1923 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Vayern,

VILX. Kohlensyndikat für das rechtsrheinishHe i. Obervayeriiche Pechtobien Hausham. Penzberg, Peißenberg, Maricuftein. Stüde úber 200mm ....., . 22,65 Grob 75—-200 » 65 Broen 50— 75 . 22,65

25—0 . 2265 . 20,35

18,10 15,85 11.30

9,—

|

|

Gas-Erbs3 10/92 mm, gew. « Gas- Staub. gew. T Sas Gas- Staub, ungew. Gas-Förder, abges,

Fx. Niedbersächsfisches Kohlensyndi?at,

l. GBesamtbergaamt in Obernkirchen:

Schmiedefkohlen Nußfohlen 11 Kokskohien Nachsetz- und Schlammkobken Magerförderk ohlen Magernußtohlen . Großfofs . . Brechkoks . lfots ., ofsgrus . « Briketts .

riefliGer Wabl übersendet der Wahlleiter dem Vorfiande des Be-

girfefnappscha!tsvereins die ertorderlichen Wahlumthläge Der Wahkt. use berechtigte über\endet den Wahiam!chlag mit dem Stimmzettel dem Wablleiter in einem beionteren Brietum'ch{klag, der auf der Nüchierte die Angabe eines Na nens und Wohnorts tragen muß. Dem Wabl- umichlag ift eine Bescheinigung des Vorftands des Bezirksknapp- schaftövereins über die Wah!berechtigung des Abfenders beizulegen.

8 8.

Bei persönlicher Wahl übergeben die Wablberechtigten ihren Stimmzeitel dem Wahlleiter versblossen in dem ihnen auëgebändigten Wablumschlage. Bei brie!liher Wahl öffnet der Wahlleiter nach C1öffnung der Wahlbandlung den äußeren Briesumschlag und stellt die Wablberechtigung des Absenders und den Inhalt des Briet- umkhlags jest. Enthält dieser mehrere Wahlumschläge, fo sind fie ungültig.

Dér Wakhlleiter legt die Wahlumfschläge in die Urne.

Im übrigen gelten tür die Wabkhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses die Bestimmungen der §§ 17 bis 28 der Wahl- ordnung "ür die Wahl der Beisiger der Oberversicherungsämter vom 11 Dezember 1922 (Amtliche Nachrichten des YMeichöversicherungs- amis S. 484) ent\prechend.

: , S 9.

Die Gültigkeit der Wabl kann innerbalb eines Monats nach dem leyten Tage der Bekanntmachung des Wahkergebnisses bei dem Z Knapp!ha?tsoberversiherungsamt angejohten werden. Bei Streit | Gaspechstüde . über die Wah! entscheidet es endgültig. Rußftucke R

Die Entscheidungen des Wabileiters können uur mit einer An- | Wathwürkel 1. fehtung der Wahl im ganzen angerohten werden. E D

: 8 10. h es h

Die Waßhl ist ungültig, wenn gegen wesentliche Vorschriften über Ee L das Wahlve: fahren veritoßen und weder eine nahträglihe Ergänzung MWaichnuß E mözlih noch nachgewieten ist, daß durch deu Verstoß das Wahk- Waschklare 1 a. ergebnis nicht verändert werden fönnte. Waschtlare 1 K Aus dem Umstande, daß den Unterzeichnern einer Vorschlags- tus liste die Wahtberecht1gung gefehlt hat, und daß dies vom Wahl- Waschfkîare [I leiter übersehen worden ist, fann die Ungültigkeit der Wahl nicht Staubkoblen f bergeteitet werden, es fei denn, daß es zu einer Stimmabgabe nicht Lejewürfel ¿a E M mud Wahl ungültig, so ift alsbald ein neues | Nobkoblen.

LLREEH CUINEIELIEN, Melierte Kohlen Rußklare 1 .

Stúdfotks . . Brechkoks T . Brechkoks [1 . Brechkoks [1T Brechfoks 1P

Brechkoksabfall . Koks8grus e...

2. Preußische Berginsvektion in Barsingba Barßtingbäu)er Förderkoblen 92 ;, Bantorfer Förderkoblen

Z. Preußtiiche Bergrin'pvektion I

: Ibbenbürener Förderkoblen ; Stückkohlen . 19 Nußkohlen l 21,80 Z [I 29 08 G [LI É Feinkohlen, ungewashene .

. 36,20 19,38 is gewaschene Dise dlireme Förderkohlen rikfetts

16,16 M Ux. Sächsisches Steinkohlensyndikat.

