, an und zwishen welchen die Ausftellungsobjekte ihren Plaß fanden. Erft bei der letzten derartigen Ausstellung im Jahre 1876 wurde der Versu gemacht, durch die Folie einer styl- und ges{chmadckvollen Ausftattung des äußeren Raumes den Glanz der darin untergebrachten Ku: stwerke noch zu erhöhen. Dieser Versu gelang so vollständig, daß ein nit geringer Theil des großen Erfolges jener Ausstellung dieser glücklihen Jdee zuzu- schreiben sein dürfte. Noch weit großartiger und glänzender soll nun dieselbe für die Heurige Internationale Kunst-Ausftellung zur Austführung gelangen, so daß die Besuer in die Räume eines mit allen Kunstmitteln der Architektur und Dekoration errichteten monumental gehaltenen Feftbaues treten werden.

Nacbdem man einen Vorraum mit den Lokalitäten für Kasse, Garderobe 2c. durchschritten, gelangt man zunächst in das große Vestibül von quadratischer Grundform, das nach oben dur eine Kuppel mit Oberlicht abgeschlossen ist. Jede der 4 Seiten des Vestibüls, welches agleihsam als das Herz der Ausftellung ein allen Künsten geweihter Centralraum zu fein bestimmt ift, öffnet sih zu prachtvoll, je entsprewcnd symbolish dekorirten Auëgängen in Form von Triumphbögen, von denen der eine, der Haupteingang, zur Ausstellung überhauxt und zum Vestibül speziell führt, während der linke davon das Portal für den Eintritt in die Sâle und Kabinette der deutschen Kunst, der rechts in die der französischen und anderen Nationen bildet und der vierte dem Haupteingange gegenüber liegende Bogen, in seiner Aus\{mückung Bayern, als dem die Ausftellung unternehmenden Lande gewidmet, in den Architektur- und Modellsaal führt. Die Flucht der Hauptsäle rechts wird an der Stelle, wo die Seiten- flúgel des Glaspalaftes sich anschließen, unterbrohen durch ein mit Kuppelbau erhöhtes und mit Oberlicht versehenes Oftogon, dessen Einrichtung durch Nischen 2c. zur Aufnahme der plastischen Kunstwerke und zur Bildung eines durch die Mannigfaltigkeit des Gebotenen nothwendig gewordenen Rubepunktes bestimmt ist. Zum gleichen Zwedckte befindet sich in der linken Flucht der Ausstellungs- sâle ein fleiner, überdachter, mit plastishen Werken und Blumen ausgeschmüdter Raum, wie denn überhaupt von dem Architekten ‘in hödwst zwedckentsprewender Weise und mit Geschick und Ge- s{mack den Bedürfnifsen der Kunst und denen des Beschauers möz- lihs Recharng getragen worden ist. Die dekorative Vollendung der Anlage, d. h. die Figuren zur Auss{mückung des Vestibüls, die plastishen Gruppen für die Portale, die Wände und Dekorations- malereien 2c. wurden mit danfkenswerthefter Dpferwilligkeit von den ersten Kräften unserer Münchener Künstlerschaft übernommen, wo- dur es möglich wurde, die Lokalität der Ausftelung an und für sich schon zu einem seltenen und sehenswerthen Kunstwerk zu ge- stalten, zu dessen glänzender Vollendung alle Künste, Architektur, Plastik und Malerei in ihren bewährtesten Vertretern einträhtig und eifrig zusammengewirkt haben. = Zum erleichterten Besuche der Ausstellung hat die bayerische Staatsregierung die Gültigkeitsdauer der nah München in der Zeit vom 20. Juli bis einscließlich 15. Oftober l. J. gelösten internen dreitägiaen Retourbillets auf 8 Tage ohne Einrechnung der Sonn- A. Festtage erweitert.

__ Bellinzona, 29. Juni. (N. Zür. Ztg.) Bis zum 1. Juli ist die Eröffnung der Gotthardstraße für Räderfuhrwerke ge- sichert. Während der legten Woe waren 300 Arbeiter am Schnee- bruch beschäftigt; an mehreren Orten lag der Schnee 35 Fuß boch.

