1847 / 130 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Antrag des Abgeordneten Grafen von Merveldt auf Ertaß einer Feld = und Flur - Polizei - Ord- ¿Ant 4. iss S

Añtràg bes Abgeordneten Grafen von Merveldt auf Erlaß einer allgemeinen Wege- Ordnung . b.

Antrag des Abgeordneten von Vincke, die Ueber- sicht von den Resultaten der Finanz-Verwaltung pro 1840—46 und den Etat pro 1847 be-_ treffend . j

Antrag desselben, die Kosten für Prachtbaue in Ber- lin und für Schiffbarmachung des Landwehr- _ rabens betreffend... +--

Änfrag des Abgeordneten Freiherrn von Lands- berg-Steinfurt auf Erhöhung der Zulage für auf dem Marsche oder bei Manövern befind- lichen Truppen der Armee 0 i

Antrag des Abgeordneten Hen auf stärkere Ver-

tretung der Landgemeinden auf den Kreistagen 4.

Antrag des Abgeordneten Röseler und noch vier

2 anderer Abgeordneten auf Herabseßung der Ta- _

8,

backsteuer Antrag des Abgeordneten R öseler und nohch acht

anderer Abgeordneten wegen Ablösung der Jagd- G

G E rom upaseo ses E x

Antrag des Abgeordneten M ohr auf Einrichtung der zum Abbruch bestimmten hiesigen Domkirche zum Palast der Reichsstände

Antrag des Abgeordneten Gries auf Erlaß eines allgemeinen Forstschuß - und Strafgeseßes bei E e Sb eda net ebe s dog

“Antrag des Abgeordneten von Beckerath auf Ab-

: wendung der nachtheiligen Folgen, welche aus dem holländish-belgischen Handels-Vertrag vom 29, Juli 1846 für das Juland entstanden sind 6.

Antrag des Abgeordneten von Beckerath wegen Aufhebung der Sonderung in Theile

Antrag des Abgeordneten von Wüllenweber, daß bei den Regierungs=-Kollegien ein Mitglied ins- besondere für Wahrnehmung der landwirth- schaftlichen Juteressen bestellt werde... 8,0,

Antrag des Abgeordneten Anwandter auf Verbesse- rung der Volksschule und der in ihr wirkenden A. ee ebo

Antrag des Abgeordneten Kunckel auf Abänderung des Geseßes, betreffend die Zulässigkeit des Rechtôweges in Beziehung auf polizeiliche Ver- fügitiigen? vom 14, Mai 1842... eb 5.

Antrag des Abgeordneten Becker wegen Beschrän- fung des Diebstahls guf Felder, Gärten, Hol- zungen 2c. 8,

Antrag des Abgeordueten Rasch auf gleichförmige Regulirung der Grundsteuer-Verhältnisse in allen Provinzen der Monarchie F

Antrag des Abgeordueten von Vinccke wegen Aus- dehnung des rheinisch-westfälischen Grundsteuer- Katasters auf die östlichen Provinzen der Mo- narchie “. :

Antrag desselben auf Abänderung einiger Bestimmun- gen der Gewerbe-Ordnung ._

Antrag des Abgeordneten Meyer aus Spradow we=- gen Erweiterung der Befugniß zur Aufnahme von Testamenten durch die Dorfgerichte und ein- gerichteten Gemeinde-Vorsteher

Antrag des Abgeordneten Schmidt aus Westfalen wegen Oeffentlichkeit der Provinzial - Landtags- Verhandlungen

Antrag des Abgeordneten Flemming auf Mitthei- lung einer Uebersicht der Fonds und des Staats= Vermögens, welches die Seehandlung ver- :

Antrag des Abgeordneten Flemming, auf Erweite= rung der ständischen Rechte j Antrag des Abgeordneten Mind erjah n, wegen Ver= besserung der Lage der Handwerker und Mittel=- flassen ¿ ili Antrag des Abgeordneten Linau, wegen Wieder- erhebung der zeitweise erlassenen Mahlsteuer und anderweitiger Verwendung des Ertrages .….... 6 Antrag des Abgeordneten Krause aus Schlesien, den Klassensteuer-Erlaß der vorleßten Steuerstufe be- treffend zes T Antrag des Abgeordneten Becker, wegen Abstellung einiger Mängel in der Rechtspflege 9 Antrag des Abgeordneten Kuß wegen Aufhebung der Ordre vom 30, Mai 1840, den Siß der land- räthlichen Kreis-Büreaus betreffend ........... 8 Antrag des Abgeordneten Dol und noch zweier Abgeordneten der Landgemeinden auf Aufhebung der Schußgelder oder Juristictions-Zinsen i Antrag der Abgeordneten Dol und Müller auf Gofliches der Stollgebühren der evangelischen Grie s ers a D avi as E S Antrag derselben auf Wiederherstellung des Salzprei- ses und Verwendung des Mehrbetrages zur Ar- men-Unterstüßung s A Antrag derselben wegen Aufhebung des Klingelbeutels in den evangelischen Kirchen der ganzen Mo- narchie .…..., Antrag derselben auf Veröffentlichun

6

X 04

g der Landtags-

.

-

.

S

Verhandlungen durch die berliner Zeitungen . 4. Antrag des Abgeordneten Hüffer auf eine richtigere 4

ständische Vertretung .................. Antrag des Abgeordneten des allgemeinen Nothstandes.............

Antrag desselben auf Regulirung der Grundsteuer in

den östlichen Provinzen der Monarchie Antrag des Abgeordneten von Bo ckum=Dolffs auf Herkeiführnng größerer Gleihmäßigkeit in der Ableistung der allgemeinen Dienstpflicht died 4 ea des Abgeordneten Uthemanu um bessere Sans der Königlihen Domainen und Forsten S6, ues e: miri arbe A ¡n8 Antrag desselben um Ausdehnung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 16. Januar 1842 in Be- treff der Verleihung einer Dienstauszeichnung für die bis zum Herbst 1842 aus dem Dienst ge- schiedenen Wehrmänner.................. e... Antrag des Grafen Skorzewski wegen des unrih- tigen rersagrene der administrativen Behörde des czarnifguer Kreises, welche die Allerhöchste

Waechter auf Abhülfe 6

.

