in sehr seltenen entferiten Abschnitten berufen werden würde, weil er ‘
sich nur zu versammein habe, wenn neue Schulden gemacht, oder wenn neue oder erhöhte Steuern auferlegt werden würden, bei dem geordneten Zustand der Finanzen aber diese Fälle nur äußerst selten ein- treten könnten. Es ist unterstüßend in dieser Versammlung hervorgehoben, daß es ein Privilegium flebile sei, unr dann berufen zu werden, wenn es gelte, dem Volke neue Lasten aufzulegen. Gegen diese Vorwürfe glaube ih die Regierung Er wahren urxd behaupten zu müssen, daß dies ihre Ansicht g Ee laß der Gesege nit gewesen sei. Wenn es si darum handelt, neue oder erhöhte Steuern aufzulegen, wenn es sich darum pel E lehne aufzunehmen, liegt darin noh keinesweges die Absicht, dem Volke neue Lasten aufzulegen. Jh berufe mi deen uEs auf die beiden dahin gehörigen Vorlagen, welche der erste Vereinigte Land-. tag zu begutacten hat. Die eme betrifft die Einführung einer neuen Steuer, die andere die Aufuahme eines bedeutenden Darlehns; keine von beiden aber is dazu bestimmt, dein Volke neue Lasten aufzulegen, im Gegentheil geht die Proposition wegen der Steuern gerade dahin, dem Volke, das heißt demjenigen Theile desselben, welchen die Lasten am meisten drückeu, solche theilweise abzunehmen und sie denjenigen aufzulegen, welche sie mit größerer Leichtigkeit zu tragen vermögen. Eben so wenig soll das neue Darlehn dem Volke neue Last auflegen ; es soll weiter nichts geschehen, als die bereits früher beschlossene Garantie ín ein Darlehn zu verwandeln, ohne dadurch die Fonds, welche für die Garantie bestimmt waren, auch nur um einen einzigen
fennig zu erhöhen. Es handelt sih also auch hier von feiner neuen Last, vielmehr von ‘der Ausführung eines großen Nationalwerkes. Wir haben în dieser Versammlung bedauern hören, daß nicht größere Verwendungen von Seiten des Staats gemacht werden, um nüßlihe Anlagen ins Leben zu rufen. Jch frage mit Beziehung hierauf, ob jede Aufforderung, für einèn nüßlihen Zweck ein Darlehn zu konsentiren, ein trauriges Ge- schäft sei? ob es nicht ein sehr wohlthuendes Geschäft sein köune, eine drückende Steuer in eine weniger dríickende zu verwandeln? Jch füge hinzu, daß eben der große Umschwung in den Vermögensver- hältnissen, welche die \{chnelle Bewegung unserer Zeit nothwendig herbeiführen missen, Aenderungen in der Steuer-=Geseßgebung nöthig machen wird, welche nicht dazu bestimmt sind, dem Volke neue Lasten aufzulegen , vielmehr solhe Aenderungen, welche den Zweck haben, um diese Lasten gleihmäßiger zu vertheilen, daß also die Fälle, welche nah dem Geseße die Nothwendigkeit der Berufung des Vereinigten Landtages bedingen, keinesweges nur in sehr fernen, unabsehbaren Zeit- abschnitten eintreten , si vielmehr ziemlich häufig sich erneuern werden,
Ju weiterer Beziehung auf das Geseß vom Jahre 1820 wird behauptet, daß eine Periodizität der reichsständischen Versamlung eine innere Nothwendigkeit sei. Jch trete dieser Ansicht insoweit bei, als die Central - Stände die Aufsicht über das Staatsschuldenwesen führen sollen, indem ihre Berufung in ganz ungewissen Abschnitten diese Beaufsichtigung als eine ganz vage erscheinen lassen würde. Deshalb wurde aber auch die Periodizität als ein wesentlicher Theil der neuen Geseßgebung in dieselbe aufgenommen. Es wurde ausge- \prochen, daß innerhalb vier Jahren jedesmal entweder der- Vereinigte Landtag oder die Vereinigten Aus\s{hü}e berufen werden müssen, und insofern i} also die Periodizität, welche die hohe Versammlung als eine nothwendige Bedingung ibres Bestehens in Anspruch nimmt, wirklih gegeben , aber allerdings nur unter der im Geseß wohlbe gründeten Vorausseßung , / daß die Vereinigten Aus\chlisse ebenfalls eine centralständische, eine reihsständische Versammlung im Sinue der älteren Gesebgebung seien. Sollten Se, Majestät der König geruhen, fünftig eine Periodizität des Vereinigten Landtags in mäßigen Fri- sten anzuordnen , dann allerdings würden die Vereinigten Ausschíísse nah der ihnen übertragenen Function als entbehrlih erscheinen, wäh- rend sie jet einen nothwendigen Theil der Geseßgebung eben des- halb bilden, weil sle die regelmäßige Wiederkehr centralständischer Versammlungen sihern und diese — wegen des Staatsschuldenwe= sens — nöthig erscheint.
