1847 / 16 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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rinzen Friedrich Karl von Preußen Königl, Hoheit und aggregir E Generalstabe, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Ordens zu ertheilen.

i Am 1. Ja- rovinz Preußen. (Ztg. f. Preußen.) pz Lf N bisher zum größeren Theile aus Kommunal-Fouds erbaltene Gymnasium zu Elbing dem Staate übergeben worden, u unsere Stadt zu einem The.le für das an den legteren abgetrete

Territorium zu entschädigen.

(Magd. Ztg.) Am 9. Januar s die E:öffuung der bei Wittenberg erbauten neuen E: i dem zuvor eine von der Königlichen Regieru! g zu E A bin gesendete Kommission die ao stehende alte hölzerne a M ferneren Verkehr niht mebr als geeignet befunden hatte. hne 99e writeren Feierlichkeiten statt. Der unter Leitung des egier S Conducteurs Jung im Jabre 1842 begonnene Bau der ag Sar 13 massiven Pfeilern von 64 Fuß Spannung ruhenden und 2 ou langen Brücke wird als n r LEnngenes Bauwerk gerühmt, w 3 Baumeister alle Evre macht. :

ic Dèr biefiae Privat - Armen - Speise - Verein hat im Monat Des zember v. J. 4702 Portionen fonsistenter warmer Speise mit einem Kosten - Aufwande von 81 Rthlr. 5 Sgr, 9 Pf. an die Ar-

men vertheilt,

Provinz Sachsen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Hannover. (H. Z.) Seine Durchlaucht der Prinz Frieduih von Holstein-Glücksburg-Sonderburg is von Düssel- dorf am 13. Januar in Hannover angekommen. s

Die mit dem neuen Jahre ins Leben getretene Kapital - Ver- siherungs-Anstalt versihert den ihr Beitretenden die Zahlung größe- rer oder fleinerer Kapitale gegen Entrichtung von Beiträgen, deren Betrag von der durch den Beitretenden im voraus zu bestimmenden Zeit der Fälligkeit der Kapitale abhängig ist. Aufnahmefähig sind Angehörige deutscher Staaten, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters und der Gesundheits-Beschaffenheit. Die Anstalt versichert nur Kapitale in Courant, und zwar fär dieselbe Person, unter ¿Zusammenrech-

nung der zu verschiedenen Zeiten erfolgten Versicherungen, nur bis zu dem

Betrage von 5000 Rthlr. ; die gleichzeitige Versicherung mehrerer fleinerer Kapitale, deren Gesammt-Betrag die Summe von 5000 Rthlr. nicht über= schreitet, is niht auegeshlossen. Die Reihe von Jahren, nach deren Ablauf das Kapital gezahlt werden soll, beginnt mit dem auf den Abschluß der Verjicherung zunächst folgenden 1. Januar und respek= tive 1. Juli, Die Zahl der Versicherungs. Jahre kann nicht unter 5 und nicht über 30 betragen. Die Versiherungen können auf zwie- fache Weise geschehen, indem entweder nur feste jährlihe Beiträge gezahlt oder außerdem beim Eintritt ein Einshuß-Kapital, dessen Einzahlung eine Ermäßigung der Beiträge zur Folge hat, entrichtet

werden. Das Einschuß-Kapital fann nur in einem Fünftheile oder einem Zehntheile des versicherten Kapitals bestehen. Das dur die Versicherung begründete Recht geht auf die Erben

des Theilnehmers überz die Zahlung des versicherten Kapitals is da- her niht davon abhängig, daß der Versicherte die Zeit der Fälligkeit erlebt, Es fönnen auch Kapitalien zu Gunsten Anderer versichert werden. Jun folchen Fällen ist jedoch nur derjenige, zu dessen Gun- sten die Versicherung geschehen ist, als Mitglied der Anstalt anzusehen. Die Verwaltung der Kapital - Versicherungs - Anstalt wird einstweilen von der Di ection der Renten-Versicherungs-Unstalt wahrgenommen.

Die Geseß-Sawmlung enthält zugleih mit der Bekanntmachung des Könglichen Ministeriums des Jnynern, die Ausgabe unverzinslicher Kassenscheine auf den Kredit der Residenzstadt Hannover betreffend, die nachstehende Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Hannover :

Nachrem Se. Majestät der König Allergnädigst geruht haben, der Königlichen R: sidenzïtadt Hannover die Au- gabe unverzinslicher Kassen- scheine zum Werthe von Zweihundert Tausend Thalern in Courant zu gc- statten, so wird dieserhalb Folgendes zur allgemcinen Kenntniß gebracht,

1) Von de: Gesammtsumme zu 200,000 Rihlr. Courant wird die Hälfte in Kaissenscheinen zum Werthe von Einem Thaler, die- andere Hälste in 20,000 Kassenscheinen zum Werthe von Fanf Thalern ausgegeben,

2) Das zu den Kassenscheinen angefer1igte Papier enthält als Wasser- zeihen da: Wavpen der Stadt Hannover, und is zu den Ein-Thalerscinen Papier von gelblicher und zu den Fünf-Thalcrscheinen Papier von röthlicher Fa: be gewäylt.

Das Format der kleineren Ein-Thalerscheine und der größeren Füns- Thalerscheine entspricht dem der Königlich preußischen Kassen-Unweisungen,

Beiderlei Kassenscheine haben diejelbe Zeichnung der Vorder- und resp, Rüseite, mit ein iger Ausnahme der verschiedenen Werthbezeichnung.

Die Vordirscite enthält, unter dem städtishen Wappen und umgeben von verschiedenen Vezierungen, die nachstehende Jnschrift :

Kassenschein Kön!glicher Residenzstadt Hannover.

Ein (Funf) Thaler Courant. Haupt-Schuldverschreibung vom 7. Dezember 1846 über 200,000 Thaler Courant,

Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt.

Evers, Oeipen,

: Zahlbar zu jeder Zeit bei der Stadtkasse.

Oben in den Eden is der ‘nôthige Raum zum Einschreiben der Serie und der Nummer des Scheins gelassen.

__ Die Rücfieite bildet eine gravirie Fläche mit einem Medaillon in der n in w.lchem der Werth des Scheins mit gothischer Schrift angege- en ist.

Außerdem findet sich die Werthsangabe in den ierun pi Sciten mehrsach wiederholt. E M vyber

3) Die fertigen Kassenscheine werden vor der Ausgabe nah Serien mit einer fortlaufenden Nummer verschen, nach dieser Nummer in ein Re- gister und ein Kontrollbuch eingetragen und zum Zeichen, daß die Eintra- gung geschehen, von einem damit beauftragten städtishen Becaniten signirt werden,

4) Die Kassenscheine werden bei allen städtischen Kassen nach ihrcm Nennwertbe in Zahlung angenommen, auch zu jeder Zeit, auf Verlangen der Jnhaber, bei der Stadtkasse in baares Geld umgesegt werdcn,

Za legterem Zwecke wird bei der Stadtkasse ein Realisations -.Fonds gebildet, in welchem ein Viertel der im Umlauf befindlichen Summe jeder- zeit ve'fügbar gehalten werden soll, und zwar zu % in baarem Gelde, zu % in Couis habenden zinstragenden Werthpapieren, deren Werth, so weit solche untündbar sind, nur na dem jedeema!igen Course anzurehnen ist.

