1941 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Nov 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Rechte bis ‘zum 5. Januar 1942 bei dem unterzeichneten Gericht Zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß etn áänderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 4700,— I. Treuenbrießen, 3, November 1941. Das Amtsgericht.

[31504] Oeffentliche Aufforderung.

67 VI 214/41. Der Oberpostsekretär i. R. Georg Mattern ist am 7. 2. 1941 in Frankfurt a. M, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt werden konnte, werden diejenigen, denen Erb- rehte an dem Nachlaß zustehen, hier- mit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 10. Januar 1942 bei dem unterzeichneten Geriht anzumelden, andernfalls wird festgestellt, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.

Frankfurt a. M., 31. Oktober 1941.

Amtsgericht. Abt. 67.

[31506] Aufgebot von Nachlaßgläubigern. 54 F. 84/41. Am 9. Februar 1941 ist in Hamburg der Bankier Justus Herx- mann Ludwig Max Vogeler, zuleßt wohnhaft gewesen in Hamburg, Kloster- allee 9, -ge\torben. Zum Nachlaßpfleger ist der vereidigte Bücherrevisor Wil- helm Riese, Hamburg, Rothenbaum- chaussee 30, bestellt worden. Auf An- trag des Nachlaßpflegers werden alle Nawlaßgläubiger des Gestorbenen auf- efordert, ihre Forderungen bei dem Amtsgeriht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplaßy, Ziviljustizgebäude, Zim- mer 161 a, spätestens in dem dort auf Donnerstag, den 22, Januar 1942, 13!/2 Uhr, anberaumten Aufgebots- termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstüce sind in Urschrift oder in Abschrift bêéizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sih niht melden, können, unbe- schadet des Rechts, vor den Verbind- lichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Ver- maächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur inso- weit Befriedigung verlangen, als si nach Befriedigung der nicht ausge- \hlossenen Gläubiger noch ein Ueber- \huß ergibt; auch haftet jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nux für den einem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih niht melden, nux der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des - Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen- den Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamvurg, den 17. Oktober 1941. Däs Amtsgericht. Abteilung 54.

[31508

Nachlafß{gericht Markgröningen. Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg.

Der am 23. Februar 1910 erteilte Erbschein nach dem am 14. Februar 1910 gestorbenen Hermann Bofinger, Stlosser in Markgröningen, wird für kraftlos erklärt.

[31509] Aufgebot.

Auf Antrag des am 16. September 1949 in München verstorbenen Archi- tekten Georg Adam Lersch, dahier, werden alle diejenigen, welhe An- 1prüche gegen den Nachlaß erheben, auf- gefordert, ihre Ansprüche unter Bet- fugung der Belege spätestens im Auf- gebotstermin am Donnerstag, den 29. Januar 1942, vorm. 10 Uhr, Amtsgerichtsgebäude, Mariahilfplaß Nr. 17 a, Zimmer 197/111, anzumelden. Nachlaßgläubiger, die sich bis dahin niht melden, können, unbeschadet des Rehts auf Berüsihtigung vor etwaigen Pflichtteilsforderungen, Ver- machtnissen und Auflagen, von dem Erben nur noch insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossenen Gläubiger ein Uebershuß ergibt, Auch haftet thnen nach Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

München, den 29. Oktober 1941.

_ Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Vormundsschafts-

und Nachlaßgerichts.

[31351]

Durch Ausschlußurteil vom 31, Ok- tober 1941 ist der Hypothekenbrief uber die im Grumdödbuch von Groß- tychow Band I Blait Nt. 20 in Abt. l11 unter r. 10 für die Kreissparkasse zu Belgard eingetragene Hypothek von 2000 &AÆ für fraftlos erflärt worden.

Belgard/Pomm., 31. Oktober 1941.

Das Amtsgericht.

[31352]

Durch Ausshlußurteil vom 30, Ok- tober 1941 ist der Hypothekenbrief es Amtsgerihts Braunschweig vom 2. März 1925 über die im Grundbuche von Alvesse Band I Blatt 16 für die Sterbekasse der Mitglieder der Landestheaterkapelle in WBraun- schweig in Abteilung 111 unter Nr. 8 eingetragene Darlehnsbypothek von 4000 &#.Æ für fraftlos exklärt. Braun- schweig, den 30, Oktober 1941,

