1880 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Feb 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Bei der in dieser Nachsißung beendigten zweiten

Durchberathung des ganzen Geseßentwurfs, wie er nah den zum Beschluß erhobenen Vorschlägen in der ersten Lesung auf- gerichtet worden is, wurde der 8. 1 unverändert, 8. 2 aber mit einigen Abänderungen, jedoch mit Aufrechthaltung der Fundamentalbestimmung: „daß die Kommunal-Chausseen zur Verwaltung und Unterhaltung auf den Provinziaiverband übergehen“, angenommen. D.r 8. 3 wurde mit dem Zusate: „daß die Verwaltung des hiesigen Landes-Schulwesens durch eine Kasse in Stralsund stattfinden solle“, die 88. 4 und 5 dagegen unverändert beibehalten. Als 8. 6 wurde ein neuer Paragraph eingeschoben, der die, Angesichts des leßten Ab- saßes des §. 1 von mehreren Seiten jedoch für überflüssig er- achtete, ausdrüdlihe Bestimmung enthält: odaß der Provinzialverband die Besoldung und Pensionirung sämmtlicher, beim Neu - Vorpommershen Kommunal- verbande fest angestellten Beamten und die Fortzahlung des Gehalts der von denselben außer Dienst iretenden, zu über- nehmen habe... Der §. 7 (nach der Vorlage §. 6) wurde wiederum in der Fassung der ersten Bera:hung angenommen, im Sw&lufparagraph 8 (8. 7 der Vorlage) aber der Aus- führungstermin auf den 1. April 1881 statt 1880 fixirt und eine Zusaßbestimmung dahin beliebt, daß alle mit dem Geseße in Widerspru stehenden oder mit demselben nicht zu ver- einigenden geseßlihen Bestimmungen mit dem Zeupunkt des Jnkrafttretens dieses Gesezes außer Wirksamkeit geseßt scien. Mit Ausarbeitung, beziehungsweise endgültiger Feststellung des die gefaßten Beschlüsse des Landtags nach Maßgabe der bei den Debatten hervorgetretenen herrshenden Ansichten mo- tivirenden Begleitberichts an den Ober-Präsidenten von Pom- mern wurde der engere ständische Ausschuß, mit der Ermäch- tigung zur entsprechenden Cooptation, beauftragt. :

183. Februar. Jn der heutigen Sißung wurde oin Antrag: „den engeren ständischen Aus\{huß ausdrüdlih zu er- mächtigen, resp. zu beauftragen, eintretenden Falles alle

kfommunalverbände (resp. Amtéverbände der Provinz Hannover) nah dem Verhältniß der in den betreffer.den Verbänden während des leßien Etatüjahres aufgekommenen Staatsgrund- und Gebäude- steuer vertheilt, b. die andere Hälfte zum Erlasse eines entsvrechen- den Betrages an Klafssen- und Einkommensteuer nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen verwendet. i a Der Referent Abg. Stengel trat für die Kommissions- beshlüsse, der Abg. von Hülsen für den Antrag von Huene ein. Der Abg. Rickert glaubte, daß der Antrag des Abg. Frhrn. von Huene wohl nur die Bedeutung habe, die prinzipielle Stellung der konservativen Partei zum Ausdruck zu bringen ; auf Annahme desselben {heine die rechte Seite des Hauses nicht zu cechnen, sonst, müßte sie selbst den Antrag stellen, ihn der Kommission zur Berathung zu überweisen. Die konservative Partei habe überhaupt keine Eile, den Geseß- entwurf zur Annahme zu bringen, da die namentlich bei den Wahlen gemachten Versprechungen auf Erlaß eines Theiles der direkten Steuern sich als unerfüllbar erwiesen hätten. Die Mehreinnahmen des Reihs würden, wie die liberalen Parteien vorausgesagt hätten dur Mehrausgaben aufgebrauht werden. Die Geschäftslage der beiden

