1846 / 136 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

E en od E E E L Said Tie M E b E E E E Ed ada tai E E E e E R E M E Ee T S E A E E E P p R EEs E A A E

Allgemeine

588 5 5s Abonnement beträgk: 2 Rihlr. sür 5 Jahr.

Allgemeiner Anzeiger. 4 Rthir. - 5 Iahr

H ckanntmachungen. gestellt, so wie eine Kegelbahn errichtet, daher zu einem / dasselbe, jedoh nur zum eigenen Gebrauche, nach Hause j Anerbieten von Seiten des Hochlöblichen K, q s Rthir. - 1 Iahr. Alle Þsst-Anustalten des In- und

ret zahlreichen Besuche unseres Bades freundlichst ein- | zu schaffen. desguberniums die Bestätigung erhalten haben é 4 , P Auslandes nehmen Gestellung

nntmahung zuladen wir uns erlauben. Das Trínken an den Mineralquellen is allen Men- 418. Hat der Pächter alle mit der Ausfertigy en Theilen der Monarchie auf dieses Blatt an, für Berlin

[417] Beka E Rügenwalde, den 11. Mai 1846. schen zu jeder Zeit, zu welcher die Quellen, wie bisher, | ses Koniraktes in zwei gleichlautenden Exemplay ohne Preiserhöhung. die Expedition der Allg. Preuß, Nachbenannte in unserem Depositorio befindliche Te- Die Bade-Direction. nicht verschlossen sind, zu erlauben. den hierzu erforderlichen Stempeln, Verbücherun, rtions- Gebühr sür den i Í - Zeitung:

stamente, nämli: Dem Pächter wird das ausschlicßende Recht, die | verbundenen Auslagen aus Eigenem zu berich einer Zeile des Allg. . Friedrihchsslrafe tr. 72.

, | n D s 1) der Johanne Margarethe von Jeschk9, deponirt am [418] in der 5. Bedingung erwähnten und der karlsbader Zu dieser öffentlichen Versteigerung werden dj Änzcigers 2 Sgr. Stadtgemeinde gehörigen Heilquellen zu versenden, zu- | lustigen mit dem Beisaye eingeladen, daß es jed

40, August 1739, : L E , 2) der Henriette von Zedliy, deponirt am 18, Ofkto- Demnach der am 19, März 1776 in _ hiesiger Stadt gestanden. selben gestattet werde, auch im Wege schriftli

ber 1746, geborene Just Christoph Frehden, cin Sohn des wei- Da nur derselben allein alle Heilquellen in Karlsbad | siegelter Offerte, welche ers nah der abgehaltey

16. Januar 1747,

4) der Louise Dorothee Spener, geborenen Traum, deponirt am 14, März 1753,

und

5) des Kammerjunkers von Oppel , deponirt den 5, Juni 1769,

sind seit länger denn 56 Jahren niedergelegt, ohne daß

deren Publication nachgesucht und ohne daß von dem

Leben oder dem Tode der Testatoren etwas Zuverlässi-

ges bekannt geworden ist,

Die betressenden Juteressenten werden daher aufge- fordert, die Eröffnung dieser Testamente innerhalb 6 Monaten bei uns nachzusuchen.

Sorau, den 1. Mai 1846. /

Königliches Land- und Stadtgericht, (gez) Calow.

3) der Wittwe Uhse, geborenen Grabig, deponirt am | land hiesigen Tabaks - Fabrikanten Johann Heinrich | gehörenz so is es auch keinem Privaten gestattet, das | steigerung von der Kommission in Gegenwart de; 13 6 d 0

135] Noihwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Januar 41846. Das in der Landsbergerstraße Nr. 80 belegene, Vol. 39, No. 2421. des Hypothekenbuhs von der Königs- stadt verzeichnete Töpfermeister Hattenbachsche Grundstück, gerichtlih abgeschägt zu 11644 Thlr, 23 Sgr. 9 Pf., soll am 28, August 1846, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothckenschein sind in der Registratur einzusehen.

[416] Bekanntmachung.

Wir haben beschlossen, die zu den Jnterimsbahnen, welche bei Ausführung der Erdarbeiten unseres Schie- nenweges in Anwendung gebracht werden sollen, be- stimmten eichenen Schwellenhölzer im Wege der Sub- mission zu erwerben. Der vorläufige Bedarf von 28,010 Stü isst in 8 Loose zu mindestens 3330 Stück getheilt und in dem Zeitraume vom 1, Juli dieses bis zum 15, Mai des nächsten Jahres zu liefern. Es werden verschlossene schriftliche Anerbieten auch auf eia- zelne Loose angenommen.

Zur Eröffnung der eingegangenen Anträge und zur weiteren Verhandlung is ein Termin auf den 29sten d. M,, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts- Lokale, im goldenen Schiff hinter dem Packhofe, ange- seßt, zu welhem mit dem Bemerken eingeladen wird, daß die Bedingungen daselbst täglich eingesehen werden können, auch Abschriften davon gegen Erlegung von 40 Sgr. zu haben sind.

Magdeburg, den 12, Mai 1846.

Direktorium der Magdeburg - Wittenbergeschen Eisen- bahn - Gesellschast. Fran cke, Vorsißender,

13882) Dampfschifffahrt fd zwischen Magdeburg

S und Hamburg. enst für den Monat Maí, Passagierfahrten

v. Magdeburg Abgang v. Hamburg

Sonntag Nachm, 3 Uhr, Sonntag Abends 6 Uhr, Dienstag S 20 » 6 » Mittwoch Donnerstag » 6 » Donnerstag » 3 » Freitag » Freitag » J.» Sonnabend » Shleppreisen: Sonntag, Sonntag, Donnerstag. Míttwoch.