5) Aucþ beschádigte Kassenscheine, sofern nur die wesentliden Merk- male und die geschriebinen Nummern noch vorhanden und erkennbar sind, sollen bei der Stadtkasse angenommen und eingelöst werden, vorbehaltlich in Rechtsweges, falls die Annahme beschädigter Scheine verweigert werden

ite.

6) Ein Mort:fications - Verfahren wegen verloren gegangener Scheine findet michi statt.

7) Jn Beziehung auf die allmälige Tilgung des durch die Ausgabe der Kassenscheine aufzunchmenden unverzinslichen Anlehers hat der Magi- strat die Verpsl'chtung übernommen, vom 1. Januar 1852 an gerechnet, alljährlich die Summe von füuf tausend Thaler Courant aus den Ein- nahmen der Stadt verfügbar zu stellen und nach dem beliebigen Ermessen der Königlichen Regierung zur Tilgung zu verwenden.

8) Sobald dermaleinst die ausgegebenen Kassenscheine bis auf einen geringen Rest eingezogen sind, wird die Königliche Regierung eine Bekannt- machung erlassen, durh welche diejenigen Kassenscheine, deren Einlösung

innerhalb einer dazu vorzuschreibenden geräumigen Frist nicht erfolgt, außer Cours geseyt werden.

9) Zur Sicherheit der Juhaber von Kassenscheinen wegen getreuer Er-

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füllung der von der Königlichen Residenzstadt in Beziehung auf die ihr ge- stattete Ausgabe von Kassenscheinen übernommenen Veipflichtung ist vom Magistrat, nah vorgängiger Berathung im allgemeinen Magistrats - Kolle- gium und unter verfassungsmäßiger Zustimmung der Bürger-Vorsteher, un- ter dem 7ten d. M. eine Haupr-Schuldverschreibung ausgestellt, in welcher an den sämmtlichen städtischen Besißungen und Einkünften, nah vorgängig e:brachter Nachweisung, daß solche mit öffentlichen Hppothefen nicht belastet seien, eine Privat-Hyz othek bestellt und zugleich die Verpflichtung übernom- men ist, eine öffentliche Hypothek am städtischen Vermögen wegen anderer Schulden nicht best-llen zu wollen, bevor niht wegen der ausgegebenen Kassen\cheine eine öffentlihe Hypothek nachträglich bestellt worden is. :

Diese Haupt-Scbuldverschreibung is am 17ten d. M. bei Königlicher Justiz-Kanzlei bierseibst deponirt, und is in selbiger auzèrücklih anerkannt, daß ihre Zurückgabe vor geschehcner Zurückziehung sämmtlicher Kass. nscheine aus dem Umlauf nicht verlangt werden fönne.

Ein Abdruck solcher Schuldverschreibung is diesex Befanntmachung an- ehängt. G 10) Die Anfertigung der Kassenscheine geschieht unter Anwendung der geeigneten Vorsichtsmafßregeln und unter Mitwirkung und Kontrolle eines von der Königlichen Regierung bestellten Kommissarius, und is zug eich auch die Bercithaltung des Realisations-Fonds (siehe oben 4) und die Vernich- tung der demnächst aus dem Umlaufe zurückzuziehenden Kassenscheine (siehe oben 7) unter die Kontrolle dieses RNeg'eru-gs-Kommissarius gestellt,

Hannover, den 31. Dezember 1846,

Der Magistrat der Königlichen Residenzstadt, Evers,

Königreich Württemberg. (S. M.) Am 9. Januar hielten beide Kemmern eine gemeinschaftlihe Sißung, in welcher der Rechenschasts - Bericht verlesen und die Wahl der gemeinschaftlichen Kommission für die Schulden-Verwaltung vorgenommen ward. Nachdem die Mitglieder der Kammer der Standesherren den Saal verlassen hatten, wurde die Sißung der Kammer der Abgeordneten fortgeseßt. Der Abgrordnete Wiest erneuerte seine in der leßten Ver= sammlung gestellten Anträge in Betreff der zu beschleunigen- den Erledigung des Streites zwischen der Regierung und dén S tandesherrschaften über die Berbindlichkeit zur Eingehung auf die Allodificationen der Falllehen und auf die Ablösungen nah Maß-= gabe der diesfallsigen Edifte und Geseße und bezüglih der Ablösung der Staatszehnten und Fixirung der übrigen Zehnten und beantragte eventuell die Einleitung, daß wenigstens die Staatszehnten und Bann= rechte im Verwaltungswege zur Ablösung gebracht würden. Sodann bemerkte das Präsidium in Bezug auf den vom stäudishen Ausschusse über die Aufbringung der Mittel sür den Eisenbahnbau erstatteten Bericht, daß darin Rechenschaft über unsere dermalige Lage gege-

ben werde und fen Anstand zu nehmen sei, diese Rechen- ha of zu gev, Der Ausshuß s\prehe in demsel- ben zugleich seine Ansicht über die Wege aus, welche etwa eingeshlagen werden fönnten, um die benöthigten Mittel

herbeizushaffen. Dieses vorläufige Aussprehen der Ansichten könne aber der Sache in keiner Weise nachtheilig sein, und dabei habe der Ausschuß diese Ansichten niht mit der Entschiedenheit ausgesprochen, wie der Präsident als Referent gewünsckcht hätte, so daß er auch für das nicht stehen könne, was in diesem Theil des Berichts enthalten sei. Der Antrag, daß aus diesem loco dictaturae gedruckten Be- riht weiter fein Geheimniß gemacht werden solle, wurde von der Kammer bejahend entshieden. Der Avg. Jdler stellte die Frage, ob die Kammer auf die Theurung uud Noth und die diesfallsigen Maß- regeln etwa noch durch dzn Rechenschaftsberiht geführt werde, oder ob sie nicht jeßt {hon eine besondere Kommission zur Berathung die- ses wichtigen Gegenstandes niederseßen solle. Das Volk sei auf be- ruhigende Beschlüsse der Kammer in dieser Beziehung mindestens eben so gespannt, als auf die Lösung der Geldfrage. Das Präsi- dium ertheilt hierauf den Aufschluß, daß der Rechenshaftsbericht und der Verwaltungs=-Etat, in welhem eine Theurungs-Zulage für Beamte und die Shulmeister vorgesehen sei, Anlaß zur weiteren Berathung darbieten.

