1880 / 32 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Mißstände geshehen könne, denn es sei unmöglich, daß ein alt- Fatholisher Dekan an der Spiße derselben stehe. Es sei keine íSntoleranz, wenn die Theologen kein Abgangszeugniß, von dem altkatholishen Dekan unterschrieben, annehmen wollten, denn auf Grund eines folchen könnten sie nicht als tüchtig für den Dienst in der katholischen Kirche erklärt werden.

Abg. v. Sybel: Die katholishen Studenten der Theologie haben jahrelang das vom Dekan unterschriebene Abgangs8zeugniß angenommen, erst im leßten Sommer ist darin eine Aenderung eingetreten, troßdem das Zeugniß kein Wort von der Würdigkeit des Betreffenden für ein Kirchenamt enthält, sondern nur besagt, obs derx Studirende sih eine gewisse Zeit an der Universität auf- gehalten, die und die Kollegia belegt habe, sowie ob er dis- ziplinarish bestraft sei oder niht. Ich kann nur beklagen, daß die Unterschrift eines nah Ihrer Ansicht Jrrgläubigen unter einem solchen Zeugniß Jhnen Skrupel erregt.

Präsident v. Köller theilt mit, daß der Kommissarius des Ministers des Innern Geh. Rath Nasse jeßt im Hause anwesend sei.

Bei Titel 410:* Theologischhe und philosophische Aka- demie in Münster bedauert v. Heereman, daß man diese Akademie ihres rein katholishen Charakters, den sie durch die kirhlihen Stiftungen ehalten, entkleidet habe; die theologische Fakultät sei zurückgegangen, weil die dortigen Professoren nicht nah dem Gutachten der Kirche und namentlich in der philo- fophishen Fakultät Protestanten angestellt worden seien. Die neuen Gebäude seien ja sehr {ön, aber es sei zu bedauern, daß man durch den Vteubaun das Kapital des Studienfonds ges{chm@äs- Tert habe. Nedner macht dann den Minister auf das überhand- nehmende Kliquenibesen an den Universitäten überhaupt aufmerk- sam; außerdem bestehe eine gewisse Strömung in der Wissenschaft, die dem Christenthum mindestens gleichgiltig gegenüberstehe. Wenn die Unterrichtsverwaltung auh nicht Partei nehmen wolle, fo solle sie doch wenigstens dafur Sorge tragen, daß die beiden sich bekämpfenden Richtungen gleichmäßig vertreten seien und fich mit gleihen Waffen bekämpfen könnten. Mit der Begünstigung einer Richtung habe die preußische Regierung bei der Protektion der Hegel’schen Philosophie schlechte Erfahrungen gemacht.

Der Kultus8minister: Die katholishe Eigenschaft der Akademie leitet der Vorredner nicht aus der Stiftung, sondern aus der Dotation derselben aus dem katholishen Studienfonds ab; diesex Dotation steht abèr ein viel größerer Staatszuschuß gegenüber. Die philosophische Fakultät war allerdings früher nur ein Anhängsel der theologischen, sie ist aber inwilGen zu einer vollen philosophischen Fakultät erhoben und daher mußte fch die Negierung die Frage vorlegen, ob die aus\chließliche Be- seßung mit katholischen Kräften noch geboten sei. Dies mußte verneint werden. Uebrigens sind von den 20 Dozenten 10 Ordinarien und 5 Extra -Ordinarien katholisch und nur 5. Grtra - Ordinarien (2 Ur Mathematik, je 41 für Geschichte, neuere Sprachen und Chemie) protestantish. Der “Rückgang der theologischen Fakultät ist nicht eine spezifisch münste- rische, sondern eine ganz allgemeine Erscheinung. Das Kapital des kTatholishen Studienfonds ist allerdings durch den Kosten- aufwand für den Bau verringert worden, allein für den Ausfall an Zinsen is derselbe dadurch entshädigt, day Zuschüsse für Sculzwecke, die sonst auf ihm ruhten, auf andere Fonds ange- wiesen sind. Als Hauptzweck der Akademie ist iu den Statuten die Ausbildung von katholishen Geistlichen aufgestellt, diesen Zweck werde ih bei künftigen Anstellungen stets im Auge be- halten. (Beifall im Centrum.)

