1941 / 36 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 11. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- F B de für 100 Kilo frei Haus Groß-Berlin.) [Preise in

eihsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen,

fäferfrei 70,75 bis 72,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Jnland, gelbe §) —,— bis —,—, Speise- erbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, grüne ges. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gef. glaj. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Jtaliener ungl. F) 40,00 bis 41,00,- Bruchreiss T 22,85 bis 24,25, Bruchreis IT 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrüße —,— bis .—,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,507f), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50), Gersten- graupen, grob, C/4*) 37,00 bis 88,00f), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 35,007), Gerstengrüße, alle Kör- nungen*) 34,980 bis 35,00), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,007), Hafergrüße [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00f), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Fnland 33,95 bis —,—, Weizen- grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,157), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund- sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,507), Gersten- kaffee, lose 40,50 bis 41,50f), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00f), Kaffee-Ersaÿmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 8373,00, Röstkasfee, Zentral- amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deuts 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand- geivählte, ausgewogen —,— bis —,—, Hitronat—,— "bis —,—, Kunsthonig in 14 kg-Padungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder- talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis. —,—, Markenbutter, gepackt 8335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei- butter, gepackdt 327,00 bis —,—, . Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Moslkereibutter, gepackt 8319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40% 190,00 bis —,—, eter Edamer 40% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zweécke der menshlihen Ernährung bestimmt,

f) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

_ Prag, 10. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs- Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B.,, Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G,, 50,05 B.,, Stockholm 594,60 G,, 595,80 B., Belgrad

56,04 G, 56,16 B,, Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G,., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 10. Februar. 180,074—181,40*),

(D. N. B.) [Alles in Pengö.]

Amsterdam Berlin 136,20, Bukarest 83,323,

London 13,93}, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81,

Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86. *) Verrechnungskurs.

s London, 11. Februar. (D. N. B.) New York 402,50—403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockckholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,957—17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

__ Paris, 10. Februar: Börse - bleibt bis auf geschlossen. (D. N. B.)

At sterdam, 11. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28—75,43, London —,—, New York 1888/,„—188°/,4, Paris —,-—, Brüssel 30,11—-30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsingfors 3,81—3,82, Jtalien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—,; Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81——44,90, Prag —,—.

Zürich, 10. Februar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 7,70, London 16,15, New 21,75, Madrid 40,00, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,25, Stockholm 102,624, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 425,00, Budapest 85,00, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 8337,50, Bukarest 212,50, Helsingfors 875,00, Buenos Aires 101,75, Japan 101,00.

Kopenhagen, 10. Februar. (D.N. B.) London 20,89, New York 518,00, * Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 82,88, Zürich 120,35, Rom 21,30, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 10. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,21 B., Schweiz. Pläße 97,00 G.,, 97,80 B., Amsterdam —,— G,., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G,, 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B.,, Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G. 8,59 B, Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. i

Oslo, 8. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B,, Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 G., 102,00 B,, Helsingfors 8,70 G, 9,20 B, Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G.,, 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag —,—, Warschau —,—.

Moskau, 29, Januar. (D. N. B.) NewYork 5,30, London 21,388, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,07, Berlin 212,00.

weiteres

London, 10. Februar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 235/16, Silber auf Lieferung Barren 23,25, Silber fein prompt 253/16, Silber auf Lieferung fein 251/,, Gold 168/—.

: Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 10, Februar. (D. N. B.) Reichs-Alt- besißanleihe 159,00, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 150,50, Cement Heidelberg 19314, Deutsche Gold u. Silber 304,00, Deutsche Linoleum 180,00, Eßlinger Maschinen 170,00, Felten u. Guilleaume 201,00, Ph. Holzmann 255,50, Gebr. Jung- E "2E. Oer 176,00, N 531/,, Mainkraftwerke

,00, Rütgerswerke —,—, oigt u. Häffner —,— e Waldhof 186,25. é E E

Hamburg,10. Februar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 148,25, Vereinsbank 174,75, Hamburger Hochbahn 124,75, Hamburg-Amerika Paketf. 129,25, Hamburg-Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 129,25, Dynamit Nobel 106,00, Guano 122,50, Harburger Gummi 260,00, Holsten-Brauerei 204,00, Neu Guinea

ch4 Diavi 81/75; (D. N. B.) 4% Ndöst, Lds.-Anl,

Wien, 10. Februar. 1940 101,25, 4% Oberöst. Lds.-Anl. 1940 101,25, 4% Steier-

York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 35 vom 11, Februar 1941, S.4

mark Lds.-Anl. 1940 10114,

4% Wien 1940 10114, D Dampfsch. - Gesellschaft 48,00, A. /8, Donau»

