1880 / 53 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

gewesen seien, auf Deutschlands Schwäche zu zielen. Wie das Schicksal sih gestalten werde, könne Niemard wissen. Er be- dauere, daß der Reichskanzler nicht hier sei, mit wenigen Worten glaube er, würde derselbe dem Reichstage mehr be- weisen als die längsten hier gehaltenen Reden. Aber ein Staatsmann, den ganz Europa sih erwählt habe, um das E zu vollbringen, dem alle Staaten und Völker ank s{huldeten für seine Förderung des Friedens, welcher so oft gezeigt habe, wie sehr er den Frieden liebe, der ver- diene wohl, daß der Reichstag ihm das Vertrauen schenke, welches ex fordere. Und wenn der Reichskanzler mit dieser Vorlage vor das Haus trete, wenn derselbe diese Forderung für unbedingt nöthig halte zur Aufrechthaltung des Friedens, dann dürfe man sie ihm nicht versagen. Die Thatsachen, die den Reichskanzler zu dieser Vorlage geführt hätten, lägen vor aller Augen; nämlih, daß die beiden Nachbaxstaaten, welche nah ihrer Lage vor jedem Angriff am gesichertsten seien, fort und fort ihre Heeresstärke vermehrten, daß an der Seine wie an der Newa er wolle den gelindesten Ausdruck ebrauchen Parteien beständen, die Todeshaß gegen Deutsch- and im Herzen hegten und endlih, daß in beiden Staaten die Kämpfe der Varteien \s{lechterdings unberechenbar seien. Wer könne sagen, welhe Partei heute übers Fahr in St. Petersburg und in Paris regiere, darum gelte hier die ein- fache Regel, die keinen der Nachbarn Deutschlands verletzen könne, daß Deutschland im Frieden sein gutes Schwert zu s{lei- fen habe. Er wolle die Frage nicht erörtern, ob man die Mann- \chasten, wenn die heilsame Hoffnung auf Verkürzung des dritten Jahres fehle, noch weit genug a fönne in ihrer technischen Ausbildung, ob die Friedensbataillone bei einer zweijährigen Dienstzeit, wenn sie zur Hälfte aus Rekruten beständen. Uebungen anstellen könnten, die etwas mehr seien als Schein und Spiegelfechtereien. Gegenüber den akademischen Betrach- tungen des Abg. Richter verweise er auf die Verfassung. Vorläufig sei die dreijährige Dienstzeit in Deutshland Rechtens und da man auf den Bänken des Bundesraths, wie ihm scheine, gar keine Neigung zu einer Verfassungsänderung habe, so seien alle Ausführungen dieser Art vorläufig in den Wind gesprochen. Er habe 1874 das eiserne Militärbudget verthei- digt, er habe den Bestand des Heeres geseßlih feststellen und es nur verändern wollen, wenn das vom Reichs- tage oder Bundesrathe außerordentlich verlangt würde. Er erkenne jeßt das von der Majorität angenommene System des Septenats an, verlange dasselbe aber von jenen, denen au das Septenat zu hart gewesen sei. Eine häufige Wiederholung der heutigen Debatten würde auf das

stärke auf eine längere Reihe von Jahren nicht erreiht wer- den. Die Vermehrung der Linienarmee, welche die Vorlage vorshlage, wolle doch nur das Heer in den gleichen Prozent- saß zur Bevölkerung bringen, wie es 1874 gestanden habe. Fünf Jahre hindurch sei seitdem dieser Prozentsaß immer ge- sunken, das könne aber Angesichts der steigenden Militärmacht der Nachbarn nicht so weiter gehen. Ferner wolle der Kriegs- Minister und dafür sage er demselben seinen Dank die Streitkräfte Deutschlands für den Kriegsfall wesentlich, in etwa 3 Jahren um 200 000 Mann, dur eine Maßregel vermehren, die finanziell und wirthschaftlih verhältnißmäßig sehr geringe Opfer fordere. Wenn die Ersaßreserve auf 20 Wochen im Jahre einmal durhschnittlich zu Uebungen berufen werde, so erfülle man damit nur eine Pflicht der Gerechtigkeit und er Fönne gar niht begreifen, wie die Mies von der Fortschrittspartei, die immer mit jolcher Emphase von Rechtsgleichheit zu reden pflegten, diesen in der Vorlage enthaltenen demokratischen Gedanken gar nicht erkannt hätten. Es sei eine gehässige Ausnahme vom gemeinen Recht, wenn 38 000 Mann kriegstüchtiger unentbehrliher Mann- schaften im Jahre thatsächlich ihrer Waffenpfliht entbunden würden. Die Vorlage rechne mit sehr niedrigen Ziffern, sie fasse den Begriff der Tauglichkeit offenbar schr eng. Nach seiner Kenntniß des bürgerlichen Lebens sei die Zahl der voll- ständig zum Kriegsdienst Tauglichen bis auf kleine körperliche Unschönheiten viel größer als 38 000 pro Jahr. Deutschland sei von dem Jdeale der allgemeinen Wehrpfliht noch sehr weit entfernt, aber die Vorlage mache maßvoll und in einer das Volk nicht allzu drückenden Weise einen Schritt vorwärts nach dem FJdeal. Dasselbe gelte \{ließlich von der dritten Maßregel, die spätere Ent- lassung der im Herbst eingetretenen Reservisten und Land- wehrmänner. Hierdurch würden diese Mannschaften in ge- rehter Weise den im Sommer eingetretenen gleichgestellt und im Fall eines Winterfeldzuges werde dadurch das Heer doch erheblih verstärkt werden. Jn jeder Hinsicht könne er dem Grundgedanken der Vorlage zustimmen und wünsche nah der Kommissionsberathung eine möglichst einstimmige Annahme derselben, damit das mißtrauish und gespannt auf Deutsch- land blickende Ausland wisse, daß Deutschland in Fragen der nationalen Macht keine tiefgehenden Parteispaltungen kenne. Jn Frankrei kämpften 1875 die Parteien über tausend mal ernstere Fragen, als Deutschland über die Grundlagen der Versassung, ob Republik oder Monarchie, und troßdem hätten ohne irgend welhe Gefahr vom Auslande die Parteien ein- stimmig die Vermehrung des Heeres nahezu um das Doppelte