Zur direkten Einschreibung für die Fahrt von Berlin über hier nah Hamburg ertheilt die Passagier - Expedi- tion der Berlin-Anhaltishen Eisenbahn-Gesellschaft die nöthigen Billette, und sind die Preise:

von Berlin nah Hamburg für 1 Person in 11. Wagenklasse der Eisenbahn und 1. Kaj. des Dampfschiffes excl. Bett 85 Thlr, » 4 Person in 111. Wagenklasse-der Eisenbahn und Il. Kaj. des Dampfschiffes excl. Bett 65 Thlr, von Hamburg nach Berlin: für 4 Person in 1. Kaj. des Dampfschiffes excl. Bett und 11. Wagenklasse der Eisenbahn 75 Thlr.

» 4 Person in Il. Kaj. des Dampfschiffes excl.

Bett und 111. Wagenklasse der Eisenbahn Thlr,

Magdeburg, im Mai 1846.

Die Dircction der vereinigten Hamburg - Magdeburger Dampfschifffahrts-Compagnie, Holzapfel.

Pasfagier-Dampfschisf-

burg. Montags Dampfb, „Prinz Carl‘/,) Vorm. 9 Uhr. Donnerstags » „Adler“ (Eisenbahnzug Sonnabends » „Falfke“‘, 8 Uhr.) Nähere Auskunft und Fahrbillette ertheilt A nker, Taubenstr. Nr, 10,

[397 b]

Das éFricdrichs-Seebad zu Rü- genwalder Münde wi aue in viesem

Zahre zum 15. Juni für kalte Seebäder, \o wi

Gebrauch von warmen Bädern jeder Art, eröffnet wer- den. Neben der bei demselben bestehenden Speise- Anstalt und der erfolgten Erweiterung der Promcenaten

Christoph Frehden, sih von hier entfernt und seit dem Jahre 1806, wo er nah Angabe seines Kurators als Preußischer Militair an der Schlacht bei Lübeck Theil genemwen, von seinem Leben und Aufenthaltsorte keine Kunde gegeben hai, derselbe aber, falls er noh am Le- ben sein sollte, das 70ste Lebensjahr bereits überschrit- ten haben würde, so wird derselbe auf Anirag se nes Kurators, Ober-Appellations- und Ober-Landesgerichts- Prokurators Roloff allhier, edictaliter vorgeladen , sich binnen Jahresfrist und spätestens in dem auf

den 17. Mai 1847, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte angeseßten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und über seinen Nach- laß den Rechten gemäß verfügt werden wird,

Zugleich werden dicjenigen, welchen Erb- oder son- stige Ansprüche an dem Vermögen des Verschollenen zustehen sollten, aufgefordert, solche in dem beregten Termine bei Strafe des Ausschlusses anzumclden und thunlichst klar zu machen.

Auch haben dic etwa außerhalb tes hiesigen Gerichts- freises wohnhaften Liquidanten im Termine procurato- res in loco, bei Vermeidung der Offizial-Beiordnung, zu bestellen.

Wolfenbüttel, den 9. Mai 1846.

Herzogl. Braunschw.-Lüneb. Kreisgericht daselbst,

C. A, Sommer.

[195] Ut Nr. E. 435 pol, Lizitation zur

neuerlichen Verpachtung der

Mineralwasser - Versendung in Karlsbad.

Vom Magistrate der Königl, privil. Stadt Karls- bad wird kund gemaht: Es werde in Folge hoher Gubernial- Verordnung vom 8. Jänner l. J. Z. 397 die neuerlihe Verpachtung der hierortigen Mineral- Wässer am zwei und zwanzigsten Juni dieses Jahres um neun Uhr Vormittags in der hier- städtischen Rathskanzlei unter nachfolgenden Beding- nissen vorgenommen werden,

1. Der Pacht beginnt am 1. Jänner- 1847 und dauert durch \echs Jahre bis Ende Dezember 1852.

2, Zum ersten Ausruse wird cin jährlicher Pachtzins von zwei tausend Gulden in K. K. österr, Conven- tions-Münze angenommen.

3. Hat der Pächter den jährlichen“ Pachizins in vier vierteljährigen Raten an die karlsbader Stadtrenten zu entrichten.

Sollte der Pächter nicht längstens binnen 14 Tagen nah Ausgang des Antizipat-Zahlungs-Termins den huldigen Pachtzins entrichten, so wird die Pachtung auf Gefahr und Kosten des im Rückstand haftenden Pächters, ohne aller gerichtlihen Verhandlung auch bei einer einzigen Tagfahrt relizitirt werden. Von dieser Relícitation bleibt der Pächter ganz ausgeschlossen, der- selbe hat auf den dabei erzielten Mehrbetrag keinen Anspruch zu machen, is aber verbunden, Alles, was er beim Antritt des Pachtes von der Stadt-Gemeinde er- halten hat, so rückzustellen, als wenn seine Pachtung ausgegangen wäre, und der Stadt-Gemeinde den durch eine oder die andere Benüyungsart im Entgegenhalt des Pachitzinses sich ergebenden Ertrags-Abfall oder sonstigen Schaden oder Verlust für die ganze noch übrige Pachtdauer zu erseßen, Der Stadt-Gemeinde bleibt für den Fall der Zahlungssäumigkeit des Päch- ters die Wahl vorbehalten, entweder decn Pächter zur Einhaltung und Erfüllung seiner kontraktmäßigen Ver- pflichtungen im Rechtswege zu verhalten oder nach der Textirung dieser Bedingung die Relicitation einzuleiten, wo bis dahin auch eine provisorische Verfügung der Brunnen-Versendung auf Gefahr und Kosten des säu- migen Pächters eingeleitct werden kann,

A. Jeder Lizitant is} verpflichtet, vor Beginn der Li- citation ein Vadium-von 2000 Fl. C. M. zu Handen der Licitations-Kommission baar zu erlcgen, welche der Ersteher bis zum Bctrag des einjährigen Pachtzinses baar als Caution zu ergänzen hat.

Die übrigen Vadien werden gleih nach der Licíta- tíon rüdgestellt.

Die Caution in der Summe des einjährigen Pacht- zinscs kann auch in Staatspapieren oder mittelst Prag- matikal-Hypothek geleistet werden. Die baare Caution wird dem Pächter nicht verzinset, Der Pächter muß mit dieser Caution und nöthigen Falls mit seinem gan- zen Vermögen für die pünktliche Einhaltung aller Pacht- bedingnisse der Stadtgemcinde haften.

