1942 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

; wohn . Stanislaus Pojar, geb. am 10. 11. 1885 in Petro-

Reihs8- und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1942. S, 2

. Anton Kratochvíl, geb. am 17, 7, 1899 in-Polna;

zuleßt wohnhaft

ewesen in Prag-Ober-Reuth, Zu en Hainbuschen 8 i |

. Jaroslav Kabíëèk, géb, am 12. 12.1901 in Prag,

zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIRX, Lüßower Str. Nr. 12

. Vlastimil Mary ska, geb. am 10. 5. 1920 in Prag,

zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XI, Wiclifstr. Nr. 11,

riedrih Stastny, geb. am 9. 5. 1899 in Tscheläko- B, Zule wohnhaft gewesen in Böhmish Brod Nr. 320

. Stanislaus Tiber, geb. am 17. 7. 1893 in Kwilig,

uleßt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 521, ran Sára, geb, am 15. 4, 1904 in Skvorec, zuleßt aft gewesen in Podiebrad Nr. 765

wiß, zuleßt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 943, Karl Srom, geb. am 10, 8, 1907 in Königshufen, E wohnhaft gewesen in Gutenfeld Nr. 32,

. Josef Skk ivan, geb. am 5. 12. 1897 in Weste,

. Ada

Frhebt wohnhaft gewesen in Fesseniy bei Prag Nr. 152, bert Rouë#ar, geb. am 27. 11. 1884 in Medritsch, zuleßt wohnhaft geitfén in Prag-Wissotschart, Niesen- burger Str. 25,

. Otto Jsrael Pollak geb. am 23. 10. 1907 in Hohen-

U P wohnhaft gewesen in Pilsen, Mannsfeld- asse Nr. 3,

manuel Prüll, geb. am 27. 10. 1896 in Prag, zulegt wohnhaft edeln in Prag XVI, Goligütténgase r

. Wenzel V i mer, geb. am 13. 5. 1891 in Lidig, zuletzt

wohnhaft gewesen in Laun Nr. 517,

. Franz Sukdol, geb. am 4. 3. 1916 in Dücnfellern,

. Josef 8 uster, geb. am 23. 8. 1904 in

zuleßt wohnhaft gewesen in Laun, Gablon ergasse, elwarn, zu- leßt wohuhaft gewesen in Welwarn Nr. 28,

. Stanislaus S ula, geb am 28. 5. 1909 in Böhm.

Marzdorf, zulegt wohnhaft gewesen in Prag- odol, Pulkavagasse NC 537/1 n, P

; raus Zadrobilek, geb. am 7. 11. 1907 in Klein-

audniß, zulézt wohnhaft gewesen in Libischan Nr. 56,

. Vlasta Cernohousova, geb. am 30. 4. 1906 in

Gabel a. d. Adler, zuleßt wohnhaft gewesen in Gabel a, d. Adler Nr. 157, See g

. Karl Mádr, geb, am 5. 8. 1905 in Leneschit, zuleßt

. Rudolf Fsrael Lederer,

. Anton Kadlec,

wohnhaft gewesen in Leneschiß Nr. 415, eb. am 22. 5, 1909 in Tschernowiß, zulegt wohnhaft gewesen in Pcag XI,

Brünner Str. 108, | geb. am 18. 5. 1899 in Doubkow, zuleßt wohnhaft gewesen in Podiebrad Nr. 974/III.

. Jaroslaus Se nkyf, geb. am 21. 4. 1902 in Rosenau,

. Anton Maleèefk, geb. am 15. 6. 18

zuleßt wohnhaft gewesen in Sweprawit Nr. Daa 44 97 in Scherotin, zuleßt wohnhaft gewesen in Leneschiß Nr. 364,

- Joséf Ko br, geb. am 19. 9. 1908 in Boskau, zuleßt

wohnhaft gewesen in Fungbunzlau, Skalice 251 TI,

. Siegfried Groß, geb. am 12. 10. 1909, in Boskowit,

. Josef Polak,

zuleßt wohnhaft gewesen in Nachod, Judengoasse 731, geb. am 8. 10. 1906 in Hohenmauth, e wohnhaft“ '‘gewefert "in" Pilsen, Mannsfeldgasse Nr

. Erwin Zsrael Bejkov sky, geb. am 12. 7. 1900 in

31.

32.

33,

34. 35. 36. 37. 38. 39,

40.