Zw1ickauer Werke

ungew. . Sorten

Gas-Föôrder. unge)., ungew. . . : Sqehulteschacßt.

Donners mardckbütte (Concordia und Abwehr |

Gas-Würrel, ungew p A Gas-Nu ungew. . . ., 2 Gas-Erbs 10/22 mm, ungetw. . 94, Würselkohlen T... Gas-Förder, abges., ungew. . Nußkohlen Ia, dew. 4 a Gas-Grbs 1, ungew Segen Gottes. Nußkohlen Ila, gew. . . Gas-Erbs IL, ungew. á [a . Erbskohlen . . Gottesberg. örderfoblen Gas-Förder, unge)., ungew. . « á leinkoblen . . Nätterklein . .

Gießerei-Stückd . Kokskohlen

Stück und Hochofen ._. Fettshlammfkohlen . .. Brechwürfel und Nuß L M

Brechnuß 11 Es is

Erbs 1. Erbs [I Koksgrus

Grifetts: Fürstensteiner und Wenceslaus. . «o « . 32,—

Stüdkohlen. ..

2256 20 50 23,04 14.50 35,08

2. Steinkohlen: Stceckhbeim, König Ludwig, Vereinigte Erbendorfer Gewerkschaft : Schmiedefohlen „s D

Gasfohlen 19,75 Fördersteinfkfohlen . 19,75 3. Braunkohlen: Scuiid- at en,

Gustav bei Schwan- Passau Dettingen dorf r a0 Ponho

H M E . 5,51 4,21 4,21 5,9L 4,21 5,10 15,96 13,25 13,96 13,90 et 10,38 9,60 die _ 9,10

0 9 6 9-9. E 6 O O ITEE E

—— i Lugauer und Oelsn1ger Vert

Gottes Segen

M

26,90 26,20

26,— 25,

Kok 9:

ch5 Z1Z

Großweil,

Florentin Kästner & Co.

M 27,80 27,— 27,20 26,— 29,

18,—

Wilhelm- hat

C. G. Kästner

E

27.20 37.20

26,50

Steinkohlen- Morgenstern Deutschland Gerddof

Aktienverein

Sorten

28,90 27,90 27,90 27,90 27,590 29,90 23,50

17,50

Maschinenkohle 11,— 14,— 11,

örderkoblen . . «

ort. Förderkohßlen . . Mt: a ee @ Nußbriketts . . « »

H

28,40 M 27,40 27.20 27.20 26.70 26,50 25.20 25,20 23,60

Gräfin- Iohanna- Schacht

Preußen

r Hohenzollern

Brikfettipäne . . « Klarteichkoßlen . . _Würfel-. u. Nußkohlen Grieß

Reich erhobenen Umsaßsteuer, einschließlich des Handel3auf1iags sowie der Zuschläge für die Errichtung von Bergmanns3s wohnungén. Sie gelten, sofern in der vorstehenden Befannts machung nicht eine andere Frachtgrundlage angegeben ift, frei Eisenbahnwagen ab Werk. Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk. Laut Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 16. No- vember 1923 fönnen die Syndikate im Hinblick auf wirtschaft 30,31 liche Erfordernisse insbejondere zur Bekämpfung des aus 32,79 ländishen Wetibewerbs regional Abweichungen von diesen r E festseyen, sofern der durhschnitiliche Gesamterlös jedes Kleinkoks 1 H Syndikais im Rahmen dieser Preise bleibt. Der Reichs Koksgrus - » « E 472 s tat das T ip n S E H | - eBungen zu verlangen. auf Anfrage äuiers zu V. Mitteldeutshes Braunkohlensyndikat. S ats die Angemessenheit der Zuschläge und Abschläge i ; / ¿ E verpflichtet. d L M n Dage L aen bte Die in dieser Bekannimachung veröffenilihien oder qeneß der übrigen Reviere außer Cassel « « « « « 1290 vorstehendem Absay von den Syndikaten abgestuften Preise Nußbriketts C 13,35 M von den nigen n Drn Bana, E t Nüßchenbriketts Vei 13 80 werden, es sei denn, daß der Käufer Kreditgewahrung oder Briketts des Casseler Reviers 17,— sonstige besondere Leistungen des Verkäufers in Anspruch nimmt. De ; E i 29 S Zuschläge Ie ee oder N a A Ds ein IL. } s E eisiungen sind für jede einzelne Leistung en Rechnungen Bei Lieferungen aller Briketisorten (außer Casseler Brikeits), | besonders anzugeben. Für besondere Marken können von den / Brikettspäne und Naßpreßfteine nah Empfangspläzen nördlih und | Syndikaten entsprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brenn- westlih der Strede Torgau—Eilenburg— Halle—Oberröblingen am | stoffverkaufspreije festgeseßt werden, die der Handel nich! zu» See—Querfurt und Viyzenburg—MReinsdorf—Bretleben— Griefstedt, ungunsten des Rufett ändern darf. Der Reichskohlenverband einschließlih der an diejer Linie gelegenen Stationen , Luftlinie Grief- hat das Recht, eine Abänderung dieser Festjeznngen zu vers stedt—Hohenebra—Bahnlinie Hohenebra—Sondershausen—Wolkrams- t D Nei chskohlenverband ist er Fed e des Käufers ausen—Leinetelde—Eshwege—Malsfeld, einschließli der an diesen | angen. fi er N ie Oöhe d neen táloas oder isenbahnlinien gelegenen Stationen, erfolgt die Lieferung auf Fracht- gee Auskunft über die Höhe des festgeseßten Zuschlags 0 (itnviqae Luckenau. Bei Lieferungen nach dem Gebiete rechts der bzugs verpflichtet. : R lbe, im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge—Neustadt Ím übrigen gelten die folgenden Zablungsbedingungeu: a. d. Dosse—Paulinenaue, aus\{ließ;lich der an dieser Linie gelegenen 1, Die Prei e sind Golèmarkpreise. Stationen, auf Frahtgrundlage Senftenberg.

