1847 / 104 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

nämlich in der Weise, daß die in derselben enthaltene Bestimmung angenommen is, und daß davon Gebrauch gemacht werde. Abgeordneter von Beckerath: Nur wenige Worte habe i der hohen Versammlung vorzutragenz es is nämlich die Bitte, daß Se. Durchlaucht über den von meinem Kollegen gestellten Antrag, der dahin ging, daß ein Ausschuß ernannt und Bericht erstattet wer- den möge, die Versammlung befrage, ob er die ordnungsmaß1ge Un- terstüßung finde und zur weiteren Verhandlung geeignet el. Abgeordneter von Auerswald: So ehr ih die Ansicht des Redners, der zuerst sprach, theile, daß wir Wünsche auf Abänderung der Geschäftsordnung vortragen dürfen; so muß ih dem Landkags- Kommissar auch vollkommen darin beitreten, daß fein Grund vorltegt, in Bezug auf diesen Antrag von der Geschäftsordnung abzuweichen, Wenn ich daher der Meinung bin, daß Anträge diejer Art schriftli an den Marschall eingereiht werden müssen, da er sich bereit erklärt gen daß ein Antrag dieser Art von ihm angenommen werden würde : o stelle ich anheim, dies anzuordnewm S ; Abgeordneter von Zafkrzew ski: Ich bezweifle feineôweges, daß die hier ausgesprochene Ansicht des Königlichen Kommissars im Ganzen richtig is. Jch würde also für mein Theil abstehen von der Ernennung einer Kommission, welcher die Durchsicht und Begutach- tung der Geschäftsordnung zu übertragen wäre, so, daß dadurch der Wuns zur Abänderung derselben ausgesprochen würdez allein ih kann niht umhin, hier zu äußern, daß es unmöglich is, dem Wunsche des Herrn Kommissars gemäß nach jenem Paragraph, so wie er dasteht, hier zu verfahren, und zwar aus dem Grunde, daß er von der Gewalt und Befugniß, die ihm von Sr. Majestät ertheilt worden is, wenn auch nur den mäßigsten Gebrauch macht. Es handelt sich darum, daß viele Paragraphen na dieser Verordnung Beschränkungen sind. Meine Herren, es ist nicht zu vergessen, daß die Form, in welcher verhan- delt wird, einen entschiedenen Einfluß darauf hat, wie verhandelt wird. Jch glaube eine vollständige Zustimmung von Jhnen zu erhalten, wenn ih die Worte sage, die Jeder von Jhnen sich gedacht hat; denn nicht nur das Volk, welches von uns unbeschränkte Wahrheit verlangt, son- dern auch Se. Majestät der König, der sie sogar verlangen muß, würde dabei leiden, Folglich stelle ich meinen Antrag dahin, die Vitte an Se. Majestät zu richten, daß eine Verordnung von der größ- ten Wichtigkeit Sr. Majestät nohmals vorgelegt werden dürfe, Sie ist vorgelegt worden von Beamten, die unsere Wünsche nicht berüc- sichtigt haben. Sie is vorgelegt worden von denen, die niht fen- nen, was uns Bedürfniß ist. Deshalb müssen wir zunächst Se. Ma= jestät bitten, uns niht guf eine Weise in formeller Hinsicht zu be- hränken, wodurch es Sr. Majestät unmögli wird, uns so zu sehen, wie wir wirklich sind. (Bravo!) Meine Herren, weg dieser Zwiespalt, diese Trennung zwischen König und Volk, wie sie vielfah gemacht werden, ich kenne eine solche Trennung nicht! Jch frage Alle, können Sie sih einen König denken ohne Volk? Landtags-Marschall: Nein, ih muß aber den Redner bitten, beim Age oe zu bleiben, von Zakrzewsfki: Sobald diese Trennung nicht stattfindet, mu auch keine Beschränkung stattfinden, a CA I a H is wie wir es sühlen und denken, Se, Majestät der König es auch so ersahren muß. Jh muß diese Anrede an Sie halten und glaube nicht, daß der Schluß der Geschäftsordnung fruchtlos ist. Jch bitte Sie um Verzeihung, wenn ih die Zeit mißbrauchen könnte, aber ih mußte diese Worte anführen, weil der erste Paragraph, wel= chen Se. Durchlaucht zur Abstimmung bringen wollte, eine der wi» tigsten Beschränkungen enthält, die uns in unserer Sprache und Frei- heit bei der Berathung lähmen würde. Der Paragraph über die Veröffentlihung kann unmöglich so bleiben, wenn Se. Majestät will, daß veröffentliht wird. Wenn diese Bestimmung fruchtbar werden soll, so trage ih darauf an, daß die Veröffentlihung so erfolge, wie gesprochen wird, damit ein Jeder sich so zu erkennen gebe, ift, damit das Volk wisse, auf wen es für die Zukunft sein Vert seyen fann. Landtags-Marschall: Jh kann in dieser Sache das niht weiter gestatten, Cs wird der Gegenstand erschepft scin. Wir fönnen uns nicht anders, als in den Gränzen bes Gesetzes beweagen, und das Gesey schreibt vor, daß ein Antrag gestellt werde, vaß die- ser Jpen Weg durch die Abtheilung nehme und späterhin berathen werde, __ Abgeordn. Hansemann (vom Plat): Jch bitte meinen Antrag mo- difiziren zu dürfen, (Von dem Rednerstuhl,) Meine Herren, Niemand mehx, als ih, will stets auf geseblichem Boden stehen, und so erfenne ih die Geshäftêéorvnung, als dermalen unsere Verhandlungen leitend, an. Wenn ih aber A e meinen Antrag gestellt habe, \o ist es geschehen, um von vornherein den Gegenstand zur Sprache zu brin- gen, so ist es ferner gesehen, weil ih den Gegenstand für dringend erachtet habe und zugleich Paftia, man werde sich der Art, der Form nicht widerseßen, in welcher ich wünsche, daß die Angelegenheit vor- genommen werbe. Dec Unterschied in der Vornahme dieser Angele- hee besteht darin, daß, wenn meinem Antrage nachgegeben wird, hon heute eine Kommission zu diesem Zwecke von Sr. Durchlaucht ernaunt werden fönnte und der Gegenstand als ein dringender zur Spyrache fommen würde. Tch erkenne vollfommen an, daß, wenn der 0" Be Kommissar sich dem Antrage widersebt, er in seinem Rechte R: En Ve LBIAGE in dem Falle nicht stattgegeben werden fann, offe ich daß O. das Fig jenge Vertrauen uns leiten soll, so U ea t A er Königliche Kommissar von seinem Rechte ab- Kgenfaab nnen werde, daß es wünschenswerth sei, hald den genstand der Geschäfts-Ordnung im We uni ( Bes WGHUKA x umg ge eines beshleunigten An- t p orzudringen, Mein \hließliher Antrag geht also dal diejem Grunde den Köniagli zer Antrag geht also dahin, aus , glichen Herrn Kommissar zu ersuchen , seine Zustimmung zu geben, daß in dieser beschleuni 16 / verhandelt und ofort eine ed gat. A Via n Es Landtags-Marschall: Das is nicht mali, die Persönli keiten sind mir noch nicht bekannt genu [EGN: Me Bete i 1 nt genug, daß ih guf der Stelle eine Kommission ernennen könnte, Jh habe durchaus nicht ; beshleunigten Antrag einzuwenden. Ein b ieuriaia M Jegen s ein solher sein, der heute noch in vorgeschriebener Weise 1 s hraht wird, und dazu ist die Möglichkeit vorhanden. J eise fine Gegenstaud für erschöpft. Wenn sich 24 Mitglieder erb M alte den die Discussion fortgesebt werden, im anderen Valle vidht. cat Abgeordneter Gier: Da die Gnade Sr. Majestät. des Köni der wir unser Hiersein verdanken, dem ständischen Ausbau die Sue aufgeseßt hat, so ist es ganz unmöglich, daß Se. Majestät der Abe uig sofort unsere Geschäfts-Ordnung dur ein Reglement regulixte das vorher unserer Berathung unterworfen werden konnte. In A Reglement selbst sind materielle Rechte, Geseße und Befugnisse der allgemeinen oder Provinzialstände in keiner Weise berührt oder ver- legt. Es kommt im Wesentlichen mit dem Geschäfts-Reglement der rovinzialstände überein. Am Schlusse dieses Königlichen Reglements ist gesagt worden, daß des Königs Majestät niht nur Ergänzungen anzunehmen und eiuzuführen geruhen wollen, die nöthig sind, sonderu sogar solche, die wünschenswerth wären. Es is ganz unmöglich, daß wir nach den vorhaudenen Geseßen Aenderungen dieser Geseße anders als auf dem Wege der Petition zu Stande Pton fönnen, und ih bin der Meinung, daß die Sache klar ist. Wenn wir auf diese Weise die Zeit uns verkümmern und verlängern, wo die Sache so offenbar ik so werden wir: innerhalb 8 Wochen nicht fertig, Jh glaubte, und

