1847 / 158 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Und es würden diejenigen, welche diese Frage bejahen wollen, dies

d Aufstehen zu erkennen nza “Es duben sich vier Mitglieder.)

die Geg d für beendigt S Domprobst von A Ih ha annen c die andere p: e würde en. S i

nur darüber abgestimmt worden, ob auf egonnen ahl ber Mitglieder der Herren - Kurie jeßt an der Zeit sei. Diese Frage 1 ar ing verneint. Die Suisrate A Sin cote diese is nur auf eine andere Zeit vershoben. è di E

Marschall: Es muß anheimgegeben werden, die Frage zu ei-

ner anderen Zeit wieder anzuregen und wieder vorzubringen. Für

t sehe ih keine Veranlassung, eine weitere Frage zu stellen. Es

leibt jeßt nur noch übrig, den Vorschlag des Fürsten von Radziwill ling Bericht zu erstatten hat. uth / ;

Referent Graf von Key serling: Der vierten E der hohen Kurie is die Petition Sr. Durchlaucht des Fürsten Wilhelm von Radziwill übergeben worden, die zum Gegenstande hat einen Antrag wegen Anerkennung des Eigenthumsrehts jedes Mitgliedes an die von ihm verfaßten Petitionen. Jn der Abtheilung haben sich die Ansichten und Stimmen über diesen Dea leiht vereinigen lassen, und auf dieses Ergebniß hin hat die Abtheilung die Hoff- nung gegründet, daß ein Gleiches hier in der Plenar- Versammlung erreiht werden könnte, und sie hat sich beschränkt, statt eines beson= deren Gutachtens das Protokoll der Abtheilung der S des Gegenstandes in der Plenar - Versammlung zu Grunde zu legen. Der Gegenstand der Petition selbst is in folgender Weise ausgespro= chen: „Es möchte den Petenten das Recht vorbehalten werden, daß jedem Antragsteller gestattet sei, die von ihm eingereichte Petition in jedem Stadium ihres parlamentarischen Lebens entweder ganz zurück- zuziehen oder mit einer anderen Petition kombiniren zu dürfen; wo- gegen jedem Mitgliede der Versammlung das Recht zustehen möge, die einmal dem Marschallamte übergebene und verlesene Petition, im Falle sie zurückgezogen werden sollte, zu seiner eigenen zu machen“. Es is} hier weniger ein bestimmtes Petitum gestellt, als eine Verstän- digung in der Versammlung herbeizuführen beabsichtigt. Es ist bean- tragt worden, die Versammlung möge sihch verèinbaren über die An- erkennung dieses Rechts\aßes.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Es is dahin gestellt, daß jen Antragsteller erlaubt werden möge, in jedem Stadium der par- amentarishen Dauer seinen Antrag zurückzunehmen, und andererseits der Versammlung das Recht vorbehalten, daß, wenn der Antrag- steller den Antrag zurücknimmt, jedes andere Mitglied ihn zu dem sei- nigen machen und wieder vorbringen kann.

Referent Graf von Keyserling: Es kommt nur auf die An-

erkennung dieses Grundsayes an. Wollen Sie den Beschluß der

Marschall (zum Referenten) : Abtheilung verlesen.

Referent Graf von Keyserling: Die Abtheilung spricht sich dahin aus:

„daß zwar demjenigen, der eine Petition eingebracht hat, in jedem Stadium der Verhandlung die Befugniß zusteht, den Antrag zurückzunehmenz

daß aber auch die Petition, sobald sie eingebracht, dergestalt

Eigenthum der Versammlung geworden if, Daß dieser das Recht, die in Anregung gebrachte Sache zu debattiren, durch das Zu= en von Seiten des Antragstellers niht genommen werden annz

daß deshalb, wenn der Antragsteller die Daa zurücknimmt, es darauf ankommt, ob der Antrag demnächst noch die nah dem Reglement erforderliche Unterstüßung durch 6 oder 24 Mitglieder findet; so daß, wenn dies der Fall ist, die Fortseßung der Debatte und am Schluß die Abstimmung der Versammlung erfolgt; woge- gen, wenn dem Antrage die gehörige Unterstüßung nit zu Theil det eine weitere Diskussion und Abstimmung darüber nicht statt-= ndet.““

Marschall: Es ist ein wesentlihes Einverständniß zwischen der Abtheilung und dem Antragsteller vorhanden.

Fürst W. von Radziwill: Dies muß ih bestreiten. Mein Antrag geht dahin, entweder den Antrag zurückzuziehen oder mit ei- nem anderen Antrage zu kombiniren. J erkenne an, daß er dur das Einreichen fei t Eigenthum der Versammlung geworden ist, aber nur zum Theil, nämlich insofern, als er wieder zurückgenommen und von einem anderen Mitgliede wieder aufgenommen werden darf, indem dieses andere Mitglied diesen Me L e dem seinigen macht. H E Graf von Keyserling: Dieser Ansicht ist auch die

theilung.

Marschall: Also ist doch Einverständniß vorhanden. Wenn die Ansicht dahin geht, daß der Antragsteller das Recht behält, sei= nen Antrag zurückzuziehen , und die Versammlung das Recht behält, sid mit demselben zu egen, so is dies in Uebereinstimmung mit dem Antrage der Abtheilungz denn die Abtheilung hat ganz dasselbe beantragt, und es würde sich nur fragen, da dieses Einver- stäudniß vorliegt, ob eine entgegenstehende Bemerkung gemacht wird.