Nohkohlen (14 b1 = eiwa 1 6).

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Stückohlen. . 5 Würfelkohlen I . Nußkohlen [s gew.

# L Nußkohlen 11a, gew.

¿ 1A 6 Erbskohlen . ôörderkohlen leinfohlen . MNâätterklein Koksfkolken . Fetts{h)ammkohle

LV. Oberséchlefishes Steinkohlensyndikat, A) Filammfohblen.

me Mio

Tf A0 G S S 6 0 S E006 C S0 D E S0 0 E

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Sorten

bud R l Lo | ch| Ludwigsglück Ho S 2 S t ded S

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Etüdfohlen. . . « « MWürtelkohlen F E

Nußkoblen 7. gewasWhen

pad pad Ho 90 co 05 S

39,— 37,— 37,— 36,— 34,—

6,60

35, 37,— 37,— 36,— 34,— Perlkoks 7,

8 11.

Ungültig ist die Wahk einer Pe!son, die zur Zeit der Wahl

E ENDS war und auch die Wählbarkeit inzwischen nit er- ngt hat.

Ungültig ist die Wabl einer Person, von der oder zu deren unsten von Dritten die Wahl rehtewidrig (zu vergl. insbesondere S 107 bis 109, 240 339 tes Neichsstrafgejezbuchs) oder durch Hewährung oder Versprehung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht beeinflußt

werden founte An die Stelle der Person, deren Wahl für ungültig erklärt ist, Tüdt der auf derselben Liste gültig vorgeichlagene Bewerber ein.

Stückoks

Würfel I bis Nuß

Nuß II o C E E n Erbékoks g

FLTI ELLII El I N L T T

Ir TIILIS

Ï s Z Ib, gewaschen Ib

o Ila, gewaschen ; Ao

_____ TIb, gewafchen Erbékohlen, gewa)chen . Gricßkohlen, gewaschen ¿

Ungesiebte Grießkohlen .

Staubkohlen Ï örderfoblen leinfohlen .

1

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Dresdner Wer ke.

von Kulmiz

Johann- (Melchior)

Baptista

Zauckerode

r 26, 19,80

26,— 24,60 25,40

22,90 21,— 16,50 13,—

i 9,

. & 12.

Kommt *eine Wahl zustande oder verweigern die Gewählten die S

Dienftteiftung oder reiht die Zabl der Gewählten niht mehr aus, so

Feruft der Vorsitzende des Knappfchaftsoberversichernngsamts Beisitzer aus dem Kreife dexr Wählbaren.

i i & 13. Die Akten über die Wahthandlung und die Ermittlung des Wakhlergebnisses fowie die Stimmzettel sind bis zum Ablauf der Wahlzeit vom Wahl1eiter autzubewahren.

Berlin, den 22. Dezember 19283.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Grie ser.

