1847 / 140 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ur sprichwörtlichen Redensart geworden: „Europa aut auf uns.“ Ba, meine Herren , ih bin auch der Ansicht, daß Europa auf uns schaut, Aber wir müssen Europa nicht blos zeigen , daß wir ein treues und ein tapferes Volk sind, das weiß Europa seit Jahrhun- derten, sondern wir müssen ihm auch zeigen, daß wir- ein geseßliches Volk sind, daß wir unsere Rechte kennen und wahren wollen, daß wir ein Volk sind, mit dem man Verträge ließen kann, und welches diese halten wird, weil es auf Wort und Treue hält, und daß es seine Rechte behaupten wird, wenn sie angegriffen werden sollten. Das zu beweisen, haben wir in neuerer Zeit nicht Gelegenheit gehabt; jeit der große Kurfürst seine Schlachten schlug, sind unsere ständischen Rechte in Vergessenheit gekommen. Jh befinde mich jeßt nicht in der Lage, die ausgedehnten ständischen Rechte zu reklamiren, die un= seren Vorfahren früher zustanden , die namentli die De des Landes, dem ih anzugehören die Ehre habe, die Stände der Graf- haft Mark, besaßen, die ihnen von dem großen Kurfürsten und von allen seinen Nachfolgern bis auf die jüngste Zeit feierlich verbrieft worden sind, und die weder von unseren Herrshern, noch selbst von der Fremdherrschaft , welche leider auch bei uns eine Zeit lang be- stand, jemals in irgend einer Weise „alterirt und aufgehoben sind, Wenn ih au diese Rechte vorläufig nicht reklamiren will, so habe ih doch um so mehr Anlaß, wenigstens diejenigen Rechte in Anspruch zu nehmen, die uns seit Menschengedenken von dem hochseligen Kü= nige verliehen und für unwiderruflich erklärt worden sind, Wenn das erhabene Wort: „suum cuique“ die Brust unserer Fürsten shmüdckt, so wünsche ih auch, daß es auch über unseren ständischen Rech- ten glänze, nicht blos mit den fkleinlichen Zügen unserer modernen Stenographie, sondern in den großen goldenen Uncial-Buchstaben un= serer Ahnen im Mittelalter, womit sie ihre goldenen Bullen aufzeich- neten und hinaussandten in alle Zeiten, Deshalb beantrage ih die Verweisung dieses Antrages an eine Abtheilung der Kurie der drei

Stände. (Allgemeines Bravo.)

Marschall: Jh habe zuvörderst

(Viele Stimmen verlangen das Wort.)

Wollen Sie mir einen Augenblick das Wort lassen. Jch habe zuvörderst auf einige Vorwürfe zu antworten, die mir von dem gechr- ten Redner gemacht sind, Der erste ging dahin, daß ih in meinem Schreiben an den Herrn Abgeordneten den Vorgang der Sache, wie er sih hier zugetragen hat, nit vollständig geuug aufgeführt hätte; ih hatte nämlich nicht gesagt, daß die Wahl, welche der Herr Ab geordnete getroffen hat, und welcher die übrigen Herren beigetreten waren, nux eine eventuelle gewesen sei; ih gebe dies zu, es is blos der Kürze wegen geschehen. Es war allerdings nur eine eventuelle Wahl, die sie trafen, indem sie mir überließeu, den Aufsatz der Her- ren-Kurie zuzuweisen, Der andere Vorwurf is dahin gegangen, daß ih nicht den richtigen Weg eingeschlagen hätte, indem ih nicht sofort den Aufsaß zurückgegeben habe. Jch gebe ebenfalls zu, daß es nicht der richtige Weg gewesen is. Jch wäre in meinem vollkommenen Rechte gewesen, den Aufsatz auf der Stelle zurückzugeben, da ih die Ueberzeugung hatte, daß er hier nicht berathen werden fönnte, eine Ueberzeugung, die ih in diesem Augenblick noch habe, und von der ih nicht zurückkommen kann. Aber 1h ging vou dem Grundsatze aus, den ich \chon bei vielen Gelegenheiten angewendet habe, und der bis

jebt nicht getadelt worden ist, nämlich den, alle Vorschriften des Ge- seßes und des Reglements, welhe zu beobachten mir zusteht, auf das allerweiteste auszulegen, für Alle, die dabei betheiligt sind, und ich glaubte , hier die weiteste Auslegung zu finden, wenn ih cinen Weg eröffnete, auf welchen der Antrag vielleicht zur Berathung kommen konnte, (Von vielen Seiten Bravo.) (Viele Stimmen verlaugen das Wort.)

Abgeordn. von Auerswald: §0 wollte mir nur die Frage erlauben, ob hierüber eine Debatte stattfinden wird, in welhem Fall ih ums Wort bitten würde.

Marschall: Jh kann den Herren Abgeordneten, die darüber sprechen wollen, das Wort nicht versagen; natürlich kann darüber fein Beschluß gefaßt werden, Wenn aber das Wort verlangt wird, so halte ih mich nit befugt, da ein Redner seine Meinung hierüber gesagt hat, es den übrigen abzuschneiden, Es möge die Versamm= lung darüber entscheiden,

Abgeordn. von Auerswald (vom Plaß): Wenn kein Beschluß gefaßt werden kann, so trage ih darauf an, daß der Marschall auch bei der ersteu Erklärung, daß die Diskussion nicht stattfinden kann, verbleibe, denn eine Diskussion, von der wir Alle wissen, daß sie zu feinem Beschlusse führen kann, fann nur unnöthig aufregen.

(Viele St\mmen durch einander, die den Schluß der Diskussion wünschen.)

Ih bitte, die Frage zur Unterstüßung zu bringen,

Marschall: Jch bitte, daß alle die, die keine Diskussion zu= lassen wollen, aufstehen.

(Große Majorität dafür.)

Die Majorität hat beschlossen, daß dieser Gegenstand uicht weiter erörtert werden soll,

Der Herr Abgeordnete Zimmermann wünschte vorher das Wort; ih weiß uicht, ob über eine andere Angelegenheit.

