1902 / 107 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 May 1902 18:00:01 GMT) scan diff

der Gefahr plößliher Werthverminderung oder gar völliger Ent- werthung ausgeseßt sein können. Die Vorsizenden der Veranlagungskommission sind von mir hierauf ausdrücklih hingewiesen worden.

Dieses Moment muß in der That berücksichtigt werden, es kann aber nit dahin führen, nun jede -Abschreibung, so hoh wie sie auch sei und so wirthschaftlih gerechtfertigt sie auch sei, auch steuerfrei zu lassen. Wir haben erlebt, daß hö4st solide geleitete Institute auf Maschinen 909%/9 abgeschrieben haben, was vom geschäftlichen ‘Standpunkt der Solidität gewiß gereßhtfertigt ist, aber vom Standpunkt der Steuerveranlagung über das zulässice Maß doch binausgeht.

Herr Meyer is denn auch auf die Frage der Nese:rven und Wohlthätigkeitsfonds eingegangen. Dicse Frage ist ja auch eine viel umstrittene und läßt sch nur von Fall zu Fall entscheiden. Im all- gemeinen wird es darauf ankommcn, ob diese Anlage von Vermögen aus einer Aktiengesellshaft auf einer rechtliden Verpflichtung beruht, derart, daß diese Vermögenstheile dauernd dem Vermögen der Gesell- schaft entzogen werden, cder ob es sich um eine rein freiwillige Disposition der Alktiengesellshaft handelt und der Fonds selber weiterhin Vermögensbestandtheil der Gesells{aft bleibt. Ist Ersteres der Fall, so ist der Abzug gestattet, ist Leßteres der Fall, sodaß die Gesellschaft jeder Zeit über das Geld disponieren kann, so würde der Abzug nicht zulässig sein. Mit Recht empfindet Herr Meyer Schmerz darüber, daß auch diese Gelder, die für Wohlthätigkeitszwecke hergegeben werden, zur Steuer veranlagt werden; allein das geht hier so wie bei vielen anderen nüßlihen Einrihtungen im Leben. Denn auc der Private, der Tausende aus seinen Mitteln jährlich für Wohlthätigkeitszwecke hergiebt, muß diese versteuern, weil es Theile von seinem Ein- kommen find.

Ich kann mich kurz nur dahin resümieren, daß wir in Hinsicht auf diese wihtige Frage der Abschreibungen, wie ih glaube, so weit gegangen sind, wie wir cs mit dem Geseße, an das wir absolut ge- bunden sind, nur irgend für vcreinbar erachten können; ich muß aber noch einmal bitten, so spezielle Fälle, wie sie hier vorgetragen sind, doch dem geordneten Instanzenzuge zu überlassen, weil nur auf diesem

Wege eine sung der Bedenken und S@wierigkeiten sih ermöglichen |

läßt, deren der Herr Vorredner gedacht hat.

Herr von Buch: Nah dem Einkommensteuergesey kann der Kapitalist durch Lebensversicherung für \sich und s\cine Familie si einen Sparfundus anlegen, wobet die Versicherungsprämte von dem steuerpflihtigen Einkommen abgezogen werden fann. enießt aber der Grundbesitzer bezüglih seiner Amortisationsrenten bei der Landschaft nicht. Das ift eine Ungerechtigkeit, werden muß.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich bin mit Herrn von Buch der Ansicht, daß diese Frage der Abzugsfähigkcit der Amortisationsbeträge für die Landwirtbschaft einer sehr ernsten Prüfung bedarf. Denn wir haben vom allgemeinen staatlichen Standpunkt aus in der That das lebhafteste Interesse, dafür einzutreten, daß die hohverzinslichen künd- baren Hvyvotbeken immer mehr, namentlich auch bei dem bäuerlichen

Besitz, in niedriger verzinsliche unkündbare Hypotheken der Landschaften |

umgewandelt werden; und es ist niht zu verkennen, daß dieses Be- streben eine gewisse Beeinträchtigung dadurch erfährt, daß die Amortisationébeträge, die an die Landschaft zu zahlen sind, jeyt der Steuerpflit unterliegen. Also wenn wir einmal an eine Revision des Einkommensteuergesetes von 1891 herantreten, so wird dieser Punkt, der übrigens im einzelnen nicht so leiht zu regeln ist, der ernstesten Erwägung unterworfen werden. Ich aber das babe ich {on im anderen Hause ausgesprochen daß es unmöglich ist, in einem solchen einzelnen an die Revision des Einkommensteuergeseyes bheranzugehen. Denn schon die beutigen Verhandlungen haben ergeben, daß man bei dem einzelnen Punkt nicht stehen bleiben Vorher hat bobe Haus ih babe damals nicht dagegen gesprochen, weil cs zu weit geführt haben würde eine Resolution angenommen, au die Grund- und Gebäudesteuer für abzugsfäbig erflärt werden 1 Abgeordnetenhause sind {on Wünsche der verschicdensien

n worden, die in keinem Falle auf Erböbung,

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auch in tiefen Fällen Es fimen dabei aanz

aleiches Recht für Alle

Minister Freiherr von Rheinbabeu: azerempel, tas der Herr von Steia ings nicht für ganz zutreffend. IchS möchte meinerseits zut Orondlage ciner faufmännii hen Berechnung machen.

