1847 / 211 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Die Bewilligung dieser Petition würde die Bestimmungen vom

Di j p lung de- : aben, Die Fraction der Versammlung, vi Pa v aid, verd Ablehnen die Erfüllung ihrer Absichten u erzwingen würde ihr nächstes Ziel erreicht und beim nächsten andtage einen bereits bearbeiteten Boden für weitere Kultur gefun- gi BINEN darin willigen.

?snia fonnte nicht d : a, a Len iurnatianes, der die öffentliche Meinung der Opposition

.c ; ‘vert batte, stellte sich erstaunt, als ob er Beifall zujaudzend g den N abeciai Ablebuungen gegenüber, ai e ehalten hätte, Die Führer des linken Flügels mö- as s einigermaßen unangenehm enttäuscht gewesen sein, As es endlich am Schlusse des Landtages zu einer entscheidenden Abstimmung und Scheidung der Parteien fam, womit eigentlich bei der Adreßz-Debatte hätte begonnen werden sollen. Der Aft der Wahlen zeigte in verschiedenen Schattirungen die Farbe und den Geist der Versammlung; das buntscheckige Gemengsel der Opposition fiel aus- einander, und wenn einer Fraction der Vorwurf der Jukonsequenz von ihren Allürten gemaht wird, so nehmen wir keinen Anstand, zu erflären: daß wir solche „Jnkonsequenz““ ehren, die, an der Gränze angelangt, wo eine Pflichtverlebung vor ihr liegt, Halt macht, um- fehrt und in den Weg wieder einlenkt, den ihr die Treue als den reten bezeichnet.

Ueber die Motive der verschiedenen Erklärungen enthalten wir uns jedes Urtheils; sie gehören den Personen, die Thaten aber ge- hören der Geschichte. Welche Rechenschaft ein Mitglied einer ständi- \hen Versammlung von den Beweggründen, die seine Entschlüsse lei- ten, geben will, das hängt von ihm abz die Freiheit der Rede \chließt diese Befugniß ein. Für ein fortgeseßtes Widerstreben gegen das bestehende Geseß giebt es jedoch fein Privilegium, denn damit wäre der Üebergang aus der staatlihen Ordnung in die Wüste der Anarchie gegeben.

Die Geseße vom 3. Februar sind nunmehr ins Werk geseßt; unangetastet in ihren Grundlagen, bildungsfähig in ihrer praktischen Handhabung, stehen sie in der Geschichte der preußischen Monarchie ein unvergängliches Denkmal der landesväteriichen Gesinnung des Geseßgebers. Mögen die nächsten Jahre den Beweis liefern, daß die Königliche Gabe mit dankbarer Hand empfangen, mit gesundem Sinne verstanden und gepflegt, dem Vaterlande gesegnete Früchte bringe!

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(Geschrieben in den ersten Tagen des Juli 1847.) zZandels- und Börsen -Uachrichten. Berlin, den 31. Juli 1847.

Wechsel - Course.

| Brief. |

Amsterdam « 250 FI. Kurz |

do, 250 Fl. 2 Met. 300 Mk. Kurz do. 300 k. 2 Mt. 7

Londou 1 Lst. 3 Mit. 235

E 300 Fr. 2 Mi. 80%,

Hamburg

| | | | | !

Wieu in 2 Xr „O Fl 2 Mt. 1037 Augsburg 150 F1. 2 Mt. 1015 100 Thlr 2 Mit. 99% 8 Tage | 100 99% 2 Mt. | 99% Fraukfnrt a. M. südd. W. ....-e...- 1:0 FI. 2 Mt. | 56 18 Petersburg 100 SRUI. 3 Wochen | | 108 TInländische Fonds: Pfandbr æef-, Kommunal - Papiere und Geld - Course.

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss, 100 Thle.

[Zf.| Brief. | Geld. |Gem. [Zt.| Brief. | Geld. |Gew.

St. Schuld-Seh. 32 933 | 923 Kur- u.Nw.Pfdbr./34| 94% Seeb. Präm. Scb.|—| 913 | Schblesische do. |35| K.u. Nu. Schuldv. (35| 89% | do. Lt. B. gar. do. 35 Berl. Stadt-Obl. |3¿| 93 | Pr.Bk-Anth.-Sch —!/108 Westpr. Pfandbr. 35 933 925 i ——ck Grossh,Posen do. 1027 101% Friedrichsd'or. |)

do. do. [25 937 92 And. Goldm.à5 th. I Ostpr. Pfandbr. |35| 96% Disconto. Pomm. do. F 94% 944 E E Ausländische Fonds.

Russ.Hamb. Cert. Poln. ueue Pfdbr. do.beiHope 3.4.8. a do. Part. 500 FI. do. do. 1. Aul, 952 do. do. .300 Fl. dw. Stieglitz 2.4.A 95% Hamb. Feuer-Cas, do.v.Rothsecb.Lst. i 17 do.Staats-Pr.Ául. do.Poln.SchatzO. 37 | 832 Holländ. 25%Int. do. do, Cert. L. A. ) 957 Kurb.Pr.O. 40Th. do.do.L.B. 200FI.|—| “s Sardin. do. 36 Fr. Pol. a. Pfdbr. u.C.|4 | 965 Neue Bad.do35FI.

Eisenbahn - Acluen.

-

Volleing. zu.

Amst, Rott. [4 | 10325 a 104 bz. Arub. Utr. (45) Berl. Anh. A.|4 | 1163 bz. u. G. do, Prior. |4 Berl, Hamb. |4 108% 2 a 5 bez. do, Prior. 4% 1005 a 101 bz. Sächs. Bayr. I a 1135 a % bz. Sag.-Glog. „Cöln. Zin de. Prior. Bresl. Freib.|4 S St.-Vobw. do. Prior. |\4 äie do. Cötb. Bernb. |4 Ü iei Cr 0b, Sch 78% 6 V C4 . . , H, .(C.O. Dresd. E 1035 B. do. Prior. E 2éd Zarsk. Selo. o. Prior. L Gloggnitz. : Hmb.Bergd. Quit.Bog. « a 4 % %

Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Aasb.Mastr.|\30| 847 B. Löb, Zittau. Berg. Mrk. (50 G v6, v A, Mans: ERR Berl. Anb. B.\45| 106% geboten. Magd. Leipz. Bexb. Ludw. 70 G do, Prior, Brieg-Neuss.\55 Gin N. Schl. Mk, Chem. Risa. 90 do. Prior Cölu- Mind, C a 4 d Prior. do. Thür. 4e Eh 98% 7 bz u. B Nedb. K. Fd. Magd. Witt.|30| 86 bz. O. Scbl. Lt.A Meckleub. |70| 73 u. do. Prior. Nordb. F.W.|70| 73% « Li hs do. Lt. B. 1015 B. Rh. St. Pr. |70| 92% 6. Pts. Mgdb, 1022 bz. u. G. Starg. Pos. |50| 84% 6. (Schluss der Börse 3 Uhr.