Der sub b. des Gutachtens aufgeführte zweite Grund für die Periodizität is mir so wenig erklärlich, daß ih wirklich glauben muß, er beruhe nur auf einem Jrrthume, i
Es heißt daselbst: „Das den Provinzialständen nah dem Ge seß vom 5, Juni 1823 verliehene Petitionsreht ist ganz auf den Vereinigten Landtag übergegangen, würde aber, wenn dieser Landtag nit in bestimmten periodischen Fristen einberufen wird, eigentlich illusorish werden, da eben der Landesherr nur zu selten die Wünsche seines Volkes vernehmen kbune.““
Jch glaube mich hier kurz fassen zu können, da es früher aus mad und in dieser Versammlung anerkannt is, daß von dem Petitions - Rechte der Provinzialstände auch nicht ein einziger Buch- stabe genommen, auch nit ein einziger Buchstabe auf den Vereinig- ten Landtag übertragen, daß vielmehr das dem Vereinigten Landtage und dem Vereinigten Aus\husse überwiesene Petitions -Recht ein ganz neues is, welches bisher nicht existirt hat.
Schließlich wollte ih noch mit wenigen Worten berühren, was unter m gesagt is: „Endlich aber wird — heißt es daselbst — die Zusicherung der periodischen Wiederkehr, als ein Akt des Königlichen Vertrauens zu dem Volke und den Ständen ,* das Vertrauen zum Laudesherrn noch erhöhen und somit die Stetigkeit der Verfassung befördern,“
„Vertrauen weckt Vertrauen.“ Diese {öne Sentenz haben Sie mehrfach selbst citirt, Darum, meine Herren, verargen Sie es mir niht, wenn ih barauf hinweise, daß des Königs Majestät bereits erflärt haben, daß Sie, die hohe Versammlung gern, oft und so oft um sich sehen würden, als Sie es mit Jhren Regentenpflihten ver- einbar hielten, und daß die ganze Gesezgebung vom 3, Februar d. J. ein Akt des höchsten Vertrauens ist, daß es dieserhalb wohl keines neuen Pfandes bedarf, wohl aber des Königs Majestät auf das Vertrauen von Seiten der Stände auh ohne neue Zusicherun- gen Anspru zu madhen berechtigt ist,
Ein großer Theil der Versammlung hat die Ansicht ausgespro- en, daß er die durch das Geseß vom 3. Februar c. angeordnete liederung der Da Versammlung niht für wünschenswerth
halte; er U daß díe große Versammlung nicht in entsprechender Weise durh die Ausschüsse Lertreten werden könne, und es scheint die Absicht vorzuwalten, in dieser Bezichung Wiinsche und Anträge an Se, Majestät den König zu rihten. Es i} in der heutigen Ver- Sine f mit Be a beredten Worten geschildert worden, wie die wie A ch nit zu s{euen brauchten, ihre Wünsche Sr. Majestät Offenheit vorzutragen, weil des Königs Majestät Wahrheit und dba ey ihnen verlangten, Jh stimme dem aus vollster Ueber- Vas e s dae S die hohe Versammlung nah reiflicher Prüfung, der Thronréde - 5 “pi wig, Bars 24 er sei, glaubt sie, daß es nah sei, diesen Wunsch on er Botschaft vom 22. ‘April an der Zeit vollsten Vertrauen, baß jeyt auszusprechen, so thue sie dies mit dem den werde, wo eine Stütte i E Den Deruos De ründeten Wünsche Seits V für alle Wünsche, für alle wohlbe-
Ÿ es Volkes. Seine Majestät werden daun in
rer hohen Weisheit die Entscheidung treffen , und ich verträue zu
ho lung, daß sie diele Entsc d
der Ueberzeugung P E ede, Dr König habe
hier, wie immer, aach bestem Wissen und Gewissen nur das wahre Wohl des Vaterlandes im Auge gehabt. (Bravo!)
Nun muß ich s mit ein pgar Worten auf unsere Stellung, auf die Stellung der Räthe der Krone zurückkommen. Es is hier geäußert worden, die Versammlung beabsichtige, von dem schlechtbe- rathenen an den besser berathenen König zu appelliren; es ift uns vorgeworfen worden, daß wir nicht, wie unsere berühmten Vor änger vorliegenden Veraulassung gegeben, konservativ gewesen seien, es ist uns endlich vorgeworfen, daß wir shläfrig seien und deshalb häu- figer Versammlungen der Centralstände bedürften, um aufgeweckt zu werden. Es kann nicht meine Aufgabe sein, uns wegen dieser Bor- würfe zu vertheidigen. Wir unterwerfen uns dieserhalb gern Jhrem Urtheil, dem Urtheile der Nation und dem Urtheile unseres Königs; aber auf Zweierlei machen wir Anspruhz einmal auf den Glauben, daß wir, so weit der König in dieser Angelegenheit unseren Rath er- fordert hat, ihn“ nach unserer besten Ueberzeuguug ohne Furcht und Rückhalt mit voller Offenheit gegeben haben. Und zweitens machen
Stein‘und Hardenberg, bei dem Rathe, den wir dem L ei der |
wir auf den Glauben Anspruch, daß wir uicht au unseren Pläßen | kleben, daß, wenn der König besseren Rath zu finden weiß, wir den |
besseren Räthen mit Freudigkeit unsere Stellen einräumen, sie auch dann gern einräumen werden, wenn nah dem Rathe, den ein
geehrtes Mitglied, wenn ih nicht irre, der Abgeordnete von Dülken, | hier gegeben hat, der König Sich bewogen finden sollte, diese Räthe |
nicht aus der gefürchteten Büreaukratie , sondern aus den beredten Rednern dieser Versammlung zu nehmen. (Lebhaftes und dauerndes Bravorufen.)