Abg. v. Shybel bezweifelt, ob es gerathen sei, den Gegen- saß von paritätisch und konfessionell auch auf die höchsten Lehr- anstalten auszudehnen. ' Die neue Epoche dex Universitäten seit dem Anfange des Jahrhunderts in Preußen, eine Epoche Les Wacbsthums und der segensreichsten Thätigkeit, datire von der Anerkennung des paritätishen Charakters der Universitäten. Redner weist nun historisch nach, daß es sehr zweifelhaft sei, ob das Stiftungsvermögen der Akademie in Münster als kirhliches Stiftungövermögen betrachtet werden könnte; er sei aber auch ge- neigt, die Verwendung der Stiftsgelderzur kirhlich-katholishen Aus- bildunganzuerkennen. Es lasse fich aberauch absolut nihtbehaupten, daß der Staat, welcher einen fo bedeutenden Zuschuß für die Akademie gewähre, die katholishe Kirche durch Verwendung des Dotationsvermögens irgendwie benachtheilige, Auf Anregung dc8 Damaligen Oberpräfidenten von Westfalen, des Freiherrn v. Stein, habe das Ministerium im Jahre 1803 bei Vermehrung der Einkünfte der Akademie die Aufhebung des Konfessions- zwanges bei Beseßung der Lehrstühle an der philosophischen Sala auêgesprohen. Es sollten in Zukunft nicht mehr

onfesfionelle, fondern allgemein wissenschaftlihe Rücksichten bei den Berufungen zur Geltung kommen. Dieser Grundsaß sei von der Regierun auf alle Universitäten aus- gedehnt worden, und sie habe die drei evangelischen Universitäten Halle, Königsberg, Greif8wald ihres evangelisch- monopolistischen Charakters entkleidet. zum Segen für die Jn- ftitute und die Wissenschaft. Die Aufhebung des Konfessions- zwanges an der philosophischen Fakultät in Münster sei ja auch von dem katholischen Profesforenkollegium einstimmig beschlossen worden, als sie eine Deputation nah Berlin schickte, um eine Reorganijation der Akademie zu* betreiben. Von dem Rechte der Ansteltkung evangelischer Dozenten habe die Regierung übrigens einen fehr disfreten Gebrauch gemaht. Der Abg. v. Heereman glaube, daß die Parität zu einem Ueberwiegen des Protestantis- mus führe; die entgegengeseßte Befürhtung sei vielleiht mehr berechtigt. Unter der jeßt fo angefeindeten Aera Falk seien zwölf katholische Professoren, keine Altkatholiken, an paritätischen Uni- versitäten angestellt worden. Die erste und leßte Aufgabe der deutschen Universitäten fet, ihre Jünger zu geistiger Selbstständig- keit zu erzichen, der Zweck der katholischen;kirchlihen#Anstalten fei allerdings ein wesentlich anderer.

Abg. v. Heereman bleibt bet seinen Anschauungen von dem katholishen Charakter der Akademie in Münster troß der Aus- führungen des Ministers und des Abg. v. Sybel stehen: in den Statuten stehe ausd1ücklih, daß der Bischof von Münster über die Dozenten der Afudemie eine gewisse Censur in Sachen des Glaubens, der Lehre und des Wandels auszuüben habe; man könne fih doch çar. nicht_denken, daß dem katholishen Bischof eine folche Aufsicht8hesugn!ß in Bezug auf protestantische Lehrer auen E 5

Der Kultusmintiler bemerkt, da ch dies nur auf die theologische Fakultät beziehe. / N |

_Bei Titel 11: Lyceum Posianum in Braunsberg richtet Abg. v. Schorlemer-Alst an den Kultu8minister die Frage, ob der jeßt in Baden als altkatholisher Pfarrer fungirende Pro- fessor Mithelis immer noch sein volles Gehalt beziehe; tedensans werde er doch von der Gemeinde ebenfalls besoldet (Widerspruch), nun, dann bezahlen wir also von unscrem Etat einen badischen Pfarrer. Was würde man wohl sagen, wenn die Professoren Gneist oder Virchow sih der Sekte=der Heiligen der leßten Tage anschließen, in Folge dessen ihre Zuhörer verlieren und mit ihren Gemeinden nah Amcrika gehen, ihr Gehalt aber immer weiter beziehen würden.

Der Kultus8minister; Der Professor Michelis is be- urlaubt und bezieht sein volles Gehalt; das ist genau der Zu- stand, den der Abg. Windthorst vorhin als vollständig normal bezeichnete, daß man Leute, die zu ibrem Amte nicht mehx geeignet feien, mit vollem Gehälte fee Funktion seße. (Sehr richtig! links. Widerspruch im Centrum.) Professor Michelis ist be- urlaubt worden, weil er thatsächlich überflüssig war. Universitäts- professoren werden niemals pensionirt, sondern beziehen ihr Gehalt bis an ihr Lebensende und werden, wenn sie nicht mehr Doziren können, von den Vorlesungen dispensirt. Ob er in seinem jeßigen Aufenthalt anderweitig beschäftigt ist, weiß ih nicht; es Fn Gebale of e gleichgiltige A Er hat das Recht,

ne Abzug zu genießen, darin werde ich ihn \{chü! nicht beeiuträhtigen. (Beifall) P E Abg. v. Shorlemer-Alst: Man hat nicht die katholischen

Studenten vor dem Unterricht des Professor Michelis hüten,

fondern die Altkatholiken dadurch unterstüßen wollen; dieser Zu- Dro ist niht der, den der Abg. Windthorst bezeichnete, denn

Ua Michelis kann jeden Augenblick wiederkehren und den Unterricht wieder übernehmen.