Pts.M.Pr.B. do. Per. A. B. Rhein, Stm,

do. Prior. .] do. v.St. gar.

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765 B.

1005 B, 977 bz, u G 86 B.

Prior.

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70 6.

Eig.

907 bz. u, G.

94 6.

1027 L bz. u, G, 1073 B.

. n, B.

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Getraide-B ericht.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

VVeizen nach Qualität von 80—100 Rihlr,

1538 Roggen loco 48-—51 Rthlr. - Lieferung pr. August 51—S3 Rthlr. regulirt. Gerste loco 45—48 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 32—26 Kthlr. Rüäböl loco 115 Rthlr. BE, ; G. - Herbst 115 Rthlr. Bf., / G.

Im Geschäft eher eine flauere Stimmung bemerkbar,

__ Königsberg, 28, Juli, Getratde. Getraide-Zufuhr sehr gering; Weizen 100 Sgr. p. Schfl., Roggen 90 Sgr. p. Schfl, Kartoffel- Zufuhr mittelmäßig und 295 Sgr. p. Schfl. Spiritus wird bei geringer Kauflust ausgeboten und ist p. 9690 % Tralles a 22 Rthlr. 20 Sgr, zu haben,

Danzig, 28. Juli. Getraide. An der Börse wurden verkauft, gestern noch: 17 L. 122pfd. poln. Roggen zu unbekanntem Preise z; heute: poln. Weizen 57 L. 130/131psd. a Cf, 640, 12 L. 130pfd. und 8 L, 132p\d. a Cf. (Y) p. Last.

Stettin, 230. Juli. (B. N.) Aerndte-Aussichten. Es sind wie- derum bedenklihe Nachrichten aus verschiedenen Tbeilen Pommerns über Mißrathen der Kartoffeln hier eingegangen. Man hört indeß weniger über wirkliche Krantheits-Aeußerungen an denselben klagen, als darüber, daß sie zu wenig Frucht angeseßt haben. Die nachfolgende Witterung macht viel- leicht das Fehlende wieder gut, Die übrige Aerndte an Roggen und Wei- zen verspricht einen guten Ertrag.

An unserem Getraidemarkte ist inzwischen, namentlich für Roggen und Roggenmehl, eine Krisis eingetreten, wie wohl lange nicht erlebt worden. Alles will verkaufen, Niemand gern kaufen oder hon Gekauftes empfan- gen. Dazu kommt, daß Mehreres von Roggen und Roggenmehl von Ruß- land in Consignation hierher gesandt worden ist, welches unter allen Um- ständen und so zu sagen à tout prix gleih aus dem Schiffe verkauft wer- den soll, wodurch ein kaum zu beschreibendes Jagen und Trängen entstan- den ist. Der Zustand kann für die Jnhaber und Verkäufer nicht wohl noch schlimmer werden, als er jeßt {on 1, und etwas mehr ruhige Ueberlegung wäre hier wohl sehr angebracht!

Auch mit anderem Getraide is es flau, doch nicht in demselben Grade. Weizen wird nah Qualität zu 90 a 100 Rthlr, erlassen, würde aber, bei ernstlichem Handel, billiger zu haben sein, Eine kleine Partie 129 /30pfd. weiß, poln. ist zu 88 Rthlr. fortgegeben, Von Roggen in loco’ sind ei- nige Ladungen 80pfd. ged. russ. zu 44 a 45 Rthlr. gekauft worden, und ist dafür zu 45 Rthlr. ferner willig anzukommen, für ungedarrten von 82pfd. und darüber zu 50 Rthlr. Auf Lieferung pr, Juli zur Regulirung is} 475 bis 47 Rthlr., Juli /August 46 a 467 Rihlr. bezahlt und noch zu haben. Auf andere Termine is in den leßten Tagen nichts gemacht, und lassen sich Preise dafür augenblicklih nicht angeben. Gerste, große is zu 46 Rthlr. fäuflich, kleine und shwedische zu 38 Rthlr. Hafer nach Qual. 30 a 34 Rthlr. Alles ohne Umgang. Von neuen Erbsen sind bereits Kleinigkeiten am Markt gewesen und mit 50 Rthlr. bezahlt worden.

Russisches Noggenmehl gewöhnlicher Qualität is zu 3—2z Rihlr, käuflich.

Saamen. Oelsaamen behauptet noh die leßtgemeldete Besserung. Guter Winter-Rübsen is mehrseitig mit 76 Rthlr, bezahlt worden und wird jeßt auf 78 Rthlr. gehalten, was aber nicht zu machen is. Kleesaamen 2c, noch unverändert, wie leßtgemeldet,

Butter is} seit kurzem weniger zugeführt, was theilweise nur darin liegen möchte, daß unsere Landwirthe jegt mit der Atcrndte beschäftigt sind, Der Markt is sonach unverändert und noch wie leßtgemeldet anzunehmen,

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 14— 15%. Nachdem es merklih angenehmer damit geworden und der Preis von 17% auf 14% gestiegen war, is es nun plöplich, nachdem gegen die auf Lieferung gekaufte Waare uicht unbedeutend in effektiver Waare ange- meldet worden, wieder flauer damit und heute zu 15 % käuflich.

Fettwaaren. Rüböl behauptet noch ziemlich die leßte Besserung, pr. Sept. /Okt, zu 115 Rihlr. anzubringen, in loco zu 11 Rthlr. käuflich. Leinòl 105 a 10% Rihlr. bezahlt, dazu aber noch zu haben, Palmöl auf 14 Rihlr. gehalten. Kokusnußöl 2224 a 23 Rthlr. Barmöl, Gallip. 15% a 16 Rthlr., Malaga 155 Rthlr, unverst. bezahlt, Thran unverändert, Süd- see- auf Lieferung 8% Rthlr., wozu theilweise gesucht, mitunter aber noch zu haben ift.

Alkalien. 107 Rthlr. versteuert.