5. Dem Pächter werden folgende Mineralquellen zur Versendung überlassen und zwar:

a) dic Sprudel- und Hygiensquelle,

b) der Schloßbrunn,

c) A Mühl- und Neubrunn, dann der Theresien-

runn, :

d) die Marktquelle,

e) tir neue Mineralquelle unterhalb des Bernards- eljens,

f) der Säuerling nächst der Erzherzogs - Karlsbrüke zur Gewinnung des behufs der Versendung erfor- derlihen Gases.

Der Stadtgemeinde und den hierortigen Einwohnern bleiben aber ihre hinsihtlih der bezeichneten Mineral- Quellen seither ausgeübten Rechte zum unentgeltlichen Bezug der Mineralwasser für die Bade-Anstalten, Spru- delsalzerzeugung und zum häus!ichen Gebrauch wäh- rend der Pachtdauer aufrecht erhalten, und der Pächter darf \ih bei sonstiger Ersapleistung nicht die geringste Hemmung oder e, dieser Rechte anmaßen. Außer der Waserfüllzeit verbleiben die Mineralquellen der O T O zur alleinigen Disposition.

6. Steht allen Kurgästen, der hicrortigen Einwoh- nershaft und den Karlsbader Unterthanen das Necht zu, auch außer den üblichen Trinkstunden aus den sämmtlichen hierortigen Mineral - Quellen Wasser zu

und Anlagen is zur Unterhaltung noch ein Billard auf-

\{höpfen, solches in Flaschen oder Krüge zu füllen und

aus diescn Heilquellen für sich oder für die Kurgäste geshöpfte Mineralwasser außerhalb des Kurortes zu versenden, im Widrigen der Schuldtragende nebst der dem Pächter vorbehaltcnen Ersayleistungen noch insbe- sondere zu einer, zur Hälfte dem Pächter, zur Hälste der Stadtgemeinde gehörigen Geldstrafe von Fünf Gulden C. M. für jedes bei dem unbefugten Versen- den betretene Gefäß nah Maß des Junhalts der Krüge oder Flaschen verurtheilt und im Falle der Zahlungs- Unfähigkeit mit einer angemessenen arbiträren Strafe von Seite der Lokalbchörde belegt werden würde.

7. Der Pächter isst verpflichtet, alle Wasser - Versen- dungen von großer oder kleiner Quantität sammt der Fracbt so schleunig als möglih zu besorgen, für die vorsichtige Füllung des Wassers, für die gute Beschaffen- heit der Krüge oder Flaschen und der Korke, für die Verpichung, Emballage und überhaupt sür ‘die gute Erhaltung der Krast des versendeten Wassers die größt- möglichste Sorge zu tragen.

Sollte daher versendetes Wasser an den betressenden Orten in sclechtem Zustande anlangen, wodurch der gute Ruf der Versendungs-Anstalt gefährdet würde ; so ist der Pächter verbunden, demjenigen, an welchen un- brauhbares Wasser übersendet wurde, nicht nur den Schaden der Versendungskosten, sondern auch jene Auslagen zu vergütên, welche bei der diesfalls vom Magistrat durch Sachverständige eingeleiteten Unter- suchung entstehen.

Sollte sich aus einer solhen Untersuchung heraus- stellen, daß durch Vernachlässigung des Pächters oder des von demselben angestellten Personals die Wasser- Versendung Schaden leidet, in Mißkredit kömmt; so soll die Stadt-Gemcinde das Recht haben, vom Päh- ter Eutschädigung zu verlangen, wosür der Leßtere mit scinem ganzen Vermögen haftet.

Auch ist der Pächter verpflichtet, dem Magistrat oder den vom lepgteren aufgestellten Organen und dem Brunnen-Arzt zu jeder Zeit die Untersuchung über die genaue Erfüllung der vorstehenden Verbindlichkeiten zu gestatten, so wie auch keine Versendung ohne dem Zeug- niß des Brunnen-Arztes, daß das Wasser gehörig con- ditionirt sci, geschehen darf.

8, Der von der hohen K. K, Landesstelle für das Jahr 1843 festgescyte Preis pr. 15 Fl. C. M. für Hundert große Krüge darf während der Pachtdauer ohne hochlandesstellige Genehmigung nicht erhöht wer- en Dem Pächter steht aber frei, diesen Preis herab- zuseyeu.

9, Während der Kurzeit muß das Füllen der Krüge und Flaschen Behufs der Versendung zu der gewöhn- lihen Trinkzeit, das is von 45 Uhr bis 9 Uhr Mor- gens, dann von 5 bis 75 Uhr Abends, ganz unter- bleiben, den Kurgästen darf das Trinken der Quellen selbst während der Füllstunden nicht verwehrt werden.

Nach geschehener Füllung müssen die Quellen, deren Umgebung und die Kolonnaden, insofern sie aus Anlaß der Füllung verunreinigt worden sind, auf Kosten des Pächters gercinigt werden.

40. Die zur Wasserversendung vorräthigen Matería- lien, Werkzeuge, Maschinen und Geräthschasten werden dem Pächter inventarish übergeben, welche derselbe aber zu Ende der Pachtzeit nah dem bestchenden Jnvoentar im guten Zustande der Stadtgemeinde rückzustellen, den etwaigen Äbgang aber neu zu ersehen hat.

Die vorräthigen Materialien an leeren Flaschen, Krü- gen und Korken u. \. w. und die während der Pachtzeit etwa neu angeschafsten zweckmäßigen Maschinen über- gehen be: Ausgang des Pachtes an die karlsbader Stadt- gemeinde gegen sogleihe Vergütung des durch unpar- teiishe Sachverständige unter Jntervenirung des elbo- gener K. K. Kreisamtes erhobenen Schäzungswerthes,

11, Die Aufnahme und Entlassung des zur Versen- dung erforderlichen Personals steht zwar dem Pächter zu, derselbe bleibt aber für jeden von den angestellten Personen verübten Schaden verantwortlich.

e Dem Pächter is ein Afterpacht ausdrücklich un- tersagt.