Zum Schluß entwickelte Barchet seine Motion über die Veräuße= rung der Staatsdomainen und über die Aoölösung von Gefällen und Rechten behufs der Bestreitung der Eisenbahnbaukosten und der Ein- lösung von 5 Millionen unverzinslihen Papiergeldes, welches jetzt in Umlauf zu bringen wäre, Der Druck dieser Motion wurde von der Kammer beschlossen.

5 Braunschweig, 13. Jan, Ohne Zweifel is unsere Stadt rücksihtlich der milden Stiftungen eine der reisten Städte Deutsch- lands. Sie zählt 14 Beginenhäuser und 3 Hospitäler, welche gegen 350 Personen Unterhalt und Unterstüßung gewähren, und zahlreiche, zum Theil beträchtliche Legate, die niht unter einer Staats-Kontrelle stehen, werden in bestimmten Terminen vertheilt. Unter den üffent- lihen Wohlthätigkeits-Anstalten zeichnen sch aus : unsere „allgem-ine Armen- Anstalt“, unsere Waisen-, Pflege- und Krankenhäuser, Außer= dem wird durch neuerdings gebildete Vereine den Bedürftigen gehol- fen und leiblich, geistig und moralisch für sie gesorgt, theils um ihre gegenwärtige, theils um ihre zukünftige Lage zu verbessern. Es is indeß auch hier, ungeachtet der vielen Mild- und Wohlthätigfkeits= Anstalten, eine Zeit der Noth, besonders für Arme, eingetreten, tie eine außerordentlihe Unterstüßung erheischt. Zu einer so:hen hat nun der Stadt-Magistrat vor kurzem einen „Aufruf“ erlassen, nach= dem ihm bereits vorher von Sr, Hoheit dem Herzoge die Summe von 1000 Rthlr. Gold zugewiesen war. Die vereinten Stadt-Be= hörden rechnen vorzugsweise auf diejenigen Mitbewohner, welhe von einem Einkommen zu 600 Rthlr. und darüber zur bestehenden \tädti=- schen Armensteuer beitragen, und erwarten, daß der einzelne Beitrag zu der außerordentlihen Unterstüßung mindestens einem jährlicen Armensteuer-Quantum gleihkomme, und daß besonders begüterte Mit= bewohner der Stadt durch noch höhere Gaben das erseßen, was man von denen, die nicht von Ueberflüssen zahlen können, zu fordern Beden- fen trägt. Jn jedem der 6 städtischen Distrikte sind 2 Mitbürger zur Annahme der Gaben namhast gemacht. Sollte wider Erwarten der bezeichnete Weg nicht zum Ziele führen und eine Erhöhung der Ar= mensteuer für das laufende Jahr erforderlich sein, -so wird die in Folge des Aufrufs dargebrachte freiwillige Gabe jedenfalls dem mil den Geber in Anrechnung gebraht werden, Seit dem 1sten d. M. ist das an Arme zu verabreichende Almosen hon erhöht, auch wer-

7 his Speisen und Brennmaterial in erhöhtem Maße verab- reicht.

Franx ch

__ Paris, 10. Jan. Auch die Deputirten - Kammer hat gestern die Deputation gewählt, welhe morgen bei Eröffnung der Session den König empfangen soll.

__ Die Presse, die bekanntlich für ein Organ der politishen An- sichten des Grafen Molé gilt, eröffnet ihr heutiges Blatt wieder mit ciner Rechtfertigung ihrer Vorlicbe für eine russishe Allianz. „, Wir empfinden“, sagt dies Blatt, „durchaus feine Scheu, laut und zum hundertstenmale zu erklären, daß wir grundsäßglih Anhänger eines Bünduisses Frankreichs mit Rußland sind. Diese seit zehn Jahren von uns unterstüßte Meinung war auch die, welche Herr Thiers vor 1830 verthei= digte, als er zur Redactiondes National gehörte. Folgt.aber daraus, daß wir laut erflärie Anhänger der russishen Allianz sind, nothwendig,

daß wir Herrn Guizot rathen, {ih derselben „als einer Zuflucht“

in die Arme zu werfen, wie das Siècle vorauszusehen beliebt? Dies verneinen wir förmlich. Wir halten es nicht für die rehte Urt, eine ernste, aufrihtige und dauerhafte Allianz einzugehen, daß man sich ihr ohne Shicklichkeit, ohne Würde, ohne Gegenseitigkeit an- biete und sie aufsuhe; wir haben dies niemals geglaubt, es niemals gesagt, und wir fordern das Siècle heraus, in der zehnjährigen Sammlung unserer Blätter eine einzige Zeile, ein einziges Wort aufzufinden, welhes dem Ausdru dieser festen Ueber= zeugung widersprähe. Nein, wir glauben nicht an die Bündnisse aus dem Stegreif, eben so wenig an die Bündnisse aus Verdruß wie an die Bündnisse aus Grundsaß, eben so wenig an die im Dunfel der Kanzeleien geschmiedeten Bündnisse wie an die mit mehr Geräusch als Aufrichtigkeit bei Eröffnung der geseßgebenden Kammern und auf der parlamentarishen Tribüne in feierlihen Reden verfündeten Bünd=- nisse, welhe die Begebenheiten mit einer gewissen Schadenfreude stets Lügen zu strafen sich zu beeilen {heinen. Wir glauben nur an die Bündnisse, welhe große gemeinsame Junteressen zur Grund- lage und eine unzweideutige Solidarität zum Bande haben. Besteht eine solhe Solidarität zwishen England und Frankreih? Wo ist die Rivalität zwischen Frankreich und Rußland? Zwei große Staaten verbünden sih auf lange Zeit nur unter der Bedingung, sich zu er= gänzen. Diese aus der Geschihte entnommene Wahrheit ist der Ab=- grund, der in den auswärtigen Beziehungen unusere Politik von der des Journal des Débats scheidet, Was fehlt England, das Frauk= reih ihm bieten fönnte? Was fehlt Frankreih,| das Rußland ihm geben fönnte? Das sind die sehr einfahen Fragen, welhe wir hier beiläufig denen vorzulegen uns beschränken wollen, die etwa ver= sucht sein sollten, dem Journal des Débats zu Hülfe zu kom- men, und die beweisen zu fönnen glauben möchten, was dieses Blatt nicht vermochte, ja was es zu unternehmen nicht einmal wagte, daß die von ihm erflehte Allianz zugänglicher sei, als die, welhe wir mit Beharrlichkeit als einen leuhteuden Punft am politischen Horizont bezeichnen. Die, welche glauben, daß ein Volk, um mit einem ande- ren Voike eine dauerhafte Allianz einzugehen, sich blos zu diesem hin= zuwenden und 1hm zu sagen brauhe: „Wir wollen uns verbünden!“ irren sich gewaltigz dergleichen fönnen nur Gedankenlose glauben, die niemals die Thatsachen befragt und iu der Geschichte nichts weiter als eine Reihe von Sreignissen und eine Menge Namen von Men= shen und Orten gesucht haben. Wir denken zu einer anderen Kate= ae. von. Sghetiststelloun zu gehören, Die Presse seßt dann im weiteren Verlauf ihres Artifels aus einander, lhre Ansicht sei die, daß die Allianz Frankreihs mit Rußland ein von einer wehr oder minder einsihtsvollen, geschickten und sympathishen Politik zwar mehr oder minder zu verzögernden oder zu beshleunigendes, aber früher oder später, vermöge der Macht der Umstände und des Laufes der Begebenheiten, unfehlbar zu erwar= tendes Ercigniß sei, „Eben aus dem Grunde““, schließt sie, „weil die Regie» rungen feine widernatürlihenAllignzen auf dieDauer einzugehen imStande sind, können sie die Herankunft der von der Gemeinsamkeit der Jnteressen und der Solidarität der Geschicke erheishten Allianzen höchstens ver= zögern, und das is schon schlimm genug. Dies is unser alter Glaube, aber er is so fest, daß wir keinesweges mit Hast und Ge= walt Herrn Guizot in eine Bahn treiben wollen, die dohch die Zu- tunst von selbst für sich hat. Jm Gegentheil, wir würden ihn eher zurückzuhalten suchen, wenn er sih übereilt und unüberlegt in dieselbe stürzen wollte. Will das Siècle eine immerwährende Jsolirung Frankfreihs? Oder will es, daß Frankreih sein Haupt unter der Kriegsdrohung Englands beuge? Wir unsererseits würden allerdings, wenn durchaus zwischen England und Rußland gewählt werden müßte, Rußland, das uns entfesselt, vor England, das uns trotbietet, un- endlih den Vorzug geben,“

