1902 / 32 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

unabhängige Aerzte gelten können. Die genannten Aerzte ständen nur mit den Knappschaftsvereinen, “von welchen fie angestellt und besoldet würden, in cinem Vertragsverbältniß ; auf ihre An- stellung u. \. w. hätte die Berufêgenossenschaft nicht den geringsten Einfluß, zumal da die Mitglieder der Vorstände der Berufs- genossenschaft andere Personen seien als die Vorstandsmitglieder der Knappschaftsvereine, und bei der Verwaltung der Knappschafts- vereine nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer betheiligt seien. :

Das Reichs-Versicherungsamt hat, soweit ermittelt, erst einmal Gelegenheit zu ciner Entscheidung der Frage gehabt, ob neben dem behandelnden Knappschaftsarzt auf Antrag noch ein anderer Arzt zu hören sei, und zwar handelt es sich dabei offenbar um den von dem Abg. Hoh bemängelten Fall. Die Sektion VI (Tarnowiß in Oberschlesien), über die sich der Bergmann Prudlo in Michalkowiß beim Reichs - Versicherungsamt beschwert hatte, ‘hat mit den Knappschafts - Aerzten in einem Schreiben vom 18. Mai 1900 die Honorarsäßze für die Gutachten über Unfall- verlekte für das erste Gutachten 6 F, für jedes weitere in derselben Unfallsache 3 4 vereinbart. Bei diesem Sachverhältniß hat das Reichs-Versiherungsamt in seinem Bescheid vom 21. Mai 1901 ein Vertragsverhältniß im Sinne des § 69 Abs. 3 des Gewerbe- UnfallversiWerungsgeseßes zwischen den Berufgenossenschaften und den Aerzten der Knappschafts-Lazarethe niht anerkannt, jedoh dem Sektionsvorstand empfohlen, in Fällen, in denen neben dem Arzte des Knappschafts-Lazareths noch ein anderer Arzt als Behandelnder gelten kann, Anträgen auf Vernehmung dieses Arztes stattzugeben. Der Vorstand der Sektion Tarnowiß wird demgemäß ver- fahren. Meine Herren, ich hoffe, daß recht bald ein weiterer derartiger Fall zur Entscheidung an das Reichs-Versicherungs- amt fommt; denn der Ansicht bin ih allerdings, gegenüber der klaren Bestimmung des Geseßes muß es vermieden werden, daß der un- “parteiische Arzt, auf den der Unfallverleßte gegenüber dem Vertrauens- arzt refurrieren kann, in den Verdacht kommt, in irgend einem Ab- hängigkeitsverßältniß zur Berufsgenossenschaft zu steben. (Sehr richtig! links.) So will es das Gesetz. Im vorliegenden Fall ist das Neichs- Versicherungsamt der Ansicht gewesen: der Arzt ist unabhängig, er ift Kassenarzt der Knappschaft, nicht der Berufsgenossenschaft. Die Be- rufsgenossenshaft hat für den Fall, daß er Gutachten abgiebt, ihm nur bestimmte Honorarsätze zugebilligt, und hierin hat das Neichs- Versicherungsamt ein Vertragsverhältniß, ein Abhängigkeitsverhältniß nicht finden können.

Abg. Franken (nl.): Den Ausführungen des Staatssekretärs hinsichtlich der Beaufsichtigung der Berufsgenossenscbaft muß ih durch- aus beitreten. Die Kapitalsabfindung ist in Rheinland-Westfalen nit Sitte und kommt in der Knappschafts-Berufsgenossenschaft nicht vor. Die sachverständigen Angaben meines Kollegen Hilbck werden dem Hause wohl gláubwürdiger vorgekommen sein als die Ausfälle des Herrn Stadthagen. Die s\taatlihen und \tädtishen Baumeister wetden \{chon polizeilich angehalten, für die nöthigen Unfall- verhütungsmaßregeln bei den Bauten Sorge zu tragen. Die Unfälle werden an Zahl wieder abnehmen, wenn die Verhältnisse erst wieder stabil geworden sind, die Novellen sich eingelebt haben werden. Die Angriffe auf die Unternehmer nehmen wir mit ruhigem Gewissen hin, denn unser Verantwortlichkeitsgefühl is ein ganz anderes, als sich Herr Stadthagen vorstellt.

Abg. Stadthagen bestreitet, daß er übertrieben babe. 13 Vor- sitende von Berufsgenossenschasten hätten gegen das Geseh aus ihrem Ghrenamt Bezüge bis zu 16000 M erhalten. Wenn auch der Fall Felish auésch(eide, so blicben immer noch 12 Fälle übrig. Es gehört, fährt der Redner fort, wirklih viel dazu, ih hier hinzustellen und sich siltlih zu entrüsten, weil ih in einem Falle geirrt habe, und zu thun, als ob ih wer weiß wie Unrecht hätte. Herr Oertel hat gezeigt, daß er wirklih eine \{laflose Naht gehabt hat. Jch habe im vvrigen Jahre auésdrücklich gesagt, das und das ist mir mitgetheilt worden, und ih fordere die Regierung auf, darüber eine Unter- sfuhung anzustellen. Das war mein gutes Neht. Und nun spricht man über Verdächtigungen des Herrn Felisch. Die Vorwürfe, die von konservativer Seite in dieser Nihtung gegen mih geschleudert worden \ind, lassen mich kalt. Ih nehme das nicht ernst. Wenn in den anderen 12 Fällen keive Untersuchung stattgefunden hat, so läßt das einen Scbluß zu auf den Ernst der sittlihen Entrüstung jener Herren. Der Vorsitzende des Neis+-Versicherungéamts hat die Pflicht, die Gesetz gebung anzurufen, damit Beschllisse verhindert werden, welche tem BVor-

ißenden mehr als 1000, Entschädigung zubilligen. Jst die Erhöhung | des Gehalts des Herrn Hahne von 12- auf 16 000 A bestätigt worden? |

