1879 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Aug 1879 18:00:01 GMT) scan diff

V ittenhurg. Zufolçe Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein-

getragen : Fol 20. Nr 40 Col s & Wendt, Wittetiburg.

Col, 4,

Col. 5, Kaufmann Carl Fricd- rich Julius Wilhelm Wendt zu Wittenburg.

Wittenburg, den 27. August 1879. Großh:rzoglihes Stadtgericht.

WittenBurg. Zufolge Verfügung vom beutigen Tage ift heute in das hiesige Handelsregister ein-

getragen: Fol 21 Ner 41 Col 2 F. Melchert, Friedri

Col. 4, Wittenburg. Col. 5, Kaufmann Heinrih Johann Melchert zu Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1879, Großherzoglihes Stadtgericht.

Wittenburg. Zufolge Verfügung vom beutigen

Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein-

etragen:

; Fol 21. Nr. 42. Col. 3, Angelo Martens, Col, 4, Wittenburg. Col, 5. Kaufmann Angelo

PDiartens in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1879, Großherzeglihes Stadtgericht.

Wittenhwurg. Sufolge Verfügung vom heutigen Lage ist heute in das biesige Handelsregister cin- getragen : E01. 22. Nr. 43. Col. 3. F. W, Wolff. R Co1. 4, Wittenburg.

Col, 5, Mühlenbesitzer Fried- rih Heinri Wilhelm Wolf in Wittenburg.

Wittenburg, den 27. August 1879, Großherzogliches Stadtgericht.

Wittenburg. Sufolge Berfügung vom heutigen Tage ift heute in das hiesige Handelsregister ein- getragen: Vol, 22 Nr 44: C0] 3 Heinlein, Col. 4. Wittenburg. Col: 9. Pantinenfabrikant August Heinlein zu Witten-

)UPA Wittenburg, den 27. August 1879, Großherzogliches Stadtgericht.

Zufolge Verfügung vom heutigen das hiesige Handelsregister ein- getragen :

Fol. 23, Nr. 45. Col. 3. Ernst Lubte, Col, 4. Wittenburg. Col, 5, Kaufmänn Luke in Wittenburg. itteuburg, den 27. August 1879, Großherzogliches Stadtgericht.

Vi ittemzurg;. Tage ift heute in

Ernft

Wittenhurg. Sufclge Verfügung vom heutigen Tage ist heute zu Nr. 30, Fol, 15, des hiesigen Handelsregisters eingetragen : A Col, 3. Die Firma Heinrich Meinhardt ist in G. Korpcke, Seinrich BMeeinhardt's Nachfolger verwandelt. S : Der Kaufmann Joachim Griedrich Hein- rich Meinhardt ist gestorben und dessen Handlung auf den Kaufmann Got: fried Koepcke in Wittenburg übergegangen. Wittenburg, den 27. August 1879, Großherzogliches Stadtgericht.

C0L D:

Zufolge Verfügung vom heu- das hiesige Handelsregister

01. 28. Nr. 46. 001, 3, Dtto Brußÿn, Col, 4, Wittenburg. Col, 5, Kaufmann Otto Joacim Theodor Bruhn in Wittenburg. Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzoglibes Stadtgericht,

Wi ittenmhurg. tigen Tage ist heute in eingetragen :

Weßtitenburge, Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregifter ein- etragen:

E Fol, 24, Nr. 47, Col. 3. Herm. Bode,

Col, 4, Wittenburg.

Col, 5, Kaufmann Carl Lud- wig Hermann Bode in Wit- tenburg.

Wittenburg, den 27. August 1879. Großherzoglices Stadtgericht.

Wittenburg. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heute in das hiesige Handelsregister ein- getragen : : Fol 24, Mr, 48, Col, 3. J V0 LWeinanug, Col, 4, Wittenburg.

Col. 5. Kaufmann Johannes Valentin Ludwig Weinaug

in Wittenburg.

Wittenburg, den 27, August 1879. Sroßherzoglihes Stadtgericht.

Wi ¿ttenEurg û./NI. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist im hiesigen Handelsregister in der dritten Kolumne das Erlöschen der nachstchenden Har deléfirmen eingetragen worden :

Fol, Vaufende Handelsfirma.

