1881 / 11 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 14. Januar 1881.

Amiliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem JIal.rbuch der Köriglih Preußishen Kunstsammlungen, 11. Jakbrgang, 1. Heft. Weidmann1he Buchhandlung Berlin.) (Fortsezung.)

: BertwGr über die seit den Herbstsißzungen der Kommission im Fahre 1879 aus Mitteln des Kunstfonds ins Werk ge- seßten monumentalen Unternehmungen.

In dem letztverflossenen Jahreszeitraume sind folgende auf An- trag der Kommission von des Herrn Miristers Excellenz beschlossene monumentale Malereien urd Bildwerke vollendet worden:

1) Die Auétshmücckung der Aula der Realscbule zu Osnabrück (Gegenstänte: Hermarns)\chlacht, Taufe Witteki:ds und der west- fälisde Fricdenss{luß: 1648) durch die theils unmittelbar auf die Wand, theils auf eingeseßzten Rahmen in Wachsfarbe in halber Leben arêße autgeführtea Bilder des Historienmalers L. Gey aus Hannorer (z. Z. in Dresden).

9) Die Auéschmückung des Rathhaussaales zu Saarbrücken mit eirem Cyklus auf Leinwand in Wacbsfarbe gemalter und in die Wände eingeseßter Gemälde dcs Professo18 A. von Werner (Berlin). Die Darstellungen enthalten: Sturm auf die Spich:rer Höhen und Einzug König Wilhelms in Saarbrückev, sowie ein allegorisches Gemäld:; Bruderbund der deutschen Stämme; außerdem in gemalten und reiornamentirten Nischen die lebenëgroßen Bildnisse Sr. Kai- serlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Sr. Königlichen Hoteit des Prinzen Friedrih Carl von Preußen, des Reichskanzlers Fürsten Biswarck und des General- Feldmarschalls Grafen Moltke. (Figuren iu Lebensgröße.)

3) Der in Wacbsfarle auf den Wänden selbst ausgeführte Cyklus gescichtlicer Gemälde im Rathhaussaale zu Erfurt, von Professor P. Jaussen in Düsseldorf. Die Darstellungen sind der Lokalgeschichte Erfurts entlehnt und \schildern: 1) Bonisazius predigt an der ge- fällten Göttereicce das Christenthura, 2) der hl, Martin und die hl. Elisabeth (mit Hindeutung auf dea Kinder-Kreuzzug), 3) Heinrich der Löwe unterwirft si dém Kaiser Friedrich Barbarossa, 4) Erfurter Bürger mit Kaiser Rudolf von Habsburg bei Züchtigung der Raub- ritter, 5) tie Universität mit ihren Vertretern Luther, Eoban Hesse u, A., 6) der Vierherr Kellner vom Volke bedrängt (das tolle Jahr zu Erfurt), 7) Einzug Johann Philipps von Mainz, 8) die Vertre- ter der Stände huldigen dem preußishea Königspaar Friedrich Wil- helm 111, und Luise, 9) Zerstöruvg des zum Andenken der Napoleo- nischen Herrschaft errichteten Obelisken (Figuren sämmtlich lebens- groß). In den Stickkapp:n die Bildnisse von 12 brandenburgisch- preußischen Herrscheurn.

4) Zwei landschaftliche, in Wachsfarten auf die Wand gemalte Bilder im Trepper.vorraum der geologischen Landetanstalt zu Berlin, von dem Maler Lonis Spangenberg in Berlin, darstellend : die Sie ive Nehrurg und den Vulkan Papenkaul bei Gerolstein in der

el,

5) Aus\{mücurg der Aula des Gymnasiums zu Rendsburg mit mehrcren \ymboliscen Ecmälden in Wachsfarke von dem Maler Teschendorf in Berlin.

6) AcMemückung der Aula des Gymnasiums zu Woblau mit Fricébildern zur Geschichte der Jugenderziehung im Alterthum, in Wachéfarben auëgeführt von dem Maler Knacktfuß in Düsseldorf (jeßt in Cassel). i:

7) Ausführung eines Bildnisses Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Oelgemälde für den Sißungssaal des Königlichen Konsi- \toriums zu Rurich, dur Professor Oskar Besgas in Beilin.

8) Auéführung eines Alta1bildes, Oelgemälde, für die Kirche zu Lankwit, durch Prcfessoc G. von Gebhardt in Düsseldorf.

9) Ausfübrung eincs Altarbildes für die Sactheimer Kircbe zu Königtberg i./Pr., durch den Maler Professor Heydeck dortselbst.

10) Lie in Tiroler Marmor ausgeführten Statuen des Hei- landes und dcr Erangelisten Matthäus und Markus für die Basilika in Trier, von dem Bildhaucr Professor Kaupert in Frankfurt a. M.

11) Die in carrarishem Marmor ausgeführte mit Kranzrahmen umgebene Kolofsalbüste Sr. Majestät des Kaisers und Königs für das Treppenhaus des neucn Galeriegebäudes zu Cassel, von dem Bildhauer Karl Vegas zu Berlin.

12) Die Marmor: Statue Otfried Müllers für die Vertalle des E Sa zu Berlin, von tem Bildhauer Profefsor Tondeur in Berlin.

Der zur anderweiten Einrichtung des Zeughauses (Ruhmeshalle) zu Berlin beabsichtigte malerische und bildnerisde Schmuck, beftehend in histcrishen und allegorishen Wardgemälden , einer Statue der Siegesgöttin und 7 Stantfiguren priußischer Herrscher, ist im Sinne der von der Kommission abgegebenen Gutachten gefördert worden, und zwar ßnd zunêëcs in Angriff genommíin: die Malereien der Zone des Kupp.lraumes und der anschließenden Zwitkel- und Deden- flähen von tem Historiermaler Geselshap; mit Ausführung der vier Hauptwandgemälde des Saales: Krönung Friedrichs I. in Königé- berg, Huldigung S{lesiens unter Friedrich 11, Aufruf an das Volk 1813 (Friedri Wilhelm 111) und Kaiserprokiamation zu Versailles wurden keauftragt : Prof. Steffeck, Prof. Camphausen in Düssel- dorf, Prof. Bleibtreu, und Prof. A. v. Werncr. Die Staiue der Nictoria arbeitet Prof. Schaper. Die Auft1äge zur Herstellung der Herrschcrstatuen sind an die bei der Konkurrerzentsheidung (f. oben S. XV11.) mit dem ersten Preise auétgezeihneten Bildhauer ertheilt worden; die Arfertigung des Modelles zum Standktilde König Friedri Wilhelm 1V. wurde dem Bildhauer Schuler übertrazen.

