1880 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

die der gute deutsche Michel zahlen solle; er bitte deshalb die Vorlage abzulehnen.

Der Bundeskommissar Geh. Legations-Rath von Kusserow entgegnete, der Vorredner habe in seiner neulihen Rede die Klassizität der von der Reichsregierung aufgerufenen Zeugen für die Bedeutung der Vorlage bestritten, und gegenüber dem Konsul Weber, den Schiffskapitänen und dem Mr. Sterndale fih auf einen Aufsaß eines alten Schiffskapitäns in einem Hamburger Blatte bezogen. Der alte Schiffskapitän müsse allerdinas sehr alt sein, denn seine Zahlen reihten nur bis 1869. Einen s{lagenden Beweis, wie wenig eingehend das Studium des Redners in der Sache sei gegenüber den ein- gehenden Studien, die das Auswärtige Amt seit 6 Jahren Über die Sache gemacht habe und für das ganze Aktenstöße sprächen, seien die Aeußerungen des klassishen Zeugen, Sir Arthur Gordon, Gouverneurs der Fidschi-Jnseln, in einem im vorigen Jahre im Royal Colonial-Injstitute in London ge- haltenen Vortrage. Während der Vorredner au3 einem alten Kalender beweisen wolle, daß Fidshi dem Staate nur 5000 Pfd. Sterl. Einnahmen bringe und 30000 Pfd. Sterl. Ausgaben mache, sage Sir Arthur Gordon, daß die Staatsrevenüen sich 1876 auf 38 000 Pfd. Sterl., 1877 auf 47 000 und 1878 auf über 60 000 Pfd. Sterl. belaufen hätten, während die Ausgaben sich einshränken ließen; die Einnahmen aus den Zöllen hätten 1875 nur 8000 Pfd. Sterl., 1878 da- gegen bei Anwendung desselben Tarifs 20 000 Pfd. Sterl. betragen. Nach Ansicht zuverlässiger, nicht poetisher Autori- täten solle sich gerade mit Hülfe eines ähnlihen Arbeits- systems, wie das in Samoa sei, die Produktion auf 10 Mill. Pfd. Sterl. per Jahr steigern lassen. Der Vorredner habe die neulich angeführten Zahlen in Bezug auf Australien als nicht zur Sache gehörig bezeihnet. Der Kernpunkt der han- delspolitischen Begründung der Vorlage sei aber, daß Handel und Verkehr stagnire, wenn ihm nit eine proportionelle Steigerung der Bodenkultur gegenüberstehe, und daß das der Fall, habe er an den Zahlen aus der amtlichen Statistik von Fidschi und Ausiralien nachgewiesen. Alle Zahlen, mit denen der Vorredner beweisen wolle, wie klein der Handels- und Schiff- fahrtsverkehr in Samoa sei, bewiesen grade für die Regierung. Die Reichsregierung wolle eine stärkere Entwittelung diefes Ver- kehrs für die Zukunft sichern, und das könne nur durch Plantagenbau gesehen. Das beweise auch das rapide Auf- kommen von Hamwaii, wo bei einer Bevölkerung von nur 40 000 Seelen sich in den leßten Jahren gerade Dank dem Plantagenbau, welcher nur mit Hülse des von England und Amerika hineingeworfenen Kapitals und mit Hülfe von Ar- veitern aus anderen Südsceinseln betrieben würde, der Jm- port und Export sich zu Gunsten dieser beiden Länder im höchsten Grade vermehrt hätten. Sodann habe die Regierung die Erfahrung gemacht, daß der deutsche Handel am besten da operire, wo derselbe auf dem Fuße der Gleichberehtigung operiren könne. Die auf den Fidschiinseln gemachten Erfah- rungen würden sih auch auf Samoa und Tonga wiederholt haben, wenn Deutschland nicht den festen Willen gezeigt hätte, die Unabhängigkeit dieser Fnselgruppen zu wahren. Welche Mühe die Durchführung dies:s Prinzips der Kaiserlichen Re- gierung verursaht habe, davon hätten die Vorlagen, betreffend die Verträge mit Tonga und Samoa und anderen FJnselgruppen beredtes Zeugniß gegeben. Man verhandele mit sremden Mächten am besten, wenn man auf dem Fuße der Gleichberehtigung stehe; wenn Deutschland aber von einer Position zurückweiche, die es unter wohlwollender Anerkennung Seitens der Eng- länder und Amerikaner bisher eingenommen habe, so begebe man sih der Handhabe, um in Zukunft mit derselben that- fählihen Unterlage in London und in Washington zu betonen, daß Deutschland auf die Unabhängigkeit der Jnselgruppe wegen der dortigen hervorragenden Jnteressen großen Werth lege. Werde man der Reichsregierung nit antworten können : Wenn das Deutsche Reih niht Willens is, eine \o fleine Subvention zur Wahrung seiner Jnteressen zu geben, wenn es zu einer so produktiven Ausgabe si nicht entschließt, während England und Amerika für Handel und Schiffahrt die größte Opfer bringe, was verlangt denn Deutschland für Opfer von diesen Staaten? Die englishe Regierung werde leicht einwenden können: die neuseeländische Kolonie bittet hon seit ahren, ihr zuzugeben, wenn die Regierung des Mutterlandes dies nicht thun wolle, daß sic, die Kolonie, auf eigene Kosten von der Znselgruppe Besiß nehme. Solche Sprache sei nicht nur zu der Zeit, wo Julius Vogel Minister-Präsident in Neuseeland gewejen sei, an die großbritannische Regierung gerichtet wor- den. Der jeßige Premier-Minister von Neuseeland, Gray, habe an die englishe Regierung im vorigen Jahre einen er- neuten Ep in jenem Sinne gerichtet; dieser Antrag sei ablehnend beschieden worden, wie er glaube, lediglich aus Nücssichtnahme für das Deutsche Reih. Nachdem der ab- schlägige Bescheid eingegangen gewesen sei, sei darüber in dem nus von Neuseeland verhandelt und Beschwerde ge-