hoffte, wir würden in 6 Wochen unsere Aufgabe zu Stande bringen. Jn dieser Weise werden wir sie in 3—4 Monaten nicht vollbrin- gen können. (Beifall.

Landtags-Marschall: Der Antrag ging dahin, dem beizustim- men, daß man sih jeßt mit dem Gegenstande nit weiter befasse, sondern abwarte, bis der Antrag schriftli eingebracht wird.

Abgeordneter von Kraszewski: Jh glaube, daß die ganze Versammlung damit einverstanden is, daß der Gegenstand ershöpft ist, und stimme mit dem leßten Redner überein. Es kommt auf die Entscheidung an, ob die Versammlung eine Veröffentlichung unserer Arbeiten nah §. 24., wie er abgefaßt is, wünscht, oder nicht,

Landtags-Marschall: Wünschen Sie es nicht?

von Kraszewski: Nach diesem Paragraph, nein!

Landtags=Mar \chall: Es wird also nun beantragt, daß die Versammlung die Bekanntmachung ihrer Verhandlungen in der durch die Geschäftsordnung vorgesehenen Weise nicht beschließe. Jch glaubte vorhin annehmen zu können, daß das Einverständniß der Ver- jammlung in entgegengeseßter Weise ohne Abstimmung anzunehmen sei. Es fommt also jeßt darauf an, ob dem jeßt gestellten Antrage 24 Mitglieder beitreten; dann würde eine vollständige Abstimmung erfolgen. ; :

(Der Antragsteller bleibt mit seiner Meinung allein, und der

Marschall ist im Begriffe, zu ließen). ; Abgeord. von Auerswald: Durchlauchtigster Fürst! So be- stimmt ich mi erst dafür ausgesprochen habe, daß die Form der Ge- \chäftsordnung erhalten werde, so lange sie niht auf den Antrag der Versammlung durch des Königs Maj. geändert ist, so muß ih mir erlau- ben, darauf aufmerksam zu machen, daß hier eine Aeußerung gefallen ist, in Folge deren die Geschäftsordnung sehr leicht auf andere Weise verleßt werden kann. Der Abgeordnete vom Rhein hat einen mündlichen Antrag gestellt und den Herrn Landtags - Kommissar ersucht, seine Zustimmung zu geben, daß der Autrag in dieser Weise eingebracht werden dürfe. Nach der Geschäftsordnung steht dies aber nur dem Landtags - Marschall zu. So sehr ih auch entschieden bin, Alles zu thun, daß Keines Recht vLerkünzt werde, so glaube ih auch, daß der Herr Landtags-Kommissar mit mir einverstanden sein wird, wenn ich die Rechte des Landtags = Marschalls, der uns vertritt, gegen die Aeußerung, die gefallen i}, verwahre.