Pilsen, zuleßt wohnhaft gewesen in Pilsen, Zeughaus- gasse Nr. 4, Marie Vicán y, geb. Steiner, geb. am 15. 11. 1890 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Bkezanstr. Nr. 321, Karl Krahulik, geb. am 18. 10. 1887 in Sichowek, zuleßt wohnhaft gewesen in Libochowiß, Turingasse Nr. 163, B Marie Cernohousová, geb. am 28. 10, 1911 in Gabel a. d. Adler, zuleßt wohnhaft gewesen in Gabel a. d. Adler Nr. 157, Franz Rüû Zek, geb. am 17. 2, 1891 in Wlaschim, zuleßt wohnhaft gewesen in Stranschiß Nr. 109, Wenzel Su ma, geb. am 3. 12.1921 in Stradoniy, ges! wohnhaft gewesen in Stradoniy Nr. 20,

lrih Stych, geb. am 6. 4. 1911 in Eule, zuleßt wohnhaft gewesen in Eule Nr. 122, Franz Vacek, geb. am 3. 2, 1895 in Groß-Labnay, zuleßt wohnhaft gewesen in Groß-Labnay Nr. 45, Josef Zelen*, geb. am 15. 11. 1895 in Rotschau, zuleßt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 1661, Jaroslaus Schönfelder, geb. am 25. 2, 1898 in Wolowniß, zuleßt wohnhaft gewesen in Laun, Prokop- gasse Nr. 294, Josef Svestka, geb. am 22. 2. 1903 in Pardubig, zuleßt wohnhaft gewesen in Raudniy a. d. E., Kratoch- vilgasse Nr. 1433

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches F— vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Prag, den 10. Juli 19492.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung

Auf Grund von § 4 Abs. 1* der Verordnung des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren über die Ver- hängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27, Mai 1942 wurde das Vermögen folgender Personen:

1.

. Margarete Baum

Bohumir Hanosek, geb; am 24, 10. 1883 in Nëmèan, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIXR, Tegethofstr. 6, j

. Wenzel To pol, geb. am 13. 12. 1884 in Draschwiy,

zuleßt wohnhaft gewesen in Prag X11, Saarlandstr. 7,

. Josef An del, geb. am 5. 7. 1880 in Skrischov, ohne

ständigen Wohnsitz,

. Jan Auerhahn, geb. am 2. 9. 1880 in Lestina,

zuleßt wohnhaft gewesen in Prag X1X, Radebkystr. 49,

- Josef Barta, geb. am 23, 3. 1890 in Unter-Lusin,

uleßt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Hejdukgasse 11. Losef Barton, geb. am T. 11. 1910 n Mi2ofobic-”

: e Mohn has gewesen in Prag XII1, Cernicka r. 961,

arten, geb, am 22. 10. 1910 in Bilsko, zuleßt wohnhaft ves in Prag I, Barm- bérGigengatie Nr. 14,

L

D, 10. 11

8.

12. 13. 14.

15, 16. 17, 18,

19. - 20. 21. 22. 23.

24. 25, 26.

27. 28. J

29.

30, 31.

32.

33. 34. 39. 36,

37. 38.

39.

40. 41. H 42. 43. 44.

45.

46.

47.

48. 49.

50.

51.

. Hans Dohnal,

Bohumil Bax a , geb. am 27.7. 1874 in Seltschan, uleßt I RRON gewesen in Prag R, Theresienstädter- raße Nr. 21, : :

straße N Bejcek, geb. am 25. 12. 1910 in Nezimost,

Pp wohnhaft gewesen in Ritschan Nr. 315,

Karl Be neda , geb. am 14. 7. 1911 in Prag, qulept

wohnhaft gewesen in Prag XI1, Ambroëgasse Nr. 7,

Josef Benes, géb, am 19, 4. 1914 in Rosmital,

L wohnhaft gewesen in Prag-Lieben, Brandt- traße Nr. 1, i j

lau Beran, geb. am 1. 11. 1911 in Bauschowiß,

zuleßt wohnhaft gewesen in Bauschowiß, Zuckerfabrik

Nr. 117, i / L

Josef Beran ek, geb. am 22. 5. 1897 in Wittingen,

L wohnhaft gewesen in Strodeniß, Moldaukaîi r. 234

Oldrich Bex gex, geb. am 14. 9. 1904 in Baeal fet wohnhaft gewesen in Prag XVI, Cernohorskystraße Nr. 17, Frantisek Berka, geh; am 7. 1. 1906 in E zuleßt wohnhaft gewesen in Dubno Nr. 08 in f ibrans, Otakar Berka, geb. am 27. 2, 1898 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag 1, Betlehemplaß 8 Rudolf Bezdeka, geb. am 20. 7, 1884 in Breznice, ohne ständigen Wo nsig, / Jaroslav Bilina, geb. am 3. 3, 1896 in Tschaslau, zuleßt wohnhaft (eson in Königinhof a. d. E., Elbé- ufer Nr. 2, A Antonin Bittner, geb, am 4. 7. 1893 in Sedlet, uleßt wohnhaft gewesen in Sweprawig Nr. 186, Alois Blecha, geb.-+ am 21. 3, 1896 in Dobschiv, zuleyt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 323, Hugo Blecha, geb. am 5. 2. 1895 in Dobschiv, zuleßt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 1932, Vaclav Bradaë, geb, am 7, 2. 1892 in Kladno, zuleßt wohnhaft gewesen in Kladno, Hyngasse Nr. 204, Zdenek Bruna, geb. am 25, 3. 1917 in Libochowih, E wohnhaft gewesen in Libochowih, Vhechgasse r. 267,