Referent von Schulenburg: Ih wollte nur darguf auf- merksam machen, daß die Gründe, deren der Herr Landtags-Kom- missar in seiner leßten Rede gedacht hat, in zwei Petitioneu beson- ders enthalten sind. Jch will damit nicht gesagt haben, daß die Abthei- lung nicht theilweise ihnen au gehuldigt hat, sondern ih wollte nur sagen, daß sie im Gutachten deshalb enthalten sind, weil sie in den Petitionen standen.
Abgeordn. Bockúm-Dolffs: Indem ih zunächst das von der Ministerbank aus dem Munde des Herrn Ministers für die Ge- sebgebung uns gewordene Anerkenntniß, daß wir Reichsstände im Sinne des Gesebes von 1820 sind, im Namen der hohen Versamm- lung bestens acceptire, vermag ih doch den Deductionen , die aus dem Buchstaben dieses Gesetes weiter entnommen sind und dahin füh- ren sollen, einen Unterschied zwischen erwartetem und “bestehendem Rechte der Stände zu machen, nicht zu folgen, Ju der Erklärung der 138 sind die bestehenden Rechte der Stände und des durch dieselben vertretenen preußischen Volkes vollständig auseinander- geseßt. Jch erachte deshalb alle Petitionen, welche sih auf diese Rechte beziehen , sür überflüssig, und das um so mehr, als dieser Erklärung eine Macht von höchster Wichtigkeit zum Grunde liegt. Diese Macht scheint mir hier noch nicht genugsam ponderirt worden zu sein, es ist der öffentlihe Kredit, in den Zeiten der Ruhe weniger sich zu erkennen gebend, in den Zeiten drohender Gefahr aber - von der höchsten Wichtigkeit. Dieser Umstand veraulaßt mich, Sie, meine Herren, und insonders die Unterzeichner der Erklärung der 138, auf= zufordern, nun den Regeln der Staatsklugheit zu folgen und, von einer starren Konsequenz ablassend, diejenigen Mittel zu ergreifen, welche die Macht der Krone uud die Macht der Stände zur Eintracht zu vereinigen vermögen, wie sie der Redner der Ritterschaft von Preu- ßen mit so siegreichen uud eindringlichen Worten vorhin erst uns an das Herz gelezt hat. Die mibezwingliche uud gefährliche Macht des bffentlihen Kredits veranlaßt uns aber, jebt, in den Tagen der tiefsten Ruhe, die geeigneten Bitten vorzutragen und überhaupt einen Weg zu suchen, der zur erwünschten Vereinigung“ zwischen Krone und Laud führen kaun, damit jedoch nicht zu warten bis nach 4 Jahren, oder gar bis zu der Zeit einer drohender Gefahr, weil dann nicht der passende Zeitpunkt dazu sein würde, Ueberdies muß ich noch darauf auf- merksam machen, daß wir uicht von einer Fraction, von einem Bruch-= theile unserer Versammlung, sondern uur von dem ganzen Vereinigten Landtage erwarten können, daß derselbe die Obliegenheit der Reichs=- stände wahrzunehmen und in gehöriger Eintracht mit der Krone zu geßen vermöge. Aus diesen Gründen \chließe ich mich dem von einem verehrten Mitgliede von der Ritterschaft von Pommern gewählten und unlängst hier vorgetragenen Auskunftsmittel an und glaube die Bitte an die hohe Versammlung wagen zu dürfen, daß sie sich mit möglichst zahlreicher Hinneigung dem Abänderungs-Vorschlage gleich- falls anschließen möge.
Abgeordn. Graf Veltheim: Jch verzichte auf das Wort,
Abgeordu. Coqui: Jh verzichte nah dem {önen Vortrage, den wir von dem geehrten Mitgliede der preußischen Ritterschaft ge- hört, und bemerke, um ein Mißverständniß zu vermeiden, daß ih nicht das Mitglied für Stranß gemeint habe,
Abgeordn. von Schenkendorf: das Work.
Marschall: Jch stelle anheim, ob die Versammlung den Schluß der Debatte wünscht? (Mehrere Stimmen:
Jch verzichte gleichfalls auf
Ja! Ja! — Ein Abgeordneter bittet um das Wort.)
