1941 / 93 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Apr 1941 18:00:01 GMT) scan diff

A R ERE 725:

E

__ züglih beider Ausfertigungen, 2. die

) lar, über 131,24 A, 2. Nr. 21736,

Dampfer „Rauenfels“ an Order na | Karachi ausgestellten Konnossemente ! mit dem Märk: i 1. W. M. & Co. Jullundur City via Karachi Made in Germany Nr. 70/135, 44 cases 22 casks cheap cutlery 14 613 kg, / 2. A Sind Hijderabad via Karachi Made in Germany No. 1/5, 5 cCases cheâap cutlery 693 kg, werden bezüglich jämtlicher Ausferti- gungen für kraftlos erklärt. Die An- tragstellerin hat die Kosten des Ver- ahrens zu tragen, jedoch is das Be- O eiae gebührenfrei. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 92 vom 22. April 1941, S. 4

in Oberlax, über 295,55 N.Æ; die Auf- wertungssparkassenbücher: 3. Nr. 14 140,

| ausgestellt von der früheren Städtischen

Sparkasse Siegburg, lautend auf Adolf Hausen in Niederpleis, über 62,26 l A, 4 Nr 14 141 Aen von der frü- heren Städtishen Sparkasse Siegburg, lautend auf Katharina Hausen, in Niederpleis, über 547,09 lèi.Æ, 5. Nr. 14 142, ausgestellt von der früheren Städtishen Sparkasse Siegburg, lau- tend auf Heinrih Hausen in Nieder- pleis, über 27457 RA, 6. Nr. 14143, ausgestellt von der frühèren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Theo- dor Hausen in Niederpleis, über

2598]

: F 24/1941. Das Amtsgeriht Bremen hat am 15. April 1941 auf Antrag der Firma H. von Wichmann Kom.-Ges., Hamburg 1, Chilehaus B, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Unter Verur- teilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens werden für kraftlos erxflärt: 1. Das am 14. Juli 1939 in Hamburg für den der Deutschen Dampf- \hifffahrts-Gesellschaft „Hansa“ in Bre- men gehörenden Dampfer „Marienfels“ an Order nah Baghdad ausgestellte Konnossement Nr. 42 mit dem Märk: TUAIMA Baghdad via Basrah 650—688 38 Packgs. & 1 Case Iron for Springs 2004.8 kg be-

am 5. August 1939 in Hamburg in je zwei Ausfertigungen für den der Deutshen Dampf\chifffahrts-Gesellschaft „Hansa“ in. Bremen gehörenden Dampfer „Wachtfels“ an Order nah Baghdad via Basrah ausgestellten Konnossemente, a) Konnossement Nr. 36 mit dem Märk: SABAH Baghdad via Basrah 8 1 Kiste Motor- parts 29 kg 51—56 6 Packgs. Iron for Springs 223 kg 10—12 83 Pacokgs. dto. 1623 kg SABAH 18 Baghdad- via Bas- rah 100—164 65 Packgs. Iron for Springs 2149 kg 20 1 87 87 Packgs. dto. 2387.9 kg b) Konnossement Nr. 39 mit dem Märk: S. S. INY Baghdad via Basrah 1 1 Case Motorcarparts 52 kg 2 1 Case dto. 58 kg 5 1 Case dto. 24.5 kg —, c) Kon- nossement Nr. 40 mit dem Märk: David Bros. 524 Baghdad via Basrah 1 2 2 Câses Tools 170 kg 525 1 1 Case Nipples 494 kg 525 2 =j} 1 Case Motorcarparts 24 kg 929 3. 1 Package Motorcar- parts 14 kg 525 4 1 Casèé Autoparts 60.5 kg 525 5 7 1 Case Oilcañs 194 ke d) Konnosfsement Nr. 41 mit dem Märk: I S. Baghdad via Basrah 520 No. 1/1—12 12 Cases Batte- ries 1028 kg —, e) Konnossement Nr. 42 ntt vem Marl: TB. S N Baghdad via Basrah 2 1 Case Tools 43 kg J. B. Ÿ. J. & N. Baghdad via Bagrah 1 1 Case Tools 82 kg Baghdad via Basrah 839/516/1 1 Case Autoparts 8 kg Baghdad via Basrah 39/516/2 1 Case Auto- parts 19.6 kg f) Konnossement Nr. 43 mit dem Märk: OBAYDA 3 Baghdad via Basrah 3 1 Case Autoparts 60.6 kg 10 1 Cas Advértisine muütters 11 kg 12—24 13 Cases Batte- ries 4697 kg 4 829 2 Cases Autoparts 539 ke 11 1 Gasë Autoparts 30 kg 25 1 Casé Aútöpartis kg 26 1 Case Autolamps 24.7 kg A7 1 Case Autoparts 5 ke, 2) Konnossement Nr. 74 mit dem Märk: TUAIMA 19 Baghdad via Basrah 1. 1 Case Cotter pins 98 kg 2 1 Case Rubber- ware 199= ke 5 L CGige Motorparts 11.8kg 39/E/11/t 32—46 15 Cases Batteries Tk J E H ‘Cases Batteries 5172 kg TUAIMA Baghdad via Basrah 684 708 % Packgs. Iron for SPinds: 60 ke PPA Bagh- dad via Basrali ch1 1 Case Typr Writer 16.5 kg, und zwar die Kon- nosjemente Nr. 36 und 43 bezüglich der zwetten Ausfertigungen, die übrigen Konnossemente bezüglich sämtlicher Ausfertigungen. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen.