Nr. August M. Eggert, icdrid; Si: h riedr Jwarß, Ab Sand, Salomon Adler & Co, Carl Sä#;midt, Wilhelm Wenck, M, Lewlh. Helmuth Pascheu, Griedrich Krüger. 20, J S 2 Si, 22. S: 8. D. Heinlein. S7, D. F. Dieberihtz, 28, Christian Boessel, 29, Wilhelm Bühmant, : B an 49 Bruhn. _ Zitteuburg t,/M., den 27. August 1879. Großherzogliches Stadtgericht.

Zeicheu : Regifter Nr. 35,

S. Nr. 34 in Nr. 196 Reichs-Anz. Nr. 196 Central-Handels-Register.

Die aus1@ä ndischen Zeichen werden unter Leipzig

Aachen.

Stopf-,

Steck-

veröffentli.)

Als Marke

Nr. 141 zu dec Firma: Bra nach Anmeldung vcm 15, 12 Uhr 45 Minuten, für f

Nähmaschinennadeln, Näh-, E D Strick-, Häkel-, Be und Haarnadeln, | Ls

sowie für Fischangeln das E

eichen :

e

ift eingetragen unter use & Cie. in Aachen, August 1879, Mittags

Sékretariat des Königl. Handelégerihts Aachen.

Aachen.

Firma Conrad

Als Marken sind cingetragen zu der Seyler zu Burtscheid, nad An-

meldung vom 23. August 1879, Vormittags 8 Uhr,

für Nadelfabrikate

Sekretariat des Königl. Handelsgeri&ts Aachen.

ARCHeu, Firma: Carl

dung

Vot 19 Bormittaçs 9 Uhr für Zeichenpavier d

Als Marke ist ein- g?tragen unter Nr. 142 zu der l Schleier & Schüll in Düren, nach Anmel- August 1879, 30 Minuten, as Zeichen :

aller Art die Zeichen:

Sekretariat des Königl. Handelsgerichts Aachen,

Anctkhen,

Die unter Nr. 1

Theodor Nol3hoveu, vormal

& Cie, in Aachen für

Nähmaschinen-,

08 zu der Firma : § H. Hardy Sohn

Näh- und

Stecknadeln eingetragene Marke ist mit dem Ge- schäfte auf die Firma

Übergegangen.

Krüger & Cie, in Lachen Aachen, den 20. August 1879.

Königliches Handelsgerihts-Sekretariat.

Brau nesclkaweig.

eingetragen unter

Firma:

Anmeldung vom S E masbineu das Zeichen:

gens

Als Marke ist

der Nr. 25

„A, Bornhardt“ hierselbît, nach 21. August 1879, Mor- *?

für elektrische 2

n det C C2

J

Zünd-

Braunschwetg, den 21. August 1879, Herzogliches Handelsgericht.

Cöln. Alg A

ift cingetragen: h

Retemeyer.

ei dem

Könulal!chenHaudels- gericht zu Cöln unter Nr. 302 zu der Firma: „Gebrüder Diel“ in Cöln, nach Anmeldung vom 18, August 1879,

Bormittaçs

11 Ubr

30 Minuten, für Knöpfe und Besatartikel das

Zeichen:

5 DARIS

Q (5E S S S D t A M Cararitirt oolide Botzen. Warreured fast shanks, ‘Garantie Vooë Solidteit

Solidité garantie.

wel {hes auf der Verpacung angebracht wird. Der Handelsgerihts-Sekretär. W

Cüietrin, Als Firma:

eber.

Cüstrin, ‘nah Anmeldung vom

7. August, 102 Uhr, f

ür Schmelz-

g:asuren in allen Farben, Glätte- glasuren in allen Farben, nor- B wegischen gemahlenen Feldspath Fck

und norwegischen gemahlenen f

Crystallquarz das Zeichen:

Leipzig. Als wei-

tere Marke ist

einge-

tragen unter Nr. 2620 zu derFirma: Fär Dp, Beard & Co. Zu London in England, nach Anmeldung vom

18. Juli 1879,

Nors-

mittags 11 Uhr 30 Mio

nuten, fürSteck-, Nähs-,

Haar- und Fischbein-

nadeln, sowie 2wirns-

faden das Zeich

welches auf der Ver Königliche

BReinztg.

