1940 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 11. Dezember 1940.

Mit Rüfsicht darauf, daß sich die für die Ausgabe in der 19. Zuteilungsperiode erforderlihen Mengen an H§ülsen- früchten noch nicht überall in dem notwendigen Umfang beim Großhandel befinden, müssen die Bezugscheine über Hülsen- früchte beshleunigt ausgestellt werden. Aus diesem Grunde wird in Abänderung meines Erlasses vom 14. November

1940 II C 1-5200 folgendes angeordnet:

; Die Ernährungsämter stellen denjenigen Kleinverteilern, denen sie auf Grund der Bestimmungen des Erlasses vom 17. Oktober 1940 II C 14800 bis zuni 29. November 1940 Bezugscheine über Hülsenfrüchte zu erteilen Hätten, bis zum 20. Dezember 1940 Bezugscheine über die gleiche Menge an Hülsenfrüchten aus. Die Feststellung der Menge erfolgt auf Grund der von den Ernährungsämtern abgelegten Dritt- schriften der Bezugscheine über Hülsenfrüchte. Diese Bezug- scheine, die der Versorgung der Kleinverteiler in der 19. Zu- teilúngsperiode dienen, sind unverzüglich an den. Großhandel zur Ausstellung von Großbezugscheinen weiterzuceichen. '

Für die Belieferung der Kleinverteiler mit Hülsen- früchten zur Ausgabe in der 20. Zuteilungsperiode gilt folgendes:

Die Verteiler haben die gesammelten - Abschnitte N 28 der Nährmittelkarten 18 gesondert von den übrigen Ab- schnitten dieser Karten nah Ablauf der 18. Zuteilungs- periode zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Hülsen- früchte“ an das für sie zuständige Ernährungsamt einzu- reichen und hierbei den Bestand an Hülsenfrüchten, die thnen auf Grund der Vorbestellung gelieferte und die an die Ver- braucher abgegebene Menge sowie den sich daraus ergebenden Vorrat zu melden. Die Ernährungsämter stellen Bezug- scheine über Hülsenfrüchte auf Grund der . voxgelegten Kartenabschnitte unter Berücksichtigung des gemeldeten Bor- rats aus. Diese Bezugscheine dienen der Belieferung der Kleinverteiler für die in der 20. Zuteilungsveriode leßtmalig vorgesehene Ausaabe von weiteren 250 g Hülsenfrüchten je Versorgungsberechtigten.

Bestimmungen über die Abrehnung mit den Ernäh- rungsämtern auf Grund der in der 19. und 20. Zuteilungs- periode gesammelten Abschnitte N 28 der Nährmittelkarten 19 und 20 werden noch ergehen. Die Verteiler haben die ge- sammelten Abschnitte N 28 der Nährmittelkarte 19 vorläufig zu ordnen und aufzubewahren.

Bezug von Reis

Die Abgabe des Reises exfolgt auf den entsprechend ge- kennzeihneten Abschnitt N 27 der Nährmittelkarte 19. Damit die Kleinverteiler in die Lage verseßt werden, sich für die Ausoabe dieser Sonderzuteilung die erforderlichen Vorräte an Reis zu beschaffen, haben die Ernährungsämter den Klein- verteilern bis zum 20. Dezember 1940 Bezugscheine über Reis nach dem bereits oben für die Ausstellung von Bezug- scheinen über Hülsenfrüchte geregelten Verfahren zu erteilen. Die Verteiler erhalten also auf Grund der von den Ernäh- rungsämtern abgelegten Drittschriften der ersten Bezugscheine über Hülsenfrüchte über die gleihen Mengen zwei weitere Bezugscheine, von denen einer auf Hülsenfrüchte und der andere auf Reis auszustellen ist. Bei der Ausfertigung dieser beiden Bezugscheine - sind die Mengenangaben mithin unver- ändert dexr Drittschrift des exsten Bezugscheins über Hülfen- früchte zu entnehmen. ;

Die Bezugscheine über Reis, die der Versorgung der Kleinverteiler für zwei Zuteilungsperioden dienen, sind un- verzüglih an den bisherigen Reis-Großhändler weiterzu- reichen. Dieser -hat die Belieferung sofort vorzunehmen, da- mit die Reisausgabe an die Versorgungsberechtigten in der 19. Zuteilungsperiode reibungslos durchgeführt werden kann.

Die Versorgungsberechtigten müssen den Reis von dem- selben Verteiler beziehen, dex die Vorbestellung von Hülsen- e entgegengenommen und den Stammabschnitt der

ährmittelkarte 17 mit seiner Firma und dem Zusaß „28“ oder „Hülsenfrüchte“ versehen hat. Dieser Nachweis ist bei der Warenabgabe durch Vorlage des Stammabschnitts der Nährmittelkarte 17 zu erbringen.