[2606] Amtsgericht M.-Schönberg, den 29, März 1941. -

Kraftloserklärungs-Erkenntnis.

3 F 2/39, Nach fruchtlosem Ablauf dor mit Beschluß vom 183. 9. 1939, G.-Zl. 3 F 2/39, festgeseßten Angebots- frist erklärt das untexrfertigte Gericht Uber Antrag des Franz Mach in Eisen- berg, March, fölgende Wertpapiere für kraftso8: Lebensvers.-Pol. Nr. 65 831, lautend auf den Namen Franz Mach, Konditor in Eisenberg, der Landesver- siherungsanstalt in Brünn.

Dr. Lautner, Amtsgerichtsrat,

[2413] Aufgebot.

2 F 14—18/40, Durch Auss\{lußurteil vom ®. April 1941 ‘sind die Spar- tkassenbücher: 1. Nr. 23 643, ausgestellt von der Kreissparkasse in Siegburg, lautend auf Maria Quabect in Ober-

ausgestellt von der Kreissparkasse in

47,25 li.AÆ, für fraftlos erklärt worden. Amtsgericht Siegburg 2.

[2604]

15 F 11/41 Durch Aus\chlußurteil vom 9. April 1941 sind die beiden Wechsel vom 7. April 1939 über je 100,— Zl., Aussteller: Kaufmann An- ton Gaida in Schwientochlowit, O. S., Verfalltag 7. September 12939, an die Order der Slaska Centrala Mleczarska in Kattowiy für kraftlos erklärt worden.

Königshütte, O/S, 16. April 1941.

Das Amtsgericht.

[2607] i 10. F, 6/40. Durch Auss{lußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 9. April 1941 ist auf Antrag der Kokerei-Ver- einigung G. m. b, S. in Kattowiß der am 12, August 1939 von J. Miko- lajski in Posen ausgestellte und am 12. November 1939 fällig gewesene Wechsel über 200 Zloty für kraftlos exklärt worden. Posen, den 18. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[2601]

F, 1/40. Durch Ausschlußurteil vom 15, 4, 1941 ist der Hypothekenbrief des Amtsgerichts Falkenstein vom 16. 9. 1920 über die im Grundbuch für Ober- lauterbach (Vogtl.) Blatt 19 Abt [Ill Nr. 40 mit 45 für den Gutsbesißer Karl Max BVadstübner in Brunn (Vogtl.) eingetragen gewesene Hypothek von 6500 &.AÆ für fraftlo8 erklärt worden. Falkenstein (Vogtl), 17. 4. 1941.

Das Amtsgericht.

[2608] Ausschlußurteil.

Durch Auss{chlußurteil vom 16. April 1941 ist der verlorengegangene Brief über die im Grundbuch von Eholr (Kreis Pinneberg) Band I1 Blatt 33 in Abteilung 111 unter Nr. 15 für den Straßenbahnführer Friy Niemann in Altona eingetragene Hypothek von 575,— Goldmark für kraftlos erklärt worden.

Rantau, den 16. April 1941.

Das Amtsgericht.

2612] Aus\chlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! 5 F 16/40. Fn der Aufgebotssache der Ww. Wally Sara Groß in Mün- hen, Kaulbachstr. 35 (Pension FJuter- national), hat das Amtsgericht in Trier am 15. April 1941 durch den Amtsgerichtsrat Aldenhoff für Recht erkannt: Der über die im Grundbuche von Trier-Stadt Band 91 Blatt 3856 in Abk T: untex Ne 74 auf dem Grundstücke Flux 15 Nr. 271/70 für die offene Handelsgesellschaft in Firma Eugen Groß und Co. in Trier eingetra- gene Restkaufpreishypothek von 2200 (A zweitausendzweihundert Goldmark gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.

Trier, den 19. April 1941.

Amt3gericht.

