1902 / 15 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1902 18:00:01 GMT) scan diff

deutschen Katholiken fern liegt, den Religionéöfrieden zu stören. Auf dem Katholikentag zu Osnabrück ist ledigli darauf hinge- wiesen worden, daß die Agitatien des Evangelischen Bundes und des Gustav Adolf - Vereins auf einen neuen Kulturkampf hinauslaufe. Oger Toleranzantrag im Reichstage, der gestern vom Abg. Noelle er- wähnt wurde, ift in seinem zweiten Theil zusammengezogen worden. Der Antrag bezweckt ledigli die Beseitigung versintfluthlicher Zu- stände und die Zusicherung freier Neligionsausübung. Ich bedauere, daß in der Thronrede die versprochene Vorlage über die Herabseßung der Gerichtskosten ni@t in Aussicht gestellt worden ist. Dem Bedauern des Abg. Richter aber, daß infolge des plöylihen Schlusses der leßten Session verschiedene Geseßentwürfe unter den Tisch des Hauses

efallen seien, vermag ih mich nur zum theil anzuschließen. Es werden im Reich und in Preußen viel zu viel Ge- seße erlassen, wodurch nur die Rechtsunsicherheit vermehrt wird.

Die Wohnungsverbältnisse sind in den einzelnen Landestheilen, auf dem Lande und in der Stadt so verschieden, daß ih mir nicht denken kann, wie sie durch ein Geseß geregelt werden können. Auch der ge- plante Wohnungs-Inspektor in Düsseldorf entbehrt der gesetzlichen Grundlage. Diese Grundlage liegt in der Bewilligung der Eta1sposition für denselben noch niht. Wir haben andere Mittel, die zu diesem Ziel führen können, wenn z. B. die Bauordnungen nicht so stre#g durchgeführt würden, wie es das Gese verlangt. Unsere Session wird allerdings nur von kurzer Dauer sein, ih wünschte aber, daß sie nicht wieder so plößlih geschlossen wird, ohne daß wir wichtige Auf- gaben erledigt haben.

Justiz-Ministcr Dr. Schönstedt:

Der Herr Abg. Kirsch hat soeben den Wunsch ausgesprochen, daß die Gesetgebungsmaschine etwas langsamer arbeiten und weniger in Thätigkeit gesezt werden möge. Ich glaube, dieser Wunsch wird auf vielen Bänken des hoben Hauses getheilt; er steht niht ganz im Ein- flang mit dem Bedauern, dem Herr Kirsh Ausdruck gegeben hat, daß nicht ein Gesetentwurf über Herabseßung der Gerichtéfkfosten in der Thronrede angekündigt sei. Wenn Herr Kirsch diese Lücke der Thronrede bedauert hat, so wird sie ibn jedenfalls nicht überrascht baben. Sie werden si erinnern, daß ih im vougen Jahre: keincs- wegs eine Zusicherung nah der Richtung bin gegeben habe, daß eine solche Vorlage in der nächsten Session kommen werde. Ich habe mich vielmehr darauf beshränkt und darauf beschränken müssen, Ihnen

die Mittheilung eingehenden statistishen Materials über die Ergebnisse in Aussicht zu stellen, „die aus der bestehenden Kostengesctgebung zu ermitteln seien. Diese Zusicherung habe ih cingelöst. Es is Ihnen eine Deukschrift {on jeyt zugegangen,

die, glaube i, ganz außerordentlih reichbaltiges Material enthält für die Frage, ob zu einer Herabseßung der Gerichtskosten, soweit diese der Lantesgescßgebung unterliegen, geschritten werden muß und geschritten werden kann.

Menn der Herr Abg. Kirsch sich die i bitte ibn darum, das zu thun —, diese bängten Tabellen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen schr dankbare, angenehme Aufgabe wird cs nit sein —, fo wird er i{licßlih vielleibt ded die aus den ftatistishen Ermittelungen gezogen si rechtigung entbehren. Jedenfalls werden müssen, dak diese Session nic lezten Wunsh des L den nämli, daf auf diesem Gebiete Ibre ge?ctgeder Tbitiakeit nicht in Anspruch g

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eben. une Ï attäuichuna gebracht. tai die Kanalvorlage ansblieb. Die E chri ter Lage dfe dur den Reichofanzler geitera nicht gefoben worden. Ob zie Écacanuag von Miatttera der Segenichnung beta? fontrevers urtiden ten ZtaataretHchrera Aber Lie cine Vorlage eingebracht werten fol, f nicht eine Präras- KÑeene. fontera en merantwcrtlider Regierangiaft, ter ter "g-#4 rf Mes Lys 4e Tw M arte fi a

