1847 / 143 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Graf von Galen: Jh erlaube mir nur diejenigen Jede Bitte seßt Einen voraus, bei dem , also einen Höheren.

ann vorausgese

uns die Entscheidung lbe wiederholen und wie fönnen wir litischen Ver= d ih glaube, daß, wenn ringen fönnen. Wenn haben wir auch keine Majestät anheimstellen,

Worte zu Jagen : tet oder bei dem man si beschwert Majestät dem Könige, bei dem wir bitten, k Beschwerde gehörig geprüft immer ohne neue Gründe bitten, so steht nicht zu, sondern Sr. Majestät; w immer dieselbe abschlägliche Antw da auf Vereinigung rechnen, fammlung für einen gefährlich wir neue Gründe haben, \o wir diese neuen Gründe ab neue Veranlassung, und w ob Er darauf eingehen will. Marschall: Da Niema ich die Debatte. Petitionen auch ohne neue Diejenigen, wel

daß jede Bitte oder

r immer dasse ort erwarten dürfen, Fch halte dies bei einer po en Moment, un vir sée vorb er nit haben, 10 ir müssen es Sr.

ud mehr das Wort verlangt, so schließe Sollen zurüdckgewiesene gebracht werden dürfen ? Zejahung der Frage sind, bitte ih aufzu -

t einfa die: Gründe wieder an

3 erheben sich viele Mitglieder.) Die Majorität läßt sich uicht erkennen; ih ersuche daher die en Ordner, zu zählen Das Resultat der t mit 359 Stimmen Referent von der Heydt: is dahin ausgeübten P lung sich nt überzeugen können, daß den Vereinigten Landtag übergeg Februar d. J. irgen pezielle Beschränkung von dem Daß den Provinzia allgemeinen Landes-Angelegenheiten das nicht in der Absicht des Antragstellers nur mit der neueren, sondern -auh mit der gebung in Widerspruch stehen und von nicht bevorwortet werden können. Anbelgngend die für Provinzial = Landtage e theilen, so glaubte die nah Einseßung des Vereinigten L Wirksamkeit der Provinzial-Landtage der Antrag wegen einfacher Stimmenmehrh Provinzial-Landtage wohl einer späteren Erw

Abstimmung ist folgendes: Die Frage ist 9 Stimmen.

Rücksichtlih des von den Provin- etitionsrechts, hat die Abthei- dasselbe, so weit es nicht auf st, durch die ständische Geseb- d eine Veschränkung erlitten habe. Antragsteller nicht l-Landtagen ferner Petitionsrecht verbleibe, wird Es würde dies nicht älteren ständischen Geseß- ten der Abtheilung auch Petitionen der Stimmenmehrheit von zwei arüber, wie

zial-Landtagen b

gebung vom 3. Es ist auch eine f} angeführt worden.

rforderliche Abtheilung bei der Ungewißheit d andtags die künftige Bedeutung und sich praktisch gestalten werde, daß für Petitionen der ägung vorbehalten blei-

Mein Vortrag erstreckt sich uur auf den Den Antrag in dem ersten Theil Der zweite bezieht Provinzial-Landtagen. e Versammlung ammlung das künst-

Abgeordn, Moewes: des Abschnitts.

zweiten Theil , Abtheilung keune ih nicht,

der Ausführung der sich guf das Stimmverhältniß bei den reits am gestrigen Tage hab zu bitten, auch dur einen Beschluß in dieser Vers lihe Stimm-Verhältniß von zwei natürliche, das der absoluten Majorität, mich der Wiederholung aller Gründe, führt worden sind, für vie Wichtigkeit des Petitio wie für die Reduction des Stimm-VBerhält Abtheilung einen Grund gefunden hat, \ich hier fein Beshluß darüber gefaßt werden könne, in der Ungewißheit über Landtages liegen soll, so muß ich Ungewißheit bin, denn die gegenw ten Landtages haben davon überzeugt, zial-Landtage niht in Zweifel ste der Provinzen sich so verschieden ge sind, wird das Gouve zial-Landtage mit Bearbeituug, zieller Gegenstände er Gelegenheit darbieten, bleiben, durch der leßteren geographischen ihre materielle Entwickelung. ¡Senn ih nicht irre, is auch gestern bemerkt worden, reinigten Landtages von den Provinzial-Land= d deshalb für die Reduction des Stimmenver= gestimmt werden könne , der Anwesenheit des Königlichen Herrn Kom-= Departements-Minister erfreuen, und weil in ersammlungen deren Anwesenheit nicht statt— und ersprießlih auch die Anwesenheit des Kommissars und der ‘geehrten Herren- De- | auch zur Förderung und gt, so finde ih doch 1zial-Landtage keine geringere al-Landtagen gestattet ist, sich zur Bearbeitung einer Sache ge= Es ist daher

e i mir erlaubt, die hoh

Drittel der zurückzuführen. die gestern und heute auge= nsrehts überhaupt, Wenn aber die dahin auszusprechen, daß und dieser Grund die künftige Bedeutung und Wirksamkeit des bekennen, daß ih darüber nicht in Berathungen des Vereinig- die Existenz der Provin- So lange als die Juteressen stalten, wie sie wirklich vorhanden Veraulassung haben, die Provin- Berathung und Begutachtung provin= hierzu wird sih um so als die Juteressen der Provinzen ver= Lage, ihre Geseß=

Jch enthalte

rnement stets

zu beschäftigen.

, thre politishe und

Verschiedenheit des Ve tagen darin liege, hâltnisses füglich nicht Versammlung wix uns missars und der ‘Herren den provinzialständishen V So zweckmäßig geehrten Herrn L partements-Mir Erledigung der Gegenstände der Berath auch für die Verhandlungen der Provi: Aushülfe darin, daß auch den P jede Aufklärung und hört, sich vom Königlichen Ko nah meiner Ansicht in die Beschlußnahme über - die die Provinzial-Landtag noch einer anderen Gel

daß in dieser hohen

, und so sehr dieselbe ung beiträ

Nachricht, die mmissarius zu erbitten. Verhältnisse kein Grund zu finden, die estimmung des Stimmenverhältnisses sür t hier zur Sprache zu bringen, egenheit vorzubehalten. und bleibt es Hauptsache, daß den Pet r Versammlung noch bei den ränkt werde, und daß mit w die Entscheidung ü

Nach meinem Dasür= itionen weder in die- der Weg zum ahrem Vertrauen den Land= berlassen wird, ob und welche chtig genug und geeignet finden werden, an den

