1845 / 320 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Artikel der Messagerieen As Waaren, die mit Anwendung geringerer Schnelligkeit be-

fördert wurden

R 170,812 Die enisprehende Woche des Jahres 18 atte nur er- Magirus Eimiahme: 200: 14 544» Sidi. daes 145,334 Es ergiebt -sih also für die Woche des laufenden Fahres gegen die entsprehende des vorigen eine Mehreinnahme A Die Gesammt - Einnahme des zweiten Betriebsjahres, vom 1. Januar bis zum 4. November 1845 ergab... .- 6,454,732 14

Während des abgelaufenen Monats Oktober hat die Bewegung auf

dieser Bahn die folgenden Resultate ergeben : Einnahmen.

Fr. Cent, Mee C I) ooo ni a e ULEs Cre De mit ads wn 494,400 80

Waaren u. st\. w. 7 333,614 77 Zusammcn 828,015 57

Der entsprechende Monat von 1844 aber hatte nur ergeben 703,973 30 Das Mehr für den Oktober l. J. beträgt also... 124,042 27 i Il, Eisenbahn von París nah Rouen,

Die Brutto -Einnahmen der 25s|en Woche des dritten Jahres, vom 28. Oktober bis 3. November 1845, stellen si heraus, wie folgt: Einnahmen von den Pläßen und dem Gepäde,

Fr. Cent, Milsenbé (N G20 6. 34 80d ais Béi T Poeb ps

90,222 95 Waaren, Messagerieen, Wagen u. \. w. . 53,946 70

usammen p uth 171,169 65

Da die entsprechende Woche des vorigen as nur er- j:

“gab die Summe von 114759 5 so stellt sich die Mehr-Einnahme der Woche des laufenden

Jahres heraus auf Die Gesammt-Einnahme des dritten Betriebsjahres vom . 9, Mai bis 3. November 1845 betrug 4,247,275 45

Im verflossenen Monat Oktober hatten die Bewegung und die Ein- nahmen auf diejer Bahn die folgenden Resultate ergeben : Einnahmen.

Reisende 96,986 462,934 Fr. Cent. Waaren u. st. w. 275,020 » 36 »

——_

737,951 Fr. 360 Cent. 630,211» 75 »

zusammen Da aber der entsprechende Monat des Vorjahres nur ertragen hatte die Summe von #0 beträgt sonah die Mehr - Einnahme für Ok- | tober d, J: 107,742 Fr. 61 Cent

IIT, Eisenbahnen von St, Germain und Versailles (rechtes Ufer).

Die Bewegung auf diesen beiden Bahnen war im Lause des Monats

Oktober folgende : : es Einnahmen.

: 115,974 Fr, 75 Cent.

Versailles (rechtes Ufer)... 130,527 » 90 » zusammen 224,488 246,502 Fr. 65 Cent.

Der entsprechende Monat von 1844 aber hatte ergeben : Reisende. Einnahmen.

Saint-Germain 91,040 91,103 Fr. 90 Cent,

Versailles (rechtes Ufer) 99,684 . 413,324 » 25 » zusammen 190,724 204,128 Fr. 15 Cent.

Saint:Germain

Bekanntmachungen.

[1138] Avertissement.

Auf den Antrag des Justizraths Korn als Manda-

tarius fisci werden die ausgetretenen Kantonisten :

1) der Scharfrichterknecht Carl Ferdinand Fuchs aus Burg 1. Jerihowschen Kreises, geboren den 23,

j Dezember 1820 und seit 5 Jahren abwesend,

2) der Bâdergeselle Carl Franz Poetsch aus Lucktau, geboren den 20, September 1819 und seit 9 Jah- ren abwesend, j ;

3) der Bäergeselle Carl Ludwig Liersh aus Königs- berg i. d, N, geboren den 1. März 1818 und seit 10 Jahren abwesend, i 4

4) der Heinrich August Ferdinand Müller aus Könígs- berg i. d. N., geboren den 3,- Dezember 1819 und seit 9 Jahren abwesend,

. 9) der Schuhmachergeselle Johann Julius Toepper aus Zielenzig, geboren den 21. Juni 1818 und seit 9 Jahren abwesend,

6) der Schiffskneht Carl Ludwig Ziehm aus Lands- berg a. d, W., geboren den 27, April 1820 und seit mehreren Jahren abwesend,

7) der Tagelöhner Johann Schlikeiser aus Zantoch, geboren den 7. November 1820 und seit 5 Jahren abwesend, : i xe

8) der Schiffskneht Martin Friebrich Ferdinand Schmidt aus Fichtwerder, geboren den 18, April 1820 und scit mehreren Jahren abwesend,

9) der Miethersohn Johann Gottlieb Eduard Roeder aus Rohrbruch, geboren den 2. Oktober 1820 und seit 4 Jahren abwesend,

40) der Husschmidtgeselle Johann Gottlieb Goeriß aus Landsberg a. d. W., geboren den 9, März 1814

: und seit 11 Jahren abwesend,

¿welche sih zu den Kanton-Nevisionen ihres Geburtsorts

[1139]

am18. J

[1141]

[1140]

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Oktober 1845. Das Tischlermeister Schumannsche, Vol. 37. No. 2326 des stadtgerichtlihen Hypothekenbuhs von der Kö- nigöstadt verzeichnete, in der Schießgasse Nr. 16 bele- gene Grundstück, gerihtlich abgeshäßt zu 8712 Thlr, 2 Sgr. 6 Pf., soll uni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Oktober 1845. Das Tischlermeister Schumannsche, Vol. 16. No. 1149 des stadtgerichtlihen Hypothekenbuchs von der Kö-. nigsôstadt verzeichnete, in der Prenzlauerstraße Nr. 41 und 42 belegene Grundstück, 21,833 Thlr. 18 Sgr. 3 am 17. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen, und

Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 1. November 1845. Das Tapezier Roßbergs\che, Vol. 33. No. 1914 B. ag. 20l des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von der önigsstadt, Stralauer Viertels, verzeihnete, Blumen- straße Nr, 74 belegene Grundstü, gerichtich abgeschätzt zu 18,180 Thlr. 1 Sgr., soll j

am 16. Juni 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

1444

Es sind also im Oktober 1845 mehr gefahren 33,764 Reisende mit 42,074 Fr. 50 Cent, Mehrerxirag.