Bedauern muß ih, daß man hier den Dr. Blasius, den der Staats- sekretär hat fallen lassen, gelobt und verherrlicht hat. Der Abg. Dertel {eint die Tiefe der Anschauung des Dr. Blasius gar- nit verslanden u haben. Ih habe niht verallgemeinert, wie mir Herr Moesickde vorwarf, und den Aerztesltand im allgemeinen angegriffen. Ich habe meine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß noch niht das chrengerichtliche Verfahren gegen Dr. Blasius eingeleitet ist. Der Fall Blasius ift niht der einzige, der zeigt, daß die Aerzte zu Hausknechten der Unternehmer degradiert werden. Allerdings sind die Berufsgenosfsenschaften nicht an das Gutachten der Vertrauentärzte geseßlich gebunden, aber sie halten sich daran. Nehmen Sie „an, der hohverehrte Abg erlitte cinén Unfall, an er den vollen Schadenersay erhalten, eventuell würde er nicht von Mitalietern des Hauses zu wählen.) Der Arbeiter das nicht, und Dr. Sprengler hat ganz ret mit seinem Aubsspruh: Die Vertrauendärite sind tazu da, tie Renten berabzudrücken. Thut ein Vertrauensarzt nicht, wie die Bervfögenossenschaft will, so liegt er aus der Berufégenofsenaschaft hinaus. Redner nimmt dann dic von ibm gegebene Statistik îin Shuy und wendet sih gegen die Ausführungen des Abg. Roeside.

Persönlich bemerkt Abg. Dr. Dertel (kons.) lich hervorgehoben, daß gehaltähnlihen Dingen durch cinen ehrenamtlichen Vorsitenden Berussgenossenschast durhaus mißbillige Das Dre. Blasius zu glorisizieren, ist mir nicht im Traum eingefallen. Ich habe es entschieden mikbilligt, daß cin Arzt auf Kosten der Arbeiter die Geldinteressen ter Berufsgenessenschafien wahrnimmt und die Lebensintieressen der Arbeiter nicht berücksichtigt. Im übrigen ver- ichte ih auf den Versuch einer Versläntigung mit dem Abg. Slakt- Vonam: daran if mix auch niht das Mindesie gelegen

Ich habe ausdrück-

Bei den Ausgaden für die Remunerierung von richterlichen Beamten als Hilfskräften des Reichs-Versicherungsamts regi der

Abg. Dr. Stockmann (Rp.) die Erhöhung der Remuneration auf 1500 M an, wie sie auh die nihistänzigen Müilglieter des Reichs- Versicherungsamis erhalien. Auch sollte diese Remuneration für pensiontsähig erklärt werden

Direltor im Nei&s- Schayamt Twele: Das Reichsamt tes JFünern hai dieiem Wunsche schon beim Etat für 1902 Rechnung trâgen wollen, ist aber bei dem Reichs-Schoyamti damit nicht durch- gedrungen.

Das Kepitel des RNeichs-Versicherungsamts, die Ausgaben für die Physikalish-tehn ische Neichsanstalt und für das Kanalamti werden bewilligt

Darauf wird um 6 Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Außerdem Marine-Etat.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

20. Sißung vom 5. Februar 1902, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Heranziehung zu den Kreisabgaben. ;

“Nach demselben sollen die Gesellschaften mit be- shränkter Haftung zu den Kreisabgaben herangezogen werden unter Abänderung des die Forensalsteuerpfliht im Kreise behandelnden § 14 Ver Kreisordnung, und zwar sollen nah dem Vorgange des Kommunalabgabengeseßes die nicht im Kreise o nedeA einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft mit beshränkter Haftung gleih den nicht im Kreise wohnenden Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellshaft für Gewerbe- treibende crachtet und demgemäß im Kreise zu den Kreis- abgaben herangezogen werden, welche auf Grundbesiß, Gewerbe

oder auf das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden.

Abg. Hausmann (nl.): Der Geseßzentwurf E einem vom Hause wiederholt ausgesprochenen Wunsche und deckt sih mit dem Beschlusse unserer Gemeindekommission. Die Steuerfreiheit der Ge- sellschaften mit beschränkter Haftung kommt daher, daß die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch das Reichsgeseß erst nah dem Erlaß der Kreis-Ordnung eingeführt worden ist. Es ist aber eine gerechte Forderung, - daß die Gesellschaften mit be- chränkter Hastung zu den Kreisabgaben mit herangezogen werden. Es giebt in Preußen 2400 solhe Gesellschaften, und eine ganze Neihe von Aktiengesellschaften hat sih in Gesellschaften mit beshränkter Haftung umgewandelt, um ih der Kreis\teuerpfliht zu entziehen. Es ist richtig, daß die Regelung der Staatseinkommen- \teuerpfliht dieser Gesellshaften niht in den vorliegenden Entwurf mit hineingezogen ist, weil sonst die Erledigung der Sache erschwert worden wäre. Ih habe gegen die Fassung des Entwurfs nichts ein- zuwenden und würde mit ter Annahme auch ohne Kommissions- berathung einverstanden sein. Wird die Kommissionsberathung von anderer Seite gewünscht, so würde ih dem nicht widersprechen.

Abg. Winckler (kons.): Namens meiner Freunde . spreche ich unsere Befriedigung über die Vorlegung dieses Gesetzentwurfs aus, der den Wünschen des Hauses entspricht. Wir stellen uns auf den Boden der Vorlage, legen aber doch Werth auf cine Kommissionsberathung. Hier, wo es sch darum handelt, das System dieser Besteuerung, bei dem sih in Bezug auf Kommunalabgaben in der Durhführung gewisse Disharmonien und UÜnzuträglichkeiten herausgestellt haben, auf die Kreise zu übertragen, balten wir es dech für nöthig, dieses System in einer Kommission von neuem zu prüfen, und ih beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission.

Abg. Dr. Iderhoff (fr. kons.) äußert gleichfalls cinige Be- denken, obwohl er mit dem Prinzip der Vorlage einverstanden ift, und stimmt der Ueberweisung an die Gemeindekommission zu.

