1923 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Bestimmungen

für die Aufsiht über die nihtgewerbs8mäßigen Arbeitsnachweise, die niht Arbeitsnachweisämter im Sinne des Arbeitsnachweisgeseßes sind, und über Einrichtung und Betrieb dieser Arbeitsnachweise.

Vom %26. Oftober 1923.

Auf Grund von § 44 des Arbeitsnachweisgeseßes vom 22. Juli 1922 (RGBl. 1 S. 657) wird nah Anhörung des Vermwaltungsrats der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) folgendes bestimmt:

8& 1. Aufsicht.

Die den Landetämtern für Arbeitsvermittlung und der Reichs- arbeitäverwatitung (Reichéamt für Arbeitevermittlung) in § 44 des Arbeiténachweiegesepes übertragene Au!sicht über die nichtgewerbs- mäßigen Arbeitsnahweise, die niht Arbeitenahweisämter im Sinne des Arbeiténacbweisgeseßes sind, dient dem Zwecke, die Durcsubhrung der jür diese Arbeitänai weise erlassenen Vorschriiten zu überwachen und durch Anweijung der Arbeitsnachweise au} Abstellung etwaiger Mängel hinzuwirken, gegebenfalls auch die UÜeberjübrung oder Schließung nah § 45 Absatz 2 und 3 des Arbeitênahweisgejeßes in die Wege zu keiten. ;

; 8 2.

Die Aufsicht ôöber solche nichtgewerbsmäßigen Arbeitenahweise, die niht Arbeitsnachweizämter sind und deren Tätigkeit über den Bereich eines Landetamts für Arbeitevermitt!ung hinautreicht, wird gemäß § 44 Absay 1 des A1beitenachweisgesetzes dem Landetamt übertragen, in dessen Bezirk sie ihren Siy baben. Für einzelne jolher Arbeitsnachweise kann jedoch die NReichsarbeitéverwaltung (Neichéamt jür Arbeitsvermittlung) bestimmen, daß sie jelbst die Aufsicht tührt. u -

Geschäftsführer.

(1) Die Träger der nichtgewerbsmäßigen Arbeit‘nachweise, die nicht Arbeitsnachweisämter find, haben bestimmte Personen für die Geichättsführung des Arbeitänachweises zu bestellenz die sür die Er- füllung der Vorichri!\ten verantwortlich sind.

(2) Der Geichäitstührer- darf nit zugleich das Gewerbe eines Stellenve1 mit!tlers betreiben. § 3 des Stellenvermittlergesepes findet auf die Geschä1téführer der nihtgewerbémäßigen Arbeiténachweile und die sonsi mit der Arbeitsvermittlung Beauftragten entiprehende Anwendung. Auenabmen können von dem Verwaltungeaueschuß ( Verwaltungérat) des die Aussicht führenden Arbeitenackweitam1s oder einem von diejem gewählten Ausschuß widerruslih bewilligt werden.

8 4. Auskunftspflicht.

Die nichtgewerbêmäßigen Arbeiténad weise, die nit Arbeitênab- weiéämter sind, sind veryflicbtet, dem die Aulsicht tührerden Arbeits- nachweitamt die zur Durtührung diejer Auticht erfornderlid;en An- ien zu machen und den Veauitragten des Arbeiténad:weizamts Eins

lid in die Gesckättésühruna zu gewähren, joweit dies zur Durch- führung der Aufsicht erforderlich ist.

85. Bezeichnung.

(1) Der Name der nihtgewerbemäßigen ArbeitsnaGweise, die niht Arbeitcnackweitämter sind, muß erfennen lasien, wer Träger der Ein- xichtung ist und für welde Verufe oder Per)onengrupren die Arbeitts beimii1lung auégeübt wind. Der Name ist to zu balten, daß eine Irretührung der Ocffentlichkeit namentli eine Verwechslung mit den Arbeitenacmeitämtern, ausgeichlossen ist.

(2) Alle Veröffentlidungen, inébejondere Anzeigen, der nicht- MeA e emapigen A beiiénadl:weiie jowie die von ihren benußten Ge- ckchäftébriefe und Ve1d1ude baben die Angate des Trägers und der Geschäj1sräume des Arbeitenachweises zu enthalten.

8 6. Gesckchäftsräume. Dle Nïume und ilbre Zugänae müssen in sittliGer und gesund-

feitliher Beziehung einn'andirei, sie jollen für die ordnungémäßige Durchführung der Arbeitêvermitt)ung geeignet sein.

Verxrmittlungstätigkeit.

87, (1) Den nidchtgewerbêmäßigen ArbeitênaŒweisen i} verboten,

1, wahrheitéwitrige Angoben, inébesondere über Vertrags» bedingungen, über die Zahl der offenen Stellen, der Arbeit- sucherden oder der Veimittlungen zu macken ;

2. für andere als die von ihnen angegebenen Berufe oder Personengruppen 5 Abs. 1) Arbeit zu vermitteln

(2) Die Arbeiténachweise )ollen solde Auftraggeber (Arbeitgeber Und Arbeitnebmer), jür die sie nah Absay 1 Nr. 2 nicht täâtig werden ürten, an die Arbeitänahweitämter oder, falls ein anderer nicht- e bémäßiger Arbeitsnachweis überwiegend in Betracht iommt, an iesen verweisen. 88

Die vic;tgewert mäßigen Arbeitênackweise sind verpflichtet, nah Aufiorderung des die Aussicht fübrenden A1beitênackweii1tamté Aussz üntte zu geben über die Lage des Arbeittmarkts, soweit sie dieje dur Ihre Vermittlungstätigkeit zu übersehen veumögen, :

& 9. Ausgleich zwischen den Arbeitsnahweisen.