1 A, E. G. - Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 120,00, Brau - AG,. Oesterreich 8339,50, Brown - Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Jnd. 32,30, Enzesfelder Metall

¡—, _ Felten-Guilleaume 152,00, Gummi Semperit 205,00, Hanf - Jute - Textil 148,00, Kabel- und Drahtind. —,—, Lapp-Finze AG. 109,00, Leipnik-Lundb. —,—, Leykam-Josefs- thal —,—, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben-Schmiedew., 158,00 K., Siemens-Schuckert —,—, Simme- ringer Msh. 133,00, „Solo“ Zündwaren 144,00, Steirische Magnesit —,—, Steirishe Wasserkraft 160,00, Steyr - Daimler- Puch 125,50, Steyrermühl Papier 65,25 K., Veitsher Magnesit 2150,00, Waagner-Biro 145,00, Wienerberger Ziegel —,—.

_ Wiener Protektoratswerte, 10, Februar. (D.N.B.) P, Bank 67,00, Dux Bodenbacher Eisenbahn 215,00,

erdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A.G. 100,00 K., Westböhm. Bergbau-Aktienverein 145,00, Erste Brünner Maschinenf. - Ges. 61,50, Metallwalzwerk A.G. Mährisch - Ostrau 133,00 K., Prager Eijenind. Gesellschaft 425,00 K., Eisenwerke A.G. Rothau-Neudeck 57,00 K., A.G. vorm. Skoda Werke Pilsen 214,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 77,00 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck- fabr. A.G. 56,00 K., A.G. Roth-Kostelezer Spinn. Web. 102,00, Ver, Schafwollenfabriken A. G. 50,50, 4% Dux - Bodenbacher Prior.-Anl. 1891 —,—, 4% Dux-Bodenbacher Prior.-Anl. 1893 8,85 K., Königshofer Zement 337,00 K., Poldi-Hütte 435,00 K., Berg- und Hüttenwerk3ges. —,—, Ringhoffer Tatra 255,00 K. Renten: 412% Mährisch Landesanleihen 1911 9,85, 4% Pilsen Stadtanleihen ——, 412% Pilsen Stadtanl. —,—, 5% Prager Anleihe - 9,75, 4% Böhmisch-Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4% Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen 9,85, 4% Böhm. Landesbank Komm.-Schuldsh. —,—, 4% Böhm. Lantsbank Meliorationssch. —,—, 4% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 412% Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4% Mähr. Landeskultur-Bank-Komm.-Schuldver. ——, 4% Mähr. Landeskultur Eisenbahn - Schuldverschr. —,—, 41% Zivnostenska Bank Schuldv. —,—. K. = Kasse.

- Amsterdam, 10. Februar. (D. N. B.) 4. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4% Nederl. Staatsleening 1940 S. T mit Steuererleicht. 98,25, 4% do. S. IT ohne Steuererleicht. 94,25, 4% do. S. IT mit Steuererleicht. 98,25, 4% do. 1941 mit Steuererleicht. 974, 512% Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl, —,—, 514%. do. mit Kettenerkl. ——. 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 9974*), Philips Gloeilampen- fabrieken 19674*), Lever Bros. & Unilever N. V. 114,75, Anaconda Copper Mining 285/,„*), Bethlehem Steel Corp. 82,00, Republic Steel Corp. 2514*), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petroleunm- bronnen i. Ned.-Fnd. 239,75*), Shell Union 12,00*), Nederlandsche Scheepvaart Unie 168,75, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AN.) 261,00, Handelsvereenig. „Amsterdam“ (HVA.) 409,00, Senembah Mij. 205,00. B. Kassapapiere: l. Anleihen: 7% Dit. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7% do. mit Kettenerfl. —,—, 4% Golddiskontbank pref. —,—. -2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Jndustrie (HKJ.) 145,00, Jnternat. Viscose Comp. 69,50, Neder- landshe Kabelfabriek —,—, Rotterdamsche Droogdok Mij. 294,75, Vereen, Koninkl, Papierfabrieken von Gelder Zonen 139,75, All- gemeine Elektrizitätsgesellscha| —,—, F. G. Farben Zertifikate —,—, do. Original —,—, Nederl.-Fndische Spoorweg Mij. 53,50, Koninkl, Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 134,00, Deli Maatschapptji 243,00, Heineken's Bierbrouwerij Mij. 181,50, Gebr. Storck & Co. 149,50, Wilton-Feijenoord 160,00, Nederlandshe Wol Maatschappij —,—- Holl. Amerika-Linie 112,00, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 117,00, De Maas —,—. *) Mittel.

Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am-11. Februar auf 74,00 NAÆA (am 10. Februar auf 74,00 RM)

ftr 100 kg.

Öffentlicher Anzeiger.

1. Untexsuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen,

5, Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschasten,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall- und Juvalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[47821] Steuerstectbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der JFsak Emanuel Sichel, geb. 15. 5. 1871 in Kleinheubach, Main, zuleßt omen in Kleinheubach, Main gur Zeit in Caracas, Venezuela, \huldet em Reich eine Reichsfluchtsteuer von 8781,55 RA, die am 10. März 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den N der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat (\. § 6 RflStG.).

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. der „Reichs- E Boa Beile b _Reichs- teuerblatt 1934, Seite 599; Reichsgeseß- blatt 1931, I, Seite 699; Reichsgeseß- blatt 1932, I, Seite 571; Reichsge|eß- blatt 1934, I, Seite 392 wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuer- pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. Fest: zuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im ZFn- ‘and einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- soitung oder Grundbesiß haben, das Berbot, Zahlungen oder sonstige Lei- tungen an den Steuerpfli ufge zu be-

wirken; sie werden hiermit au gefordert,

nverzuglich, spätestens innerhalb eines “Nonats, dem unterzeihneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer -nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn erx beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn

„Band 39

auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wex seine Anzeigepfliht vorsäßlih oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 8 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung odex der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuervorschriften is jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des ‘Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats- anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnlan betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Cuiflarbering, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Fnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß 8-11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor- riften - unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgte, vorzuführen.

Amorbach, den 1. Februar 1941.

Finanzamt Amorbach.

He ck mann. 3. Ausgebote. [48992] Aufgebot. Die Frau Anna

Friedrich geb. Daugs in Halten ea Ca, Kupfer mühlenweg 2, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die für den Rentner Hermann Daugs in Falken- burg im Grundbuch von Falkenburg Amtsgericht L, [Pomm.]),

latt 1121 in Abteilung III unter Nr. 16 eingetragene luswer- tungshypothek von 1500,— &AÆ bean- tragt. Der Fnhaber des Hypotheken- briefes wird aufgefordert, spätestens in

dem auf den 26. Juni 1941, vor- mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer Nr. 10, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos-

erklärung des Hypothekenbriefes er- folgen wird. i » Falkenburg (Pomm,). 7. 2. 1941. Das Amtsgericht.

[47994] Aufgebot.

3 F 1/41. Die Katharina Eckhardt aus Weßtßlar, vertreten durch ihren Pfleger, den Bahnarbeiter Fohannes

Vogt 3 aus Hochelheim, ae: das Auf- gebot zur Ausschließung des als Mit- eigentümer des Grundstücks Hochelheim Band 12 Blatt 38 Grundakten Nr. 534 lfd, Nr. 10, Flux 5, Par-

d | zelle 9, Acker Ober der Schwirbß, 23,91 a

groß, eingetragenen Friedrih Eckhardt aus Hochelheim gemäß § 927 BGB. be- antragt, Der vorgenannte Friedri Eckhardt wird gge, spätestens in dem auf den 18. 4. 1941, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 28, anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden, an- Qa seine Ausschließung erfolgen

ird.

Weßlar, den 6. Februar 1941.

Amtsgericht.