Graf von Landsberg -Gehmen: Jch möchte bitten, daß der Referent nochmals einen Vortrag hielte; ih habe nichts davon verstanden. j

Referent Graf von Keyserling: Wenn der Antrag Unter- stüßung gefunden hat, dann is er Eigenthum der Versammlung ge- worden, und es muß zur Beschlußnahme darüber geschritten werden.

Graf von Landsberg -Gehmen: Auch dann soll ihn das Mitglied wieder zurücknehmen können?

Marschall: Der Unterschied liegt nur darin, daß nach der Anficht des Herrn Antragstellers ein Slcher zurückgezogener Antrag von einem Mitgliede wieder aufgenommen werden fann, die Abthei= lung aber der Meinung is, daß in dieser Versammlung sechs und in der anderen vierundzwanzig Mitglieder diese Wiederaufnahme gut- heißen müssen. 4 R Wilhelm von Radziwill: Jch bleibe bei meinem An-

en.

Referent Graf von Keyserling: Jn der Ansicht der Abthei- lung ist das Mehr enthalten. Es wird unter den \sechs und n i: vierundzwanzi Mitgliedern , welche den Antrag unterstügen , wohl immer Einer sein, der den Antrag zu dem seinigen maht. Es wird immer auf eins und dasselbe hinauskommen.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung gemaht wird, \o kommen wir zur Wehiucwany “in der Weise, daß diejenigen, welche dem Antrage der Abtheilung beitreten , dies durch Aufstehen zu erkennen geben. Ó .

(Der Antrag ist angenommen.) muß mir vorbehalten, zur nächsten Sizung später einzula- den, u af wm die ge nid A T e i Vyhrn: orgen frü | - phische Beri hi f g üh um 9 Uhr wird der stenogra

en. (Schluß der Sißung 4 Uhr.)

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Wir Fr

P

Beim Schluß des Sahes der vorstehenden Si der Herren- Kurie und bis heute, Montag den T. Sani E tS e 1 Uhr, waren uns weitere Manuskripte zu den Sihungen des Vereinig- ten Landtags. nicht zugegangen. Kurz nach 1 Uhr : erhielten wir erst das’ Manuskrip t der Stbung der Herren -Kurie vom 4. Juni, 214 Folioblätter, welhe in dem morgen, Dienstag, Abends auszuge- benden Blatte erscheinen wird.

| Die Red. der Allg. Pr. Ztg.

Nichtamtlicher Theil.

: In halt.

Inland. Berlin. Die Korrespondenz-Mittheilungen über die Sihungen des Vereinigten Landtags in auswärtigen Blättern. Briefe aus Frankfurt a. O. (Schiedsmanns - Wahlen; Presse.) Breslau. E und Halberstadt. (Wohlthätigkeit; Stand der

aaten.

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Verord- nung in Betreff des Getraidehaudels. Hagelschlag.

Inland.

_ Verlíin, 5. Juni. Wir haben uns mehrfach gegen die- jenigen Redactionen ausgesprochen, welche im Widerspruch mit den Bundesgesepßen über innere Hergänge des Vereinigten Landtages früher und aus anderen als amtlichen Quellen berichten. j

‘Wir wollen damit nit nur ein Gesey aufreht erhalten, weil es einmal besteht und als zweckmäßig erfunden is, sondern vor Allem die Jrrthümer vermieden wissen, welhe mit übereilten Referaten un- umgänglih verbunden sind,

Die Entgegnung, daß solhe Jrrthümer von keiner Erheblichkeit seien, mag der Leser nah dem folgenden Beispiel selbst würdigen.

-Der Hamburger Correspndent bringt (mit dem Zeichen +04) eine Reihe von Berichten, welche fast unmittelbar nach den betreffenden Sißungen des Bereinigten Landtages abgeschickt worden sein müssen. Jn einem dieser Berichte aber, in Nr. 126, heißt es unter Anderem über die Sißungen vom 25. und 26. Mai:

„„Jn der Dienstags-Sißung wurde zuvörderst der Bericht der- jenigen Abtheilung, welher der von Seiten des Gou- vernements dem Landtage zugefertigte Hauptfinanz- Etat für das Jahr 1847 zur Begutachtung überwiesen war, erstattet. Die Versammlung erkannte die nachträgliche Mittheilung (des Finanz-Etats)“ dankbar an, äußerte aber die Ansicht, daß unstreitig, da do in allen Zweigen der Verwaltung fortwährend ein Steigen und Fallen der Einnahmen und Ausgaben notorisch vor- liege, vicle der aufgenommenen Positionen sich nur auf muthmaß- lihe Schäßungen und ungefähre - Annahmen stüßen könnten, weil, wenn dies nicht der Fall sei, unmöglich. wiederkehrend hier und da ganz feste Säße vorkommen fonnten. Nach mehrfachon Erörterungen mit dem Ministertishe wurde von der Kurie beschlossen, eine \chriftlihe Bitte an Se. Majestät zu rihten, daß künf- tig derHauptfinanz-Etat der kommendenFinanzperiode dem Landtage möge mitgetheilt werden, damit derselbe im Stande sei, \chon vor der Publication desselben et- waige Einwendungen und Bemerkungen allerunterthä- nigst vortragen zu können.“