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autreeichend antworten, aber nit sagen, die genheit ver Krone. Der EFultas-Minifter hak Aatweort auf bie Frage gegrten. ob cis Sul

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um hier ein zufriedener Staatsbürger zu sein, so ist das fein gutes Zeugniß für Mectlenburg. Ich glaube aber, daß die Worte des Minister-Präsidenten uns nicht alle Hoffnung nehmen sollten, daß sie sollten, bei der Krone bestehe noch die Absicht, die Kanalvorlage durchzubringen, und dann werden sich auch schon die

muß,

vielmehr fagen

Minister finden, die sie durchbringen. Sehx bedauern muß ich, daß

der Kultus. Minister in Bezug auf die weltlihen Kreis- Schulinspektoren in diesem Etat seinen Nückzug angetreten

hat und man sich auf die Ee Schulaufsicht beschränken will. Die Schaffung einer juristischen Fakultät in Münster hat mich sehr gefreut, aber ih bedauere, daß dies lediglich geschieht durch eine Etatsposition ; man hätte uns mindestens eine ausführliche Denkschrift über diese Frage vorlegen, oder man hätte sogar eine besondere Geseßesvorlage - darüber machen follen. Nach staatsrechtlicher Auf- fassung kann der Verfassungsstaat in allen Dingen nur auf Grund eines besonderen Gesetzes handeln. Bei fo wichtigem Anlaß wie der Erweiterung der Akademie 1n Münster wäre ein Gesetz erwünscht ge- wesen. Cine konfessionelle Anstalt is übrigens Münster nie gewesen. Die Reform der Professorengehälter verfolgte den s{chönen Zwek, eine Ausgleichung zu schaffen gegen die Abzüge von den Kollegiengeldern, aber der durh die Abzüge geschaffene Fonds hat nun bereits eine solle Höhe erlangt, daß der Etat neue Vorschläge über die Ver- wendung macht, denen ich niht zustimmen kann. Gegenüber dem Abg. Kirsch meinen wir, daß die Verfassung nicht tangiert wird durch die Maßnahmen zum Schutze des Deutschthums. Es kann für uns fein {öneres Ziel geben als die Wahrung unseres nationalen Charakters in der Dstmark. Die freie Vereinsthätigkteit auf evan- gelischer Seite is} geradeso berechtigt wie die fatholishe Propaganda, und wenn das Zentrum sich dagegen erhebt, fo widerspricht es seinem eigenen Toleranzantrage. Der Gustav Adolf - Verein verfolgt thatsächlih nur den Zweck der Zusammenfassung der Protestanten in der Diaspora. Daß der Abg. Trimborn, wie er auf dem Katholiken- tag in Osnabrück sagte, dahin wirken will, daß dieser Verein keinen Saal mehr für seine Versammlungen erhält, ist ein sonderbarer Akt der Toleranz. Mit dem Tolcranzantrag sceint das Zentrum eben ganz andere Ziele zu verfolgen, als Herr Kirsch angiebt. Der Staat muß die Aufsicht über die Religionsgemeinschaften führen, damit die eine Gemeinschaft nicht die andere schädigt; wenn der Staat diese Aufsicht nicht übt, schafft er Anarchie auf diesem Gebiet.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Jch bin beauftragt, dem aufrichtigen Bedauern des Herrn Minister-Präsidenten Ausdruck zu geben, daß er durch anderweitige dienstlide Jnanspruhnahme verhindert it, hier unter JIbnen zu erscheinen.

Der Herr Abg. Friedberg ist auf mehrere Aeußerungen des Herrn Minister-Präsidenten in der gestrigen Sitzung zurückgekommen. Er bat ausgeführt, daß dur den frübzeitigen Schluß der vorigen Session die Kanalsache nicht gefördert worden sei, und es nur ein diplomatischer Schabzug gewesen fei. Ih muß dieser Auffassung widersprechen. Sie alle wissen, wie die Situation war: Sie alle wissen, daß nach den lang- wierigen Verhandlungen der Kommission keine Aussicht auf Verständigung über die Kanalvorlage vorhanden war. Deêswegen war es nicht bloß ein diplomatischer Schachzug, sondern eine im Interesse des späteren Zustantekommens des Kanals liegende Maßregel, daß von weiteren frutlosen Verhandlungen abgesehen und ein günstigerer Moment ab- zewartet wurde, in dem man hoffen konnte, mit besseren Aussichten an die Berathung der Kanalvorlage erneut heranzutreten.