Provinzial-Landtagen

Throne versch tags-Versammlungen etitionen sie für wi tufen des Thrones niederzulegen, Referent von de vollkommen bei in Allem, gesagt hat. Jch bin wo gestern gesagt titionen auf unterßzüßen, Ich habe nur gebeten, nen, weil der Fall nicht über die Gründe ausspre einigte, diesen Gegenstan Es wurde nämli nahdem die Anweser Räthe der Krone in den

Jch stimme dem verehrten Redner was er rücksihtlich der Provinzal-Landtage [ mißverstanden, wenn geglaubt ist, daß ich Abtheilung könne nicht den Antrag der Pe- nfache Stimmenmehrheit bei den Provin weil der Fall verschieden sei.

die Berathung un

r Heydt:

zial - Landtagen

C d Abstimmung zu tren=. gleih is, Jh werde mich jebt näher en, weshalb die Abtheilung sich darüber d einer näheren Erwägung vorzubehalten.

e der Abtheilung bemerkt, daß, eit des Köuigl. Kommissars und überhaupt der mlungen sich so überaus man nicht zweifle, daß n werde, auch auf den der Versammlung anwesend oder durch hinzuzuzie- itten und Beschwerden, luß geben könne, und es getroffen würde, in werde, für die

von einem Theile

ständischen Versam und heilsam herausgestellt habe,

ohe Staats-Regierung auch dazu üb rovinzial-Landtageu einen Kommissar in in zu lassen, damit er au da entweder sel ende fe t hes Me e A E

rovinz betreffen, sofort Au

wurde geglaubt, daß, wenn ba Tolche i Versammlung auch um âge_ die einsahe Stimmenmehrheit zu bevorworten ; de L ga d trag zu unterstüßen. ir meine Per- anz der Meinung, daß bei den Provinzial- Stimmenmehrheit genügen werde und glaube,

so mehr genügen fann, wenn auh dort die Anwesenheit" eines

rovinzial-Lan at geglaubt, daß dann um \ ten fönnen, einen solhen Antrag son bin auch

die einfahe S

o weniger Be

Landtagen um

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Kommissars dazu beitragen könnte, Mißverständnisse zu beseitigen und

die nöthigen Aufklärungen zu geben.

Abgeordn. Bornemann: Ju der gestrigen Sitzung wurde der hohwichtige Beschluß gefaßt," daß Petitionen, d

mit einfaher Stimmenmehrheit zu den Stufen

tigkeit, für den anderen aber von wenigerem Interesse waren, auch wohl vermeintliche Rechte verleßen, nit zu den Stufen des Thrones

gelangten. Die Folge davon war, daß die Wünsche des Volkes nie- famen und es selbst

lche dem Abgeordne-

mals zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs

bei den Kommittenten Mißmuth veranlaßte, we ten den Vorwurf machten, als habe er die Petition nicht hinlänglich unterstüßt. Die Folge davon war und ist, daß dieselben Petitionen daß sie die Zeit zer- Des Königs

bei jedem Landtage fortwährend wiederkehrten,

splitterten und einen längeren Aufenthalt verursachten. Majestät, der das freie Wort gern hört, wenn es zum Wohle der Krone, des ganzen Volkes und der Nation ausgesprochen wird, diesem Könige, glaube ih, können wir auch ungescheut unsere L Beschwerden vorlegen, Daher trage ih darauf an,

Undtag beschließen möge, die einfache Stimmenmehrheit

Provinzial-Landtage zu bevorworten. Abgeordn. von Massow:

vorzulesen :

S

werden müsse, so beschlie Antrage keine weitere Folge zu geben.“

Jch habe hierauf ganz gehorsamst aufmerk und stimme diesem Beschluß einer großen Majori Provi Landtages in Preußen bei, der” hier wohl einige Berücksichtigung

verdient.

tagen Verhältnisse eintreten können, die der

zur Kenntniß Sr. Majestät gelangen, weil die

Landtag möge diesem Amendement beitreten. Abgeordu. Dittrich: Meine Herren,

unterthäuigst zu beanspruchen.

lung lesen kann,

Geschäftêganges von dieser Versammlung

behalten bleiben sollen.

heiden,

gp worden ist; es wäre Eine Ue 1

den Landgemeinden Et:

‘Das Einverständniß war ein dur

alten bleibt, die Ausnahme welche eine einzelne

ieser Provinz zu be=

welche in demselben Absabe steht, vorbehal lle diejenigen Angelegenheiten, fen, ‘nur von dem Landtage d

den wir es überall halten. Allein ih erlaube mir ferner zu bemerken, rovinz ganz verschiedene Interessen an der selben stattfinden können daher glaube wenn die Gesammtheit sich ‘in s\spriht; dann werden die Wün- Jch bleibe also bei den zwei die bisher bei den Provinzial - Landtagen ge-

nämlich, daß a Provinz b rathen sind.

Abgeordn. Dittrich: Landtags-Kommissar gegeben hat, bin ih der Meinung, daß, wenn ein uur die Abänderung, nich! aber is uach meine

daß in einer großen P einen oder anderen; Gränze derjelben ih, daß es doch wünschenswerth ist einer Majorität von zwei Dritteln au eiten erfüllt werden.

ie vorgelegt würden, - des Thrones gelan- gen, Eben so wichtig is es auch für den Provinzial-Landtag, ihm auch dieses Reht gewährt werde. Aus praktisher Erfahrung, als ein mehrjähriger Landtags - Abgeordneter der P weiß ich, daß Petitionen, die für den einen Theil von großer

\he von allen S Derjenigen Erläuterung, die der Herr e von allen S Dritteln der Stimmen, golten haben. Abgeordn. vonSa1 der Antragsteller beim preußischen Landtage , die absolute Majorität beantragt werde. meine Gründe anzugeben, hat, is wahr; in der Provinz daß alle Staudesverhältnisse be stirt, nie besondere Vertretung gefu eben der Stand der Städte und L glaubte, daß feine Gefahr für gen hervor, daß Alles in der gen und Personen wechseln, un seit 20 Jahren bestanden hat, n laubte mir, darauf aufmerksam zu eben deswegen, weil zwei Drittel de einmal die Bitte durchbringen könne Das ist der Grund, 3 dem ich auch heute

rhergehendes deut- here Geseß gelten x Meinung im §. 13 eut- ten Landtage die Gegen- Nun scheint