Weiter heißt es:

¡Jn der Mittwochssißung fand eine Zwischendebatte statt. Dieselbe betraf zunächst verschiedene Beshwerden von Ab- geordneten, daß einzelne Anträge, weil der Marschall “dieselben nicht ohne die vorherigeCensur desLandtags- Kommissarius habe annehmen wollen, Lebterer sie aber dem Marschall zurüdckgegeben, weil er keinen Beruf zu haben glaube, sih darum zu bekümmern, gar nicht zur Kenntniß der Versammlung gelangt seien. Die Ver- sammlung entschied sich nah kurzer Erörterung für die Zulassung von Anträgen ohne indirekte Censur, wie sie in den angegebenen Fällen eingetreten sei, und folgereht nahträglich für die Annahme der erwähnten Petitionen von Seiten des Marschalls.“

Um uns in diesem Labgrinthe von vermengten Begriffen und Thatsachen zureht zu finden, müssen wir die jeyt au amtlih erschie- nenen dahin einschlagenden Verhandlungen vornehmen, wie sie in Nr. 147 und 148 anserer Zeitung zu lesen sind.

Hiernach ergiebt sich das einfache Resultat, daß in der Dienstagê- Sipung das Gutachten der 4. Abtheilung über die Petition des Ab- geordneten von der Heydt zur Berathung kam, Se. Majestät möge Allergnädigst gestatten, daß der Hauptfinanz-Etat 2c. einer Abtheilung zur Berichterstattung an das Plenum, behufs Jnformirung desselben, im iegen des §. 11 der Verordnungen vom 3, Februar c. überwiesen werde.

Hierüber eröffnete sich eine Debatte, bei welber von einzelnen Sprechern Worte gefallen sind, die zu den Mißverständnissen des be- regten Korrespondenten günstigsten Falls Anlaß gegeben haben fön- nen. Die Versammlung selbst aber beschloß nur die Annahme des Gutachtens der Abtheilung, ohne \sich irgend auf Weiteres einzulassen und über Weiter-s abzustimmen. Eben so einfa aber is das hierher gehörige Resultat der betrefsenden Erörterung der Mittwochssißung.

Mehrere Mitglieder wünschten ihre dem Landtage bereits ein- gegebene Petitionen zur Bequemlichkeit und besseren Uebersicht der Abgeordneten besonders abdrucken zu lassen und hatten deshalb, wie sonst gewöhnli, die Censur angegangen. Der Bezirks-Censor und weiterhin das Ministerium des Jnnern, an welches die Frage durh den Oberpräsidenteù gelangt war, hatten sie aber an den Marschall zurückgewiesen, weil Schriften, die bereits Eigenthum des Landtages eworden, nicht als vor die Staats-Censur gehörig betrahtet werden onntèn. Der Marschall aber hatte auch die Druckerlaubniß nicht ertheilen wollen, weil er über den Umfang des ihm hier zugewiese- nen Geschäfts im Zweifel war.

Diese Sache führte zu einer kurzen Diskussion, welche durch die Bemerkung des Landtags-Kommissarius, daß er des anderen Tages über die geseßlihe Sachlage Aufklärung geben werde, abgebrochen wurde, ohne daß von einem Beschluß der Versammlnng in dieser Be-

ziehung die Rede war oder auh nur hätte sein können.

Vergleicht man nun den Bericht des Hamburger Corre- \spondenten mit dem Resultat der amtlichen Mittheilungen, #0 ge- hört in der That viel Geshick dazu, um herauszufinden, daß es sich hier um einen und denselben Vorgang handelt. :

Wir übergehen die Konfusion in den Begriffen des Berichter- statters über das Wesen des Finanz-Etats und den Unterschied zwischen der - Einbringung von Petitionen am Landtag und zwischen dem Wunsch, eine bereits eingebrachte Petition drucken zu lässen, hier ganz.

Wir wollen nur fragen: ob eo besser ist, das Bundesgeseß zu übertreten und voreilige Berichte abzudruiken, worin den Abgeordneten Worte zugeschrieben und der Versammlung Abstimmungen imputirt werden, an welche sie nit gedacht haben; oder ob es besser ist, dem Geseße nachzukommen und auf die amtlichen Mittheilungen zu fußen, welche jeyt \o {nell als irgend möglich und in einer Ausdehnung

lgen, welhe dem Bedürfniß nach Vollständigkeit so sehr genügt, erse Vie meisten Zeitungen nur noch Auszüge veröffentlichen. ili

Denjenigen, welhe uns fragen: ob denn vorgreifende Mitthei- 1 ä seien? möchten wir die Frage eatgegnen: ob denn

nachlässig sind, wie die beregten?