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gegangen sind, wird er von Jhnen bekämpft. Wenn Professor Michelis beurlaubt Uta 0 ME damit ein rechtliches Verhältniß geschaffen, oh es zweckmäßig ist, will ih dahingestellt scin lassen. Jch möchte den Abg. v. Schorlemer-Alft nur bitten, der Neigung zu persönlichen und mehr oder weniger -verleßenden Jnfinuationen zu entsagen, die jeßt mehr und mehr im Centrum Plaß alt (Sehr richtig!) Ich weiß gar nicht, weshalb er den Abg. Gneist und mich mit dem unpassenden und verleßenden Beispiele mit den Heiligen der leßten Tage in Verbindung gebracht hat? Es läge vielleicht viel näher, wenn ich ihn mit den Säulenheiligen in Berbindung bräbte. (Unruhe im Centrum.) Es scheint mir ein reiner Uebermuth, ein reiner Junkersport darin zu liegen. (Große Un- ruhe im Centrum.)

Präsident v. Köller: Den Ausdruck „Junkersport“ muß ich doch als niht-ordnungsmäßig bezeichnen.

Abg. Virchow: Ich bin bereit, mih dem Ausspruch des Präsidenten zu unterwerfen; nachdem aber der Schuß der ein- zelnen Abgeordneten seitens des Präsidiums in den leßten Tagen etwas shwach geworden ist, da wird es nothwendig, zur Selbst- hülfe zu greifen. (Heftiger Widerspruch rechts. Rufe: Zur Ordnung!)

Präsident v. Köller: Ih werde denSchußz der Abgeordneten gegen unangemessene Ausdrüe stets wahrnehmen gegen jedermann.

Abg. v. Schorlemer-Alst: Professor Michelis hat der Centrums8partei niemals angehört (Widerspruch), jedenfalls habe ih niemals mit ihm zusammen im Hause gesessen. Eine Ver- gleihung mit den Säulenheiligen würde ih nicht weiter übel nehmen. Ich treibe keinen Sport, am allerwenigsten junkerhaften Sport, aber ih werde mir niemals die Freiheit nehmen lassen, scharf zu sprechen, wo ih es für nothwendig halte

Abg. Windthorst: Die Universitäten und Akademien müßten so geordnet sein, daß auch katholishe Theologen dort ihre Bil- dung erlangen könnten; die Vorschriften der Maigeseße verhin- dern dies und wenn sie nicht geändert werden, muß mit allen Mitteln danach Ga, werden, freie Unterricht8anstalten, welche eine katholische Bildung ermöglichen, einzurichten.

Das Kapitel wird genehmigt.

(58 folgt Kapitel 120, Gymnasien und Realschulen.

Abg. Noeckerath: Hier seien noch manche Mißstände aus der Aera Falk zu beseitigen: auf die religiösen Uebungen müsse mehr Gewicht gelegt und die Lehrerkollegien müßten so zu- sammengeseßt werden, daß sie au durch ihr Beispiel besser auf die Jugend einwirkten, als dies bisher geschehen. Man lasse sich bei der Anstellung der Lehrer nicht von threr wissenshaftlihen Qualifikation, sondern von ihrem kirhenpolitishen Standpunkt leitet. Ii Köln habe man eine gane Menge altkatholischer Lehrer angestellt. Die erziehliche irkung derartig zu- sammengeseßter Lehrer - Kollegien bedürfe keiner näheren Charakterisirung. Die Selbftmorde unter den Gymnasiasten nähmen von Jahr zu Jahr zu. Das Verbindungswesen unter den Schülern habe eine bedenkliche Form angenommen. Das würde niht der Fall sein, wenn die religiöse Erziehung eine bessere wäre und die Lehrer ein Be Beispiel geben würden. (Widerspruch links.) Auf den höheren Töchtershulen entdecke man unsittliche Lektüre und auf den Gymnasien sei es noch schlimmer. Redner verliest die Antwort eines Bürgermeisters anf eine Bewerbung um eine Schulstelle von Seiten eines Katholiken und folgert aus derselben, daß man dieAnhängerder Centrumspartei zur Bekleidung höherer Schulämter nicht für fähig halte. Das dürfe man einer nach Millionen zählenden Partei, deren Loyali- tät unbestritten sei, nicht bieten. Das Centrum habe gegen den Vorwurf, daß die aus katholishen Schulen hervorgegangenen Zöglinge geistig nicht so weit vorgeschritten seien wie die Schüler anderer Schulen, stets protestirt. Er könne aber {chließlich wahr werden, wenn man für katholishe Schulen so wenig thue und solche Verhältnisse dulde, wie sic am katholischen Gymnasium zu Köln beständen, wo einer dex beiden philologishen Oberlehrer ein verheiratheter Altkatholik sei. Er bitte um eine den Fähig- keiten und Neigungen dieses Herrn mehr entsprechende Verwen- dung: zum Gymnastallehrer tauge er nit.

