1879 / 173 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jul 1879 18:00:01 GMT) scan diff

R ie R wei E e: Sr: t ie E B a L Einem Ez E L E

Glasgow, 24. Juli, (W. T. B)

Roheisen. Mixed numbres warrants 403 5h, «

Bradford, 24. Juli. (W. T. B.)

Wolle und wolleze Garne stetiger, in wollenen Stoffen war feinere Waare für den Export in guter Nachfrage.

Paris, 24. Juli. (F.* T, B.) :

Produktenmarkt Weizen fest, pr. Juli 2800, pr, August 2800, pr. Sept.- Oktober —, Pz. September-Dezember 28,00. Men? fest, pr. Juli 60,75, or. August 61,00. or Sept,-Oktober —, per September - Dezember 81,759, Rüböl fest, pr. Juli 81,50, pr. Angust 81,50, »r. Septernber-Dezemboer 81,50, pr. Januar-April 81,50. Spiritus s pr. N pr. September-Dezbr, 55,75.

“aria, 24, Juli. (F. T. B; .

Raus vaker fest, Me. 10/13 pr Juli pr. 100 Kilogr. 5050 Zir. 7/9 pr. Juli pr. 102 Kilogr. 56,75 Weisser Zukser matt, Fr. 3 pr. 100 KYosr, pr. Juli 59,25, pr. August 59,25, pr. September-Dezbr. 59,25, pr. Januar-April —,—,

New-Xork; 24. Juli. (W. T. B.) O ae Baumwolle in New-York 113/4 o. in New-Orleans 11%, Petroleum in New-York 65, do. in Philadslpbia 63, rohes Petroleum 5, do. Pipe line Certificats D. 68 0. Mehl 4 D. 40 C. Rother Winterweizen 1 D, 14 C, Mais (016 mixed) 46 C, Zucker (Fair refining Mnecovados) 63, Kaffee (Bio-

1 3}, Schmalz (Marke Wilcox) 67/16, do, Fairbanks 63, Speck (short clear) 5 C. Getreidefracht 51,

Berlin, 24, Juli. (Wochenber;cht über Eisen, Kohlen und Metalle, von M, Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht.) Die Umsätze in dieser Woche beschränkten sich wieder auf das Nothwendigste, jedoch hielten sich Preise und sind theils etwas besser. Roheisen: Der Glasgower Markt bekundet bessere Tendenz, Warrants schlossen 44/9 Cassa pro Tons, Middlesbro-Eisen ist unverändert, Bei nur schwachen Vorräthen bier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 3,30 à 3,70 nund englisches 2,85 à 3,09 pro 50 kg. Fisenbahnschienen zum Verwalzen 2,80 à 2.90, zu Bauten in ganzen Längen 3,20 à 3,50. Walzeisen 7,00 à 7,20 und Bleche 10,00 à 12,90 pro 50 kg. Kupfer still, gute und bezsere Sorten engl. und austral, 62,00 à 64,00 und Mansfelder 64,00 à 64,50 pro 50 kg. Zinn stetig, Bancazinn 70,50 à 71,00 und prima engl, Lamwzinn 66,50 à 67,00 pr. 50 kg. Zink fest, gute und beste Marken schlesischer Hütten- zink 15,20 à 15,75 pro 50 kg. Blei fester, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 14,50 à 14,75 pro 50 kg, Kohlen und Koks rubig, englische BSchmiedekohlen nach Qualität bis 51,00, wastfä- lische bis 54,00 pro 40 bl, schlesischer und wesfälischer Schmelz-

_koks 0,90 à 1,05 pro 50 kg frsï hisr.

Frankfart a. N, 24. Jali, (Getreide- nund Produkten- Bericht von Joseph Strauss,) In den letzten 8 Tagen wurden wir wiederum Yon schweren Regengüssen heimgeszucht; das Wetter hat zwar den Preis des Getreides beeinflusst, immerhin aber sind die Course nicht derart gestiegen, wie es sonst unter gleichen Verhält- nissen der Fall gewesen wäre. Amerika und Russland haben noch immer nicht aufgehört, Deutschland mit grossen Abladungen zu überschwemmen. In Russland sind mittlerweise die Getreidepreise in Folge des in den letzten 14 Tagen um ca. 10—12 °/9 erhöhten Standes der Valuta (Papier-Rubel) um ein Erhebliches gestiegen, Uasere Course bleiben schwankend. Weizen ab Umgegend 213— 221 M6, fremder 21—223 A je nach Qualität. Roggen, russi- sgcher 13}¿—14} A, andere Sorten 14}3—16 Gerst: 15— 17 A Hafer 14{—154 A Hülsenfrüchte ohne Leben, Raps 1879er Ernte wenig gethan, trockene Waare rar, hoch- feine 27 6, feuchte und klamme viel unter Notiz, Am Me h1- markt feste Stimmung, Preize zu Gunsten der Verkäufer, Futterstoffe rubig.