IV. Eisenbahn von Paris nach Versailles (linkes User).

Die Bewegung auf dieser Bahn war im Laufe des leßten Monats

September Die: 61,640 Reise 68,546 Fr. 75 Cent. Einnahme, Der entsprechende Monat des Jahres

1844 aber haite ertragen 67,529 » 65 » » Die Mehreinnahme für September

l. J. war R Ie) u 1,017 Fr. 10 Cent.

Nach der Zusammenstellung dieser Resultate ist vorauszusehen, daß namentlih die beiden erstgenannten Bahnen ihren Actionairen beim fünftigen Jahres-Abschluß eine noch beträchtlichere Dividende ein- tragen werden als im vorigen Jahre, und daß zugleich au für die Zukunft immer erfreulichere Aussichten cksih für sie eröffnen. Denn in dem Maße, wie die weiteren größeren Bahnstreckcn, welche sih an die schon bestehenden anschließen, ihrer Vollendung und dem Betriebe entgegengehen , wird auch der Zufluß an Personen und Waaren auf diesen zunehmen. So hat die von Orleans bereits jeßt die seit weni- gen Tagen ebenfalls eröffnete Strecke bis Tours hinzugefügt erhalten, zu welcher die eben dem Zuschlag entge ensehende weitere Strecke bis nach Nantes, also an den atlantischen cean, später noch hinzukom- men wird. Ferner wirb von Tours aus die Bahn nah Bordeaux und bis Bayonne und zur spanischen Gränze laufen , alles von dorther Kommende also künftig in die Bahn von Orleans nach Paris einmünden, während auch die sogenannte Centralbahn nah Vierzon, die später bis Toulouse fortgeseßt zu werden bestimmt ist, von Orleans aus erst ihre abgesonderte Richtung einshlägt. So stehen der Orleans- Pariser Bahn von drei verschiedenen Seiten her zugreid neue sehr bedeutende Zuflüsse bevor. Für die Paris - Rouener Bahn steht da-

egen die nicht] mehr ferne Vollendung der Rouen - Haverer Bahn in Aussicht, so daß von Havre, dem Hauptstapelplate des französish- amerifanischen Verkehrs, die ganze Bewegung an Reisenden und Waaren nah Paris und weiter in östlicher Richtung der schon be- stehenden Paris - Rouener Bahn zufließen wird. Unter so günstigen Umständen und Aussichten is der augenblickliche Fall der Actien die- ser Bahnen in Folge der ungünstigen Börsenberichte aus England voraussichtlich. nur vorübergehend, und die Reaction wird nicht aus- bleiben.

Handels - und Börsen =- Nachrichten.

Fortschritte des Seidenbaues in Dalmatien. ' CJournal des Oester. Lloyd.)

Wenige Gegenstände bieten uns so sehr die überzeugende gewichtige Lehre, daß Fleiß und Ausdauer von den kleinsten Anfängen zum höchsten Ziele zu führen vermögen, wie Seide. Ein kleines Schilfrohr, im sechsten Jahrhundert aus Judien nah Europa gebracht, enthielt den unscheinbaren Saamen, dem der reiche Stoff entsprossen, der jeßt einen der vorzüglichsten Schäyge des modernen Europa - bildet, Wer hâtte es sich wohl in jenen fernen Zeiten träumen lassen, als man die Seide noch mit Gold. aufwog, als selbst in späteren Jahrhunderten, Englands und Frankreichs reichste Re- genten, als Heinrich 11, Heinrich VIIl,, Eduard VI. und dié Königin Eli- jabeth ein Paar seidene Strümpfe wie einen kostbaren Schaß für besondere Ceremonial- Anlásse bewahrten, daß eins die Seide so allgemein verbreitet sein werde, wie ehemals Wolle und Lein, und daß selbst das ärmste Landmädchen sih mindestens mit einem seidenen Band \chmüdcken werde. Jn fast allen europäischen Staaten wird jevt die Seiden-Jndustrie gepflo- gen, und wo es das-Klima nux einigérmaßen zuläßt, auch der Raupenzucht

Taxe und Hp- den angesehen werden.

Anzeigen veröffentliht werden.

„in der Hervorbringun

Wie übrigens zur Sicherung der Masse das Nöthige sofort verfügt und dem Gemeinschuldner jede Dispo- sition über sein Vermögen bei Strafe der Nichtigkeit und des Betruges untersagt is, so wird auch den Schuldnern des Kridars jede Zahlung an den Lepteren bei Strafe doppelter Zahlung damit untersagt.