wie vor 6 Jahren zeigen, daß derselbe wie die Nation zu dent glorreichen Heere stehe, welches die Deutschen liebten und auf dessen Thaten sie stolz seien, weil es Deutschland aus tausend- jähriger Zerrissenheit wieder zum Volksthum emporgehoben habe. Jm Jahre 1874 hätten die Abgeordneten, welche gegen das Septennat gestimmt hätten, die gegen sie anstürmende Volksbewegung in ihrer Bedeutung herabzuseßen versucht, ob- wohl sie sonst stets begeistert von der allein wahrhaften Mei- nung des souveränen Volks zu sprechen pflegten. Die nach- folgenden Wahlen hätten bewiesen, daß die Majorität des Volkes hinter denen gestanden habe, die die Stärke des deutschen Heeres beschlossen hätten. Dieselbe Stimmung herrsche auch heute noch im Volke. Die Nation erwarte vom Reichs- tage, daß er dafür sorge, Deutshlands Schwert {arf zu er- halten. Deutschland bedrohe Niemanden , aber die Nachbarn sollten wissen, daß, wenn sie die Grundpfeiler des neuen euro- päischen Gleihgewichts anzutasten wagen sollten, sie es mit einem waffengewohnten, starken und einigen Volke zu thun ätten.

y Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, daß er er- flärt habe, vom Standpunkte der allgemeinen Gleichheit und Gerechtigkeit ließe sih nihts gegen eine Ausbildung der Er- saßreserve einwenden; übrigens habe er niht von „dem Historiker“, sondern von „den Historikern“ der preußischen Sahrbücher gesprochen. Nicht Kriegsformationen habe er ver- glihen oder die Friedenspräsenz ¿Frankreihs von 1871 und jeßt (darin habe auch Graf von Moltke ihn mißverstanden), sondern er habe es als eine Erfindung der preußischen Jahr- bücher bezeichnet, daß Frankreich seit dem Cadresgesey von 1875 seine Friedenspräsenzg um 144000 Mann erhöht habe. Er habe angeführt, daß Graf Moltke selbst 1874 die französische Friedensstärke mit 471 000 Mann angegeben hâbe, während sie heute 497 000 Mann betrage. Diese Zahl habe Graf Moltke für richtig erklärt und beide Zahlen bestätigten, daß nit der Artikel der „Jahrbücher“ glänzend gerechtfertigt sei, sondern bei diesem Punkt auf purer Erfindung beruhe.

Der Abg. Dr. von Treitshke betonte, er könne nit konstatiren, ob der Abg. Nichter von „dem Historiker“ oder „den Historikern“ gesprohen habe, aber sämmtliche Herren in seiner Umgebung hätten ihm gesagt, sie hätten die Aeußerungen des Abg. Richter auf ihn bezogen. /

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte diese Auffassung für natürlich, da der Name des Abg. von Treitschke allein als der des Herausgebers auf dem Titelblatte der „Preußischen Fahr- bücher“ stehe.

Ausland nicht beruhigend wirken und feste stetige Ordnung des deutschen Heeres könnte ohne die Feststellung seiner Präsenz-

beschlossen.

Diesen Patriotismus müsse man bei den deutschen Nachbarn anerkennen, aber auch der Deutsche Reichstag möge |__

Hierauf vertagte sich das Haus um 41/4 Uhr.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[5481] Zweiter BULIA Na aue rann

un Auss{lußbescheid.

