1847 / 25 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Dr. Huber, Professor an der Universität in Berlin. Polizei-Kommissarius in Berlin, Stadt-Aeltester in Züllichau. Rechnungs-Rath und Ober- änidcke, Registratur-Rath im Miíni lgner, Hauptmann, aggregirt dem lian, Steuer-Inspektor zu Mogilno, o of, Fabrifant in Berlin, Jordan, Intenda Jordan, Justizrat Jo st, Stadtgerichts-R unge, Serviëverordneter ín Rektor in Friedeberg. Steuerrath in Berlin. Kayser, Kreis-Justizrat v. Kessel, Major im 1ste v, Keszycki, K Kle im, Po v, Kleist, Hauptm v, Kle ist, Nittme! Armee-Corps. Forstmeister aufer Koch, Gehei v. Köckriß,

acubowsfky, Buchhalter in Berlin,

Kriegs-Ministerium,

om Garde-Corps.

ntur-Rath v : missarius in Berlin,

h und Justiz-Kom ath in Berlin.

d- und Stadtrichter in Hoyerswerda. Regiment zu Fuß. ammerherr auf

E ce ermer Mr Menne Bergner Es E

nfanterie-Regiment. ster und Adjutant beim General-Kommando des 4Aten Dienst zu Karlsruhe in Schlesien.

Secretair beim Kriegs - Ministerium.

Rittmeister und Adjutant bei der 11ten Division, Konsul in Rosto. fessor in Berlin, Rath in Be rofessor an der andes-Ober-S Landschulz, Dr. Lauer, Negiments- Lem cke, Bataillons-Arz Lesse, Geheimer Kalkul e in Berlin,

deter Stadtrath und Kaufmann zu Frankfurt. Lubow sen, Kaufmann in Berlin,

Apotheker in Berlin.

Marquis v, Lucchesini, K Graf zu Lynar, Majo Mechow, Premier-Lieut. . Meichsner, Intendantur-Rath beim 4ten Menzel, Ziegelei-Berwalter in Joa Ober-Appellations-Rath au Michaelis, Geheimer Z Mikeleitis,

Kopisch, Pro

Krapp, Neg! Akademie der Künste in Berlin.

ssirer in Lübben,

und Geheimer expedireader Secretair in Belin, Arzt beim Kaiser-Alexander-Grenadier- Regiment, 26sten Jnfanterie-Regiment.

ator bei ter General-Jutendantur der Königlichen

Línau, unbesol

ammerherr und Legations-Rath in Berlin, 1sten Garde-Ulanen- (Landwehr-) Negiment, im Zten Bataillon 19ten Landwehr-Regiment, Armee-Corps,

s Posen, jeßt in Berlin.

ustiz- und Ober-Landesgerichts-Rath in Münster, Hauptinann und Train-Rendant in Breslau.

Mila, Stadtgerichts-Rath in Berlin.

wes, Stadtverordneter und Rentier in Berlin.

Müller; Hauptmann im 24sten Müller, Magazin-Verwalter bei der Porzellan ai, Garnison-Verwaltungs-Ober-Jnspektor zu Münster.

d Rechnungsführer beim 6‘en Kürassier-

Jnfanterie-Regiment. „Manufaktur in Berlin.

Nietner, Seconde-Lieutenant un

Otto, Konsul in Stocéholm. annewiß, Hauptmann a, D. zu Guben, Kreis Kottbus. Panofka, Professor an der Universität in Beilin,

Papenbrock, Bürgermeister in Templin,

Pehlemann, Regierungs-Rath in Berlin.

Ober-Amtmann in Sorau.

t, Geheimer Revisor beim General-Postamt in Berlin,

r Bibliothek in Berlin.

r beim Polizei-Präsidium in Berlin,

Rath bei der General-Komnission in Beilin, v. Nauchhaupt, Major im 2ten Garde-Regiment zu Fuß.

Riedel, Landrath zu Bromberg.

unbesoldeter Stadtrath und Buchhändler in Potsdam, Geheimer Ober-Tribunals-Rath in Berlin.

v. Röder, Regierungs-Rath Röder, Ober-Hütten-Juspektor v. Rosainsfky, Bau-Jnspektor in Priywalk. Roe ck, Hofrath und Rendant in Rousset, Nehnungsrath und Ka Dr. Nummel, Hof-Medikus zu Charlottenburg. rofessor der Chemié in Oranienburg. Adjutant bei der

Pflughauv Dr. Pinder, Kustos bei de Prahmer, Ober-Registrato Rambskopff, Regierungs-

Rintelen,

zu Kupferhammer bei Neustadt-Eberswalde,

Be cin Kammergericht zu Berlin

Runge, P v, Salisch, Hauptmann und Schadow, Hof-Baurath in Berlin.

Major im Kriegs-Ministerium. adtverordneter und Kausmann in Berlin. Rath in Potsdam.

9ten Division,

v. Schäffer, ch äffer, St . Scheel, Negierungs- ering, Justizrath und Geheimer Kanzlei - Direktor im

ch i ck, Musik- Hauptmann,

Justiz - Mini-

Direktor und Kammermusikus in Berlin.

aggregirt dem 6ten kombinirten Rescrve-Bataillon. Premier - Lieutenant, dienstleistender Adjutant bei der 1sten Garde-Landwehr-Brigade.

merbauch, Kreis-Justizrath in Kalau.

mídt, Nehnungs-Rath und Haupt-Bank-Assessor in Berlin. Hauptmann im 11ten Jnfanterie-Regiment,

erintendent zu Treuenbriegen.

icnstleistender Adjutant bei der Gencral-Jnspection

Sclegell,

. Schrabisch, röter, Sup üße, Hauptmann, d des Jngenieur-Corps.

Superintendeut in Soldin.

tadtverordneter und Tischlermeister in Potsdam. -Haupt-Magazins in Berlin.

nspektor in Fehrbellin,

d Schulrath in Berlin,

dneter und Rentier in Berlin,

Arzt beim 3ten Husaren-Regiment.

r der 1Fen Gendarmcrie-Brigade. spektor zu Eisenspalterei bei Neustadt-

hlheim a. Rh. 2ten Garde-Regiment zu Fuß,

Schulz, S Sinell, Rendant des Post Steinkopff, Ober-Torf-J Stiehl, Regierungs- un Stoßmeister, Dr. Strnnz, Regiments- v, Sydow, Oberst und Brigadie Teichmann, Ober - Hütten - Jn Eberswalde. E Thielen, Schiffsbaumeister zu v. Thiesenhausen, Hauptmann im Thomson, Konsul in Edinburg. Tiede, astronomischer Timm, Steuer-Jnspe Dr, Viviani, Professor zu Genua. v. Voigts-Rhey, Hauptmann Vollgold, Stadtverordneter un Vorwerk, Kanzleirath in Wagner, Geheimer expc v. Wagner, Wilke 1, G v. Wilamowihß Gadow in der Priegniß.