Heringe. Aus Schottlant*lauten die leßten Berichte über den neuen Heringsfang ungünstig. “Bis zum 21, Juli war erst äußerst wenig gefan- gen und in Salz gebracht worden, Sonach glaubt man hier vor Mitte August auf Zufuhr von daher durchaus nicht rechnen zu können, was, in Verbindung mit jenen Nachrichten, einige Frage für alt. Schott, hervorge- bracht hat. Es sind davon gegen 1500 To., worunter manches geringe und ungebrannte Gut, zu 5% a # Rthlr. unverst, im Durchschnitt weggekauft worden, und wird diese Gattung jeßt größtentheils auf 55 Rthlr. unver- steuert gehalten. Von Matjes is nichts mehr angekommen, und wird dafür aus dem Lager 13 Rthlr. unversteuert gefordert, Von Stavanger traf eine Ladung Vaarhering ein von nicht besonderer Packung, wovon ein Theil zu 51/77 Rtilr. unversteuert begeben is. Auch kleiner Vaarhering is aus dem Schiff 52 Rthlr, unverst. bezahlt, Von Norw. Fetthering traf ebenfalls einiges ein, wovon nah Qual, zu 74 a 85 Rthlr. unverst, für Kaufmanns verkauft worden is. Küsten -Hering blieb rar, und is dafür an der Küste bereits 5% Rthlr, geboten worden.

Metalle. Zink is wieder mit 6 Rthlr, bezahlt. Nr. 1. 41 Rthlr. 28 Sgr. è :

In Kolonial - und sonstigen Waaren is auch während dieser Woche wenig vorgefallen,

Zuckern raffinirte unverändert.

Soruyp etwas angenehmer und kölner niht unter 9% a 4_Rthlr, zu haben, beliebtester bis 9% Rihlr, bezahlt, Für hiesigen Siederei-Svrup wird 9! Rthlr. und darüber gefordert, Man glaubt, daß von Köln nur wenig mehr eintreffen wird.

Kaffee bei mangelnder Auswahl sehr still, verst. bezahlt, l

Reis wird, in Folge der Nachrichten aus England, wo der Preis nicht unbedeutend gestiegen is , höher gehalten, findet aber dazu feine Kauflust, Carolina, ord, 9% a & Rthlr., bessere Sorten 10 a 105 Rthlr,, Java nach Qual. 82 a 94 Rthlr,, Bengal 7% a 8 Rihlr, und in nicht bester Waare 77 Rthlr. bezahlt.

Gewürze unverändert. , ö

Süd früchte. Mandeln, in Folge der besseren Notirungen aus Jta- lien etwas höher gehalten, süße Sicil. und Pugl. 197 a 207 Rthlr. un- verst,, bittere 222 Rthlr, unverst. Rosinen, wovon eine Ladung aus der Levante angekommen, nicht billiger zu haben, alte 65 a 7 Nthlr, unverst, Korinthen unverändert 132 Rthlr, unverst. -

P. S. Rüböl, pro Herbst flauer, pro Sept. /Okt, zu 11% Rthlr, zu haben. Roggen per Zuli 47 Rthlr., per August 46 Nihlr, bez.

% Breslau, 30. Juli, Getraide. Weizen, weißer 33, 4{—5 Rthlr., gelber 3%, 45—4% Rthlr, Neuer Roggen war stark zugeführt, und wurde bezahlt 254 Rhlr., 2 Rthlr, 18 Sgr, bis 2% Rthlr,, in einigen Fäl- len bis 3 Rthlr. Alte Gerste wird nicht mehr angeboten, neue erlangte nah Qualität 17 Rthlr., 1 Rthlr. 21 Sgr, bis 125 Rthlr, Hafer, alter 12 Rthlr., 1 Rthlr. 17 Sgr. bis 1 Rihlr, 19 Sgr., neuer 1 Rthlr, 6 Sgr, 1 Rthlr. 9 Sgr, bis 15 Rthlr. / S

Rap vs bei sehr kleiner Zufuhr etwas höher, 80, 85—89 Sgr,

Winter- und Sommer-Ripps ohne Veränderung,

Rothe und weiße Kleesaat sehr fest und wie gestern notirt. :

Spiritus gestern nah Ankunft der berliner Berichte à 11% bis 115 Rihlr. verkauft, heute wieder matter und a 115 Nthlr. angeboten.

Das Wetter bleibt rauh und naß und den Aerndte - Arbeiten hinder- lich, woher sich auch die heutige bedeutende Zufuhr neuen Roggens erklä- ren läßt.

Köln, 28, Juli, Getraidepreise. (257 Sch.) Weizen dir, 12 Rihlr. 15 Sgr. Roggen neuer 7 Rthlr, 15 Sgr., do. alter 7 Rihlr. 22 Sgr., do, pr. Juli 6 Rthlr, 225 Sgr., do, pr, November 5 Rthlx, 17% Sagr., do. pr. März 1848 5 Rthlr. 275 Sgr.

Rappsaamen 10 Rihlr, 25 Sgr. Rüböl compt. 3414, do, pr, Of- 33 Ribis a 2, do, pr, Mai 1848 313 a 4. Preßkuchen 1030 Stück

r,

Pottasche etwas billiger, kasan. 140 Rthlr., amerikanische Soda, kalcion. 45 a 5% Rthlr., kristallis. 35 a Rthlr. un-

Roheisen, \chott.

gut ordin. Rio 5 Sgr.

Samburg, 30. Juli. Ueberseeische Einfuhr: von Veracr Havana pr. hamb. End B 5 Ballen Kaffee, 54,629 St. Cic L 967 Kisten Zucker, von New-York pr, hamb. Schiff „Leibniz“ 68 Ballen Baumwolle, 34 Kisten Blauholz-Ertrakt, 803 St. Farbeholz (gelb), 46 Bal- len Felle, 469 Fässer Harz, 13 Blöôcke Mahagonieholz, 1 Rolle 208 St, Leder, 200 Fässer Roggenmehl, 151 Fässer Potasche, 298 Tinoc. Reis, 48 Ballen Sassaparille, 79 Fässer Thran, 264 Bunde Wallfischbarden ‘von Grangemouth 120 Tons Eisen, von Sunderland, Newcastle 2c 536 Tons 410 Chaldr. Steinkohlen, :

Triest, 26. Juli. (Wochen-Bericht,) Baumwolle, Während

der verflossenen Woche sind 1899 Ballen abgegangen, nämlich 141 Ballen Mako zu 41—42 Fl., 40 B, levanter zu 31—33 Fl, und 1718 B, nord- amerikanische zu 375—39 Fl, p. Ctr. __ Getraide. Die Verkäufe während der verflossenen Woche beliefen sich auf 1600 St, Weizen vom Schwarzen Meere zu 6;—7 Fl,, 1200 St von Taganrog zu 62 Fl., 1600 St. von Rumelien und der Donau zu 57—6 Fl., 600 St. Mischkorn von der Levante zu 44—5% Fl, 2100 St, von der Donau zu unbekannten Preisen, 1500 St. Mais von der Donau zu 5 Fl., 3000 St. von der Levante zu 4;—5 Fl., 809 St. von Jstrien zu 42 Fl., 1300 St. von Aegvpten zu unbekannten Preisen, 2500 St, Bohnen zu 3—3% Fl., 1000 St. Gerste zu 2—25 Fl, und 1800 St, Ha- fer zU 22 F1.-der Staio.