Marschall: Jch bitte diejenigen, welche diesen Wunsch haben, aufzustehen,
(Es erhebt sich eine große Majorität.)
Marschall (zu dem Abgeordneten): Jch kann Zhnen, das Wort niht mehr geben.
Wir kommen nunmehr zur Fragestellung. Da haben wir zuerst das am weitesten gehende Amendement des Herrn Abgeordneten Grafen von Schwerîn, dem sich der Herr Abgeordnete von Vincke angeschlossen hat, weil es im Wesentlichen mit demjenigen, was er gestellt hatte, übereinstimmt. Es unterscheidet sich von dem anderen Amendement hauptsächlih dadurch, daß es die Bitte eines Anerkennt- nisses des Rechts-Anspruches auf eíne alljährliche periodische Wieder- fehr ausspricht.
Abgeordn. Graf von Schwerin: Mein Amendement lautet dahin: Ju Anerkennung des aus der früheren Gesebgebung fließen- den Rechts-Auspruches die jährliche Einberufung auszusprechen, ‘ glaube, es is dieses etwas Anderes, als was der Herr Marschall eben sagte, und ih bitte daher um Entschuldigung wegen meiner Unterbrehung. L
Marschall: Jh habe es uicht anders ansdrüccken wollen. Ueber das Amendement, welches der Herr Abgeordnete von Vincke ‘in der vorgestrigen Sißung gestellt hat, und mit welchem dieses wesent- lih übereinstimmt, war ih zweifelhaft, ob es mir, nah dem Aller= Bee Erlaß auf die Adresse und der Erklärung, welche der Herr
andtags-Kommissar vorgestern, abgab, erlaubt fein würde, dasselbe zur Berathung und Besch ußnahme zu stellen, Durch eine spätere Erläuterung des Herrn Kommissarius bin ich beruhigt, und ih freue mich darüber, nicht etwa, weil ih ihm beizutreten die Absicht hätte, denn in meiner Eigenschaft als Abgeordneter werde ich dagegen stim- men, ih freue mich au nicht blos deshaib, weil ich der Unannehm- lichkeit überhoben werde, einem von mir hohgeahteten Theile der Versammlung zum zweiten Male hemmend entgegenzutreten. Jh
würde dies nicht gescheut habet, wenn es in meiner (A gelégen hätte, ich freue mich aher“ ungetheilt darüber, weil ich Freiheit der
Berathungen und Beschlußnahmen als ein nothwendig es Element fü das Gedeihen, i ae und Blühen m ständischen Junstitutionen ansehe. e
(Bravo!)
Jch würde es bedauert haben, wenn durch irgend einen Befehl eine Beschlußnahme untersagt worden wäre. Denn selbst wenn die allergefährlichste Meinung irgendwo auftauchen sollte, müßte sie dur guté Gründe bekämpft und dur die Liebe zu König und Vaterland, welche die füufhundert patriotischen Herzen dieser Versammlung durch- glüht, niedergedrückt werden.
Nun zur Sache.
Das Amendement wird zuerst zur Abstimmung kommen. Sollte dasselbe nicht die nothwendige Majorität erhalten, so werde ih zu den anderen Vorschlägen, die theils in den Amendements, theils in dem Gutachten euthalten sind, übergehen.
(Bravo !)
Der nächste Vorschlag ist der, Se. Majestät zu bitten, den Land-
tag alle zwei Jahre zu versammeln, Diese Frage könnte ih, ohne der Gründe zu erwähnen, zuerst zur Abstimmung bringen. Nach ihrer Bejahung würde es sich fragen: ob die Gründe des Rechts neben den Gründen der Nüblichkeit uud Nothwendigkeit aufgeflellt werden sollen. Es hat nämlich ein Theil der Versammlung sich da- gegen erklärt, taß überhaupt eine Rechtsbegrüudung stattsinden solle ; denen muß die Freiheit gegeben werden, dagegen zu stimmen, Sollte der Antrag verworfen werden, so würde das Amendement kommen, e gar feiuen auf eine bestimmte Frist gestellten Autrag haben will,
Abgeordu. Sperling: Jch glaube den Herrn Landtags-Mar= schall dahin richtig verstanden zu haben, daß zuvörderst das Amende=- ment des Abgeordneten aus Westfalen zur Abstimmung fommen soll, Dasselbe is jedenfalls durch den etwaigen Widerruf des Herrn Ana tragstellers nicht rückgängig gemacht, vielmehr dadurch, daß es dis- futirt worden, — Cigenthum der Versammlung geworden, und es eignet sich, nach meiner Meinung, zur vorzugsweisen Abstimmung, weil der darin enthaltene Autrag am weitesten geht. ia
Marschall: Gut, wenn Sie darauf antragen und 24 Mit- glieder den Antrag unterstüßen, werde ich dieses Amendement zur Abstimmung bringen, : j
Abgeordn, Sperling: Noch eine kurze Bemerkung. Dann glaube ich aber au, daß dieses Amendement das sein würde, wel- ches, als von dem weitesten Umfange, zuerst zur Abstimmung kommen müßte.