Landtags=Marschall: Di” Berathung über diesen Gegen- stand ist geschlossen. Die Adreß-Komm ission is zu ersuchen, sich heute noch mit dem Gegenstande zu beschäf tigen, und ih frage, ob die Adresse morgen {hon vorgelegt werden kann.

Graf Solms-Baruth: Es is mir der Auftrag geworden, der Adreß-Kommission vorzustehen. Ehe die Kommission 1hr Geschäft anfängt, erlaube ich mir die Frage dahin zu richten, ob es die Ab sicht der Versammlung is, daß der Vereinigte Landtag über diese Adresse berathe. Nach §. 14 des Königlichen Patents vom 3. Februar is festgeseßt, daß nur in gewissen Beziehungen, in Finanz- Angelegenheiten , der Vereinigte Landtag gemeinschaftlich berathen soll, und is hier die Adreßfrage natürlich niht vorgesehen. Es fragt sich daher, ob es die Ansicht des Landtags - Marschalls ist, daß der Vereinigte Landtag diese Adresse votiren soll,

Landtags - Marschall: Meine Ansicht is dies allerdings. Se. Majestät der König hat zu der vereinigten Versammlung ge- sprochen, und es gebührt sich daher au, wenn das Bedürfniß nach einer Dank - Adresse gefühlt wird, daß die vereinigte Versammlung Sr. Majestät antworte. : i

_Graf Solms=Baruth: Jch habe mir erlaubt, nur deshalb zu fragen, um, im Fall Zweifel gehegt würden, mit der Stände Kurie nicht in unangenehmen Konflift zu gerathen,

Landtags-Varschall: Es ist ein Einoerstänvniß vorauszu=- seven. Ulso wiederhole b es möglich sein wird, mor- aen die Adresse diesem Falle wird die Sißung auf

: af Jch glaube kaum, daß es möglich

jen wird. Abgeordneter Lensing: Jh muß bemerken, daß wir hier nichts

hören fönnen, wenn das Gerassel auf der Straße niht aufhört!

Landtags=Mar schall: Jch glaube im voraus Alles zusichern zu fönnen, was möglicherweise geschehen fann. Jch erkläre die Sißung, in= sofern sie eine gemeinschaftlihe Sißung der beiden Versammlungen ge- wesen is, für geschlossen und beraume die nächste auf Mittwoch um 10 Uhr an.

Landtags-Marschall v on Rochow: Jch bitte ergebenst die Her= ren von der Ritterschaft, der Stadt = und Landgemeinde versammelt zu bleiben,

Ende der Sißung 104 Uhr.

Sitzung des vereinigten Landtags am 12. April. Kurie der drei Stände.

Der Landtags - Marschall von Rochow: Hochverehrteste Her= ren der Ritterschaft, Stadt - und Landgemeinde! Judem Se. Ma- jestät mih zu Jhrem Marschall ernannt haben, if mir eine hohe Ehre geworden, es sind mir aber auch bedeutende Verpflichtungen überkom- men. Sie bestehen darin, über die Formen, in denen sih unsere Be-= rathungen bewegen werden, zu wachen. Diese Formen liegen uns in der Geschäftsordnung vor. Einige Stimmen haben zwar auf Verän= derungen in derselben angetragen, so lange diese aber uicht eingetre= ten sind, muß die bestehende zur Norm dienen; ih werde mir also erlauben, mit allen Kräften, die ih: habe, die Aufrechthaltung dersel- ben zu bewirfen.

Je zahlreicher eine Versammlung, je wichtiger ihre Bedeutung ist, desto nothwendiger is es, daß ihre Verhandlungen mit Lebendig- feit und Würde vorschreiten, und daß die wahren Meinungen der Mehrheit überall mit Klarheit hervortreten. Dies zu vermitteln, ist die {öne Aufgabe, welche mix vorliegt, ih würde aber dazu unver= mögend sein, wenn Sie mir Jhren Beistand versagen, wenn Sie mir niht Jhr Vertrauen gewähren wollen. Um dasselbe zu erlangen, wende ih mich zunächst an Sie, hochverehrte Mitstände der Mark Braudenburg und des Markgrafthums Niederlausiß, deren Marschall zu sein ih auf fünf Landtagen die Ehre, ih muß hinzuseßen: die Freude gehabt habe, Legen Sie für mich Zeugniß ab. Wenn Sie mit unseren ‘Freunden aus den entfernteren Provinzen vertraulich zu- sammentreten, so sagen Sie ihnen, was an mir is. Sagen Sie ih= nen, daß Sie mich bei der Leitung Jhrer Verhandlungen stets offen und aufrichtig, gerecht und unparteiisch gefunden haben. Auf diese Eigenschaften mache ih Anspruch. Es is die Ausstattung, mit der ih vor Sie hintrete,

4 Was meine sonstige Befähigung betrifst, so erkenne ich sie selbst s mangelhaft genug an und muß aus ihre Nachsicht rehuenz 2 rene außerdem auf die Begeisterung, welche mich erfüllt, wenn i so vor mir eine Auswahl der erleuchtetsten Männer der preußischen Monarchie zu den edel 1 vereinigt sehe, Dieser er- Bn Y en Zwecke1 g ; er er: hebende An lick wird meiñte Kräfte verdoppeln und wird es mir mit Gottes Hülfe möglich machen, Jhnen \o nüßlich zu sein, als es mein rvedlicher und fester Wille i, (Die Versammlung erhebt sich.) Ih banke Jhnen für dies Zeichen keimendeu Vertrauens. Heute habeu wir nun noch einige Formalitäten zu ordnen (Vor-

lesung der Propositionen und Ernennung der Mitglieder, welche die=- selben in den Abtheilungen zu berathen haben). :

Jett erinnere ich nur noch, daß fir etwaige Petitionsanträge eine 14 tägige Frist gegeben is, welhe am 25. April, als dem Prâ klusivtermin, abläuft, daher bitte ih, sobald als möglich die desfallsi- gen Anträge mir zugehen zu lassen, damit die Abtheilungen zur Vorberathung ernannt werden können.