(1) Die nichtgewerbemäßigen Arlbeitsnachweise baben offene Stellen, tie sie vorautsiht1ih nit beteßen, und Arbeitsuchende, die le vorauésichtlih nicht unte1b1 ingen können, nach den jeweils geltenden

orschrijten für den Auégleicéverfehr zwisden den Arbeitsnachweisen jveiter zu melden. Sie haben dabei die Ausschlüsse zu geben, die tür das Zustandekommen einer Vermitilung e1torder1ih sind; zur BVekannt- abe von Namen und Betriebtort oder Wohnung des Austraggebers lSulifferung der offenen Stellen und der Arbeitegejuche) sind sie da- gegen nit verpflichtet.

(2) Tie Vor1cbuiften über den Autg!eiŒereikehr erläßt der Vor- fitendte des zusiändigen Laudetamts für Arbeitevermittlung im Ein- vernehmen mit dessen Verwaltungéauétshuß.

8 10. Gebühren.

(1) Sofern Gebükren erboben werden, dürfen diese nur so boch bemessen sein, daß sie ledigli tür die Best1eit"ng der- Unkosten der Ardeitevermittlung auéreihen. Die jeweiligen Gebührenjäye sind dem die Aussicht sührenten Arbeiténadlweitamt zu melden. Dabei is an- zugeben wie die Säße errecnet sind. Die Meldung der jeweiligen Getübrensäte fann unterbleiben, wenn die Gebühren nah einem all-

emein oder dem die Au'sicht 1übrenten Arbcitenachweitamt bekannten taßstabe (Index) berechnet werden. (2) Eine Gebübr darf nur erboben werden, wenn der Arbeits- vertrag infolge der Tätigkeit des Arbeiténahwei'es zustandegekominen ist. Dies gilt niht 1ür Vorauszablungen zur Deckung barer Aus- Jagen (z. B. für s{ristlihe Mitteilung offener Stellen). Neben den Gcbüh1en dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden.

(3) Haben beide Teile (Arbeitgeber und Arbeitnebmer) die Tätig- Veit des Arbeiténachweises in Anspru genommen, so ist die Gebühr pon dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälîte zu zahlen ; eine entgegenftehende Vereinbarung zu ungunsten des Arbeitnehmers ist nibtig Die Vorschri)ten diejes Absayes gelten nicht für die Her- ausgabe von Stellenlisten.

(4) Ueber alle erhaltenen Vergütungen sind auf Verlangen Emptangsbestätigungen auszustellen | (5) Vereine, deren Zweck aués{ließlich oder vorwiegend auf die Arbeitévermit1lung gerichtet ift, dürfen von den Arbeitnehmern weder Eintrittsgeld noh Beiträge erheben,

& 11. Aufzeichnungen.

Die nichkgewe:bêmäßigen Arbeitenachweise, die niGt Arbeits- nadweiéämter sind, haben in sacbdienliher Ferm über die bei ihnen eingehenden Au!träge laufende Aufzeilnungen zu führen, aus denen zu er'eben sind

a) Tag des Eingangs des Auftrages und Auftraggeber,

b) Tag und Art der Erledigung des Auitrages,

e) der Letrag der Gebühr, der Zahlungépflihtige und der Tag der Zahlung.

Jn den Aufzetihnungen dürfen weder Nasuren vorgenommen, noch Ein:ragungen unleserlih gemacht werden. Sie sind noch zwei Jahre nah der lezten Eintragnng aujzubewahren.

8 12. Stellenlisten.

Nichtgewerb8mäßige Herauëgeber von Stellenlislen haben lauferd je nab der Herausgabe der Steilenlisten dem Landeéamt für A1beitss vermittlung, in ‘dessen Bezik sie ihren Siy baben, und 1ofern die Neichearbeitéverwaltung (Neichsamt tür Arbeitévermittlung) über sie die Aussicht führt, dieser die Stellenlisten einzureichen.

8 13. Erstmalige Anzeige. i

Der Geschäftéführer jetes ntchbtgewerbémäßigen Arbeitsnaweises oder der Zweigstelle eines solchen hat bis zum 1. Februar 1924 dem Landesamt jür Arbeitovermiiilung, in dessen Bezirk der Arbeits- nachweis oder die Zweigtitelle ibren Siy bat, eine Meldung näch dem Muster der Anlage*) in zweikaher Auetertigung zu erstatten. Der Meldung sind die für den Geichä!tsbetrieb gebräuchlichen Vordrucke ebenfalls in doppelter Ausfertigung be1zusügen. Cine Ausfertigung der Meldung und je ein Stück der Vordrucke gibt das Landesamt an die Neich8arbeiteverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) weiter.

& 14, Veränderungsömeldungen.

Jede Veränderung der nah § 13 gemeldeten Verbältnisse sowie die - vorübergehende oder dauernde Einstellung des Betriebs hat der Geschäflsführer des nihtaewerbsmäßigen Ai beitsnabweises oder einer Zweigstelle binnen einer Woche dem Landesamt jür Arbeitsoermittlung, in dessen Beznk der Arbeitsnachweis oder die Zweigstelle ihren Siß hat, in zwei\acher Austertigung zu melden. Eine Ansfertigung der Melèung gibt das Landecamt an die Reichsarbeitsverwaltung (Reichs- amt für Arbeitsvermittlung) weiter.

8 15. Aushang.

In den Betriebsräumen des Arbeitsna@weises ist an einer in die Augen fallenden, leiht zugänglicen Stelie ein Abdruck diejer Vor- schriften, der §8 40 bis 43 des Atbeitsuachweisgeseßes sowie der Ge- bührenordnung în deutliher Schri)t auszuhängen.

8 16, Diese Vesiimmungen treten am 1. Januar 1924 in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1923. i

Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt sür Arbeitsvermittlung).