Maxschall: Ja wohl. j :
Abgeordn. Frhr, v. Vincke: Jh wollte mich blos gegen die Bemer- fung verwahren, daß ih mein Amendement widerrufen hätte. Davon 1 k keine Rede gewesen; ih habe mi dem Amendement des Herrn Grafen von Schwerin angeschlossen, weil ih darin den wesentlichen Theil meines Amen- dements erkenne, wie es auch der Herr Marschall selbst eben richtig bezeih- nethat, und ich finde den einzigen Unterschied in dem Zusabe der Nüh= lichkeit, der dem Amendement zwar, nah meiner Meinung, nicht nüßt, ihm aber auch nicht schadet, Jch kaun natürli nih:s dagegen ha- ben, daß mein Amendement zuerst zur Abstimmung fommt, wünsche dies vielmehr selbst, “ Jh werde heute noh demselben beistimmen und mich von Herzen freuen, wenn es die gesetzlihe Stimmenmehr- heit erlangt. l J L N ?
Abgeordn, Dittrich: Mir scheint wesentlich und wichtig, daß durch die Abstimmung herausgestellt werde, wie viele Mitglieder die
eriodische Einberufung überhaupt béantragenz _das würde sich aber in der Art, wie der Herr Landtagsmarschall die Fragstellung angeord= net hat, nicht herausstellen ; i bitte daher den Herrn Marschall ge=- horsamsk, zuerst die allgemeine Frage zu stellen: Soll eine periodi= {he Einberufung beantragt werden?
(Mehrere Stimmen: Nein !)
Abgeordn. Graf Renard: Der Herr Marschall haben be- stimmt, daß das Amendement des geehrten Mitgliedes aus Pommern zuerst zur Abstimmung kommt; das Amendement, was ih mir zu stellen erlaubte, diffferirt nux in einem einzigen, doch ih gestehe, we- sentlichen Punkte, nämlich, daß austatt des Wortes „A nerfennt=- niß‘ das Wort „Berücksichtigung“ gewählt werde. Jch glaube im Juteresse der Versammlung, im Jnteresse der ganzen Stellung und Wirkung der Petition den Herrn Marschall darauf aufmerksam machen zu missen, daß er gestatte, daß, insofern das Amendement des geelrten Mitgliedes aus Pommern nicht ck, erhält, das meinige auch noch zur Abstimmung kommt.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Jh glaube, daß sich der lebte Antrag des geehrten Redners von selbst versteht und auch in der Jn- tention des Herrn Marschalls gelegen hat. Jch wollte nur in Bezug auf deu Antrag des Abgeordneten für Reinerz, welcher dahin ging, daß die Frage allgemein gestellt würde, erklären , daß dadurch Viele faptivirt würden, wenn die Frage ohne Rücksicht auf das Motiv ge- stellt werden sollte, denn ih z. B. würde darin finden, daß ih um Rechte bitte, welche ich \{chon zu besißen glaube, während mein Amendement die Anerkennung des bestehenden Rechts bezweckt. Deshalb müßte ih mich gegen eine allgemeine Fragestellung erklären,
Abgeorbvu, von der Heydt: Was ih zu sagen beabsichtigte, ist zum Theil dur den lebten Redner {on aufgestellt, und ich mache nur darauf aufmerksam, daß ein großer Theil dieser Versammlung einen Rechtsanspruch auf jährliche Einberufung zu haben glaubt, und daß, wenn ihnen Gelegenheit gegeben werden foll, ihre Ueberzeugun= gen auszusprehen und danach zu votiren, diese Frage zuerst zur Ab= stimmung gebracht werden müßte, und diese Meinung is ausgedrückt in dem ersten Amendement des Abgeordneten der westfälischen Rit= terschaft, so daß zu wünschen wäre, daß dieses zuerst zur Abstimmung fomme.
Marschall: Das ist ja eben meine Absicht ; soll also zur Ah= stimmung mit Namens-Aufruf E beide werden?
a!) Das Amendement des geehrten Abgeordneten aus Westfalen lau- tet folgendermaßen: : „Se, Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, das beste- hende Recht des Vereinigten Landtages, auf Grund des Art, X11. des Geseßes vom 17. Januar 1820 alljährlich behufs Abnahme der Rechnung der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden einberu- fen zu werden, Allergnädigst anerkennen; falls jedoch einer \o häufigen Einberufung erhebliche Bedenken entgegenstehen möchten, dem Vereinigten Landtage eine darauf bezügliche Proposition huldreichst vorlegen lassen zu wollen,“
und ih frage also, ob dasselbe von der Versammlung angenommen
werden soll. ;
(Die Abstimmung erfolgt.)
(Während der Abstimmung.)