Stükohlen . . Würfel, ungew. Würtlel, gew. Nuß I, ungew. Nuß 1, gew. ub IIL, ungew. Nuß I1, gew. Erbs I, ungew. Erbs I, gew. Erbs Ik, ungew. Erb3 11, gew. . Erbs 111, gew. G1bs8 IV, gev. . : Erbs 10/22 mm, gew.

stü . Stücke und Würfel B nte Stüle. . . Lesewürfel . . Waschwürfel T . Waschwürfel TX Wa1chknörpel 1 . Waschknörpel 1k Wafchn

Waschklare B ; Staubkohlen «

. - o .* . s o s *

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ILTELIIS

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Sorten

l] S S

Donners- mardckhütte (Concordia u. Abwehr)

do 2 do ® d Lis

Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arznei-

taxe (1. Nachtrag zur Neuausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1924).

0 0.90 © 6.0 0 4 0-0 S9: 6G. @ r)

9022 to0eogo9 a s R O S0 G S. Q S e ooooooo. e. S060 0°. s Cy S060. .S F S0 T: d. #0. 0:0 T0 0 do 6

Stüdckohlen. . - « « Würfelkohlen A eie

Nußkoblen as gewaschen

E111

©

2. Die Zahlung kann erfolgen : ' a) in wertbeftändigen Zahlungsmitteln, spesenfrei zum Nenn»

wert, ; b) in Papiermark, die zum Kurse des Tages, an tem das

8 o 0

VxL. Niederschlesis{ches Sieinkohleusyndikat, E örder, ungesiebte . «

j B Bas mit eingeihlifener Pipet te, das Stü. . . 53 g) Ampukken, weiße od ige, bi Ten, ße oder farbige me zu 2 cem Inhalt, i von mehr als 2 cem bis 5 cem JInhali, 8 Siück. .... 8 Z j 12

b) Liox mit fefiem Dedckel bis zu 20 g Inhalt, das

26

Flammkohlen

Fürsten-

steiner

Sophie (Schulte- schachi)

Glüdckhilf- riedens ffnung

Stückkohlen . . Würfel, ungew. Würfel, gew. .

A6 25,60 25,40

46 295,40

6 29,60 29,40

Mel.

Pes mectene ungew.

örder, gewaschene . . . Kleinkohlen, gew. ÄKleinkfohlen . .

Grieß, Staubk. 1, gew. . Staubk. I, ungew. Staub d. Nachw.

huead hund,

Kohlen 0/15 mm 00D, . .

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Mae oes

Ib, gewaschen

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ITa, gewaschen A

Ilb, gewaschen Erbskohlen, gewaschen . Grießkohlen, gewaschen .

Mititeldeuishes Gebiet und Anhalter Tagebaus- werke. 4,10

örderkohlen „o... s. iebkohlen . o ® 0 os 0 s, es J e oos s H, 15 Stückohlen e eo oooooooo. D,75

Die Nohkohlen aus Werken des Geiseltals und aus Werken des Oberröblinger Reviers werden auf Frachtgrundlage Frankleben

Syndikat über die Zahlung verfügen kann, gntgefhrieven wird Für die Kuréberehnung gilt der amtliche Beil'nex Dollarkurs (Mittel zwiihen Brief- und Geldfurs, 1 Dollar = 4,20 Goldmark). 4 Die Zahlung muß spätestens am sechsten Werktage nah Abs tendung der Ware beim Syndikat eingegangen fein. Neberschreitung dieser Zahlungsfrift sind Zinsen in Goldmark, bis auf weiteres in Höbe von 10 vH jährlich, zu zahlea. Im

ETIETA

S E

Falle der Ueberichreitung der Zablungsfrifi gilt als lims rechnungsfurs der Goldmark der amtliche Dollarkurs des Tages, an dem das Syndikat über die Zahlung ver}ügen fann, mindestens aber derjenige Kurs, welher am Tage des Friste ablauts gültig war ; außerdem fönnen die jeweitigen Geld»

beichaffungéfkosten berechnet werden. Vorauszahlungen, denen der Verkäufer zustimmt oder die ex fordert, werden nah 2a oder 2b behandelt.

Die Syndikate des beseßten Gebiets, nämlich dag Rheinishe Braunkohlensyndikai, das Aachener Steinkohlen» syndifat und das Rheinisch - Westfälishe Kohlensyndifkat, können für ihre Erzeugnisse Verkaufspreise, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen fejisezen.

Berlin, den 31. Dezember 1923.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil, Löffler.