ührt worden, daß England, wenn es selbst nicht annektiren wolle, dies auch der Kolonie nicht gestatten wolle. Er glaube aber, daß ebenso wie Julius Vogel, der jeßt in London sich auf- halte, seiner Zeit die Annexion von Fidschi nah vielem Wider- streben bei seiner Regierung durchgeseßt habe, es auch den ge- meinsamen Bestrebungen von Vogel und Gray gelingen werde, die englische Regierung zu weiteren Annexionen zu drän- gen. Es handele si aber nit nur um die kleinere Samoagruppe an und für sih, obgleich Samoa mit die fruchtbarste aller F EgLUPpa in der Südsee sei, sondern um Samoa als den

entralpunkt des Handels. mit dem ganzen Archipel. Wenn der Reichstag diesen Centralpunkt aufgebe, so sei dies gleih- bedeutend mit dem Verlust des Generalstabs in dem Moment, wo man sich zur Schlacht vorbereiten wolle. Es würde dann kaum noch mögli sein, daß die Regierung in derselben Weise wie bisher dur Konsulate, maritimen Schuß und diplomatische Verhandlungen die zerstreuten Kräfte des deutshen Handels in der Südsee sammele und ebenso wirksam wie cui beschüße, [P Deuttand dieser Centralpunkt verloren gehen sollte. Unter iesem Gesichtspunkte bitte er, die Vorlage anzunehmen. Der Reichstag werde dadur einen Schritt thun, der Deutschlands Ansehen im Auslande wesentlih erhöhen würde, während er scheue sih nicht, es zu sagen die Ablehnung der Vor- lage leiht die Wirkung einer Deutschland selbst mitten im Frieden bereiteten Niederlage haben könnte,

Die Diskussion wurde geschlossen.

__ Persönlich bemerkte der Abg. Fürst zu Hohenlohe-Schil- lingsfürst, daß, wenn der Abg. Bamberger behauptet habe, den verstorbenen Staats-Minister von Bülow nit genannt, also au keine Jnsinuation ausgesprochen zu haben, derselbe mit dieser Anschauung isolirt stehe. Wohl alle anderen Zu- hôrer hätten jenen Passus ebenso wie der Redner auf den

Staats-Minister von Bülow bezogen. Dadurqh sei er (Redner) gu Zurückweisung jener Aeußerung mit Recht veranlaßt, au ei er zur Zurückweisung dadurch veranlaßt, daß ihm von Personen, die dem verstorbenen Staats-Minister von Bülow näher ständen, als er (Redner), gesagt worden sei, daß sie die Aeußerung des Abg. Bamberger bitter empfunden hätten. Wenn der Abg. Bamberger eine angeblih falsche Deutung vermeiden wolle, bitte erx ihn, sich künftig vorsihtiger aus- zudrüden.

Jn -namentlicher Abstimmung wurde darauf die Vorlage mit 128 gegen 112 Stimmen abgelehnt. :

Nunmehr wurde die Abstimmung über die geshäftlihe Behandlung der Novelle zum Münzgeseß vorgenommen und beshlofsen, die zweite Lesung dieser Vorlage im Plenum vor- zunehmen.

Es folgte die erste Berathung des Gesehentwurfs, be- treffend die Erhebung von Neichsstempelabgaben.

Der Unter-Staatssekretär Scholz leitete die Berathung mit folgenden Worten ein:

Wäre der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Reichs- stempelabgaben ein völlig selbständiger, für sich allein in Betracht zu ziehender und zu beurtheilender Gesetesvorshlag, so würde den beigegebenen Motiven cin erheblicher Vorwurf gemacht werden können, denn die Bedürfnißfrage, deren eingehende und allseittge Erörterung bei jedem Geseßesvorschlage, ganz besonders aber bei jedem Vor- {lage einer neuen Steuer zuerst: beansprucht werden kann und muß, ist in den Motiven nur nah einer speziellen Seite hin, ob die in Aussicht genommene Steuer dur die Grundsäße der Gerechtigkeit und Billigkeit, dur die Erundsäße einer rihtigen Steuerpolitik be- dingt wird, näher erörtert. Die andere allgemeinere Frage, ob und wozu es überhaupt jegl einer neuen Neichssteuer bedarf, ist in den Motiven nicht weiter untersuht. Allein, meine Herren, der Gesetz- entwurf ist ja nur ein Theil des Gesammiplanes, dec JFhnen im vetgangenen Jahre ausführlich dargelegt und begründet worden ift, dem die Majorität dieses Hauses im vorigen Jahre zuge- stimmt hat, und in Bezug auf welchen das Bedürfniß im all- eal hiernach also nicht blos als bekannt, sondera als anerkannt

etrahtet werden kann. Selbst nur eine erneute Erinnerung daran mag Manchem überflüssig erscheinen, aber es ist der Entwurf nur ein Glied in der Kette von Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die Cinnahmen des Reichs aus seinen eigenen Quellen dergestalt zu vermehren, daß sein cigener Bedarf daraus gedeckt werden, und daß darüber hinaus das Reih den Einzelstaaten die Mittel gewähren kann, die sie bedürfen, um ihre Defizits zu deken und eine die über- bürdeten Schultern entlastende Steuerreform durchzuführen. E3 ver- hält sih in dieser Beziehung mit dem vorliegenden Gefeßentwucf, wie mit demjenigen, betreffend die Erhöhung der Brausteuer, was ih am 11, März bier zur Rechtfertigung der Wiedervorlegung des Gesetzes wegen Erhöhung der Brausteuer gesagt habe, das hätte i auch heute wieder zu sagen. Ich beschränke mich indessen statt solcher Wiederholung auf eine Bezugnahme darauf und füge nur eine Bemerkung hinzu: Die Stempelsteuer grhörte niht, wie die Bransteuer, mit zu den Vorlagen des vorigen Jahres; der Grund davon war nicht etwa der, daß man geglaubt hätte, man würde auf die Stempelsteuer nicht wieder zurückzukommen haben, man würde auf sie neben der Er- höhung der Zölle, der Tabaksteuer und der Brausteuer überhaupt verzichten können. Nein, der Grund war einerseits, daß die Auf- aben der vorigen Session im Uebrigen {hon umfangreich und fanvieria genua erschienen, und andererseits, daß die Stempyelsteuer- vorlage von 1878 vor ihrer Wiedereinbringung erheblicher Aende- rungen und Ergänzungen bedürftig erschien.