X Frankfurt a. d. O., 1. Juni. Die Schiedsmanns-Wahlen ergeben, daß das Schiedsmanns=-Jnstitut im Ganzen bei der Bevöl= kerung wenig Anklang gefunden hat. “Auf dem platten Lande, wo die Wahl durch Wahlmänner erfolgt, erscheinen dieselben ziemli re- gelmäßig in den Wahl-Terminen, was seinen Grund darin hat, daß fie von den betreffenden Gemeinden hierzu speziell deputirt werden. Dagegen zeigt si in den Städten, wo sämmtlihe Bürger wählen, nur ein sehr geringes Jnteress)e. für dieses Justitut. suchen in der Regel ordneten zu verbinden,

und wo dies geschieht, da erscheinen die Wähler zahlreih. Wo aber eine solhe Verbindung nicht möglich

ist und blos

iemand erscheint, um die Wahl vorzunehmen. Jn welchem Maße dieses der Fall ist, ergeben folgende Zahlen: Jn den drei Wahl- dem ersten Distrikte von 176 Wählern 13; in dem Wählern 35; in dem dritten von 116 Wählern 61 Personen. der Stadt Shwiebus: in dem ersten Distrikte von 235 Wähleru 8; in dem zweiten von 219 Wählern 7 Personen. Jn der Stadt Peiß: von 284 Wählern 11 Personen. Jn Lübben: von 181 Wählern 410 Personen, nahdem in zwei Terminen Niemand er- schienen war. Jn Lübbenau: von 151 Wählern 8 Personen. Jn Krossen: von 316 Wählern 18; von 277 Wählern 9 Personen. Daß dieses Jnteresse sich später steigern werde, ist nicht anzu- nehmenz dasselbe wird vielmehr immer mehr und mehr abnehmen, je mehr das Verfahren der Gerichte vereinfaht und beschleunigt wird. Die Thätigkeit der hiesigen Druckereien hat in dem leßten Jahre erheblih zugenommen; bemerkenswerth aber ist es, daß der größere Theil der bekanntli einer Konzession nicht bedürfenden Monatss\chriften in Folge von Abonnenten - Mangel nach kurzem Bestehen wieder ein-

gegangen ist.

X Breslau, 4. Juni. Die Chausseebauten im Regierungs- bezirk Breslau, welhe im April wieder aufgenommen wurden, wer- den eifrig fortgeseßt und dabei in dem Gebirge hauptsächlich darauf gesehen, daß brodlos gewordene Weber möglichst Beschäftigung er- halten. So wird ter Chausseebau- zwischen Weißstein und Herms- dorf, Kreis Waldenburg, ernstlich betrieben, eben so die Entreprise Chausseebauten zwischen Prausniß und der posenschen Gränze in der Richtung von Rawicz und zwischen Oels und Medzibor, ferner die von Actiengesellschaften unternommenen Chausseebauten zwischen Treb- niß und Militsch, zwishen Reichenbach und Wüstegiersdorf, walden- burger Kreises, und zwishen Glaß und Neisse, Der von Zhrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Albrecht von Preußen unter- nommene Chausseebau zwischen Kamenz und Seitenberg ist jeßt auf der Strecke zwischen Landeck und Seitenberg in Angriff genommen.

X Halberstadt, 4. Juni. staudes sind seitens der Stadt über b L ) Gerste und 100 Centner Reis, welche indeß bis unmittelbar vor der Aerndte aufbewahrt werden sollen, angekauft. Daneben wird der Verkauf von Kartoffeln, so wie von Suppe, fortgeseßt, und is, um Arbeit zu gewähren, der längst beabsichtigte Bau einer Chaussee nah dem Huy in Angriff genommen wor |

Das Verbot des Branntweinbrennens aus Kartoffeln ‘hat ih in hiesiger Gegend nüßlich gezeigt z doch hofft man am meisten von dem im Allgemeinen trefflichen Stand der Feld- und Gartenfrüchte,

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Württemberg. Der Schwäb. Merkur

vom 1. Juni enthält eine Königliche Verordnung in Betreff des Getraide-Handels, durch welche die in der Verordnung vom 9. Mat ertheilten Vorschriften (\. Allg. fa Ztg. Nr. 135), die man auf verschiedene Weise zu umgehen ge ucht hat, zum Tseil näber bestimmt, zum Theil abgeändert werden. Die Verordnung lautet :

„Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. Nachdem zu Unserer Kenntniß gekommen is, daß die in Unserer Verordnung vom 9ten v. M. ertheilten Vorschriften in Betreff des Getraidehandels auf ver- schiedene Weise zu umgehen gesucht werden, finden wir Uns bewogen, nach Anhörung Unseres Geheimenraths, auf den Grund des §. 89 der Verfassungs- Urkunde folgende weitere Anordnungen zu treffen: §. 1. Die Bestimmung des §. 6 der gedachten Verordnung wird dahin abgeändert, daß Getraide, Mehl und Kartoffeln über die Gränze des Königreichs nur dann geführt werden dürfen, wenn dieselben auf einem öffentlichen Markte erkauft worden sind. Desgleichen darf Brod in Quantitäten von 100 Pfund und mehr nur dann über die Gränze des Königreichs verkauft und gebracht werden, wenn es in einer öffentlichen, vorher gehörig bekannt gemachten Versteigerung gekauft worden ist. Die Polizei- und Zollbehörden haben jede Ladung von Getraide u. \. w., hinsichtlich welcher der Wegführende ‘sich nicht in Gemäßheit des Absayes 3 und 4 des erwähnten §. 6 durch ein unverdäch- tiges Zeugniß der Polizeistelle des Einkaufsortes über das Vorhandensein der die Ausfuhr bedingenden Rau ennngen auszuweisen vermag, an der Gränze zurüc{zuhalten. §. 2, Die Ausna hme-Bestimmung in §. 7 Unserer erwähnten Verordnung wird hiermit außer Wirkung geseyt. §. 3. Getraide u. \. w., welches von dem Auslande fommt und bei dem Eintritt in das Königreich zur Durchfuhr angemeldet worden ist, unterliegt den vorstehenden Bestimmungen (§. 1) nicht, Der Durchführende hat sich jedoch durch un- verdächtige amtliche Zeugnisse darüber aus uweisen, daß die Früchte u. s. w. wirklih ausländische sind. Diese Zeugnisse, in welchen der Eigenthümer, der Transportant, der Einkaufsort, die Gattung und die Quantität des Getraides 2c. genau angegeben sein müssen, sind der Polizei - Behörde des Orts, welchen der Einführende beim Eintritt in das Könt reich zuerst be- rührt, und bei solhen Quantitäten, welche zur Zeit des rscheinens der

