1847 / 163 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ordnungs-Strafen und* exekutorishe Maßregeln" folgen auf einander, um bis auf den lebten Heller und Pfennig das Vermö en zu er- mitteln. as ganze Volk der Steuerpflichtigen würde fortwährend den drückendsten, vexatorishen Maßregeln unterworfen sein.

Die unangenehmen Folgen, welche aus der R von Hab und Gut für die Familien entstehen müssen, brauche ih nit zu er- läuternz ih will mich nur auf die Wirkungen beziehen, die bei fol- hen Maßregeln im Handelsstand eintreten müssen. Mancher würde sich fragen : Was thun? Sollst Du die Wahrheit sagen und den Kre- dit verlieren, oder die Unwahrheit sagen und zu viel bezahlen? Ein Anderer, der nach Pflicht und Gewissen die Wahrheit sagen würde, fände vielleicht keinen Glauben; er würde gezwungen werden Eis sein ganzes Vermögen aufzudecken. Es bestände also ein fortwä p render Konflikt zwischen dem Privat- und dem fiskalishen Juteresse, und das muß durchaus vermieden werden.

Wenn man der Schlacht- und Mahlsteuer den Vorwurf macht, daß sie die unteren Volksklassen zur Defraudation verleite und de- moralísire, so kann dem neuen Geseße der Vorwurf gemacht werden, daß es die höheren Klassen in Versuchung führe,

(Bravo.)

Kommt aber eine mildere Form für dies Gesebß in Anwendung, so möchte die eine passendere sein, daß eine Einschäßung nah Kla|- sen stattfände. Die anstößige Vermögens-Angabe des Einzelnen fällt dann weg. Eine solche Form besteht in der Stadt, welche ih re- präsentire. Es wird dort von einer von den Bürgern gewählten Kommission eingeshäßt und in der Regel das Vermögen ziemlich genau -getrofffen, Wenn der Cingeschäßte mit der Einschäbung uicht zufrieden is, so kann er ih erflären und reklamiren. Differenzen werden dann leiht geordnet. Die Einkommensteuer hat aber dennoch ihrer Natur nah etwas Gehässiges, indem fie in die Vermögens- Verhältnisse eindringt. Jch glaube daher, wenn die Klassensteuer vervollkommnet, wenn eine umfassendere Eintheilung, eine Vermehrung der Klassen und eine Erhöhung der Säße in den höheren Abstufun gen angenommen würde, daß dadurch der allgemeinen Zufriedenheit eher genügt werden könnte. Jm Fall nun, meine Herren, die Mahl- umd Schlachtsteuer aufgehoben werden sollte, dann halte ih es für unerläßlih, daß man den Städten eine andere indirekte Steuer zur Deckung ihres Haushaltes gewähre. Ein Zuschlag auf direkte Steuern würde zu drückend sein, und es könnte dabin führen , daß mancher Begüterte aufs Land ziehen, Rentner die Städte verlassen und Fremde nicht \o leiht erwartet werden dürften. Jh glaube, wenn eine in- direkte Steuer auf Geflügel, Wildpret, Fische und, wo nöthig, auf Branntwein verliehen würde, daß hierin eine gehörige Ausgleichung des Ausfalles zur Bestreitung des städtischen Bedarfs zu finden wäre. Allein denjenigen Städten, die 30,000 Einwohner und darüber ha- ben, müsse eine solche indirekte Steuer niht aus\cließlih bewilligt werden, sondern allen, auch den kleineren Städten, weil wohl alle oder doch die meisten in der Aufbringung der Kommunal Ausgaben ibre Last haben. Jch erkläre mich also gegen die Mahbl- und Schlacht- Steuer, ih wünsche ihre Aufhebung und bin für eine Klassen-Steuer nach der Modalität, wie ih sie vorgeschlagen habe, eventuell für die Annahme einer Einkommensteuer nah Klassen und mit Einschäßung, stimme indeß entschieden gegen die vorgeschlagene Einkommensteuer

mit den veratorischen und inguisitorishen Formen. Abgeordu, Dittrich: Jh habe dem geehrten Herrn General-

Steuer - Direktor nux zu erwiedern, daß ich nicht gemeint habe, daß das bobe Gouvernement eine dergleihen Wiedereinziehung befohlen habe, sondern ih habe nur gesagt und sagen wollen daß von der Königlichen Regierung die Listen jo zurückgekommen sind. Der Land- rath des Kreises Glaß is über diese Erhöhung nicht gefragt worden, und denno hat dieselbe stattgefunden. Jh provozire deshalb auf die Listen des Kreises Glab. i j Abgeordn. Kushke: Die Staats-Regierung will die Wünsche der Versammlung bören, und es scheint mir daher wohl angemessen, daß die Abgoordneten derjenigen Städte, in welchen die Mahl= und Schlachtsteuer erhoben wird, sich bier darüber äußern. Auch ich ver- trete eine Stadt, es is Kolberg, wo die Mahl= und Schlachtsteuer erboben wird, und ih kann versichern, daß bei den Bürgern und den übrigen Einwohnern fein Wunsch laut geworden i}, die Mahl - und Schladtsteuer aufzubeben, und ih kann daher auc im Namen meiner Kommittenten sagen, daß ih sie nicht für einen Preis, wie er hier geboten wird, aufgeboben wünsche. Dessenungeachtet möchte ich dafür stimmen, daß sie aufgehoben werde, indem sie gerade keine Lobrede verdient; denn die Städte, wo sie erboben wird, werden allerdings höher besteuert, als andere, in denen sie nicht erhoben wird, die Kon- trolle und Erbebung kostet bedeutend viel, auch mag sie wohl demo ralisirend wirken, Aber wenn eine andere Steuer dafür eingeführt werden soll, so muß es do eine solche sein, die keine von jenen Nach= theilen trifft, wofür ih aber die Einkommen-Steuer, wie sie uns vor- gelegt wird, nit anerkennen kann, aus den Gründen, die schon von verschiedenen Rednern entwickelt worden sind. Einer modifizirten Klassensteuer mit böberen Stufen würde ih nit entgegen sein. Ge- en die Einführung der Einkommen-Steuer muß i mich erklären. Abgeordn. Tscchocke: Meine Herren! Vielfahe Wünsche find für die Aufbebung der Mahl- und Swhlachtsteuer auëgesprochen wor= denz nicht minder groß aber i die Zahl der Besoranisse, die gegen die Aufhebung derselben laut geworden sind. Es wird die Aufgabe der Versammlung sein, und ih glaube eine sebr wichtige Aufgabe, sorgfältig zu prüfen, ob die beabsichtigte Erleichterung für die ärme- ren Klassen, wie fie in dem uns vorliegenden Geseß-Entwurf aus- gesprochen worden ist, ob diese beabsichtigte Erleichterung auch den ärmeren Klassen zu Gute kommen wird, und ob sie sich auch wird verwirklichen lassen. ch muß mi bei meinen Herren Kollegen verwahren gegen eine etwanige Beschuldigung, daß ih Lokal- oder Provinzial - Jnteressen in dieser Versammlung berücksihtigen oder befürworten wolle, wenn ih im Laufe meines Vortrags auf die Verhältnisse jener Stadt ein- gehen müßte, die ih hier zu vertreten die Ehre babe. Jh thue dies nur, weil ich glaube, daß die Verbältnisse der größeren Städte mehr oder weniger einander ähnli, wenn niht glei sind. Es sei mir er- laubt, um si ein Urtheil darüber bilden zu können, ob denn wirklich die ärmere Klasse dnr den Geseß=-Entwurf erleichtert werde, einiger- maßen in die Details einzugehen. Es is uns Allen bekannt, daß der Centner Roggen 5 Sgr. Steuer zahlt. Der Scheffel wiegt 83 bis 85 Pfund, es kommt fonah pro Scheffel 33 Sar. Erwágt man nun, daß diese 35 Sgr. bei einem Kaufpreis, i wiil einen mitt- ren Kaufpreis von 2 Rthlr. annehmen, in Abzug gebraht und als ein Erleichterungês-Gegenstand für die Armen angesehen werden müßte; erwägt man ferner, daß bei emem solchen Preise diese 33 . auf 1 oder 2 Sgr.-Brodte vertheilt würden, so frage ih, wie iel würden wir Bäder im Lande haben, welhe sich die Mühe ge- ben, das Pfund Brod um 1 Pf. größer zu machen. Ist der Preis , dann stellt sich das Verhältniß noch ganz anders. Der Ab- is auf das Pfund Brod würde nur den Bruchtheil eines en. Jh muß daher glauben, daß keine Erleichterun e Klasse auë dem Gejebe