Da in Karlsbad keine Privatquellen bestehen dürfen, so is es dem Pächter untersagt, das aus einer eiwa zufällig vorkommenden oder durch Nachgrabung erreich- ten Quelle in einem Privatgrunde geschöpste Mineral- wasser zu versenden, vielmehr behält sich der Magistrat vor, stets wegen des sogleichen Verbaues solcher Pri- vatquellen , als auch gegen die Uebertreter des Verbots wegen des Nachgrabens nah Privatquellen oder wegen des Bestandes zufällig ausbrechender Privatquellen das eiforderlihe Amt zu handeln.

13, Hat der Pächter alle Erfordernisse zur Füllung und Verscudung selbst zu besorgen und die nothwendi- gen Arbeitsleute aus Eigenem zu bezahlen.

14. Der Pächter is verpflichtet, gleich zu Ende der Pachtzeit die über das Versendungsgeschäft geführte Korrespondenz, die Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben und die Adressenbücher von der ganzen Pachtzeit dem Magistrate ohne Entschädigung vorzu- legen.

Dem Pächter steht jedoch frei, die sämmilichen Bücher behufs der Eintreibung seiner Forderungen und zur Ordnung des Geschäftes beim Magistrat während der Kanzleistunden einzusehen und Auszüge zu nehmen.

15. Sollte der Pächter zur Erzeugung von Glas- flaschen oder irdenen Krügen eine Fabrik resp. Brenne- rci anlegen wollen, so hat sih derselbe hierzu das Be- fugniß zu erwirken.

Jede derlei Anlage, so wie jedes auf die Versendung Bezug nehmende Etablissement, übergeht zu Ende der Pachtzeit an die Stadtgemcinde gegen angemessene Entschädigung.

416. Sollte während der Pachtzeit eine oder die an- dere der ad 5, bezeihneten Mineralquellen ganz oder theilweise versiegen, oder ihren Ort der Entstehung Srdbn so hat der Pächter dafür keinen Ersay anzu- prechen.

17. Der Ersteiger is kraft des Versteigerungs-Pro- tokolls oder der eingebrachten Offerte soglei an die Einhaltung der sämmtlichen Bedingnisse über das Un- ternehmen der Versendung auf die Dauer der im §. 1

bestimmten Pachtperiode rechtlih gebunden, die Stadt- gemeinde jedoch erst von dem Augenblicke, wo dieses 4

lichen Jutcressenten werden geöffnet werden, hi nen Anbot zu machen. i Karlsbad, den 3. Februar 1846.

Josef Johann Lenhart m. E

Bürgermeister.

August Friedrih T\chepper F imtlicher Theil.

Magistratsrath,

- Y 6 . 35461 Bad Kissingen., Das Königliche Kur- und Wohnhaus mj Anstalt, Table d’hôte, Restauration und ky schaft wird am 4. Mai 1846 geöffnetz hi Quartier-Bestellungen bitten wir an uns dire her gelangen zu lassen.

Bad Kissingen. Gebrüder Bolz

——

Hessische Ludwigs

S d [401 b] Eisenbahn. E D E i Seit unserer digung vom 6.1

wurden aufserd

angegebenen n

ner die untenve

neten Interims-§

Mo wegen Nichtein

der auf den 31, EN

dieses Jahres Sf

schriebencn erst von 5 resp. 4 pCt., zu Gunsten der ersten (5 zeichner, welche nun in Folge §S-. 12 und}

Statuten an Stelle der Besitzer die fraglide zahlung geleistet haben, annullirt.

Den dermaligen Einzahlern sind unter du

lichen Nummern neue Interims - Scheine, w

mit der Ueberschrift „Duplicat”, ausgefertig deren Schlusse die Ursache der Annullatios

ersten Scheines bemerkt ist.

No. 986. 987, 1826. 1827. 1828. 1829, | 9028. 2031. 2102. 2104. 2259, 2553. 2554, 2556. 2557, 2558, 2559, 2560, 2887, 2890, 2893. 3107. 3108, 3141, 3142, 3692, 4433, 4435, 4436. 4437. 4438, 4439, 4440, 4441.4

4443, 4444, 4445, 4446, 4447, 4448, 4449, 4451. 4452. 4453, 4454, 4455. 4456. 4457, 4459, 4461. 4462. 4463. 4464. 4465. 46,

Vorstehendes wird in Gemässheit des \ /(

Statuten zur öfsentlichen Kenntniss gebra Mainz, den 9. Mai 1846.

Der Verwaltungsrat

Inhalt.

Parade vor Sr. Majestät dem Könige, Königreih Sachsen.

che Bundesstaaten. Landtags - Verhand-

handlungen. Großherzogthum Baden. gen. Kurfürstenthum Hessen. erreichishe Monarchie. tenant von Hammerstein nach Lemberg.

land und Polen. St. Petersburg. Ordensverleihungen. ordnung über die Wiederausfuhr von Thee und Kaffee. Die Um-

chs Handels - Jnteressen mit Hinsicht auf gien. Einladung an Jbrahim Pascha nah London. ten. Die Quarantaine-Frage. Die Befestigung von Havre. zur Verhütung des Zusammenstoßens von Dampfschiffen, shtes, Schreiben aus Pariíis.

rag mit Belgienz Depu Sbritanien und Jr

Abreise des Feldmarschall-

dlung der jüdishen Tracht. Eisenbähn-

(Ch. Dupin über den

Dankschreiben Ludwig Feiern der Gruben-Arbeiter, Schisss- Stärke der englischen Flotte. Vermischtes.

Aus dem Haag, Feier des Geburtstages der Frau Schließung der Session der Ge- Verhandlungen der ersten Kammer. Die Universität

tirten-Kammer.)

Albrecht von Preußen,

den,

ien. Brüssel. Kammer - Verhandlungen, Erklärung über das uhr-Gesey. Vermischt : peiz, Kanton Ber n, Beschlüsse der Vorberathun jitische Zustände des Kantons. Kanton Uri.

n die Freischaaren. tien, Madrid, Dekret zur Wiederherstellung der Preßfreiheit, e Cortes-Wahlen, Die Königin gebt ins Seebad. Konstantinopel. rfolgung in Syrien,

ingste Nesorm des englischen Handels durch Sir R. Peel.