Das Amtsgericht. 21,

1

sterpußer Rudolf Spleter, früher

41 —; §8. Frau Elisabeth Strauß geb. Schaffrath, Berlin-Wilmersdorf, Sig- maringer Str. 2617, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Lehmann, Berlin, gegen den Diplomingenieux Alfred Fsrael Strauß, früher Berlin-Wil- mersdorf 265. R. 595, 41 —; 9. Tech- nisher Kaufmann Alfred / Franzisco Firael Cohn, Berlin-Schöneberg, Nau- mannstr. 48, vertreten durch Kon- sulent Mamlok, Bln.-Charlottenburg, Kantstr. 49, gegen den Oberstleutnant Antonio Alomia, früher Berlin, Kaiserallee 22, jeßt in Quito (Ecuador) 202, 0. 118. 41 —; 10, Fabrikbesißer Georg Hänsel in Pirna-Dresden, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Schönner, Berlin NW 7, Unter den Linden 38, gegen den früheren Fabrik- besißer Emil Fsrael Fiegel, früher Berlin, Wallstr. 13 208. 0. 148. 41 —, mit den Anträgen zu 1—5, 7 und 8 auf Ehescheidung, zu 6 auf Fest- stellung, daß die Klägerin nicht von dem Beklagten abstammt, zu 9 auf

Zinsen seit Klagezustellung, zu 10 den Beklagten zu verurteilen, _ darein zu willigen, daß

dem Gemeinschaftskonto Fiegel-Hänse Nr. 65, in Berlin, Wallstr. 5—8, befind- losbaren Schaßanweisungen des Deut- hen Reiches von 1938 Folge 11 A./O.

allein verfügungsbefugt ist. Die Kläger

[31503] Vekanúutmachung.

Jm Aufgebotsverfahren Huber, Konrad, Sägewerksbesißer in Hanbach Nr. 2, erläßt das Amtsgeriht Am- berg beauftragter Richter Ederer auf Grund mündliher Verhandlung vom 28. Oktober 1941 Jm Namen des Deutschen Volkes folgendes Aus\chluß- urteil: 1. Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg für Ammersriht Band V Seite 65 ff., Blatt 606, und Band IV Seite 152, Blatt 558, Abt. I11, für die Sägewerksbesißers- und Holzgroßhänd- lersehegatten Konrad und Barbaka Huber von Hahnbahch am 24. März 1927 eingetragene Grundschuld zu 50000 &@Æ mit Zinsen zu jährlih 8 v. H. wird für kraftlos erflärt. IT. Die Kosten des Verfahrens treffen den Antragsteller.

Amtsgeriht Amberg.

4, Oeffentliche Zustellungen.

[31244] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Polizeiwachtmeister Carl Seyer, Berlin-Niedershönhaujsen, Sedanstr. 57, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schüte-Buzello, Berlin- Pankow, Breite Str. 23, gegen Amanda Seyer geb. Entson 241. R. 452. 41 —; 2. JFngenieur Martin Hack- hofer, Berlin-Hermsdorf, Moltkestr. 14, G Loge E R gen Rechtsanwalt Gloede, Berlin, Neue Königstr 40, gegen Adelina Goitia in Manila Passy, Phi-

lippinen 241. R. 416. 41 —; 3, Bote Max Schälicke, Berlin, Nettelbeckstr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Dr. Herbert Kußmann, Bln.-Wilmers-

Rechtsanwalt

dorf, Helmstedter Str. 8, gegen Flo-

rence Schälicke geb. Kindert, srüher in

Berlin 241, R. 434, 41 —; 4. Frau

Frieda Hadrbolec, Dörnten Nr. 13 a, Kreis Goslar, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Köthener Str. 38, gegen den Kontrolleur Arthur Hadrbolec, früher Berlin N 4, Schröderstr. 1 228. R. 572. 41 —; 5. Reichsbahngehilfin Erika Guttentag

Wollmann, Berlin,

geb. Ballner, Berlin, Mobstr. 22, Pro-

zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fischer, Berlin, Kleiststr. 19, gegen Heinz Fsrael Guttentag, früher Berlin-Wilmersdorf, Pariser Str. 53 223. R. E84. 41 —; 6. Fräulein Eva Krumm, Berlin, Alt Stralau 17, Prô- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

Sitmsch, Berlin-Lankwiß, Leonorenstraße Nr. 95, gegen Fabrikbesiver Kurt

Blumenfeld, früher Berlin-Lichtenberg,

Rittergutstx. 152, jeßt in Auckland (Neu Seeland) 215. R, 539, 41 —; 7. Frau Klara: - Spleyver- geb. - Funke, Berlin- Charlottenburg, Spandauer Berg 7,