Dr. Syrup. *) Das Muster ist hier nit abgedrudckt.

-

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber.

Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludmwigs8- hafen a. Nh. wude die Genehmigung erteilt, auf den Jn- haber lautende, in Stüde zu 2, 5, 10, 20, 50 und 100 g Feingold eingeteilte Schuldverichreibungen in den Verkehr zu bringen: 1000 kg Feingold 5 9% ige, innerhalb 50 Jahren vom 1. Oktober 1926 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufes tilgbare Goldhypothekenpfandbriefe.

München, den 21. November 1923.

Bayer. Staatsministerium für Handel, Jndu trie und Gewerbe. : R N: E |

Die Ministerien des Jnnern und der Finanzen haben auf Grund von § 795 B. G.-B. in Verbindung mit § 1 des Reichs- geseßes vom 23. Juni 1923 genehmigt, daß die Stadts- gemeinde Baußen für 2 wertbeständige Anleihen in Höhe des Wertes von Ztirn. und 20 000 Zirn. Noggen auf den Jnhaber lautende Schuldver|chreibungen in Abschnitten von 1, 1 und 5 Zentnern Roggen nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen ausgibt. Weiter wird nachträglih genehmigt, daß die Stadtgemeinde Baußen für eine Papiermarkanleihe in Höhe von 1 Milliarde Mark solche Schuldverschreibungen in Stücken von 500 000 4, 1 000 000 .4 und 5 000 000 nah Maß- gabe der eingereichten Unterlagen ausgibt.

Dresden, am 23. November 1923.

Die Minisierien des Jnnern und der Finanzen. Liebmann. Für den Minister: Lorey.

Suaaeeonaas

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Goldhypothekenpfand- briefen auf den Jnhaber durch die Hypothekenbank in Hamburg. /

Der Hypothekenbank in Hamburg ist auf Grund §8 795 des Bürgerlichen Geseßbuches die staatlihe Genehmigung erteilt worden, innerhalb des nach den geseßlichen Vorschriften zuläsfigen B boiiages Goldhypothefkfenpfandbriefe auf den Inhaber im

erte von rund 752,690 kg Feingold = 2100 000 Gold- mark = rund 500 000 Dollars der Vereinigten Staaten von Nordamerika in den Vertehr zu bringen. Die Pfandbriefe sind auszugeben in Stücken zu 7,5268 g Feingold = 21 Gold- markt = 5 Dollars der Vereinigien Staaien von Nordamerika, welhe mit den Nummern 1—100 000 bezeichnet sind. Es sollen je nach der Nachfrage auch Sammelstücke von 42 und 105 Goldmark gebildet werden, die dann 2 bzw. 5 fortlaufende Nummern tragen.

Die Pfandbriefe werden mit 7% jährlich verzinst. Eine Verlosung oder Kündigung darf frühestens auf den 1. Ok- tober 1928 erfolgen.

Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 23. November 1923.

Preußen.

Ministerium. für Wisjenschafst, Kunsi 0 und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Krankemann an der Albrecht Dürer-Oberrealschule in Neutölln zum Obersludienrat an einer höheren Lehranstalt des Patronatsbereihs ist be- stätigt worden,

Í

Bekanntmachung.

Die Aufnahme von Hörern und Hörerinnen jy die Preußische Hochschule für Leibesübungen (Landes turnanstalt) in Spandau zur Ausbildung als Turn- und Sportlehrer (-lehrerinnen) beginnt am Montag, den 23. April 1924.

Die Ausbildung dauert vorausfichtlich 12 Monate.

Die endgültige Zulassung ist von dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung und dem Ergebnis einer ärztlichen Untey suchung abhängig. Bei der Prüfung werden u. a. folgende Uebungen verlangt:

a) Für Hörer:

1. Sébungrinne und Schwungstemme am Reck (\sprungho%) und

azren,

2. 100.,m:-Schnellaut in 13,6 Sekunden,

3. Hoch)prung (ohne Brett) 1,20 m,

4. Weitiyrung mit Anlaut 4,75 m,

b. Kugelstoßen (7,25 kg) 7 m,

6. 2000-m-Lauf in 8 Vêeinuten,

7. Buustshwoimmen 20 Minuten.

8. Kopfsprung aus Stand und mit Anlauf.

b) Für Hörerinnen:

1. Kehre oder Wende am Barren,

2. freier Gang auf den Schwebestangen,

3. 100-m-Lauj in 17 Sekunden,

4. Hochsprung ohne Brett mit Anlauf 0,90 m,

5. Schlagballweitwurf 20 m,

6. Dauerlauf 5 Minuten,

7. Brustshwimmen 20 Minuten,

6. Fußiprung aus dem Stand,

Für die Zulassung kommen in Frage: Lehrer bezw. LeHrerinne höherer Lehranstalten und Lehrerbildungeanstalten, Studienafsessoren („innen) und Studienreferendare (-innen), Voife)@ullehrer nach be standener zweiter Prutung, Volksschul lehrerinnen, Zeichen- und Ge1ang lehier (-innen), Handarbeitslehrerinnen und Lehrerinnen der Haus wirt1haf18funde. Bewerberinnen, die eine dieser Piütungen noch nit abgelegt haben, müssen die ersorderliche Schulbildung nachwei:en, Ausnahméweise werden auch Schulamtsbewerber, die die zweite Lehrer prütung noch nicht abgelegt baben, zuge1assen

Gejuche um Aufnahme sind bis Ende Februar 1924 unmittelbar dem Direktor der Hochschule 1n Spandau, MNadelandit1aße 99, ein zureichen. Bewerber (-innen), die in einem Lehramt stehen, haben die Regelung ihrer Vertretung in ihrer Schulstelle selbst zu veranlassen und im lter ipas anzugeben, auf welche Weise die Vertretun exegelt ist.