des Ministers noch des Abg. Thilenius hätten ihn überzeugen Die Königliche Staatsregierung ist ermächtigt, die Verwal- können, daß er bei der zweiten Lesung einen Jrrthum oder tung der Verlin-Stettiner, Magdeburg-Halberstädter, Hannover- eine UVebereilung begangen hätte. Seine Mittheilungen Altenbekener, Cöln-Mindener, Rheinishen und Berlin-Pottdam- stammten aus sehr zuver ässiger Quelle. Es sei die allgemeine Magdeburger Eisenbahnen auch im 4. Quartal des Etatsjahres Ansicht, daß Hr. von Lade Schuld daran sei, daß das In: 1880/81 nah Maßgabe ter aufgestellten Spezialetats der betr ffen- stitut nach Geifenboi einem ganz ungeeigneten Orte A M anen pro 1990 zu verwallen, dem Gutachten der Kommunalvertretung entgegen an die a E He der Bog, Pr, Biredw - folgenden Antrag zweckmäßigste Stelle gekommen sei. Den häufigen Personal: gest Das Haus der Abgeordneten wolle bes{ließen: Dem 8. 2a wedsel führe die öffentliche Meinung auch auf den Hrn. von folgenden Zusaß als besonderes Alinea hinzuzufügen: Diese Spezial- E, á Uen, berilliat Etats dienen Cay vex E als are fe lle wurden bewilligt. ie Prüfung der Rechnungen dieser Eisenbahnen für das Jahr für die Bewilligung dieser Position eingetreten seien. Er Bei Titel 11 fragte der Abg. Rickert an, ob die RNe- Me April 1880/81 und für die Aufstellung der an den Land- bitte das Haus, den in zweiter Lesung begangenen Fehler | gulirung der Weichsel und Nogat durch ein neuerdings er- tag zu erstattenden Bemerkungen. i wieder gut zu machen, und würde er si freuen, wenn die gangenes Gutachten der technischen Ober-Baudirektion des Nachdem der Staats-Minister Maybah sih Namens der Mehrheit des Hauses diesen Antrag jeßt annehmen würde. andwirthschaftlihen Ministeriums, welches si gegen das bis- Staatsregierung mit diesem Antrage einverstanden erklärt Dieser Anfrag wurde angenommen und der Titel bewilligt. | herige Projekt ausspreche, aufgehalten werden würde. Jn den hatte, wurde derselbe angenommen ; ebenso der ganze Etat Bei Tit. 87 (Standesämter) kam der Abg. Dr. Köhler auf | betheiligten Gegenden herrsche große Beunruhigung, daß dieses nebst den beiden Geseßen mit an Einstimmigkeit gren- die vom Abg. Knörcke erwähnte Verfügung des Ober-Prä- | Gutachten für die weiteren Entschließungen der Regierung zender Majorität bewilligt. i sich seit 1875 geänderi und der Staats-Ministerialbeshluß | sidenten in Hannover an die Standesämter zurück und be- | maßgebend sein werde. Hierauf vertagte sih das Haus um 3/2 Uhr. könne nicht aufreht erhalten werden, um so weniger, als derselbe | zeichnete dieselbe als nicht mit den geseßlihen Bestimmungen Der Staats-Minister Dr. Lucius erklärte, die Bedeutung Jn der heutigen (64.) Sißung des Hauses der den Justiz-Minister den neuen Zustizgeseßen gegenüber in | im Einklang stehend. Dem Geseße zufolge dürften ferner blos | des in Rede stehenden Projekts erfordere eine sehr gründliche Abgeordneten, welcher der Finanz - Minister Bitter, der Häuser des Landtages lasse das Zustandekommen des Gesetzes eine unverträgliche Lage bringe. Den Sprung, den der Abg. | solhe Personen, welche aus eigener Wissenschaft die Namen | Prüfung. Die Schwierigkeiten seien alle bis auf die eine be- Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer, | für diese Session als ae unwahrscheinlih erscheinen. Der von Minnigerode in seiner Deduktion gemaht habe, könne | kennten, die Eintragung der Namen in die Standesamts- | seitigt, ob es bei Dur{führung des Projekts mögli sein der Justiz - Minister Dr. Friedberg und mehrere Regierungs- | Abg. Frhr. von Huene erklärte, daß sein Antrag in er niht begreifen. Derselbe finde eine Schädigung des | register vermilteln. Dazu gehörten aber die Geistlichen und würde, das Pillauer Tief zu erhalten. Ér könne zur Zeit fommissarien beiwohnten, gelangte folgendes Schreiben des Rücksicht auf die bevorstehende Nachsession der Budgetkommis- Publikums darin, daß eine Gerichtsbehörde eine mehr gelesene | Küster nicht. s nur die thunlichste Beschleunigung der Sache bei Beobachtung Ministers des Jnnern an den Präsidenten des Hauses, vom | sion überwiesen werden könnte, vorausgesebt, daß die Staats- konservative Zeitung einer weniger gelesenen fortschrittlichen Der Titel wurde bewilligt. i der gebotenen Vorsicht versprehen. Seit Jahren seien die 17. Februar, zur Verlesung: regierung in ihrer wohl zu erwartenden Erklärung sih nicht gegenüber zurüdseße, troßdem stelle derselbe si auf den Stand- Vei Kap. 91 (Polizeiverwaltung in Berlin) bemerkte der | verschiedensten Projekte ventilirt worden. Die technischen _ „Ew. Hohwohlgeboren bechre ih mi, den Antrag des | abweisend gegen denselben verhalte. Der Abg. Graf Behr spra punkt des Ministers. Das sei ja wie Feuer und Wasser! | Abg. Dr. Zimmermann, in Folge seiner an diese Position ge- Schwierigkeiten, die dem großen Werke gegenüberständen, seien Staate, Ministeriums an das Haus der Abgeordneten wegen Er- | dis Ansicht aus, daß für die nächste Zeit Ueberschüsse aus den Die Staatsregierung sollte den Erlaß einer Aenderung unter- | legentlih der zweiten Lesung geknüpften Erörterungen habe | jeßt zum Theil beseitigt. Der Plan liege zur Zeit der kom- theilung seiner Zustimmung zur Vertagung des Landtages, sowie Reichseinnahmen nit vorhanden sein würden: ein weiteres , 0 01 as , , 4 ; : 14 4 , : " 5 m 4 , iehen und er denke, die Majorität werde si, wenn er einen | die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ einen Leitartikel gebracht, petenten Behörde zur Erstattung eines Gutachtens vor. Dieses die Allerhöchste Ermächtigung vom 17. d, Mts. in der Anlage Eingehen auf das Geseh sei also nit nöthig, es empfehle si die trag stell f sei Standpunkt ellen. an dessen Shluß sie ihn auffordere, sein Unrecht einzugestehen. Gutachten sei ihm noch nicht bekannt. ganz ergebenft zu übersenden. j i [er l Beim Schl d a a ai Ma aa in in Wi Di it i i Éin- i i isfussion di Der in diesem Schreiben erwähnte Antrag des Staats- | Annahme der Kommissionsvorschläge. Beim Schlusse des Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, ein Wider- iese Zeitung mache ihm zum Vorwurf, die Londoner Éin- Hierauf wurden ohne weitere Diskussion die Etats der Blattes hatte der Finanz-Minister Bitter das Wort.

rut liege in seiner Rede niht; denn er wolle die Fort- | rihtungen zu“ sehr gepriesen zu haben. Und doch sei au landwirthshaftlihen und Gestütsverwaltun Ministeriums lautet: E [hritlavartei absolut rue dagegen sonst die A Hr. von Madai in London gewesen und sehr gui aufgenom: | genehmigt. g „Auf Grund Allerhöchster Ermäch!igung vom 17. d. M. ergeht Der Minister des Jnnern hat die Bezirksregierungen U. s. w. durch Cirkular-Erlaß vom 18. v. M. in Ergänzung

sein, wenn es unterließe, eine niht etwa vorübergehende, [En ständig und unbedingt nöthige Arbeitskraft zu be- willigen.

