1880 / 71 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

vortheilhaft für die Fabrikation erweisen. A Mascinen u. \. w. ellt.

auf neue Rechuung zum O kâme In der Generalversammlu

wurde der Geschäftsbericht für 1879 verlesen und weiter Folgendes berihtet: Die Dividende pro 1879 beträgt nur 54 9%, weil im Anfang des Jahres Darlehne zurückgezahlt wurden ohne sofortige anderweite hypothekarishe Verwendung zu finden. Auch war bei der Unter- bringung 4èprozentiger Pfandbriefe eine Coursdifferenz aus dem Jahresgewinn zu decken. Am Schlusse des Jahres war das Geschäft ret belebt, so daß die hypothekarishen Beleiß ungen um 2 600 000 4 höher waren, als am Anfange desselben und die Höhe von 24 700 000 ÆA überschritten. Die Gesellschaft hat 1879 das Ritter. gut Miroslawice und 5 f\tädtishe Grundstücke erwerben müssen. Das Rittergut Miroslawice, welches mit 240 000 4 bepfandbrieft ift, ift inzwischen für 335000 M verkauft worden. Das Haupt- geschäftsfeld bleibt Pommern mit 9300000 4 Darlehnen. Dem- nächst Posen, Preußen, Brandenburg 2c. mit 7, 3 und 3 Millionen. Die M iittelrheinis{che Bank in Coblenz hat im Jahre 1879 einen Gewinn von 73 901 Æ. erzielt, welcher wie folgt, verwendet wird: Abschreibung auf Mobilien 800 4, auf Immobilien 3000 4, zum Reservefonds 10 % von 70564 M gleih 7056 M, 5 9/0 Dividende an die Aktionäre 60000 #4 Für Tantiemen an die Direktion und Gratifikationen an die Beamten sind 996 #. gekürzt und 2048 Æ. auf neue Rechnung vorgetragen. Das „Dresdner Journal“ theilt über die {hon erwähnte Er- öffnung der Ausstellung von Erzeugnissen des Drechsler- und Bildschnißergewerkes aus Deutschland und Oesfterreich- Ungarn folgendes Nähere mit: Unter den Anwesenden befanden sih die Spiyen der kaiserlihen, königlihen und städtischen Be- hörden, darunter der Reichsgerichts-Präsident Dr. Simson, Kreig- hauptmann Graf zu Münster, Amtshauptmann Dr. Plaßmann, Oberbürgermeister Dr. Georgi, Stadtverordneten-Vorsteher Göß und Mitglieder des Raths- und Stadtverordneten-Collegiums, Bector magnificus Prof. Dr, Lange, des Consularcorps 2c. Der Oberbürger- meifter Dr. Georgi hielt als Ehrenpräsident der Ausstellung, eine Ansprache an die Festversammlung, in welcher er die Bedeutung und das Wesen fsolher Fachausftellung darlegte und namentlich auf den politishen und wirthschaftliben Nußen derselben hinwies, zum S{luß aber die Hoffnung aus\prach, daß daraus aub für die betheiligten Fachgewerbe ein recht großer und erfreuliher Erfolg hervorgehen werde. Es ergriff dana der Vertreter Desterreih-Ungarns in Leipzig, General-Konsul Ministerial- Rath Dr. Ritter von Scherzer das Wort, um für die freundliche Einladung zu davken und dem Gefühle der Freude darüber Ausdruck zu geben, daß au ein gut Theil österreihisher Gewerbtreibender in der Ausstellung vertreten sei. Aber niht allein in gewerblicher, fondern auch in politisher Beziehung sei in der Betheiligung Oester- reih-Uvgarns an der Ausstellung ein bedeutsames Merkmal für die Annäherung beider Reiche zu erbliden. -— Die Gesammtzahl der Auéfteller beträgt 322; die Ausstellung selbs is in 7 Gruppen ge- theilt. Hervorragend betheiligt find namentlih die Städte Wien, Prag, Berlin, Nürnberg, Augsburg, Hamburg, Leipzig, Ruhla und die oberbayerisben Bildschnißerorte Berhtesgaden und Partenkirchen. Nürnberg, 20. März. (Hopfenmarktibericht von Leopold Held, Hopfen - Kommissionsgeschäft.) Das Hopfengeschäft dieser Woche war ein sehr ruhiges. Die Preise der Mittelqualitäten find wieder etwas zurückgegangen ; auch Primawaare hat einen kleinen Preitabsblag erfahren. Da der Kundschaftsbedarf belanglos ist, sehen sich die Eigner von Mittelsorten, welhe durchaus verkaufen wollen, genöthigt, zum Exportpreis abzugeben. Von Seiten des Exports wird zum Preise von 60—75 A langsam gekauft. Der Umsay dieser Woche beläuft sih auf ca. 400 Ballen, die Zufuhren erreichen diese Ziffer niht. Die Stimmung ist matt. Die Noti- rungen lauten: Marktwaare gering 60—75 , mittel 80—100 M, prima 110—120 Æ; Gebirgshopfen 120—130 4; Hallertauer ge- ring 65—75 #, mittel 80—120 Æ, prima 130—140 4; Haller- tauer Siegelgut (Wolnzach, Au) mittel 125—140 4, prima 1490— 160 4; Spalter Land, leichtere Lagen, 120—135 A, {were Lagen 140— 160 4; Spalter Stadt 190—200 (4; Aish- und Zenngaründer gering 60—75 F, mittel 80— 105 Æ, prima 115—130 M. ; Württemberger gering 60—75 AÆ, mittel 80—105 #, prima 120—130 M; Badischer gering 60-—75 #, mittel 80—105 M, prima 120—130 4; Elsäfser gering 60—75 A, mittel 80—105 M, prima 120—130 ; Polnischer gering 60—75 S, mittel 80—105 M, prima 125—135 #4; Altmärker 60—70 #4; Ober-Oesterreicher 60 —70 4; Lothringer 60—70 #; Belgischer 55—65, 78er 20—30 M; TTer 10—20 Triest, 23. März. (W. T. B.) Es bestätigt sich, daß die Dividende des österreihischen Lloyd pro 1879 50 Fl. be- trägt. Von dem Erträgnisse werden vorweg 200 000 Fl. zu Ab- {reibungen und 300 000 Fl. zur Dotirung des Reservefonds ver- wendet ; 4000900 Fl. werden auf neue Rechnung vorgetragen.

