1880 / 128 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

die Abtheilun z a, die ifolirten Gebäude, die Abtheil',ng b. die nichtisolirten Gebäude, die Abth- lung c. diejenigen Gebäude, - worin feuergefährlihe Anlagen vorhanden sind oder größere Mengen feuergefährlicher Stoffe aufbewahrt werden. 8. 24. Als Normalbeitrag für 1000 G Versicherunzssumme wird festgeseßt: E 04M diese Beiträge gelten für die massiven Gebäude; nihtmassive Gebäude der I. Klasse zaßlen den Beitrag der Ix. Klasse; E e ae. E E E e Me V, Abalung a für Klasse V, Abtheilung d. 1) bei 50 Meter Entfernung 2) bet aeringerer Entfernung für Klasse VTI. Der Beitrag wird nah dem Grade der Feuersgefahr voa der Direktion bestimmt.

0,8 1,8 A6 2,0 M 2,8 M.

3,0 A 40 M.

S. 2K Für Gebäude, welche Ziegelbedahung auf Strohdocken oder Hölzerne Giebel haben, desgl. für alle Gebäude der Abtheilung e. D: 23) tritt eine Erhöhung der Beiträge um 20 bis 100 Pfennige Ür 1000 -e# Versiherungssumme ein. Q. 26, Mobilien kommen in dieselbe Klasse und Abtheilung und zahlen Im Allgemeinen auch dieselben Beiträge, wie die Gebäude, in denen Fie si befinden, do& bleibt der Direktion überlassen, für die ver- Jchiedene Arten der Mobilien angemessene Erhöhungen oder Er- mäßigungen der Gebäudebeiträge zu bestimmen.

S2 Die Direktion is ermächtigt, nah Maßgabe der vorliegenden Werhältnisse : a. eine Ermäßigung oder Erhöhung der tarifmäßigen Beiträge um ein Drittel derselben odec weniger eintreten zu lassen, und b. au folbe Gebäude als ifolirt zu fklassifiziren, welhe zwar die dazu vorgesthriebene Entfernung nicht vollständig haben, ihrer sonstigen Lage na aber eine Ansteckung durch Nachbargebäude weniger befürchten lassen. eda F: “O,

Für sfolde Bezirke, welhe durch andauernd große Zahl von Vränden der Sozietät fortgeseßt Verluste bereitet haben oder wegen besonderer örtliher Verhältnisse, Bauart und Einrichtung der “Gebäude, mangelhaftec Löscheinrihtung oder \{lech{ter Löschhülfe folhe Verluste mit Grund befürchten lassen, kann eine angemessene ‘Erhöhung ‘der Beiträge oder eine Aus\c{ließung von der Rückgewährx ‘der Beiträge, und da, wo in Folge entgegengeseßter Verhältnisse an- dauernd günstige Resultate vorliegen und auch ferner gesichert er- scheinen, «eine angemessene Ermäßigung der Beiträge oder eine Er- Höhung des rückzugewährenden Beitrages derselben eintreten. Die Bestimmung hierüber erfolgt auf Antrag der Direktion durch den Verwaltungsaus\{uß.

Verwendung der Beiträge. Deckung eines Defizits.

8. 29,

Die Beiträge der Assoziirten sind zur Deckung der Brandschäden und aller sonstigen Ausgaben der Sozietät bestimmt. Die sich er- gebenden Ginnahmeüberschüsse werden zunächst zur Bildung eines Reservefonds bis zur Höhe von drei Millionen Mark verwendet. Ist dieser Betrag erreicht, so sollen von den weiteren Uebers{chüssen vorbehaltlih der Beschränkung des §. 30 ein Theil nach näherer Bestimmung des ständischen Verwaltungsaus\chufses den Affsoziicten aurüdckgewährt, ein Theil aber dem Provinzial-Landtage für gemein- nüßige, zugleih die Interessen der Sozietät fördernde Zwecke zur Versügung gestellt werden. So lange die RNückgewähr an die Assoziirten unter 20% der Jahresbeiträge derselben bleibt, foll der dem Provinzial-Landtage zur Verfügung zu stellende Betrag 10% Dieser Rückgewähr betragen, auf 15% aber erhöht werden, wenn und fo lange jene Rückgewähr 20 % der Jahresbeiträge der Afsoziirten erreicht oder übersteigt.

G0!

8

S die Rückgewähr an die Assoziirten auf 20% der Jahres- beiträge gestiegen, {o sollen zunächst und vor Erhöhung derselben über 20 9% hinaus die weiteren Ueberschüsse auf so lange wieder dem Reservefonds überwiesen werden, bis derselbe die Höhe von vier Mil- lionen Mark erreiht hat. Ueber diesen Betrag hinaus sollen Zu- schreibungen zu demselben nicht stattfinden, vielmehr die darüber hinaus erzielten Uebershüsse lediglich nah Maßgabe der Bestimmung des H. 29 zur Verwendung kommen.

S. 31.

- Der Reservefonds ist Eigenthum der Sozietät: das einzelne Mitglied hat daran keinen Anspruch, is auch nit berechtigt, auf Theilung desselben zu klagen. g

¿02

Sollte in Folge außerordentlicher Unglücksfälle {elbst na Ver- wendung des Reservefonds noch ein solches Defizit der Sozietätskasse verbleiben, daß sie die ihr obliezenden Zahlungen aus den eigenen verfügbaren Bestäuden zu leisten niht mehr im Stande ist, so wird der Provinzial-Verwaltungsaus\{uß der Sozictät die zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nöthigen Gelder aus der Kasse des Provinzial- verbandes vorshußweise überweisen. Derartige Vorschüsse hat die Sozietät aus den nächste n bereiten Mitteln zurückzuerstatten.

imfang der Ers aßverbindlichkeit der Sozietät, Auszahlung der Brandschadenvergütung. : S. 33. / Die Brandschadenver, 1ütung wird für alle Schäden geleistet, “welche bei einem Feueraut\bruche an den versicherten Gegenständen durch den Brand „selbst, durch Löschung des Feuers und durch die zum Behufe der Löschung oider zur Verhütung weiterer Verbreitung Des Geuers nothwendig gen ordenen Maßregeln, oder bei Mobilien dur nothwendiges Ausräu1 nen oder dur Abhandenkommen beim Ausräumen entstehen, ohne daß die Art und der Grund der Ent- ftehung des Feuers (höhere ‘Macht, Zufall, Bosheit, Muthwillen) darin einen Unterschied mat. Beschädigungen durh dea Blitz ibádiny nta D der E die unmittelbare Ursache der Be- ng war und zwar au ann, wenn derselbe ni Zlin! Tondern nur zertrümmert hat, f E E Schäden, welch? durch Pulvyc r- oder andere G Dber ähnliche e S ene 0 Fauee find, werden nur ann vergulet, wenn ein folches \ Freigniß Feuer verursacht , die Schäden felbst also Brandschäden \ nd. E , Auf besonderen Antrag des Versicherten kann jedoh die Direktion aub gegen deu dur Gas- oder Dampfkessel - Explosionen entstehenden Schaden, welcher nicht als* Folge eine Brandes anzusehen ist, Versicherungen übernehmen,