Abgeordn, Sommerbrodt (vom Platz): Cine einzige Anfrage wollte ih mir erlauben; die Erklärung ist heute vorgelesen worden, sie wird also au in den stenographischen Berichten mit aufgenommen werden,

(Viele Stimmen: Ja wohl.)

Dann muß den Antrag stellen, daß die Namen der Unterzeich= neten mit in den Bericht kommen,

(Mehrere Stimmen: Dem Antrage trete ih bei.)

Marschall: Dem steht nihts entgegen.

Abgeordn. Zimmermann: Jn der Beilage zum Protokoll vom 7, Mai 1847, welche die erste Abstimmung über eine zur De= datte gestellte Frage betrifft, befindet sich bei dem Stande der Ritter= shaft der Mark vas Stimmoerhältniß so angegeben : für Ja stimm- ten 23, für Nein 57. Diese Zahl 57 beruht auf einem Jrrthum ; muß heißen 7,

Marshall: Der Herr Abgeordnete Graf von Stosch, als Referent, wirb die Erklärung liber die Berorduung, betreffend die Ausschließung bescholtener Personen aus der ständischen Versammlung, vorlesen,

Referent Graf Stosch :

(Liest das Konklusum über die Berathung der Allerhöchsten Pro- position, betreffend die Ausschließung besholtener Personen von den ständischen Verhandlungen, vor.)

Marschall: Hat Jemand in der Versammlung gegen die Fassung des Berichts etwas einzuwenden?

Abgeordn, von Auerswald: Jh will nur wenige Bemer-= kungen machen; es is, wenn ih mich nit täusche, in dem §. 2, wo von Chrengerichten die Rede ist, unter Anderem gesagt: man wäre der Meinung, daß ein Mann, der nicht würdig sei, des Königs No zu tragen, au nit in ständischen Versammlungen seinen Sib haben könne. Zch entsinne mi nicht, daß das Wort „würdig“/ hier in diesem Sinne gebraucht L denn es is oft hervorgehoben, daß die Ehrengerichte auh solche Personen von dem Offizierstande ausschließen,

die gerade niht unwürdig, sondern nur ungeeignet für den Offizier-

Ih gebe zu, ih hätte ihn auf der Stelle zurückgeben müssen.

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stand nah bestehenden Begriffen sind; deshalb bitte ich: das Wort unwürdig in ein anderes zu verändern. Ferner ist, wo vom Ge= meinderath die Rede is, als Grund für den Beschluß der Versamm- lung angegeben, daß das Urtheil des Gemeinderaths niht maßgebend sein könne, weil der Gemeinderath wechsele. Jch glaube kaum, daß dies als Grund der Majorität dieser Versammlung geltend gemacht werden fann, denn es giebt keine Versammlung in der Welt, die nicht wechselt, es würde dies ein Grund sein, den man unmöglich gegen den Gemeinderath angeführt haben fann.

Marschall: Da es nichts Wesentliches is, ob dieser Grund angegeben werde, \o faun er, wenn die Versammlung damit einver- standen i}, gestrihen werden.

(Einverständniß in der Versammlung.)

Abgeordn. von Auerswald: Jh vermisse auch noch etwas, das mir als Hauptsache bei demjenigen erscheint, was seitens der Majorität gegen die Anwendung der Urtheile exceptioneller Gerichte gesagt ist, wobei hervorgehoben wurde, daß dadurch ein ande: es, uns nicht angehöriges Gericht über unsere Verhältnisse urtheilen dürfte und gerade das große Geschenk, welhes uns durch den Ge seß-Entwurf verliehen is, nämlich das altdeutshe Recht: ein Ge- nossengeriht aus Standesgenossen zu bilden“, verkürzt würde. Es ist zwar beim §. 2 oder 3 etwas in dieser Beziehung angedeutet, und ich glaube auch, daß das, was ih meinte, sich daraus deduziren läßt ; ih wünschte aber bei der Wichtigkeit der Sache do, daß es deut- licher ausgedrückt würde. i

Referent liest die §§. 2 und 3 noh einmal vor.

Abgeordn. von Auerswald: Jch erkenne die Absicht voll- kommen an und wünsche nur hinzuzufügen, daß das Geschenk Sr. Majestät des Königs. dadur nicht verkürzt werde, daß andere Ge- richte statt der Genossenschaftsgerichte eintreten.

Marschall: Wenn die Versammlung nichts dagegen hat, so fann es hinzugefügt werden,

(Einverständuiß der Versammlung.)

Abgeordu. von Brünneck: Mir will erscheinen, als wenn ein wesentlihes Motiv der Majorität für die Ablehnung der Bestim- mung 1. 2 des Geseß-= Entwurfes, die Verurtheilungen der militairi schen Ehrengerichte betreffend, niht genugsam hervorgehoben sein, Jch meine den Grund, daß die ehrengerichtlihen Strafen theils ent- würdigend, aunderentheils gar niht entehrender Art sind, und daß durch den §. 3 des Gesez=-Entwurss, nah welhem der Vorsitzende jeder ständischen Versammlung verpflichtet i, alle Thatsachen zur Sprache zu bringen, welche die Ehrenhaftigkeit eines Mitgliedes in Zweifel stellen könnten, also auch die ehrengerihtlichen Verurtheilun- gen, hinläuglih dafür gesorgt ist, daß nicht ein wegen wirklich ent- ehrender Handlungen von einem Chrengericht zur Entfernung aus seinem Stande verurtheilter Offizier in einer ständischen Versamm- lung Aufnahme finden kann. S

Referent: Jch bitte, die gewünschte Aenderung der Fassung mir in der Art anzugeben, daß ich darüber nicht im Zweifel bin und glaube, daß das Verlangte bereits in der vorgelegten Erklärung ent- halten ift,

(Liest die betreffende Stelle noch einmal vor.) i

Abgeordn. von Brünneck: Dem trete ih vollkommen bei, finde aber, daß immer die Rede is von ehrengerichtlihen Strafen, die den Mann unwürdig erklären. Es giebt aber noch andere Stra- sen, durch welche die Unwürdigkeit nicht ausgesprochen wird.