Verkehrs-Anstalten.

New-York, 22, März. (W. T. B.) Der Dampfer „Greece“ von der National-Dampf\schiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) is hier eingetroffen.

New-York, 22. März. (W. T. B.) Ger Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.

Verliu, 23. März 1880.

Das Kaiserlihe Ober-Seeamt verhandelte am 22. März über folgenden Fall:

Die Abschreibungen auf find im Ganzen auf 63 448 M festge- Das Abschreibungs-Konto kommt hierdurch auf die Summe von 458 746 #4 Der Reingewinn des Jahres 1879 stellt sich nah diesen Aufstellungen auf 244125 A Die Verwaltung \{lägt vor, hieraus 47 °%/ Dividende mit 234600 G an die Aktionäre zu ver- theilen und 2812 \& dem Reservefonds zu überweisen, so daß unter Abrechnung der statutenmäßigen Tantièmen eine Summe von 3937 M

ng der National-Hypotheken- Kredit-Gesellschaft, eingetr. Genossenschaft, zu Stettin

zu entziehen; Lebterer beantragt, die Entziehun

\{ränken.

Auéübung des Steuermannsgewerbes zu entziehen sei. aus, daß der Schiffer ohne zwingenden Grund den Entschluß gefaßt habe, sein Schif auf den Strand zu seßen, daß er, als er dasselbe gefährdet glaubte, keine Nothsignale gegeben und daß er ferner die ihm angebotene Hülfe zurückgewiesen habe. Auch habe der Swiffer insofern ohne Ueberlegung gehandelt, als er das Schiff auf eine felsfige Strandstelle getrieben habe, auf welcher Schiff und Ladung unbedingt verloren gehen mußten, während ih in nächster Nähe eine fandige Küstenstelle befand, deren Wahl die Ausficht bot, wenigstens die Ladung zu retten; endlih sei die von dem Schiffer besorgte Ns in hohem Grade mangelhaft und geseßwidrig ge- wesen.

Gutachten- der Königlihen Wissenshaftlihen Depu- tation für das Medizinalwesen, vom 14. Januar 1880, die in Schanklokalen benußten Bierdruckapparate (Bierpressionen) betreffend.

(Auszug)

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die sogenanntes Bierpumpen ein sanitätspolizeilihes Interesse darbieten, da sie bei einer unzweck- mäßigen Einrichtung und nachlässigen Behandlung dem Biere Eigen- schaften mittheilen können, welche den Werth des Biers als Genuß- und Nahrungsmittel im höchsten Grade beeinträchtigen. Es is auch nicht unmögli, daß hierdurd zeitweilig Gesundheitsstörungen her- vorgerufen werden, und zwar theils in Folge einer zu großen Abküh- E Biers, theils dur. die Ueberführung unreiner Stoffe in afselbe.

Alle Uebelflände, die in dieser Nichtung bekannt geworden sind, beruhen in einer höchst nachlässigen Handhabung einer an sih zweck- mäßigen Einrichtung. Ihr großer Vortheil besteht darin, daß sie

1) die Placirung der Fässer im Keller ermöglicht und

2) das Entweichen der Kohlensäure aus dem Biere verhindert und dadur leßteres bis zur vollständigen Entleerung tes angestochenen Fasses chmackhaft erhält.

Es handelt fih daher hierbei niht allein um das Privatinteresse der Wirthe, sondern au um das Interesse der Konsumenten nament- lih in größeren Städten, deren Ausschankwirthschaften häufig äußerst beengt sind, und über luftige Räume zum Lagern des Bieres nicht gebieten können. Die Bierpressionen, welche gegenwärtig allgemein im Gebrauch find, bestehen der Hauptsache nah

1) aus der Luftpumpe,

2) dem Windkessel und

3) der Rohrleitung für die Luft und das Bier. (Folgt die

Beschreibung dieser Apparate.)

Unter allen Umständen ist die Thatsache beahtenswerth, daß das Bier dur eine unzweckmäßige Behandlung der Bierpression in sei- nem Werthe als Genuß- und Nahrungsmittel beeinträchtigt werden kann. Wir sind aber der Ansicht, daß der Mißbrauch einer an si ¿weckmäßigen Einrichtung nicht das gänzliche Verbot derselben be- gründen kann, und zwar umsfoweniger, als die Vortheile derselben bei einer sachverständigen Handhabung nicht allein den Wirthen, son- dern ganz besonders dem konsumirenden Publikum zu Gute kommen. So kann au die Verunreinigung des Wind- oder Luft- kes s els ganz sier dadur verhütet werden, daß zwischen Luftpumpe und Luftkefsel ein kleiner Apparat eingeschaltet wird, der sämmt- lihes von der Pumpe fortgeführtes Schmieröl auffängt. Indem es sich am Boden desselten ansammelt , wird es hicr von Zeit zu Zeit durch einen Hahn abgelafsen. Es giebt einen patentirten Apparat dieser Art, welcher noch den großen Vortheil gewährt, daß im oberen Theile. desselben ein mit Salycilsäurewatte angefüllter und mit einem Siebboden versehener Raum angebracht ist, den die durch die Luftpumpe angezogene Luft passiren muß, ehe sie in den Luftkessel übertritt. Auf diese Weise wird eine vollständige Filtration der Luft erzielt und nur reine, von allen Dünsten freie Luft dem Windkessel zugeführt. Diese Anordnung erscheint um so nothwendiger, als unser Referent sich durch eigenen Augensbein davon überzeugt hat, daß nah einem Gebrauch von 8 bis 14 Tagen die betreffende Baumwolle eine s{mutige Farbe annimmt. Cine sorgfältize Erneuerung der Baumwolle ist daher nach 8 bis 14 Tagen absolut erforderli, um die Reinerhaltung der Luft zu sichern. Die Leitungsröhren für die Luft können im Freien von Vlei, im Keller dagegen wegen der bequemern Handhabung von Kautschuk sein. Dagégen dürfen die Leitungsröhren für das Bier unter allen Umständen nur aus reinem Zinn bestehen. In Belgien find ganz zuverlässige Erfahrungen darüber gemacht worden, daß durch Bierleitungen von Blei oder unreinem bleihaltigen Zinn das betreffende Bier bleihaltig werden kann. Die dadur bei den Bierkonsumenten entstandenen Krankheitsersheinnngen ge- hörten zu den Symptomen einer offenbaren Bleivergiftung. Nur ganz reines Zinn verleiht dem Bier weder Geruh, noch Geshmack. Auch Kautschuk ift für Bierleitung nicht geeignet, da die aus demselben angefertigten Röhren nicht selten Metallsalze ent- halten und namentlich der Reinigung viel größere Schwierigkeiten entgegenstellen. Die Reinigung der Röhren ist ein höchst wichtiger Akt, dessen Wiederholung na bestimmten Zeiträumen nicht füglich vorge- 1hrieben werden kann. Hier spribt der Sinn für die Reinlichkeit und Ordnung ein entsheidendes Wort mit, denn ein sorgfältiger Wirth wird täglich die Bierleitung reinigen und nit erst auf die Ansammlung von Unreinigkeiten warten. ' Auch im Hinblick auf die Reinigung sind Zinnröhren unent- behrlich, da sie dieselbe am leichtesten ge\tatten, vorausgeseßt, daß sie nit zu enge sind. Der Durchmesser der Zinnröhren muß min- destens 10—13 mm betragen. j Die Reinigung kann 1) mittelst reinen Wassers am