GeReralverua mm iuTnzenle 6, August, Rotterdam’'so0be Handelsveroenuiging. Anusserordentl, Gen.-Vers. zu Rotterdam, 14. s Braunkohlenabbau-Gesellsohaft „Germania“. Gen.- Vers, in Altenbarg.

Theater

Wallner-Theater, Soznabtend: 24, Gastspiel , der K. K. Hofburgschauspieler Hrn. Sonnenthal,

rn. und Frau Hartmann, Hrn. Thimig. Zum A Male: Rosenkranz und Güldenstern, Lust- spiel in 4 Akten von M. Klapp. E

Sonntag: Leßte Sonntags - Aufführung von Rosenkranz und Güldenstern und 2. Gastspiel der K. K. Hofburgschauspieler.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Habn. Sonnabend: Saftspiel des Dperetten-Ensembles unter Leitung von Gi A. Raida. Zum 24. Male: Die Köntgin von Golconda. Komisch - phan- tastishe Ausstattungs - Operette mit Ballet „in 3 Akten nach Bürgers gleihnamigem Gedicht frei bearbeitet von S. Michaëlis. Musik von C. A. Raida. Ballets komponirt und arrangirt von Hrn. Balletmeister Bruë. Die Kostüme angefertigt na Angabe des Ober-Garderobiers Hrn. Happel. Die Dekorationen nah Angabe des Mascinenmeisters Hrn. Geißler. Elektrishes Licht vom Inspektor

n. Krämer. e L har Zum 25. Male: Dieselbe .Vor-

stellung.

Residenz-Theater, Direktion: Emil Claar.

Sonnabend: 22. Gastspiel der K. K. Hof-S{au- spiclerin Frau Mitterwurzer und der K. K. Hof- Schauspieler Herren Mitterwurzer, Hallenstein, Streiner, sowie des Frl. Gisela Straßmann aus Wien: Zum 3. Male: Der Viaunn der Wittwe. Mein Stern. Das Schwert des Damoïties.

Krolls Theater. Direktion: Engel-Lebrun. Sonnabend: Z. 67. M.: Jhre Familie. Volks- ück mit Ss in 3 Akten von I. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Gartens: Großes Concert. Anfang des Goncerts 5 Uhr, der Vorstellung 64 Uhr.

Sonntag: Von 4 Uhr an: Gr. Doppel-Concert. Z. 68. M.: Jhre Familie.

Sermania-Sommer-Theater, Sonnabend:

Exrtra-Vorstellung. Gastspiel des Königlich Sächsie |

hen Hofschauspielers Hrn. Franz Oden. Das

Jrrenhaus zu Dijon oder: Der Wahnsinnige.

Charaktergemälde in 3 Akten. Sonntag: Lebtes Gastspiel des Hrn. Franz Oden. Dieselbe Vorstellung.

Belle - Alliance - Theater, Sonnabend:

Großes Sommernachtsfest. Im prachtvollen Sommer- arten: Von 6 Uhr an: Ununterbrochen großes

oppel-Concert. (Kapellen : Baumgarten und Herold.) Damen - Quartett. LThyroler Natur - Sänger - Gesellschaf. Bengalishe Be- leuhtung und brillante JUumination dur mehr

Steyerisches

zu verantworten und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel zur Stelle zu bringen, oder solbe so zeitig vor dem Termine dem Gericbt an- zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Verhandlung und Entscheidung in €0n- tumaciam verfahren werden. Kempen, Provinz Posen, den 14. Juni 1879. Königliches Kreisgericht. Der Polizeirichter.

[3696] Proclama.

Lie nachstehend benannten Personen: E

1) der am 9. Februar 1840 inJ];Deutsh-Presse geborene Valeutin Kaczmareïk, Sohn der Peter und Valentine Kaczmarekschen Eheleute, welcher im Jahre 1866 bei Gelegenheit der

tobilmachung als Artillerist zum Militär eingezogen, und während des Feldzugs {wer verwundet worden fein soll,

2) der Tagelöhner Martin Bothe alias Banta oder Bancik aus Schmiegel, geboren am 28. Oktober 1823 in Dluzyn, Sohn der Peter und Franciska Bancikshen Edeleute, welcher vor etwa 20 Jahren seinen Wohnsiß Schmiegel und seine dort lebende Ehefrau Marie, geborene Kretschmer, verlassen hat, um auswärts Arbeit zu suchen, seitdem aber keine Nachricht von si gegeben hat,