v, Wißtleben, Premier - Lieutenant, Kreis Wirsih. Wolff, Direktor des ofessor am Gewer r\chowey, Major, aggr. de

d akademischer Künstler in Berlin,

hrmacher in Berlin, ftor zu Krotoschin.

großen Generalstabe, d Kaufmann in Berlin.

dircnder Secretair bei der Hauptbank in Berlin, th und General-Konsul in Wärschau.

unalsrath in Berlin.

merherr und Majoratsbesißer auf

Legationsra eheimer Ober-Tril -Möllendorf, Kam

v

Mitbesißer des Ritterguts Lißkowo,

j

Stadtgerichts zu Friedeberg in der Neumark, be-Jnstitut in Berlin,

m Asten Garde-Ulanen (Land-

F 2

t

wehr-) Regiment, ebger, Glasmaler un elle, Prediger in Lübbenau. enker, Gutsbesißer auf Brunow eromsfi, Rittérguisbesizer auf W Dr, Zipper, Ober-Anzt bei d

5. Den St, Johanniter-Ordens- v, Arnim, Major und Commandeur des 1sten Garde-Ulanen- (Landwehr-) Graf v, Bassewiß-Preberede, in Mecklenburg.

v, Borde, Rittergutsbesiyer auf Giesenbrüg Conmandeur des

im ober-barnimschen Kreise. yciaókowo bei Lissa. er 3ten Jnoalidén-Compa

v. Döring, O Znfantetie-

(Landwehr-) Regiments, de - Reserve -

100

Freiherr L, d. Gol, Major und Adjutant bei der General-Jnuspection der

rtierie,

Graf Karl Lazarus Friedrih Ludwig Gebhard Hendckel v, Donnersmarck, Kammerherr.

Herwarth v. Bittenfeld, Oberst a, D., zuleßt im 13ten Jufanterie- Regiment,

v. Hobe, Oberst und Commandeur des 10ten Jnfanterie-Regiments.

Graf v. Hoym, Oberst und Adjutant Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl von Preußen.

Graf v. Kayserling, auf Rautenburg in Preußen.

v. Knobelsdorff, Premier-Lieutenant und dienstleistender Adjutant bei der 10ten Division.

Graf v. Königsmarf, Landrath in Nauen,

v. Niethammer, Königlich bayerscher Reichsrath zu München,

Ÿ, Otterstedt, Scconde - Lieutenant und dienstleistender Adjutant beim

j Kommando der Garde-Junfanterie.

v. Rabenau, Direktor des Land- und Stadtgerichts ín Driesen,

v. Aae „Großherzoglich mecklenburgischer Legations - Rath in Frauk- urt a. M.

Graf v. Schweiniß, Hauptmann in der 5ten Jäger- Abtheilung.

Senfft von Pilsach, Major a. D. und Rittergutsbesiger auf Sandau, Regierungs-Bezirk Frankfurt.

v, Wartenberg, Oberst-Lieutenant a. D,, zuleßt im 2ten Jufanterie- (Königs-) Regiment.

6. Das Militair-Ehrenzeichen zweiter Klasse: Werner, Kammerdiener Sr, Königl, Hoheit des Prinzen Waldemar von

Preußen, 7, Das Allgemeine Ehrenzeichen:

MELLE A Des von der Handtwerks-Compagnie der 1sten Artille.ie-

rigade.

Baade, Unteroffizier beim A4ten kombinirten Reserve-Bataillon.

Bartdorf, Kanzleidiener beim Hofmarschall-Amt.,

Bebel, Unteroffizier im 3ten Bataillon 19¡en Landwchr-Regiments.

Bergemann, Schulze zu Alt-Schöneberg, Kreis Teltow, :

Berndt, Schulze zu Nahauscn, Kreis Königsberg,

Bertholdt, Haupt-Steueramts-Diener in Berlin,

Bluhm, Stabs-Hautboist beim 24sten Jnfanterie-Regiment.

Bölle, Hofmeier zu Neuermark im zweiten jerihowschen Kreise,

Boggc, Steuecr-Aufseher in Berlin.

Buchheißler, Grabenwärter zu Lehnin,

Carl, Feldwebel im 3ten Bataillon 19ten Landwehr-Regiments.

Demantowsky, Kammerdicner Sr. Kénigl, Hoheit des Prinzen Albrecht (Sohn).

Diestel, Formermeister auf der gleiwißer Hütte,

Dodenhöft, Gendarm in Berliu,

Dreher, Unteroffizier in der Leib-Gendarmerie,

Drescher, Haupt Steueramtsdiener in Berlin.

Dzikowsfi, Schulze in Szirkowo, Kreis Ki1öben,

Elling, Kassendiener bei der. Seehandlung zu Berlin.

Fischer, Sattlermeister in Traflchnen.

Fröhlich, Portier im Kadettenhause zu Berlin,

Furckert, Compagnie-Chirurgus bcim 26en Jufanterie-Regiment,

Gebede, Kastellan beim Kriminalgericht in Berlin,

Gebert, Schulze zu Dobberzien, Kreis Angermünde.

Großmann, Kanzleidiener beim Kriegs-Ministerium.

Günther, Registrator im Büreau des Chefs vom (Generalstabe der Armee.

Helle, Haus-Fommissarius bei der Allgemeinen Kriegsschule zu Berlin.

Hennig, Feldwebel im 3ten Bataillon 31sten Landwehr-Regiments,

Hentsch, Portier im Militair-Kabinet,

Hinncberg, Küster und Schullehrer in Bredow bei Nauen,

Hinze, Feldwebel im 1sten Bataillon 26sten Landwehr-Regiments,

Jäschke, Gendarm in Woldenberg.

Juhre, Gerichts\chulze zu Alt-Medewiy im Ober-Barnimschen Kreise.

Kahlert, Wachtmeister im Regiment Garde du ceorps.

Kannengießer, Kantor, Küster und Schullehrer in Biesenbrow , Kreis Angermünde,

Karbe, Theater-Aufseher in Berlin.

Kavser, Armee-Gendarm beim Stabe der 6ten Division.

Feil, Geheimer Registraturdiener beim General-Post-Amt in Berlin,

Keßler, Compagnic-Chirurgus beim Kaiser Franz Grenadier-Regiment,

Kettendorf, Bäke:ci-Unternehmer und ehemaliger Garnison-Backmeister zu Torgau.

Kittuner, Unterosfizier im 1sten Bataillon 20sten Landwehr-Regiments,

Klawiscch, Sergeant in der Zen Pionier-Abtheilung.

Knoop, erster Wachtmeistec bei der Gendarmerie in Frankfurt,

Ko h, Gendarm in Gransee.

Köbke, Geheimer Kanzleidiener im Justiz-Ministerium,

Köller, Botenmeister beim Polizei-Präsidium in Be:lín.

Kostorz, Frischmeister zu Gottardowiz bei der Eisenhütte in Rybnik.

Kramer, TWerkmeistcr auf der Malapaner Hütte.

Kretschmer, Kanzleidiener bei der Gencral-Lotterie-Direction in Berlin,

Krüger, Schulze zu Kolkwiy, Kreis Kottbus.

