1902 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Verbände entstanden ist, daß es auch im Interesse des Staats liegen muß, zur Erhaltung der Steuerkraft hier belfend einzutreten. Die Tabellen, welhe dem Geseßentwurf beigefügt sind, weisen Ihnen s\{chlagend nach, wie boch die prozentuale Belastung des einzelnen Steuerpflihtigen mit Kommunalabgaben im weiteren Sinne, mit Gemeinde-, Kreis- und Provinzialsteucrn, geworden is. Um nur einzelne Beispiele daraus bervorzuheben, möchte ih anführen, daß z. B. in der Provinz Ostpreußen der einzelne Steuerpflichtige im Verhältniß zu seiner Leistung an Einkommensteuer für die Provinzial- und sonstigen Kommunallasten 346 % aufzubringen hat (hört, hört !), in Westpreußen 371 0/6, in Posen 243 9/4. Dann ermäßigt si diese prozentuale Kommunallast allmählich, und fällt in der Rheinprovinz aber immer noch auf 167%. Dabei sind die Volksshullasten, die, wie Sie alle wissen, einen erbeblihen Theil der Kommunallasten bilden, gar nicht mit in Anrechnung gezogen, weil diese Volksschullasten auf zu verschiedenen rechtlihen Grundlagen ruben.

Der Geseßentwurf will nun hier helfend eingreifen, indem er die Ausgaben derjenigen Zweige der provinziellen Verwaltung, welche be- fonders erschwerend und belastend ins Gewicht fallen, auf dem Gebiete des Armenwesens und des Wegebaues zu ermäßigen bestrebt ift. Das Geseß will auf diesen beiden Gebieten die Provinzen ent- lasten, einmal um die fortschreitende bedenklihe Erhöhung der Armenlasten und der Provinzialauflagen im weiteren Sinne wirksam zu verhindern und thunlichst den Einzelnen zu entlasten. Das Gesetz will aber auch zugleih den Provinzialverwaltungen gewissermaßen Luft schaffen, damit dieselben in den Stand geseßt werden, andere hohe Aufgaben zu erfüllen, welche die gegenwärtige Zeit an sie stellt, denen gerecht zu werden aber vielen Provinzial- und sonstigen Ver- bandsverwaltungen augenblicklidh {wer wird.

Aus dem ganzen System der Selbstverwaltung der Provinzen ergiebt sich, daß dieselben berufen sind, auf dem weiten Gebiete der Wohlfahrtspflege, wie sie ih heute gestaltet hat, überall da werk- thätig einzugreifen, wo ter Einzelne zu s{chwach ist, das Jnteresse des gesammten Staates noch nicht in Frage fommt, wohl aber ein erheb- liches provinzielles Interesse vorliegt.

Die Provinzen und Verbände sind nit bureaukratische Ver- waltungskörper und nit nur berufen, die ihnen ausdrücklich über- tragenen Geschäfte zu besorgen, sondern es sind lebensvolle Gebilde, die überall selbstthätig einzugreifen haben, wenn es gilt, das Interesse der Provinzen, deren Wohl und Wehe zu fördern. Jch erinnere an die mannigfaltig gestalteten, aus Privatanregung hervorgegangenen Bethätigungen christliher und sittlicher Liebespflihten, an die Für- sorge für Arbeitsstätten, an Herbergen, an Wohlthätigkeitseinrihtungen aller Art, an den Schutz und die Pflege provinzieller Denkmäler u. \. w. Das heute vorliegende Geseh soll indirekt auch die Lösung dieser Auf- gaben erleihtern. Zugleih trifft das Geseß Fürsorge, daß die ge- wollten Erleichterungen au wirklich den kleinen Verbänden, den einzelnen Steuerzahlern zu gute kommen, indem es die Unterstützung des Staats im wesentlichen Maße durch die Vermittelung der Provinzen den kleinen Verbänden, den Kreisen und Gemeinden, zuführt.

Endlich will das Gese eine Härte auêgleihen, welche die früheren Dotationsgeseze für den Osten der Monarie geschaffen haben. Es ist seiner Zeit bei der ersten Dotation für die Uebergabe der Chausseen in die Verwaltung der Provinzen den Provinzen insgesammt einc Dotation ï von 19 Millionen Mark zu theil geworden. Davon sind 15 Millionen damals berehnet worden nach der Streckenlänge der Chausseen, welche den Provinzen übergeben wurden, die filfo*s{chon ausgebaut waren. Es hat sich dabei ergeben, daß damals erhalten haben pro Hektar ihrer Fläche : die Provinz Ostpreußen 0,40, die Provinz Westpreußen 0,35, die Provinz Brandenburg 0,35, die Provinz Pommern 0,45, die Provinz Posen nur 0,25, die Provinz Schlesien 0,53 m Chausseen, während die übrigen Provinzen sehr erheblich böbere Beträge bis zu 1,81 und 1,90 m Streckenlänge pco Hektar bekommen haben.

Dieses Verhältniß entsprah dem damaligen Stande des Chaussee- baues. Es erhellt aber von selbst daraus, daß damals das Wegenetz in den westlihen Provinzen bereits dichter und ausgebauter war als in den östlichen, und daraus wieder, daß nunmehr in den folgenden 25 Jahren die Baulast für Chausseen im Osten eine erheblih böôbere gewesen ist als im Westen (Abg. RNickert: Sebr rihtig!) Also die hohen Provinziallasten, welche der Osten aufzubringen hat, und die ih vorhin erwähnte, verdanken wesentlih dem Umstand ibren Ursprung, daß in diesen Provinzen die Anforderungen für den Chausseebau so wesentlih höhere waren, als das im Westen der Fall gewesen ift.