Der Abg. von Benda gab als Vorsitzender der Budget- kommission die Erklärung ab, daß er sonst der Wiederherstel- lung in der Kommission gestrihener Positionen grundsäglih entgegen sei, in diesem Falle aber ausnahmsweise zustimme, nachdem er sich von der Größe und dem Umfange der durh die Verwaltungsreform entstandenen Arbcit überzeugt habe.

Der Abg. Sri von Minnigerode konstatirte, daß die Mitglieder der konservativen Partei bereits in der Kommission

betheiligten Kreisen darüber zu treten, ob „nit Zustände zu beseitigen seien, die in großem Styl zur Zeit eine Schädigung des Publikums in sich {lö}sen.

Der Abg. Kantak beklagte es, daß die polnischen Blätter bei , MUNRAHOR amtliher Erlasse konsequent übergangen würden.

Der Abg. Rickert erklärte, die Auseinanderseßung des Ministers über den Staats-Ministerialerlaß von 1875, welcher das Publikationswesen regele, lasse die Sache 2 noch nicht als erledigt ersheinen. Wenn die Sache so gestellt werde, daß die Regierungen bestimmten, welche Zeitungen entschieden oppositionell seien, so käme man zweifellos dahin, daß bei einem Regierungswechsel die Publikationsorgane gewechselt würden ; das führe zu dem amerikanischen System und vor solchen Schwankungen müsse man sich hüten. Er hoffe, das Haus werde, wenn nicht in dieser, so doch in der nächsten Session mit dem Ministerium verhandeln, aus Anlaß eines An- trages, der eingebracht werden- müsse. Die Verhältnisse hätten

; ierdur an das Haus der Abgeordneten der Antrag: Zur Vertagung dem gelesensten Blatte zugewendet wissen. La der Monarchie vom 20. d. M. an bis zum zweiten auf den

Schluß oder die Vertagung der gegenwärtigen Session des Reichstages E Weerktage, Baiekunoaeife, falls die Session des Reichs- tages in der Woche vor Pfingsten geschlossen oder vertagt wer- den sollte, bis zum 20. Mai d. Ü. seine Zustimmung zu er-

dn Königliches Staats-Ministerium. Otto Graf zu Stol-berg, von Kameke, Hofmann, Graf zu Eulenburg, Maybach, Bitter, von Puttkamer, Lucius, Friedberg. Sodann gelangte die vom 17. d. Mts. datirte, vom Staats-Ministerium kontrasignirte Allerhöhste Ermächtigung zur Vorlegung dieses Antrages zur Verlesung. i Darauf wurden auf den Antrag des Abg. Stengel die Abgg. Kloß und Clauswiß dur Akklamation zu Mitgliedern der Staatsschuldenkommission gewählt. Beide nahmen die Wahl an, und der leßtere wurde auf tas neue Amt ver- ihtet. pl 2 dritter Berathung wurde der Geseßentwurf, enthaltend Bestimmungen über das Notariat, nah unerheblicher De- batte, an welcher sih außer dem Regierungskommissar Ge- heimen ODber- Justiz-Rath Kurlbaum 11, die Abgg. Krah, Dr, Köhler (Göttingen) und Franke betheiligten, unverändert

angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Verwendung der aus dem Ertrage von Neichssteuern an Preußen zu überweisenden Geld-

summen. i i 8. 1 lautet in der Fassung der Regierungë vorlage: i 8. 1, Die dem preußischen Staate aus dem Ertrage der Zölle und der Tabakésteuer (8. 8 tes Reichégeseßes vom 15, Juli 1879 Reichsgese: blatt S. 207 —) jährlich zu überweisenden Geld- summen werden nach Abrechnung desjenigen Vetrages, um welchen der je für dasselbe Jahre von Preußen geleistete Matrikular- beitrag die in dem Staatshaushalte für 1879/80 vorgesehene Summe übersteigt insoweit darüber nicht mit Zustimmung der Landesvertretung behufs Bed. ckung der Staatéauêgaben oder behufs Veberweisung eines Theils des Ertrages der Grund- und Gebäude- steuer an die Kommunalverbände anderweit Verfügung getroffen ist, zum Erlaß eines entsprechenden Betrages an Klassen- und Cin- kommensteuer nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen ver- wendet. Die Kommission hatte dafür folgende Fassung vor- geschlagen : : i: 8. 1, Die dem preußischen Staat aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksstecer (S. 8 des Reich8geseßes vom 15. Juli 1879 Reichtgeseßblatt S. 207) oder i 1 Folge weiterer Stcuerreformen des Reiches jährlih zu überweisenden Geldsummen unter Zu- rechnung resp. Abrechnung desjenigen Betrages, um welchen der je für dasselbe Jahr von Preußen zu leistende Matrikularbeitrag weniger oder mehr beträgt, als die im Staatshauéthalts. Etat für 1879/80 vorgeschene Summe werden nah Maßgabe der folgenden Be- stimmungcn zum Erlaß eines entsprehenden Betrags an Klassen- und Einkommensteuer verwendet, insoweit darüber niht mit Zu- stimmung der Landesvertretung behufs Bedeckung der Staats- auêsgaben oder behufs der Ueberweisung eines Theils des Ertrags der Grund- u..d Gebäudesteuer an die Kommunalverbände ander- weit Verfügung getroffen ift. : ZU diesem Paragraphen lagen folgende Anträge vor: von den Abgg. Frhr. von Huene, Frhr. von Minnigerode und Gen. : j Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den 8. 1 in folgender Fassung anzunehmen: Von den dem preußischen Staat aus dem Ertrage der Zölle und der Tabakésteuer (8. 8 des Reichs- gesetzes vom 15, Juli 1879 Reichêgeseßblatt S. 207) oder in Folge weiterer Steuerrcform des Reiches jährlich zu überweisenden Geldsummen unter Zurechnung resp. Abrechnung des- jenigen Betrages, um welchen der je für dasselbe Jahr von Preußen zu leistende Matrikularbeitrag ! weniger oder mehr beträgt, als die im Staatshaushalt für 1879/80 vorgesehene Summe wird, insoweit darüber nicht mit Zustimmung der Landesvertcetung Behufs Bedeckung der Staats- aus8gaben anderweit Verfügung getroffen ist a, die eine Hälfte an die Kreiéskommunalverbände (resp. Amtsverbände und felbst- ständigen Städte der Provinz Hannover und Amtsverbände der