B C der Befugniß zur Ausübung des Sciffergewerbes auf eine bestimmte Zeit zu be-

Das Ober-Seeamt entschied, daß dem Schiffer Koop außer der Befugniß zur Ausübung des Schiffergewerbes auch die Befugniß zur

In der Begründung dieser Entscheidung führte der Vorsitzende

_ Behufs einer rasch auszuführenden Kontrole wird eine einfache Einrichtung ausreichen, die darin besteht, daß in die Rohrleitung für das Bier eine etwa 0,3 m lange Glasröhre eingeschaltet wird. Sobald si Bierschleim oder sonstige Unreinigkeiten in derselben an- gesammelt haben, erhält man die Ueberzeugung, daß es an der er- forderlichen Reinigung des Apparates fehlt. Die Erekutivbeamten, welche zeitweilig die Kontrole ausüben, haben daher nur einen Blick auf die Glaëröhre zu werfen, um \sich darüber zu vergewissern, ob die Bierpressionen sachgemäß behandelt werden.

Uebrigens sind wir in Anbetracht der Uebelstände, die sich nach den vorliegenden Erfahrungen an den unzweckmäßigen Gebrauch der Bierpressionen knüpfen, ebenfalls der Ansicht, daß diese Vorrichtung wegen ihres fanitären Interesses einer polizeilichen Beaufsichtigung bedarf. Auch dürfte den Wirthen, die sich der Bierpressionen be- dienen, gewisse Bedingungen betreffs deren Einrichtung zur Pflicht zu machen sein.

Zu diesen zählen wir:

1) die Entnahme der Luft aus dem Freien,

2) die Filtration der Luft mittels Baumwolle,

, 3) die Aufstellung eines Oelsammlers zwisheu Luftpumpe und Windkessel,

4) cine Rohrleitung vom reinsten Zinn für das Bier nebst Ein- schaltung einer Glasröhre,

5) eine hinreichende Weite der zinnernen Röhren,

O) die Anbringung eines Ventils im Spundaufsaße um den Rüdckfluß des Biers in den Windkessel zu verhüten.

Auch halten wir

7) die Aufstellung eines Indicators Behufs Luftregulirung in der Nähe der Bierkrahnen für unenthehrlih, um den Luftdruck nah Be- dürfniß herzustellen und denselben auf höchstens 1 Atmosphäreadruck zu beschränken, da ein stärkerer Druck zu viel Schaum im Bier er- zeugt und dadurch letzteres minder werthvoll macht.

Das Verbot der Bierpressionen würde das Abzapfen vom Fasse zur Folge haben. Es bleibt aber höchst zweifelhaft, ob auf diesem Wege die Uebelstände, die sib an die Bierpressionen knüpfen können, von vornherein vermieden werden.

_WVir möchten diese Frage verneinen, und namentlich mit Rücksicht auf die s\tädtishen Verhältnisse hervorheben, daß bei der großen Beschränktheit der Räumlichkeiten für das Bierfaß jeder zulässige Winkel würde aufgesucht werden, unbekümmert darum, welche Luft dort herrscht. Meist würde das Bierfaß in der Schenk- stube selbst einen Play finden und bei jedem abzuzapfenden Glafe auch einen Theil der unavpetitlihen Luft aufsaugen.

Das Abzapfen vom Fasse kann somit unter Umständen eben so große Nachtheile als die Bierpression haben. __ Aus demselben Grunde sollte die sogenannte Bierspritze gänzlich in Wegfall kommen, da sie, in das Bierglas geseßt, nur dazu dient, die Luft des Schanklokals durch das Bier zu treiben und Schaum damit zu erzeugen. Diefe widerlichen Cinwirkungen auf das Bier können dur eine sachverständige Handhabung der Bierpressionen ganz vermieden wer- den. Troßdem zieht die Regierung zu Wiesbaden das Verbot der- selben vor, weil außer der s{wierigen Durhfühcung der Kontrole au die Reinigung der Apparate technische Vorkenntuisse erfordere. Wir können dieselbe nur als eine héchst einfache, rein mechanische Prozedur bezeihnen, wozu niht einmal eine besondere Geshicklihkeit erforderlich ift, da es si hierbei nur um das Durctreiben von Wasserdampf over das Dur(hlaufenlassen von Sodalauge und reinem Wasser handelt. Die zeitweilige Kontrole Seitens der Polizeibehörde wird ausreichen, um sanitäre Uebelstände sicher zu verhüten. sobald nur die oben gedachten Bedingungen bei der ursprünglichen Einrichtung der Anlage erfüllt und alle Apparate, welche diesen Bediagungen nicht entsprechen, in zweckentsprebender Weise verbessert werden, Eine nach den in Rede stehenden Grundsätzen eingerichtete An- lage befindet sih in stetiger Wirksamkeit, und es bedarf nur eines Blickes auf den Indicator, um über den Stand des Luftdrudes unterrichtet zu bleiben, während der kontrolirende Polizeibeamte nur die in der Bierleitung eingeschaltete Glasröhre zu betrachten braucht, um \sih von der stattgefundenen Reinigung des Apparates zu über- zeugen. Aus den erörtertez Gründen können wir dem auf cin allge- meines Verbot der Bierpressionen gestellten Antrage niht das Wort reden, müssen uns vielmehr für die Beibehaltung der Bierpressionen mit der Maßgabe aussprechen, daß in geeigneter Weise auf die oben angedeuteten Kontrolmaßregeln und Einrichtungen der Bierdruck- apvarate hingewirkt werde. Berlin, den 14. Januar 1880. Königliche Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen. (Unterschriften.)