Zu diesem Zweck sicht nun der Entwurf vor, den damals gekommenen oder nah damaliger Lage der Weise cine Einbuße erleidenden Provinzen zu Hilfe 1u kommen durch eine Vertheilung von 2 Millionen Mark allein auf diese 6 Provinzen des Ostens. Das ist aber auch der einzige Unterschied, den das Geseu zwischen Osten und Westen konstruiert. Im übrigen glaube ih, dak die Verhältnisse in allen Landestbeilen ungefähr gleih sind. Auch in den anderen Provinzen ist heute noch das Bedürfniß des weiteren Aus- bauco des chausseemäßigen Straßenwesens dringend und bedarf der vollen Fürsorge der Verwaltung. Zu dem Zwecke ist zur Vertheilung unter alle Provinzen eine weitere Million Mark in Autsicht genommen.

Es find dann weiter 7 Millionen Mark bestimmt, welchbe den Zweck haben sollen, insbesondere die Armenlasten und das kommunale Wegewesen aller Provinzen zu erleichtern. Nach den Bestimmungen des Geseyentwurfs soll von diesem Betrage ein Drittel den Pro- vinzialverwaltungen zu eigener Verwendung überlassen werden, ¿wei Drittel aber den Unterverbänden, den Kreisen und den Gemeinden, zu theil werden. Diese Vertheilung ist der Wille des Gesetigebers und also im Geseh zum Ausdruck gebraht. Die Untervertheilung selbst ist den Provinzen überlassen, und zwar ist dieselbe durh Reglements, die selbstverständlich, wie grundsäglih Reglements uberhaupt, der Aufsicht der Staatsregierung unterliegen, zu besorgen. Es wird damit

die Selbstverwaltung der Provinzen genügend und ¡imeckentsrrecbent gewahrt.

zu kurz Verhältnisse nothwendiger

ausingleichen, cinen ¡u bringen, und s{lägt desbath in verzunehmea zu einem Drittel nach

anderen Maßstab zur Anwendung dem Gesey vor, die Vertheilung dem umgekehrten Verhältniß des

einzelne Belastung der Unter

stehen bleiben,

Landestheile meinen schädigt werden. rung8ziffer werden

weiteren Berathung,

den Staat zu stellen. besonders dankbar sein, mögliht hat, an den

hinauszuschieben,

haben namens unserer

von

eute nochmals endlih erfolgen muß. allgemein einen £ die Rede war. dessen ehrend mit einer Eingabe an

kommen.

durliest, Regierun der östlichen schr haben fih nun wirtbhschaftlihe

bedenklichst gung des Grafen von

Wenn der

ehrlichen Wir erkennen auch an, legung desscl ben F

find mit den 10 einversianden, den reten halten

Prinzip

Regierung dringend gesezes. Auch

Westen und

liegen allerdings durchreeg eine Ü machen

sollen bei wob!

meinden zu. reunde den M

nicht angemessen. D daß das Gesch den

an cine Kommission

im Nacht toti

Einfkommenê an Einfemmenîtcucr,

eft

ige Provinz, die pro Kopf der Bevölkerung die geringste

Verhältniß also foll zu einem Drittel maßgebend anderen Drittel foll der Saß maßgebend sein, der ausgemaht wird durch die Höhe der Kommunal- Verhältnisse zu dem Aufkommen an Einkommensteuer. [ne Verband son belastet ist wobei auch die de erbände mitgerechnet wird —, desto mehr hat die Provinz Anspruch auf die Fürforge der Gesammtheit und desto mehr wird sie an dieser Vertheilung theil nehmen.

Zu einem Drittel endlih \oll der Maßstab der Bevölkerung und dieser Maßstab ift ja ganz gewiß von besonderer Wichtigkeit und ‘ist in unseren Gesetzentwurf insbesondere deshalb aufgenommen, damit nit etwa die reicher bevölkerten westlichen sollten, fie sollten dur die Vertheilung ge- Gerade dur die Mitberücksichtigung der Bevölke, die stark bevölkerten Provinzen des Westens wieder den ihnen gebührenden Antheil an ter Vertheilungs\summe erbalten.

Diesen Grundsäßen entsprechend, niht ohne Verständigung mit den obersten Beamten der Provinzial- und Verbandsverwaltungen. Jh darf deshalb hoffen, daß in der wenn Sie den eben entwidelten zustimmen, größere Schwierigkeiten niht entstehen möchte insbesondere davor warnen, Wir müssen vielmehr der Finanzverwaltung daß sie troß der Ungunst der Zeit es er- Grundprinzipien des Gesepentwurfs auch in diesem Jahre noch festzuhalten, denselben niht auf weitere Zeit

und daß sie es ermöglicht hat, das Geseyß auch noch zum 1. Oktober d. J. in Wirksamkeit treten zu lassen, sodaß die Hälfte der ersten Jahresrente {hon in dem Rechnungsjahre 1902 an die Provinzen zur Auszahlung gelangen kann. warnen, an diese Neubewilligung nunmehr obligatorische Lasten der Provinzen zu knüpfen. Die

waltende Körperschaften. Sie werden wissen,

liegt, und es ist nit êrwünscht, die Provinzen bei diesem Anlaß nun noch zwangsweise mit Pflichten zu belasten, Zwee dieses Geseyes wieder in Frage stellen

Ich möchte endlih au davor warnen, Hause ih möhte sagen den Kleinkampf die andere zu führen. Sie sind sih alle bewußt, meine Herren, daß Sie hier nicht sind als Vertreter Ihres Wahlkreises und Ihrer Pro- vinz, sondern als Vertreter des ganzen preußischen Volks, welche das Staatswohl und das Staatsinteresse zu wahren haben; und ih meine, wenn Sie davon ausgehen, so werden Sie, den Grundzügen des Gesetzes befreunden. Wunsche, daß das Geseh den Provinzen und verbänden zu dauerndem Nuyen gereicht, die mindern und den Verbänden ermöglihen werde, auch auf anderen Gebieten provinzieller Wohlfahrt ihren hohen Aufgaben gerecht zu werden. (Bravo! rets.)