2621 zu der Firma: Een God:haah zun mark, nach Anmeldung v mittags 10 Uhr 3

Sicherheits-Zünd

weles auf den Etikette Königlich

en

Dr,

Als MNearke A etle-Taendestiksfsalhzri-

Ls

Königlies Kreisgeriht Cüstrin? Marke ist eingetragen unter Nr. 1 zu der Hermann Lauge zu D

packung angebracht wird. s Handelsgericht zu Leipzig, Hagen.

ist eingetragen unter Nr.

Kopenhagen in Däne-

om 18. Juli 1879, Vor- 0 Minuten, hölzchen das Zeich

für parafinirte

en:

n angebracht wird. es Handelsgericht zu Leipzig, Hagen.

Leipzig. Als Marke ist eingetragen unter Nr.

2622 zu der Firma: Körner « Eck

Sehulte in Leipzig, nah Anmel- —-

dung vom 20. Auguft 1879, Vor- B

as 11 Uhr 30 Minuten, für 2 #

Sag , Eisen und Eisenwaaren das 2 s:

eten:

welches auf die Waaren aufges{la- i

gen und auf den Etiketten angebracht wird. Königliches Händelsgeriht zu Leipzig.

Dr. Hagen.

PEäinater, Als Marke

ist eingetragen unter Nr. 3 j zu der Firma: Otto Ot- E terstedde in Münster B nach Anmeldung vom 12. a August 1879, Vormittags Wi 114 Uhr, für Blechwaaren W&

das Zeichen :

Königliches Kreisgericht zu M

Offenbach. Als Marke ist cingetragzn unter NE. 31 zu des Firma: Ph, Casimir Krafft & Co. zu Offen- i éeach und Nürn- berg, nah An- meldung vom 14, August 1879, Vormittags U Ne Nauchtabakfabri- tate, das mit ver- schiedenen Ab-

»# ¿ciben in Zahlen

und Buchstaben benußt werdende R Zeichen: A Ra S L E Offenbach, den 14. August 1879. L Großherzoglich Heff. “Ie A:

Langsdorff, ink, Landrichter. Landger.-Afsessor.

: Wesel.

{ mann Paul Högelheimer zu

| oder vorläufig zugelaffenen i tursgläubiger, soweit für tieselben weder ein ore

f

Als Marke i unter Nr.36 des Zeichen-

registers zu der

Firma: Heuricus Q[k- benkoti sentor

& Comp E

in Rees, T T S E E R nah der Anmel- EA ‘Ange Q dung vom 5. Au- A aust 1879, für a Rauchtaback das Zeichen : eingetragen.

Königliches Kreisgericht zu Wesel.

Konfkfurfe. [7370] Bekanntmachung. In dem Konkuxrfe über das Vermögen des Duch- fabriïanten G, Görling zu Forst ist der Kauf-

Verwalter der Masse bestellt worden. Forst, den 22, August 1879, : Königliche Kreiëgerichts-Deputation.

[7375] In dem Konkurse über das Vermögen des Faufmanuns J, A, Hannemann in Danzig ist zur Berhaudiung uny Besczlußfassung über cinen Akford Termin auf ven 18, September d. J, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommiffar im Terminszimmer Nr. 14 anberautnt worden. Die Betheiligten werden biervon mit dzm Bes merken in Kenntniß gesest, daß alle - festgestellte:

c

Forderungen der Kon- recht, n cin HDypothekenrecht , Pfandrecht oder andéres Bbsonderungöre{t in Anspruch genomnten wird, {ur Lheilnahme an der Beschlußfassung über den Atkord berechtigen.

Die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Jn- ventar und der von dem Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete \chrifts liche Bericht liegen in unferemm Geri&{tslokale zur Einsicht an die Betheiligten ofen.