Referent: Das Verlangte wird sich aus der weiteren Fassung des betreffsenden Pa}us ergeben.

(Fährt fort, vorzulesen.)

Abgeordn. von Brünneck: Jh bin nunmehr einverstanden und nehme meine Bemerkung zurü.

Abgeordn. Naumann: Jh wollte die Versammlung nur darauf aufmerksam machen, daß der erstattete Bericht gezeigt hat, daß ein cigeutlihes Votiviren der Beschlüsse #ícht wohl zulässig ist. Es kann in einem Berichte nicht bestimmt werden, der oder jener Grund sei für die Majorität leiteud gewesen, da über die Tristigkeit der Gründe feine Abstimmung stattfindet; daher kaun nur historisch angeführt wer= den, welche Aeußerungen in der Versammlung zur Motivirung der Beschlüsse vorgekommen sind, und dies ist das Einzige, was als fest- stehend angegeben werden fann. Ob diese oder jene Gründe leitend gewesen sind, das kann auh aus dem Grunde nicht gesagt werden, weil das, was für die eine Meinung spricht und durchgreifend is, für ein anderes Mitglied derselben Meinung weniger entscheidend ist, und weil auh Mitglieder von Gründen geleitet werden, die gar nicht ha- ben zur Sprache gebraht werden können, weil bekanntli jede De- batte ein Ende haben muß. Jch glaube, daß das Referat nur die Bedeutung haben kaun, die Beschlüsse Sr. Majestät dem König an- zuzeigen und darin anzugeben, welche Motive im Laufe der Debatte dafür angegeben worden sind, aber niht, sich darüber auszusprechen, daß ein bestimmter Grund für diese Entscheidung allein oder vor- zugsweise leitend gewesen sei. Würde dies ausgesprochen, so fämen wir unvermeidlih anf die früheren Debatten zurück. Jch für meinen Theil fann von vielen der Gründe, die hier als leit end angeführt sind, erklären, daß sie dies für mih niht gewesen sind. Wollte Je des Mitglied das Recht in Anspruch nehmen, in dem Referat anzu geben: der oder jener Grund hat mich geleitet, so würden wir dabin kommen, daß jedes Mitglied seine Gründe noch erklären müßte; des= halb halte ih es angemessen, dieGutachten nicht in dieser Weise ab- zufassen,

Referent: Jch erwiedere, daß in dem Stände - Geselz aus- drücklich gesagt is, daß in dem Bericht über eine Abstimmung, welche niht zwei Drittel der Stimmen für sich gehabt hat, die Gründe der Majorität und Minorität anzuführen sind. Jch habe daher geglaubt, mich als Berichterstatter auf dem Rechtsboden zu befinden,

Abgeordn. von Auerswald: Jch muß bekennen, daß ih über das Ergebniß des Vorschlages, welcher eben gemacht ist, nicht rect im Klaren bin; meines Erachtens kaun der Bericht nur in dreierlei verschiedenen Weisen gefaßt werden : entweder er enthält die Beschlüsse ohne Motive oder sämmtliche Motive, oder er bildet die einer ge- schickten Feder zur Kontrolle der Versammlung enksprossene Darstellung: das Leßtere is der Weg, der meines Erachtens einzuschlagen is, Jn dem Beispiele, welches auf den Provinzial-Landtagen vorangegangen, ist meines Ermessens dieser einzige mögliche Weg eingeschlagenz es möchte gegen die Ehrerbietung verstoßen, die wir Sr, Majestät dem Könige schuldig sind, und auch unser Recht verkürzen, wenn wir durch lg Darlegung des Sachverhältnisses darauf verzichten wollten, unsere Gründe mitzutheilen. Eben so würde es auch, wie ih glaube, gegen die Chrerbietung verstoßen, wenn wir prätendiren wollten, daß Alles und Jedes, was gesagt, was widerlegt und wovon abgestanden ist, Sr. Majestät vorzutragen, Es bleibt in solchem Falle, wo die Bersammlung si über einen Beschluß geeinigt, nihts übrig, als die- sen Beschluß, insoweit er stehen geblieben is und. insofern die Gründe von der Majorität anerkannt oder seitens der Minorität Werth dar- auf gelegt ist, geschickt zu fassen und vorzutragen; das is der Zweck des Referats; es wird der Versammlung vorgetragen, ohne Zweifel mit Aufmerksamkeit angehört und gewürdigt, wie es verdient, und fann mit den Verbesserungen, die nöthig geworden sind, abgehen.

; Pn Naumann: Jh habe nur zu bemerken, daß nach meiner Meinung sowohl die Beschlüsse als die zur Sprache gebrachten

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Motive angeführt werden sollen, jedo so, daß die Beschlüsse nicht

als aus den angeführten Gründen von selbst hervorgegangen hinge- stellt werden.

Abgeordn, von Au erswald: Der Unterschied würde also der sein, daß nach der Ansicht des verehrten Redners die Beschlüsse vor= angeführt und die Motive, wie bei gerichtlihen Erkeuntnissen, als Gründe nachgebraht werden, während nach dem Referent die Gründe je nah der Lage der Sache theilweise zur Motivirung des Beschlusses, theilweise zur Bestätigung oder Begründung desselben an= geführt werden. Jch glaube, das es unmöglich is, dem Referenten hierüber spezielle Vorschriften zu machen, daß man sich vielmehr auf ihn verlassen oder ihn refktifiziren muß.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch theile ebenfalls die An- sicht des Redners, welcher vorher gesprochen hat, daß das Gutachten in feiner anderen Form abgegeben werden fann, als daß es die Be- {lü}se enthalte und ein Resumé der Gründe. Je nachdem zwei Drittel oder die Hälfte der Stimmen sih bei der Abstimmung ergeben haben, werden blos die Gründe der Majorität oder die der Majorität und Minorität aufzunehmen sein. Aber ih verkenne auch nicht die Schwierigkeit, die es in der Versammlung haben wird, durch die bloße Vorlesung des Gutachtens zu erkennen, ob dasselbe entsprehend ab- gefaßt is, und wollte daher darauf aufmerksam machen, ob es nit zweckmäßig wäre, wenn das Referat zunächst von der Abtheilung ge nehmigt wird. Aus ihr hervorgegangen, würde es der Versammlung bereits eine Garantie darbieten, und es würde dies auch dem adequat sein, was bereits früher als Grundsaß festgestellt, daß der Referent der Abtheilung eben als solcher immer der Referent des Plenums ist.