zeht davon aus, daf

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wenn man au den Fidel- tinen Ersay darin fände, daß

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| sich niht um Substanzverbesserungen, sondern

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aufgemaht hat, |

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einmal die Erbschaftssteuer bei Fideikommißbesiy und dann auch die Gerichtékosten höher seien. Ich glaube, daß weder das Eine noch das Andere zutrifft. Es ist zuzugeben, daß unter Umständen es sind ja einzelne Fälle dafür angeführt bei fideikommissarishem Besiß eine höhere Erbschaftésteuer zu entrihten ist, wenn nur Töchter vor- handen sind und infolgedessen der Fideikommißbesiß an Seitenlinien übergeht, die eine höhere Erbschaftssteuer zu entrihten haben. Aber im allgemeinen geht doch der Fideikommißbesiy auf die Descendenz über, ist also von der Erbschaftssteuer frei. Man wird im Gegen- theil behaupten fönnen, daß ein freier Besiß, über den der Besißer frei halten und walten fann, viel eher an dritte Perfonen fällt als ein Fideikommißbesig, der festgelegt ist. Und was finanziell entschieden in Betracht kommt: bei dem freien Besiy ift die volle Erbschaftssteuer zu zahlen, während bei dem Fideikommißbesiß nur die Nuzungen zu versteuern sind, und die werden berechnet nah der Lebensdauer des Anwärters. Ich mache hier ein Exempel. Bei freier Vererbung cines Gutes im Werthe von einer halben Million, das auf einen Bruder übergeht im Alter von 50 Jahren, sind zwei Prozent Erbschafts\steuer zu zahlen gleich 10000 A Ist dieses Gut aber fideifommissarisch gebunden, so würden nur die Nußungen von einer halben Million der Besteuerung unterliegen, und zwar bei dem Alter des Bruders von 50 Jahren würden die Nußungen auf 12 Jahre zu berechnen und mit zwei Prozent zu versteuern sein gleich 4300 Æ, also. noch nit auf die Hälfte. Dann is} Herr von Stein eingegangen auf die Frage der Gerichtskosten und hat darauf hin- gewiesen, daß bei der Verlautbarung der Fideikommißerrihtung die zweifahen Gerichtsfosten zu erheben find. Das Gerichtskostengeseß erfordert bei allen Verträgen, die im besonderen Maße die Gerichts- behörden in Anspruch nehmen, die doppelten Gerichtskosten, also bei wechselseitigen Verträgen und Erbschaftsverträgen, und es war in der Kommission des Abgeordnetenhauses bes{lossen worden, bei Fideikommißverlautbarungen, die ein besonderes Maß von Arbeit erfordern, wo z. B. fünf Nichter in Anspruch genommen werden, sogar die dreifachen Gerichtskosten zu erheben. Erst im leßten Moment ist die Negierungsvorlage wieder hergestellt und nur der zweifahe Gerichts- kostenbetrag gefordert worden. Ueberdies sind die Erträge der Gerichts- fosten bei der Verlautbarung von Fideikommißstiftungen nur gering. Ich habe kürzlih bei der Erörterung der Frage des Fideikommiß- stempels durch Herrn Grafen von Mirbach die Erträge angegeben. Gegenwärtig werden durhschnittlich 600 000 an Fideikommißstempel im FJahre vereinnahmt. Das stellt einen Werth der Fideikommisse von etwa 20 Millionen dar, und die würden im Durchschnitt an Gerichtskosten etwa 7000 A im Jahre bringen; also die ganze Summe ist von keiner Bedeutung. Endlich möchte ich Herrn von Stein darin niht folgen, daß bei Annahme einer Berechnung von Zins auf Zins die Ermäßigung des Fideikommiß- stempels einen Ausfall für den Fiskus nicht ergiebt. Jch lege aber auf die ganzen drei Punkte, die Herr von Stein erörtert hat und denen ich gefolgt bin, fkeinen ent- scheidenden Werth. Ich bin der Ansicht, daß, selbst wenn

| ein nicht unwesentliher Ausfall sich ergäbe, die Erhaltung des mittleren

und kleinen Grundbesißes ein Gebot staatlicher Nothwendigkeit ist, und werde mich auch durch die Angriffe, die gegen mich gerichtet werden, darin nit beirren lassen, daß ih bei der zu erwartenden Regelung der Fideikommißgeseßgebung auf eine Ermäßigung des Stempels hinwirken werde. (Bravo!)