Lamsefsfky, Hof-Postamts-Bote in Berlin.

Lattermann, Wachtmeister bei der Leib-Gendarmerie.

Liebrecht, Briefträger in Berlín,

Maaß, Schulze zu Sonnenberg, Kreis Ruppin,

Markert, Stabs-Hautboist beim 20sten Jzusanterie- Regiment.

Meycr, Gendarm in Friesack.

Mons, gräflicher Förster in Redernswalde, Kreis Angermünde,

Mohr, Hautboist beim 1sten Garde-Regiment zu Fuß.

Morrows ky, Lehn- und Gerichtsschulze zu Jordan, Züllihau-Schwiebu- ser Kreises,

Mosch, Schulze zu Olobok.

Mück e, Schuhmachermeister und Armen-Deputirter im Kadettenhaus-Be- zirk zu Berlin, i

Müller, berittener Steucr-Aufscher in Arnswalde,

Müller, Stutmeister zu Guddien,

Nebert, Küster und Schullehrer in Falkenhagen,

Neubauer, Shulze zu Neu-Levin, Ober-Barnimschen Kreises,

Neumann, Unteroffizier im Kaiser Alexander Grenadier-Negiment,

Noye, Gendarm in Gottfchimmcrbruch bei Driesen.

Nowakowski, Feldwebel im Aten kombinirten Reserve-Bataillon,

Pickel, Büreau-Schreiber in Breslau.

Platow, Küster und Schullehrer zu Demmerihin bei Kyrih.

Prob|, Chausscegeld-Erheber zu Grünentisch bei Franlsurt,

Rack, Waldhornist beim Garde-Jäger-Bataillon.

Rebiger, Feldwebel in der 1sten Pionier-Abtheilung.

Reuth, Attenhester im Büreau des Staats-Ministeriums,

Riedler, Sergeant im Zten Ulanen-Regiment.

Rischel, Aufseher beim Correctionshause in Schweidnih.

Röseler, Waagemeister beim Proviant-Amt in Berlin,

oszafk, Schulze zu Zalesie, Kreis Kröbcn,

\\e, Steuer-Aufseher in Oderberg.

mig, Briefträger in Boun,

öning, Kanzleidiener beim Staats-Sekretariat zu Berlin,

röder, Berütschulze zu Rogaischen, Kreis Darkehmen,

übler, Büchsenmacher bcim 8§ten Jufanterie - Regiment (Leib - JInfan-

terie - Regiment),

ch üg, Hautboist beim Kaiser Alexander Grenadier-Regiment.

cch ulz, Feldwebel im 2ten Bataillon 17ten Landwchr-Regiments.

ch ulz, Schulze zu Nicderlandin, Kreises Angermünde. , :

ecfeld, Kanzleidiener bei der Provinzial-Steuer-Direction in Posen.

onnenberg, Unteroffizier im Zten Bataillon 149ten Landwehr-Regiments,

teffens, Sergeant im Zten kombinirten Neserve- Bataillon.

Stuyer, Modellmeister in Berlin. \

S ureck, Unterosfizier in der Garde-Unteroffizier-Compagnie,

Schulze zu Niepart, Kreis

Tampson, Wachtmeister im Regiment: Garde du Corps.

Thürna gel, Kurschmidt beim öten Kürassier-Regiment.

Thumann, berittener Gendarm in Berlin.

Tieye, Feldwebel im 3ten Bataillon 42ten Landwehr-Regiments,

Vogel, Gallericdiener erster Klasse beim Museum in Berlin,

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QAGaAAEAa AMAGA

Weber, Gendarm ín Friesack. v. Weiß-Czarnowski, Freishulz in Ossowo,

Weißenborn, Botenmeister beim Hof-Post-Amt in Berlin, Willimzig, Unteroffizier in der Garde-Unteroffizier-Compagnie. Witte, Schulze zu Alt-Künkendorf, Kreis Angermünde. Wobeser, Kanzleidiener beim Staats-Sekretariat zu Berlin. Wöffler, Zavynschmiede-Meister auf der kreuzburger Hütte. Zunehmer, Obermeister bei der Handwerks-Compazgnie der -

wohl am natürlihsten dadurch, Beginnen eines wichtigen Landtags eine weite R n Die neuesten Briefe aus Athen selbst, hen Zeitungen, wissen übrigens von dem so nahe b Besuche unseres Kronprinzen noch nichts, wie denn überh Kuude davon auch hierher erst aus Palermo gekommen ist, allen übrigen Bezichungen sind diese neuesten Briefe aus Athen aber= mals nur erfreulichen Juhaits.

daß König Otto unmittelbar nah dem eise niht zu machen eben so die griechi- evorstehenden aupt die erste

Kreis Stargard in West-

iten Artilleríe-

X Frankfurt a. M., 21. Jan. Brodtaxe eine weitere Ermäßigung erfahren werde, \ch{werlich in Erfüllung gehen kövynen, da die Fruchtpreise immer noch im Steigen begriffen sind und sie auch, bevor neue Sen Holland eingetroffen, feinen Rückgang nebmen werden. indessen bestätigen, daß unsere Regierung und die Regierungen des Großherzogthums Hessen und des Herzogthums Nassau dahin über= eingekommen sind, aus thren Magazinen so viel Frucht den Gemein- den verabfolgen zu lassen, daß das 6pfündige Laib Brod den Preis von 26 Kr. nicht übersteigt. Eine vierte Regierung der Nachbarschaft soll es abgelehnt haben, dieser Uebereinkunft beizutreten. Es läßt fich leider nicht leugnen, daß die Noth der Armen, einen hohen Grad erreiht hat.

Die Hoffnung, daß die

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : wird vorerst

Dem bei dem Ministerium des Junern angestellten Geheimen arakter als Kanzlei-Rath zu verleihen; und l-Fiskal, Kammergerichts - Asscssor Fri ck in Stettin, zum Regierungs-Rath zu ernennen.

dungen aus

Registrator Wagner den Ch Es soll si

Den Provinzial-

Se. Hoheit der Herzog Georg von Medcklenburg-Stre=- lit ist von Neu-Streliß hier angekommen.

Das 2te Stück der diesjährigen Geseß-Sammlung, wel- hes heute ausgegeben wird, enthält: unter

Nr. 2788, Die Uebereinkunft zwishen dem

Handels-Vereine einerseits und

gen Unterdrückung des Schleichyandels.

ratifizirt und ausgewechselt zu Köln

und namentlich Sra! Hier i} dies rdings weil die Wohlthätigkeit in den verschie=- densten Formen der Noth zu steuern sucht. So hatte unter Anderem cine im Dezember v. J. veranstaltete Lotterie über brat , wofür über 700 armen Familien Holz angeschafft rourde. Jebt sind die Armen-Konzerte an der Tagesordnung i dem anderen folgt, H Us

Wie man mit Vergnügen vernimmt, so sollen die Erdarbeiten an der Bamberg =- Aschaffenburger Eisenbahn im nächsten Frühjahre be- ginnen, und darauf hin werden jeßt {on in Aschaffenburg die Ex= pro e Obgleich noch keine Gewißheit gegeben ist, so zweifelt man doch niht daran, daß diese Bahn von Aschaffen- b - Hanau hierher zur Ausmündung geleitet werde, Frequenz unserer Eisenbahnen is jeßt natürlih s{chwach, aber der Taunus-Eisenbahn, da die Schiffbuücke bei Mainz abgefah= is. Die Arbeiten an der Frankfurt-Hanauer Eisenbabn werden yosfentlih im Frühjahre auch auf diesseitigem Gebiete beginnen föu- nen, da die Unternehmer mit der Acquisition der benöthigten Grund= stüde nun ins Reine zu gelangen hoffen. Auf dem fkurhessishen Ge=- biete sind die Erdarbciten vollendet, i Herbste nicht befahren werden können.