Abg. Dr. Crüger (fr. Bolkép.): Die Beschränkung der Vorlage auf die Kreisbesteuerung is ein Fehler, die Regierung hâätte- ganze Arbeit machen und überhaupt die Steuerpfliht der Gefell \haften mit bes{ränkter Haftung einer Prüfung unterziehen sollen. Die gleihe Behandlung dieser Gesellshaften und der offenen Handelsgesellshaften is wirthshaftli} und rechtlich nicht begründet, sie widerspriht der Néchisprehung, wenn man die einzelnen Gesellschafter als Gewerbetreibende ansieht. Das hat unabsehbare Konsequenzen; mit welchem Recht könnte au der Aktionär einer Aktiengefellschaft als Gewerbetreibender angesehen und besteuert werden? Wo bleibt da der Begriff des Gewerbebetriebes,

in verhältnißmäßig losem Zusammenhang, und ih glaube, daß die Sache bei einem anderen Ressort vorgebraht werden müßte.

Wenn Schwierigkeiten, die der Herr Vorredner geltend gemacht hat, bestehen, so bin ih überzeugt, daß ein Theil diefer Schwierig- keiten niemals durch irgend ein Gesey geregelt werden kann. Wenn der Herr Vorredner speziell von der Verfälshung von Honig ge- sprochen hat, so möchte ih auf die Verhandlungen verweisen, die in Fahre 1895 in der Reichstagskommission stattgefunden haben, als es [sch um die Veränderung des Zolles auf Honig han- delte. Damals sind tagelange Verhandlungen darüber geführt worden, ob es überhaupt möglih sei, echten Honig von ver- fälshtem Honig zu unterscheiden. Es sind sehr große Schwierigkeiten für den Chemiker vorhanden, wirklich die Unterscheidung zu machen. Soweit ih mich der Verhandlungen entsinne, handelt es \ich darum, daß der Zucker im Honig bei der optischen Analyse sich anders verhält als der wirkliche Zucker. Es is das eine Invertzucker, das andere richtiger Zucker; der eine dreht links herum, der andere re{hts herum. Wenn aber dieser Zucker auf eine gewisse Temperatur er- wärmt wird, fo erfolgt die Drehung umgekehrt. Alle Chemiker, die wir um Nath gefragt haben, haben uns einstimmig gesagt: hier ver- sagt im leßten Ende die Wissenschaft; wenn getäusht werden \foll, fann getäuscht werden.

Aehnlich liegt es bei dem Apfelkraut, von dem der Herr BVor- redner geredet hat; da sind die Schwierigkeiten ähnlicher Ari. Daß ich gern dafür eintreten werde, den Betrug zu verhindern, liegt auf der Hand; aber wie es mögli sein wird, das geseßlih zu regeln, das sehe ih nit ein. Wenn unsere Gesehe auf diesem Gebiete so viele fach versagen, so licgt das daran, weil wir diese Gesetze viel zu fa- suistisch machen und glauben, die Dinge im einzelnen regeln zu können, die {ließlich mit dem Weiterentwickeln der Wissenschaft sih häufig verändern. Wir thäten, glaube ih, viel klüger, wir machten es, wie die Franzosen es gemacht haben, und regelten solche Dinge als uns lauteren Wettbewerb und \tellten nur das Prinzip im Geseß auf. Auf diese Weise überließen wir es den Herren Richtern, die Entschei- dung mit Sachverstand im Einzelfalle zu entscheiden. Es würde dann vielleicht auch der Herr Vorredner mit der Sache befaßt werden.

Abg. Kindler (fr. Volksp.): Die Handwerker würden nah dem Befähigungsnachweis kein Verlangen mehr tragen, wenn sie im einzelnen Kenntniß davon hätten, zu welhen Mißständen die Ein- führung desselben in Oesterrei geführt hat. Dagegen muß den Fachs{ulen jede Förderung zu theil werden; sie haben dem Handwerker großen Segen gebracht. Der Befähigungsnachweis hat doch in der Hauptsache die Aufgabe, die unlicbsame Konkurrenz zurückzuhalten. Wie durch den Befähigungsnachweis die Standeschre der Handwerks- meister gehoben werden joll, verstehe ih nit. Der Befähigungsnach- weis kann do) auch niht, wie Herr Euler meinte, in eine Linie ge- stellt werden mit dem Examen der Aerzte und Juristen. Ein Arzt, der ohne Prüfung praftizieren ‘würde, wäre doch eine direkte Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung; ähnlichen s{hweren Schaden müßte der ungeprüfte Richter oder Anwalt anrichten. Davon ist beim Handwerker niht die Rede. Taugt der Handwerker nichts, so wird, er bald von den leistungsfähigeren, intelligenteren Kollegen übertrumpft sein. Der Befähigungsnachweis allein garantiert auch dem Hand- werker noch keineswegs das materielle Gelingen. Die Ablegung eines Durcb\schnittsexamens wird au im Baugewerbe dem Publikum kaum eine besondere Gewähr bieten. Würde die Prüfung völlig ernst ge- meint fein, so müßte sie sih auf eine Menge von Handwerken, auf Schlosserei, Zimmerei, Töpferei u. \. w. zu erstrecken haben, also auf Hantierungen, die zwar von dem Baugewerbe unzertrennlich find, die E n vraktisch zu erlernen aber der Baugewerkbeflissene gar

etne Zeit har.

wenn man eine ziffernmäßige Betheiligung als Gewerbebetrieb an- sieht ? i als Gesammtheit besteuern.