Zwei englishe Staatsmänner, Sir Thomas Wyse, Mitglied des Parlaments, Lord des Schaßamts und Schwiegersohn Lucian Bona= parte’s, und Charles Granoille, Secretair des Geheimen Raths, sind vorgestern hier eingetroffen. Leßterer hatte gestern eine lange Uuter- redung mit Herrn Guizot. :

Der englishe Gesandte, Lord Normanby, gab vorgestern seine erste Gesellshaft in diesem Winter, Die Oppositions = Mitglieder, Thiers an der Spihe, waren in Masse anwesend, Auch Graf Molé war zugegen. Herr Guizot fehlte.

Es wird versichert, daß es in einer Zusammenkunft der Depu- tirten des linken Centrums, der auch Herr Odilon-Barrot, der Fühs- rer der Linken , beigewohnt, gelungen sei, die Eintracht zwischen den Herren Thiers und Billault wiederherzustellen, Man wäre jedo übereingekommen, daß die Frage von der englischen Allianz ciue offene Frage für die Opposition bleiben solle. 5

Der National enthält wieder einen Angriff auf Marschall Bugeaud, der die Verordnung nicht ausführen lassen wolle, der zu= folge die militairishen Centralpunfte nah dem Junern verlegt wer=- den sollten, Er habe im Moniteur algerien erklären lassen, daß die Moßregel vortrefflih sei, daß sie aber unausführbar, und daß die, welche sie für thunlih gehalten, ihren Verstand verloren haben müßten. Jm Grunde, meint der National, sei Bugeaud damit unzufrieden, daß Algier zu Gunsten Medeahs seines Titels einer mi- litairishen Hauptstadt verlustig gehen solle z die Folge davon sei dann, daß er als Gouverneur zwishen Algier und Medeah zu wählen habez wäre er zu Algier, so sei er von der Militair-Berwaltung und seinem Haupt-Quartier getrennt, wäre er zu Medeah, so würde seine politische Autorität darunter leiden, besürhte er; daher widerseße er sich offen wie ein Pascha den Befehlen, die vom Ministerium kämen. Die Presse klagt ebenfalls über die Willkür des Marschall Bugeaud in Algerien, und daß er keine Lust zu haben seine, die ministeriellen Beschlüsse über Verlegung der Militair-Berwaltungen nah dem ZJn= nern auszuführen, da der Moniteur algerien sage, jene Maß= regeln seien erst im Prinzip vorgenommen und unterlägen in Algerien noch einer weiteren Prüfung. Bugeaud behaupte näml'ch, es fehle zu Medeah an allem Nöth1genz es sei kein Spital da, kene Kaserne, feine Räumlichkeiten sür die Verwaltungs - Behörden u, st. w. Die Presse hält dies nur für Ausflüchte, es handle sich „vorläufig nur um Verlegung des Hauptquartiers dorthin und Lokalitäten zur Auf nahme des General - Lieutenants und des Stabes zu sinden, später sei immer Zeit genug, die nöthigen Bauten vorzunehmen, da es si noch nicht darum handle, die Division selbst dorthin zu verlegen. i

Die Kammern hatten für dieses Jahr einen doppeltea Kredit bewilligt, welher bestimmt is, 300 neue Sukkursalkirhen zu errichten und 4100 Vikaren eine Entschädigung von 350 Fr. aus dem Staats=- Fonds zu bewilligen, Ein Rundschreiben des Kultus-Minuisters ver=- langt nun die Mitwirkung der Bischöfe für die Vertheilung der Kredite.

Lieutenant Marin vom 415ten Jnfanterie-Regiment und Ritter der Ehrenlegion ist vom Kriegsgericht zu Oran zum Tode verurtheilt worden, weil er ohne Kampf kfapitulirt hätte, worauf das Kaiserliche Dekret vom 1. Mai 1812 den Tod seßt, Er war der Führer einer Eskorte von 200 Mann, welche von Tlemsen nah dem Fort von Ain - Temuschen Munition zu führen hatte und auf dem Wege von überlegenen Araberhaufen überfallen wurde, wo Lieutenant Marin, jeden Widerstand für nußlos haltend, sie die Waffen strecken ließ. Er und sein Vertheidiger protestiren gegen die Kompetenz des Kricgsgerichts, indem sie sich auf die Charte von 1830 stüßten, wodurch jenes Kaiserliche Dekret aufgehoben sei, das an und für sih ungeseblih erlassen ge-

wesen. Nichtsdestoweniger erklärte sich der Hof für kompetent, wo- gegen Lieutenant Marin Berufung einlegte, jedoch der Prozeß weiter geführt und das Urtheil wider ihn gefällt wurde, ohne daß er ih vertheidigte, Aus dem Zeugen-Verhör ging hervor, daß die Masse der Soldaten aus Kranken bestand und es kaum 50 Wyaffenfähige gewesen sein mochten, und daß sie schon gefangen genommen waren, ehe Lieutenant Marin zu fapituliren suchte.