Oesterreichische Monarchie.

i. Se. Majestät der Kaiser hat in Folge des Ablebens Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Joseph, Palatins und Statthalters des Königreichs Ungarn, mit Allerhöchster Entschließung vom 16, Januar d. y ; Statthalter im Königreiche Ungarn bis zur Zeit, wo die gejehmäßige ahi vor sih gehen wird, ernannt.

; auf dem Lande , deutschen Zoll - und allerdings weniger fühlbar, Belgien andererseits, we= Vom 26. Juni, And

L (N Ï - am 14 Dezem- ) Fl, einge

Berlin, der Januar 1847.

Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Theil.

E75 7 ropriationen vorgenommen, ¡tichtamtlicher : SeR a Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ansbach die Jubelfeier onirenden Chevauxlegers-3 lung im Theater begonnen, des Stiftungstages, reihgeshmüdckten neuen veilnehmer an diesem ritterlihen S Zeit, an welche die Jubelfeier erinuert, wattirter Reitrock mit hellblauen Aufs

Am 19, Jauuar hat in des hundertjährigen Bestehens des daselbst tegiments „Taxis“ mit einer welcher sich am 20sten, am Vorabende 16 Offizieren des Regiments in dem Reithause ausgeführtes Carousselrciten an=- piele waren in das gekleidet : weiß= chlägen und Kra= über welchen lange, bis über hohe Reiter

Die Babn wird vor dem

Kostüm der tuchener, stark gen 2c., gelbe hirschlederne Beinkleider, das Knie reichende weiße Strümpfe sichtbar wurden, und ein dreifah aufgestülpter Hu hen als Shmuck des gepuderten Hauptes. Jn dem mit Kränzen, das Königlich

JIVieùu, 20. Jan. ŒW, Ztg) stiefel als Fußbedeckung und blauem Federbüschc Der Zopf durfte natürlich auch nicht fehlen, ahnen gezierten Reithause war 1 Wappen sämmtlicher Comman-

über der Zuschauer - Tribüne Majestät des Königs und ihr gegen=- habers in Brillautfeuer. Viele Das Carousselreiten

zeugte von der ausgezeichneten heit der Theilnehmer. Von dem ch lebenden Kameraden, dem Feste eingeladen worden erne, zahlreich wurde der Rest des 21sten is feier Gasthofe zur Krone. Beschränktheit des Ra

so wird dasselbe am nächsten

J. den Erzherzog Stephan zum

Laubgeflechten und F bayerische L deure des Regiments, glänzte die Namens-Chisfre Sr. ? über die des dermaligen Regiments-Jn Tausend Lichter erleuchteten sieben Piecen bestehend, Gewandtheit und Sicher ren alle no

Lappen, umgeben von dei angebracht ; * Krafau, 21. Jan. Die heutige Gazeta Krakowsfka ent- hält folgende Kundmachung unter der Ueberschrift: „Krakau und sein Gebiet wird in den österreichishen Zollverb

Das frakauer Gebiet wird am 29. Januar 1847 Königliche Zollgebiet einbezogen , das Königreich P dect, und es werden in Betreff dieser zur allgemeinen Richts 8, 1. Mit dem eben gena frafauer Gebiete alle in dem Königreiche Galizien hinsich gefälls bestchenden Geseße und

and einbezogen. '“

in das Kaiserlich dergestalt, daß die Staatsgränze gegen greih Polen auch die Zoll-Linie bil- Maßregel nachstehende Bestimmungen chnur bekannt gemacht:

unten Tage der Einbeziehung treten in dem tlih des Zoll- ( Anordnungen, und zwar die Zoll - und Staats-Monopols-Ordnung, so wie das Strafsgesey über Gefälls tungen vom Jahre 1835, insoweit beide Geseye auf das Zollgesäll Bezug nehmen, der allgemeine Zolltarif für die Waaren - Ein - und Ausfuhr vom Jahre 41838, der allgemeine Zolltarif für die Waaren - Durchfuhr vom pâteren ergänzend:n oder abändernden Tauiss- welche diescn Gesällszweig zum

die weite Halle, selbst, aus equestrischen Offizier - Corps des Regiments wa die eins in demselben gedient, zu hatten sih, zum Theil aus 1 Beendigung des Caroussels

Geselligkeit zugebracht. Mittags Festmahl im des Caroussels wegen

Theil nehmen founten, holt werden.

reußen und das Köni

eingefunden. Abends in heiterer liher Gottesdienst und Da an der Vorstellung umes nux 400 Zuschauer kre q P - Freitag wieder Jahre 1829, \o wie alle | und anderen geseylihen Bestimmungen, Gegenstande baben, endlich auch tie in Galizien eingeführten Kommerzial- Waaren - Stempelvorschriften in Wirksamkeit, Verpflichtung entspringt, sih genau nach diesen Gesegen und Anordnungen in den Fällen ihrer Auwendbarkeit zu benehmen, insofern die nachfolgenden Bestimmungen nicht eine Abweichung davon enthalien,

ò Zur Vollziehung des Zollverfahrens und der den Zoll-Aemtern zuständigen Amtshandlungen sind in dem frakauer Gebie Aemter ausgestellt, die mit dem Tage der Einbeziehung dieses Landestheiles in das Kaiserl, Königl, Zollgebiet ihre Amtswirksamkeit beginnen, nämlich; 1 zu Chelmef ein Kommerzial - Gränz- Jelen ein Hülfs-Zollamt; zu Jezor ein Hülfs-Zollamt ; zu : Hülfs - Zollamt ; Zollamt; zu Kocmyrzow ein Hälss- 1 Ueberdies is zur Handhabung der christen die Kaiserl, Königl. Finanzwache im Gebiete vertheilt Kameral - Gefällszweige

Der ersten Kammer ein Dekret zugegangen, wona rdentlicher Landtag auch mit au- gen fönne, auf einem rfolgen soll, sür jeßt aber rd, daß man auvere Angelegenheiten dann in Berathung ziehen werde, Dasselbe theilte

Königreich Sachseu. (L woraus für Jedermann die

b sich ein außero agen beschäfti

ist in der Sigun über die Frage, déren als den Regierungs - Vorl fünstigen ordentlichen Land die Erwartung ausgesprochen wi als die Regierungs - Borlagen nur wenn sie allseitig als dringend der Staats-Minister von Könnerit mit, erklärte aber, daß die Wahl der worauf die erste Deputation gewählt u Dr. Haase, Todt, Scheibner, Hensel I Eisenstuck zusammengeseßt wurde,

tage Vorlage e te nahbeuna:nte

anerkannt würdeu. ß in der zweiten Kammer mündlich Deputationen nicht präjudizire, 1d aus den Abgeordneten Meyler, von Römer und

zu Krakau cin Haupt-Zollamt z Zollamt ; zu ein Hülfs - Zollamt; Wegrzce ein Kommerzial-Gränz- Clo cin Hülfs-Zollamt.