R effentliche Aufforderung zur Anmeldung vom Erbrechten. Am 6. Mäxz 1940 ist in Bremen, ihrem leßten Wohnsiß, die am 23. De- ember 1862 in Bremen geborene ledige ohanne Marie Martens verstorben. u ihren Miterben gehört - Wilhelm artens, Sohn des am 8. Mai 1897 in Köln verstorbenen Kaufmanns Wilhelm Martens, wenn er den D n erlebt hat. Wilhelm Martens bzw. jeine Kin- der werden hierdurch aufgefordert bis zum 20. April 1941 ihr Erbrecht bei

dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen. Bremen, den 5. Februar 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[47995]

Fn der Erbscheins8sache nach dem am 20. Dezember 1928 verstorbenen Altsiyers Friedrich Pflughaupt aus Weisen werden die mit als Erben in ge kommenden etwaigen Abkömm- inge eines dur V des Amts- B ts Wittenberge, Bz. Potsd., vom 9, August 1940 unter Festsebung des Todestages auf den 31. Dezember 1898 für tot erklärten Bruders, nämlich des nah Amerika ausgewanderten Schlossers Georg Pai eboren am 4. April 1852 in Weisen, aufgefordert, ihre Erb- rechte bis zum 15. April 1941 bei dem unterzeichneten Gericht anzu- melden.

Wittenberge, Bz. Potsd., den 5. Fe- bruar 1941,

Das Amtsgericht.

[47989] Bekanntmachung.

F. 2/40. Durch Ausshlußurteil vom 1. Februar 1941 ist der Hypotheken- brief über die- im Grundbuch von Braunsberg Bänd 25 Blatt 449 in Abt. I[T unter Nx. 6 für die Frau Anna Lange geb. Stabbe eingettagene Auf- wertungshypothek von 750,— &AÆ für fraftlos erklärt worden.

Amtsgeriht Braunsberg, 1. 2. 1941.

U D NE SREN H E N N S S S S A 4, Oeffentliche Sustellungen.

[47828] Oeffentliche Zustellung.

45 R 12/41. Die Ehesrau Franziska WVischnewski geb. Dobrzewinski in Wil- E N 200, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt An- acker in Danzig, klagt gegen Pry Ehe- mann, den Arbeiter Sriedri Wissch- newski, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Tant auf Ehescheidung aus S8 49, 55 des Ehegeseßes und Schuldig- erklärung des Beklagten nach §60 des Ehegeseßzes, Die Klägerin lädt den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten

Nr. 30—34, 11. Stockwerk, Zimmer 229, auf den 18, April 1941, 11 Uhr, mit der Aufforderung, 8 durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts= anivalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Danzig, den 28, Fanuar 1941. Die Geschäftsstelle, Abt. 45, des Landgerichts.

[48001] Ladung.

Es fklagen: 1. 1 R. 352/40 Spinner Artur-Gustav Altmann in Libßmann- L Rudolf-Heß-Str. 42, gegen Ehes- rau Janina-Katharine Altmann geb. Zaprzal auf Ehescheidung und Schuldig- exklärung der Beklagten; 2. 1 R 2/41 Ehefrau Danuta Didyk geb. Kiwiat- kowski in Libmannstadt, Plettenberg. straße 97, gegen Kontoristen Leo Didyk auf Aufhebung der Ehe; 3. 1 R. 38/41 Ehefrau Helene Hildebrandt geb, Goszczynska in Lißmannstadt, Hermann- von-Salza-Str. 16, gegen Weber Eduard Hildebrandt auf Ehescheidung. Die Beklagten sind unbekannten Aufent- halts. Verhandlungstermin vor der Zivilkammer 1 des Landgerichts Liß- mannstadt am 3. April 1941,

9 Uhr. i Geschäftsstelle des Landgerichts Lißmannstadt.

Verantwortli für den Amtlichen und 1 Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: J. V.: Rudolf Lanbs\ch in Berlin- Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen rédaktionellen Teil: Ruda T in Berlin- harlottenburg. Dru der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32

Drei Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister-Beit1g2).

Mitamtlicón

| Nr. 36

| Verordnung über die

| Bekanntmachung der

/

Wo Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 # einschließlich 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Æ/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

| Anordnung über die Errichtung der Verteilungsstellé Kärnten

iegel. Vom 8. Februar 1941. erarbeitung von Obst in landwirtschaft- lichen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1940/41. Vom 10. Februar 1941.

eheimen Staatspolizei in Reichenberg über die Einziehung von Vermögénsterten für das Reich.

für Bausteine und

Amtliches. Deutsches Reich.