Zufolge früher ertheilter Aufträge bcfinden si in forts{reiten- der Autführung: ein monumentaler Brunnen für den Postplatz zu Görliß nach dem Modell des Bildhauers Toberenßtz in Breélau; die Statuen des Petrus und Paulus für die Vasil:ka in Trier und die Statue von Carstens für die Vorhalle des Alten Museums in Ber- lin, sowie die Karyatiden jür dat Portal dcs neuen Akademiegebäu- des in Düsseldorf, welc&e tem Bildhauer Prof. Wittig in Düsseldorf übertragen sind; zwci weitere Statuen für die Vorhalle des Ulten Museums: Cornelius und Schlüter sind von Prof. Calondrelli und Prof. Wredow in Berlin übernommen ; die allcgoriscen Marmor- figurcn, darstellend die vorsehmsten Kunstländer für die Treppen- rampe im neuen Galeriegebäude zu Cassel, auëzuführen vom Bild- hauer Echtermeycr aus Cassel (z. Z. in Dret den); ferncr die Auê- \{müdckung der Aula des Gymnasiums zu Insterburg, welche den Professoren Max Schmidt, Heydeck ur d Maler Neide in Königsberg übertragen ift: ge\cichtliche Friesbilder für den Scbwurgerichtésaal des neuen Landgerichtsgebäudes zu Posen, von A. v. Heyden, in Ber- lin auézuführen. Die umfangreihste Aufgate ähnlicher Art bildet die Aus\{chmückung des Kaiserhauses in Goëtlar. Unterm 11. Dezember 1876 hatte der Herr Staats-Minister Dr. Falk cin Konkurrerz- Ausschreiten an sämmtliche preußische oder in Preußen wohnhaste Künstler erlassen, worin bei einer Friftstelung von acht Monaten die Einlieferung von malerishen Entwürfen für den Schmuck diejer in neuerer Zeit wieder hergestellten großen Halle ramanischen Styls erfordert wurde, welche eine Hauptwandfläche von rund 47 m, zwei Seitenwände von je rund 15 m bei 7 m Höhe und außerdem eine Reibe von Lünettenteldern oberhalb der Fenster dar- bietet, Für das Mittelfeld der Hauptwand war als Darstellung die Proklamation des neucn Deutschen Kaiserreichs bestimmt, für die übrigen Wandfläen die Wahl von Gegenständen aus der Cpoche deutscher Geschichte von 1050 bis 1253 gewünscht. Die ausgeseßten Preise betrugen 4000 4 für den an erster und 2000 (6 für den an zweiter Stelle zu prämiirenden Entwurf. Nach den Bestimmungen des Ausschreibens wurde dieser dadurch Eigenthäum der Königl. Staatsregierung unter Beding der Gegenseitigkeit des Vervielfäl- tigungêrehtes, Ueber die Aosführung solite nah der Folge der Prämiirung mit den betreffenden Künstlcrn unterhandelt werden. An der Bewerbung hatten sih elf Maler unter Nennung ihres Namens betheiligt, teren Skizzen drei Wochen lan in der National- Galerie öffentlich ausgestellt wurden. Als Preisrichter waren die Mitglieder der tamaligen Landeëkommission zur Begutac{tung der Verwendungen des Kunstfords berufen *). Die Enticheidung erfolgte dur Zettelwahl und ergab: I. Preis (9 gegen 2 Stimmen): Prof. H. Wielicerus in Düsseldorf, I1. Preis (9 gegen 2 Slimmen): Prof. Bleibtrev und Geselshap in Berlin, welche gemeinsame Entwürfe vorgelegt hatten; außerdem beantragte die Jury einstimmig einen

*) Antheil nabmen folgende elf Herren: Prof R. Begas, Prof. H. Grimm, Muoöler Hiddemann, Geheimer Regierungé-Rath Hibig, Dr. Jordan, Prof. Knaus, Geheimer Regierungé-Rath Lucae, Prof. S Prof. M, Schmidt, Prof. Steffeck, Prof. Wittig, Prof.

« Wolff.

dritten Preis für den Maler Knackfuß (Dbsieldorf)*). Diese Entscheidung wurde durch den Herrn Minister bestätigt. Auf Grund Allerhöchster Sanktion durch Se. Majestät den Kaiser und König erfolgte die Unterhandlung mit dem erstprämiirten Künstler, welche zur Ertheilung des Auftrages führte. Nachdem die für die Aus- führung der Gemälde an den Wänden selbst noch er- forderlichen baulichen Vorbereitungen vollendet waren, begann Prof. Wislicenus die Arbeit im Sommer 1879 und vollendete bis jeßt den Gemäldecyklus der Fensterwand, welber unter dem Symbol des Märchens vom Dornröéëchen die wechselnden Schicksale des deutschen Kaiserthums versfinnlicht.