Ebenso hat der Herr Abg. Friedberg gesagt, die Thronrede sei eine große Enttäus{ung gewesen, und der Ausdruck „seinerzeit* grenze an das Mvstische, wenn ih ibn richtig verstanden babe. Er hat ferner ès Wonelis *

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Schulinspektoren im Hauptamte und mein persönliches Verhalten in der vergangenen Session des Landtages gethan haben foll. JIch war verhindert, dem ersten Theil der heutigen Verhandlungen des hoben Hauses beizuwohnen, und bin daher niht in der Lage, die Aus- führungen des Herrn Abg. Friedberg, soweit sie sich auf die Angriffe des Herrn Abg. Ehlers beziehen, zu kontrolieren. Aber das Eine möchte ich hiermit feststellen, daß, wenn wirklich der Herr Abg. Ehlers gesagt haben sollte, ih -hätte den wärmsten Dank denjenigen Herren ausgesprochen, die mir Opposition bezüglich der Begründung der Stellen von Kreis-Schulinspektoren im Hauptamt gemacht haben, ih gegen eine solche Behauptung einen ganz ent- schiedenen Widerspruch erheben muß. Diejenigen Herren es ist ja der größte Theil dieses hohen Hauses —, welche den Verhandlungen im vorigen Jahre beigewohnt haben, werden sich entsinnen, daß von einem großen Theil der konservativen Fraktion sowohl wie seitens des Zentrums ein grundsäßhlicher Widerspruch dagegen erhoben worden war, daß überhaupt neue Stellen für Kreis-Schulinspektoren im Haupt- amte von der Negierung gefordert wurden. Es ist mir im Laufe der Kommissionsberathungen gelungen, die grundsäßlichen Bedenken zu be- seitigen, welche von den betheiligten Herren in ter Kommission geltend gemacht worden waren, und es wurde dann fo weit ein Entgegen- fommen bewiesen, daß die Herren der Forderung der Negierung für diejenigen Fälle zustimmten, in denen sie sih davon überzeugt hatten, daß ein zweifellos sachliches Bedürfniß für die Einrichtung von Kreis-Schulinspektionen im Hauptamt vorhanden war. Für dieses Entgegenkommen, meine Herren, das zu der Bewilligung der meisten von der Staatsregierung geforderten Stellen führte, habe ih den Herren meinen Dank ausgesprochen, den ih übrigens heute zu wiederholen keinen Anstand nehme. Jh glaube, damit die Aeuße- rungen der Herren Abgg. Ehlers und Friedberg auf ihren wahren Werth zurückgeführt zu haben.

Meine Herren, einen Verzicht auf die etwaige Neuforderung von Kreis-Schulinspektionen im Hauptamt bedeutete weder meine damalige Aeußerung noch ist ein solher Verzicht in dem Umstand zu finden, daß in dem neuen Gesetzentwurf keine derartige Forderung erschienen ist, Ich habe, nachdem der grundsäßliße Streit ausgeglihen war, mir vorbehalten, in den Fällen, wo cin zweifelloses Bedürfniß vor- liegt, wiederum mit eier derartigen Anforderung namens der König- lihen Staatsregierung an dieses hohe Haus zu treten. Der Fall liegt zur Zeit nicht vor, wie ih hiermit konstatiere und übrigens noch bei geeigneter Gelegenheit weiter ausführen werde.

Für jeßt will ih mich nur auf die kurze Bemerkung beschränken, daß bezüglich der beiden damals geforderten und jeßt niht von neuem wieder von dem hohen Hause erbetenen Stellen, in denen eine Um- wandlung der nebenamtlichen in eine hauptamtliche Kreis-Schulinspekion geplant war, Erörterungen mit dem Evangelishen Oberkirchenratbe \{weben, die noch nicht zum Abschluß gelangt sind. Es handelt sich dabei um die Frage, ob es durch die Berufung von Geistlichen, die zur Verwaltung der Kreis-Schulinspektion Zeit und Begabung haben, möglich wird, in den beiden Bezirken die nebenamtlihe Jnspektion aufrecht zu erhalten. Für die Zwischenzeit ist die Aufsicht so geregelt, daß das Unterrichtsinteresse möglichst gewahrt ift.