egenwärtigen Verordnung bereits auf der Durchfuhr durch das Königreich begriffen sind, der Polizeibehörde des Orts, an welchem sie sih zur Zeit ver Verkündigung dieser Verordnung befinden, mit der Erklärung vorzule- gen, daß die betreffende Ladung zur Durchfuhr bestimmt sei. Ergiebt sich bei der sofort anzustellenden genauen pg s dieser Zeugnisse mit der Ladung selbst kein Anstand, so hat der Örtsvorsteher dem Durchführenden unter Angabe der Gattung, der Quantität, des Transportanten und des Eigenthümers der Früchte 2c. ein Zeugniß darüber auszustellen, daß die- selben von dem Auslande kommen und zur Durchfuhr angemeldet worden seien, Die Ausstellung dieses Zeugnisses hat unentgeltlich zu geschehen. Dasselbe gilt nur für die Ladung, für welche es speziell ausgestellt ift, und ist bei der Ausfuhr an die Polizei-Behörde des leyten inländischen Gränz- orts abzuliefern. Früchte u. . w., welche nicht mit einem von der Polizel- Behörde nach vorheriger Untersuhung der Ladung für richtig erkannten Begleitschein versehen find dürfen nicht über die Gränze ausgeführt werden. s. i. Auf Getraide, Mehl und Kartoffeln, welche aus dem Auslande ein- eführt werden, finden die §§. 1 und 3 Unserer Verordnung vom 9ten v, M. eine Anwendung, und können hiernach dieselben auch außerhalb der öffent- 4 Mäárkte im Lande verkauft werden. Der Einführende- hat die That- sache der Einfuhr aus dem Auslande pa amtliche Zeugnisse zu beweisen. §. 5, Sollte in Gränzbezirken das Bedürfniß -vorliegen, Früchte zum

Zur Vermeidung des Noth- 80 Wispel Weizen, Roggen und

: Zweite Beilage

Distrikten der Stadt Küstrin erschienen in dem Wahl - Termine in | zweiten von 155 È

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eilungen irgend etwas nüßen, auch wenn sie weniger |

Die Magistrate Î diese Wahlen mit den Wahlen der Stadtver= 7

Schiedsmänner gewählt werden, erscheinen die Wähler nur in sehr f geringer pee ard zuweilen wird sogar der Wahl-Termin frustrirt, weil |

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Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für t Jahr. 4 Rthlr. - r. 8 Rthlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Bei einzelnen Üummern wird

der Bogen mit 24 Sgr. berechnet.

Preußis

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: Zeitung: L A Ar. 57. nserktions-Gebü i Raum einer Zeile Pee Aue Anzeigers 2 Sgr.

IEERES Due: GEP der Ag, Preusi nug

M 158.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen unvollständige Exemplare der All emeinen len, da L nen Sade nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pr C (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringniauer

ins Haus gesandt. Auswärtige, des JIn- oder Auslandes,

berechnet.

Iunuhalt.

Amtlicher Theil.

Landtags - Angelegenheiten. Sipung der Herren-Kurie vom 4. Juniz Bemerkungen zum Protokoll der vorhergehenden Sigung;z Meyn Botschasten über Zulassung der Mitglieder der einen Kurie zu den Sipungen der anderen und über die zur Abhülfe des Nothstandes zu unternehmenden öffentlichen Arbeiten; Schluß der Verhandlungen über das Gutachten, betreffend die Bitten um Abänderung des Geschäfts- Reglements; Gutachten über ven Antrag wegen Aufhebung des Salz- Monopols und Verhandlungen darüber. Sivung der Kurie der drei Stände vom 4, Juni, Bemerkung zum Protokoll der vorigen Sihung; die etwaigen Korrekturen bei einer beabsichtigten zweiten Herausgabe der Landtags-Verhandlungen; Aufnahme der namentlichen Abstimmung in die durch die Allg. Pr. Ztg, zu veröffentlihenden stenographischen Be- richtez Allerhöchste Botschaft wegen Erleichterung des Nothstandes; Bit- ten an Se. Majestät den König wegen Umwandlung des Königl. Handels8amts in ein selbstständiges Ministerium für Aerbau, Handel und Jndustrie und baldiger Emanirung eines Strafgesepbuhs; Fortsezung der Bera- thung über das Gutachten, betreffend die Petitionen auf Aenderung der Verordnungen vom 3, Februar 1847, mit Rücksicht auf die frühere Ge- seßgebungz Abstimmungen in Betreff} der Ausschüsse, Berichtigung,

Beilagen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Ober-Landesgerichts-Chef-Präsidenten Dr. Nettler zu Naumburg den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaubz so wie dem Oberst-Lieutenant a. D., Kalau vonHofen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse z und

Dem Kammer-Präsidenten beim Landgerichte zu Koblenz, v0n Hontheim, bei Gelegenheit seiner Versepung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justizrath zu verleihen.