Abg. Shmitz- Düsseldorf (Zentr.): Wir stimmen der "Ueber weisung an die Gemeindckommission zu. Gerade wir am YNhein empfinden die Steuerfreiheit der Gesellshaften mit , beschränkter Haftung unangenehm; bei uns sind viele Ausländer, namentlich Holländer, in diesen Gesellschaften, die ihren Betrieb îm

| gemacht haben, hier zu beseitigen. Meine Freunde würden damit ein | verstanden sein. Es haben si viele Aktiengesellshaften umgewandelt lediglih um steuerfrei zu werden. Die Vorlage wird der Gemeindekommission überwiesen. Darauf seßt das Haus die Berathung des Etats der Handels- und Gewerbeverwaltung, und zwar die am

des Ministers“ und die Anträge der Abgg Dr. Hiße und Freiherr von Zedliy und Neukirch, betreffend Beschränkung des Rechts. zur Lehrlings baltung auf die geprüften Meister und Ein führung des Befähigungsnachweises für das Bau gewerbe, fort.

Abg. Dr. Ruegenberg (Zentr.) verbreitet sich über Noth- wendigkeit des geseßlichen Schußes der Heilquellen und über die vor

Dertel | welchem Körpertheil ift gleichgültig, so würte | flagen. | (Präsident Graf von Ballestrem bittet den Redner, seine Beispiele | fann |

ih widerrechtliche Bezüge von Gehalt oder | ner | Verfabren des |

zwei Jahren regierungéseitig auêsgearbeiteten Grundzüge eines solchen Geseyes; er hofft, daß noch in dieser Session ein Geseyentwurf vor | gelegt werde. Im cinzelnen bleiben die Ausführungen des Redners unverständlich.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Die Frage, die ter Herr Vorredner gestellt hat aecbôrt eigentlich niht zum Handels-Etat, sondern Ich kann ihm aber das Eine schon an dieser Stelle ingchende kommissarische nd. Es ist dies eine der schwierigsten Fragen, die es giebt. Cs wenn ih nit irre, scchs Néssorts an dieser Frage betheiligt. Wir haben scit cinigen Wochen wöchenilich eine dis zwei Siyungen ; aber d E

zum Berg-État daß

TIDIDCTH,

ie juristishen Schwierigkeiten sind so groß, daß wir nicht wann wir zum Abschluß Dir verkennen garnicht die Wichtigkeit der Frage. Ih war darauf

vorbereitet, daß die Frage geslellt werden würde, und ih habe meiner- | seits noch einmal daravf gcträngt: man möge doc, soviel wie möglich die Angelegenheit beschleunigen. (Bravo!) Aber ih habe die Ant- wort bekommen: wir thun, was wir können. Mehr augenblicklih nicht sagen.

Aba. Schmih (Zentr.): Die Nahrungsmittelverfälshung hat in neuerer Zeit überhand genommen. Die Verschleierang ter Fälschung ift zu einer wahren Meisterschaft gediehen, und die Rechtsprechung hat es immer schwerer, dagegen aufukommen. Das Nahrungsmittelgeset von 1879 hat grese Lüden. Es werden Nahrungs- und &enußmittel mit hochtönenden Namen in den Verkehr gebracht, die verdächtigster Herkunit sind, \o „Semisch reiner Honig aus der Lüneburger Heide“, Apfelgelée v. |\. w. Die Verfälschung erstreckt sich auf Butter, Milch, Zucker, Chokolade, kurz auf alle nothwendigen und unentbehrlichen Nahrungsmittel.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich erkenne an, daß ih der Beschüyer ter kauf- männlichen Ehrlichkelt bin: im übrigen aber siehe ih mit tem Geseh

bisher estimmt sagen können F

H .

fommen roerden

Mill man die Gesellschaften beranzieben, so kann man fie nur |

Inlande | haben. Es wäre allerdings rihtig gewesen, den Fehler, den wir beim | Kommunalabgabengeseß dur Heranziehung der einzelnen Gesellschafter

Dienstag abgebrochene Debatte über den Ausgabetitel „Gehalt } Felisch, |

| einen Ausgleich zwischen den Aeltesten und den

Verhandlungen augenblicklih im Gange |

sind, |

fann ih Ihnen |

Aba. Cahbensly (Zentr.): Durch den Erlaß, betreffend die Be- gründung einer Handelékammer in Berlin, ist die Wahl der 36 Ber- treter nach den drei Gewerbesteuerklassen vorgeschrieben. Darin liegt eine {were Benachtheiligung der dritten und vierten Klasse. In dem Aeltesten-Kollegium waren allerdings 90 9/9 der Gewerbetreibenden nit vertreten. Die kaufmännischen kleinen Gewerbetreibenden müssen endlich zu ciner hinreihenden Vertretung gelangen.

Minister für Handel und Gewerbe Moller: Meine Herren! Die Frage der Handelskammer in Berlin hal meinem Vorgänger bereits viele Verhandlungen gekostet, und auh ih bin von Anfang meines Amtsantritts an mit der Sache befaßt ge- wesdn. Die Gegensätze zwischen gewissen Theilen der Kaufmannschaft und den Aeltesten in Berlin waren bedauerlih scharfe geworden. Denn sowobl mein Vorgänger, wie ih sind bestrebt nah Thunlichkeit diese Gegensäte auszugleichen. Die Verhandlungen über den Aeltesten wider- strebenden Theilen der Kaufmannschaft waren vielversprehend, und ih hatte mit Sicberbeit erwartet, daß ein Beschluß, den der Vorstand der Aeltesten gefaßt batte, dazu führen würde, die Korporalion der Aeltesten in eine Handelskammer aufgeben zu lassen; die Bedenken das Aufgeben în cine solche Korporation hatten aber tea Augenblick uüberwogen, und während vorher inake Dreiviertelmebrbheit das Aeceltestenkollegium he- batte, în eine aufzugehen wurde in narversammluna ein gegenthbeiliger Beschluß herbeigeführt. r Lage verseht, der großen Aufregung, die in n Kreisen von Berlin eristierte, cin sofortiges Ende zu dbe- und das konnte ic nit anders thun, als indem ih sofort auf des Hantelékammergesetzes die Handelskammer ins Leben rief. Selbstverständlich bin ih mir beroußit gewesen, daß das Handels- nergeseb mit dem vorgeschriebenen Wahlmodus für Berlin etwas ge Wirkungen autüben würte. Diese aber nur deshalb in Berlin von besonderer Schärfe, weil hier, wie ih als Abgeordneter mehrsah hervorgehoben habe, niemand, wie an anderen Orten die Handelókammern, dafür gesorgt hat, daß das Handelöregisier achallen wurte. Das deléregister ist in Berlin in großer Unordnung Die große bil der fleinen Firmen, auch selbst manche mitilere Firmen, sind überhaupt nicht in das Handelöregisier cingetragen, und das, man bei Emanation des ersten Hantelsgeseybuchs hat haben wollen, Klarheit über die inneren Verbälinisse der Firmen, ist für Berlin nicht erfüllt. Das ift auch einer der Gründe gewesen, die mir den Entschluß leicht werden lichen, nun endli eine Hantelélammer ins Leben zu tusen; denn cine Handelskammer wird {hon aus sicuerlihen Rücksichien für die Be- rihtigung tes Handelsregißters sorgen