y Den Aufnahmegesuchen sind beizufügen : . j

1. ein furzer Ledenélauf, der au über die Vorbildung irn Turner Schwimmen und vjtudern Auskunft g1bt, :

2, die Zeugnisse über die abgelegten Lehramtsprüfungen oder von Berwerbezuinnen, die noch keine Prütung abgelegt haben, de Nachweis über die erlangte Schulbildung. 2

Die Einberusenen werden vor der Aufnahme in die Hochschule ärztlich unterwucht. Bewerber (-innen), deren Körper- und Ge]undheiid zustand die Ausbildung als Turn- und Sportlehrer (-in) nicht gs stattet, werden zurückgewiesen. Es empfiehlt sich daher, daß sich di Bewe1ber (-innen) |hon vorher von einem Amtsarzt untersucea lassen und das ärztliche Zeugnis dem Aufnahmegeiuh beifügen.

Die Pochschule besigt fein Internat, gewährt aber einer bs s{ränften Zahl von Hörern und Hörerinnen Unterkunft und ist in übrigen bemüht, preiswerte Wohnung und Verpflegung nachzuweisen Bewerber (-innen), die hiervon Gebrauch machen wollen, haben dal im Gesuch anzugeben.

Berlin, den 22. November 1923.

Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ; J. A.: Kruse.

“Bekanntmachung.

Dem Josef LamaA on, Köln-Kalk, NRemscheida Straße 8, wird hiermit auf Grund der Vero1dnung vom 23. Sép tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverläisiger Perjonen vom Handel der Handel mit sämtlichen Gegenständen des täg lihen Bedarfs, insbesondere mit Altmaterialien aller Ar untersagt. Unter dieie Handelsuntersagung ällt auch die Tätip feit als Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des läp lien Bedarfs ausübenden G eshäite. Die Kosten des Verjahrenh, inébesondere diejenigen der V exöffentliGung der Handelsuntei)ägung find von Hamacher zu tragen.

Köln, den 6. Oftober 1923. Oberbürgermeister. Köln.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der finnische Gesandte Dr. Holma ist nah Berlin zurîd gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übe? nommen.

d

NVarlamentarische Nachrichten.

Eine gemeinsame Sitzung des Aeltesienrats, des Vorslands d Reichstags und der Voisipenten der Unterjuhungsausfchüsse d Reichetags beschäftigte sih vorgestern mit der Frage, ob die Ein“ jchränfungen im Haushalt, die in der gesamten Nei verwaltung getroffen werden, auch auf den Yeichstag ausgedehs werden sollen. Bei dieser Gelegenheit wurde von dem Reichstag prâsidenten Löbe auch. die Frage der Verminderung dt! A der Neihstagsabgeordneten gemeinsam mit dil tänderparlamenten oder als Anregung auch für die Verminderu der Abgeordneten in den Länderparlamenten behandelt. braunscweigishe Landesparlament hat bereits die Vermind# rung seiner Mitgliederzahl vorgenommen. Das bayerische tant parlament hat bei dem Reichstag angetragt, ob es psr Angelegenheit nicht auch in Emvägung ziehen wolle, Die Mehlé der Fraftionsvertreter bielt ih aber niht jür befugt, Beschlüsse # dieser ichtung zu fassen, die weitere Verfolgung der Angelegen d wurde vielmehr. tür die zweite Lesung des Wablgeießes im ved

ausshuß zurücgestelt. Der Abg. Schiffer (Dem.) regte an, uf

ein Teil der gesezgeberischen Arbeit, die bisher vom Plenum i Reichstags erledigt wird, in- Aus\hüsse verlegt wird, um nich! u Ersparnisse, sondern auch eine straffere Konzentration der Arbeit H Parlaments herbeizuführen. Die Frage, ob die wört!| ufnahme der Neden in den Berichten noch weiter ) j von einem Unteraué|hu geprüst werden, in den [ Partei ein - Mitglied entsendet. Die Arbeiten des Melb mentarisden Unteriuhungéausshusses über die Ursachen des dib krieges, über die Gründe des Zujammenbrus, über die VölferreŒ verleßungen und über die Getangenenbehandlung sind nunnehr Abschluß nahe und werden in kurzem zur Ausgabe gelangen.

soll

di

Der Ständige Ausschuß des Preußischen Lan?

t a e s g tes 0 Bericht s M N red Vert eut\her Zeitung8verleger vorgestern den Finanz

Preußen auf 200 Millionen Goldmark und stimm

stenograhiihe! autrehterhalten werden joll, je

von Verordnungen zu. Dur) diefe Stempelabgaben für Pacht- unbeweglide Sachen nit

ner einer Reibe q eine Reihe von l n Mietverträge über

thoben werden, weil infolge der Geldentweitung nur mit der Er-

‘elung geringer Erlräge zu 1eckd-nen ist. Durch zwei Auf- j ertungsverordnungen wind die Umstellung in Goldnarf ngeorènet für das Gebiet der Staatssteuern, der Kommunalabgaben, g Neitiäge zu den Landwirt fcla!tes, Pandelée und Handwerkefammern sowie der Abgaben der öffen'lich-rechtiiden MReligionegetellica}ten- (ine Verordnung über die Vereintachung der Verwa!» tung der Provinzialverbände ermädtigt den zuständigen

inister, dem Provinzialaus|{uß (Lanteeaus)chuß) auf seinen Antiag die Zuständigkeit des Provinziallandtages (Kommunaliandtages). zu

übertragen.

a R

Verkehr3wesen.