Die Kleinverteiler haben nach Ablauf der 19. Zu- teilungsperiode die gesammelten Abschnitte N 27 gesondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei den Ernährungsämtern zur Ausstellung von Bezugscheinen über ck „Reis“ einzureichen. Diese BezugiBetité dienen der Beliefe- rung der Kleinverteiler für die in der 21. Zuteilungsperiode vorgesehene Ausgabe von wekteren E eis je Verfor- gungsberechtigten. Bestimmungen über die endgültige Ab- rechnung der Kleinverteiler mit den Ernährungsamtern bleiben vorbehalten.

C. Kartenumgestaltung Die Nährmittelkarten für Normalverbraucher und für

Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sind gemäß den“

anliegenden Mustern gestaltet worden e i Da die Sonderzuteilungen an Hülsenfrüchten und Reis niht für Selbstversorger e sind, enthalten deren Karten den zum Bezug diesex Waren berehtigenden Ab- s{chnitt nicht. Zweiter Abschnitt:

Kartenwesen Abschnitte für den Bezug von Teigwaren

__ Die Ration an Teigwaren is im Rahmen der reich8- einheitlichen Gesamtnährmittelration entsprehend den Ver-

gehrsgewohnheiten und den Erzeugungsmöglichkeiten in den -

Bereichen der einzelnen Landes- (Provinzial-) Ernährungs- ämter verschieden. Die Nährmittelkarten sind dement- sprechend mit einer unterschiedlihen Anzahl von Einzel- abschnitten versehen, die allein zum Bezuge von Teigwaren berechtigen und deshalb mit einem „T“ versehen sind. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen "us es es als zwedck- mäßig erwiesen, zur Erleichterung der Handhabung der Kar- ten die mit einem „T“ versehenen Abschnitte so auf der Karte anzubringen, daß die gee Abtrennung dieser Abschnitte ohne Schwierigkeit möglich ist. Aus diesem Grunde bereh- tigen künftig zum Bezug von Teigwaren bei E u 3 „T“-Abschuitten: die Abschnitte N 13 1s ; 2 bei Karten mit 5 „T“-Abschnitten: . wie bisher die Ab- \nitte N 11—N 15, bei Karten mit 6 Naa IMRUNn: die Abschnitte N 13 bis N 15, N 18—N 20, '

*) Hiex nicht abgedruckt.

bei Karten mit 7 „T“-Abschnitten: die Abschnitte N 4 bis N 5, N 11—N 15,

bei Karten mit 8- „T“-Abschnitten: die Abschnitte N 12 bis N 15, N 17—N 20,

bei Karten mit 10 „T“-Abschnitten: wie bisher die Ab- schnitte N 11—N 20.

Nährmittelkarte für Kinder und Fugendliche Die Ernährungsämter sind vielfach dazu übergegangen,

die Abgabe von Lebensmitteln, die an sich nicht kartenmäßig |

bewirtschaftet werden. jedoch nur in beschränktem Umfange zur Verfügung stechen, auf Kinder und Fugendliche zu be- |chräntken. Um den Ernährungsämtern die Durchführung einer derartigen Regelung zu erleichtern, ‘erhalten die freien Einzelabschnitte der Nährmittelkarten für Kinder und FU- geudliche bis zu 18 Jahren von der 19. Zuteilungsperiode ab“ den Aufdruck „Jgd“.

Gültigkeit der Abschnitte für Shweineschlachtfsette

Nach der bisherigen Regelung konnten zwei Einzelab- shnitte für Schweineschlachtfette der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und Jugendliche von 14 bis 18 Fahren sowie der Selbstversorger mit Butter (Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) in der zweiten und dritten Woche der Zuteilungs- periode gleichzeitig eingelöst werden, während die restliche Menge in der rien oder vierten Woche zu beziehen war. Zux Erleichterung der Warenabgabe berechtigen von der 19. Zuteilungsperiode ab die Einzelabschnitte für Schweine- \chlahtfette der vorbezeichneten Verbrauchergruppen zum Be- zuge während des ganzen Versorgungszeitraums. Hierdurch erhalten die Verbraucher die Möglichkeit, die Gesamtration an Schweineschlachtfetien in einer Menge zu beziehen. Für den Bezug von Schweineschlachtfetten auf die Zusabkarten der Schwer- und Schwerstarbeiter verbleibt es bei der bisherigen Regelung, damit die Ernährungsämter dem Wegfall der Schwerarbeitereigenschaft wie bisher Rechnung tragen können.

Urlanberkarten für Dienstreisen

Nach meinem Erlaß über die Einführung von Reichs- farten für Urlauber vom 20. Mai 1940 II C 1-1660 sind die Urlauberkarten allen Versorgungsberechtigten aus- zuhändigen, die infolge ihrer Gemeinschastsverpflegung über Lebensmittelkarten nicht verfügen und einen ordnungsmäßi- gen Urlaubsschein der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Schußgliederungen außerhalb der Wehrmacht usw. be- siven. Für Dienstreisen erhielten diese Versorgungsberech- tigten bisher Reise- und Gaststättenmarken, die soweit es sfih um Wehrmachtangehörige A von den Kom- mandanturon und Standortältesten ausgegeben wurden. Vielfahen Anregungen entsprechend ordne ih nunmehr an, daß die unter den oben angeführten Erlaß fallenden Ver- braucher au für ihre Dienstreisen Urlauberkarten erhalten. Die Karten sind bei Wehrmachtangehörigen L die Kommandanturen und Standortältesten für die gesamte Dauer der Dienstreise einschließlich Hin- und Rückreise aus- zugeben. Die Bestimmungen meines Erlasses vom 20. Mai 1940 II C 1-1660 gelten entsprechend.