Erplosionen, durch

S, 04,

,, ft das Feuer von dem Versichert, n vorsäßlich verursacht oder mit seinem Wissen und Willen oder auf sein Gehei von einem Dritten angelegt, so „fällt die Verbin. lichkeit der Sozietät zur Zahlung der Brandschädenvergütung fort. So lange die amt- lide Untersubung über die Entstehung des Brandes s{webt, ist die Direktion berechtigt, die Auszahlung der Ent| chädigung zu beanstanden, sofern nit der Versicherte eine Bescheinigu g des Stgatsanwalts

oder Unterfuchungsrichters beibri i 56 d ori ih eibringt, daß die 1 Tutersuung gegen ihn

D, 00; ,_ It der Brand dur ein bloßes Versehen d g' Versicherten se!bst feiner amilie, feines Gesindes oder reiner Haus, iee Ee R fo darf doshalb die Zahlung der Brandschaden, 1elder nit ver-

§. 36. Alle Nebte und Ansprüche ar. Scadenersaßz, welhe dem Ver- sicherten felt gegen einen Drit{en zustehen, gehen bis zu dem Be- trage der von der Sozietät gcieisteten Brandschadenvergütung kraft der Versicherung auf die at N E, Derjenige Schaden, welther im Kriege dur ein Feuer entsteht, welches von freundlichen vder feindlihen Truppen nah Krieg8gebrauch, d. h. zu Kriegsoperationen oder zur Erreichung militärisher Zwecke auf Befehl eines Heerführers oder Offiziers vorsäßlih erregt worden, wird von der Sozietät nicht E Daß ein von kriegführenden Truppen vorsäßlih erregtes Feuer zu militärishen Zwecken angestiftet worden, wird im ¿weifelhaften Falle vermuthet, wean der Befehl dazu oder zu sol{en Operationen, wovon der entstandene Brand eine nothwendige oder wahrscheinliche Folge gewesen, wirkli ertheilt worden ist. Ein solcher Befehl aber Tann, wenn er nicht zu erweisen ist, nur dann vermuthet werden, wenn das Feuer durch Truppen während eines Gefechts, oder auf einem Nüchzuge im Angesichte des Gegners, oder während einer Be- lagerung oder vsr einer Belagerung bei Armircung des Platzes er- regt ift. S 39.

Feuerschäden, die im Kriege durch Nulosigkeit, Muthwillen oder Bosheit des Militärs oder des Armeegcfolges oder gar nur auf Veranlassung des Kriegszustandes entstehen, sind von der Brand- vergütung durch die Sozietät U e ala

S. 4U, Für Kriegs\{äden, (88. 38, 39) wird jedo% nur dann Vergütung gewährt, wenn die betreffenden Gebäude bei Erlaß der Kciegserklärung beziehentlih bei dem Beginn der Feindseligkeiten bereits bei der Sozietät versichert waren. Während der Zeit eines über das Königs reih Preußen ausgebrochenen Krieges, d. h. vom Erlaß der Kriegs- erklärung oder vom Beginne der Feindseligkeiten bis zur Bekannt- macung des Friedens\chlusses oder während eines ausgesprochenen Belagerungszustandes, kann die Direktion Erhöhungen schon ver- sicherter und Versicherungen der {on vor dem Kriege bezw. dem Belagerungszustande vorhanden es Gebäude ablehnen. Brandschadenvergütungen werden innerhalb vier Wochen nah Feslstellung der Entschädigung in Einer Summe an den Versicherten gezahlt, fofern nicht beschränkende Bestimmungen entgegenstehen.

Sicherung der eingetragenen Gläubiger. S 42.

Die Rechte der auf ein versichertes Gebäude eingetragenen Gläubiger werden von der Feuer-Sozietäts-Direktion voa Amtswegen wahrgenommen. Einer Eintragung in das Sozietätskataster bedarf es nicht. Gläubiger, welche cine eingetragene Forderung erworben, auf ihren Namen im Grundbuche abe: nicht haben umschreiben lassen, twerden jedo nur dann berücksitigt, wenn sie ihre Forderung zu diesem Zwecke bei der E R O angemeldet hab.n.

49

Bei Gebäudeversicherungen ist das freiwillige Ausscheiden aus der Sozietät und das freiwillige Herabseßen der Versicherungs\ummen nur zulässig, wenn auf dem Grundsiücke Forderungen nicht ein- eingetragen sind, oder wenn die eingetragenen bezw. bei der Sozietät angemeldeten Gläubiger (§8. 42) ausdrüdcklich zugestimmt haber. Es genügt, wenn bei der Zustimmung die Nichtigkeit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers von einem öffentlichen Beamten bescheinigt ist und sind übrigens nur diejenigen Gläubiger zu berück- sichtigen, deren Forderungen bis zum 1. April laufenden Jahres cin- getragen sind. Der Schuldenzustaund des Grundstücks ift feitzustellen durch Beibringung eines Aittestes des Grundbuchamtes oder einer beglaubigten Abschrift des Grundbuchblattes Seitens des Vers- sicherten.