Reichs, uud Staatsanzeiger Nr. 261 vom 7. November 1941. S. 4

En Oeffentliche Zustellung. Jn der Ehescheidungssahe des Wachtmeisters Werner Gaugliy in Breslau gegen seine Ehefrau Tekla Gangliß geb. Hasenmüller, zuleßt in Würzburg, wird die Beklagte zur mündlichen C 8 lung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil- kammer des Landgerichts in Breslau auf den 18, Dezember 1941, 10 Uhr, geladen mit der Aufforde- rung, sih durh einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächigten vertreten zu lasset, (7, R 9/41)

Breslau, den 4. November 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31515]

Es fklagt die Ehefrau Edith Sara Wolf geb. Vogelsang, Kennkarte: Dortmund A 02641 (J), Dortmund- Mengede, Williburgstraße 6, gegen ihren Ehemann auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Dortmund auf den 6. Januar 1942, 914 Uhr, Zimmer 66, mit der Auf- forderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Landgericht Dortmund,

[31516] Oeffentliche Zustellung.

Der Drogist Friy Geyer in Karls3- ruhe, Wilhelmstraße 21, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwälte Dr, Seippel und Schönig/ in Karlsruhe, klagt gegen seine Ehefrau Jrene Geyer geb, Bode, zuleßt in Chicago, USA., z. Zt. unbe- fannten Aufenthalts, auf Grund des 8 55 des Ehegeseßes vom 6. Juli 1938 mit dem Antrage auf Scheidung der am 13, Dezember 1934 im Chicago ge- schlossenen Ehe, und ladet die Beklagte ur mündlihen Verhandlung des

echtsstreits vor die Zivilkammer 2 des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Tho- ma-Straße 7, auf Dienstag, den 30. Dezember 1941, vorm. 91/2 Uhr, Zimmer 221, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zu- r ap Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

arlsruhe, den 1. November 1941. Dér Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31517] Oeffentliche Zusiellung.

4, R. 490/1941, Tiburcio, Therese, Damenschneiderin in München, - West- cndstraße 121/111, Klägerin, Prozeßbe- vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wal- ter Peul in München, klagt gegen Tiburcio, Dr. Modestro, Arzt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, niht vertreten, wegen Ehescheidung

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bauerfeld, Berlin, gegen den Fen-

Berlin-Charlottenburg 26d. R. 588.

Zahlung von 3100,— M nebst 4 %

der Kläger über die qui bei der Dresdner Bank, Depositenkasse

lihen RAÆM 18000,— 4!/2 Gigen aus-

sowie über die auf diesem Gemein- schaftsfkonto befindlihen Barbeträge

laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Berlin, Grunerstraße, und zwar zu 1 auf 15. 1.1942, 10 Uhr, Ztmmer 245, zu 2 auf 5. 2. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf 9. 2. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf 19, 1. 1942, 10 Uhr, Zimmer 324 A, zu 5 auf 19. 1. 1942 10 Uhr, Zimmer 334A, zu 6 auf 30. 12. 1941, 114 Uhr, Zimmer Nr. 215, zu 7 auf 6. 1. 1942, 11 Uhr, Zimmer 235, zu 8 auf 31. 1. 1942, 10 Uhr, Zimmer 235, zu 9 „auf 12. 1. 1942, 10 Uhr, Zimmer 111, zu 10 auf 31. 1. 1942, 11 Uhr, Zimmer Nr. A 212, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen zu 1—4, 6, 7, 9 Rechtsanwalt, zu 5, 8, 10 Konsulenten als Prozeß-' bevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 3. November 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

mit dem Antrag, zu erkennen: I, Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. 1I. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bzw. zu erstat- ten. Die Klägerin ladet den Beklag- ten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4, Zivilkamnter des Landgerichts München 1 auf Don- nerstag, den 15. Januar 1942, vormittags 9 Uhr, Sizungssaal 85/1, mit der Aufforderung, einen bei diesen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihew Zustellung wird dieser Auszug der Klage befkfannt- gemacht. München, den 1. November 1941, Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

[31518] Oeffentliche Zustellung.

3 R 176/40. Der Oberingenieur Dr. Hans Edler in Nürnberg, Maxfeld Nr. 13, vertreten durch die Rechtsan- wälte Dres. Kroher und Mayer in Nürnberg, klagt gegen Katharina Sara Edler, geb. Lehrs, früher in Nürn- berg, jeßt in England unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung mit dem Antrag, gemäß § 55 des Ehegesetes die Ehe zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 3, HZivil- fammer des Landgerichts Nürnberg- Fürth ul Dienstag, den 13. Ja- nuar 1942, vormittags 9 Uhr, Sibungssaal Nr. 319/11 des Gerithts- gebäudes, Fürther Stx. 110, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt „zu threr Raritita zu bestellen.