3) der am 21. Oktober 1844 zu Kriewen gebo- rene Schuhmachergesele Adalbert Szyd- lowski, Sohn der zu Kriewen verstorbenen Aderbürger Adam und Catharina Szydlowski- schen Eheleute, welher im Jahre 1862 von Kriewen aus auf die Wanderschaft gegangen ist, und demnächst nach dem Königreich Polen sih begeben, und hier an dem Aufstande si betheiligt haben und verwundet worden sein soll,

4) der am 31. Januar 1845 geborene Nobert Nolle, Sohn der zu Schmiegel verstorbenen Mülermeister Carl August und Johanne Charlotte Rolleswen Eheleute, welher im Jahre 1866 auf d2m Königlichen Distrikts- Amt in Fraustadt beschäftigt war, vou dort aber vershwand, i i :

und von denen seitdem Nachrichten nicht eingegangen

sind, sowie ihre Erben, werden hierdurch aufgefor-

dert, sich spätestens in dem : am 3, Februar 1880, Vormittags 11 Uhr,

im Sitzungssaale des alten Gericht8gebäudes an-

stehenden Termine schriftlich oder persönlich fich zu

melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt er- klärt und ihr Vermögen den fich legitimirenden

Erben, oder in deren Ermangelung dem Fiskus zu-

gesprochen werden wird. _

Kosten, den 9. April 1879.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

[3744] Edictal-Citation.

Die Köchin Bertha Gottschalk in Breslau hat gegen die Crben des im Jahre 1873 oder 1874 hier- selbst verstorbenen Victualienhändlers Ernst

im Bureau der unterzeichneten Divisions-Intendantur. Offerten sind vor dem Termin versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Manöver-Lieferung“ abzugeben oder portofrei einzusenden.

Die Bedingungea, auf welche in den Offerten Bezug genommen sein muß, liegen in demselben Bureau zur Einsicht aus. i E

Für unbekannte Submittenten is nach näherer Vorschrift dieser Bedingungen Legitimation und Kaution vor der Zulassung erforderlich.

Ungefährer Bedarf 28 000 Stück Brote, à 3 kg, 3650 Ctr. Hafer, 1100 Ctr. Heu, 4700 Ctr. Stroh, 650 ebm Holz, 146 Ctr. Rindfleish, 187 Ctr. Hammelfleisch, 73 Ctr. Speck, 110 Ctr. Reis, 75 Ctr. Graupe, 175 Ctr. Erbsen, 75 Ctr. Lins-n, 56 Ctr. Salz, 34 Ctr. Kaffee, 1500 zweispännige und 400 einspännige Wagen. ;

Ob auch die Lieferung des Bedarfs während der vom 13. bis 26. August bei Guhrau abzuhaltenden Negiments- und Brigade-Uebungen der Truppen der 17, Infanterie-Brigade, welcher sich auf 10700 Brote, 86 Ctr. Hafer, 27 Ctr. Heu und 31 Ctr. Stroh stellt, zu vergeben ist, wird spätestens in vor- angeseßtem Termine bekannt gemacht werden. Glogau, den 24. Juli 1879. Cto. 525/7.) Königlihe Jutendantur der 9, Division.

[6310] Pekauntmachung. Behufs öffentlicher Verdingung des Bedarfs an Fleis, Viktualien, Rauhfourage, Bivaksholz; und Lagerstroh für die Zeit der Herbstübungen der Truppentheile der 18. Division, d. i. vom 19. August bis 21. September cr. einsließlich der Uebernahme der Magazinirung und Distribution des aus König- lihen Magazinen herzugebenden Brotes, Hafers und der Fleishpräserven, sowie auch der Uebernahme des Landtranéportes dieser Artikel von den König- lihen Magazinen, bezw. den Eisenbahnpunkten nah den Manövermagazinen wird im Bureau der unter- zeihneten Intendantur, St. Jürgen Nr. 69b., hier- {elbst Ï am Dienstag, den 5. August cr., Bormittags 11 Uhr, und ¿war auf Grund der das Nähere ergebenden Lieferungsbedingungen, die in unserem Bureau, so- wie in der Registratur der Königlichen Intendantur 9, Armee-Corps in Altona zur Einsicht ausliegen, auch auf Verlangen bei rechtzeitiger Requisition in Abschrift gegen Erstattung der Kopialienkosten be- zogen werden können, ein Submissionstermin ab- gehalten werden. i Hierauf reflektirende Unternehmer wollen ihre Offerten, die mit der Aufschrift: „Submissions-Offecte auf Lieferung von Mauöver-Verpflegungs-Bedürfunissen“ zu versehen sind, und die ferner die ausdrüctliche Angabe enthalten müssen, daß Offerent von den Bedingungen Kenntniß genommen hat und dieselben als für fi rechtsverbindlich acceptirt, \hriftlich und

versiegelt vor dem festgeseßten Termin portofrei

nicht entsprechen oder aber nach Beginn des Termins eingehen, bleiben unberücksitigt.