Dritter Abschnitt:

Vierter Abschnitt:

Vorbereitung für die Abgabe von Bohnenkaffee in der 20. Zuteilungsperiode

Sn der 20. Zuteilungsperiode vom 10. Februar bis 9. März 1941 werden die Versorgungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr ‘vollendet haben, wiederum an Stelle von 125 g e P oder -Zusatmitteln 60 g Bohnenkaffee beziehen fönnen. Die Bestimmungen des Erlasses vom 18. September 1940 II C 1-4300 gelten au für E Kaffeebezug entsprechend. Die Vorbestellung der Verbraucher hat auf dem entsprechend gekennzeihneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 19 bis zum 18. Fanuar 1941 und die Ein- reichung der gesammelten Vorbestellungen durch die Verteiler bis zum. 28. Januar 1941 bei den Ernährungsämtern zu-_er- folgen. Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vor- bestellungen den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 19 für Noxrmalverbraucher mit Firmenstempel oder -aufschrist zu

versehen. Fünfter Abschnitt:

Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben ‘die Bestellscheine einschließli |

des Bestellscheins 19 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Hude) in der Woche vom 6. bis 11. Januar #ei den Verteilern abzugeben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß es strafbar ist, wenn Verteiler Bestell- scheine der Marmelade- und Eierkarten, die für e ZU- teilungsperioden gelten, bereits mit den für die betreffende Zuteilungsperiode benötigten Bestellsheinen abtrennen.

Maternübersendung Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt, S Die Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nah ihrem Eingang hinsichtlih dexr Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen. j Jukrasttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu- teilungen für die Zeit vom 13. Fanuar bis 9. Februar 1941° treten am 13. Fanuar 1941,-die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. : Berlin, den 6. Dezember 1940. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Mori h.

Bekanntmachung.

Herr Schlachthofdirektor Dr. Karl Fleischmann ist um stellvertretenden Vorstandsmitglied der Reichsstelle für iere und tierische Erzeugnisse, Berlin, bestellt worden.

Berlin, den 5. Dezember 1940.

Der Reichsminister füx Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Hofmann.

Anorduung. ; Auf Grund des Gesebßes über Errichtung von Zwangs3- fartellen vom 15. Zuli 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 488) ordns

|_ich an:

Die Geltungsdauer meiner Anordnung, betreffend Vera bot der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Zement vom 29. Februar 1936 (Deutschex Reichsanz. und Preuß» Staatsanz. Nr. 52 vom 2. März 1936), die duxch meine Ans orduungen vom _28. September 1936 (Deutscher Reich8anzz und Preuß. Staatsanz. Nr. 228 vom 30. September 1936), vom 9. Dezember 1937 (Deutscher. Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 297 vom -24. Dezember 1937), vom 28, Dea zember 1938 (Deutscher “Reichsanz. und Preuß. Staatsanz« Nr. 303 vom 29, Dezember 1938) und vom 22, Dezember 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 302 vom 27. Dezember 1939) bis zum 31. Dezember 1940 ver«- längert war, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1942 ver- längert.

Berlin, den 9. Dezember 19490. Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Dr. Landfried.

Bekanntmachung übex die Errichtung eines Elektrishen Prüfamtes. Auf Grund des § 9 des Gesetzes, betreffend die elek« trischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichsgeseßblatt S. 905) ist derx von den Pfalzwerken Aktiengesellschast in Luds wigshafen nah den Vorschriften der Physikalish-Technischen Reichsganstalt errichteten Prüfstelle die Genehmigung erteilt

worden, als „Elektrishes Prüfamt 73“

amtliche Prüfungen und Beglaubigungen von Elektrizität8a zählern und elektrischen Meßgeräten auszuführen, und zwak

mit Gleichstrom bis 200 A 600 V,

mit Wechsel- und Drehstrom bis 100 A 500 V,

Berlin, den 7. Dezember 1940. Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. J. A.: Groh.

WVerordnung üver Zolländerungen. Vom 10, Dezember 1940,

Auf Grund des § 12 Absay 1 der Reichsabgabenorde nung und des § 49 Abjah 2 des Aullgejebes wird im Einver nehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Lands wirtschaft, dem Reichswirtschaftsminister und- dem Reichs- forstmeister verordnet:

81

Waren, die ihren Ursprung in den beseßten niederländi« chen Gebieten haben, find tarifmäßig zollfrei.

Die Regelung gilt nicht für Waren, die sih am Tag des Fnkrafttretens der Verordnung bereits im Zollverkehr des deutschen Zollgebiets befinden.