Der unablässig fortschreitende Ver')all der Mark zwingt die ostverwaltung, die seit dem 12. November geltenden und vom L November an verdoppelten P ost- und Postiheckgebühren um 26. November nochmals zu erhöhen, und zwar au) das 8 tache der Säpe vom 12. November, das ist alio das 4iache der zulegt geltenden Säge. Die Erböhung erftreckt sih auf sämtliche uptgebühren im Inlands- und Auselandsve1kfehr sowie aut die Pbengebübren (Einschreibung, Vorzeigen von Autträgen und Nach- nabmen, Eilzustellung usw.) Der einfache Fernbriet fostet sonach pom 26. November an 80 Milliarden, die Fernposifkarte 40 Milliarden, die Drucksache bis 25 g 16 Milliarden und die Einichreibung 80 Mil- arden Vark. Für den G eldverke hr gilt folgender neuer Tarif {n Milliarden Mark : / : für Bareinzahlungen mitPostanweisung mit Zahblkarte Betragsstufe Gebühr Gebühr

bis 25 Billionen Mark . 100 50

Da % 0 ., e O 100

50“, 100 « 300 150

" 100 250 . 500 950

" 950 , 500 « 1000 500

* 500 , 750 . 1500 750

* 750 1000 . 2000 1000

sür je weitere 250 . 400 : 200 Höchstgebühr für Bareinzahlungen mit Zablkarte 2000 Milliarden Mark, 1ür bargeldios beglihene Zahlfarten 1000 Milliarden Maik. Ausgescblossen von der Erhöhung bleiben die Zeitungégebühr, die Gebühr für Blintenschriftiendungen, die Versiherungéëgebühbr, die Gebühr für Au s8zahlungen im Postsdeckverkehr, die Gebühren

für Patete nah dem Ausland und einige andere Nebengebühren.

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Hande! und Gewerbe. Berlin, den 26. November 1923. Telegraphishe Auszahlung (in Millionen).

uan ————

24. November Geld Brief 1596000 1604000

1296750 1303250 1955910 196490 618450 621550 728175 731829

1105230 1110770 107730 108270 17995590 180450

18354000 18446000

41895900 4210500 227430 228570 730170 733830 646630 549370 159610 156390

1995000 2005000 359100 360900

58,852 59,148 121699 122305

26. November Geld Brief 1596000 1604000

1296750 1303250 195510 196490 6184530 621550 738150 741850

1109220 1114780 107730 108270 181945 182459

18354000 18446000

4189500 4210500 227430 228570 730170 733830 546630 549370 159610 156390

Amslerd. - Rotterdam Buenos Aires (Papierpesjo). . . . Brüssel u. Antwerpen Christiania Ropenhagen .. Stockholm und Gotbenburg . « - « Helsing'ors eo... talien. Odo i S aas New York . o art, oe a IVCR » ene S Evanien ... Ussabou und Oporto Sapan . 1995000 2005000 Rio de Janeiro . « 359100 360900 Wien ¿ 58,852 59,148 121695 122305

und Belgrad)" 4 Kr. = 1 Dinar Budapest...» + + +

47481 219,450 220,590 34314 34486

47719 47719 220,590

34486

47481 219,450 fi 34314 Konstantinopel. . « « _—

emen

]. Unter)uchungs)achen. 2 2. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c

4. Verlosung x. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschatten auf Aktien, Aktiengesellschaften “und Deutiche Kolonialgesellshaf

S AEISE

TE Befristete Anzeigen müsse

drei Tage vor dem Einrliœungstermin dei der Geschäftsftesle eingegangen sein. “x

AusländisGe Banknoten (in Millionen).

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24. November

Geld Brief 4189500 * 4210500

195510 196430 34314 34186 728175 731825 18354000 18446000

107730 108270 227430 228570 1596000 1604000 179550 180450 47481 47719 618450 621550 08,893 99,147 24940 25060 19950 20050 1105230 1110770 730170 733830 546630 549370

121695 122305

26 November

Geld Brief 41899500 4210500 41899500 4210500

195510 196490

34314 34486

738150 741850

18354000 18446000

107730 108270 227430 228570 1596000 1604000 181545 182455 47481 47719 6184590 621550 §8,853 §9,147 25935 26065

«Schirediihe 1109220 1114780 Schweizer « « « 730170 733830 Spani\he . 546630 549370

Tschecho: slow., neue : 121695 122305

1060 Kr. u. darüber Staaténot. u. 100 Kr 121695 122305 121695 122305 249,375 250,625

Ungarische Banîn. 229,425 230,575

Die Notiz „Telegraphishe Auszahlung“ )owie „Bankuoten“ ver-

steht sih für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, Lire,

eseta, Eécudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, Yen und Milreis.

Banknoten

Anierik. 1000-5 Doll. " 2 U. 1 Doll. Belgisle . . Bulganishe De +64 Englische graße .

ú 1 £ u. dar. Finmnishe . . Französiche 5

olländishe talienishe. Jugo1lawische . Norwegische . Oesterreichische ¿ Numän. 500, 1000 Lei « unter 500 Lei

. S GS-9 . e

London, 22. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 22. November (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleih zur Vorwoche) in Pfund Sterling: Gefamtreserve 23647000 (Zun. 415000) Ptd. Sterl., Notenumlau1 123 869 000 (Abn. 335 000) Pfd. Sterl., Barvorrat 127 766 000 (Zun. 80 000; Pfd. Sterl, Wechselbestand 74 143 000 (Zun. 2 674 000) Pfd. Sterl, Guthaben der Privaten 106 232 000 (Zun. 428 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 17 236 000 (Zun. 2 351 000) Pfd. Sterl., Notenrejerve 21 822 000 (Zun. 417 000) D Sterl, Viegierungssicherheiten 43 439 000 (Abn. 280 000) Pfd. Sterl. Verhältnis der Ye- serven zu den Passiven 19,15 gegen 19,25 vH in der Vorwoche. Clearinghouseumiay 784 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs mehr 94 Millionen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23 November 1923: Oberschlesishes Nevier: Gestellt 2243 Wagen, nicht gestelt —,— Wagen, beladen zurüdckgeliesert 2243 Wagen.