Der Abg. Bachem erklärte, er könne seinen in zweiter Lesung aufgestellten Saß, daß in vielen Fällen der Nicht- bestätigung gewählter Kommunalbeamten keine anderen als kirchenpolitische Motive ‘maßgebend gewesen seien, in dritter Lesung nit zurücknehmen, besonders nicht angesichts des D Thoenessen. Das am 4. März 1879 ausgestellte

eugniß des Bürgermeisters Scherer, bei dem Thoenessen ge- arbeitet habe, sei um so unverdächtiger, als Scherer derjenige sei, der sih um das Zustandekommen des Vertrages zwischen Staat und Stadtgemeinde Kempen über das dortige, von einem altkatholischen Direktor geleitete Gymnasium besonders verdient gemacht habe. Das nämliche Zeugniß, wie am 4. März 1879, habe Bürgermeister Scherer dem A, auch behufs seiner Bewerbung um den Bürgermeisterposten in Heinsberg ausgestellt. Der Landrath von Kempen aber habe sich dem Thocnessen gegenüber anders als der Regierung zu Aachen gegenüber geäußert und sih dadur einer bedauer- lichen Doppelzüngigkeit shuldig gemacht, die um so gravirender sei, als der Landrath den Thoenessen wiederholt zur Be- treibung der Kandidatur aufgefordert und Bürgermeister Scherer hinterher versuht habe wie sein (des Redners Ge- währsmann) versichert habe —, das dem Thoenessen günstige Zeugniß aus der Welt zu schaffen.

Der Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg , ex- widerte, der Landrath von Kempen habe ausdrüdlich hervor- gehoben, daß gegen Thoenessen in kfirhenpolitisher Beziehung nicht das Geringste zu erinnern sei. Der dem Landrath ge- machte Vorwurf der Doppelzüngigkeit wäre nux dann gerecht- fertigt, wenn dieser an zwei verschiedenen Stellen verschiedene Dinge behauptet hätte. Das sei aber nicht der Fall. Der Landrath habe der Regiernng zu Aachen berihtet, Thoenessen sei ein solider Mann, zur qu. Stelle aber niht geeignet, dem Thoenefsen habe er (der Landrath) bezeugt, daß er ihn für einen anständigen brauchbaren Mann halte. Daß in diesen Attesten kein Widerspruch liege, habe der Abg. Bachem nicht aner- kennen wollen und in Folge dessen den Vorwurf gegen den Landrath niht zurückgenommen, ein Verfahren, dessen Beurtheilung er dem Hause überlasse. Die „SErmunterung“ des Thoenessen zur Betreibung der Kandidatur dur den Landrath bestehe nah des Letßteren ausdrücklicher Erklärung in Folgendem : Der Landrath habe den Thoenessen gekannt und zu ihm in gesellschaftlichen Beziehungen gestanden. Als Lebterer nun dem Landrath seine Hoffnungen oder Befürchtungen bezüglich der Kandidatur mitgetheilt habe, habe dieser erwidert: „er sehe es gern, wenn junge Leute ein gewisses Streben zeigten; es sei ja keine Schande, wenn sie durchfielen.“ Das von dem Abg. Bachem verlesene Zeugniß des Bürgermeisters Scherer sei übrigens gar nit das zum Zwecke der Bewerbung aus- gestellte, wie aus einem Schreiben des Bürgermeisters an den Landrath erhelle. Darin erklärte Ersterer, das vom Abg. Bachem verlesene Zeugniß dreiviertel Jahr vor der Bewerbung Thoenessens, noch während dessen Beschäftigung auf dem Bürgermeisteramt, ausgestellt zu haben, und zwar habe ihm (dem Bürgermeister) Thoenessen das Zeugniß fertig geschrieben vorgelegt und auf sein Bedenken, daß es do)

etwas weitgehend sei, erwidert, daß derartige Zeugnisse in der Regel so ausgestellt würden und derselbe sonst gegen Andere zurückstehen müßte. Darauf hin habe der Bürgermeister es unterschrieben, beklage aber seine Unvorsichtigkeit jeßt tief und bitte den Landrath und die vorgeseßten Behörden um milde Beurtheilung. Das Haus könne daraus ersehen, welches Ge- wicht auf dieses Zeugniß zu legen sei.

Der Abg. Bachem bemerkte, seine Aeußerungen hätten gefußt auf einem ohne Bedauern ausgestellten Zeugniß Sdterers, er habe geglaubt, die Behörden stellten die Zeug- d nah Pflicht und ine es aus. - Die Beurtheilung der geshraubten Erklärung des andraths überlasse er getrost der Beurtheilung des Hauses.

men worden ; jedenfalls wollte derselbe sich dort in mancher Beziehung Belehrung holen. Jn London erscheine nun ein jährlicher Bericht der Polizeiverwaltung. Es wäre wohl erwünscht, daß in Berlin auch ein solcher Bericht erschiene, um mancherlei Vorwürfe zu widerlegen und Zweifel rihtig zu stellen. Jhm mache aber auch die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ den Vorwurf, falsche Zahlen gebraht zu haben. Er könne aber nur sagen, daß diese Zeitung einen sehr unzuverlässigen Referenten haben müsse. (Der Redner wurde vom Präsidenten wiederholt zur Sache gerufen, mit dem Vedeuten, daß bei der Position Polizeiverwaltung von Berlin eine perjönliche Auseinandersezung der Abgeordneten - mit Berliner Zeitungen unzulässig sei). Redner fuhr fort: Als ein gutes Zeugniß für die Zustände Berlins und seine Schul- verwaltung könne es gelten, daß auf Grund des Gesetzes vom 13. März 1878, betr. die Zwangserziehung verwahrloster Kinder bis zum Dezember v. J. nur 20 Kinder der Bwangs- erziehung unterworfen worden seien. Die Einrichtung der Bezirkswachen sei verfehlt, w il sie verhindere, daß die Polizei- beamten si die erforderliche Personenkenntniß aneigneten.

