1847 / 130 p. 8 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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von ihr selbs bezeichnet sein, sie muß die Personen dazu wählen kön=- nen, die sie für die geeignetsten hält. l Frage nicht als eine Frage der Erfahrung, sondern als eine Prin-

Jch betrahte daher diese

ipi inzi ie Ver- ipienfrage, und eben weil das Prinzip es erfordert, daß die V

Tbimlaug ‘eine vollständige Autonomie innerhalb des ihr staatôreht- lih angewiesenen Rechtskreises ausübt , erfläre ih mih dafür, daß} ie auch ihre Secretaire selbst wählt. ;

E Sd E A Wenn es den Vertretern jeder einzelnen Stadt-Gemeinde gestattet ist, ihre Beamten zu wählen, us dies in allen Stadtverordneten-Versammlungen geschieht, um wie vie

iner V ina, welche die Vertreter eines ganzen mehr muß es einer Versammlung Fo: Mrriemen uod gge

in si j stattet sein, thre 2 3 | Bois in si sliept, gesiaiter 1e Landtags-Marschall! Jch bin da-

bgeordn. Haeger: L L: E ERE gf

mit nr mar Ag e n schon viele Redner vorher sich darüber

ansgesprochen hatten daß die Wahl der Secretaire durh den ganzen , ,

t attfinden soll. Inzwischen würde ich den Vor= Es Ee Lagers t drei Subjekte aus ihrer Mitte vor= Fie wona dann der Landtags-Marschall für jede Provinz Einen G pn rfdall: Es is dies ein neues, vorher niht angemeldetes 9 t, A (Vielfacher Ruf zur Abstimmung.) j Wir haben es jeßt mit dem Amendement zu thun, wonach jede Pro- vinz ihre Secretaire wählen soll; da Niemand mehr das Wort hier= über nimmt, so schließe ih die Berathung' und stelle die Frage, ob das Amendement angenommen werden soll? Diejenigen, welche für die Annahme sind, bitte ih, aufzustehen. i Abgeordn. Schauß: Herr Landtags-Marscha'l, welches Amen-= dement, das leßtere? E A Marschall: Jh werde den Herrn Secretair bitten, die Frage nochmals vorzulesen. S L (Der Secretair verliest nohmals die Frage.) Mar \chall: Diejenigen also, welche diese Frage bejahen wol len, bitte ich, aufzustehen. E i i ; (Es erhebt sich eine Majorität dafür; da es jedoch zweifelhaft ist, ob 7 der Stimmen vorhanden sind, so werden die Ordner von dem Marschall aufgefordert, die Stimmen zu zählen. Dies geschieht.) Das Resultat der Abstimmung is folgendes : ; : Das Amendement is angenommen mit 339 gegen 4159, also etwas über 7 dafür. Referent Foatbew von Katte (verliest das Gutachten der Ab- theilung zu §. 7 des Reglements). | „Ad §6. 7. Jn ähnlicher Art, wie ad §. 6, erscheint den Peten- ten die freie Wahl der Abtheilungs-Mitglieder wünschenswerth, und fand diese Ansicht theilweise Unterstübung, was zu der Frage führte : Beschließt die Abtheilung, dem Plenum vorzuschlagen, dite Bitte an Se. Majestät den König zu richten, daß die Zusammen|eßung der Abtheilungen statt der Ernennung ihrer Mitglieder durh den Marschall in der Weise erfolge, daß jede Provinz zu der vom Marschall, mit gleichmäßiger Berücksichtigung der den Provinzen ange- messen erachteten Zahl der Mitglieder, die davon auf sie fallende Zahl aus ihrer Mitte wähle?

8 Stimmen verneinten, 6 Stimmen bejahten diesclbe. Erstere argumentirten ihre Meinung zuvörderst dadurch, daß für freie Wahl von Abtheilungs - Mitgliedern in dem bisherigen Ver= fahren der Provinzial -= Landtage sich feine Präcedenz finde, auch die Berücksihtigung der verschiedenen Ansichten bei freierer Wahl minder gesiherter erscheine. Wenn es im allgemeinen Interesse liegen könnte, dem durch Ernennung der Abtheilungs- glieder von oben her anscheinend vortretenden Einflusse auf die ständische Geschäftsführung das Element freier Wahlen entgegenzu= stellen, so dürften leßtere doh nicht selten die nöthige Unparteilich= Feit gefährden, welche es dringend mache, alle Meinungen in der Ah= theilung vertreten zu sehen. S

Der gedachten Majorität traten einige Stimmen auch aus dem Grunde bei, weil die noch fehlende Erfahrung für Beibehaltung des Bestehenden spreche.

Die Minorität deutete einen Theil jener so eben aufgeführten Motive zu ihrem Gunsten, weil dem Vereinigten Landtage größere Befugnisse eingeräumt seien, als den Provinzial-Landtagen und allen centralständischen Versammlungen die Wahl der Abtheilungen über= lassen würde. Sie fand das ständische Juteresse durch die Bestim- mungen -des Reglements allerdings wesentlich gefährdet, indem selbst bei nicht politishen Fragen, z. B. Handels-Angelegenheiten, es dar= auf ankäme, Abtheilungs - Mitglieder gewählt zu sehen, welche die Wünsche ihrer Provinzen genau kennten und solche lebhaft aufgefaßt ätten.“