Die Eröffnung und Borlesung der Offerten wird an dem vorbezeichneten Termin in Gegenwart der etwa persönli erschienenen Submittenten erfolgen.

In demselben Termin soll ferner der Bedarf an Vorspann für die Anfuhr der Verpflegungs- und Bivaksbedürfnisse von den Ausgabestellen nah den Kantonnements resp. Bivakspläßen verdungen werden.

Bezüagliche Offerten, die au auf theilweise Ueber nahme des qu. Vorspanns lauten dürfen, sind ge trennt von der Offerte auf Manöververpflegung ebenfalls rechtzeitig und portofrei an uns einzu- fenden. Cto. 524/7.)

Ftiensburg, den 23, Juli 1879. Königliche Jutendantur der 18, Division.

[6383] Main-Weser-Bahu. Es follen 6 Stück noch dienstfähige alte Lokomo-

tiven mit Tender verkauft werden. Termin zur Er- öffnung der Offerten auf den Verkauf derselben

ist auf

Mittwoch, den 6. August 1879, in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten anbe- raumt worden. n

Die Offerten sind mit der U-berschrift: „Sub- mission auf gebrauchte Lokomotiven mit Tender“ bis zu dem festgeseßten Termin an den Unterzeichneten einzusenden.

Die Submissionsbedingungen können von dem Unterzeichneten gegen Einsendung von 1 4. bezogen werden. i

Cassel, den 15. Juli 1879.

Der Königl. Ober-Maschineumeister.

Tee: Dickhaut. Cto. 413/7.)

C Bekauntmachung.

Bei der heutigen Ausloosung von Kreis- Obligationen d-es Bütowcr Kreises sind die folgenden Nummern gezogen worden :

Litt, A. Nr. 53 über 50 Thaler.

Litt. A. Nr. 54 über 50 Thaler.

Litt. B. Nr. 53 über 100 Lhaler.

Litt, B. Nr. 120 über 100 Thaler.

Litt. C. Nr. 8 über 500 Thaler. :

Diese Obligationen werden den Inhabern mit dem Bemerken gekündigt, daß die Rückzahlung der Valuta nebst den Zinsen bis n1timo Dezember d. J. gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der Zinscoupons am 2. Januar 1880 und den fol- genden Tagen durch die Kreis-Kommunal-Kasse hierselbst erfolgen wird. \

Von den bereits früher ausgeloosten und gekün- digten Obligationen ist Litt. B, Nr. 59 über 100 Thlr. zur Realisirung bisher nicht vorgelegt, worauf der Inhaber hierdurch besonders aufmerksam gemacht wird.

an uns einsenden. “Offerten, welche den vorstehenden Festseßungen

Bütow, den 5. Juni 1879. j Der Kreisausschuß des Kreises Bütow.