Nürnberg, den 3, November 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts

Nürnberg-Fürth.

[31519] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Auguste Smyfkalla geb. Klossek in Rybnik, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Baryhack in Rybnik, klagt gegen den Arbeiter Fosef Smykalla, fcüher in Loslau, auf Ehescheidung aus § 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vorx die 4. Zivilkammer des Landgerihts in Ratibor auf den 22. Dezember 1941, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, \ich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt «als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. (4 R 194/41)

Ratibor, den 1. November 1941.

Geschäftsstelle des Lanbgerichts.

4

[31521] : Es ftlagen: 1, Ehefrau Alfons Kaps, Grete geb. Stricker, o. B., Wuppertal- Elberfeld, Baumstr. 14, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Behling- Wülfing, Wuppertal-Elberfeld, gegen den Kellner Alfons Kaps, zuleßt in Wuppertal-Elberfeld, aus §8 49, 55 Eheges. Aktenz.: 5 R 146/41. 2. Dreher Friß Walter Alwin Bachmann, Wülf- rath, Flandersbah 123, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Kneib in Wuppertal, gegen seine Ehefrau Lydia Jwanowna geb. Weber, Chauffeurin, zuleßt in Odessa, Chalturina, Quar- tier 28, aus § 47 Eheges. Aktenz.: 3 R 227/41. Die- Kläger iaden die Be- flagten, deren Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, und zwar zu 1 auf den 29. 12. 1941, vorm. 94 Uhr, Zimmer. 90, zu 2- auf den 30, 12, 1941, vorm. 10:4 Uhr, Zimmer 90, mit der Aufforderung, sich durch - einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Wuppertal, den 3. November 1941. Landgeriht Wuppertal.

[31522] Veräußerungsauftrag. Gemäß den 88 1 und 6 der Ver- ordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, gebe ih der Firma „Holz- warenfabrik Landskron (Kärnten) Ges. m. b. H.“, eingetragen im Handelsregister ‘laut Beschlusses des Landes- als Handelsgerichtes Klagen- furt vom 13. 9, 1924, Abt. 1V Reg. C 3/94/2, A Dr. Erich JFsrael Löwe, auf, den Betrieb binnen zwei Wochen abzuwiceln, Betrieb wie Grundbesiß (EZ. 167, KG. Grat- \chach, Anitsgeriht Villach) zu ver- außern und mix binnen der “gleichen Frist einen genehmigungsfähigen Kauf- vertrag in dreifaher Ausfertigung vorzulegen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so müßte ih zur einstweiligen Verwaltung und Abwick- lung bzw. späteren Veräußerung im Sinne des § 2 der angeführten Ver- ordnung einen Treuhänder bestellen. Klagenfurt, den 30. Oktober 1941. Der Reichsstatthalter in Kärnten. Jm Auftrag: Dr. Winkler e. h.

[31520] Oeffentliche Zustellung. _Gustav Koch, Fabrikant in Nagold, Württ, klagt gegen Otto Marabini, zuleßt in Vaihingen a. F., jeßt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend. Bekl, soll kostenpflihtig und vorlaufig vollstreckbax verurteilt werden, an den Kläger 306. M 50 Pf. zu. bezahlen. Termin zux mündlihen Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart ist be- stimmt auf Mittwoch, den 7, Ja- nuar 1942, vorm. 94 Uhr, Saal 289. Hierzu wird der Beklagte geladen.

Amtsgericht Stuttgart.

5. Verlust- und Fundsachen.

[31523] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. Mk 89 604 Foseph Stütßel ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er ao binnen WMonatsfxist vorgelegt 1rd, ;

Berlin, den 5. November 1941.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs-Akft, Ges.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[31525] Stadt Freudenstadt.

Bei der heute vorgenommenen Ver- losung von Schuldverschreibungen der Ablösungsanlcihe der Stadt Freuden- stadt wurden zux Heimzahlung auf 1. Januar 1942 folgende Nummern gezogen:

Reihe 1: Nr. 4, 16, 23, 47, 54, 60, 69, 95, 181, 133.

Reihe 2: Nr. 8, 10, 17, 24,- 48, 69, 95, 99, 113, 118, 136, 138, 160, 181, 195, 203, 204, 214, 219, 223, 243, 250, 251, 273, 317, 342, 346, 362, 364, 387, 390, 394, 400, 406, 407, 412, 441, 478, 492, 493, 513, 514, 519, 525, 546, 551, 567, 579, 618, 625, 651, 655, 663, 669, 674, 675, 687, 700, 785.