; Abgeordn. Camphausen: Ueber die Ansprüche, welche eine ständische Versammlung grundsäßlich, rüksichtlih threr inneren Orga- nisation, zu erheben hat, hat bereits so eben eine Erörterung statt= gefunden und eben so eine Entscheidung. Jh komme darauf nicht zurück und wünsche nur, diese Frage aus praktischem Gesichtspunkte zu beleuhten. Wenn die Geschäfts- Ordnung uns bisher schon die Ueberzeugung aufgedrungen hat, daß sie die Aufgabe, die Geschäfte der Versammlung möglichst zu erleichtern, ihren «Fortgang zu beför= dern, nicht in genügendem Maße erfüllt hat, so finde ih den Grund davon hauptsächlich darin, daß die Abtheilungen die vorzubereitenden Arbeiten nicht in der Weise vornehmen, um die Verhandlungen der FeeBersammlung so viel abzukürzen, als es sein soll. Wenn eine btheilung vollkommen sein soll, so muß sie im Kleinen ein Bild der fi eir Versammlung darstellen; fie muß alle in dieser Versammlun ih einander entgegenstehenden Ansichten im kleinen Verhältniß in id aufnehmen, und es müssen die bedeutenderen Träger dieser Ansichten in der Abtheilung vertreten sein, Js die Abtheilung so zusammen- ebl so darf man hoffen, daß \ie die Details der “verschiedenen orschläge zur definitiven Feststellung bringen, daß der Kampf der verschiedenen Ansichten, den Kampf der Regierung mit eingeschlossen, in ihrem Schooße ausgekämpst werde, daß der großen Versammlung nur diejenigen Puhkte vorbehalten bleiben, in denen die ungelösten Gegensäge sih konzentriren, die sodann zur Debatte und Abstimmung zu bringen sind. Wenn dagegen in dem Ausschusse eine Ansicht über= wiegend ist, die in der Verjammlung nicht überwiegt, so is die Folge davon, daß die große Versammlung ers mit den Details - Arbeiten beginnen muß, und es wird wegen der großen Zahl der Berathenden darüber sehr viel Zeit verloren gehen und die Lösung ‘der Aufgabe selbs \{chwierig sein. Jch könnte Sie daran erinnern, daß eine solche Erfahrung bereits bei der Berathung des leßten Geseh = Entwurfs, der uns vorgelegen hat, gemaht worden is, Um nun diese Anfor- derung einer möglichst gleihmäßigen Vertheilung der Ansichten in der Abtheilung zu entsprechen, scheint es mir, wie groß auch die Unpartei- lihkeit und Einsicht unseres jeßigen Vorsibenden sei, unmöglich erwartet werden zu fönnen, daß er von mehr als 500 Personen die Neigun- gen und Eigenschaften der Ansichten so genau kenne, um aus ihnen die rihtige Auswahl zu treffen. Eben so wenig, muß ih gestehen, fönnte ih es wedmäßiíg finden, wenn die ganze Versammlung diese Wahl vorzunehmen hätte. Es würde daraus der Uebelstand entsprin- ‘gen, daß allerdings für bestimmte Fragen die Majorität der Ver- ammlung entschiéden wäre und also dann auch in der Abtheilung nur die Majoritäts - Ansicht vertreten werden könnte; ‘es würde der PVebelstand entstehen, daß auch die Mitglieder dex Versammlung sich

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unter einander Alle niht so genau kennen, damit ihre Wahl richtig geleitet werde. Dagegen scheint mir der Vorschlag, der von der Minorität gemacht worden is}, ein höchst geeigneter Magqu sein,

daß nämlih die Provinzial - Stände jeder Provinz zwei titglieder für die betreffende Abtheilung, vermöge der Wahl unter sich selbst, in Vorschlag bringen. Jch trete deshalb dem Antrage, der von der Minorität der Abtheilung gestellt ist, bei. j i

Abgeordn. Grunau: Jch kaun nur der Meinung des vorigen Redners ganz beipflihten, und ih finde nur noch hinzuzufügen, daß es gewiß wünschenswerth erscheinen könnte, daß vielleicht die Wahl aus den einzelnen Provinzen bei vielen Angelegenheiten erfolge z heute z. B. haben wir gehört, daß wegen der Berathung des Berg-= baues und Hüttenweseus eine Petition eingegangen ist; hier scheint mein Vorschlag vollständig zu passen, denn wenn sie ein oder zwei Mitglieder zur Berathung aus jeder Provinz wählen sollten, so sehe ich nicht ein, was die Mitglieder der Provinz Preußen und Pommern für ein Gutachten abgeben sollten, da sie diese Angelegenheit gar niht kennen. Eben so is es bei dem Eisenbahnbau. Soll am Rhein eine Eisenbahn gebaut werden, so können, wenn auch die An- gelegenheit das Interesse des ganzen Landes berührt, die Mitglieder anderer Provinzen nicht wissen, für welche Linie man sih zu entschei den habe. Deshalb würde ih der Meinung sein, daß diejenigen in die Abtheilung gewählt werden müssen, welhe der Gegenstand be- trifft, und die damit Bescheid wissen z denn sonst würde uns der Ge- genstand aufhalten. ; i

Abgeordn. Freiherr von Vincke: Ich kann mich dem vori= gen Redner durchaus nicht anschließen, ih finde. vielmehr die Be= stimmung des Reglements zweckmäßig. Jh will damit nicht sagen, daß die Zusammenseßung der Abtheilung, namentlich für die Abthei= lungen, die wir mit der Herren-Kurie gemeinschaftlich gebildet haben, so außerordentlich zweckmäßig wäre. Um nicht unbegründete Ausstel= lungen zu machen, will ih einen singulairen Fall anführen. Bei der Abtheilung, die sich mit dem sehr wichtigen Geseß-Entwurf, die Auf- hebung der Mahl- und Schlachtsteuer, die Beschränkung der Klassen- steuer und die Einführung einer Einkommensteuer, befaßt, besindet sich ein Mitglied aus unserer Provinz, das bisher zu allen acht Landta= gen gewählt worden ist, von diesen acht sehsen beigewohnt hat, auf fünfen Dirigent des Steuer- Ausschusses gewesen ist und fast jedesmal das Referat bei besonders wichtigen Materien gehabt hat, und dem wir die gründlichsten Ausarbeitungen verdanken, in dieser Abtheilung niht, während ein anderes Mitglied, welches vielleicht ausgedehnte Sachkenntniß hat, welches aber dem ganzen Provinzial-Landtage fast ganz unbekannt is, sich darin besindet. Das ist eine Zusammenseßung, die ih nicht als zweckmäßig erkennen kann; hieraus folgt, daß ein-= zelne Mißgriffe immer mögli sein werden. Dieser Uebelstaud wird immer hervortreten, so lange die Marschälle mit den Judividualitä- ten nicht bekannt sindz dennoch kann ih dem Antrage des Redners, welcher vor mir gesprochen hat, durchaus nicht beitreten. Jch berufe mich auf das, was der Vertreter aus Köln hier vorgetragen hat, und möchte aus seinen Worten gerade das Gegentheil schließen, was er daraus hergeleitet. Er hat gesagt : die Abtheilungen müßten ein Bild der großen Versammlung im Kleinen darstellen, und alle entge- gengeseßten Ansichten, und namentlich die Führer der verschiedenen Ansichten, möchten sih in den Abtheilungen wiederfinden, Jch glaube, daß dieser Zweck, den ich vollständig als wünschenswerth bezeichne, weit sicherer erreiht wird, wenn der Marschall die Abtheilung fom- ponirt, als wenn sie durh die Majorität einzelner Provinzen fompo- nixt wird. Inu diesem Fall wird jede Partei diejemgen wählen, die ihr angehören, und dadurch wird die Minorität immer unterdrückt sein, während man zum Marschall das gerechte Vertrauen hegen darf, daß die Partei, gleichviel, ob sie in einer Provinz sich in der Minorität oder Majorität befindet, nah gleihmäßigen Grundsäßen vertreten sein wird. Es sind häufig die ständischen Versammlungen anderer Länder angeführt worden. Jch stelle sie nicht unbedingt als ein Muster hin, ich glaube aber, daß eine Verfassung, die sich durch Jahrhunderte bewährt hat, wohl werth ist, daß man darauf Bezug nehmen darf. Jch beziehe mich auf England, welches seit Jahrhun- derten eine ständische Verfassung hat, wo der Sprecher im Untker- hause, der Lordkanzler im Oberhause die Abtheilungen zusammen- seßt und regelmäßig darauf - Rücksicht nimmt, daß beide Parteien vertreten werden. Man geht noch weiter, man räumt sogar dem Antragsteller selbst das Recht ein, die Mitglieder vorzuschlagen, die den Bericht zu fassen und das Gutachten abzustatten haben; das Lebte verlange ih nicht, es würde zu vielen Jnkonvenienzen führen, Jch bin aber der Meinung, daß wir es bei der geseßlichen e mung bewenden lassen und das Vertrauen haben, daß der Marjchall die Abtheilung nah bestem Wissen komponiren wird.