Amtlicher Theil.

, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Major von Gansauge, aggr. dem 2ten Garde-Ulanen=

dwehr-) Regiment und Mitglied der Studien-Direction der Allge- n Kriegsschule, so wie dem Divisions-Prediger Heydenreih, r bei der kombinirten Garde-Divisions-Schule, den Rothen Ad- rden vierter Klasse; desgleihen dem Schornsteinfeger - Meister us zu Königsberg in Pr. die Rettungs - Medaille am Bande,

Stadt, Geheimen von den Stadt-

Kommission, traf-Verordnung

Salih Pascha abgesezt. Christen-

Den zeitigen Ober - Bürgermeister hiesiger

- Regierungs-Rath Krausnick, in Folge der

Citerarische Anzeigen,

Als Vorarbeit zu eincr echten und vollständiza abe von Friedrichs des Großen Werken

in unserem Verlage in den Jahren 1837 und FF

Fricdrih der Grofße |

[419] als Schriftsteller von De O

I euß. / 360 S, 1 Thlr. 225 Gan Ergänzungsheft 1 1

4 Sgr.

Da in diesen Tagen die drei ersten Bände va G

drich's des Großen Werken im Drucke vollendet ü

sind, so machen wir auf jene gründliche Arbeit 1 holentlih aufmeksam, welche den Plan zur Hera

der Werke des großen Königs durch die Akad Wissenschaften angeregt hat und für diejenigen behrlih sein dürfte, die den Vorzug der neuen/ durhaus vernachlässigten älteren Ausgaben

wollen. Berlin, Mai 1846. Veit und C!

[413] Bei F. H, Nestler & Melle in Hamb

erschienen und in allen Buchhandlungen zu

in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Brombe

E. S. Multler:

Ucber die Rectification der Peripherie des b

Von Dr. N. Nawrotzki. gr. 8. geh/

Ä Thaler.

So eben erschien und is durch alle Buchha® zu beziehen: [402 b] Das

preußische Eisenbahnnt

mit besonderer Beziehung

auf die östlihen Provinz!

vom Amtsrath Livonius und Oekonomic-Kommissarius Mertend 8, 10 Sgr.

B. Be h r's Buchhant#l

12 u, 13 Oberwallstraþ

[398 b]

Unter den Linden Nr. 23, zwei Treppen ho, d

Quartier sofort oder au später zu vermiethen.

[399 b]

Eine geräumige Wohnung mit allem Zubehör,

Gärten und Seen umgeben , is auf einem RN t der He

billig G E, Adressen im Intelligenz -

6 M. von Berlin, wegen Abwesenhei

unter 151.

dneten vorgenommenen neuen Ober - Bürgermeister - Wahl, weite sechs Jahre in seinem Amte _ zu best Den Domainen - Rentmeistern

bel zu Lübben den Charakter „Domainen-Rath““ zu verleihen.

ätigenz und Steinke

Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg is von Wien hier an-

ei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klass n 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. 81,930 in Berlin bei Moser und bei r und nah Neumarkt bei Wir= 4. 12,819,

dl, Klassen - Lotterie fiele S 11/612, 51,951 und r, nah Breslau bei Schreibe 28 Gewinne zu

: 1000 Rthlr. auf Nr. 7648. 11,17 6, 14,987, 14,82

5. 22,367. 24,744. 27,903. 31,834. 36,541. )7. 39,410. 41,874. 47,340. 51,875. 52,347. 56,282. 60,690. O, 63,627, 66,419. 66,981. 80,181. 80,875. 82,757. 83,120 34,644 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, Z3mal bei Burg, ecurius und Imal bei Seeger, nah Breslau bei Gerstenberg, Ì bei Holschau und Mal bei Schreiber, Bromberg 2mal bei Cöln bei Reimbold, Frankfurt bei Salzmann, Halle bei ann, Königsberg in Pr. bei Borchardt, er, Liegniß bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei ng, Merseburg bei Kieselbah, Schweidniß bei Scholz und nach

bei Krupinsfi; 34 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 338. 2610. 7390, 8130. 10,792. 14,182. 17,129. 25,964. 5. 29,688. 31,023. 31,223. 33,587. 35,902. 36,870. 7, M191, 41,536. 42,759, 43,958. 48,245. 49,086. 49,841. 0. 55,980. 61,468. 61,962. 65,976. 70,191. 76,754 und 9 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, bei Grack und Zmal bei er, nah Breslau Ámal bei Schreiber, Bunzlau bei Appun, Cöln rauß, Danzig bei Roholl, Driesen bei Abraham, Frankfurt 2mal palzmann, Halle bei Lehmann, Jüterbogk bei Apponius, Liegniß bei Leitgebel, Magdeburg bei Büchting, bei Elbthal und bei Roch, bei Bielefeld, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Schweidnih bei Scholz, n 2mal bei Rolin, Trier bei Gall, Waldenburg 2mal bei Shüßenhofer ah Wesel Mal bei Westermannz 58 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr.

3711, 4153, 4369, 5076. 6401. 6659. 7. 12916. 12,970. 13,362. 14,920, 16,919. 19,449, 22,718. a 98, 32,369. 37,164. 37,458. 37,665. B6. 41,211. 42,071. 42,677. 49,984. 51,016. 51,115. 57,883. ),712. 61,098. 61,880. 63,990. 64,121. 64,389. bd, 66,209. 67,583. 67,715. 68,747. 69,639. 71,398, 71,511. 1), 72,916. 73,285. 74,254, 74,833. 75,746. 78,797 und

bei Heygster und bei

6984. 8405. 10,805. 5, 29,957, 30,024. 30

Berlin, den 16, Mai 1846. : Königl, General-Lotterie-Direction.