Die Rückzahlung des Kapitals er- a gegen Rückgabe der Schuldver- chreibungen nebst den unverfallenen Zinsscheinen auf 1. Fanuar 1942 bei der Stadtkasse Freudenstadt.

Vom 1. Fanuar 1942 an hört die Verzinsung auf.

Von früheren Jahren sind noch nicht I Reihe 2: Nr. 2, 183, 624, ou,

Freudenstadt, 3, November 1941. Der Bürgermeistér. Dr, Bleicher.

7. Aktien- gesellschaften.

[31545]

Die Prokura des Herrn Friß

Sieper ist durch Tod erloschen.

Knorr-Bremse Aktiengesellschaft, Berlin.

[31538]

Kirchbach'’sche Werke Aktien-

gesellschaft, Coswig, Bez. Dresden. Die ordentlihe Hauptversamm- lung findet am Donnerstag, den

4.

Dezember 1941, wvormittags

11 Uhr, im Sißungszimmer der Deut- hen Bank, Filiale Dresden, Dres- den-A, 1, Ringstraße 10, statt.

8

Do

6. Nach § 35

Tagesordnung: ; Vorlage der Entschließung über die Kapitalberichtigung, des Fah- resabschlusses für das Geschäftsjahr 1939/40 sowie des Berichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates. i: j Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

} . Beschlußfassung über die Ent-

lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

. Wahl des Ausfsihtsratsmitgliedes

gemäß § 19 1V der Saßung.

Satzungsänderung: a) § 4: Er- Ug des Grundkapitals; Þ) § 34: Berichtigung der Bekanintmachungs-

frist. Wahl des Abschlußprüfers für das sar 1940/41.

er Satzung sind zur Teil-

nahme an der Hauptversammlung die- jenigen Aktionare berechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien oder eine Stimmkarte derx Reichsbank oder einen Hinterlegungsschein der Deut: schen Bank, Filiale Dresden, bei der Gesellschaft oder bei einem deut- schen Notar hinterlegt haben.

Coswig, Bez. Dresden, dew 4, November 1941.

Kirchbach'sche Werke Aktien-

gesellschaft. Der Vorstand.

ï

[31539]

Rohvoei-Gewinüuüigs Atiiëeis-

gesellschaft, Wien.

Einladung zu der am 9. Dezember

1941 um

6 Uhr in den Büro-

räumen der Gesellschaft in Wien, 1., Schwarzenbergplay 18, stattfindenden

5. ordentlichen Hauptversammlung der Rohoel-Gewinnungs Aktien- gesellschaft.

Tagesordnung:

1.

O

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940 nebst dem Geschäftsbericht des Vorstandes, dem Vorschlag für die Gewinnver- wendung und dem Bericht des Aufsichtsrates. Feststellung des xFahresabschlusses 28 das Geschäftsjahr 1940 und :\hlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsraätes. y i Festseßung einex Vergütung für die Tätigkeit der Aufsichtsratsmit- lieder, . Wahl der Abschlußprüfer,

9. : ü Stimwoberechtigt sind jen2 Aktionäre,

die bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesell- ichast, bei cinem deutschen oder aus- ländischen Notar, bei einex Wert- papiersammelbank oder bei der The National City Vank of New York oder bei einer sonstigen in- oder aus- ländischen Bank 1hre Aktien zum Zweck der Aufbewahrung bis zur Be- endigung der Hauptversammkung hin- terlegt haben. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle ist auch dann

genügt wenn die Aktien mit

ustim-

mung der Hinterlegungsstelle für sie bei &nem Kreditinstitut bis zuc Bo- endigung der Hauptversammlung ge- sperrt werden.

Wien, den 3, Novenèber 1941,

Der Vorstand.

31540] Camis «& Stock A. G., Linz a. D-

Kundmachung.

Es wird ‘für den 29. November 1941, 11 Uhr vormittags, eine außerordentliche Generalversamm:

lung

dexr Aktionäre der Camis «&

Stock A. G., Linz a. Donau, ein- berufen, die in den Räumen der Ge- sellschaft, Linz a. Donau, Raimund- a 45, abgehalten werden wird.

Tagesorduung:

1. Beshlußfassung über den Antrag

2.

des Vorstandes und Aufsichtsrates auf Abänderung des Firmenwort- lautes.

Allfälliges.

Stimmberechtigt sind jene Aktionäre, welhe ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung

bei

dex Creditanstalt-Bankverein,

Filiale Linz an det Donau, hinter- legt haben.