Während ih von einer Erörterung der danken, die der sogenannten Börsensteuer zu Grunde liegen und dieselbe zu rechtfertigen geeignet sind, ia dieser Stunde um so mehr absehen zu können glaube, als se ja sch{on so ost und so vielfah erörtert und . insbesondere den. Mitgliedern tüeses Hohen! Hausks binlänglih békannt sind, bitte ih um die Erlaubniß, die eben angedeuteten Aenderungen und Ergän- zungen, welche die Vorlage von 1878 erfahren hat, kurz hervorheben und erläutern zu dürfen. Für dieselben sind hauptsächlih zwei Ge- sihtspunkte bestimmend gewesen, erstens der, das heimische Interesse nit zurüdcktreten zu lassen hinter das fremde, und zweitens der, das finanzielle Ergebniß des Gesehentwurfs zu verbessern. Der erste Ge- sihtspunkt, meine Herren, hat dazu geführt, die Aktien und Werth- papiere des Auslandes, die tnan na dem früheren Entwurfe bevor- zugen zu sollen glaubte, den inländischen Aktien und Werthyapieren vollständig gleihzustellen in Bezug auf die einmal zu entrichtende Stempelabgabe, und hat in zweiter Linie dazu geführt, die Stempel von Schlußscheinen und von Rechnungen über ausländische Aktien und Werthpapiere zu erhöhen im Vergleich zu den Beträgen, welche von folchen Dokumenten über inländisheAktien undWerthpapiere erhohen werden. So soll der Geseßentwurf und die Besteuerangsart, die nach demselben eingeführt wird, wenigstens nicht dazu beitragen, son- dern eher dem mit entgegen zu wirken helfen, daß Anlagen in aus- ländishen Werthen angelegt werden." Dem Gesammtinteresse kommt das in doppelter Richtung zu Gute, zunächst dahin, daß dem inlän- dishen Geldbedürfniß eine bevorzugte Stellung, wenigstens nicht eine benachtheiligte, gegeben wird gegenüber dem ausländischen Geld- bedürfniß bei der Jnanspruchnahme unseres Kapitalmark'es, und in anderer Richtung dahin, daß das heimische Kapital sich um so mehr vor den Gefahren und dena Verlusten wahren wird, die von ‘der Aulage in fremden Werthen \o häufig die Folge sind. Der andere Gesichtépunkt, die finanziellen Ergebnisse des Geseßentwurfs zu heben, hat, aufer zu einer stufenweise steigen- den Besteuerung der Schlußnoten und Rechnungen nah Maßgabe des Werthes des Gegenstandes, namentlih dahin geführt, eine Quittungssteuer in dem Geseßentwurf aufzunehmen und eine gleich- mäßige Besteuerung der Checks- und Giro-Anweisungen.

Daß der Vors{lag einer allgemeinen Quittungssteuer von vorn- herein einer sympathishen Aufnahme nicht begegnen würde, darüber haben si die verbündeten Regierungen kein Hehl gemacht. Wenn glei{wohl nicht hat darauf verzihtet werden können und vielmehr gehofft wird, daß bei näherer Erwägung im Reichstage sowohl, wie in der Nation die Abneigung gegen diese Besteuerung ver- schwinden werde, so darf dafür außer dem schon an- gedeuteten Umstande, daß die Quittungssteuer wvorzugs- weise geeiguet ist, die finanziellen Ergebnisse des Ge- seßes zu heben und daß es .auf eine folche Besserung in der That ankommt, ferner angeführt werden, daß erst mit dieser Steuer das System einer mäßigen Besteuerung der im Geschäftsverkehr um- laufenden beweglichen Werthe seinen vollständigen Abschluß erhält, daß die gleihe Normirung der Steuer auf den geringen überall nur zu bezahlenden Betrag von 10 H, ferner die Bestimmung der Grenze, voa welcher ab die Stempelpflichtigkeit der Quittungen erst eintreten soll, auf über 20 Æ, und in Verbindung hiermit ein System von Befreiungen, welche alle zur Besteuerung nicht geeignet erscheinenden Quittungen von der Besteuerung ausnimmt, daß, sage ih, diese Modalitäten wohl geeignet sind, die ernsten Bedenken zurücktreten zu lassen, welche gegen eine solche neue Steuer hervortreten könnten, namentlih aber auch zurücktreten zu lassen das Bedenken, daß der Verkehr in der allerunangenehmsten Weise dadur belästigt wer- den könnte. Es darf aber noch, meine Herren, hingewiefen werden auf das prafktische Beispiel und die längere Erfahrung, welche die großen Staaten Europas, in denen die Quittungssteuer bereits be- steht, uns gegeben haben und die die Hoffnung begründet ersheinen lassen, daß auch bei uns eine solche Steuer nicht auf einen zu sehr widerstrebenden Boden fallen wird.

Der Ertrag der in dem Geseßentwurf zusammengefaßten Stem- pelabgaben ist, wie auf S, 48 der Vorlage näher angegeben ift, auf etwa 20 Millionen Mark veranschlagt; in Verbindung mit dem von der Erhöhung . der Brausteuer erwarteten Mehrertrage giebt das zusammen etwa 37 Millionen Mark, und ftellt man. dem

allgemeinen Ge-

f auf einige

gegenliber die nothwendige Mehrausgake für das Reih, welhe i an das jüngst votirte Militärgeseß anknüpft, so bleiben uns etwa 18 bis 19 Millionen übrig zu kungen erwähnten Zweck. Daß sie in Verbindung mit dem Mehr- ertrage der Zölle und Tabaksteuer nad Maßgabe der Geseße vom vorigen Jahre s{on so viel oder gar mehr erzeben sollten, als er- forderlich ift, um die beabsichtigten Finanzreformen in den Einzel- Malen durchzuführen, das, meine Herren, wird Niemand behaupten önnen und wollen; wohl aber und deshalb muß ih noch Augenblide um Jhre Aufmerksamkeit bitten wohl aber ist von einzelnen Seiten bereits behauptet worden und wird vielleiht auch heute wieder auszuführen gesucht werden, daß diese Finanzreformen in den einzelnen Staaten kein solch bestimmtes Ziel seien, für welches hier Mittel bewilligt werden können.