S. 441,

In den Fällen der unfreiwilligen Löschung eines Gebäudes oder der Kündigung der Versicherung Seitens des Bersicherten wegen Her- abseßung der Versicherungssumme, hat die Direktion durch den So- zietäts-Kommissar Cinsiht des Grundbuches nehmen zu lassen und den eingetragenen bezw. bei der Sozietät angemeldeten Gläubigern die Benachrichtigung dur JInsinuation oder eingeschciebenen Brief zuzustellen ; jedem Gläubiger steht es alsdann innerhalb 14 Tagen nah empfangener Benachrichtigung frei, gegen Entrichtung der Bei- träge die Versicherung für sein Interesse, als welches das eingetragene Kapital nebst zweijährigen Zinsen und voraus\ihtlien Beitreibungs- kosten angeaommen wird , auf fo lange fortzuseßen, bis entweder das Gebäude anderweit wieder versichert oder die eingetragene For- derung eingezogen oder durch Subhastation erledigt it. Die Di- rektion kann aber die fosortige Kündigung und Beantragung der Subhastation hierbei zur Bedingung machen. Dasselbe gilt bei Herab- setungen, jedoch mit der Einschränkung, daß Herabsfetzungen, welche 1/5 odér weniger als 1/5 des Tarwerthes betragen, nur denjenigen Gläubigern angezeigt werden, welche solches ausdrücklich verlangt und der Direktion zu dem Ende ihre AN lingen angemeldet haben,

Ï J,

A Weise zu Gunsten von Gläubigern

versichertes Gebäude von Brandschaden betroffen, \o fällt die regle-

e, M nslelleade l E oa den versicherten Gläubigern

zu und wird thnen eventuell nah ihrer geseßlichen Priorität gegen

Cession ihrer Rechte ausbezahlt. | E auf Brandentschädigung ver-

8. 46, , Geht der versicherte des Añipruds lustig, so ist die Sozietät denno verpflichtet, dieselbe den eingetra- genen Gläubigern gegen Cession ihrer Nechte soweit zu zahlen, als dem verpflichteten Grundstücke, oder wenn thnen zuglei

Wird ein in vorstehender

diefelben aus ein persönliches Recht gegen den Eigenthümer des Grundstücks zusteht, au aus dessen sonstigem Vermögen wegen ihrer eingetragenen For- derung nit zur Hebung gelangen.

__ Die Zahlung erfolgt nah der den Gläubigern zustehenden geseß- lichen Priorität, oder, wenn die Direktion sih mit deren Prüfung nicht befassen will, an die geseßliche Hinterlegungsstelle für die Stadt Münster. Zinsen von der Brandentschädigung zu zahlen, ist die Sozietät in solhen Fällen nicht S

S4,

Vor Auszahlung einer Brandentshädigung ist dex Schulden- zustand des abgebrannten Gebäudes festzustellen und darf, wenn auf demfelben zur Zeit des Brandes Hypotheken oder Grundschulden haften, die Auszahlung der Entschädigung nur unter Einwilligung der betreffenden Gläubiger erfolgen. Für die Feststellung des Schuldenzustandes und die Beibringung der Konsen]e der Gläubiger gelten die Bestimmungen des §, 43, Werden diese Konsense. nicht innerhalb drei Monaten nach dem Brande beigebracht, so ist die Di- rektion zur Deposition bei der geseßlichen Hinterlegungsstelle für die Stadt Mürsster auf Kosten des Bersicherten befugt, zur Zahlung vi SeMusen ist sie aber in solchen Fällen keineéwegs ver-

i ; 8, 48, , Die Bestimmung des 8. 47 findet keine Anwendung , wenn der Eigenthümer das vom Brande betroffene Gebäude auf demselben Grundstücke und mindestens ¿u dem früheren Werthe wieder herzu- stellen fih verpflihtet und auf Verlangen der Direktion oder cines

e en Gläubigers genügende Sicherheit für die Ausführung ellt.

b, bei Partialschäden: in zwei Raten, und zwar die erste Hälfte binnen 4 Wochen nach Feststellung der Entschädigung, die zweite nach Wiederherstellung des Gebäudes und nach dessen erfolgter Wiederversicherung zu der früheren Versicherungssumme.

Erfolgt die Wiederherstellung bei Totalschäden nit in längstens zwei Jahren, bei Partialsbäden nicht in längstens Einem Jahre, fo sind die eingetragenen Gläubiger berechtigt, die Auszahlung oder De- position der noch rückständigen Entschädigung nah Maßgabe der Bestimmungen am Schlusse des O zu verlangen.

Bei geringfügigen Schäden, deren Wiederherst:-llung unzweifelbaft ist, kann auf Antrag des Versicherten unter Zustimmung des Bürger- meisters (Amtmanns) von dem §. 48 vorgeschriebenen Verfahren Ab- E genommen und die ganze Entschädigungssumme sofort gezahlt werden.

Scch{lußbestimmungen.

i S O0:

Die Bestimmungen über den Eintritt in die Sozietät und den Austritt aus derselben, über die Ermittelung des Werthes der Ge- bäude und Mobilien, über die Höhe der Versicherungssumme, über die Aenderungen während der Versicherungszeit und deren Folgen über die Festseßung und Zahlung der Beiträge ter Theilnchmer und über das Verfahrea bei Brandschäden enthält das Reglement.

S O1.

Veränderungen des vorstehenden Statuts können nur durch Bes {luß des Provinzial-Landtages mit Allerhöhsier Genehmigung vor- genommea werden; dieselben sind durch die Amtsblätter dec Provinz zu publiziren und treten vierzehn Tage nab erfolgter Publikation in Kraft, fofern nit ein anderer Zeitpunkt ausdrüdlich beschlossen und genehmigt worden ist.

Vorübergehende Bestimmungen. S O2

Der Zeitpunkt für die Einführung dieses Statuts und des Re- glements wird durch den Ober - Präsidenten im Einvernebmen mit dem ständischen Verwaltung3ausscufse festgeseßt und dur die Ne- gierng8amteblätter der Provinz bekannt gemawt. Mit diesem Zeit- punkte treten das Reglement vom 26. September 1859 nebst allen Abänderungen und Ergänzungen desselben mit Ausnahme der nah S. 2 bieses Statuts aufrecht erhaltenen Besiimmungen, sowie die bisherigen Bedingungen für die Mobiliarversicherung außer Kraft,

S; 08.

Alle bisherigen, bei der Sozietät {on bestehenden Versicherungen bleiben in voller Wirksamkeit unter denjenigen Bedingungen, welche aus den Bestimmungen des gegenwärtigen Statuts und des zuges hörigen Neglements fich ergeben.

Streitigkeiten, deren Veranlassung entstanden if, bevor das gee genwärtige Statut und Reglement in Kraft getreten, sind noch nach den Bestimmungen des revidirten Reglements vom 286. September 1859 und den dazu ergangenenen Verordnungen zu enticheiden.

O4

_ Die nach dzm Allerhöchsten Erlasse vom 2. September 1863 be- stehende Verpflihtung der Affsoziirten , bei ihrcin Eintritt in die Sozietät einen halben Jahresbeitrag als Beisteuer zum Reservefonds zu entrihten, bleibt vorläufig fortbestehen. Sobald und soweit jedoch Erstattungen dieser Beisteuer stattgefunden haben, wird dieselbe ent- sprechend auc für die neu eintretenden Mitglieder ermäßigt, so daß, wenn die Beisteuer ganz crstaitet ist, auch jede weitere Erhebung der- selben aufhört. S. 09.