[2613]

Durch Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer des Grundstücks, einge- tragen im Grundbuch von Oberwey, Blatt 47 Flur 8 Parzelle 79, Acker un- term Furth, 6,88 a groß, als dessen bis- heriger Eigentümer der Wilhelm Seipp in Oberquembah im Grundbuche ein- getragen ist, mit seinem Rechte ausge- schlossen worden.

Weßtlar, 8. April 1941. Amtsgericht.

[2614]

Dur Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer der Grundstücke, ein- getragen im Grundbuch von Klein- altenstädten Blatt 38 und Blatt 39, mit seinem Rechte ausgeschlossen worden. Weßlar, 8. April 1941. Amtsgericht.

[2615]

Durch Urteil vom 18. April 1941 ist der Miteigentümer des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Hochel- heim Band 12 Blatt 38 lfde. Nr. 10, als dessen bisheriger Miteigentümer derx Friedrich Eckhardt aus Hochelheim im Grundbuche eingetragen ist, mit seinen Rechten ausgeshlossen - worden.

Weßlar, 18. April 1941.

° Amtsgericht.

[2410] Kraftloserklärung.

Gemäß S 2961 IT BGB. wird der am 8. Mai 1909 vom Notariat V Karls- ruhe als Nahhlaßgeriht 6; T. ß. Nr. 7002 ‘erteilte Erbschein ciuf Ableben des Kaufmanns Paul Schrö-: der in Karlsruhe, gestorben am 26. März 1909 in Karlsruhe, für kraft- los erklärt (I H 72/41).

Karlsruhe, den 4. April 1941.

Siegburg, lautend auf Maria Quabecck

Notariat I als Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche Gujstellungen.

[2619] Oeffentliche Zustellung. Im Namen des Deutschen Wolkes! 2, R, 133/40. Fn Sachen der Haus- [Enderin Frau Gertrud Karpow geb. ti aus Cierplewo, Kreis Brom- berg, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Michael Karpow, unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg durch den Landgericht3- direktor Göhring für Recht erkannt: Die Ehe der Parteien wird geschieden. Der Beklagte hat die Schuld an der Schei- dung. Die Kosten des Rechtsstreits wer- den dem Beklagten auferlegt. Landgericht Bromberg.

[2621] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 20/40. Dex Dentist Robert ls in Glogau, Lindenruher Straße 29, Klager, Prozeßbevollmächtigter: Recht s- anwalt Lehmann in Fraustadt, klagt gegen seine Ehefrau Stefanie Fust geb.

Montorse ave, b. Ms. Laybourne, Beklagte, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung. Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1b *Zivil- kammer des Landgerichts in Glogau, 1, Stockwerk, Zimmer Nr. 107, auf den 20, Juni 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, \i{ch durch einen bei diesem Gericht zu- E Rechtsanwalt als Prozeß- evollmächtigten vertreten zu lassen. Glogau, den 17, April 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2622] Ladung.

5b: R 225/40. Frau Elsa Anna Elfriede Hermann geb. - Thiele klagt gegen ihren Ehemann Johann Her- maun, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 26, Juni 1941, 94 Uhr, vor dèm

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [2625] Oeffentliche" Zustellung.

4 R 234/41. Die Ehefrau Fohann Klein, Maria geb. Bork, in Buß/Saar, Hermann-Göring-Straße 76, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Winter in Saarlautern, klagt gegen ihren Ehemann Fohann Klein, früher in Buß/Saar, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Ehe- scheidung mit dem Antrage, das Land- gericht wolle die am 14- September 1938 vor dem Standesbeamten in

Essen-Ruhr geshlossene Ehe der Par- teien aus alleinigem Verschulden des Beklagten scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites auf- erlegen. Die Klägerin ladet den Be- fsagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam- mer des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarstraße Nr. 17, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den 11. Juni 1941, 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als E gten vertreten zu assen.

Saarbrücken, den 31. März 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2626] Oeffentliche Zustellung.

4 R 120/40. Der Betriebsassistent Sergei Balk, russishex Edelmann aus Neunkirhen/Saar, Andreasstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Friß Diet, Saarbrücken 3, nag! gegen seine Ehefrau Sergei Balk, Valentina Tenn's Tochter Liesel geb. Roots, z. Zt. unbekannten Aufenthalts- orts, wegen Ehescheidung mit dem An- trage, das Landgeriht wolle die zwischen den Parteten am 1. 9. 1919 in der Alt Kiewer: Wassili-Kirche vor dem Oberpriester Nikolaus Rybtschinsky und dem Diakonus Anton Basilewitsch in Kiew geschlossene Ehe scheiden und die Kosten des Verfahrens der. Beklag- ten zur Last legen, evtl. die Kosten gegeneinander aufheben. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer dés Landgerichts in Saarbrücken, Langemarckstraße Nr..- 17, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den 8. Juli 1941, 914 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigter ver- treten zu lassen. j

Saarbrücken, den 5. April 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2627] Oeffentliche Zustellung.