82 Der Reichsminister der Finanzen kann abweichend von L 56' des Zollgeseßes Bestimmung darüber treffen, wann die Vorausseßung des Ursprungs in den beseßten niederländischen Gebieten gegeben ist. §3

Die Verordnung tritt am 16. Dezembex- 1940 in Kraft. Berlin, 10. Dezember 1940.

Der Reichsminister der Finanzen.

Graf Schwerin v. Krosigk.

Vekanntmachung.

Folgende Versuchsanstalten und öffeutlihe Handel3« chemiker sind für die Zeit vom 1. Januar 1941 bis einschließ lich 31. Dezember 1941 zur Ausführung vou Kalisalzanalysen

emäß der Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen der aliprüfungsstelle zur Sicgenung egen Untergehalt, vom 25. Juni 1934 (Nr. 147 des Uh en Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 27. Juni 1934) zugelassen worden! Versuchsanstalten.

Landwirtschaftlihes Untersuhungsamt und Versuchs anstalt der Landesbauernschaft Ostpreußen, Haupts- abteilung II, Hauptanstalt Königsberg (Pr.), Lange Reihe 3, mit Zweigstelle Jnsterburg, Hindenburg- straße 73. y

Landesbauernschaft Dangig-Wel pee Landwirtschaft«

liches Untersuhungs8amt und Versuch8anstalt, Danzig, Sandgrube 21. | ; Landesbauernschaft Pommern, Landwirtschaftliches Untera

' suchungsamt, Köslin, Adolf-Hitler-Straße 44.

Lebensmittel-Untersuchungsamt für Neuvorpommern und.

Rügen, Stralsund, Greifswalder Chaussee 6. Landwirtschaftliche Versuchsstation, Seestadt Rostock k ertiGe Zrlittt der Roichéhaupist x L, ienishes Jnstitut der Reichs a erlin int 990 Haußtgesundheitsamt —, Berlin C 2, Fischer straße 39—42. : {' s Landesbauernschaft Kurmark, Hauptabteilung 11," Landa wirtschaftlichès Untersuchungsamt, Potsdam, '’ Temps liner Straße 21 a. E Landesbauernshaft Wartheland, Landwirtschaftliches M Posen, Saarlandstraße 17. JFnstitut für Bodenkunde und a Dab der Vera suh8- und M talt d Landwirtschaft, Landsberg a. W., Theaterstraße 25. Entbesbcuernicialt Schlefien, Landwirtschaftlihes ‘Untere suhungsamt, Breslan 10, Matthiasplaß 6. M Staatli e Versus- Und Forschungsanstalt ir Tièrernäh« rung, Leipzig-Mödckern, Leipzig N22, Gustav-Kühn4

Straße- 8. 2 Landésbauernshaft Sachsen-Anhalt, Landwirtschaftliches

A Ü Gustav Mactigal Straße 19.

Untersuchungsamt, Halle ( ale), Anhaltische Versuchs\station, Staatliche Landwirtschaftlichs orshungs- und Untersuchungsanstalt, Bernburg A EEFROe 3. : / Thüringische andwirt an Versuchsstation an del Universität Jena, Agrikultnrhemishe Abteilun Jena, Oberer Philosophénweg 14.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 11. Dezember 1940. S. 3

Pms

Landesbauernschaft Schleswig-Holstein, Landwirtschaft- liches Untersuhungsamt, Kiel, Gutenbergstraße 77. Landesbauernschaft Niedersachsen, Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt, Hildesheim,

Karl-Dincklage-Plaß 4.

Landesbauernschast Niedersachsen, Landwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt Hildesheim, Zweigstelle Ebstorf, Ebstorf, Krs. Uelzen.

Landesbauernschaft Weser-Ems, Hauptabteilung I1, Land- wirtschaftlihes Untersuchungsamt * und Versuchs- anstalt, Oldenburg i. O., Marslatourstraße 4.

Landesbauernschaft Westfalen, Hauptabteilung I1, Land- wirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt, Münster i. W., Albert-Leo-Schlageter-Straße 72.

Laäandwirtschaftliches Untersuchungsamt und Versuchsanstalt der Landeshbauernschaft Kurhessen, Kassel-Harles- hausen.

Städtisches Untersuchungsamt, Kassel.

Landesbauernschast Hessen-Nassau, Hauptabteilung I, Landwirtschaftliches Untersuhungsamt und Versuchs- anstalt, Darmstadt, Rheihstraße 91.

Landesbauernschaft Rheinland, Hauptabteilung 11, Land- e Sd Úntersuchungsamt, Bonn, Weber- traße 61.

Baye iet Hauptversuchsanstalt für Landwirtschaft, Weihenstephan bei Freising.

Landwirtschaftlihes Untersuchungsamt, Würzburg.

Landesbauernschaft Bayern, Hauptabteilung 11, Landwirt- \chaftlihes Untersuchungsamt, Augsburg, Liebig- plaß 11. j

Pfälzische landwirtschaftliche Versüchsstation und Chemische Untexsuchungsanstalt, Speyer a. Rh.