(e

8.

.

.

. 8, Abtheilung

»

Autrag desselben wegen einer Stempel - Abgabe von

680

Kabinets-Ordre vöm 16. November v. J. miß= braucht E iecien oed R 6. Abtheilung

Autrag desselben um Veränderung des Geseßes vom 47, U aae peereeeossses . D »

Antrag des Abgeordneten Müller aus Wesel we- gen Frieda des Brief-Geld- Paket Por= to’s und Reduktion des Gewichts der postzwangs= pflichtigen Pakete von 50 resp. 40 auf 10 Pfd. 6.

Antrag des Abgeordneten Milde um Begnadigung derjenigen politischen Verbreher, welche durch Rede oder Schrift gefehlt haben e

Antrag des Abgeordneten Germershausen wegen Abänderung der bestehenden Rayon-Gesebe 8.

Antrag des Abgeordneten M ilde auf Einführung des Rheinischen Rechts und Verfahrens und der Rheinischen Justiz-Organisation in der gesamm- t M ao 6 e er oco égp ooooo se

Antrag des Abgeordneten Graf Skorzews ki wegen Deportation der Verbrecher

D:

den bei Feuer= und anderen Versicherungs - Ge-= sellschaften assekurirten Summen zur Beförde-= rung allgemeiner Zwecke .- 0, Antrag des Abgeordneten Schulz wegen zweckmä- ßigerer Benußung der Staats - Domainen Antrag des Abgeordneten Sperling wegen der Hülfsarbeiter bei den hohen und höchsten Lan=- des-Justiz-Kollegien _ i Antrag des Abgeordneten Rieboldt auf schleunige Emanation 1) der Deih-Orduungen, 2) der Strom- und Usfer-Polizei, 3) des Feldpolizei=Besebes................ 8. Antrag des Abgeordneten Dansmann wegen Er- haltung des Bauernstandes ] Antrag des Abgeordneten Graf Helldorff, daß Ge- neral - Bevollmächtigte für befugt zu erachten, auh Prozesse für ihre Machtgeber ohne Be- \hränkung auf geographishe Gränzen führen l zu dürfen j Antrag desselben auf Ausgleichung der Grundsteuer durch alle Provinzen der Monarchie Antrag der Abgeordneten Kunckel auf Abänderung des Geseßes vom 29, März 1844, das gericht - liche und das Disziplinar-Strafverfahren gegen Beamte betreffend eth c pie O Antrag der Abgeordneten Sperling, Heinri h und Dulk wegen Einführung der absoluten Stimmenmehrheit für die Gültigkeit der verei- nigten Landtags-Beschlüsse jeglicher Art 4, Antrag derselben wegen Erleichterung der Wahl von Stadtverordneten zu Laudtags-Mitgliedern 4. Antrag derselben wegen Heranziehung der Militair= Personen zu den allgemeinen Kommunal-Abga- ben und Lasten G 8. Antrag des Abgeordneten Naumann, betreffend die

E

mit Nein geantwortet. e funden, daß sehr Viele ein deutlihes Ja ausgesprochen haben, Es

Ernennung der Landtags-Marschälle Antrag des Abgeordneten v. d. Heydt, betressend

die Verweisung des Haupt = Finanz = Etats und

der Uebersicht der Finanz - Verwaltung an eine

Abtheilung des Landtages zur Prüfung 4. Antrag bes Abgeordneten Gries wegen Aufhebung

des Stempel - Geseßes in Bezug des kaufmän-

nien Wethsel2Be es A Antrag der Abgeordneten Sperling, Dulk und

Heinrich auf Declaration des §. 113 der

Städte-Ordnung vom 19. November 1808 .…. 5.

Antrag derselben wegen Aufhebung der Geseße vom 20, März 1844, so weit sie die richterlichen Beamten betreffen D »

Abgeordn. Abe gg (vom Plaß): Einige Abstimmungen haben stattgefunden 5 s

(Er wird unterbrochen mit dem Rufe: „Auf die Tribüne““, welche er auch betritt.) ; :

Einige Fragen sind durch Namensaufruf entschieden worden ; diese Abstimmung ist in eine Liste eingetragen worden; die Liste bil- det nah meiner Ansicht einen Theil des Protokolls, Die ausgege=- benen Protokolle haben aber diese Listen niht enthalten, und ich glaube, daß es wünschenswerth wäre, wenn jedes Mitglied auch in dem Besiß dieser Listen wäre. Es Zzirkuliren Listen, die unrichtig sind; ih selbst habe Gelegenheit gehabt, einige Berichtigungen an= zubringen. Jch glaube, man würde diesen unrichtigen Listen auf die sicherste Weise dadurch begegnen, daß man einem Jeden von uns eine richtige Liste zu dem Protokoll gebe. |

Abgeordn. Flemming (vom Plaß): Dem Antrage, in allen Fällen, wo die Abstimmung durch namentlichen Aufruf erfolgt, dem Protokoll ein namentliches Verzeichniß der Votanten beizufügen, steht meines Erachtens um so weniger etwas entgegen, als dies bei den im Jahre 1842 hier versammelt gewesenen Ausschüssen auch gesche= hen ist. ( Marshall. Jch glaube, daß dem nichts entgegensteht.