, Verein für Geschihte der Mark Brandenburg. Sißung vom 10. März 1880, Hr. Dr. Fsaacsohn sprach über „Stände und Fürstenthum in der Kurmark Brandenburg.“ Die Entwicklung der Märkischen Stände läßt drei verschiedene Epochen erkennen. Die erste beginnt mit dem korporativen Hervortreten von Ritterschaft und Städten der Altmark in der zweiten Hälfte des 12, Jahrhunderts und dauert bis zum Regierungéantritt Joachims 11. Die zweite Epoche umfaßt das Jahrhundert von 1540 bis 1640. Die dritte endlih beginnt mit dem Regierungs- antritt des Großen Kurfürsten und reiht bis in den Anfang des 18, Jahrhunderts hinein. Die erste Epoche bezeichnet den aufsteigenden Entwicklungsgang ständisher Macht und ständischen Einflusses, dem indeß, nachdem er um die Mitte des 14. Jahrhun- derts eincn höchsten Punkt erreicht hat, durch die drei ersten Fürsten aus dem Geshlecht der Hohenzollern während des 15. Jahrhunderts eine Schranke geseßt wird. Was die Stände um das Jahr 1500 an politischen Nechten erreiht haben, läßt sich nab modernem Ausdruck als das Recht der Legislative und der Jurisdiktion bezeihnen; von dem dritten großen Gebiet staatlicher Thätigkeit, der Exekutive, be- lasen sie zwar als autonome Obrigkeiten im Bereich ihres Grund- besitßzes, einen nicht unwesentlihen Theil, die öffentliche Ver-

zum Deutschen

E userate für den Deutschen Reichs- u. Königl

¡l-Hanbel8- reuß. Staats-Anzeiger und das Central Han e nimmt an: die Königliche Exvedition

dex Deutschen Reichs-Anzeigers und Löniglic Prenßishen Staata-Anzeigera: Beelitz, 8. N. Wilhelm-Straße Nr, ÜZ- |

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Befentlicher Auzeiger. 7

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L. Steckbriefe und Unterzuchungt-Sachen. 3. Snbhastationen, Aufgebote, Verlaûungén dergl, 8. Yeriinfe, Verpacktungen, Snhmiceionen ete. 64. Verloorung, Amortisation, Zinzzahiung Æ u. g. wr. von öffentliches Papieren.

eilage

Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 29. Mürz

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b, Inéurcielle Etablizzementa, Fabriken und Groezghandel.

s, T'ATAGi aats DANIMNAIRCARNA,

7, Lètersriache oigen, E

8, Thesater-Ànzeigen. | In der Börzen- 9, Fezilien-Nachrichten. beilags.

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Luserate nehmen ant die Anugucen-Gxpebitionen deb nInvalivenvaunt“, z & Bogker, G, L. Danbe & 294, Se Sitte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeres

vol Vieofie, Saascrfieitn

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Ste&Xbriefe und Untersuchungs - Sachens+

. Gegen den 18 Jahre alten Sehlosser- Et Geemana Mueller aus Allenstein, wel- cer flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Ur- theil der Strafkammer bei dem Königlichen Land- gerichte zu Allenstein vom 12. Dezember 1879 er- fannte Gefängnißstrafe von einem Monat voll- ftreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver- haften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzu- Tiefern. Alleustcin, den 15. März 1880. König- liche Staatéanwaltschaft. Schmidt.

briefs-Erledigung. Der unter dem 9. Juni O E dem Schmiedegesellen Heinrich Thiel aus Weizenrodau wegen Strafvollstreckung in Nr. 137 erlassene Steckbrief it erledigt. S{chweidnig, den 18. März 1880, Der Erste Staatsanwalt.

ie am 23. Februar l. J. gegen Wiihelm Lauf i D ats Kunigunde Heimbeck von Heidingsfeld erlassene Steck=briefe sind erledigt. Frankfurt a. M., der 13, März 1880. Der Unter-

suchungsrichter. Dr. Fabricius.