Einer der Adjutanten des Marine-Ministers wird, wie es beißt, demnächst in einem besonderen Auftrage nach den Marquesas-Juseln geshickt werden. Ueber die Veranlassung dieser Sendung is noch nichts verlautet.

Die Zahl der bis jeßt durch die Wohlthätigkeits Büreaus aus- getheilten Bons zur billigeren Beschaffung des Brodtes während dis Monats Januar beläuft sich auf 961,000.

wird man also zwei Millionen Bons vertheilen müssen, was, wenn

die Getraidepreise sich nit verändern, auf eine Ausgabe von 288,000 !

gr. berechnet wird, Der Seine - Präfekt hat für diese Summe von dem Munizipal - Conseil den nothwendigen Kredit verlangt, und der- selbe i auch sofort bewilligt worden. i

| Die eleftrishe Telegraphen - Linie für die Nordbahn is bereits im Bau begriffen; der Centralpunkt is der Telegraphen-Thurm im Mirvisterium des Junern, die leitenden Drähte gehen von dort über die Dächer einiger öffentlihen Gebäude bis an die Seine herab, längs der sie auf gußeisernen Säulen fortlaufen, sie überschreiten die Seine auf dem Pont de Jena und gelangen so über die Höhe von Chaillot und. längs der Octroi-Mauer in den Bahnhof der Nord- babn, von wo sie längs den Schienen auslaufen. Eine unterirdische Be:bindung des Ministeriums des Jnnern mit dem Bahnhofe, zu der:n Zwecke man die Benußung der Katakomben und der Reini- gurgs-Kanäle vorgeschlagen hatte, is wieder aufgegeben worden.

Vom Zuchtpolizeigerihte in Tours sind 26 Angeklagte, darun- ter eine Frau, zu verschiedenen Gefängn'ßstra fen, von 10 Tagen bis u 2 Jahren, wegen Theilnahme an den durch die Theurung dort veranlaßten Unruhen verurtheilt worden. :

Jn der Gegend von Canet im Departement des Herault be- merkten neulih zwei Gendarmen einen Jäger, dem sie si{ch näherten und seinen Erlaubnißschein abverlangten, Der Leßtere legte auf sie an, mit der Aufforderung, feinen Schritt weiter an ihn heranzufom- men, Die Gendarmen achteten nicht darauf, sondern näherten sich ihm immer mehr. Der Jäger verwirklihte seine Drohung, gab euer, und einer der Gendarmen sank zu Boden. Der andere nun seinerseits den Karabiner ab und streckte den Ader aur Erde. Er glaubte ihn todt und begab sih, ohne ihm das Gewehr wegzunehmen, zum nächsten Maire, den er von dem Vorfall benachrichtigte und mit nah dem Orte hinauszugehen ersuchte, Jn- zwischen hatte sich der verwundete, aber nicht getödtete Wilddieb halb aufgerichiet und sein Doppelgewehr wieder geladen. Bei Annähe- rung der gedachten Personen rief er ihnen zu: „„Zurück! ich habe es mit dem Gendarmen zu thun!“ feuerte den einen Lauf ab, strete den Gendarmen augeublicklich todt hin, und mittelst des anderen chd zershmetterte er im nächsten Augenblicke sich selbst den Hirn- Vadel,

Großbritanien und Irland.

London, 9, Jan. Eine Deputation des Vereins zur Herahb= seßung der Zölle von Thee, welcher sih hier gebildet hat, begab si vorigen Donnerstag zum ersten Lord des Schat'es, Lord John Russell, um demselben den Zweck des Vereins zu empfehlen. Lord John Russell versicherte, daß der Gegenstand vou Seiten der Regierung der sorgfältigsten Prüfung unterworfen werden solle,

Die Times spriht in ihrem City =- Artikel über die pariser Bank - Anleihe manche Besorgnisse aus und bemerkt, daß die Geld- Berhältnisse zu Paris täglih bedenkliher zu werden anfangen; die von den Herren Baring der s\ranzösishen Bank zum Ankauf vou Silber vorgeschossenen 800,000 Pfund hätten das Vertrauen nicht gesteigert, und die Bank = Direktoren müßten auf Maßregeln sinnen, um den noch immer abnehmenden Baarvorrath festzuhalten. Nach den Einen würde sie fernerhin nur Wechsel auf zwei Monate Sicht disfontiren, nah Anderen würde sie sih in die Nothwendigkeit ver- seht schen, den Diskonto auf 5 pCt. zu erhöhen. Es sei jedenfalls nöthig, gewissen Wechsel-Operationen ein Ziel zu seßen, da das baare Geld außer Landes ginge, indem bei dem großen Geldmangel und hohem Geldstande in Belgien und Deutschland von dort gus auf Paris gezogen würde, welche Papiere von den pariser Häusern in die- ser Bank disfontirt würden, wofür aber das Silber ins Ausland gehe. Da diese Wechsel meist drei Monate zu laufen hätten, so würde die- sen Manupulationen durch Beschränkung der Diskontirbarkeit auf Zwei- monatswechsel ein Ziel geseßt werden. Mau erwartet, daß die großen Bedürfaisse des Kontinents und insbesondere Frankreichs auch auf den hiesigen Geldmarkt Einfluß geœwinuen und hier bald der Disfonto sich heben müsse.

Der Wochen =- Bericht über den Zustand der Bank von England ergiebt : Noten in Umlauf: 28,258,260 Pfd. St.; Abnahme gegea den leßten Bericht: 183,770 Psd. St.; Noten vorräthig: 8,227,085 Pis:. St,; Abnahme: 581,590 Pfo, St. Der wirklihe Umlauf also hat an 400,000 Psd. St. zugenommen. Baarvorrath 14,951,572 Pfd, St.; Abnahme: 115,119 Pid. St. Die Wechsel auf sieben Tage und andere hatten an 18,611 Psd. St. Sicherheiten anderer Art um 416,915 Pfd. St. Es waren während der leßten Woche 42,0090 Unzen Silbermünze nah Belgien abgegangen.