Gummi, Während der verflossenen Woche sind 20 Ctr. arabicum sortirt zu 90—110 Fl., 50 Ctr. in Sorten zu 74—75 Fl,, 50 Ctr. Em- bavi zu 42—58 Fl. und 60 Ctr. Fabrifsorte 30—43 Fl., dann 250 Ctr, Weihrauch in Sorten zu 11—14 Fl, der Centner abgegangen,

Oel. Unter den während der verflossenen Woche abgegangenen 4300 Ornen waren 1000 O. zu 24—24; Fl. , 1200 O. eßbares zu 25—26 Fl. 200 O, halbfeines zu 28—31 Fl., 400 feines zu 3353—38 Fl., 1100 O, von Albanien zu 234#—25 Fl., 100 O. desgl. zu 225 Fl., 150 O, ragu- \saer zu 274 Fl. und 150 O, dalmatiner zu unbek. Pr.

Seide. Während der verflossenen Woche wurden 4 B. von Adrig- nopel und 1 B. persische zu 6 Fl. und 2 B. von der Morea zu unbekann- ten Preisen verkauft.

Südfrüchte, Der Wochen -Umsaß erstreckte sih über 100 K, Po- meranzen zu 7 Fl., 2000 K, puglieser Citronen zu 4—6ck, Fl,, 600 K. \ici- lianishe zu 4—42 Fl. die Kiste. 50 F. sicil. Weinbeeren zu 17% Fl, 450 Ctr. süße puglieser Mandeln zu 277—28 Fl., 4009 Ctr. neue auf Lie- ferung im September und Oktober zu 30 Fl, und 100 Ctr, Korinthen zu 13—15 Fl. der Ctr.

Wachs, Es erhielten 20 Ctr. von Smirna 107 Fl, von Trapezunt zu 106 Fl. der Ctr,

und 50 Ctr.

Amsterdam, 25. Juli, Die Einfuhrzölle auf fremdes Getraide sind für den Monat August, wie folgt: Weizen 75 Fl, Roggen und Buchwei- zen 45 Fl., Gerste und Malz 3 Fl., Haser 15 Fl.

Stockœholm, 23, li Borsenpreise: Wetzen 26 a 27 Nr, Roggen 16 a 17 Rthlr., Gerste 13 a 15 Rthlr,, Malz 145 Rthlr., Erbsen 18 a 20 Rihlr, Hafer 7 a 72 Rihlr. pr. To,, Alles in R.-G. Z.

Christianía, 25. Juli, Jm Getraidehandel is es fortwährend till, Notirt wird: Noggen 4 Sps,. 96 Sch., 5 Sps. a 5 Sps, 48 Sch, nach Qual.z 2reih. Gerste 4 Sps, a 4. Sps. 24 Sch., breih. do. 18 a 19 Mk.; Erbsen 3 a 92 Ss, pr, Lo,

Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 5777. 0% Span. 185. Preuss. Pr. Sch. —-.

Auswärtige

Amsterdam, 27. Juli. 3%; do. 345 Pass. 47. Aus. —. Ziosì. —, Polu, —. 4% Russ. Hope 90%.

Antwerpen, 26. Juli. Zinsl. —. Neue Aul. 173.

Augsburg, 26. Juli. Bayer. 35 % Oblig. 93 G6. do, Bank-Actien IL. Sem. 1847 710 Be Württ. 31%. Oblig. 885 G 47% 1014. 101 Darmst. 50 FI. Loose #0 Br. Bad. 50 FI. Loose v. 1840 60 Br. 35 Fl Loose 37 Br. 35% 895 G.

Neapl. —. 3% SDAD —— TARR

Frankfurt a. M., 29. Juli. 5% Met. 107%. 1074. Bank-Act. 1968 Br. Stiegl. 892. Integr. 07%: Poln. 300 Fl. L. 972. do, 000 Fl - 81, Span. 5% 21 T 21 E 3% do. 257. 255. Bexb. 93%, Taunus Actien 34957. 349.

Hamburg, 29. Juli. Bank-Actien 1600 Ber. Engl. Russ. 106% G, Hamb. Berg. Actieu 95 Br. Magd. Wittenb. §6 Br. Hamb. Berl. 105. 1057. Alt. Kiel 1105. 110. Glückst., Elmsb. 60 Br. Rendsb. Neum. 96 Br. Rothbscb. 73 Br. Meckl. 725.72.

L eip zi 85 30. Juli. Leipz. Dresdn. Act, 118 Be. Sächs. Schles. 103 G. Chem, Ries. 98% Br. Löb. Zitt. 60 Br. 236 G. Berl. Aub. Lt. A. 1177 Br. Lt. B. 107 Br. Dess. Bank-Act. 1005 G.

Wien, 29. Juli. 5% Met. 1065. 4% do. 967, 3% do. 69. Bank- Actie: 1600. Aul. de 1834 155%. de 1839 1224, Nordb. 169. Gloggn. 1223.

Kopenh,

Sächbs. Bayer, 88” Br, Mgd. Leipz.

(Teleg. Depesche aus Köln, vom 31. Juli.) Amsterdam, 29. Jali. Int. 572. London. 27. Juli Cous. S883 baar. 89 Rechn, Paris, 29, Juli. 3% Rente 77. 35. 5% Rente 118. 30. Nordb, 56754 Anmisterdam, 29. Juli, Die Abschaffung der Roggensteuer is mit 44 gegen 13 Stimmen abgelehnt,

Meteorologische Beobachtungen.

Morgens | Nachmittags | Abends | Nacb einmaliger s | ê E

30. Juli. 6 Uber. 2 Uher. | 70 Ubr. Beobachtung.

[336,72 Par |336,75"" Par. | 337,21''' Par. Quellwärme

99° R. |+ 16,7° R. | +13,3* R |Flusswärme

7,8° R. —++ G0" R.) -+- 8,4° R. [Bodenwärme

Dunatsättigung - 4 P | 43 pt, | 68 pCt.

Wetter | bewölkt. | balbbeiter, |Niederschlag

A 6 | e. | W. | W. M 18,0? |

Wolkenzug - - «| | W. +- 9,3° Tagesmittel: 336 89" Par... -+ 13,3" B... +4 7,1“ R... 65 pCt.

Eutldeuck

Luftwärwe....! F Thaupunkt... .| F 8 Anusd2Sünstungz

onigliche Schauspiele.