Der Vorstand.

Hans Eder, Oskar Holzer,

Verantwortlih:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen

redaktionellen Teil:

Rudolf Lantz\ch in Berlin-

Charlottenburg.

Drutck der Prie Verlags- und

Druckerei GmbH., Berlin. Fünf Beilagen

(einschließlih Börsenbeilage und

einer Zeutralhandelsregister-Beilage),

Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

Preußischer

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 ÆA einschließlich 0,48 ÆWK Zeitungsgebkhr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenftelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8SW 68, Wilhelmstraße 32. Ginzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M/, einzelne Beilagen 10 H/. Sie werden uur gegon Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages eins{hließkich des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Rr.: 19 33 33. -

Ir. 262

Exnennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens-

_ mittel für die 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis 11. Januar 1942.

Verordnung übe die Krankenversicherung der Rentner. Vom 4. November 1941.

Bekanntmachung über die Aenderung der Geschäiftsbedingungen der Deutschen Reichsbank für Aufhewahrung, Verwaltung, Ankauf und Verkauf von Wertpapieren.

Bekanntmachung über die Regelung des Brennrechts für das Betriebsjahr 1941/42.

Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung über die Aenderung der Hektolitereinnahme, der Branntweinverkaufspreise und | und Zusaßmitteln, des Monopolausgleihs, in Nr. 256. :

Es sind folgende im Wehrdienst befindliche Beam fördert worden:

beim Rechnungshof des Deutschen Reiches

Deeken, Friedrih Duchatczek, Alfred Groth, Wal- ter Grütter, Erih Fohn, Walzer Keutsch, Oskar Nicolaus, Gerhard Steinbrecht;

Steinbornz;

bei der Preußischen Oberrechnungskammer

zum Amktsrat: der Regierungsamtmann Erich Gl aden. | gruppen in den genannten Ergen LENGI E, Dauinag

von der 31. Zuteilungsperiode ab 62,5 g Speck oder Schweine- | F 1E -Ersab- oder -Lusabmitteln 60 rohfett (bzw. 50 g Schweineshmalz) und 50 g Butterschmalz. ane Don LAE NOENTONE E M 8 N Die übrigen auf die Reichsfettkarten ‘zu beziehenden Ra-

anzeiger Nr. 181 vom 6. August 1941) beshlagnahmte Ver- mogen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der _Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsange örig- keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. T S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 7, November. 1941.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Amtliches.

Deutsches Neich.

zu Amtsräten: die Regierungs8amtmänner Arthur

Vekanntmachung.

Berlin, Sonnabend, den 8. November, abends

Erlaß. Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 31. Zuteilungsperiode vom 15. Dezember 1941 bis 11. Zanuar 1942.

Auf Grund geseßliher Ermächtigung wird folgendes an- geordnet:

Erstér Abschnitt

Lebensmittelzuteilungen

Für die Zeit vom 15. Dezember 1941 bis 11. Januar | ‘ragten

1942 (31. Zuteilungsperiode) gilt die nachstehende Ver-

brauchsregelung:

I

Laufende Zuteilungen Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse, Quark, Teigwaren, Kaffee-Ersaß-

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 ram breiten Pettt- ile 1,85 ÆA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden insbesondere

ift dariu auch anzugeben, welche Worte etwa durh Fettvruck (einmal unterstrichen) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werdea sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Ausstellung der Bezugscheine

gung der deutschen Milch- und Fettwirtschaft. ITI. Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarten

Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunst- A

honig und Kakaopulver bleiben gegenüber dexr 30. Zu- teilungsperiode unverändert. Verbraucher, die niht Selbstversorger sind, erhalten in der 31. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteilung von 250 g Hülsenfrüchten (vgl. Ziffer ITI C). Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Stelle von 125 g Kaffee-Ersaß=und -Zusaßmitteln wahlweise 60 g te be- 4 Bohnenkaffee (vgl. Ziffer III B).

TI,

Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Butterschmalz,

hab Durch O 3, O Ai L C1 EON T abe ih angekündigt, daß von der 31. Zuteilungsperiode a E: Ee O A S bis s an Normalverbraucher und Jugendliche von | 21. Zuteilungsperiode wird folgendes angeordnet: zu Regierungsamtmännern: die Regierungsoberinspek- | 14—18 Fahren sowie die entsprehenden Verbrauchergruppen toren Hugo Lehmann, Adolf Mathia, Alexander |' der Selbstversorger mit Butter (Fnhaber der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) 50 g Butterschmalz ausgegeben und dafür die Ration an Schweineschlachtfetten au die Hälfte herab- geseßt wird. Die Rationen der varbezeich

Das mit Bekanntmachung vom 4. August 1941 (Reichs- | tionen bleiben unverändert.