Minister v. Puttkamer: Es entspriht natürlih der Ab- sicht der Regierung nicht, mit einem Lehrer, der eine Anstellung sucht, ein Jnquisitorium vorzunehmen. Der von dem Vorredner vorgetragene Spezialfall ist mir bisher ganz unbekannt. Ver- muthlih handelt es sih hiex um die Bewerbung um eine \tädtische Stelle, und ih muß dem Oberbürgermeister von Köln die Ver- antwortlichkeit für seinen Bescheid überlassen. Ein wund«r Punkt unseres höheren Schulwesens ist ganz gewiß das Verbindungs- unwesen. Es ist nicht gerade so neuen Datums, wie der Vor- redner meint (Sehr richtig); in Luckau, wo ec8 am meisten ge- wuchert hat, ist es, wie aktenmaßig feststeht, auf ZDezennien zurückzu- führen; und so wird es imDurchschnitt wohl überall sein. In der leßten Zeit ist es aber mit einer Jntensität aufgetreten, die mich als Chef der Unterrichtsverwaltung zu den entshiedensten Maßregeln nöthigt. Niemand unter uns mißgönnt der deutschen Jugend ihren Frobstnn und den Studenten ihre Verbindungen. Wenn aber in einer Zeit, in der die Jugendkraft voll in Anspruch ge- nommen werden. muß mit der Vorbereitung zum Studium, eine Antecipation des Jugendgenusses zur Regel werden soll, so müssen alle ernsten Männer dagegen sein. (Sehr wahr!) Die geheimen Verbindungen, wie wir ihnen auf die Spur ge- kommen sind, führen zu nächtlichen Gelagen, diese zum Unsfleiße und dieser wieder zur Lüge und Ehrlosigkeit. (Hört!) Wenn

weiter

ein Schüler sih den geheimen Genossen durch einen Eid ver-

pflichtet, sobald er abgefaßt wird, sich dur die Frage, ob er zu der Verbindung gehöre, als ausgeschieden zu betrachten, wo bleibt da die männlihe Ehre? Was für Männer fallen wir erziehen, wenn mit solhen Schlichen die Wahrhasftigkeit umgangen wird? (Sehr richtig!) Der Fall in Köslin ist von dex Presse noch nicht einmal kraß genug dargestellt. Meine Pflicht ist es, diefes Unwesen mit Stumpf und Stiel auszurotten, und ich werde nicht eher ruhen, als bis es mir gelungen. (Beifall.) Ich nehme R dies hier so doffentlih zu proklamiren, damit Ge- meinden und Eltern mir bei dieser Arbeit helfen. Wenn Eltern in fkrankhafter Affenliebe zu ihren Kindern uns vorwerfen, wir überlasten diese mit Arbeiten, und der junge Patron hat, statt zu arbeiten, die Nächte in Völlerei zugebracht, fo hat die Schule nicht mehr dieSchuld. Es haben fogargroßeKommunen denSchulbehörden bei den UntersuGungen diéser Sache Widerstand geleistet. (Hört !) Ich möchte Familien und Gemeinden von dieser Stelle aus be- \{chwören, Hand in Hand mit den Schulbehörden zu gehen, damit wir dieser Wucherpflanze unseres Unterrichtslebens ein Ende machen können. (Großer Beifall.)

Abg. Grumbrecht: Ich habe mich mit Absicht bisher nicht an den Debatten betheiligt, da mir der ganze Streit im Jnnersten widerstrebt. Wenn aber behauptet wird, daß es sich um einen Kampf zwischen den ungläubigen Elementen der verschiedenen Konfessionen und dem Staate handele, so muß ich erklären, es handelt sich um den Kampf zwischen einer Richtung der katholischen Kirche und dem Staate. Hätten Sie (im Centrum) fih nicht die Befolgung von Staatsgeseßen, welche die Katholiken in anderen Ländern ohne Anstand beobachten, von Ihren kirch- lihen Oberen verbieten lassen, so wäre nie ein Kampf ent: standen. Sie haben aber die Geseße von Anfang an für unver- bindlich erklärt, und werden, wenn sie sih auf diesen Stand- punkt stellen, wie der Minister neulich ganz richtig sagte, nach links und rechts Gegner finden. Jch muß einige Worte über die Unterhaltung der höheren Unterricht8anstalten hier sprechen. Es ist eine ungerechte Vertheilung der Lasten, daß cin Theil der höheren Unterrichtsanstalten vom Staate, der andere Theil von den Kommunen unterhalten wird. Ich halte es für nöthig, daß der Staat, wie die Verhältnisse jeßt liegen, möglichst viele Schulen unter seine Verwaltung bringt. Bei dem bei der-Besetßzung der Lehrerstellen geltenden Prinzip ist es den kleineren Kommunen geradezu unmöglich, ein gutes Lehrer- pérsonal zu erhalten. Eigentlih müßte der Staat alle höheren Lehranstalten übernehmen. Es würde {hon eine Verbesserung sein, wenn der Staat bei den von den Kommunen unterhaltenen Anstalten die Pflicht übernähme, die Lehrer anzustellen.