Württembergische Landesversuchsanstalt für landwirtschaft- liche Chemie (Landw. Versuchsstation), Hohenheim.

Staatliche Chemisch-Technische d und Versuchs- anstalt an der Technischen Hochschule Karlsruhe,

- Karlsruhe.

Staatliche Landwirtschaftliche Versuchs8anstalt, Augusten- berg, Post Größingen i. B. i

Landesbauernscchaft Donauland, Landwirtschaftliches Unter- suchungsamt und Versuchsanstalt, Wien 11/27, Lager-

hausstraße 174. Landeshauptmannschaft Steiermark, Landwirtschaftlich- chemische Landes-Versuchs- und Samenkontrollstation,

Graz, Burggasse 2.

Oeffentliche Handelschemiker.

. Karl Hölzer, Analytisch-Chemisches Laboratorium Dr. Mete und Dr. Wimmer, Stettin, Klosterhof 19.

. Walter Wagner, Chemisches Laboratorium für Fndu- strie und Landwirtschaft, Glay (Schlesien), Hasen- graben 688.

-Fng. F. W. Althoff, beeidigter Handelschemiker, Bres- lau 1, Karlstr. 28.

. Werner Brünig, beeidigter Handelschemiker, Breslau, Lohestr. 6. i

. Franz Hoffmann, Landwirtschaftlihe Untersuhungs- stelle, Chemisches Laboratorium, Görliß, Bismarck- straße 11. i

. Alfred Schneck, Chemisches Laboratorium vorm. Dr. Friedrich Schmidt, Dresden A. 1, Morißstraße 2.

. Werner Wirth, Chemisches Laboratorium, Berlin SW 11, Saarlandstraße 63.

. H. Kreßschmar, Landwirtschaftliche Untersuchungs8- station Dr. L. Gebek, Cottbus, Schillerstraße 25.

. Ad. Gilbert, Dr. R. Gilbert, Dr. Gilbert's chemisches Laboratorium, Hamburg 11, Hopfenmarkt 6.

. Wolfgang Brendler, Chemisches Laboratorium Dr. Hans Dans Hamburg 1, Adolf-Hitler-Plaß 19.

. Wilhelm Hornlehnert, Chemisches Laboratorium Prof. Dr. Schmidt & Wewers, Hamburg 11, Dovenfleth 12.

. Willy Moeller, beeidigter Handelschemiker, Ham- burg 8, Catharinenstraße 25.

. Friedrih Weiß, Chemisches Handelslaboratorium, Hamburg 8, Große Reichenstraße 63.

. W. Hoepfner, beeidigter Handelschemiker, Hamburg 1, “Plan 9. :

. R. Zöckler, Landwirtschaftliche Untersuhungsstation, vorm. Dr. Weiß & Dr. Laband, Bremen, Martini-

as 1. ; |

Dr. Ernst Rogner, beeidigter Handelschemiker, Burg b.

Magdeburg, Nethestraße 30.

Dr. H. L. Reth, beeidigter Handels8hemiker, Magdeburg,

lvenstedter Straße 7.

Dr. Adolf Wendel, Dr. Rudolf Weber, beeidigte Handel8- chemiker, Magdeburg, Steinstraße 7 Il. :

Chemisches Laboratorium Paul ‘Ehrlich und Dr. Otto Füntgen, Magdeburg, Otto-v.-Guericke-Straße 100.

Dr. Albert Schöne, beeidigter Handelschemiker, Magde-

- burg, Große e Ce Straße 185.

Dr. Walther Behnke, Chemisches Untersuchung8-Labora- torium, Magdeburg, Breiteweg 272.

Dr. Wilhelm Jäger,“ Chemisches Laboratorium, Halle (Saale), Steinweg 20.

Dr. Alfred Wirth. Chemisches Untersuchungslaboratorium,-

Leipzig C 1, Windmühlenstraße 46.

Chemij;es Laboratorium Dr. Hermann de Haas, Hanno-

ver, Warmbüchenstraße 24. * Bruno Reuter, Chemisches und bakteriologishes Unter- suchungs-Jnstitut, Erfurt, Anger 22. | Dr. Hermann Schuster, Chemisches Laboratorium, Osna- brück, Werderstraße 9. Professor Dr. Remigius Fresenius, Chemisches Labora- torium, Wiesbaden, Kapellenstraße 11——15.

Dr. H. Pfeiffer, Chemisches Handelslaboratorium, Dort-

mund, Märkische Straße 92.

Dr. H. R. Großmann, Chemisches Handelslaboratorium, Duisburg-Ruhrort, Schiffecheimstraße 6.

A: Hermann Seefried, Chemisches Le Laboratorium, München 8, Aeußete iener Straße 42—44,

Dr. Emil Schiller, Chemishe Untersuchungsanstalt, Schweinfurt a. M., Philosophengang 14.