Sn Saden, betr. das Konkursverfahren über das Vermögen des Abbauers und Zimmermanns Martin Heinri Menke in Bardowick, wird, da im heutigen Subkhastationstermine ein genügendes Gebot auf die zur Masse g: hörige Abbauerstelle nicht erfolgt ist, ein zweiter Verkaufstermin auf

Freitag, den 19, März d. Js., Morgens 10 Uhr, anberaumt mit der Anzeige, daß geschlich ein dritter Termin nicht statifinde.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche Ansprüche der in dem Aufgebot vom 23. De ember v. J. be- zeichneten Art an die Abbauerstelle Haus-Nr. 192 ¿zu Bardowick im heutigen Termin nicht gemeldet haben, dem angedrohten Rechtsnacbtheil entsprechend im Verhältniß zum neuen Erwerber ihres Rechts verlustig erklärt.

Lüneburg, den 21. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Ik. P. Brauns.

[55%] Oeffentliche Zustellung.

Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom Heutigen, erlassen auf Anstehen der gewerblos in Dürkheim wohnenden Magdalena Wernz, ge- schiedenen Ehefrau des allda wohnenden Küfers Adolph Wolf, vertreten dur Franz Xaver Weber, Geschäftsagenten in Dürkheim, laut Vollmacht vor Notar Horn allda, vom 23. Dezember 1879, die Fonventionelle Zwan ;s8versteigerung von Plan Nr. 3, 2 Dezimalen Fläche, darauf ein Wohnhaus mit Zu- behör zu Seebach gelegen, betreibend gegen

1) Johann Georg Klippel, Steinhauer, und

deffsen gewerblose Ehefrau, Anna Maria Hanz, als erste Besitzer ; und 2) Daniel Müller, Polizeidiener, als ODritt- besißer, s\ämmtlih früher in Seebach wohnhaft ge- wesen, jeßt ohne bekannten Wohnort ab- wesend, wird den oben genannten Personen bekannt gegeben, daß das oben beschriebene Immöbel durch den hier- mit beauftragten Kgl. Notar Horn aus Dürkheim am 14. April nächsthin, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wirthschaft von Daniel Stepp— Schaaf Wittwe veräußert werden wird. *

Dürkheim, den 28. Februar 1880.

Der Kgl. Amtsgerichts\chreiber. Hammersdor f.

[0475] Aufgebot.

Nr. 6229. Der Reichs-Militär-Fiskus, vertreten durch die Königlihe Garnisonverwaltung dahier, hat von der Großherzoglihen Domänen-Direktion Namens des Großh. Domänengrundstockcks bezw. der Großh. Civilli1:e nachftehende P ulgenen gekauft und bezüglich derselben ein Aufgebot b-antragt :

1) das Wohnháus Nr. 8 der Kaiserstraße hier, ehemaliges Forstamtsgebäude, nebft Grund und Boden und anstoßendem Garten, gren- zend südlih an die Kaiserstraße, nördlich an die sogenannte Büchseuspannerwohnung und an Dragonerstallungen, östlih an den Zeug- haushof und Zeughausremise, und westlich an die Dragonerkaserne und Stallungen; das Wohnhaus Kaiserstraße Nr. 6b., ehe- Loe Büchsenspannerwohnung, grenzend einerseits an das Wohnhaus ia A Nr. 8, anderseits an die Zeughausremile, vorne an den e auSo! und hinten an den zum Wohnhaus Nr. 8 gehörigen Garten.

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welchen an den vorbenannten Liegenschaften dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familiengutsverband be- ruhende Rechte zustehen, aufgefordert, solhe An- sprüche und Rechte spätestens in dem auf

Freitag, den 30. April 1880, Bormittags 8 Uhr, vor dem Großherz. Amtsgericht Karlsruhe ange- ordneten Termin anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen erklärt würden.

Karlsruhe, den 20. Februar 1880.

Gr. Amtsgericht. Gerichts\{reiberei:

PARA) Aufgebot.

Auf dem Folium der Josef und Anna Solleder- \chen Bauerseheleute in Forstmühl hiefigen Gerichts im Hypothekenbuche für Altenthan Bd. 11. S. 1 ist seit dem Jahre 1826 noch für Josef Klein, Wirth in Altenthan, ein zu 49/9 verzinsl. Kapital zu 100 Gulden und seit dem Jahre 1833 für Franz Strasser, Sergeant von Erbendorf, ein Ein- standskapital zu 75 Gulden zu 5 %% verzinêl. hypo- thekarish versichert.

Zufolge des von den Solleder’shen Eheleuten ge- srellten Antrages ergeht hiermit, nachdem seither alle Nachforschungen nah den oben beregten beiden Hypothekengläubigern fruchtlos geblieben sind, an dieselben, eventuell ihre Erben und Nehtsnachfolger die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine

AONLLNAN, 23. September l. Js., ihre Rechte und Ansprüche auf die besagten Hypo- thekenforderungen bei dem gefertigten Königlichen Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo- thekenbuche gelöst werden würden.

Wörth a./D., den 20. Februar 1880.

Königliches Arätsgeriht Wörth. (L. 8.) von Lügzelburg, K. Amtsrichter. ; Zur Beglaubigung : Wörth a./D., den Ne 1880.

er Königliche Gerichtsschreiber. Kiefer. i;

[5476] E IRTN)

Auszug.