S Cal

Der Notar Gronen zu Zell is zum Notar für den Landgerichts=- Bezirk Aachen - mit Alaveliing seines Wohnsißes in Aachen vom 1sten Juli d. J. ab bestellt worden.

„Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll- mächtigte Minister am Kaiserlich russischen Hofe, General - Major von Rochow, von Dresden, i : l

Der Königlich \{chwedishe Ober = Ceremonienmeister, Freiherr Bonde, von Stockholm. S 2

Abgereist: Se. Excellenz der Kaiserlich österreichische Feld- marschall-Lieutenant Graf S chlik, nah Dresden,

Landtags - Angelegenheiten,

Sizung der Herren-Kurie am 4. Juni. Die Sitzung beginnt nach 412 Uhr unter Vorsiß des Marschalls

Fürst zu Solms mit Vorlesung des über die 10te Sißung aufgenom- menen Protokolls durch Graf Dyghrn. ; s

Graf Lynar: Was ih zu sagen habe, bitte ih zunächst ge=- horsamst nicht als einen Tadel gegen das eben verlesene Protokoll zu betrachten, sondern als eine ganz allgemeine Bemerkung. §. 20 des Reglements reibt vor :

„Das über die Berathung und deren Ergebnisse aufzunehmende Protokoll muß außer einer kurzen Darstellung des geschichtlichen Ver= lgufes der Verhandlung : O

a, Die zur Abstimmung gebrachten Fragen in wörtlicher Fas-

sung,

b. bie Mesullaie der Abstimmungen, und

c, die ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse enthalten. ‘“ j

Ju diesem eben verlesenen Protokolle, wie in einigen früheren \{on, wenn ih mi recht erinnere, sind einige der gestellten Fragen oder ohne Abstimmung gefaßten Beschlüsse nicht wörtlih wieder in das Protokoll ausgenommen, sondern es is auf das Gutachten der Abtheilung hingewiesen worden. Jch glaube aber, daß aus dem Gutachten der Abtheilung diese Punkte in das Protokoll herüber- geschrieben werden müssen, um ein vollständiges Bild der Abstim- mung zu geben.

Graf Dyhrn: Wenn ich das verehrte Mitglied richtig verstanden habe, \o is wohl seine Forderung die, daß, wenn hier gesagt wird: ,, Tritt die Versammlung dem Vorschlage der Abtheilung bei?‘ die=- F ¡Das auch wieder wörtlich in das Protokoll niedergelegt

erde.

Graf Lynagr: Ja!

_ Marschall: Jch glaube, daß dies nicht nothwendig ist. Es würde die Folge haben , daß bei längeren Gesebesvorlagen , wo ein Paragraph ohne Abstimmung angenommen wird , dieser Paragraph in das Protokoll aufgenommen werden müßte. Jh glaube, der Sinn der Geschäftsordnung is vollkommen getroffen, wenn blos gesagt wird, die Versammlung nahm entweder diesen Paragraphen oder die- sen Antrag der Abtheilung ohne Abstimmung an. Es 1st früher auf Provinzial-Landtagen immer so syhalie worden, ih glaube, daß dies vollkommen hinreicht, Freilich it nothwendig, daß, wenn eine Frage

zu spät eingegangener Meldungen , Preußischen Zeitun wir | wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danah bemessen können. Denu später eintretende Abonnenten w umerations : Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Juland. Bestellungeu für Berlin werden in der Expedition Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpofi, bewirken. ihre Bestellungen bei den resp. Post - Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 25 Sgr

Berlin, Mittwoch den 9e Juni

An die Leser. zu liefern, so bitten wir die Bestellungen

der Stadt wohnende

besiimmt gestellt worden is, sie eben so bestimmt im Protokoll wie- der vorkommt, und in diesex Beziehung habe ih eine Bemerkun zum Protokoll zu machen, Jch habe nämlich die Frage nicht _ gestellt, ob die Versamlung dem Antrage des Fürsteu Lichnowsk9 beitrete, sondern es i überhaupt nur die Eine Frage gestellt wor- den, welhe am Schlusse der Berathung vorkam und auch im Pro=- tofolle rihtig wiedergegeben is, Eine andere Frage is gar nicht ge-

stellt worden. Sind nicht die stenographischen Berichte vor-

Graf Y ork: handen?

Marschall: Es kommt hier blos auf die Erinnerung der Versammlung an, Darüber kann kein Zweifel sein, daß nur einmal abgestimmt worden ist.