A. Ah beeidigter Handel8chemiker, Augsburg, Anna- raße 29.

Chemisches Laboratorium Dr. Hartleb und Dr. Reuter, Saarbüen 2, Trierer Straße 36.

Berlin, den 6. Dezember 1940.

Der Leiter der Kaliprüfungsstelle. Maenifcke.:

schlaht nit gangen waren, sondern weiterhin als Tra e

P? weitere Entwicklung der Reichswerke behandelt.

Anordnung

zur Durchsührung der Verordnung über die Einführung des Geseßes zum Schutze des Einzelhandels iu den eingegliederten Ostgebieten vom 20, August 1940 (Reichsgesegbl, 1 S. 1128).

Auf Grund des Art. T § 5 des Gesetzes zum Schuße des Einzelhandels vom 12, Mai 1933 (Reichsgeseßbl. T1 S. 262) in Verbindung mit § 3 der Verordnung überx die Einführung des Geseyes zum Schugze des Einzelhandels in den eingeglie- derten Ostgebieten vom 20. August (Reichsgeseßbl, ] S. 1128) ordne ich an:

Einziger Paragraph.

(1) Ueber die Ausnahme von den Verbotsvorschriften der 88 2, 3 und 4 des obengenannten Geseßes entscheiden die unteren Verwaltungsbehörden.

(2) Gegen den ablehnenden Bescheid kann binnen zwei Wochen nah Zustellung Beschwerde bei dem Regierungspräsi- denten eingelegt werden.

Posen, den 24. Oftobex 1940.

Der Reichsstatthalter. F. V.: Dr. Mehlhorn.

Bekanntmachung.

Die' am 9. Dezember ausgegebene Nummer 206 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: Verordnung über den Absay nicht genormter Lagerbestände

an Nadelschnittholz im Reichsgau Sudetenland und in den ein- gegliederten Ostgebieten. Vom 1. Dezember 1940.

Revolutionäre Umgestaltung der ESrnährungsSgrundlagen Suropas.

Staatssekretär Bacte liber die weitere Intenfivierung der Landwirtschaft.

Anläßlih der 19. Tagung des Bundes der Freunde der Technischen Hochschule München machte Staatssekretär B a ck e vom Pee weitschauende Ausführungen über die Ernährungsgrundlagen Deutschlands und Europas. Mit der Entwicklung der Fndustrie in England und später in Deutschland und Westeuropa, so führte er aus, veränderten sich zunehmend die Grundlagen der Me in der Welt. Der Aufshwung der Fndustrie und die wachsende Bevölkerung in Westeuropa drängten die extensiven Landbaumethoden, wie S G und Ge- treidebau, zuerst nah dem Südostraum und na er Erbauung des Suezkanäls nah Fndien, Australien einerseits, und anderer- seits in die westlihe Hälfte der Neuen Welt. Mit der Erfindung von Kühlmethoden wurde auch die Veredelungswirtschaft in ent- ferntere Zonen getragen, so daß die Landwirtschaft Europas bis zu Beginn des Weltkrieges von einer Absaßkrise in die andere geworfen wurde. Diese. Entwicklung wurde von England gefördert, das in jedem Erdteil und in jeder Zone Kolonien oder Dominien besißt. Es konnte bei diesem System jederzeit, solange es die Verkehrswege beherrshte, die notwendigen Nahrungsmittel für das Mutterland auh aus den extensivsten Landbaugebieten, wie 3. B. Wolle aus Australien und Getreide aus Kanada, erhalten. Das führte jedoch dazu, daß England heute in der Lebensmittel- versorgung nur etwa noch mit 20 bis 25 vH. autark ist.

Da Deutschland im Gegensaß zu England die Verkehrswege im leßten Krieg nicht beherrscht hatte, so wax der Aushungerungs- krieg, den England führte, von Erfolg begleitet. Deutschland, das bis zum Weltkrieg die von England - gepredigte Richtung der Weltwirtschaft einshlug, mußte die Folgen dieser liberalen: Ent- wicklung büßen. Die Nationalso ialistische Staatsführung hat von Anfang an klar erkannt, das ihr die politishe Handlungs- freiheit durch eine folche liberale Einstellung und die dadurch in der Welt herbeigeführte Verlagerung der Ernährungsgrundlagen genommen isst. Sie hat shon im Fahre 1934 die deutsche Land- wirtschaft zur Mehrerzeugung aufgefordert. Diese Aufforderung fonnte mit vollem Recht gestellt werden, da durch die Markt- ordnung im Agrarsektor die Sicherheit des Absatzes für die land- wirtshaftlihen Produkte gegeben war, wo früher die Erzeugung in Abhängigkeit vom Weltmarkt und vom Weltmarktpreis stand. An Fand verschiedener Beispiele zeigte Staatssekretär Bake auf, daß die anderen Länder in Europa den Weg der Fe

anten

Englands ihre Landwirtschaft mit dem System der Weltwirtschaft Ae atten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die eispiele Hollands und Dänemarks, die zwar eine E Vieh- wirtschaft etrieben, aber in ihrer Futtergrundlage in sehr- starkem Maße vom Weltmarkt abhingen. Gerade bei einem Verglei Dänemarks mit Deutschland zeige es P daß das deutsche Bauerntum die Forderungen des nationalsozialistishen Staates nah Mehrerzeugung -in jeder Richtung erfüllt hat. So habe Deutschland vox Ausbruch des Krteges 1,3 Millionen Tonnen Oelkuchen bei einem Oa von 28 Millionen Stück und das kleine Dänemark 900 000 Tonnen Oelkuchen bei 3 Millionen Rindern verfüttert: Hätte Deutschland in gleihem Ausmaß wie

Die Reichswerke „Hermann Göring““ neu geordnet.