Der Korbmacher Friedrich Maag in Nienburg, Weser, Prozeßbevollmächtig- ter: Rehtsanwalt Wöhlking, Nienburg, Weser, klagt gegen seine Ehefrau Elisa- beth Maag, geb. Linseck, früher in Castrop-Rauxel, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung mit dem

‘Antvage, die am 3. Februar 1940 vor

dem Standesamt Nienburg, E ge- \hlossene Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für ‘den alleinshuldi- gen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen ‘BioiL lung des Rechtsstreits vor die Zivil- kammer des Landgerichts in Verden, Aller, Fohanniswall, Zimmer Nr. 45,

auf ben 26. Juni ‘1941, 91/2 Uhr,

Freund, z. Z. Toronto (Kanada) 173, ||

Landgericht Hamburg, Zivilkammer 5b.

mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelajienen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Verden, Alier, den 10. April 1941, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2618] Oeffentliche Zustellung.

er Brunnenwart Georg Nixel in Ansbach, König-Ludwig-Promenade 27, als Vormund der am 21. März 1935 geborenen Anna Margareta Binder, Tochter der ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland, klagt gegen den Dienstkneht und Schäfer Hans Keller, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Odenthal, Scherf, Nr. 761, Rheinisch Vater Kreis, wegen Feststellung der Vater|chaft und Zahlung von Unterhalt mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflihtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1. lestguztelten, daß der Be- klagte der Vater des von derx ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland am 21. 3, 1935 in Rügland unehelich eborenen Kindes Anna Margareta ‘inder ist, 2. dem Kinde von der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres den Unterhalt durch Ent- letfieuts einer an den Vormund zu leistenden, je für drei Monate voraus zu zahlenden Geldrente von vierteljährlih 15,— RA zu evahrei Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Auitsgericht in Bensberg auf den 14. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, geladen.

Vensberg, den 17. April 1941.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[2628] ___ Anorduung.

Tigentümer der Grundstücke Hs. Nr. 146 a, b und e an der Johannis- straße in Nürnberg; Stgde. Schniegling Pl. Nr. 100!/6 und Sigde. Weßendor] Pl. Nr. 346/15, sind je zur Hälfte: 2) der Kaufmann Alfred vJsrael Ull- maun, früher in Nürnberg, dann in Stockholm, jeßt in Nordamerika; b) der Kaufmann Heinrich FJsrael Leiter, ¡rüher in Nürnberg, jeßt im Ausland. Die Grundstücke wurden durch Kauf- vertrag vom 24, Fanuar 1941 (URNr. 75 des Notars Justizrats Karl Reinfurt in Nürnberg, Fleishbrücke 10/11) zum Preise von 45 000 N. an die offéne Handelsgesellschaft in Firma „Fraas u. Co. vorm. Leiter u. Ullmann“ in Nürnberg, vorbehaltlih der nahträg- lichen “Genehmigung des Grundstücks- miteigentümers Alfred Fsrael Ullmann oder des für diesen aufzustellenden Treuhänders, verkauft. Gemäß 88 6 und 2 der VO. über den Einsay des jüdishen Vermögens vom 3. 12, 1938 wird dem Kaufmann Alfred Zsrael Ull- mann aufgegeben, die Veräußerung der oben bezeihneten Grundstücke in öffent-

Bf. 21:

licher oder öffentlich beglaubigter Ur- funde längstens innerhalb eines Mo- nats von der Bekanntgabe dieser An- ordnung an zu genehmigen. Die Zu- stimmungserklärung zur Veräußerung ist bis zum Ablauf der geseßten Frist beim Oberbürgermeister derx Stadt der Reichsparteitage Nürnberg zur Geneh- migung der Grundstücksveräußerung nah F 8 der VO. vom 3. 12. 1938 ein- zureichen. Die Kosten dieser Anordnung hat der Grundstücksmiteigentümer Ull- mann zu tragen, Für die Anordnung wird eine Gebühr von 10 N. nebst einem Zuschlag von 20% angesett. Gegen diese Anordnung steht dem Be- troffenen binnen zwei Wochen nah Be- fanntgabe im Reihs- und Preuß. Staatsanzeiger Beshwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin Zu. Die Beschwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift). beim Regierungspräsiden- ten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 29. März 1941. Der Regierungspräsident, D. A v Klensch rod.