Es is schon eines Petitions-Antrags erwähnt worden, betreffend die Geschäftsordnung. Wenn ein solcher- Antrag von dieser Ver= sammlung ausgehen sollte, so bitte ih, hn mir zukommen zu lassen, damit ih aus dieser die Abtheilung zur Begutachtung desselben er nennen könne.

Weiter i} nichts zu verhandeln, und ih behalte mir vor, Sie zur nächsten Sitzung einladen zu lassen,

Bert Griaqung.

Ju dem in der Beilage unseres gestrigen Blattes gegebenen Verzeichniß der Mitglieder des Vereinigten Landtags is unter Nr. 57 des Herrenstandes der Graf von Jbeupliß fälschlich als Vertreter des Fürsten zu Sayn=-Wittgenstein-Wittgen stein genannt worden; er vertritt aber den unter Nr. 56 genannten Fürsten zu Sayn=Wittgenstein-Berleburg.

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Denkt(chrift über die Verwaltung des Stgats-Schabes für die Zeit von 1840 bis 1846,

Bei Regulirung und definitiver Feststellung des gesammten Staats-Haushalts wurde durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 17. Januar 1820 bestimmt, daß Ersparnisse, welche im Laufe der Administration ermittelt werden, so wie auch, nach vorheriger Deckung der Rest- Ausgaben, die Rest -Einnahmen bis Ende 1819 nebst allen dem Staate zugehörenden Beständen der Haupt « Kassen in baaren Geldern oder Effekten, ferner die für den Stagts-Haushalt entbehr= lichen Mehr-Einnahmen bei der laufenden Verwaltung gesammelt und mit noch anderen zufälligen Einnahmen zur Bildung eines Stagts- Schatzes abgeliefert werden sollen.

Zu diesen zufälligen Einnahmen gehören nach der weiteren Al- lerhöchsten Bestimmung vom 17. Juni 1826 (Geses-Samml. S. 57) der Erlós aus der Veräußerung oder Erbverpachtung solcher Besizun=« gen und Anlagen des Staats, die nicht unter den Domainen be= griffen, der Domainen - Verwaltung nicht beigelegt und mit ihren Nubungen dem Tilgungs - unn Verzinsungs - „Fonds der Staats=- \chulden nicht überwiesen sind, z. B. Hütten-, Hammer-, Gruben- und Salzwerke, gewerbliche Anlagen, Gebäude aller Art, die nmchk zu den Wohn- und Wirthschaftsgebäuden auf den Domainen zu zah len sind, als Militairgebäude, Gebäude der Steuer Verwaltung, Kol= legienhäuser u. \. w., insofern der Erlös aus dem Verkaufe nicht den Verwaltungs-Behörden behufs anderer an die Stelle der veräußerten tretenden Einrichtungen verbleiben muß, serner der Entgelt aus Ablösungen von Prästationen, die zu den obengenannten, ncht unter den Domainen begriffenen Staatsgütern, oder aus emem anderen als dem domauial-grundherrlichen Rechtstitel gegen den S taat zu leisten sind, z. B. die Verbindlichkeit, eine Fabrik-Austalt fortdauernd zu er halten, und dergleichen mehr, endlich die zurückzuzahlenden Dar= lehne und Vorschüsse, welche aus dem CExtraordinarimm der (Heneral Staatskasse an Kommunen oder Privatpersonen gegeben sind.

Die aus folchen zufälligen Einnahmen aufgekommenen Gelder sind seitdem auf das sorgfältigste gesammelt und in den Stagts- Schatz niedergelegt worden,

Die vornehmlihste Bestimmung des Staats-=Schabes is, wie sie es auch unter den vorangegangenen Regierungen stets war: die Streitfähigkeit der preußischen Monarchie gegen Angriffe von außen, ihre politische Macht inmitten von Staaten, die ihr an Größe und Bevölkerung weit überlegen sind, zu erhöhen und die Mittel stets zur Hand zu haben, um mit ihren Heeren wo möglich überall zuerst auf dem Kampfplaß sein zu können; ohne in einem solchen Augen- glicke das Volk sogleih mit der vollen erdrückenden Last beschweren zu müssen, welche sonst mit einer Kriegs-Bereitung verbunden sein würde. Der Weisheit und Vorsorge der preußischen Regenten, einen solchen Kriegs-Schaß, soviel die Zeitverhältnisse es nur immer ge- statten wollten, in Bereitschaft zu haben, zu erhalten und zu mehren, verdanken wir zum großen Theil die glorreiche Geschichte unseres Ba= terlandes und seine heutige Größe mit, wenn in dieser Geschichte auch zu unserem unvergänglichen Stolz sich Momente verherrlicht haben, wo die höchste Begeisterung des Volks Alles, was an mate teriellen Mitteln gebrach, erseßte und so weit überbot, wie der Geist höher is als Gold und Silber. Stimmungen, wie die des Jahres 1813, stehen aber in der Völkergeschichte nicht wie gewöhnliche Ér= scheinungen daz auch die unsrige war um theuren Preis erfauft. Und möchten wir auch stündlich anf die Erneuerungen desselben Gei= stesaufshwunges mit Zuversicht bauen , immerhin bleibt es für die preußische Monarchie ein unerläßliches Gebot und für seine Herr= scher eine väterliche Pflicht, die Tage des Friedens zu nuben, um auf die des Krieges voraus bedacht zu sein und die geordnete Finanz= Verwaltung des “Landes zu einem Pfeiler mehr für die politische Größe und Kraft des Vaterlandes durch Erlangung und Erhaltung eines Kriegs-Schabes zu machen. S