. Auerba 2 ; E Jsrael,

1

2. Auerba ulia Sara, geb. Werbofsky, verw. Gantert (Csautert),

3. Budwig, Alfons Jsrael,

4. Budmwig, Käte Sara, geb. Cohn,

5. Bähr, Hugo

6. Beer, Oskar Dsrael,

7. Beer, Gisela Sara, e Kohn,

G Beer, Anna Maria Sara,

i Bitt o Max Adolf Jsrael, 10. Bielschow]ky, Anni Adele Sara, geb. Levy, 11. Billiter, Johann Wilhelm Jsrael, 12. Billiter, Edith Maria Sara, geb. Böhm, 18 Brat, A as 14. Blatt, Perl Sara, geb. Schmajuk, 15. Bl o ch, Ferdinand Ffrael, 16. Bl o ch, Antonie Sara, geb. Seelenfreund, 17. Brückner, Siegmund Jsrael, 18. Brühl, Julius Jsrael, 19. Brü hl, Gertrud Sara, geb. Rothschild, 20. Galliner, Siegfried Jsrael, 21. Gro be Moriß ael, 22. Gro þ, Selma Sara, geb. Kollmann, 23. Lachmann, Alfred Jsrael, 24. Lazarus, Ernst, 25. Lazarus, Gertrude, geb. Weil, s 5 Reus Ae Jf

. Nosenwald, Julius Jsrael 28. Rosenwald, Sofie Betty Sara, geb. Tuchmann, 29. Roth child, Leopold Jsrael, 30. Rothschild, Hedwig Sara, geb. Mvos,

Juli 1933 (RGBIl. 1 S. 480) in Ver-

Der Reichsminister des FJnnern. N

Jm Austrag: Duckar t.

nachweisen können. regelung:

karten 31 der oben bezeichneten

zum Bezuge von Butterschma

der Wanderpers beziehen.

Aus der Sammelverpflegung Entlassene und Umziehende

In folgenden Fällen haben die Ernährungsämter den Stammabschnitt dec in Betracht kommenden Reich zur Ermöglichung des Bezuges von Butterschmalz

bestellung mit

Jun Ausführung des vorbezeichneten Erlasses wird fol- gendes angeordnet: Abgabe von Butterschmalz nah erfolgter Vorbestellung Die Abgabe des Buttérschmalzes erfolgt auf den Ab- schnitt „50 g Buttershmalz“, der von dem Verteiler bei der ____| Warenabgabe abzutrennen ist. Die Verteiler dürfen das Jsrael, Butterschmalz nur an die Verbraucher abgeben, welche bei ihnen durch Abgabe des „F“-Abschnitts der 30. Zuteilungs- periode die Vorbestellung vorgenommen haben, und dies durch Vorlage der entsprechend gekennzeichneten Reichsfettkarte 30 Hiervon gilt folgende

Abgabe ohne Vorbestellung Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

Außerdem erhalten alle

neten Verbraucher-

Ausnahme-

erbrauchergruppen berech- Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort, soweit ihre Reichsfettkarten

den Abschnitt „50 g Butterschmälz“ enthalten, gegen Vorlage onalkarte Butterschhmalz ohne Vorausbestellung

sfettfkarten ohne Vor-

en:

deshalb nicht

erzeugnissen

gekennzeihnet sind. j B. Abgabe von Bohnenkaffee

Bohnenkaffee beziehen.

1

kennzeihneten Nährmittelkarte 29 nachweisen können.

Abgabe ohne Vorbestellung Personen ohne ständigen Aufenthaltsort

sonen ohne ständigen Aufenthaltsort gegen Vorlage

bei Versorgungsberechtigten, die

D

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1

Die Verteiler Haben die Abschnitte „50 g Butterschmalz“ nah Ablauf der 31. Zuteilungsperiode gesammelt bei dem für sie zuständigen Ernährungsamt oder der von diesem beauf- ( Stelle zur Ausstellung von Bezugscheinen über „Buttershmalz“ einzureihen. Weitere Bestimmungen über die Verrechnung dieser Bezugscheine mit den auf Grund der Vorbestellung erteilten Bezugscheinen trifft die Hauptvereini-