Anordnung

über die Errichtung der Verteilungsstelle Kärnten sür Bau- steine und Ziegel.

Vom 8, Februar 1941.

Auf Grund des Geseßes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15, Juli 1933 (Reichsgeseßblatt I S. 488) ordne

ih an: : 81

Die Unternehmungen, welche Ziegel, Kalksandsteine, Schwemmsteine (Bimssteine) und Schlackenbausteine im Reichsgau Kärnten herstellen ‘oder mit den genannten Er- eugnissen dort handeln, werden zur Verteilungsstelle Kärnten für Bausteine und Ziegel zusammengeschlossen. Verkaufsver- bände der genannten Industrie im Reichsgau Kärnten können Mitglieder der Verteilungsstelle werden. Ueber die Zugehörig- keit zur Verteilungsstelle entscheide B im Zweifel endgültig.

Die Verteilungsstelle hat ihren Siy in Klagenfurt (An- s{hrift: Klagenfurt, Bahnhofstr. 42). Sie ist rechtsfähig.

82

Die Verteilungsstelle ‘hat die Aufgabe, die Versorgung der staatspolitisch und volkswirtschaftlih wichtigen Bauvor- haben mit Bausteinen und Pegeln sicherzustellen und einen geregelten Ablauf zwischen Erzeugung und Bedarf herbei- zuführen.

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Rechtsgeschäfte dec Mitglieder dex Verteilungsstelle, die die Lieferung von Hintermauerungsziegeln, Hohl- und Decken- ziegeln, Vormauerungsziegeln, Hartbranntziegeln, Klinkern, Dachziegeln, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen (Bimssteinen) und Schlackenbausteinen zum Gegenstand haben sowie die Lie- ferung und der Eigenverbrauch von diesen bedürfen der Ein- willigung der Verteilungsstelle. Die Einwilligung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind soweit dies nah den Verhältnissen ihrer Betriebe möglih ist ver-

flihtet, der Verteilungsstelle auf ihr Verlangen die in Ab- as 1 genannten Bausteine und Ziegel zu den von der Ver- teilungsstelle festgeseßten Bedingungen zu liefern.

Den Zeitpunkt des FJnkrafttretens der Bestimmüügen des Abs. 1 und 2 sezt der Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfurt, fest. Der Zeitpunkt ist den Mitgliedern der Ver- teilungsstelle durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

Ueber Beschwerden gegen die nah Abs. 1 und 2 von der Verteilungsstelle getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen allgemeiner Art entscheidet auf Antrag der Vorsizende 5) nah Anhören des Beirats 5). Die Beschwerde muß inner- halb einér Srist von F Wochen, nachdem der. Betroffene von der Entscheidung oder der Maßnahme Kenntnis erhalten hat, bei dex Verteilungsstelle eingelegt werden. Hilft dexr Vor- sißende der Beschwerde nicht ab, ist binnen einer Woche die weitere Beshwerde an den Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfutt, zulässig, der im Einvernehmen mit mir entscheidet.

j 84 Die Verteilungsstelle wird gerichtlich und außergericht- lih durch den Geschäftsführer vertreten. Dieser und sein Stellvertreter werden vom Vorsißenden des Beirats im Ein- vernehmen mit dem Reichsstatthalter in Kärnten, Klagenfurt, bestellt und abberufen. : 85

Bei dex Verteilungss\telle wird ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden vor allen aus den Kreisen der beteiligten Unternehmungen 1) berufen. Der Beirat kann jederzeit vom Reichsstatthalter in Kärnten verkleinert oder erweitert wevden. Dex Reichsstatthalter bestellt im Ein- vernehmen mit mix auch den Vorsißenden. i

Anweifungen, Richtlinien für die Geschäftsführung, Be- stimmungen über -den Haushalt trifft dex Vorsißende nah

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Beile eile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten h aera

eile 1,85 ÆÆ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckxeif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Miteigenitelle eingegangen fein.