als 15000 Gasflammen. Im Theater: Eine 445 46 nebît 59 5 D fraufe Familie, Posse in 3 Akten von G. von S ttiates M Zahlung von; 2606 nebst M lo Bil anz am 20. Juni 1879. A Moser und W. Drost. Ende des Festes 12 Uhr. anin geklagt, daß Tie diese Summe dem Activa. _ L Entrée 500 S. : a A Erblaser zur Aufbewahrung übergeben habe. Vou M [S M S Sonntag: Neu einstudirt : Bon 7 die Häßlichste, den Erben sind der Carl und Gottlieb Reinhold | An Cassa-Bestand . . 548,354/57 | Per Actien-Capital i : Posse in 3 Akten nebst einem Vorspiele in 1 Aft Hauémann ihrem Aufenthaltsorte nah unbekannt | " Wechsel Bestand . . . 8,595,825/59 eingezahlte 50,000 Stü Aktien A von L. Angely. und werden ea zum e 0 . Prenßische 4 °/9 consolidirte 960408195 Res 2E Fonds S 5590/68093 deu 3. November c., Vormittag r, Anleihe L, 408/95] , „f 590,680) Familien-Nachrichten. vor Herrn Kreisrichter von Bünau zur Klagebeant-f De eten Verlust-Reserve . . j Gde R j ai wortung unter der Warnung vorgeladen, daß sie als Unterlage für au8gegebene Provisions-Reserve . . . 50, Verlobt: Frl. Adelaide von Palézieux-Falconnet die in der Klage vorgetragenen Thatsachen als unfündbare Hypothekenbriefe Unkündbare Hypothekenbriefe A Sèa A0 Slb O Kammerherrn Adolph richtig einräumen und gegen fie in contumaeiam g SjüglihAmortijationebeiträge 88,563,272|68 ati verlooste i ine: |79,166,350|— erTannt werden wird. E arlehen s e 7 otte en Eis Sohn: Hrn. Hauptmann Mitschke D P der Klage sind aus dem Bu- | " “quf lombarbiute Baan B Silva e Des E ; ; t s reau III. zu entnehmen. M. 6,300,423. 1 l ep. (Göôln). Gine Tochter: Hrn. Major a. D. | " Reicheubach i./Shl., den 18. April 1879. auf dergl. 15% Amortisations-Entschädi- : N (Sm obann Wert Bulb Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Effecten ‘7/1,790/490. 11 8,090,913/42 6 aus e ese L 95,390/04 “1 E i / S ionen Ó 48 1 ; (Neisse). Hrn. Stabsarzt Dr. Eggers Sohn | E Í a E ras ber Mit- bereits im Nominalbetrage von Hermann (Neustreliß). [6519] Submission. iva des Guratoril und der Mé. 82,925 ausgeloost, jedo : Während der diesjährigen Herbstübungen der Direction E AOEOOO D icaiég E E cipdlto Stebriefe und Untersuchungs - Sachen. | Fruppen der 9. Division find zu liefern bezw. zu | / Eigenes E E E ana Cautióten s / i ladung. Nachdem auf Grund | gestellen: h der Katholischen Kirche“ r. ,300,000|— | : L 132,000|— S S Ne Dolitei-Arwoglischast zu Schildberg %) Fourage bei den Brigade-Uebungen der Ka- } / Erworbene Grundstücke . [11,096,041/96 dau aa, vom 19. März 1879 gegen nachstehende Wehrmänner vallerie vom 18. bis 24. August in Wohlau, Mobilien und Utensilien e Tisèe Srandstät Hinter und Reservisten: 1) den Wirth Ioseph Sosnowski Brot, Fourage, Viktualien, Bivaksholz und Werth der Bureaux - Einrich- : - der fathol. Kirche Ne. 2°. 150,000|— aus Bobrownik, 2) den Ae oeay E vine S bei den B ene Setitribee E E E 36,331/70 Coupons und Dividenden i s Grab tei, en Maurer ebungen vom 26. Augu! . Sep! ebitore S : : z, pas vgl anr M E D den Arbeiter i Raudten, Guhrau, Herrnstadt, Winzig und laut Conto-Correntbuch 1,768,072/62 A reen E ns es 1,499,922/06 Lgcinski bow Vogtei, 5) den Wirt ohlau ; J Raten elta aus Bobetionit 6) deu S bneiver 2) der Vorspann zur Fortshaffung der vor- . i eingdorberie:Zabe SFohann Karl Kahlzer aus Bärwalde, 7) den Schäfer bezeichneten Lieferungê-Segenstände, sowie des “lungen auf vonun@ecivorbens Gottlieb E E ges Stams en 4 E bis U An e Beoles Hypotheken M 492,632. 69 andelsmann Ephraim Zobel aus iedlikow, agazin in r b. leut Contd- H den Bürger Franz Pajikowski aus Mirxstadt, und der Fourage nach den Cantonnements; Sretibie b -, 1,186,466. 24 | 1,679,698/93 10) den Arbeiter Roh Matylewicz aus Mixstadt, | 3) der Truppen- Effekten - Vorspann und die C 11) den Gutsbesißer Ludwig Emil v. Psarski aus Wagen zur Beförderung der Aerzte und Zahl- Dre Und Dn ee Kuznica stara die Untersuchung wegen Auswanderns meister für sämmtlihe Märsche der Truppen y E p . 1236 312/03 als beurlaubte Reservisten und Landwehrmänner während der vorgenannten Zeit. E A obne Erlaubniß eingeleitet worden ist, werden die- Die Lieferung dieses Bedarfs soU im Wege der 1210912311791 121091221

elben hierdurch öffentli aufgefordert, in dem zur | öffentlichen Submission mit eventuell sfi daran Let lihen mündlichen Verhandlung und Entschei- | {ließender Lizitation und zwar, Naturalien und dung d-r Sache am 30. September 1879, Vvrmit- | Vorspann getrennt von einander, verdungen werden. Hierzu iît ein Termin anberaumt auf Dounuerstag, den 31. Juli d. Js, Vormittags 9 Uhr,

tags 9 Uhr, vor dem Polizeirihter hierselbst im Tern-inézimmer anfstehend-n Termine zu erseiven und \ich über das ihnen zur Last gelegte Vergehen

Berlin, den 30. Juni 1879.

Die Direction

der Preußischen Boden-Credit-Actien-Bank.

Stephan,

Hedemann, Benoit, [6514]

t -

sendung gerichtet ist, anzusehen.

Deutscher Reichs-Anzeiger Königlich Preußischer S

und

Das Abonnement beträgt 4 Æ# 50 für das Bierteljaßr.