Die Jahres - Nachw.isung über die Ein- und Ausfuhr von Baumwolle für das Jahr 1846 ergiebt, daß der Verbrauch dersel- ben in England in diesem Jahre dem des vorigen ziemli gleich- geloumen is, obgleich 600,000 Ballen weniger eingeführt und cine bedeutend größere Quantität ausgeführt wurde, als in irgend einem früheren Jahre. Das Fehlende der Einfuhr wurde durch den am Anfange des Jahres vorhandenen reichlichen Vorrath von 1,055,270 Ballen gedeckt, Die Summe der Einfuhr vo1 1,243,987 Ballen dazugerechnet, ergiebt im Ganzen 2,299 257 Ballen, von denen 194,200 Ballen ausgeführt wurden, 545,790 Ballen am 31. De- zember noch vorräthig waren und 1,559,267 Ballen (oder 29,904 Ballen wöchentlih) zum Verbrauch kamen, Der Verbrauch des Jahres 1845 betrug 1,566,199 Ballen (oder 30,037 Ballen wöchentlih) und die Ausfuhr nur 133,900 Ballen, Der große Borrath am Anfange des Jahres 1846 hatte die Wirkung, den Werth der Baumwolle während des größten Theils des Jahres auf einen mäßigen Preis zu halten, und die Spinner erfuhren eine beständige Nachfrage für heimische Consumtion z die Ausfuhr vermehrte sich, die des Twistes überstieg die Ausfuhr von 1845 um 23 Millionen Pfund. Ein beträchtlicher Theil dieses Ueberschusses kommt indeß “s ems der Mehrankäufe von Seiten Deutschlands während Ap O S Jn Folge der höheren, mit dem 1. Januar d. J: Couars aile Zölle, so daß dort der gewöhnlihe Verbrauch im Vote ade U G ist, Der gegenwärtige Vorrath von Baums-= 1843 “Diefer d allen, ist geringer, als zu irgend einer Zeit seit lebt Aetnbie mstand, in Verbindung mit der Aussicht, daß die

note in den Vereinigten Staaten wahrscheinlich schlechter ausgefallen sein wird, als im ver angenen Jahr, so wi auch der bedeutend j 5 s h nde Ausfall in den Ausfuhren nach England

ar Für die ersten vierzehn | Tage dürfte sie eine Million betragen. Während des ganzen Monats |

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von Amerika mit dem Anfang der neuen Jahreszeit (14. Sep- tember 1846), haben große Ankäufe auf Speculation veranlaßt, in Folge dessen der Werth der amerikanishen Sorten von 30 auf 90 pCt. gestiegen ist, während die Fabrikate feinen oder nur geringen Aufschlag erleiden, Es is deshalb bei solhen Preisen niht wahr- scheinlih, daß die Einfuhr von Baumwolle in Europa im Jahre 1847 eine Verminderung erleiden wird, aber es i sehr zweifelhaft, ob der Verbrauch damit gleihen Schritt halten dürfte, und dies erscheint als eine große Kalamität. Die Fabriken namentli, welche zur Zeit der niedrigen Baumwollenpreise angelegt worden sind, werten bei den jeßigen hohen Preisen ihre Arbeiten einstellen müssen.

Es i} unter dem Vorsiße des Generals Sir Charles Dalbiar eine aus ihm und zwei anderen Stabs- Offizieren besteheade Kommis- sion niedergeseßt worden, um die nöthigen Vorschläge in Betreff der Medaillen einzureichen, welche, wie neulih erwähnt, an die noh über= lebenden Offiziere und Soldaten aus dem Halbinselkriege vertheilt werden sollen. Es werden, wie es heißt, 19 Medaillen, zur Erinne- rung an die bedeutendsten Schlachten und Belagerungen, geschlagen werden, und man meint, daß wohl gegen eine halbe Million solche Medaillen zur Vertheilung kommen dürften.

Antonio Cabral de Sa Nogueira, ein Bruder des Visconde Sa da Bandeira, is hier von Porto angekommen, ob in Aufträgen der Junta, wird nicht gesagt.

Organ

Brüssel, 12. Jan. Man versichert, berihtet die Jndepen-=- dance, daß die meisten Handels-Kammern des Landes Willens seien, an die National-Repräsentation Bittschristen in Betreff des Planes zur Bildung einer Ausfuhr - Gesellschaft zu richten, um das Gesuch der Handels-Kammer von Brüssel zu unte:stüßen, welhes den Zweck hat, daß die neue Gesellschaft ermächtigt werde, alle Erzeugnisse des Landes in ihre Geschäfte einzuschließen,

Es hatten hier 98 hiesige Bäcker gegen Errichtung sogenannter Familien- Bäckereien protestirt, Der Minister legte diese Protestation zu den Akten, „weil sie nur Lon 98 Bäckern und niht von allen ausgehe.“ Vorgestern haben nun diese 98 im Namen Aller sih wies derholt protestirend an den Minister gewandt und erklärt, daß sie bankferott machen müßten, wenn sie noch länger gegen eine solche Konkurrenz zu kämpfen hätten.

Dem Vernehmen nach, will die Regierung das Budget der Stadt Brüssel verwerfen, weil Einnahmen und Ausgaben nicht im Verhältniß stehen.

Die Direction der General-Societäl hat beschlossen, im Namen der Actionaire 30,000 Frs. sür die zum Besten der flandrishen Noth= leidenden eröffnete Suabscription beizusteuern, so daß dafür der Divi= dende jeder Actie 50 Centimes abgezogen würden.

S V Wt.

Kanton Genf. (Eidg. Ztg.) Am 4. Januar hat der Große Rath die Diskussion über das neue Verfassungs - Projekt mit Anhörung des Berichtes der Mehrhcit (Herr James Fazy) und der Minderheit der Verfassungs-Kommission (Herrn alt Syndik Cramer) begonnen und nicht blos das crsiere, sondern auch das leßtere dem Druck zu übergeben und gleihmäßig zu vertheilen beschlossen. Ob das Projekt einer einläßlihen Berathung, die leiht zwei bis drei Monate dauern dürfte, unterworfen werden, oder ob die herrschende Partei es ohne allseitige Prüfung mit der bloßen Mehrheit durhzu- seßen beabsichtige, darüber sind die Meinungen getheilt. Jnzwischen hat sih, wie zu erwarten stand, die Presse derselben bemächtigt, und namentlich das Journ. de GVenève scheint geneigt, dasselbe einer umfassenden Kritik zu unterstellen. Ueber den Geist des Ganzen, mit Rücksicht auf Erhaltung der genfer Volkothümlichkeit, enthält die lebte Nummer dieses Blattes einen langen Artikel, worin es im Wesent- lichen heißt :