Neuerlich sind von Seiten des Hrn. Migisters auf Antrag der Kcmmission folgende Aufträge ertheilt worden:

Dem Bildhauer Hundrieser in Berlin die Ausführung der Akro- teriongruppe für den Neubau des Joachimsthalswhen Gymnasiums bei Berlin ; dem Bildhauer Klein in Berlin die Ausführung der Kolos- falfiguren des Platon und Aristoteles für die Nischen der Façade desselben Gebäudes (vergl. I. Jahrg S. XVTTI); dem Maler Albert Hertel in Berlin die Herstellung zweier landschaftlicher Kompositio- nen nach Motiven scphokleiswer Tragödien für den Vorraum der Aula des Wilhelms-Gymnasiums in Berlin (vergl. T. Jahrgang S. XV11); dem Maler Prell in Berlin die Auéführung von Wand- dekorationen in echter Freskomalerei für einen Saal d:s Architekten- bauses zu Berlin (vgl. I. Jahrg. S. XVI1); dem Prof. von Gebhardt in Düsseldorf die Autführung eines Altarbildes für die evangelische Kizche zu Ziegenhals in Swlesien.

_Auf Vorschlag der in Berlin ansässigen Mitglieder der Kom- mission wurde bei Gelegenheit der Versteigerung des weiland von F kobsschen Kunstnacblasses (Frühjahr 1880) für den Staat erworben: Das lebensgroße Bildniß Aleranders von Humboldts in ganzer Figur, gemalt von Professor J. Schrader. Dasselbe wurde durch deu n E der Königlichen Bibliothek zu Berlin zur Aufstellung überwiesen.

UVebec die aus Staatémitteln bewirkten Arbeiten graphischer Kunst wird im nächsten Hefte berichtet werden.

Kunstgewerbe-Museum.

In dem Vierteljahr vom 1. Juli bis 30, September sind erworben:

Kandelaber aus Bronzeguß. Niederländische Arbeit des XVII, Jahrhunderts.

Truhe aus Eichenholz, canz mit reich verzicrtem Schmiedeeisen beshlagen. Westfalen XV. Jahrhundert.

Musfterabschnitte gewebter und bkedruckter Stoffe aus der Zeit von 1790 bis 1840 aus den Beständen der ehemaligen Muster- z-icenschule überwiesen. Ueber 2000 Stück, Dieselben sind jeßt in Sammelbänden neu geordnet.

Gipsabgüsse klassiscer Ornamente durch die Herren Gropius und Sufmann-Hellborn in Griechenland und Jtalien gesammelt, 172 Stùd.

/ Lessing.

(Fortseßung folgt.)

Troy der großen Kälte haben sich Deu1lshlands Gärtner nicht abhalten lassen, die zum Besten der Kaiser Wilhelm- und Augusta- Fubelstiftung veranstaltete Blumen-Aus stellung im land- wirthschaftlihen Museum, Junvalidenstraße 42, welche mor- gen, Sonnabend, 1 Uhr, eröffnet wird, fleißig zu besien.

Aus Danzig, Dreéden, Husum, Hamburg, vom Rhein, von der Pfalz, aus Anhalt, der Provinz Sachsen 2c. 2c. sind bereits Sendun- gen eingetroffen, und weitere stehen in Aussicht.

Der Lerlagsbuchhändler Paul Parey, Berlin, hat das bei ihm kürzli erschienene Prachtwerk „Die Rose“ vom Hofgärtner Nietner als Ehrenpr«is gestiftet.

Im Könialihen Schauspielhause ging gestern ein älteres Stück, „Des Hauses Ehre“ von Carl Hugo, ncu einstudirt zum ersten Mal in Szene und gewann dem verstorbenen Verfasser, tro anfänglihen Widerstrebens, einen vollen Erfolg.

*) Die drei preisgekrönten Entwürfe wurd n der National- Galerie überwiesen.

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1 ® g E E Fusergatec für des Desen Krichs- 5, König, É Cl T én N R. L i D A Preuß, Staatê-Lazeiger und bas Geutral-Hanvels- Iuserate urhmen an! bie Aunoucen-Sepeditionen des c » L t et ga hn M A LAT L I A IUL C T S E R 77 «t Has A a2 j register nimmt ani die Königliche Epvediticn L. Steckhbriefs und Untarauchnoge-Srches, 6, Tudurtxielie Etablissemants, Fabriken „43 alidcuvani f Nudoli Mose, Haasenñein | des Deutschen Reiths-Änzeigers uud Königlich; N Snbhastaticuen, Anfgebote, VeriaCungen _nvd Groszhoanägel, & Vogler, La L, 22e à Lo, E. Suziotse, | Preußischen Staats-Anzeigers: N dargl / E 6. Verrebiedene Bekanntmachungen. Büttner f Winter, sowie alle übrigeu größeren I N ddie eti L 8, V 'oxkäünte, Verpscuimngagn, SULGUSGIG uen At, [, Lävarazriache Artcigen Snnonecen-Bureants. Berlin, S. F. Wilhelm-Straße Nr. 62, 4. Varloosung, Anmortisation, Zinzzabiong | 8, Tuertar-Anzeigen, | In der Börnan- | 2 2 u. £. w. vor öffentlichen Papieren, 9, Familien-Nachrichten. / beilage. 8 25)

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Q57 e t Aufgebot.

Bei dem unterzeichneten Amtsgericht ift das Auf- acbot folgender angeblicher Fundsachen, bezw. For- derungen und Urkunden beantragt:

1) eines am 28. September 1880 auf Sinhuber- schen Felde gefundenen 20-Markstücks von der Arbeiterfrau Auguste Schimmelpfennig, geb. Mintel,

2) einer am 6. Oktober ej. nahe der Chaussee- barriere Mogehnen cefundenen Ziche mit 2 Paar Beinkleider, 5 Hemdcn, 2 Paar Soden, 1 Tuch und 1 Spazierstock vom Chausseegeldpächter Dikert,

3) zweier cm 29, Septemtker ej. in der Lang- gasse hiers.lb\# gefundenen Leinwandschürzen von Richard Lux,

4) einer in der Strafsabe gegen den Zimmer- gesellen E'ottfried Eichler demselben abge- nommeren rothbunten Ziche mit 3 Holzpan- toffeln, 1 Paar alten Stiefeln, 1 rothblau kfarrirten Jake, 1 Paar Soden, 1 Paar Pulswärmer, 1 weiß leinenen Hcmde, 1 roth und weiß; kfarrirtem Haléstucb, 1 alten braunen Weste von der Polizeiverwaltung hierselbst.