Danzig, den 23. August 1879.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurjes. v. Hulewicz. [7368] Bekanntmachung,

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrih Albert Selmdach zu Memel ist zur Verhandlung „Und Beschlnf- faîsung über einen Akkord cia neuer Termin auf den 9, September c., Vormittags 9 Uhx, vor dem unterzeichneten Kommissar im Termins- zimmer 18/19 anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Kon- tursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vor- recht, noch ein Hvpothekenrecht, Pfandrecht oder an- deres Absonderungsrecht in Unspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Afkford bere{tigez, und daß die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Vertvoalter über die Natur ‘und den Charakter des Fon nee erstattete \chriftlice Bericht im Ge- rihtsloîale zur Eiusiht der Betheiligten ofen liegen.

Memel, den 25. August 1879,

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses, Krieger.

[7229] :

In dem Konkurse * ‘ber i Kaufmanns Jacob Fabian, u Fabian, zu Thorn werden alle Diejenigen,

das Vermögen des Firma Z.

welche

Vertreiung [6584] in Patent-Prozessen. |

Forst als definitiver |

| np Aller Länder u. event, deren Verworthnng bosorgk P ATEN [l 0. KESSELZR, Oivli-Iugeulour n. Patent-Anwsalt,| P 4 Berlin W,, Mobronstr. 63. Prozpecte gratis, 2 neigen.

an die Masse Ausprüce als ôtonkurs4lTubigee machen wollen, Hhierdur þ aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtsbängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis , zum 20. September 1879 cinschlicßlich uns {riftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Fordèrungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitivzn Ver- waltungspersonals auf den 8. Oltober 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetens-

falls mit der Verhandlung über den Akkord vers fahren werden.

Zugleich ift noch eine zweite Frist zur An- meldung

bis zum 15, November 1879 einsHließlich festgeseßt und zur Prüfung-aller innerhalb derselben na Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde- rungen Termin

auf den 28. Ee 1879, Vormittags

T; :

ebendaselbst anberaumt.

Zum Erscheinen in diejenigen Gläubiger Forderungen innerhalb

werden. Wer seine Anmeldung \chriftlich einreihi, Hat a Abschrift derselben und ibres Anlagen beizus

gen. i

Jeder Gläubiger, welcher nit in unserm Amts- bezirke feinen Wohn hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmäwdtigten bestellen und zu den Alten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten.

Denjenigen, welchen es hier an Bekannkschaft feblt, werden die Nehtsanwalte Justiz-Räthe Paucke. Scheda, Reichert, Swrage und Warda zu Sachwal- terú vorgeschlagen.

Thorn, den 15. August 1879,

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

diesem Termin werden alle aufgefordert, welche ihre einer der Fristen anmelden

[7369] Bekanntmachung,

In dem Konkurse über das Vermögen des Müßhlenbesißers Nobert Diesner zu _Herms- dorf u. K. ist der einfiweilige Verwalter, Kaufmann und Hoflieferant Louts Schultz hier ¿um definitiven Verwalter ernannt worden.

Hirschberg, den 22. August 1879.

Königliches Kreisgericht. Ferien-Abtheilung.

[7323] Bzoclam.

Nachdem der Kaufmann riedri) @Görf dahier seine Ueberschuldung augezeigt hat, wer- den alle Diejenigen, welche an denselben Forde- rungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin am 20,1. Mts., Vormittags

V Uhr, Kontumazirzeit, dahier vorläufig entweder per- sönlich oder durch sofort legitimizte, bezüglih mit Spezialvollmadt zuni Vergleich versehene Bevoll- mächtigte summaris{ unter Vorzeigung der Beweis- urkunden anzumelden und den Versu der Güte zur Abwendung des förmlichen Konkurses zu gewär- tigen, bein Rechts8nachtheil, daß die nit erschie- neren Gläubiger als in den Beschluß der Mehr- arts der Erschienenen cinwilligend angenommen verden.

Zugleich haben die Gläubiger ihre Erklärung über die Wahl des Kurators, Bureaugebülfea Lie- berkuet dahier, in demselten Termin abzugeben,

Es wege, den 22, August 1879,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Il. Bezz2enberger.

Tarif- etc. Veränderungen derdeutschenEisenbahnen

No. 201. Wesifälische Eisenba!; 1,

Münker, dn 27. August 1879,

Bezugnehmend auf unsere bezügliche Bekannt-

machung vom 18. d. ‘e. bringen wir hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß die 1 6, Nactrage zu dem Lokalgütertarife der Westfälischen und Münster- Enscheder Eisenbahn enthaltenen Säße für die Haltestelle Brakel bei Dortmund für Wagenladungs- güter nicht in Kraft treten. Königliche Dircktion der Westfälischen Eisenbahn,

[7374]

Schlesish-Oesterrcichischer Kohlenverkehr.