Cine Stimme: Muß das niht immer geschehen?

Abgeordn, Graf von Shwerin: Jh glaube niht; meiner Meinung nah, muß hier in die Plenar -= Versammlung das Referat der Abtheilung und nicht das des Referenten kommen ; dann haben wir eine Garantie mehr, daß es richtig ift. ]

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Wenn von einen Abgeordneten von Posen] und, wie ih glaube, auch von Preußen, auf das be- stehende Geseß Bezug genommen is, so muß ih bemerken, daß ich keine Bestimmung darin gefunden habe, die für ihre Ansicht spricht. Im §. 16 des Patents vom 3. Februar 1847 i} blos die Rede von den Beschlüssen :

(Lest vor.) : , Nach dem Schlusse der Berathung stellt der Marschall die aus derselben sih ergebenden Fragen und bestimmt deren Reihefolge.

Die Fragen sind so zu stellen, daß sie mit Ja oder Nein oder durh eine eiunsfahe Alternative ershöpfend beantwortet werden fönnen.

Den Mitgliedern der Versammlung sind zwar Erinnerungen gegen die Stellung der Fragen und deren Reihefolge gestattet ; dem Ermessen des Marschalls bleibt aber überlassen, ob und in wiefern diese Erinnerungen zu berüdsichtigen sind, -

Es is also keinesweges gesagt, daß auch die Motive angeführt werden sollen. Jch möchte glauben, das nach der Intention Sr. Ma- jestät des Königs die Gründe nicht verlangt werden, und ich glaube dies auch aus der Geschäfts- Ordnung folgern zu dürfen, §. 22 derselben lautet :

(Liest vor.) . Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referenten oder demjenigen, welchen der Marschall dazu bestimmt, die Er- klärung der Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar- Versammlung zu verlesen und nach erfolgter Genehmigung in einer in gleicher Weise, wie das Protokoll (F. 21.), zu vollziehenden Reinschrift durch den Marschall Unserem Kommissarius zu über= geben ift, N,

Auch hier is niht vou Gründen die Rede, dagegen ist [bei

Beschlüssen über Petitionen im §. 26 unter c, ausdrüdlih gesagt: c) „Zst ein Petitions- Antrag in einer der beiden Nurien t der Herren-Kurie oder in der Kurie der drei Stände durch eine Majorität von mindestens zwei Dritteln der Stimmen ange= nommen worden, so wird der Beschluß, daß die beantragte Peti= tion an Uns zu richten sei, unter Angabe der Gründe, in einer nach §. 22 zu vollziehenden Ausfertigung unmittelbar dem Mar= schall der anderen Kurie mitgetheilt, welcher die Sache in der vor= geschriebenen Weise zur Plenar =-Berathung vorbereiten läßt. Wird der Antrag auch hierbei durch eine Majorität von minde- stens zwei Dritteln der Stimmen angenommen, so ist die Erklä- rung des Beitritts zu dem Beschluß derjenigen Kurie, von wel= cher der Petitions-Antrag ausgegangen is, nebst einer Aeuße- rung über die Gründe in der §. 22 vorgeschriebenen Form ausz zu= fertigen, worauf Uns beide Ausfertigungen, mittelst eines von den Marschällen beider Kurien zu unterzeichhnenden Präsentations- Berichts, durch Vermittelung Unseres Kommissarius zu überrei hen sind. Erhält ein in der einen Kurie angenommener Petitions-Antrag bei der Plenar-Berathung in der anderen Kurie nicht eine Ma- jorität von zwei Dritteln der Stimmen, so is davon der Mar= schall der ersteren, unter Zurücksendung des ausgefertigten Be- \hlu}ses derselben, zu benachrichtigen. Wenn ein von der einen Kurie beshlossener Petitions - Antrag bei der Plenar = Berathung in der anderen Kurie durch eine Majorität von zwei Dritteln der Stimmen nur unter Modifica tionen angenommen wird, so is auc hierüber ein motivirter Beschluß in der §. 22 vorgeschriebenen Form auszufertigen, welcher sodann unmittelbar dem Marschall derjenigen Kurie, von welcher der Petitions- Antrag ausgegangen is, übersandt und hierauf in leßterer zur Berathung und Abstimmung ge- bracht wird, Beschließt dieselbe durch eine Majorität von zwei Dritteln der Stimmen, den von der anderen Kurie nöthig be= fundenen Modificationen vollständig beizutreten, so wird Uns dieser Beschluß, nebst den beiden früheren Beschlüssen, in vor= \hriftsmäßiger Ausfertigung mittelst eines von den Marschällen beider Kurien zu unterzeihnenden Präsentations-Berichts durch Vermittelung Unseres Kommissarius überreicht. Wenn hingegen diejenige Kurie, von welcher der Petitions-Antrag ausgegangen ist, den von der anderen Kurie beschlossenen Modificationen des selben nicht vollständig beitritt, so wird der Antrag als ver= worfen betrachtet, E i Unsere Propositionen werden Wir entweder zuerst der einen oder der anderen der beiden Kurien des Vereinigten Landtages oder beiden Kurien gleichzeitig vorlegen lassen. Jn allen Fäl- len ist die nach §. 22 abzufassende Erklärung jeder Kurie über eine solhe Proposition durh den Marschall derselben ohne vor= gängige Communication mit dem Marschall der anderen Kurie Unserem Kommissarius zu übergeben. _ E s Jn einer jeden der beiden Kurien müssen vorzugsweise Unsere Propositionen zur Erledigung gebracht werden Hieraus scheint zu folgen, _ daß bet Petitionen die Gründe ain- gegeben werden sollen, damit Se. Majestät der König erfahre, aus welchen Gründen wir etwas erbitten; keinesweges aber ist dies bei Propositionen nöthig, weil die Gründe, welche die Majorität geleitet haben, sich da aus den Verhandlungen zureihend ergeben. Durch die Anführung der Gründe und deren Disfussion würden wir in eine bedenklihe Situation kommen, wie wir dies so eben gesehen haben;

Beilage

g)

in dem Berichte enthalten sein

„Ne 140.