Farmila Buresová geb. Klement, geb. am 27. 2. |

1922 “g Planit, zuleßt wohnhaft gewesen in Planiy r.923, Es

Andreas Busov\ky, geb. am 3. 1. 19074 Seleni, zuleßt wohnhaft gewesen tn Prag VIII, Klein-Holles{cho- witer Str. 1155,

Jdascha Borseková, geb. Peisiková, geb. am 20, 2. 1905 in gZlatopol, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Am Frohsinn Nr. 821,

Josef Brecka, geb. am 8. 8. 1902 in Wittin, zuleßt wohnhaft gewesen in Pilsen, Firasekgasse 365, aromir Bouèek, geb. am 4. 4, 1895, in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XVII1, Marcius-

asse 3, Vofef Capek, geb. am 21. 6.- 1897 in E gutes wohnhaft gewesen in Prag I, Kastalusgasse

V; Gy

Stanislav C e h, geb. am 31. 3, 1898 in Böhm. Brod, zuleßt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 246, Josef Cerensky, geb. am 6. 2. 1884 in Königgrät, I g CONNYRIE gewesen in Pardubit, Erlenhain

r, 969, Zdenek C erny, geb. am 9. 9. 1925 in Herrndorf, zuleßt wohnhaft gewesen in Rakonit, Prokopgasse Nr. 1452, Antonin Cervenka, geb. am 16. 8. 1894 in Tabor, zuleßt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 1770, Vaclav C ihal, geb. am 6. 12. 1881 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Jungbunzlau, Josef C iryn, geb. am 24. 12, 1894 .in Budapest, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XVI, Löffelstr. 1228, Antonin C i sar, geb. am 2. 12, 1904 in Leitomischl, P1290 wohnhaft gewesen in Prag XIV, Na veseli Ladislav C isar, geb, am 26. 2. 1922 in Hrdlorezy, zuleßt wohnhaft gewesen in Hrdlorezy Nr. 59, Emilie Cisarcová, geb, Dolnicek, geb. am 30. 10. 1908 in Leitomischl, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Na veseli 8/1290, Karel C ucera, geb. am 9, 10. 1894 in Böhm. Brod, zuleßt wohnhaft gewesen in Tabor Nr. 1925, Jaroslav C umpelik, geb. am 30. 8. 1914 in Rüb- stich, zuleßt wohnhaft gewesen in Rübstih Nr; 129, umpreht Czern in, geb. am 9. 2. 1909 in Dimokur, zuleßt wohnhaft gewesen in Luschiß Nr..1, Mirosláv Czivis, geb. am 30. 5. 1920 in Leitomiscchl, ulegt wohnhaft gewesen in Leitomischl, Husviertel 693, Josef Chaloupfka, geb. am 7. 4, 1902 in Dohalig, zuleßt wohnhaft géwesen in Lana Nr. 4, Dr.-xFng. Karl Chochola, geb. am 30. 3. 1893 in Pilsen, zuleßt wohnhaft gewesen in Budweis, Lazarett- asse Nx. 530, Srantizek Chvoj, geb. am 25: 3. 1900 in Bykov, zu- leßt wohnhaft gewesen in Tschelakowiß, Stankovsky- gasse Nx. 139,

r.-xFng. Vladimir Chytrÿ, geb. am 15. 4. 1901 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Königs= sträße 113, Otakar Ci Zek, geb. am 25. 8. 1883 in Braunau, zu-

Teßt wohnhaft gewesen in Prag VIIL, Hermann- |

gasse 6/1209, Jan Dajecl, geb. am 12. 9. 1870 in Aßmerit, zuleßt wohnhaft ‘ohne ständigen Wohnsig, Jaroslav David, geb. am 26. 9. 1893 in Stangen- dorf, zulegt wohnhaft gewesen in Königshof, Ortsteil Ziäfov Nr. 1475, Miroslava Ditetova, geb. am 2. 3. 1895 in Neu- Bistriß, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XI1V, Am rohsinn 83, rantisek Dobias, geb. am 24. 10. 1910 in Kolvin, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VI1, Pristavna 1107/32, . geb. am 9. 3. 1883 in Pacetluky, uleßt wohnhaft gewesen in Da XI, Rokitaner Str. 13, Vaclav Dvlezal, geb. am 18.9. 1898 in Prag, zu-

i leßt I gewesen in Chotouchov Nr. 40, . Vaclav Dofsta, ge

. am 27. 9. 1898 in Stitschan, zu- leßt wohnhaft gewesen in Keeg-Fahodnigz Nr. 111,