Nun, meine Herren, diese Réformen sind in ihrcm Detail hier natürlich nicht zu erörtern und festzustellen, sie gehören den ECinzel- staaten an und sind dort mit den Landtagen zu ordnen. Hier kann

nur die Nothwendigkeit und das Ziel folcher Reformen in großen.

Zügen gezeigt und zu einer allgemeinen Würdigung gebracht werden. Das aber if in reichem Maße geschehen, Der Herr Reichskanzler bedauert es, daß sein Gesundheitszustand, der ihn insbesondere einen erheblihen Temperaturunterschied zu vermeiden zwingt, und fo ihn abhält, auszugehen, daß, sage ich, sein Gesundheitszu- stand ihn hindert, heute diese Vorlage persönli hier zu vertreten. In seinem Auftrage habe ih die Ehre, an dasjenige zu erinnern, was er von dieser Stelle aus dem hohen Hause am 2, Mai v. J. dargelegt hat.

Die Steuerreform, die er zunächst für Preußen damals hier entwidckelt und begründet hat, hält er seinerseits unverändert fest als ein nicht blos eiwa ideales, sondern als ein wirkliches praktisches Ziel, als ein Ziel, das zwar nit sofort in seinem volien Umfange durgescßt werden kann und muß, aber wonach er jeßt und in der Folge weiter strebt. Die Deutlichkeit, mit welcher er dasselbe damals. hier dargelegt hat, hat nicht verhindert, daß Mißverständnisse und Mißdeutungen auch daran angeknüpft worden sind. Insbesondere hat jüngst ein verbreitetes Journal ia mehr oder weniger au8ge- sprochener Absiht, sih an jene Aeußerungen des Hrn. Reichskanzlers von damals anzuschließen, die Meinung ausgesprochen, daß auch die preußishe Einkommensteuer in Wegfall gebracht werden könne, daß sie etwa nur als eine ausgleihende Ergänzungssteuer für ungünstige Finanzjahre beizubehalten sei. Diese ganz und gar dem betreffenden Journal aliein gehörige Meinung ift indeß seitdem von einem heil der Tagebpresse als ein willklommenes Mittel aufgegriffen worden, um die gleiche Meinung dem Herrn Reichskanzler uaterzuschieben und fo gegen die vermeintliche Finanzpolitik des Herrn Reichskanzlers mit der Darstellung des Resultats an dem armen und reihen Manne Propagand«æ zu machen.

Ich habe dem gegenüber ausdrücklich zu erinnern an das, was der Herr Reichskanzler in dieser Beziehung damals gesagt hat. Gr hat vor allen Dingen die Vermehrung der indirekten Steuern gefor- dert, um „direkte Steuern abzuschaffen“, nit um „die“ direkten Steuern abzuschaffen. Er hat insbesondere die Grund- und Gebäude- Fe nicht beseitigen wollen, sondern sie überwiesen schen wollen an die Provinzen, Kreise und Gemeinden. Er hat die Klassensteuer be- seitigen wollen. Was er aber von der Einkommensteuer gesagt hat, meine Herren, ist Folgendes:

__ Die Einkommensteuer, die mit ihr (der Klassensteuer) in Ver- bindung steht, sollte meines Erachtens in der Weise revidirt wer- den, daß sie einen geringeren Ertrag giebt, wie jeßt. Sie giebt

jeßt, fo viel ich mich erinnere, ca. 31 Millionen Mark, und die

Richtung, in ber ih den Ertrag herabseßen möhte, ist folgende:

Von dem Einkommen, welches aufhört, klassensteuerpflichtig zu sein, von 1000 bis zu einem Einkommen von 2000 Thlr. ib bitte um Entschuldigung, wenn ih der Kürze und Verständlich- keit wegen noch in Thalern, noch niht in Mark rede —, also zwischen 1- und 2000 Thlr. Einkommen sollte mei- nes Eracbtens nur fundirtes Einkommen eine Steuer bezahlen. Jch nenne fundirtes Einkommen dasjenigë, was erblich übertragbar ist, datjenige, was aus dem Besitz von zinstragenden

Papieren, oder Kapitalien, oder aus Landgütern und Grundbesitz hervorgeht, und ich möchte dann noch einen Unterschied zwischen verpachteten und selbst bewirthshafteten Grundbesißecn machen, der das Einkommen von Pacht bezieht und nebenher noch ein Geschäft betreiben kanu, also günstiger gestellt ist als derjenige, der im Scweiße seines Angesichts paterna rura bearbeitet. Für die bei- zubehaltenden Kategorien der Einkommensteuer über 2000 Thkr. ist meines Erachtens derselbe Unterschicd festzustellen, aber nicht so, daß das täglich zu erwerbende und zu gewinnende Einkommen ganz steuerfrei bleibt, sobald es über 2000 Thlr. be- trägt, daß es aber jedenfalls einen geringeren Sah bezahlt als der jebige, und jedenfalls einen geringeren Saß als das fundirte Ein- ommen.

Und auf Mißverständnisse, die damals bei den Verhandlungen an die Bemerkung des Herrn Reichskanzlers sich anknüpften, hat der Herr Neichékanzler in der Sißung vom 8. Mai 1879 noch ausdrüd- lich hinzugefügt:

„Ich habe die Einkommensteuer, weil sie von Neichen gezahlt wird, beibehalten wollen, ih will nur die Klassen- steuer abschaffen, und in dem Maße, in welchem wir Ersaß dur{ch die indirekten Steuern dafür bekommen werden." N