Herr von Buch bes{wert \sich darüber, daß bei einer Ver- besserung des fundus, troßdem s{on bei der Errichtung des Fidei- kfommisses der Stempel gezablt, noch eine Extrasteuer erhoben worden sei. Für Fideikommißbesitzer bestehe darin eine Härte, deren Be- seitigung unbedingt nothwendig sei.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich darf daran erinnern, daß; der Fideikommiß- stempel ein Gerichtskostenstempel ist, daf; er bei den Gerichtskosten vereinnahmt wird, und daß insofern die Angelegenheit, die Herr von Buch bier zur Sprache gebracht hat, nit zum Etat des Finanz- Ministeriums, sondern zu dem des Justiz-Ministeriums gehört. Der Fidecikommißstempel wird von der Justizbebörde festgeseßt, uud der Justiz-Minister ist allein bei der Entscheidung zuständig. Jn zweifel- baften Fällen zieht er allerdings den Finanz-Minister zu, und mir ist auch der Fall, den Herr von Bu im Auge hat, wobl be- fannt. Es war für den Betreffenden allerdings hart, daß seitens der Justiznbebörden die Verwendung in die Substanz und die daraus folgende Stempelpflicht erst nahträglih, nach 12 Jahren, festgestellt wurde. In der Sache selbst aber ist diese Entscheidung gerechtferligt. Man kann von den Meliorationen, wie sie bei der ordnungêmäßigen

tbs{aftung cines Gutes vorkommen, selbstverständlich ommißistempel erfordern; von dem Moment Melioration vorliegt, die cine wesentliche

besserung darstellt und die über die gcwöhnlice

bandelt es si{ch um einen Zuwachs zum Fidel- ust könnte man ja einen ganz n Fideikommiß nabträalih füat man dann Stück für Stück binzu und die Substanz des Fideikommisses In dem vorliegenden ih darum gehantelt, den Fundus schr wesentlich zu ver- bessern, und bat der Justiz-Minister in Uebereinstimmung mit der Gesetzgebung dic Entscheidung getroffen, daß es als Substanzwerbesse- rung des Fideikommisses anzusehen Ut, die dem Fideikommifistempel

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leinen

aber, wo Substanzver- Melioration

I A Bervir "s Æideif

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Herr von But bleibt bei seiner Auffassung stehen, denn cs habe um Meliorationen ze- bantelt, um Aufforslungen, Anlegung von Seen u. dergl. In diesen Fällen einen Stempel zu fordern, sei eine ungere(htfertigte Härte. Ünd wenn der Fiteikommißbesiyer diese Meliorationen bloß mit Hilfe on Schulden machen könne, so sei er denachtheiligt gegenüber dem

| reichen Fideikfommikkesiter, dessen Revenüen groß genug seien, um

daraus die Meliorationen bestreiten zu können

Die Etats der Handels- und Gewerbeverwaltung und der Berg Jütten-e und Salinenverwaltung erden ohne Debatte bewilligt, desgleichen eine Reihe kleinerer

tals.

Es folgt dann die Berathung des Etats der Eisenbahn- verwaltung, über die wegen verspäteten Eingangs der Stenogramme der bei derselben von dem Minister der öffent- lichen Arbeiten gehaltenen Reden am Freitag dberichtet werden wird.

Der Etat der Bauverwaltung wird ohne Debatte

dewilligt

Beim Etat der Justizverwaltung demängelt Ober-Bürgermeister Struckmann die Höhe der

Notatriats- nah ter neuen Gebührenordaung

im ersien Vierteljahr

nach Erlaß dieser Gebührenordnung hätten die 1289 Notare izn Peeuzon 2 Millionen Mark mehr eingenommen. Das Einkommen der Notare aus Notariatägebühren sei bedeutend gestiegen, ein Notar habe daraus ein Einkommen“ von 105000 4A Diese Gebühren- steigerung bedeute auf der anderen Seite eine {were Be- lastung des Publikums. Viele Notare hätten ‘ein Einkommen von über 40 000 #4, sehr viele über 20000 4 Wie stäñden diesem die Gehälter der Richter gegenüber? Es sei nicht gere{chtfertigt, die Notare, die nicht einmal ein geschäftlihes Risiko-hätten, wie etwa ein Privatunternehmer, in dieser Weise zu belohnen. Die Notariats. gebühren könnten zum theil der Staatsfasse überwiesen werden, dann würden die Mittel gewonnen, um gleichzeitig die Gerichtsgebühren und die Notariatsgebühren zu ermäßigen.