Abgeordn. Graf Heliodor Skorzewski: Bei dem Verlesen der Peti-ionen is der Name Kurcewski genannt, und hat der Ab= geordnete und General-Landschafts-Rath von Kurcewskfi förmlich er- klärt: meine Petitionen eingereiht zu haben. Dagegen ist meiner Petition um Abhülfe, des Nothstaudes niht erwähnt. Vie Armen rufen um Arbeit und Verdienst, haben ein vollklommenes Recht hierzu; ih bitte um Auskunft. S :

Marschall: Die Petition wird ganz gewiß einer Abtheilung überwiesen worden sein, Jch glaube au, daß ih sie mit verlesen habe; die Namen sind unseren Zungen etwas sts{chwer, und ih muß um Verzeihung bitten, wenn ih vielleicht einen falschen Namen ge= nannt haben sollte. / E

Eine Stimme: Es isst mehrfah in den Zeitungen anstatt Kraszewski bald Zakrzewski,- bald Kurcewski gedruckt.

Eine andere Stimme: So viel ih weiß, ist der Antrag bereits der sechsten Abtheilung zugegangen und wird morgen in der Sigung der Abtheilung vorgetragen werden. d

Eine Stimme: Jn Bezug auf den Autrag wegen der Listen bitte ih, denselben bis zur Berathung über das Reglement ausgeseßt sein zu lassen, wo hierauf bezügliche Anträge gemacht sind.

Andere Stimmen: Es wird dies sehr viel Drudckosten und Reclamation veranlassen. : :

Abgeordn, Frhr. von Vincke: Jch glaube nicht, daß es hier= über eines Beschlusses bedarf ; es folgt vielmehr aus der Geschäfts- ordnung, daß Alles, was hier verhandelt worden ist, namentli die Abstimmung, mit abgedruckt werden muß. Das Reglement bestimmt, daß alle materielle M cbantius en einen Theil des Protokolles bilden sollen, somit auch die namentlihe Abstimmung. j ;

Eine Stimme (vom Plaße); Dieser Gegenstand könnte beim

Reglement Erledigung finden, und ih beantrage, daß dieser Punkt

bei der Berathung men wird,

über das Geschäfts - Reglement aufgenom-

Eine andere Stimme: Dies würde nur auf die Zukunst

Bezug haben, nicht aber auf die bereits geshehenen Abstimmungen.

Zwei andere Stimmen vom Plaße konnten nicht verstanden

werden.

Marschall: Jh meinerseits wiederhole, daß ih kein Beden-

ken finde, diese Abstimmung dem Protokoll beizufügen, und ih werde veranlassen, daß es auch für die Vergangenheit geschieht.

Wir kommen nun zur Tagesordnung. Abgeordn. von Gilgenheimb: Jch glaube im Juteresse der

hohen Versammlung die Bitte an den Herrn Landtags - Marschall riten zu dürfen, daß eine recht genaue Prüfung der stenographischen Berichte erfolge, ehe sie in die Zeitung fommen. Jch habe heute den gelesen, welcher über die Verhandlung vom 1sten d. M. spricht. Der stenographische Bericht enthält folgende Notiz : eines Amendements bei der Berathung über das Bescholtenheits- Geseß von einem Deputirten aus Westfalen die Aeußerung gemacht worden, wenn dieses Amendement durchginge, so würden künftig in der Versammlung auch Leute siven können, welche Zuchthausstrafe erlitten hätten und Hochverräther wären. steller aufgestanden und habe gefragt: ob die Versammlung in dem

Es sei in Folge

Darauf sei der Antrag

Amendement diesen Sinn gefunden habe. Darauf habe sie einstimmig Jch bin der Debatte gefolgt und habe ge-

freut mich uicht, daß solche Debatten in allen Details in die Zeitun- gen fommen, welche etwas Gehässiges haben, wenn sie aber hinein kommen, dann is es wünschenswerth, daß sie auch getreu der Wahr heit so hineinkommen, wie sie gewesen sind. Mein Antrag geht daher dahin, daß der Gegenstand der Wahrheit gemäß angegeben und die Angabe in der heutigen Zeitung widerlegt, resp. widerrufen werde. Jch glaube, daß einer der Herren Secretaire, wenn er sih überzeugt haben wird, von dem Gesagten sich leiht zu einer Berichtigung ver stehen wird. Es sind ja schon mehrere Berichtigungen erfolgt, und daher wird der Herr Secretair wohl auch mit wenigen Worten be merken, daß die Antwort nicht mit Nein! Nein! sondern mit Ja! Is! erfolgt ift. : 3

(Einige Stimmen äußern: Es sei „Nein! Nein!“ gesagt worden.)

Eine Stimme: Jch möchte den Antrag dahin erweitern, daß alle Ex- und Acclamationen aus den stenographischen Berichten her- ausgelassen werden.

: (Mehrere Stimmen: „Nein ! Nein! ‘)

Eine Stimme: Dem müßte ih mich widerseben,

Abgeordn. Wächter: Jch habe mir nur die einfache Bitte an den Herrn Landtags-Marschall erlauben wollen, ob es nicht mög= lih wäre, die Sißung eine Stunde früher angehen zu lassen, indem dies wesentlich zur Beförderung unserer Arbeiten beitragen würde.

Eine Stimme: Dem Antrage trete ih bei. :

Abgeordn. von Auerswald: So sehr ih auch in dem Wunsche übereinstimme , daß die Arbeiten gefördert werden, o be= merke ih doch, daß für diejenigen unter uns, welhe Referate haben, die Morgenstunden die einzigen sind, welche dazu benußt werden fönnen. e : Eine Stimme: Jch muß hiuzufügen, daß die Abtheilungen doh auch Zeit zur Vorberathung bedürfen. Wenn dieser Bericht in die Zeitungen kommt, so muß das Publikum glauben, daß wir die Zeit hier unnüß verleben. /

Abgeordn. Gier: Jch bitte zu berücksichtigen, daß, wenn man um 10 Ühr fommt und { Stunden hier sißen muß, dies eine Un= billigkeit gegen die is, welche pünktlih kommen. Also möchte die Session pünktlich anfangen.