Gesel ein vo

lih abändert, Die Abänderung enn dieser weist eben dem zu, die nicht von rein pro mix aber doch, daß nicht einen Landtag a Junteresse ist, teresse für die Allge zelnen Provinz und wünsche, seßen gegen jeßt zu stellen, diese ( indern, damit m Landtages anheimgegeben wer von Auers die von dem Herrn e is, muß aber gestehen, daß die Ansicht die gewesen wäre, daß zwar Pe- Versammlung eingebracht wer= eine solche Petition nur dahin den nächsten Provin= position vorzulegen, da dem den einzelnen henden Rechte hier nicht derogirt werden Petition selbst in diesem etwas wie er niht von allen Herren aufgefaßt worden Werth behalte; denn es ist eine an= zelne Provinzial-Landtag für sich dasselb ht ift, oder ob auf eine Aller= Fch glaube,

rovinz Schlesien, i 1 cken: Meine Herren! Jch war vor zwei Jahren

daß statt zwei Es sei mir erlaubt, kurz dner vor mir gesagt Preußen hat es sich o herausgestellt, j den Landtagen in Preußen nie exi nden haben, und deshalb trat mir and-Gemeinden entgegen, weil er vorhanden sei. Jch hob aber dage- Welt wandelbar sei, daß die Gesinnun- d daß ein Verhältniß deshalb, weil es oh nicht ewig feststeht, und ih er- machen , daß andere Provinzen r Stimmen erforderli sind, nicht daß die absolute Majorität ge- der mih damals zu dem Antrage noch das Wort ergriffen es nicht möglich gewesen, zwet diesen Antrag aufzubringen , unsch zum Beschluß zu erheb anheim, ob es nicht im Intere anu die Stufen des Thrones niederzu=

Drittel nux Lan! ziellem Jutere||e sind.

die einzelnen Landtage berathen, aher niht von rein provinziellem ammlung gerade eiu großes Jn- kennen müsse, wie auf den ein- Deshalb halte ih dafür zu Zweifeln in den früheren Ge- die Bitte an Se. Königliche Majestät eventuell zu heben, also die früheren Gesebe an wisse, was der Berathung des hohen

Was der geehrte Re llein betri, d daß diese Vers meinheit darin er ial-Landtagen wenn Veranla})sung

re Bitten und daß ein hoher auch für die

wald: Jch bin ganz entschieden der Landtags- Kommissar ausgesprochene

Meinung, daß 1 daß ich feinen Augenblick

Ansicht die richtig gezweifelt habe,

titionen in dieser Beziehung von der den fönnen und mögen, daß aber n könne, Se. Königl. Majestät zu bitten, Landtagen eine Pro Landtagen zuste laube aber auch, daß eine

nügen möge. bewogen hat, und au l habe, Ju einzeznen Provi! Stimmen fsur

Meine Herren, wenn hier die Rede ist von dem Stimmenverhältniß auf den Provinzial - Landtagen, \#o glaube ih, daß es unsere Pflicht sei, die Wünsche zu berüdcksichtigen, welche auf dem leßten Provinzial-Landtage ausge erlaube mir daher anzuführen, daß auf dem leßten Þ der Provinz Preußen derselbe Antrag gestellt worden hier vorliegt. Jch will eine hohe Versammlung nicht mit der Gründe, die dafür und dawider angeführt worden sind, im Wesentlichen übereinstimmen mit dem, was hier angeführt wor- den ift, ermüden. Jch erlaube mir blos den S

folglich nie

Drittel der | enu, und des

sprochen sind. rovinzal-Lanudtage ist, der jeßt

hen Versammlung sei, diesen Wunsch Ja! Ja!) beshränften Sinne, ch noch einen bedeutenden dere Sache, ob jeder ein irgend eine Weise herbeizuführen bemü Proposition die Sache hier zur Sprac s Gewicht darin liegt, daß ih mi veranlaßt daß der Vorschlag der Abtheilung

Viele Stimmen aus verschiedenen Provinzen : Auf die gemachte Bemerkung, vorbehalten werden müsse,

n solle, diese Reduction des

daß hier nicht der Ort dazu

ih bemerken, daß ih gerade

1847 die Bestimmung vor=

Landtage zusteht, diesen

[t sich dabei nicht blos um das

ondern es steht diese Frage in

recht selbst und mit der Be- ih diese Frage als eine die

die Beschlußnahme und Erledigung

Versammlung geseblich gehört.

Das ständische Geseb vom 5. Junt

jedoch auf

Abgeordn. Moewes: Provinzial - Landtagen die Entschließung ob Se. Majestät der König gebeten werde Stimm = Verhältnisses zu bestimmen, un sei, darüber Beschluß zu fassen, muß im §. 12 des Geseßes vom 3. Februar finde, nah welcher es uur dem Verei Gegenstand zu berathen. - Stimm =- Verhältuiß an 11 der engsten Verbindung mi \{hränkung desselben.

Verfassung betreffende, ntrages vor dieje De - Kommissar: gegenwärtigen Gesese, was Anwendung findet, wollen Wir welches die Form und die nachfolgen lassen. Abänderungen als se nur nach vor- Das Gesebß

chluß jener Berathung

Landtag unmög-

Als nur hervorgehoben wird, daß der Provinzial : s{chwächen wollen,

daß ein so bedeutende fühle, dringend darauf anzutragen, in diesem Sinne und dieser Form du

Abgeordn. von Br ünnedck: dasselbe sagen, was der geehrte Jch erkenne es als Kommissar hier klar gemacht hat,

lich selbst das Gewicht seiner Petitionen werde l was nothwendig der Fall sein müßte, wenn dieselben nicht mehr von einer überwiegenden Majorität beschlossen | um \o mehr der Fall sei, als die Petitionen de die Abänderung von etwas Bestehendem bezwedckten, Bestehende die Präsumtion für sih habe, un! gegenüber ein möglichst Ee Gewicht in die

vürden, daß dies s Landtags stets daß aber alles d dieser Präsumtion Waagschale gelegt Majorität, dem

T wollte im Wesentlichen ganz Reduer vor mir so. eben geäußert hat.