In den Kohlentarifen von Stationen der Oker- \{lesisben und N. O. U Eisenbahn na Stationen der K. F. Nordbahn vom 10. Oktober und 1. No- vember 1876, vor Stationen der O, S. und B. Schw. Freiburger Eisenbah1 na der Mährish- Sólesischen Centralbahn, von Stationen der O. S. Eisenbahn nach der Oefterr. Staatsbahn, Oesterr. Nordwestbahn und Südnordd. Verbindungsbahn und nach der Oesterr. Südbahn, fowie von Stationen der N. O. U. Eisenbahn na Stationen der Oesterr. Staatseisenbahn ria Halbstadt und via Dziedit, sowie nah Stationen der Oesterr. Süd- und Wien - Pottendorf - Wiener - Neustädter Eisenbahn konuimen pro September 1879 die Fratsät:e zum Kurse von 170/175 zur Anwendung.

Breslau, den 26. August 1879.

Königliche Direïtiou der Oberschlesischen Eisenbahu.

eigen.

|

L M U O:

[5816

Herausgeber und : Redaktion des Illustrirten Patentblattes.

: L 4 44M F et, N 8 Berlin W L U A R P i

Berich über] utent-

Berlin: Nedacteur J, V, Riedel, Verlag der Expedition (Kessel). Dru; 28, - Elsner.

j |

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußis

und

er Staats-Anzeiger.

K | Das Abonnement beträgt 4 4 50 S für das Viertzljaßr.

L Insertiouspreis für des Raum einer Drudzeile 39 S

M z | A

|

M2 208.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : nachbenannten Beamten in Nessort Amts die Erlaubniß zur Anlegung der Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Großherrlich türkischen : Osmanié-Ordens: dem Kaiserlichen Botschafter in Konstaütinopel, Grafen von Haßfeldt; der dritten Klasse desselben Ordens: ___ dem Legations-Sekretär von Hirschfeld bei der König- lichen Gesandtschaft in München; des Kaiserlich österreihishen Franz-Joseph- Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kaiserlichen Minister-Nesidenten für Mexiko, Freiherrn von Wäcker-Gotter; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Kaiserlichen Konsul in Bradford, Heydemann; des Offizierkreuzes des französishen Ordens der Ehrenlegion: dem exsten Botschafts-Sekretär bei der Kaiserlichen Bot- schaft in St. Petersburg, Legations-Rath Stumm; ,_, des Commandeurkreuzes des Königlich talienishen St. Mauritius- und Lazarus-Ordensz: „dem Professor Dr, Henzen, ersten Sekretär des deutschen archäologischen Jnstituts zu Rom; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Bibliothekar bei demselben Jnstitut, Dr. Klüg- mann; des Königlich sächsischen Albrechts-Kreuzes:

dem Legations-Kanzlisten Schacht bei der Königlichen Gesandtschaft in Münchén.

des Auswärtigen ihnen verliehenen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

„_ dem Gymnasial-Direktorx und Professor Dr. Pitann zu Cöslin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Super- intenventen Wandel zu Nimptsch den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem Polizei-Jnspektor Saarman n zu Dortmund den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem

auptlehrer Stuhlweißenbur g zu Hamm im Stadtkreise

üsseldorf ten Adler der Inhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern; dem Schullehrer und Kantor Bondo n zu Frankenhain im Kreise Ziegenhain, dem Gewehr- abrikarbeiter-Meister Siegels und dem Gewehrfabrikarbeiter

renzeichen ; sowie dem

Deutsches Nei ch.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann Karl Laurentius Ekman zum Konsul in Wisby (Gothland) zu ernennen geruht.