Eiwaige Betheiligte werten aufgefordert, ihre Ansprücce und Rechte spätestens in dem auf

den 13, Apri1! 1581, Vorm. 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermin hier lb anzumelden, witricenfalls cin Auss{lußurtheil dahin, daß dem unbekannten Verlierer, welher sich nicht gemeldet hat, nur der Ansrruch auf Herausgabe des durch den Fund crlangten urd zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhanderen Vortheils vorbe- halten, jedes weitere Ret desselben aber ausge- \{lofsen werde, ergehen wird. Pr. Holland, den 5. Januar 1881, Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

[1085]

In dem Grundbuche des Grundstücks Marienburg Nr, 183 ftcht Abtteilung 111, Nr. 9 ein Multter- erbtheil ter Geshnister Gürtler noch validirend in

Höhe von 504 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. eingetragen. In

der Colonne: Cessionen b.findet sih hierzu folgender

Vermerk: „Von dem Rcste der Nr. 9 eingetragenen Post von 504 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. gebühren 161 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. dem Cornelius Gürtler, 161 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. der Charlotte Gürtler, vereheliht an den Scbullehrer Lellis, 181 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. der Wilhelmine Gürtler, welches auf Grund des gericbtlichen Theilungsrezesses vom 27. Oltober 1830, 18. Mai 1831, 23. Zuli ejd, und kfonfirmirt am 5. April 1832 ex decreto vom 20. August ejd. vermerkt worden.“

Das über die ganze Post lautente Dokument ift aus einer Ausfertigung des Erbvergleics vom 18. Mai 1809, fkonfirmirt am 20. desselben Monats, nebst Eintragungsvermerk und Hypothekenschein vom 17, Juni 1809 und Umschreibungsvermerk vom 20, August 1832 gebildet.

Dieses Dokument ift angeblich verloren çegangen, tie ganze Forderung soll aber von dem früheren Besiter Eduard Gürtler bezahlt sein. Es kann je- doch die Tilgung des für Cornelius Gürtler umge- {riebenen Antheils von 161 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. dur löshungéfähige Quittung des Gläubigers oder seiner Rechtsnachfolger nit r.acgewiesen werden, da der Gläubiger am 5. September 1855 zu Dt. Damerau verstorben ift und dessen Rechtsnachfolger resp. Erben ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach zum Theil gänzlich unbekannt sind.

Auf Antrag des dazu Berechtigten, des Klempner- meisters Albert Lellië, werden daher Alle, welche an dem Dokumente der oben angegebenen ganzen Post resp. an dem für Cornelius Gürtler umgeschriebenen Antheil als Eigenthümer, Cessionarii, Pfand- oder sonstige Briefinhaber, resp. als Erben der Cornelius Gürtler oder als deren Rechtsnachfolger An1prüche oder Rechte haben könnten, zum Termine

den 29. April d. J., 11 Uhr Vormittags, vor das hiesige Amtsgericht 1., Zimmer Nr. 1, vor- geladen. Wenn dergleichen Ansprüche nit ange- meldet werden, so werden die Ausbleibenden mit denselben unter Kraftloserklärung des qu. Doku- ments au?ges{chlosser und die Post des Cornelius Gürtler wird im Grundbuche gelö\s{t werden.

Marienburg, den 5, Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. 1. c i

[1051] Auf den Antrag des Statist Wilhelm Körner ist in der Gerichtssitung am 6. dieses Mona1s erkannt worden, daß das Kortrabuch der Herzoglichen Sparkasse hierselb vom 18, Februar 1876 über 77 M (Nr. 4245) für kraftlos erklärt werde. Braunschwetg, den 7. Januar 1881.

Herzogliches Amtsgericht IX, L. Nabert. [1052] Die Utikunde vom 5. Dezewber 1855 über

19 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Indikat nebst Zinsen und Kosten gegen den Hermann Diehl zu Grißenbach und für die Maria Elisabeth Stößel zu Sohlibach ist durch Urtheil vom 3, Januar 1881 für kraftlos erklärt, ÿ Siegen, den 3. Jaruar 1881. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[1066] „Ausschreibung.“

Zur Lieferung des Bedarfs pro 1881/82 an Callikot-Futter, Drell, Unterhosen, Hemden, Leder- handscbuhen, Halsbinden, Knöpfen, Haken und Oesen, Kokarden, Hosenscbnallen, Tressen, Porte- óépées, Kantillen, Obe:-, Sohl- und Brandsohlleder, Zeuglcder und Stiefeibeshlag, außerdem sämmt- licher Ausrüstungé stücke und Signal-Instrumente (Hessische Probe) für cine ungefähre Kopfstärke von 750 Mann, werden hierauf reflektirende Fabri- fanten aufgefordert, ihre Offerten vebst Proben bis zum 24, ds. Mts. cer. portofrei einzusenden.

Gießen.

Die Bekleidungs- Commission des 2, Grofß- herzoglih Hessischen Jufanterie - Regiments

(Großherzog) Nr. 116.

Es sollen Sonnabend, den 22. Januar cr., Vormittags 10 Uhr, im Blumberg'shen Gast- bofe zv Múüllrcse aus diesjährigen Schlägen der Königlichen Oberförsterei Mülrose folgende Bau- und Scbneidehêlzer, Schutbezirk Zunkerfeld Jag. 52 = 426 Stück Kiefern, 16 Kief. Stangen [1., Scbutzbezirk Biegenbrück, Jag. 128 = 350 Stü

' Kiefern, Schußkezirk Schwarzheide, Jag. 1.0 =

570 Stück Kiefern, Jag. 75 = 1 Eicben-Kahnknie und 1 Kief. Bauholz, Scbußbezirk Buschschleuse, Fag. 168 = 70 Kief. Stangen I1, in einzelnen Stüen, kleineren und größeren Loosen, meistbietend verkauft werden. Kaisermühl, den 10. Januar 1881, Der Oberförster. Tücksen.