Abgeordn. Möwes: In der Hauptsache stimme ih dem Herrn Abgeordneten aus der Rhein - Provinz bei, nicht aber darin, daß es bei Zusammenseßung der Abtheilung darauf ankommt, bestimmte Ge= sinnungen und Meinungen hinzuschaFfen und hineinzubringen, die man für dahin gehörig erachtet. Nach meinem Dafürhalten kommt es darauf an, in den Abtheilungen die Fähigkeiten und Erfahrungen zu haben, die geeignet sind, die vorliegenden Sachen gründlich zu prü- fen und zu bearbeiten. Von nicht geringer Bedeutung für die ge- deihliche Wirksamkeit dieser hohen Versammlung is die Vorbereitung oder die Vor= Bearbeitung der zur Berathung ins Plenum kommen- den Gegenstände. Von der gründlichen Bearbeitung in diesen Ab= theilungen, von der richtigen Auffassung des Gegenstandes nach allen Richtungen ¡hin und von einer vollständigen Durchdenkung des Ge genstandes hängt außerordentlich viel in der Berathung des Plenums ab, nicht allein die längere oder kürzere Debatte, sondern auch der Beschluß selbs. Zu Allem gehört aber eine zweckmäßige Zusammen- seßung der Abtheilung, wozu erforderlich ist, daß diejenigen geistigen Kräfte auh gewürdigt werden können, die geeignet sind, in der Ab- theilung zu arbeiten. Für den Herrn Vorsibenden einer solchen Ver=- sammlung, die aus Abgeordneten aller Provinzen zusammengeseßt ist, ist es eine unüberwindlihe Schwierigkeit , die geistigen Kräfte, und Fähigkeiten zu kennen, Es wohnt aber den Abgeordneten der einzel- nen Daobinz darüber ein sichereres Urtheil bei, und ich finde aper daß diesen die Wahl wohl zu überlassen sein dürfte. Nicht, um Vas Verfahren des Herrn Landtags - Marschalls zu bekritteln und zu 7 deln, erlaube ich mir, auch ein Beispiel anzuführen. De E F Angelegenheit, betreffend die Königliche Proposition über N ushe- bung der Mahlsteuer nnd deren Umwandlung in eine Ein r, steuer, liegt einer besonderen Kommission vor z sie ist agsammengelep aus einer beträchtlihen Zahl von Mitgliedern der Ee E, einigen Mitgliedern der Ritterschaft, aus ses Abgeor neten der Städte und dreien der Landgemeinden. Wenn ich nicht irre, ist dies das Verhältniß. Unter sechs Abgeordneten der Städte ist nur Einer, der Ger der größten Städte angehört, nämlih der Abgeordnete von

tettin. : E

Von allen übrigen größeren Städten, die so wesentlich bei die- sem Geseh interessirt sind, befindet sich Keiner in der Abtheilung, und es scheint mir dieser Gegenstand wohl ein Beweis dafür zu sein, daß es zweckmäßig wäre, durch die Abgeordneten der Provinz selbst die Wahl der Abtheilungs-Mitglieder bes zu lassen. |

Abgeordn. Jebens: Jch muß hierauf bemerken, daß auch ih, der Abgeordnete aus Danzig, bei dieser Abtheilung bin, daß wir

gestern dem Herrn Vorsißenden, Grafen von Arnim, die Bitte vor=

fetdagen haben, Abgeordnete aus den Städten Berlin, Breslau und önigsberg der Abtheilung zuordnen zu lassen. Hierüber ist heute an den Herrn Landtags-Marschall die Bitte gemacht worden.

Abgeordn. B erem ana (vom Plaß): Jh muß die Ernen-= nung seitens des Herrn Marschalls der beiden Vereinigten Kurien insofern in Schuß nehmen, als dieser den Tadel, daß große Städte in ihrer Gesammtheit nicht vertreten werden, niht verdient. Denn zu den Städten, deren Abgeordnete gegenwärtig sind, gehört auh Aachen. Jch hätte gewünscht, daß ein Abgeordneter derjenigen Stadt, die am meisten von dieser Steuer aufbringt, Mitglied gewe= sen sein möge. Der Wunsch is ausgesprochen und wird nächstens erfüllt werden. Die Gründe aber, die im Allgemeinen dafür sind, daß die Mitglieder der Abtheilung auch von den Provinzial-Land ständen erwählt werden mögen, theile ih vollkommen. ;

Abgeordn. Möwes (vom Plaß): Jh habe ausdrüklih be vorwortet, daß meine Absicht niht dahin ging, einen Tadel auszu= sprechen, sondern nur für meine Behauptung ein Beweisstück anzu= führen, und bemerke, daß, insofern der Redner zugiebt, daß es wohl wünschenswerth gewesen wäre, wenn auch ein Mitglied der Stadt Berlin der Abtheilung hinzugefügt worden, dadurch meine An- sicht nur unterstüßt wird. : ]