Königreich Preufße:2,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: dem Kammer-Präsidenten Lambe rz bei dem Landgericht in Bonn den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, sowie dem Kreisphysikus Dr. med, Albers in Essen, und dem Kreiswundarzt des Kreises Emden, Dr, med. Norden zu Emden den Eharakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An dem Schullehrerseminar zu Elsterwerda ist der ordent- liche Seminarlehrer Oberfeld daselbst als erster Seminar- lehrer angestellt worden. ; :

Der ordentliche Seminarlehrer En gelbreht zu Reichen- bah O.-L. ist in gleicher Eigenschaft an das Scullehrerseminar zu Elsterwerda verseßt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Stadtgerichts-Rath Poll in Berlin und der Rechts- anwalt und Notar Úmlauf in Muskau sind gestorben.

Der Rechtsanwalt und Notar Gaesbeck in Lobsens ist in Folge rechtskräftigen Disziplinar - Erkenntnisses aus dem Justizdienst entlassen. i |

er Obergerichts - Anwalt, Senator Meißner in Han- nover hat auf die Ausübung der Anmwaltschaft und Advokatur

verzichtet. i ) Nechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Hanff in

Dem Frankfurt a. O. ist idie nahgesuhte Dienstentla ung ertheilt.

i

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e r S Mem. —— —-

Allgeméiné Verfügung

vom 22. August 1879, betreffend die Vornahme des Sühneversuchs vor Privatklagen gegen Studirende wegen Beleidi-

guñgen.

Im Einverständnisse mit dem Herrn Minister der geist- lihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten bestimme ih auf Grund des 8. 39 der Sthiedsmannsordnung vom 29, März 1879 (Ges. Samml. S. 321), daß für Privatklagen gegen Studirende wegen Beleidi ungen der nach 8. 420 der Deutschen Strafprozeßordnung érsorterlice Sühneversuch von dem Rektor (Prorektor) und in dessen Vertretung von dem nie M (Syndikus) der betreffenden Hochschule vor- zunehmen ist.

Die Landgerichts-Präsidenten haben hiervon die Schieds- männer der betreffenden Bezirke in Kenntniß zu setzen.

Berlin, den“ 22. August 1879. h

Der Justiz - Minister.

: Leonhardt.

Regulativ vom 22. August 1879 zu dem Gesetze über die juristis{chen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste vom 6. Mai 1869.

Auf

Grund des 8. 14 des Felepes vom 6. Mai 1869 über die juristishen Prüfungen und die Vorbereitungen zum höheren Justiz- dienste und des 8. 1 des Ausführungégesezes vom 24. April 1878 zum Deutschen Geriht8verfassungégeseße werdén nachstehende, mit dem 1, Oktober 1879 in Kraft tretende estimmungen erlassen. 8. 1.

Die Prüfung der Rechtskandidaten kann bei den Ober-Landes- gerihten in Königsberg, Berlin, Stettin, Breslau, Naumburg, Kiel, Celle, Caffel und Cöln afzelegf werden. G

Die einzelnen Prüfungen sind ron drei Mitgliedern der bei den

vorgedahten Gerichten zu bildenden Prüfungskommissionen, einschließ- lih des Vorsitzenden derselben abzunehmen.

Nimmt der Vorsitzende an der mündlichen Befragung nicht Theil, so hat er ein viertes Mitglied zuzuziehen.

Er wird, sofern nit erheblice A Pabernngen obwalten, an jeder Prüfung Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Ergeh- nisses mitwirken.

S8.

Dem Gesuche um Zulaffung zur ersten Prüfung ist beizufügen :

1) das Zeugniß der Reife zur Universität,

2) das Zeugniß über die Militärverhältnifse,

3) das Univer täts-Abgangszeugniß,

4) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, in welchem

insbesondere der Gang der Universitätsftudien darzulegen ist. Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf ist von dem RNechtskandidaten cigenhändig zu reiben.

Nach Prüfung des Gesuhs hat der Präsident des Gerichts die Zulassung oder Zurückweisung des Rechtskandidaten zu verfügen.

Bei Prüfung des Gesuchs ist zu erwägen, ob nach dem Univer- sitäts-Abgangszeugnisse oder fonstigen Z-ugnissen anzunehmen ift, daß der Rechtskandidat ein den Vorschriften des Geseßes entsprechendes Rechtsstudium betrieben hat.

S 0.