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Es ist nicht zu verkennen, daß auf Grund des Kostengesetßes von 1895 die Einnahmen der Notare sih in ungewöhn- lihem Maße erhöht haben. In welchem Umfange das geschehen ist, ergiebt sich aus der Ihnen vorliegenden Denkschrift. Allerdings muß ih zum richtigen Verständniß der Sache hervorheben, daß die Ein- nahmen, die von Herrn Struckmann vorher angeführt worden sind, einen Anspruch auf absolute Nichtigkeit deshalb nicht machen können, weil sie zum theil nur auf Schätzung beruhen. Die Zahlen sind in der Weise gefunden, daß für 3 Monate, nämlih vom November 1897 bis Januar 1898 die Notarien veranlaßt worden sind, ihre sämmt- lihen Einnahmen auf Zählkarten zu notieren und sie der Aufsichts- behörde einzureihen. Die Einnahmesumme für diese 3 Monate ist demnächst mit 4 multipliziert, und so ist die Iahreseinnahme ge- funden worden.

Sie werden ohne weiteres erkennen, daß nicht angenommen werden kann, daß diese Zahlen von absoluter Richtigkeit seien. Die Monate November, Dezember und Januar sind sfolche, in denen die Geschäfte besonders lebhaft gehen, und es muß {hon deshalb damit gerechnet werden, daß die Multiplikation mit 4 nit zu einem ganz zutreffenden Ergebniß geführt hat. Außerdem ist bei Würdigung der Höhe der Einnahmen zu be- rücksihtigen, daß es Bruttoeinnahmen sind, von denen die geschäft- lihen Ausgaben der Notarien in Abzug zu bringen sind, um den eigentlißen Gewinn zu finden. Diese Ausgaben werden durchschnitt- lih auf 25 9/6 veranschlagt, für einzelne Bezirke, namentlih für große Städte, steigen sie bis zu 35 9/6.

Nun, meine Herren, findet das Ansteigen der Einnahmen der Notarien seine natürliche Erklärung darin, daß in dem neuen Gerichts- kostengeseß die früher festgehaltene Maximalgrenze für die Abshäßung der Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgegeben ist; dadurch sind, da die hohen Objekte naturgemäß überwiegend den Notarien zufallen, die großen Einnahmen entstanden. Bei der Berathung des Gesetzes von 1895 wie auch bei früheren und späteren Gelegenheiten ist aber immer daran festgehalten worden, daß eine differentielle Behandlung der Gerichte und Notarien in Bezug auf die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit niht eintreten könne. Es würde wahrsheinlich zu einer erbeblihan Schädigung der Staatskasse geführt haben, wenn man die Gebühren der Notare hätte geringer als diejenigen der Gerihte bemessen wollen. Es würden sich dadur Geschäfte, die jeßt bei den Gerichten erledigt werden, den Notaren zugewendet haben, und das würde gegenwärtig doppelt fühl- bar geworden sein, nahdem die Zuständigkeit der Notare auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Erweiterung durch das Bürgerliche Geseßbuch und dessen Nebengeseye erfahren hat, und namentli für die ganze Monarchie die Notarien zur Aufnahme von Testamenten auch zuständig geworden sind. Ich glaube, an diesem obersten Grundsay wird niemand rütteln wollen, und auch Herr Struckmann hat hervorgehoben, daß seine Absiht niht dahin gebe, bezüglich der Gebührensäßge eine Verschiedenheit für Notare und Gerichte in Vorschlag zu bringen. Sein Gedanke geht dahin, daß; es angängig sei, die Notare, deren Einnahmen einen gewissen Höchstsay überschreiten, zur Abführung eines bestimmten Antheils an den Staat anzubalten. Auf diese Weise meint Herr Struckmann erreichen zu können, daß die Gebührensäße für niedrige Objekte ermäßigt werden könnten und dies den minder bemittelten Kreisen zugute komme. Der Gedanke hat auf den ersten Blick manches für \ich, ih glaube aber, er würde in der Ausführung auf große Schwierigkeiten stoßen, und das Ergebniß, welches Herr Struckmann sich von seiner Aus- führung verspriht, wird wobl als ein sicheres kaum angesehen werden können.

Herr Struckmann hat ih berufen auf die Erfahrungen, die man in Baden gemacht habe, oder wenigstens auf die in Baden bestehenden gescylihen Vorschriften. Jch kann ergänzend hinzuseßen, daß man mit diesen Vorschriften, wie sie in Baden sowohl für die Notare wie für die Gerichtävollzieber bestehen, außerordentlih s{lechte Erfahrungen gemacht hat, und daß man in Baden die dort getroffenen Einrichtungen in weiten Kreisen für verfehlt bält. Jedenfalls hat die davon nur minimale Erträge gehabt.