Moodlaica

Zollamt; zu Gefälls-Vors und zur VLeitung aller Verwaltung in Krakau aufgestellt , welch Verwaltung in Lemberg und ín höherer Linie der allgemeinen Hostammir tergeordnet is.

i Weil wegen Einführung dirciter Gefälle, so wie wegen der Staats-Monopols-Gegen fauer Gebiete, vie nöthigen Verfügungen erst folgen werden, so wir Zweifels ausdrücflich bemerkt, daß für die Artikel: Bier, ie Liqueure und alle versüßten gei- so wie cingesalzenes, oder eingepü- lltarife aßer dem Einfuhrzolle Gebühren vercint

Kameral - Bezirks-

(Schwäb. Merk.) e zunächst der Kameralgefällen-

u am 16, Januar wurde Antrag, „die Staats - Regierung über die Angelegenheit der ßerordentlihen Landtage mit= Abgeordneten die Vera nuen vermöge, und indem aube, daß endlich ihren Einrichtung entsprochen

Königreich Württemberg. der Sizung der Kammer der Abg der von Herrn Duvernoy gestellte zu bitten, eine beruhigende Erklärung auf dem gegenwärtigen au indem die Kammer der Censur nicht anzuerke geben zu dürfen gl Aufhebung jener Dehatten einstimmig angenommen.

n der Absicht, un-

in Wien un

d der Verzehrungssteuer und anderer in- Press ch stände im fkra-

resse no

theilen zu wollen, fassungsmäßigkeit der sie sich der Hoffnung hin wiederholten Gesuchen werde“, nah heftigen

Herzogthum Sachsen ter den sämmtlichen Stadt-Kommwmunen für geordnete Verzinsung und regel Passivshuld zu weden, is von höch öffentlihung einer vergleichend selben angeordnet worden, damit begonneu, jebt der altenburgishen S

Beseitigung jedes Bra" utwein und Branntweingeist, so w dann Fleisch, frisches , welhe in dem Zo gssteuer - Zuschlage belegt sind, beide d daß die Einfuhr der Gegenstände, die in Galizicn zu nämlih: Salz, Salpeter oder Salniter, ‘aback- Fabrikate, ohne besondere Bewilli-

stigen Getränke, feltcò und geräuchertes , mit, cinem Verzehrua zu eitrichten sind, un den Staats-Monopolen gehören,

Schießpulver, Tabackblätter und L gung nicht gestattet ist,

8 Mit dem Tage, Zollgebiete einverleibi wi Landestheile und dem den Beschränkungen, wonach die zwisch die längs derselben in G Verkehrsbeschränkungen ,

so wie der bei der Einfuhr aus dem \chlägen belegten Gegenstände auf die Dauer de samkeit bleiben.

Bon dem zo Galizien über die alte Zolll als dem Zeitpunkte, wo die gefällsämtliche nahbeuannten Gegenständen im krakauer Gebiete beendet \ ausgenommen: a) Alle nah dem Zolltarife außer Handel geseßten aus- ländischen Waaren, jedoch jene nicht einbegriffen, von welchcn es mit der erforderlichen Glaubwürdigfeit dargethan ist, d Gebiets oder dahin gebrachte österreichische Erzeugnisse sind. b) Die im §. 263 der Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung genannten Spezereiwaa- ren, nämli: Zuer, Zuermehl, Zuker- Syrup, Kaffee, Kakao, Gewürz- nellen, Muskatblüthe, Musfatnüsse, weißer und s{warzer Pfeffer, Piment, Jngier, Vanille und Zimmet; c) alle gusläudishen Weine; d) Brannt- wein und Branntweingeist, Arrak und Rum, Liqueur und alle versüßten geistigen Getränke; e) Baumwollgarn und Baumwollzwirn aller Art, tritte aus dem fraf ie. Magen BUA

Ma f rakauer Gebiete nah Galizien die bei der Einfuhr aus dem iätug d geseßten Bestimmungen und somit die Verpflichtung zur Ent- y 9 dis arien Gebühren, welchen dieselben bei der Einfuhr aus em Auslande unterliegen, wofern nicht ihre hon im krakauer Gebiete staitgefundene Entrichtung nachgewiesen wird, in dem bezeichneten kurzen

-Altenburg. I des Landes einen ßige allmälige ster Stelle die allj rsiht des Schuldenz Die Landes-Regierung ha ammenstellung des Schu tädte am Schlusse des Jahres

an welchem das f:akauer Gebict dem K. K, beginnt der zollfreie Verkehr zwischen diesem stoßenden Galizien unter den im §, 5 vo:kommen- ein beiden befindliche Zolllinie und ämter uur hinsichtl:h jeaer dann der im §. 3 genannien Staats - Monopols, Auslande mit Verzehrungssteuer - Zu- 3 Vedarfs, noch in Wirk-

Tilgung ihrer ährliche Ver= ustandes der= t demzufolge ldenzustandes 5 bekannt zu

alizien aufgestellten Zoll

llfreien Verkehre aus dem krakauer Gebicte nach inie sind bis einschließlich den 8. Februar 1847, Aufnahme der Vorräthe an den ein soll (§. 12),

Die beglaubigte Nachricht aus rinzen, seine Reise bis t mit dem ZJunhalte der neuesten Briefe nach welchem man annehmen Prinzen Luitpold von Bayeru einstweilen So wird sich denn also das vor mehreren hnte Gerücht von eiyer Zusammenkunst der drei erlauch- ten Brüder nun doch aller Wahrscheinlichkeit nach best dem Unterschiede, daß dieselbe in Athen selbst stattfindet und nicht in irgend einer italienischen oder sicilianischen H

Die früher in Umlauf gebrachte ser Zusammenkuuft aus politishen Gründen gefaßt hatte bekanntli sogar von der Beabsichtigung eines ge=- darf nah wie vor als eine völlig ; t ie Sehnsu@ht unseres Kronprinzen und des Prinzen Luitpold, den Königlihen Bruder wieder einmal zu h der sih an die Länge der Trennung er= ß die Zusammenkunst in Athen stattfindet, exklärt ih