Berlin, 24. November. (W. T. B.). NicGtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgrokbhandel! und im VerfehrmitdemEinzelhandel, in Originalpackung offiziell restgestellt durch den Landeoverband Berlin und Brandenburg des Neichs- verbandes des Deutschen Nahrungsmitteigroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen si für 50 kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengrauven, lose 30,00—30,40 4. Gerstengrüye, lote 30,00— 30,40 4, Haterflucken, lote 31,40—32,35 4, Hater- grüge, loje 31,90—32,35 4, Maisgrieß 21,25—21,35 „#6, PVais- vuder, lose 26,80—27,10 A Roggenmehl 0/1 24,795—25,50 M, Weizengrieß 30,50—31 00 .4, Hartgrieß 31,50 bis 32 00 4, 70% Weizenmehl 25,05— 26,00 #, Weizenauszugmehl 26,19—27,40 #4, Speijeerbsen, Viktoria 951,00—52,50 #4, Speileerbsen, kleine 37,00—39 00 #, Bohnen, weiße, Perl 33,00—33,90 4, Langbobnen, handverlesen, 36,00—36,50 4, Linsen, kleine 31,45 bis 3630 Æ, Linsen, mittel 36.30—43,50 (6, Linsen, große 43,50—51,50 M4, Kartoffelmebl 30,00—31,50 4, Mafkaroni, lote 69,45—72,50 .4, Schnittnudeln, loje 57,75—61,65 4, Buima Il un- glasiert 24,47—26,90 .4, Siam Patna [, gla) 30,60—32,13 .4, grober Bruchreis 19,20— 20,25 4, Neigrieß u. -mehl, lote 18,30—19,20 4, Ningäplel. amer. extra choice 85,45—89,45 .4, getr. Aprikoten, cal. fancy 128,65—133,90 .Æ, getr. Birnen, cal. fancy 95,90—99,90 .4, getr. Bre cal. extr. choice 79,85—83,20 4, getr. Pflaumen 47,00

is 49,00 4, Korinthen in Kisten choice 74,50—77,50 #4, Nosinen in Kisten 59,25 —61,75 4, Sultaninen in Kisten 87,90—91,25 M, Mandeln, bittere Bari 79,25—82.50 .4, Mandeln, süße Avola 138,25 bis 144,00 .,4 Kaneel 202,90—210,75 .4, Kaisia Vera 117,795—122,75 #, Kümmel, holl 157,75—164,25 .4 Nelken Zanzibar 234,90— 246,75 4, \chwarzer Pfeffer Singapore 111,25— 116.00 .4. weißer Pfeffer 136,50 bis 142,25 .4 Piment Jamaika 90,00—93,75 .4, Kaffee prima roh 210,00 bis 220,00 .4, Kaffee superior 195 00—205,00 .4. 9östkaffee, Brafil 250,00—290,00 .4, Malzfkaffee 45,00—48,00 .4, Röstgetreide 37,00 bis

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

R ————————— n

2,10 Goldmark freibleibend.

38,00 .Æ, Ersaÿmischung mit 20% Kaffee gepackt 93,00— 98,00 .4, Kakaopnlver, lose 18000—20000 #4 Tee in Kisten Souchon 380,00—400,00 A, Jnlandezuder basis metis 4868 —51 11 M, Inlandézucker Viafinade 90 68—53,11 4, Kunithoug 61,40—64,60 Mart, Vtarmelade, Emtrucht, Erdbeer 94,60— 102,00 4, Marmelade, Vierrrucht 75,590—80,70 4, Sietetalz in Säcken 8,60—9,00 4, Steintalz in Säcken 650—6,80 4, Sietejalz in Packung 9,45 bis 9,90 .4, Steinsalz in Padung 7,20—7,99 4, Braten\chmalz 97 00 bis 9896 M, Purelard 94,90—96,80 4, Margarine Handels- marfe 76,00—80,00 4, Margarine. Spezialmarke 90,u00—9%2,00 4, Molítereibutter 231,90—236,52 4, Corned veei 12/6 lbs per Kiste 42,00 bis —,— Æ. Sped, gesalzen, teit 98,90—93,90 .4, Quadratfäse 95 395—100,10 Æ, Quargfäte 127,70—134,05 4, Tilsiter Käse, vollfett 17380—182,45 4, Tilsiter Käse, halbfett 132,20—138,80 4. Multiplikator : 1000 Milliarden = 1 Goldmark. :

Speisefette. Beriht von Gebr. Gause vom 24. No» vember 1923. Butter: Die Einkünfte sind ganz minimal, so daß troß starker Beschneidung der eingehenden Aufträge die Kunden auch niht annähernd beliesert werden fonuten. Die Notierung wurde beute um 10 Prennige für das Pfund erhöht. Die amtliche FEN Is im Verkehr zwisen E1zeuger und Großhandel,