Sonntag, 1. Aug. Jm Opernhause, 89ste Abonnements=Vor- stellung: Marie, oder: Die Tochter des Regiments. (Dlle, Emma Roth : Marie.) Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu fogenden mittleren Operubaus=-Preisen verkauft :

Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., ín den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr, 10 Sgr., im Parquet und iu den Logen des zwei= ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran- ges, so wie im Parterre, 20 Sgr., im Amphitheater 10 Sgr., in den Fremden-Logen 2 Rthlr. A

Jm Königlichen Schloß=Theater zu Charlottenburg: Die Ver= trauten. Und: Der galante Abbé. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind bis Sountag, Mittags 1 Uhr, im Billet -= Verkaufs = Büreau des Schauspielhauses zu Berlin, und am Tage der Vorstellung n A im Schloß = Theater zu Shar burg an der Kasse zu aven, :

E August. Jm Schauspielhause. 125ste Abonnements= Vorstellung : Don Carlos, Infant von Spanien,

Dienstag, 3. August. Jm Swauspielhause. 126ste Abonnements- Vorstellung: Ouvertüre Zu der Oper: Jphigenia in Aulis, von Gluck. Hierauf: Jphigenia auf Tauris, von Göthe.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Jm Selbstverlage der Expedition.

Gedrudckt in der De ckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Erste Beilage

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Erste Beilage

E

Iuyatt

Inland. Berlin. Regulativ zur Beaufsichtigung des Schulbesuchs der Jugend in Berlin und Theilnahme am Konfirmanden-Unterricht und über Konstatirung und Bestrafung der Schulversäumnisse. ;

Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Sachsen -Wei- mar. Liederfest des Thüringer Sänger-Bundes in Eiscnah. Fürsten- thum Lippe-Detmold. General-Versammlung des landwirthschaftli- hen Vereins. Die Catastration der Städte.

Die im Großherzogthum Posen und in Westpreußen entdeckte revolutionaire Verbindung zum Zweck der Wiederherstellung eines selbstständigen polni- schen Reiches in den alten Gränzen vor dem Jahre 1772. (Fortsezung.)

Verhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Monat Zuni.

Eisenbahuen und Dampfschifffahrt. Offenburg. Gewährleistung für den Güter-Transport. Vom Main. Die Main-NeckÆar-Bahn. Handels: und Börsen-Nachrichten.

Im Tan d.

Berlin, 30. Juli. Das A mtsblatt der Königlichen Regie= rung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält die folgende Be kanntmachung :

Behufs einer durchgreifenden Beaufsichtigung des Schulbesuchs der hie- sigen Jugend und ihrer Theilnahme an dem Konfirmanden - Unterrichte der Herren Geistlichen sind mit Genehmigung der Königlichen Ministerien der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Junern Be- stimmungen. getroffen und die nachstehenden, von dem Herrn Ober - Präsi- denten von Meding bestätigten Regulative erlassen worden : /

A, Regulativ zur BeatutfstGtigung des Schulbesucchs der hiesigen Jugend und threr Theiltiahme am Konfirmanden- Unter tiO tee;

S: 1,

Die Schul - Deputation vertheilt zu Anfang eines jeden Jahres oder Halbjahres für alle, die hiesigen Schulen besuchenden, noch nicht kon- firmirten Kinder Schulbesuchs - Karten, welche, ähnlich wie die Erkennungs- Karten der Studirenden, mit der Jahreszahl und dem Stempel der Schul- Deputation versehen sind. Gleiche Karten werden für diejenigen Kinder ausgetheilt, welche im Laufe des Jahres in die Schule eintreten. Auf diese Karten , welche immer nur für das laufende Jahr oder resp. halbe Jahr Gültigkeit haben, schreibt der Hauptlehrer und beziehungsweise der Vorste- her der Schule den Vor - und Zunamen und das Alter des Kindes und unterzeichnet dieselben eigenhändig.

G, 2

Bei jedem Wohnungswechsel einer Familie lassen sich die Polizei Nevier - Kommissarien den Schulbesuch aller in dem Alter vom vollendeten sechsten bis vollendeten vierzehnten Lebensjahre stehenden Kinder, ohne Un- terschied der Religion oder Konfession, durch Einreichung der Schulbesuchs- Karte nachweisen, überzeugen sich auch, ob die Schulbesuchs - Karte mit der laufenden Jahreszahl versehen und auch soust richtig ist.

Sollte ein Kind keine Schulbesuchs - Karte vorzeigen können, weil es keine Schule besucht, angeblich aber Privat-Unterricht erhalten, so haben die Polizei Revier-Kommissarien fich angeben zu lassen, wo und von wem das Kind unterrichtet werde, i

z C3 i Ueber jedes Kind, dessen Schulbesuh nicht durch die Schulbesuchs- Karte nachgewiesen wird, reichen die Polizei-Revier-Kommissarien, unmittel- bar nach der Anmeldung, eine Anzeige nach einem ihnen vorzuschreibenden Formulore an die Schul-Deputation ein. 6. 4.

Auf Grund dieser Anzeigen bewirkt die Schul - Deputation die Ein- \chulung des Kindes und bestimmt nach den deshalb bestehenden Grund- säßen, ob und in welchem Umfange demselben freier Unterricht zu gewäh- ren ist,

Q, 0

Um in gleicher Weise den Konfirmanden-Unterricht zu kontrolliren, ha- ben die Polizei - Revier - Kommissarien sich bei jedem Wohnungswechsel von allen den niederen Ständen angehörenden Kindern christlichen Glaubens, welche das dreizehnte Jahr angetreten und das sechzehnte noch nicht voll- endet haben, entweder die Theilnahme an dem Konfirmanden-Unterricht eines Geistlichen oder die bereits erfolgte Confirmation, erstere durch die nach der Verfügung des Königlichen Konsistoriums vom 28, Dezember 1841 von den Geistlichen auszustellenden Bescheinigungen, leßtere durch den Confirmations- schein nachweisen zu lassen.

§e 0. :

Diejenigen Kinder von dem bezeichneten Alter, für welche weder die erfolgte Confirmation, noch die Theilnahme an dem Konfirmanden - Unter- riht eines Geistlichen nachgewiesen ist, werden von den Polizei - Revier- Kommissarien sofort einzeln nach dem §. 3 gedachten , dazu eingerichteten Formular der Schul-Deputation angezeigt.

G e

Auf Grund dieser Anzeige bewirkt die Schul - Deputation , falls das Kind zugleich unterrichtslos sein sollte, die Einschulung desselben und ver- anlaßt gleichzeitig dessen Prüfung in Beziehung auf die Zulassung zum Konfirmanden-Unterricht entweder durch den Pfarrer der Gemeinde, zu wel- cher das Kind gehört, oder, falls die Aeltern sich zu einem anderen Geisk- lichen halten, durch diescn.

Venn das Kind die erforderlichen Vorkenntnisse besißt, um an dem Konfirmanden - Unterricht theilzunehmen , is dessen Zulassung zu demselben sofort, im entgegengeseßten Falle aber sobald als möglich zu bewirken, je- der Fall dieser Art aber so lauge von der Schul - Deputation zu verfolgen, bis die Confirmation des Kindes nachgewiesen ist.