Graf Dyhrn: Es ist auch nur einmgl abgestimmt worden, und das Protokoll sagt auch ausdrücklich : „Stellte der Marschall die Frage: tritt die Versaninil@s dem Antrage des Fürsten Lichnowsky bei? Hiergegen erhoben s viele Stimmen, und nachdem der Abgeord= nete von Keltsh bemerkt hatte 2c.

von Kelt\ch: Ganz genau is mickdie Sache nicht mehr er= innerlih, es \{chwebt mir aber vor, vernommen zu haben, daß der Herr Marschall die Frage gestellt hatte: „Wird dem Antrage des Fürsten Lichnowsky beigetreten?“\/ Jn jenem Bageee wurde bei mir das Bedenken lebhaft rege, daß mir eine Beantwortung über das Materielle der Sache nicht abgefordert werden könne. Das be- wog mi nun, Einspruch gegen die Fragestellung zu erheben; es kam nicht zur Abstimmung der zuers| gestellten Frage, und dann wurde die Frage zur Abstimmung so gestellt : „Ob dem Antrage zur Zeit Folge zu geben sei?“

Fürst Lichnowsky: Jh muß den Worten meines geehrten Kollegen für den Herzog von Braunschweig beistimmen; da ih die Ehre hatte, neben Ew. Durchlauht an jenem Tage zu siven, so war ih in der Lage, vollflommen den Gang der Debatte zu verfolgen, Ew. Durchlaucht haben allerdings die D aas gestellt, und als sie formulirt, d. h, durch- Ew. Duzchlaucht “ausgesprochen war, erhob sich dies Bedenken bei meinem ‘genannten ‘Kollegen, der aufstand und dasselbe aussprah. Die“ Frage i} nicht zur Abstimmung gekommen, aber die fragenden Worte sind von Ew. Durchlaucht ausgesprochen worden. Nachdem mir Ew. Durchlaucht einmal das Wort gegeben haben, so werde ih mir erlauben, etwas , allerdings sehr Unwesent= liches zu erwähnen. Da aber das Protokoll rihtig sein muß, so be- merke ih, daß am Schlusse nicht drei, sondern vier Herren sür mei- nen Antrag gestimmt haben.

Graf Dyhrn: Es is mir sehr angenehm, daß das verehrte Mitglied diesen Punkt zur Sprache bringt. Jch habe blos drei Her= ren gesehen, das verehrte Mitglied hat selbst gesagt: „tres laciunt collegium““, Nun is mir gesagt worden, es sei noch ein Vierter aufgestanden. Diesen habe 1ch nicht herausgebracht, und da ih für das Protokoll stehen muß, so kann ih ihn auch nicht hineinbringen.

Fürst Lichnow sky: Jch habe allerdiugs gesagt: „tres faciunt collegium“, ih wurde aber hierauf von dem durchlauchtigsten ersten Mitgliede dieser Versammlung berichtigt] und bemerkte, daß mein verehrter Kollege für den Herzog von Anhalt - Cöthen au für mi gestimmt hat.

Marschall: Also vier haben dafür gestimmt. Was ich sagte, hatte nur den Zweck, klar zu stellen, daß nur eine Abstimmung statt- gefunden habe, und is nun erledigt.

Senfft von Pilsah: Es ist im Protokolle gesagt worden, daß die Allerhöchste Bestimmung, die in Betreff der über Spiritus- Lieferungen gei o)enen Verträge erbeten worden is, nur Anwen=- dung finden solle, auf die Verträge, die vor dem 1. Mai abgeschlossen wären. Genau genommen, glaube ich, is gesagt worden: „die vor Publication der Allerhöchsten Ordre vom 1. Mai abgeschlossen wären.“

Fürst Wilhelm von Radziwill: Jch muß in Beziehung au die Erklärung, die mir in den Mund gelegt worden ist, bemerken, dg der Herr Secretair mich mißverstandeu haben muß, Jh habe mich mit dei Gutachten der Abtheilung niht vollkommen einverstanden erklärt, sondern ih habe einen wesentlihen Unterschied zwischen mei= ner Meinung und der der Abtheilung darin gefunden, daß die Ab- theilung zur Wiederaufnahme einex zurückgenommenen Petition die Erklärung von resp. 6 oder 24 Mitgliedern verlangt, ih aber dem Autragsteller r vindizirt habe, sie -wiederaufzunehmen. Der Ver=- sammlung habe ih das Recht ertheilen müssen, daß jedes ‘einzelne Mitglied das Recht: hat, einen solchen Petitions-Antrag zu dem sei- nigen zu machen, Jch habe namentli mich dafür erklärt, weil ih das Verfahren für kürzer und ‘aa halte. Jch habe über diesen Punkt die schon durch die lange Debatte ermüdete Versammlung nicht länger durch Gegenbemerkungen hinhalten wollen, sondern habe blos eine kurze Bemerkung darüber gemacht, daß ih einen wesentlichen Unterschied zwischen meiner Meinung und der der Abtheilung finde.

Graf Dyhrn: Es kann also dahin geändert werden, daß Ew. Durchlaucht beigetreten sind.

Fürst Wilhelm von Radziwill: Jh habe dann gegen das Abtheilungs-Gutachten gestimmt,

Oraf von Keyserling: Jch glaube, auf das zurückkommen zu: müssen, was ich schon am Schlusse . . .

b „FIOx) hall: Es wird so erledigt, es ist kein Bedenken vor- anden.

Graf von Jhenplip: Jch wollte mir in Beziehung auf das, was der Graf Lynar bemerkte, eine Anfrage erlauben. Ew. Durh-

laucht haben, wenn ich richtig verstanden habe, ausgesprochen, daß,

leider in die Nothwendigkeit verseßt sahen, einer für das nächste Quartal gefälligst rechbtz ütden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene-

1847.

großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nur eitig so bewirken zu wol-

frei

hon den Abend vor dem angegebenen, Datum,

insofern eine Abstimmung stattfindet, dem Reglement gemäß die Frage in extenso in das Protokoll gehört.