————_—

M-

2 17D.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst cerul;t : dem Justiz-Rath und Rechtsanwalt Wilhelmj zu Wiesbaden den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Post- direktor, Ober-Postmeister Pfaly zu Darmstadt den König-

lihen Kronen-Orden dritter Klasse;

Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

| Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4 | 4

Berlin, Sounabend,

sowie dem emeritirten Schullehrer Th um zu Saarbrücken den Adler der Jnhaber des

Deutsches Neich. Ge] C8,

betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu

gewerblichen Zwedcken. Vom 19. Juli 1879.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustim-

mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: S L

Der Bundesrath ist ermächtigt, für Branntwein, welcher innerhalb des Gebietes der Branntweinsteuergemeinschaft zu gewerblichen Zwedcken, einschließlih der Essigbereitung, ver- wendet wird, unter den von ihm vorzuschreibenden Bedin-

gungen und Kontrolen die Branntweinsteuer nah demjenigen Sage zu vergüten, welcher bei der Ausfuhr von Branntwein vergütet wird.

82

Wer es unternimmt, eine Rückvergütung der Branntwein- steuer zu gewinnen, welche überhaupt nicht, oder nur zu einem eringeren Betrage zu beanspruchen war, hat eine dem vier- achen der zur Ungebühr beanspruchten Vergütung gleihkom- mende Geldstrafe verwirkt. Der gleichen Strafe unterliegt, wer Branntwein, für welchen in Gemäßheit der vom Bundesrath erlassenen Vor- schriften (8. 1) eine Rückvergütung der Branntweinsteuer zu- gesagt oder gewährt worden is, zu einem anderen, als dem gestatteten Zwecke verwendet. S8. Wer den zur Ausführung des 8§. 1 erlassenen Bestim- mungen zuwiderhandelt, verfällt in eine Geldstrafe bis zu ein- hundertfünjzig Mark.

8, 4.

In Betreff der Bestrafung des Nükfalls, der subsidiarischen Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geldstrafen, und der Strafverjährung, sowie in Betreff der Feststellung, Unter- suhung und Entscheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Geseßzes oder der dazu erlassenen Ver- waltungsvorschriften, der Strafmilderung und des Erlasses im Gnadenwege finden die Vorschriften sinngemäße Anwen- dung, welche für die A gegen die geseßlichen Une betreffend die Besteuerung des Branntweins, gelten.

E g. 5,

Die Bestimmung Ziffer Il. §. 4 Litt. d. des Artikel 5 A Hollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867 wird auf- gehoben.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Snstegel, aebi

Gegeben Schloß Mainau, den 19. Juli 1879.

(L 5) Wilhelm. von Bismarck.

Geseh, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutshen Zollgebiets mit dem Auslande.

Vom 20; JUuli:187 9,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, wie folgt :

: F: 1,

. Die Waaren, welche über die Grenzen des deutschen Zoll- gebiets ein-, aus- oder E werden, einschließlich der Versendungen aus dem Zollgebiet durch das Ausland nah dem Zollgebiet, sind den mit den Anschreibungen für die Ver- kehrsstatistik beauftragten Amtsstellen (98. 3, 4) nah Gattung, Menge, Herkunfts- und Bestimmungsland anzumelden.

Als Land der Herkunft der Waaren ist dasjenige Land, aus dessen Gebiet die Versendung erfolgt ist, und als Land der Bestimmung der Waaren dasjenige Land, wohin die Ver-

Die Verpflichtung erstreckt sich nicht auf: 1) die Gegenstände der im §. 5 des Gesetzes, betreffend

taats-Anzeiger.

H i

den 26. Juli

Gewicht angegeben werden.

zeihnung des Gesammtinhalts des Kolli und die Angabe des Gesammt-Bruttogewichts nebst Verpackungsart zulassen.

lih bekannt zu machende statistische Waarenverzeichniß. 8 3. M Die Anmeldung erfolgt durch dén Waarenführer mittel Uebergabe eines Anmeldescheins an die Anmeldestelle. Beim kleinen Grenzverkehr genügt mündliche Anmeldung. Anmeldestellen sind die Zollämter im Grenzbezirk. Außerdem werden Anmeldestellen nach Bedürfniß dort er- richtet. Die Gemeindebehörden im Grenzbezirk, an deren Siß sih ein Zollamt nicht befindet, sind-zur Uebernahme der Ge- ine E Anmeldestelle gegen entsprehende Vergütung ver- pflichtet. Ausnahnsweise können auch andere Zoll- oder Steuer- ämter zu Anmeldestellen bestellt werden.

84

An Stelle der Anmeldescheine tritt für die Waaren, welche nach Maßgabe der Zoll- oder Steuergeseße bei der Ein-, Aus- oder Durchfuhr den Zoll- oder Steuerbehörden s{hriftlih, des- gleichen für die zollpflihtigen Waaren, welhe ihnen mündlich deklarirt werden, die Zoll- oder Steuerdeklaration.