Auf Antrag des Heinrich Leipold in Lauscha wird der am 10, April 1799 zu Lauscha geborne und seit über 20 Jahren in Amerika verschollene Johann

Georg Gottlicb Leipold, sowie dessen ihrer Cxistenz nach unbekannte Erben geladen, längstens in dem auf D:enstag, den 8. März 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei Meidung, daß Leipold für todt, dessen unkekannte Erben mit ihren Erbansprüchen für ausges{hlossen erklärt wer- den, sih zu melden. Termin zur Eröffnung eines Aus\ch{lußurtheils ift auf Dienstag, den 15. März 1881, Vormittags 11 Uhr, bestimmt worden. Steinah S.-M., den 26. Februar 1880. Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts. Aug. Michael.

Les) Aufforderung. Die nachbenannten Kinder der hierselbst verlebten Theodora Kremer, Ehefrau Eisele, nämlich: 1) Netta Eisele, 2) Elise Ei)ele, 3) Bertha Eisele, Ehefrau Jansen, 4) Henri Eisele,

5) Wilhelm Eisele, Uhrmacher,

6) Michael Eisele,

7) Franz Eisele,

8) Heinrich Eisele, welche an dem Nachlasse der am 20. Oktober v. J. in hiesiger Stadt verstorbenen Rentnerin Maria Josepha Kremer, Wittwe Christian Cals, betheiligt find, werden hierdurch auf Anordnung des hiesigen Königl. Amtsgerichtes ersucht, binnen 3 Wochen nach gegenwärtiger Veröffentlichung dem Unterzeich- neten oder dem Herrn Notar Giesen hierselb, Nach- rit über ihren Aufenthalt zukommen zu lassen und für ihre Vertretung hierselbst Sorge zu tragen. Andernfalls soll denselben ‘auf Grund des §..82 der Vormundschaftsordnung ein Vormund bestellt werder.

Aacen, den 27. Februar 1880. J. Lürken, Rechtsanwalt.

] Oeffentlihe Bekauntmachung.

Die Mathilde, vereh:lihte Bäckermeister Al- bert Kaiser zu Beuthen O. S. hat die Todes- erklärung ihres angeblich scit dem Monat No- vember 1855 abwesenden und seinem Aufenthalte nah unbekannten obengedahten Ehemannes hbe- antragt.

Demgemäß wird der Bäckermeister Albert Kaiser, geboren den 17. April 1826 zu Orzegow-Gutehoff- nungshütte, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, in dem Terminszimmer Nr. 3 des unterzeichneten Amtsgerichts anberaumten Termin zu melden, wi- drigenfalls auf Antrag der Mathilde Kaiser der Bâtkermeister Albert Kaiser für todt erklärt wer- den wird.

Beutheu O. S, den 23. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. VIL

[5489] Bekanntmachuug.

1) Der Handelsmann Michael Jachocki‘aus Gnesen ift seit 1865, in welchem Jahre er nach Ame- rika ausgewandert ist, verschollen ;

2) der Joseph Andrzejewski aus Charbowo, Kreis Gnesen, ist seit dem Jahre 1831 verschollen.

Diese Personen, deren unbekannte Erben und

Erbuehmer werden hiermit aufgefordert, ih \pä-

testens in dem auf Son A Doomior 1NRNON 10 Uhr Manrnitts a2

Wre Ke vere LOOU I & 681666187

im Geschäftszimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen ihren legitimir- N event. dem Fiskus ausgehändigt werden wird.

Das Aufgebot zu 1 ist von der verehelichten Re- beckda Jachockda zu Posen, das zu 2 von dem Ab- wesenheitsvormund des Andrzejewski, Justizrath Kellermann zu Gnesen, beantragt.

Guesen, den 25, Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. 1V.

[5477

[5471 Auf dem Grundeigenthum des Heinrich Kranz zu Buchenau sind zu Gunsten der ausgewanderten Wittwe des Johannes Prack von Buchenau zufolge Vertrags vom 7. Juli 1828 angeblih bezahlte 21 Thlr. 13 Sgr. 1 Hlr. eingetragen.

Falls niht im Termine,

den 5, Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, Seitens der Wittwe Prack oder dereu Rechtsnah- folger Einsprache erfolgt, wird unter Ausschließung der Genannten mit ihren Ansprüchen dem auf Löschung gerichteten Antrag des H. Kranz ftatt- gegeben werden.

Eiterfeld, den 23. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Wankel.

L L) Bekauntmachung.

Fn Sachen, betreffend die Todeserklärung gegen den verschollenen, etwa 59 oder 60 Jahre alten Christian Steins aus Dehnsen, is der genannte 2c. Steins, weil er in dem durch Ediktalladzng vom 9. Januar 1879 quf heute angeseßten Termine {ih nit gemeldet hat, auch keine glaubwürdigen Nach- richten von seinem Fortleben eingegangen find, durch Erkenntniß vom heutigen Tage für todt erklärt worden.