entspringen fann. Bedenkt arbeitende Klasse h g Gebrauch macht von

die Ne Quantitäten Brod und Fleis steuerfrei herein- t sih der Vortheil noch weit geringer heraus. Es die Zeit des Arbeiters ein Geldwerth sei, ih

1078 räume dies einz aber, meine Herren, ih glaube, uns, die wir nicht von der Hände Arbeit leben, also weniger Anstrengung ‘gewohnt sind, fommt es doch nicht darauf an, einen Gang aus der Stadt zu machen, Noch weniger aber kommt es dem Arbeiter darauf an, der die Anstrengung weniger scheut, besonders, wenn er si einen erlaub= ten Vortheil verschaffen kann. Nun is endlich noh zu erwägen, ih spreche nämli immer nur von größeren Städten, daß ja nicht allein die Stadtbewohner die Mahlsteuer tragen, sondern daß in den Städ= ten ein großer Zufluß von außerhalb stattfindet, daß also der erhöhte Preis zum Theil auh wieder auf die Fremden fällt. Meine Her= ren! Sd glaube, daß, wenn wir in Berlin auh nicht die Mahl - und Schlachtsteuer hätten, wir deshalb auch nicht um 4 Sgr. dur die Woche wohlfeiler leben würden, als jeßt, Nun aber bitte ih Sie, meine Herren, die großen Schwierigkeiten, die „1m- mer mit der Aenderung oder Einführung einer neuen Steuer verbun- den sind, in Betracht zu ziehen. Eine bestehende Steuer, wenn sie anfänglich auch lästig scheint, wird am Ende zur Gewohnheit, wenn die Last nicht geradezu unerträglich i. Es wird aber die Schwie= rigkeit insbesondere mit dieser Steuer groß sein. Es ist bereits an- geführt worden, und ih wiederhole es, man denke sih die Schwierig= feiten bei ter Einschäßung, die Verlegenheit der Einzuschäßenden. Wenn der Gewerksmann, der sich eines guten Kredits und eines \{chönen Geschäfts zu erfreuen hat, wenn der Kaufmann, dessen großes Geschäft vielleicht eben so auf Kredit als auf eigenem Vermögen be- ruht, wenn diese {hr Vermögen angeben sollen, was wird die Folge davon sein? Jsst der Einzuschäßende ein gewissenhafter Mann, sto wird er der Wahrheit gemäß sein Einkommen angeben, und er kann unter solchen Umständen seinen ganzen Kredit einbüßen und ein armer Maun werden. Die Abshäßung wird somit in vielen Fällen die Leute zu Grunde richten. Es wird also eine solche Besteuerung nach meiner Ansicht uicht nur die größten Schwierigkeiten haben, sondern auch oft nicht ausführbar sein, am wenigsten in solhen Städten, die bereits eine direkte Steuer erheben. Als eine solche Stadt muß ich den Ort anführen, den ih hier zu vertreten die Ehre habe. Die Stadt Breslau hat eine direkte oder Einkommensteuer von 2 bis 6 pCt. nach Progression des Vermögens. Außerdem hat sie eine Real- steuer mit Abzug von Reparaturen und etwaig leer stehenden Woh= nungen von 10pCt. Diese Stadk muß ferner eine Mahl- und Schladh t-= steuer aufbringen von jährlih 300,000 Rthlr. j Wenn aber zu dieser Einkommens - und zu dieser Realsteuer, wovon auch nicht eine Quadratruthe ausgenommen bleibt, denn selbst der Garten, der zum Vergnügen da ist, wird besteuert, wenn zu die- sen beiden Steuern noch diese 300,000 Rthlr. direkt aufgebracht wer- den sollen, so frage ih Sie, ob es wohl denkbar ist, daß die Stadt das aufbringen kannz es wird behauptet , Breslau sei eine reiche Stadt, Sie wissen aber, meine Herren ich will hierauf nicht wei- ter eingehen Sie wissen, die die Reihe der reichen Männer ge lichtet worden is, Sie kennen die Unfälle, sie sind öffentlich gewor- den, Sie kennen den Schlag, der in jüngster Zeit der Stadt Bres- lau verseßt worden is durch Krakau. Darum, glaube ich, wird diese Maßregel , für große Städte namentlich, wo, wle bereits gesagt, eine große direkte Steuer besteht, wohl \hwerlih durchzuführen sein. Nichtsdestoweniger will ih aber die Mahl - und Schlachtsteuer nicht rechtfertigen. Sie würden mich verkennen , meine Herren, wenn Die glaubten , daß ich nicht gleichfalls für Gleichheit der Pflichten , der Rechte und Lasten bin. Geben Sie einen Besteuerungs - Modus, der ausführbar is, der die unteren Klassen wirklich erleih= tert, einen Besteuerungs - Modus , der - äber auch die Wohl- habenden und die weniger Bemittelten ©* nicht unbemittelt macht, der diese nicht in die Verlegenheit seßt, gewissenlose Angaben zu machen, dan werde ich einen solhen Besteuerungs -Modus mit Vergnügen unterschreib-n. Jch muß mir auch noh erlauben, Einzel- nes aus dem Gesebße anzuführen, das meine Behauptung, daß nach diesem Gesebe eine Steuer - Veränderung unmöglich auszuführen sei, bestätigen wird. Es heißt hier im §. 9a.: „Jeder Eigenthümer eines bewohnten Grundstücks oder dessen Stellvertreter haftet der Behörde, welche das Verzeichniß der steuerpflichtigen Haushaltungen und Personen aufnimmt, für die richtige Angabe derselben.“ Sollte dieser Paragraph zur Ausführung kommen, dann bliebe mir nichts übrig, als mein Eigenthum zu veräußern um jeden Preis. Jh babe verzeihen Sie mir, wenn ich zuleßt noh meine Person in Erwähnung bringen muß, ih thue es ungern 1h habe nämlich meinen Erwerb und meinen Kredit in ein Haus gesteck, ich habe 23 Familien, und nicht kleine Familien, in meinem Hause, es sind ehrenhafte Männer; wenn ih aber bei allen für die richtige Angabe ibres Vermögens bürgen soll, dann würde ih vorziehen, das Grund- stüdck lieber zu veräußern, als mich den Strafen zu unterziehen, welche bier angedroht sind. Es is ferner ad b. gesagt b „Jedes Zamilienhaupt ist für die rihtige Angabe seiner Angehörigen, seines Haus|tandes und der übrigen steuerpflichtigen Hausgenossen verantwortlich.“ Jh bekenne Jhnen allen gegenüber, meine Herren, ih kann dieje Verantwortlich- Feit niht übernehmen. Jm §8. 12 heißt es endlihz „Wenn grö= ßere Städte, mit einer Bevölkerung von mindestens 30,000 Einwoh= nern, die zur Bestreitung ihrer Gemein - Bedürfnisse erforderlichen Geldmittel lediglich durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern nicht füglich beschaffen können und die mit der Einziehung der Klassen- steuer in großen Städten verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden wünschen, so können auf ihren Antrag nah den örtlichen Verhält= nissen besondere Steuern, und namentlich auch_ auf Verbrauchsgegen= stände, angeordnet werden 2c.“ Nun frage ih Sie, meine Herren, auf was soll eine Stadt die Verbrauchsfteuer legen? Aufs Bier? Soll man den armen Leuten noch das verkümmern? Sollen wir sie auf Brod, Fleisch, Butter oder Eier legen? Js denn das etwas Ande= res, als eine solhe Steuer, die beseitigt werden soll? So, meiue Herren, muß ih Jhnen wiederbolen, daß ih keineêweges Schubredner der Mabl- und Sclachtsteuer bin, daß i, wie irgend Jemand in der boben Versammlung, gewiß wünsche, daß sie beseitigt werde, aber nur daun, wenn ein Maßstab gefunden wird, der Billigkeit und Gereh- tigkeit mit der Möglichkeit der Ausführung verbindet. Jch stimme aljo gegen den Geset- Entwurf. A (Mehrseitige Zustimmung.) General-Steuer-Direktor Kühne: Der geehrte Abgeordnete, der eben diesen Plat verläßt, hat Jhnen den §. 9 aus dem vorgeschla- genen Entwurfe über die Beibehaltung der Klassensteuer vorgelesen und diesen als eine Vorschrift bezeichnet, bei der er genöthigt sein würde, sein Haus zuzuschließen, da er sich außer Stande befinden würde, für die rihtige Angabe scines Hausstandes und seiner Ange= börigen haften zu fönnen. Es sind mehrere geehrte Landräthe hier in dieser Versammlung; ih bemerke, daß derselbe Paragraph verbo- tenus abgeschrieben ist aus einem seit 1820 bestehenden Gesebe, aus dem Klassensteuer-Gesebe. Seit 27 Jahren ist dieser Paragraph in Ausführung gebracht, und ih provozire auf das Urtheil der sämmt- lichen Herren Landräthe, ob in diesen 27 Jahren nur irgend eine merkliche Unannehmlichfeit daraus erwachsen ist? Das ist es, was ich zur Berichtigung anzuführen habe. : / Abgeordn. T\chockde: Éxcellenz werden entschuldigen, wenn ich mir erlaube zu erwiedern, daß ih doch nur annehmen fann, daß die- ser Paragraph oder dieses Geseß allgemein, d. h. für die Stadt- und Landbewohner , gefaßt ist, und so wäre meine Anführung nicht wi=