Der demnächstige Präklusivbesheid wird nur durch Anschlag an der Gerichtstafel und die Hannoverschen

Decretum Bodencm, den 6. November 1845, Der Magistrat,

viel Aufmerksamkeit zugewendet. Selbst in Bayern und Preußen ba viel Mäulbeerbäume gepflanzt, und die Ergebnisse boten den etveiz der Seidenbau viel weiter gegen Norden hin ausgedehnt tverden fan man bisher glaubte. Die Wichtigkeit desselben in den südlichen und ín Oesterreich, besonders in der Lombardei, Venedig, Süd - Thy im Küstenlande, is| bekannt. Welche Fortschritte Ungarn und Sicbey in der neuesten Zeit in dieser Beziehung gemacht haben, is erst vor ín diesen Blättern erwähnt worden, Jn und bei Wien, in Prag, 9 Ober-Oesterreih und Kärnthen hat man ebenfalls den Seidenbau 1j folg eingeführt. Auch Dalmatien blieb hinter dem allgemeinen Fo h nicht zurück, den cs um so mehr machen mußte, als kein Flimatiscei derniß ihm“ im geringsten entgegen i; man fann aber nit umb bekennen, daß es auch in der Behandlung dieses edlen Pi g eines feinen, den Fabriken ettspre Gespinnstes in der lehten Zeit viel geleistet hat,- Diesen theile pflichtet auch das Journal La Dalmazia bei, h wir nachstehende Angaben entlehnen, Dassclbe fügt jedo hinzu, dieser Beziehung noh weit mehr geschehen könnte. - Man wendet dey denbau die größte Sorgfalt in einzelnen Bezirken und Ortschash welche sich son in den L Zeiten darauf verlegt hatten. Die Maulbeerbäume auf der Jnsel Arbe beweisen, daß der Seidenwum, jeßt, so auch schon weit früher daselbst gezogen wurde. Ragusa, ( und mehrere andere Ortschaften der Provinz haben die Vortheile y men erkannt und gleichen Schritt mit den im übrigen Europa ein ; Verbesserungen zu halten gewußt; bei vielen is aber die Seidenkulty in der äußersten Kindheit, vielen anderen endlich noch völlig unb# und wiewohl man den Behörden nicht das Verdienst absprechen Fann, sie für hinreihende Nahrung der Würmer durch E von M, Pflanzungen unaufhörlich besorgt sind, so is doch nicht zu leugnen der Seidenbau in vielen Gegenden wegen Mangel an dem Haupt-E| dem Laub, durchaus nicht auffommen fann. Ltt Im zaraer Kreise beschränkte sich die Coconsproduction im Jahn auf 1333 Psund, sie stieg aber in Folge der seit dem Jahre 1834 jj Verbesserung der Raupenzucht eingeführten Prämien von Jahr zu Jy daß sie im Jahre 1837 bereits 2511 Pfund crreichte und in den fo Jahren regelmäßig zunahm. Jn den Jahren 1842 bis 1844 beh resp. 4298, 4906 und 4920 Pfund. Jm gegenwärtigen Jahre pak allein zu den Prämien Produzenten mit 3708 Pfund gemeldet: A meldeten sich 48 Produzenten mit 1452 Pfd., Pago 5 mit 93 Pfd, 24 mit 1047 Pfd., Knin 1 mit 21 Pfd. , Sebenico 3 mit 104 P, Scaidona 3 mit 991 Pfd. Jm Kreise Spalato betrug die Produ Jahre 1843 4000 und îm Zehre 1844 4760 Pfd., in jenem von 1 stieg sie von 4691 Pfd. im Jahre 1840 stufenweise auf 8884 Pfd, im! 1844 und ‘hat \sih also im Laufe von fünf Jahren beinahe verdopp| so ist auch hier die Zahl der Produzenten, welche auf Prämien A machten, von 53 mit 1421 Pfd., im Jahre 1840 auf 98 mit 16 Cocons im Jahre 1844 gestiegen. Früher genügte die e Rate Ragusa kaum dem eigenen Bedarf an Nähseide und zur Fabrica Tüchern und Bändern, welche auch jeßt Gegenstand eines Handels Nachbarländern bilden. Gegenwärtig det die Production nicht ny kommen den eignen Bedarf, sondern wirft auch Einiges zur Ausfuhr h verflossenen Jahre gingen allein aus dem ragusaer Kreise 90 Psd, und 1000 Psd. Cocons nach Triest, welche mit 43 Fl, pr. Ctr. bezah den, während sie sonst nie mehr als 30 Fl. erzielten. Ueberhaupt y scit -ciniger Zeit Cocons über Spalato und Triest nah dem Ausla portirt, Jm verflossenen Sommer kaufte man zu diesem Behufe §00 zu 36 50 Kr. pr. Psd. Jn Cattaro wird der Seiden- Kultur dit Aufmerksamkeit zugewendet und auch hier hat sich die Production esteigert, Sie betrug in den Jahren 1842—44 resp. 14,100, 14h 17,400 Pfd. Der Bezirk Castelnuovo erzeugte im Jahre 1841 70 und im Jahre 1844 1200 Psd. Cocons. iht minder günstig sa Ergebnisse im Bezirk Budua und zeigen, daß die Seiden-Kultur hin überhaupt in Dalmatien, in erfreulihem Fortschreiten begriffen ist,

I

———

Allgemeiner Anzeiger.

biger als mit der Wahl der Erscheinenden einverstan-

"ei Ferd. Dümmler, u. ». ü

ist so eben erschicnen:

Haupt-Register zu den ersten zehn Bäntu Entscheidungen des Königl. Geh, d Tribunals, herausgeg. von dem Geh, | Tribunals-Rathe Dr..Seligo, Preis 1

Dies Buch stellt sich durch die ihm gegebene (i

tung als ein ganz selbstständiges dar. Es gil! diejenigen Grundsäpe, welche der höchste Geri! den wichtigsten Angelegenheiten des Rechts ini der leßten zehn Jahre in der Nechtsprechuug hat, übersihtlichen Aufsbluß, und wird sich ebe

[922 b]

erichtlih abgeschäyt zu De, erich ch abgeschäy

gang zu erhalten.