Abg. Freiherr von Nevthofen (kon .): Schon im Jahre 1900

debrand die Dringlichkeit der Prov LIOReN beta; wir hal au

Horror, Es war der Landeshauptmann von zu gedenken

wendigkeit zum ersten Mal ener 15 Millionen sind die östlichen Ÿ Herr Nichter ha damals in der Kommission gese man aber den von Herrn L ieht man, da

rovinzen durhaus ni seitdem die l Entwickelung Dosen . durch bie Ausdehnun ecêgleihen sind die Provinziallasten im Osten für das Meliorations-, das Korri enden- und das Armenwesen ganz erheblich, zum theil in fter Weise en

anderung der Armengeseße ausgearbeitet wird: sich dabei eingehend mit den lungen über den Arbeitetmangel gemachten i Fvorgelegte Geseyentwurf auch nicht annähernd den be- stehenden Kalamitäten abhilft, so begrüßen wir ihn troydem als cinen

Versuch, den dringendsten

in einer Zeit entschlossen hat, uth der Ueberschüsse im Staatshaushalt keine Nede mehr ift. Millionen und auch mit dem wir für cinen zwar etwas kompliziertén, aber ge- ( ey ist sorgfältig durchgearbeitet, und das der Vertheilung nach der Leistungéfähigkeit wird als ein Grundsay ausgleichender Gerechti Schullasten können in diesem berüc{sichtigt werden; wir bitten um die baldige Einbringung eines d wir wünschen bei Osten. Ueber gewisse in der Kommission Aufklärun des Ÿ 6 ist cin Theil meiner vertheilung bei den Kreisen in s gion edenen Kreisen sehr ulervertheilung bis in die Gemeinden oktligatoris scheint doch nicht ibe j M der Vertheilung nah dem Verbältai die in den Gutébezirfen werden, aber die aufgecfubrten prüfung bedürftig. In der Bevs der Naturalleistungen noch sehr gs denken trifft nicht nur für die Gu

as Geseh hat nah der angel, daß Nehrheit aber hält eine soldhe Rücksicht

ex Redner {ließt mit dem A Previozialverbänten wie Nutzen gereichen werde, und grentragt die Ucbertecif

von 21 Mi Aba, Graw (Zentr): Dec Bertlest

Î - Fo Freprranen, s

i iel h niht weniger als fünf verschiedene Ver- theilungsmaßstäbe vorgeschlagen waren, und daß die unsrigen von der lebhaft bekämpft

am hödhsten mit diesen Beihilfen bedacht

ist das Gesez aufgebaut,

Grundprinzipien werden. Ich höhere und größere Ansprüche an

Ih möchte auch

Provinzen sind und sollen sein frei ver- was in ihrem Interesse

die die wohlthätigen würden.

hier in diesem hohen der einen Provinz gegen

wie ih hoffe, sich mit Ih {ließe mit dem den sonstigen Kommunal- Steuerlast des einzelnen

tren von Jagow und orderung einer Erhöhung der en es aber für nothwendig darzulegen, dah eine sole Maßregel Vor sechs Jahren noh einpfand man wenn von dem Worte Dotation nur Röder, n bei diesem e Pflicht ift, der die Staatsbehörde auf die Staatönotb- ish hinwies. Bei der Vertheilung der rovinzen 1875 entschieden zu kurz ge- t gemeint, unsere Freunde bätten ja en und das verhindern können. Wenn idert erstatteten Kommissionsbericht

wurden, da von einer Benachtheiligung t die Rede sein könne. Wie Verhältnisse verändert! Welche speziell în Westpreußen und des Zuckerrübenbaues eingetreten!

ist

en. Wir freuen uns

1 deéhalb der Ankündi- osadowsfkv,

daß ein Gesetzentwurf zur Ab- lel wird; wir bitten aber dringend, bon diesem Hause 1899 bei den Verband- Vorschlägen zu beschäftigen.

Nothständen Abhilfe zu {afen daß die Staatöregierung sich zur Vor- wo von etner Wir Vertheilungêmodus

feit von E dankbar begrüßt. Die ey aus Verfassungégründen nicht aber au bei diesem Anlaß; L Sequllalien- der Beratbung keinen Kampf wischen Einzelheiten des Gesehes wird n gegeben werden müssen. Be ügl reunde der Meinung, daß die Unter: alt madhen follte Die Verhälinisse verschieden ; aber tall exforderlih. Nach den Motiven Î der Kommunallasien geroährten Naturalleistungen berüfichti t blen scheinen uns sehr der ad. derrichen über die Berrertbung Auffassungen, und dieses Be- zitfe, sern auch für die Ge» nu es nicht auch der Klein

ferung

ten

eben für die

mit der Erleichterung der Armenlasten und des kom wesens bin ih einverstanden. Mun S . von Eynern Gul): Der Finanz-Minister hat einiger Besorgniß dieser orlage zugestimmt, die den tat mit 10 Millionen belastet und der Minister des Jnnern ys für seine ustimmung dan ar sein. Zufrieden mit der Vorlage 2 nur die Konservativen zu sein, die hier leihten Herzens 10 F, ausgeben, während sie sonst immer auf die schlechte Fin hinweisen. Wir meinen, daß der Staat mit seinen großen p den hilfsbedürftigen Kommunen beispringen muß. Da die N, Ds E erfolgf, A E E. ans eg ir hatten on vor dret. Jahren beantragt, daß de en 50 Mitieaen Mark überweise; 4 Is ntrag angenommen und wäre danach auch in den beiden günstigen Etatsjahren verfahren worden, fo würden | die Komp [hon über einen Fonds von 15 Millionen Mark vertagen (N in der Vorlage gewählte Weg kommt au den edürfnis, Provinzen wesentlich entgegen. Die Ausscheidung der 2 Ta zu Gunsten des Ostens „aus den 3 Millionen für die Chausseen f uns angesichts der früheren Schädigung der östlichen Provinz] rehtigt. Auch sonst ist meine Partei mit den vorgeschlagene | wendungszwecken einverstanden. Dagegen haben wir Bedenken den „vorgeschlagenen Vertheilungsmodus; wir müssen prüfen # richtig gewählt ist. Der frühere Vertheilungsmodus „nah Un) Leuten“ ist verlassen und ein neuer konstruiert worden, nicht nad Bedürfniß der Allgemeinheit, fondern offenbar, um dem Osten weit-r entgegenzukommen. Theile des Rheinlandes und von N falen sind nothleidender als die Landwirthschaft im Often. der Westen einmal wieder in der Lage sein wird, dem Di Hilfe zu kommen, das weiß ih nicht.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Eynern hat im Einz seiner Ausführungen bemerkt: er könne es begreifen, daß es init der gegenwärtigen Finanzlage nicht leicht geworden sei, diese Yy miteinzubringen und damit den Staatshaushalts-Etat dauernd 10 Millionen zu belasten. Allerdings i\t mir das nicht leiht gewg wie ih das ja auch schon in meiner Etatsrede gesagt habe. Aly muß auch hier wiederholen, daß die Gründe, die für die alb Wiedereinbringung der Vorlage sprachen, meines Erachtens überwiy

waren und mit Necht die finanziellen Bedenken in den Hinter treten lassen konnten.