Der Abg. Sonnemann erklärte, er sei kein prinzipieller E der Heranziehung von Aktien und Werthpapieren zur Besteuerung; allein wie werde sich der Reichstag hierzu stellen? Er sei der festen Ueberzeugung, daß, wenn ein Plan, wie der des Reichskanzlers, in dieser Weise zur Ausführung gebracht werden solle, derselbe {werlich die Zustimmung des Reichstages finden werde. Dem Neichstage stehe außer den im vorigen zahre gten Zöllen, außerdem noch die Wehr- steuer in Aussicht, und hinter allen drohe das Schreckgespenst des Tavbaklmonopols. Er hoffe jedo, der Reichstag werde sih dadurch nicht in seinem Urtheil beceinflussen lassen. Je mehr Steuern der Reichstag bewillige, desto mehr würden von demselben verlangt, und der Ertrag dieser Steuern werde nit zur Einlösung der gemachten Versprehungen, sondern zur Vermehrung des Militäretats verwendet. Abgesehen von den Lombarddarlehen, welche sehr hoh besteuert werden sollten, zerfalle die Vorlage in drei Gruppen: 1) Stempel auf Werthpapiere; 2) Stempel auf Umsätze, 3) Stempel auf den Geldverkehr. Am gleihmäßigsten seien in den verschiedenen Entwürfen die inländishen Werlhpapiere behandelt. Die Steuer sei 1/2 Prozent. Dieser Saß sei für Aktien {hon sehr hoch; er würde, wie er hon 1872 vorgeschlagen, eine Steuer vom Neinerträgniß über eine gewisse Höhe vorziehen, Absolut abzulehnen erscheine ihm aber eine Steuer von 1/; Prozent auf inländishe Schuldverschreibungen. Diese Steuer würde weniger die Börse, als die Nroe und Kommunen, Pfand- briefe und Schuldverschreibungen der Sekundärbahnen treffen, da große Bahnen von Privaten wenig o H gebaut würden. Hier würde die Steuer fast ausnahmslos solche treffen, welhe dieselben nur s{hwer tragen könnten. Wie mit den inländischen Schuldverschreibungen, so verhalte es sich mit den aus- ländishen. Eine hohe Steuer würde nicht die schlechten Papiere dieser Art ferne halten, sondern die guten. Die Emittenten s{chle{chter russisher und türkischer Papiere wür- den sih aus e M Steuer nihts machen, da sie froh sein: müßten, für ihre Papiere überhaupt einen Markt zu haben... Man dürfe es aber für ein Glück bezeichnen, daß Deutschland sein Kapital zum Theil in ausländischen Werthpapieren an- elegt habe. Schon vermöge seiner Lage im Herzen Europas ei es vorzugsweise zu einem Markt für internationale Pa-

dem im Eingange meiner Bemer-

piere prädestinirt. Das werde man nit hindern können; man werde dur Einführung dieser Steuer nur die guten ausländishen Werthe vertreiben und den gemeinen Mann verleiten, seine Ersparnisse in s{chlechten aus- ländishen Papieren anzulegen und si{ch dadur zu \{hädigen. Wolle man eine Steuer einführen, so dürfe fie für inländische und ausländische Schuldverschreibungen nicht höher sein als die englishe, welche 1/; Proz. für Fonds betrage. Für Schlußnoten hätten die verbündeten Regie- rungen früher einen einheitlihen Saß von 10 S vorgeschlagen und dies damit motivirt, daß nur ein solcher Saß eine Be- lästigung der N verhüte und Hintergehungen vor- beuge. Dies sei heute noch in gleihem Maße der Fall. Der jeßige Entwurf enthalte aber sechs verschiedene Steuerstufen. Es sei den Betheiligten absolut unmöglih bei der Eile, mit der die S(lußnoten angefertigt werden müßten, Jrrthümer zu vermeiden. Diese Säße würden zur Folge haben, daß bei einem großen Theil der Geschäste auf Sch(lußzettel ganz ver- zihtet würde. Auch sollte man kleine Beträge unter 1000 ganz freilassen. Hier würde die Steuer nur den kleinen Mann treffen, der seine wenigen Ersparnisse anlege. Jm Uebrigen sei ein einheitliher Saß. zu empfehlen, der dem Vorschlag der zwölf Handelskammern entspreche, eventuell eine Kleinigkeit höher sein dürfte. Dieses System habe fich in FSngland, in Hamburg, in Lübeck bewährt. Wenn in den Motiven gesagt sei, in Frankreih be- ständen höhere Säße, so handele es sich nah ihm vorliegen- den Mittheilungen hier nicht um eine Steuer, sondern um eine Gebühr, welche die Makler für ihre eigene Kasse, ohne jede Vexation, erhöôben. Auch die Detailbestimmungen über Swhlußnoten seien schr mangelhaft. Jn dieser Beziehung sei die Eingabe der Berliner Makler sehr beachtenswerth. Man sage immer, die Börse sei nicht besteuert. Er wolle indeß das Gegentheil an einem Beispiel aus Frankfurt beweisen. Dort zahlten 43 297 Steuerzahler 2080 000 4 städtische Einkom- men- und Klassensteuer. Von dieser Summe zahlten 642 Steuerzahler die Hälste, 42 657 die andere Hälfte, Ein großer Theil derselben seien keine reihen Kapitalisten, sondern ver- dienten ihre Provision oder Maklergebühr von Jahr zu Jahr. Schädige man in der projektirten Weise den Geschäftsverkehr, so wisse er niht, wie diese und andere Städte einen großen Theil der Steuern aufbringen sollten. Die Steuer auf Rechnungen treffe die nämlichen Objekte wie die auf Schluß- scheine nochmals. Er würde die gänzliche Ablehnung derselben beantragen. Was endlich die Quittungssteuer be- treffe, so habe dieselbe mit dec Börse und ihren Geschäften nicht mehr zu thun, wie mit dem übrigen Verkehr. Dieselbe könne daher nicht als Börsensteuer bezeichnet werden, sie treffe vorzugsweise den Handwerker, den Bauern, den Klein- und Großhändler. Der Bundesrath habe selbst 28 Ausnahmen fest- geseßt mit vielen Unterabtheilungen. Um sich in diesem Wirr- warr zurehtzufinden, müsse man immer einen Juristen zur Seite haben. Ein Theil der Quittungssteuer auf Postanwei- sungen sei bekanntlih vom Bundesrath erst verworfen und Ipäter erst wieder angenommen worden. Er hoffe, der Reichstag werde diese Last nicht auf die Nation wälzen, sondern die Quit- tungssteuer mit großer Mehrheit ablehnen. Ebenfo die Steuer auf Cheds, welche nur den Geldverkehr unterbände und dem Sparsinn des Volkes hemmend entgegen treten würde. Das Chedsystem fange in Deutschland erst an sih zu entwickeln. Störe man diese Entwickelung niht. Gegen die Steuer auf Lolterieloose habe er im Allgemeinen nichts einzuwenden, wenn er es auch mindestens sonderbar finde, daß man von Lotterieloosen eine Reichssteuer erhöbe, aber den Vertrieb der- Jelben von Staat zu Staat verböte. Am besten wäre es, man würde mit dem etwaigen Ertrage einer Börsensteuer alle Staatslotterien aufheben. Von den allgemeinen Bestim- mungen wolle er nur den §. 45 erwähnen, welcher eine Art von Jnquisition bei allen Bankanstalten und Privatunter- nehmungen zur Folge haben würde. Es solle nämlih ge- stattet sein, daß Beamte die Bücher derselben fortwährend kontrolirten. Er beantrage hiernach, den Entwurf einer Kom- mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Die Kommission möge dasselbe niht nur in finanz-tehnisher Hinsicht, sondern