derlegt.

General-Steuer-Direktor Kühne: Er findet hon seit 24 Jah= ren in den. Städten Elberfeld , Barmen, Krefeld ‘und anderen An- N das heißt in allen den Städten, welhe die Klassensteuer

aben.

Abgeordn. von Gerlach: Meine Herren! Sie werden mir er- lauben, aus dem Kreise meiner Erfahrung hinsichtlih- der Einkommen- steuer auh Einiges anzuführen. Die Einkommensteuer is unserem Lande nicht unbekannt. Bereits in den leßten Monaten des Jahres 1809 und in den ersten Monaten des Jahres 1810 ward eine Klas= E in Anwendung gebracht nicht als Staatssteuer, sondern zur Ausgleichung der Leistungen in den Provinzen. Jn einigen Provin=- zen fand sie vollständige Anwendung, so in Ostpreußen z in Pommern fam sie theilweise zur Anwendung, in der Mark gar nicht, und von Schlesien weiß ih nicht, wie weit sie in Anwendung kam. Jch weiß aber aus damaliger Zèit, daß sie viel Widerspruch fand, namentlich bei den Konvozirten, die hier zusammengetreten waren, namentlich bei den Abgeordneten der Stadt Berlin. Wenn ich die Leistungen über- sehe, die damit ausgeglichen werden sollten, so war es dafür eine an- nehmbare Steuer. Jm Jahre 1810 wurde eine Steuer-Revision vor=- genommen, und ein diesfallsiges Geseß erschien. Auch damals wurde die Einkommensteuer in Berathung gestellt, aber durch den Herrn Staats-Minister von Hardenberg nicht in Anwendung gebracht, und es war die Meinung der hier versammelten Konvozirten, welche da- mals die interimistische National - Repräsentatiion bildeten, dagegen. Es wurde eine allgemeine indirekte Steuer für Stadt. und Laud in Anwendung gebracht, nur daß für das Land noch eine sogenannte Kopfsteuer von 12 Groschen in Auwendung gebracht wurde, da die Maghlsteuer noch nicht eingeführt war. So stand die Sache von 1810— 1812. Jm Jahre 1812, als Napoleon dèêm Lande verschie= dene Bedingungen gestellt hatte, namentli für die Durchmärsche der französischen Truppen nah Rußland, wurde zur Ausgleichung dieser Leistungen eine Vermögenssteuer durch das Geseß vom 24. Mai 1812 für die ganze Monarchie in Ausführung gebracht, Jch bin selbst da- mals, vermöge meiner landräthlichen Stellung, Kommissarius gewe- sen und erinnere mich sehr wohl, zu welchen unendlichen Schwierig- feiten die Ausführung dieser Stener führte. Es wurden Fassionen eingereiht, sie waren aber sämmtlich nicht richtig, es mußten mehrere Untersuchungen veranlaßt werden, und eine Richtigkeit war nicht zu erlangen, obgleih der Sinn der Bewohner im Jahre 1812 und 1813, wo die ganze Eristenz des preußischen Staates davon abhing, ein so günstiger war, wie er nur irgend sein konnte. Jm Jahre 1817, als die neue Steuer - Gesebkgebung zur Berathung kam, kam die Ein= kommensteuer nicht außer Betracht. Die Steuerpläne wurden den Provinzen zugesandt, und es erschienen auch Hindeutun- gen auf die Einkommenstener. Jh selbst bin Mitglied eimer solchen Kommission in Pommern gewesen. Auch da sprach si die allgemeine Meinung gegen die Einkommen-Steuer und für die indirekte Steuer aus, auf welcher seit mehr als 100 Jahren die Steuer - Geseßgebung des Staates beruhte, und es wurde in Folge dieser Berathungen die indirekte Besteuerung von neuem in Anwen-= dung gebracht. Soll ih mich also zur Sache erklären, so kann ich mich nur für das indirekte Steuer - System erklären, als etnem sol- hen, welhes im Vaterlande bekannt i; ih muß mich aber für di rekte Steuern bei Kriegszeiten und Landes Kalamitäten erklären, und für diese Zeiten sind sie aufzuheben. Soll eine stehende Armee in Bewegung geseßt werden, so sind Requisitionen und Leistungen aller Art unumgänglich erforderlich, keinem Schabe des Staates wäre es mögli, das Monate lang anszuhalten, und dann leiste Jeder das, was ‘er kaun, und was ihm die Pflicht auflegt; aber nicht kann ich dafür stimmen, eine solche Steuer fortwährend einzuführen, indem ich weiß, welche Unregelmäßigkeiten und Unannehmlichkeiten im Allge= meinen dabei stattgefunden haben, und welchen Unwillen sie erregte.

Abgeordn. Stöpel: Jch bin ein entschiedener Gegner derjeni- gen Ansichten, welche zwei verehrte Abgeordneter aus der Rhein-Provinz gleich zu Anfang mit dem Vorgefühl, daß sie nicht viel Sympathie in der hohen Versammlung finden würden, vorgebracht haben, und ih habe um das Wort gebeten, um gegen die Umwandlung der Mahl- und Schlachtsteuer in eine Einkommensteuer mich zu erklären. Die Denkschrift, welche uns mit den Gesetz - Entwürfen zugegangen ist, stellt lichtvoll und durhsichtig alles dasjenige zusammen, was sich für und gegen die gewählte Maßregel sagen läßt, und zugleich giebt das Gouvernement darin zu erkennen, daß es nit geneigt sei, eine Erhöhung der Steuern eintreten zu lassen, sondern nur beabsichtige, aus der Mitte der hohen Versammlung denjenigen Steuer - Modus fennen zu lernen, welcher dem Lande am willkommensten sein würde. Die Veranlassungen zu dieser Proposition scheinen mir nicht \o drin= gend gewesen zu sein, daß sie niht hätte unterbleiben können. Nur die Stände aus zwei Provinzen haben sich für Verwandlung der Mahl=- und Schlachtsteuer in eine Klassensteuer erklärt, und wenn die Tagespresse hin und wieder dieser Maßregel das Wort geredet hat, so is es unschwer, darin ein affektirtes, nicht mit staatswirthschaftlichen Kennt= uissen unterstüßztes Streben zu erkennen, den unteren Volksklassen zu schmeicheln, Jch sage ausdrücklih und wohlüberlegt „theilweise“, um den Vorwurf von mir zu entfernen, als habe ih das Werk eines von mir sehr hoch geehrten Abgeordneten aus der Rhein - Provinz ver= dächtigen wollen, welches im vorigen Jahre erschienen ist, welches ich aber noch uicht einmal gelesen habe.

(Heiterkeit in der Versammlung.)

Jch meinerseits nehme keinen Anstand, mich öffentlih und unverholen dahin zu erklären, daß ih die Mahl- und Schlachtsteuer für den ge- lungensten Theil unserer Steuer-Geseßgebung halte, und daß ih nur die Schwierigkeiten beklage, welhe der Ausdehnung derselben über das ganze Land entgegenstehen. Jch bin um \o mehr verpflichtet, diese Erklärung abzugeben, weil ih diese Steuer seit ihrem mehr als fünfundzwanzigsährigen Bestehen kenne, und weil sie mir und der Stadt, welche ih vertrete, alljährlich immer lieber und werther ge- worden is, Sie hat aber auch bestimmte Vorzüge vor allen anderen indirekten Steuern ih sage nicht direkte, sondern indirekte Steuern. Zu diesen Vorzügen rechne ih- nicht die Leichtigkeit, ich möchte sagen Schmerzlosigkeit der Entrichtung und die Selbstbesteun- rung, die sie in sih trägt. Denn diese finden sich größtentheils in den anderen indirekten Steuern wieder, ih mache auf andere Mo- mente aufmerksam. Zuerst hebe ih die Geringfügigkeit der Erhe= bungsfkfosten hervor. Wir haben heute hier von diesem a her eine Stimme gehört, die das Gegentheil behauptet, aber hon nach den Mittheilungen in der Denkschrift sind diese Erhebungskosten in den größeren Städten so unbedeutend, wie sie vielleicht niemals bei einer anderen indirekten Steuer vorgekommen sind. Die Denkschrift giebt die Erhebungskosten auf 85 p( t. an. Wenn man aber rechnet, daß diejenigen Stätte, welhe auf diese Steuer mit S des Staates einen Kommunal - Aufschlag von 50 pCt. gelegt haben, für Erhebung dieser 50 pEt. noch 5 pCt. an den Steuer ‘Kisfus zurüd- zahlen, fo machen die Erhebungskosten keine 25 pCt., folglich bleiben circa 6 pCt. stehen. Das i} ein Resultat, welches wirklih bisher bei indirekten Steuern unerhört gewesen is, Jch komme nun auf die wenigen Contraventionen, die vorkommen, und bin wieder in der Lage, behaupten zu müssen, daß, obgleich das Gegentheil hier gemeint wor=- den ist, doch im Ganzen nur sehr wenige und unbedeutende Contra- Le Pte bei der Erhebung der Mahl- und Schlachtsteuer stattgefun- den haben.