Die Durchführung eines solhen Planes würde natürlich eine cin- gebende Kontrole der Einnahme der Notarien zur Voraussetzung haben, es ist aber auch ohne weiteres damit zu renen, daß, wenn eine solche Bestim- mung cingeführt werden möthte, die Verhältnisse sich in erheblichem Umfang alsbald verschieben würten, indem die Notare, ohne fich irgend einer Jllovalität s{uldig zu machen, doch Wege finden würden, die übergroßen Einnahmen mebr und mehr versckwinden zu lassen. Durh Assoziationen, durch Vertheilung der Geschäfte unter cinander näher stehenden Notarien würde das wahrscheinlih nicht shwer zu erreichen sein und deshalb au nicht mit einiger Sicherheit darauf gerechnet werden können, daß eine Ermäßigung der Gebühren für die kleineren Objekte die, wie aus der Denkschrift und den beigefügten Tabellen sich ergiebt, ja eigentlih \{hon jeyt \o niedrig sind, daß sie faum die Auslagen des Staates decken und vielfah dahinter zurückbleiben auf dem von Herrn Struckmann vorgeschlagenen W würte. Jedenfalls würden wir dabei

Staatéfafie

Wege cine Deckung finden riófieren, daß zwar die Einnahmea für die kleineren Objekte geringer sein würden, daß aber die Deckung ausbliebe, die von den größeren Objekten erwartet wird

Meine Herren, ih gebe zu, daß die Einnahmen der Notare in den Fällen, in denen sie cine solhe Höhe erreicht haben, wie Herr Struckmann angegeben hat, allerdings wohl geeignet sind, zu unllebsamen Urtheilen Anlaß zu geben. Daß es aber in riéhterlihen Krelsen üirgendele als Unbilligfeit empfunden ist, dak den Notarien diese hohen Einnahmen zuslöfen gegenüber den bescheidenen Eebäültern der mit den gleichen Geschäften betrauten Richter, eine solche Klage ist bisher nichi zu meinen Ohren gekommen, unh ih glaube zur Ebre unseres Nichiersiandes, dak bei

ihm das Gefühl des Neides, ‘was in einer solchen Auffassung zum Ausdruck kommen würde, nit besteht. Von diesem Gesichtspunkt aus wird der Vorschlag des Herrn Struckmann eine weitere Berück- sichtigung kaum in Auspruch zu nehmen haben. Wie etwa im übrigen eine Abhilfe oder Einschränkung zu schaffen sein würde, das werde id ja gewiß, der Anregung des Herrn Struckmann ent- sprechend, gern noch einmal zum Gegenstand der Er- wägung machen. Ich will aber aus der Ihnen vorliegenden Denkschrift doch noch ein paar Zahlen hervorheben, die vielleicht den Eindruck der Ausführungen des Herrn Struckmann einigermaßen ab- zushwächen geeignet find. Es ergiebt fih aus Seite 36 der Denk- chrift, daß die Notarien mit einer Bruttoeinnahme von über 40 000 AMÆ jäâhrlich nur 0,7 °/6 der Gesammtheit der Notarien aus- maden; es sind also von den etwa 1700 Notarien, die für den Umfang der Monarchie in Frage kommen, etwa 12. Diejenigen Notare, deren Cinfommen si zwischen 20- und 40 000 bewegt, machen 4,4%/6 der Gesammtheit aus; diejenigen mit einer Jahreêeinnahme immer Brutto zwischen 10- und 20000 11,49%. Dann kommt das Gros: bis 3C00 haben 3599/0; zwischen 3- und 5000 23,59/6 und zwishen 5 und 10000 259%/%. Meine Herren, Sie werden daraus entnehmen, daß bei der großen Mehrheit der Notarien die Einnahme keineswegs auch nur ein bescheidenes Maß übersteigt, sondern in durchaus angemessenen Grenzen sich bewegt. Es würde erfreuliß sein, wenn ein Ausgleih stattfinden könnte zwischen den Notarien, die übergroße Einnahmen haben, und denen, die mit bescheidenen Einnahmen sih begnügen müssen und darunter um so mehr leiden, als sie ja niht wie unsere Beamten Pension und Versorgung für sich und ihre Hinterbliebenen vom Staate be- anspruhen föônnen, vielmehr darauf angewiesen sind, während ibrer Thätigkeit soviel Mittel zu erwerben, um in ihrem Alter sich und nah ihrem Tode ihre Hinterbliebenen sicher stellen zu können. Deshalb ist es von selbst gegeben, daß die Einnahmen der Notarien höher sein müssen als die der angestellten Staatsbeamten. Ich gebe obne weiteres zu, daß in cinzelnen Fällen das Maß überschritten ift, das vom Standpunkt der Billigkeit und der allgemeinen Staats- interessen als angemessen angesehen werden kann; aber so groß sind die Unterschiede und Verschiedenheiten niht, wie sie nach den Aus- führungen des Herrn Struckmann erscheinen könnten. Ich wiederhole und verspreche es dem Herrn Ober-Bürgermeister Struckmann, daß ih mit dem Herrn Finanz-Minifter noch einmal in die Erwägung ein- treten werde, wie etwa nach der einen oder anderen Seite Abhilfe ge- {afen werden fönnte. Daß aber ein greifbares Resultat sich daraus ergeben wird, vermag ih nicht mit einiger Sicherheit in Aussicht zu stellen.