Abgeordn, Schauß: Weun hier von Zeitersparniß die Rede ist, so muß ich den lebhaften Wunsch ausdrücken, der mich beseelt, daß sih die Herren Redner möglichst kurz fassen mögen und daß daher einem Jeden nux eine gewisse Zeit etwa eine Viertel stunde zu sprechen vergönnt werde. Für mich is} es ein betrü= bendes Gefühl, wenn ih über eine Sache drei Viertelstunden lang einen und denselben Reduer \prehen höre und sogar drei, vier und mehrere Male auftreten sehe. Meine Herren, auf diese Weise ist jedem Anderen die Gelegenheit geraubt, sih hier hörbar und bemerk- bar zu machen. Jch will nicht sagen, daß ih zu denen gehöre, die danach streben, und daß ich die Befähigung besibe, durch meine An- sichten auf Andere einwirken zu kfönnenz aber sehr Vielen unter Jhuen wird und muß es erwünscht sein, ‘auch ein paar Worte ganz kurz sagen zu können, um etwas Gutes hervorzurufen, aber bis jeßt if es unmöglich gewesen. ß Gange verbleiben, wir niht 8 Wochen, sondern 8 Monate hier sißen können und doch kein glücklicher Erfolg erzielt werden wird.,

(Bravo! Bravo !)

Marschall: Von den gemachten Vorschlägen kommt mir be- sonders einê sehr beherzigenswerth vor, das ist der: die Sißungen ganz pünktlich anzufangen. Jch bin allemal vor 10 Uhr hier, ich sinde aber die Versammlung so unvollständig, daß ih aus Achtung für die vielen abweseuden Mitglieder nicht habe so früh anfangen wollen; ich werde aber fünftig Punkt 10 Uhr die Sibungen eröffnen,

Abgeordu. Shauß: Jh möchte mir doch die Frage an den Herrn Landtags - Marschall erlauben, ob mix die geehrte Versamm- lung nicht ihre Zustimmung gebe, daß man ein gewisses Maß an- nehme, in welchem sih der Reduer halte,

(Nein! Nein !)

Eine Stimme: Ein Beschluß kann hierüber nicht gefaßt werden.

Marschall: Es melden sich noch mehrere Redner ; wenn es aber der hohen Versammlung gefällig ist, so wollen wir zur Tages-= ordnung übergehen,

(Zustimmung.) Jch bitte den Herrn Referenten, seinen Plaß einzunehmen.

(Es bittet Jemand um?s Wort.)

Es hat Jemand noch das Wort verlangt. Jch frage die Versamm- lung, ob sie ihm das Wort gestatten will?

(Nein! Ja!) s Diejenigen, welhe jeßt die Tagesordnung wollen, bitte ih, aufzu- stehen. E (Es erhebt sich eine große Majorität.)

Eine Stimme: J erlaube mir

Marschall: Jch kann Jhuen das Wort nicht gestatten. Die Versammlung hat entschieden, nicht ich.

(Man verschreitet nun zur Tagesordnung, und von dem westha- velländischen Abgeordneten von Katte als Referenten erfolgt

der Vortrag vom Gutachten

den Geschäftsgang bei dem Vereinigten: Landtage. Dasselbe lautet:

Wohl aber sehe ih ein, daß, wenn wir bei dem

der vierten Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten Ver- einigten Landtags, betreffend die Petitionen der Abgeordneten Hanse= mann, Aldenhoven und Milde auf Abänderung des Reglements über

„„Der Abgeordnete Hansemann reichte, wie bereits in dem unterm 18, d, M, abgestatteten Gutachten - der unterzeichneten Abtheilung

Einem hohen Landtage berihtet wurde, eine Petition, ihrem Tenor nach, des Jnhalts ein,

1, daß eine Kommission des Vereinigten Landtags mit dem Auf-

trage ernannt werden möge, die Geschäftê-Ordnung zu prüfen und

über die darin wünschenswerthen Abänderungen Bericht zu erstatten, resp. cinen desfallsigen Antrag an Se. Majestät den König vor=- zubereiten“‘“, stellte in derselben die allgemeine Behauptung auf, daß die Geschäfts- Ordnung die ständischen Freiheiten mehrfach beschränke, und hob in dieser Beziehung einzelne Punkte hervor.

Abgeordneter Aldenhoven dagegen brantragte speziell die Aen- derung vieler Paragraphen des Reglements, da solche aus dem Ver- lauf der wenigen gehaltenen Sitzungen seines Erachtens sih bereits als nothwendig herausstelle.

Es mußte zuvörderst, namentlich in Bezug zuerst gedahter Pe= tition, Gegenstand der Berathung in der Abtheilung werden, wie selbige die Sache zu behandeln habe.

Für die Annahme, daß nur die einzelnen als Beschwerde hervor= gehobenen Punkte Gegenstaud der Berathung sein könnten, - sprach sowohl die Bestimmung der Verordnung über die Bildung des Ver= einigten Landtags, als der Jnhalt des Reglements selbst. Beide zeigen als einzigen Weg, auf welchem die Stände berechtigt sind, die Abänderung eines bestehenden Gesebes herbeizuführen, den einer Pe- tition, Jn solcher gelte die Vorausseßung, daß nur einzelne Vor- schriften angefohten und desfallsige Abänderungen speziell und be- stimmt beantragt werden dürften, dagegen das Recht der Begutachtung des Gesammt - Jnhalts von Geseßen dem Landtage nur da zustehe, wo solche in Form Königlicher Proposition von ihm erfordert würde. Offenbar, so äußerte ein Theil der Abtheilung, verwandle das Ver= langen, 1m Wege der Petition ein ganzes Geseß der Prüfung zu unterwerfen, das verliehene Recht zu petiren, in das der Begut- achtung. ;