Im Victoria-Theater beginnt morgen, Donnerstag, eine Operetten - Gefellscchaft unter Leitung C. A. Raida’'s ihre Vorstellungen. Zur Auffüllrung kommt: „Die Königin von Golconda“, komis-phantastisce Ausstattungs-Operette mit Ballet in 3 Akten von S. Michaelis, Musik von C. A. Raida.

Nedacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Berlin:

ge Kapitalistenverein nur äußerlich verbunden. Der erein hatte Ende 1878 19499 928 A Einlagen, wofür eben so

viel Pfandbriefe (Kapitalisten - Vereins\cheine) ausgegeben waren,

Drei Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

18 293 728 M zu 5 9/0, 1206 200 Æ zu 44/6 verzinslid. Die Ge- f \sammtfonds des Vereins berechneten sich Ende 1878 auf 21 821 795 4, ®

; o En I 4 Dividenden werden F nicht eher an die Mitglieder vertheilt, bevor die Uebershüsse nit E

männer zu Wiesbaden vom 14. bis 17. September 1879. 4 5 Mit Rücksicht auf den zu erwartenden zahlreichen Befuch wird E ersucht. die Theilnahme an der Versammlung bis längstens den

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Mg Preußischen Berlin, Mittwoch, den 2. Juli

öffentlichen apt gi Ade Termine, zu dem Publikum der Zutritt gestattet ist.

cie N per über die fodann Woraunene

mende Vernichtung der eingelösten igationen wird ein von dem

s E Mitgliedern der Kommission zu unterzeih-

Königreich Preußen. Privilegium

J beauf denFInhaberlautenderObligationen Mean E A aleit 7 Regierungs-

eine Anleihe der Stadt Steele, bezirk Düsseldorf, von 750 000 M, vom :

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von ertheilen, nachdem die Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zum Zwecke der Regulirung der

uldenverbältnisse und zur _ l iy Amtsgerichts, ihr zur Aufnahme etnes Darlehns von

über

ieben: Siebenhundertfünfzigtausend Mark gegen Ausstellung auf R lautender und mit Zinscoupons versehener Obligationen

Unsere landeéherrliche Genebmigung zu ertheilen, und

ntrage im Interesse der Stadtgemeinde sowo äd nichts zu erinnern gefunden hat, gemäß des 8. 2 vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, Zahlungsverpflihtung an jeden Inhaber enthalten, dur g Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung zur gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen

1, Es werden ausgegeben 1500, geschrieben: Fünfzehnhundert Stü Obligationen zu je 500 M, geschrieben : Fünfhundert Mark, in Summa aljo für 750 090 M, geschrieben: Siebenhundertfünfzig Tau-

fend Mark. 2

1. Oktober jeden Jahres von der städtischen und der Essen :r Kredit-Anstalt gegen Rückgabe der zahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährli 1/9 v

italb von 750 000 # der verausgabten Stadtobligationen | zu bringen. i A e Sioien der eingelösten Obligationen E ea pra a ues die Obligationen,

inde bleibt j e ilgur enehmi- e ; : i meinde bleibt jedoh vorbehalten, den Tilgungsfonds mi E acl, 06 N uer

gung der tragung

bergegangener sech8monatlicher Kündigung zu. Obligationen steht kein Kündigungsrecht | 1 8, 3. Mit der Leitung der Geschäfte, welche die

Verzinsung und Tilgung der

tentilgungs-Kommission gewä

gegenwärtigen Bestimmungen veran1wortlichß ift, und

von der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pfliht genommen wird.