racht und Gebinde gehen zu Käuters Lasten, war für 1. Qualität am 22. November 1923 1,60 Goldmark pro Pfd., 24. November 1923 1,70 Goldmark pro Pfd. Mar- garine: Die Fabriken klagen über die nicht genügende Belieferung von Devisen und können daher die dringende Nacht1age nur sehr ungenügend befriedigen. Schmalz: Die Deviten- zuteilungen jeitens der Reichebank waren in den legten Tagen etwas besser, genügen troßdem aber bei Weitem nicht, den dringenden Bedarf an Schmalz zu decken. Von den reichlich vorliegenden Aufirägen fann daher nur ein fleiner Teil zur Aueführung gebraht weren. Die Vorrâte sind hier wie auch in Amerika nur gering. Die Tendenz des Marktes ist daher fest. Preisveränderungen find nit einget1eten. S pedck: Die Vorrâte sind flein. Die Nachfrage ist ftauf, do können die Aufträge infolge ungenügender Devi)enzuteilung nur teil- weij]e ausgeführt werden. Die Preite blieben unverändert.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Markkurse vom 24. November (in Klammern vom 23. November): Amsterdam —,— (0,264. Cents)*®), Kopenhagen —,— (—,—), Stocthoim 1 00*) (1,00)®), Chustiania —,— (—,—), Zürich 0,75 C.**) (0,90 Fr.)*), Wien —,— (8,70,/**), Prag —,— (—,—), 4 —,— (—.—), London 423 Billionen (474 Billionen), New

orf nicht notiert (20 Cent)®). *) für eine Billion, **) für zehn Milliarden, “**) für eine Milliarde.

Züur!ch 24 November (W. T. B.) Devijsenkurie. Berlin 0,75 Frank für eine Billion, Wien 0,00,80F, Prag 16,674, HoUand 217,50, New Vork 5,73, London 25,02, Paris 3095, Italien 24,80, Brüsie] 26,62}, Kopenhagen 100,00 Stockholm 150,50, Christiania 84,50, Veadrid 74,40, Buenos Aires 178,90, Budapest 003,02. Warihau —,—. Belgrad 6,59ò, Sofia 4,60.

Kopenhagen, 24. November. (W. L. B.) London 24,85, New Yorfï 5,714 Hamburg —,—, Paris 31,00, Antwerpen 26,60, Zürich 99,75, Nom 24,85, Umsterdam 217,35, Stod&bolm 150,00, Christiania 82,75, Helsing'ors 14,62 Prag 16,55.

Stodck holm, 24. November. 1W. L. B.); Devienkurje. Loudon 16,62, Berlin 1,00 für eine Biliion, Paria 20,60, Brüssel 18,00, shweiz. Pläve 66,40, Amsterdam 145,00, Kopenhagen 67,00, ad iu 55,50, Washington 3,795/z Helsingfors 9,75, Nom —,—,

rag 11,15. -

Christiania, 24. November. (W.T.B.) Devisenkurje. London 30,10, Hamburg —,—, Paris 37,25, New York 6,90, Amsterdam 262,00, Zürich 119,50, Helsingfors 17,60, Autwerven 32,25, Stocdholm 181,25, Kopenhagen 120,75, Ytom —,—, Prag 20,00.

D ———

London, 24. November. (W. T. B.) Silber 33/4, Silber auf Lieterung 32?/s.

Devi)enkurte.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 23. November. (W. T. B.) Bei größerer Ges \chäftstätigkeit verlief der Markt für Gewebe und Garne fest. Water Twist Bundles erforderten einen Preis von 27 d. für das Pfund, Printers Cloth einen so!chen von 46 sh. 6 ad. für das Stück.

New More , 24. November. (W. T B.) ‘Silber ausländisches 644, Voheisen Northern Nr. 2 20,50, Eleetrolytickupier loko 13, do. auf Lejerung 134, Blei 6,92, Zink 6,30, Rohzinn 44,62, Bessemer Stahl 42,50, Weißblech 5,50.

6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen)chaften 7. Niederlassung 2 von YNechtsanwälten

8. Unfall» und Jnvyaliditäts- æ Versicherung 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11 Pripatanzeigen

2, Aufgebote, Ver- “t & lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

(64382) j Jn Verlust geraten: Ein Brief- umiclag ‘mit § 6 9% Schay- anweisungen des Deutschen Neihhs von | [84031] 1923 (Goltanleihe) Nr. 6540—6547, | d Stüud à § 500. Varmeu, den 23. November 1923. Reichsbankstelle. (Unterichristen.)

[84381] MWBekann tmachung. Abhanden kamen dahier 3 Aktien nja Dampf zu je 1000 .4 Nr. 27 960,

7 961, 27 963, 3 Aktien Nordd. Llovd zu

le 1000 4 Nr. 71 349, 93 558, 6763. Würzburg, 21. November 1983.

Der Stadtrat. Es fiagen:

[84413] E 1. der Bekanntmachung Nr. 87.

Die auf freiwillige

richteten Familien)ch1üsse werden.

papier abhanden getommen: 4 1 wird ersucht, das Wertpapier

den Inbaber anzuhalten und die nächste | Kläger wohnhaft gewesen, jeßt unbekannten Awenthalts, unter der Bebauptung, daß ( l 12 e. die Beklagte ibn böswillig verlassen habe, | mann Erich Hoffmann, unbekannten Auf Ann, S T 20 8 ute, flaut gegen ibren Ebemann, den Sblosser

Polizeistelle zu benachrichtigen. Fraukfurt a. N den 19. November

1923, mit dem Antrag auf Ehescheidung unter | enthalts, früher in Berlin W. 35, Lüpow- | bruar

Beklagten, Atten- | straße d1, Peaea „Magen Akten- | n Dag Sea 1 dur dpa den, Flbenltrae df, jeyt unbekannten Aufs

: : S igerflä der Der Pa J. ° : Ruh nau, A L r

t ung. a ies mana Handels- | in Berlin - Schöneberg, Beerstraße 3 m, | in Berlin, Schulstraße 10, Prozeßbevoll- | lassen.

geseybuhs wird bekanntgemacht, daß § 22 er Rechtsanwalt Dr. | mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sternberg, | stellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.

Goldanleihe des Deut'hen Neichs, nämlich | Ehrlih, Berlin, Rosenthaler Straße 44, | Berlin C. 2, An der Spandauer Brüde 9, |— 26. Gen. A 4./1.