__ Behufs Uebertragung der bisher von den Büraermeistern ge- führten, nunmehr aber gemäß §8. 9 auf besondere Sozietätsbeamte übergehenden Lokalverwaltung der Sozietätsgeschäfte in den Städten wird der Dircktion eine Frist bis zum 1. Juli 1882 gewährt und bleibt bis daßin die Verpflichtung der Bürgermeister zur Fortführung der Verwaltung bestehen.

So beschlossen in der heutigen Plenarfißung des 24, Provinzial« Landtages.

Münster, den 16. April 1880,

Der Landtags-Marschall

Freiherr von Bodelschwingh-Plettenberg.

Nr. 22 des „Central - Blatts für das DeutswGe Rei ch *, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In- halt : Allgemeine Verwaltungssachen : Ausweisung von Ausländern aus dem Neich8gebiete. Finanzwesen: Naiweisung über Einnahmen des Reichs im Monat April 1880. Zoll- und Steuerwesen: Ne- gulativ für Privattransitläger von den in Nx. 9 des Zolltarifs auf- geführten Waaren (Getreide 2c.); Bestimmungen, betreffend die Gewährung ciner Zollerleihterung bei der Auétfuhr von Mühlen- fabrikaten, welche aus ausländishem Getreide hergestellt sind; Errichtung einer Zollstelle; Befugniß eines Steueramts. Statistik: Verzeihniß der Massengüter, auf welche S. 11 Ziffer 3 des Gesetzes, betrcffeud die Statiitik des Waarenverkehrs, Anwen- dung findet. Cisenbahnwesen : Eröffnung einer Haltestelle. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seefteuermanns- und See- \hiferprüfungz Ertheilung eines Slaggenattesten. Konsulagt- wesen: Ernennungen; Ermäcbhtigungen zur Vornahme von Civil- tands, Akten ; Erequaturc-Ertheilung. Deutsches Handels-Archiv. und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern. Nr. 9. Inhalt: Gescßgebung: Deutsches Reich: Bestimmung wei- terer Aemter, welche zur unbeschränkten Abfertigung von Baumwoll- garn, Leinengarn und Leinwand befugt sind. Italien und Sal- vador: Konsularvertrag zwischen beiden Staaten. Belgien und Portugal : Abkommen zwischen beiden Staaten in Betreff der Fabrik- und Handelszeihen. Spanien LTarifirung lithographischer Steine. Venezuela: Bakeugeld auf der Barre von Maracaibo. BeriBte: Central-Amerika: Ergebnisse einer Enquête über den Absaß deutscher Industrie-Erzeugnisse in Central-Amerika und die Mittel zu sciner Förderung. (Schluß) Vereinigte Staaten von Amerika ; Bericht Über den Handel und die Industrie von Chicago im Jahre 1879, Italien : Spezialitäten des italienischen Secehafenverkehrs im Jahre 1878, Gothenburg. Port Louis (Mauritius). Tamsui-Kilong. Braila. Desterro (Brasilien). Santos. Surabaya. Point de Galle. Smyrna. Rotterdam. :

Nr. 10 des „Marine-Verorduungs-Blattes“ hat folgenden Inhalt: Festungskriegsübungen. Einstellung der 8,7 ecm Kanone. Rei\ekompetenzen. Patriotische Gabe. umnier- \cilder für Kleidersäcke. Bestandsrevision. Fondsverwechselun- gen 2c. Ersfaßordnung. Schiffsbücherkiften. Personalver- änderungen. Benachrichtigungen. Nr. 12 des Cent1ral - Blatts der Abgaben-, Ge- werbe- und andel8geseßgebung und Berwaltung in den Königlih Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt : Anzeige der in der Gesatz-Sammlung und im Reichgeseßblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungs8gezenstände ; Nech-

Wotwenschrift für Handek

Die Zahlung der Entschädigung erfolgt alsdann:

8, bei Totalshäden: in drei Raten und zwar das erste Drittel binnen 4 Wothen nah Feststellung der Entschädigung, das zweite Drittel, wenn das Gebäude unter Dach gebraht und nah Be- sheinigung eines Sozietäts - Tarators mindestens die Hälfte des früheren Werthes erreicht hat, und das dritte Drittel, wenn es peeave us bet der Sozietät mindestens zum früheren Werthe wieder

ift.

weigert werd.?n ; der Sozietät bleibt aber der Civil fpru Nück- gewähr uach den allgemeinen Gesetzen vorbebalten, M auf Rück j

Im Falle die Sozietät die Wiederverfich:rung ablehnt, ist wie

nungslegung über die Gerichtskostenerhebung. Wegfall des ftatisti- fen Jahresberichts. Befugnißz zur Anordnung Metrie Piedaie, turen in den Dienftgebäuden. Veränderungen in dem Stande und U af F O N fte oie E Indirekte Steuern : artsirung von zztelschfaser-Hundekuchen, Stempyelpflichtigkeit v Vollrnahten. Personalnachrihten. E 0a

bei Löschungen (§8. 44) zu verfahren ;

D DEA,

f L : : t guaserate für den Deratschen Meichs- u. Königl, uns as Central-Handel#-

Peenß. Etaa9-Anzcigee register nimmt ans: ves Dentschen Reihs-Änzeigers uud Königlich Prenfiszen Stonts-Anzeicers: Berlin, S8. N. Wiikelm-Stznße Nr. 82,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl, S

3. Verkünfe, Verpachtungen, Subraigsiencn etc.

4. Verloozung, Amortisation, Zinzakliung 0. f. W, von öffentlichen Papieren.

¡ Deffeutlicher Auzeiger. 5.

nFnvntidenvank“, Nuvolf Viosse, Haasenticit | & Bogter, G, L. Daube & Co., E, SElotte, |

5. Tndustrielle Ktablizsements, Fabrikez und Grosskande!,

6, Verschiedene Bekanuimachnzgen,

7. Literariache Anzeigen, 8, Theanter-Ánzeigen,

9, Familien-Nachrichten.

Bütt

Æ ate ehmen au die Annoucen-Expeditionen bes i

uer & Winter, sowie alle übriazu größere Knnoneen-Burenus,

In der Börsen / beilage. Æ

Eteckbriefe und Untersuchungs - Sacheu.