„Zn unserer Verfassung vom Jahre 1842 hieß es: „,„Die Republik Genf bildet, als souverainer Staat, einen der 22 Kantone der schweizeri- schen Eidgenossenschaft.“ Jn dem neuen Vezfassungs - Entwurfe sind die Worte „als souveraincr Staat‘ verschwunden. So zeigt sich denn gleich im ersten Artikel ganz offcn der Geist, welcher bei den Arbeiten dcr Kom- mission obgewaltet hat, Blos die Streichung dieser wenigen Worte reicht wohl hin, um ganz unzweideutig das Ziel zu zcigen, nah welchem die neueste Verfassungs - Aenderung hinsteuert, So wird ganz im Siillen die Abschaffung der Kantonal-Souverainetät vorbereitet, damit sie fürderhin den Bundes-Reformen, die man im Schilde führt, nicht hindernd im Wege stehe. Die Republik Genf is vernichtet, um einem Kanton der lünftigen s{weizerishen Eidgenossenschaft Ploy zu machen, in welcher wohl der Grundsaß einer Nepräsentatiou nach"der Volkszahl aufgestellt werden soll, und wobei somit der Einsl1ß von Genf nahezu auf Null reduzirt weiden soll, Eine Jahrhundert alte Unabhängigkeit, der wir Alles zu verdanken haben, was wir sind, eine politische Existenz, deren eigenthümliche Eniwicke- lung die schönsten Resuliate hervorgebracht, die Judividualität von Genf als cines souverainen Staates, all das soll den ehrgeizigen Absichten dcs Nadikfalismus geopfert werden, dcr darauf hinsteuert, allé die zahllosen Verschicdenheiten der politishen Einrichtungen, der Sitten, Gebräuche und historishen Erinner:ngen, bei welcen die kleinen \{chweizerischen Nevubliken bis jegt eine ste!s neu befruchtende Quelle ihrer intellektucllen Schnellkraft und ein Palladium ibrer Freiheiten gefunden haben, unter das Eine Niveau seines deepot!shen Willens zu be'"gen. Man will, daß Genf auf seine

Souverainetät verzichte, die es einst durch heroishe Anffrengungen erungen

hat, auf die es sich mit vollstem Rechte immer so stolz gezeigt, und für deren Erhaltung alle genfer Bürger, gehören sie zu welcher Partei sie wollen, gleich fehr interessirt sind.

„Um eine solhe Verzictleistung zu rechtfertigen, sollte man wenigstens

zum Ersay dafür greße reelle Vortheile zu bieten vermögen. Das werden die Vertheidiger des neuen Verfassungsp-ojektes wohl auch zu thun versu- chen, Aber möchten ihre Versprehungen auch noch so verführerisch sein, sie können doch imme1hin nur schr zweifelhaften, noch ganz unvorherzuse- henden Chancen rnterworfene Hvpothcsen scin, und inzwischen besäße Genf teine andere Souverainetätèrehte mehr, als die, welhe ihm ber gegenwär- tige Bundeë-Vertrag garartirt. Nun haben uns aber die Ereignisse der leßten Jahre hinlänglich gezeigt, wie wenig diese Garantie werth is, und wir können unmöglich ein so starles Vertrauen in die Zukunft hegen, um zuzugeben, daß sich Genf so blindlings den nächsten Versuchen der ratifalen Experimentation preisgebe. „Bevor Genf as freien Stücken auf seine Nationalität verzichiet, sollte es doch wohl das Loos kennen, das man ihm bestimmt hat. Es will uns unmöglich bedünken, daß Genf das Opfer, das man von ihm verlangt, so ohne alle Bedingung-n leisten wende. All’ .die feinen Wendungen einer sophistishen Argumentation können unser Volk unmöglich über die Größe dieses Opfers verblenden. Jn der That, nicht nur seine Souverainec- tät wird mit cincm einzigen Federzuge gestrichen, man verwisht damit zu- gleich auch seinen National-Charakter und macht aus Genf gleichsam ein offenes Gasthaus, ein banales Vaterland zum beliebigen Gebrauche für Alle, die kein anderes haben, Der Artifel 18 des Verfassungs - Entwurfs will jedem im Lande geborenen Fremden von der zweiten Generation an das genfersche Bürgerrecht ertheilen und eben so jedem im Lande geborenen Heimatlosen, der es bei seiner Majorennität verlangt.

„Wenn man bedenkt, daß der im Kanton etablirten Fremden viele Tausende sind, und daß diese den Heimatlosen verheißene Prämie dicse schon jeyt sehr zahlreiche Klasse ohne allen Zweifel stetsfort vermehren müßte so drängt sich einem in der That die Frage auf: Welchen Werth hat dann wohl noch dieses ohne Rückhalt und ohne Unterschied nah allen Seiten hin vershwenderish ausgetheilte Bürgerrecht ?

„Republiken müssen in dieser Beziehung weit vorsihtiger sein, als an- dere Staaten, sonst laufen sie Gefahr , daß sih ihre Sitten gar bald ver-

: ändern und damit zugleih auch ihre politischen Einrichtungen, deren einzige

Stüge die Liebe und Aufopferungsfähigkeit dex Bürger ist,

„Genf überdies befindet sich in einer ganz auênahmsweisen Lage, di es ihm zur speziellen Pflicht macht, sih gegen die Javasion all der ra Elemente, von denen es umgeben is, nach Kräften zu vertheidigen. Genf is gle;ch einer ringsum von den Wellen bespülten Jusel, die scine Ufer zu überschwemmen drohen; räume man auch noch die lezten Dämme we welche die Fluthen abhalten sollen, so wird bald die ganze Jnsel unter Wasser stehen, Die Genfer, die alten und die neuen weden bald in ihrem eigenen Hause nicht mehr Meister sein“ und gewiß haben die Einen wie die Anderen gleichviel Interesse, ihre gemeinsame Nationalität gegen einen so ernsten und 1o ge'ah b:ingenden Angriff nach Kräften zu wahren. Darüber wird man sie nicht so leicht zu täuschen, nicht leiht zu entzweien vermögen, Der gejunte Sinn sagt einem Jeden, daß die hier beruhrten Aitifel des Ve:fassar gz-Entiwursis (§8. 1, 18, 24) nur fremden Junterissen im Lante Vorsch b leistin tónnen und unter diejem scheinbar so liberalen Firniise sh nihts Anderes als die widernatúurlihe Allianz des Nadfalismus mit dem Ultramontanismus birgt, dieser zwei Heiseln, welche die ungliüdcklice Schweiz zerfleishen. Wer daran zweiflt, den verweisen wir auf die uber- einstimmenden, wohl ín jeder Bezichung charakteristishen Lobsp:ücbe, welche vereint die radikale Revue und die ultramontane Sentinelle dem neuen Verfassungs- Projekte spenden, i

„Nein! die Bürger des neuen wie des alten Landestheiles, die Einen so wenig wie die Andeten, können ihren Beifall zollen, einer 1olchen Ver- vichtung der freien, selbstständigen und souverainen Republit Genf, die un- ter allen Nationen hervorragte dur i9re Erleuchtung, ihre Geseße und ihre weise und !luge Verwaltuna, deren unabläisigen Bemühungen mit der un- cigennüyigen Hülfe der aufopfernden Bürger aller Landeetheile es gclang, den kleinen Flecken Land auf seine jeßige Höhe der Kultur zu bringen, Mögen die Meinungs-Verschiedenheiten auch noch so groß scin, wenn nur uber den Parteikämpfen die Liebe zu einem freien, des shönen Namens wahrhast würdigen Vaterlandes stets rege ist! Möge dieser Name auch unseren Kindern und Enfeln überliefert werden; mögen sie nibt gezwun- gen werden, ihn mit dem ersten besten dahergelaufenen Fremden zu theilen ! ‘“