aufmann Adolf Wilhelm Martin Wy-

nuámati, u a Oktober 1852 zu Kribbe geboren, zuleßt in Danzig wohnbast, 2) der Carl Christian asiram, am 9. Dezember 1855 zu Holdieelen ge- oren, leßter deutsher Wohnort unbekannt, 3) der Zimmermann Wilhelm Hermann Kälke, am 19. November 1856 zu Bendwisch geboren, [letzter Wohn- ort Bendwisch, 4) der Carl Julius Max Ehrharvët, am 6. Auzust 1856 zu Havelberg geboren, legter Mohnort unbekannt, 5) der Carl Hermann Otto Jenkel, am 3. April 1856 zu Perleberg geboren, letzter Wohnort unbekannt, 6) der Richard Heinrich Gustav Garz, am 7. Dezember 1857 zu Berbiyz geboren, lezter Wohnort wahrscheinli Havelberg, 7) der Hermann August Wilhelm Baal@e, am 18, August 1858 zu Bernheide geboren, leßter Wohnort Lanz, 8) der Joachim Friedri Wilhelm Buchholz, am 19. Dezember 1858 zu Dallmin „geboren, auch leßter Wohnort, 9) ber Friedrich Wilhelm Ladwig Scezröder, am 3. November 1858 zu Klein Leppin eboren, leßter Wohnort Voigtsbrügge, 10) der Jo- Sia Fricdrih Christian Jaap, am 25, Januar 1858 zu Müggerkuhl geboren, leßter Wohnort Güh- li, 11) der Johann Christian Sell, am 20. De- zember 1858 zu Nebelin geboren, leßter Wohnort Dallmin, 12) der Friedrich Wilhelm Carl Hahn, am 3. Februar 1858 zu Perleberg geboren, leßter Wohnort Perleberg, 13) der Franz Ferdinand Wil. helm Bräutigam, am 1. Februar 1858 zu Putlig geboren, leßter Wechnort Putliß, 14) der Albert SFriedrich Christian Busse, am 28. März 1858 zu Putliy geboren, leiter . Wohnort Putliy, 15) der Friedrich Wilhelm Kü@Æer, am 31. Juli 1858 zu Nehlgast gebzren, leßter Wohnort Vehlgast, 16) der Ludwig Heinrih Carl Jhlenfeldt, am 3. März 1858 zu Warnow geboren, leßter Wohnort Warnow, 17) der Ludwig Emil Maximilian Pagumbke, am 3. März 1858 zu Warnow geboren, lelter Wohn ort Warnow, 18) der Ferdinand Georg Joachim Lamprecht, am 18. Januar 1858 zu Klein Woo geboren, leßter Wohnort Klein Wooß werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, fich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah erreichtem Lit Alter p gea des Bunde®êgebietes aufgehalten zu haben, - gehen en & 140 Abs. 1 Nr. 1 -Str.-G.-B.

ieselben werden zu einem neuen Termin auf den 18.4 4 Uhr, vor die

I. Strafkammer des O U l Neu-Ruppin zur Hauptverhandlung geladen mi e Bemerken, daß der auf den 13. Februar 1889, Vor- S p Ae et 1580. -Mitings.-12 Uhr:

13. Mai 1880, Vormittags 9

[6134]

gegen den Ackerbürger J. Marschalkowski hier- selbst aus den Solawechseln

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann D, Blumenthal hier klagt

a, rom 24. September 1879 . . .„ - 300 nebst 6% Zinsen seit 1. November 1879,

b. vom 24. September 1879... ._ 300 M nebst 6% Zinsen seit 1. November 1879,

c. vom 24. September 1879 , . 300 M. nebst 6%, Zinsen seit 11. Dezember 1879,

, vom 24. September 1879... . 150 nebft 6% Zinsen seit 1. November 1879,

. vom 24. September 1879... . 144 nebst 6% Zinsen seit 1. November 1879, vom 24. Sepyt-mber 1879... . 165 M. nebst 6%, Zinsen seit 1. November 1879,

g. vom 18. November 1879. . 118 M (0 S

nebst 6%/4 Zinsen seit 5. Februar 1880,

b. vom 18. November 1879 . . 198 4 50

nebst 6% Zinsen seit 1. Februar 1880,

mit dem Antrage auf Zahlung sdieser Summen und

ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung

des Rech!sflreits vor das Königliche Amtsgericht Berent auf

(s u 8. Mai 1880, Vermittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berent, den 18, Februar 1880.

Wobsak, G

GeriWtss{reiber des Königlichen Amtgerichts.

[74060] Oeffentliche Zustellung. F Dec Buttermeister Ferdinand Stecinbeiß zu Frankenhausen, vertreten durch Nechtsanwalt Bleiche rodt hier, klagt gegen den Bäckermeister Andreas Weise, früher in Frankenhausen, jeßt in nnbeftann- ter Ferne, aus mehreren mit ihm abges{lofsenen Darlehnsgeschästen und mehreren für ihn aus Bürg» {chaften geleisteten Zahlungen, sowie aus einem mit demselben über die ihm am Nachlasse seines Maters zustehenden Erbansprüche abgesblo}senen Cessions- vertrage, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah- lung von 24 681 Æ 84 nebst 5°%/o Zinsen: von 2675 M. vom 1. Mai 1873 ab, von 600 4 vom 1. April 1874 ab und von 20406 4 von Erhebung der Klage ab zu verurtheilen und nah §. 231 der C. P. O. dur Urtheil festzustellen, daß die von dem Beklagten ausgestellte Cessiongurkunde vom 20, Mai 1872 echt sei und dana der dem Sthuldner von seinem Vater zugefallene, ihm von seinem Bruder, dem Oekonomen Hermann Weise zu Scillingstedt, auszuzaÿlencke Erbthcil von 9000 46 nebst Zinsen

ibm, dem Kläger, zustehe, und ladet ven Beklagten

stadt

richte zugelasseuen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Rudolstadt, den 20, März 1380. b)

Wudray, (Gerichteschreiber des Landgerichts.

Aufgebot.

[4844]

Strzelniken hat das Aufgebot der verloren ge agñienen Dokumente über die auf dem Grund stüde Etrzelniken Nr. 3, Abtheilung L M 1

Der Inhaber der

den 22

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor A erste Civilkammer des Landgerichts zu Rudol-

dem 192. Zuli 1880, Vormittags 10 Uhr, an der fa Cine, einen bei dem gedachten Ge-

Zum Zwecke der öffentlihßen ZusteUung wird dieser

Der frühere Grundbesißer Martin Zentarra aus

für die Geschwister Martin, Regine, Catharina, Elisabeth E Nee Ar G a

oft von 12 lr. De . bean 4 R EO Urkunde wicd aufgefordert,

vor die Strafkammer ne D Landgerichts Konstanz tverhandlung geladen. S Ausbl:iben werden die- selben auf Grund der nah S. 472 der S. P. O. vou dem Gr. Bezirksamte Villingen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausze- stellten Ecklärungen verurtheilt werden. Das im Julande befindliche Vermögen des Angeklagten JFohann Senn von Klengen ist durch Bejchluß der Strafkammer des Landgerichts Konstanz vom 2. März 1880 Nr. 2702 mit De- s{chlagt belegt. : uz, den 10, März 1880, E Gr. Bad. Staatsanwaltschaft. Kuörzer.

[7409] Aufgebot.