Dieselbe soli aus drei Mitgliedern bestehen, von aus der Stadtverordneten-Versammlung, Eines aus der und Eines entweder aus der

ordneten durch Stad L 8. 4. Die Obligationen werden in

Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Tasse Lia auieE Denselben is ein Abdruck dieses

E Den Obligationen werden für die nähsten 5 Jahre 10, in :

Buchstaben Zehn Zinscoupons zu je A 25 ct Ae E Os ps E s ; iäbilichen Termi Talons na A

stimmten halbjäh:licen Terminen zahlbar, ned! der städtischen

anliegenden Schematen beigegeben. Mit dem Aklauf dieser und

Talons gegen Einlieferung der leßteren ausgereicht.

des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen

eschehen ift. M Die Coupons und Talons

riften des Bürgermeisters, der Mitglièder dèr Sch S altion und des Rendanten der Gemeindekasse ver 8. 6. Vom Verfalltage coupons der Betrag desselben Tasse E bezahlt.

nit binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit werden; die dafür ausgeseßten Fonds verfallen Stadt Steele.

8. 8.

zum

Die Nummern der ausgeloosten oner 3 Monate vor dem Zahlungstage durch dic im 8. Blätter öfentlih bekannt gemacht.

8, 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorfiße des Vürger« meist.xs durch die Sculdentilgungs-Kommission in einem vierzehn

E es

Bestreitung der Kosten für den

sowohl als der Gläubiger

, Die Obligationen A mit 44 9% eil que i insen i lbjährlihen Terminen am 1. April und a und. die Busen e Na ias Gemeindekasse Steele

Zinscoupons ge»

ezierung zu Düsseldorf zu verstärken und dadur die Ab- ree Stuld zu bescbleunigen ; ae ses E Os t (Sil f j id bligationen oder eine eiles na Eo die Einlösung sämmtlicher Oblig Der Inhabern der

agegen die Gemeinde zu,

auszugebenden Obligationen betreffen,

i Stadtverordneten-Versammlung „eine besondere Schul- N hlt, welche für die treue Befolgung der

Bürgerschaft oder aus den L die Stadtverordneten-Versammlung zu wählen sind.

Lat 2d E von 1 bis 1500 einschließlich nach beiliegendem Schema ausgestellt, von L ntr “und von den Mitgliedern der Squldentilgungs8-

jeder folgenden öjährigen Periode werden na vorheriger öffentlicher Bekanntmachung neue Zinscoupons

die Gemeindekasse an die Vorzeiger der alten und Talons durch die f E

Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Obligationen, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig

werden mit den Facsimile-Unter- C.

ab wird gegen Auslieferung der Zins- d. an den Vorzeiger durch die Gemeinde-

Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie i i zur Zahlung präsentirt

Die nach §. 2 einzulösenden Obligationen werden ent-

Ankauf eingelöst oder jährlih dur das Loos bestimmt. A RLA H Obligationen werden wenigstens

Erste Beilage

Tage vorher zur Ueber die Verloosung, sowie

Bürgermeister und den

- 1879. | nendes Protokoll aufgenommen.

Prenßen 2c. zu Steele städtischen

Bau

750 000 Æ,

an dem dazu bestimmten Gemeindekasse zu Steele, Auslieferung derselben.

gereichten, na deren coupons von dem

verwendet. S: 11

bei diesem

des Gesetzes welche eine egeawärtiges Ausgabe der

\follen

C

vorgezeigt werden, Depo

als zinéfreies

Die deponirten

gationen längstens in

S 12 Die NU A vorgezeigten Obligationen 1nd on dem Ka-

Ausstellung, | fallen.

lichen Einkünften und kann,

zu dem Ende | Obligationen nicht

denen Eines 8. 14. Bürgerschaft | kanntmachungen erfolgen dur den i Stadtver- | Reichs- und Preußischen Staats- \ Stelle tretende Organ, die Essener Zeitung, organ, das Amtsblatt oder den öffentlichen

8 15, In Ansehung gationen finden die auf

Kommunal- \chriften der Verordnung

Privilegiums

geführten Lerorbnung den maligen Verwaltung des

rung zu Düsseldorf ftatt; b, das in dem §. 5 der

uldentilgung8- J sehen. : angeführten Blätter geschehen;

an die Stelle

soll der zehnte treten. Zinecoupons können

Vortheile der | doch soll demjenigen, welcher den

darthut, nah A deten und bis ausgezahlt werden.