Jn größeren Städten betragen sie nah der Denkschrift eine auf 309 Steuerpflichtige. Das is wenig, zumal da es meistens nur Ordnungswidrigkeiten und verglichen mit den großen Sünden an der Gränze nur Bagatellen sind. Dies beweist, da o Steuer einen sehr günstigen Einfluß auf die Sittlichkeit ausübt ein Moment, der allerdings beachtet zu werden verdient. Einen ferneren Grund erblicke ich in den Schwankungen, welchen die Preise des Fleisches und des Getraides unterworfen sind. Entfernen si diese nur um Einiges aus der Mitte, gleichviel, ob nah oben oder unten, \so wird dadur der Einfluß der Steuern auf das Konsumo neutra- lisirt. Wir haben in der neueren Zeit die Erfahrung gemacht, daß der Erlaß der Mahlsteuer fast gar nicht zu bemerken gewesen ist. a Man sagt ferner, daß man es mit den arbeitenden Klassen und n dem Proletariät nicht gut meinen könne, wenn man die Dee f Mahl- und Schlachtsteuer übershäße. Jch muß mich dem éntgegen- seßen. Die arbeitende Klasse, wenn sie nur Arbeit hat, wird 1mmer

T alt Uet ie si aucht, sie ist nicht selbstständig, sie ge- so viel verdienen, wie sie braucht, ( der mitt- deiht nur auf fremdem Grund und Boden, in dem beta p80 E mili: leren und höheren Stände... Verarmen diese, so ist auch ihre Sxistenz gefährdet. Wie will man endlih dié Erfahrung erklären, daß die Proletarier gerade seit Einführung der Schlachtsteuer und troß dieser sich hauptsächlih den größeren Städten zuwenden. Wenn diese hü- here Steuer auf die ersten Lebensbedürfnisse eine Schußwehr gegen das Andrängen der Armen wäre, so könnte man es von der anderen Seite als einen Grund annehmen, um sie bestehen zu lassen, Jch wende mich nun zu der intendirten Umwandlung der Mahl- und Schlachtsteuer in eine Einkommensteuer, von der unjer Statistiker Hoffmann sagt, daß es eine eigene Erscheinung sei, wie gerade die edelsten Naturen für sie shwärmten, während doch diese Steuern so sehr gehässige Formen [habe und sich_ mehr wie jede andere Steuer von der Gerechtigkeit entferne. Diese Stimme is mir wichtig gewesen, und, wenn ih die Details verfolgen wollte, so würde es mir nicht \chwer werden, passende Beispiele als Beläge für die Wahrheit dessel- ben aufzufinden. Eine jede Abänderung der Steuern ist unbequem und lästigz aber die Verwandlung einer indirekten Steuer in eine direkte is etwas, was mir fast unerträglich scheint. Betrachten wir die uns für die Mahl- und Schlachtsteuer gebotene Einkommensteuer. Diese Steuer entshleiert mit rücksihtsloser Zudringlichkeit die Fa- milien-Geheimnisse, sie verleitet bei der Erhebung den Besteuerten zu unredlichen Fassionenz sie giebt endlih Veranlassung, daß neidische Eremplificationen auf Mitbesteuerte und hämische Denunciaktionen der- selben verewigt werden. Der vorgelegte Geseß- Entwurf ist, wie mir eine Vergleichung ergeben hat, der Peelschen Einkommensteuer nadh- gebildet; aber wie verschieden waren die damaligen Verhältnisse, welche die englischen Minister im Jahre 1842 zwangen, den arbeitenden Klassen irgend ein Zugeständniß, irgend eine Genugthuung zu geben: wie verschieden waren diese Verhältnisse von den unsrigen! Robert Peel fand auch anfangs sehr wenig Anklang mit diesem Gesebe und nur in der Morning=Po st, ein Organ, welches dasselbe zu ver- theidigen schien; aber es fonnte sich doch nicht entbrehen, die Bill ein unerfreulihes Dokument zu nennen und sie zu vergleichen mit ei- ner bitteren Medizin, die der Arzt nah trostlihem und freundlichem Zureden einem Kranken, verordnet. Dagegen erliegen unsere größeren Städte, in welchen die Mahl = uud Schlachtsteuer besteht, unter der Last der mannigfaltigsten städtischen direkten Steuêrn. Jch bitte um Erlaubniß, hier etwas aus Potsdam mittheilen zu dürfen. Ju dieser Stadt existirt eine Einkommensteuer vom Grundvermögen, eine zweite Einkommensteuer von anderen Revenüen, eine Hundesteuer, eine Nach- tigallensteuer, Feuerkassen-Beiträge, und eine Wildsteuer wird vorbe- reitet; kommt nun hierzu noch die Königliche Einkommensteuer mit ungefähr 70,000 Rthlrn. und dem Kommunalzuschlage von circa 35,000 Rthlrn., also zusammen über 100,000 Rthlr. so wird der Zustand der Juexigibilität eintreten; es wird unmöglich sein, diese Steuer zu beschaffen, mag das Heer der Exekutoren, die mit der Auspfändung beauftragt sein werden, auch noch so groß sein. Jch muß gestehen, daß ih in solher Schreckens zeit nicht länger Kommunalbeamter bleiben möchte; ih werde bereit- willig einem Fähigeren meinen Plaß einräumen, \o sehr bedenklich für unsere städtischen Verhältnisse erscheint mir die Einkommensteuer. Jch hoffe zuversihtlih, daß das Gouvernement, welches den großen Städten die Erlaubniß gegeben hat, die Kriegsschulden zu bezahlen durch einen Aufschlag auf die Mahl - und Schlachtsteuer, und welches sich leiht überzeugen wird, daß der dargebotene Ersaß für diesen Aufschlag durch die Besteuerung der Fische, des Weizengebäcks, des Fleishes und des Brennmaterials unzureichend is, und zwar um o mehr, weil diese neue Besteuerung in ihrem Gefolge alle dièjenigen Unbequemlichkeiten und Belastungen hat, welche man durch Aufhebung der Mahl= und Schlachtsteuer vermeiden wollte. Nun noch zwei Worte zum Schluß. Seit Menschengedenken gehören die Klagen über träge und kostspielige Justiz - Verwaltung, über die Höhe von Abgag- ben mögen sie nun begründet sein oder niht zur Tagesord- nung. Wenn es nun dem Gouvernement begegnet, daß; einmal eine ganze Provinz Alles daran selbt, um die ihr werth gewordene Justiz- Verfassung zu behalten, wenn es ihm begegnet, daß die ansehnlichsten Städte des Reichs bitten, daß ihnen eine Steuer gelassen werde, die dem Schaße mehr einbringt als die, welche tafür substituirt werden soll ; was soll das Gouvernement thun? Soll es die unwillkom- mene Justiz = Verfassung , die unwilllommene Steuer- Geseßgebung aufdringen,' oder soll es sich Glüc# wünschen, daß es einmal das un- E O s Doe vernimmt ?