Vei Tit. 5 (Polizeiverwaltung in Stettin) erwähnte der Abg. Schmidt (Stettin), daß die Stettiner Polizeidirektion einer Anzahl grade der gelesensten Blätter die amtlichen Publikationen entzogen habe, obglei diese Blätter absolut niht im Verdacht einer reihsfeindlihen oder sozialtemokra- tischen Gesinnung ständen: Die Stadt müsse die Jnserate bezahlen und der Magisträt und die Stadtverordneten hätten schon wiederholt um Remedur gebeten; er wolle dem Minister des JFnnern die Sache hiermit empfehlen.

Der Tit. 5 sowie die übrigen Titel wurden bewilligt.

Bei Kap. 94 Tit. 1 (Landgensd’armerie) bedauerte der Abg. Frhr. von Hammerstein, daß die in der zweiten Lesung gegen die Gensdarmerie erhobenen Vorwürfe vom Regierungs- tishe aus auffallend {wah zurückgewiesen worden seien. Die Angriffe entbehrten fast durchgängig der thatsächlichen Be- gründung. Es sei unrihtig, daß die Offiziere an die Gens- d’'armen zu strenge militärishe Ansprüche machten und gewisser- maßen Gamaschendienst übten; das sei einmal gar nit er- laubt und werde auch dadur verhindert, daß die Offiziere auf den Jnspektionsreisen den Gensdarmen in seiner Wohnung mög- list unerwartet aufzusuchen hätten. Die militärishe Organisa- tion der Landgenéd’armerie müsse aufrecht erhalten bleiben, denn sonst würde man sehr bald zu den rothnasigen Erscheinungen der Stadtsoldaten gelangen. Unbegründet sei auch die Be- hauptung, daß die Gensdarmen wegen kleiner eFehler oder zu starker Taille frühzeitig pensionirt würden. Er habe selbst Messungen gemacht und könne nachweisen, daß 850 Mann im Dienst seien, die mehr als einen Meter Taillenumfang hätten. Eine große Zahl werde erst zwischen dem vierzigsten und sechszigsten Lebensjahre pensionirt. Hierauf wurde diese Position und der Rest des Etats des Ministeriums des Jnnern ohne weitere Diskussion nah den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt. Zur Geschäftsordnung bemerkte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, er habe den Sthluß der Debatte über den Etat des Ministeriums des Jnnern abgewartet, um an dieser Stelle eine Erklärung abzugeben, die ihm hierher zu passen scheine. Um Mißdeutungen vorzubeugen, die aus dem Um- stande entstehen föônnten, daß der Abg. Dr.- Brüel Hospitant der Centrumsfraktion sei, habe er Namens seiner Partei zu erklären, daß diejenigen Aeußerungen in der Rede des Abg. Brüel, welche vorzugsweise das Mißfallen des hohen Hauses erregt hätten, seiner Partei durchaus unerwartet und zum Bedauern des Centrums gefallen seien und selbstverständlich in ihrem Fnhalte vom Centrum nicht getheilt würden. Es folgte der Etat der landwirthschaftlihen Ver- waltung. Bei Kap. 102, Tit. 4 (Pomologische Jnstitute in Proskau und Geisenheim) suchte der Abg. Dr. Thilenius die Aue- stellungen zu widerlegen, welche der Abg. Berger in zweiter

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen ; Tit. 1 und 2 des Kap. 83 wurden unverändert bewilligt.

Bei Tit. 3 beantragten die Abgg. Dr. Hammacher und Genossen :

Das Haus der Abgeordneten wolle beshließen, dem Antrage der Staatsregierung gemäß zu bewilligen: In Kapitel 83 der dauernden Ausgaben a. Titel 3: 1 Ministerialdirektor mit 15 000 Æ, 12 vortragende Räthe mit 7500 bis 9900 4, im Durch- nitt 8700 M, 119400 M b. Titel 7: Zu Wohnungsgeld- zuschüssen für die Beamten 64080 Der. Abg. Dr. Hammacher befürwortete seinen Antrag,

die von der Budgetkommission und in zweiter Lesung ge- strihene Position von 15000 # für einen Ministerial- Direktor im Ministerium des Innern in dritter Lesung wieder einzustellen, nachdem die Regierung die dringende Nothwendig- keit dieser Arbeitskraft überzeugend nachgewiesen habe. Die

Lesung betreffs der Verwaltung des pomologischen Jnstituts in Geisenheim gemacht habe.

Der Staats-Minister Dr. Lucius erwiderte, die Erörtc- rungen über die Verhältnisse in Geisenheim, die bei der zwei- ten Lesung in gewiß wohlwollender Weise gemacht worden seien, hätten zu einer Zeitungspolemik und uner- quidlihen Streitigkeiten Veranlassung gegeben. Die Kritik des Abg. Berger fei allerdings nur insofern berechtigt, als die Anstalt in Folge des häufigen Personalwechsels und anderer Umstände nicht die erwartete Entwickelung genommen habe. Er habe {on damals erklärt, daß er die Verhältnisse des Fnstitutes näher untersuchen würde; er könne jeßt ver- sichern, daß das bisherige Kuratorium feine Schuld treffe, es

habe eher einen B Ma Einfluß als einen zu großen aus- U

geübt, Der Ein des Hrn. von Lade könnte übrigens nur

Finanzverhältnisse eines Landes müßten {on sehr traurig

ein förderliher gewesen sein. Der Abg. Berger führte aus, weder die Ausführungen

Es folgte der Etat des Ministeriums der gei st- lichen 2c. Angelegenheiten.