© Múüuchen, Palermo über das Bor Athen auszudehne aus der grie muß, daß die verschoben w Wochen erwä

unseres Kronp

auptstadt überein, Abreise des sie Erzeugnisse des krakauer

ätigen, nur mit

afenstadt, wie damals behauptet wurde, Angabe, als sei der Beschluß die i worden (man wissen Entsagungs-Aktes gesproche unbegründete betrahtet werden.

bleiben bei

sehen, wird Je innert, und da

der begreifen,

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Zeitraume noch iu Anwendung. Mit dem Ablaufe desselben erstreckt ih die Gestattung des zollfreien erfehrs aus dem frafauer Landestheile nach Galizien auch auf die vorbenannten Gegenstände, insoweit diesem Verkehre gemäß den allgemeinen Zollvorschristen nichts entgegensteht und auch nicht aus dem in Galizien eingeführten Verzehrungssteuer - Gesche bis zu dessen gleichartiger Einfuhrung int frakauer Gebiete die Nothwendigkeit einer Be- schränkung sich ergiebt,

g. 6. Die im §. 3 genannten verzchrungssteuerpflichtigen Gegenstände unterliegen bei dem Uebertritte aus dem krakauer Gebiete nah Galizien anu der alten Zoll-Linie insolange den bei der Einfuhr aus dem Auslande fest- geseßten Gebühren der der Nachweisung ihrer bereits stattgesundenen Ent- richtung, bis mit der Einführung der Verzehrungéstcuer in dem lrakauer Gebiete die Zurücknahme dieser Bestimmung erfolgt.

g. 7, Der Verkehr mit den im §. 3 angegebencu Staat-Monopols- Gegenständen aus dem frakauer Landestheile nah Galizien blcibt, bis dar- über weitere Anordnungen bekannt gemacht werden, ohne besondere Bewil- ligung streng untersagt, und es wüd sih zugleich die Erlassung besonderer Verfügungen in Betreff der an diesen Gegenständen im frakauer Landes- tbeile vorhandenen Vorräthe ausdrücklih vorbehalten,

g. 8, Jn Beruücsichtigung der bisherigen Handels-Verhältnisse in dem frakauer Gebiete solleu dem Waarenverkehr daselbst auch nah der Einfüh- rung des Zollgefälls noch folgende besondere Begünstigungen zu statten fommen: a) Alle Waaren, welche aus dem Auslande über die Zolllinie des frafauer Landesthciles auf gesezlihem Wege hereinkommen, soilen, wenn sie als Durchfuhrgüter zollamtlich behandelt und wieder über cin im frafauer Gebiet gelegenes Zoll-Amt unter genauer Beobachtung der Zoll- Vorschriften in das Ausland gebracht werden, von jedem Durchfuhrzolle frei sein, wofern ihre Bewegung, von der Zeit des Eintritts bis zum Aus- tritte, auf das frafauer Gebiet beschränkt geblieben ist, b) Diese zollfreie Behandlung wird selbst in dem Falle zugela\sen, wenn die Einlagerung der eben bemerften Durchfuhr-Güter in die zu Krakau befindlichen zoilamilichen Magazine in Anspruch genommen und durch selbe die Durchfuhr unter- brochen oder ausgeseht wird.

§. 9, So wenig es mit der Freiheit, welche das krakauer Gebiet durch die Einbezichung in den Zollverband für scineu BVeifehr mit den übrigen Theilen des Zollgebiets erlangt, und mit höberen Staats -Nücksichten ver- einbar ist, die im frakauer Landestheile mit dem Eintritte der gesctzlichen Zollverpflichtungen vorhandenen ausländischen Waarenvorräthe insgesammt von der tarifmäßigen Zollbehandlung frei zu lassen, so winden doch, um andererseits, bei dem Ücbergange von dem dermaligen Verkehrszustande zu dem neuen, alle nur immer zulässige Schonung zu beobachten, in Betreff dieser Vorräthe led'glih nachstehende Maßnahmen in dieser Uebergangs-Pe- riode zur genauen Befolgung vorgezcihnet: a) Tie Verpflichtung zur nach- träglichen Zollentrichiung wird dem Gegenstande nach auf die im §. 5 aufgezählten Waarengattungen von aussäudischem Vrsprunge beschränkt. þ) Die Verbindlichkeit zur tarismäßigen Zoll - Abstaitung für die mit dem Eintritte des zollgesczlichen Zustandes vorhandenen Vorräthe an den ebeu angegebenen Waaren-Gattungen fömmt nur in den Fällen in Anwen- dung, wo der Juhaber die Waare zur fieien Vcifügung im Privatbesize behalten will. c) Dieter Verbindlichkeit zur Zoll - Entrichtung in ‘der eben unter b. angeführten Beschränkung unterlegen alle Kaufleute, Krämer, Kaffechaus-Jnhaber, Gastwirthe und überhaupt alle Gewerbtrcibenden, welche sich mit dem Verschleiße oder der Verarbcitung, Bereitung und Umgestal- tung dicfer Gegenstände befassen, in Beziehung auf ihre sämmtlichen Vor- räthe, mit denen sie in die neue Zollperiode übergchen, dann jene Privat- personen, bei denen die Waare, welche sie beim Anfange des zollgeseylicen Zustandes innehaben, den ihren persönlicben Verhältnissen angemessenen cinjährigen Bedarf überschreitet, jedoch nur in Betreff der jenen Bedarf über- steigenden Menge. d) Es ist Jedermann, auf welchen die vorstehenden Bestim- mungen a, b, c Anwendung finden, freigestellt, durch die Einleitung der zollamt- lihen Verwahrung oder Ueberwachung der Waarenvorräthe den Eintritt der Verpflichtung zur tarifmäßigen Zollabstattung aufzuschieben. e) Alle derlei Waarenvorräthe, welche auf Ansuchen der Partei in die zollamtlichen Magazine zur Einlagerung kommen, sollen durch ein volles Jahr lager- zinsfrei daselbst verbleiben können. f) Es wird Jedermann gestattet, die unter die Bestimmung der nachträglichen Zollentrichtung fallenden Waaren unter dem Einflusse des geeigneten zollamtlichen Verfahrens wieder in das Ausland zu schaffen, in welchem Falle, bei vorschriftsmäßiger Nachweisung des wirklich stattgefundenen Austrittes von jedem Zollanspruche für diesel- ben abgegangen wird, 8) Der tarismäßige Einfuhrzoll für die beim Ein- tritte der Wirksamkeit der Zollgeseye zur freien Verfügung im Privat- besiße behaltenen Waaren isst zwar nah der Borscbrift sogleich abzustatten, es toird jedoch der Kameralbezirks-Verwaltung in Krakau das Recht einge- räumt, jenen gewerbtreibenden Parteicn, welchen tie augcntlicklihe Abstat- tung der ganzen Zollschuldigkeit s{wer fallen würde, angemessene, den Zeit- raum eines Jahres nicht überschreitende Zahlungsfristen insofern zu bewilli- gen, als ih;e bekannten Bermögensverhältnisse eine Gefährdung des Staaté- Einkommens durch diese Zusristung nicht besorgen lassen, h) In die tarif- mäßige Einfuhrgebühr wird in dem Falle, wo die Partei nachzuweisen vermöchte, für die nämlichen Waaren bereits eine österreichische Durchfuhr- Gebühr beim Bezuge entrichtet zu haben, der Betrag dieser leztercn einge- rechnet, N) Um jenen Kauflcuten , Kriämern und Gcwerbtreiben- den überhaupt, welche hicher zum Verschleiße von aufer Handel geschten ausläudischen Maaren berchtigt waren, alle thunlihe Gele- genheit zu lassen, si ihrer derartigen Vorräthe noch nah dem Eintritt der Wirksamkeit des Zollgeseßes ohne Verlust entledigen zu föinen, wird den- selben ausnahmsweise auf die Dauer eines Jahres bewilligt, dicse Vor- räthe, gegen Entrichtung cines tarifmäßigen Zolles, im Kleinverschleiß an andere Personen zu deren cigener Verwendung absezen zu dürfen, welche Berechtigung lediglich mit der Bedingung verknüpft wird, daß der Ver- scleißer der Partei, welcher die Waare überlassen wird, cine Bezugsnote, worin die Gattung und Menge der überlasscnen Waaren und der Tag der Ueberlassung genau anzugeben is, zu ihrer Deckung auszufertigen und außerdem über diescn Verfehr cigene Handels - oder Geweibs8bücbher unter gefällzam:licher Aufsicht oder lleberwahung zu führen gehalten sein soll. Nach Verlauf des Jahres ist nah den zollgesezliczen Anordnungen bin- sichtlich dieser Waaren vorzugehen.