Kanton Freiburg. Die Eidgenössishe Zeitung meldet aus Freiburg vom 8, Januar: „Die Nacht von gestern auf heute is ganz ruhig abgelaufen, Heute früh um 55 Uhr sind 1290 Mann nah Murten abmarschirt. Diesem Corps wurde Herr Staatsrath Techtermann als Regierungs - Commissair beigegeben. Gegen Mittag is dieses Corps ganz friedlih in Murten eingezvgen, nachdem sich die Hauptführer Vissaula, Chatonnay, Oberst Couront (neuenburger Flüchtling) u. A. entfernt hatten; die Bevölkerung ist dort sehr ruhig, Heute um 9 Uhr kamen die Herren Regierungê- Rath Stocckmar von Bern und Landammann Wieland von Aarau als Abgeordnete des Vororts hierher (\. das gestrige Blatt der Allg. Preuß, Ztg.), ließen dem Herrn Schultheiß Fournier ihre Ankunft anzeigen und erhielten sogleich eine Ehrenwache von einem Offizier und 25 Mann. Die Sendung soll die lebhafte Theilnahme des Vor= orts und der Regierung von Bern an der Erhaltung der verfassungs= mäßigen Ordnung in Freiburg auëgedrückt haben, mit der Versiche- rung, daß die an den Gränzen aufgestellten Truppen keinen anderen Zweck hätten, als die Erhaltung der Ordnung zwischen den Einwoh= nern. Sie machten die Bemerkung, daß, wenn die Beseßung von Murten si in die Länge ziehen sollte, Bern seinerseits sich würde veranlaßt sehen fönnen, die im Kanton Freiburg enfklavirten Ort= haften des Kantons Bern mit einer Garnison ebenfalls zu beseßen, worauf ihnen versihert wurde, daß die Truppen morgen {hon heim= fehren würden. Die Herren sind heute Abend 4 Uhr wieder abge= reist und befanden sich bei der Drahtbrücke bei dem so eben entlasse- nen Landsturm des deutschen Bezirks, welcher jubelnd heimzog. Heute Nachmittag is das dritte Auszüger - Bataillon, das dritte von der Landwehr, beide von Romont und Rue, hier eingerückt; später kom- men noch zwei andere, jedes ist 1100 bis 1200 Mann. Jede Ge= fahr ist ganz gewiß vorbei, die Stimmung der ungeheuren Mehrheit des Volkes unstreitig bekannt; der Große Rath, der, wie bekannt, morgen zusammenkommt, wird bei alledem ungemein interessant wer= den. Zu bemerken ist, daß gestern die Freiburger, welche über Neuenegg nah Bern wollten, von den dort stationirten berner Trup-= pen bis aufs Hemd visitirt wurden, um sich zu versichern, ob sie nicht Depeschen nah Luzern u. \. w. bringen; mehrere berner Offi- ziere kamen gestern über die Sensenbrücke, heute keiner mehr.“

Es bestätigt sich, daß die Regierung bei Zeiten von Allem un- terrihtet war, An dem Abend, als Murten illuminirt wurde, waren die Thore Freiburgs um 84 Uhr schon geschlossen. Kanonen wurden sogleih bei den Thoren und dem Stadthause aufgestellt, uad die Stadt glich bald einer Festung. Von Verhaftungen, die in der Stadt Freiburg stattgefunden haben sollen, meldet der Narrateur nur die eines Herrn Weibel, Architekten. Aus den Gränz-Kantonen erfährt man nichts von souderliher Bedeutung. Aus dem Kanton Waadt vernimmt man wenig. Der Nouv. Vaudois enthält kein Wort von Maßregeln der Behörden; der Courrier Suisse dagegen be-

rihtet, am 7. Januar seien im Kreise Peterlingen beide Auszüge einberufen und unter das Kommando des Herrn von Tavel gestellt worden.

Bee

London, 9, Jan. (B. H.) Der erwähnte Streit zwischen der brasilianishen Regierung und dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Rio Janeiro hat einen ernstl:-cheren Charakter, als si aus den mit dem Paketschisse „Crane““ eingegangenen Berichten ab- nehmen ließ, wiewohl nah einer uns zugegangenen zuve1lässigen Mit= theilung die Behauptung, daß der amerikanishe Commodore die bra= silianische Flagge durch Auslegung vor der Falreepstreppe beschimpft habe, unbegründet ist und seine feindseligen Demonstrationen si bis dahin auf Unterlassung des Flaggens und Salutirens bei Gelegen- heit der Tauffeierlihkeiten beschränft hatten. Ueber den ganzen Ver- lauf des Streites giebt das Jornal do Commercio vom17. Nov. einen offenbar direft aus amtlihen Mittheilungen geshöpften Artikel, in welhem das Verfahren des Geschäststrägers und des Commodore der Vereinigten Staaten in einer zwar gemäßigten, aber entschiedenen Sprache als das Ergebniß übermüthiger Nichtbeahtung der Rechte des Schwächeren geschildert wird. Der Junhalt des Artikels is im Wesentlichen folgender: Am 31. Oktober Abends traf eine Patrouille am Pharo-Quai auf einen Matrosen der amerikanischen Korvette „Saratoga“, der mit einem Messer zwei andere Matrosen angriff z sie nahm alle drei Jndividuen in Haft; als sie dieselben aber in die Wache des Kaiserlichen Palastes abführen wollte, erschien ein Offizier der amerfanishen Korvette und verlangte ihre Auslieferung. Als das Verlangen nicht berücksihtigt wurde, holte der Offi- zier einen Degen aus einem benachbarten Waffen - Magazin herbei und suchte mit Hülfe von amerikanischen Matrosen und ande=- ren Individuen derselben Nation die Gefangenen gewaltsam zu be- freien. Mittlerweile indeß war au die Patrouille verstärkt worden und führte die Gefangenen abz der amerikanische Offizier, den Des gen in der Hand, folgte mit Drohungen hinterdrein; als er aber in das Thor des Palastes eindringen wollte, wurde er von dem Waht- Kommandanten entwaffnet und in Gewahrsam gebracht. . Alsbald ershien der Konsul der Vereinigten Staaten, verlangte die Frei- lassung des Offiziers und legte, da man ihm dieselbe verweigerte, Protest als wegen einer den Vereinigten Staaten an ethanen Bes leidigung ein. Später wurde der amerikanische Offizier auf die

Kommandantur geführt und alsdann freigegeben , jedoch ünter Vor=-