Es ist der Fall vorgekommen, daß der Herr Abgeordnete Gil enheimb aufgernfen und als abwesend bezeichnet worden ist ; sein Stellvertreter, Herr von Maubege, hat sich nachträglih gemeldet und gebeten, als solcher für ihn zu Dien, : —
Abgeordn. von Auerswald: Jh erinnere darau, daß bei ei- nem ähnlichen Falle, den ih nicht mehr genan zu be eichnen vermag, der Herr Marschall mit voller Zustimmung der Versammlung erklärt
Erste Beilage
hat, daß, wenn etwas bei der Abstimmung versehen, dieselbe aber ohne Widerspruch geschlossen sei, nihts mehr geändert werden fönne.
Marschall: Dieser Fall tri hier nicht ganz zu, indem die Abstimmung noch nicht vollendet ist, sondern wir befinden uns noch beim Aufruf. S
Abgeordn. von Leipziger: Jh 4 ausdrüdcklih erklären, daß beim Aufruf des Namens Gilgenheimb Herr von Maubege ge=- sagt hat, daß er der Stellvertreter desselben sei, und hat mit Nein gejtimmt.
Secretair Siegfried: Wenn ih als Protokollführer gefragt werde, so halte ih mi schuldig, zu erklären, daß wir beide Secre- taire bei dem Namen von Gilgenheimb keine Abstimmung notirt, son=- dern ihn als fehlend bezeichnet haben. Dies is das Faktum; ich bitte die Versammlung, zu entscheiden.
Abgeordu. Graf von Gneisenau: daß Herr von Maubege B hat.
_ Abgeordn. von Mau bege (unverständlich, scheint zu bestätigen, daß er statt des Herrn Gilgenheimb gestimmt habe. )
Marschall: Die hohe Versammlung wird wohl nichts dage=- gen haben, wenn hiernach die Sache als erledigt angesehen wird.
(Beistimmung.)
Jch habe selbst gehört,
Namen. Abbegg, Kommerzienrath Aldenhoven, Gutsbesißer Allnoch, Erbscholteibesißer Anwandter, Apotheker Appelbaum, Kaufmann Arndt, Raths - Maurermeister von Arnim, Landschaftsrath von Arnim, Oberst - Lieut. und Landtags - Deputirter von Arnim, Rittergutsbesißer Asch, Rittmeister a. D. und Kreis - Deputirter Graf von der Asseburg, Kammerherr von Auerswald, General - Landschastsrath
Baensch, Kaufmann ;
Bannasch, Rittergutsbejißer
von Bardeleben, Landrath
Barre, Kaufmann
Bauch, Bürgermeister
Bau, Rittergutsbesißer
Baum, Kommerzien-Rath und Präsident der Handels- Kammer i
Becker, Ortsrichter
von Bederath, Banquier
Beemelmanns, Bürgermeister
Behling, Schulze
von Bennigsen-Förder, Bürgermeister
Berein, Erbzins-Gutsbesizer
Bergenthal, Landwirth .….
Berger, Gutsbesißer
von Beringe, Rittergutsbesißer
Berndt, Erb- und Gerichtsschulz
Bertram, Geheimer Regierungs-Rath und Ober-Bür- germeister
Beuster, Braueigen und Rathmann
Biesing, Gutsbesißer
Graf von Bismark - Bohlen, Oberst a. D. und Land- tags-Marschall. der Provinz Pommern
von Bismark, Deichhauptmann
von Bismark, Landrath
Bleger, Erbscholtisei-Besißer
Blindow, Landrath
Graf Adolph Buiúski, Provinzial - Landschastsrath.. Boch, Sohn, Gutsbesiber 1 Graf von Bochholz - Asseburg, Rittergutsbesizer. Graf von Bochholz, Rittergutsbesißer i
von Bockum-Dolffs, Landrath
Freiherr von Bodelschwingh, Regierungs-Vice-Präsident von Bodenhausen, Kammerherr ; 1 von Bodungen
Bölting, Goldarbeiter
Böning, Lehuschulze
du Wos, Rittergute eee nter ; von Bonin, Ober-Präsident
Graf von Boos-Waldeck, Landrath... Born, Amtmann
Bornemann, Medizinal- Assessor und Rathsherr. vou Borries, Landrath
Bracht, Landwirth, vorm. Regierungs-Rath
Braemer, Landschafts-Rath ;
von Brandt, Kammerherr
Brassert, Geh. Bergrath und Magistrats-Mitglied
von BVismark-Schöuhausen f
von Bredow, Ritterschafts-Rath und Kreis-Deputirter
Bredow, Kreis=Justizrath
von Breitenbauch, Kammerberr und Landrath...
von Brodowsfki, General-Landschafts-Direftor.…
Brown, Bürgermeister “_
S2 Srfes 09 209 o Sspllegieringe-
L Lie und Fabrikant
von Brünneck Ercellenz, Ober-Burggra S u liru zial-Landtags-Marschall E L Mo
Brust, Kaufmann
Budde, Bürgermeister
Büning, Landwirth
von Byla, Landrath
fe hlt,
fehlt. fehlt. 1
Camphausen, Präsident der Handels-Kammer
von Carlsburg, Regierungs- und Landrath
Freiherr von Carnap, Rittergutsbesißer
Cet ers “Cu i‘
Cochlovius, Srbscholtisei-Besißer
von Coels, Landraë In eyer 0 Conze, Kaufmann 0 Coqui, Kaufmam, j Freiherr von Czettrig, ' 0
*) Der besseren Uebersicht G ; / / , wegen haben wir zur Bezeichnung des Ja und Nein bei den namentlichen Abstimmungen Wel bere, Es
für jenes 1 für dieses 0, gewählt, D, Red. der Allg. Pr. Ztg.