__ Dieser durch eine Minorität von 6 gegen 7 Stimmen entwickelten Ansicht wurde von der Majorität entgegengeseßt, daß faktisch es doch immer in der Hand des Antragstellers liege, wenn seine unvoll- ständige Petition die Berathung des ganzen Geseßes nicht herbei- fübre, seinen Zweck durch spätere Vervollständigung des Antrags zu erreichen, Außerdem fönne eine erschöpfende Erörterung der Petition im vorliegenden Falle nur dadurch erfolgen, daß die Abtheilung sich den Gesammt =Juhalt der Geschäfts - Ordnung vergegenwärtige, insbesondere da die Petenten Hansemann und Aldenhoven in ihren Eingaben sih auf keine Motivirung ihrer speziellen Anträge einge- lassen, sondern diese nur mit dem allgemeinen Wunsche um Abhülfe kurz von ihnen hingestellt worden, überhaupt aber es den vorbera- thenden Abtheilungen einer Versanunlung, wie der Vereinigte Landtag, wohl unbenommen bleiben müsse, ohne nur an die Worte einer Pe- tition sich zu halten, deren Siun und Gegenstand zu erfassen und diesen, wenn es angemessen erscheine, von einem allgemeineren Ge- sihtspunkte ausgehend, in Erwägung zu ziehen. i

Sonach hielt die Majorität sich wohl für ermächtigt, die ein- zelnen Bestimmungen des Reglements einer näheren Prüfung zu un- terwerfen, um so mehr, als eine -stickweise Vorberathung unter sol- chen Umständen nur zeitraubend erschien.

Daß die Absicht des Autragstellers dahin geht, durch seine Pe-= tition die Erwägung des Reglements in allen seinen Theilen herbei= zuführen, konnte der Abtheilung nicht zweifelhaft sein, da selbiger, wie hon erwähnt, in der jeßigen Fassung des Reglements „eine Be= \chränkung der ständischen Freiheiten“ erblicken will.

Es mußte der Abtheilung also darauf ankommen, si des Rechts= bodens bewußt zu werden, auf welchem sie sich dieser Prüfung unter= ziehen fonnte.

Judem dieselbe zur Beurtheilung einzelner Paragraphen über= geht, wird sie zwar andeuten, welche Begutachtungen Folge spezieller Anträge, und welche unter ihnen im Laufe der Diskussion von ibr selbst aufgenommen wurden, bemerkt jedoch \{chon hier, daß nur we- nige solcher Punkte vorkommen, und daß daher durch den geringen Gebrauch, welher von dem Grundsaße der Majorität gemacht wor den is, derselbe um so eher gerechtfertigt erscheint, als es auh vhne Aufstellung desselben oft uicht zu vermeiden gewesen wäre, noh ein= zelne Anträge hinzuzufügen, wenn die beabsichtigte Vollständigkeit der Erörterung und Begutachtung nicht verfehlt werden sollte.

Ad g. 2. Abgeordneter Milde stellt das jederzeitige Juterpel= lations-Recht der Abgeordneten gegen den Königlichen Landtags= Komnuissarius und die bei den Landtags=Verhandlungen fungirenden Königlichen Departements - Chefs derartig in Antrag, daß es uur einer vorhergehenden, mindesteus 24stündigen Anmeldung des Gegen- standes und Umfangs der Frage beim Landtags-Marschall bedürfe, um deren Erledigung vor dem Uebergange zur Tagesordnung zu ge- wärtigen. Auf Englands Beispiel sich beziehend, glaubt t erselbe durch den auf diese Art hervorgerufenen prompten Wechsel-Verkehr zwischen Regierung und Ständen eine dringend nöthige Bekräftigung der ersteren herbeigeführt zu sehen. E

Die Frage: „ob die Abtheilung dem Plenum eine Befürwortung dieses Antrages bei Sr. Majestät dem Könige vorzuschlagen be- schließe?“ wurde von den 14 anwesenden Mitgliedern derselben durch 12 Stimmen verneint und von 2 Stimmen bejaht. :

Die Majorität findet den Geschäftskreis des Vereinigten Land- tages geseßlich auf die Berathung über Königliche Propositionen und eingereihte Petitionen beschränkt, hält beliebige Jnterpellationen der Minister nur in constitutionellen Staaten für zulässig, weist darauf hin, daß alle offizielle Mittheilungen an den Vereinigten Landtag nur im Namen Sr. Majestät des Königs ergehen, hält die Tendenz der Petition in unserer Verfassung für unausführbar und sieht die abgegebene Erklärung des Königlichen Kommissarius, jede zum Be- rathungs-Gegenstande gehörige Auskunft bereitwillig ertheilen zu wollen, für völlig genügend an. -

Der Minorität dagegen scheint, nah §. 2 des Reglements, das Recht der Stände, überall Auskunft zu verlangen, au im weiteren Sinne unzweifelhaft uud der Grundsaß, daß nur Gegenstände der Tagesordnung in Frage gebracht werden dürfen, bedenklich, indem durch ihre kurze Beantwortung aufhältlichen Petitionen vorgebeugt werde, Zufällige Verhandlungen wären durch die ständischen Gesebe von den Provinzial-Landtagen bisher nicht ausgeschlossen und möchten deshalb auch auf dem Vereinigten Landtage zulässig sein, um so mehr, da den Ministern das Recht unbenommen bleiben müsse, Aut- ed verweigern, falls sie dies höheren Interessen angemessen

S , _ aen 6 m mine Jch wollte den Herrn Landtags-Marschall

( Marschall: ganze Gutachten in exetnso anhören wollen 7

E int Gu ist es im Reglement vorgeschrieben.