„Bei Kap. 122, Tit. 45 fragte der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln), weshalb man von dem jährlihen Staatszuschuß für die Gesellschaft nüßliher Forshungen in Trier für dieses Jahr 150 e abgeseßt habe.

Der Regierungs - Kommissar Geheime Ober - Regierungs- Rath Dr. Schöne erwiderte, daß die Abseßung nicht eine Ver- minderung der Staatsdotation für die Sozietät bedeute, son- dern einen Ausgleih für der Gesellschaft zugefallene Mehr- einnahmen.

Der Abg. Rickert lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Verordnung des Kultus-Ministers vom 21. «Januar d. J., betreffend die deutsche Orthographie auf den Schulen, Die bayerische Verordnung sei von der preußischen abweichend, eine einheitlihe Regelung dieses Gebietes aber dringend wünschenswerth. Er richte deshalb an den Minister die eFrage, ob derselbe zur Erreichung dieses Zieles Verhand- lungen mit den übrigen deutschen Bundesregierungen ange- knüpft habe.

Der Reg.-Kommissar Geheime Ober-Reg.-Rath Dr. Bonit erklärte, diese Frage sei 1872 angeregt auf einer Delegirtenver- sammlung deutscher Staaten in Dresden und habe zu einer Kon- ferenz in Berlin, für welche Prof. von Naumer die Vorlage ausgearbeitet habe, geführt. Auf dieser Konferenz Jeien die Gegensäße der phonetishen und historishen Schreibweise so shroff an einander gerathen, daß eine konstante und impo- nirende Majorität für eine einheitliche deutsche Nechtschreibung nicht zu Stande gekommen sei. Thatsähhlih habe aber denno die Schreibweise der Raumerschen Vorlage die weiteste. Ver- breitung gefunden. Auf derselben basirten die bayerische und die preußische Verordnung, welche nur unwesentlih von ein- ander abwichen. Die ganze Differenz beschränke \ich auf etwa vier selten vorkommende deutshe und einige Fremd- wörtevr, bei denen es zweifelhaft sei, ob deren Schreibung mit den deutschen Lautzeichen bcreits durchgedrungen sei. So shreibe man in Bayern Defizit mit einem c, in Preußen mit z oder c. Der Professor Daniel Sanders in Medlenburg polemisire zwar in der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ gegen diese Verordnungen, aber die zahlreichen orthographischen Bücher desselben seien von keiner höheren preußishen Schule mittelst ihres freien Vorshlagsrehts jemals zur Einführung empfohlen worden. Eine Verhandlung mit den anderen deutschen Bundesstaaten sei durch die bayerische Regierung ausgeschlossen, da von einer zweiten Konferenz keine besseren Resultate zu erwarten seien, als von der ersten. Die einheit- liche Schreibweise der beiden Verordnungen werde natur- gemäß sih weiter ausdehnen. Längst shon folge die „Cöl- nische Zeitung“ u. A. der neu angegebenen, übrigens von der herkömmlichen nur wenig abweichenden Orthographie. Ob auch in den anderen deutschen Staaten diese Regeln si ein- bürgern würden, könne man nit prophezeien, doch sei große Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden.

Der O Dr. Virhow wünschte, daß man bald zu einer allgemeinen Rechtshreibung kommen möge. Indessen die neue Schreibweise der Endung „ieren“ sei ihm absolut unverständlich. Sehe man si z. B. die neue Schreibung des Wortes „Alliierten“ an. Weshalb stehe da hinter dem zweiten „i“ noh ein „e“? Daß man bei Wörtern, die aus dem Französichen oder «Fta- lienischen, niht direkt aus dem Lateinischen stammten, das „iren“ mit einem „c“ schreibe, könne er sih noch erklären ; ex billige es z. B., wenn man „studieren“ \{hreibe, könne aber die Schreibart „regieren“ niht für richtig halten. Bei der neuen Orthographie bitte er Preußen mit solhen Belästigungen zu verschonen.

Bei der Position der „Kreisschulinspektoren“ tadelte es der Abg. RNickert, daß die etatsmäßigen Reisediäten dieser Be- amten um 200 bis 300 # jährlich gekürzt würden. Dadurch fönnten dieselben ihrer Amlspflicht nicht vollständig genügen.

Der Negierungskommissar Gcheime Regierungs - Rath Raffel bemerkte dagegen, daß im Gegentheil namentlih in den östlichen Provinzen die etatsmäßigen Durchschnittssäße der Reisekostenvergütungen für die Kreisschulinspektoren um 24 000 6 überschritten seien und daß man eine weitere Er- höhung derselben erwägen werde.

Doe Positionen, sowie der Rest des Etats der geist: lihen 2. Angelegenheiten wurde bewilligt, womit die dritte Berathung des Etats erledigt war.