Abgeordn. von Brünneck: Mein Amendement geht dahin, daß es der Versammlung freistehen solle, die Abtheilungen aus 1hrer Mitte zusammenzuseßen, und zwar, daß jede einzelne Provinz ihre Vorschläge dazu machen soll. Jch glaube aber, daß, wenn das dies mal beobachtet wäre, \o hätten sih die einzelnen Provinzial-Stände wirklich in Verlegenheit befunden, aus dem einfachen Grunde, weil sie nicht wissen, für welhe Zwecke sie wählen jollen. Obgleich da von hier nicht die Rede is, wenigstens nicht im Amendement, \o glaube ih doch hier bemerken zu müssen, daß, wenn eimn solcher An= trag beliebt werden sollte, es durchaus nothwendig scin würde, wie es bei den einzelnen Provinzial-Landtagen der Fall t, die Abthei lung nah anderen Regeln, als es bis jeßt hier geschehen ift, zu bil- den, und zwar so, wie es namentlich in der Provinz Preußen ge schieht, wo immer für jeden Fall eine besondere Abtheilung gebildet wird, daher auf dem preußischen Provinzial Landtage nie unter zehn verschiedene Abtheilungen gewesen sind. Abgesehen davon, daß die Königlichen Propositionen, die von besonderer Bedeutung sind, auch besondere Abtheilungen haben , jo haben wir auf dem preußischen Provinzial-Landtage außerdem einen ständischen Ausschuß, einen jur! dischen Aus\huß und einen Ausschuß für finanzielle Angelegenheiten gehabt, also Ausschüsse für alle verschiedenen Fächer. Das würde jedenfalls auch hier bestimmt werden müssen, wenn der Landtag dis Abtheilungen zusammenseßen und wählen soll; denn bei dem gegen wärtigen Modus würde die Wahl unmöglich sein. Was das spezielle Amendement anbetrifft und die beiden verschiedenen Meinungen dafür und dagegen, so möchte jih darin vielleicht eine Vermittelung finden 0 sen, wenn das vorliegende Reglement dahin geändert würde, B allein die Marschälle der beiden Kurien oder der M eet einigten Landtags unter Zuziehung bes Marshall der LrE! Ge L Stände, sondern daß auch die Marschälle der verschie enen 2 I 1 zen, denen die einzelnen Persönlichkeiten bekannt sind, mit zugezogen ua. Jch schließe die Berathung über diesen Gegen-= stand und bitte den Referenten, die Frage zu verlejen.

Referent Frhr. von Katte: Liest die Frage:

Chili {c O R 108i x 2 „Beschließt die Versammlung, an Se. Majestät dic Bitte zu rid ten, daß die Zusammenseßung der Abtheilungen statt der Ernen-=

1 ì rch den Marschall in der Weise erfolge,

1g ihrer Mitglieder durch den 2 l E Q LAG ebe Wevit zu der vom Marschall mit O Sale sichtigung der Provinzen angemessen erachteten 09 i Rad der die davon auf sie treffende Zahl aus ihrer He Was j (Die Abstimmung erfolgt dur Aufstehen und A alen giebt folgendes Resultat : 305 Stimmen dafur ut Jo dagegen, also nicht 5 der Stimmen.) x A i au Abgeordn. t Brunn ect SNC U V L t G E worden, mein Amendement 299 einmal zu entwideln, És besteht darin, daß zunächst der Paragraph des Reglements, der bestimmt, daß der Marschall E Bereinigten Land= tags und der Herren-Kurie mit Zuziehung des Marschalls de drei Stände die Abtheilung bilden joll, geändert werde, und Ie id, daß darauf angetragen werde, daß dabei die Marschälle der Provin= zen zugezogen werden. Das ist allerdings schon jeßt geschehen, na= mentlich von dem geehrten Vorsißenden unserer Kurie, es is aber nicht im Reglement ausgedrüct. Jh habe mir ferner vorzuschlagen erlaubt, daß die Abtheilungen, wenn nämlich die ; Marschälle in den Stand gesegt sein sollen, auch befähigte Abgeordnete für die Abtheilungen vorzuschlagen, nah bestimmten Materien gebildet werden. Jch habe mir zu bemerken erlaubt , daß dies nämlih von jeher usus bei den preuß, Provinzial - Landtagen gewesen sei, und daß dort nicht allein die Königl. Propositiouen, die von hoher Wichtigkeit waren und einer ausführlichen Berathung be- durften, einer besonderen Abtheilung überwiesen worden ind, sondern daß außerdem nach den verschiedenen Fächern besondere Abtheilungen, als : ständische Ausschüsse, juridische Ausschüsse und Aussclisse sowohl für finanzielle als Militair - Angelegenheiten und für die Polizei ge- bildet worden sind. Dies müßte jedenfalls vorangehen, und es wäre um so nöthiger gewejen, wenn das Amendement, welches jeßt mr zwei Drittel der Stimmen erhalten hat, angenommen wre Es cheint mir aber nothwendig, daß dies in der Folge für den Verei= nigten Landtag beobachtet wird, cinmal, damit die Marschälle in den Stand geseßt werden, geeignete Vorschläge zur Bildung der Abthei- lungen zu machen, und dann auch, weil ih glaube, daß das Geschast dadurch gefördert wird, denn es hat den Vortheil, daß jeder Abge-= ordnete, der Petitionen einreicht, übersehen und wissen kann, welcher Abtheilung seine Petition übergeben wird, während das jeßt nicht thunlich is; denn obgleih der Vorsibende unserer Kurie uns die Mittheilung über Bildung der Abtheilungen macht und wix es guch aus dem Protokoll ersehen können, o is die Uebersicht doch schwie= rieger, wenn die Abtheilungen nur nah Nummern bestimmt sind. Das is mein Vorschlag, den ich mir zu machen erlaubte. Marschall: Das Amendement hat zwei Theile , und der leßte derselben betrifft die Klassifizirung der Abtheilungen, Dieser Gegenstand is offenbar nicht vorbereitet. Was den ersten Theil betrifft, daß die Zuziehung der Provinzial - Landtags = Mar- \hälle erfolgen möge , ist dies, wie mir scheint, eine un- bedenkliche Erin Darüber möchte die Versammlung auch ohne weitere Anmeldung des Amendements sich bestimmen können. Jch frage deshalb, ob das Amendement unterstüßt wird? (Es wird sehr zahlreich unterstüßt.) Es is so zahlreich unterstüßt worden, daß ih kaum zu fragett brauche, ob Jemand darüber fprechen will, ; bgeordn. Hansemann (vom Plaße): Jch bedaure, nicht da- für stimmen zu können, aus der einfachen Ursache, weil die Landtags= Marschälle der Provinzial - Landtage au nicht aus der Wahl der

Mitglieder hervorgehen. e (Gemurmel. )

Es handelt sih hier niht um Persönlichkeiten, sondern, wie shou früher bemerkt, um Grundsäße,

Marschall: Jch bitte den Herrn Secretair, die Frage vorzu-

Secretair Abgeordn. Freiherr von Waldbott (liest die Frage): „Sollen bei Bildung der Abtheilungen die Provinzial - Landtags- Marschälle zugezogen werden ?““

(Es wird sehr zahlreich beigestimmt.) l L

Marschall: Die Majorität is so augenscheinlich, daß eine Zäh- lung nicht nöthig is; wenn sie aber verlangt wird, so bitte ih die Ordner, sie vorzunehmen.