Etwaige unbekannte Erb- und Nachfolgeberechtigte werden dabet wiederholt aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der geseßlichen Frist von 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen an seine bekannten Erben auf sie keine Rüc.sficht genommen werden

wird. Ulfeld, den 19, Februar 1880. Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Erxleben. Beglaubigt : G. Engelhardt, Gerichts\chr.- Gehülfe.

5 f. aas Bekauntmachung.

Die Brautleute Kaunfäiann Siegmund Edel- stein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsiß zu Hoben- limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor- stehende Che die Gemeinschaft der Güter aus- geschlossen.

Hoheulimburg,, den 24. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht.

[5547] Bekanntmachung.

Der auf den 11. März 1880 angekündigte zwangsweise Verkauf des dem Schuhmacher Wilts in Schwerinsdorf gehörenden Grundstücks findet wegen erfolgter Zurücknahme des Antrags nicht statt.

Leer, den 25. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. T. gez. von Nordheim. Beglaubigt :

Der Gerichtsschreiber : Ahlborn,

ülfe. [5466]

Durch Urtheil der T. Fivilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 19. Januar c. wurde die zwishen den zu Aachen wohnenden Eheleuten O Hitzuen, Schreiber, und Agnes, geb.

aden, ohne besonderen Stand, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erflärt und Güter- trennung verordnet, sowie die Parteien zur Aus- einandersezung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Giesen hierselbst verwiesen, unter Verurthei- lung des verklagten Ehemannes in die Kosten.

Aachen, den 27. Februar 1880.

Der Vertreter der Klägerin: Kux, Rechtsanwalt.

[5484]

Die Urkunden über 1300 Gulden und 30 Gulden Kostenkaution an Ferdinand Döring zu Würzburg vom 16. Januar 1852, über 50 Gulden an den- selben vom 31. März 1853 und über 100 Gulden an Landrichter Geigel zu Neustadt a./S. vom 22, Mai 1861, sämmtlich pfandrechtlich eingetragen auf dem Grundbesiß des Joseph Stock® zu Reppich, find durch Ausschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt worden.

Weyhers, am 11. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Zuswlaag.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußi

M 53.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. März

2 A Inserate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preß, Staatt-Amzeiger und bas Central-Handele- register nimmt an! die Königliche Experttiou

des Dentschen Reihs-Änrzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigecs : Berlin, S. N. Wilhelm-Straße Nr, 82. Æ

, Steckbriefe and Unterzachungs-Sachen. 2, Sublastationen, Aufgebote, Vorladungen a. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submisaienen ete, , Verloogung, Amortisation, Zinszahlung

X a. &, w. vou öffentlichen Papieren,

BDeffentlicher Anzeiger.

schen Staats-Anzeiger.

1880.

. Tndustrielle Etabiiesements, Fabriken und Grosghande!l. . Verschiedene Bekanntmachungen,

. Läiterarigche Anzeiger,

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Anuonueen-Bureaus. S

. ‘Theater-Anzeigen, In der Börsen- . Familien-Nachrichten, ( beilage.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladnugen n. dergl.

[54225] Subhastatious-Patent.

Die im Grundbuche von Berchum Band T. Blatt 59 auf den Namen des Maurermeisters Wilhelm Pieron zu Halden eingetragenen Grund- \tüde Flur A. Nr. 368, 369 und 370, insgesammt vermessen zur Größe von 15 Are 37 Qu.-Meter, sollen im Wege der nothwendigen Subhastation auf Antrag eir es Gläubigers

am 22. April 1880, Nachmittags 4 Uhr, zu Sun bei dem Wirth Borgmann versteigert werden. i

Der Reinertrag sämmtlicher Grundstüke, nah welchem dieselben zur Grundsteuer veranlagt wor- den, beträgt 1 Thaler 57 Dezem, der für die Ge- bäudesteuer ermittelte Nußungswerlh der aufstehens- den Gebäulichkeiten 18 Mark. :

Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der Grundbuchtabelle und die etwa noch eingehen- den Abschäßungen und anderen, die Grundstüde be- E Nachweisungen sind im Bureau einzu- ehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra- gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte auf die zur Subhajtation stehenden Realitäten geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an- zumelden.

s “aas Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages o am 23. April 1880, Mittags 12 Uhr, an der hiesigen Gerichtsstelle verkündet werden. Hohenlimburg, den 24. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. Der Subhastationsrichter.

[5414] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsahe des Kaufmauns Wiener, früher zu Berlin, seinem gegenwärtigen Aufenthalte nah unbekannt, Verklagten und Rekurrenten, wider den Bre. med. Selberg zu Berlin, Kläger und Rekursen, wegen 49 A 50 -&Z Forderung für ärzt- lie Bemühungen, ist zur Leistung folgenden Eides Seitens des Verklagten :

Ich 2c. Wiener s{wöre 2c., daß ih vom Kläger

die ärztliche Behandlung mein 8s verstorbenen

Bruders nit verlangt habe, so wahr 2c. sowie zur Entscheidung über das Rekursgefuch des Berklagten ein Termin auf

den 29, April 1880, Vormittags 113 Uhr, im Kammergerichtsgebäude, Lindenstraße Nr. 14, anberaumt worden.