Meine Herren, der Herr Abg. Friedberg ist sodann auf die Frage der Errichtung einer juristishen Fakultät an der Akademie zu Münster gekommen und hat dabei der Königlichen Staatsregierung daraus einen Vorwurf gemacht, daß sie die bezüglihe Forderung im Wege einer Etatsposition erhoben, nickt aber dem Landtage einen entsprehenden Gesetzentwurf vorgelegt habe. Meine Herren, es handelt \sich im vor- liegenden Fall um eine Statutenänderung der Akademie zu Münîter,

rung des Herrn Ministec-Präsidenten bemängelt, daß dic Entschließung darüber, wann die Kanalvorlage kommen wird, eine Prärogative der Krone sei, und hat darau den weiteren Vorwurf tnúvit, daß der Herr Minister-Präfident dadurch die verfassungs- Verantwortlichkeit vershoben bak Allerdings, meine Herren, e Krone darüber zu entscheiden, wann cin Gesetentwurf Tunadt: n Reshluf ne der nden Körper reitet w r G rit J \ cdarT? ( Allerböchsten Ermächt Ih muß aber doch entschieden dem preck r Herr Minister-Präsident ir e versucht habe feit nb auf die Kr bzuschicben. Mit k m ») 3 d Di J C ti! » traae r Kanalfr beben i?! ï was noch weiter H fr tra Abg. F der sich selber r fDcr r Kanalvorlage : für cinc andere den o weicher tpunkt angegeben Kanalvorl T î Ht werden 5 urt olitiid I br mißlich 5 î - Ä T agt C ms 5 I 4 t i ù è ta r Im R/ Ü c r N eichet berathei * 2 d die Ka ria { en rur rau f 4 Ï ei bat L fs _ H P Abg. Friedberg crreidhen will d. ä etr Ub e e errn NiaiftreCrisitenten erzu! cemacbt hat, bie Verantwortlich f 3dzui Hub : agt, der Herr Minisier Pri 2 hat as ait alle ODefnun f den Kanal nebmen wollen rer e éon dafêr for dat et t der Kanal too eye g Le was . n ren e . e - g w U rft ? E f Î F F eee A » 5 È#7 3 Ahere gerita e t . toe drn Len T nere ius ir 2 é i i S U belegen, Las cs dieer Aucofuag dex L - ee 4 ¿64 4! tut! kat anat Len è¿ reiitved Erflérungen, tet bert Minifter Prien! im Reicht! 347 unt bier abgegeben hat - ¿ alken, vai gan betimmt die Nanalvorlage wiever etn achen wis 4 laube, nad bicler le Sr féóncicuna brturtte ed p og Ponte tet Et 45 Freier g 4 F J S S: wow ele ganzes cetroipeliivea BDe- ut 0E E eas wers, wle Here Af neaterg lber awtbge pr oden ial r es ves Tisé haf, Vie Fanaloorlage wieder an des uta i wo sie Sf gelongeo z0 ichen, ans, glaube

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die der Allerböcbsten Genehmigung vorbehalten ist. Es handelt sih veiter um eine Organisationsfrage und endlih um eine Geldfrage. Die Enlscheidung der Organisationsfrage is ebenfalls Sache er Krone, bezw. der betheiligten Ressorts, soweit es sich um ie Exekutive bantelt, und der Landtag kommt dabei nur in- soweit in Betracht, als Geldforderungen an ihn herantreten Mie der Herr Abgeordnete aus staatsrehtlidéèn Gründen seinerseits einen Anspru dafür erbeben will, daß der Weg der Geseßgebung

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beschritten werden?muß, vermag ih nicht einzusehen. Jch bin übrigens bereit, bei ter Kommissionsberathuag tarüber ncch | näberen Aufschlüsse w geben, muß aber von vornherein diese Seÿyc

unbegründet de mir vor, auf die weiteren Ausführungen de namentlih au binsichtlih der konfessionellen der Akademie u Münster, die er hier heute au

berübrt bat, noch näber cinzugehen. Es wäre, glaube ih, mindeste

i Y k P D Ï der Autführungen des Aba. Fricdberg als

| zeichnen. Ih behalte

Fricdbera,

Derrn

Frage beiüali

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dicht woblaethan, beute wieder die an ih recht s{wierige Frage | materiell näher w erörtern.