Meine Herren, wie lag die Sache? Es war durch die Allerh Stelle die Einbringung dieser Vorlage an den Landtag in der [s Session genehmigt, und nur durch den Schluß des Landtages wq Berathung niht mögli geworden. Es war für mich also die F ob ih die dem Lande bereits von der maßgebenden Stelle in Aus gestellte Wohlthat zurückhalten wollte, ob die finanziellen Beda fo schwer waren, um diesen Schritt zu thun, und da war ih nah pflihtmäßiger Prüfung der Ansicht, daß ih auch als vorsid Finanz-Minister den Schritt thun und die Vorlage mit einbri konnte. Jh bin auch jeßt noh der Ansicht, daß wir für 1909 vielleiht noch für eine längere Periode mit großer Vorsicht in u finanziellen Dingen vorgehen müssen, weil sich unsere ganze wi schaftliche Entwickelung nicht übersehen läßt und die wieder Eisenbahnen, Bergwerke und direkte Steuern maßgebenden Cir auf die Staatsfinanzen übt, und weil sich vor allen Dingen die Gestal! des Verhältnisses zum Reich in keiner Weise mit Sicherheit ü blicken läßt. Jch bin aber nah wie vor der Ansicht, daß diese günstige Gestaltung des Staatshaushalts.Etats vorübergehen n und daß im allgemeinen die Finanzlage des preußishen Staati gesund ist, um auch diese Mehrbelastung von 10 Millionen auf Dauer vertragen zu können.

Nun hat Herr von Evnern gesagt, sie hätten selbst {on t geshlagen, früher die 50 Millionen den Provinzen zu überweisen, wäre ihrem Vorschlag entsprochen worden, so wären die Prooir längst im Besitz von 150 Millionen, und es sei nur Herr von Migz gewesen, der niht an seine thesaurierten Säße hätte lassen. Meine Herren, o lag die Sahhe niht; es war r dieser Grund autss{hlaggebend, sondern der Gesichtspunkt, es eine durchaus unzweckmäßige Maßregel sein nun einfah den Provinzen 50 Millionen zu üüberwei und ibnen zu überlassen, was sie damit thun wollen. Wenn wir di große Ausgabe auf den Staat übernehmen sollen, dann mußten auch dafür Sorge tragen, daß eine organische Gesetzgebung erfol; und daß die Zweckte bestimmt wurden, für die die Mittel hergege werden sollten. Solange eine solbe organishe Gesetzgebung n möglich war, wäre es unzweckmäßig, den Provinzen einfa 90 Millionen jährli obne näbere Zweckbestimmung zu geben. Meine Herren, die Vorlage, die Ihnen unterbreitet ift, bedex eine weitere und überaus werthvolle Etappe in der inneren Ges gebung der leyten Jahrzehnte. Wir haben jeyt unge ein Menschenalter, seit die ersten großen Schritte in uni inneren Geseyzgebung geschehen sind, Schritte, für die die beiti Grundgedanken maßgebend waren: die Selbstverwaltung und | Dezentralisation, und ih glaube, wenn wir auf die lezten Jahrzeb: zurüblicken, so können wir nur sagen, dak troy mancher Män; diese Geseygebung ihren Zweck voll erfüllt hat und daß sie dem Lax! zum Segen gereicht hat. Nicht als ob ih annehme, dak ! Hoffnungen cingetroffen wären, dur die Gesehgebung würde ! Schreib. und Bureauarbeit vermindert, im Gegentheil ; aber die ga Befruchtung unseres politischen Lebens dur die Selbstverwaltung eine überaus große gewesen. Wir haben eine Fülle der Kräfte unse Landes in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen vermei und wir haben Kräfte gewonnen, die lroy ihrer Anspru nahme durch Berussgeshäfte bereit gewesen sind, si{ in t Dienst der Allgemeinheit, in den Dienst des Vaterlandes, in è Dienst der Selbsiverwaltung zu stellen, und ih glaube, dies ift großer Gewinn für unsere ganze innere Eatwickelung.

Meine Herren, ich möchte bei dieser Gelegenheit doh auch e dieser Bank aus all’ den Müänüern, die Jahrzehnte dindurh sich ü den Dienst der öffentlichen Interessen gestellt baben, aufrichtigen Ta (Lebhafte Zustimmung auf allen Seiten des Hauses.)

Was speziell die Ausgestaltung der Dotationen für die Provin

betrifft, so, glaube i, sind wir auch in der Beziehuno im allgemei in richtige Bahnen gewandelt. Es ift den Herren erinnerlich, daß di Bahn zunächst durh die Verotdaung von 1967 beschritten wurde. ti Kemmunalberband 2 Doetaticn

4 hâtte man damals

- übrigen Landestheile in Fluß zu bringen, eiñe Gesetzgebung, ‘die dur

die Gesehe von 1873—1875 ihre Regelung und Abschluß gefunden hat.