H. 8,

Versäumuisse des Konfirmanden - Unterrichts werden zunächst die Geist- ilchen im Wege der Seelsorge zu verhüten und abzustellen suchen, wenn aber die Einwirkung der Geistlichen erfolglos bleibt , haben sie der Schul- Deputation davon Mittheilung zu machen, welche die Versäumnisse in der- selben Weise, wie die Schul-Versäumnisse, zu rügen und zu bestrafen hat.

: G

Wenn ein Kind aus dem Konfirmanden - Unterricht eines Geistlichen wegbleibt, ohne daß zugleich dessen Ausnahme in den Konfirmanden -Unter- richt cines anderen Geistlichen nachgewiesen wird, so haben die Geistlichen dies, unter Angabe des vollständigen Namens und Alters des Kindes, so wie des Standes und der Wohnung der Aeltern, bei der Schul-Deputation anzuzeigen, welche sür die Einschulung des Kindes und dessen Wiederauf- nabme in den Konfirmanden-Unterricht eines Geistlichen Sorge tragen wird.

/ Q. 10,

Die Geistlichen haben bei der Aufnahme eines Kindes in den Konfir- manden-Unterricht sich dessen Schulbesuch nachweisen zu lassen, den Aeltern die regelmäßige Fortseßung desselben zur Pflicht zu machen, halbjährig aber am 15. Mai und 1. November das, nach der Verfügung des Königlichen Konsistoriums und Schul-Kollegiums vom 28, Dezember 1841 zu führende Verzeichniß der beziehungsweise zu Ostern und Michaelis in ihren Konfir- manden-Unterricht neu ausgenommenen Kinder, an das Königliche Konsisto- rium und Schul-Kollegium einzureichen, welches in den gecigneten Fällen, wegen Wiedereinshulung der etwa unterrichtslosen Konfirmanden, das Er- forderliche an die Schul-Depntation veranlassen wird.

A A G 11,

Jedes Kind is im Allgemeinen so lange, bis es die Reife für die Con- firmation erlangt hat, als schulpflichtig zu betraten. Jn besonderen Fällen kann von dieser Regel o viel nachgegeben werden, daß Kinder, welche den Konfirmanden - Unterricht besuchen, nach den darüber bestehenden Vorschrif- ten zum Besuch einer Nachhülfe-Schule verstattet werden. Jn Fällen, wo der Konfirmande bereits so weit im Alter vorgeschritten ist, daß der gemein- schaftliche Unterricht mil jungeren Kindern wenig Erfolg für denselben ver- spricht, oder wo die Armuth #o groß und vie sonstigen Verhältnisse der Art sind, daß dem Konfirmanden die nöthige Zeit zum Besuch der Nachhülfe- Schule gänzlich fehlt, is die Schul-Deputation befugt, von dem Besuch

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zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Sonntag den 1°" August.

der Nachhülfe-Schule zu dispensiren, wenn das Kind nach der Bescheini- gung seines Seelsorgers bereits dx nothwendigsten Schulkenntnisse erlangt hat und den Konfirmanden-Unterridt fortdauernd regelmäßig besucht.

B. Regulativ über Konfatirung und Bestrafung der Schul-V?r säumnisse. 0 Die Beaufsichtigung des Schulbesuchs der bereits eingeshulten Kinder liegt der Schul-Deputation ob, unk erhält dieselbe die Befugniß, den re- gelmäßigen Schulbesuch, nöthigenfals durch Anwendung von Strafen, ge- gen säumige oder renitente Aeltern, in der unten angegebenen Weise her beizuführen. ; J

Îe 4.

Die Organe, deren ih die Schul-Deputation für dieses Geschäft zu- nächst bedient, sind die Schul-Komnissionen, deren Organisation und Ge- häftsführung eine besondere Jnstruction nachweist,

E | O E \

Am Sonnabend einer jeden Woche fertigt jeder Klassenlehrer aus der Liste der Schulversäumnisse nach cnem vorgeschriebenen Formulare einen Auszug über jedes Kind an, das die Schule einen oder mehrere Schultage ohne genügende Entschuldigung versäumt hat, und übergiebt diese Auszüge dem Hauptlehrer oder Schulvorsteher welcher dieselben an demselben Sonn- abend dem Vorsteher der betreffenden Schul-Kommission übersendet.

C. 4, Der Vorsteher der Schul-Kommission vertheilt am folgenden Montage diese Anzeigen an die Mitglieder der Schul - Kommission, welche in den nächsten Tagen durch persönliche Necher be und Vernchmung der Aeltern, Vormünder 2c. die Gründe der stattgehabten Schulversäumnisse ermitteln und auf den gedachten Anzeigen kurz vermerken, ob die Versäumniß durch Krank- heit des Kindes oder durch besondere Unglücksfälle und Verhältnisse in der Familie veranlaßt worden is und daher als entschuldigt betrachtet werden kann, wobei als leitender Grundsay festzuhalten is, daß bei Kindern in dem Alter von 6 bis 11 Jahren in der Regel nur Krankheit als tristiger Ent- \huldigungsgrund für Schulversäumniß gelten kann; oder falls die Ver- säumniß nicht gerechtfertigt werden kann, daß den Aeltern 2c, die nöthige Ermahnung und Verwarnung ertheilt worden ist,

6. D,

An dem Freitage jeder Woche übergeben die Mitglieder der Schul- Kommission die also erledigten Anzeigen dem Vorsteher der Kommission, welcher dieselben am Sonnabend früh dem Hauptlehrer oder Schul-Vorste- her zur Aushändigung an die Klassenlehrer übersendet.

Die Klassenlehrer bewahren diese Anzeigen auf, um sie bei wieder vor- femmenden Schul - Versäumnissen desselben Kindes ihren erneuerten Anzei- gen beizufügen,

Die Vorsteher derjenigen Schulen, in welchen Kinder für Rechnung der Stadt unterrichtet werden, sind für die ordnungsmäßige Aufbewahrung der Schulversäumniß- Anzeigen veranttvortlich.