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was

(Sé&loß in der Zweiten Beilage.)

E R Ren

zum Deutschen Reichs-A

M 32.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Wenn diese'Berichtigung aber eingetreten sein wird, dann ver- schwinden zum großen Theil die Klagen, die der Herr Vorredner namens der Kleingewerbetreibenden vorgebraht hat. Wir haben ja [eider keine zuverlässigen Zahlen darüber, wieviel Firmen zu Unrecht nit in das Handelsregister eingetragen sind; ih \chäße ihre Zahl aber in ‘Minimo ‘auf 10 000, wahrscheinli i} sie noch größer. Wenn diese zu deri untersten Klasse hinzutreten, so wird die vierte Gewerbe- steuerklafse mît Mehrheit die dritte Klasse zwingen können, daß sie ihr einen angemessenen Antheil an den Siten in der Handels- fammer gewährt. In dem zwischen den Aeltesten der Kauf- mannshast und mir vereinbarten Entwurf eines Statuts, wonach ‘die Aeltesten in eine Handelskammer aufgchen sollten, waren Bestimmungen getroffen, wonach den Börsenmitgliedern von vornherein ein Diittel der Mitglieder gewährt werden \ollte. Einer der Gründe, warum der damalige Beschluß nicht zur Ausführung fam, war, ‘daß die Plenarversammlung der Kaufmannschaft, die diese Vereinbarung ratifizieren sollte, ihrerseits vershärfende Bestimmungen in das Statut hineinbrachte, wona alle Aenderungen des Statuts, also au die Aenderung über die Gewährung von einem Drittel der Stimmen an die Börse, einer Dreiviertelmehrheit bedürfen sollten. Daran’ wäre an si nicht viel zu erinnern gewesen, weil die Börse in Berlin immer eine erheblihe Bedeutung haben wird Berlin ist der kommerzielle Mittelpunkt des ganzen Landes, und man wird der Berliner "Börse immer eine erheblihe Bedeutung zuweisen müssen; aber die generelle Bestimmung, daß alle Statutenänderungen nur mit Dreiviertelmehrheit sollten beschlossen werden können, war unaus- führbar. Sie hätte zu einer Schwierigkeit in den Verhandlungen geführt, wenn jede bagatellmäßige Statutenänderung nur mit Drei- viertelmehrheit sollte beshlossen werden können, die nicht zu verantworten gervesen' wäre. Jch mußte diese Bestimmung beanstanden, und das war die ersté Ursache des Scheiterns der damaligen Verhandlungen.

Wenn jeßt darüber geklagt wird, daß die Handelskammer auf Grund .des Handelskammergeseßes ein zu plutokratisches Gebilde sein würde, so bitte ih die Herren, si zu vergegenwärtigen, ob denn der jeßige Zustand vom Standpunkt derjenigen, die der Börse nicht freundlich sind, nun irgendwie \s{hlechter ift, als er geworden wäre, wenn wir das ralifiziert hätten, was aus den Verhandlungen meines Herrn Vorgängers mit dem Aeltesten-Kollegium bervorgegangen war, in denen der Börse ein ganzes Drittel konzediert war. Jetzt haben die Höchstbesteuerten allerdings ein Drittel zu ernennen, und es ist deren Zahl noch geringer nah der Aufstellung der Steuerliste, als wir erwartet haben; es sind nur 59 Firmen, die die erste Klasse bilden. Aber dieses Drittel deckt ih thatsählich mit demjenigen, was vorher für die Mitglieder der Börse bestimmt war, und daher wird an dem, was vorher beschlossen war, nihts Wesentliches geändert. Wenn \ih aber Herren namentlich aus Detaillistenkreisen darüber be- {weit fühlen, daß sie zur Zeit keinen genügenden Einfluß haben, weil die vierte Gewerbesteueriklasse mehr Steuerzahler bat als die dritte Gewerbesteuerklasse, mit der sie zusammenwählt, aber weniger Wähler, so wird sich das {hon von selbst korrigieren, nachdem das eingetreten ift, was in ganz Deutschland vorhanden ift, daß eben jede kaufmännische Firma ins Handelsregister eingetragen sein wird.