Der Kultusminister: In dem leßten Gesichtspunkte des Redners liegt eine ungemein {were Finanzfrage. Wenn der

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sih ist mir ja sympathisch, aber ih werde mich wohl hüten, das als Grundsaß, den ih zur Geltung zu dringen wünsche, hier aufzustellen. Der Abg. Grumbrecht hat wohl mehr vom Stand- punkte der kleinen Kommunen aus gesprochen, denen es häufig sehr schwer wird, die höheren Unterrichtsanstalten zu erhalten. Aber ih bin überzeugt, daß unsere großen Städte sih mit Hand und Fuß dagegen wehren würden, ihre höheren Unterrichts8anstal- ten aus der Hand zu geben. Hier giltfalso wobl: non liquet, und

ih bin deshalb nicht in der Lage, eine Erklärung in dieser Rich- -

tuug abzugeben.

Abg. Windthorst: Jh bin mit den Erklärungen des Herrn Ministers im Allaemeinen einverstanden und bedaure nur seine Erklärung, daß ihm die Verstaatlichung der Lehranstalten sym- pathisch ist. Der Abg. Grumbrecht zeigt, daß er bei den früheren Debatten über die Maigeseße nicht gegenwärtig gewesen ist, sonst hätte er feine Anschauungen {on hundert Mal widerlegt ge- funden. Éx irrt, wenn er glaubt, daß wir die Geseße hätten ohne Verletzung des Gewissens befolgen können. Das konnten wix nicht, uud daher kommt der Streit.

Die Position wird bewilligt.

Schluß 4X5 Uhr. Nächste Sißung: Dienstag, (Kultus8etat.)

10 Vhr.

Herrenhaus. 15. Sißung vom 9. Februar.

1 Uhr. Am Ministertishe: Friedberg, Graf Stolberg und mehrere Kommissarien.

Neu berufen sind: v. Zoltowski (Fraustadt) und v. Mo- rawsfki (Krotoschin).

Ueber die Petition der Bürgerversammlung zu Eisleben, dahin zu wirken, daß unter Aufhebung der §§ 25—28 der Städteordnung vom 21. Mai 1853 die §8 35—42 des im Jahre 1876 dem Landtage vorgelegten Entwurfs einer Städteordnung Annahme finden, geht das Haus auf Antrag des Berichterstatters Friedländer (Bromberg) zur Tagesordnung über.

Den Geseßentwurf betr. die Besteuerung des Wander- lagerbetriebes beantragt der Referent der Gemeindefommisfion v. Voß in der Fassung des Abgeordnetenhauses anzunehmen.

Adams empfiehlt ebenfalls die’ Vorlage zur Annahme, deren niedrige Steuersäße er noch beklagt, weil sie nicht genügend repressiv gegen die verderblichen Wanderlager wirken. Er wünscht au, daß demnächst das Schanksteuergeseß neu eingebracht werde.

Theune dagegen bestreitet die absolute Verderblichkeit der Wanderlager nah den in seiner Heimath gemachten Erfahrungen. Im Interesse der Gerechtigkeit müßten aber auch die Wander- lager zur Kommunalsteuer herangezogen werden, wenn au die hier vorgeschlagenen Säße zu hoch seien. Er wolle sich aber der Stellung aussihtsloser Anträge enthalten. j

vom Rath konstatirt als rheinischer Landmann, daß in seiner Heimath die Wanderlager Blutegel des Mittelstandes find.

Die Vorlage wird darauf unverändert en bloc ange- nommen.

Den Geseßentwurf, betreffend den Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen, beantragt der Referent v. Winter- feld unverändert anzunehmen, da ein rite zn Stande gekomme- nes Kirchengeseß zu ändern außerhalb der Kompetenz des Hauses liege. Das zur Ausführung des Kirchengeseßes8 erforderliche Staatsgesez habe aber der Kommission zu Abänderungsanträgen feine Veranlassung gegeben. Dieses aber allein könne der Dis- kussion im Hauje unterliegen.

Art. Z desselben bestimmt die Aufhebung aller bestehenden Emeritenfonds und ihre Vereinigung zu einem allgemeinen Pen- sionsfonds. Art. 7 macht das Snkrafttreten des Geseßes von einer königlichen Verordnung abhängig.

Graf zur Lippe hält die Bestimmung des Art. Z für falsch, da sie geseßlich regele, was zu entscheiden eigentlich ein aus- \chließliches Recht des Landesherrn tei. Nur der König könne die von ihm allein geshaffenen juristischen Personen dieses Rechts wieder entfkleiden.