[2629] __ Anordnung. ; Als Eigentümer des Grundstücks

Nürnberg (Stgde, Mögeldorf Pl.-Nr. 232) sind im Grundbuch eingetragen: 1, Paul Jglauer, Kaufmann, in fort-

‘geseßter Gütergemeinschaft mit seinen

Kindern:- 2, Luise Edith Jglauer, 3. Helene Henriette Jglauer, 4, Ernst Heinrich Jglauer, sämtlich in Nürn- berg E Durch Bekanntmachung, des RM O D 9 15-7 U 8 8, 1940, veröffentliht im Reichsanzeiger Nr. 168 u. 188, wurden die untex Ziff. 1 u. 4 genannten Grundstücks- miteigentümer ausgebürgert und ihr Vermögen beschlagnahmt. Mit weite- rèr Bekanntmachung vom 14, 10 u. 18. 11. 1940, veröffentliht im Reichs- anzeiger Nr. 244 u. 274, wurde thr Vermögen als dem Deutschen Reich füx verfallen erklärt. Eigentümer des vor- bezeihneten Grundstücks sind -nunmehr das Deutsche Reih e die unter genannten Personen. Das Grundstück wurde dur e vom 24. 2. 1941 (URNr. 171 des No- tars Justizrats Dr, Löhe in Nürnberg) in zei Teilflächen zum Preise von zu- sammen 55 000 N.Æ an: a) die Kauf- eau Emma Meyer in Nürn- bèrg, E erhardshofstr, 1, b) den Kauf- männ Siegfrièd Schuhmann daselbst, Kaäulbahplay 13, vorbehaltlih der nachträglichen Genehmigung der Grund- stückseigentümer verkauft. Gemäß §8 6 u. L der VO. über den Einsay des jüdishen Vermögens vom 3. 12. 1988 wird: 1, der nunmehr verehelichten

‘Luise Edith Sara Ullmann, geb. Jg-

Hs.-Nr. 10 an der Tiefäerstraße in |

lauer, Kaufmannscehefrau, seit 30. 1. 1934 abgemeldet nah Straßburg, 2. der gleichfalls jeyt verehelihtèn Helene Hen- riette Sara Bergmann, geb. Jglauer, enera jeßt in Amerika, aufgegeben, die Veraußerung des be- ¿tichneten Grundstücks in öffentlicher oder öffentlih beglaubigter Urkunde längstens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Die Ehemänner der Vorgenannten: die Kaufleute Siegfried Jsrael Ullmann unkd Karl Fsrael Berg- mann, ‘haben innerhalb der gleichen Frist ihre Zustimmung zum Kaufver- trag in öffentliherx oder Mens be- glaubigter Urkunde zu erklären. Die Zustimmungserklärungen sind bis zum Ablauf der geseßten Frist beim Ober-

bürgermeister der Stadt der Reichs=-

parteitage Nürnberg zur Genehmigung der Göundstüctsveräuterung nah § 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die zuleßt genannten Grundstück-smiteigen- tümerinnen esamtverbindlih zu- tragen, Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 20 N. samt einem Huseblag von 20 % auen Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nah Bekanntgabe im Reichs- und Preußischen Staats- anzeiger Beschwerde an den Reichswirt- shaftsminister in Berlin zu. Die Be- shwerde wäre (shriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsi- denten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 29, März 1941. Der Negieruugspräsident. D A V N TO L od:

[2630] Anordnung. Eigentümerin des Anwesens Hs. Nr. 7 am Prinzregentenufer in Nürn- berg, Stgde. Gärten b, Wöhrd, Pl. Nv. 314, ist die Fabrikbesißzerswitwe Babette Sara Baer, früher în Nürn- berg, jeßt in Brüssel. Jm Grundbuch sind laut. Erbfolgevermerks folgende Nacherben eingetragen: 1. Hans Fsrael Baer, fr. Kaufmann in Fürth, ausge- ivandert nach England, jeßt angeblich in Brüssel, 2. Herbert Fsrael Baer, fr. Kaufmann in Fürth, jeßt in Brüssel-Jxelles, 3. Edith Seemann, geb. Baer, Kaufmannsehefrau, fx. in ürnberg, jeßt in Croydon bei London. Das Anwesen wurde durch Kaufvertrag vom 27, Mai 1940 (URN«.. 1180 des Notars FJustizrats Wilhelm Hoffmann in Nürnberg) zum Preise von 170 000 f. ÆA an das Deutsche Reih Reichs- fiskus Heer vorbehaltlich der nach- träglichen Genehmigung der Beteiligten oder eines noch zu bestellenden Treu- Me verkauft. Der Babette Sara aer wurde durch meine Anordnung vom 6. 5, 1940 Nr. 2085 da 734 auf- egeben, ihr Anwesen Prinzregentens- i er Nr. in Nürnberg längstens innerhalb eines Monats nah Be- kanntgabe der Anordnung zu veräußern. Weiter wurden durch meine Anordnung vom 22. 1. 1941 Nr. 2085 da 20 die vorgenannten Nacherben aufgefordert, der gea Oe: des N inner- halb einer gleichlangen Frist zuzustim- men 4nd die Löschung des Nacherbfolge- vermerks im Grundbuch zu bewilligen. Gleichzeitig wurde dem Ehemann der Edith Seemann, dem Kaufmann Hans Jsrael Seemann in Croydon, aufge- geben, der Erklärung seiner Ehefrau bis zum Ablauf der geseßten Frist zu- n, Sämtliche Beteiligten sind er U nicht nachgekommen. Gemäß §8.6 und 2 der VO. über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3 12, 1938 wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers nun- mehr der Bankbeamte Hans Walter in Nürnberg, Lödelstr. Nr. 3, zum Zwecke der Genehmigung des Kaufvertrages mit sofórtiger - Wirksamkeit als Treu- e mit Veräußerungsvollmacht be- tellt. Die Kosten dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Ver- fahrens zur Bestellung des Treuhänders hat die Grundstückseigentümerin zu tragen. Die Festsezung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen erfolgt nah Abschluß der treuhänderishen Tätigkeit durch den Regierungspräsidenten. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 30 N.Æ nebst einem Zuschlag von 20 %, angeseßt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nah Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preußishen Staatsanzeiger Be- shwerde an den Reichswirtschafts-