(1102) Generalversammlung

der

Deutschen Haudels- & Plantagen- Gesellschaft der Südsee - Juseln zu

Hamburg

am Freitag, den 28 Januar, 24 Uhr, im Bureau der Gesellschaft, gr. Reichenstr. Nr. 9. Tagesordnung :

1) Vorlegung der Bilanz pro 1879,

2) Anträge des Aufsichtsraths und der Direktion

I, auf Aufhebung der in der Generalver-

fammlung vom 16. Juli 1880 gefaßten Beschlüssez :

II. a, auf Reorganisation der Gesellschaft und R NL Ge Abâärderung der Sta- uten,

b. auf Aufnahme einer Hypothckar-Anleihe zum Betrage von M 1,200,000. —.,

3) Wahl der Mitglieder des Vernaltungérathes.

Der genaue Worlaut der Unträge und der Sta- tutenänderungen wird mit den Einlaßkarten den Aktionären eingehändigt werden.

Einlaßkarten und Stimmzettel sind gegen Vor- zeigung der Aktien vom 17. bis zum 26, Januar im Bureau der Notare DDr. Stcckfleth, Bartels und Des Arts, große Bäcke: straße Nr. 13, entgegcnzu-

nehmen. Der Vorstand: C. G. Paschen. : Nedacieur: Riedel. Berlin:

BYBeriag der Expedition (Kesse l.) Drud: W,. Elsner.

Vier Beilagen (einschließlich Bêrsen-Beilage).

E T E E D E G L D L f A A

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi)chzen Siaals-Anzeiger.

¿ 89 ck/ B S av F I E E E L L E

Berlin, Freitag, de: 14. Januar

_L881

Nichtamilicßes. Preußen. Berlin, 14. Januar. Jm weiteren

Verlaufe dcx gestrigen (35.) Sißung trat das Haus der Abgeordneten in die zweite Berathung des Ent- wurfs cines Gesehes über die Zuständigkeit der Ver- walt ungsbehörden und der Verwaltungsgerichte ein. Die Diskussion wurde zunäwhst über Ueberschrift und Einleitung des Gesezes und das darauf bezüglihe Amende- ment Hänel eröffnet. Der Abg. Dr. Hänel beantragte näm- li, das Geseß nicht sür die ganze Monarchie, sondern nur für den Geltungsbereih der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 zu exlassen. Ferner hatte der Abg. Dr. Hänel eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, welche sh auf das Gese vom 26. Juli 1876 bezogen und über welche zugleich die allgemeine Besprehung mit erösfnet wurde. Der Abg. Dr. Hänel führtezur Begründung seines Antrages aus, daß der Entwurf, wie derselbe aus der Kommission hervorgegangen sei, {lechterdings für ihn und seine politischen Freunde unannehmbar fei. Die Kom- missionsberathung habe ihn Schritt für Schritt von einer milderen Auffassung abgedrängt und ihn davon überzeugt, daß das Gesetz in der vorliegenden Fassung die Selbstverwal tung zu fördern außer Stande sei. Ueberall stoße man auf eine Verstärkung der Beanitenhierarhie, auf eine Zurül- drängung der eigentlichen Selbstverwaltung. Aber auch eine Reihe von Klauseln rege zu großen Bedenken an. Allein diese Rübildung der einzelnen Punkte würde ihn noch immer nit berechtigt haben, einzelne Amendements zu stellen. Seine Bedenken gegen einzelne Punkte dieses Gesehes würden ja durch einzelne Amendements erledigt werden können, aber er gehe niht so weit, sein Gegenantrag sei viel neutraler und stüße sih auf die tehnishen Gesichtspunkte der Geseßvorlage. Er halte eine Oppositionspartei nicht für verpflichtet, positive Vor- schläge zu machen, sondern sie solle wesentli kritisch verfahren und könne durch Vorgehen mit Positivem sogar s{hädlih wirken. Anders liege der gegenwärtige Fall; seine politishen Freunde und er hätten seiner Zeit für das Kompetenzgeseß gearbeitet und könnten sich dem nit entziehen, ihre Schöpfung in Aktivität zu verseßen; aus diesem Grunde habe ex den von seiner Partei eingenommenen Standpunkt in seinem Gegen- antrag präzisirt. Er habe damit auch dem Vorwurf begegnen wollen, als ob seine Partei allgemeine Redewendungen den wohlüberlegten Regierungsvorschlägen entgegenstellen wollte. Er wolle auch dem Vorwurf entgegentreten, den das Haus

vielleicht aus dem Umfang seines Gegenantrages herleiten

könnte, als ob erx damit eine dilatorische Wirkung ausüben wellte; wäre das der Fall, so würde er einen nicht sc aus- gearbeiteten Antrag eingebraht haben ; lehne das Haus sein Amendement im Prinzip ab, so werde erx die Berathungen

dieses Hauses niht länger aufhalten; um ihn dann noch zu mißhrauhen, dazu sei - sein Antrag zu sahgemäß und zu schade. Er wolle zunächst die

Uebertragung des alten Gesehes von 1876 auf die neuen Provinzen verhindern; der zweite große Gedanke seines An- trages sei, daß derselbe das jeßt geltende Gese so viel wie möglich intakt erhalten wolle. Was den ersten Punkt betreffe, so trete ganz selbstverständlih die Thatsache dem Hause ent- gegen, daß eine Nothwendigkeit, das Kompetenzgeseß schon jeßt auf die neuen Provinzen zu übertragen, nicht vorliege. Das sei anders im vorigen Jahre gewesen, als der Minister ein Organisationsgeseß dem Hause vorgelegt habe; es sei die Ab- sicht der Regierung gewesen, das Organisationsgesey gleich- zeitig in den neuen Provinzen zur Geltung zu bringen; das sei damals eine legislatorische Nothwendigkeit gewesen, aber dieser Standpunkt der Negierung sei mit überwiegender Ma- jorität zurückgewiefen, und die Ausdehnuug auf die neuen