Ober-Bürgermeister Struckmann bemerkt nochmals, daß ‘es eine auf die Dauer zur Unzufriedenheit führende Ungerechtigkeit sei, daß von den wissenshaftlich und sozial vollständig gleihstehenden Richtern und Notaren der eine zehnmal so viel Einkommen habe wie der andere. Auch für das Publikum müsse eine Erleichterung eintreten.

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Ja, meine Herren, nach den erften Ausführungen des Herrn Struckmann würde das Resultat garnicht erreiht werden, daß dem Publikum eine Erleichterung verschaffft wird. Er ist selbst davon aus- gegangen, daß die höheren Gebühren, die zu den hohen Einnahmen der Notare führen, niht herabgeseßt werden sollen. Jnsoweit beab- sichtigt er also gar keine Erleichterung. Wenn aber die Gebühren für die kleineren Objekte ermäßigt würden, so würde die Folge die sein, daß in den einfacheren Verbältnissen, auf dem Lande, die Notare gar- nit eristieren können. Die Stellen würden niht mehr lebensfähig sein, und das wäre in hohem Grade zu bedauern. Richtig ist, daß in den Einnabmebcträgen der Ansay für Auélage an Schreibgebühren nicht eingerechnet ist, diese fallen den Notaren noch außerdem zu. Aber nach glaubbaften Versicherungen der Notare reichen diese Schreib- gebühren nicht einmal aus, um die Unkosten für die Herstellung zu den, sodaß das nit geeignet ift, einen erbeblihen Unterschied in m Ergebniß herbeizuführen.

Professor Dr. Bierling - Greifêwald spricht sih für die Ver- ingerunga dcs juristishen Studiums um ein Semester aus und wüns{t, ß die Rechtälebrer an den Universitäten auch prafktishe Erfahrungen

Rechtöleben sammelten.

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

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zweite der von Herrn Dr. Bierling er- örterten Fragen würde, wie ih glanbe, mehr in den Etat der Unter ri&tèverwaltung gehört haben, welche die Privatdozenten und die Pro- fessoren zu berufen hat. Ich glaube, es mir in diesem Augenblicke tsagen zu müssen auf diese Frage noch cinzugehen. Im Ganzen weicht wohl die Ansicht des Herrn Professor Bierling nicht wesentlich don der meinigen ab. Ich halte es mit Herrn Professor Bierling, wie ih aus seinen Worten entnommen zu haben glaube, für sehr wünschenswerth, daß unsere Rechtslehrer auch in der praktischen htèpflege Erfahrungen gesammelt haben Aber ein abfsolutes Erforderniß in dieser Richtung wird sih wobl zwfstellen lassen, weil es praktis niht durchführbar wäre. Bei der Berathung des Etats der Unterrichtéverwaltung, die die Nächst-

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betheiligte is, werden vielleiht die Herren Vertreter der Regierung si über diese Frage näher äußern. Eine brennende ist sie nicht. Ich bin sodann Herrn Professor Bierling dankbar für die Anregungen betreffs der Ausgestaltung der juristishen Prüfung. Aber ih gläube mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde den Wünschen des Hauses zu entsprehen, wenn ih auch auf diese Frage jeßt niht eingehe, umsomehr, als hoffentlih in nicht zu langer Zeit das Haus Gelegen- heit haben wird, alle diese Fragen ex fundamento zu prüfen. Heute würde es nah meiner Auffassung kaum möglich sein, diese Frage zum Abschluß zu bringen, über die, herausgerissen aus dem Zusammen- hange, sich ershöpfende Aufklärungen nicht geben lassen. Ich bin Optimist genug, zu glauben, daß das Gefeß über die Neuordnung des Studien- und Prüfungswesens troß ter lebhaften Anfehtungen, die es in der Presse und auch in akademischen Kreisen gefunden, doch seinen Weg machen wird, weil auf die Dauer die Erkenntniß sh durh- arbeiten wird, daß es auf einem gesunden Grundgedanken beruht und daß, wenn man es von dem vielen Beiwerk befreit, welches ja eigentli allein den Anlaß zu der umfassenden Polemik abgegeben hat das Gesetz selbst in seinen Bestimmungen ift kaum Gegenstand der Kritik gewesen wenn man es also von dem Beiwerk befreit, daß es dann in seinen Grundgedanken diejenige Zustimmung finden wird, welche die Vorauésezung bildet, daß auch dieses hohe Haus in die Lage verseßt wird, dazu Stellung zu nehmen.

Der Justiz-Etat wird bewilligt.

Um 6 Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch, 11 Uhr, vertagt (außerdem Sekundärbahnvorlage ; kleinere Vorlagen ; Petitionen).

Haus der Abgeordneten. 75. Sitzung vom 6. Mai 1902, 1 Uhr.