(Stimmen durch einander: Nein, is nicht nöthig!)

Landtags-Kommissar: Das zweite Amendement des geehr= ten Deputirten aus Preußen, welches der Herr Marschall aufzuseben für nöthig befunden hat, ist nach meinem Erachten keine Abänderung, sondern eine Vervollständigung des Reglements. Jch glaube die Versicherung auf mich nehmen zu können, daß das Gouvernement bei der neuen Redaction, die in Folge der Anträge der Kurien nöthig werden dürfte, diesen Vorschlag gewiß gern in Erwägung nehmen und berücsihtigen wird, weil wir ihn für eine zweckmäßige Ergän- zung des Reglements halten. Jch sage ausdrücklich niht Abände- rung, soudern Ergänzung, Vielleiht wäre damit die Sache er- ledigt.

Abgeordn. von Brünneck: Jch bin vollständig befriedigt.

Referent Abgeordn. Freiherr von Katte (liest den folgenden Passus des §. 8 des Gutachtens):

„Der hieran seitens des Petenten Aldenhoven geknüpsfte Wunsch, daß auch die Wahl des Vorsißenden einer Abtheilung den Mitgliedern derselben überlassen werde, sand von keiner Seite Ünter- stüßung, indem es gegentheils als durchaus zweckmäßig erachtet wurde, wenn die Ernennung des Vorsißenden lediglih vom Marschall ressor- tire, indem bei der Nothwendigkeit mehrerer Abtheilungen einer Land= tags-Versammlung von ihm die Berücksichtigung individueller Ver= hältnisse am besten zu erwarten stände.“ | __ Abgeordn. von Aldenhoven: Jch hatte gehofft, in den Fall tommen zu können, diesen Vorschlag zurückziehen zu dürfen. Nach- dem aber der so eben beliebte Beschluß gefaßt is, sinde ih mich ver-= pflichtet, daran festzuhalten. Wir haben einen für uns ernannten

Marschall, wir haben ernannte Ausschüsse, wir haben Vorsißende in den Ausschüssen, welche ebenfalls ernannt sind; diesen sind von der Regierung Kommissarien beigeordnet, und so cheint mix die ganze

Einrichtung mehr geeignet, um von dem Ausschusse die Ansicht des Gouvernements vortragen zu hören, als die, welche sich durch Dis- fussionen in den Abtheilungen herausgestellt hat. Hätte aber jede Provinz ihre Abgeordneten selbst in die Abtheilung geschickt, so wäre zu erwarten gewesen, daß sie ihre Männer richtig gewählt haben würde z sie würde diejenigen herausgefunden haben, welche am quali= sizirtesten sind, um den betreffenden Gegenstand beurtheilen zu können. Zh habe zu den Herren Marschällen der einzelnen Provinzen Ver- trauen, ih achte sie in demselben Verhältnisse, wie den Herrn Mar- all unserer Kurie, sie sind aber von dem Gouvernement ernannt, und aus diesem Grunde habe ih über die aus dieser Mitwirkung geschaffenen Abtheilungs=Dirigenten dieselbe Ansicht, die ich von der Abtheilung habe, die ebenfalls von unserem einzelnen Marschall ge-= bildet werden. Jch hoffe daher, meine Herren, sie werden einer Äb= theilung, die auf die von ihnen beliebte Weise ernannt werden soll, das Recht vorbehalten, daß sie ihre Vorsibende si selbs wähle.

_— Abgeordn. Schauß : Nicht daß ich den Gründen überall bei- pflichten möchte, die der Redner aus der Rhein - Provinz so eben entwidckelt hat, so muß ih gleichwohl bedauern, daß in der Abthei- lung sih Niemand dafür ausgesprochen hat, daß ‘der Antrag des Redners in Berücksichtigung gezogen werde. Jch muß meinerseits gestehen, daß es mir wünschenswerth sein würde, wenn der Vorsitzende von der Abtheilung selbst gewählt werden könnte, Dies ist jeßt nicht der Fall, doch scheint es mir, müßte er es nothwendig sein, denn jedenfalls unter der Leitung dessen zu arbeiten, den ih gewählt, zu dessen Wahl ih wenigstens meinen Beitrag gegeben habe, ist ein für mich besonders erhebliher Vorzug. Vielleicht werde ih jeßt etivas qaussprehen, was von vielen Seiten mißliebig aufgenommen werden möchte, Das kann mich aber uicht abhalten, die Wahrheit zu sagen und es auszusprechen, daß es mir nicht ganz gut erscheint, daß, wie jeßt geschehen, die Vorsißenden der Äbtheilungen nur aus den ersten Ständen gewählt worden sind. - Jch weiß nih, warum ein Anderer nicht auch dazu befähigt sein könnte. Es is gestern hier von einem Mitgliede aus Preußen mit begeisterten und erhebenden Worten, die eine s{öne Gemüthsbewegung hervorgerufen haben, an den Tag gelegt worden, wie hier Rang und Stand durchaus \chwin= den müssen und wie hier nur eine Einheit unter uns sein sollte. Zu diesem Bekenntniß bekenne ih mich von ganzem Herzen ; auch ich er= fenne nur eine Versammlung, nur eine Einheit, die die Wohlfahrt des Landes und nichts weiter will, nichts weiter wollen darf. So also glaube ih auch, daß Niemand sih gekränkt fühlen möchte, wenn ih es hervorhebe, daß es glei sein müßte, wer der Vorsibende der Abtheilung sei, und welhem Stande er angehört, und daß es nur darauf ankomme, daß seine geistige Fähigkeit ihm die Mittel dazu gewähre, die dazu erforderlich sind. Das würde erzielt werden, wenn die Abtheilung selbst die Befugniß und das Recht hätte, \sich den Vorsißenden zu wählen; daher muß ih mich dem Antrage des Ab- geordneten der Rhein-Provinz anschließen, indem ih nochmals mein Bedauern darüber ausdrücke, daß er in dem Gutachten der Abthei- lung keine Befürwortung gefunden hat. :