Jiki Dost al, geb. am 9. 4. 1890.in Trauben-Lhotka, ohne ständigen Wohnsitz,

- 1942) errichteten Verteilungsste

: a Dostalova, geb? am 22. 9. 1901 in Lhotka, ck

‘ohne ständigen Wohnsitz, : ;

i; Parsata D geb. am 16. 4. 1891 in Petrylino, zuleßt wohnhaft gewesen in Pardubiy, Bartolomäus- gasse 89, | ,

. Heinrih- Duska, geb. am 29. 12. 1890 in Neuhof, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag 1X, Krocin-

und 15/266, i . Vladimir R s. d L E D in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Rakoniy Nr. 699, :

0, Leopold É isner, s geb. am 29. 12. 1883 in Hemschiy, zuleßt wohnhaft gewesen im Arbeïtslager b. Chotieborsch, :

. Franz Erben, geb. am 27. 11. 1874 in Prag, zuleßt wohnhaft ewésen in Prag III, Aujest 2, :

. Jaroslav Fabing s , geb. D bie 1899 in Kolin,

zuleßt wohnhaft gewesen tn Strakon18,

Bose F i e geb. am 2. 6. 06 in Hadscheradec, Uleyt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Brennerei- traße 14, j

. Jultus A er, geb. am 12. 12. 1908 in Prag, zu- leßt wohnhaft gewesen in, Prag X11, Schlesische

traße 123, : tes

4 Vitton elber, geb. am 11. 10. 1880 «in Zwittau, lebt ebnhaft gewesen in Prag X11, Hradeschiner Straße 9, l

. Egon Fink, Jude, geb. am 6. _9. 1924 in Rudig, lebt S enbie gewesen in Prag RXIII, Kopenhagener Straße 20, Eh

/ Eduatd Fischer, geb. am 2. 5, 1896 în Prag, zu- leßt wohnhaft gewtsen in Prag T1, Wenzelsplaß/Pbst=-

arkasse, :

j or (s olprecht, geb. am 8. 9. 1876 in Rakow, uleßt wohnhaft gewesen in Dalowiy, Bez, Fung-

N au, . . .

j Vac av Fort, geb. am 11. 3. 1909 in Horomitschiß, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Kanderstr. Nr. 1885,

i Frantizek F rank, geb. am 30. 6. 1907 in Pilsen, zu-

eyt wohnhaft gewesen in Pilsen, Dvorakgasse 41,

. Dr. Jan Fréek, geb. am 12. 6. 1896 tn Prag, zu=- e wohnhaft gewesen in Prag XII, Rankestr. 7,

. Slavoj Rudolf Fri, geb. am 25. 12. 1893 in Basch-

ns zuleßt wohnhaft gewesen in Podiebrad, Hellich-

asse 562, : j

j d Jsrael Max Ga, geb. am 2. 6. 1883 in Pi-

brans, zuleßt MEOnaNs gewesen in Prag XI1, Am

Schwihän Nr. 12, Us

j; Julius Gottlieb, Jude, geb. am 14. 7. 1890 in

ünchengrägß, zuleßt wahnbafi gewesen in Prag VII, Myslbek 28. j U

; Betiglav Görtler, geb. am 1. 4. 1898 in BVilichau,

ohne ständigen Wohnsiß, 8 ; ie pa Grob is Made, geb. am 28. 8. 1900 in Tyczyn, zulegt wohnhaft gewesen in Prag-Werschowitß, König-Georg-Str. 733, ; Ï 77. Emanuel G rof, geb. am 10. 5. 1899 in Brüx, zu» leßt wohnhaft gewesen in Prag XI11, Wikaner Str. Nr. 7

78. Moriß G r o ß, Jude, geb. am 20. 11. 1912 in Snina/ Slowakei, ohne ständigen Wohnsiß, z

hierdurch zugunsten des\Deutshen Reiches vertreten durch \,

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen. Prag, den 25. Zuli 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Verfügung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks-

' und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreich vom

18, November 1938 RGBl. I S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Februar 1939 B. Nr. S 11 G 41/V/39 und der Rundz verfügung des Jnspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. in Wien- vom 28. Juli 1939 B. Nr. 8 11 G 1084/39 sowie auf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers Uber die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- m vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wixd hiermit as Vermögen des Fuden : | Herbert Franz Zalud,

geboren am 8. 8. 1919 in Krummau a. d. M, zuleßt in -

Krummau, Latron 41, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durh den Reichs- minister der Finanzen, eingezogen. i

Linz/Donau, den 17. Juli 1942. _ Geheime Staatspolizei , Staatspolizeistelle Linz. J. V.: Dr. Auinger,

Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Textilwirtschaft

/ (Errichtung der Verteilungsstelle sür verschiedene Textil

erzeugnisse) Vom 27. Juli 1942 Auf Grund der Ma über den Warenverkehr vou 18. August 1939 (RGBl. 1 S. E in décr Fassung der

Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

b

zur Ueberwachung und E des Warenverkehrs vom (De ei

18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939). und der Anordnung Nr. 2 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft (Er- richtung von Verteilungsstellen) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsañz, und Preuß, Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des. Reichswirt- \schaftsministers und im Einvernehmen mit dem Sonder=- beauftragten für die Spinnstoffwirtschaft angeordnet:

#4 A

Bei der Reichsstelle für Textilwirtschaft, Berlin, wird außer den in meiner Anordnung Nr. 1 vom 15. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß, Staatsanz. vom 15. Mai en eine

Verteilungsstelle für verschiedene Textilerzeugnisse errichtet. .

Dieser Verteilungss\telle gehören die Mitglieder der Fach-

© bezeihneten Entgelt einverstanden 2

Neih8- und Staats3anzeiger Nr. 173 vom 27, Juli 1942. &. 3

untergruppen Asbestindustrie, Nebindustric und Verband- mittelhersteller an. S2

, Die Reichsstelle für Textilwirtschaft kann bestimmen, daß weitere Firmen oder Firmengruppen der Verteilungsstelle für verschiedene Textilerzeugnisse angehören. Einer Veröffent- lihung dieser Bestimmung bedarf es nicht,

E

, Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost-

gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Reichsstelle für Textilwirtschaft. Der Reichsbeauftragte: Lin de r.

Gemeinschaftlicher Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichs-

ministers der Justiz zugleich für den Reichsarbeitsminister, -

für den Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft, für den Reichsminister der Finanzen, für den Reichsminister des Junern und für den Reichswirtschaftsminister vom 8. Juli 1942 zur Ausführung der Verordnung über die Preis- überwahung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücsverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. 1 S. 451)

N

| Gruuödsaß Die Tau vom 7. Juli 1942 vereinfacht das Preis- prüfverfahren im Grundstücksverkehr und klärt die Rechts- folgen der Preisverstöße. Künsftig haben sich die Preisbehörden Vei der Ueberwachung des Grundstücksverkehrs auf die Fest- stellung und Verfolgung von Preisverstößen ju beshränken.

Veber die en Geridtte Folgen dieser Verstöße werden ‘nur die ordentlihen Gerichte befinden, : 2;

Preisprüfung und Unbedenklichkeitsbescheinigung

(1) Mit dem nach § 1 Abs. 1 wig 1 vorzulegenden Ver- irage ist eine Abschrift einzureichen, die bei den Akten der Preisbehörde bleibt. : O

- (2) Bei der Prüfung des Rechtsgeschäfts hat die Behörde unter Beachtung des Preiserhöhungsverbotes und der Erlasse und Anordnungen des Reichskommissars für die Preisbildung alle für die Söbe des Entgelts maßgebenden Bestimmungen zu werten. FJhre Prüfung endet mit der r der Unbe- denklihkeitsbesheinigung 1 Abs. 2 dex Veror nung) oder mit der Beanstandung des Vertrages,

(3) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat \sich in der Regel auf den Vermerk zu beschränken, daß von der Preis- behörde gegen „das Rechtsgeschäft keine Bedenken erhoben werden. Sie wird zweckmäßig auf den Vertrag gestempelt. Ein begründeter Bescheid ist nur erforderlich, wenn ein Preis durch eine Ausnahmebewilligung zugelassen wird, und wenn dabei die Angabe des Preises notwendig erscheint, der ohne diese Be- willigung festgeseßt worden wäre. :

(4) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt als erteilt, wenn das Rechtsgeschäft nah der Grundstückverkehrsbekannt- machung vom 26. Januar 1937 (RGBl. 1 S. 35), nah dem Wohnsiedlungsgeseß vom 22. September 1933 (RGBl. I S. 659) in der Fassung vom 27. September 1938 (RGBl. I S. 1246) oder nah der Ersten Durchführungsverordnung zum Geseß über die Sicherung der Reichsgrenze und über Ver- geltungsmaßnahmen vom 17. August 1937 (RGVL. 1 S. 905) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1941 (RGBl 1 S. 623) genehmigt worden ist.

(5) Die Vorschriften der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 8. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1709) werden durch die Verordnung vom 7. Zuli 1942 nit berührt. Die Genehmigung nah § 9 der Verordnung vom 3. Dezember 1988 erseßt somit auch in Zukunft den Bescheid der Preisbehörde und gilt als Unbedenklichkeitsbescheinigung nah § 1 Abs. 2 der Verordnung.

E 3.