__ Das durch Anleihe zu deckende Defizit erhöht sih durch die heutigen Beschlüsse von 37 500000 auf 37 700 000 M.

Der Etat pro 1880/81 wurde in Einnahme und Aus- gabe auf 799 200 580,50 M, festgestellt. Die ordentlichen Aus- gaben betragen 760 438 930,50 6 und die einmaligen und außerordentlichen 38 761 650 44

Im Etatsgeseß wurde in zweiter Lesung folgender 8. 2 a, angenommen :

Hohenzollernschen Lande) nah dem Verhältniß der in den betreffen- den Verbänden während des leßten Etatêjahres aufgekommenen Staatsgrund- und Gebäudesteuer vertheilt, bÞ. die andere Hâlfte zum Erlasse eines entsprechenden Betrages von Klassene und Ein- Zat Meller nach Maßgabe der folgendea Bestimmungen ver- wendet. Von den Abgg. Graf zu Limburg-Stirum, von Hülsen und Gen.: 7 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, den §. 1 in folgender Fassung anzunehmen: von den dem preußischen Staate aus dem Ertrage der Zölle und der Tabakésteuer (§8. 8 des Reichs- gesepes vem 15. Juli 1879 R. G. Bl. S. 207) des Reichs jähr- id zu überweisenten Geldsummen wird, na Abre- nung desjenigen Betrages, um welchen DEL E U dasselbe Jahr von Preußen geleistete Matrikularbeitrag die in dem Staatshaushalts-Etat für 1879/80 vorgesehene Summe übersteigt insoweit darüber niht mit Zustimmung der

sandtschaft im Haag zu wenden befugt sein sollen, wenn es

„nah Maßaabe der für die Provinzialhúülfskasse von Alt-

seines Erlasses vom 27. August v. J. davon benachrichtigt, | g daß diesseitige Behörden fortan auch ihrerseits den von nie- | d derländisher Seite an sie gelangenden Anträgen auf Auslieferung von flüchtigen Verbrechern oder auf vorläufige Festnahme zum Zwecke der Auslieferung j Folge zu geben, vielmehr die bezüglihe Anweisung Seitens | h des Ministers, resp, in besonders dringlihen Fällen von GaD des Auswärtigen Amtes abzuwarten oder einzuholen aben.

keine

Behörden sich nur dann unmittelbar an die Kaiserliche Ge- | 1

ih in besonders dringenden Fällen um unverweilte vorläufige | z Festnahme flüchtiger Verbrecher handele, daß sie in allen an- deren Fällen aber also namentlich stets, soweit die Aus- lieferung selbst in Frage komme die Vexmittelung des Auswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen haben.

In Bezug auf die in Berlin bestehende Verpflich- tung der Eigenthümer der an eine neue Straße oder neuen Straßentheil angrenzeuden Häuser zur Legung des ersten Straßenpflasters, resp. zur Erstattung der da- dur veruxsahten Kosten hat das Neichs gericht, 1. Hülfs- senat, durch zwei Entscheidungen vot 4. Dezember 1879 aus- gesprochen, daß die Adjazenten nicht nur die Befestigungs- und Pflasterungsktosten, sondern auch die Kosten für die Her- stellung des gehörigen Niveaus auf der neuen Straßenan age zu den angrenzenden Straßen zu tragen haben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich Le Geheime Finanz-Rath Zenker is in Berlin ange- ommen.

Stralsund, 12. Februar. Jn der heutigen Sißzung des ordentlihen Neu - Vorpommerschen Kommunal- Landtags wurde zunächst der \. g. „Kinderstube“ in Greifs- wald eine Unterstüßung bewilligt und dann in die Tages- ordnung eingetreten. Auf derselben stand die Fortsezung der Spezialberathung des Geseßentwurfs wegen Aufhebung der Kommunalverbände in der Provinz E Dieselbe be- ann mit der Diskussion über 8. 4 desselben, welcher bestimmt, baß die diesseitige „Provinzialhülfska}se“ und der An- theil der Kreise Dramburg und Schivelbein an der Provinzialhülfska\se der Neumark mit der Provinzial- Hülfskasse von Altpommern vereinigt, daß die Verwaltung der vereinigten Fonds bis zum Erlaß eines neuen Statuts

pommern geltenden Normen geführt und die Zinsgewinne im Interesse des Provinzialverbandes der Provinz Pommern ver- wendet werden sollen.

Der Referent beantragte die unveränderte Annahme der Vorlage; vom Korreferenten dagegen wurde ein Zusaß dahin gewünscht, daß die bei Auflösung der diesseitigen Kasse etwa vorhandenen Beständ e nur für gemeinnützige Zwecke inner- halb unseres Landestheils sollten verwendet werden dürfen

Bei Berathung des 8. 5, die Verwaltung der Neuvor- pommerschen Feuerversiherungs-Societät für Gebäude be- treffend, wobei nach der Vorlage an Stelle des ständischen engeren Ausschusses der Provinzialauss{chuß und an Stelle des Kommunal-Landtages der Provinzial-Landtag treten soll, trat die Meinung zu Tage, daß es entschieden zweckmäßiger sei, an Stelle des „Provinzialausshusses“ eine aus 5 Mitgliedern bestehende ständige Kommission, die vom Provinzialaus\{uß aus Provinzial-Landtagsabgeordneten des hiesigen Negierungs- bezirks zu wählen sei, treten zu lassen und Bestimmung dahin zu treffen, daß im Falle einer Auflösung der Societät der dann vorhandene Neservefonds den fünf Kreisen des Regierungs- bezirks nah Verhältniß der Höhe der Versicherungssummen überwiesen würde.

Der §. 6 der Vorlage, welcher von der Neuvorpommer- schen „Königs-Wilhelm-Stiftung“ handelt, wobei indeß der Neuvorpommerschen „Wilhelm-Stiftung“ gar niht gedacht worden ist -— erhielt die nach Lage der Sache gebotene ent- sprechende Redaktion. R

Ein Zusaßparagraph in Betreff des Verhältnisses der kommunalständishen Beamten fand genügende Unterstüßung, und der Schlußparagraph, welcher den Ausführungstermin bestimmt, wurde entsprechend abgefaßt und genehmigt.