Zur Urkunde dieses und

14 bezeihneten

Staats-Anzeiger.

1879.

8. 10. Die Auszahlung der au8geloosten Obligationen erfolgt Tage nah dem erth.

an den Vorzeiger der Obligationen gegen Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit leßteren sind zugleich die aus- Zahlungstermine fälligen Zinscoupons einzu- liefern ; geschieht dies nit, so wird der Betrag der fehlenden Zins- Kapitale gekürzt und

Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nah dem Zahlungstermîin zur Einlösung der Verwaltung der städtischen Sparkasse itum überwiesen werden. :

: Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schuldentilgungs- Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu beftimmungêmäßiger danten der Kammunalkasse verabfolgt werden. Kapitalbeträge sind den 8 Tagen nach Vorzeigung bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen. Nummern der a“ sgeloosten, niht zur in der, nach der Bestimmung in 8, 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung

dieser wiederholten Bekanntmachungen nicht binnen 30 Jahren nach dem Zablungêsterminae zur

als verloren oder vernichtet zum Behuf der Ertheilung neuer Obli- gationen binnen diefer Frist angemeldet, so sollen na deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die dafür deponirten

Kapitalbeträge der städtishen Verwa

8, 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die

Gemeinde Steele mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmt-

wenn die

zur rechten Zei A N die Zahlung der- von den Gläubigern gerihtlich verfolgt werden.

s Die in dei &8. 5, 8, 9 und 12 vorgeschriebenen Bes

n Berlin erscheinenden Deutschen

eldorf und durch die Lokalblätter in Skeele. al O der verlorenen oder vernichteten Obli-

Staatéschuldsheine Bezug habenden Vor- vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebotes

und der Amortisation verlorener oder _ E S 1 bis 12, mit nachstehenden näheren Bestimmungen An-

1 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeige muß Schuldentilgungs-Kommission gemacht werden. werden alle Geshäfte und Befugnisse beigelegt, welche na der an- vamaligen Schaß-Ministerium. nach- Staats\haßes zukommen, gegen die Verfügung der Kommission findet jedoch dec Rekurs an die Regie-

Verordnung gedachte Aufgebot crfolgt bei dem Kreis- bezw. Landgericht in Essen ;

die in den 88. 5, 8, 9 und Bekanntmachungen sollen durch die unter

der im. J. wähnten fes Zinszahlungstermine sollen act, an 3 D S8. 8 D daselbst erwähnten achten Zinszahlungêtermines

weder aufgeboten nob amortisirt werden, Verlust von Zinécoupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungs E e

| Q aifes anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinécoupons durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst in glaubhafter Weise lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel-

dahin nicht rorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung

zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchfteigen-

ltung zur Verwendung anheim-

25 E A A

lassen, ohne jedo Befriedigung eine willigen oder

(L 8.)

Nominalwerth durch die Rheinprovinz. zur Einlösung dieser Coupons

Vot. Tel

und bekennen

: zu fordern hat. Verwendung an den Ren-

Inhabern jener Obli-

E S nur gegen der Obligationen

ezahlt.

s E Das Kapital zur Einlösung zulässig ist.

Bestimmung in §. 15 gemaß,

ereiht. Zinsen oder die au8geloosten 0

Steele,

Anzeiger oder das an dessen als amtliches Kreis-

Anzeiger der Regierung Rheinprovinz.

vernihteter Staatspapiere,

Dieser

12 daselbst vorgeschriebenen

Mark fünf und frist bei der Schuldentilgungs8-

Ver jährt

Gegeben Berlin,

Gr. zu Eulenburg.

werden, weshalb eine Die näheren Bedingungen

Privilegium enthalten. Steele, am .

Eingetragen Kontrolbu Fol:

wegen Ausgabe auf im Betrage

(Folgt Abdruck des Privilegiums.)

aus der Steele’'r Kommunalkasse 11 ¡wanzig Pfennige.