Beanstandung

(1) Wird das Rechtsgeschäft beanstandet, so hat die Preis- behörde in ihrem Bescheid zugleich dèn äußerstenfalls zulässigen Preis oder, wenn eine andere Vertragsbestimmung unzulässig ist, den zulässigen Vertragsinhalt anzugeben.

Beispiel: Bescheid:

Der Vertrag vom zwischen . . .. . . über das Grundstü wird beanstandet. Der vereinbarte Preis ist überhöht. - Der höchstzulässige Preis beträgt

oder:

Die Uebernahme dex Wertzuwachssteuer durch den Er- werber ist unzulässig. Die Steuer muß vom“ Veräußerer ge- tragen werden.

oder:

Der Zinssaß von . …. v. H. für das Restkaufgeld ist über- höht. Zulässig ist nur eine Verzinsung mit . . . v. H.

(2) Einem Rechtsgeschäft, das unter die in Nr. 2 Abs, 4 aufgeführten Bestimmungen fällt, ist die Genehmigung zu ver- sagen, wenn das Entgelt überhöht. ist. Bestehen im übrigen ketne Bedenken gegen das Rechtsgeschäft, so ist es gleichzeitig für den Fall zu genehmigen, daß das Entgelt in der von der Preisbehorde angegebenen Weise ermäßigt wird. Die Geneh- migung wird in diesem Fall mit der Erklärung des Ver- sereed; er sei mit dem von der Preisbehörde als zulässig Abs. 2 der Verord- nung), oder mit der Rechtskraft des Urteils, das diese Erklä- rung erseßt, wirksam. i m Beispiel: E,

Bescheid:

Dem Vertrage vom zwischen . das Grundstück .. .,. . wird die Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgeseß versagt. Sie wird für den Fall erteilt, daß der Kaufpreis auf ._RAM ermäßigt wird.

(3) Zst die Genehmigung des Vertrages auch aus anderen als preisrehtlihen Gründen zu En so soll die Behörde

ur Vermeidung wiederholter Beanstandungen in ihrem Be- {heid auch vermerken, inwieweit das Entgelt überhöht ist.

4, Genehmigung des Vormundschaftsgerichts usw. Muß das Réchtsgeschäft nah andexen als dèn unter Nr. 2 Wbs.4 ausgesührten Bestimmungen genehmigt werden (beispiels-

Vorbescheids verpflichtet. Jn allen anderen Fällen sol

weise vom Vormundschafts- oder Anerbengeriht nah bürger- lichem oder Erbhofrecht), so wird zur Vermeidung überflüssiger Prüfungen zweckmäßig erst dann über den Genehmigungs- añtrag zu entscheiden sein, wenn die Preisbehörde die Unbe- denklichkeitsbescheinigung für den Vertrag ausgestellt oder der Veräußerer sich mit dem von der Preisbehörde als zulässig be- zeichneten Entgelt einverstanden erklärt hat.

; 5. Begründung des Beanstandungsbescheides ,_ Die Preisbehörde muß den Beanstandungsbescheid so be- ründen, daß für die Beteiligten unddie Beschwerdebehörde er- ihtlih ist, warum das Entgelt als überhöht anzusehen und weshalb der äußerstenfalls zulässige Preis (Nr. 3 Abs. 1) angemessen ist. /

6, Vorbescheide

(1) Die Preisbehörde ist nur bei Vorlage eines zur Be- urkundung geeigneten Vertragsentwurfs zur elung eines ie die

Erteilung von Vorbescheiden ablehnen, wenn nicht der dlitvag, steller ein berechtigtes Jnteresse nahweist. Eïn derartiges Interesse ist anzunehmen, wenn eine Behörde den Antrag stellt. Vor Erteilung des Vorbescheides ist der Eigentümer, insbesondere wenn er nit selbst den Antrag gestellt hat, über die Höhe des zulässigen Preises zu hören. sollen gehört werden, wenn die Preisbehörde erkennt, daß thre Juteressen durch eine Preisfestseßzung wesentlih berührt

“werden.

(2) Die Befugnis der Preisbehörde zur Erteilung von Auskünften bleibt- unberührt.

(3) Bei der Prüfung eines zur Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs, der nach den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführ- ten Bttakatuln ciner Genehmigung bedarf, ist neben der Angemessenheit des Entgelts auch zu untersuchen, ob gegen die

Genehmigung des Vertrages sonstige Bedenken bestehen. Fm

Vorbescheid ist \tets anzugeben, welche Hindernisse dem Ver- trage entgegenstehen. Beispiel: : | Vorbescheid: 1. Das in dem Vertragsentwurf vom . . .,, , zwi- über das Grcundstück . ; , ; ¿ . vor- geschene Entgelt ist überböht. Der höchstzulässige Preis beträgt , : , z 5. NAM.