Abg. Reichardt (nl.) fragt den Minister, wie das Waarenhaus stevergejsey gewirkt hat, und wünscht die Vorlegung einer darauf bezüglichen Statistik, auch über die finanziellen* Ergebnisse. erbittet er Auskunft über den derzeitigen Siand der einer Abänderung des Börsengesetßes. ;

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ueber die ersle Frage des Herrn Vorredners kann ih amilih keine “Auskunft geben, da die Veranlagung der Steuern den Organen des Finanz-Ministeriums untersteht. JIch kann dem Herrn Abgeordneten aber aus den Akten mittheilen, daß im Ganzen etwa liber 100 Firmen im ganzen Lande veranlagt sind und daß der ge- sammte Steuerertrag für dieses Jahr ctwa 675 000 ( beträgt, daf aber, da das Gese noch nicht voll in Kraft getreten ist, erweiterte Einschätungen für das nächste Jahr zu erwarten find und daß dann dieser Ertrag sich sleigern wird. Die Frage, ob Konsumvereine vor wiegend davon getroffen sind, vermag ih im Augenblick nicht zu be- antworten. Ih gebe anheim, die Frage vielleiht beim Etat des Finánz-Ministeriums zu wiederholen, wo man jedenfalls Auskunft darüber wird geben können. Daß die Zabl der Firmen so klein gervorden if, liegt zum erheblicheren Theil daran, daß eine ¿rofe Zahl von Firmen gewisse Artikel, die sie unter daës Gesen gebroht haben würden deren Verkauf aufgegeben baben, daß sie den Umfang ihres Geschäfts geändert haben. Auf diese Weise sind schon bei der ersten Einshäßung eine Menge ausgeschieden, und ih bin überzeugt, daß auch bei dem weiteren Verlauf der Dinge diese Aktion noch weiterhin kräftig cinschen wird; denn eine ganze Reibe on Anfragen an mein Ressort hat ergeben, daß man sich vergewissert, ob gewisse Artikel in eine der Klassen, die im Gesey bestimmt sind, hineingchören, und, wenn die Frage dahin cnischieden worden ift, sie achôren in eine Klasse, welche die Veranlagung zur Steuer zur Folge haben würde, dann verzichtet die Firma lieber darauf, die Artikel weiterhin zu führen, damit sie der Veranlagung zur Steuer entfällt

Die Thätigkeit meines Ressorts ist im wesentlichen darauf beschränkt, die Eiashähung ter verschiedenen Artikel in die vershietenen Klassen endgültig zu beslimmen.

Was sodann die uveite Frage betreffs tes Böôrsengesehes anlangt, so fann ih darüber nur kurz sagen, daß das Börsengesey im Entrourf in meinem Ministerium fertiggestellt ist und die Genehmigung tes Staats-Ministeriums gefunden hat, daß das Geseh gegenwärtig den Bundebregierungen wugegangen ist, taß ih aber nicht bestimmen fann wann alle Bundesregierungen mit ihren Erwägungen über den Ent- wurf fertig seia werden. Es ist nech nit an die Ausschüsse des Bundetraihs zurückgegongen, und erft wenn das ter Fall gewesen ist,

werdén wir übersehen können, wann der Geschentwurf endgültig fertig zu flellen isl.

Fecner Vorbereitung

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 6. Februar

Abg. Pleß (Zentr.) tritt für den Antrag Hiße cin. Herr Fried- berg meine, der Befähigungsnachweis biete keine Garantie fu, die Qualifikation des Handwerkers; aber die Meisterprüfung habe garnicht den Zweck, da1zuthun, daß der Geprüfte ein Veiiter in seinem Hand- werk sei, sondern solle nur nachweisen, däß er sich ein gewisses Mindestmaß von Kenntnissen erworben habe. Die Handwerker selbst wünschten den Befähigungsnahweis. Allerdings lägen große Schwierigkeiten in der Ausführung vor, aber sie könnten überwunden

werden, und die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik sei nicht unmöglich.

Abg. Funck (fr. Volksp.): Wir haben von vornherein gesagt daß das Handelskammergeset zu einer plutbkratischen Vertretung A werde und die kleinen Kaufleute keine genügende Vertretung erhalten würden. Ueber das Börsengeseß behalten wir uns ein Urtheil vor, bis die Vorlage selbst vorliegt. _ Abg. Gamp (freikons.): Meine Freunde sind immer für die Ein- führung des Befähigungsnachweises gewesen und stimmen auch der Forderung zu, daß Lehrlinge nur von folchen ausgebildet werden dürfen, welche ihre Befähigung im Handwerk nachgewiesen haben. Mit dem Betrieb der Bernsteinwerke können wir zufrieden sein, und wir danken ausdrüklich dem Minister für seine Thätigkeit auf diesem Gebiet, aber wir wünschen, daß die Verarbeitung des Bernsteins mehr im Inlande vergeben wird. Der Minister sollte nah dem vom Eisenbahn- Minister bei der Schwellenlieferung gegebenen Beispiel den inländischen Fabriken bei der Abnahme des Bernsteins einen Nachlaß von 10 9% gewähren. In der Berliner Handelskammerfrage habe ih {hon im vorigen Jahre vor dem Wege gewarnt, den man jeßt gegangen ist. Das Handelskammergesetz ist garniht auf die Berliner Verhältnisse zugeschnitten. In Berlin sind 60 000 kleine Betriebe, die weter in Fer Handwerkerkammer noch in der Handelskammer ihre Vertretung inden können, weil sie keine Gewerbesteuer zahlen. Es sollen jeßt 10—20 000 fleine Gewerbesteuerzahler in die Handelsregister gepreßt werden, damit die Handelskammer lebensfähig is. Ih hoffe jedoch, daß es zu einer Verständigung zwischen den Aeltesten der Kaufmann-

schaft und der Handelskammer auf anderer Grundlage kommen wird.