24,90 24,40

Nuß 1, ungew. Nuk [, gew. . Nud LL ungew. Nuß IL gew. . Erbs 1, ungew. Erbs 1, gew. . S Hh ungew.

rbs LL, gew. . Erbs I[I, Erbs 10/22

Imm, Grbs 10/22 mm, ien | S abgesiebte

41 Schlammfohl1en .

H) Krufen, graue oder gelbe (aus T j ingu 2% & Aubiil d Sit M S M von mehr als 20 g bis 50 g SInhali, das Stück 90 & Ì o - - 100 g 200 g 300 g 0 fotde bS E L L L L o von mehr als 500 g für je 509 das Stück mehr s M G B

k) Krufen mit Deckel aus Pappe - (aus Ton oder Steingut), bis c Subalt, res Sue von Mils als v D g bis hait, das “4 9g, 100 # ó s cias 100 L «v 200 g » v «* e eo 0

Y Krufken mit festem Dedckel, weiße (aus |

Glas). bis 20 g Inbalí, das SitE o Porzellan oder von mehr als

20 g bis 29 & Inhalt, das Stü S Ea

90g, a L) . 100 g / 2008 "” w e ooooo

mw) Krufken mit festem Dedckel, oder Glas), das Stü. Fe Ta; O a V 20

n) Pappschachteln bis 20 g Inhalt, das Stück. éo as i von E e 50 g Inh z g is nhalt, das Stüek M S h 50 g o" 100 & F) e E 0-90. 0.0 1 solche d LTAS 200g für je 100 g des Snbalis, 7 Würfel, gew. das Stück mehr 6 Nut F L

ulverfä ften zur Aufnahme von 1 bis 6 Pulyern, Nuß 11, ungew.

as Stück Nuß 11, gew. von mehr als 6 bis 12 Pulvern, das Stück . . .. Grbs L ungew. folhe von mehr als 12 , L i 5 Erbs l, gew.

Suppositori  » Erbs II ungew. P) t r orienfkästchen zur Aufnahme von 6 Stü, Erbs 1 gew.

Erbs 111, gew. Erbs 1V, gew

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 2. Ja- | Erbs 10/22 wm, gew. . Erbs 10/22 mm, ungew.

uuar 1924 in Kraft. i Berlin, den 31. Dezember 1923. . rob e Der e des Jnnern. Förder, gewalchene - -

Dammann. leinkohlen, gew. E Kleinkoßllen .

Botanntnattan Ss Qn MIA atum

i Grieß. gew... ., Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 28. De- | Staubk. 1, gew. gember 1923 gelten ab 1. Januar 1924 folgende Brennstosf-

Üngesiebte Grießkohlen ¿ verkauft. Staubkohlen ¿be 9 Magdeburg-Helmstedter Revier. a) Tage- u. Tiefbauwerke einschl. Gewerkshafi Hum- boldt-Wallen}en. 5,10

örderfohlen « iebkohlen . « 6,40 7,15

Stückkohlen . Gruben Friederike, Emma, Prinz Wilhelm.

25,80 94,80

25,80 24,80 24.40

örderfohlen

drt leinfohlen »

Kohlen 6 Kokswerk Gotteébei

b Bo

Flammfkohlen Râätterklein .

Klein 1L. Jes

4,

Stüctfohlen . . Würtel, ungew. Würjel, gew. .„

Nuß 1, ungew. Nuß I, gew... Naß 11, ungew. Nuß 11, gew. Erbs L, ungew. Erbs 1, gew. Crbs 11, ungew. SN 4 gew. T ew. Erbs 1V, Ti E,

Erbs 10/22 mm, gew. . Erbs 10/22 mm, ungew.

Förder, abgesiebte .. hrten üungesiebte ..

örderkohlen L ¡ebkoblen I

b) : Stükohlen T 5 r

Sorten So

Anhalter Tiefbauwerke. örderfohlen « « » « « « 9,49) Gruben Marie - ÿ, iebkohlen . « « * - « * 6,80} Solvaywerke, Franzkohlen-

Stüdkohlen . . - «o 7,65) werk, Leopold-Edderiy.

Casseler Revier. örderkohlen « «o. ° ,4 Siebkohlen « - o o. « 1 Stückohblen e os o. o ,7

Grudekoks. Grudekoks e o . ® eo. e es o . s 0 6 . 13,10 Die Lieferungen von Nachterstedter und Margaretekoks erfolgen

auf Frachtgrundlage Lukenau. VI. Ofielbisches Braunkohlensyndikat.