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Berlin, Mittwoch, den 12. Februar, abends

Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 Í

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Verordnung

über die Verarbeitung von Obst in landwirtschastlihen Kleins und Abfindungsbrennereien im Betriebsjahr 1940/41,

Vom 10. Februar 1941,

Auf Grund des § 26 Absay 1 Nr. 3 des Gesetes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. 1 S. 405) bestimme ih:

Landwirtschaftlihe Klein- und Abfindungsbrennereien dürfen im Betriebsjahr 1940/41 ohne Verlust der Eigenschaft ihrer Brennereiklasse inländishes Obst verarbeiten, das die Eigéntümer odex Besißer der Brennereien nicht selbst ge- ivonnen haben.

Berlin, 10, Februar 1941.

Der Reichsminister der Finanzen, J. At Seidel.

Anhören des Beirats, sofern und soweit niht vou mir be-

sondere Weisungen ergehen. “alta

Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet, der Verteilungsstelle auf Verlangen Auskunft über die Be- triebsverhältnisse zu erteilen und die erforderlichen Unter- lagen vorzulegen, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben der Verteilungsstelle notwendig ist.

Die zur Einholung der Auskünfte berehtigten Personen sind verpflichtet, Über die ihnen auf Grund der in Absaß 1 enthaltenen Befugnis bekanntgewordenen Tatsachen, vor- behaltlih der pflihtmäßigen Berichterstattung, Verschwiegen- heit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.

S7 Wer einer Vorschrift des § 3 Abs, 1 und 2 oder einer nah § 3 Abs. 1 gemachten Auflage oder einem Verlangen nach Auskunft gemäß N Abs, 1 oder den Bestimmungen des 8 6 Abs. 2 zuwiderhandelt, wivd vom Reichswirtschaftsgericht

mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ih es beantrage. A Die Orbickgöftrafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist - unbegrenzt. Bekanntmachung.

Die Einhaltung der Vorschriften des § 38 Abs. 1 und 2 pes der gemäß § 3 Abs. 1 gemachten Auflagen und die ung der nah § 6 Abs. 1 bestehenden F kann poli- zeilich- erzwungen werden. Fm Erin l en Falle können dem Mitglied, das sih mit der Ersüllung seiner Auskunsts- pfliht in Verzug befindet, die Kosten auferlegt werden, die dadurch entstehen, daß die Erfüllung der nah L 6 Abs, 1 be- stehenden Pflicht erzwungen wird, ;

S8

Vot behalte mix vor, die Anordnung jederzeit wieder aufzuheben. g 9

á E Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in raft. Berlin, den 8. Februar 1941.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V: Dx, Landfriced.

Auf Grund dex §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den su- detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen . des Reichsministers des Aner vom 12. Juli 1939 l a 1594/39/3810 und des

eichs\statthalters im Sudetengau vom 29. A 1939 ITI Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte beweg iche und un- bewegliche Vermögen der FFuden Ernst F o Le s, geb. 10, Mai 1901 zu Gablonz, und seiner Shwägerin Olga Foges, ane Sami geb. am 29. Oktober: 1891 zu Gab on, beide zuleßt wohnhaft gewesen daselbst, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 10. Februar 1941.

Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V: MölléL.

afistcil.

in Gestalt von Arbeitslosen verfügten, sondern in den Krieg - bereits mit einem Mangel an Arbeitskräften eingetreten sind. Der Referent unterstreiht die Notwendigkeit einer bevorzugten Arbeitskraftvermittlung für die Rüstungswirtschaft, die Land- wirtshaft und den Bergbau. Gerade bei dem Ziel einer aus=- reichenden Versorgung der Rüstungswirtschaft gewännen die rd. 10 Mill, Vermittlungen der Arbeitsämter seit Krieg8ausbruch Leben find Bedeutung und werde auch der Sinn der Hereinnahme von über einer Miklion Sg Arbeiter und des Einsates von über einer Million Kriegsgefangener deutlich. Auch in Zu- kunft erfordere die fortshreitende Verstärkung der deutschen Rüstung die Bereitstellung zusäßliher Arbeitskräfte. Dabei fönne weder auf eine weitere Hereinnahme von Ausländern, noch auf die Steuerung durch Beschränkung des Arbeitsplazwechsels, Dienstverpflihtung und Reichsausgleih verzichtet werden. Vor allem aber müßten auch die verantwortungsbewußten Betriebs- führer ihr Streben darin sehen, zahlen- und leistungsmäßig mit einem Minimum an Kräften auszukommen.