Das Handelskammergesey paßt für Berlin nicht, aber andererseits wäre es au ein Fehler, einen Wahlmodus festzuseßen, der allein für Berlin sih eignet. Die kleinen kaufmännischen Gewerbetreibenden müssen cine besondere Vertretung erhalten, das könnte in einer zweiten Abtheilung der Handwerkerkammer geschehen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Jch will zunächst auf die zuleßt gestreifte Frage eingehen. Ich habe nit deshalb darauf dringen zu müssen geglaubt, daß die Eintragungen das Handelsregister in Berlin vervoll- ständigt werden, weil ih damit die Zugehörigkeit zur Handelskammer erweitern will, sondern weil ich mit dem, was das Handelsgesezbuch ursprünglich gewollt hat, es für dringend nothwendig halte, daß si auch die kleinen Handelskreise dahin drängen, daß sie ibre inneren Verhältnisse offen legen im Handelsregister und vor allen Dingen, daß sie auch ordentlihe Bücher führen müssen; denn das ist eine Nothwendigkeit für einen ordentlid@s Kaufmann, daß er Bücher führt, und jedes Gericht besltaff® Falle des Konkurses, wenn er das nicht thut. * Was in “hanf Deutschland gebt, wird in Berlin auch gehen. Ich hake nur davon gesprochen, daß cine weitere Nebenwirkung der Eintragung ins Handeléregister sein würde, daß; der jeßige vergleidsweise kleine Einfluß, den die vierte Gewerbesteuerklasse bei den Handelékammerwablen ausüben wird, \sich dann erbebli verschieben wird, daß, wenn die Eintragungen so erfolgen, wie sie das Handelsgeseßbuch vorschreibt, dann die vierte Klasse die große Mebrbeit haben wird, und daß es dann Sache der vierten Klasse sein wird, der dritten Steuerklasse eine an gemessene Vertretung zu geben. Ih habe dabei den MReklamanten gegenüber anerkannt, daß gegenwärtig allerdings die vierte Gewerbe steuerklasse bei den ersten Wablen in Berlin, wenn die dritte Klasse niht cin Einsehen hat, ihr auch einige Plätze zu bewilligen, leer aus- chen wird. Jch habe Ihnen

R ber {on gesagt, daß bei der ersten Erfsatiwabl, die in

zwei Jahren stattfinden wird bereits für ck Korrektur cintreten wird, und daß in sechs Iabren die volle Korrektur vorhanden sein wird Was daun die Frage anbetrifft, ob

hätte durch cin Spezialgesetz regcln sollen, so kann ih auch nur sagen: ih babe es für richtia gehalten was ich vorhin \{on ausgeführt habe die weitere Kreise der Kaufmannschaft in erbeblichem Make aufregende Frage durch möglichst s{chnelle Entscheidung zur Nube m

ingen, und ih glaube, tas ist vollständig erreiht. Es wird daher

ache der Handelskammer sein, bei Feststellung des Statuts Bestim- mungen in Erwägung zu ziehen, die der Herr Vorredner auch ange- führt hat, ob durh Aufftellung eines Zensus die vierte Klasse ausgeschlossen werden soll, und ob sie dann der vierten Klasse Ver- anlassung und Gelegenheit gel soll, eine speziellen Körperschaft zu suchen

Der Herr Vorrcdner aus de

daß in Hamdurg gegenwärtig derartiger Versuch gema@tt Das Gesets ift ih weiß nicht bestimmt, ob {hon erlassen falls im Entwurf im Herbste der Bürgerschaft vorgelegt. Ich selbst habe im Lauf des Sommers den Kleingewerbetreibenden den Rath gegeben, in Erwägung wu ziehen, ob sie nicht auf cine Kleinhandtelskfammer kbin- arbeiten wollten, habe aber naher diesen Gedanken zurückgezogen, weil ich gern erst Erfahrungen sammeln wollte, wie cine derartige Körperschaft in Hamburg arbeiten würde, und ih glaube, Sie baben keine Ursache, diese Vorsicht zu bemängeln. (Zuslimmung.) Sie wollen wohl berücksihtigen, daß es immerhin ein gefährlidhes Experiment ift, wenn ih den Vandelösiand in zwei Körper- schaften liheile; ih würde schr häufig erziclen, daß, ansiait daß vernünftigerweise cin Ausgleich zwischen den Interessen der verschiedenen Klassen innerhalb der Handtelökammer erfolgt, wider- sprechende Beschlüsse in beiden Korvorationen vorliegen würden. Es würde die Bedeutung der Handelsvertretung von Berlin ganz erheblich abges{hwächt werden, wenn gegensäyliche Voten in die Welt hinaus- achen. Also bis ih mich überzeugt habe, daß derartige Kleinhandels- kammer-Organisationen, wie sie an anderen Orten theilweise in der Mache oder geplant sind, gut arbeiten, mödie ih rathen, von der Nachahmung Absland zu nehmen und es rubig mit dem zu ver- suchen, was das Handelékammergeicy deorgeshrieben hat. Sollien sich wirklich schwere Uebelsiänte bheraubsiéllen, so ist der Handels-

man die Handelskammern

Vertretung în einer

1 Hause hat ganz richtig angede

Minister jeder Zeit in der Lage, die Handelskammer in ihrer

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1902.

jeßigen Verfassung aufzuheben und durch cin entsprechendes Spezial- geseß die Frage für Berlin besonders zu regeln. Ich erkenne voll- kommen an, daß das, was im Handelskammergesez für das ganze Land geregelt ist unter der Vorausseßung, daß die Korporation in Berlin bleiben würde, denn das Resultat der langen Verhand- lungen hier im Hause war, daß man sie bestehen lassen wollte für Berlin nicht gleihmäßig zutrifft. Das ODreiklassensystem wirkt eigen- artig; ih habe die Zahlen vorhin {hon genannt. Daß 59 Firmen ein Drittel der Mitglieder der neuen Korporation stellen werden, ist eine stark plutokratishe Wirkung. Aber ehe wir uns überzeugen, daß diese Wirkung eine {lechte is, möge man den Stab nicht darüber brechen.