au in seinem Zusammenhange mit den übrigen Steuer- projekten und der Fiuanzlage des Reiches prüfen. Wenn die Vorlage nicht in dem von ihm angedeuteten Sinne reformirt werde, wenn nit hinreichende Aequivalente gewährt würden, würde er nicht für dieselbe stimmen können.

Der Abg. von Wedell-Malchow erklärte, er wolle auf die Steu}errefnrm im Allgemeinen nicht eingehen, müsse aber doch bemerken, daß cr bedauere, daß diese Reform nicht wenigstens in der Art klar gclegt würde, daß die einzelnen projektirten Steuern zusammengefaßt, wenn auch nit in einer Vorlage, so doch in einer gewissen Verbindung mit einander vorgelegt würden ; ferner bedauere er, daß nicht näher bezeichnet würde, wie der bewilligte Mehrertrag der Steuern für die Einzel- staaten zu verwenden sei. Jn die Vorlage sei Manches hin- eingekommen, was nicht hineingehdre, sondern in einem Se- paratgesez erledigt werden könne: die Besteuerung der Lot- terieloose und ber Quittungen. Was von der Vorlage übrig bleibe, entsprehe einem alten Wunsche der Kon- ervativen. Er eie an al die Steuer auf Aktien, Schlußscheine, Lombarddarlehen und Checks das Kapital in seinen einzelnen Erwerbsarten treffe. Er stehe dem Kapital nicht feindliG gegenüber. Aber so wie die anderen Erwerbsarten neben der Einkommensteuer noch von Exstrasteuern betroffen würden, so solle auch die Börse und das Kapital besonders besteuert werden. Ein Grund für die Steuervorlage sei ferner die Annahme der Militärvorlage. Wenn er eine Mehrausgabe von 17 000 000 / bewillige, so sorge erx als vorsichtiger Financier sür die Deckung derselben, sonst würde die Militär- vorlage ja alles absorbiren, was an Uebershüssen aus den Zöllen erzielt werde. Er begrüße die Vorlage mit Freuden, weil sie endlich einen ernsten Versu mit der Besteuerung des Kapitals mache. Er könne auch versihern, daß die Vorlage durchaus populär sci. Was die einzelnen Positionen der Vorlage anlange, so glaube er, die Steuer auf Aktien empfehlen zu tönnen, es sei nur die Frage, ob man die Schuldverschrei- bungen von Kommunen und Korporationen den Aktien gleich- stellen solle, Den Kernpunkt der Vorlage bilde die Steuer auf Schlußnoten, die cigentlihe Börsensteuer, deren Gerechtigkeit auch der Vorredner anerkannt habe; man müsse aber diese Steuer nah der Höhe der Geschäfte abstusen, und nicht im Anfange stehen bleiben, wie die Regierungsvorlage. Viel- leiht könne man die Skala nah unten hin verlassen, um die ganz feinen Geschäfte frei zu lassen. Auf die Unbequem- lichkeit, welche eine solhe Steuer verursache, sei kein Werth zu legen, denn man habe auf die Unbequemlicykeit, welche den Tabakspflanzern der Uckermarck aus der Tabakssteuer erwachse, auch kein Gewicht gelegt. Jedenfalls werde eine kurze Uebung von 8—14 Tagen genügen, um die Skala zu kennen, sodaß feine 10 S zu viel gezahlt würden. Allerdings müsse eine scharfe Kontrole der Börsengeschäfte eingeführt werden, um jede Steuerhinterziehung zu vermeiden. Mit Glacéehand- schuhen dürfe man die Sache nicht anfassen, man müsse, wenn man etwas in dieser Art durWseßen wolle, auch die Mittel wollen. Es werde eine gewisse Revision, cine gewisse Kon- trole der Bücher stattfinden müssen, die Details werde er seinerseits in den Kommissionsberathungen oder später in der zweiten Berathung des Hauses ausführen. So unerhört sei eine solhe Besteuerung ad valorem steigend nach der Höhe des verwendeten Kapitals auch keineswegs. Die Jta- liener hätten im Jahre 1876 eins. folhe Steuer eingeführt und hätten also den Beweis geliefert, daß so etwas wohl denkbar und ausführbar sei. Was die Lombarddarlehen an- betreffe, so sei er sür dieselben, müsse aber der Regierung gegenüber bemerken, daß sie hier bei den Lombards ja schon eine nah der Höhe des Objekts steigende Steuer angenommen habe, indem sie zwanzig Pfennig für je 1000 44 Darlehen ad valorem festsezge. Wenn man das bei dem Lombard- darlehen könne, wo er es viel weniger gern thun würde, könne man es seines Erachtens viel leichter bei Schlußnoten, besonders solchen, die über Zeitgeshäfte handelten. Was nun die Quittungen betreffe, freue er sih, daß er in dieser Bezie- hung sein Einverständniß mit dem Vorredner nicht allein