è notariellen Kontrafts vom 1. März 1880 v Uer Halbhöfner Jürgen Heinrich Friedrich Beer in Stöcen die nachbenannten Theile seines in Stôcken C V aa 10, an ie f den Personen verfausl : í N

e S und Achtelhöfner Heinrich Schmidt in Stöcken von der „das Moor’ genann- ten Koppel den aus Wiesenboden bestehendea Theil, laufende Nr. 1 der Grundsteuermutterrolle für Etôden, Kartenblatt 1, Parzelle 12, 63 a 49 qn

groß ; . U l den Halbhöfner Heinrich Oelbrich in Stöcken ie B R gecaunten Koppel den aus Weidebodeu bestehenden Theil, laufende Nr. 2 der Grundstexermutterrolle für Stöcken, Kartenblatt 1, Parzelle 13, 1 ha 85 a 65 qm groß; I , 3) an den Köthner Friedrich Boelmann in Oitzen die Koppel, genannt „der grüne Winkel“, theils Wiese, theils Weide, laufende Nummern 9 und 4 der Grundsteuermutrerrollé für Stöcen, 44a 69 qm groß, Kartenblatt 1, Parzellen 50 und S1; 4) an den VoUhöfner Heinrich Hinrichs in Stöen die Koppel, genannt „das Miestedter Feld“, aus Acerland, Wiese, Weide und Holz bestehend, lau- fende Nummern 17 bis 21 der Grundsteuermuiter- rolle für StödLen, Kartenblatt 1 und 2, Parzellen 24 bis 28, 13 ha 16 a 78 qm großz i 5) an den Vollhöfner n R tôden die Koppel, genannt „am Yuerweg?', S end Weide und Holz bestehend, laufende Num- mern 22, 23 und 24 der Grundsteuermutterrolle für Stöden, Kartenblatt Veo (0, (4 Und“ (0; ba 48 a 30 gm groß ; : 0 an den D inet Albert Meyer in Riestedt die Wiesenkoppel, „im Moore" genaunt, laufende Nummer 16 der Grundfteuermuiterrolle für Stödten, Kartenblatt 1, Parzelle 212, 1 ha 45 a 65 qm groß. Auf Antrag des genannten Verkäufers Bedcker werden Âlle, wclche an den unter 1 bis § vorher aufgeführten verkauften Grundstücken Gigenthums-, Näher- , lehurechtlice, fideikommisjarische , Pfand- und audère dingliche Rechte, insbesondere au Ser- vituten und ÿîcalberechtiguugen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Douucecrstag, den 13. Mai 1880, Morgeus 10 Ukx, (an ordentlicher Gerichtsstelle) bestimmten Aufgebots- Termine so gewiß anzumelden, als für den fich nicht Meldenden im Verhältnisse zu den neuen Grwerbern jener Grundstüctte das Recht verloren geht. ; Ï Uuêegenommen von der Verpflichtung zur Anmel- dung sind folgende Hypothekgläubiger : a. die Landeskreditan|talt in Hannover 820 Thaler Goid, b, N Rentier Ernst Greyer,

«| q, der Particulier (Oekonom,

,

6750 M, 5525 M, T00 Kohlkrandt in U lzen mit 800 A,

2000 M,

[7362]

l aber verloren gegangen sein, und 2 iner des Grundstücks Carl Jaehrling aus Laus kfisfken das Aufgebot derselben behufs Amortisation

und Löschung ana

werden Termin den

mit jeßt dessen Wittwe - | Elise, geb. Lente, in Uelzen mit M atio besißer) Aug. Voigts in Diyfelde mit 12 000 oMÆ, d. der Particulier (früher S(la(hter) Heinr. o. der Bankier Bernhard Krause in Uelzen mit

f. die Firma Gerh. Beckter, Adolf Becker Nach-

Aufgebot.

Im Grundbude des Grundstücls Lankishken

Nr. 10 stehen Abtheilung IIT,

Nr. 3: 42 Thaler 7 Silbergroshen 6 Pfennige

als der mütterliche Erbtheil der Gcnstine und

Nr. 4: 42 Thaler 7 Silbergroschen 6 Pfenrige

1s der mütterliche Erbtheil der Charlotte Amalie Geschwister Wirkel, auf Grund tes unterm 4. Zuni 1828 bestätigten Erbtheilungsvecgleiw# vom 13, No- vember 1827 und zufolge Verfügung vom 7. Fe- bruar 1829 eingetragen.

Beide Posten soUen bezahlt sein und befindet i

lö\chungéfähige Quittung derselben bei den Grund- resp. Aufgcbotsakten.

ie ü bildete othekenurkfunde Die über diese Posten gebildete Hyp N aaen

aber der Hypothekenurkunde ißre Rechte spätestens im

5. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem aen Amtsgericht zu Labiau, Terminê- zimmer Nr. 3, anzumelden und di Uckunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.

Labiau, den 13. März 1880.

Königliches Amtegericht. I,

N Aufgebot. Z

Der Inhaber des zu Verlust gegangenen Spar- ric A der Sparïasse Cham 154 Fl. 25 Xr. = 264 M 72 S Einlage vom 12, April 1876 sub Nr. VII./257, lautend auf die Curatel über Alois und Anna Rast, Schuhmawerskinder von Cham, wird hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebots-

termine

Die etwaigen In aufgefordert,

Mittwoch, deu 13. Oftober 1880, N : agth tigten Serichte Situnresfaale bei dem unterterlg ¡eri! ie AE eme und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er- flärt würde. Cham, den 16. März 1880. Königliches Amtsgericht. (L. 8.) Böhm, Amtsrichter. Für dex Gleiclaut mit der Urschrift : Cham, den 17. März 1880. Der Kgl. Gerichts\{reiber : Hinterwinmmer.

48111 Nachlaß-Proklam.

Am 23. Januar d. Is. ist hierselbst gestorben die anin E vorm. Gutsbesizers Ehler Martens, Caroline Wilhelmine, geb. Stuhr, verwittwet gewesene Focke, mit Hinte:lassung eines Testa- wen1s, in welchem die Kinder ihres verstorb: nen Ehcmaunes, Marcus Martens in Hohen- westedt und Ehefrau Anna Elfabe Marie Theophile, geb. Martens, cvent. deren Leibes- erben, zu Erben eingeseßt sind.