minister. in Berlin zu. Die Beschwerde _

wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsi- denten in Ansbach einzulegen. Ansbach, 1. April 1941. Der RNegierungs8prüäsident. D; A: v: Klein chx od.

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u den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr Schlange in Potsdam;

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Ir. 93

Inhalt des amtiichen Teiles. Deutsches Reich.

Anordnung über die Einstellungsgehälter für kaufmännische und tehnische Angestellte. i

Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen. i

Betäniimaiiiae des - Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei über Ln A E Verbreitung von aus- ländischen Druckschriften im Inlan

G elntnadiaa E ad Staatspolizei Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. -

Anordnung H 19 der Reichsstelle für Kohle über die endgültige Regelung der Hausbrandversorgung im Kohlenwirtschaftsjahr 1941/42. Vom 22. April 1941. :

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts,

Teil L. Nr. 42.

Deutsches Reich.

Anordnung

über die Einstellungsgehälter sür kausmännische und tehnische Angestellte.

Jn der leßten Zeit konnte wiederholt beobachtet werden, daß einzelne Angestellte, die nur unzureichend ihre Pflichten im Betrieb erfüllen, die Gelegenheit threr Freigabe dur den Betriebsfsührer benußen, um höher bezahlte Beschäftigungen in anderen Betrieben anzunehmen. Der Angestellte dagegen, der treu und gewissenhaft seine Arbeiten erledigt und. den daher der Betriebsführer als für die kriegswirtschaftlichen Aufgaben seines Betriebes unentbehrlih ansieht, muß sich bei genauer Befolgung des allgemeinen Verbots» von Lohn- un Gehaltserhöhungen mit seinem bisherigen Gehalt abfinden und kann nicht höher bezahlte Beschäftigungen in anderen Betrieben suchen. Eine \sih auf diese Weise herausbildende Vergünstigung derer, bei denen wegen ihres mangelnden Arbeitseifers ein Wechsel des Arbeitsplayes nicht verhindert wird, gegenüber denen, deren gute Leistungen das Ausharren auf dem alten Arbeitsplay unter den bisherigen Lohn- bedingungen verlangen, ist eine so unerfreulihe und unge- rehte Erscheinung, daß eine Abstellung dieser Mißstände zwingend geboten ist. .

Auf Grund des § 5 Say 1 der Zweiten Durhführungs- bestimmungen zum Abschnitt 111 (Kriegslöhne) der Kriegs8- wirtshaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 2028) bestimme ih daher folgendes:

I.

Soweit \sich nicht aus einer Tariforduung, Betriebs- ordnung oder en des Reichstreuhänders ober Sonder- treuhänders der Arbeit etwas anderes n oder dieser nicht nah § 1 Abs. 3 der Zweiten Durhführungsbestimmungen zum Abschnitt 11] (Kriegslöhne) der Kriegswirtschafts- verordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesebl. 1 S. 2028)

ein anderes Gehalt zuläßt, sind im Bereiche der gewerblichen

irtshaft und der freien Berufe kaufmännische und technische Anceltete cia sGlieGlich der Büro- und Betriebsangestellten sowie der Meister höchstens zu den Gehältern einzustellen, die im Betrieb am 16. Oktober 1939 dem Tage des Fnkraft- tretens des allgemeinen Lohnstops für die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit üblich waren.