Provinzen von dem Zustandekommen der Kreis- und Provinzialordnung abhängig gemaht. Damit sei die Voraussezung beseitigt, unter welher die Ausdehnung des Kompetenzgeseßes auf fämmtliche Provinzen er-

forderlih gewejen sei und dies jeßt zu thun, widerspreche jenem Beschlusse. Diesen Gesehentwurf arbeite man lediglich auf Lager. Denn zur Aktualität komme derselbe erst, wenn für diese Provinzen die Kreis- und Provinzialordnungen fest- gestellt seien. Schwerlich dürste in dieser Session eine der- selben zu Stande kommen. Die Aenderungen, die bis dahin in der Verwaltungsgeseßgebung vorgehen könnten, machten dann den auf Lager gearbeiteten Geseßentwurf überflüssig. Eine derartige legislatorishe Methode sei nicht sach- gemäß. Die Ausdehnung des Geseßentwurfs auf sämmt- lihe Provinzen sei aber auch deshalb prämaturirt, weil eine wesentliche Voraussezung dazu fehle. Das Kompetenz- gese für die alten Provinzen habe seine Partei erst dann für reif gehalten, als man die Organisation der Verwaltungs- gerichte und der betreffenden Beshlußbehörden geschaffen ge- habt habe und Preußen die Grundlage der Kreisordnung be- sessen habe. Die Kreisordnung greife nothwendig in die Kompetenzbestimmungen ein, die in diesem Geseh vorlägen. Je nach der rein schematishen Uebertragung der östlichen Kreisordnungen auf die übrigen Provinzen, nah der den provinziellen Eigenthümlichkeiten si{h anshmiegenden Anwen- dung und den Zwischenbildungen zwischen Kreis und Ge- meinde müßten auch Nückwirkungen auf das Kompetenz- gese stattfinden. Bevor die Kreisordnung für die übri- gen Provinzen fesistehe, mache man mit dem Geseh ein vorzeitiges Ding, dessen ein bestimmendes Ele- ment fehle. Man werde dadurch gezwungen , Vorgriffe auf die künstige Organisation zu machen, die erst die Kreië- und Provinzialordnung für die übrigen Provinzen bieten könne. Einen flagranten Beweis gäben die nassauishen Verhältnisse. In dem Kompetenzgeseß finde man die Uebertragung der Kompetenzen des nassauishen Bezirksraths an den künftig zu errihtenden Kreisaus\{huß, d. h. die Abschaffung dieses Bezirks- raths, der in Nassau nothwendig und von außerordentlichem Nußen gewesen sei. Ob nun, gemäß der nassauishen Kreis- ordnung, die nassauishe Amtsverfassung aufre{ht erhalten und der nassauishe Amtsbezirksrath zutreffend bleiben werde, könne Niemand wissen, der nicht in die Geheimnisse des Mi- nisters des Jnnern eingeweiht sei über die künftige Kreis- organisation in Nassan. Wer es nicht sei, greife vorweg tief in

die gegenwärtige Organisation in Nassau ein und präjudizire der künftigen Feststellung der Kreisordnung. Die Ausdehnung auf die übrigen Provinzen halte er also weder sür nothwendig noch für sahgemäß, ihm könne deshalb nicht der Vorwurf gemacht werden, den Boden des gemeinen Rechts zu verlassen zu Gunsten partikularistisber Zersplitterung. Gemeines Recht könne nur da geschaffen werden, au in Bezug auf die Kom- petenzgeseßget ung, wo die materielle Geseßgebung gemeinsam sei. Dies Kompetenzgeset sei aber in - dieser Lage nicht, mit Ausnahme sehr weniger Kapitel, hei denen man sich auf die Neichsgesebgebung stüzen könne oder auf ein bereits materiell vorhandenes gemeines Verwaltungs- recht. Dadurch, daß man hier die städtisGen Angelegenheiten und die Gemeindeangelegenheiten unter eine allgemeine Rubrik stelle, bekomme man kein wirkli allgemeines Recht, selbst nur mit Bezug auf die Kompetenzen. Bei den Bestimmungen über Grenzregulirung und Neubildung von Gemeinden finde man z. B. je nach der Lage der Gemeindeordnung die verschiedenste Zuständigkeit. Kurz und gut, das scheinbar Gemeinsame sei durch eine Summe von Partikularitäten, auch in Bezug auf die Zuständigkeit und die zuständigen Behörden durchlöchert und durchbrohen. An dem Buche des Herrn von Brauchitsch lasse sich die ganze Sache am Klarsten machen. Hier finde man sämmtliche materiellen Verwaltungsgeseße abgedrucit und in diesen Verwaltungsgeseßen an der Hand der Kompetenz- gesete die zuständigen Behörden eingefügt. Mit der Annahme des gegenwärtigen Kompetenzgeseßes müsse Hr. von Brau- its, falls derselbe seine bisherige sahgemäße Methode bei- behielte, etwa ein Dußend Städteordnungen, 6 Gemeindeord- nungen und mindestens 60 verschiedene partikulare Verwal- tungêgeseße zusammenhängen und in die Verwaltungs8gesehe alle die Bel, örden und Jnstanzen des neuen Kompetenzgeseßes hineinkorrigiren, außerdem noch eine Reihe von Geseßen auf- nehmen, die im neuen Kompetenzgeseß gar nicht geregelt seien, jedo von vornherein partikularistish verordnet blieben. Hier würde man erkennen, daß die Meinung, mit dem gegenwär: tigen Gesehe gemeines Neht zu schaffen, eine leere Fiktion sei. Man brauche aber in Preußen gemeines Recht weit über das Ziel hinaus, das in diesem Geseh gestcckt sei. Jn der Kreis- ordnung habe man doch einen gewissen allgemeinen Nahmen zur Nachachtung für die übrigen Provinzen einrihten wollen. Dort habe man partikulare Kreisordnungen nah diesem Muster vorbehalten. Dasselbe würde tausendsältig sahgemäß in Bezug auf das gegenwärtige Gese mit seiner bunten Fülle kfünstlih zusammengeschweißter Verwaltungsgeseße sein. Mit der gedachten Fiktion verquike sich aber auch eine Summe von Folgeübeln, die gar nit zu ertragen seien. Vor Allem sei man gar nicht im Stande, gegenüber dem gewaltigen Stoff, derx im gegenwärtigen Geseh verarbeitet sei, eine sichere Kontrole auszuüben. Nah dem Rechte der alten Provinzen finde eine Auflösung von Stadtverordnetenversammlungen immer nur auf Grund eines Staatsministerialbeschlusses Kraft Königlicher Ver- ordnung statt. Jm Gegensaß hierzu stehe die kurhessishe Gemeinde- ordnung, wo das Ausfiösungsrecht dem Regierungs-Präsidenten zustehe, sogar so weit, daß derselbe die Wiederwahl von Ge- meindeauss{hußmitgliedern auf 9 Jahre verbieten dürfe. Wenn derartige flagrante Bestimmungen durh die jebige Vorlage nicht einmal getroffen würden, dann könne man doch wirkli nicht von Vollständigkeit reden. Es werde aber auch durch diese Ausdehnung des Geseßes eine Summe von Widersprüchen mit der partikulären Verwaltungsgeseßgebung erzeugt. (Nedner wies dies in ausführliher Weise an der schleswig - holsteinishen Städteordnung nach.) Vor allen Dingen sei aber Folgendes zu erwägen: das Kompetenzgeseß von 1876 schließe sich, wie ja aus seiner Natur folge, eng und nur ergänzend an die Kreisordnung und die Verwaltungs8organisation an; das neue Geseß dagegen seße an die Stelle von vielen alten Bestimmungen ganz neue und ¿war in einer Art und in einem Umfang, daß ein technisch \ nöthig sei, um sich darin zurecht zu finden. So habe die Kommission diese Materien erledigt zu haben geglaubt, und nachher erst habe sie gesehen, daß die betreffenden Bestimmungen ga1z Anderes hätten sagen wollen, als fie vorher angenommen lätte. Wie solle das nun erst in der Praxis werden? Einen Haupteinwand gegen die Vorlage finde er in der Ueberlastung und Bepackung der Subalternbeamten mit Lasten, denen sie als Laien unmöglich gewachsen seien, so wie man es von juristish geshulten Viän- nern erwarten dürfe, die ihnen aber dennoch zugemuthet wür- den. Ein anderer Grund seiner Gegnerschaft sei die Nücksicht auf die alten Provinzen. Als man im §. 125 der Kreisê- ordnung im 7} die Kreisausschüsse geschaffen gehabt habe, sei die Neorgani- sation gekommen und man hätte müssen, um die Situation nit zu verschlimmern, 1876 das Kompetenzgeseß \d afen. Dies Geseh sei, das gestehe er zu, ein großes Risiko gewesen. Er würde seine Gegnerschast aufgeben, wenn er wüßte, daß