977
Erste Beilage zur Allgem
Dahlström, Rathmanu .........-
Dahmen, Gutsbesißer
Dansmann, Erbschulzen-Gutsbesißer, Kreisschulze .… Deimel, Oekonom und Hammerbesiher
Delius, Kaufmann
Dembowski, Rathmann
Dendck, Bürgermeister... eee H Denzin, Kaufmann ‘und Mühlen - Besißer
Derenthal, Gemeinde-Vorsteher
von Diebitsch, Landesältester
Diergardt, Geheimer Kommerzienrath
Diethold, Bürgermeister
Dittrich, Bürgermeister
Doering, Gosnann
Graf zu Dohna, Landschafts-Direktor
Dolß, Krug-Gutsbesißer
Donalitius, Rittergutsbesizer
von Donimierski, Laudschafts-Deputirter............. Dorenberg, Ackergutsbesizer
Douglas, Bürgermeister : Dider 1, A O, as e enera n Dulck, Professor
Baron von Durant, Landrath
von Dycke, Regierungs-Rath a, D
Freiherr von Elß-Rübenach, Rittergutsbesißer Engau, Bürgermeister
Cpping, Kausmann
Cssewich, Rathsherr
Eule, Erblehnrichter pp erepe e rives Graf zu Eulenburg, Kannnerherr und Landrath von Eynern, Kaufmann
von Fabedck, Major und Landrath
Fabricius, zweiter Bürgermeister
Facilides, Bürgermeister
Farthöfer, Bürgermeister...
Faßbinder, Gutsbesißer
&Fellmann, Rittergutsbesißer
Fiebig, Bürgermeister .….
Graf von Finkenstein, Ober-Marschall. von Flemming, Rittergutsbesißer 2 Flemming, Kaufmaun
Forstreuter
Graf von Frankenberg, Landrath...
von Franzius, Stadtrath
Freitag, Erb- und Gerichtsshulz ............... 0A vou Frentel-Beyme, Kommerzien-Rath
göreiherr von Friesen, Landrath
göriße, Apotheker
Graf von Fürstenberg, Rittergutsbesißer. ..,......... Funk, Gutsbesißer...
Gadegast, Bürgermeister
von Gadow, Großherzogl. mecklenburg - s{werinscher
Kammerer... abrr ees Err C Be i Barxon von Gaffron, Kredit-Justitut-Direktor. Graf von Gahlen, Erb-Kämmerer ................. de Galhan, Gutsbesißer...
Garke, Kreisverordueter
Gericke, Oekonom und Stadtverordneter
von Gerlach, Landrath a. D
Germershausen, Kaufmann
Gier, Bürgermeister
Giese, Kaufmann
Gießler, Schultheiß
von Maubege
Graf von Gneisenau, Major a. D
Goellner, ErbscholtiseizBesißzer
von Gordon, Landschafts-Deputirter
Gormanns, Notar
von Gotthberg, Rittergutsbesißer
Graach, Gutsbesißer
Grabow, Kriminalrath und Ober-Bürgermeister von Graeveniß, Erbtruchseß
Graeß, Kaufmann
von Gralath, Laudschasts-Direktor
Greger
Gries, Kaufmann
Grühn jun,, Gutsbesißer
Grunau, Kommerzien - Rath zu Elbing... Grungu, ‘Kommerzien - Rath zu Stolp Grunwald
LETDOTT O Ube, Landrath . eei e rae tre von Gustedt, Landrath
Haasenwinkel
Haeger, Gutsbesißer
Graf von Haeseler, Ritterschaftsrath
von Hagen, Landschaftsrath i
von Hagenow, Rittergutsbesißer
Hammer, Kaufmann und Stadtrath
Hanisch, Ortsrichter i
Ha1semann, Kaufmann :
von Hanstein, Landrath... ada BEN Rie S Zu
R P E T
Hartmann, Ortsschulze
Haugwiß, Kreis-Deputirter
Hausleutuer, Apotheker
von Haw, Landrath a. D
Hayn, Kaufmaun
Hein, Erbscholtisei-Besiber
Hein ;
Heinrich, Kaufmann
Graf von Helldorf, Kammerherr... ha
oon Helldorf, Kammerherr und Landrath
von Helldors , Kammerherr und General-Feuer-Sozie- tAtS DIrettor 2. aka aat rect a CELTIA TESINA
Hensche, Rittergutsbesiver
Herbert, Rittergutsbesißer und Kausmann
Heuer, Kreisschulze
von Heyden, Rittergutsbesißer
von der Heydt, Handelsgerichts: Präsident
Heyer, Justiz-Kommissarius „eeres e e
1 1
0
Freiherr von Hilgers, Landrath .……... Cc S,
von Hiller, Rittergutsbesiper i
Freiherr Hiller von Gärtringen, Kammerherr und Pro- vinzial-Landtags-Marscha
Hirsch, Bürgermeister und Justitiar
Graf von Hoensbroech, Rittergutsbesißer
vou Holzbrink, Landrath
Holzklau, Lederfabrikant und Rathsherr
Graf von Hompesh-Rurig, Rittergutsbesißer...