IL. alls das Gefolgschaftsmitglied nicht zu einem Gehalts- saß eingestellt wird, der sich zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichstreuhänders

oder Sondertreuhänders der Arbeit ergibt, hat der Betriebs-

führer des neuen Betriebes in dem Betriebe, in dem das Ge- folgschaftsmitglied zuleßt beschäftigt wurde (Abgabebetrieb), dessen leßtes Gehalt und die dort von ihm ausgeübte Tätig- keit festzustellen. Der Betriebsführer des Abgabebetriebes hat auf Verlangen schriftlich die erforderliche Auskunft zu erteilen.

ITT,

Ergibt sih dann aus dem Vergleih des vom Gefolg- schaftsmitglied zuleßt bezogenen Gehaltes und des neuen Gehaltes gemäß Abschnitt 1 dieser Anordnung, daß das neue Gehalt höher ist als das zuleßt im Abgabebetrieb bezogene, so hat der Betriebsführer dem Reichstreuhänder dex Arbeit über

Berlin, Mittwoch, den 23. April, abends j

den Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als dessen Beauf- tragten Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat zu enthalten:

1. Genaue Anschrift des Abgabebetriebes,

2. das Gehalt, das das Gefolgschaftsmitglied im Ab- gabebetrieb zuleßt bezogen hat, sowie dessen Tätigkeit in jenem Betriebe,

. das Gehalt, das dem Gefolgschaftsmitglied im ein- stellenden Betrieb nah Abschnitt [1 dieser Anordnung zustehen würde, sowie die von ihm hier auszuübende Tätigkeit.

Der Reichstreuhänder der Arbeit kann sodann das Gehalt, abweichend von den Vorschriften des Abschnitts 1 dieser An- ordnung, rechtswirksam festsezen. Macht er innerhalb von fünfzehn Tagen nah Eingang der Anzeige beim Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als seinem Beauftragten von dieser Befugnis der Gehaltsfestseßzung keinen S so ist das sih aus dem Abschnitt T dieser Anordnung ergebende Gehalt zu zahlen.

IV,

Jst ein betriebs8üblihes Gehalt nach Abchnitt T dieser Anordnung nicht feststellbar und H sich auch aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichs- treuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit kein ent- sprechender Gehaltssaß, so ist für die ersten sech8 Monate höchstens das im Abgabebetrieb zuleßt bezogene Gehalt zu gewähren. Der Reichstreuhänder der Arbeit kann jedoch auf einen Antrag, der beim Leiter des zuständigen Arbeitsamts als seinem Beauftragten einzureichen ist, ein anderes Gehalt pan oder festjeßen. Diesem Antrage sind, soweit möglich, ie gleichen Unterlagen wie bei der Anzeige gemäß Abschnitt I1T dieser Anordnung beizufügen, Nach Ablauf von sechs Monaten kann, soweit niht der Reichstreuhänder der Arbeit etwas anderes bestimmt und soweit die entsprehenden Voraus- seßungen nach Leistung, Alter, E leg hA usw. vor- eg das Gehalt dem betriebs8üblichen Stand angepaßt werden.

V,

Zum Gehalt im Sinne dieser Anordnung gehören auch Leistungs8zulagen, Prämien, Gewinnanteile, Sachleistungen sowie Bezüge aller Art, die dem Angestellten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gegeben werden.

Umzugskosten dürfen vom einstellenden Betrieb nur insoweit erstattet werden, als Rechnungen über die dur den Ius bedingten notwendigen Auswendungeu vorgelegt werden.

VI.

Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt oder sie umgeht,

wird gemäß § 21 der Krieg8wirtschaftsverordnung bestraft.

VII.

Die Anordnung tritt am 1. Mai 1941 in Kraft. Sie gilt nicht in den Reihsgauen Danzig-Westpreußen und Warthe- land sowie im Gau Oberschlesien.

Berlin, den 17. April 1941.

Der Reichs8arbeitsminister. J. V: Dr: Syrup.

Bekanntmachung.

Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörig- keit verlustig erklärten Personen wird gemäß 8 2 Abs 1 des Gesetzes über den L Don Einbürgerungen und die Ab- erkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Zuli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt: Bekanntmachung] Reichsanzeiger

vom Nr. vom

3, 11, 1938

L Nud: Nas Cs Dia L S

1.11, 1938 267

2 Max :Sugel 6s os Ars 30, 3, 1940 81 3, Johanna Sara Nathan,

geb. Levy 29, 3. 1940 85 11. 4.1940

. Otto Fsrael Rosenberg . 21, 5. 1940 121 27, 5,1940

. Charlotte Sara Rosenberg, 5, 1940 121 27, 5,1940

geb. Meyer . Horst Zjrael Rosenberg . 5, 1940 121 27, 5,1940 . 5, 1940 121 27. 5,1940

. Werner Jsrael Rosenberg . Albert-Günther Rosenberg . 5, 1940 121 27. 5.1940 « T. 1940 171 24, 7.1940

. Rosa Wilk, geb, Klein . , Sinai Wi 44 . T. 1940 171 24, 7,1940

Berlin, den 21. April 1941.