4173

E T dele Gegen den unten beschriebenen Kauf- maun Wilhelm Adolf Erusft 9osenfitel, ge- boren am 26. November 1840 zu Berlin, welcher sich verborgen hält, soll eine dur vollstreckbares Urtheil des Köaigliben Stadtgerichts zu Berlin vom 26. Mai 1879, R. 102. 79, V., erkannte Ge- fängnißstrafe von drei Monaten volistreckt werden. (Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das AmtsgeriÞtégefängniß des Ergreifungsortes „abzu- liefern. Berlin, den 24, Mai 1880. Königliche Staatëanwaltschaft beim Landgericht I, Beschrei- bung: Alter 40 Jabre, Größe 1,70 m, Statur {chlank, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Bart Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen \{chwarz, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Sesicht länglih, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsh. Kleidung: dudkler Rock, dunkle Hosen, runder s{warzer Filzhut. Besondere Kenn- zeichen: Flecke im Gesicht, von Pocten herrührend.

Der am 20. März 1377 gegen den S(umacher- meister Ludwig Berthold Swhleuscner, am 19, November 1834 in Alt-Lipf{bruh, Kreis Lands- berg a /W. geboren, erlassene Stecbrief wird hier- mit zurücigenommen. Berlin, den 31. Mai 1880. Der Erste Staatsanwalt beim Königl. Landgericht I. 14176 l O EGpesrißlereitneit Johann Friedrich Zakob Seidler von hier, geboren 31. März 1834 zu Baerwralde in Hinterpommern, katholis, ist wegen schweren Diebstahls zu verhaften und ín das biesige Sefängniß einzuliefern. Orauienburg, den 1, Juni 1880. Körigliches Amtsgericht.

[14181] Nachstehender - Strafbefeh! (C. 24/80.) „Auf den Antrag der Königlichen Staaatianwalt-

die Königliche = 1, Steckbriefe und Untersacktungs-Sachen. N 2

61: 88 qm Hausnummer 88. a. F} Wohnhaus mit Stall und Hofraum, b, ¿ Scheuer mit Stall, c. Schweinestall, 0. 670: Garten im Spener8gaiten 80 qm, B, 499: bo, unterhalb der Ravpesbrüde 59 qw, unter glanbhafster Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumébesißes in das Grundbu von Dörnigheim beantragt hat, so werden alle die- jenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, sole späteslens im Termin, den 5, August 1880, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri- genfalls na® Ablauf dieser Frist der bisherige Be- fißer als Eigenthümer in dem Grundbuch einge- iragen werden wird und der die ihm otliegende An- mcldung unterlassende Berechtigte niht uur seine Änsprüche gegen jeden Dcitten, welcher im redlichen | 1 Glauben an die Nichtigkeit dcs Grundbu&s das obcnerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsre({t gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert. Hanau. den 29. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Hahn,

A 2 ; U (140%) Oeffentliche Aufforderung. Betreffend: Ableben des Fohann Peter Zöller in Griesheim. T. Am 1, Oktober 1879 verstarb zu Griesheim Iohann Peter Zöller von da kinderlo?, Er hinter- Leß zwei Testamente. In dem am 2. Novernber 1863 mit seiner vor ihm verstorbenen Ehefrau Ka- tharina, geb. Poseiner, errichteten Testamente seßte er die durch das Gefeß gerufenen Erben zu seinen Erben ein, hob aber nach dem Tode seiner Chefrau in cinem Testamente vom 31. März 1871 jene Erbeseinseßung wieder auf und bezeichnete in dem-

Abtheikung II1.

schast wird aegen Sie wegen der Bescbuldigung am 10. April 1880 im Best : i (eins pro 1880, welcer bislang niht auf den

Uebertretung gegen §. 149 Nr. 3 d ordnung, wofür als Beweismittel bezeichnct sind: Zeugniß der Gensd'armen Schierse und Leh-

eines Legitimations j { heim: Landdrosteibezirk Hildesheim nah Anleiiung von | S. 60 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 gus- | gedehnt, in der Stadt Alfeld hausirt zu haben, î der Gewerbe- î

selben ledigli folgende Kinder resp. Enkel „cines verstorbenen Bruders Johann Zöller L. von Grices-

a, Philipp Zöller IV.,, b, Valentin Keller IIl. Ebefrau, Katúarina, geb. Zöller, e. Elisabetha Zöôller, d. Johannes Zöller II., e. Jacob Noth- nagel VI, Ebefrau, Vèargaretha, geb. Zöler, f. die Kinder der verstorbezen Georg Müller 1V. Cheleute: aa. Philipp, bb. Adam und ce. Peter

mann, fowie des Gastwirths Stange und dessen Chefrau, sämmtlich zu Ahlfeld,

selbe nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrafe von zwei Tagen fesigesett. DIC, MoILEN Cure

Geldstrafen und Kosten sind an

zu zahlen. : Dieser Strafbefehl wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustel- lung bei dem unterzeichneten Gerichte \chriftlich oder zu Protokoll des Gerichtssc{reibers Einspruch erheben. Alfelt®? den 29, Mai 1880. Königliches Amtsgericht. V Me An

den Handelsmann Elias Frank aus Windschotten in Holland wird damit auf Anordnung hiesigen Königlichen Amtsgerichts dem 2c. Frank öffentlich zugestellt, in- dem anzunehmen, daß die im Auslande zu be- wirkende Zustellung keinen Erfolg verspricht, da der Angeschulkdigte umherreisender Handelsmann. Alfeld, den 1. Juni 1880. G. Engelhardt, Gerichts\czreibergehülfe Königlichen Amtsgerichts daselbst.

Subhastationen, Æufgebote, Bor- ladungen n. dergl.

(14128) Oeffentliche Zustellung.

Die Fran Westram, Emilie Caroline, ge- borene Schmidt, zu Kalkberge-Rüdersdorf, ver- treten durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Loewy hierselbst, klagt gegen ihren in unbekannter Abz wesenheit lebenden, wegen Urkundenfälshung steck- brieflich verfolgten Chemann, den Yaurermcister und Techniker Andreas Carl Augnst Westram, früber gleichfalls in Berlin, wegen bötlicher Ver- lassung und Chebruchs, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung :

ihre Ehe mit dem Beklagten zu trennen, den- selben für den alleinswuldigen Theil zu er- klären, ibn auch in die geseßliche Ehescheidungs- \trafe und in die Kosten zu verurtheilen, uad ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- tung des Nechtsstreits vor die 13, Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 30, September 1880, Nachmittags 124 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. Mai 1880,

Buchwald, Herichts\chreiber des Königlichen Landgerichts I. 13, Givilkammer.