Von dieser großen Pflicht is Se. Majestät der Kömg vom Tage seiner Thronbesteigung eben so tief und ernst wie seine glorrei= chen Vorfahren durchdrungen gewesen. Allerhöchstderselbe hat bei seinem Regierungs - Antritt den Staatsschaß in einem Zustande vor= gefunden, den er nah langen Jahren der Erschöpfung nach den außeror= dentlichsten Anstrengungen der Nation und nach den beinahe einer voll= ständigen Rüstnng gleichkommenden Ausgaben für Kriegs-Vorbereitungen in den Jahren 1830 und 1831 nur durch die weiseste Ockonomie und ungusgeseßte Vorsorge Sr, Majestät des hochseligen Königs wieder zu erlangen vermochte, und seit dem Regierungs-Antritt des jeß!gelt Königs Majestät is derselbe, wie die nachstehenden Nachwei|e ergeb:n, um mehr als 74 Millionen gemehrt worden. Es ist Grundjaß und Vorschrift bei der Verwaltung des Staatsschaßes,, daß seine Bestände wie es seine Bestimmung fordert, stets baar n gemünztem Gelde vorhanden sein sollen. Eine Ausnahme hiervon machen nur zwei Summen, von 1,673,775 Rthlr. und von 1,972,875 Rthlr., welche auf speziellen Allerhöchsten Befed, in Staats - Schuldscheinen von der General - Staats - Kasse abgeliefert und vom Staatsshaß an= genommen werden mußten, weil die Verhältnisse des Geldmarkts ihren Ankauf nöthig gemacht hatten. Vie lebte dieser Suumen ist im Jahre 1845 eingezahlt worden, die erstere hon unter der Regierung des hochseligen Königs Majestät. Die Zinsen von beiden fließen wieder zum Staatsschab.

Ein zweiter Grundsaß - bei der Verwaltung des Staatsschaßes ist der, daß aus demselben keine Ausgabe irgend einer Art anders als für den oben bezeichneten Zweck der Kriegsrüstung geleistet wer= den darf. Wenn daher aus leicht begreiflihen politischen Rüdfsichten derjenige Bestand des Staatsschaßes, welchen des jegt regierenden Königs Majestät bei Allerhöchstihrer Thronbesteigung vorfanden, als zur Uebersicht des Haushalts Sr, Majestät ohnedies nicht mehr

gehörend hier Allerhöchstem Befehl zufolge, sich niht mit ver- zeichnet findet, so findet dagegen um so mehr die amtliche Erklärung hier ihren Plaß, daß während der ganzen Regierungszeit Sr. Ma- jestät sowohl jener vorgefundene Bestand, als auch: die seitdem hinzu= gekommenen Summen, mit alleiniger Ausnahme der weiter unten er- wähnten Summe von 20,439 Rthlr., ganz unversehrt geblieben und unvermindert in dem Staatsschaße baar und in den vorgenannten Staatspapieren vorhanden sind.

Die seit 1. Juli 1840 bis leßten Dezember 1846 zum Staagts= haß hinzugeklommenen Summen sind aus nachstehenden Quellen ge= flossen :

1) Ucberschüsse der Finanz-Ver= waltung

2) aus den Beständen aufgelöster und noch bestehender Kassen und Fonds

3) an eingezogenen Aftiv-Kapi talien

4) an Zinsen

5) für verfaufte Staats-Grund

stücke, welche nicht zu den Do

mainen gehören .

aus der Ablösung von Prästa-

tionen

an verschiedenen kleinen Ein=

nahmen

6,423,332 Gthlr. Sgr. Pf.

75,6013 26 40.025 1 404,893 3

O ALT 3

L » Ga

0E » AL 9 7,045,400 Rthlr. 18 Sgr.

Davon ist nur eine von. 20,439 wieder verausgabt worden, welche bei den Fonds behufs der Abrechnung. mit fremden Staaten wegen der Ansprüche für Truppen-Verpflegung im Bestande verblieben, und im Jahre 1824 zum Staatsschaßz abgeliefert war, nächstdem aber reflamirt wurde und im Jahre 1846 erstattet werden mußte. * Es beträgt mithin die reine Vermehrung des Staats shabes in der Zeit vom 1. Juli 1840 bis leßten Dezember 1846 7,624,961 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf. Berlin, den 6. April 1847 i i

von Die, Went cmrift : über die Verwaltung der bei der Rendantur des Staats-

shabes vorhandenen Nebenfonds für die Zeit von 1840 bis 1846.

Bei der Rendantur des Staatsschaßes werden, ganz abgesondert vom Staatsschaße, noch folgende Fonds verwaltet :

l, Der Hülfs-Fonds zur Realisation von Kassen-An- weisungen.

Bei der Schatz - Verwaltung befand sih bis zum Jahre 1828 eine Summe von 6 Millionen Thalern in Staatsschuldscheinen, welche zur Deckung der noch rückständigen Anforderungen an den Staat be- stimmt war und zu diesem Behufe hätte gegen baar Geld umgeseßt oder zum Tages-Course in Zahlung gegeben werden müssen.