ehr geshulter Jurist

dies ein Definitivumin wäre, aber im Gegentheil glaube er, |

daß man das Geseß Schritt für Schritt werde umarbeiten müssen, denn jede neue Wegegeseßgebung z. B. werde eine Aenderung der Kompetenzen herbeiführen. Daß Korreklkuren in dem Geseß von 1876 nöthig seien, gestehe er zu, aber man sollte sie erst dann vornehmen, wenn die materielle Gesetzgebung vollzogen sci, und zwar dann nur in den we- nigen von ihm in seinem Entwurf hervorgehobencn Punkten. Denn das dem Hause vorgelegte Gesey könne für die neuen Provinzen nur ein Proviforium sein, vor dessen Verklau- sulirungen das Laienpublikum lebhaft zurückgeshreckt werde, Er hoffe, daß sih hier Niemand finden werde, der die bis- herigen Verwaltungsgesch?2 verderben möchte, er wolle aud) niht annehmen, daß Jemand aus Bosheit stimme, aber eben deshalb müsse er gegen das Gese stimmen. Er wolle hier noh öffentlih Protest einlegen, daß, wenn in Zukunft die \{limmen Folgen zeigen würden, man niht die Schuld der Kreisorbnung in die Shuhe schieben solle, sie würden nur durch dies Geseh herbeigeführt.

trages voraus, aber er sage sich: Dixi et animam meam |

salvavi! Der Abg. von Rauchhaupt bemerkte, er müsse

Proteste beginnen. Er protestire dagegen, daß seine Partei

zahre 1872 eine Reihe von Kompetenzen sür |

Er sehe das Schicksal seines An- |

mit cinem | h | könne das

| voraerufene Unklarheit des Geseßes gerügt.