1d für si, | Königl. Herr

t dem Petitions vollkommen richtig an, was der daß nach der jeßigen Lage uüserer Gesetzgebung ein derartiger Antrag wohl uicht von dem Vereinigten Landtage ausgehen kann, und nehme daher mit Freuden den vermit- telnden Vorschlag an, den der Herr Laudtags-Kommissar an die Hand gegeben hat.

t der Laudtag mit großer

Landtags 1823 bestimmt: Neufchatel und V Provinz ein besonderes Gränzen ihres ständischen Sollten Wir künftig in die wohlthätig und nüßlich era hergegangenem vom 3. Februar b finden, stäudischen Beirath Verfassung zu erfordern, zelnen Provinz betreffend, rathen sind, so werden einigten Landtage einfordern. is die Ansicht der Regierung 1 mungen der einzelnen provinzia Provinzial - Stäude ein Antrag, Majestät des Köui

sam machen wollen tät des Provinzial= (Stürmischer Ruf nach Abstimmung.) bgeo v Jch habe nur 2 Worte zu sagen, das eine ist, daß ih auf Zahlen kein großes Gewicht lege, weil Zah- willfürl Es scheint darin eben so Willkür zu liegen, ob nur eine Stimme dem Plus der Hälfte die Entscheidung giebt oder zwei Drittel der Stimmen; aber das, was ich eigentlich bemer- fen wollte, is, daß ih auf dasjenige ein paar Worte erwiedern möchte, was ein geehrtes Mitglied filr die Provinz Brandenburg be- Es hat nämlih ver Redner die Schwierigkeiten geschil- dert, welche es gehabt habe, Petitionen durchzubringen. ch h w ni j | enigen angehören mögen, die der Antragsteller für besonders wichtig und den Ansichten der Fractionen des Land= tages entgegensteheud zu halten geneigt scheint, nicht, wenn eine solhe Scheidung vorhanden sein sollte, wie der An- tragsteller voraussebt, ob dann durch eine Beseitigung der Stimmen- Berhältnisse, wie sie jebt stattfinden, etwas gewonnen werden sollte, denn der Zahl nach is der erste und zweite Stand in der Mark Brandenburg ebèn so zahlreich, wie der dritte und vierte, und daher l ob dadurch etwas gefordert werden sollte, wenn mit einemmale das Stimmen-Verhältniß von zwei Dritteln geändert wer- Das wollte ich nur bemerken. i ist gewünscht worden,

alanugin keine M Abgeordn. von Werde ck: Verbandes bestimmt, sen besonderen Geseßen chten, so werden Wir die \rovinzial - Stände treffen, „Sollten Wir uns bewogen Aenderungen der ständischen , als die Verfassung einer ein- dtage dieser Provinz zu be- ten nur vou dem Ver= bination dieser Gesebe daß in den Bestim- hne Anhörung der getroffeu werden wie der jeßt vorliegende, wenn gs gelangte, keine Berück= weil er (nah unserer Ansicht) ein unge-= in dieser Tendenz ein Antrag von der te es fein anderer sein, Majestät den König, daß Allerhöchstdieselben andtagen eine Proposition vorlegen lassen ß die Bestiminungen, wonzh zwei Drittel Majestät ge= ist der geseßliche

Abgeordu. T\chocke: Meine Herren, ih muß meinen Wunsch ( , daß ih dahin aussprechen, daß der hohe Landtag si vereinigen möge, die- len stets willkürlich sind. sem gestellten Amendement beizutreten, welches dahin geht, daß an den Provinzial-Landtagen die einfahe Majorität trachtet werden dürfte, eine Bitte zu den Stufe bringen. Jch begründe diesen Wunsch und diesen Antrag Kenntniß des schlesischen Landtags, weil mir das Verhältni l gen Provinzen nicht verschwebend ist. Nach dem Verhältniß der Glie= derung auf dem schlesischen Provinziäl-Landtgge is eine einfache Ma- jorität durchaus nothwendig, * wenn nmckcht der Wünsche des Volkes der Kenntnißnahme Sr. Majestät entzogen wer= den soll, Die Gliederung is nämli die, daß der erste und zweite Stand gerade die Hälfte der beiden anderen leßten Stände aus- macht. Wer wird zweifeln wollen, daß gerade

Beirath der P estimmt im §. 12: über Folche

als ausreichend be- n des Thrones zu Antrag durch die

von dem Lan in solches Gutach “« Nach der Com inzweifelhaft die, n Gejebe o feine Aenderung

nicht, welcher Farbe diej

größere Theil der Jch weiß aber auch

betreffenden Deshalb würde er an den Thron Sr. sichtigung finden ks ch er wäre.

Versammlung die Bitte au Se. den nächsten Provinzial -L ahin zielend, da öthig sind, um eine Petition an Se.

bei Provinzial - Land- Mehrheit des Volkes nothwendig erscheinen, während sie der Minderheit niht nothwendig erscheinen, die Wünsche der Mehrheit des Volkes können also nicht \ Gliederung der Depu= tirten es verhindert, Jch wiederhole, daß nah meinem Dafürhalten diese Gliederung es uothwendig macht, daß das, was hier beschlossen wordeu is, auch für die Provinzial-Versammlungen stattfinden möge. Bei aller Prüfung habe ih nicht ermitteln köunen, auf welchen Grund-= säßen diese Gliederung beruht. Jch wiederhole die Bitte, der hohe

Sollte also zweifle ich,

gestellt werden, so könn Marschall :

möchten, d der Stimmen 1 i langen zu lassen, aufgehoben werden, Standpunkt. Referent von 3, Februar steht de Beschwerden vorzutragen, oder mehrere Pro l das Recht zu, solch Bitte zu machen, nun allerdings in daß Aenderungen d s-Landtage stattfinden können. ber unzweifelhaft diejenigen eder Provinz verschieden sind ; es is nämlich das leihmäßig in allen Provinzen, und irde, würde allerdings ohne Anhörung solche Aenderung wohl shwer= ange nicht ein gleichmäßiges Prinzip festge- Was aber die andere Bestimmung aubetrifft, welche Ma- um eine Petition bei Sr. Majestät dem Kö= eint mir das auch eine allgemeine Verfassungs= wie vorhin {hon von dem Herrn Abgeordne=- Jch glaube, daß jedenfalls Vereinigten Landtage das Recht einge- Wenn dies früher hätte so wird die frühere Bestimmung, sto 3, Februar entgegensteht,