Uichtamtlicher Theil.

ss Inland.

erlin, 16. Mai. Zum Beschluß der diesjährigen Frühjahrs- "gen des Garde - Corps fand us Vormittag um 11 Uhr auf a Raabe im Thiergacten eine große Parade der hiesigen

Berlin, Sonntag den 17 Magi

Die Truppen stauden in 2 Treffen binter einander, im 1sten die Infanterie mit der Garde-Pionier-Abtheilung, im 2ten die Kavallerie - atigei E rehte Flügel as der Raczynskischen Bilder=

allerie mit dem Rücken nah dem hiergarten, die Jufanterie in Bataillons-Kolonnen. 9 ; P

Ges Königl, Hoheit der Prinz von Preußen kommandirte die C.

Se. Majestät der König, umgeben von den Prinzen des König- lichen Hauses, worunter auch der gestern hier eingetroffene Prinz Georg, Königl. Hoheit, und Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Bayern bemerkt wurden, ritten .die Fronten, nachdem die Truppen präsentirt hatten, herunter, und erfolgte demnächst der Vorbeimarsch.

Die Leib - Gendarmerie war an der Tête, dann folgten die 3 Jnfanterie-Regimenter nah ihrer Anciennetät, das Garde -Schüßen- Bataillon, die Garde-Pionier-Abtheilung und die Fuß- Artillerie, dem- nächst die 3 Kavallerie - Regimenter , die Lehr-Escadron und die rei- tende Artillerie.

Es wurde zweimal vorbeimarschirt, zuerst die Jnfanterie in Compagniefront, die Kavallerie in halben Escadrons, das zweitemal die Infanterie in Regiments-Kolonnen, die Kavallerie in Escadrons=- ren A beidemale in Batterieen.

re Majestät die Königin, so wie die Königlichen Prinzessinnen, wohnten in Wagen der Parade M atdiias

Deutsche Kundesstaaten.

Königreich Sachsen. Jn der Sipzung der zweiten Kammer vom 14, Mai befand sich auf der Tagesordnung der Bericht der von ihr erwählten außerordentlichen Deputat.on in Betreff der am Abend des 12. August 1845 in Leipzig stattgefundenen Ercigunisse. Von Vorlesung des Deputations-Becichts wurde abgesehen und die Verhandlung durch eine Einleitung des Referenten der Majorität, Vice-Präsidenten E ise n- stud, eröffnet, in welcher derselbe darauf hinführte, daß an die Spiye der Erörte- rung die Frage zu stellen sein werde; ob die Militairmacht an jenem Abend in den Gränzen des Geseßes und des Rechts ih bewegt oder dieselben über- schritten habe. Zugleich wies derselbe auf die in der Deputation eingetre- tene Spaltung hin (vergl. Nr. 131 der Allg. Pr. Ztg.) und bemertte, wie die in dieser Beziehung sich kundgegebene Meinungsverschiedenheit in der Hauptsache in der Frage sich fonzentrire, ob noch eine Untersuchung nöthig sei, oder ob das, was geschehen, genüge, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß Wahrheit und Recht überall den Sieg davongetragen ; die Majorität der Deputation halte eine solche Untersuhung nicht für nü- thig, die Minorität dagegen sei anderer Ansicht und habe einen besonderen Antrag darauf gestellt, Hierauf ergriff Staats - Minister von Nostih- Wallwiy das Wort und bemeikte, daß sich das Kriegs - Ministerium vor Allem verpflichtet halte, dem an sich so--trefflichen und klaren Deputaiions- Berichte die Erklärung hinzuzufügen, däß an jenem Abend in Leipzig die Kommunalgarde niht aus Mißtrauen nicht berufen worden sei, sondern aus unzeitiger Schonung, die aus Nücfsiht auf die von derselben während des Tages ausgehaltenen Strapazen hervorgegangen sei, Auch sei es da, wo das Militair requirirt worden, nicht mehr Zeit dazu gewesen, denn es sei da niht mehr von Fenstereinwerfen, sondern von Erstürmung des Hau- ses und Herauswerfen der in demselben befindlichen Personen die Rede ge- wesen. Bemerken müsse er hierbei, daß, als das Bataillon sich genöthigt gesehen habe, zu feuern, das siebente Peloton 16 Schüsse und die Patrouille des Lieutenants Vollborn 11 Schüsse gegeben habe, im Ganzen also 27 Schüsse gefallen seien, Nachdem einmal die Patrouille des Lieutenants Vollborn, im Vertrauen auf den loyalen Sinn des leipziger Publiknms, abgesendet worden war, sei ihrem Führer unter den eingetretenen Umständen nichts Anderes übrig geblieben, als so zu handeln, wie er es gethan, denn er hätte sonst davonlausen oder sich entwaffnen und niederschlagen lassen müssen. Leichter sei es allerdings, in einem ruhigen Saale und nah Verlauf der Sache solhe Maßregeln zu beurtheilen, als im Momente der Ausübung, wo hier noch überdies zu berüdsichtigen komme, daß nächtlihes Dunkel, Staub 2c. au auf die Phantasie der unbefangensten Männer einwirken und denselben Unwahrheit als Wahrheit erscheinen lassen könne. Wie leiht es sei, sih zu irren , beweise die Aussage des Kommunal - Garden- Hauptmanns Dr. Hepyner und seiner Gardisten, die, gewiß alle redliche und brave Männer, behauptet hätten, das ganze erste Glied des Bataillons habe geschossen, während dies doch nur von 16 Mann desselben gesche- hen sei. Was übrigens die in der Beschwerde der Stadtverordneten zu Leipzig angeführte sogenannte gcheime Justruction betresfse, so sei diese sciner Zeit vom Kriegs - Ministerium mit Genehmigung der hohen Staats-Regierung erlassen worden. Er, der Kriegs-Minister, sei gerade damals Stadt-Kommandant in Leipzig gewesen und habe es für seine Pflicht erachtet, diese Jnstruction nah Empfang dem Stadt-Rath abschrift- lih mitzutheilen, auch habe man eine Abschrift derselben später, wo sie ver- langt worden, bereitwillig gegeben, da das Kriegs-Ministerium keinen Grund habe, seine Handlungsweise in Geheimnisse zu hüllen. Der Abg. Klinger, welcher sodann das Wort erhielt, erläuterte das Gutachten der Minorität, um demselben niht von mancher Seite her andere Ansichten untergelegt zu sehen als die, von denen die Minorität dabei ausgegangen sei. Nicht eine sofor- tige Kriminal-Untersuhung gegen das Militair oder gegen die Unterlassungs- Sünden der Behörden wolle sie durch ihren Antrag bezwecken, nur das Recht habe sie vor Augen, sie selbs könne Niemanden verurtheilen noch sreispreden. Staats - Minister von Könneriy äußerte, daß eine Ständekammer keine Rechtskammer sei, und daß es für diese daher im gegenwärtigen Fall um so \{hwerer sein dürste, die rihtige Entscheidung zu fällen, da ihr zwei verschiedene Gutachten, die beide von rechtsfundigen Männern ausgear- beitet worden scien, vorlägen. Gerechligkeit sei auch das, was die Ne- gierung wollez auf welhem Wege diese zu erreichen sei, darüber werde sich das Ministerium am Schlusse der Debatte verbreiten, wo es dann auch die ührigen Punkte des Minoritäts - Gutachtens beleuchten und namentlich zeigen werde, daß dasselbe auf Beantragung einer Kriminal - Untersuchung hinauslaufe, und daß das Geicht nicht einschreiten dürfe, wenn kein Ver- dacht vorliege. Der Abg. Haase bemerkte, daß Majorität und Mino- ritat darin im Grundsay übereinstimmten, daß das Militair bei Tu- mult von den Waffen Gebrauch machen könne, wenn die geseylichen Voraussezungen erfüllt sind. Die Minorität verlange einzig und allein eine legale Eröïiterung der Thatsachen ohne Rüdsicht der Personen, diesen Ansichten trete auh er bei und stelle deshalb den Antrag: die Kam- mer wolle beschließen, daß die Debatte über das Hauptgutachten der Ma- jorität und Minorität lediglih auf die Frage beschränkt werde, ob die be- reits stattgehabte Erörterung über die Vorgänge und Umstände in Leipzig vom 12. August als genügend sich darstelle. Da indessen Staats-Mini- ster von Könneriy erklärte, daß die Regierung eine Beschränkung dieser Art nicht gestatte, vielmehr dann gar keine Debatte mehr stattfinden könne, so fand sch der Abg. Haase veranlaßt, diesen Antrag, bevor derselbe noch zur A Gg gebracht worden war, wieder zurückzunehmen, Der Ab- geordnete Bro ckh aus äußerte, daß, wenn die Debatte nur vom juristischen Gesichtspunkte aus geführt werden sollte, er sich zwar als infkompe- tent erahten müsse, daran Theil zu nehmen, sich aber als einer der Vertreter der Stadt Leipzig und Uebergeber der leipziger Beschwerde doch