Taxe und Hy- Berlin, am 17, Novbr. 1845,

niemals eingefunden haben, hierdurch aufgefordert, un- gesäumt in die Königl. preußischen Lande zurüczukehren und sih wegen ihres Austritts bei dem hiesigen Königl, Ober-Landesgerichte binnen zwölf Wochen und späte- stens in dem auf I den T I Great on Vormittags V pi

[1137]

vor dem Referendarius von Grolman als Deputirten angeseßten Termin zu verantworten , und ihre Zurück- kunft nachzuweisen, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß sie ihres sämmtlichen Vermögens, auch der ihnen noch etwa zufallenden Erbschaften für ver- lustig erklärt und solche der Königl, Regierungs-Haupt- fasse zuerkannt werden sollen, : Frankfurt a. O., den 31. Oktober 1845. Königl, preuß, Ober-Landesgericht. Burchard.

[730] Nothwendiger Verkauf. j Stadtgericht ju Berlin, den 24. Juni 1845, Das Jierles n der Behrenstraße Nr. 9 belegene Grundstück des Kleidermachers Johann Gottlieb Bie- ling, geríchtlih abgeschäßt zu 16659 Thlr. 19 Sgr, 6 Pf., soll Schulden halber am 3, März 1846, Vormittags 11 Uhr,

dem auf

zu * Rathhause Strafe des Aus melden und klar

Zugleich so

Nachdem gegen den Senator und Kaufmann Frie- drich Schmidt zu Bockenem mittelst Bescheides vom 31sten v, Mts, der förmliche Konkurs erkannt worden is, so werden alle diejenigen, welhe Ansprüche irgend welcher Art an den 2c, und solche nicht bereits im Liquidations - Termine vom 30, September d. J. oder bis jeyt angezeigt haben, edictaliter hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche in

Freitag, den 12, Dezember d. J, Ern ene 10 Uhr, icisel chlusses von der Konkursmasse anzu- zu. machen. um Kontradiftor und interimistishen Güter - Ver- walter ‘is der hiesige Advokat Dr. jur: Wieederholt: be- stellt und wird derselbe als Güter-V t angesehen werden, wenn in dem angesepten Próô- fessions - Termine die Mehrheit der Gläu andére Wahl Fe niht entscheidet. ín dem eines engeren Ausschusses der Gläubiger werden, und es werden die nicht ersch

a

midt zu haben vermeinen d zu h Ste und 6 Lies.

st anberaumten Termine bei der nutzbaren Mineralien.

erwalter für bestä-

iger für eíne kes, das nur deshalb um 20 ofessións-Termíne zur Wahl geschritten enden Gläu--

. daß das französis

Literarische Anzeigen.

Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung.

Das zu demselben vor einigen Monaten verheißene fünfjährige Haupt- Register für die Jahrgänge 1840—1844 isst nunmehr erschienen und auf dem í herigen Debitswege für 15 Sgr. zu erhalten.

Die auswärtigen Herren Abonnenten wollen da- her ihre. desfallsigen Bestellungen baldge fällig an dasjenige nächste Königl. Postamt richten, von welchem sie bisher das Ministerialblatt selbst bezogen haben.

Mit dem Debite für Berlin is der hiesige Buch- druckerci - Besipex Herr Starcke (Charlottenstr. Nr. 29) von der unterzeihneten Redaction beau

Auf gleichen Wegen sind von dem Ministerialblatte fortwährend vollständige Exemplare für den seit- herigen Pränumerationspreis von 2 Thir, pro Jahr-

Die Redaction des Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung.

G TE Amelangs@en Sortim.-Buchhandlung

(R. Gaertner), Brüderstr. 11, is zu haben: Von nahstehendem Werke erscheinen so eben die Ate,

Ch. Combe's (K. Franz. Ob.-Berg-Tngenieur und Prof. d. Bergbauk. an -d. Bergwerksschule zu Paris) Handbuch der

Bergbaukunst,

ód. die Lehre von der Aufsuchung u. Gewinnung Deutsch hearbeitet von Dr. C. Hartmann. Zwei Bände. 100 Bogen Text nebst Atlas von 50—60 Foliotafeln. In 2 Bdn. od. 8 Lief., jede zu 40 Bogen Text und mit 6-—7 Taf. Jede Lieferung 1 Thlr. 15 Sgr. Die fünfte Lieferung enthält das Ende des ersten und den Anfang des zweiten und legtèn Bandes dieses Wer- E H ogen Text und circa 10 G Tafeln stärker wird, weil es sich inzwischen ergeben hat, he Original um einen Band stärker, also statt qus 2,.nun aus 3 Bänden bestehen wird,

den Praktifern, als zum Studium empfehlen,

Im Verlage von Alexander Dund Lur Hofbuchhändler, Französische Str. 21, i o eden ¿

Joseph Mendelssohn

Ueber

Zettelbanken.

Mit besonderer Hinsicht auf eine preuss!

Landesbank. Nebst Auszügen aus den t

und Reglements der österreichischen, bayer französischen und englischen Bank.

gr. 8. geh. 5 Thlr.

cit- | [1136]

ftragt worden, [921 b]

Etablissements-Anzeig

Hierdurch mache ih ergebenst bekannt , daß i! dem 4. Okiober a. c. wieder ein

Cuwvil- u. Militair-Effektt Geschäft nebt Hut- u. Mützen-Fab

unter der Firma E. Salomon &

Unter deu Linden 26, eröffnet habe, nachdem i früheres, gleiches Geschäft, Friedrichsstraße 17) März vorigen Jahres aufgegeben hatte. Mit reib Mitteln verschen und in Verbindung mit den e ; sigen und französischen Fabuifanten, werde ih dl

etriebe meines neu etablirten Geschäfts, wie | streng bemüht sein, mcine geehrten Abnchmer | mít den modernsten, geshmackvollsten und beste j ren billigt zu bedienen, und bitte ich das hochlöblid, zier-Corps, den hohen Adel und das geehrte Pw um gütige Aufträge und Zuspruch in meinem 1! gerichteten Lokale.