Bezüglich der Rchnungen der Kasse der Ober-Rehnungs- kammer für die Etatsjahre 1899 und 1900 wird auf Antrag der Rechnungskommission (Berichterstatter Abg. Brütt) Ent- lastung ertheilt.

Der aus dem Herrenhause herübergekommene Geseßt- entwurf, betreffend die Abänderung von Amtsgerichts- bezirfken, wird auf Antrag des Abg. Schl abach (kons.), der vom Abg. Schmiz-Düsseldorf (Zentr.) unterstüßt wird, der Justiz- kommission zur Vorberathung überwiesen.

Es folgt dann die ersie Bapathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vorausleistungen zum Wegebau.

Abg. Win ckler (kons.) beantragt Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern, in welcher Mitglieder aus allen Provinzen vertreten sein müßten. Die vom Herrenhause an der Vor- lage vorgenommenen Abänderungen könnten im allgemeinen als Ver- besserungen angesehen werden, namentlich in § 3. Es bedürfe aber auch der § 1 einer präziseren Fassung. Schon deshalb sei Kom- missionsberathung am Plate.

Nachdem sich auch noch die Abgg. Dippe (nl.), von Savigny (Zentr.), Dr. Krieger-Königsberg (fr. Volksp.) und Ehlers (fr. Vgg.) für Kommisstonsberathung aus- gesprochen, wird die Vorlage einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen.

Hierauf folgt die Berathung von Petitionen. Eine Neihe von Petitionen von Lehrern um Anrechnung von Privatshuldienst auf das Besoldungsdienstalter, bezw. um Pensionserhöhung wird dem Antrag der Unter- rihtskommission gemäß ohne Debatte durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Letter Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.) und Dr. Barth (fr. Vagg.), betreffend die Einführung der fakultativen Feuerbestattung.

Aba. Dr. Langerhans begründet den Antrag. Das Haus habe ich wiederholt mit der Frage beschäftigt, doch bätten seine An- regungen bisber feinen Erfolg gehabt Alle anderen Länder seien uns auf diesem Gebiete voraus, selbst Spanien. Er habe scinen Antrag auf die Zulassung der falkultativen Feuerbestattung beschränkt und hoffe diesmal auf Annahme desselben.

Abg. Dr. von Hevdebrand und der Lasa (kons.): Die Feucr-

bcstattung widerspricht einer alten christlichen Sitte. Meine politischen Freunde bedauern deshalb, auch beute dem Antrage nicht zustimmen zu können. Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Im Namen meiner politischen Freude habe ich zu erklären, daß wir uns auch in diesem Jahre ab- lebnend verbalten. Jch verweise auf unsere Ausführungen în den leuten Jabren. Der Hauptgrund für unsere Ablehnung ift der, daß wir in der Feuerbestattung einen Eingriff in eine altgeheiligte christ- lihe Sitte erblicken.

Aba. Dr. Martens (nl.) bestreitet, daß die Christlichkeit unseres Volkes durch die fakultative Feuerbestattung leiden werde. Er stimme deéhalb für den Antrag.

Nachdem Abg. Dr. Langerhans im Schlußwort noch mals die Annahme seines Antcages empfohlen, wird derselbe abgelehnt. Für denselben stimmen nur Freisinnige und ein Theil der Nationalliberalen und der Freikonservativen

Danzit ist die Tagesordnung ershöpft. Schluß 23/4 Uhr

Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Jnterpellation der Abag. Faltin und Genossen, betreffend die Auflösung einer christlihen Arbeiterversammlung in Rqbunik wegen Gebrauchs

der polnishen Sprache; Antrag des Aba. Broemel, betreffend

die lebenslänglihe Anstellung der Schußmannschaften in Berlin; Petitionen.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage sind von dem Reichskanzler Bestim - mungen, betreffend den Beirath für Arbeiterstatist ik“ vorgelegt worden. Dieselben haben folgenden Wortlaut:

: j / 8 1. Bei der Abtheilung für Arbeiterstatistik im Kaiserlichen Statistischen Amt wird ein Beirath für Arbeiterstatistik gebildet.

8 2.

Der Beirath hat das Kaiserliche Statistishe Amt bei Erfüllung

der ihm auf dem Gebiete der Arbeiterstatistik zugewiesenen Aufgaben

zu unterstüßen :

Insbesondere liegt ihm ob:

1) auf Anordnung des Bundesraths oder des Reichskanzlers

(Reichsamt des Junern) die Vornahme arbeiterstatistischer Erhebungen,

Bre Durchführung und Verarbeitung sowie ihre Ergebnisse zu begut-

achten :

2) in Fällen, in denen es zur Ergänzung des statistischen

Materials erforderli erscheint, Auskunfspersonen Ñ vernehmen ; y 3) dem Neichstanzler (Reichsamt des Innern) Vorschläge ffir

die Vornahme oder Durchführung arbeiterstatistisher Erhebungen zu unterbreiten.