Beilage zur Allgemein

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en Preufischen Zeitung.

Freiag den 21 ien Mai

es fann allerdings auch eine andere Ansicht Plab greifen, da das Geseß wenigstens die Anführung von Gründen nicht untersagt hat, Für diesen Fall möchte ih mir den Antrag erlauben, daß, wie es auf einigen Provinzial - Landtagen, z. B. auf dem westfälischen, geschieht, immer zwei Mitglieder, von denen eins der Majorität und das andere der Minorität angehört, von dem Herrn Marschall zu Referenten bestellt werden. Diese Maßregel hat \sich in Westfalen bewährt, insofern sich jede Meinung dadurch vollständig vertreten ge- funden hat; denn wenn man auch die allervollständigste Ueberzeugung von der Treue des Referenten hat, so heißt cs doch jedenfalls sehr viel zugemuthet, wenn er mit derselben Vollständigkeit die Ansicht der Gegner aguffassen soll, wie seine eigene, und sich also in den entgegengeseßten Gedankengang hineindenfen muß. Es würde also einfacher sein, wenn zwei Mitglieder bezeichnet werden, wie dies das Geseß auch zuläßt, welche zusammentreten und das Gutachten zusam- menseben, auch, wenn es verlangt wird, in der Abtheilung vorlesen, damit es dort zuvorzgeprüft werde. Es steht dem wohl uichts entgegen;

Marschall: Jh glaube uicht, daß das Geschäfts Regl: ment dem Marschall diese B. fugniß zuläßt, denn es spricht nur von einem Referenten im Sinugular,

Neferent: Das Stände-Geseß bestimmt ausdrücklich, daß, wein nicht zwei Drittel der Stimmen vorhanden sind, in dem Gut- achten immer die Ansicht der Majorität und die der Minorität auf- zunehmen ist.

Abgeordn, von Gaffron: Jch wollte auf einen Usus, der bei dem schlesischen Provinzial-Landtage herrscht, aufmerksam machen, nämlich, daß" doch immer das Gutachten vorher in der Abtheilung vorgelesen worden ist.

Abgeordn, Hansemann: Es läßt sich niht verkennen, daß ein wesentlicher Unterschied stattfinde zwischen den Verhandlungen dieser Versammlung und den provinzialstäudishen Verhandlungen. In Beziehung auf die Verhältnisse der Versammlung zur Regierung bei den provinzialständishen Versammlungen sind keine Organe der Regierung gegenwärtig, das ist aber hier der Fall, Diese Organe vernehmen also vollständig, welhe Gründe die Versammlung bei irgend einem Votum geleitet haben. So viel ist sicher, daß, welchen Weg Sie auch hinsichtih der Erstattung eines vollständigen Berich- tes einschlagen mögen, immer sich große Schwierigkeiten erheben werden, und daß dadurch sehr viel Zeit verloren gehen wird. Unter diesen Verhältnissen scheint es wünschenswerth, daß die Berichte \o kurz wie möglich abgefaßt werden, so weit das Reglement nicht das Gegentheil ganz genau und fest bestimmt; daß also die für oder wider bei Diskussionen von Gesetz Entwürfen vorgebrachten Gründe niht in die Berichte aufgenommen werden mögen. Jch erlaube mir deshalb, den Herrn Landtags-Kommissar zu bitten, sih darüber zu erklären, ob nah seiner Auffassung im Sinne des Reglements nicht bei dergleichen Geseß-Entwürfen eine Abkürzung in dem Bericht statt= finden möchte, und zwar in der Art, daß die Berichte im Ganzen nur das Resultat der Abstimmung und nur in dem reglementsmäßig vorgesehenen Falle die Gründe der Minorität enthalten.

Landtags-Kommissar: Der §, 16 der Verordnung vom 3. Februar d. J. bestimmt nicht, daß bei einem Geseß-Entwurf die Gründe für die Annahme oder für die Bitte um Abäuderung in dem Bericht an Se. Majestät den König mit aufgenommen werden missen, und es hat allerdings dabei die Schwierigkeit vorges{hwebt, eine so große Versammlung, wie die gegenwärtige, zu einerlei Ansicht über die Gründe eines Beschlusses zu vereinigen, Sollte demnach die Ver= sammlung den Beschluß fassen, bei ihren Gutachten ohne Entwicke= lung der Gründe lediglich auf die Protokolle Bezug zu nehmen, so würde von Seiten des Gouvernements nichts dagegen erinnert wer= den fönnen: ob es aber die hohe Versammlung uicht der Schiklich= feit angemessen findet, diese Gründe wenigstens kurz anzuführen, das glaube ich derselben überlassen zu müssen, : Abgeordn, Graf von Schwerin: Jh habe den Wunsch, daß wir nun bald zur Tagesordnung kämen, und wollte daher zunächst fragen, ob der Herr Marschall auf den Antrag des Abgeordneten der westfälischen Ritterschaft noch näher einzugehen gedenkt ; dann würde ih mich dagegen aussprechen müssen, weil ih ihn für unprak= tish halte, wo nicht, würde ih es unterlassen können. ;

Marschall: Es liegt ein Vorschlag vor, der im Reglement nicht vorgesehen is, und worüber der Marschall also zu bestimmen hat, Jch wünsche die Meinung der Versammlung darüber zu kennen.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Der Abgeordnete aus der Provinz Westfalen hat den Vorschlag gemacht, einen Referenten für die Majorität und einen für die Minorität zu ernennen; ih aber glaube nicht, daß dies praktisch sein würde, denn ein einzelnes Mit- olied fann nur diejenigen Gründe auführen, die es selbst gehabt hat, nit aber diejenigen, welche die anderen Mitglieder gehabt habeu, die mit ihm in gleicher Weise gestimmt, und wir würden so noch weit {werer zum Ziele kommen und wahrscheinlih noch mehr Reclama= tionen zu erledigen haben, Der Referent muß sich unparteüsh hal= ten, während ein Mitglied der Majorität oder Minorität die Gründe des einen oder des anderen Theiles in das Resumé immer mehr oder weniger subjektiv hineinbringen wird. Jch glaube daher, daß es praktisch sein wird, wenn man den Referenten das Resumé machen läßt, und es erst, nachdem es in der Abtheilung verlesen worden, in die Plenar=-Versammlung gebracht wird, :