Abgabe von Getreidenährmitteln und Kartoffelstärke-

Die Ration an Nährmitteln auf Getreidegrundlage wird auf 550 g festgeseßt. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte N 1 bis N 20, N 30 und N 81. Die Ration an Kartoffelstärkeerzeug- nissen beträgt 50 g. Die Abgabe erfolgt auf die Einzelabschnitte N 21 und N22, die durch ein „St“ (Stärkeerzeugnisse) besonders

Jn Ausführung des Erlasses vom 7. Oktober 1941 IT C 1-4340 über die Abgabe von Bohnenkaffee in deL

Abgabe des Bohnenkaffees nah erfolgter Vorbestellung

Die Vexrsorgungsberechtigten einschließlich der Selbstver- sorger, die die zusammenhängenden Abschnitte N 28 und- N 29 der rosa und blauen Nährmittelkarten 29 für Normalver- braucher bei dem von ihnen gewählten Verteiler abgegeben haben, können bei diesein in der 31. Zuteilungsperiode an

Die Abgabe des Kaffees erfolgt auf die durch ein „K“ ver- bundenen Abschnitte N 24 und N 25 der rosa und blauen Nähr- mittelkarten 31 für Normalverbraucher. Die Verteiler haben, wenn Kaffee bezogen wird, die Abschnitte N24 und N 25 zu- sammenhängend abzutrennen und innerhalb einer Woche nah Ablauf dex 31. Zuteilungsperiode, auf Bogen aufgeklebt, ge- sondert von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten, bei den Ernährungsämtern zur Ausstellung von Empfangsbeschei- nigungen einzureichen. Diese Empfangsbescheinigungen, die in doppelter Ausfertigung durch den Kleinverteiler vorzubereiten sind, haben die auf Grund der Vorbestellung gelieferte Kaffee- menge, die an die Verbraucher abgegebene Menge und den ih daraus ergebenden Vorrat zu enthalten. Die Ernährungsämter haben die Bescheinigungen zu prüfen und den Kleinverteilern eine Ausfertigung nah unterschriftlicher Vollziehung zurüdckzu=- geben, die andere O e S SE C E m E é : s i U 1. Die Empfangsbescheinigungen berechtigen nicht zum Die mit dem Aufdruck O versehenen Reichsfett- Boiuge von Bohnenkaffee, sie sind bieltitehr durch die Klein- : ; O ; verteiler ordnungsgemäß aufzubewahren; über ihre Ver= hen Mme vauherige eus an dem jeweiligen Liegeort wendung wird noch besondere Anordnung ergehen.

d. Die Verteiler dürfen den Kaffee nux an die Verbraucher abgeben, welche bei ihnen durch Abgabe der Abschnitte N 28 und N 29 der Nährmittelkarte 29 die Vorausbestellung vor- genommen haben und dies durch Vorlage der entsprechend ge=-

Die mit dem Aufdruck „Schiffer“ Le uen i Set

2 à farten 31 berehtigen ohne vorherige Bestellung an dem Jje- m Vermerk „Buttershmalz ohne Vor- r: ; ; tos y Fhenso Ber- bestellung“ und dem Dienstsiegel zu vexteh ; weiligen Liegeort zum Bezuge von Kaffee. Ebenso können Per bei Versorgungsberechtigten, die a) aus einer Sammelverpflegung entlassen (niht nur | Vorbestellung beziehen. vorübergehend beurlaubt) worden un

in der Lage sind, den anläßlih der Vorbestellung von Buttershmalz für die 31. Zuteilungsperiode abgestempelten Stammabschnitt der karte 30 vorzulegen,

b) nah der Vorbestellung und vor dem Bezug von Buttershmalz in den Bezirk eines anderen Er- nährungsamtes verziehen, 3 Dienstsiegel zu versehen:

c) in der Zeit vom 15. Dezember 1941 bis zum 11. Ja- | Ltenskhtege? 3 E Ie nuar 1942 das 14. Lebensjahr vollenden und zu den zum Bezuge von Buttershmalz berechtigten Verbrauchergruppen gehören.

Wanderpersonalkarte Kaffee auf ihre Nährmittelkarte 31 ohne

Aus der Sammelverpflegung Entlassene und Umziehende F ie Ernährungsämter den E HEA kn folgenden Fällen haben die Ernährungsäm MEIEIOE Stammabschnitt der in Betracht kommenden Nährmittelkarte für Normalverbraucher einscließlih Selbstversorger zur Er- möglichung des Bezuges von Bohnenkaffee ohne Vorbestellung mit. dem Vermerk „Kaffee ohne Vorbestellung“ und dem

a) aus einer *Sammelverpflegung entlassen (niht nur vorübergehend beurlaubt) worden und deshalb nicht