„Landtags-Kommissar: Jch erlaube mir in Beziehung auf dasjenige, was der geehrte Sprecher so eben sagte, ergänzend hin= zuzufügen, daß zwar nach den provinzialständischen Gesetzen die Wahl der Vorsibenden aus den beiden ersten Ständen stattfinden muß, daß aber weder das Geseß vom 3. Februar d. J. noh das Reglement in dieser Beziehung für den Vereinigten Landtag eine Vorschrift ent- hält, daß also die Wahl auf alle Mitglieder ohne Ausnahme gerich= tet werden fann. :

Abgeordn. Schau ß. Jh erkläre, daß ih zu meiner Voraus- seßung berechtigt gewesen bin, da sämmtliche Abtheilungs=Dirigenten für den jebigen Landtag nur aus den ersten Ständen bestehen,

Landtags-Kommissar: Jh berufe mih uur auf das Geseh welches keine solhe Vorschrift enthält. :

__ Marschall: Wenn die Mitglieder nichts mehr darüber zu er- wähnen haben, so is die Debatte geschlossen. Cs soll also beantragt werden, daß die Wahl des Vorsißenden der Abtheilung dieser über- lassen bleibt. ]

(Obgleich die Majorität vorhanden zu sein scheint, wird sie doch von einigen Mitgliedern bezweifelt, auch dur das Aufstehen der da- Mee T UMUONE als Probe zu der früheren Abstimmung, wird die E Erba genügend herausgestellt und deshalb das Zäh- bal Die Dia N R t. Die Zählung findet statt und ergiebt, M vrage dur 337 Stimmen bejaht und dur 150 verneint M3 Ab n zwei Drittheil der Stimmen vorhanden.)

f georon. von Olfers: Jh wünshe die Aufmerksamkeit ciner hohen Versammlung auf einen G d zu lenk bon 1 nicht aus der Theorie, sonde egenstand zu lenken, den ih

“2 londern aus - der Praxis aufgefaßt habez

nämlich den, daß in den t Nr! len. Jch will hier Niemand ge oft mehrere Mitglieder feh-

auch voraussetze, Krankheit oder anklagen, denn es kann, wie ih dies

lesen.

werden muß von der Ernennung des Referenten in der Ab-

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lungen selbst überzeugen werden. Dadurch werden aber die Verhand- lungen weniger gründlih und es könnon, da die Zusammensezun- gen der Abtheilungen mit Rücksiht auf die Provinzen und die Stimm- Verhältnisse der einzelnen Stände angeordnet sind, möglicherweise auch für die Provinzen Nachtheile entstehen. Zudem wird si die Abstimmung der Minorität oder Majorität der wirklichen Abthei- lungs-Mitglieder nicht richtig herausstellen; ich trage daher darauf an, daß die Behinderungen dem Vorsiber zeitig angezeigt werden, und derselbe unter Zustimmung des Landtags-Marschalls Stellver- treter aus der nämlichen Provinz und dem nämlichen Stande sofort einberufe.

Marschall: Findet das Amendement Unterstüßung?

(Wird unterstüßt.) j

Eine Stimme (vom Plaß): Jh muß bemerken, daß das erste aus Schicklichkeitsgefühl gegen den Herrn Marschall stattfinden wird, und daß der zweite Fall sehr selten eintreten kann, denu, wenn er auch im Verhinderungsfalle die Anzeige macht, so würde das in Berlin kein Resultat haben.

Referent: Bei dem Gutachten muß die Zahl der Anwesen- den angeführt werden, und da stellt sich die Majorität und Minori-= tät heraus.

Marschall: Jch bitte diejenigen, aunfzustehen, welche das Amendement annehmen wollen.

(Wird nicht angenommen.)

Referent verliest ad §. 9. Weitere Motive sind uicht hin- zuzufügen,

„Ad g. 9. Da Reglement giebt in diesem Paragraphen dem Ab- theilungs-Vorsibenden das Recht, den Referenten zu ernennen.

Da vom Petenten Aldenhoven und einem Mitgliede der Ab- theilung es als wünschenswerth bezeihnet wurde, wenn der Referent durch Wahl der Abtheilung berufen würde, so führte dies zu der Frage:

Beschließt die Abtheilung, vorzuschlagen, Seine Majestät den Kö= nig zu bitten, eine Aenderung des §. 9 dahin eintreten zu lassen, daß die Referenten in den Abtheilungen von diesen erwählt werden?

Bei der Abstimmung erklärten sich von 12 Mitgliedern 7 dage- gen und 5 dafür.

Motive der Majorität waren: der Referent brauche der Debatte nur mit Aufmerksamkeit und Treue zu folgen, um die Meinung der Abtheilung richtig aufzufassen und dem Plenum vorzutragen. Gehöre ér seinen Ansichten nah niht zum überwiegenden Theile in der Ab= theilung, so sei hierauf kein besonderes Gewicht zu legen, indem auch die Gründe der Minorität beim Plenum in Betracht kämen. Wäre von selbiger gegén die Vollständigkeit der Modifizirung des Gutachtens etwas zu erinnern, so fände sich bei Genehmigung desselben in der Abtheilung hierzu hinreihend Gelegenheit. Dem Referenten stehe wie jedem Ab- geordneten frei, seine individuelle Meinung neben der amtlichen im Plenum geltend zu machen, und käme es nicht selten vor, daß bei einzelnen Punkten einer extendirteren Berathung Referent sich abwechselnd in der Minorität, wie in der Majorität be- finden fönne. Ein Referent müsse sich von Anfang immer erst in die Sache hineinarbeiten und scheine beim möglichen späteren Wechsel desselben Aufenthalt im Geschäfts - Betriebe unvermeidlich. Es sei daher zur Zeit kein Grund vorhanden, von der Bestimmung des Reglements und dem bisher bei den Provinzial - Landtagen gehand=- habten Geschäftsgange in dieser Beziehung irgend abzuweichen.