] me: Sollte nicht der Vorschrift genügt werden wenn der Vortrag des Gutachtens nur theilweise geschieht, wie es successive au zur Verhandlung kommt? Jch glaub d ; der Vorschrift des Reglements vollständig R O

Landtags=-K ommissarius: J D, dadur der Vorschrift auch genüge N habe kein Bedenken, daß

Marschall: Ich habe demnach 5

Es baben alut nah nichts dagegen.

h einige Redner das W , , ort verlangt, um im Allgemei=

nen über diesen Gegenstand zu x ordnete Graf von Guetfenna v aen: Zuvörderst hat der Abge-

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Abgeordn. Graf von Gneisenau: Meine Herren, Sie haben bereits aus dem Gutachten vernommen, daß im Schoße der Abthei-

| lung, welche das Reglement berathen hat, sich eine Frage über die

Kompetenz erhoben hat. Jh bin Mitglied dieser Abtheilung, ih habe mich in der Minorität befunden, und ih halte es für meine Pflicht, - hier nur einige kurze Worte anzuführen, um unsere Ansicht der Versammlung darzulegen. Die Petition des Abgeordneten Hansemann berührte mehrere Punkte. _Der erste war die Verlänge= rung der Petitionsfrist, dieser Punkt ist sofort erledigt wordenz der zweite Punkt ist wörtlich in dem Gutachten enthalten; er betrifft den Antrag auf Ernennung einer Kommission, um über die wünschens- werthen Abänderungen Bericht zu erstatten, resp. den diesfalsigen Antrag an Se. Majestät vorzubereiten. Speziell wurde nun bei= läufig auf einige Punkte hingewiesen, welche als besonders beach= tungswerth empfohlen wurden. Die Minorität war nt abgeneigt, auf diese leßteren Punkte, welche speziell angeführt waren, einzuge- hen. Sie trug aber Bedenken, dem Antrage in seiner Allgemeinheit, wie er hier gestellt ist, beizutreten. Der Antrag geht eigentlich darauf hingus, eine Kommission zu ernennen, welche die wünschens- werthen Abänderungen berathen soll, Das Reglement is ein König- liches Geseß; gegen ein Königliches Geseß faun man nur im Wege der Petition vorschreiten. Also die Kommission, wenn sie ernannt würde, wäre beauftragt gewesen, Petitionen zu entwerfen, gegen eîn- zelne Punkte des Reglements, und das war es gerader, was der Mi- norität nicht zulässig erschien. Jch gebe zu, es is dies rein Frage der Form, denn es is sehr leiht (und es i schon theilweise gesche- hen) sämmtliche Punkte des Reglements, welche Verbesserung wün schenswerth erscheinen lassen, in einzelnen Petitionen zu beantragen. Jch weiß, meine Herren, es giebt ein Sprüchwort, welches sagt: „Die Form tödtet.“ Jch bin aber auch andererseits überzeugt, daß eine Versammlung und zwar eine neue, eine junge, sih an gewisse Formen binden muß, wenn sie sih nit auf das unbegräuzte Feld der Willkür verirren will. Eben deswegen hat die Minorität be- lossen, dem Antrage in dieser Allgemeinheit nicht beizutreten. Weiter habe ih nichts anzuführen. Jch unterwerfe blos die Ansicht der Minorität dem Gutachten der hohen Versammlung. Abgeordn. von Massow: Das Abtheilungs-Gutachten, wel- ches uns vorliegt, enthält eine Kritik des Reglements vou a bis 2. Es unterscheidet sih von der Begutachtung eines durch Allerhöchste Proposition uns vorgelegten Geseß- Entwurfes nur dadur, daß es bei einigen wenigen Paragraphen, die es nicht berührt, die gewöhn- liche Form ausläßt, zu sagen: „Bei diesem Paragraphen is uichts zu bemerken.“ Jch kaun mi der Ansicht der Minorität der Abthei= lung nur anschließen. Jch finde, daß die Abtheilung ihre Befuguiß überschritten hat, indem sie das Reglement, welches an und für sich schon ein Königliches Geseß ist, in seincr Allgemeinheit ihrer Prü- fung und Berathung unterworfen hat. Die Aufgabe der Abtheilung war meiner Meinung gemäß nur die, die Petitionen, wie sie vorlie gen, zu prüfen, daher die Punkte, welche der Herr Petent Hansemann hervorgehoben hat, und die einzelnen Paragraphen, deren Abänderung von den anderen Petenten angetragen worden i}, zu beleuchten. Jch gebe zu, daß in den praktischen Folgen hierdurch ein wesentlicher Un= terschied nicht entstauden wärez allein, meine Herren, die Form wäre bewahrt worden und in diesem Falle mehr als die Form, die recht- mäßige Behandlung der Sache und die Achtung vor einem König= lichen Geseß. Die Beobachtung der Form wäre hier wohl um \o nothwendiger gewesen, weil die Tendenz der Anträge gerade dahin geht, uns eine Form zu geben, welche diese ständische Versammlung nach dem Muster der Versammlungen in constitutionellen Staaten in eine Kammer umwandeln würde. Jch ehre gewiß die Herren Antrag- steller, weil sie frei und ofen bei dieser Gelegenheit, wie bei jeder anderen, den Weg betreten, der nach ihrer innigen Ueberzeugung zum Wohle des Vaterlandes führen soll. Sie werden es aber gewiß eben so ehren, daß man die entgegenstehenden Meinungen“ eben \o frei und offen ausspriht. Mögen daher diejeitigen, welche mit mir die Ueberzeugung haben, daß das Wohl des, Vaterlandes gefördert werde in der Erhaitung der Vorrechte der Krone, iu ‘der Erhaltung unserer wahrhaft ständischen Verfassung, wie das. Geseß vom 3, Februar vorschreibt, und die Sr. Majestät von Grund des Herzens dafür dan- ken, daß Se. Majestät gesagt hat: „Die Grundlage dieser Gesetz gebung sei unantastbar, diese Geseßgebung sei aber nicht geschlossen, jondern bildungsfähig““, mögen sie festhalten an geseßlichen Formen, als einem guten Mittel zu einem guten Zwecke. Die Majorität sagt: „Cine stückweise Berathung erscheine unter folhen Umständen zeit raubend.““ Hierauf erlaube ich mir zu antworten : Sobald die hohe Versammlung, so oft Einer von uns deu vorgeschrieben geseßlichen Boden mehr oder weniger verläßt, rufen wir gerade dadurch Prinzip- &ragen herbei, und ih glaube, daß dieser Weg der zeitraubende sei; ih trage daher ganz ergebenst darauf an, daß die Berathung sich auf die einzelnen Anträge der Petitionen beschränke. E Marschall: Dies is ein Antrag, welcher sich auf die Leitung der heutigen Debatte bezieht. Jch bedaure, demselben uicht nachge= ben zu können, denn Alles, was die Abtheilung angetragen hat uud was mir als Amendement zugegangen ist, bin ih reglementêmäßig verpflichtet, zur Berathung zu stellen. | 7 Landtags-Kommissar: Als in einer früheren Sibung ein geehrter Deputirter aus der Rhein-Provinz den Antrag stellte, daß eine Kommission ernannt werden möge, um das Geschäfts-Reglement einer Kritik zu unterwerfen, habe 1ch mich in folgender Weise ge= äußert: „Was den zweiten oder Haupt - Antrag betrifft, daß eine Kommission ernannt werden möge, um das Geschäfts-Reglement, wel hes durch die Vollziehung Sr. Majestät des Königs für diese Ver= sammlung Gesebeskraft hat, zu beurtheilen, so muß ih mich diesem Antrage widerseßen. Es is der Versammlung vollständig Freiheit gegeben, zu petitioniren, und Jedem, der Wünsche auszusprechen hat, dem steht es frei, sie vorzubringen, und zwar auf dem durch das Ge- seß gegebenen Wege, also in Form einer Petition an den Landtags Marschall einzureihen. Jede andere Weise, die Geseße Sr. Maje- stät des Königs einer Kritik zu unterwerfen, muß ih mich von mei nem Standpunkte aus widerseten.“ Jh würde also, wenn die Kom mission sich als eine solche ansähe, welche berufen wäre, das Ge- shäfts-Reglement einer allgemeinen Kritik zu unterwerfen, nah dem was ih früher gesagt “habe, dem entschieden widersprechen müssen. Ich habe aber in dem gedruckten Gutachten dies nicht bestimmt aus- gesprechen gefunden. Der Herr Antragsteller hat allerdings das Pe titum gestellt, daß eine folche Komniission ernannt werden möge. Als Petition würde dies nur in dem gewöhnlich vorgeschriebenen Wege haben durchgeführt werden können, nicht aber in der Weise, daß die durch das einfache Mandat des Herrn Landtags - Marschalls fonsti= tuirte Abth-ilung sich als Prüfungs - Kommission betrahte. Dies scheint aber auch nicht ihre Absicht gewesen zu sein. Sie sagt: Es lägen schon eine Masse Anträge vor, welche fast alle Abschnitte des Geschäfts-Reglements umfaßten ; sie habe geglaubt, daß, wenn diese geprüft würden, es niht umgangen werden fönne, auch auf die wenigen, nicht besonders monirten Punkte einzugehen; in diesem Wege sei sie allerdings in die Bahn gekommen, welche der Herr An- tragsteller bezeichnet habe. Gegen diesen faktish eingeschlagenen Weg habe ih nichts zu erinnern; aber ich muß hier allerdings die Ver- wahrung wiederholen, daß die Niederseßung einer Kommission, um Königliche Gesebe einer Kritik zu unterwerfen, niht im Gese be-