§8, 40, Zur Vollziehung der vorstehenden Bestimmungen ín Betreff der Zollentrihtung für die vorhandenen Waareuvorräthe wird festgeseßt, daß Jedermann, der mit solchcn Vorräthen, auf welche die nacträgliche Zoll- entrihtung Anwendung finden kann, in die Periode der zollgeseßliwen Eín- rihtung übergeht, shuldig sei, noch vor dem Zeitpunkte, wo die Zollgesehze in Wirksamkeit treten, und zwar spätestens au dem nächstoo:hergehenden Tage, mithin am 28, Januar, ein vollständiges Verzeichniß diescr Vorräthe mit genauer Angabe ihrer Gattung und Menge nach der Nomenklatur und dem Maßstabe des Einfuhrzoll-Tarifs im kurzen Wege bei dec Kameral- Bezirks-Verwaltung in Krakau oder bei cinem der im §. 2 genannten Zoll- ämter einzugeben, Jn diesen Eingaben hat die Partei zugleich anzugeben, inwiefern dieselbe die verzeihneten Waaren zur freien Verfügung zu behal- ten, eder unter zollamtlihe Sperre oder Ueberwachung zu bringen, oder wieder in das Ausland zu führen beabsichtigt, Jede Partei haftet für die Richtigkeit der in ihrer Eingabe verzeichneten oder c:klärten Waarenyvyorräihe, wobei zugleih ausdrücklih angeordnet witd, daß dieselbe, wenn bei der mit dem Anfange der zollgeseplichen Wirksamkeit beginnenden gefällsamtlichen Konstatirung dieser Eingaben eine Verminderung der angegebenen Vorräthe sich zeigt, für den Abgang den tarifmäßigen Einfuhrzoll zu entrichten vcr- bunden is und daß, wenn eine Verschweigung von Waarenvorräthen oder andere Unrichtigkeiten bei dieser Konstatirung zum Vorschein kommen, die zollgesehlichen Strafbestimmungen anf die Partei Anwendung finden.

§. 11, Sollten Personen sich der Eingabe der ihnen in der gegen- wärtigen Anordnung auferlegien Waaren - Erklärungen ganz entzichen, o werden sie hinsichtlih der später entdecktcn Waaren - Vorräthe, deren Erklä- rung ihnen obgelcegen hätte, eben so betrachiet, als ob sie diese im Schleich- handel bezogen hätten, und es sollen die bezüglichen Strafbestimmungen in dem Gefälls - Strafgesche gegen sie in strenge Anwendung gebracht werden.

8. 12, Mit dem Zeitpunkte, wo die Einbeziehung des krakauer Ge- bietes in das Zollgebiet ihrea Anfang nimmt, hat die gefällsamtliche Unter- suchung und Konstatirung jener Waaren-Vorräthe, die nunmehr einer Amts- handlung der Gefälls-Behörden unterliegen, zu beginnen, und es soll die- selbe dergestalt beschleunigt werden, daß sie binnen 10 Tagen nah dem Anfange des Zollgeseßes beendet, an die Parteien in eben dieser Zeit die erforderliche amtlihe Verfügung oder Bedeckung hinsichilich ihrer Vorräthe erfolgen und sodann die im §, 5 enthaltene Beschränfung der Verkéhrs- Freiheit des frafauer Gebieis mit Galizien und“ den übrigen im Zoll-Ver-

bande befindlichen Ländern au betrifft, aufgeford fällsorganen suhungs-Ge alle thunliche Vorbere zu begegnen.

fhôren fann, weshalb alle Paricien, die es 1 den zur Untersuchung sich einfindenden Ge- der größten Willfährigfkeit zur Erleichterung dieses Unter- schäftes bchülflih zu sein und schon im voraus zu diesem Ende itung zu treffen, um jedem vermeidlichen Aufenthalte

ert werden,

der in dieser Verordnung angeführten Gesche in deutscher che befinden sih bei den Bezirks-Kommissariaten, bei den ach - Obern und bei der K. K. Kameral - Bezirks- mann die Einsicht sreisteht, und bei lezte- ch um den Gestchungs - Preis angekaust

und polnischer Spra Zollämtern, Verwaltung in Krakau, rer Bchörde können dieselben au

den Finanzw

Krafau, 18, Januar 1847. ¿ Moriz Graf De»m,

Kaiserl. Königl. Hof - Commissair,“

F ran. k x.e.41/M Pairs-Kammer. Sißung v01

ron Ch. Dupin eröffnete die allgemein erwähnt) mit einer sehr und gegen Lord Palmerston in „Man muß zwar gestehen wenn man das Glück hat, mit wohlwollendem Cha türlicher und angene allgemcine Gesin edel vertritt.

u 18, Januar. Der Ba- Adreß - Debatte (wie schon heftigen Philippika gegen England überhaupt sbesondere. sagte der Redner unter And Männern von so hochherzigem, loyalem und zu unterhandeln, es cin na- n, daß man in ihm die Volkes finde, die er o steriellen Umwälzung tritt sehr Welches Ereigniß rührte denn tischen Diplomatie auf ? unsere Minister jene Handwerker

erem, „daß,

rakter, wie Lord Aberdeen, hmer Gedanke is , nung einer Regierur.g un ber bei der geringsten mini bald die traurige Wirklichkeit an den Tag nun so unversehens die Stürme der bri welches Attentat gegen das Völker

dem Kontinent wenn er sih selbst achtete, sich zu erl Nachkommen des Sohnes Heinrich's 1V, selbst von Ferdinand dem Katholischen, diese Nachkommen haben die Uebe die endlosen Kriege Spaniens mit der aufgenommen und es gewagt, Nationen das Unterpfand einer dauer ist das angebliche die Vollziehung des Vertra

auben ‘wagen würde? inna’s von Oesterreich, welche Fsabella und Karl V, stammte, Jahrhunderte, welche auf Frankreich die Eintracht folgen ließ, wie- sich wieder cinmal zu nähern, um zwet haften und mächtigen Freund- sischen Regie- ges von Utrecht im , sollte man Europa deren Elemente

rlieferung der

schaft zu geben: das Verbrechen der franzö So oft man uns an Namcn des europá on die verhältnißmäßige Vertheilung de escne Gleichgewicht bilden.