GUN 4 fe

zndia vollzogen und unter unserem Königlichen Insiegel ausfertigen b E den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Gewährleistung von Seiten des Staates zu be-

Rechten Dritter zu

präjudiziren. den 29. Mai 1879. Wilhelm.

Zuglei für den Minister für Handel und Gewerbe.

Mayba h. Hobrecht.

Regierungsbezirk Düsseldorf.

Steele’r Stadt-Obligation

(L. 8.) über 500 M, geschrieben: Fünfhundert Mark Reich3währung. Die Endesunterzeihneten, durh das Allerhöchste Privilegium . . 1879 bierdurch ausdrülih ermächtigt, beurkunden hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von 500 #, geschrieben: Fünfhundert Mark Reichswährung, deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Steele

Die auf vier und einhalb Prozent jährli festgeseßten Zinsen sind am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinscoupons

wird durch Ankauf oder Verloosung berictigt

Kündigung Seitens des Gläubigers nit find in dem umstehend abgedruckten

S Ie Der Bürgermeister. N. N

ten

4

Die städtische Squldentilgungs-Kommission. N N N. N: N I

Der Gemeinde-Empfänger. N N.

Hierzu sind die Coupons Serie I. Nr. 1 bis 10 nebst Talon aus-

Rückseite.

Privilegium den Inhaber lautender Obligationen der Stadt von 750 090 4 As Von Tel 1879,

Regierungsbezirk Düsseldorf.

Talon : : zur Steele’r Stadt-Obligation über 500 # Reichswährung.

N

Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe nach vor- gängiger Bekanntmachung die 5 Jahre von 18 . . ne Kommunalkasse zu Steele ausgehändigt.

Wird hiergegen rechtzeitig bei der erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Be- sier der bezeichneten

L Serie Zinscoupons für die

bis... .. nebst einem neuen Talon bei der

Stadtverwaltung Widerspruch

Obligation gegen besondere Quittung. Der Bürgermeist.r.

(Trotener Coupon-Stempel.)

Die Schuldentilgungs - Kommisfion.

N N. N: N. N N:

4 dieses Privilegiums | Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düfseldorf. E E ' “Serie L Conv 1 Sr L Rd vorbezogenen Verordnung er-. | 11 M 95 F zur Steele’'r Stadtobligation Uder 500 A Reihhs- die Stelle des in | währung. ot äFnhaber dieses empfängt am... -- an halbjährigen Zinsen

M 25 S, geschrieben: Eilf Der Bürgermeister. N. N

(Trodchener Coupon-Stempel.)

Die Schuldentilgungs-Kommission. N N:

N N: N. N. N,

Der Kommunalsteuer-Empfänger. N. N,

L S 19

Uer:

S Æ Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Königliche Expeditio des Deutschen Reihs-Anzeigers und Söniglih Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. f. Wilhelm-Straße Nr, 832, Æ

V4 1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

9. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpacktungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Beffentlicher Anzeiger. 7

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und GrosshandeL 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Fnserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Zuvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenfstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Wiuter, sowie alle übrigen größeren

Aunoncen-Bureaus,

5

7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Ánzeigen. | In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage.

——

Stebriefe und Untersuchungs-Sachen.

[5815] Ausfertigung. Jm Namen des Königs!

Sn der P Ae wider den Redacteur

ohann Augustin 20 A 4 1870-VIL : hat das Königliche Stadtgericht zu Berlin, Abthei- lung für Untersuhunassachen, Deputation VII, für Vergehen, in seiner öffentlichen Sigzung vom 2d. Ja- nuar 1879, an welcher Theil genommen haben:

Bachmann, Stadtgerichts-Direktor, als Vor- sitzender, von Ossowski, Stadtgerichts-Rath; | als von Mat1omasfi, do. Beisitzer, der mündlihen Verhandlung gemäß für echt erfannt :

da :