Da zu jener Zeit eine Vermehrung der bis dahin nur 11,242,347 Rthlr. betragenden Kassen - Anweisungen vom Handelsstande wieder holentlih und dringend nachgesucht worden war und auh, nach dem diesfälligen Berichte des Finanz - Ministers, die Summe der Kassen Anweisungen bei dem damaligen Umfange des Verklehrs für die Be dürfnisse des Publikums und zur Berichtigung des geseblichen Theils der Abgaben in Kassen Anweisungen nicht mehr ausreichend war, so beschlossen des hochseligen Königs Majestät, die heantragte Vermeh rung dieses Circulationsmittels gegen Einziehung verzinslicher Staats- papiere nachzugeben und bestimmten mittelst Allerhöchster Kabinets Ordre vom 22, April 1827 (Ges. S. S, 33), daß 6 Millionen Thaler Staatspapiere bei der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden deponirt, außer Cours geseßt und dafür eine gleihe Summe in Kassen-Anweisungen ausgefertigt werden solle. Die Haupt = Verwal tung der Staatsschulden wurde angewiesen, die bei ihr deponirten und außer Cours geseßten Staatspapiere uur gegen Zurücklieferung einer gleichen Summe in Kassen-Anweisungen und nach erfolgter Vernich= tung derselben wieder in Cours zu seßen und zurückzuliefern. Die zu dieser Deposition benußten Staatspapiere waren jene obeuerwähn ten der Schaß - Verwaltung gehörigen 6 Millionen Thaler Staats Schuldscheine.

Die Zinsen von diesem Kapitale werden nicht zum Staatsschaße eingezogen, vielmehr erhielten solche zunächst die Bestimmung, einen von allen übrigen Kassen und Fonds abgesonderten baaren Reserve Fonds für die Realisation der Kassen-Anweisungen zu bilden.

Nachdem dieser Reserve-Fonds bis zu einer Summe von 4 Mil lionen Thalern angewachsen war, welche zu dem angegebenen Behufe als vollständig genügend erscheint und neben den gewöhnlichen Rea= lisationsuitteln vollkommen dafür Gewähr leistet, daß die Realisation der Kassen-Anweisungen auch in Fällen eines außerordentlich starken Be: gehrs feinen Augenblick unterbrochen werden darf, hat jene Zinsen- Einnahme die Bestimmung erhalten, daß daraus Wohlthätigkeitszwecke befördert, z. B, Kranken - Anstalten und milde Stistungen gegründet oder unterstüßt werden sollen u. #. w., wozu die in dem laufenden Finanz-Etat ausgeseßten Fonds überall nicht ausreihen. Die Kosten der Errichtung eines Normal - Krankenhauses in Berlin für 350 Kranke sind zum großen Theil aus diesem ¿Fonds bereits bestritten worden, und die Kosten der Ausstattung oder Unterhaltung dieser wohl- thätigen Anstalt werden theilweise gleichfalls daraus bestritten werden.

Die Resultate der Verwaltung des Fonds sind folgende :

Es wurden an Staatsschuldscheinen deponirt:

a) 4,000,000 Rthlr., von denen die Zinsen seit 4, Januar 1828, b) 2,000,000 » » » » » » 4 Juli 1828 ein- gingen. 28 Zinsen-Cinnahme betru mithin : . Januar 1828. 3 von 4,000,000 pro aao” è 4 pCt..….. von 2,000,000 pro Jui B 1. Januar 1829.

Rthlr. 160,000

40,000

200,000 von 6,000,000 1. Januar 1829. i _200, O Vom 1 Pr° Januar 1673- 14 Jahre à 4 pCt. 3,360,000

anuar 1843 ab wurden die Zins Staatsschuldscheine von 4 yCt. auf 36 U as

gesebt. Es gingen dabei an Konvertirungs-Prämie

à 2 pCt. ein. D 120,000 und weitere Zinsen pro 1842, 4 Jahre 35 pCt... 840,000 überhaupt, ,,,, 4,520,000

L 0 da s C

485 Davon sind

1) als Hülfs - Fonds behufs der Realisa= tion von Kassen= Anweisungen abgeson dert vorhanden, wie vorher angegeben 4,000,000

2) zu mildthätigen Zwecken verwendet... 220,344

3) im Bestaude zu gleihem Behuf vor handen

Rthlr, Sgr.

299,655 sind 4,520,000 -

Nachrichtlich is hier zu erwähnen, daß seit dem Abschluß pro 1846 aus dem Bestande der 4,000,000 Rthlr. auf Allerhöchsten Be fehl Eine Million Thaler zum Ankauf von Getraide-Vorräthen vor \hußweise verwendet worden is, um der, Gefahr einer wachsenden Theurung vor der nächsten Aerndte zu begegnen, Dieser Vorschuß wird nah dem Wieder-Verkauf der gedachten Vorräthe zurückerstattet werden,

Il, Der Landwehr-Pferdegelder-Vergütigungs

Fonds,

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 30, Mai 1820 an den Minister des Junern hatten des hochseligen Königs Majestät be stimmt, daß die Vergütigungs-Gelder für die an die Linien-Kavallerie abgelieferten Pferde der demobil gemachten Landwehr dem Schab Ministerium zur abgesonderten Verwaltung überwiesen werden follten, um diese Gelder dereinst bei einer künftigen anderweiten Mobil machung der Armee, nebst den aufgekommenen Zinsen, den betheiligten Provinzen und Kreisen pro rata ihrer Antheile zu Gute zu rechnen.

Zu dem Ende sollten für die bei diesem Fouds auf kommenden baaren Gelder Staats - Schuldscheine angekauft und die Zinsen da vou immer wieder zum Ankaufe von Stagts - Schuldscheinen verwen det werden, so daß der Fonts sich tur Zins von Zins vermehre, und zwar für sede der betheiligten Provinzen nach Maßgabe ihres Antheils besonders, zu welchem Behufe für jede derselben ein eigenes Conto angelegt wurde.

Diese Antheile betrugen, bei deren Ueberweisung an die Zcdab- verwaltung,

l. für den Regierungsbezirk Köslin 1:30 Rthlr. Sgr. B Königsberg . 3,770 Liegntß . 815

: 00,1 12

zusammen 71,187 Rthlr. Sqr.