“Abgeordn. Winzler: Die so eben zur Berathunc sebliche Grage umfaßt gewiß eine A wichtigsten Beur, des Var einigten Landtages. Es gilt, dem Staate die nöthigen Geldmittel zu seiner Erhaltung zu verschaffen, und es gilt dabei zugleich diescs auf eine gerechtere Weise zu thun, als es bei einzelnen Steuer-Arten des Staates bisher der Fall war. Das ist gewiß eben so wichti ls eben so gut. Deshalb begrüße ih in seinem Prinz 9 ais el gur. Sab vegrüße ih in seinem Prinzipe das Gesebß freudig, wenn ih dies auch in allen seinen einzelnen Maßnahm nicht thun fann. Um so mehr aber ist es zu bebauten: daß line so wichtige Vorlage nit früher in unseren Häuden war, und ih glaube deshalb, meine Herren, es sei gerade hier die Stelle, eine Bitte wie ih vermuthe, im Sinne mehrerer Mitglieder auszuspreen ; es sei zu bedauern, sagte ih, daß ein Geseß, welches so widtia i die Vermögens - Verhältnisse des Volkes, in die Erl E ; As ies, haltungs - Verhält=- nisse des Staates eingreift, uns nicht viel früher und j s faum erhaltener Begutachtung desselben L N LLUN eit, as Beschlußnahme bingegeben wird, (

¿44s (Einige Stimmen halb laut: O!)

m , ; 2 : ut Wh ans o: E in meinem Sinne und, wie ih glaube, lauben, daß des Königs me nnlinig die gehorsamste Bitte er- unterthänigst gebeten were estät bei passender Gelegenheit aller- Landtage s ohwihtige M dei künftiger Einberufung Vereinigter des Landtages, sondern vor d em gungs- Gegenstände niht innerhalb zuzusenden. Jh wende mi nun andtage den einzelnen Abgeordneten und dabei erkläre ih mich zuer ge E zen Steuer - Verhältnissen selbst, Schlatsteuer, nicht aus dem Grunde, pie, Beibehaltung der Mahl - und vorgehoben worden is, daß nämlidy diese eute hier hon mehrfach her- Volk demoralisire, denn ih glaube, teuer eine solche sei, die das

e Z L e mögli und für den Unredlichen vortheilbringend ist - also ai s s ,

so überraschend \chnell zur

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fe Mabl- und S@hlachtsteuer, sóndern, wenn, wie ih nicht wünsche, die Da ruiènrs ingeführt werden sollte, au diese würde in diesem Sinne noch mehr demoralisirend auf das Volk wirken, ja \o- gar noch mehr , insosern hier das Aussprechen unwahrer Angaben mehr von dem Willen des Einzelnen abhängt. Aber es giebt auch noch andere Maßnahmen der Gerechtigkeit, die mih bewegen, überall gegen die Beibehaltung der Mahl = und Schlachtsteuer zu stimmen; sie ist nämlich ein Staat im Staate, ein isolirendes Steuersystem, sie hränkt die einzelnen Städte von dem Binnenhandel und von der Verbindung mit den übrigen Städten und mit dem Lande ab, sie er- fordert ein Heer fostspieliger Beamten , die auch noch unbeliebt sind. Sie hat in ihrem Prinzipe fein Recht, denn das Recht jeder Steuer muß sih auf eines namentlich gründen, das ift die Prästationsfähig= feit, sie muß dem Reichen viel, dem Armen wenig auflegen, was bei der Mahl- und Schlachtsteuer nicht der Fall is. Also fort mit der= selben und eine gerechtere dafür! Es fragt sich aber, ob die pro- jeftirte Einkommensteuer eine solche sei. Wenn es möglich wäre, durch eine geseßlihe Abschäßungs - Theorie, wenn es möglich wäre, durch die in jedem Einzeluen wohnende vorauszuscßende Moralität es zu erreichen, die Vermögens - Verhältnisse, die zu besteuern sind, zu be- rechnen und wahr und klar darzulegen, dann würde ich die Einkom- mensteuer für die passendste halten. Jch würde sie aber auch dann nur für die vollkommen passendste halten, wenn sie nicht blos in Preußen eingeführt würde. Eine Einkommensteuer müßte, wenn sie gerecht sein joll, in allen Vereinsstaaten eingeführt werden. Jch werde spä- ter Gelegenheit haben, dies näher zu bezeihnen, und ih hoffe, auch näher zu beweisen. Aber so wie jeßt die Einkommensteuer hingestellt wird, weun ih auch ihr Prinzip als vollkommen gerecht anerkenne, wenn ih auch finde, daß nah ihr dem Reichen mehr, dem Armen weniger aufgelegt wird, daß Jeder nah seinen Verhältuissen zahlen soll, so stellt diese Steuer doch wieder eínen Uebelstand hin, den wir bisher hatten, den das Geseß zwar, glaube ih, hat beseitigen wollen, dabei aber wieder in denselben Fehler gefallen is, nämlih zwei Steuern, die beinahe gleich bedeutend, neben einander zu stellen. Bis zu 400 Rthlr, Einkommen sollen mit wenigen Modificationen die bis-= herigen Bestimmungen der Klassensteuer gelten, von ba aber -die Einkommensteuer eintreten, Meine Herren, ih erlaube mir ein ganz fleines Beispiel zu geben, was sich Jeder hundertfah selbst machen fann. Wenn zwei neben einander wohnen,“ wovon der eine ein Ein- fommen von 399 