Wir haben dur diese Geseze, namentli dur das Geseß von 1875, den Provinzen ein großes Maß von Thätigkeiten, von Aufgaben überwiesen, die bisher als Thätigkeit, als Aufgabe des Staats be- trachtet wurden. Wir haben die Fürsorge für das Wegewesen, für Geisteskranke, für Taubstumme , für Blinde, die Unterstüßung der Landesmeliorationen und andere Angelegenheiten den Provinzen als eigene Angelegenheiten überwiesen derartig, daß die Rechte und Pflichten auf sie übergingen, daß diese Aufgaben mit gewissen Ein- shränkungen aus dem Gebiete der staatlichen Thätigkeit ausgeschaltet und den Provinzen zur eigenen Wahrnehmung überwiesen wurden. Wir haben uns sogar seitens des Staats einer Kontrole enthalten, ob die Mittel überall für den Zweck und in dem Sinne verwendet wurden, für den und zu dem sie seitens des Staats gegeben wurden. Es haben allerdings einige Provinzen, beispielsweise auf dem Gebiete des Meliorationswesens, niht in dem Maße die Mittel verwendet, als sie ihnen vom Staate überwiesen wurden. Andere haben allerdings erhebli}z mehr gethan, indem sie über die Staatsdotation hinaus das Landesmeliorationswesen unterstüßt haben. In Summa können wir sagen, meine Herren, daß das Vertrauen, welches die Staatsregierung - durch die Gefeßgebung von 1873 und 1875 in die Provinzen geseßt hat, vollauf gerechtfertigt wurde, daß die Provinzen die Aufgaben, die ihnen der Staat durch diese Gesetzgebung zugewiesen hat, mit Weitsichtigkeit und Opferwilligkeit ihrerseits zu erfüllen über- nommen haben. Jch darf Sie nur daran erinnern, meine Herren, wie beispielsweise in den drei Jahrzehnten sich die Fürsorge für Irre, Blinde, für Taubstumme erhöht und verbessert hat. Wer die Irren- häuser heutzutage mit denen vor 30 Jahren vergleicht, der weiß, wieenorme Fortschritte in humanitärem, christlißem Sinne nah dieser Nichtung hin gemacht worden sind, und meist ebenso, wie die Fürsorge für Taubstumme, Blinde und ähnliche Bedürftige infolge des Geseßes von 189 wesentlih gestärkt und verbessert wurde.

Ich will hier niht näher eingehen auf die Thätigkeit der Pro- vinzen in der Landesmelioration und möchte nur hinweisen auf ihre Thätigkeit auf dem Gebiete des Wegewesens und der Armenunter- stüßung. Das sind die Gebiete, auf denen die Provinzen in ganz be- sonderem Maße helfend eingetreten sind und für die in der That das größte Bedürfniß vorhanden war. Es ist ja aus den Materialien zu dem vorliegenden Gesetze ersihtlih, in welchem Maße die Kreise und Kommunen gerade durch die JInanspruchnahme für Wege- und Armenzwecke belastet sind. Wir haben infolge dessen mit voller Absicht diese Zwecke in das Geseß hineingeseßzt und wünschen, daß die neue, große Dotation ¿ur Entlastung auf diesem Gebiete dient und daß andere Zwecke niht hineingezogen werden. Deswegen möchte ih auch warnen, etwa eine Unterstüßung des Klein- bahnwesens hier hineinzubeziehen; weihen Sie von dieser Abgrenzung für Wege- und Armenzwecke ab, dann ist überhaupt feine Grenze zu ziehen, dann können die Mittel für alle möglichen anderen Zwecke verwendet werden, und wir erreichen niht, was wir wollen, gerade auf diesen beiden Gebieten Wandel zu hafen.

Es ist, wie der Herr Abg. Freiherr von Richthofen aus- führte, von einigen Seiten gewünscht worden, man möchte diese Untervertbeilung nur auf die Kreise beschränken und niht bis auf die Gemeinden gelangen lassen. Meine Herren, ih kann davor nur warnen und bin der Ansicht, daß, wenn wir etwas Wesentliches er- reihen wollen, wir bier bis auf die unterste Instanz, an die Gemeinde gehen müssen, jedenfalls uns wenigstens die Möglichkeit vorbehalten müssen, so weit zu gehen. Ich weise darauf bin, daß \ih die Ver- hältnisse hinsihtlih der Kreisbelastungen im Westen und Osten der Monarchie ganz verschieden gestaltet haben, daß wir im Osten enorme Lasten auf den Kreisen haben und es daker ein dringendes Bedürfniß ift, ihnen in erster Linie zu helfen, während die Belastung der Kreise im Westen lange nicht in dem Maße vorgeschritten ist. Wir haben leider ih spreche aus meiner Erfahrung als Regierungs-Präsident in Düsseldorf im Westen in den Kreisen lange niht in dem Maße ein kommunales Leben wie im Osten. Wir haben bei vielen Kreisen im Westen beispielsweise gar kein eigenes Wegewesen, und wir haben Kreise, die Kreitabgaben über- haupt nicht erheben. Jedenfalls ist die Belastung mit Kreisabgaben in den westlichen Provinzen unendlich viel geringer ih spreche nur im Durchschnitt als in den östlihen. Die Herren finden in den Materialien der Geseyedvorlage charakteristishe Daten, aus denen hervorgeht, daß beispielsweise in Ostpreußen 13 Kreise vorbanden sind, die mehr als 50 bis Kreisabgaben aufbringen, 15 Kreise, die 76 bis 160 9/9 Kreisstenccrn aufbringen, und sogar 4 Kreise, die über 100%/4 Kreissteuern zu entrichten baben Ganz ähnlich verhält es sih in Westpreußen, wo 6 Kreise mit 50 bis 75/6 belastet find, 12 Kreise mit 76 bis 100% und ein Kreis über 100 °%, während Sie son in der Provinz Sachsen keinen Kreis haben. der über 50 erhebt. Ebenso hat der Bezirkäverband Cassel nur einen Kreis, Westfalen nur cinen Kreis, und in der Rheinprovinz i kein einziger Kreis vorhanden, der über 50/5 Kreissteuern erbebt.