Nas die Regeluna ter Professorengehälter anbetrifft, so bin id

| erslaont, beule von dem Herrn Ak Friedberg einen Vorwunf

¡u böôren 1 gegenüber einem Vorgehen der Königlichen Staals-

| regieruna, das seiner Zeit unter seiner posiliven Unterstüyung,

Commission wm Abschlusse gelangt il. 2a | Herx Al hat aegen die damals, wie ih belone, unter seiner | Mitwicfong w slande gebrachte Art der Regelung der Profetiorea ebâlter seinerseits jeyt Angriffe gerichtet, die in jedem Fahre wiede | fommen. dle immer widerlegt sird, und die heule zu widerlegt § T fann ten Herrn Abgeordneten nur bitten, nicht iederholen. Er wird dami! nit erreichen, bie [Königliche Staatsregierung in ibrem VNorgehe s

Lie Ret Thâtigleit in

co:tne!ec

mie veriagen mut

derartige Ginrwentungen mehx wu 1

Ünret w seyen. (Bravo! recht8.)

Tarauf wirb ein Schlußantrag angenommen. Persönlich bemerft

4 le Aeievberg, Hal nichi vie Orbaung Ter Profes qr

aevlilter von 1997 bemöángle, sondern nux die Abweichungen davon 0 tidem lat

Ter aröhle Theil uhrer wiejen

Alu gegen 4 Uher Nädiile Sihung 11 Uwe (Interpellation bes Ah von Savigny Wegen pes Altenbefener Eisenbahmnunglua inter pellation des Aba. v6 nav wegen bes FJalles Kuhlenlamps )

bea Etats wird der Bubdbaeilommitneon

onnale nd,

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 15.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten is der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Heranziehung zu den Kreisabgaben, zugegangen:

Art. 1.

Die Absäte 1 und 2 tes § 14 der Kreisordnungen für die Pro- vinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872/19, März 1881 (Geseß-Samml. S. 601) (eleg Damm. S. 155, 179), für die Provinz Hannover

vom 6. Mai 1884 (Gesez-Samml. S. 181), für die Provinz Hessen- Nassau vom 7. Juni 1885 (Geseßz-Samml. S. 193), für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 (Gesez-Samml. S. 217), für die

Nheinprovinz vom 30. Mai 1887 (Geseß-Samml. S. 209), für die rovinz Schleswig-Holstein vom 26. Mai 1888 (Geseßz-Samml. , 139) werden dur folgende Bestimmungen erseßt:

Diejenigen physischen Personen, welche, ohne in dem Kreise einen Wohnsiy zu haben, beziehungsweise in demselben zu den persönlichen Staatssteuern veranlagt zu sein, in demselben Grundeigenthum besißen, oder ein stehendes Gewerbe, oder außerhalb einer Gewerkschaft Berg- bau betreiben (Forensen), mit Einschluß der nicht im Kreise wohnenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesell- schaft oder einer Gesellschaft mit beshränkter Haftung, sind verpflichtet, zu denjenigen Kreisabgaben beizutragen, welche auf den Grundbesiy, das Gewerbe, den Bergbau oder das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden. ; Í

Ein Gleiches gilt von den juristischen Personen, von den KFom- manditgesellshaften auf Aktien und Aktiengesellshaften sowie Berg-

ewerkshaften, welhe im Kreise Grundeigenthum besitzen oder ein fiebendes Gewerbe oder Bergbau betreiben oder als Gesellschafter an dem Unternehmen einer Gesellshaft mit beshränkter Haftung theiligt sind. ;

Die Gemeinden und Gutsbezirke 11 Abs. 1) können die von den Mitgliedern einer Gesellschaft mit beshränkter Haftung nach den vorstehenden Absäßen zu entrihtenden Kreiéabgaben von der Gesell- haft einziehen. Üi 1

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Die Bestimmung des vorhergehenden Artikels gilt sfinnentsprechend au für die Heranziehung der Forensen und juristishen Personen zu den Amtsabgaben in den Hobenzollernshen Landen 9a Absahß 1 und 2 der Hohenzollernshen Amts- und Landesordnung vom 2. April 1873 (Geseß - Samml. S. 145)/2. Juli 1900 (Gese - Samml.

S. 228, 323). x i Art. 111. i Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1902 in Kraft.

Dem Gesehentwurf is folgende Begründung bei- gegeben : Nachdem das Reichsgeseß vom 20. April 1892 (R.-G.-Bl.

S. 477, neueste Fassung R.-G.-Bl. 1898 S. 846) die Form der Gesellshaft mit beschränkter Haftung geschaffen hatte, verlangte die Frage der Steuerpfliht der nah dieser Form gegründeten Gesell- schaften zunächst in den Gemeinden um so dringender eine Lösung, als die von jenen neuen Erwerbsgesellshaften betriebenen Unternehmungen einerseits ibren Betriebsgemeinden erhebliche Lasten verursachten. andererseits von den Veranstaltungen der Kommunen besonderen Nuyen zogen.