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf., sein Nachbar daneben aber von 400 Rthlr. und 3 Pf, hat, \o würde, wenn man einmal die Einkommensteuer hat, der Maun, welcher 3 Pf. mehr besißt als 400 Rthlr., doch blos für diese 3 Pf. einer Mehrbesteuerung, wenn solche in dieser Unbedeutenheit möglich . wäre, unterliegen fönnen, wenn das Geseß gerecht wäre; aber machen Sie einmal das Exem pel, um wieviel er in einem solchen Falle mehr geben muß und blos deshalb, weil er mit der Kleinigkeit in ein anderes Steuer- Verhältniß treten soll, Zwei s\olche Steuern neben einander können nicht gereht, niht anpassend sein, wenn sie ein solches Ergeb- niß haben. Jh will nicht eingehen auf Dinge, die {on vielfach erwähnt worden sind, nämlich die Schwierigkeit der Ausführung bei der Einkommensteuer, namentlich in großen Städten. Es wird im Gesebe gesagt, die Einzelnen sollen bestimmte Angaben über ihr Ein- kommen machen, Jch mache aber auf einzelne Geschäftsbranchen und Gewerbe aufmerksam, wo wir Alle fühlen, daß es niht möglich it, auch bei dem treuesten, ehrlichsten Sinne bei seinem Bürgereide ver= sichern zu können, wie viel man im n&{hsten Jahre einnehmen wird, man soll selbst deklariren, was man hiernach in dem bevorstehenden Jahre geben könnte, aber, wenn ich niht Allwissenheit voraussebe, werden die Mehrsten, wenn sie ehrlih bleiben wollen, sagen müssen, das kann ih nicht, denn ih weiß es selbst nicht, besteuert mich wie ihr wollt, ih selbst kann, vermag es- aber nicht anzugeben, was ih nach - Recht für das nächste Jahr zu geben habe. Jch glaube also, eher nicht bessere Grundlagen einer Einkommensteuer gefunden sind, biete sich vorläufig ein anderes Mittel dar, das, was das Geseh ge= recht will, wofür ih mich nur lobend aussprechen kann, nämlich einen gerechten Steuerfuß einzuführen, auf bessere Weise zu thun, als es hier durch die einzelnen Bestimmungen der Einkommensteuer geschieht. Jch will mich als Beweis auf ein recht einfaches Beispiel beschränken. Meine Herren, ein alter Rock is zwar nicht der beste, aber der be- quemste dem, der ‘ihn lange getragen hat, und einen solchen be- quem gewordenen Steuerrock haben wir in der Klassensteuer. Zwar hat diese Steuer, wie auch hier vielfa zur Sprache gekom- men ist, selbs einzelne unpassende Maßnahmen. Diese unpassenden Maßnahmen bestehen am meisten darin, daß diese Steuer eine Menge Ercemtionen gestattet, die Steigerungssäße unausreihend und niht zweckgemäß sind, sie hat ferner den Uebelstand, daß sie ein Maximum für die höchste Besteuerung festseßte, also mehr angemes- sene Hochbesteuerung der Reichen zum Schuß und Uéertragung der Aermeren unmöglih machte. Deshalb möchte ich mir erlauben, dar= auf anzutragen, die Klassensteuer als etwas Altes und {hon Bestehen-= des beizubehalten, dabei mehr Steigerungssäße in die Classification hineinzubringen, die unteren Stenuersäße herunter zu seßen, um die Armen zu schonen, und für die höher hingufsteigenden Säße kein Maximum zu bestimmen, sondern immer höhere Prozentsäbße, weil ich behaupte, wenn das Geseh bestimmt, daß derjenige, der 1000 Rthlr. Einkommen hat, 3 Rthlr., und der, der 10,000 Rthlr. Einkouimen hat, 30 Rthlr. giebt, daß dies nah Adam Riese richtig is, aber nah meiner moralishen Empfindung i} es ungerecht, denn wer ein Ein= fommen von 10,000 Rthlr. hat, kanu mehr als 3 Rthlr. vom Tau-= send geben. Man scheint, wenn ih die Motive richtig verstanden habe, ich habe nur die Möglichkeit gehabt, sie flüchtig durhzu=- schen, diese Absicht gehabt zu haben, aber man i wegen eines Uebelstandes, wie es die Motive nennen, davon abgegangen. Die- ser Uebelstand soll darin liegen, daß \sich in großen Städten heraus- gestellt habe, daß, wenn sie die Klassensteuer gehabt hätten, der Ein=- zelne beinahe das dreifahe mehr gegeben hätte, als in den kleineren Städten, wo die Klassensteuer besteht. Jch kann dieses Ergebniß nicht bestreiten, ih habe es niht berechnet und vermag es nit zu berechnen, aber wenn es auch wahr wäre, \o würde doch das, was die Regierung daraus gefolgert hat, unrichtig sein. Jch behaupte, diesen Mehrbetrag giebt in großen Städten nicht der einzelne Ein-= wohner, sondern die vielen Tausenden vou Fremden und die Leute aus der Umgegend und dem ganzen Lande, die dort zusammenkom- men und deshalb oft einer doppelten Steuer unterliegen; deun wer sih hier z. B. nur periodish aufhält, zahlt so lange die Mahl- und Schlachksteuer und zahlt auch zu Hause die Klassensteuer fort. Das fann wohl nimmermehr gereht sein. Daher also rührt jene Erhö- hung, die ih weiter“ niht bestreiten will.