Schorn. daraus ergiebt sich, wie verschieden dic Verbältnisse sind, und wie ritig es ist, meines Erachtens, nicht bei den Krelsen Halt zu machen, sondern bis auf die Gemeinden zu gehen. Gerade die kleinen. durch das Armenwesen überlafleten Gemeinden sind mindestens in demselben Maße einer Abhilfe bedürftig wie die Kreise, und ih würde es deshalb für sehr bedauerlich halten, wenn man die ganz ausscheiden wollte. Die Provinzen haben es ja vollkommen in der Hand, nach Maßgabe ihrer Verhältnisse, die Untervertheilung zu regeln. Es i ihnen überlassea, die Reglements aufzustellen, und sle werden nad der Verschiedenheit des Osieas und Westens schon die richtige Linie zu finden wissen, um einerseits den Kretsen, andererseits den Gemeinden bebilflih zu sein.

Darf ich noh mit einem Wort auf das zurückommen, was Herr von Richthofen sage. Er erwähnte auch die Frage der Natural- verpfleguagöstationen. Er hat, soweit ih ihn 1ihtig verstanden habe, dieser Bestimmung in den Motivea eine etw zu welt gehende Deutung meines Erachtens gegeben. Es ift iu den Motiven nicht ausgesprochen, dah die Provinzen verpfll-hiet sind, diese Naturalverpslegungsslationen zu unterstüzen, sondere nur, dah fie dazu berechtigt find, die Mittel, die ihnen der Staat überweist, in dieser Richtung zu verweaden. Es kann da gar fein Zweifel sein, daß die Errichtung von Naturalberpilegungsltationen, 110n Arbeits- nachrcisitätlen und dergl. cia widliges Mittel i, um der Lierat mung entgegenzutreten, daß sie, sei es unter den Eesiehitpunkit dex Orts- armenpîlege, sei es unter dea ter Landarmenpilege fallen, dai daher

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sowohl die Gemeindén, denen die Mittel {ließli überwiesen werden, als auch die Provinzen selber in der Lage sino, die Mittel der neuen Dotation hierzu zu verwenden.

Ich möchte mich heute darauf, ob es zweckmäßig ist, den Weg der Gesetzgebung hinsichtlich der Verpflegungsstationen zu betreten, nicht näher einlassen, mahe aber für meine Person kein Hehl daraus, daß es mir nit ohne Bedenken zu sein scheint, auf diesem Gebiete, wo meines Erachtens die Gemeinnügzigkeit, die Opferwilligkeit, die Freiwilligkeit das Entscheidende sind, mit einem Zwange vorzugehen. Aber, ich glaube, daß es richtig ist, daß die Provinzen die Mittel, die ihnen hier entgegengetragen werden, au verwenden können, wo nah Lage der Verhältnisse eine Unterstüßung der Wanderarbeitsstätten und Arheitsnachweisanstalten geboten ist.

Dann hat Herr von Eynern den Maßstab, der der Vertheilung zu Grunde liegt, angefohten und hat davon gesprochen, es sei die Monarchie in zwei Hälften getheilt. Das ist doch wohl etwas zu stark ausgedrückt; denn diese Spaltung der Monarqhie in zwei Hälften besteht ledigli darin, daß dem Osten oder den wirthschaftliÞh \{chwächeren Provinzen 2 Millionen von den gesammten 10 Millionen vorweg überwiesen werden, zum Ausgleich der Nachtheile, die sie hinsichtlih des Chausseebaues durch die. Geseß- gebung des Jahres 1875 erfahren haben.

Im übrigen, meine Herren, bevorzugt der Gesetzentwurf, der Vertheilungsmaßstab, nicht irgendwie den Osten an sich gegenüber ‘dem Westen, sondern das Entscheidende ist die Frage der Leistungsfähig- keit bezw. der Leistungsunfähigkeit, ohne Nüksicht, wo diese vorhanden ist. Jch glaube, meine Herren, das ist doch in der That der richtigste Vertheilungsmaßstab, den man finden kann. Es ist ja diese Frage des Vertheilungsmaßstabes auf das Allergründlihste erwogen worden und in zweimaligen Konferenzen, an welchen # ämmtliche Landes-Direktoren theilgenommen haben, erörtert worden, und auch die Landes-Direktoren der westlihen Provinzen haben si mit diesem Vertheilungsmaßstabe, wie er dem Geseße zu Grunde liegt, im allgemeinen einverstanden erklärt. Wenn der Staat si dazu entshließt, mit Rücksicht auf die Belastung durch Armen- und Wegebauwesen, derartig große Summen herzugeben, so hat er in der That ein dringendes Interesse daran, zu wissen, daß die Unterstüßung dahin kommt, wo die Bedürftigkeit vor- handen ist.

Nun frage ih, wie kann die Frage des Bedürfnisses, der Be- dürftgkeit, am besten ermittelt werden? Nah sehr ein- gehenden Erörterungen find wir zu, der Ansicht gekommen, daß der Modus, den wir Ihnen vorgeschlagen baben, diese Auffassung am meisten berücksihtigt. Die Leistungéfähigkeit oder Leistungsunfähigkeit wird am ersten dokumentiert dur einen größeren oder geringeren Grad der Leistung in s\teuerlicher Beziehung. Die Einkommensteuer in der vollendeten Neubildung, die wir haben, ist der beste Gradmesser für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen oder auch der cinzelnen Gesellshaft. Sinkt die Leistungsfähigkeit des Ein- zelnen unter ‘das durchshnittliße Aufkommen der Monarcie, so ist es ein Zeichen, daß die Leistungsfähigkeit des Betreffenden überhaupt vermindert is, während, wenn das Steueraufkommen das durh- s{nittliche Aufkommen übersteigt, im allgemeinen dies ein Beweis er- höhter Leistungsfähigkeit ist. Deswegen ist der erste Modus gewählt, wie ihn § 2 des Geseyes enthält. Das geringere Aufkommen an Steuern allein beweist aber allerdings die Leistungsunfähigkeit noch nit, sondern das geringe Aufkommen an Steuecn wird dann erst in der That zur Leistungsunfähigkeit, wenn zu diesem geringen Steueraufkommen noch ein sehr erhebliher kommunaler Druck hinzukommt, wenn also die Provinziallasten, die Kreislasten, die Kommunallasten einen {on an sih nah seinen steuerlichen Leistungen s{wachen Zensiten oder {wachen Verband treffen. Deêwegen ist zu dem umgekehrten Verbältniß des Auf- kommens an Staatssteuern das direkte Verhältniß der Belastung mit lommunalen Abgaben hinzugetreten.