: Der Herr Abgeordnete hat dann über die Bernsteinwerke noch verschiedene Ausstellungen gemacht. Jn Bezug auf die Ordnung des Verkehrs mit den inländishen Konsumenten möchte ih dem Herrn Abgeordneten erwidern, daß ih durhaus auf seinem Standpunkte stehe, nah Thunlichkeit die inländischen Konsumenten zu bevorzugen, soweit das innerhalb der fkaufmännishen Gepflogenheiten und der Nücksichten möglich ist, die ih gegen die Hauptkonsumenten, die im Ausland wohnen, zu nehmen habe. Unter allen Umständen werde ih aber verhindern, daß irgendwie ausländishe Abnehmer vor den In- ländern bevorzugt werden. Wir haben aber die Verpflichtung, den Bernstein, der jegt durch den Bergbau in viel größerem Umfange ge- wonnen wird als früher beim Auflesen am Strande, in der Welt umzuseßen, und dafür haben wir die ausländischen Käufer unbedingt nothwendig. Wir können keine Industrie aus dem Boden \tampfen. Wir bedauern, daß an Orten im Osten, wo größere und kleinere handwerks- mäßige Betriebe auf dem Gebiete der Bernsteinbearbeitung bestanden, keine Nachfolge in dem Gewerbe heranwächst. Es werden kaum noch Lehrlinge und Gesellen ausgebildet; es ist ein Gewerbe, das anshcinend ¿. B. in Danzig mehr oder weniger im Absterben begriffen ist. Der- artige Dinge können wir unmöglih ändern. Wenn die Leute nicht aus eigener Kraft heraus sih in ihrem Geschäft vervolllommnen, wenn sie an Dingen festhalten, die ihnen von Alters her überkommen sind, fo können wir von- der Zentralstelle aus keine Aenderung ein- treten lassen.

Was nun die Bemerkungen über das Bernstein-Museum betrifft, so ist durch das Geseß Fürsorge getroffen, daß das Bernstein- Museum in Königsberg verbleibt. Es ist aber bei den Ver- handlungen, die darüber gepflogen worden sind, eine Theilung des Museums als wahrseinlich in Aussicht genommen, und zwar eine Theilung dahin, daß den Bernsteinwerken selbs nur ein die Muster für den Hantel darstellender Theil verbleiben und daß der wissenschaftliche Theil des Museums der Universität zur Verfügung gestellt werden sol. Die Sammlung wird also in Königsberg ver- bleiben, äber getrennt. Die Frage, ob man sie zusammenhalten sollte, ist lange erörtert worden. Selbstverständlih hat die Verwaltung ge- wünscht, daß fie in ihrem Gebäude das ganze Museum bebalten möchte; ‘aber meine Verwaltung hat geglaubt, nicht widersprechen zu sollen, daß diejenigen Stücke, die für die wissenshaftlihe Belehrung an der Universität nothwendig sind, dem Universitäts. Museum ein- gefügt werden.

Was das Gebäude be

erre D Li

daë nah dem Etat erworben werden des Geschäftäbetriebes nothwendig. Es gewesen, wenn wir die Gelegenheit, das Grundstück

bâtten vorbeigeber

l es zur Erweiterung wäre ein Febler

soll, so ift

zu erwerben 1 lassen.

Ey M {3 le r (Zt ntr.) tritt für die Einführung des Befäbigungs- nac weises für das Baugewerbe ein un sildert eingebend die Miß- tände, d im Handwerk zu bekla scien. Die Lehrlinge bâtten sich f : beim Abschluß _Lehrzeit einer Prüfung unter- zieben nüffen, beute müsse der Meister dem Lehrling ein Abgangté- jeugniß u d die Z1 nun inen Leb vrief audsstellen, gleiviel, ob der Lehrling cine Prüfung gem e oder nit. In dem Fall der Berliner Firmen|\cilderfabril ha der Vber-Präfident auf das n der Vandwerksfammer entschieden, daf: cin Handwerksöbetriecb nd die Firma der Innung angehören müsse. Obwohl nah die Entscheidung des Ober-Präsidenten endgültig scin solle, initier doQ nockch eine entgegenstehende Entscheidung ge- 4 utachten der Handwerkökzmmer babe also aar keinen Der Berliner Gewerbeinspektion s{hcinc das Handwerk garnickht üh genug zu Grunte gehen zu fönnen Redner empfiehlt schließ: ih au den Antr2g Hive bezüglich der Lebrlingöbaltung Unter-Staatbsekretär Lohmann: Auf den Fall Firmenschilderfabrik gebe ih sachlich nicht mehr cin die Berliner EScwerdeaufficht mit a s{üldigung, daß ihr das Berline Grunde geden könne, und daß fie danach itrebe, das Handwerk u \chädigen. indem sie iele Firmen nicht als Handwerksbetricbe, sondern als Fabriken ansche

L Ls

der Berliner aber ih verwahre ler Entschiedenbeit gegen die Be- Handwerk nicht früh genug zu

Ada. Mever - Dievholz (ul.) bespricht den Entwurf der Veor- {riften über die Geschäfte der Veriteigerer und Auktionatoren. Der selbe scheine leider mebr für die großen Städte als für das platte Land geschaffen zu sein und bedürfe daher ciner Verbesserung. Der Entwurf sei offenbar veranlaßt durch die in großen Städten betriebenen Schrrindelaukticnen solle nah demselben das Aufkaufen von Waaren zum Zrreck der Versteigerung verboten werden

Geheimer Regierungörath Dr. Hoffmann giebt zu, daß die be- treffenden Vorschriften alletdings mehr für die großen Slädte zeichafen seien, der Minister dabe aber den beshwerdeführenden Interessenten Rücksichtnadme zugesagt Abg. Goldschmidt (frei. Volktp ): Dig Herren rechts und vom Zentrum kommen alle Jahre mit dem Besähigu D aber in den Hantwerkerkreisen feldt i doch nur ein sedr desheidener Theil für denselben, und sogar der konservative Aba. Jacobskötter aus dem Reichstage hat auf dem Handwerkertage in Gotha erfiärt, der Befäbigongsnachwreis sei nicht durdhfüdrbar. Auch ih ckil mich der Meinung des Ministers an, daß das ESecscy von 1

gnd elegten

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erst zu kurze Ene ns um un S u mat zu werden Hantwerker kann nockch wiffen, was

wenn das Gese alle Jahre geändert wird? In Betres der arfteliten Anträge schließe ih mich dea Herten Fri Gothein x. an, während ich die Herren Euler, Meyner x. nit will. dauernd am Alten klebt, dem kann man auch die modernen ihauungen nicht mit cinem Nürnberger Trichter beibringen. Wer hat denn das Hantreerfer; gewünscht? Wir dech e ist Witerspruch der L worten. Man ten

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