Die Minorität entgegnete. Das bisherige erwähnte Verfahren auf den Provinzial-Landtagen habe sich keinesweges als gut bewährt, und stände auf dem Vereinigten Landtage dies noch weniger zu erz warten. Offenbar vereinige der Referent in seiner Stellung das dop- pelte Offizium, nämlich der Berathung in ‘der Abtheilung vorzuarbei= ten und solche dadurch zu fördern, dann aber auch den in Folge der Debatte gefaßten Beschluß in Form eines Gutachtens vor das Ple num zu bringen. Für ersteres Geschäft die Ernennung stattfinden zu lassen, werde weniger Bedenken finden, wohl aber drängten sich solche für den Fall auf, daß Referent eine der seinigen entgegenge= seßte Meinung mit voller Ueberzeugung im Gutachten verthei- digen solle. Deshalb sei es angemessener, den Referenten erst am Schluß einer Debatte dur diejenigen wählen zu lassen, welche derselben beigewohnt hätten.

Es ward hervorgehoben, wie nah §. 13 in fine der Referent für den Vortrag in der Plenar-Versammlung vom Marschail ernannt werden solle, um der Gewandtheit und Unbefangenheit desselben ver- sichert zu sein, so wie daß auch bei der im vorigen Jahre stattgefun- denen General - Synode die Referenten in den Abtheilungen gewählt worden wären,

Abgeordn. Herberß: Jh möchte mich für die Meinung der Minorität, nämlich für die freie Wahl der Abtheilung, erklären. Wird der Referent von dem Vorsißenden erwählt, so kann leicht der Fall eintreten, daß er in der Minorität gewesen, dann gegen seine Ueber-= zeugung referiren mußz das halte ich für ein Unglück, wenn er Gründe gegen seine Ueberzeugung vorbringen muß. Es bestimmt mich auch namentlich eîn Vorgang dafür, welcher sih auf einem früheren Pro-= vinzial-Landtage, bei Berathung einer Petition über Preßfreiheit, zutrug. Der Referent war entschieden in der Minorität, und die Folge davon war, daß die Gründe derselben sehr breit, die Gründe

norität gruppirt. Mir scheint aber au, was der 9

nete aus Pommern gesagt hat, als maßgebend sein gee Fitoib- dem wir uns ausgesprochen haben, daß der Vorsitzende der ‘Abthe lung von dieser selbst möge gewählt werden, dünkt es mir in E: Ordnung zu sein, daß von dem Vorsibenden der Referent möge er wählt werden; es scheint mir dies um \o mehr der rihtige Weg,

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weil alsdann die Rechte der Minorität auch gewahrt sind, weil die Minorität niemals dann unter eine tyrannishe Majorität gebracht werden kann, weil der Borsißende nit allein das Recht, sondern \so- gar die Pflicht haben würde, wenn scharfe Parteifragen debattirt werden, außer dem Referenten auch noch einen Korreferenten zu er- nennen, der dann von seinem Standpunkte aus das Gutachten der Minorität ershöpfen kann. Es scheint mir dies der geeignetste Weg zu sein, der in dergleichen großen politischen Versammlungen allein zu einem alle Theile befriedigenden Geschäftsbetriebe führen fann.

Abgeordn. Graf zu Eulenburg: Jch habe vorher bei Ge= legenheit der Abstimmung über die Frage, ob der Vorsißende der Ab=- theilung gewählt oder ernannt werden foll, geshwiegen, weil ich voll= fommen unvorbereitet auf das Resultat gewesen bin, weil ih nicht denken konnte, daß die Versammlung einen Beschluß fassen könnte, der, meiner Ansicht nach, gegen alle praktishen Regeln verstößt. Es ist hier niht die Rede von Provinzial -= Landtagen; auf Provinzial= Landtagen kann ich mir wohl denken (ich bitte um Entschuldigung, ih komme nicht auf die Frage über die Wahl des Vorsibenden zurüdck, \fondern ich gebe nur eíne Erläuterung, deren ich zu meinem ferneren Vortrage bedarf), daß sowohl der Referent als auch der Vorsitzende in einer Abtheilung gewählt werden kann, aus dem einfachen Grunde, weil ih meine Kollegen niht von einem Tage oder einer Woche her kenne, sondern Jahre lang, und weil ih ihre Fähigkeiten zu beurthei= len im Stande bin. Ganz anders ist es hier; die Praxis beweist es, daß in der Regel nur eiu oder zwei Mitglieder aus jeder Provinz in dem Ausschusse sien; wie sollen . wir den Vorsißenden wählen kön= nen? (Jch will Sie über diesen Punkt nicht weiter inkommodiren.) Diese Frage liegt auf demselben Felde; wie sollen wir einen Refe= renten in der Abtheilung wählen, in der wir uns nur in zwei oder drei Mitgliedern aus unserer Provinz vertreten findenz wir kennen Keinen. Die Abtheilungen werden in den ersten Tagen zusammen-= geseßt, wir kennen die Fähigkeiten niht; was is die Folge davon? daß diese Wahl eine beschränkte ist, denn wir müssen uns, wenn es zur Wahl kommt, entschließen, uns bei seinen Landsleuten zu erfun= digen, und wir geben dann unsere Stimme in dem Sinne seiner Landsleute abz es is das eine beschränkte Wahl. Jn den Motiven der Minorität is noch ein Grund angegeben, der mir vollständig un= verständlich is, nämlich in den Worten:

„Für ersteres Geschäft die Ernennung stattfinden zu lassen, werde weniger Bedenken finden, wohl aber drängten sich solche für den ¿Fall auf, daß Referent eine der seinigen entgegengeseßte Meinung mit voller Ueberzeugung im Gutachten vertheidigen solle.“