vollzog, zählte Frankreich 18 Millio der damaligen Bevölkerung Europa's.

nien zusammen nicht den fünften Theil Jahre 1713 überstieg die

ischen Gleichgewichts erinnert r Macht erinnern, Als man jenen berühmten Vertrag oder den fünften Theil Jett bilden Frankreich und S von Europa’s Bevölkerung.

britishen König1eiche

im Mittelländischen,

nen Einwohner,

Bevölkerung der

England nichts durch die Wegnahme Malia' chen Jyuseln besiyt es jeß n anderen Theilen der Welt, in Afrika, Besigungen nicht 1 Million

des vorigen Jahrhunderts bes nichts im Adriatischen Mcerz

das völlige Verschlingen der Jonis zu diesen beiden Meeren, Amcrika und Asien, hatte es damals in seinen Unterthanen z jeyt hat es deren dort über 100 M England, welches im Laufe eines Jahrhund Un'erthanen angewachsen ist,

t der Welt, nicht etwa blos über das Gleich weil Franfreih und Spanien sich r - Familien morali

t den Schlüssel

10 Millionen auf 4130 will sich über das allgemeine gewicht Europa's, durch die Verheirathung der { näher gebracht fühlen ! ist es, was ihr wollt, sondern die Herrschaft. Europas chwächen, veruneinigen, um, diesem die überwiegende, gebietende, die herrschende erstümmelten Staaten einen von dem rschies Achtgespann das Spiel Lord Palmerston dem

Gleichgewich beunruhigen, jüngeren Glieder ihrer Herrsche Nein, nicht das Gleichgewicht

Jch sage es dreist: den Weste ganzen Westen gegenüber ,

Macht zu sein, neptunischen W

um aus den acht v agenlenfer geführtes, befehligtes, angcher

und höflich , nd bcherrschten Westen drüdcke, tischen Kabinets nachzuahmen ““, \chloß auffallend sih fundgebende eine Lehre scin? d belcidigen,

Osten gegenüber mit auf den von Engla das egoístishe Benehmen des bri Baron Dupin, „ein so für 1:ns nicht cine Warnung, drei verbündete Negierungen angreifen un t, als daß wir die drei grö damit sie uns dann zu víeren a ben so unrecht wie unvernünftig handeln.“

worin er vornehmlich

s Benehmen, llen wir thörihterweise ohne cinc andere mögliche Fruch ßten Mächte des Kontinents miít England vereinigen, dies thäten, würden wir e

Vicomte du cine Neform der Munizipa

Die allgemeine Diskussion wurde 1, als einer der Secretair e bemerkt, er werde

Terrage hielt hierauf eine Rede,

l-Verfassungen für dringlich dann {hon für geschlossen erklärt, e, den §, 1 der Adresse verlas. später über die Nothwendigkeit, Getraidehandel zu sichern, sich näher aussprechen.

Beifall über die von der Regie- ßregeln zur Getraide-Einfuhr und Beschästigung

worauf Graf Dar:

Herr Dubouchag den Handelsverkehr im

Vicomte Flavi rung bereits getroffenen Ma des Volkes,

Vicomte Dubouchage { an Lebensmitteln ni e Aufstände nicht rasch genu Hair Duchatel versich 1m Getraide herbeizu eíen Getraide-Cinfuhr vorgelegt. en Verordnung treffen können, Was die ausgebro

gnv äußerte seinen

hielt dagegen die Maßregeln zur Abhülfe cht für ausreichend ; auch sei zu tadeln, daß g gedämpft.

abe Alles gethan, was in seiner Macht einen Geseß-Entwurf Diese Maßregel habe er nicht ver- was gegen den Wort- henen Unruhen anlange, so sei es cht überall zugleich hätte sein können, daß dort Truppen ftationirt blieben; die Ordnung aufrecht zu erhalten.

die Truppen seien planmäßig ver-

schaffen; er habe gleich

möge einer Königlich laut der Gesehe sei. natürlich, daß die öffentliche Macht ni übrigens sorge die Regier wo cs ch darum handle,

Graf Castellane versicherte auch,

, in welchen Marquis ite, indem er der Regierung dreier wemmten Departements unzureihende Hülfe Unruhen nicht

err Dubouchage verharrte aber in seinem Tadel von Boissy cbenfalls einstimn 1) den übers 2) daß sie den ausgebrochenen Getraide - und 3) daß sie, dem Geseße zuwider, die National-

würfe machte : gelcistet zu haben, vorzubeugen gewußt, Garde nicht überall wieder o Herr Barthe bemerkte, Zustimmurg gebe, welche die ten Departements getroffen. Herr Duchate von der Moskwa an Thron- Ncde in Betreff gebe; diese Versicherung und er werde ein desfallsi

daß die Kommission, allen Maßregeln ihre Regierung zur Unterstüßung der heimgesuch- ch diese Angriffe zurück, worauf der Fürst dem Entwurfe ausseßte, daß er die Ausdrücke derx der Aufrechthaltung des Friedens wörtl stehe mit dem heutigen Zustan ges Amendement stellen, fa daß es nicht in ihrer Absicht gelegen,

mission nicht erkläre, ie Aufrechthal

Bertrauen, als díe Thron-Rede, auf d der Ministerial-Politik

Herr Barthe bemerkte, Thronrede vollkomme

Der Fürst von Amendement zu entwickeln, Paragraphen sich vertagte.

Paris, 19. Jan. ben den Befehl erhalten, Diese Maßregel steht mit d rovinzen in Verbindung, Minister-Rath, gehalten wurde, stattgefunden. waltthätigkeit

tung des Friedens und sion habe die Absicht gehabt, die

nun doch für zu spät, sein nach Annahme des ersten

die Kommis n zu billigen.

der Moskwa hielt es tvorauf die Kammer

s anwesenden Präfekten ha=- Departements zurückzukehren. f den Getraidemärfkften der immer bedenklicher werden. ter dem Vorsiß des Königs ber die Lebensmittel-Frage traide-Plündérungen und andere Ge- sien Charakter angen Gendarmerie niht im Staude, Truppen mußten ausrüdcken, um die

Alle in Pari

dieser Tage un neue Berathungen U Die Tumulte, en haben e Orten waren Einhalt zu thun, derherzustellen.

inen sehr ern