Hoof, Rittergutsbesißer
Graf von Hoverden, Kammerherr
Hübler, Rathsherr
Hüffer, Kommerzien-Rath
Hustedt, Ackersmann
von Hymmen, Geheimer Regierungs- und Landrath
Jachmann, Kommerzien-Rath
Jaeckel, Post-Erpedient
Jahnke, Kaufmann und Rathsherr von Jaraczewski, Rittergutsbesißer Jebens, Kaufmann
von Jena, Kammerherr
Jlligens, Kaufmann
Jóörrissen, Steuer-Cinnehmer Jordahn, Landschafts-Rath
Jordan, Freigutsbesizer
Jungbluth, beigeordneter Bürgermeister Junker, Bürgermeister und Hauptmann a. D. .......
Kaesewurm, Rittergutsbesißer
von Kalkstein, Rittergutsbesißer
voir Kall, Nittmenter A, D, ce aa ster oco) antes tes
Kamp, Landwirth und Gemeinde-Vorsteher
von Kannewurf, Rittergutsbesißer
Karker, Kaufmanñ
Kaspers, Kaufmann
von Katte, Ritterschafts-Rath
Kayser, Kommerzien-Rath
Keferstein, Kaufmann und Fabrikant
Kerl, Oekonom und Brauherr
von Kersseubrock, Landrath
Kersten, Bürgermeister
von Kessel, Landes-Aeltester
Kirberg, Handelskammer-Präsident
von Kleist, Landrath auf Nemih
von Kleist, Landrath auf Rheinfeld
Kluge, Seifensieder
von Knoblauch, Landrath a. D.
Knoblauch, Geheimer Finanzrath, Stadtältester und Kaufmann
König, Gutsbesißer
L E
Graf von Kor}, genannt von Schmising, Rittérguts= besißer :
von Kossowski, Rittergutsbesißer. ,.............. ei
Krämer, Landwirth
von Krassewskfi, Rittergutsbesißer und Dr. phil
Krause, Bürgermeister.
Krause, Ackerwirth
Krause, Gerichts\chulz
Krauthausen, Apotheker
Krohn, Gutsbesißer
Krüger, Kaufmann .
Krüger, Bürgermeister
Küllmann, Kaufmann
Küpfer, Legationsrath a. D
Kugler, Apotheker
Kundler, Freischulze
von Kunheim, General-Landschaftsrath
Kunkel, Landschaftsrath
von Kurcewski, General-Landschaftsrath .…...........
Kuschke, Bürgermeister
Kuschke, Stadt-Syndikus
Kuß, Particulier und unbesoldeter Rathsherr .…..….…..
Freiherr von Landsberg-Steinfurt, Rittergutsbesiver Lang, Schultheiß
Larenz, Aerbürger und Rathsherr
von Lattdorff, Kammerherr
von Lavergne-Peguilhen, Landrath aus Grabowo. von Lavergne-Peguilhen, Landrath aus Kunzkeim Lehmann, Apotheker
von Leipziger, Geheimer Regierungsrath und Landrath Lemke, Schulze
Lensing, Kanonikus und Gutsbesiber
von L'Estocq, Oberst-Lieutenant
Freiherr von Lilien, Landrath
Freiherr von Lilien-Borg, Rittergutsbesizer
Linau, Kanfmann nnd Stadtrath
Lindner, Magistrats-Assessor und Apotheker Linnenbrink, Landwirth :
Graf von Loë, Rittergutsbesißer
van der Loë, Gutsbestver
Graf von Loeben, Landesältester
von Löschebrand, Landrath
Lohse, Apotheker und Stadtverordneter
Lorenz, Gutsbesißer
Dr. Lucanus, Stadtrath
Mandel, Landesältester
Freiherr von Manteuffel , Wirkl. Geh. Ober-Regie- rungsrath und Direktor im Ministeriuin des Jnnern
Freiherr von Manteuffel, Landrath :
von der Marwit, Landrath nnd Landschafts-Direktor .
Marx, Bürgermeister :
von Massow Excellenz, Wirklicher Geheime
Matthis, Kreis-Deputirter
von Meding, Ober-Präsident
Mehls, Polizei-Direktor a. D. und Holzhändler.
Meißner, Erbpächter .…. E L A
Graf von Mengersen, Rittergutsbesißer .
Mertens, Kaufmann C F E C GEERU N N
Graf von Merveldt,- Kammerherr und Erbmarschall
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Merkens, Präsident der Dampfschifffahrts - Gesellschaft 1 1
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