“Abgeordn. Frhr. von Vin cke: Wenn das geehrte Mitglied meinen Vorschlag unpraktish genaunt hat, so muß ich bemerken, daß die Jdee dazu nicht von mir, sondern von einem Manne herrührt, welcher noto= risch vielleicht der praftischste Manu war, den der preußische Staat jemals besessen hat: nämlich dem verewigten Landtags-Marschall, dem Staats = Minister Freiherrn von Stein, den die Provinz Westfalen das Glück hatte, auf drei Provinzial-Landtagen als ihren Marschall zu verehren. Er hat unsere erste Geschäfts-Ordnung gegeben, welche im Wesentlichen bis jeßt während acht Provinzial-Landtagen gegol- ten und als höchst praktisch sich bewährt hat, und ih kann somit nicht erkennen, daß irgend etwas Unpraktisches in meinem Vorschlage liegt.

Marschall: Was diesen Vorschlag betrifft, so halte ic, wie schon geäußert, für bedenklich, darauf einzugehen, weil er den §, 22 der Geschäfts=-Ordnung entgegen zu sein scheint; es handelt sich hier nur um die Frage, ob die Versammlung es für wünschenswerth hält, fünftig die Erklärungen ohne alle Gründe abzufassen ?

Abgeordn- Möwes: Es is zwar nicht meine Absicht , demje= nigen, was der Königl. Kommissar angeführt hat , zu widersprechen, was dahin ging, daß in dem Geseß, und namentli in dem §. 16, keine Bestimmung darüber enthalten sei, daß die Gründe der Majo= rität in den Berichten enthalten sein müssen. Jch glaube alker in dem §. 16 gerade eine Bestimmun dafür zu finden, daß diese Gründe « Der lebte Theil dieses Pa-

j (Liest diesen vor.) „Wenn die gedachten beiden Versammlungen oder eine dersel-

ben 2. , . . so soll auch die Ansicht der Minorits Kenntniß gebraht werden.) cht der Minorität zu Unserer

ragraphen lautet :

Da also die Ansicht der Minorität a uch in dem Berichte mit ent= halten sein soll, so darf die Ansicht der Majorität darin nicht fehlen. Die Ansichten der Minorität und der Majorität sind aber deren Gründe, denn von etwas Anderem kann bei der Minorität nit die Rede sein, und so bin ich der Meinung, daß in dem Gesetße ohne Zweifel die Vorschrift liegt, daß die Gründe der Majorität angeführt werden müssen.

Landtags=Kommissar: Zur Erläuterung meiner vorigen Aeuße= rung glaube ih hinzufügen zu müssen, wie meine Ansicht nicht dahin geht, daß, wenn die Gründe der Minorität angeführt werden sollten, die Gründe für die Majorität wegbleiben könnten, vielmehr glaube ih, daß in beiden Fällen diese Gründe angegeben werden oder weg= bleiben müssen. Mit dem Geseß i Beides vereinbar. Uebrigens ist es keinesweges meine Absicht, der hohen Versammlung dieserhalb irgend einen Rath zu geben, Dieselbe wird selbst beurtheilen, ob es rathsam und ihrer Stellung augemessen ist, ihre Beschlüsse kurz mo-= tivirt unter die Augen Sr. Majestät zu bringen oder Se. Majestät auf die Protokolle zu verweisen, welche {werlich von Allerh öchstdem= selben durhgesehen werden fönnen.

Marschall: Es ist die Frage, ob der Vorschlag, die Crkláä= rungen der Versammlung ohne alle Gründe abzugeben, Unter tüßung findet?

(Findet. keine Unterstüßung.) Der gegenwärtige Entwurf wird also nunmehr angenommen? (Wird angenommen.) : Es wird nichts dagegen zu erinnern sein, daß der Bericht zuerst in der Abtheilung angenommen werden mußz es wird dadurch einige Zeit verloren gehen, die aber in der Plenar-Versammlung wieder ge= wonnen wird,

Herr von Katte würde jeßt die Bitte um die Abänderung des Geschäfts-Reglements, wie sie von ihm entworfen worden is, vorzu- tragen haben, da sie aber noch nit durch die Abtheilung gegangen ijt, jo bitte ih, sie zuerst in dieser vorzulesen.

Ju Bezug auf die stenographischen Berichte habe ih noch zu bemerken, daß, da heute Sitzungen beider Kurien stattfinden, diese Be=- richte bis morgen früh bis 10 Uhr ausliegen werden,

Durch den Herrn Marschall der Herren -Kurie bin ih veranlaßt worden, in dieser Kurie die Wahl derjenigen Kommission, welche mit dem Ministerium wegen der Provinzial - Hülfskassen verhandeln soll, vorzunehmen. Es wird dies nicht anders geschehen können, als in den einzelnen Provinzen, weil eine Wahl in der allgemeinen Versammlung zu schwierig und zu lang sein würde, Nach dem gefaßten Beschlusse soll aus jedem Stande einer jeden Provinz ein Mitglied ernannt werden, also zusammen 24. Die Herren Landtags-=Marschälle oder deren Stellvertreter sind die natürlichen Wahl-Kommissarien bei die- jem Aft, insofern sie nämlich der Kurie der drei Stände angehören, weil die Kurie des Herrenstandes für sich wählt. Der Rhein-Pro= vinz fehlt ein \solcher Wahl-Kommissar, da ihr Marschall und Stell= vertreter dem Herrenstande angehören. Sollten mich die Herren als ihren Wahl=Kommissar annehmen wollen, so bin ih sehr gern bereit, mich diesem Geschäft zu unterziehen.