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durch Annahme dieses Geseßes der Selbstverwaltung irgend welchen Schaden zufügen werde. Er stehe auf dem Boden, nit aus Bosheit den neuen Provinzen das Geseß zu geben, sondern er und seine politishen Freunde in den alten Pro- vinzen glaubten, daß nur die Erfahrung in den neuen Pro- vinzen den Boden geben werde, auf welchem diese ganze Gejseßgebung richtig beurtheilt werden könne. Seine Partei habe im Vorjahr dringend gewarnt, auf dem Weg der Kom- petenzgeseßzgebung von 1875 weiter fortzuschreiten, und wenn der Abg. Hänel so thue, als ob derselbe sich in der Positive mit scinen Vorschlägen vefinde, so frage er: Beschäftige seine Partei sich nicht damit, die Geseßgebung auf die westlichen Provinzen zu übertragen? Seine Partei ziehe die vollen Konsequenzen der Geseßgebung im Diten. Die Er- fahrung werde zwar lehren, daß er und seine Freunde im vorigen Jahre Recht gehabt hätten. Seine Parlei habe aber das ganze Werk nicht in Frage stellen wollen und habe des- halb mit schweren1 Herzen die vorjährige Organisationsgeseß- gebung angenommen. Der Abg. Hänel wolle nun das Kind, das er groß gezogen habe, nicht in seine Heimathprovinz auf- nehmen und es im Osten wimmern lassen. Seine Partei lasse sich niht mehr darauf ein, daß der Osten noch länger das Experimentirfeld der liberalen Theorien sei. Er wolle, daß die Fortschrittspartei dieses ihr Schooßkind bei sich aufnehme und selber sche, welhe Früchte man mit dieser Erziehung an diefem Kinde erreichen werde. Auf nationalliberaler Seite hätten die Abgg. von Bennigsen und Miquel zwar einen Ton ange- stimmt, der seiner Partei Necht gegeben habe. Weshalb die Partei diesen Standpunkt ihrer Führer verlassen habe, wolle er nicht unter- suchen ; aber er glaube, daß die Partei wenigstens die Kon- sequenzen ziehen werde. Das Zuständigkeitsgeseß solle mit den vorjährigen Beschlüssen in Widerspruch stehen. Wie lauteten denn aber diese Beschlüsse? Nach §. 89 dürse das Organisationsgeseß in den westlihen Provinzen erst eingeführt werden, je nachdem für dieselben auf Grund besonderer Ge- seße eine Kreis- und Provinzialordnung erlassen sein werde. Seine Partei habe sich vorbehalten, den Nahmen der dur das Geseß geschaffenen Organe erst durch das Zuständigkeits- gese mit dem Jnhalt zu erfüllen, um dann zu prüfen, ob diese Organe, nahdem sie Fleish und Blut gewonnen hätten, n dey That aud „que die neuen Provinzen in Geltung treten könnten. Der Abg. Hänel sage, man ar- beite ins Blaue. Das sei der alte Einwand der Fortschrittspartei. Wenn seine Partei eine Landgemeinde-Drdnung oder eine Städte-Ordnung machen wolle, dann sage die Fortschrittspartei, sie wüßte nicht, wie sich das in den Staatsorganismus den kommunalen Ordnungen gegenüber einfügen werde; wolle seine Partei dagegen ein Ge}ey machen, worin die zur Wahr- nehmung der staatlihen Angelegenheiten bestimmten Organe geschaffen werden sollten, dann verlange die Fortschritt8partei zuerst eine Landgemeinde- und Städte-Ordnung! Stets drehe man si im Zirkel. Das Kompetenzgeseh sei keineswegs so dunkel, wie es dargestellt werde. Wenn der Abg. Hänel cine Bestimmung in Betreff der Befugniß zur Auflösung der Gemeindevertretung vermisse, so hätte derselbe einen diese Lücke ausfüllenden Antrag stellen nissen. Was das erwartete Sammelwerk des Hrn. von Brauchitsh betreffe, fo könne man nur an der Hand eines solchen ein klares Bild der Ver- schiedenheiten bekommen, und, so lange man das nicht habe, sei an cine einheitliche Landgemeinde- und Städte-Ordnung nicht zu denken. Seine Partei präjudizire durch die Geseh- gebung einzelnen Landestheilen keineswegs. Alle einzelnen Materien für jede Provinz in dem Rahmen eines Kompetenz- gesezes zu bearbciten, wäre eine Sisyphusarbeit. Das Beî- spiel von Nassau treffe niht zu. Glaube die Fortschrittspartei, daß er und seine politischen Freunde Nassau ohne Kreise, Re- gierungsbezirke und Provinz durchlassen würden ? Der Vor- redner hæbe die durch tie Anfüllung mit Spezialmaterien her- Nun, die Ver- wirrung habe mit der unter des Abg. Hänel Aegide zu

Stande gekommenen Kompetenz - Geseßgebung begonnen. Seine Partei habe damals gewarnt. Das Laienthum were die ganze Schuld an dieser Geseßgebung dev

Fortschrittspartei beimessen, Es habe sich übrigens in den

östlichen Provinzen in das alte Geseß hineingefunden und werde sich auch in dieses veräuderte Geseß hinein- finden, das wirklich einfahere Bestimmungen enthalte. Mit den Vorschlägen des Vorredners schädige man das nationale Leben des Staats und fördere den Nartikularismus. Er habe den Eindruck, als od man nur die Sache der Wahlen wegen hinziehen wolite. Das werde der Fortschrittspartei aber Alles nicht helfen;

das Geseh werde au in den neuen Provinzen Necht werden, Es müsse in den neuen Provinzen si die Ueberzeugung Bahn brechen, daß der Fehler in dem System liege, welhes im Jahre 1875 die Fortschrittspartei in die Gescßgebung gebracht habe, daß eine Einfachheit in der Verwaltung nur zu er- reihen sei, wenn man zu einem einfacheren System zurück- kehre. Er hoffe, daß auch die Herren auf der linken Seite nicht ganz frei von großen Bedenken über diese ganze Ge})eß- gebung jeien, daß auch die linke mit der rehten Seite zum Heil des Vaterlandes an einer Gesehgebung arbeiten würde, welche die Selbstverwaltung auf den Standpunkt der alten Kreisordnung zurücbringe, an der das ganze Land mil ¿zreu- digkeit zu arbeiten geneigt sei. S

Der Abg. Dirichlet erklärte, der Vorredner habe der Praxis seiner Partei gemäß cinen Appell an die nationalen Gesinnungen gerichtet und seine (des Redners) Partei als partifularistisch oder wohl gar als staatsfeindlih bezeichnet. Der Vorredner habe ferner niht umhin gekonnt, auf die nächsten Wahlen hinzuweisen. Sachgemäß sei cine folhe Verhandlung nicht, wiewohl dies immer die Art des Prozedirens der [onfervativen Partei gewesen sei. Aber man locke damit keinen Hund vom Ofen und auf die Wahlen würde man damit auch keinen Eindruck machen. Der Abg. von Nauchhaupt verstehe {hon unter einem Kompetenzgesch etwas ganz Anderes als eine Partei. Derselbe meine, es diene dazu, die Organe, welhe man mit dem Organisationsgeseß geschaffen habe, mit einem Jnhalt auszufüllen. Jhm scheine, man Wesen eines Kompetenzgeseßes nicht fkrasser