[1420] Oeffentlicie Ladung.

Nachdem der Actermanwn Philipp Ernst Lapp 11, Peters Sohn, Fischers Eidam zu Dörnigheim, die Eintragung des auf seiner eignen Namen fkata- flrirten, in der Gemarkung von Dörnigheim bele- genen Grundeigenthums, als:

N, 290: zur ideellen Hälfte 3 a 12 qm Hofraum

in der Hintergasse,

1 | als Erben. eine Geldst:afe von zwölf Mark und im Falle die- :

Zugleich werden Ihnen }

das Königl. Steueramt Ahlfeld unter Vorlegung dieses Befehls j

Müller, Alle von Griesheim,

TI, Hiernach sind unter Anderen auch folgende Personen :

1) eine Tochter des Johannes Zöller I. Namens Magdalena, geb. Zöller, verehelichte Nicolaus Hofmann in Amerika,

2) die Kinder eines verstorbenen Bruders Välen- tin Zöller von Griesheim :

a. Magdalena ZöUer, verchelichte Peter Po- seiner in Amerika,

b, Hellwig Zöllec in Amerika,

c, Georg Philipp Zöller in Amerika,

3) die Kinder eines verstorbenen Bruders Georg

Philipp Zoller in Griesheim: a, Johann Georg Zöller in Atmerika, b. Georg Philipp Zöller in der Schweiz, c. Johaun Peter Zölier in Frankreich überganaen.

IlI, Der Aufenthalt€£ort der unter Il, 1—8 be- zeichneten Personen ist bes&einigtermaßen unbekannt. Es ergeht daher auf Antrag der unter I. erwähnten Erben an die unter IL., 1--3 bezeichneten Personen die Aufforderung, im Termin:

Donnerstag, den 22. Juli 1889, Vormittags 8 Uhr,

die Erklärung abzugeben, ob sie die ihnen durch das

Gesetz angetragene Erbschaft antreten und das

Testament vom 31, März 1871 anfe{ten wollen,

widrigenfal!s Verzicht auf ihre Erbrechte untersteilt

und dieses Testament vollzogen wird.

Darmstadt, den 13. Mai 18890. Großherzoglich Hessishes Amtszeriht Darmstadt Il.

Vruold. Schmecckenbeczer.

[8388] ufgebot.

Der Kaufmann J. Schoop-Vonderwahl in Doz- weil, Kanton Thurgau, Schweiz, hat das Aufgebot eines am 25, Juli 1879 von Theodor Berger in Niederbreiîig an eigene Ordre auf Heinri Weber in Niederbreifsig gezogenen, an den Antragsteller gi- rirten, bei der Volksbank, e. G. zu Coblenz zahl- baren, am 25. September 1879 fälligen Wechsels über 360 M beantragt. Der Inkaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im neuen Üi- casterialgebäude, Regierungsstraße dahier, Zimmer Nr. zwei, anberaumten Aufgebotstermine seine Necbte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ter Urkunde er- folgen wird.

Coblenz, den 30. März 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. I.

Aufgebot

behuf Lösczuug von Hypotheken, Im älteren General Hypothekenbuche und folgenden Folien des älteren Spezial-Hypotheken- buchs der Stadt Bodenwerder finden \ich folgende

[14219] auf |

ungelöshte Hypotheken für die nachbezeichneten Geldbeträge eingetragen :

1) Fol, 4, 80 Thlr. Mze. für weil. Nagelschmied Sorge zu Hohe Kinder am 18, September 1823; Schuldner: Tagelöhner Bode und 25 Thlr. Crt, für Leihcasse zu Bodenwerder am 16. März 1858; Sculdner: Maurer Wilhel!n Köhler.

2) Fol, 8. 900 Thlr. Gold am 2. Juni 1803

macher H. Meyer zu Bodenwerder ; Schmied G. Klencke. : 137 Thlr. 4 gGr. 6 Pf. Crt. am 8. November 1853 für F. Bocksce Vormundschaft | ; zu Bodenwerder; Bock uud Frau.

3) Fol, 10.

4) Fol. 13.

5) Fol, 30. 400

1833 für VoUmeier Friedrich! Zeddics in Latferde und 30 Thlr. Crt. am s. Oktober 1842 für Friedrich Reckemeyer; Schuldner: Fährmaun Wilhelm Runne. 50 Thlr. Crt. am für Branntweinbrenner A. Reese zu Bodenwerder ; Schuldner: Knopfmachcr A. Möllinghoff.

6) Fol. 48.

7) Fol, 50. 250 3822 für Wittwe

Schuldner: Kaufmann B. Vietmeyer.

500 Thlr. Gold am 5. September 1817 für Kaufmann Sölling in Hol;minden und 2000 Thlr. Crt. am 83. August 1845 für Steuer- Administration zu Hannover; Sculduer: Kaufmann

300 Dir. Crt: Conv.-Mze. am 14. Januar 1831 für Färber Jser- mann z2 Stadthagen, 100 Thlr. Cit, am 26. Juli 1843 für Ehefrau Îsermann zu Bodeawerder und 150 Ir. Kämmerer Ebell zu Bodenwerder, am 14. Februar 1848 ; Schuldner: Drellmacher H. Meyer.

8) Fo!. 60.

F. Geitel.

9) Fol, 507.

Ctt.

10) Fol. 510.

1841 und 25 Thlr. Crt. am 5. Februar 1842 für weil. Schiffer Grave Kinder 2 100 Thir. Geld am 12. April 1844 für Kämmerer Cbell zu Bodenwerder ; Sohnrey.

11) Fol, 156. 12) Fol, 64.

am 10, November

31. Mai 1844 für Lohgerber Ravior zu Stadt- oldendorf, als Kurator der Helene Ravior ; Schuld- ner: Lohgerber W. Ravtor.

200 Thlr. Grt. am 24. September 1842 für Weber Kreikeubohm zu Stadtoldendorf ;

13) Fol. 86.

Schuldner: Müller 14) Fol. 88. 10

tober 18C0 jür Kaufmann Knipping zu Boden- werder und 75 Thlr. Conv.-Mze. am 27, Mai 1809 für Postverwaltir Cordes daselbst; Schuld- ner: Christian Thielke.

15) Bol B 1842

Georg Schöning.