Zu diesem Termine wird der Verklagte Wiener zufolge Bescblusses vom 9. d. Mts. durch öffentliche Zustellung hierdurch mit dem Bimerken vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens angenommen wer- den wird, er wolle oder könne den vorstehend mit- getheilten Eid nicht leisten.

Berlin, den 10. Februar 1880.

Der Gerichtsschreiber des IV. Civil-Senats des Königlicen Kammergerichts: Kanzlei-Rath Fiedler.

[5445] Heffentliche Zustellung.

Nr. 6156. Der Kaufmann Lazarus Marx zu Bruch- fal klagt gegen den Kunstreiter Johann HolzmülUer zu Oberäwisheim, z Zt. an unbekaunten Orten, aus Kauf eines braunen Stutenpferdes mit dem An- trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 150 #4 nebst 6% Zins vom Zustelungstage der Klage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsftreits vor das Großherzogliche Amts- gericht zu Bruchsal (Respictat 11.) auf

Dienstag, veu 16. März 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Bruchsal, den 26. Februar 1880.

Schneider, : Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichis.

[5451] Oeffeutlicke Zustellung.

Die Katharina, geb. Breidbach, Ehefrau des Bäckers Otto Puchscherer, sie Hekamme zu Co- blenz, vertreten turÞch Rechtsanwalt Justiz-Rath Seligmann, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Coblenz, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „die Gütertren- nung zwischen den Parteien auszusprechen, den Be- flagten zur Herausgabe des der Klägerin zugehören- den Vermögensantheils zu verurtheilen, die Parteien zur Bildung der Masse, gegenseitigen Berechnung und Auseinanderseßung vor einen Notar zu verwei- jen, die Kosten der Klage dem Beklagten, die der Theilung der Masse zur Last zu legen“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Coblenz

auf den 19, April 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ri6te zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 20. Februar 1880.

einnide,

(5462) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Johann Friedrich Karl Teichmaun zu Leipzig, vertreten durch den Rechts- anwalt Julius Berger daselbst, klagt gegen seine Ehefrau Antonie Amalie Agnes, geb. Borstell, zuleßt in Leipzig, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des ehelichen Lebens, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung der Be- klagten zu ihm zurückzukehren und die Ehe mit ihm fortzustellen, und ladet die Beklazte- zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 26. Zuni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 28. Februar 1880.

Dölling, Gerichts\chreißler des 5 öniglihen Landgerichts.

(4a) Oeffentliche Zustellung.

Der Adtermann Heiurich Kaletsch zu Belters- hausen, vertreten durch den Rehtsanwalt Dr. Wolff hier, Élagt gegen den Handelsmann Salomon Ruelf von Rauisch-Holzhausen, zuz Zit in unbekannter Fecne, wegen Forderung ad 1280 Æ nebst Zinsen aus Abrechnung vom 20. November 1874, Darlehne vom 2. Juli und 31. Dezember 1874, Darlehn des Conrad Kaletsch aus Beltershausen und Cession vom 13. Januar 1875 bezw. 5. Februar 1880 und für Kaufgeld aus Viehhändel vom 17. Januar und 26, Mai 1879, mit dem Antrage auf Verurtheilung

des Beklagten zur Zahlung von

Y A M. nebst 5 %/, Zinsen seit dem 2. Juli 1878,

2) 90 2 u 5 9% Zinsen feit dem 15. Februar

4) 180 nebst 5 9/9 Zinsen seit dem 13. Ja-

nuar 1878, 5) 330 nebst 5 % Zinsen seit dem 27. De- zember 1879, : 0) 300, d 5 % Zinsen seit Zustellung der age,

und ladét den Beklagien zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Marburg

auf den 3. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marburg, den 9. Februar 1880.

Liebermeister, Gerichts\ch{reiber des Königlichen Landgerichts.

[5440] Oeffentliche Zustellung.

Das Kgl. Amtsgericht Münthen L., Abtheilung A., für Civilsachen, hat mit Beschluß vom 20. Februar 1880 auf den Antrag ter Kaufleute Ignaz G-7hr und Louis Günzburger aus Wien über das Ver- mözen des Kaufmanns Eduard Baumann von hier den Konkurs eröffnet, zum Konkursverwalter den Kaufmann August Bischof}, Sendlinger- straße 70/IT. dahier, ernannt, offenen Arrest erlassen und Wahl- und Prüfungstermin auf Samstag, den 20. März 1880, Vormittags 9 Uhr, Sißungs8- zimmer Nr. 12/1, festgeseßt, was dem Eduard Bau- mann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf diesem Wege bekannt gegeben wird.

Müncheu, den 26, Februar 1880.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber : Hagenauer.