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. Deshalb stelle ich nun zwei Anträ

ge und bitte die geehrten Sprecher nah mir und die hohe Versammlung selbst, sich darüber zu

äußern, ob sie ihnen passend erscheinen. Der eine Antrag geht da= hin, daß von der hohen Versammlung die Bitte citidgéfvrdbtn werde, wichtige Vorlagen früher und möglichst den einzelnen Abgeordneten vor dem Beginn des Landtages zuzuschiden, und zweitens vorläufig von der Einführung der Einkommensteuer abzustehen und dafür mit den Grundzügen, die ih angedeutet habe, die Beibehaltung der Klas- sensteuer zu erbitten.

ein solher i, der. niht wohl zur Berat Der zweite is nicht stabe E N ges Werdet Jans, len mit bereits gestellten Anträgen. Da der Antra am E Fassung bekommen hat, so erkenne ih es auch nit für f LEEARAEE bestimmen, in welcher Weise die gesebliche Unterstü mögli, zu : i / ßung ermittelt wer- den soll; es is dem aber nichts entgegen, daß es big zu einem spä teren Zeitpunkte der Berathung ausgeseßt bleibe in welcher Weise darauf zurückzukommen sein wird, ob durch Anschluß an einen E ren Eoefihlas a in soufiéger e ; z

Abgeordn. Winzler: Durchlauchtiger Marschall, ih d i auf Beispiele berufen, die seit 9 Wochen A iliata e L lich vorgebrahte Bitten an Se. Majestät den König augenblicklich entweder angenommen oder verworfen worden sind. Tw weiß nicht, ob die hohe Versammlung meine Bitte für unpassend hält und zu der ihrigen machen will, ich halte sie aber für eine nöthige und wün- schenswerthe und der hohen Versammlung muß Gelegenheit gegeben werden, sih darüber auszusprechen, denn nur die hohe Versammlung fann dies thun, überhaupt aber muß ih den Ausspruch zurückweisen, der Antrag wäre nicht besonders formulirt. Jch gebe zu, daß Andere ihre Anträge vielleicht besser nah den Ansichten des durhlauhtigen Herrn Marschall formuliren können, ich aber glaube, als pflihttreuer Ab- geordneter gehandelt zu haben, bin in meinem Rechte und kann Nie- E die Befugniß einräumen, die Formen meiner Anträge zu tadeln.

Marschall: Jn dem, was ih gesagt habe, liegt Feín Tadel.