„Doch ist bei \criftliher Deklaration im Deklarations- papier, bei mündlicher Deklaration mündli, auch die Herkunft und Bestimmung der Waaren an, Ferner muß bei der Abfertigung zum Eingang ir vès füêten Verkehr“ ‘auf generelle Deklaration die leßtere bezüglih der Gattung und Menge nah den Vorschriften dieses Geseßes ergänzt werden.

Für diese Waaren fungiren die betreffenden Zoll- oder Steuerstellen als Anmeldestellen.

Si: D. Die Ausstellung des Anmetdescheins liegt dem Absender ob. Dem Waarenführer ist die Vertretung gestattet, öffent- lihen Transportanstalten und Güterbeförderung gewerbs- mäßig treibenden Personen jedoch nur dann, wenn der Ab- sender weder im deutschen Zollgebiet noch in den Zollaus- schlüssen wohnt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Anmeldescheins ist der Aussteller, wenn dieser aber außerhalb des deutschen Zollgebiets und der Zollausshlüsse wohnt, der Waarenführer verantwortlich. Die gleiche Verantwortlichkeit trifft diejenigen, welche mündlich anmelden oder nah 8. 4 Angaben machen.

E 8. 6.

Die öffentlihen Transportanstalten und diejenigen Per- sonen, welhe Güter gewerbsmäßig befördern, dürfen nah dem Auslande gerichtete Sendungen nur dann befördern oder, falls ihnen die Bestimmung der Waaren in das Ausland erst während des Transports bekannt wird, weiter befördern, nach- dem ihnen die erforderlihen Anmeldescheine überwiesen worden sind und wenn leßtere sowohl in formeller Hinsicht den er- theilten Vorschriften entsprehen, als auch ihrem Fnhalt nah mit den Frachtbriefen und Deklarationen übereinstimmen. Für die Ausfuhr kann ausnahmsweise die Nachlieferung des Anmeldescheins binnen längstens achttägiger Frist, gegen Einreichung eines Jnterimsscheins, gestattet werden. Der Jn- terimsschein weiset die Massengüter nur nach der Gattung, die Stückgüter nur nah Zahl und Merkzeichen der Kolli ad:

Sie Nachdem eine der Anmeldepflicht unterliegende Sendung am Sigze der Anmeldestelle angekommen oder dort zur Beförde- rung aufgegeben ist, hat der Waarenführer ohne Verzug die Anmeldung zu bewirken. Für Fälle, in welhen Sendungen den Siß einer Anmeldestelle niht berühren, ist von den Zoll- direktivbehörden den örtlichen Verhältnissen entsprehend Be- stimmung zu treffen. Die öffentlihen Transportanstalten und die Personen, welche Güter gewerbsmäßig befördern, haben bei Uebergabe der Anmeldescheine oder Znterimsscheine an die Anmeldestelle schriftlih zu erklären, daß die Scheine alle der Anmeldepflicht unterliegenden Waaren umfassen. Fehlt ein Anmeldeschein ordnungswidrig oder wird ein Jnterimsschein nit rechtzeitig durch den Anmeldeschein einge- löst, so kann die Nachreichung innerhalb bestimmter Frist bei Strafe aufgegeben werden. :

8. 8. Die Anmeldestellen sind zur Revision der Waaren durch

den Zolltarif des deutschen Zollgebiets 2c. (Reichs- Gesetzbl. S. 208) bezeichneten Art,

Sendungen zollfreier Waaren im Gewicht von 250 gr oder weniger. z

vergleihen und die Berichtigung oder Vervollständigung zu veranlassen.

äußere Besichtigung befugt. FJhnen liegt ob, ohne Verzug die Anmeldescheine zu prüfen ; erforderlichen Falles haben sie deren Angaben mit den Frachtpapieren und dem Waarenbefund zu

9

Das Gewicht verpackter Waaren ist netto anzumelden. Doch genügt für Kolli, welche nur eine Waarengattung ent- halten, das Bruttogewiht untex Angabe der Verpackungsart.