ründet ist, und daß, wenn die Kommission dieses Maudat als das ¡thrige in Anspruch genommen hätte, ih als Königl. Kommissar dj

sem eben so entschieden hätte widersprechen müssen. Nach dieser Er. klärung glaube ich, daß die Debatte über das Reglement ohne Be- denken begonnen werden faun. E

Abgeordn. von Massow: meinen Antrag zurüdck.

Í Abgeordn. Freiherr von Manteuffel: Jh verzichte auf das Wort.

Abgeordn. Dittrich: Auch ih bin im Prinzip mit der Mino- rität einverstanden, halte aber eine Begutachtung des vorliegenden Geschästs-Reglements in der Art, daß sie im Petitions-Wege einge- bracht wird, um \o mehr nothwendig, als die Mitglieder der Ver- sammlung aus den verschiedenen Provinzen verschiedene Erfahrungen gemacht haben, als schon jeßt bei dem Vereinigten Landtage \o viel- fache Erfahrungen gemacht worden sind, daß es mir wesentli noth- wendig erscheint, diejenigen Bitten bei Sr. Majestät dem König an- zubringen, - die erforderlih sind, um einen möglichst kurzen Geschäfts- gang mit der uns Deutschen eigenthümlichen Gründlichkeit zu ver- binden.

Abgeordn. von der Heydt: Jh wollte nur mit wenigen Wor- ten als Mitglied der Abtheilung und zwar der Majorität den Vor-= wurf zurückweisen, als ob die Abtheilung ihre Befugniß überschritten habe. Es handelt sich um Petitionen, die auf eine Revísion des Ge- \häfts-Reglements gerichtet waren, nämlih auf Revision des ganzen Reglements, und es wurden einzelne Punkte nur angeführt, um da- durch die Nothwendigkeit einer Prüfung des Reglements zu motivi- ren und demnächst die eben wünschenswerthen Auträge vorzubereiten. Diese Petitionen wurden an die Abtheilungen verwiesen, und die Majorität war darüber gar nicht zweifelhaft, daß sie verpflichtet sei, nachdem diese Petitionen der Abtheilung brevi manu überwiesen wor- den, sie von vorn bis hinten zu prüfen. Es geschah dies nicht in Folge eines Spezial-Mandats des Herrn Landtags-Marschalls, \son- dern es geschah, weil die Petitionen auf eine Revision gerichtet wa- ren. Jch halte deshalb uicht dafür, daß die Abtheilung ihre Befug- niß überschritten hat, wenn sie ihr Gutachten über alle die Punkte abgiebt, welche sie im Reglement für abänderungswerth gefunden hat. __ Abgeordn. von Gottberg: Jch muß mich, den bisherigen Herrn Reduern entgegen, den lebten ausgenommen, für die Majorität der Abtheilung erklären, Jh glaube, daß die Herrn Petenten si vollständig in ihrem Rechte befunden haben, auf Abänderung oder Revision des Reglements anzutragen. Jch bin nah dem Gesebe be- fugt, die Aufhebung eines ganzen Gesebes zu verlangen und darauf zu petitioniren, ih sehe daher nit ein, warum ih nicht befugt sein soll, einzelne Abänderungen vorzuschlagen. Es is bei den Provinzial- Landtagen sehr häufig Gebrauch gewesen, daß, wenn auch ein Antrag nicht gauz speziell auf einzelne Punkte gerichtet war, doch nachher die Versammlung, wenn sie es für angemessen gefunden hat, aus diesen einzelnen Anträgen einen speziellen Antrag ihrerseits zu machen, troßdem daß nicht spezielle Anträge gemacht worden waren, es ge- than hat. Aus diesem Grunde glaube ich daher, daß nicht nur die Abtheilung das Recht gehabt hat, sondern daß auch der jetzige Land- tag und einzelne Mitglieder das Recht haben, Abänderungen vor= zuschlagen und darauf anzutragen, daß sie hier zur Berathung fommen. Í