Berlin, im November 1845, -

Salomon, Firma E. Salomon & (

Unter den Linden Nr. 26,

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as Abonnement beträgt:

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m ciner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

p ; d : A auf dieses Slatt an » für Berlin die Expedition der Alg. Preuß. h Zeitung : + Friedrihsstraßfe r. 72.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellun

é 320.

————————————————————— S E En

Inhalt.

tliher Theil. land. Schreiben aus Stettin. (Kartoffel-Aerndte.) ¡1tsche Bundesstaaten. Königreich Bayern, Einberufüng der ptände, Königliche Verordnungen, Königreich Sachsen. Land- gé-Verhandlungen, qukreich, Paris, Bericht Bugeaud's, Näheres über die Absicht ò Herzogs von Montebello in Palermo. Vermischtes. Schreiben s Paris. (Generalstabs-Missionen nach Algerienz Garnier Pagèsz anderer P aas a “SE oßbritanien un riand, London. Hofnachricht. Gerücht d Lord Lonsdale's Rücktritt ‘und von bevorstehender Bersing des “t ments, Die westindisch-mexikanishe Post, Vermischtes. lgien. Brüssel, Büreau der Repräsentanten-Kammer, Budget, )ie Naturalisationen, Opposition gegen die Thronrede. eiben s Brüssel, (Die Thronrede; die Verhandlungen mit Franfreich ; ‘hiffahrts-Bertrag mit den Vereinigten Staaten.) anien. Schreiben aus Paris, (Sreiben des Papstes an den Erz- {of von Taragona; Munizipal-Wahlen ín Pampelona; Räuber- und d gde S puggesebe.) n echenland. reiben aus München. (Die englische No e,

bahnen. Die württembergischen V C gls E 2g und Börsen:Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt-

Amtlicher Theil.

e, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

An die Stelle des zum Präsidenten des Konsistoriums zu Mag- 1 ernannten Geheimen Ober - Jüstizraths Dr. Goeshel, den eimen Justiz - und vortragendêèn Rath im Justiz - Ministerium, y, zugleich zum Mitgliede des Ober - Censurgerits zu ernennen,

Se, Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Streli jon Neu-Streliß hier Domain rg reliß

Vei der heute beendigten Ziehung der Aten Klasse 92ster Königl. en- Lotterie fiel der 2te Hauptgewinn von 100,000 Réthlr. auf 60,619 nah Posen bei Bielefeld; 4 Hauptgewinn von 30,000 r, auf Nr, 2566 in Berlin bei Seeger; 1 Gewinn von 5000 r, auf Nr. 22,195 nah Breslau bei Sthreiber; 1 Gewinn von I Rthlr. auf Nr. 30,117 nah Halberstadt bei Sußmannz 31 Ge- e zu 1000 Rthlr. fielen auf Nr. 2437. 4808. 10,887. 14,193, 18, 23,035. 26,644. 26,782. 26,879. 27,143. 32,572, 35,123, %, 38,017. 38,599, 39,096, 40,739. 44,604, 45,420, 47,721, 88, 99,050, 61,319, 63,294, 65,239, 73,804. 77,460. 80,519, 62, 82,938 und 83,219 in Berlin bei Alevin, bei Burg, bei Jsrael, N endheim und 5mal bei Seeger, nah Barmen bei Holzschuher, Merode bei Frühberg, Breslau bei Bethke und 2mal bei Scthrei=- Bromberg bei George, Cöln bei Reimbold und Weidtmann, ld bei Meyer, Danzig bei Meyer und bei Roboll, Düsseldorf Spaß, Graudenz bei Lachmann, Halberstadt bei Sußmann, guter l, Pr. bei Samter, Krakau bei Rehefeld , Liegnib eitgebel, „Magdeburg bei Elbthal, Sagan bei Wiesenthal, veidnig bei Scholz, Stettin bei Wilsnah und nach Wit- 1g bei Haberlandz 35 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr.

E. 3393. 4415, 5401. 6493, 13,182, 13,664. 15,072, 15,849.

16, 17,533. 19,147. 23,028. 25,871. 27,038. 33,968. 36,553. 17, 38,4241. 38,879, 39,963. 42,002. 42,951, 49,199, 50,685. 92, 57,321, 38,961. 66,183. 66,664. 67,815, 71,909. 72,163, % und 83,888 in Berlin 2mal bei Btevin, 2mal bei Baller, bei hardt, bei Burg, bei Faure, 2mal bei Maßdorff, bei Moser und : bei Seeger, nah Breslau bei Bethke, bei Gerstenberg und 5mal Sreiber, Brieg bei Böhm, Düsseldorf bei Simon und bei Spay, rfeld 2mal bei Heymer, Frankfurt bei Salzmann, Graudenz bei Lach= 1, Liegniß bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Büchting, je âmal bei Jäkel, Schweidniß bei Scholz und nah Stettin bei Rolin; p einne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2009. 2352. 2853, 3253, 4036. : 4361, 4445. 4588, 6829. 7678. 8088. 9899, 10,989, 12,029, 87, 15,138. 15,326. 15,359. 17,912. 19,112. 21,188. 22,470. y : 31,257, 32,189, 39,681. 36,329. 37,301. 38,263, 39,064, 0, 40,782, 42,867. 43,478. 48,393. 48,398. 50,378. 53,363. p 96,799, 56,911. 57,466. 99,228. 59,245. 62,715. 63,738, 7 69,087, 73,395. 73,594. 74,543. 75,343, 75,439. 78/017. 2 80,206. 81,045. 81,897 und 83,345,

: Berlin, den 17. November 1845.