Beseler hält es für bedenklich, das Inkrafttreten eines Geseßes von der Entscheidung eines Faktors der Geseßgebung abhängig zu machen.

Justizminister Friedberg hält die Behauptung des Grafen Lippe nicht für so üker allen Zweifel erhaben, daß man in dieser Materio ohne Zustimmung der Landesvertretung vorgehen könne. Weniger s{chwerwiegend sei das Bedenken Beseler's. Eine analoge Bestimmung, wie die von ihm angefochtene, enthielten manche wichtige frühere Geseße. Eventuell wünsht der Minister die nochmalige Prüfung dieser Fragen in dex Kommission.

Das Haus entsyricht diesem Wunsche, indem es auf den Antrag v. Bernuth's die Vorlage an die Kommission zurück- verweist.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen.)

Parlamentarische Nachrichten.

(NL.C) Sn der leßten Sißung der Unterrichts8- Ffommission kamen außer der Verlesung dreier Berichte nur zwei Petitionen zur Verhandlung, welche auch früher {on das Abgeordnetenhaus mehrfach beschäftigt haben In der einen ver- langte ein Herr Hornemann aus Viersen, jüdischer Religion, daß in dem Kuratorium der Realschule daselbst auch den Juden Siß und Stimme zuerkannt, oder daß fie von der Beitragspflicht entbunden würden. Die Kommission konnte sih aber nicht für das Petitum erklären, da nah dem historischen Hergange diese Schule aus dex Zusammenlegung zweier christlih-konfessionellen Schulen entstanden sei, also geschihtlich einen christlichen Cha- rakter habe, und da außerdem die Juden einen so verschwinden- den Bruchtheil dcr dortigen Einwohnerzahl bildeten, daß fich auch daraus Billigkeitägründe nicht herleiten ließen; doch begeg- nete die Auffassung keinem Widersyruche, daß, wenn die jüdischen Kinder in jener Schule sich vermehrten, es dann an der Zeit sein worde, der Frage näher zu treten. Die Kommission hielt deshalb den früheren Beschluß aufrecht, Uebergang zur Tage8ordnung zu empfchlen. Der andere Fall beschäftigte die Kommission längere Zeit. Mehrere Stellenbesißer aus Baranowo beshwerten fich, daß §8 Morgen Schulland, welche bei einer früheren Separga- tion als Schulland ausgeworfen feien, an die jeßt eingerichtete evangelische Schule daselbs übergeben worden seien; sie verlangen, daß diese Schule eine katholishe werde, weil die damaligen Besißer der separirten Ländereien katholisch gewesen seien. Nach dem früheren Berichte der Unterrichtskommission schien allerdings deu Petenten das Necht zux Seite zu stehen, indeß die Au8führungen des Regierungskommissars, Geh. Regierungsrath8 Raffel, brachten doch eine andere Anschanung hervor. Danach ist das Land durchaus nit für eine katholishe Schule ausgeworfen, sondern nur für eine Schule überhaupt, und da neuerdings die Evangelischen in jener Gemeinde die Mehrzahl bilden und diefe ihre Kinder în eine fünf Kilometer weite evangelische Schule zu schicken haben, während für die Katholiken eine katholische Schule nicht weiter als ein Kilometer entfernt sei, so sei es billig, für die evangelischen Kinder zu sorgen. Wenn früher die Re- gierung gesagt habe, es solle aus diefen Ländereien keine evan- gelische Schule. errichtet werden, so habe dies seinen Grund darin gehabt, daß keins oder sehr wenig evangelishe Kinder damals vorhanden gewesen seien, ein Verhältniß, welches sich jeßt ganz anders gestaltet habe. Nach längerec Debatte, in der namentlich auch Mitglieder der konservativen Partei für die evangelische Schule cintraten, beschloß die Kommission den Uebergang * zur Tagesordnung. :

Die Wahlprüfungs-Koumission hat in ihrer Sißung vom 7. Februar die Wahl des Abg. v. Wedell -Piesdorf beanstandet und Aufklärungen und Vernelsmungen über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gefordert. Die Wahl der Abgg. Langendorf, Bitter und Günther im 6. posenshen Wahlkreise wnrde für

gültig erklärt, jedoch. der Minister des Junuern ersucht, die Ein-

c 1g dox Mahlhozirke 1 he 10 (en L:

)ckarische Darlehne

urchschnitt des

thenden

_Prospectus,

Subscription auf 7500000 Reichsmark #procentiger (Gentral-) Pfandbriefe

vom Jahre 1880

emittirt von der i

Preussischen Central=Bodencredit- Actiengesellschaft

auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 21. März 1870.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegtums vom 21. März 1 S i í : i (veenGae Ie U elve vom Jahre 1880 im Betrage U Fuer e arun eid 1070S, 253 ff.) emittirt die Preußische Central - Bodencredit - Actieugesell\chaft eine t i entral : Bodencredit - i ; ft i it ei i L i illi A (Werthes eingezahlt sind. ctiengesellschaft ist mit einem Grundcapital von 36 Millionen Neich8mark = 45 Millionen Francs errichtet, worauf 40 Procent e von ihr auszugebenden 4 procentigen Pfandbriefe vom Jal; F ü

Sie find von Seiten der Inhaber unkündbar und L M M R Os r A A Taae (R Ae lin E in Stücken zu 100, 300, 500, 1000, 3000 Mark ausgefertigt.