Conv. Mze. für S

Crt, Bodenwerder ; Borchhardt.

für Sophie

Sqgwuldner : Väter 20) Ul 132. 3. Mai 1809 für zu Bodenwerder ; Kruse. 21) Vol, 179.

ner: Schuhmacher für Köthner Sabiel in Nietmann. 23) Fol, 216. 1830 für Kinder 24) Vol, 225,

Schulnner :

sämmtli aus B brecher Christian

26) Fol, 238,

27) Fol. 245. Lohgerbér Gottlieb

am 27. November macheramts zu Bo dah Wittwe.

29) Fol, 251.

29, Vià!z

12. April König.

1858;

1840 für Schreibe Borchers zu spinner F. Kraus.

end 150 Thlr. Gold am 4, April 1809 für Drell-

31) Fol, 301.

Schuldner:

595 Thlr. Gold und 15 Thlr. Crt. für Schmied Johann Sottilieb Rohre zu BVoden- werter am 12. Juni 1§40; Schuldner: Tagelöhner Carl Söhmann.

für

Noch 350 Thlr. 1818 für Ockonom Heuer zu Latferde; Senator Johann Friedri Schmidt.

300 Thlr. Gold am 21. August 1835 für Apotheker Grave zu Bodenwerder, Thlr. Gold jür Apotheker Picker zu Bodenwerder

_und 50 Thlr. Gold | F Oberfeuerwerker Reese zu Bodenwerder ; Schuldner:

16) Fol, 598, Am 29, November 1854 300 Thlr. für Louise Reese und 1000 Thlr. für Adolf Reese zu Bodenwerder; Schuldner: Lorenz Kayser. 17) Fol, 102. Am 4, Dezember 1819 50 Thlr.

denwerder; Schuldöner: Steinbrccher Jürgen Brand. 18) Foì, 108. Am 4. April 1848 562 Thlr. 12 gGr.

Schuldner:

19) Fol, 130, 500 Thlr. Crt, für Bäder Christian Hahn Ecben zu Bodenwerder am 16. Oktober 1845 ;

200 Thlr. Crt. am 27. September 1851 für Louise Börner zu Bodenwerder; Schuld-

2) O O8 Friedrich 150 Thlr. Gold am 309. Juni 1824 für Einnehmer Börry

Börry; Schuldner: Schuhmacher Christevh Wellmer.

1835 für Kaufmann Hagedorn in Bodenwerder: Stcinhändler Wittreich.

29) Vol, 234, Am 20. Juni 1845 5 hanne Bode, je 20 Thlr. für Henriette und An- toinette Bode und 9 Thlr. für Wilhelmine Bode, } Steins j

8 gGr. Mze. am j E macher Winnefeld daselbst, sowie 65 Thlr. Mze.

Bodenwcrder ; 30) Fol, 287. 300 Thlr. Gold am 29. Scptem- ber 1831 für Demoisel Mustoph zu Bodentwerder ; Schuldner: Fuhrmann F. Brader.

Schuldner :

Zimmermeister H.

(

Thlr. Gold am 17. Oktober

10. April 1826

Thlr. Conv. Mze. am 2. April Hattendorf zu Bodenwoerder;

und 109 Thlr.

ç

Isermanm:s{chen Mandatar,

600 Lhlr. Crt. am 2. August zu Bodenwerder, auch Schuldner:

Handelêmann

13, März Sguldner:

an

900

1842 und 500 Thir Crt. am

Iohann Friedrih Künete. 0 Thlr. Conv.-Mze. am 11. Ok-

100 Thlr. Gold am 30. Juni am 13, SUU 1843 ur

enator Grave Kinder zu Boden-

Schäfer zu Aug.

und Wilhelmine S Tabaksfabriïant

L. Wäkerling.

30 Ch 12 ¿Or O am Schuhmacher Courad Gaf, mann Schuldner: Witwe Väckec W.

Heinrich Dauer. E 50 Thlr. Gold am 11. April 1820 Sabiel in Frenke und ; Schuldner: Schuhmacher H. 109 Thlr. Gold am 24, März weil, Tagelöhners Lendorf in 300 Thlr.

Gold anm: 830. April

Auguïst h 20 Thlr. am 18. Juni 1830 für Todtenkasse des Scbubmacheramts zu Bodenwerder, 160 Thlr. und 20 Thlr. für Stadisekreiär Schäfer zu Ohsen; Schuldner: Schuhmacher Häbecker.

/ 1847 für Ehefrau Godelmann, geb, Brand, in Halle; Schuldner: Buchbinder A. PVPigge.

32) Fol. 304, 55 Thlr. Crt. für Levi Scharlach u Bodenwerder am 26. Juli 1841; Schuldner:

Steinbre@er Brand Wittwe.

33) Vol. 441, 135 Thlr. Crt. am 9. Dezember

1843 für Levi Scharlach zu Bodenrwerder ; ‘Schuld- ner: Wittwe Färber König, und 2000 Thlr. am 5. November 1846 für Vollmeier L. Zeddies in

Srohnde; Schuldner : Drechsler Laub. . 34) Fol. 310, 100 TbIr. Conv. Mze. am 15. 1829 für Copiist Mus in Hannover,

am 10. Juni und d. September 1843

5 14 De

35) Fol, 50 Thlr. Gold am 23. Juli 1804

für Wittwe Gabriel Schläger zu Bodenwerder ; Scch{uidner: Albert Roose.

0D

am 26. Oktober Bodenwerder ;

36) Vol 316: 1882 für

290. Thlr: Ct Apotheker Grave zu

Schuldner: Schladter Ludwig Schläger.

37) Fol. 321, 100 Thlr. Conv. Mze. am 23. September 1803 für Wittwe S&abriel Swh!läger; Schuldner: Fährmann Christian Kaufmann.

38) Fol. 330, 100 Thlr. Conv. Mze. am 25. Juni 1801 für Eianehmer Vespermanu in Esperde ;

ck=

L

Schuldner: Böttcher Christoph Kolster, und am

31. März 1864 für Caroline Kolster 70 Thlr, für Heinrich Kolster 70 Thlr. und für Hermine Kolster 100 Thlr., sämmtlich zu Bodenwerder; Schuldner: Schuhmacher Wilhelm Kolster zu Bodenwerder. 39) Fol, 343, 50 Thlr. für Brümmer' schen Vor- mund Hecht zu Bodenwerder am 2, April 1844; Swuldner: Schlosser H. Muhs, und 50 Thlr. für Louis Brandt, Sohn des Lohgerbers L. Brandt zu Boden- werder, am 1. August 1859; Scbuldner: Swhlofser L. Knipping. 40) Fol. 354. 175 Thlr. Gcld für Bäter Heins rih Thile zu Grohnde am 20. Oftober 1851; Schuldner: Lohgerber Carl Winnefeld.