Durch günstige Konjukturen für den Ankauf von Staats-Schuld- scheinen, so wie durch jedesmal prompte Kapitalisirung der eingegan- genen Zinsen hat sich der Fonds in dem Maße vermehrt, daß am l, Januar 1847 in Staats-Schuldscheinen vorhanden waren :

1. für den Regierungs=Bezirk Köslin 525 Rthlr. Königsberg 16,960 » Liegniß 3,700 »

für die Nhetn= Provinz 6,018 303,200 »

zusainmen..….. 324,425 Rthlr. wonach mithin der Fonds in den 26 Jahren seiner fosteufreien Ver waltung beinahe bis auf das Fünffache seines ursprünglichen Betrages angewachsen ift.

Die Verwaltung des Fonds wird in gleicher Art fortgeseßt, doch kann dessen Vermehrung in so günstiger Progression, wie bisher, fernerhin nicht mehr vorschreiten, weil in Folge der inzwischen erfolgten Reduction der Zin sen der Staats-Schuldscheine von 4 pCt. auf 3; pCt, weniger Zinsen ein gehen und in Beziehung auf den Antheil der Rhein Provinz des Königs Majestät auf die diesfällige Petition der Provinzial-Stände der Rhein-Provinz, mittelst Landtags-Abschiedes vom 7. November 1841, genehmigt haben, daß von den aus jenem Kapitals Antheile aufkommenden Zinsen die Summe von"6000 Rthly, jährlich als eine Beihülfe zu den Kosten für die behufs der sährlihen Landwehr Uebungen zu stellenden Pferde verwendet werden könne und nur der dann noch verbleibende Üeberrest jener Zinsen nach wie vor zur Ver größerung des Stamm- Kapitals bestimmt bleiben solle.

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die Rheinprovinz

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I, Der aus den früher in den Jahren 1835 bis 1843 abgelieferten extraordinairen Post-Ueberschüssen ge bildete, nächstdem definitiv geschlossene Veposital Fonds,

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 25, Januar 1835 be stimmten des hochseligen Königs Majestät, daß diejenigen zufälli- gen Mehr-= Einnahmen der Postverwaltung, welche über die etats mäßig aufzubringende Summe hinaus eingehen möchten, nachdem vou diesen außeretatsmäßigen Einnahmen noch die Summe vou 200,000 Rthlrx. gleichfalls zum kurrenten Staatshaushalt abgeliefert sein würde, zu einem besonderen Fonds gesammelt, bei der Rendantur des Staats \haßes verwaltet und durch zinsbare Belegung bei der Bank möglichst vermehrt werden sollten. Diesem Fonds wärd die Bestimmung ge geben, daraus Zahlungen für solche Gegenstände aus dem (Gebiete der Kunst und Wissenschaft, wie auch zu außerordentlichen kirchlichen Zwecken, zu leisten, auf welche nicht im voraus gerechnet sei, und wozu die in dem furrenten Staatshaushalt ausgeseßten Fonds nicht zureichend sein wirden.

Der Fonds hatte ult. April 1840 außer einem fl die Errichtung der Reiterstatue König Frie drich's Ul, bereits angewiesenen Deposital-Fonds von 200,000 Rthlr. einen Bestand von. .…...... dazu traten an ferneren Post-Mehr-Ueberschüssen

Rthr. Sgr. Pf. 158,495 26 8 35415 4 8

4 Led » 42008 24 6

Rthlr. Sgr. Pf.

307,105 7 4

Summa Hiermit hörte nah Allerhöchstem Befehl die wei tere Ablieferung solcher Mehr-Einnahmen gänz lih auf. An Zinsen durch Belegung der noch nicht abgehobenen und im Bestande verbliebenen Gelder gingen noch ein 21,632

564,965

zusammen araus sind gezahlt uud angewiesen : 4) r MNuitiwede 0e 365,266 Rthlr. b) für wissenschaftliche Gegen-= And le Cred ate c) zu firhlichen Zwecken ein- \hließlich des unten bemerf- ten Depositums sub 2.

O 61,899 ”»

136,881 - »

—— n

: 564,046 Bleibt ein Rest von... I 44

Der Fonds is} mithin, da derselbe seit dem Jahre 1843 keine Einnahmeguellen weiter hat, gänzlich geschlossen, und es bestehen von den darauf angewiesenen, aber noch nicht definitiv verausgabten Gel- dern nur noch die beiden Deposita :

1) Das vorerwähnte Depositum zur Bestreitung der Kosten der in der Ausführung begriffenen Reiterstatue Königs Friedrichs des Zweiten. _Rthlr. Sgr. Pf.

Für diesen Zweck waren ursprünglich bestimmt. Davon sind inzwischen bereits gezählt, und blisht mithin Ref... ¿cet 100,796 19 P

Z| | (bereits erwähnte) Feuerébru! 200,009 |

94,208 11-3 | abgehalten hat,

außerdem sind an Zinsen aus der stets sorgfälti= gen Belegung der disponiblen Gelder aufgekommen und zu diesem Depositum geschlagen worden, um davon und mit dem oben nachgewiesenen Bestande von 949 Rthlr. 13 Sgr. Z]Pf. die Mehrkosten zu decken, welhe, wegen des vergrößerten Plans, nach welchem das Kunstwerk ausgeführt wird, gegen den ursprünglichen Anschlag entstehen werden. i |

2) Ein Depositum zur Dotation des Bisthumes Jerusalem,

Nach dem mit der Krone England getroffenen Uebereinfommen is der zur Dotation für das Bisthum zu Jerusalem auf Preußen fallende Antheil in zinstragenden Papieren, nämlich :

in 85,000 Rthlr, märkischen Pfandbriefen und

35,000 Rthlr. in Staats-Schuldscheinen angelegt worden. Die Zinsen sind dazu bestimmt, den von Preußen zu gewährenden Antheil zur Sustentation] des Bischofs von Jerusa= lem zu decken, bis das Dotations - Kapital event. in Ländereien ana gelegt sein wird. Il. Der Dispositions-Fonds Sr. Majestät des Königs

bei der Rendantur des Staatsschabes.