Jn der Zeitschrift „Der Vierjahresplan“ ist ein Aufsay ver- öffentlicht, der den Titel Die Reichswerke „Hermann Göring“ ‘trägt. Einleitend werden darin die Gründung, der Aufbau und die

E Wie aus den weiteren Ausführungen hervorgeht," ist der Hermann Göring-

Konzern in leßter Zeit neu geordnet worden. Der Reichsmarschall als Schöpfer der Reich8werke gibt, der besonderen Bedeutung dieses

Konzerns entsprechend, die grundsäßlihen Richtlinien. Jm Rah- men der Richtlinien führt sein ständiger Vertreter, Staatssekretär Körner, den OReRE Vorsiver des Ma und Betriebs- er der A.-G. Reichswerke „Hermann öring“ ist General- irektor Röhnert. Die von der A.-G. Reichswerkè „Hermann Göring“ insgesamt erfaßten Produktions\tätten gliedern sih in drei große Blocks, die alle ihren Siy in Berlin n, und zwar: 1. die Reichswerke A.-G. für Berg- und Hüttenbetriebe „Her- mann Göring“. Vorsiger des Aufsichtsrates . ist Staats- sekretär Körner. Den Vorsiy im Vorstand führt General- direktor Pleiger. Jn diesem Block sind sämtliche Berg- und Hüttenbetriebe der Reichswerke im Altreih, in der Ostmark,

im Protektorat und in Ostoberschlesien zusammengefaßt; , die Reichswerke A.-G. für Waffen- und Maschinenbau „Hermann Göring“, Vorsiyer des Aufsichtsrats ist General-

direktor Röhnert, Vorsizer des Vorstandes Dr. Voß. Dieser

“¿en Beschaffenheit anliefern fonnte.

stätten eine gigantische

Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsag des jüdishen Vermögens. Vom 4. Dezember 1940.

Anordnung über die Dienstzeit von Hilfsausbildern im Reichs- arbeitsdienst. Vom 6. Dezember 1940,

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 K. A. Postver- sendungsgebühren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postsheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 10. Dezember 1940, NReichsverlagsamt. Dr. Huhbrich.

Bekanntmachung. Die 06.40; Dezember ausgegebene Nummer 42 des Reichsgeseßzblatts, Teil 11, enthält:

Berordnung Über die Aenderung der preußish-sächsishen Landesgrenze zwischen der Gemeinde“ Hihschen, Kreis Merseburg, dem selbständigen Gutsbezirk Staatsforstrevier Naunhof und der Gemeinde Eythra, Kreis Leipzig. Vom 29. November 1940.

Bekanntmachung über die deuts\)-jugoslawishen Verträge 1. zur Ausgleichung der in- und ausländishen Besteuerung, ins- besondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der direkten Steuern, 2. über Rechts]|chuy und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 30. November 1940.

Bekanntmachung über Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent-, Muster- und Warenzeichenrehts in Norwegen. Vom 4. Dezember 1940.

Umfang: 224 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 A. Postvere sendungsgebühren: 0,04 K.AÆ für ein Stük bei Voreinsendung auf iner Postscheckkonto: Berlin 96 209.

Berlin NW 40, den 11. Dezember 1940. Reichsverlags8amt. Dr. H ubri ch.

Dänmark Oelkuchen verfüttern wollen, so wäre eine Oelkuchen- menge in der Höhe von 7 Millionen Tonnen zu beschaffen gewesen, die praktisch dexr Weltmarkt nicht hervorbringt. Dieses kleine Zahlenbeispiel zeigt, wie Deutschland nur durch eine Erzeugung» shlacht und nicht durch Einfuhr aus dem Weltmarkt jeine Er- nahrung gesichert d