1) Dab n eflagte, Redacteur Johann Augustin, wegen mittelst der Presse verübter Beleidigung unter

urlastlegung der Koften mit zweihundert Mark

eldstrafe, der im Unvermögensfalle zwanzig Tage Haft zu 1ubstituiren, zu bestrafen,

2) deút Fürsten Bismark das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch das schwarze Blatt und den „Kaiserli Deutschen Reiché- und Königlich Preußishen Staats-Anzeiger an hervorragender Stelle auf Kosten des Ange- flagten bekannt zu macher,

3) das in Nr. 42 des s{chwarzen Blattes vom 17. Oktober 1878 Seite 344 enthaltene Gedicht : „Stahelbeeren, Knechte und Freie“

seinem ganzen Umfange nach in allen vorfindlichea

Exemplaren nebst den zu sciner Herstellung erforder-

li gewescnen Platten und Formen unbrauchbar zu

M Von Rects Wegen.

m Namen des Königs!

Auf die in der Untersuchungssahe wider den Zeitungsredacteur Johannes Augustin, zu Berlin wohnhaft, von demselben eingelegte Appellation

hat die II. Abtheilung des Kriminal-Senats des Königlichen Kammergerichts in dec Sipung vom 92. April 1879, an welcher Theil genommen aben :

Steinhausen , Kammergerichts - Rath, Vor- fißender, Sen | Kammergerihts-Räthe, Hoenemann, Kreisgerichts-Rath, Bolkmann, Kreisrichter, nach mündlicher, unter Zuziehung des Staatsanwalts Groschuff als Vertreter des Ober-Staatsanwalts und des Kammergeriht8-Referendarius Bertschy als Gerichts\schreibers, ibi pa Verhandlung für Recht erkannt : S : daß das Erkenntniß des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation VII. für ergehen, vom 25. Januar

1879 zu bestätigen, dem Angeklagten auch die Kosten der zweiten Instanz aufzulegen. Von Rechts Wegen. Urkundlich unter des Königlichen Kammergerichts größerem Siegel und der verordneten Unterschrift ausgefertigt. | Berlin, den 22. April 1879. : (L. 8.) gez. Steinhausen.

Vorstehende Erkenntnisse werden hierdurch noh- mals undlich unter Siezel und Unterschrift aus-

gefertigt. O / vorstehende Erkenntnisse ein weiteres Dab ae fle folhe vielmehr mit

ehtsmittel nit eingelegt ift, ne Ablaufe des 5. Juni c. die Rechtskraft be- schritten haben, wird hiermit bescheinigt. Berlin, den 19. Juni 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation VIl. für Vergehen. Bachmann.

Verloosung, Amortisation,

inszahlung u. s w. vou öffentlichew Zinszahlung L due

[5188] Preußische

Ghpethcten-Aetiew Ban

Die am 1. Juli 1879 fälligen Pfandbrief-

Coupons werden vom 16. Juni a. er. ab an unserer Kasse, Behrenstr. 47, eingelöst.

Die Ausgabe der neuen Couponskogen zu den 5% Pfandbriefen Serie EV. geschieht vom 1, Juli a. er. ab.

li, 1 uni 1879. Berlin, im E ipt-Direltian,

“Sächsische Vich-Versicherungs-Bauk

in Dresden.

Bei der heute nach §. 39 unserer Statuten statt- gefundenen notariellen Ausloosung unjerer Bank- \huldscheine Litt. A. wurden gezogen:

die Nr. 33 38 49 61 70 à 300 , die Nr. 264 269 297 316 372 409 443 445 472 510 à 150 Æ, ; f i und werden die vorstehenden Nominalbeträge mit einem Agio von

O0 2/0 egen Rückgabe der betreffenden Stüdcke schon von eute ab unter Berehnung der auf Zinscoupon Nr. 14 wee zu vergütenden Zinsen bei unserer Kasse eingelöst. N Dresden, den 1. Juli 1879.

Der Verwaltuugsrath, Die General-Direktion. A ster. Roemer.