Die Erben, und zwar für die verstorbene Ches- frau Theophile deren Kinder, vertreten, durch ihren Vater, den Pächter Julius The ophile zu Theresienhof, haben den Nachlaß nur bedingt anae treten und die Eclassung eines Proflams zur Er- mittelung des Nachlaßbestandes beantragt. 4 Demgemäß werden alle Diejenigen, welche An- sprüche und Forderungen an den Nachlaß der Wrwe. Martens, geb. Stuhr, zu haben vermeincn, dieselben bei Vermeidung

aufgefordert, ; 1 Beda I u dem Aufgebotétermin,

des Da bis * zu l au E Mittwoch, den 8 Zuni d. Js, Bormittags 10 Uhr, auf dem Amtsgerichte festgescht wird, hierselbst an- zumelden. len3burg, den 18. Februar 1880. s Königl. Amtsg richt, 2. Abth,

waltung indeß war den Fürsten theils verblieben, theils mittags 94 Uhr, anberaumte Termin aufgehoben ift. N e unterzeichneten Gerichte anberaumten Au- | folger, in Uelzen mit 480 M, E E

Die Bark „Wilhelm Schmidt“ von Rosto verließ am 3. März | leichtesten bewirkt werden, indem man die Wasserlei-

1879 bei ruhigem Wetter mit einer zum großen Theil aus Marmor- blôden bestehenden Ladung den Hafen von Livorno, um nach Ant- werpen zu gehen, Nachdem in der Nacht vom 4. auf den 5. März eine in Folge des aufsrishenden Windes eingetretene kurze, hohe See von allen Seiten auf das Sciff eingewirkt hatte, zeigten sich am folgenden Morgen 26 bis 27-Zoll Wasser im Raum. Gegen Mittag befand id die Bark etwa in der Mitte zwischen Ah und dem italienischen Fest- lande. Da es nicht gelang, das Schiff lens zu pumpen, lg der ed desselben, Schiffer Koop, Toulon oder Marseille als Noth-

afen anzulaufen, und änderte demgemäß den Kurs nah N.-W. Ju der folgenden Nacht nahm das Wasser im Raum stetig zu und stieg auf 4 Fuß. Da das Schiff uur wenig Fahrt machte und die Kräfte der unausgeseßt an den Pumpen beschäftigten Mannschaft mehr und mehr s{chwanden, faßte der Schiffer am Mittag des 6. März den Entschluß, das Schiff auf den Strand zu seßen und hielt mit nördlihem Kurs auf die Küste des Festlandes zu. Etwa um 5 Uhr stieß die Vark zwishen Mentone und Monaco auf den Grund. Die Mannschaft rettete sich an den Strand. Das Wrack wurde verkauft. Etwa eine halbe Stunde vor der Strandung kam ein Lootsenboot in die Nähe der Bark und bot derselben Hülfe an; der Schiffer Koop lehnte dieses Anerbieten aber ab, angeblich aus dem Grunde, weil er das Lootsenboot als solches nit er- kannte, sondern die Mannschaft desselben für Fischer hielt.

Das Seeamt in Roftock hat diesen Seeunfall untersucht und seinen ‘Spruch dahin abgegeben, daß die Maßregel, das Schiff zwischen Mentone und Monaco auf den Strand zu seben, eine völlig verfehlte gewesen und daß dem Schiffer Koop die Befugniß zur Aus- übung des Schiffergewerbes zu entziehen sei. Gegen diesen Spruch haben fowohl der Reichékemmissar als aub der Schiffer Koop Be-

tung mittels eines Gummischlauches mit den Bierhähnen am Buffet verbindet. Durch den Wasserdruck wird der den Rößren etwa ap- haftende Biershleim mit fortgerissen; 2) kann man mittels eines kleinen Dampfapparats Wasserdampf entwickeln, wodurch der an- haftende Biershleim sehr sicher gelös wird, wenn man ebenfalls die Bierhähne mittels eines Schlauches mit dem Dampfapparat in Ver- bindung feht und s{hließlich noch einen Wasserstrahl durchlaufen läßt; 3) kommt am häufigsten eine {wache Sodalauge zur Ver- wendung, die am s{chnellsten die {hleimigen Unreinigkeiten beseitigt. Auch hier ist ein Nachspülen mittels eines Wasserstrahls erforderlich. Bei der Rohrleitung kann noch der Uebelstand eintreten, daß beim Stillftehen des Apparates während längerer oder kürzerer Zeit der Druck im Windkessel und Faß aus manchen zufälligen Ursachen niht nur nachläßt, fondern daß sogar ein Gegendruck entsteht, der das Bier in die Rohrleitung und in den Windkessel, bisweilen sogar bis in den Druckapparat zurücksteigen läßt.

Diesem Uebelstande kann mit Sicherheit dadurch abgeholfen werden, daß man in einem Stuten des Spundaufsaßes ein Ventil anbringt, welches nur das Eintreten der Luft in das Faß, ober niht das Zurücktreten des Biers in den Luftkessel gestattet. Durch diesen Spundaufsaß wird au der Stocher geführt, das heißt das bis auf den Boden des Bierfasses reichende und das Bier in die Rohrleitung überführende Rohr. Dasselbe muß von verzinntem Messing sein und bei der jede#maligen Reinigung des Apparates herausgenommen und au2çgewaschen werden.

Von den meisten Polizeibehörden im Regierungsbezirk Wiesbaden ist die Schierigkeit der Kontrole ganz besonders hervorgehoben und vorzugêweise aus diesem Grunde das gänzliche Verbot der Bier- pressionen befürwortet worden.

von ihnen revindicirt worden. Die Finanzlage des Kur- fürsten Joachim Il. änderte das bisherige Verhältniß gründ- lihst zu Gunsten der Stände, Prälaten, Herren, Ritterschaft und Städte und zum Nachtheile des Landesherrn. Mit der Uebernahme der landesherrlihen Schuld erhielten die Stände die unbescchränkteste Steuerverwaltung, und da dieser Punkt mit den wesentlichen Theilen der gesammten Erekutive in Zusammenhang stand, einen mehr oder minder großen Antheil an der Exekutive überhaupt. Erst die bewegten Zeiten des 17. Jahrhunderts brachten hierin eine Aenderung hervor.