Daß endlich die Bevölkerungsziffer berücksichtigt werden mußte, um niht den kleinen Verband ebenso hoch mit Renten zu verscben wie den ganz großen Verband, das ist selbstverständlich, und desbalb ist die Bevölkerungäzffer als dritter Vertheilungömaßstab hinzugefügt worden

Wir werden uns ja lber diese Punkte in der Kommission cin- gehend unterhalten, und ih hoffe, daß au Herr von Evnern si vielleicht persönlich davon überzeugen wird, daß dieser Vertbeilungs- maßstab doch der rihtige isl, Wir würden ibm sebr dan!bar sein, wenn er seinerseits etwa einen anderen vorschlagen wollte; aber wir haben die verschiedensten Maßstäbe durchgerehnet, und i vermutkbe, es würde ihm ebenso gehen wie uns, daß wir diesen immer noch als den billigsten und den Verhältnissen am meisten Rechnung tragenden gefunden haben.

Meine Herren, ih glaube mih auf diese Ausführungen be- s{räufen zu fönnen. Wir sind den Weg des Dotationtgesetcs von 187% in der Vorlage weiter geschritten, und wir schreiten ibn au in deim Sinne weiter, daß wir den Provinzen diese sehr erheblichen Mittel hingeben und ihnen ohne cine nähere staatliche Einwirkung als die Genehmigung der Beschlüsse und ter Neglemeats die Verwendung derselben frei überlassen. Es ist ja, wenn ih so sagen darf, für den Staat eine gewisse Entsagung, dak er nit direkt diesc Mittel an die Kreise und Gemeinden 2c. giebt, daß er nicht direkt als dec Wobl. thäter auftritt, soadern daß er einfach diese Mittel den Protinzen übergiebt, die ihrerseits zun die sehr angenehme Rblle der Wokl- thâter den einzelnen Kreisen und den cinzelnen Gemeiaden gegenüber spielen fönnen und spielen sollen. Allein, meine Dexren, wie wir don der Gesehgebung des Jahres 1875, von der freien Befugniß der Provinzen, von dem vollen Vertrauen, das wie den Provinzen in dieser Gesehgebung ausgespröthen haben, nicht ab- weichen wollen, weil, wie ih hon im Eingange meiner Auêtudrungen bemerkte, die Erfabrungea, die wir mit unscrer Geseygebunz gemacht haben, durchaus günstige sind, so legen wir auch diese iehr bedeutende Summe vertrauensvoll in die Hände der Previnzen und siad übetzeugt davon, daß fie auch diese sehr großen Mittel verwenden werden im ÎInter-esie der Entwickelung der Wohlfahrt, im Juteresse der Allgemeinheit ia

Me ive vettreticsa. nd Vorlage den

der dot-

dexen abe ter

dert und 1572,

wel au E u erst seit dem

auens würdig gezeigt ist. edanke, zu Die bracht werden,

Der neue

da, wie der

dieser Dotation noch eine

verschieden, im Osten ist

Wenn die ü wird es vielleicht

Abg. Ell {lage vorzuziehen, den at. Wenn er damals

wir ja bei der lex Huen um eine dauernde Hilfe.

würde es bedauern, Gerechtigkeit hin Vertheilungsmaßsta wäre, und ih würde geographische Abnei g \charfen politischen

ih hier um die

den De zu fällt. Fch wi

und wollen vor allem meiden. Wir begrüßen Schuld, die FoBuen sind die öftli

daß der für den

mehr zu erreichen, und rungen fernhalten. Die

Worten des Minis einverstanden erklären.

geändert wird. 5 Abg. Funck (fr.

Regierung gewesen, daß

den Provinzialbehörden des Vber-Präsidenten u

—_

der Kommissionsberathu mildern. l Abg. Dr. Krause (

als er, aber mit dieser würde von uns vor drei

entrourf erft in ¡weiter L Nothwendigkeit für da

vinzialaufgaben haben

durchaus zutreffend,

leistungsfädigeren und ift __ ganz natürlich sicht der Oîten gerade

Weiten mnen noch be also als Regulator und leistungtshwachen Staats, Theile zurückgeht sah wie den Freunde aus dem Weste billlih zu sein. wir

vertdeilun dor der fich þi : Ich doe, das das Gese

Abg. De. Oftrop (

mcñung der B gewerbliche Ea munalen 1

G d( Abg. gapad.

E —— dic Staatsdilfe

citet werde | icin

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_Bei E)

dem Gebiete

S z Erlaß dieser

zu selbständigen kommunalen Körpern herangenachsen, welhe große Gebiet der A E übernommen ja ih aben, welches ihnen entgegengebracht worden

len an den überwiesenen Dotationen rleihterung in den kommunalen Aufgaben muß bis dorthin g 1 wo die Last wirklih am drückendsten ist, nämli in die Kreise und Gemeinden. dur provinzielle Reglements : inanz-Minister mit Ret hervorhebt, die Versi heiten in den Provinzen groß sind. i wird es aber bei dieser Gelegenheit niht abgehen. Es bleibt auh fas ha

Kreise und niht der Provinz. wendungen e diesen Zwoeck

möglich sein, den

eine Zulage zu geben. Die Hauptsa viel zu ändern, damit sie hnell vera lers (fr. Vgg.):

wir gegen denselben gestimmt haben, weil ke die Verwendungen getroffen waten._ vinzen niht von Zufälligkeiten abhän

Vertheilungsmodus gewählt hat,

nit noch solche geographif, : p bige) Ausgleichung einer früheren Ungleichheit, der Osten ift an sih bedürftiger. Man kann nit eine E Staats- und P ziehen, aber jedenfalls gehört es zu

nicht sagen, daß der Theilen meinen Wünschen entspricht, aber wenn es ihn oen bloc anzunehmen, so würde 4 dafür stimmen.