: S3;

__ Der Beirath besteht aus einem Vorsißenden und vierzehn Mit- gliedern, von denen sieben der Bundesrath und sieben der Neichs- a _ Den Vorsig führt mit vollem Stimmrechte der Präsident des Kaiserlichen Statistishen Amts, in Fällen der Behinderung sein vom NReichskanzler (Reichsamt des Innern) aus den Mitgliedern des Bei- raths hierzu bestimmter E:

L 4. ___ Die Wahlen erfolgen für die Dauer jeder Legislaturperiode ; jedo verbleiben am Schlusse einer Legislaturperiode die Mitglieder solange im Amt, bis die Neuwahlen vollzogen sind.

Mitglieder, welche während der Dauer der Legislaturperiode aus dem Beirath ausscheiden, werden durch Neuwahlen erseßt.

& 5,

Der Beirath ist befugt, zu seinen Sizungen Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl als Beisißer mit berathender Stimme zuzu- ziehen. Die Zuziehung muß erfolgen, wenn sie vom Bundesrath oder vom Reichskanzler (Reichsamt des Innern) angeordnet oder von sechs Mitgliedern des Beiraths beantragt wird.

A

8 6.

Der Beirath kann die Erledigung einzelner seiner Obliegenheiten

und Befugnisse einem aus seiner Mitte gewählten Auss{huß über

tragen, auch ständige Ausschüsse für gewisse Gruppen von Angelegen-

heiten einsegen. Die endgültige Feststellung des Planes für die Durch-

führung der anzustellenden arbeiterstatistishen Erhebungen und die

Begutachtung folcher Erhebungen darf einem Ausschusse nicht über lassen werden.

&

O

Die Einberufung “des Beiraths und der Aus\{chü}se erfolgt durch den Vorsißzenden. Dem Vorsißenden ist es überlässen, zur Erledigung minder wichtiger Angelegenheiten oder zur Vorbereitung einzelner Angelegenheiten an Stelle des Beiraths den zuständigen Ausschuß 6) einzuberufen. Wenn jedoch mindestens die Hälfte der Mit glieder des Ausschusses oder mindestens sechs Mitglieder des Beiraths es verlangen, ist die Angelegenheit dem Beirath vorzulegen.

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt entweder der Vorsißende oder bei seiner Behinderung ein von dem Aus\{huß aus seiner Mitte gewähltes Mitglied.

8 8.

Der Beirath und die Aus\{üs}se sind bei Anwesenbeit von mebr als der Hälfte ihrer Mitglieder beschlußfähig. Sie fassen ihre Bes {lüse nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Auéschlag.

& 9. bei seiner Behinderung ein von ihm dazu bestimmtes Mitglied des Kaiserlichen Statistischen Amts vertritt den Beirath nah außen, führt die laufenden Geschäfte und veranlaßt die zur Vorbereitung und Autführung von Beschlüssen erforderlichen Maknahbmen. Die Bureaugeshäfte für

ea E Mars Eid Statistischen Amt besorgt.

Der Borhitzende

im Kaiserlichen

per A werden

Der Reichékanzler (Reichsamt des Innern) fowie die Landes rungen find befugt, zu den zungen des VBeiratbhs und der Aus Vertreter zu ebôrt werden müßen. nnd Tee

ie Anberaumung tbeilung der Tagedsort (Reichsamt des Înnerr regierungen bezcihneten

4. I) 4 4 O eine Woche vor è| Beamte

1 machen

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Anlagen dem MNeichskaniler

zu diesem Zweck von den Landed-

Landesbebörden in der Regel mindeîtens

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Uebersicht über die Ergebnisse des Stein- und Braunkohlen-Bergbaues in Preußen im x. Vierteljahr 1902,

Im 1.

-

Ober-Bergamtsbezirk Betriebene

Förderung Werke

ï t

Vierteljahr 1902

Abiay

verglichen gegen das 1. Vierteljahr 1901. Im 1. Vierteljahr 1901

Belegschafts- zahl.

Betricbene

Förderung Werke

Absay

L t

. Steinkohlen [N 424 570 9 603

160 081 13 455 699 2 946 087

6095 510 1 783 47

151 379 12 613 129 2 §44 848

- -—

107 779 7 734 37 7 003 186 312 2 4:4

177 0 170 348 | 14 636 501 13 774 347 3 009 082 2 919 702

3 573 245 9609 55 189

Summe 1 23 398 040 „L Braunkohlen. S reau S 241 197 Je ae ain 7 6 765 984 E aua ode 27 | 137 2

i 406 Œ2

a

21 706 649

166 101 5 132 379 241 116 362 729 546

412 557 2 560 132 23 870 036 1 970 6G A) i 670 6 501

20 21. i 425 O2

173 S1 1 506 532

198 A1 675 T7311 139 253 E 7

.

Summe lil á 539 514

G 44 JAA

47 50 9 355 58 7 010 456