. Außerdem müßte die Genehmigung des Vertrages nah § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Grundstückverkehrsbekannt- machung versagt werden,

(4) Der Vorbescheid, welcher die Unbedenklichkeit eines zur Beurkundung geeigneten Vertragsentwurfs feststellt, ersegt die Unbedenklichkeitsbesheinigung und eine nah den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Bestimmunge erforderliche Genehmigung O den mit dem Entwurf übereinstimmenden- Vertrag, wenn

teser Vertrag binnen sechs Monaten nach der Erteilung des Vorbescheides geschlossen wird. Andere Vorbescheide, insbeson- dere Auskünfte nah Abs. 2, erseßen diese Bescheinigung nicht; die Preiêbehórde foll jedoch bei der Erteilung ihres endgültigen Bescheides nur aus triftigen Gründen von dem Vorbescheid abweichen. ¡ A

f [ Zuständigkeit |

(1) Für die Préisprüfung ist als Grundstückspreisbehörde die untere Verwaltungsbehörde zuständig, die das Rechts- geschäft nah den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Vorschriften zu genehmigen hat. Bedarf das Rechtsgeschäft keiner Geneh- migung nach diesen Vorschriften, so ist-die unteré Verwaltungs- behörde zuständig, in deren Bezirk der Grundbesitz liegt. Er- streckt er sih über mehrere Bezirke, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk der guößte Teil liegt.

(2) Jn Zweifelsfällen bestimmt die gemeinsame obere Verwaltungsbehörde, welche von mehreren Preisbebörden zu- ständig ist. : ;

8. Zustellung, Beschwerde

(1) Die Bescheide der Preisbehörds sind denjenigen zuzu- stellen, die den Vertrag zur Prüfung vorgelegt oder die Ertei- lung des Vorbescheids beantragt haben. Ein Vorbescheid ist außerdem stets dem Eigentümer und den Beteiligten zuzu- stellen, welche die Preisbehörde gehört hat (Nr. 6 Abs. 1).

(2) Gegen den Bescheid, durch den ein Vertrag, und den Vorbescheid, durch den cin zur Beurkundung geeigneter Ver- aus beanstandet wird, sowie gegen alle anderen Vor- bescheide ist die Beschwerde nah den Örganisationsanordnun- gen des Reichskominissars für die Preisbildung gegeben. Gegen die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und gegen den Bescheid, durch den der Erlaß eines Vorbescheides abgelehnt worden ist, gibt es keine Beschwerde, :

G Die Beschwerde ist bei der Preisbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Die Beschwerdefrist gilt jedoch auc dann als gewahrt, wenn die Beschwerde bei der Beschwerde- behörde. eingelegt wird. Die Preisbehörde kann der Beschwerde N Die Entscheidung dexr Beshwerdebehörde ist " end- gültig.

(4) Fst ein Beanstandungsbescheid e har geworden, so soll die Preisbehörde auf erneute Vorstellungen nur dann in eine neue Prüfung eintreten und gegebenenfalls eine Unbe- denklihkeit8besheinigung erteilen, wenn die Beteiligten sie übereinstimmend beantragen. h O Bedarf das Rechtsgeschäft der Genehmigung nah den unter Nr. 2 Abs. 4 aufgeführten Bestimmungen, so richten sich die Zustellung der Entscheidung und das Beschwerdeverfahren nach den für das Genehmigungsverfahren maßgebenden Vor-

\hriften. | 9. Uebergangsvorschriften

(1) Mit der Aufhebung der Verordnung vom 8. Zuli 1938

(RGBl. I S. 850) und der entsprechenden Vorschriften (Ver- ordnungen vom 17. September 1940 und Z. Mai 1941 RGBl. I S. 1287 und 244 —) endet die Mitarbeit der Finanzämter bei der Preisüberwahung. Damit verlieren die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter nach § 189 d dev C IY ihre’ vrtaeedes uts Nachweis für die Angemessenheit vereinbarter Entgelte, Vom 20. Zuli 1942 an legen die Finanzämter den Preisbehörden die Verträge nicht. mehr vor. Vou demselben Tage ab können sie die Be-

Andere Beteiligte \

4

—_

sheinigungen nah § 189 4 der Reichsabgabenordnung auch dann TiSEubiäen wenn der Vertrag von der Preisbehörde beanstandet worden oder wenn die zweiwöchige Prüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist. :

(2) fbr entgeltliche Verträge, die vor dem 20. Juli 1942 abgeschlossen worden sind, brauht das Grundbuchamt (Grund- buchsgerict) eine Unbedenklichkeitsbesheinigung der Preis=- behörde nicht zu fordern, wenn bis zu diesem Tage die Be- scheinigung nah § 189 d der Reichsabgabenordnung erteilt war. Die Vorschrift der Nr. 2 Abs. 4 bleibt unberührt.