[5446] Oeffentliche Zustellung nd

u Bekanntmathung der Klage.

Die gewerblos zu Chanville wohnende Julie Humbert, verireten dur Rechtsanwalt Dourt, klagt gegen ihren Eh:mann Franz HPouzelle, früher Gastwirth in Chanville, jeßt ohne Gewerbe und ohre bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Gütertrenuung mit dem Antrage, die Gütergemein- {haft zwischen Eheleuten Houzelle-Humbert aufzu- lösen, Parteien zur Auseinanderseßung ihrer An- sprüche vor Notar Gandar in Remilly zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Laft zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Meh auf den 5. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung und gemäß 8, 4 des Ausf. Gef. zur Civil Proz. e. vom 8, Juli 1879 wird dieser Auszug der Klage bekannt gema@t.

Mey, den 24. Februar 1880.

Der Landgerichts-Sekretär : Mezger.

[5439] Oeffentliche Zustellung.

Der Möbelfabrikant J. Grünenwald zu Brom- berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Fellmann zu Bromberg, klagt gegen die Bäckermeister Gustav und Louise Werthshen Eheleute, früher zu Prinzenthal bei Bromberg, wegen 153 4 für ver- schiedene gelieferte Möbel, mit dem Antrage auf

"Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

kostenpflichtige Verurtheilung der Werth’schen Ehe-

leute zur Zahlung von 153 # nebst 69/9 Zinsen seit Zustellung der Klage, und ladet die Beklagten zur mündiichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bromberg auj den 13. April 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke d:r öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug d:r- Klage bekannt gemacht.

Wolowski, j Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts V.

[5453] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischler Holz zu Krackow flagt gegen Schüßenwirth Hostrup daselbst wegen Zinsschuld von 30 4 und ladet den Beklagten zur münd- liven Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Krakow auf den 15. April 1880, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke öffentliher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kractow, den 26. E 1880.

Schmiegelow, Gerichtsschreiber des Großh. Meckl. Schwerinschen Amtsgerichts.

[5455] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesißer Carl Salomon zu Bockeln- hagen, vertreten durch den Rechtsanwalt Träger zu Nordhausen, klagt gegen den Mühlenbesitzer Lonis Böcker, früher zu Bockelnhagen, zur Zeit angeblich in Amerika, aus dem am 10. Juni 1879 von dem Letzteren mit Adolf Schüße zu Bockelnhagen über die zu Bockelnhagen sub Nr. 11 belegene Wasser- mühle nebst Jnventar abges{chlofsenen Kaufvertrage Inhalts dessen der Beklagte 600 # rückständige Zinsen an Stelle des Vorbesißers Schütze am 17. Juni 1879 zu zahlen sich verpflichtet hat und beantragt: : : den Verklagten zu verurtheilen, an Kläger 600 Æ nebst 5% Zinsen vom 17. Juni 1879 zu zahlen und die Kosten des Prozesses zu ragen Durch Beschluß des Königlichen Landgerichts hier vom. 30, Januar 1880 wurde die nahgesucte ¿ffent- lihe Zustellung an den Mühlenbesißer Louis Böker bewilligt, und ladet der Kläger denselben zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreites vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 28, Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderun, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nordhausen, den 24. Februar 1880. Der Landgerichtê-Sekretär. Thurm.

[5415] Oeffentliche Zustellung.

Die Gâärtnerfrau Amalie Szuïfat, geborue Dirzzuweit, zu Schuppinnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Jordan in Kaukehmen, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Pon Szukat, welcher zulett in Tilsit sich aufgehalten haben foll, dessen jetziger Aufenthaltsort aber unbekannt ift, auf Ehetrennung mit dem Antrage, die Che der Par- teien zu trennen und den Beklagten für den allein huldigen Theil zu erklären, und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die II, Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39, auf den 10. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufford:.rung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelssenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zw-cke der öffentlichen Zustellung wird diejer Av3zug der Klage bekannt gemacht.

Tilsit, den 25. Februar 1880.

Petraschewih, :

Gerichts\creiber des Königlichen Landgerichts.

[5459] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2499, Friedrih Schendelmaicr, Wagner von Hornberg, vertreten durÞ Rechtsanwalt Jakob in Villingen, klagt gegen Christian Steidinger, Wagner von Mönchweiler, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Kauf mit dem Antrage auf Zahlung von 200 Æ, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtéêgericht zu Villingen auf Mittwoch, den Sl NEE 1880, Vormittags

¿ Uhr. Zum Zwedckcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact. Villingen, den 26. Februar 1880. Namsperger, Gerichts\{hreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

(5416) Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidergesell Paul Böhm zu Winzig klagt gegen den Handelsmann Hugo Anders, frü- her zu Mersine, gegenwärtiger Aufenthalt unbe- fannt, aus einem Schuldshein vom 1. Januar 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 150 #4 nebst 5% Zinsen seit dem 1. Januar 1879 und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtêstreits vor das Königliche Amts- gericht zu Winzig au

den 27, April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Winzig, den 23. Februar 1880. Die Gerichtsschreiberei Il, des Königlichen Aml18gerichts. Nentwig.