(Vielfacher Ruf: Jch werde den von dem Herrn Landtags = Kommissar gemachten Vermittelungs - Vorschlag zuerst zur Abstimmung bringen, der dahin geht, daß eine Allerhöchste Proposition erbeten werden fönne wonach die Bestimmung aufgehoben werden möge, daß zur Einbringung von von zwei Dritteln nothwendig ist, Jch habe durchaus uichts dagegen bitte aber, ihn nicht als einen sol zeichn i als Vermittelungs = Vorschlag aus- gegangen seiz ih habe vielmehr nur gesagt, daß der ursprüngliche Antrag uach der Ansicht der Regierung ein ungeseblicher sei und nur der vorliegende als geseßlich betrahtet werden könne. D Marschall: Jh muß mich selbst dahin berichtigen, daß ich dei Borschlag des Herrn Landtags-Kommissars nur in Folge dieser Bezeichnung, die ein geehrtes Mitglied brauchte, so genannt habe. Will also die hohe Versammlung ihre Bitte dahin richten daß den nächsten Provinzial-Landtagen über den bewußten Gegenstand eine Proposition zugehe? : i (Die Frage wird von mehr als zwei Dritteln der Anwesenden

i Nach §. 13 der Verordnung vom m Vereinigten Landtage das Recht zu, Bitten und welche innere Angelegenheiten des Staates fen; es steht ‘also dem Vereinigten Land- e Angelegenheiten zum Gegenstande einer alle einzelne Provinzen betreffen. den speziellen Geseben für die Provinzial-Landtage arin nicht ohne Anhörung der einzelnen Bei dieser Bestimmung aber Bestimmungen im Auge

nur wenige Worte für dex Oed

den Antrag, Es giebt einen juristischen Grundsaß, der h dem Rechte des Ganzen- nehmen alle Theile Antheil, i schenken Sie dasjenige, was das Ganze hat, auch den Theilen. Abgeordn. von Brünneck: Jch finde mi uur allein veran- laßt, dem Abgeordneten der Provinz Brandenburg zu i Wenn der letzte preußische Landtag den Antrag, von dem die Rede ist, fallen ließ, so hat ihn hierzu nur die Rücksicht bewogen, daß er wichtigere Anträge bereits gestellt hatte und stellen wollte, und daß man Se, Majestät nicht mit Anträgen überbürden und behelligen wollte, die man in dem Augenblick für weniger wichtig hielt. ist aber zugleih wohl der beste Beweis dafür, t tionsrecht nicht leiht irgend ein Mißverständniß gemacht wird; . im Gegentheil, daß, wenn von Seiten der Provinzial - Landtage schon diese Rücksichten genommen worden sind, sie auch von dem Vereinig-= ten Landtage stets genommen werden dürften. gestern den Beschluß gefaßt haben, Se. Majestät zu bittèù, gestatten möge, daß der Vereinigte Landtag kün tionen am Throne niederlegen dürfe, für welche tät gewonnen ist, so scheint es mir, als wenn gar stattfinden dürfte, auch für die Provinzial-Landtage die

Petitionen eine Stimmenmehrheit

Landtags=-=Kommissar: daß dieser Antrag gestellt werde, chen zu bezeichnen, der von mir

vinzen betre

hat der Geseßge welche in ) s - Verhältniß nicht g as geandert wi Provinzial-Stände eine

Vertretung wenn darin etw der betreffenden lich erfolge

‘daß von dem Peti-

n können, so l Nachdem wir aber | Ia ( jorität erforderlich ift nige anzubringen, so \ Angelegenheit zu sein, ten für Berlin ausgeführt w durh das neue Geseß dem räumt is, dahinzielende Bitten anders verstanden sein können, weit sie dem §. 13 der Verordnung vom als beseitigt angesehen werden können.

Offermann: der Provinz Preußen gesa wäre, daß die Petition mi so kann ih das vo nicht sagen beweist, da der Provinz Preußen, wird, daß wir er Majorität eine P bgeordn. Möwe s: darauf aufmerksam zu m g. 12 dahin tage) alle au bezüglihe Antr Grund, daß diese rathung fomme

Minister von Canihz: welcher meinen verehrten Kollegen, veranlaßt hat, bei dem A der Verhaudlung das Wort zu neh- ret vei dem Aufange dieser Diskussion Zhuen einige Bemerkungen vorzutragen, dis n eid an Dilfivans il Weit entfernt, der beabsichtigten 1 1 Zhrer Abtheilung entgegentreten zu wollen, kam mi vielmehr uur damit einverstanden erklären.

Zunächst handelte es sih davon, ob es ordnung vom 3, Februar liegen könne, das P zu beschränken und in Bezug au schneiden, mit anderen Worte! wesen sei, von den getreuen zu verlangen , Sinn und kein Gefühl haben sollen. allerentschiedenste : Nein! da

M5110 Gorro (G Meine Herren , derselbe Beweggrund,

tig diejenigen Peti= den Herrn Laudtags-Kommissar,

die einfahè Majori- kein Bedenken

ses Recht qller- bewegt auch mich,

vorzuträgen, ständniß aufzuklären.

Petition oder dem Antrage P

A8

(Mehrere Stimmen: Abstimmung!)

Abgeordu. von Massow: Jch muß erwi-dern,

lich nur die Gründe kennen konnte, die in den ged lungen enthalten sind, und die jedes Mitglied der

daß ih frei- ckten Verhand=

hohen Versamm- intention der Ver-

etitionsrecht der Stände Angelegenheiten abzu- ob es die Jdee des Geseßgebers ge=- Ständen seiner Lande zu erwarten und auswärtigen Verhältnisse keinen Jch antworte darauf auf das s i Jhm gewiß nicht in den Sinn ge- fommen. Eine authentische Jnterpretation dieses Gesebes zu geben, in der Macht von irgend Jemand unter uns; ß ein einfaher Blick auf die Worte des Paragraphen um über den richtigen Sinn keinen Zweifel zu haben, Der Paragraph lautet nämlich: „Dem Vereinigten Landtage steht das Recht zu, Uns Bitten und Þ Beschwerden vorzutragen, welche innere Angelegenheiten des ganzen Staates oder mehrerer Provinzen betreffen, Beschwerden , welche allein das Juteresse der einzelnen Provinz 5 betreffen, den Provinzial-Ständen verbleiben.“ ; Meines Ermessens is der Sinn dieses Par say von allgemeinen und provinziellen Jnt ere lung das Wort Angelegenheit amendirt hat).

l = Landtage cht möglich nmen durchginge,

von dem Provinzia gt worden ist, daß es da ni t zwei Dritteln der Stü Brandenburg, der ich angehöre, wie sie hier geschehen ist, treten sind, wie in lso, wenn das der Provinz über= gelangen werden, mit

Abgeordn. von Manteuffel: Nur mit wenigen Worten will f alle äußeren ich darauf aufmerksam machen, daß für die Zukunft noch den Pro- vinzial -Landtagen besondere Gegenstände zuge frage ih, welche Gegenstände eigentlich den n

oh bleiben sollen, wenn die der inneren Organisation, des inneren zum Austrag gemacht wer-

den uud nicht den einzelnen F Ns bie Versammlu S

n der Provinz laube, die Abstimmung, ß die Interessen nicht so gl

Jch erkläre a dann uie zu dem Rechte etition an Se. Majestät bringen.