1846.

für verpflichtet erahte, niht ganz zu schweigen, Ueber seine Empfindungen am heutigen Tage und scine Gesinnungen werde in der Kammer kein Zwei- fel sein; er habe sie bei der Adreßberathung bewiesen. Jn dem jeßigen Stande könne diese Angelegenheit unmöglich bleiben: entweder es müsse aus- drücklih ausgesprochen werden, daß sie auf sih beruhen oder daß sie nah dem Antrage der Minorität einer neuen richterlichen Erörterung unterworfen werden solle. Staats-Minister von Falkenstein meinte, daß die vorlie- gende Angelegenheit unleugbar eine wichtige sei, da fie Geist wie Gemüth in Anspruch nehme. Je natürlicher es gewesen sei, daß gleih vom An- fange an in dieser Sache eine leidenschaftlihe Richtung, von verschiedenen verbrcitcten unwahren Gerüchten unterstüßt, sich kundgegeben habe, desto dringendere Pflicht habe es für die Regierung sein müssen, mit der größ- ten Unbefangenheit die Sache ins Auge zu fassen und auf dem unbefan- gensten Wege das zu thun, was vor Allem nöthig geschienen habe, nämlich über die Sache möglichste Klarheit zu scha}en. Wie die Regierung dazu gekommen, eine derartige Erörterung anzustellen, gehe aus dem dem De- putations - Berichte beigedruckten Kommissoriale hervor, worin esagt sei, daß es sh lediglih um eine Erörterung der faktischen Verhältnisse handle. Daß diese Erörterung ein Gegenstand der polizeilihen Behörde sei, stehe unbezweifelt fes, Nicht über einen Kriminal - Prozeß habe die Regierung entschieden , sondern vielmehr keine Veranlassung gefunden, einen solchen anzuordnen. Wenn man sage, es sei diese Kommission überhaupt nicht fompetent gewesen zu solhen Erörterungen, so müsse er fragen: wer es denn gewesen sein sollte, um diese traurigen R zu erörtern? Etwa die Behörde, gegen welhe damals selbst, und zum Theil wohl nicht unbe- E Klagen vorgelegen hätten? Das Ministerium begreife daher in der