Königl, General-Lotterie-Direction,

Das 36ste Stück der Geseß-Sammlung, welhes heute ‘geben wird, enthält: die Allerhöchsten Kabinets-Ordres unter 4630, vom 26, September d. J., wegen Uebertragung der der Quästur der berliner Universität ertheilten Befug- niß zur Einziehung und Einklagung gestundeter Hono- 9694 are auf die Quästuren der übrigen Universitäten, 91, vom 27sten desselben Monats, betreffend die Bestrafung des Zweikampfs zwischen Offizieren und niht zum Of= Mer -Sigude gehörenden Militair - oder Civil - Perso- nenz un :

2632, vom 31. Oktober d. J., die Verpflichtung der Juden

zur Führung festbestimmter und % Namen betreffend z ferner, : “633, Das Geseg, betreffend die Ablösung der Dienste in der

rovinz Schlesien, Von demselben Tagez und

erblicher Familien-

2634, Die Bekanntmachung über die unterm 17, Oktober d,

Berlin, Dienstag den [1Ztn November

A

1845,

J. erfolgte Bestätigung des Statuts der für den Bau e de “e CION, fiver Chaussee von Memel nach augalen zusammengetretenen Actien-G ,

6. Roventer L g ctien-Gesellshaft. Vom

Berlin, den 18, November 1845, Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Uichtamtlicher Theil.

I n lan d.

X Stettin, 15. Nov. Die Kartoffel - Aerndte is, abgesehen von der Beschaffenheit der Fruht, im hiesigen Medierunite Bee ment reihlih ausgefallen. Leider herrsht aber die in den westlichen Ländern zuerst wahrgenommene Krankheit, welche sich durch mißfar- bige Stellen des Gewebes der Knollen, meistentheils dicht unter der Saale, charakfterisirt, in allen Kreisen, Glüdlicherweise hat si die Krankheit, wodur die Frucht einestheils ihres Stärkegehalts beraubt wird, nur stellenweise gezeigt und der Genuß der erkrankten als unschädlich herausgestellt, Dagegen i| es fraglich, ob niht bei der Ueberwinterung, sei es in Kellern, Miethen oder Gruben, die stellen- weise Krankheit eine allgemeine Fäulniß aller in einem Raume auf- bewahrten Kartoffeln zur Folge haben werde, oder ob auch die Krank- heit dur Ansteckung \ich verbreiten möchte. Als Schutzmittel scheint sich das Tronen und Trockenhalten vornehmlich zu empfehlen ; über die Mittel, dies zu erreichen, sind aber die Meinungen sehr getheilt, und an sicherer Erfahrung fehlt es hierin gänzlich, Ueber die Ursachen der Krankheit lassen sih bis jeßt nur Hypothesen aufstellen. So viel ist gewiß, daß die Kartoffeln in shwerem und stark gedüngtem Boden am meisten gelitten haben, besonders wo leßterer wegen mangelnder Loderheit die Feuchtigkeit niht verdun= sten konnte oder übermäßig . mit Vogelmiere (Stellaria media) und Knöterig (Polygonus convolvulus) überzogen war, was häufig vorkam. Man findet große Knollen, die inwendig hohl und mit Wasser gefüllt sind, im Allgemeinen aber, daß die Frucht mehr als das. Femulihe Fruchtwasser enthält, Ebéèn so findet man diese Zustände ei allen Saat-Kartoffeln, am meisteù bei den weißen, als den dünnschäligsten. Am gerathensten erscheint es, die Franken Kar- toffeln möglichst schnell zu Stärke und Spiritus zu verarbeiten, um wenigstens einen Theil derselben, wenn au in anderer Gestalt, zu erhalten und den Verlust, welchen die Eigenthümer ohnedies erleiden, minder fühlbar zu machen. Zur Beförderung dieser Verwendungs- art is ‘den Brennereien der ununterbrochene Brennereibetrieb vom 1sten d. M. ab bis zum Monat März gestattet worden.

Deutsche Bundesstaaten.