Abg. GETIGEET vonMaren fonfs.): us Westen wollen an dem Zustandekommen des Gesetzentwurfs mitwirken -

en Provinzen thatfählich bena der P yar pru ing! uns im Westen,

en vorge 4 auch erhalten bleibt. Ob die 10 Millionen für die Zukunft ausreichen werden, um alle Zwecke zu erfüllen, apt a noch Anforderungen werden in Zukunft no sen.

Untervertheilung auch bis zu den Gemeinden zu gehen, fo fnisters gewahrt bleiben, und damit kann man

deren wir nit entbehren können, : prüft werden; ih wünsche aber nit, daß an den

im Osten gesckaffen hat. der Selbstverwaltung weniger zu entspreen.

Osten und Westen treiben wollen ; ih bin zwar etwas anderer

zu verdindern, Meine anderen

der Selbîtverwaitung dienen wird.

die Vorlage, deren Beseitigung er jedoch von der Er hâtte gewünscht, daß

der Selbstverwaltung leser Gesege find vie

des Ver-

die Kreise und Gemeinden mit theilnehmen | ist durchaus Lytig. ge-

Die Untervertheilung erfolgt besser als dur E T angen,

ens Ganz ohne Kontrole des Staats

große Kommunallast bestehen, und des

muß darauf gesehen werden, daß die Kreise und Gemeinden sparsam wirthschaften und die erhaltenen Summen nicht fals verwenden. Die Rechtsverhältnisse in Bezug au

die Chausseen sind in den Provinzen au von Chausseen vielfach ache der Es wäre deshalb erwünscht, die Ver- im Gesey noch näher zu präzisieren.

der

erwiesenen Summen nah 10 Jahren revidiert werden,

zu kurz gekommenen Provinzen e ist, an der Vorlage nicht so schiedet werden kann. Die Vorlage ist jedenfalls dem Vor- Herr von Eynern vor drei Jahren gemacht einen folchen A gestellt hätte, würden ne Bestimmungen über Man darf die Etats der Proa ig Res, Die Folgen haben e gesehen. In der Vorlage handelt es sich Sh freue mi, daß ‘die Vorlage einen dem man zustimmen kann.

wenn nun dieser Modus erst wieder auf seine wie würde; denn es kann überhaupt keinen geben ,

der in jeder Beziehung gerecht es bedauern, wenn bei der Prüfung die mit hineinspielen würde. Wir dürfen in die

e N zwischen Oft und Een

en Rücksichten hineinwerfen. Es handelt

harfe Grenze zwischen verhindern, IQLER Theil in Dürftigkeit ver-

E in allen seinen

ih darum handelt, olß eine Freunde aus dem ne Spaltung zwischen Westen und Osten ver- die Vorlage mit Freuden; es ift eine alte zu entlasten. Bei der früheren Gesetzgebung theiligt worden. Abex arauf zu halten, ehene Antheil an der Dotation ihm

nit übersehen; die Aber heute ist nit wir werden uns deshalb von weiteren Forde- Freiheit der Provinzen, in Deus au die

nach den

hend Mia In einer eingehenden Kommissionsberathung, wird die Das ausreichend ge-

inzelheiten zu viel Volksp.): dem be-

Es ist ja beretigt,

nachtbeiligten Osten besonders zu helfen; aber es ist eine Schuld der

sie feiner Zeit nicht leistungsfähige ände

Bedenken erregt der § 7, wona der von aufgestellte Vertheilungsplan der Genehmigung nterliegen soll. Das scheint mir eine Ver-

s{ärfung gegenüber dem Geseß von 1875 zu sein und dem Gedanken

Ich hoffe, daß es in ng gelingen wird, diesen Punkt wenigstens zu ischen

einung

Annahme würde man ibm Unrecht thun. Es Jahren nicht eine rein me de

nl.): Herr von Eynern hat keinen Keil

von 50 Millionen, sondern eine organische Regelung vorgeschlagen. Die finanzielle Lage des Staates kommt au für mich bei diesem Gesey-

inie in Betracht; es fragt fich zunächst, ob eine s Eingreifen des Staates vorliegt. Als cin

organisches können wir aber dieses Geseg nicht ansehen; denn die Pros

fich in den Provinzen verschieden entwickelt.

Daß; der Zuschuß nach der Leislungsfäbigkeit bemessen werden soll, ift und daß dadurch cin Gegensa

zwischen den den leistungsshwachen Landestheilen entsteht, und ebenso natürlich ift es, daß in dieser Hin- sih vordrängt. Die statistischen Zahlen über

die Steuerleistungen geben ja ein plastisches Bild davon, daß der

deutend leistungsfäbiger ist. ¡Der Ge muß: wirlen zwishen den leistungsfähigeren Theilen; ebenso ist es Aufhe des daß die Leistungsfähigkeit einiger Freunde den einen Grund- immer gleich hoch gehalten. Meine n siad daher immer bereit gewesen, dem Often bedauern aber, daß von anderen Herren i

Often micht dasselbe Gefühl dem Westen ent. cs sich dei der Kanalvorlage gezeigt hat wm einzelacn will ih mi nicht cinlañßen.

Herrn von Evaern gelingen wird, einen gerehteren M als den, welcben die Vorlage vorschlägt gelingt, so stimmen wir doch Alle für die Vorlage. Für die liegt cine gewisse Kontrole schon in der Oeffentlichkeit, ja alle Verhandlungen im

Ich glaube u

aber wenn das au Unter-

ovinzial-Landtag abípi -— -— Piores er li ctne pon Bedeusdn gegen man auh die Gewerbeiteuer der Be- A Dee Fee è erwidert, das die f. eun ait allein bei der femme

y nicht zur (

der Beurthcilang

Aafgaden ivo e R V m R A fomme die Boclage zun siande, fle werde dem e de S 7 danider

(nl.) spricht seine Freude E L

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