41) Fol. 358, 100 Thlr. Mze. für Bäckergeseil Anton Küster zu Bodeawerder am 2ö. März 1823; Schuldner: Schuhmacher W. Börner sen. Wittwe.

42) Fol, 370. 30 Thlr. Mze. für Lohgerber Ludewig Möhle zu Bodenwerdec am 7. Januar 1818, und 50 Thlr. Gold für Hanne Schrader zu Bodenuwerder am 22, September 1823; Sguldner: Schuhmacher Christian Frie Wittwe.

43) bol, 372. 500 Thlr. Crt. für weil. Bäcker Christoph Hahn Erben zu Bodenwercder am 16. Dftober 1845; Schuldner: Bäter L. Weferling jun,

44) Vol. 377. 150 Tblr. Mze. für Goldschmied Knipping zu Bodenwerder am 4. November 1823, Schuldner : Wittwe Christian Mahler.

45) Vo?, 379. 200 Thlr. Geld für“Kaufmann Sr. König Ehefrau zu Bodenwerdcr am 13. Fe- bruar 1819; Swuldner: Steinbreher Heinrich Brandït.

46) Fol, 384, 100 TbIr. Mze. sür Swblatter- gesell Fr. Knipping zu Hameln am 2. Juli 1828; Schuldner: Schuhmacher H. Börner.

47) Fol, 386. 50 Thlr. Crt. für Apotheker Picker zu Bodenwerden am s. April 1842; Schuldner : Bäcker H. Sahlfeld, und 250 Thlr. Crt. für Bäcker- gesell Louis Weferling zu Bodenwerder am 20. Ok- R 1896; Schuldner : Wittwe Bäder H. Sahl- eld.

48) Fol, 394. 50 Thlr. Conv.-Mze. für Hanne und Friederike Brünig zu Bodenwerdir am 13, Yai 1818, und 125 Thlr. für Goldschmied Knipping da- seli\stt am 8. März 1826; Schuldner: Drellmacher Ghristian Voges Wittwe.

49) Fol, 401, 150 Thlr. Conv.-Mze. für Leib- züchter H. Hallemann in Hehlen am 11. Mai 1802 und 100; Thlr. Crt. für Schiffer H. Grupe senr. zu Bodenwerder am 8, Oktober 1859; Sgwulduer: Tagelöhner Wilhelm Hundertmark.

50) Fol. 414. 108 hlr. Mze. für Bätergefell Anton Küster in Lüchtringen am 9. Oktober 1818; Schuldner: Hutmacher Wilhelin Meyer zu Boden- werder, später Leineweber Ludwig Schaper daselbft.

51) Fol, 417. 1000 Thlr. Crt. für Wittwe Apo- theke: Grave zu Bodenwerder am 11. Dezember 1843, und an demselben Tage 1400 Thlr. Crt. für Louije und Christiane Ravior daselbst; Schuldner: Loßhgerbec Georg Ravior.

52) Vol. 435. Für Tagelöhner Heinrich Daus Erben zu Bodentverder 35 Tklr. Mze. am 1. Scpien

Thlr. für Jo-

Schuldner : Ipâtere

odenwerder;

Brandt und CGhefrau

Friederike, geb. Bode.

25 Thlr. Conv. Mze. am 10, Ok- tober 1825 für Apotheker Grave zu VBodenwerder und 50 Thlr. Conv. Mze. am 10. September 1829 für weil. Schneider Baumgarten Kinder dasel ; Schuldner: Tagelöhner Söftje Wittive.

? 58 Thlr. 1817 für Lohgerbèr “Möhle zu Bodenwerder und 66 Thlr. 4F gGr.

Vize. am 25. Januar Mze. an dcmselbeu Tage für Börner zu Bodenwerder, 20 Thlr.

15, März 1817 für Schuh-

1832 für Todtenkasse des Schuh- denwerder; Schuldner: W. Helm-

E 2 150 Thlr. Crt, für Spielmann Christian Heiurich Altmann zu Hildeëheim am

Schuldner: Kaufmann Carl

29) Fol, 283. 255 Thlr. 22 gGr. 8 „3 am 5. Mai

r Dörries als Curator des Aug. uldner : ‘Tabad-

250 Thlr. Crt. am 24, Juni

| c?s8sione 200. Thlr. Crt.

ber 1834, und für BälergescU Friedrih Brackh1hn ex

N Sal O am 55 Ott, 1868) Shuld« ner: Tagelöhner H. Brackbahn.

93) Fol, 450 für Frau Dr. Sulz ¿zu Boten» werder 150 Thr. Gold am 16, November 1841 und 5) Thlr. Gold am 20. April 1843; Swuldrer: Tischler Fr. Hecht. L

94) Fo). 454, 118 Thlr. 10 gGr. 8 Pf. Crt. Ie wt ; i 30, Dezember 1839 e | die Kirhe in Hajen am 3. Januar 1831 Und 50 Thlr. Crt. für Apotheker Picker zu Bodentverder am 19. Mai 1842; Schuldner: Holzhauer Fr. Frie Wittwe.

99) Vol, 459 für Partikulier Fisher zu Bodens werder 600 Thlr. Gold am 2. November 1837 und 60 Thlr. Crt. am 31. August 1843, ferner für Levi Scharlach daselbft 25 Thlr. Crt. am 18. Ofttober 1842 und 20 Thlr. am 16. April 1844; Schuldner: Gottlieb Börner Kinder, Vormundschaft, endlich für Drechsler Carl Laub in Eeperde 600 Thir. | Crt. am 13. September 1853; S@huldner : Nagel- i s{chmicd Wilhelm Friedrichs.

56) Fol, 464. §50 Thlr. Mze. Winnefeld zu Bodenwerder am Schuldner: Wilhelm Hollo Kinder.

97) Fol, 466 für Sc{uhmacher Winnefeld zu Bodenwerder 150 Thlr. Mze. am 17, Februar 1829 und 59 Tfblr. Mze. am 25. August 1830, für dessen Wittwe 50 Thlr. am 8. Februar 1839; Schuldner : &uhrmann F. Heide sen, bez. jun.; 150 Thlr, Crt. { für Louise Köhler in Salzhemmendorf am 19.

Januar 1853; Schuldner : Shiffmaan Fr. Boé.

für

für SBuhmaLcr 5, März 1834;