G Os :

Wenn innerhalb vier Wochen, nachdem die Schul - Kommission eine nicht gercchtfcrtigte Schul-Versäumniß bei einem Kinde zu rügen gehabt

hat, wiederum bei demselben Kinde eine Schul-Versäumniß vorkommt und die Schul-Kommission die Ueberzeugung hat, daß diese Schul-Versäumnis|e in der Nachlässigkeit oder dem bösen Willen der Aeltern ihren Grund ha- ben, so ermahnt und vertarnt sie die betrefenden Aeltern, unter Andro=- hung der geseßzlihen Strafe im Wiederholungsfalle , ad protacall. Kommt dessenungeachtet innerhalb vier Wochen nach der gedachten, zu E tokoll ertheilten Verwarnung, bei demselben Kinde eine neue Schul-Ver- säumniß vor, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt werden fann, und ge- winnt die Schul-Kommission dadurch die Ueberzeugung, daß nur von poli- zeilicher Einschreitung und Bestrafung der Aeltern Besserung zu ertvarten sei, so macht die Schul-Kommission davon der Schul-Deputation, nach einem vorgeschriebenen Formulare, Anzeige, unter Beifügung des Verwar- nungs-Protokolls und kurzer Mittheilung des Sachverhältnisses. G, E

Die Schul-Deputation, welche über jedes ihr wegen Schul-Versäumniß angezeigte Kind eine besondere Akte anlegt, veranlaßt demnächst sofort die Vernehmung der Aeltern und nöthigenfalis der Kinder selbst und versügt, wenn ihr das Sachverhältniß hinlänglich aufgeklärt zu sein scheint, die Strafe. Diese wird sogleih dem Verurtheilten bekannt gemacht und ihm dabei eröffnet, daß ihm freistehe, innerhalb acht Tagen, vom Tage der Be- kanntmachung, den Nekurs gegen die ergangene Straf-Entscheidung bei dem hiesigen Magistrate anzumelden; wolle er den Nekurs gegen die er- lassene Straf - Entscheidung nicht ergretten, }o habe er die Strafe binnen acht Tagen an die Armen-Schul-Kasse einzuzahlen,

S: 8.

Fs der Nekurs angemeldet, so erläßt der Magistrat, auf Grund der von ihm erforderten Akten der Schul - Deputation, in möglichst kurzer Frist scine Entscheidung, ohne daß es einer persönlichen Vernehmung des Rekur- renten bedarf. Jedoch bleibt diese, so wie eine weitere Untersuchung, dem Magistrate in den Fällen vorbehalten, wo es ihm zur vollständigen Beur- ¿heilung der Sache erforderlich erscheint.

C: 9:

Gegen die Entscheidung des Magistrats findet cin weiterer Rekurs nicht statt.

G 40,

Der Magistrat fertigt seine Entscheidung dem Nekurrenten zu und weist denselben, wenn das Straf- Resolut der Schul - Depütation bestätigt wird, zugleich an, die ihm zuerkannte Strafe binnen acht Tagen an die Armen- Schulkasse zu zahlen, benachrichtigt hiervon auch gleichzeitig die Schul-De- putation.

M

Erfolgt die Einzahlung der Geldstrafe in der §§. 7 und 10 gedachten Frist nicht, so wird die Strafe durch Execution eingezogen und, falls diese fruchtlos bleibt, der Geldstrafe eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe sub- stituirt.

6. 12

Die von der Schul-Deputation erkannte Gefängnißstrafe läßt das Kü- nigliche Polizei-Präsidium, auf Requisition der Schul-Deputation, zur Aus- führung bringen und darüber, daß dies geschehen, der Schul - Deputation Benachrichtigung zugehen, a

De D

Die zu erkennenden Strafen werden in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 20. Juni 1835 auf Einen Silbergroschen bis Einen Thaler bestimmt, und kann dieser Geldstrafe, nach Befinden, eine Gefäng- nißstrafe bis zu vierundzwanzig Stunden substituirt werden. _ i

Für einen ohne genügende Entschuldigung versäumten Schultag wird cine Geldstrafe von Einem Silbergroschen für cine. Schulwoche oder Sechs einzelne Schultage Zehn Silbergroschen —- festgeseßt, und wird diese Strafe im Wiederholungsfalle verdoppelt. _, : :

Der Geldstrafe von Einem bis Fün| Silbergroschen kann eine vier- stündige, von Sechs bis Zehn Silbergroschen eine achtstündige und so fort für jede Fünf Silbergroschen cine vierstündige Gefängnißstrafe substituirt werden.

8. 14.

Die Untersuchungs-Verhandlungen sind kosten- und stempelfrei.

nige baare Auslagen fallen jedoh dem Verurtheilten zur Last. 6. 15.

Ueber den Schulbesuh derjenigen Kinder, deren Aeltern bereits ver- warnt oder bestraft worden sind, zieht die Schul - Deputation nach Verlauf von vierzehn Tagen bis vier Wochen Erkundigungen ein, um bei fortge- segzter Renitenz die Verdoppelung der Strafe eintreten zu lassen.

Urkundlich unter dem Stadtsiegel.

Gegeben Berlin, den 24. Oktober 1844.

Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger s G elaliden Residenz. (L. 8.)

Eiwa-

Vorstehendes Regulativ zur Konstatirung des Schul- und Konfirmanden - Besuchs der hiesigen Schuljugend und zur Bestrafung der Schulversäum- nisse, vom 21. Oktober v. J., wird, auf Grund des Restkripts der Herren Geheimen Staats - Minister Eichhorn und Grafen von Arnim Excellenzen, vom 21. Februar d. J., und in Folge der bei dem Königlichen Schul-Kol- legium der Provinz Brandenburg und dem Königlichen Polizei - Präsidium zu Berlin darüber stattgehabten Verhandlungen, hierdurch von mir bestätigt.

Berlin, den 31. Juli 1845.

Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. (gez.) von Meding.

Vorstehende Regulative werden hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 10. Juli 1847.

Königl. Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.

Deutsche Kundecsflaaten

Großherzogthum Sachsen- Teimar. Ztg. meldet aus Eisenach: 7 ;