“Pfa hai Vayern. Die Stände des Königreichs sind nunmehr auf den 1, Dezember d. J. zusammenberufen. Zum ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die Dauer der zehnten Stände - Versammlung is der Fürst Karl &r. Wilh. Emich von Lei- ningen ernannt worden. Das Regierungsblatt Nr. 42 vom 12. November enthält folgende Königliche Verordnung über den Ge- traidehandel: „Ludwig 2c. Wir finden Uns dur die steigende Theurung des Getraides bewogen, in landesväterliher Vorsorge für das Wohl Unserer getreuen Unterthanen die in den Verordnungen vom 30. Januar 1813 und 8. September 1817 bezüglih des Ge- traidehandels gegebenen, aber durch die Verordnung vom 29, De= zember 1819 aufgehobenen Bestimmungen, auf so lange Wir niht anders verfügen, mit den durch die veränderten Ver- hältnisse gebotenen Modificationen wieder in Wirksamkeit tre- ten zu lassen, und verordnen demnach, was folgt: §. 1, Kein Getraide darf über die Gränze des Königreihs ausgeführt werden, welhes niht zuvor auf einem öffentlichen Getraidemarkte feil geboten und auf einem solhen Markte erfauft worden is. Hier- über hat s{ch der Ausführende, so oft er hierzu von einer Polizeis oder Zoll-Behörde oder von der Gendarmerie aufgefordert wird, mit- telst förmlicher, von der Polizei-Behörde des Einkaufsortes unentgelt- lich auszustellender Zeugnisse auszuweisen, Diese Zeugnisse haben die Namen der Käufer, dann die Quantität und Gattung des gekauften Getraides genau auszudrücken. Dieselben gelten nur auf 6 Wochen, vom Tage der Ausstellung an. §. 2. Ausnahmsweise is solchen Pro= duzenten, welhe auf unchaussirten Wegen drei Stunden und auf caussirten Wegen sechs Stunden vom nächsten Schrannenplaße ent- fernt oder so nahe an der Gränze wohnhaft sind, daß sie bei der Ausfuhr keine inländishe Schranne berühren, erlaubt, ihr selbst er- bautes Getraide ins Ausland selbst zu verführen oder verführen zu lassen. Dieselbén haben sch jedo in diesem Falle mit amtlichen Zeug= nissen zu Sre, worin das Bestehen der die Ausnahme begründenden Verhältnisse bestätigt wird. Auch diese Zeugnisse sind unentgeltlich auszu- stellen und haben die Quantität und Gattung des auszuführenden Getrai= des genau anzugeben, Die Gültigkeit der Zeugnisse bleibt auf 6 Wochen vom Tage der SMelung an beshränkt, §. 3, Gegen Diejenigen, welche den vorstehenden Vorschriften ent egen auf unerlaubte Weise Getraide einkfaufen und verkaufen, tritt die Confiscation des Getrai= des, wenn es noch vorhanden ist, außerdem aber der volle Ersaß des Werthes und nebstdem die Confiscation des erlegten Kaufspreises, als Strafe ein. Jm zweiten Uebertretungsfalle soll die vorbemerkte Strafe mit einem Polizei- Arreste von §8 bis 14 Tagen geschärft werden; zugleich werden die Verkäufer des Rechtes zur Aus- übung des Getraidehandels mittelst öffentlicher Ausschreibung in ‘allen Kreis - Jntelligenzblättern verlustig erklärt. g. 4. Wer an einem solhen unerlaubten Getraidebandel als Gehülfe oder Begünstiger auf irgend eine Weise einen mittel- oder unmíttel- baren Antheil nimmt, soll nach Umständen mit einer Geldbuße von 25 bis 50 Gulden, womit eine Arreststrafe von 3 bis 8 Tagen ver= bunden werden kann, belegt werden. §. 5. Die ausgesprochenen Con- fiscations- und Geldstrafen verfallen der Armenkasse jener Gemeinde,

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in deren Bezirk die Uebertretun attgefunden hat; ger ist jedoh, wenn er die d bege b Schuldigen veranlaßt hat ,

Dabei bleiben in

dem Anzei- Entdeckung und Ueberführung des die Hälfte dieser Strafen zu verah= rgen: Da mittelbaren Gerihts-Bezirken die ver- fassungsmäßigen Rechte der Guts - Jnhaber auf die anfallenden Strafen vorbehalten, §. 6. Es is darüber zu wachen, daß der Zwischenhandel mit Getraide nur durch ansässige Personen betrieben, daß die Getraidebesiger durch Vorspiegelungen und Umtriebe Dritter niht vom Besuch der öffentlihen Märkte abgehalten, die Getraide- fuhren, welhe für den Markt besti sind, nicht auf dem Wege da-

1 weggetauft dann daß nicht hon vor dem Anfang des Marktes heimliche Käufe geschlossen, Getraidevorräthe nur zum Schein in die Scthranne gestellt; daß ferner die eigenen Forderungen der Verkäufer von den Händlern oder anderen Gewerbsleuten nicht überboten, und daß nicht Verabredungen getroffen werden, um den Preis im voraus zu bestimmen oder in die Höhe zu treiben. §. 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften unterliegen, sofern dabei Getraide auf unerlaubte Weise eingekauft und verkauft worden ist, den in den §8, 3 und 5 gegen- wärtiger Verordnung enthaltenen Strafbestimmungen., Außer “diesem Falle ist gegen die Kontravenienten mit Polizei - rreststrafen bis zu 14 Tagen einzuschreiten, insoweit nicht die Handlung zur strafgericht- lichen Cognition sich eignet. g. 8. Gegenwärtige für die sie- ben Regierungs - Bezirke diesseits des Rheins geltende Verord-= f hat mit dem Tage ihrer Bekanntmachung an in Wirk- samkeit zu treten. Unser Ministerium ist mit dem Voll= zuge derselben beauftragt. München, 141. November 4845,‘ Außerdem enthält jenes Regierungsblatt eine Königl. Verordnung, ,,das Biersudwesen betreffend,““ welcher zufolge „den Bierbrauern für die Dauer des Sudjahrs 1845 —46 gestattet ist, ein eringhaltigeres Bier, als dasjenige, welches dur die bestehenden Tarife vorgeschrieben ist, zu erzeugen und um eine von den Kreis-Regierungen gleichfalls zu bestimmende geringere Taxe, welche in keinem Fall den Schenkpreis von 4 kr, bei dem Winterbier und von 5 fr, bei dem Sommerbier für die Maß, ohne Einrechnung des Lokal-Malz-Aufschlags, überstei- gen soll, abzuseten. ““

Königreih Sachsen. Jn der Sihung der ersten Kam- mer vom 13, November wurde folgender Bericht der dritten Depu- O Entwurf einer Adresse auf die Thronrede betreffend, vorgelesen :