SW 68, Wilhelmstraße 32 benem Papier völli ist darin auch anzugeben, weldze Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur Í l hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. L

beschrie

Anzeigenpreis für den Raum einer (sacdallenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 A, einer dreigespa L 85 ŒA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

tenen 92 mm breiten VPetit-

Alle DruÆkaufträge sind auf einseitig druckreif einzusenden, u (einmal

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Posftschectkonto: Berlin 41821 Î 94 Í

Bekanntmachung.

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkteit verlustig erkiärten Personen wird gem. § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widecruf von Einbürgeruns- gen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (RGBLl. I S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörig- keit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes tun der Ostmark vom 11. Fuli 1929 (RGB|. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt:

Bekanntmachung} Reichsanzeiger vom Nr. vom

. Friß Meyer Kramer . . 19, 12, 1938 298 22.12, 1938

. Bertha Kramer, geb. Ro- senberg 19. 12, 1938 298 22, 12, 1938

. Julius Fsrael Augapfel . 31, 10, 1939 2588 83.11. 1939 . Rofa Augapfel, geb. Zucer- S 11. 1939

11, 1939

31, 10. 1939 258 . Hermann Neumark . 6, 11, 1939 262 . Flse Neumark, geb. Bern-

. 11, 1939 262

hard 6 11, 1939 6, 11,1939 262 6 1

11, 1939 11, 1939 2, 1940

¿ Al Leo Neat e S «4 . Ada Neumark ), 11, 1939 262 Dor Geri, 5 31. 1, 1940 28 . Edith Käthe Gerichter, geb. s Jttmann 31. 1, 1940 28 . Rosa Gerichter 31, 1, 1940 28 ¿Rétnalé Geri. . 31, 1, 1940 28 . Alice Jrene Mailänder,

geb. Landmann, gesch.

Hopf 13. 3. 1940 66 3, 1940 . Friedrich Jsrael Bilsfki : . . 5, 1940 6, 1940 . Alice Sara VBilski, geb.

Lachmann t 5, 1940 . 6,1940 . Alexander Max Jsrael

Feldberg . Max J\raël Weil. « » . Anna Sara Weil, geb. Weil «_Friß Ludwig Weil . ._. : . Diedrich Schnurbusch . . . 7. 1940 . 7, 1940 . Alfons Jsrael Militscher . . 8, 1940 . 8, 1940 . Irene Sara Militscher,

geb. Glaser . 8, 1940 12. 8, 1940

Berlin, den 21. April 1941.

Der Reichsminister des Funecrn. J M: DU Eat£L

2. 1940 2. 1940 2. 1940

A DO DAODSO O D DO

damm Fo

6, 1940 Î . 6. 1940 . 6, 1940 , 6, 1940 . 6.1940 . 6, 1940 6. 1940 , 6, 1940

Bekanntmachung.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volk3- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schu von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung der Schrift: „Seine Persönlichkeit/LHomme Sein Werk/Sou Oeuvre. Festschrift zu seinent 70, Geburts8= tag von Ernest Bovet“, herausgegeben von der Schweizer Ver- einigung für den Völkerbund, Verlag Paul Haupt, Bern, 1940, verboten. : :

Berlin, den 14. April 1941.

Der Reichsführer und Chef der Deutschen Polizei F ReiGtlitmeriun des Junern.

H. Be DEPdLi G,

Bekanntmachung.

Fm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks=- aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräfidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung der Schrift: „Das Glaubensgespräh der Kirchen. Die zweite Weltkonferenz für Glauben und Kirchen- verfassung, abgehalten in Edinburgh vom 3, bis 18. August 1937.“ Bearbeitet von Leonhard Hodgson, D.D.D.C.L., Cagon of Christ Church, Sekretär der Tre Jn deutscher

rsezung herausgegeben von Ernst taehelin,

theol. et phil., Prof. a. d. Universität Basel, Mitglied des vebunazausshu es, Zollikon-Zürih: Evangelischer Verlag „V., 1940, vexboten.

Berlin, den 15. April 1941.

Der Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei ; a Reb ninisteritn, des Jnnern. J. A.: Müller.

Der Reichsniinister des Fnnern.,

J. A: DUE&LC

At R U E A y p g Ee a R S R A S E I E