Von diesem Gesichtspunkte aus batte der Entwurf des Kommunal- abgabengesetzes in § 27 33 des Gesetzes) die Gesellschaften mit be- {ränkter Haftung in gleihem Sinne wie die Aktiengesellschaften, Aktien - Kommanditgesellshaften, Berggewerkschaften u. \. w. de Gemeindeeinkommensteuerpfliht unterworfen. Diese Löfung wurd indessen vom Landtage verworfen und an seine Stelle dasjenige Be- steuerungésvstem geseut, welchem die offenen Handelsgesellschaften unter- wotfen sind. Hiernach zieht der § 33 des Kommunalabgabengeseyes vom 14. Juli 1893 (Geseß-Samml. S. 152) nicht die Gesellshaften mit beschränkter Haftung, sondern die Gesellschafter und zwar als Ge werbetreibende in der Gemeinde, in weldher der Gesellschafts betrieb stattfindet, zur Gemeindeeinkommensteuer beran; weiterhin râumt der & 67 den Gemeinden zur Erleichterung der Steuereinbebung die Befugniß ein, die von den Gesellschaftern geshuldeten Einkommen- steuern von der Gesellschaft selbît einzuziehen

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Was die Heranziehung der Ge|ellschaften mit beschränkter Haftun zur Steuer in den Kreisen anbelangt, so ist eine solde nad der Fassung des § 14 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 weder binsihtlih der Zusbläge zur Staatscinkommeniteuer ch au bin- sichtlich der Zuschläge zu den vom Staat veranlagten Realsteuern er mögliht. Denn in beiden Beziehungen feblt es an der Vorausfeuun

der Eigenschaft der Gesellschaft als „juristi!@e rson* im

des § 14 al. 2 a. a. O. (Erk. des O.-V-G. vom 7. März 18

Entich. Bd. 29 S. 8). Ebenscwenig aber ist dur § 14 al. 1 a b

eine Heranziehung der Eescllschafter, abgeicden von den im Kreise wohnenden und wegen dieses Wohnsitzes gemäß §S G freisftcucr pslichtigen Gesellschaftern, zu den Umlag f Einkommensteuer oder RNealsteuern begründet. Denn da es an einer, {hon dur das zeit liche Audeinanderliegen des Erlasses der Arcisordnungen und d

neuen Gesellsedaftsform ausge Kreitordnungen fehlt, na% weleher, entipre des Kommunaladgadenge!eyes der dem

Zulassung der inm den Vorgange

Gesellschafter aus dem Gesellschaftsunternebmen zuflickende Antdeil am Gewinne cin Einkommen aus Geweidedetricd darttell!. und da

auch das Prinzip des Kommunaladgade

geiehliche Vorschrift, insbesondere nicht dur § 91

Kreitbesieuerung für anwendbar erklärt worden i

stehender Recht1prechung des OberverwaltungögeriSt

lieuer daran festgehalten werden. dak das Neidsgeeu vem A Ap S4 64

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12 die Geslellldalt und nicht die Ecelli@dakter zu Trägern des Gewerdebetriedes gemacdt bat. uvd dak folgewrele das Einkommen der Gelell\(dakter aus idrem Aultdeile am GEcellidaltögerrtnne G

kommen aus Kavitalvermögen darstellt, dessen Heraniedang unt Kreissieuer den Wohnsiy des Gesellicdafters im Krele verausGeyt \Entich. des O.-V.-G. a. a. O) Auslegung des Ÿ 14 ai. 1 des Kreisordnung schlicht ader nad dem ausdrückiiden Wertlaute des

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leiden in Verbindung mil H C und 10 d@leldnt Veraunedang des außerbalb 28 Krelles woduenten Geellidalters midi nur pox Krers

femménilieuer. sondern aus wur erd. u Geowerte i M

Gegen einen soliden Neediswusiand walien die erden Li denken od, well einecrselis die Steigerung dex Anforderung an di lemmunale Thdätiakcit der Kreise eine Befreiung leitungsdiger Gt deetddgeiellicdasten ven den Arcisadgaden edne weiteres 218 wngrredt ma eiiedeinen läßk und weil anderer teits dee Unternetmuagen * lder GSelellidalien in belonders enger Beriedena wu deu Anfialira und Yriftungen nidi nuit der Betiieddgemeinden leodern amd der Lietrteds freie eden Go kommi dinzu. dak die ia den Verdi tus en frineeogd degtündete seaerliede Gever agung dei Setellidaten mi deidräs Fer Le!tung cinen Yoreiz fdr dle Umwandlung Len Ctengeirizasten 2 e neue Gesellen ai, eile Ww1VUmi! —__ Mai 1999 dis Tude 1 in dex Merardte in A ller Leon L Weide Nele dle nee Sell GaliEera n ees iris

\dalitleden zur Zeit spielt, dere de Thalatde. dal ev alien Sti am | Leber 1000 a Preaes I

Berlin, Sonnabend, den 18. Januar

schaften mit beschränkter Haftung mit einem Gesammt-Stammkapital von 794 295 000 M. bestanden.