Theils seiner politishen Freunde konstatiren könne. Er wolle

auf die Gründe nicht weiter eingehen, die seine Partei ähnlich wie

wahrscheinlich viele andere Herren von der linken Seite dazu

bestimmt hätten, er glaube eben, daß dieser Quittungs-

stempel zu sehr in die kleinen Verbältnisse des Volkes ein-

greife, daß ein solher Quittungsstempel nur einführbar sei,

wenn wirklich finanzielle Noth bestände, oder wenn Zug um

um Zug eine durchgreifende Steuererleihterung dagegen ge-

boten würde. Er sei aber der Meinung, daß, wie die Sache

jet liege, er es nicht verantworten könne, dem Volke einen

Quittungsstempel durch das Votum des Reichstags aufzu-

erlegen. Juteressant sei dabei, daß unter den Ausnahmen,

deren große Menge der Abg. Sonnemann schon hervorgehoben

habe, sich au die Reichsbank befände. Die Reichsbank sei

do ein Jnstitut, welches sich als eine reine Aktiengesellschast

darstelle, von der das Reich nur einen gewissen Gewinnantheil,

eine gewisse Superdividende er wolle sih einmal milde

ausdrückten für den staatlihen Schuß, den das Reih der

Reichsbank angedeihen lasse, beziehe. Mit der kleinen Sub-

vention sei dieser staatliche Schuy scines Erachtens sehr {wach

bezahlt, und er sei der Meinung, daß die Reichsbank in keiner

Weise gegenwärtig ein Recht darauf habe, vom Quüittungs- stempel für die von ihr zu leistenden Quittungen frei zu sein.

Dann möchte er, was die Cheks betreffe und die Giroanweisun-

gen, au die Entscheidung dieser Frage der Kommission vor- behalten. Er erkenne vollständig an, daß es eine Reihe von Chefs gebe, die selbs, wenn man das System des Gefeßes wolle, von der Steuer frei bleiben könnten, dagegen gede cs Cheks auf Ordre, welche die Wechsel verträten, und es werde sih fragen, ob es möglich sei, diese beiden Arten zu definiren und zu trennen und vielleiht die einen zu besteuern, die an- dern frei zu lassen. Er glaube, daß diese Steuer eine be- sonders große Rolle im ganzen System nicht spiele und daß sih darüber werde verhandeln lassen. Was die Lotterieloose anbetrefse, so sei er der Meinung, daß diese Steuer wohl am wenigsten bemängelt werden könne. Er glaube auch, ‘der Vorredner habe sich im großen Ganzen damit einverstanden erklärt. Man könne ja über das Lotteriespiel verschiedener Meinung sein. So lange dasselbe aber bestehe, sei doch un- leugbar, daß durch den Lotteriegewinn und dur das ganze Lotteriespiel ein vollständig müheloser Gewinn, ein mühe- loser Vortheil verschafft werde, und da sei es doch der Billigkeit entsprehend, daß man die Loose auch besteuere, wenn man überhaupt auf einzelne Verkehrsakte, wie jeßt geschehen solle, eine Steuer in Form eines Stempels bringen wolle. Die Sache würde außerordentlih einfach \ih einrihten lassen, die Loose würden um den Betrag der Steuer theurer werden. Damit sei die Sache abgemacht. Nebenbei habe das Reich eine ganz gute Einnahme von sechs Millionen Mark, wenn er sich richtig aus den früheren Vorlagen er- innere, und das würde doch wohl nicht zu verachten sein. Was nun das Gesetz selbst anlange, so bitte er die Herren, welche in die Kommission kämen, die Frage doh in Er- wägung zu ziehen, ob nicht die wirkliche Zahlungsveryflichtung, nicht die erste Auslage, namentlich für Schlußnoten im Gesetze präzis zu fixiren fei. Es sei eine Eingabe von den Maklern der Berliner Börse gekommen, und er glaube, daß die Herren darin mit Recht ausgeführt hätten, daß, wenn nicht präzisere Bestimmungen Über die eigentlichen Zahlungsverpflihtungen in das Geset, hineinkämen, sie wesent- lichen Schaden in ihren Geschäften leiden würden. Dann werde es darauf ankommen, auch noch die Frage zu ventiliren, ob bei Unterlassung der Abstempelung die Ungültigkeit des Geschäfts daraus folgen solle. Bekanntlih sei dies in Eng- land der Fall. Gehe und deswegen habe er die Anführung ausdrüdlich gemaht die Regierungsvorlage mit späterer Zustimmung des Reichstages von dieser, seiner Meinung nah allerdings harten Bestimmung ab, so glaube er, daß man auf dieses Aequivalent hin einen festeren Griff in Bezug auf die Höhe des Stempels thun könne. Er bitte deshalb, die Vor- lage einér Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Hierauf vertagte sih das Haus um 4 Uhr.

seinerseits, sondern auch Seitens des sehr hohüberwiegenden

t) #8 Fuserate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handelg- register uimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Änzeigers und Königlich Krenßischen Ktaats-Anzeigers:

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1, Steckbriefe und Unterezchungsa-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.

5. Tnäustyielle Etabliegsements,

orladungen und Grosshandel,

8, Theater-Ánzeigen. 9, Familien-Nschrichten. /

6, Verschiedenes Bekanntmachungen.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etec.| 7. Literarieche Anzeigen,

4, Verloogung, Amortigation, Zinezablang B. 5. v. von öffentlichen Papieren.

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„JZnvalivenvank“, Nubolf Mosse, Haaseustein

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Subhasfstatiouen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

[10708] Aufgebot.

In einem am 2. November 1847 zwischen dem Einwohner Claus Eggert Zilißer in Neumünster und tem Arbeiter Friedrich Rixen daselbst errichteten Kaufkontrakt über das im II. Quartier sub Nr. 96 in Neumünster belegene jeßt Seegershe Grundstück ist dem Verkäufer Zilißer ein Kapital von 1080 46 verschrieben, welches im Neumünstershen Scbuld- und Pfandprotokoll Tom. III, Fol. 499 protofkollirt ist. Die Erben des gedachten Zilizer haben, da die Forderung von 1020 M bezahlt, ‘der Kontrakt aber verloren gegangen sein soll, behufs Erwirkung der KLilgung im Schuld- und Pfandprotokoll ein Auf- gebot beantragt.