Briketts | Briketts im Haus- im brand- u. | kleineren röß. Ind.-| Industrie- Format | format

H Mb 12,90 13,80 16,60 17,50 13,80 14,80 12,90 13,80

14,80 15,90

25,0 280 4,40

23,40

24,0

Förder, ungesiebte . örder, gewaschene . eintoblen, gew.

Stüdkoblen . S de S WVür)elkohlen L «

u II . . Nußkohlen I gewas@hen N

Ib, gewaschen A

Ila, gewaschen

ITb, gewasden

v , aden Erbsfohlen, aewaschen : Grießtohlen, gewaschen : Üngesiebte Grießkohlen ;

Staubfohblen örderfoblen

[ [ZEs Hobenzollern

Eleinkohlen | ° Mel. Koblen 0/15 wm . J R Q Staubk. 1, gew. « Staubk. I, ungew. .

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L. Meälenburg-Schwerinsche 5%fiîge Roggenwerks anleihe von 1923.

Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen Roggen auf 7,80 Goldmark für den Zeniner sind für den am 2, Senetie 1924 fälligen Seiten Nr. 3 der Lit. A 0,98 Goldso mark, der Lit. B 0,39 Goldmark, der Lit. C 0,20 Goldmark, der Lit. D 0,10 Goldmark zu zahlen.

Schwerin, den 29. Dezember 1923.

Meklenburg-Schwerinsches Finanzministerium.

J. A.: Schwaar.

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Staub d. Nachw. Schlammkohlen .

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örder, gewaschene . . einkohle, gewaschene .

Flammkohlen

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9,— 13,— 10,50

Brikeit- spâne

Briketts

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Stüdkohlen . . Würfel, ungew.

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leinfohlen . Râtterklein lein I. ,

Mel. Kohlen 0/15 ram . Grieß, gew. . .... Staubk. 1, gew. . Staubk. I, ungew. Staub d. Nachw. . Schlammkohlen

Schmiedekohlen:

Nuß, gew. . Erbs 1, gew. . Erbs 1, ungew. Erbs 11, gew. . Erbs 11, ungew.

Grbs 11], gew. .. ungew. (Glüh.-Friedenshoffn.)

Kleine, abges., Kleine, unjort., ungew. (Rubengrube). . « «

Gask ohlen:

Gas-Stüdcke, ungew. Gas-Würfel, gew. . Gas-Würtel, ungew. Gas-Nuß [, gew. , Gas-Nuß 1], gew. . Gas-Erbs 1, gew.

Gas-Erbs I], gew. . Gas-Erbs Ll], gew.

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Die von heuie ab zur Ausgabe gelangende Nummer 134 des Reich8geseyblatts Teil 1 enthält

die Verordnung über die Arbeitszeit, vom 21. Dezember 1923,

die Verordnung über Annahme ausländischer Zahlungs- mittel im Jnlandsverkehr, vom 21. Dezember 1923,

die Verordnung über die Ermächtigung zur Einschränkung öffentliher Bekanntmachungen, vom 27. Dezember 1923 und

die Verordnung über die Revision der eingetragenen Genossenschaften, vom 27. Dezember 1923,

Berlin, den 31. Dezember 1923.

Gesezsammlungsamt. Krause.

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9,70 12,45 10,40

9,70

11,10

Niederlaus. Gruppe . . ortier Gn Gruppe «

B) Gasfkoßblen.

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orster Gruppe . » örlißer Gruppe. . . e Bau Lichtenau |

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E S D G. E S S S S

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Förder- fohle

M 3,89 4,95 4,10 3,859

4,40 4,10

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Siebkohle

b 4,90 6,30 5,20 4,90

5,60 5,20

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Rohkohle

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Stückkohlen . . . ür!elfohlen I. . ußkohlen la, gew.

u a . Rußkohlen 11a, gew.

» Ia . Erbsfohlen . . orderfohlen leinfohlen . « atterflein . . Koksfkohlen . . .. Fettshlammkohlen

Stüd- koble

Ab 5,90 7,— 9,85 5,99

6,35 5,85

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Niederlaus. Gruppe . . Frankfurter Gruppe Le Gruppe

örlizer Gruppe . . - „Glückauf“, Lichtènau Olba“ &

„Stadt Görliß® N Welrmn. Braunk.-Werke

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 135

des Reich8geseßblatis Teil 1 enthält die Verordnung über Goldbilanzen, vom 28. Dezember 1923,

Berlin, den 831. Dezember 1923. Geseßsammlungsamt. Krause.

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verkauf s preise je Tonne in Goldmark: Ea “n

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