Dementsprehend ist in den Landtagsverhandlungen der leßten Jahre wiederholt dem Bedürfnisse einer geseßlichen Reform in der Richtung einer Heranziehung ter mehrgetahten Gesellschaften zu den Kreeislasten Ausdruck gegeben worden. (Sten. Ber. des Hauses der Abg. 1898 S. 2742 flg.; 1900 S. 3354, S. 5338.) Die gegen- wärtige Vorlage einer Novelle zu § 14 der Kreisordnung vom 13. De- zember 1872 und den entsprehenden Vorschriften der übrigen in der Monarchie geltenden Kreisordnungen entspriht der zustimmenden Hal- tung, welhe die Staatsregierung gegenüber den im Landtage ge- äußerten Wünschen eingenommen hat.

Da die Staatsregierung im Interesse einer möglichs s{leunigen Abhilfe des auf dem Gebiete der Kreis steuerung bestehenden MDiiß- stands glaubt, von einer Einbeziehung der Frage der staatlichen Besteuerung des Einkommens der Gesellshaften mit beschränkter Haftung in die Reform vorerst absehen zu sollen, so konnte, so lange niht auf dem Gebiete der Staatsbesteuerung eine Umgestal- tung erfolgt, auéschlaggebend für die Richtung der gesey- lihen WNeform betreffs des Kreis -Abgabenrechts nur der Vorgang des Kommunalabgabengesetzes sein, welches auf dem Gebiete der Gemeinde-Cinkommenbesteuerung die Gesellschaft mit beschränkter eing der offenen Handel sgesell@aft gleichgestellt hat. Wie die S8 91 flg. des Kommunalabgabengeseßes von dem Gedanken einer Annäherung des Kreisabgabenrehts an das neu geordnete Gemeinde- abgabenrecht beherrscht sind, so werden sih au fernere Verbesserungen der §§ 10 flg. der Kreiordnung an das Vorbild des Kommunal- abgabengeseßes anzulehnen haben.

_ Von diesem Gesichtspunkte aus genligte es, dur tie abgeänderte Fassung des die Forensalsteuerpfliht im Kreise behandelnden § 14 der Kreisordnungen zum klaren Ausdruck zu bringen, daß der nicht im Kreise wohnende Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleih einem nit im Kreise wohnhaften Gesellschafter einer offenen Handelsgesellshaft als Gewerbetreibender zu erachten und demgemäß im Kreise zu den Kreisabgaben heranzuziehen sei, welche auf Grundbesitz, Gewerbe oder auf das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden. Dadurh i} die gewerblihe Natur des Antheils eines solhen Gesellschafters an tem Gesellshaftêgewinne für das Ge- biet der Kreisbesteuerung überhaupt in genügender Weise gekenn- zeichnet; dies trifft in gleiher Weise für das Gebiet der Vermeidun

einer Doppelbesteuerung 16 Kr.-D.) in dem Sinne zu, daß au

dasjenige Einkommen, welches einem Abgabenpflichtigen aus der Be- theiligung an einem außerhalb des Kreises betriebenen Unternehmen einer Gesellshaft mit beschränkter Haftung zufließt, bei Feststellung des im Kreise zu veranlagenden Einkommens außer Betracht zu lassen ist.

Der zweite Absatz des Art. 1 dehnt den neuen Rechtésay auf die-

wegung in das Ausfuhrgeshäft, welches bis jeßt guten Fortgang Dent sodaß für die noch vorhandenen Vorräthe Besorgniß nicht esteht.

Für die neue Ernte war in einzelnen Gebieten der zu reihlide Negenfall nit günstig, doch scheinen die daran geknüpften Besorgnifie mehr und mehr zu \{winden.