Jch erlaube mir, die hohe Versammlung daß der nicht vorgelesene Schluß des bleiben diesem (dem Vereinigten Land- gen der ständischen Verhandlungen Hierin finde ih den geseßlichen ersammlung zur Be-

wiesen werden. Nun

Provinzial - Landtagen eihmäßig ver

Provinzial

laube, daß die s L und daß es kaum

sich ihre Entscheidungen darüber vorbehalten fönnen,

eeignet sein dürfte, den Gegenstand bei dieser Versammlung zu ent-= dazu genüge,

f dergleichen Aenderun e vorbehalten.“ r Gegenstand in dieser hohen V

Soll darin für mich ein Vorwurf en habe, so darf ich weni- ntliche Verschuldung trifft z eichen} Aende=.

Abgeordn. von Prondzinski: Jh habe zu dem, was eben

der geehrte Redner vor mir sagte, nur das Eine hinzuzufügen, auf dem preußischen Provinzial-Landtage niemals ein besonderes Ju=

teresse der einzelnen Stände verfolgt, e ein gemeinsames ereinstimmung, uiemals

schaft, den Städten und

0 s-Kommissar: wogegen Bitten und diesen Schluß nicht vorgeles er mich ohne wisse t: „Und bleiben diese “ständische Verhandlung doch wohl von selbst,

liegen, daß i stens versichern, denn wenn es heiß rungen. bezügli so versteht es st

raphen der Gegen-* en (wie die Abthei=

m alle auf dergl Der Ausdruck : f

en aus\schließend vorbehalten““,. daß dabei auch die Ausnahme,

gend ein Sonderinteresse zwischen der Ritter

innere Angelegenheiten fann nicht so verstanden werden, als

(Einige Stimmen: J richtig, ) haus unbegränztes, und so wer-

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wenn damit jeder Blick und jede Erörterung über auswärtige An- gelegenheiten hätte ausgeschlossen werden sollen Es ‘f aber serabe bei diesen Angelegenheiten s{chwierig, durch eine Definition die Hälle vorher zu bestimmen, welche Gegenstand einer ständischen Peti= tion zu werden geeignet sein fönnen. Die auswärtigen Angelegen- heiten wenden mehr oder minder gewissermaßen die eine Seite den inneren Verhältnissen der Länder zu, die sie betreffen, sons würden sie überhaupt fein Juteresse darbieten. Es fönnen politische Verhältnisse in einer anderen Hemisphäre sein, die uns Alle zusammen nichts an- gehen. Diejenigen aber, die uns angehen, theilen sih, wie in dem Bericht der Abtheilung sehr richtig erörtert worden ‘ift in solche

welche die Jnteressen des Landes, einzelner Jndividuen einzelner Cor- porationen, einzelner Provinzen, der Stände, furz, dis irgend ein Jn- teresse in unserem Lande berühren, und in solhe, wo das nicht der Jall ist. Dieses dur eine Definition vollkommen zu bestimmen

würde eine shwierige Aufgabe sein, -und ih glaube auch überhaupt, daß man mit Definitionen oft Gefahr läuft, ih vom Ziele zu ent- fernen, statt es zu treffen, Auf einen sihereren Halt weist der Be- riht hin. „Jun solchen Fällen, in welchen der Königliche Kommissa- rius wegen {webender Verhandlungen oder überhaupt im Tnteresse des Staats die weitere Erörterung irgend einer angeregten “fußertn Angelegenheit für bedenklich erklären möchte,“ Da appellirt die Ab- theilung an eine Regel, an eine Macht, an ein Wesen, welches ich höher stelle, als alle Definitionen, nämlih an ihren politischen Takt meine Herren, an Jhre Gesinnung! i : ZIED / Dies fommt besonders hier zur Anwendung, wo wir von einer Petition reden, und zwar von einer solchen, die man nach einem arith- metischen Gleichniß eine Petition in zweiter Potenz nennen könnte

von einer Petition, die von dem Petitionsreht überhaupt handelt. Es ist viel von dem Gewichte ständischer Petitionen gesprochen wor- den, und Sie mögen mir erlauben, daß ich auf einige Aeußerungen

die in früheren Diskussionen vorgekommen sind, hindeute, Jch werde bei der vorliegenden Frage bleiben, Nach meinen Begriffen von denen ih glaube, daß die Mehrzahl der Versammlung damit einver

standen sein wird, i\t eine Petition, welche eine Versammlung wie diese, an den Thron bringt, etwas Anderes, als eine bloße Bitte

und das Verhältniß des Landesvaters zu den Landeskindern so {ön es auch ift, paßt auf dieses Verhältniß nicht ganz, Bitten Lin man um Alles, Bitten is ein unbeschränktes Recht, und es fommen in der Welt alle Tage Bitten vor, die kein anderes Motiv haben als das

daß man eben etwas erlangen möchte. Dergleichen Bitten bedeuten sehr wenig. Eine Petition der Stände, an den Thron gebracht, soll aber ein anderes Gewicht haben, fie soll ein- Votum der Ver

sammlung sein, besonders in Angelegenheiten der Art, von denen hier die Rede is. Was kaun in Beziehung auf die auswärtigen Ange

legenheiten Gegenstand einer Petition sein? Jch halte mich beispiels- weise an die Fälle, die man hier angeführt hat. Es i hier die Rede von sehr verschiedenen Dingen. Erstens von Angelegenheiten eines deutsheu Landes, die in gewisse Verwickelungen gerathen sind. Welcher Art sind diese Verwickelungen? Sie berühren theils die Erb- folge in einem fremden Königshause, theils die inneren Verhältnisse eines deutschen Landes in einer (in der Beziehung, wie sie hier in dieser Versammlung gilt) fremden Angelegenheit. Es sind damit die Sympathieen in Verbindung gebracht, welhe den deutschen Bund um- geben sollen. Die Regungen dieses Nationalgefühles weiß ih voll- kommen zu ehren, diese können jedoch s{werlich Gegenstand einer ständischen Petition werden. Ferner is unmittelbar daneben die Aus- bildung und Kräftigung des Zollvereines angeführt. Das führt uns in ein anderes Kapitel, nämlich: aufJuteressen, die unzweifelhaft Ge- genstand ständischer Petitionen sein können. Eine Petition dieser Art, und zwar von einer großen Majorität, die recht unzweideutig ihre Wünsche aus\spräche, welche die verschiedenartigen Interessen, die in dieser Frage zusammensließen, gehörig erwogen und, in ein Resultat zusammengefaßt, ganz deutlich darlegte, eine Petition, welche zeigte, was der allgemeine Wunsch des Landes, der verschiedenen Stände, der verschiedenen Provinzen in dieser Hinsicht wäre, eine folhe Petition würde mir sehr erwünscht sein, Dies is} offenbar eine auswärtige Angelegenheit, die mit den inneren Interessen zu- sammenhängt, also unzweifelhaft nach der alten und neuen Geseßge- bung Stoff zu Jhrer Berathung und zu einer Petition darbieten fönnte.