Der Arbeitseinsaz im Kriege.

Fast zwei Millionen Arbeitskräfte im Kriege j zusäzlich mobilisiert.

_ Oberregierungsrat Dr. Stothfang vom Reichsarbeits- ministerium gibt în den Monatsheften für NS.-Sozialpolitik eine Uebersicht über den Arbeitseinsaß, wobei die jüngsten Zahlen bekanntgemacht werden. R R die 0 der beschäftigten Arbeiter und Angestellten im Gebiet des Großdeutshen Reiches, ohne die eingegliederten Ostgebiete, rd, 22 670 000, wovon 14 250 000 Männer und 8 420 000 Frauen waren. Der Referent exklärt dazu, es müsse immer wieder hervorgehoben werden, daß seit Ausbruch des Krieges gerade auf der Seite der männlichen Arbeitskräfte, wo man es an sich am wenigsten hätte erwarten sollen, eine zusäßlihe Mobilisierung durch die Arbeitseinsaßver- waltung ermöglicht worden ist, die ein Ausmaß von über 1,5 Mil- lionen Köpfen erreicht hat. . Demgegenüber trete zwar der zu- säßlihe Gewinn auf der Seite der Frauen mit rd. 300 000 Kräften zahlenmäßig etwas zurück, doch dürfe niht übersehen werden, daß es hier zunächst galt, einen Verlust von rd. 500 000 Kräften aufzuholen, ehe daxangegangen werden konnte, gzusäß- lihe Kräfte bereitzustellen. Damit gewinne die Zahl von 300 000 Frauen, die heute méhr äls bei Kriegsausbruch in den Betrieben

Gründung eines Reichswasserwirtschafts- ausschusses. Der starke Wasserbedarf, den die deutshe Volkswirtschaft

als Arbeiter und Angestellte tätig sind, ein ganz anderes Gewicht. ; i i; j; : d Jm übrigen wäre u ‘Zahl N über is Mill. S lien ragt ett ride En Ane in egenen D Sohstof| H hs etri ; ; L ; ie wirtschaftlick icklung so unen a Arbeitskräften ohne die starke Hereinnahme ausländischer Arbeiter wird, macht es notwendig, schon jeyt Untersuhungen darüber

nicht erreiht worden. Dagegen falle bei den 300 000 Frauen der Ausländeranteil niht wesentlich ins Gewicht. Das für hoh- entwickelte Jndustriestaaten typishe Verhältnis von 2:1, d. h. daß auf zwei beschäftigte Männer jeweils eine Frau kommt, ist naturgemäß durch den Krieg etwas verändert worden, und zwar in Richtung eines stärkeren Anteils der Frau. Der Referent stellt das Ergebnis einer solchen Betrachtung fest, daß die Frau

anzustellen, wie groß der Bedarf in Zukunft sein wird und wie er sichergestellt werden kann. Die dazu erforderlichen Untersuchungen sind durch die Wasserwirtschaftsverwaltung des Reichsernährungsministers, und zwar durch besondere Wasser- wirtsthafts\stellen, in den leßten Fahren bereits eingeleitet worden u t in S Au Pet e (e enten au die Dex it bie i haus ihren „Mann“ steht. Trobdem plänen ihren Niederschlag. Um diese Generalpläne auf die Be- A ian, daß 6 auf der D ienteite noch iber ie der gesamten On iCEvafiee ae ss usschuß Reserven verfügten, die eingeseßt werden könnten, wenn einmal Erna N jegt einen Reichswasserwirtschaftsaus[hu Not am Mann“ sein sollte. Jnwieweit dieser Einsaß für den eat em Vertreter der mit diesen Fragen vorzugsweise be- fommendew Endkampf gegen England notwendig Den lasse sich | |bäftigten, obersten Reichsstellen angehören, nämli des. Reichs- heute noch nit übersehen. Y ? verkehrsministers, des Reichsinnenministers, des Reichswirt-

Die zusäßlihe Mobilisierung von nahezu zwei Millionen shaftsministers, des Beauftragten für den E der Arbeitäträften müsse U V. höher S E V pt 18 be Bot Reichss\telle für Raumordnung ünd des Stellvertreters des Führers. Ausbruch des Krieges nicht über eine „industrielle Reservearmee"

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