Der Antrag is niht so gefaßt, mir auch nit schriftlich übergeben, so daß zu ermitteln wäre, ob er die Unterstüßung von 24 Mitgliedern findet. Der erste Vorschlag, der gemacht worden ist, is schon bei anderer Gelegenheit zur Sprache gekommen, und es wird mir vom Herrn Secretair so eben das vorgelegt, was darüber hon verhan- delt worden is, insbesondere eine Aeußerung des Herrn Landtags-=- Kommissars, durh welche der Gegenstand {hon erledigt erscheint. Es fann nicht im Wunsche und Jnteresse der Versammlung liegen, auf diesen Punkt durch Unterbrehung der vorliegenden Debatte zu=- rückzukommen. ___ General-Steuer-Direktor Kühne: Jh will mir nur eine Be- richtigung erlauben. Der geehrte Redner hat geäußert, daß das Geseß über die Einkommensteuer etwas ganz Unmögliches verlange, indem die Leute ihr zukünftiges Einkommen angeben sollten, was sie in dem laufenden Jahre haben würden. Das Geseß verlangt aber diese Unmöglichkeit nicht, sondern es sagt, es sollen die Grundstücke nah dem Reinertrage oder anderer Schäßung, die Kapitalien nah dem Zinusertrage besteuert werden, und seßt dann hinzu :

¡Bei Schäßung des Handels- oder gewerblihen Gewinnes, wobei der Durchschnitt der drei leßten Jahre, sofern der Gewerbebetrieb schon so lange gedauert hat, zum Grunde zu legen ist,“

Es soll also auf die Vergangenheit zurückgegangen werden, und man sebt dabei voraus, daß diese Vergangenheit den Durchschnitt auch für das laufende Jahr abgeben könne. Wenn man ferner einen Widerspruch darin gefunden hat, daß zwei in sih ganz verschiedene Steuern neben einander gehen sollen, nämlich die Klassensteuer und die Einkommensteuer, so gebe ich zu bedenken, daß wir dasselbe eigent= lich hon jeßt haben; wix haben eine Klassensteuer, die mit einem halben Thaler anfängt und mit 144 Thalern aufhört, wir haben eine Klassensteuer in 12 verschiedenen Abstufungen. Es giebt aber ganz gew1ß im Leben nicht zwölf, sondern zwölfmal zwülsmal zwölf ver=- schiedene Abstufungen und noch mehrere, wenn man jeden Groschen, den Jemand mehr oder weniger an Einkommen hat , rechnen will. Wir haben also jeßt in der Klassensteuer dieselbe Geschihte von dem Sandkorn, welches das Glas überlaufen macht, wie wir sie bei der Klassen- und der Einkommensteuer haben würden, daß nämlich der, der 399 Nthlr. 29 Sgr. 11 Pf. Vermögen hat, möglicherweise in eine andere Klasse gehören kann, als der, welcher 400 Rthlr. Ver= mögen besißt, wie es jeßt eben auch der Fall is. Es fann jeßt aller= dings vorkommen, wo die Abstufungen zwishen 8 und 12 Rthlr. sind, daß Jemand, der nur um ein geringeres weniger Vermögen hat, als ein anderer, um 4 Rthlr. niedriger eingeschäßt wird, wäh- rend sein Nachbar mit einem nur um einen Pfennig geringeren Ein= fommen in der Klasse bleiben fönnte.

Man hat vorgeschlagen, anstatt der Einkommensteuer eine Klassen- steuer einzuführen, aber ohne ein Maximum, d. h., man will eigent= lich das, was das Geseß will, eine Einkommensteuer. Denn eine Klassensteuer ohne ein Maximum kann doch nur nach dem Einkommen sih rihten. Man muß das Einkommen ermitteln, wenn man sagen will, es soll Jemand 1000 Rthlr. geben; man muß doch wissen, was ist das Einkommen von denen, die weniger geben sollen. - Wenn ih die Klassensteuer nah äußeren Merkmalen richtet, so kann man es noch für möglich erachten, daß die Steuer nah vier großen Abthei= lungen, jede mit drei Stufen, vertheilt werde. Es (ät sich da noch durch eine Abschäßung von Seiten der Abschäßungs - Behörde ermit-= teln, in welche Klasse und Stufe der einzelne Mann gehört. Es läßt sich dies um so eher thun, als man glauben kann, daß nament- lih in den höheren Stufen, wo die Abshäßungen schon {chwieriger werden, doch nicht leiht Jemand über eine absolute Ueberbürdung, über eine solche Besteuerung, die ihn in seiner Prästationsfähigkeit zurückbrächte, die ihn mit dem Ruin seines Vermögens bedrohte, wird flagen fönnen. Denn der Mann, bei dem es si fragt, ob er 96 oder 144 Rthlr. bezahlen soll, wird ganz gewiß diese 48 Rkhlr., die er im s{chlimmsten Falle mehr zahlt, sehr viel leichter aufbringen fönnen, als der geringere Mann, der vielleiht mit Recht niht höher, als mit 1 oder 2 Rthlr. eingeshäßt werden kann.

Ju dem Maße aber, wie man nun mit der Klassensteuer höher hinaufgehen will, in dem Maße würden die Abschäßungs - Merkmale zweifelhafter und endlih ganz unhaltbar werden. Wenn nun die Regierung geglaubt und sich überzeugt hat, daß die Klagen gegen die Klassensteuer insoweit niht zu verwerfen und nicht wegzuleugnen seien, daß der reihe Mann bei der Klassensteuer verhältnißmäßig eben wegen der Form dieser Steuer weniger giebt, als der arme; danach giebt es, um dies hinweg zu räumen, kein anderes Mittel, als eine wirklihe Einkommensteuer einzuführen für dasjenige Ein- fommen, welches durch allgemein ins Auge fallende Merkmale nicht mehr erfaßt werden kann. Sie is davon ausgegangen, daß dieß der Wunsch des Landes wärez sie is ferner von der Voraussebung aus- gegangen, daß ebensowohl die Aufhebung der Mabl- und Schlaht- Steuer der Wunsch des Landes sei; sie i zu dieser Meinung ver= anlaßt, ja fast genöthigt worden dur die Zahre, lang dauernden Hnart eo 7 S tsteuer, durch die ununterbroe- Angriffe auf die Mahl- und Schlachtsteuer, die d die be; nen, auf das gehässigste fortgesebten Angriffe, le ar a fffent- lihen Blätter sh kundgegeben und von feiner Seite her bis zu die= sem Augenblicke, wo die 2 egierung mit dem Vorschlage , die Mahl- und Schlachtsteuer aufzuheben, selbst hervorgetreten it, eine Wider- die sie also doch für begründet halten mußte. legung gefunden haben, das Resultat d Aber die Regierung hat sch au dur das Resultat der Verwaltung der Mahl- und Schlacht-Steuer selbst| dazu bewogen finden müssen. Jh kann ofen anerkennen, daß im A bei der Verwaltung unserer bieten und indirekten Steuern ch ein guter und REE ter Fortschritt geo hat, daß Zuwiderhandlungen gegen alle ren Steuern si vermindern, daß es überall anerkannt wird _es

Marschall: Wenn es darauf ankommt, die geseßliche Unter=

stüßung zu -ermitteln, so muß gesagt werden, daß der erste Antrag

die Pflicht eines jeden Staatsbürgers is, zu diesen: Lasten | l E