Seit dem Jahre 1824 wurden von des hohseligen Königs Ma= jestät aus disponiblen Mitteln nach und nach 875,275 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. mit Einschluß von 622,300 Rthlr. in Staats - Schuldscheinen der Rendantur des Staatsschaßzes zur besonderen Verwaltung mit der Bestimmung überwiesen, daß daraus theils Gutsbesißern, welche in Folge der Kriegs-Ereiguisse in ihren Vermögens-Verhältnissen zuz rickgefommen waren, theils besonders ausgezeichneten verdienst- vollen Offizieren in der Armee, theils anderen Grundbesißern, welche in Folge außerordentlicher Unglücksfälle : Brand, Ueberschwemmung 2c. unverschuldet in ähnliche hülfsbedürftige Lage gekommen waren, theils quch Wittwen und Waisen im Felde gebliebener oder in Folge threr Wunden nächstdem gestorbeuer Krieger, entweder dur Darlehne zum Theil zinsfrei, zum Theil gegen ganz geringe Zinsen und mäßige Erstattungs-Raten, auch unter Umständen durch Gnadengeschenke un= terstüzt uud, wo möglich, vor dem Ruin bewahrt werden sollten.

Da des Königs Majestät sich die Disposition über diesen Fonds für jeden einzelnen Fall vorbehalten hatten, so wurde derselbe Dis= positions-Fonds Sr, Majestät des Königs benannt,

Die daraus gewährten Darlehne sind theils gegen hypotheka- rische Eintragung, welche bei den vorher angegebenen Verhältnissen eine völlig genügende Sicherheit niht gewähren konnte, theils gegen einfache Schuldverschreibungen auf persönlihes Vertrauen bewilligt und die durch Zins-Zahlungen und Kapitals Erstattungen eingehenden Gelder wiederum zu gleihen Zwecen verwendet worden, :

Das Vermögen des Fonds bestand am 1. J uli 1840 in aus=- stehenden Forderungen, mit Einschluß von 7805 Rthlr, 2 Sgr. Zinsresten und einem Bestande vou 48,075 Rthlr. in Staats= Schulboscheinen, zusammen in Rthlr, Sgr. Pf.

807,463 11 11 darauf sino wieder eingegangen, demnächst aber als neue Darlehne und Vorschüsse wiederum bewilligt worden vom 1, Juli 1840 bis ult. Dezember 1846 255,026 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf, wodurch der Vermögens - Zustand des Fonds nicht geändert wird.

An Zinsen, - welche mithin eine Vermehrung

des Fonds bilden, sind eingegangen

Rihlr. Sax. S1 Vf.

und an Mehr verbliebenen Zinsresten treten hinzu 83,0.) 890/513 dagegen hat s{ch die Vermögens Substanz des Fonds in demselben Zeitraume vermindert : 1) an definitiv gezahlten Gnadengeschenken, Un terstiungen u, Pensionen um Rtl, Sgr. Pf. 107,604 18 2) an inexigiblen und aus gefallenen Forderungen L zusammen um... 252,886 10 4

Es stellt sich mithin das vorhandene Vermö gen des Fonds am Schlusse der Rechnung pro 1846 auf die Summe von E 07.077 welche mit Einschluß von 38,825 Rthlr, Staats Schuldscheinen lediglich in ausstehenden Darleh nen und Vorschüsseu von der oben angegebenen Art besteht. Neue Unterstüibungen daraus kön nen mithin nur nah Maßgabe der wieder einge henden Gelder gewährt werden.

Am 1. Juli 1840 hatte das Vermögen des Fonds, wie vorher angegeben, betragen. ........-

Es hat sich der Fonds daher durch die vor stehend näher angegebenen Leistungen in den sieben Jahren 1840 bis ull. 1846 vermindert um

Berlin, den 6, April 1847.

807 465 4 11

ret

169,836 6 6

von Thile.

Uichtamtlicher Theil.

Its Berlin, 14. April, Se. Majestät ber König haben Aller- gnädigst geruht : Dem Professor der Rechte, De. Perthes in Bonn, die Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes bes Herzoglich sachsen- ernestinischen Haus-Ordens; \o wie dem Rentmeister Adam zu Koelmchen, Kreis Freistadt, die Anlegung der ihm verliehenen Chren=- Medaille des fürstlich hohenzollernshen Haus-Ordens zu gestatten.

Provinz Schlesien. Am §. März ist der größte und beste Theil der Stadt Rautten dur eine Feuerbrunst zerstêrt worn; 91 Wohnhäuser, 23 Scheunen, 75 Stall- und Hintergebäude E ein Raub der Flammen, und wenigstens 150 Famien sind 09

dachlos. Deutsche Bundesstaaten, “s / e H o. Zta. enthält Königreih Hannover. Die Hann. tg. |

ade eile qus Bockenem vom 11. April über die h b “róbrunst: „Das Es von Bodckenem ist 5 Rol hacei - Bon 330 Wohnhäusern stehen nur noch über alle Beschreibung groß. Von X d 30 bis 40 der kleinsten ; zwei Kirchen, die Schulen, das Rathhaus, das Pfarrhaus, kurz, alle öffentlichen Gebäude sind ein Raub. der E e ben, Dis‘ Féner hat mit einer o erstaunlichen Sénelligkeit um sich gegriffen, dap es an mehreren Stellen zugleih gebrannt und die Gluth die Menschen vom Bergen ihrer en Fast nichts haben -sie gerettet; auch viel Vieh ist