M biriét: SMAR Mer ben En T der ti a: zum Nennwerth getilgt. Zu diesem Behufe hat die esellschaft jährlih wenigstens ein Drittel Procent des Nominal - Betrages der

fan f n aus den eingelösten Pfandbriefen ersparten Zinsen zu verwenden, dergestalt, daß die Tilanna längstens in 66 Sahren, vom 41. Januar 1882 av Taredaa geschieht die Ausloosung der zu tilgenden Beträge, w , äugi

Ln L, Suli reaiaaeia P A G) ge, worauf nach vorgäugiger Bekanntmachung in dere

1 h 1 d 1. Juli jeden Jahres statt: in Berlin bei der K d i i Actiengesellschaft, in Frankfurt a, M. bei d ( ; g ch j i : i. Ouveibein N Mon Tantral« Bodoneredite rine qu Ua A l TAn f ei dem Bankhause M. A. von Nothschild & Söhue, in Cölu bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jan. & Cp. und bei den sonstigen

Von der Pfandbzuief-Anleihe wird ein “Berlin De “der Preußischer Nom. in Verlin bei der Preußischen Central-Bodencredit-Actiengesellschaft, Unter den Li A l inden 34 » » » » Direction der Disconto-Gesellschaft, h h i Se Werder,

» in Frankfurt a. M. bei M. A. von Not ild & Söhne Côln bei Sal. Oppenheim jun. & C E Elberfeld bei der Bergisch-Märkischen Bauk, L YaMen Mi N Oie DiScouts Sefelfebats Dreslau bei der Breslauer Disconto-Bauk, Fri f 5 E S eier Ï F E R 1 Halle bei dem Halleschen Bankverein von Kuli P. Hannover bei M. J. Frensdorf}f «& Cp., e R E Stade bei A. Leeser & Cp., , Magdeburg bei Louis Maquet, Königsberg i. Pr. bei S, A. Samter, Posen bei Hirs{feld & Wolff, Stettin bei Scheller & Deguer, Dresden bei der Agentur der Leipziger Bauk, F B e Sauer e p ats s

- e Braunschweig bei N. S. Nathalion Nachfol j ,„ Oldenburg bei C. & G. Ballin. Vfalger: Hamburg bei L, Behreus «& Söhne, Bremen bei E. C. Weyhausen, Lübeck bei der Commerz - Bauk in Lübeck

ur ôöffentlihen Subscription unter nachstehenden Bedingungen aufgelegt:

1. Die Subscription findet gleichzeitig bei den vorgenannten Stellen

m Mittwoch den 11. und Dounerstag den 12. Februar 1880

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A tus L 4 ) | e e V Der Subscriptiondpreis ist festgeseßt auf Das Procent, zahlbar in Reihswährung. Die Stückzinsen vom Tage der Abnahme bis zum 1. Juli 1880 werden bei der Abnahme : Bn der Sub A E A Na A N mit Zinscoupons vom 1. Juli 1880 ab versehen. i Î ; Suvcriptton muß cine Caution von zehn Procent des Nominalbetrages hinterlegt Di i E N Be toe Effecten zu hinterlegen, welche dic Subscriptionsstelle als AISRS Gawicn A E O O on PDer 10 E ADO an ; Zutheilung wird so bald wie möglich nach Schluß der Subscription erfolgen. Im Falle die Zutheilung weniger als die Anmeldung beträgt, wird die übershießende Caution

B Lao zurückgegeben. j - Vie Abnahme der, zugetheilten Stücke, resp. der dafür auf Grund des Art. 2, 6 des Gesellschafts-Statuts nterims - ini 3 : 196 O0 MG tin Dee E L, sellschc ( an8zustellenden Interims : Bescheinigungen kann vom 18. Februar 1880

jollendet sein BuE L G erden m Monat December jeden Jahres, und zwar zuerst im December {1 Besellschaftsblättern die Rückzahlung der verloosten Pfandbriefe im folgenden Jahre Die Zahlung der Zinsen findet in halbjährlihen Terminen am 2. Januar

Tagescourse zu

ab gegen Zahlung des Preises Ein Drittel der Stücke spätestens bis 27. Februar 1880, E 0 al bzunehmen. Nach vollständiger Abnah a ie di hei ‘Stüde binterlegt i 9 è J me wird die auf die zugetheilten Stücke hinterlegte Caution verrechnet, x zurück ine succesfive Abnahme’ gestattet, und sind folche spätestens bis 27. Februar 188 t aue, o P Ie: Berlin, im Februar 1880. folche spätes is 27. Februar 1880 ungetreunt zu reguliren,

Preußische Central-Bodencredit-Actiengesell schaft.