hat nicht, wie die Minorität die Kompetenz der Kommission habe in Zwei- fel ziehen können. Die von dem Geheimerath von Langenn ausgesprochenen Worte: „Die Regierung wird die von ihren Organen ergriffenen Maßregeln vertreten‘, sollten weiter nichts sagen, als daß die Regierung verpflichtet sei, ihre Organe zu vertreten, nicht aber, daß sie Alles gutheiße, was diese ge- than, denn ohne vorherige Unterlage werde die Regierung keine Entscheidung geben. Die Regierung habe keinesweges Partei genommen, sondern sci 2iel- mehr ernstlich bestrebt gewesen, mit größter Unbefangenheit zu Werke zu gehen Der Staats - Minister von Nostiß -Wallwiy erklärte, daß die egie- rung am 15, August dur die eingegangenen Rapporte volle Míttel ge- habt habe, die Sache beurtheilen zu fönnen, und Staats - Minister von Könneriy bemerkte, daß die* Kammer eben so gut, wie sie mit An- nahme des Majoritäts - Antrages ausspreche, daß fein Verdacht vorliege, mit Annahme des Minoritäts - Gutachtens aussprechen werde, daß cin solcher vorhanden sei. Sodann erhielt der Abgeordnete Mey” ler das Wort, der sich ebenfalls für die Minorität aussprach. In gleichem Sinne äußerte sich Secretair Scheibner. Auch der Abgeordnete Ziegler erklärte sich für die Minorität, Staats-Minister von Könnerih nahm hierauf Veranlassung, die Frage zu erörtern, was der Grund davon sei, daß diese Angelegenheit die allgemeine Aufmerksamkeit, selbst die des Auslandes, auf sich gezogen habe. An sih sei an diesen Vorfällen nicht so etwas ganz Besonderes. Bedauerlich sei es, daß Menschen erschossen worden; daß aber bei Aufruhr, wo das Militair einschreiten müsse, Men- shenblut flicße, omme in allen Ländern vor, könne also nicht wohl die Ursache jener allgemeinen Aufmerksamkeit scin. Dasselbe dürfte von der Zahl der gefallenen Opfer gelten, auch glaube er nicht, daß man ein Verbrechen, wie das, welches jenen Ereignissen zum Grunde liege, im Auslande als ein leihtes ansehe. Es müsse also für diese Aufmerksamkeit ein anderer Grund vorhanden sein, und dieser sei in den vielen über diese Sache ausgesprengten Gerüchten zu finden, Da habe es geheißen, das Feuern des Militairs sei von höherer Hand ge- boten, die Kommunal-Garde sei absichtlich nicht requirirt worden, absichtlich sei das Kreuzfcuer des Pelotons und der Patrouille gewesen. Diese Lügen und Gerüchte, die wie Sieges-Bülletins in verschiedenen Blättern zu lesen gewesen, seien die Ursache, daß jene Vorfälle eine so große Oeffentlichkeit erlangt hätten. Habe nun auch die Erörterung die angeführten drei Punlte als unbegründet herausgestellt, so sei doch dem einmal angeregten Gemüthe die hierdurch hervorgerufene Stimmung auch jeyt noch nit ganz entschwun- den, und daher erkläre sich die ungemeine Theilnahme für diese Sache. Sodann erhiclt der Abgeordnete Sach ße das Wort, der zwar dem Minoritäts- Gutachten Anerkennung angedeihen ließ, aber doch nicht für dasselbe stim- men zu können glaubte, weil es doch immer auf eine Kriminal -Untersu- chung hinauslaufe, also aussprehe, daß Verdacht da sei, Aber auch dem Majoritäts-Gutachten erklärte er nicht unbedingt beitreten zu können, da den Erörterungen der Kommission, die allerdings einen polizeilichen Charakter trügen, die eidlihe Bestärkung fehle. Uebrigens mache er aufmerksam, daß nicht in allen Blättern Sieges-Bülletins erscheinen, vielmehr, namentlich in süddeutshen Zeitungen, auch ungünstige Urtheile, besonders über die städti- hen Behörden, zu lesen gewesen seicn. Von Pöbelhaufen zu sprechen, halte ec in einer constitutionellen Versammlung niht #0 recht für passend, auch sei erwiesen, daß unter den Tumultuanten viele anständig gekleidete Leute sch befunden hätten, obwohl diese, insofern sie Theil an jenen Vorgängen genommen, der Ge- sinnung nach auh dem Pöbel zugezählt werden müßten, Könn- ten die von der Kommission abgehörten Zeugen ihre Aussagen be- hwören, so sei die Erörterung da, welche die Minorität beantrage, und er werde daher einen Versuch zur Vermittelung der beiderseitigen Ansichten machen, indem er zu dem Haupt- Antrage der Majorität den Zusayß bean- trage: „Weil sie (die Kammer) jedoch erwarte, daß die vorgeführten Zeu- gen ihre Aussagen noch eidlih erhärten würden,“ Es wurde jedoch dieser Antrag nicht hinreichend unterstüßt, um zur Diskussion gelangen zu können. Der nächste Sprecher war der Abg. Jani, der mit der Bemerkung be- gann, daß er sih über die vorliegende Angelegenheit in versöhnlicher Rede aussprehen werde. Keinen Richter könne man zwingen, eine Untersuchung anzustellen , wenn derselbe glaube, daß keine Gründe dafür da seien; am wenigsten aber könne man der Staats-Regierung zumuthen, daß sie gegen ihre Ueberzeugung und gegen die richterlihe Ueberzeugung eine solche Un- tersuhung anordnen solle,

(Schluß folgt.)

Großherzogthum Baden. Jn der Sizung der Kammer der Abgeordneten vom 11. Mai übergab zunächst der Ministerial-Präsident, Geheime Rath Nebenius, die Wahl-Protofolle der Abgeordnetenwahlen von Pforzheim und Weinheim - Ladenburg, welche sofort den betrefsenden Abtheilungen zur Prüsung und Berichterstattung überwiesen wurden. Hier- auf leisteten die neu eingetretenen Mitglieder, Hecker und JunghannsIl1,, den Eid, worauf der Alterspräsident Dr. Kern der Kammer Anzeige machte von einer Beschwerde gegen die Wahl von Sädingen (Buß), welche an dic betreffende Abtheilung verwiesen ward. Der Tagesordnung zufolge be- richtete sodann der Abg. Mittermaier Namens der vierten Abtheilung über die Wahl des 24sten Aemterwahlbezirks (Rastatt - Ettlingen) Schaaff. Gegen die Wahl waren drei Petitionen eingekommen. Die erste war von 101 Bürgern unterzeichnet, welhe in der Fabrik von Ettlingen ar- beiten und si darüber beschweren, daß sie von der Wahl ausgeschlossen worden seien. Sie glauben in dieser Ausschließung cine L E des §. 43 der Wahl -Ordnung zu finden, da sie ja badische Bürger eien und nicht als gewöhnliche Gewerbsgehülfen betrachtet werden könnten, Die Ab- theilung if der Ansicht, daß in dieser Beziehung und auf den Grund dieser Petition kein Anlaß zu einer Beanstandung der Wahl vorliege, und zwar