In Gewährung dieses Antrages werden Alle, welche aus der obgedachten Verschreibung und dem darauf beruhenden Protokollat Ansprüche und Rechte herleiten zu können vermeinen, hierdurch aufgefor- dert, solhe spätestens in dem auf

Dicustag, den 27. Juli 1880,

Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, der Inhaber der Ur- kunde auch dieselbe vorzulegen, widrigenfalls der gedachte Kaufkontrakt, soweit es die Verschreibung der 1080 M betrifft, für fraftlos erklärt und das Protokollat im Schuld- und Pfandprotokoll getilgt werden wird.

Neumünster, den 20, April 1880.

Königliches Amtsgericht.

(10763) BVekanutmachung.

Dur Urtheil der 1. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 23. März 1880 ist die zwischen den Ehelcuten Uhrmacher Her-

maun Zander in Solingen und der ges{häftslosen Jda, geb. Paffrath daselbst bisher bestandene eheliche Errungenschastsgemeinshaft mit Wirkung seit dem Tage der Zustellung der Klage, dem 25, Februar 1880, für aufgelöst erklärt worden. Elberfeld, den 26. April 1880. Der Landgerichts-Sekretär. Jansen.

[10760]

Das zum überschuldeten Nachlasse des Buch- händlers Heinrih Georg Werner Albrecht hierselbst gehörige Wohnhaus Nr. ass. 291 in hiesiger Stadt ist auf Antrag der Albrechtschen Benefizialerben und der Hypothekgläubiger am 26. August 1871 suk- hastirt. Der Kaufmann August Schmalbruch all- hier hat auf sein Meistgebot den Zuschlag erhalten, jedo ift ihm das gekaufte Grundftück der Ein- willigung der Benefizialerben ohnerachtet noch nicht adjudizirt, weil er die Zahlung eines Nestbetrages von 736 Thlr., welhen der Buchhändler Eduard Leibrock zu Braunschweig auf seine Hypothekforde- rungen aus den Obligationen vom 13, Januar 1846 über 800 Thlr. und 13. Juli 1869 über 700 Thlr. von den Kaufgeldern zu empfangen hatte, nicht nachgewiesen.

Es findet sich nun bei den Akten eine vom Buch- händler Eduard Leibrock über obigen Betrag unterm 8, Oktober 1872 ausgestellte Privatquittung auch haben dessen übrige drei Erben gerichtlih anerkannt, daß 2c. Schmalbruch vollständig bezahlt habe, nur hat eine gleihe Erklärung Seitens des Sohnesz3 und Miterben von Eduard Leibrock des Musikalien- händlers August Leibrock nit herbeigeschafft werden können, da derselbe im Jahre 1879 zu St. Peters- burg verstorben ist und dessen Erben unbekannt sind.

Auf Antrag des Kaufmanns August Shmalbruch hierseibs werten daher die unbekannten Erben des zu St. Petersburg verstorbenen Musikalienhändlers

August Leibrock hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die vorgedachten 736 Thlr. binnen 6 Wochen bei hiesigem Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls dem Kaufmann August Schmalbruch hierselbst das Wohnhaus Nr. 291 in ‘hiesiger Stadt adjudizirt und bei demselben die keiden vorgedacbten Hypothek- forderungen zu 800 Thlr. und 700 Thlr. gelöscht werden sollen.

Wolfenbüttel, den 19. April 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Voges.

Im Grundbuchß von Dumicke steht Band I. Blatk 36 sub Rubr, III. Nr. 1 für den Wilhelm Stahl zu Brink eine Forderung von 100 Thlr. aus der Schuldverschreibung vom 6. Mai 1822 tee tragen. Diese Post ist bezahlt und zum Beweise dafür Privatquittung übergeben; eine in öffentlicher Form ausgestellte Quittung kann nicht erbracht werden, da der Wilhelm Stahl verstorben und die Erben desselben nicht zu ermitteln sind. Es werden deshalb alle Diejeaigen, welche Ansprüche an dieser Post zu haben vermeinen, aufgefordert, sich spätestens im Termine auf

den 23. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\ftelle zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die betreffende Post gelö\{t werden wird.

Olpe, den 6. April 1880.) [10768]

Königliches Amtsgericht.

[10508] In Sachen, betr, das Konkursverfahren liber das Vermögen des Kaufmanns Abel G. Middents in Remels, follen auf Antrag des Konkarsverwalters, Rechts- anwalts Bösche hierselbft die zur Masse gebörigen Band I. Blatt Nr. 3, Grundbuchs von Remels registrirten, Kartenblatt 3 Parz. 70, Kartenblatt 5

Parz. 29, 30, Kartenblatt 6 Parz. 114/13, 115/13, i

Parz. 31, 42 verzeihneten Grundstücke mit dem darauf erbauten großen Hause nebs Zubehör in dem dazu auf Sonuabend, den 12. Juni 1880,

3 Uhr Nachmittags, in dem Hause der Wittwe Ellingrod zu Remels anberaumten Termine öffentlich dem Meistbietenden in Parzellen und im Ganzen verkauft werden. Kauf- liebhaber wollen si dazu einfinden.

Zugleich werden Alle, welche an den vorbezeih- neten Grundstückten dingliche Rechte irgend welcher Art haben, aufgefordert, solche spätestens in dem Verkaufstermine anzumelden, widrigenfalls das Recht für den sih nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber für verloren erklärt werden foll.

Leer, den 23. April 1880.

Königliches Amtsgericht I. W. Koh,

Oeffentliche Ladung.

Nachdem für die Wittwe des Philipp Koch, Anna

[10752]

Marie, geb. Wagner, und für die Ehefrau des Ackermanns Johannes Weber 11, Catharina, geb. Brosch, zu Hochitadt die Eintragung des auf den Namen von Philipp Kos Wittwe, Anna Marie, geb. Wagner, und deren erften Ehemann, Philipp Brosch von Hochstadt, katastrirten, in ver Gemar- kung von Hochstadt belegenen Grundeigenthums, als:

B. 185 5 a 73 qm Acker in der Metzenweide,

0: 506.4. A H Wf Wr

Morgen,

D, 68 14 , 16 Ader am Simetbusch,

« 125 15 , 28 Ader am Dornpfid,

E. 74 5,41 „, Ader am hohlen Rain,

¿ 0.132 80

F. 110.10. 8 5 Aer am Höllenrain, “O »