V. PhIDSborTuD, BOSSaTt, Herrmann,

, Anmerk. Das Formular wird bei den Zeichnungsftellen verabfolgt,

u 4

Für zugetheilte Beträge unter 12,090 Reichsmark Nom. ift

Auszug aus dem Statut

der

Preußischen Ceuntral- Bodeneredit- Actiengefellschaft.

L ; Die Gesellschaft gewährt hypothekarische Darleh : auf ide, die einen dauernden und sicher 1 en Wuggsfcbloffen von der Bebeibena

' l eren Ertrag geben. Ausgeschlossen v : i nd deshalb insbesondere Bergwerke und Steinbrüche, A L E Ea

ud vén TION 62. Die Gesellschaft beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle,

Artikel 61. i Sie lauten auf den Juhaber und werden von dem Präsidenten oder einem Director

und einem Mitgliede des Verwaltungsrathes unterzeichnet und von einem Revisor mit der Be- \heinigung versehen, daß die vorgeschriebene Sicherheit in Hypotheken-Justrumenten vorhanden sei (vergl. auch Art. 60).

È Aus Artikel 60. Die Aufsicht der Staatsregierung über die Gesellshaft wird durch einen Regierungs-Commisfsar ausgeübt.

Der Regierungs8-Commissär hat die Befugniß, die Ausgabe der Central-Pfandbriefe und Schuldverschreibungen der Gesellschaft und die Einhaltung der hierfür und für die Sicherheit der Darlehne auf Hypotheken oder an Gemeinden in den Statuten vorgesehenen Bestimmungen zu überwachen.

Ï (Fr bezeugt unter den auszugebenden Pfandbriefen, daß die statutmäßigen Bestimmungen über den Gesammtbetrag der auszugebenden Pfandbriefe beobachtet find.

, Aus Artikel 80. Kein Pfandbrief daf von der Gesellschaft ausgegeben werden, der nicht zuvor durch eine ihr zustehende Hypothekenforderung gedeckt ist.

Der Betrag, um welchen sich das Capital der als Garantie dienenden Hypotheken- forderangen durch Amortisation oder durch Rückzahlung oder in anderer Weise vermindert, foll stets aus dem Verkehr gezogen oder durch andere Hypothekenforderungen erseßt werden, so daß das im ut Pie 4 Die viel Os stets a eaten wird.

: e pün e Zahlung von Capital und Zi -

Vfandbriefe wird gest ert: : hlung p Zinsen der Central

ur e Hinterlegung eines den ansgegebenen Hypothekeubriefen wenigstens

U e O guter bypothsokarischer Forderungen in Din Bette der

, 2) durch die unbedingte Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesammteu Ver- mögen, insbesondere mit ihrem Grundcapital und Neservefonds.

Die hinterlegten Hypothekenforderungen (Nt. 1) haften nicht für die sonstigen Verbindlich-

der Gejellshasl, je werden vielmehr aus deren Vermögen auëgeschieden und ausshließlich

a) Liegenschaften innerhalb zwei Drittel,

b) Gebäude i k : «lfte 8 Werths. ( innerhalb der exsten Hälfte

| Auf Weinberge, Wälder und andere Li : A eru s vetnverge, 28 ndere Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen ht, dürfen, insoweit der angenommeue Werth durch diese ApAlanzungei L diner Kie: N erma i age N Sagen, ees e det gegeben werden. 3 i er Berwc ‘at wird festjegen, welche Arten von Liegenschaften und Gebäud ßerdem dea D vorangegebenen Maxrimalbetrage belichen Ae Eni E Artilel 63. Die Ermittelung des Werths erfolgt nach den Gr äß reu : \ L gt nah den Grundsäßen, welche n der gen Recht bei der Ausleihung von Mündelgeldern maßgebend sind. Es ‘sind nas îhtige Erw Les unter Berücksichtigung der im einzelnen Falle vorliegenden Verhältnisse unver- er r Dpeulmenté, landschaftliche oder gerichtliche Taxen und dergleichen oder der Nd CE eßten Erwerbspreises, des gewöhnlich mit 6 Procent capitalisirten Nußungs- Gen Ag C NRDEN) der Fenerversiherungs-Summe für die Schäßung des zu be- iherbeirt fownbl due bee Ge n allen Fällen muß die für das Darlehn anzunehmende rechtfertigt sein. en R E wie durch den Verkaufswerth des Grundstücks vollkommen _ gcDer Verwaltungsraih hat die Ausführungsbestimmui tes alige Werthsermittelung zu machen ist, zu last O Dee AY VFLOAD . DIEZ AOUEDA

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