(Der Vorschlag wird mit großer Acclamation aufgenommen.)

In dieser Beziehung werde ich morgen die Sizßung eine halbe Stunde früher schließen und die Mitglieder der Rhein -= Provinz, \o wie der Provinz Brandenburg, bitten, hier im Saale zurückzubleiben. Jür die anderen Provinzen. sind Lokale bereit.

Abgeordn. Frhr. vou Vincke: Die Provinz Westfalen befindet sich in derselben Verlegenheit, weil ihr Marschall gleichfalls der Herren= Kurie angehört und der Stellvertreter desselben abwesend is. Wenn wir uns also die Bitte erlauben dürften, daß der Herr Marschall der Kurie der drei Stände auch bei uns jenes Amt übernehmen wollte, so würden wir uns dadurch sehr geehrt und beglüdt fühlen.

Marschall: Jh nehme dies sehr gern an und rechne es mir zur besonderen Ehre.

; Eine Stimme (vom Plaß): Jh wollte nur fragen, ob ein jeder Stand unter si, oder ob die drei Stände zusammen drei Mit- glieder erwählen,

Marschall; Darüber i nichts beschlossen worden ; ih glaube aber, daß ein jeder Stand für sich wählen müsse. :

__ Landtags=Kommissar: Für die Ausschüsse is allerdings die Anorduung vorgeschrieben.

Abgeordn. Ha nsemann (vom Plat) : So viel ich mich erinnere, ist dies im Sinne des Beschlusses, und ih glaubé au nicht, daß die Vassung anders genommen werden fann.

Marschall: Die Wahl- Protokolle werde ih mir übermorgen erbitten, um sie dem Herrn Marschall der Herren-Kurie einzureichen. Wir kommen jebßt zur Tagesordnung, und ih ersuche den Herrn Ab- geordneten von Schenkendorf, den Plaß als Refereut einzunehmen,

(Schluß folgt.)

Da in den stenographischen Berichten der Allg. Preußischen Zeitung über die Sibungen vom 14ten und 15ten f Miss A der für die zu errichtenden Landrenten-Banken zu bewilligenden Staats- Garantie aus einem Versehen die zur Abstimmung gekommenen Amen dements, des Grafen von Aruim und des Abgeordneten Freiherrn ber anae A C c abgeoruckt sind, dies aber zur Verständigung

r ganzen Verhandlungen i ) sie nc ‘Ja- 1d mitaebei ) gen nothwendig war, so werden sie nachträg „h Amendement des Grafen von Arnim:

n Erwägung, y daß das Institut der Landrenten-Banken in Bezug auf die Modalitäten seiner Ausführung zunächst aus dem Stand- punkte der provinziell verschiedenen Verhältnisse richtig be- urtheilt werden muß, / E daß es deshalb den einzelnen Provinzen zu überlassen, der- u Institute als Provinzial - Justitute ins Leben zu rufen, daß eben deshalb jede betreffende rovinz die vrimivale Ga- rantie für die von der Provin ed die P zu Weneb- menden Verpflihtungen in Bezug auf die pünktliche Ver- zinsung und allmälige Einlösung der Renteubriefe zu über- nehmen haben wird, daß aber zur Sicherung des Courses und Erleichterung der Geschäfte eine subsidiaire Zins= Garantie des Staats, im Fall die Provinz jene Verpflichtungen nicht erfüllen sollte, nöthig erscheint,

giebt der Vereinigte Landtag seine Zustimmung,

daß die Staats -Kasse unter den o igen Voraussetzungen, insbesondere der prinzipalen Garantie und Verpflichtung der betresfenden Provinz, die subsidiaire Garantie für die Ver- zinsung der Rentenbriefe bis auf Höhe von höchstens 32 pCt. übernehme.

2) Amendement des Abgeordneten Freiherrn von Víinde:

Der Vereinigte G wolle des Königs Majestät allerunter- thänigst bitten , über die Errichtung von Rentenbanken den nächsten

Provinzial-Landtagen weitere Vorlagen machen und die darü den Provinzial-Landtagen gefaßten Beschlüsse dem nächsten Bat ten Landtage zur Beschlußnahme über die Garantieen des Staates vorlegen zu lassen. Berlin, den 20, Mai 1847. Das Sekretariat des Vereinigten Landtags. von Leipziger. Dittrich.

Inhalt

Amtlicher Theil.

Inland. Provinz Brandenburg. Allerhöchste Kabinets - Ordre. Provinz Preußen, Vertheilung von Getraide. Provinz Pom- mern, Abfahrt des Dampsschiffes „Der preußische Adler“, Pro- vinz Posen. Statistisches.

Deutsche Bundesstaaten. Königreih Hannover. Abreise des Großfürsten Konstantin, Schreiben aus München. (Fackelzug der Studirenden.)

Frankreich. Deputirten-Kammer, Ministerielle Erklärungen. Paris. Hofnachricht, Kommissions-Gutachten über Subvoentionen für die Posthalter. Politische Verhaftungen. Eynard's Anerbieten an Griechenland. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Guizot’s Aeußerung über die konservative Partei ; die Lage des Múzisteriums;z Unruhen in Lille und benachbarten Städten.)

Großbritanien und Jrland. London. Hofnachrihten. Parla- ments - Verhandlungen: Verwerfung der Amendements zur irländischen Armengeseßbill im Oberhause; Beschränkung der Eisenbahnspeculatio- nen; diplomatishe Verbindungen mit Romz die Diskonto - An- leihe-Billz die englischen Unterhandlungen in Portugal. .

Belgien. Brüssel. Weitere Berichte über den Eisenbahn-Unfall zu Ans

Griechenland, Athen, Proclamation des Ministeriums wegen Auf- lösung der Kammer.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. London. Neue Rü- stungen gegen Mextko, Bevorstehender Kampf zwischen Genkral Scott und Santana.

Handels- und Börsen-Nachrichteu. Berlin. Börsen- und Markt- bericht, Schreiben aus Amsterdam. (Börsen- und Marktbericht.)