Marschall: Ja!

Graf Jbenpliß: Ew. Durchlaucht sind doch auch wohl der Ansicht, daß, wenn über einen Antrag der Abtheilung abgestimmt, er nicht ohne Abstimmuug durch Acclamation angenommen, sondern dar=* über bestimmt abgestimmt wird, so daß der betreffende Antrag der Abtheilung dadur zur Frage wird, daß, sage ih, in diesem alle auch der Antrag der Abtheilung in extenso ins Protokoll kommen N

Marschall: Jh habe nichts dagegen, e3 wird zweckmäßig sein, daß es so geschehe, Nah Erledigung dieser Bemerkung, kann ih das Protokoll für genehmigt erklären.

Graf Jvenpliß: Jch will mir noch eine gehorsamste Anfrage erlauben. -- Jn den ersten Tagen“ unseres Zusammenseins haben wir die gedruckten Protokolle bekommen, seit dem gar niht mehr. möchte daher unmaßgeblih fragen, ob niht Ew. Durchlaucht anord= nen möchten, daß dies wieder in den Gang fäme. edes Mitglied soll zwei Exemplare erhalten, die haben wir in den ersten drei Tagen bekommen, seit der Zeit aber niht mehr.

Marschall: Es hat sich gezeigt, daß dies Schwierigkeiten hat und gar leicht dazu führt, daß die einzelnen Hefte verkommen, so daß es also zweckmäßiger erschien, sie zu sammeln und später erst den Mitgliedern zu übergeben. :

Graf Jpenpliß: Jch stelle es der geehrten Versammlung an- heimz sonst aber kann: es doch von Wichtigkeit sein, die Protokolle während des Landtags einzusehen.

Graf Dyhrn: Gedruckt sind sie.

Marschall: Auf den Provinzial-Landtagen is es auch so ge- oe E daß sie am Schlusse des Landtages übergeben wor= den sind.

Es sind zwei Königliche Botschaften eingegangen, welche ih der Versammlung mitzutheilen habe.

(Sämmtliche Mitglieder erheben ih, und die Königlichen

._ Bokschaften werden verlesen.)

„Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. entbieten Unseren zum ‘ersten Vereinigten Landtag versammelten ge- treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß.

Auf ‘den Uns unter dem 1. Juni d, J. eingereichten Antrag Unserer getreuen Stände wollen Wir gestatten, daß die Mitglieder des ersten Vereinigten Landtages, wenn die Kurien in getrennten Sizungen verhandeln, den Sibungen derjenigen Kurie, welcher sie niht angehören , als Zuschauer auf den Tribünen der Sizungssäle beiwohnen können.

Üebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen,

Sanssouci, den 3, Juni 1847.

ä (gez.) Friedrich Wilhelm. In die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.“

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. entbieten Unseren zum ersten Vereinigten Landtage versammelten ge= treuen Ständen unseren gnädigen Gruß.

Den Uns unter dem 27./31\ten v. M. vorgelegten Antrag, daß für die Dauer der gegenwärtigen Theurung durch gemeinnüßige An- lagen, sowohl unmittelbar auf Kosten des Staates, als mittelbar durch Unterstüßung von Kreis-=, Kommunal= und Actien - Unternehmungen dieser Art, den arbeitenden Klassen neue Erwerbsquellen in höchst= möglicher Ausdehnung eröffnet werden mögen, sind Wir schon dadurch zuvorgekommen, daß Wir unter dem 18. April d. J. Unseren Mini= stern des Junern und der Finanzen eine namhafte Summe zur Dis- position gestellt haben, um da helfend einzuschreiten, wo si augen- blickliche nicht dur die zunächst verpflichteten Personen oder Cor= porationen zu beseitigende Noth zeigen möhte. Jn Ausführung dieses Befehls is bereits der Angri} außerordentlicher öffentlicher Arbeiten und die Verstärkung der für früher eingeleiteten Bauten, namentlih auch für Festungsbauten ausgeseßten Fonds mehrfah er- folgt. Nichtsdestoweniger haben Wir von dem Antrage Unserer ge- treuen Stände gern Veranlassung genommen, diese Art der Verwen- dung der bewilligten Summen als die zweckmäßigste zu bezeichnen und befehlen, vorzüglich au dahin zu wirken, daß die vielen, unter Zusicherung von Staats = Prämien genehmigten Kreis-, Kommunal= und tot O C Tvleu i m f Mangel 8 E und dadur ot zeigt eunigst in Angriff gen0! y 2

Urbrigens Laber Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden

gewogen. j Geieten Berlin, den 1. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm,

e versammelten Stände.“

Wir kommen zur Berathung des Gutachtens der Abtheilung über

i lebten Sipun ausgeseßten Gegenstand , die äfts- Deni E bitte den Herrn Fürsten Lihnow , den

tte . ' Ber f t West alen: Es isst in der. Königli Botschaft cwähnt worden, daß shon früher, ehe der Landtag versammelt war, Se. Majestät der Kbnig bereits unter dem 1, April genehmigt hät-

n die zum Vereinigten Landtag