„Der Thüringer Sängerbund umfaßt gegenwärtig 1200 Mitglieder in 26 Vereinen, zu Arnstadt, Buttstädt, Diectendorf, Chringsdorf, Eisenach, Erfurt, Gotha, Günthersfeld, Jena, Langensalza, Liebenstein, Marksuhl, Mühlhausen, Neukirchen, Ohrdruf, Plaue, Salzungen, Schmalkalden, Sömmerda, Stadt -Îlm, Suhl, Treffurt, Waltershausen und Weimar. Dieser Bund wird, wie nun näher bestimmt is, in den Tagen des 23. und 24, August scin fünftes Liederfest in dem Marienthale bei Eisenach und, unter Voraussezung Höchster Genehmigung, auf der Wartburg feiern. Die Sänger -Gäste werden am 22. August Nachmittags und am Morgen des 23, d, M. an den Thoren der Stadt festlich begrüßt und auf das Rathhaus geleitet, um die Wohnungen, welche ihnen die Gastfreundschaft ihrer Be- sizer unentgeltlich darbietet, angewiejen zu erhalten. Am Vorabend findet ein Konzert des langensalzaischen Musik -Corps 1m Klemda- Garten statt. Ebenda versammeln sich am Morgen des ersten Festtages die Bundessänger und ordnen sich mit ihren Fahnen und Marschällen zum Festzuge , begeben sich dann auf den Marktplay zu einem feierlichen Morgengruße und ziehen darauf in das Marienthal. Nach Vollendung der Hauptprobe und nach ciner Nast wird das eigentliche Liederfest in drei Abtheilungen, deren Pau- sen von Denksprüchen und von Jnstrumental-Musik ausgefüllt werden , von 2 bis 7 Uhr dauern und sich daran ein Mahl reihen. Am zweiten Lage beginnt nah 8 Uhr früh die Sänger-Fahrt auf die Wartburg, wo das Kernlicd: Eine feste Burg u. st. w., gesungen werden soll: im Marienthale wird Nachmittags die Feier von 2 bis 6 Uhr fortgeseßt, und zwar in Vor- trägen gemeinschaftlicher Festlieder und in Abwechselung von Gesängen ein- zelner Liedertafeln. Ein Fest-Ball im Saale der Erholungs-Gesellschaft wird das Ganze schließen. Die Thüringische Eisenbahn wird durch Extra- Züge dic Reise dahin erleichtern, Die Einnahme, welche aus dem Verkauf der Billets zur Theilnahme an der Wartburg-Feier erwächst, ist für die Armen bestimmt. Bei ganz ungünstiger Witterung sollen die religiösen Fest- Gesänge in der geräumigen Markt-Kirche, die übrigen Fest-Lieder im Saale der Erholungs-Gesellschast und am folgenden Tage hier, wie in der Klemda-, Vokal- unv JInstrumental-Konzerte ausgeführt werden. Von Komponisten haben Mendelssohn-Bartholdy aus Leipzig, Schneider aus Deßau, Meth- fessel aus Braunschweig u. A. ihre Gegenwart zugesagt.““

Die Weim.

Fürstenthum Lippe-Detmold. (Hannov. Ztg.) Die diesjäyrige General - Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Lippe ist, nach einem Beschlusse der vorjährigen General-Versammlung, dieëmal am 3. Juli in Lemgo gehalten.

Der Geheime Justizrath Petri eröffnete als Vorsißender die Versammlung dur Vortrag des Jahres-Berichts. Es wurde darin über die inneren Angelegenheiten des Vereins, welcher gegenwärtig 473 Mitglieder in 15 Bezirks-Vereinen zählt, über die Thätigkeit des Haupt-Vereins sowohl, wie der Bezirks8=Vereine, nah den einzelnen Angelegenheiten, auf welche sie fih im abgelaufenen Jahre erstreckt hat, über die Lese-Anstalt des Vereins, wovon gegenseitig 681 Bände im Umlauf sind, und über das Rechnungswesen Auskunft gegeben und zum Schlusse der nah dem eutworfenen Plane für die nächste Zukunft in Aussicht stehenden Verhandlungen gedacht.

Sodann wurde die Versammlung mit dem Ergebnisse eines un-= ter Leitung des Amtsrentmeisters Hölzermann angestellten Versuches zur Prüfung des aus verschiedenen Rottegruben gewonnenen Flach= ses befannt gemaht. Jm vorigen Jahre hatte nämlih Colo= nus Hagemeister zu Wiembeck zwei Quantitäten Flachs eingesandt, von denen die cine in einer nah der früher üblihen Art blos ausgegrabenen und mit Wasser gefüllten Grube, die andere aber in einer nah belgischer Methode verbesserten, beide aber mit aller Sorgfalt gerottet waren. Dieser Flachs is nun in den weiteren Stadien der Bearbeitung, jedes Mal beide Quantitäten von dem- selben Arbeiter, gleihmäßig behandelt worden und endlich in der Spinnschule zu Heidenoldendorf zu Garn versponnen. Man fand allgemein die Vorzüge des aus dem nah belgischer Methode gerot- teten Flahse gewonnenen Garns so augenfällig und bedeutend, daß die Ueberzeugung, man müsse auf dem zur Verbesserung der Garn= gewinnung bereits eingeschlagenen Wege eifrig fortschreiten , sih von neuem bestätigte.

Es folgte ein Vortrag des Schullehrers Düstersiek aus Nien-= hagen über das Woltershe Flachsspinnrad und einige andere neue Spinnräder, namentlich die des Spinnrademachers Strate in Heiden- oldendorf und des Büchsenmachers Begemann in Detmold, o wie über das Ergebniß der mit ihnen angestellten Versuche. Ferner wurden verschiedene Werkzeuge aus der Spiegelschen Fabrik bei Darm- stadt, worunter das von Dombasle erfundene Meßband zur Ermitte= lung des Fleishgewichts lebender Thiere, vorgezeigt.

Nachdem die Versammlung dann noch beschlossen hatte, das von dem Büchsenmacher Begemann nah seiner Erfindung verfertigte Spinnrad für den Verein anzukaufen und von den Spinnrädern nach Wolterscher Art jedem Bezirks-Vereine, der davon Gebrauch machen wolle, auf Kosten der Vereins = Kasse zustellen zu lassen, wurde zur Wahl von fünf neuen Vorstands-Mitgliedern geschritten. Als Ort für die nächste Versammlung wurde die Stadt Lage bestimmt,

Die Versammlung begab sich sodann in den Garten des Gast= wirth Wülker, wo die aufgestellten Maschinen und Justrumente be- sichtigt wurden. Der Herr von Borries auf Eckendorf hatte dice Gefälligkeit gehabt, einen Flachsarbeiter, Ollerdissen, welcher in Belgien die dortige Behandlung des Flachses erlernt hat, zu ver- anlassen, sich in der Versammlung einzufinden und die Mitglieder mit der Behandlung des Flachses nah belgischer Art, namentli mit dem Flachsshwingstocke und dessen Gebrauche, durch eine Probe- Arbeit bekannt zu machen. Die durch den Gebrauch des Flachs- \{hwingstockes statt der Reckemaschinen erzielten Vortheile wurden allgemein anerkannt. Auch für weitere Kreise wird es von Interesse sein, zu erfahren, daß das Schwingen in Bielefeld durch Vermitte- lung des dortigen landwirthschaftlihen Vereins oder au bei dem Flachs-Arbeiter Ollerdissen in vier Wochen zu erlernen is, daß der Arbeiter in jeßiger Zeit 7 Sgr. 6 Pf. täglich Sa zu zahlen hat, und ihn dagegen gleich beim Lernen seine Arbeit, Be S ges Geschick erlangt hat, vergütet wird. Um die gi Hb ung des Flachses nah belgischer Methode, Ziehen, Rotten, Bleichen, Auf=

trocknen und Schwingen zu erlernen, sind drei Monate erforderlich.