Amtlicher Theil.

Vei der heute fortgeseßten Ziehung der ten E 95ster Kö- niglicher Klassen = Lotterie fiel ein Hauptgewinn von 40,000 Rthlr. auf Nr, 18,519 nah Cöln bei Krauß; 2 Gewinne zu 5000 Rthlr. fielen auf Nr. 39,201 und 52,253 nah Breslau bei Holschau und nah Königsberg in Pr. bei Samter; 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr, 7660. 20,901, 28,288 und 32,901 in Berlin bei Meyer, nah Cöln bei Reimbold, Halle bei Lehmann und nach Königsberg in Pr. bei Samter; 40 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1573. 2943. 4785. 5245. 6139. 10,016. 10,958. 11,280. 11,551. 12,796. 16,957. 20,922. 22,922. 27,431. 29,278. 31,846. 34,406. 36,022. 37,270, 40,023. 40,323. 41,222. 42,264. 42,532. 45,828. 46,764. 49,637. 51,069. 55,089. 55,529. 56,257. 62/448. 62,838. 68,489. 71,179. 77,757. 78,959. 80,076. 81,969 und 84,398 in Berlin 2 mal bei Aron jun., 2 mal bei Borchardt, bei Burg, 2 mal bei Mabdorf, bei Moser und 5 mal bei Seeger, nah Breslau bei Holschau und 7 mal bei Schreiber, Bunzlau bei Appun, Coblenz bei Gevenich, Cöln bei Krauß und bei Reimbold, Danzig 2 mal bei Meyer, Driesen bei Abraham, Eilenburg bei Kiesewetter, Königs= berg i, Pr, bei Friedmann, Liegniß bei Leitgebel, Minden 2 mal bei Wolfers, Neumarkt bei Wirsieg, Nordhausen bei Schlichte- weg, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Sagan bei Wie- senthal und nach Stettin 2 mal bei. Wilsnah; 45 Gewinne zu. 900 Riblr. auf Nr. 1184, 60721, 6951, 759. 8588. 9542. 10,927. 12,267. 12,782. 15,141. 17,064. 17,940, 18,636. 22,944. 23,679. 23,853. 24,907. 30,476. 32,943. 33,175. 33,624. 34,884. 36,033. 37,359. 37,833. 38,831. 46,632. 47,216. 48,632. 90,311. 56,159. 57,936. 59,471. 65,394. 70,223. 73,559. 80,493. 80,797. 81,591. 81,605. 82,205. 82,611. 82,775. 82,854 u. 82,877 in Berlin bei Alevin, bei Burg, bei Mabdorf und 5mal bei Seeger, nah Aachen bei Levy, Breslau bci Bethke, bei Löwenstein und Zmal bei Schreiber, Cöln 2mal bei Krauß und 2mal bei Reimbold, Dan= zig bei Meyer und bei Roßoll, Düsseldorf 2mal bei Spaß, Halber= stadt bei Sußmann, Halle 3mal bei Lehmann, Königsberg in d. N. bei Jacobi , Königsberg in Pr. 2mal bei Heygster und 2mal bei Samter, Landsberg bei Borchardt, Liegniß bei Leitgebel, Magde= burg bei Büchting und bei Roch, Minden bei Wolfers, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Ratibor bei Samoje, Stettin bei Wilsnach, Tilsit Mal bei Löwenberg, Wittenberg bei Haberland und nach ¡Zeiß 2mal bei Zürn; 44 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2970. 9075. 6403. 10,314. 14,874. 16,419. 17,357. 18,649. 21,727. 23,498. 24,778. 25,276. 30,243, 32,390. 34,492, 34,796. 34,917.

3, 40,512. 41,254. 43,786. 44,133. 44,689. 44,846. 45,725.

. 46,791, 49,629. 50,173. 50,329, 50,847. 51,562. 53,523.

4. 54,482. 54,793, 61,005, 70,154. 72,417. 74,841. 75,940. 5. 81,295 und 81,704. Berlin, den 20. Mai 1847.

Königl. General-Lotterie-Direction,

| nlichtamtlicher Theil.

I nland.

Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht, dem General =- Inspektor des thüringishen Zoll - und Handels - Vereins, Geheimen Ober =Finanz-Rath von Brandt in Erfurt, die Anlegung des ihm verliehenen Komthur-Kreuzes 1ster Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinishen Haus=Ordens; so wie dem Land= und Stadtgerichts-Deposital -= und Salarien-Kassen-Rendanten von Wintzingerode zu Stendal die Anlegung des ihm verliehenen Königlich griehishen National-Denkzeichens zu gestatten.

Provinz Brandenburg. Frankfurt a. O., 10, Mai. Das Amtsblatt der Königlichen Regierung enthält die folgende Aller- höchste Kabinets-Ordre : : | „Auf Jhren Bericht vom 8. d. Mets, bestimme Jch, daß die zur Er- langung der Approbation als praktischer Arzt, Wundarzt, Zahnarzt, Thier- arzt, Apotheker oder Hebeamme vorgeschriebenen Staats-Prüfungen, #0 wie- die einzelnen Prüfungs-Abschnitte, insofern solhe nah dem Reglement füx - die Staatsprüfungen der Medizinal - Personen vom 4, Dezember 4825 [s in sich abgeschlossen betrachtet und einer selbstständigen Censur unterwo werden , im Fall eines unbefriedigenden Ergebnisses in der Regel nur z1wei- mal wiederholt werden dürfen. Jch will Sie jedoch A nach pflicht- mäßigem Ermessen aus besonderen Gründen ausnahmsweise noch eine dritte Wiederholung einer solchen ungenügend ausgefallenen Prüfung und beziehungs- - weise eines einzelnen Abschnittes derselben zu estatten. Dage en soll für die ur Erlangung der Approbation als Kreisphysikus, gerichtlicher Wundarzt, Ge-

urtshelfer und Augenarzt vorgeschriebenen Staats rüfungen im Fall eines un- befriedigenden Ergebnisses nur eine einmalige Wiederholung. der Prüfung stattfinden, so daß insbesondere die im §, 76 des Reglements vom 4. Dea