(3) Die Preisbehörde hat die vom Finanzamt nach der Verordnung vom 8. Juli 1938 und den entsprechenden Be- stimmungen mitgeteilten Verträge so zu behandeln, als ob sie von den Beteiligten vorgelegt worden wären. Für einen Ver- trag, den die Behörde nach dieser Verordnung nit bean- standet hatte, hat sie auf Ant::ag eine Unbedenklichkeitsbescheini- gung auszustellen. :

(4) War der: Erwerber eines Grundstücks {hon vor dem 20. Juli 1942 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so soll die Preisbehörde eine nachträgliche Prüfung des verein- barten Entgelts ablehnen. Gegen den Bescheid gibt es keine Beschwerde. Hält die Preisbehörde im Einzelfall die Nach- prüfung eines Vertrages ausnahmsweise für erforderlich, so hat sie vorab an den Reichskommissar für die Preisbildung zu berichten. N

Durch die Verordnung vom 7. Fuli 1942 sind die nah- stehenden Erlasse des Reichskommifsces für die Preisbildung und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ; gegenstandslos geworden: Abschnitt T Ziff. 2 und 3 des Runderlasses Nr. 155/37 vom 6. Oktober 1937, i Runderlaß Nr. 72/88 »om 8. Juli 1938 (Mitt.Bl. T S. 350), Erlaß vom 16, März 1938 (Mitt.Bl. T Nr. 6 S. 7), Erlaß vom 17. März 1941 (Mitt.Bl. T S. 166) sowie Erlaß vom 19, Mai 1941 (Lw.RmBl. S. 387).

Berlin, den 19. Funi 1942. / Der Reichsminister der Justiz. / S L De Vol bit&n. Der Reichskommissar für die Preisbildung. R A

Einziehungsbeschluß

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung volk3- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. I S. 479), sowie des § 1 der Verordnung zum- Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBIl. I S. -83) und des Erlasses des Reichsministers des Fnnern vom 20. Fanuar 1942 Pol. S II As Nr. 520 11/42 212 wird das Vermögen

a) des Juden Frit Jsrael Ka ßenstein, geb. 8, 8. 1888

in Eshwege, zuleßt in Eshwege wohnhaft gewesen,

b) der Füdin Ella Sara Baer, geh. 16. 5. 1879 in

Arolsen, zuleßt in Wrexen, Kreis Waldeck, wohnhaft gewesen, : da es der Förderung volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gedient hat, zugunsten des deutschen -Reiches eingezogen.

Kassel, den 21. Fuli 1942.

Der Regierungspräsident. De: Et Hen 1B

Bekanntmachung

Die am 24. Juli 1942 ausgegebene Nummer 24 des Reichsgeseßblatts, Teil TI, enthält:

Verordnung über den Bau und Betrieb von Kleinbahnen und ihnen gleich zu erahtenden Eisenbahnen. Vom 7. Juli 1942.

Bekanntmachung zu der dem Fnternationalen Ueberein- fommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 9. Juli 1942. :

Dritte Bekanntmachung über Erleihterungen im gewerb- lihen Rechtsshuß für belgishe Staatsangehörige. Vom 13. Juli 1942.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen _Ueberein- fommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 15. Juli 1942.

Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen auf dem Ge- biete des Patentrehts im Königreih Schweden. Vom 15. Juli 1942. ; ;

Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerblichen Rechts\huß für s{hwedishe Staatsangehörige. Vom 15. Fuli 1942,

Umfang: s Bogen. Verkaufspreis: 0,15 KA. Post- beförderungsgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckfonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 25. Juli 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

“t

Bekanntmachung s

Die am 24. Juli 1942 ausgegebene Nummer ‘9 des Reichsgesegblatts, Teil I, enthält: é

Verordnung über die Einführung des Futtermittelrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 9. Juli 1942. 4

Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft. Vom 15. Juli 1942,

Achte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Lichtspielgeseßes. Vom 17. Juli 1942.

Verordnung zur Cu rang der Verordnung über das Ver- bot dexr Einfuhr von Bienen im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 19. Juli 1942.

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Fortfall der“ Berufs\hulbeiträge. Vom 20. Juli 1942.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 KA. Post- beförderung8gebühren: 0,03 N. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 25. Juli 1942.

Reichsverlag8amt. Dr. Hubrich.

i Preußen

Bekanntmachung

Nach Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Geseysamml. S. 357) ist bekanntgemacht der Erlaß des Preußishen Staats- ministeriums vom 1. Juni 1942 über die Verleihung des Ent- eignungsrechts an den Kreis Schlöoßberg zum Ausbau einer Steinsträße von Grumkowsfelde bis Shwarpen in dex Gemarkung Schieden durch das Amtsblatt der egierung in Gumbinnen Stüdck 25 S. 63, ausgegeben am 20. Funi 1942.