Die Feier der Legung des Grundfteins zu dem ersten Gebäude der Alter-Versorgungs-Anstalt „Kaiser Wilhelm- und Augusta- Stiftung“ fand gestern Mittags 12 Uhr in der Schulstraße Nr. 101 ftatt.

ImMResidenz-Theater beginnt am Sonnabend, den 27. März, die K. K. Hofschauspielerin Fr. Auguste Wilbraudt-Baudius ihr Gastspiel in dem dreiaktigen Schauspiel ihres Gatten: „Tochter pet Fabricius“, zu dem schon jeßt täglich Proben stattgefunden aben.

Redacteur: J. V.: Riedel. Verlaa der Erpedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Berlint

chwerde ¿ingelegt. Der Antrag des Ersteren geht dahin, dem Schiffer auch die Vefugniß zur Ausübung des Steuermannsgewérbes

Die Anforderungen, welche an eine polizeilihe Kontrole gestellt werden, gehen zuweilen zu weit.

Vier Beilagen ceins{chließlich Börsen-Beilage).

Bei unentschuldigtem Auebleiben in dem neuen Termin werden dieselben auf Grund der nah 8. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Re- gierung zu Potédam über die der Anklage zu Grunkte liegenden Thatsachen ausgesiellten Erklärun- gen verurtheilt werden. Neu-Ruppin, den 4, Fe- bruar 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

Ladung. 1) Der Schneider Raphael Simon, am 28. Sali 1854 zu eustadt bei Pinue geb., mo- saisch, leßter Aufenthalt Neustadt bei Pinne, 2) der Fleischergesele Zohann Lutkowsfi, am 21. Februar 1855 zu Neustadt bei Pinne geb., katholis, leßter Aufenthalt Neustadt bei Pinne, werden be- \huldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder- der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet. verlassen oder nah erreichtem militär- pflichtigen Alter sich außerhalv des Bundesgebiets aufgehalten zu haben Vergehen gegen §8. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. -G. -B. Dieselben werden auf ven 11. Mai 1880, Vormittags 9# Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. . Bei unentschuldigtem Ausbleiben - werden dieselben auf Grund der nach §, 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu ea ber die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Exklärung verurtheilt werden. Posen, den 1. März 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.

ebotétermine, ed! ) Vefuuve vorzulegen widrigenfalls die erklärung der Urkunde erfolgen wird. Arys, den 15. Januar 1880, Königliches Amtsgericht.

[7266] Oeffentliche Vorladung.

Nr. E. Gen März 1857 zu Burgöerg, 5 D velkric Sorp, geboren 3. Jänner 1857 Fischbach, vermögenslos im Besite von 329 4 22 -& anerfallenen Zen, O Valentin Bilian, geb. 18. Dezember 1857 Swabenhausen, vermögeuélos, 5) Si O ree R 1857 zu abenhausen, vermög I j 6) Sacob Saedle, geb. 25. September 1857

Scabenhausen, werden beschuldigt:

als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Ein-

itt i des stehenden Heeres oder, tritt in den Dienst de a q T ia

der Flotte zu entziehen,

Biúbedgebiet verlassen zu haben und nach

reihtem militärpflihtigen Alter fich au

halb des Bundesgebiets u at ge

gehen gegen §. 140 Abs. 1 I Dieselben werden auf

Î Rechte anzumelden und die seine Rechte anz De

1) Christian Rapp, geborea am 10,

3) Johaun Senn, geb. 18. April 1857 zu Mengen, U A ever blen

geb. 16. Dezember

a Kolmar in Posen, den 28. Februar 1880. r. 1 Str. G. B i

deren bedungenen Zinsen. Uelzen, den 17, März 1880. Königliches Amtsgericht. IIL. Harrichausen,

Ladung.

[5924]

tus August Gum c N Aufenthalt Gui

\d;aftlih mit dem Musikus

zu | Vergehen gegen SS.

ialicden Amtsgerichts hierselbst auf

Ge IL Mai 1880, Vormittags 94 Uhr, Hauptverhand!ung geladen. Auch bei unentshu er- | digtem Ausbleiben rwoird er- | {ritten werden.

Dommer,

ad a—-f wegen der angegebenen Forderungen und

1) Der Musikus August Gurkasch aus Woslden- i deberg, 26 Jahre alt, 2) der Mu- Ura E Go us Pollnow in Pommern, fannt I LaOs e zur 5 P L ird, am 9. April 1879 ohne Begrün- A O LN l i Ane vorgängige Bestellung zu Jankendorf, Kreis Kolm in s rhalb ihrer Wohnorte, gemeiñ- zu | in Posen, also außerh “olen, Duft gegen Entgeld gemacht, ohne den hierzu ersorderlien Leaitimations- und Gewerbeschein gelöst zu haben; es 1 Nr. 4 und 18 des Geseßcs vom 3. Juli 1876, werden auf Anordnung des Kö»

zur Hauptverhandlung ge-

A) Bekanntmachung. Das Aufgebot des angeblich verlorenen Instru- 2 r 1

ments vom o Mi 1851 über die zufolge Ver- gung vom 20. März 1851, Abtheilung 111, Nr. 6 le 38 des Grundbuchs von Ober-Altlomnit, Kreis Habelschwerdt, für die Thecla Faber aus Neuhain eingetragenen 20 Thaler Erbtheil nebst rozent Zinsen, ist von dem Besißer des Grund- stúcts, Schneidermeister Anton Gottshlih aus Alt- Lomnitz, zum Zwette der Löshung beantragt.

Alle Diejenigen, welche an diese Post und. das darüber ausgestellte Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder Briefsinhaber Anspruch zu machen haben, wecden aufgefordert, ihre An- sprüche bis zu und spätestens in dem auf

den 23. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter- mine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit diesen Ansprüchen aus8gesclossen, das Instrument für Traft- los erklärt und die Poft jelbst auf Antrag des

ubr, das Köiiatige Sens ga: übe Grundeigenthümers im Grundbuche gelöfht werden

wird. , ten 7. März 1880. da Königliches Landgeriät. Civilkammer. gez. Zweigel,

Geauhts[chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Freitag, den 16, April 1880, Vorm, 8 Uhr, :