__ Bei Zufammenpackung verschiedenartiger Waaren können 8 10: die Zolldirektivbehörden ausnahmsweise eine allgemeine Be-

Das Nähere über die Klassifikation und Maßstäbe der Waaren für die statistishen Anmeldungen bestimmt das amt-

L Alle Post-Anftalten uehmen Bestellung au; /

| für Berlin außer den Pest- Austalten auh die Expe- |

dition: SW. Wilhelmftr., Nr. 32,

-

Abends.

spezieller Benennung und Beschaffenheit, die Menge nah dem | vom Zollgebiet durch das Ausland nah dem pollgebiet, beim

: zve b 1 urzen Straßen- streden, sowie in Rücksicht auf sonstige besondere Verhältnisse Erleichterungen bezüglih der Verpflihtung zur Anmeldung

kleinen Grenzverkehr, bei der Durhfuhr auf

eintreten lassen.

benußt werden. S T.

entrichten.

derselben Deklaration aufgeführten Waaren : 1) wenn dieselben ganz oder theilweise verpackt N Ute O 5A 2) wenn dieselben unverpackt sind, für je 1000 kg. 5 3) bei Kohlen, Koks, Torf, Holz, Getreide, Kar- toffeln, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Cement, Düngungsmitteln, Rohstoffen zum Verspinnen und anderen, vom Bundesrath zu bezeihnenden Massengütern in Wagenladungen, Schiffen, oder Flößen, verpackt oder unverpackt für je O E 4) bei Pferden, Maulthieren, Eseln, Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen is zu entrichten C S O Von anderen nicht in Umschließungen verwahrten leben- den Thieren wird eine Gebühr nicht erhoben. Für Bruchtheile der Mengeneinheiten kommt die volle Gebühr in Anrechnung.

8 19 Von der statistishen Gebühr sind befreit : 1) die Waaren, welche a, unter Zollkonirole versendet; b, O für unverzollte Gegenstände ge- racht; c. nach Entrichtung des Eingangszolls in den freien N geseßt, oder d, zum Zweck der Zurückvergütung oder des Erlasses von Abgaben unter amtlicher Kontrole ausgeführt werden ; 2) die Waaren, welche auf Grund direkter Begleitpapiere im freien Verkehr a, dur das deutsche Zollgebiet durchgeführt, oder b, aus demselben durch das Ausland nah dem Zoll- gebiet befördert werden ; 3) die Postsendungen. Die Befreiung von der statistishen Gebühr nach Nr. 1 erstreckt sih nicht auf die ciner Zollabfertigung unterworfenen zollfreien Waaren, welche nach vorheriger Versendung unter Zollkontrole bei einer: Amt im Jnnern in den freien Verkehr geseßt werden. 813,

Die Verpflichtung zur Entrichtung der statistishen Gebühr (8. 11) wird durch Verwendung von Reichs-Stempelmarken in dem erforderlihen Werthbetrage auf den Anmeldescheinen oder den dieselben nach §. 4 vertretenden Papieren vor Ueber- gabe derselben an die Anmeldestellen erfüllt.

_ Für die Entrichtung der statistishen Gebühr haftet dem Reich gegenüber derjenige, welher zur Zeit, wo die Anmel- dung stattzufinden hat, Jnhaber (natürliher Besißer) der Waare ist.

8. 14,

Für die den Bundesstaaten durch die Statistik des aus- wärtigen Waarenverkehrs erwachsenden Kosten wird aus dem Ertrag der statistishen Gebühr eine durch den Bundesrath festzustellende Vergütung gewährt.

15

Die für die Kontrolirung der Zölle bestehenden Vor- schriften finden auf die Se Gebühr Anwendung. S

id

10) A

Die Organe der Zollverwaltung haben die Beobachtung der Votsbrifien dieses Geseßes zu überwachen und Zuwider- handlungen gegen dieselben O DS zu bringen.

Zuwiderhandlunge.t ‘gegen die Vorschriften dieses Gesehes sowie der in Folge derselben erlassenen und öffentlih bekannt führer un Ausführungsbestimmungen von Seiten der Waaren-

ührer und inländishen Absender sind, unbeschadet der Vor- hriften in §8. 275 und 276 des Strafgeseßbuchs, mit einer Ordnungsstrafe bis zu Gan Mark zu bestrafen. Rae und Gewerbetreibende, Eisenbahnverwaltungen und Dampf- schiffahrtsgesellshasten, sowie andere nicht zur handel- und gewerbtreidenden Klasse gehörende Personen haften bezüglich

! der von Dritten begangenen Verleßungen der geseßlihen und

Ausführungsvorschrifsten nah Maßgabe des §8. 153 des Vereins-Zollgeseßes.

_Jn Betreff der Feststellung, Untersuhung und Ent- scheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses

E L G In der Regel muß die Gattung jeder Waare nach deren

8,9, Der Bundesrath kann beim Postverkehr, bei Sendungen

Geseßes und der Au erlassenen Ausführungsbestimmungen, sowie in Betreff der Strafmilderung und des Erlasses der

1879.

Die Anmeldungen, desgleichen die Angaben nah 8. 4 Absaß 2 dürfen nur für die Zwecke der amtlihen Statistik

__ Von den scriftlich anzumeldenden Waaren is} eine in die Neichskasse fließende Gebühr statistishe Gebühr zu

Dieselbe beträgt für die in demselben Anmeldeschein oder