[5443] Oeffentliche Ladung.

In Sahen Sr. Erlaucht des regierenden Grafen Alfred zu Stolberg in Stolberg, Klägers, wider den Domherrn, Freiherrn Werner Spiegel zum Desenberge in Halberstadt, jeßt den Freiherrn Carl Spiegel-Peckelsheim zu Magdeburg, jeßt zu Haus Spieg:lsberge, Beklagten, wegen Lehnsansprüche ist unterm 23./28. Februar 1879 von den Parteien ein Vergleich geschlossen, nach welchem gegen eine vom Beklagten zu zahlende Entschädigung von 345 000 A der Kläger das ihm im Laufe des Rechts\treits rechtskräftig zuerkannte Rittergut Werna nebs} Pertinenzien dem Beklagten zum Eigen- thum abgetreten hat.

Die Abtretung erstreckt sib nit allein auf das Rittergut Werna, sondern auch auf alle Güter, Grundstücke, Forsten, Gerehtsame und sonstigen Objekte, die etwa nah der Behauptung des Klägers unter den Begriff einer Pertinenz von Werna ge- braht werden könnten, sie umfaßt daher namentli auch alle Realitäten und Rechte, welche der Be? flagte unter dem Namen der Güter Sülzhayn, Wülferode und Bischofferode besißt.

Die zu den genannten Gütern gehörenden Grund- flüdke sind verzeichnet :

1) in der Grundsteuer-Mutterrolle der Gemeinde

Werna unter Art. 45 mit im Ganzen 292 ha 27 a 20 qm,

2) in der Grundsteuer-Mutterrolle ber Gemeinde Sülzhayn unter Art. 31 mit im Ganzen 147 ha 28 qm,

3) in der Grundsteuer-Mutterrolle für die Ge- meinde Bischofferode unter Art. 1 mit im Ganzen 109 ha 59 a 48 qm.

Die betreffenden Auszüge aus den Grundsteuer- Mutterrollen befinden fich bei den Gericht8aften und können auf der hiesigen Gerichtsschreiberci ein- gesehen werden.

Auf den Tas des Beklagten werden nun Alle, welche an den bezeihneten unbeweglichen Gegen- ständen Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche, fidet- kommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere au Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 24. April 1880, Morgens 11 Uÿr, in das hiesige Gerichtslokal geladen, unter An- drohung des Rechtsnacbhtheils, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum Beklagten das Recht verloren geht.

Vebrigens sind durch den Vergleih vom 23./28. Februar 1879 die 3 Güter Sülzhayn, Wülferode und Bischofferode, welhe der Beklagte vom Kläger zu Lehn trug, imgleihen etwa noch vorhandene Lehns-Pertinenzien des Guts Werna, allodifizirt und in freies Eigenthum des Beklagten überge- gangen.

Das Aequivalent für die Allodifikation ist in gert obigen Summe von 8345 000 Æ mit ent-

alten.

Dieses wird mit Rücksicht auf etwaige Ansvrüche der Agnaten, Fideikommiß- Nachfolger und Eventual- Belehnten des Klägers an jenes Aequivalent in Gemäßheit des §. 21 des hannoverschen Gesehes über die Ablösbarkeit des Lehns8verbandes u. \. w. vom 13. April 1836 auf Antrag des Beklagten hierdurch bekannt gemacht.

Zlfeld, den 21. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Raf ch.

[5417] Oeffeutliche Ladung.

Der Königliche Rechtsanwalt Aschenauer dahier hat Namens des Oekonomen Thomas Stich in Schwabsoyer gegen Andreas Groener, ehemaliger Schweizer, von Eggerthal wegen Forderung von 1714 A 29 4 S, beim Königlichen Landgerichte Kempten Civilkammer Klage erhoben, in welcher beantragt ift:

den Beklagten in die Bezahlung der am 17. Oktober 1879 verfallenen Kaufschilling8quote zu 1714 M 29 § sammt 4/9 Zinsen dar- aus seit 17. Juli 1879 und in die Kosten des B zu verurtheilen, und worin zuglei der Beklazte zur Bestellung eines beim Königl. Landgerichte Kempten zugelassenen Anwalts aufgefordert wird.

Auf Antrag des genannten Anwalts hat die Civil- kammer des Königl. Landgerihts Kempten durch Beschluß vom 13. d. Mts., nachdem der derzeitige Aufenthalt des Beklagten Groener unbekannt ilt die öffentliche Ladung gestattet, und wurde vom Vorfißenden Termin zur As auf

Freitag, den 23, April l, Js., ormittags 9 Uhr, im Sißzungsfaale II. dahier anberaumt.

Es wird demgemäß Andreas Groener hiern:it zu diesem Termine unter dem Bemerken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der unter- fertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind.

Kempten, den 25. Februar 1880.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts Kempten. Der Königl, Obergerichteschreiber.

Refe.