Wie man dies als einen Grund für die Wahl eines Referenten anführen kann, is mir völlig unbegreiflih, denn es seßt nothwendig voraus, daß die Wahl auf einen Mann fallen müsse, der entweder gar feine Meinung oder zwei hätte, denn in dem Fall, die Meinung seiner Gegner in das Protokoll aufnehmen zu müssen, is ein jeder Referent, mag er erwählt oder ernannt sein. Ich glaube, daß es zum ersten Erforderniß gehört, daß ein Jeder sein festes Glaubens= befenntniß, seine eigene Meinung habe, und mehr oder weniger wird sie ein Jeder haben. Wie soll ih mir also erklären, daß die Wahl des Referenten deswegen zweckmäßig sein solle, weil sie mögliche=

| weise auf einen Mann fallen kann, der niht in der unangenehmen

Lage sein möchte, auch die entgegengeseßte Meinung in das Proto- foll frei, aufzunehmen. Abgesehen von allen diesen Einzelnheiten, spreche ih mich gegen das Prinzip sämmtlicher Wahlen in dieser

der Majorität aber sehr eng, nur mit wenigen Worten angeführt

waren. Deshalb bestimme ih mich für die Minorität und spreche mich dafür aus, daß die Wahl der Referenten von der Abtheilung ausgehe. | E Abgeordn. Graf von Shwerin: Jh muß für die Ma- jorität mi aussprechen, weil ih glaube, daß die Ernennung des Re-= ferenten zur Leitung des Geschäftsganges gehört und diese dem Vor= sibenden obliegt. Jch glaube, daß es in Bezug auf die Unpartei- ligkeit sehr nachtheilig sein würde, wenn die Majorität im Ausschuß auch noch das Recht hätte, den Referenten zu ernennen; dieses muß durhaus dem Vorsibenden überlassen sein und kann jeßt um so mehr ohne Gefahr geschehen, da nah dem Bali Beschluß der Vorsißende von der Abtheilung gewählt werden soll.

Abgeordn. von Massow: Jch wollte mir erlauben, eine prak tische Beleuchtung der Sache zu geben. Der Antrag, welcher hier von dem vorleßten Redner gestellt ist, betrifft das Referat in dieser hohen Versammlung. Jch glaube, daß dasselbe getrennt gehalten

theilung. Bei dieser Ernennung weiß man - noch gar nicht, ob die Sache in der Majorität oder Minorität sein wird. Jch erlaube mir aus einem anderen Gesichtspunkte hervorzuheben, welhe Schwierigkeit es herbeiführen würde, wenn auch diese Ernen- nung in die Hände der Abtheilung gelegt würde. Die Petition oder der Antrag müßte im Plenum der Abtheilung zuvor vorgelesen werden. Das hat \ich aber als unpraktisch erwiesen. Es i} in der Abtheilung, deren Vorsißender ih die Ehre habe zu sein, von der Versammlung selbst gewünscht und beschlossen worden, um Zeit zu ersparen, daß die Referate von mir vertheilt würden ohne vorherige Verlesung. i Abgeordn. Milde: Dem Redner, welcher diesen Plat vor mir innegehabt, glaube ich, is zu erwiedern, daß allerdings bei einer Menge von Dingen sich eine hon fertige Meinung gebildet haben fönnte, daß {on ein Jeder mit einer \olchen in feine Abtheilung

: „er ein anderes b R C Can te it Sus ragen; for das Verän i} so, wie Sie 14 mus ben Berber

kommen fann und sich dann jedenfalls bald eine Majorität und Mi=

Beziehung aus und protestire daher gegen die Wahl des Referenten, und wünsche, daß dieselbe frei dem Beschlusse des Marschalls über= lassen bleibe. i

Abgeordn. von Aldenhoven: Als ih in den ersten Tagen unseres Zusammenseins die Anträge über die Abänderung des Ge- schäfts = Reglements stellte, habe ih mir alle s{chlimmen Fälle möglich gedacht, also auh denjenigen, daß wir nicht die Befugniß haben möchten, den Dirigenten in der Abtheilung zu ernennen. Nachdem es der hohen Versammlung beliebt hat, diese Frage bejahend zu be= antworten, lege ih auf die Wahl des Referenten nicht mehr ein we- sentliches Gewicht. Wenn aber dies niht der Fall gewesen wäre, so würde ich um o strenger daran festgehalten haben, um uns die- jenigen Rechte zu retten, die noch für die Versammlung wünschens= werth zu sein schienen. Jch erkläre also, daß ih auf den vorgeschla= genen Antrag nicht mehr das Gewicht lege, welches: ih in dem ent- gegengeseßten Fall darauf gelegt hätte.

Eine Stimme (vom Plaße): Ziehen Sie das Amendement zurüd!

Abgeordn. von Aldenhoven: Macht.

Abgeordn. von der Heydt: Die Minorität der Abtheilúng, zu welcher ih bei diesem Paragraphen gehört habe, hatte es für sehr wesentlih gehalten, daß der Referent erwählt werde. Einmal ist es

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fast in allen ständischen Versammlungen Sitte, daß der Bericht, -der

Das steht niht in meiner

Namens der Versammlung ertheilt wird, auh von denjenigen - Mit= gliedern, welche die Versammlung selbst bezeichnete, erstattet wird. Im vorliegenden Falle soll, nach den Bestimmungen des Geschäfts= Reglements, das Gutachten erst dann abgefaßt werden, wenn die Be- rathung im Kollegium beendigt is, abgefaßt werden auf Grund des Protokolls, und da is es denn allerdings eine sehr mißlihe Sache, wenn der Referent nicht zu der Mehrzahl gehört, die sih zu dem Gutachten bekennt. i abzustatten, aber es ist schon früher angeführt, daß Fälle vorkommen können, in denen es nicht sehr zweckmäßig ist. Immer wird man die Gründe, zu denen man si selbst bekennt, besser hervorheben, als die Gründe, zu denen man sich nicht selbs bekennt; und deshalb hat die Minorität für die Wahl des Referenten gestimmt,

Es is nicht unmöglich, ein solches Gutachten

Abgeordn. von Gaffron (vom Plaß): Jch wollte mir... (Viele Stimmen: Abstimmung.) : (Der Redner seßt sih wieder.) Marschall: Der Redner darf von Niemanden unterbrochen

werden.

Abgeordn. von Gaffron (vom Plat): Jch wollte mir nur

wenige Worte zur Entgegnung erlauben, daß ih selbst schon mehrere-

male in dem Falle gewesen bin, und Viele unter uns mögen es ge- wesen sein, ein Referat gegen meine Ueberzeugung auszusvrechen. Jch glaube, daß das Gewissen es einem Jeden zur Pflicht macht, sowohl die eine als die andere Seite frei und klar auszusprechen. Wenn das Referat in dem von einem früheren Redner angeführten Galle nicht so ausfiel, wenn die Gründe der entgegengeseßten Partei nicht ausgeführt wurden, so begreife ih nicht, wie der Landtag ein solches Gutachten hatte durchgehen lassen können.

: (Von vielen Seiten: Ruf zur Abstimmung.)

Marschall: Jh schließe die Debatte und frage: Soll der Referent von der Abtheilung ernannt werden? Diejenigen, die da=- für stimmen, bitte ich anfzustehen. s

(Die Majorität dagegen.)