Die europäishen Länder, die mehr oder minder genau wie Dänemark, sei es bei Brotgetreide oder Futtermitteln, stark auf Einfuhr ausgerichtet waren, können schon jeßt, wo Einfuhrmöglich- keiten aus Uebersee nicht gegeben sind, aber ebensowenig auch nach der kommenden ‘Neuordnung des europäishen Raumes- damit rehnen, in altem Ausmaß Einfuhrmöglichkeiten wiederzube- fommen. Sie müssen sh genau wie Deutschland darauf einrihtent, aus ihrem Boden das Letzte herauszuholen. Damit schaffen die einzelnen Länder einerseits die Ernährungsgrundlage für das eigene Volk, zweitens erhalten {sie sich thr Sauer und drit- tens verfügen sie damit über erhöhte Ausfuhrmöglichkeiten gegen Jndustrieerzeugnisse. Der Erfolg dieses Weges zetgt sih auch bee reits in den Handelsabkommen der südosteuropäishen Staaten mit Deutschland, deren Ausfuhr nahezu auss{ließlich nach Deutschland gerichtet ist. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Bisher waren durh die mangelhafte technishe Entwicklung der Verede- lungswirtschaft in den einzelnen europäischen Ländern ohne große Verluste niht mögli, z. B. Obst und Gemüse in einwandfreier Qualität auf den deutshen Markt zu bringen, während die übers seeishe Konkurrenz, z. B. Kalifornien, solhe Ware in der gewünsch-» Mit der durch den Viers jahresplan gefördérten Entwicklung des Tiefgefrierverfahrens bei Obst und Gemüse, bei Fleisch und Fischen wird es nah dem Kriege möglich sein, den Anbau und die Ausfuhr von Obst und Gemüse, vor allem in den südosteuropäishen Staaten, wie Bulgarien und Rumänien, aber auch in Spanien und Ftälien, zu vergrößern und weitgehendst zu fördern. Dex frühere kolossale Einfuhrbedarf Europas an Getreide wird in Zukunft dadurch herabzumindern sein, daß der große Schweineverbrauch, der einen starken p an Futtergetcetde bedingt, herabgeseßt wird und dafür die na dem neuen Tiefgefrierverfahren konservierten Fische in den euro- päischen Nahrungsmitelhaushalt einbezogen werden. Mit Hilfe dieses neuen Tiesgefrierverfahrens wird es auch mögli) sein, den Segen des Meeres noch viel stärker für die Ernährung, besonders durch die Heranziehung auch entfernter Fishgründe im hohen Norden und im Ätlantik, nußbar zu machen.

Die weitere Jntensivierung der Landwirtschaft in Deutsch- [land und den übrigen europäishen Ländern hängt, wie Staats3=- sekretär Backe zum Schluß feststellte, in Zukunft weitgehend davon ab, in welhem Ausmaße die gesamte Volkswirtschaft im euro- päischen Raum die Landwirtschaft Europas bei ihren Bemühungen unterstüßt. Die leßten Fahre der deutshen Erzeugungsschlacht aen im Zeichen des Mangels an Arbeitskräften, der kolossalen

eberbeanspruchung der männlihen und besonders der weiblichen Arbeitskräfte und nicht zuleßt des nicht gedeckten Bedarfs an Pro- duktionsmitteln, wie Dünger, Maschinen, Rohstoffe usw. Die Lei- stungen der Landwirtschaften müssen aber noch weiter gesteigert werden. Die geistigen und technischen Voraussetzungen für eine solhe Steigerung der Bodenerträge sind durhaus gegeben. Es wird daher, vor allem ‘nah dem Kriege, Aufgabe der Volkswirte haften (vor allem der Fndustrie und des Handwerks) sein bei thren Maßnahmen darauf Rücksiht zu nehmen, daß in erster Linie der europäischen Landwirtschaft die nötigen Produktionsmittel in ausreihendem Maße zur Verfügung gestellt werden.

Block {ließt neben der Rheinmetall Borsig A.-G. alle den Reichswerken angegliederten Betriebe in der Ostmark und im Protektorat, die sich mit der Waffen- und Maschinen- produktion befassen, zusammen;

. die Reichswerke A.-G. für Binnenschiffahrt „Hermann Göring“. Zum Vorsißer des Aufsichtsrats ist Generals direktor Röhnert, zum Vorsißex des. Vorstandes De. G. Schmidt berufen worden. Zu diesem Block gehören die führenden Dampfschiffahrtsgesellshaften auf der Donau und ein großes Binnenschiffahrtsunternehmen auf den Strouts gebieten der Oder und der Elbe.

Dieser großzügig aufgebaute und übersichtlih gegliederte Konzexn ist mit seinen 0 [reihen hochentwidelten Erzeugung8§- affenshmiede des Reiches geworden, in der alle Produktionsvorgängè von der Gewinnung des Erzes aus deutshem Boden bis zum fahrbereiten Panzerwagen und zum fertigen Geschüß durchgeführt werden. Heute sind bereits in allen Konzernbetrieben rd. 600 000 Menschen tätig. Diese große Ge- folgschaft arbeitet mit allen Kräften für den Sieg Großdeuts lands. Die Reichswerke „Hermann Göring“ erfüllen damit wi tigste Aufgaben der Kriegswirtschaft. Mit ihrem breiten Fundag- ment und ihren ausgeglihenen Produktionsprogrammen Bee auf dem Gebiete der Eisen s{haffenden wie der Eisen verarbeiten- den Fndustrie werden die Reihswerke insbesondere aber auch im i Vabig einen wesentlichen Faktor in der großdeutschen Wirtschaft n. :