Ferner is dabei eines anderen Falles und der Verluste erwähnt, die einen politischen Aft herbeigeführt haben sollen, der offenbar in die erste Kategorie gehört, und welcher fein Gegenstand der ständischen Diskussion sein kounte; ohne zu behaupten, daß Fälle der Art überhaupt ausgeschlossen sein missen, würde doch jedenfalls näher und direkter in die Verhältnisse eingegangen werden müssen, ehe daraus Stoff zu einer Beschwerde oder zu einer Petjtion sich er- gäbe. Es kann Fälle geben, wo Partikular = Juteressen neben den allgemeinen politischen zu wahren sind; liegt ein solcher Fall vor, so würde ich gern zu der erforderlichen Auskunft und Mitwirkung bereit sein, \o weit meine Pflichten und meine Kräfte reichen. Zu einer Diskussion in pleno eignet sich aber solher Gegenstand nicht, aus den Gründen, welche der Bericht Jhrer Abtheilung ange führt hat.

Es fam außerdem eine Beschwerde der Gegenstand einer ständischen Petition, sein und hier würde es mir zu allerlebt einfallen, die ständische_Wirksamkeit beschränken zu wollen. Es steht unzwei- felhaft deu Ständen das Recht zu, Beschwerde zu führen über jeden Beamten, der seine Pflicht vernachlässigt hätte, von dem lebten Agen- ten, der vielleiht nur einen ephemeren Auftrag hak, bis zu dem, welhem Se. Majestät die Leitung der auswärtigen Geschäfte anver- traut hat. Es versteht sih aber auch vou selbst, daß eine solle Beschwerde einen wihtigen Grund haben muß, damit (um es osen heraus zu sagen) die Beschwerdeführer sich nicht zu schämen hätten,

wenn sie ungegründet befunden würde. Es [giebt noch ein drittes, was als Zweck angesehen werden möchte, was nah den Begriffen der heutigen Zeit sehr beliebt geworden ist, nämlih eine Demo n- stration', wo eine Petition, ohne ein bestimmtes Ziel vor Augen zu haben, die Gesinnung ausdrücken soll. Hierüber abzusprechen, “dürfte nicht hierher gehören; es fan Verhältnisse geben, wo dergleichen ganz gut sein mag, als allgemeine Regel glaube ih jedo im “JIunter- esse des Vereinigten Landtags sagen zu können, daß dergleichen in zweifelhaften Fällen besser unterbleibt, als daß man sie berbeif

ih komme guf den Schluß des Berichtes zurück, worin es heißt: „welche bei ähnlichen Fällen in Stände- Versammlungen anderer Staa- ten zur Vermeidung einer weiteren Erörterung für ausreichend erach- tet werden.“ Ohne Hinweisung auf andere Staaten, was einer Nach- ahmung ähnlich sehen kann, glaube ih, mich auf die Gesinnung der Versammlung berufen zu können, daß es ihr an dem Sinne, an dem Takt nicht fehlen wird, eine Diskussion zu vermeiden, die äußere Ver= ¿wickelungen herbeiführen fönnte.

ühre, und

Um mit zwei Worten zu resumiren, was ih hier sagen wollte,

F is Folgendes : daß eine Verkürzung des ständischen Petitions-Rechtes meines Erachtens in der Verordnung vom 3. Februar nicht beabsih- tigt ist, daß. aber eine Beschränkung desselben in Beziehung auf die

, auswärtigen Angelegenheiten nit durch bindende Vorschriften, fondern

- dur den richtigen, dur ie Verhältnisse diktirten Takt der Versamm-

lung dasjenige is, auf ddas ih provozire.

Referent von der Heydt liest das Gutachten zu V, :

T arat

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Der Abgeordnete Hanfem titions-Antrages noch Vlirubes.

nun äußert am Sÿhlusse seines Pe-

„Insofern in der Bestimmung des §. 13 d

é e ordnung vom 3. Februar c., wonach das Petitiondre Landtags auf „innere Angelegenheiten“ des Staat Beschränkung dahin interpretirt werden sollte, dg