Auf den ín der Siyung vom 7ten v, M. gefaßten Beschluß der ersten Kammer, der dahin gerichtet war, daß man die zweite Kammer auffordern wolle, mit der ersten Kammer eine gemeinschaftliche Adresse auf die Thron- rede abzugeben ‘und zu dem Ende der ersten Kammer den Entwurf einer sol- chen Adresse zur Erklärung mitzutheilen, wobei übrigens der zweiten Kammer vorbehalten bleibe, die Frage wegen des in Anspruch genommenen Befugnisses, eine einseitige Adresse zu erlassen, auf dem verfassungsmäßigen Wege weiter zu verfolgen, hat die jenseitige außerordentliche Deputation einen Bericht er- stattet, dem sie den Entwurf einer zehn Abschnitte enthaltenden Adresse bei efügt hat. Jun diesem ihren Berichte bleibt die Deputation zwar bei ihrer nsicht stehen, daß den Kammern das Recht zukomme, einseitige Adressen auf díe Thronrede zu erlassen, so wie, daß es im Allgemeinen zweckmäßiger sei und im Interesse beider Kammern liege, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, an- statt eine gemeinschaftlihe Adresse zu entwerfen; eine Behauptung, der, bei- läufig gesagt, auch die erste Kammer noch keinesweges entgegengeiretèn ist, indem ihr Wunsch, diesmal eine gemeinschaftliche Adresse abzugeben, auf ganz anderen Motiven beruhte gleichwohl hat sie sich zu dem Vorschlage bewo- gen gesehen: „den Versuch einer Vereinigung unter den gegenwärtigen Um- ständen nicht von der Hand zu weisen, vielmehr den beiliegenden Entwurf zur Adresse, wenn derselbe zuvörderst in Berathung gezogen und , wie zu hoffen steht, werde genehmigt worden sein, der ersten Menidies unverweilt zur Erklärung mitzutheilen, für den Fall, daß diese beistimmend erfolgt, von der esten Kammer dabei Vorschläge wegen Ueberreichung der Adresse entgegenzunehmen , bei der Berathung der leßteren aber und deren Abgabe an die erste Kammer das von ihr, der zweiten Kammer, in Anspruch ge- nommene Befugniß einer einseitigen Adresse ausdrücklich sich vorzubehalten.““ Die zweite Kammer i} diesem orschlag ihrer Deputation einstimmig bei- getreten, hat nach dreitägiger, in Gegenwart der Beauftragten der Regie- rung, gepflogener Berathung den ihr vorgelegten Entwurf in allen Punkten ohne irgend eine Abänderung gegen 12 Stimmen genehmigt und sieht nunmehr der Erklärung der ersten Kammer, die zuvörderst ihre dritte Depu- tation mit der Berichts-Erstattung beauftragt hat, entgegen.

Den Unterzeichneten konnte uvörderst nicht ent chen, daß dieser Bera- thungs - Gegenstand bei seiner euheit und Éigenthümlichkeit auch eine in gewisser Hinsicht neue eigenthümliche Behandlungsart erheishe. So dürste er, um nur Eins hervorzuheben , worin er sich von anderen Berathungs- Gegenständen unterscheidet, zwischen Geseh-Entwurf und Petition ín Bezug auf seine Behandlungsart gewissermaßen mitten inne stehen, denn wie bei der Monirung eines Geseß-Entwurfs die Gründe der einzelnen Abänderungs-Vor- schläge der Staatsregierung in der ständischen Schrift mitgetheilt werden müssen, während man einer Adrefe feine Motive beifügt , so bedarf es andererseits bei ständischen Petitionen keiner so bestimmten Fassung, wie sie bei der Adresse zumunerläßlihenBedürfnisse wird, ja hier in der That von hoher materieller Wich- tigkeit ist, Folge dieser gewonnenen Ansichten war zunächst die Verpflichtung für die Deputation, nicht allein die gegebene Fassung einer genauen, sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen, sondern auch die Auslassungen der einzelnen Mít- glieder in der jenseitigen Kammer, die gewissermaßen die Motive der Adresse sind oder mit anderen Worten den Kommentar zur Ad resse abgeben, kurz, zu deren richtigem Verständniß unentbehrlich sind, näher zu beleuchten und sorgfältiger zu beachten, als dies bei anderen Berathungs-Gegenständen nöthig ist, Kann und soll nämli eine Adresse die in ihr niedergelegten Jdeen nur allgemein berühren, und muß sie sich, shon aus shuldiger Nücfsiht auf das Staa!s-Oberhaupt, nur auf Andeutungen beschränken; so wird den Organen der Staatsregierung kaum etwas Anderes übrig bleiben, als den Sinn, der ihr unterliegt, den Geist, der sie durhweht, und die Tendenz, die sie ver- folgt, aus den Kammer-Verhandlungen selbst zu entnehmen, Wäre demnach auch die Deputation mit allen Punkten des jenseitigen Adreß-Entwurfs un- bedingt einverstanden, immer würde sie es für ihre Pflicht gehalten haben, auch die in der zweiten Kammer bei Berathung des Adreß - Entwurfs ge- fallenen Aeußerungen zum Gegenstande ihrer Beachtung zu machen, kurz, sich zu fragen, ob die jenseits dargelegten Ansichten die ihrigen seien, ohne daß es ihr deshalb ím entferntesten beigehen kann, über Aeußerungen , die in der anderen Kammer gefallen sind, sich cine Art Censur anzumaßen.

Jm Allgemeinen is die Deputation bei Behandlung dieses Berathungs- Gegenstandes von folgenden Gesichtspunkten ausgegangen: 1) Möchte man si bei Entwerfung einer Adresse möglichst genau an die Thronrede binden, deun die Adresse, so oft man nämlich eine solche für rathsam hált, soll zunächst die Beantwortung der Thron-Rede sein. 2) Muß cine Adresse, wie hon überhaupt, so insbesondere hier, wo es \sich darum handelt, eine gemeinschast- liche Adresse abzugeben, in Bezug auf Fassung möglichst allgemein gehalten werden, dam;t es um so eher gelinge, ein Einverständniß beider Kammern zu

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