Dem zugelassenen Rechtskandidaten ist eine wissenschaftliche Auf- gabe zur schriftlichen Bearbeitung vom Vorsitzenden der Prüfungs- Tommission zu übergeben. És,

Der Rechtskandidat kann wählen, ob die Aufgabe dem gemeinen Civilreht, dem Deutschen Privatrecht, dem Handelsrecht, dem Kirchen- recht, dem Civilprozeßrecht oder a Strafrecht angehören solle.

Für die schriftliche Bearbeitung der gestellten Aufgabe ist eine sech8wöchige Frist zu gewähren, welche aus erheblichen Gründen vom Vorsitzenden der Prüfungskommission bis zu zwei Monaten erstreckt werden fann.

Am Sclusse der Arbeit hat der Nechtskandidat zu bezeugen, daß er dieselbe selbständig angefertigt habe.

6 Nachdem die \chriftlibe Arfcit von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, begutahtet worden ist, wird der Rechtskandidat zur mündlichen Prüfung vorgeladen. Die mündliche Prüfung ist k öffentli.

Zu einem Prüfungstermin fönnen mehrere, jedoch nicht über sechs Nechtekandidaten geladen werden. i )

8, 9, Die Frage, ob die Prüfung bestanden sei oder nicht, wird durch Stimmeamehrheit und zwar nah dem Gesammtergebnisse der schri ft- lihen und mündlichen Prüfung entschieden. Bei Stimmengleicheit gilt 28 Prüfung als nit bestanden.

Die Prüfungskommission hat nah beendigter Prüfung zu den Akten zu bemerken: die Aufgabe für die \riftlihe Arbeit und das Ergebniß der Begutachtung der le ¡teren ; die Gegenstände der münd- lichen Prüfung; das aegen der Prüfung.

Wer die Prüfung nit bestanden hat, wird für die Zeit von mindestens sechs Monaten behufs besserer Vorbereitung von der Prüfungskommission zurückgewiesen. /

Wenn die \ch{riftlihe Arbeit nah dem einstimmigen Urtheil der Mitglieder ter Kommission (8. 7) den Anforderungen genü t, so ns die wiederholte Prüfung auf die inündliche Prüfung beschränkt werden.

Wer die wiederholte Prüfung nicht besteht, ist von dem Eintritt in den Vorbereitungödien | ausgeschlossen,

für Berlin außer den Pest- Anstalten auch die Expe- |

E I den 30. August, Abends.

S S L L L L L E E L E E E F I S S Sm E E L L L R E,

Alle Post-Anuftalten nehmen Bestellung an;

dition: SW. Wilhelmstr. Nr, 82, ui

187%.

S 12,

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über dieses Ergebniß ein Zeugniß des Vorsitzenden der Prüfungskommission.

S. 18

Auf Grund dieses Zeugnisses hat der Bestandene \ih an den Präsidenten desjenigen Ober-Landesgerichts, in dessen Bezirk er den Borbereitungsdien|t thun will, zu wenden, um zum Referendar er- nannt und eidlih verpflichtet zu werden.

Die Ablehnung des Gesuchs kann erfolgen, wenn wegen Ueber- füllung des Bezirks mit Referendaren eine ausreichende Beschäfti=: gung und zweckmäßige Ausbildung des Antragstellers sich nit er- warten läßt. D

Mit dem Tage der eidlichen Verpflichtung beginnt der Vorx=- bereitungsdienst. 8. 14

Neferendare, welche in den Bezirk eines anderen Ober - Laades- gerihts verseßt zu werden wünschen, haben ihr an den Präsidenten dieses Gerichts zu richtendes Gesuch dem Präsidenten desjenigen Gerichts, in dessen Bezirk sie beschäftigt sind, zu übersenden. Ift der Erstere mit dem ihm zu übermittelnden Gesuche einverstanden, so ist der Referendar von dem Leßteren, ohne daß es einer Geneh- migung des Justiz-Ministers bedarf, zu entlassen.

Q: 15

Die allgemeine Beaufsichtigung und Leitung des V E dienstes liegt den Präsidenten der VBber-Landesgerichte ob. Dieselb gewährt niht die Befugniß, dur allgemeine Verfügung den Gang des Borbereitungsdienstes in den Einzelnheiten zu regeln. L

Im Anfange des Monats Juli ist dem Justiz-Minister ein Ver-

zeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare, untex.

kurzer Angabe des Ganges der Vorbereitung, aufzuführen sind.