achten Ver=

nicht auf die Beziehungen des Staats zum dürften, so unterlasse ih dieserhalb einen Antrag zu stellen Interpretation mit den Rechten im Widerspruch stehen wür deutsche Landstände, wie sie nah der Bundesakte in allen deut Staaten bestehen sollen, von Alters her besißen. tation is nicht zulässig, eben weil sie nach meiner Ueberzeugung ‘ge= gen ein feststehendes Recht streiten würde.“ g __ Dagegen is der Antrag des Abgeordneten von Vincke ausdrück-= lich auf Aufhebung der Beschränkung des Petitionsrechts auf innere Angelegenheiten, nämlih auf den Wegfall des Wortes „innere“ im F. 13 der Verordnung vom 3. Februar gerichtet, Der Herr An- tragsteller sagt dabei: i 8 : „Soll das noch jüngst in den Angelegenheiten von Schleswig= Holstein so lebhaft hervorgetretene deutsche Nationalgefühl gestärkt und belebt sfoll die Ausbildung und Kräftigung des Zoll-Vereins und von nationellen Sympathieen umgeben sollen Verluste, wie die in Folge der Einverleibung Krakau's eingetretenen, vermieden werden, so erscheint es erforder- lich, daß das ständische Element des zweiten der deutschen Staaten auch den auswärtigen Augelegenheiten nit fremd bleibe,“ Bei der Berathung in der Abtheilung war man allgemein darin einverstanden, daß das Petitionsrecht der Stände eíne wesentliche Beschränkung erleiden würde, wenn die Bestimmung sub §. 13 der gedachten Verorduung dahin interpretirt werden möchte, daß auch solche äußere Angelegenheiten von dem Petitionsrecht ausgeschlossen sein sollten, welhe mit den inneren Angelegenheiten des Landes im allernächsten Zusammenhange stehen. ] j für zulässig erachtet, als hon auf Provinzial - Landtagen Handels= Verträge mit auswärtigen Staaten häufig Gegenstand von Petitio- nen gewesen sind, und nicht selten dringende“ Veranlassung eintréten dürfte, solche auswärtige Beziehungen zur Sprache zu bringen, welche für die inneren Angelegenheiten von entscheidendem Einflusse sind. Es wurde dabei namentlich der Einverleibung von Krakau gedacht, wegen welcher selbst Petitionen städtischer Corporationen Allerhöchsten Orts die wohlwollendste Aufnahme fanden. t ziehung auf die Bestimmungen des Zoll-Tarifs, auf die Schifffahrts= Verhältnisse und die Handels-Politik für ganz unvermeidlih erachtet, nicht blos innere, sondern auch auswärtige Angelegenheiten zu berüh= ren. Da uun schon auf dem gegenwärtigen Landtage der Fall vorge- fommen is, daß der Herr Landtags - Marschall mehrere Petitionen, welche auswärtige Angelegenheiten betrafen, aber mit den Jnteressen des Staats in naher Verbindung stehen, ohne dem Landtage davon Kenntniß zu geben, den Antragstellern auf Grund des §. 13 der Verordnung vom 3. Februar c. br, manu als nicht zur Kompetenz des Landtags hörig, zurückgegeben hat und eine buchstäbliche Anwendung jener stimmung voraussichtlih zu vielen zeitraubenden und unangenehmen Kompetenz -Konsflikten Anlaß geben wird, so fand die Abtheilung in ihrer überwiegenden Majorität zur Vermeidung solcher Konflikte ‘und zur Sicherung des den Ständen unzweifelhaft zustehenden Petitions= rechts in dem Antrage des Abgeordneten von Vincke bas geeignetste Mittel. Die Minorität der Abtheilung hielt dagegen eine buchstäb- liche Juterpretation jener Bestimmung da, wo innere Angelegenheiten des Staats von auswärtigen Angelegenheiten nahe berührt seien, dem eigentlichen Sinne der Bestimmung keinesweges entsprechend; sie wollte darin nur die Ausschließung solcher Fragen der äußeren Po=- litif erkennen, welhe das innere Interesse des Landes nicht beträfen, und glaubte demnach die Nothwendigkeit einer Aenderung der frag- lichen Bestimmung zur Herbeiführung einer Jnterpretation in dem gewünschten Sinne nicht anerkennen zu können,

Die hiernach von dem Herrn Vorsißer zunächst dahin gestellte Frage, ob überhaupt in Beziehung auf §. 13 der Verordnuug vom 3, Februar eine Bitte an Se. Majestät vorzuschlagen fei, wurde mit 15 gegen 3 Stimmen bejaht.

Demnächst kam der Antrag des Abgeordneten von Vincke we= Wortes „innere“ im §. 13 der Verordnung von 3. Februar c. zur Abstimmung, und es beschloß die Abtheilung mit 11 gegen 6 Stimmen, diesen Antrag bei dem hohen Landtage zu be= vorworten.

Endlich wurde vorgeschlagen, statt des Wortes „Angelegenhei- ten‘ das Wort „Interessen“ in demselben Paragraphen zu substitui- ren, um dadurch die Kompetenz des Vereinigten Landt den Angelegenheiten, welche das „Intere rühren, noch näher zu bezeichnen, und es wurde darauf daß auch in den provinzialständischen Geseßen Kompetenz der Provinzial-Landtage das „Jn= eichnet fei.

Auslande geri

Diese Futerpre-

gefördert soll der deutsche

Es wurde dies um #0 weniger

Es wurde insbefondere in Be=

gen Wegfalls des

ages und den

Gegensaß zu einzelner

Provinzen be aufmerksam gemacht, zur Bezeichnung der teresse“ der Provinz überall als maßgebend bez von dem Herrn Vorsißer veranlaßten Abstimmung über diesen Vor= {lag wurde derselbe mit 15 gegen 2 Stimmen zur Bevorwortung bei dem hohen Landtage angenommen.

Schließlich kam es noch zur Sprache, ob nicht bei einer im Sinne dieser Abstimmungen erfolgenden Aenderung des §. 13 der Verord= nung vom 3, Februar ein Zusaß angemessen scheine, zu dem Zwecke, um solhe Angelegenheiten der äußeren Politik, welche das Interesse des Landes nicht berühren, von der Kompetenz auszuschließen. wurde aber für \hwierig erachtet, irgend einen Zusaß zu formuliren, der die Gränzen genau guszudrücken und neue Kompetenz-Erörterun= gen zu beseitigen vermöge. Zudem glaubte die überwiegende Majori- tät der Abtheilung das Vertrauen hegen zu dürfen, daß in solchen Fällen, in welhen der Königliche Kommi Verhandlungen oder überhaupt im Junteresse des Staats die weitere Erörterung irgend einer angeregten äußeren Angelegenheit für be- denklich erklären möchte, es dem Landtage nicht an der patrioti Gesinuung und dem politischen Takt fehlen werde, welche bei ähnli= chen Fällen in Stände-Versammlungen anderer Staaten zur Vérmei= dung einer weiteren Erörterung für ausreihend erachtet werden.!

Es muß für die ständische sein, solhe Gesinnungen von der Ministe wie sie so eben der hochverehrte Herr Minister in Beziehung auf das Petitionsreht der Stände Und in Beziehung auf die Gesinn der Stände zu erkennen gegeben hat. Ursache, sich dankbar solher Gesinnun der hohgeehrte Redner indirekt ausgesprochen anlassung zu der Bitte, welche die vorliege, so muß ih do darauf aufmerksa dem Bericht der Versammlung erwähnt ist, ter Herr Vorsibender erklärt hat, wie er verpflichtet halte, solche Anträge und Bitten, genheiten berühren, nit zur Berathung in zulassen. Wenn, meine Herren, dies unser geehrter Herr Vorsißender erklärt hat, dessen Rechtsgefühl wir Alle ungetheilt so meine ih, muß eine Veranlassu Ich meine, wenn ein um zu erkennen, daß solche Bitten angebra unser geehrter Herx Marschall einen sol

arius wegen \{chwebender

von unschäßbarem Werthé

ersammlun ank aussprechen zu hören, *

Die Stände-Versammlung ha gen zu erfreuen. Wenn aber * hat, als ob eine Ver- befürwortet hat, nit m machen, was {on in daß nämlich unser ge sich nach seinem Gewissen * die auswärtige Angele= dieser Versammlung zu*

Abtheilung

hochachten n wohl vorlie darüber fariu ßer Blick a t werden dürften,

en Ausspruch uicht gefällt