Grnteergebnisse in Jtalien im Jahre 1901. Der Kaiserlihe Konsul in Mailand berichtet unterm 9. d. M. : __ Die Witterungéverhältnisse in der Saatperiode 1900/1901 hatten anfänglich durch die außergewöhnlihe Kälte, den starken Schneefall und die bis in den April hineindauernde Regenzeit eine Verzögerung in dem Wachsthum von Weizen, wie in der Aussaat von Vats und Reis zur Folge, die aber das Ernteergebniß nur wenig becinflußte. Die Hagelschläge im Mai haben in einzelnen Gegenden beträchtlichen Schaden verursaht, die Erträge aber im Ganzen nicht wesentlich beeinträchtigt. / Es wurden an Weizen, Mais und Reis die in den nachstehenden UVebersichten aufgeführten Vtengen geerntet :

jenigen Gesellschafter aus, welche niht phrsishe, sondern juristische Personen sind. Der dritte Absaÿ desselben Artikels dehnt die Vor- chrift des § 67 des Kommunalabgabengesetes auf tas Gebiet der Kreisabgaben aus.

Der Geltungsbereih des Gesezes entspriht demjenigen der Kreis- ordnungen, welche in Art. 1 aufgetührt sind. Für die Provinz Posen erbält die Novelle auf Grund des Art. V B. Nr. 3 des Gesezes über die allgemeine Landeéverwaltung und die Zuständigkeit der Ver- waltungs- und Verwaltun@kgerichttbebörden im der Provinz Pojen,

vom 19. Mai 1889 (Geset-Samml. S. 108) obne weiteres Geltung.

Ferner find dem Hause der Abgeordneten eum Staatsverirag zwischen Preußen und Lübedck treffend die Hinterziehung und Ueberhebung von Verkehrsabagaben auf dem Elbe - Trave : Kanal, vom 13. November v. J. nebst Bearündung, jowie

N-chweise über die Aus- und Einrangieru den Landagestüten des Staates im Kalender¡ahre 1901 und über die Betriebsresultate der Haupt- und Land- gestüte des Staates in denJahren 1897/98 bis schlicklih 1899/1900 zugegangen

Land- und Forstwirthschaft. Ernteerträgni Getreidebandel und Saa ta der Türkei

Der Kaiserliche Kersul Smuvrna berichtet unterm 10. d. M.:

J Nilavets Aïtin und Konia und den zum Vilavet Brufa achérenten D Nen Outhak und Afam-Karabissar wurden im R abre 1901 geerntet 5 Deer 3 000

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45 084 000) M4 Der Bestand an Webseln von 795 874 000 (1901

§66 341 000, 1900: 849 685 000) „A zeig? cine Vermirderung um 91 463 000 (1901 Is 230 000, 190 110 177 000) A unt der Besiand an Lombardforderungen mit 70 711 000 (1901: 75 289 00 | 1900: 84 480 000) #4 cine solle um 22 531 000 (1901 28 782 00 | 1900 22 874 000) A Auf diesen beiden Arilage?orten zuiammer | t also cin Rütgang um 113994000 (1901 127 012 00% 1900 133 051 000) M erfolgt. Die Position „Sornrítige Aktiva“ weist

p Las . A Abnahme don 2 d com Î wes Q * Betrag der umlautendern Noten mit

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patfiver Seite bat fd der ) 000 (1901: 1 205 04S 0K

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1900: 1154 208 000) A der Vorwoche gegenüber verringer! um 40 A (1A 104 150 O0 (an D 111 247 000) A und dic sonstigen täglid fälligen Verdindlichkriten (Girogutdaden) er ideinen mit 576 187 000 (1901 1 773 000 1900: O5 114 O00) A déder um 38 596 000 (1901: 4+ 2 843 000, 1900: -- 15214 000) A

! d O D - . H À, -__ m D | In Span n dur cme Erla des Fan» | Ministers vom W. v. M. der Negalienzoll auf die im Auslande hergeftellt vatpersonen Cin

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| (Aus den im Neidsamt des Innern zusammengestellten | „Nathriéten für Handel und Ind ufirie"

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Im Iabre 1901 fiat im Lambarger Hafen aus England | KeodleriSEe mit 1 119000 Hette Negtitertonner angr?ommen und war dis auf wel fleine Seele ots Deni. Die CodienteriSiEungz don England no§ Hamburg datîter 1900 mit 181€ Een darunter

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Héderankt errei. Im Jaubre 1901 Mi e wider | *reiliS Nies e immer dder als im Auhbre 16 (1E c | Sit 100 00 Tonnen) Keoblentrantvort eili ein ede er. | de\l des Tortingent zem Werkedr zwichen engllicher, und deutiSer Sten. Auber den Kellern SSen kamen im Zahre 1901 neÂ

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