Hiermit war die erste Lesung des Geseßentwurfs nah 2 Uhr Nachmittags beendigt. Es wurde beliebt, um 51/2 Uhr Abends die Sizung fortzuseßen und in L + i die end- gültige Feststellung der Beschlüsse in zweiter Lesung sowie die

Landesvertretung Behufs Bedeckung der Staatéausçcaben ander- weitig Verfügung getroffen ist a. die eine Hälfte an die Kreis-

Begutachtung der Motive vorzunehmen,

Benefizien des

eeigneten Schritte zu thun, um die vom Landtage bezüglich es UVeberganges der Verwaltung des diesseitigen Kom-

munalverbandes auf den Provinzialverband bei Berathung und Begutachtung des betreffenden Geseßes gefaßten Beschl üsse zu verwirklichen“, angenommen; es wurde ferner beschlossen,

ei Gelegenheit der von dem Ober-Präsidenten erforderten

motivirten Aeußerung über den Geseßentwurf wegen Auf- hebung der pommerschen Kommunalverbände und seine Mo- tive, den Ober-Präsidenten zu bitten, Bezüglich der von diesseitigen Behörden zu stellenden An- | Näheren anzuführenden Gründen dahin wirken zu wollen, träge auf Herbeiführung der Festnahme und Auslieferung von | daß demnächst auch der diesseitige Verbrechern, welche nah den Niederlanden geflüchtet sind, be- merkt der Minister zur ferneren Nachachtung, daß diesseitige | r

Us den dafür des

Landestheil an den „Meliorations - Fonds“ für die Regie- ungsbezirke Stettin und Cöslin partizipiren möge, ind endlich wurde noch über die Behandlung einiger

wichtigen Punkte bei Abfassung des an den Ober-Präsidenten

u richtenden Berichts wegen des mehrgedachten Gesetzentwurfs

nah eingehender Diskussion Feststellung getroffen.

Um 21/7 Uhr {loß der Fürst und Herr zu Putbus die

hiermit beendigte diesjährige Session des Neuvórpommerschen Kommunal-Landtages.

Bayern. München, 14. Februar. (Allg. Zig.) Sé:

Majestät der König hat zur Linderung des in einigen unter- fränkischen Bezirken herrshenden Nothstandes den Betrag von 3000 M angewiesen. Das Gesetz, handlung der Gesetzentwürfe über die direkten Steuern, d. d. München, den 12. d. M., wird in dem heut erschienenen „Geseß- und Verordnungsblatt“ Finanzausshusse der Kammer der Reichsräthe is} das Referat über den Geseßentwurf, betreffend den Brann t- weinaufschlag, dem Reihsrath Grafen von Seinsheim über- tragen worden. Derselbe wird seinen Bericht so vorkereiten, daß der Geseßentwurfunmittelbar, nachdem er in derAbgeordnetenkammer zur Erledigung gelangt ist, im Ausschusse der Kammer der Reichs- räthe und dann in dieser selbst zur Berathung gelangen kann. Der Gesetzentwurf soll bis zum Eintritt déx Vertagung des Landtags von beiden Kammern noch erledigt werden. Der Finanzausshuß der Kammer der Abgeordneten versammelte sih heute Abend zur Berathung des zweiten vom Kriegs-Minister vorgelegten Geseßentwurfs, der einen Vor- | A Die für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres etrifft. Finanz-Minister, den Kriegs-Minister und vier Referenten des Kriegs-Ministeriums vertreten.

betreffend die Be-

Nr. 9 publizirt. Jm

Die Staatsregierung war in der Sißung durch den

16. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sizung

der Abgeordnetenkammer erklarte bei Berathung der Branntweinsteuervorlage der

Finanz-Minister: Der Geseßentwurf habe lediglich den Zweck, die inneren finan-

ziellen und wirthschaftlihen Verhältnisse zu verbessern. Der

Minister widerlegte sodann die Behauptung, daß die kleineren Brennereien niht mehr fortbestehen könnten; wäre dies der Fall, so würde er den Gesezentwurf nicht vorgelegt haben. Die Abfindungsfrage sei, weil sie neu sei, noch nicht rihtig verstanden worden ; die Fnteressen der Kleinbrenner würden dur dieselbe möglichst berücksihtigt. Wenn eine andere geeignete Steuer dagewesen wäre, so hätte die Regierung dieselbe vor- geshlagen. Auf den Vorschlag, das Defizit dur eine An- leihe zu deckden, könne er niht eingehen, weil dadur eine dauernde Last geschaffen würde, welche wiederum einen Theil der Steuereinnahmen beanspruhen würde. Er bitte das Geseß anzunehmen. Der Ministerialklommissar rechtfertigte im Auftrage des Ministers des JFnunern den Geseßentwurf. Die Sißung wurde sodann bis zum Abend vertagt. Jn Ab- geordnetenkreisen verlautet, daß der Kriegs-Minister, General von Maillinger, gestern sein Entlassungsgesuh eingereiht habe und nicht geneigt sei, dasselbe zurückzunehmen. 17. Februar. (W. T. B.) Die Abgeordneten - kammer hat heute die Branntweinsteuer-Vorlage im Wesentlichen in der Regierungsfassung bei namentlicher Ab- stimmung mit 121 gegen 20 Stimmen angenommen.

Sachsen. Dresden, 16. Februar. (Dr. J.) Die Erste Kammer berieth heute an erster Stelle über die Pe- titionen der Mittelstädte um Zulassung ihrer Ausscheidung aus den Bezirksverbänden. Die Majorität der 1. Deputation beantragte, diese Petitionen auf sih beruhen zu lassen, wo- gegen Ober-Bürgermeister Dr. André den Beitritt zu dem Beschlusse der Zweiten Kammer, die Petitionen der Staats- regierung zur Kenntnißnahme zu überweisen, befürwortete. Nach längerer Diskussion, in welcher die Herren Seiler, Bürgermeister Clauß, Bürgermeister Löhr, Öbershenk von Meß, Graf Rex, von S (Modckriß) und Graf von Könneriß, in der Hauptsache wegen der Verschiedenheit der «Inter- essen der Mittelstädte und des platten Landes, für das Minoritäts- vutum, Bürgermeister Heinrih und Präsident von Criegern wegen der kurzen Zeit der Geltung des Geseßes für das