8. 16.

Die besondere Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungs- dienstes liegt den Vorständen der Gerichte, den Staat3anwalten und den Nechtsannalten, welchen die Referendace zur Beschäftigung überwiesen sind, ob. : ; i R

Dieselben haben zuglei mit der Beendigung dieser Beschäfti- gung dem Präsidenten des Ober-Landesgerichts ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstlihe Verhalten sowie über die Leistungen der Referendare und die in denselben hervorgetretenen Mängel zu übermitteln. Dgs Zeugniß ift den Referendaren nicht auszuhändigen:

8. 17.

Die mit der Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Per- sonen werden vor Allem beachten, daß die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Referendare der aus\ch{ließliche Zweck des Vorberei- tungsdienftes, demgemäß also eine jede, dur diesen Zweck nicht ges retfertigte, auf Aushülfe und Erleichterung der Beamten gerichtete Thâtigkeit der Referendare zu vermeiden ist. L

Sie werden ferner, so weit die Rücksicht auf die gebotene allge- meine Ausbildung dies gestattet, die Anlagen, Neigungen und Me der ihrer Litung anvertrauten Referendare in Betracht ziehen.

Die Vorstände der Landgerichte insbesondere werden Sorge tra- gen, daß die Referendare regelmäßig an den Sitzungen Theil nehmen,. die von ihnen bearbeiteten Sachen mündli vortragen, ihre Ansicht in freier Rede entwiteln, au bei der Verhandlung anderer als der von ihnen bearbeiteten Sachen in geeigneter Weise zur Aeußerung ihrer Ansicht veranlaßt werden.

8, 18,

Werden Referendare na Maßgabe der bestehenden geseßlichen Vorschriften zur selbständigen Erledigung rihterliher Geschäfte ver- wendet oder mit der Vertretung eines Staatsanwalts oder eines Rechtsanwalts beauftragt, so ift diese Beschäftigung zunächst auf die entsprechenden Zweige des Borbereitungsdienstes in Aarechnungz zu bringen. Dieselbe darf nit so weit ausgedehnt werden, daß den Referendaren dadur die Möglichkeit genommen wird, innerhalb des vorgeschriebenen vierjährigen Zeitraums den Vorbereitungsdienst zu beendigen. 8. 19

S 19.

Das bei der allgemeinen Leitung des Vorbereitungsdienstes mafß- gebende Ermessen der Präsidenten der Ober-Landesgerichte wird dur die nachfolgenden Vorschriften beschränkt.

8. 20.

Der Referendar is während eines Zeitraums von mindestens anderthalb Jahren bei einem Amtsgericht, sodann während eines gleichen Zeitraums bei einem Landgericht einscließlich der Slaats- anwaltshaft und weiter während eines Zeitraums von mindestens einem halben Jahre bei einem Rechtsanwalt zu beschäftigen.

S. 21,

Die Präsidenten der Ober - Landesgerichte werden ermächtigt, unter besonderen Umständen, namentli wenn in Folge der geschäft« lihen Verhältnisse die Vorbereitung des Referendars „nicht audse reichend gefördert werden kann, dessen gleichzeitige Beschäftigung in mehreren der in §. 20 gedachten Zweige des Vorbereitungsdienstes zit

eftatten. ges S. 22,

Der Referendar hat ein Geschäftsverzeichniß zu führen, in welchem eine Uebersicht seiner Thätigkeit, unter Hecvorhebung der: einzelnen bedeutenderen Geschäfte zu geben ist.

Dasselbe ist allmonatli der mit der besonderen Leitung des Vor«- bereitungsdienstes betrauten Person übergeben und von dieser zunr Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen.

8. 23,

Das Gesu um Zulassung zur großen Staatsprüfung is aur: den Präsidenten des Ober-Landesgerichts zu richten.

In dem Gesuch is nachzuweisen, daß der Referendar seiner Militärpfliht genügt habe, oder vom Militärdienste ganz oder theil « weise befreit sei. E =

Dem Gesuch ist das Geschäftsverzeichniß beizufügen.