2 S1iüdt 10 § Nr 441 529 u. 441 514 | aegen ihren l ] ea Éin Ui CNr B 2 320 334/41 | Kurt. Weichert, früher in Berlin-Schöne- | Nichard Hammer,

in Verlust geraten sind.

e Polizeibehörde. Abteilung Il (Kriminalpolizei). :

Oeffentliche Bekanntmachung. Familienfideitommisse: a) Trotten- | Friedrich Kubnke, früber in Berlin, Urban-

Cassel, den 22. November 1923. Das Au}lösungsamt für Familiengüter in Cassel.

[83760] Oeffentliche Zustellung.

Li dpauer Nicodemus Bara- Berlin-Friedenau, wéki in Alt Glienicke dei Grünau nten Dem hiesigen Bankhaus Foerster, (Mark), Akazienstraße 4, Prozeßbevoll- | aut Ehescheidung § 1568 B

B „| mächtigter: Rechtsanwalt pvier abha & Co. ist folgendes 1000 Tucbolefi, E S eia Ga D e T in:Afti iy. 22/23. e rau Franziska , R ; teguin-Aftien Nr. 4088 + Div. Uni nowsi, gers Sowinéka, zuleyt bei dem | Rehtsanwälte Dres.

2, die Frau Erna Weichert, geb. Bueß,

Ehemann, den Maurermeister | gegen berg, auf Grund des § 1/67 sheidun , Aktenzeichen : 7. R. 353/23.

in Berlin, Planufer 95, bei Mayat, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtäanwalt Justizrat | lacher.

sind bestätigt 1567 Abs. 2 20. R. 404/23.

mann, in Köln-Nippes, Prozeßbevollmächtiater: Nobert Heine in Berlin W. 8, Krausen- | vor das

Wilhelm

Rustizrat Marx | Aktenzeichen: 20. R. 307/23. rozeßbevollmächtigte :

ränfel | tr 17, gegen ihren Ehemann, den Kaäuf-

zeichen: 26. R.

ihren Ehemann

a y he T V Der S Leer, a [84033] 20. 1923. G.-B., mit dem Antrage au e, hoistraße 2, mit dem Antrag au 5 Gama, den 20. November B g iheivung, 8 1565 B. Se A iten: a O 7, die Frau Olga Peyold, geb. Mit- | bevollmächtigter : Rehtsanwalt Dr. Eulig in Nenfölln, | i lin C 2, Kaijer-Wilhelm- | Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr l i Auflösung der E A den Maler Bu Charlottenburg, Wielandstraße 41, | geb. Savadge, zuleßt in Chemniß wohns gegen ihren Ebemann. den Händler Kurt | haft, jeßt unbekannten Autenthalts, auf wald (einschließl. des D siraße 117, jeßt unbekannten Aufenthalts, Duo, Et d e tat jeßt uns | Grund von §8 1566, 1568 des B G -B., - Zrnstein ge- | mi sei annten Aufenthalts, l ( richtelen Familien!c1us F T i: G.B. P tenaibes: baubiia: daß Beklagter sie 1919 bôs- | Der Kläger ladet die Betlagte ur münds lich verlassen habe, a dem A an O A des Nechtéstreits vor i l . Brink- | Ehescheidung, Aktenzeichen: 34. 69/23. | die 4. Zivilfammer d e E Ade A O A n L r laden die Beklagten zur Chemniß aut Mittwoch, den 16. Ja- Rechtsanwalt | mündlichen A amma I Nechts\treits | nuar 1924, Vormittags 9 Uhr, mit andgericht ( . straße 9/10, gegen ibren Chemann, den Kauf- | Hallesches Ufer 29/31, und zwar zu 1-vor | richt zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrex mann August Martin Laessig, früher in | die 1. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den Vertretung zu bestellea. ir. 8, iegt | 23. Februar 1924, zu _2 vor die unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage | 7. Zivilkammer, Zimmer 207, aut den G-B. —, | 14. März 1924, g L A gur Ne auf dan (84034] Í te Hoffmann, geb. | 27, Februar , zu vor die L Be Be Me L E 16. Zivilkammer, Zimmer 144, auf den

ilbelmstr. 71,| Die Kläge

Naumann und |29, Januar 192 e 1 i lin W. 8, Französische | 16. Zwilkammer, Zimmer 144, auf den | Osterfeld, Vonderor téstraße 14, Klägerin, A N 14. März 1924, zu 7 vor die 21 Zivil-

6, die Frau Marie r geb. Bühle, | als Pi as vertreten zu

um Zwecke der öffentlichen Zus

den Vermittler | Berlin, den 15. November 1923 unbekannten Aufents | Der Gerichtsschreiber des Landgerichts IL

Der Kaufmann Gottfried Gustay Theodor Brügmann în Chemniy. Prozeß-

Ziethenstraße 71, | in Chemni, flagt gegen seine Ebefrau JFennie Brügmann, verw. gew. Guffny,

unter der Be- | mit dem Antrage auf Scheidung de! Ehe. des Laudgerichts in Berlin, | der Auftorderung, einen bei diesem Ges

Chemnitz, den 19. November 1923. Der Gerichts\chreiber des Landgerichts, zu 3 und 4 vor die 4. Zivilfaminer.

Die Ehefrau des Schlossers Johann

4, zu 6 vor die | Veiwers, Auguste geborene Kopp, in

rozeßbevolimächtigte : Rechtsanwälte | Maniatfitgs und Rauchholz in Duicburg,

Johann Verwer®s, biéher in Sterkrade,

K

O O E O E T M: 6ST OMIE A F R “T CE BEMAN N D A M R 9A: R t ra, A T x n E o A egte PE