__Landtags-Kommissar: Jch habe gehofft, durch meine Er klärung die Debatte über diesen Gegenstand abzuschneiden ; leider bin ich darin getäusht worden, Es is mir nicht eingefallen, zu sagen daß nicht jedes Mitglied das Recht habe, eine Abänderung des Re- glements, Ía eine Aufhebung des Reglements zu erbitten, daß nicht wegen jedes einzelnen Puuktes und wegen des ganzen Reglements ein Antrag auf Abänderung gestellt werden könne; dagegen habe ic gesagt, daß ih der von dem Herrn Landtags-Marschall ‘uiedergeseb- ten Abtheilung das Recht nicht zugestehe, das Reglement gleichsam ex ollicio zu prüfen, daß diese Abtheilung vielmehr nur bestimmt sei, darauf bezügliche Petitionen vorbereitend zu prüfen, und daß, wenn sie im Wege dieser Prüfung auch aus anderen Paragraphen hervor- gehende Bedenken erledigen wolle, ih feine Veranlassung finde, ‘dem zu widersprehen. Es handelt sih lediglich um das Prinzip. Sollte aber das Prinzip von der hohen Versammlung behauptet werden, daun allerdings wide die Prinzipien-Frage zur Entscheidung geführt werden müssen. Jch verzichte auf diese Entscheidung, wenn hiermit die Debatte geschlossen is. Sollte aber die Debatte fortgeseßt wer= den,-so würde ih wünschen müssen, daß die hohe Versammlung sich darüber erkläre, ob sie das Recht in Anspruch nähme, ohne Weiteres und ohne speziellen Antrag ein Königliches Geseß dur eine Kom- mission prüfen zu lassen.

(Von mehreren Seiten der Ruf: Nein, Nein !)

Eine Stimme: Jch beantrage den Schluß der Debatte.

Abgeordn. von Brünneck: Meine Herren, ih betrachte das Gutachten, welches uns vorliegt, nicht als eine allgemeine Kritik des Reglements, welches vollkommen Geseteskraft hat. Aber eben dieses Geseß sagt in seinem §. 31, daß eine Revision vorbehalten sei, und daß des Königs Majestät darauf eingehen würden, sofern eine solche Revision sich als nothwendig und wünschenswerth herausstellte. Jch fann daher die Arbeit der Abtheilung uur als ein Gutachten betrach- ten, das in Folge dieses §, 31 Material hergeben will. Jch glaube deshalb, daß die Abtheilung ihre Befugniß nicht überschritten hat weil ih keinesweges der Meinung bin, daß dadur eine Kritik des Reglements geübt wird. Jch möchte vielmehr glauben, daß die Ab. theilung ihre Aufgabe nicht ganz erschöpft hat, und daß es vorbehal- ten bleiben muß, hier in diejer Versammlung noch Ergänzungen bin- zuzufügen. Jch muß von dieser Ansicht um so mehr ausgehen und muß glauben, daß die Abtheilung in keiner Weise ihre Befugniß überschritten hat, da von Seiten des Herrn Landtags -Marschalls be- reits bei verschiedenen Gelegenheiten, wenn Zweifel erregt und ge- wünscht wurde, daß vielleicht eine Abänderung des Reglements ein- treten möchte, darauf hingewiesen worden is, daß dieses Aufgabe der Abtheilung und dann zur Sprache zu bringen sein würde. Jch möchte der Abtheilung nur einen Vorwurf machen. Jh glaube nämlich, daß der Bericht zu früh erstattet worden i, und ih könnte nur wün- schen, daß in Folge dieses Gutachtens wenigstens die Verhandlung über diesen Gegenstand nicht vollkommen abgeschnitten würde. Es ist sonst Gebrauch gewesen und hat sih immer als nüglih erwiesen, daß bei allen Provinzial-Landtagen am Schluß oder gegen den Schluß des Landtags die Geschäftsordnung wieder zur näheren Prüfung, zur Berathung hingegeben worden ist, und es haben sich dann erst in Folge derjenigen Erfahrungen, die während des Geschäfts gemacht worden sind, ganz neue Bedürfnisse herausgestellt. Jch trage darauf an, daß dieses auh bei gegenwärtigem Vereinigten Landtage gestat- tet werden möge, und daß also die Arbeit, die jeßt uns vorliegt, nicht vollständig abgeschlossen, sondern daß nah dem si herausstellenden Bedürfniß späterhin noh gestattet werde, Anträge, welche wir in die- ser Beziehung für nothwendig halten, machen zu dürfen,

Referent Abgeordn. von Katte: Zur Rechtfertigung dêr Ab- theilung dient, meines Erachtens, noch, daß die speziellen Anträge, welche niht von den Petenten ausgegangen sind, vor Ablauf der Präklusivfrist von einzelnen Mitgliedern der Abtheilung eingebracht worden sind. - Ob nun diese zu Protokoll gegeben oder -in einzelnen.

Nach dieser Erklärung nehme ih

Petitionen abgegeben wordensind, ist faktisch und praktis wohl ganz gleich,