1942 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reih8- und Staat3anzeiger Nr. 188 vom 13. August 1942. S. 2

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- Verbrauchergenossenshaft Holzminden, e. G. m. b. H., Sit: Holzminden a. d. Weser. : . ¿Verbrauchergenossenshaft Messinghausen, e. G. m. ‘h. H., Siß: Messinghausen (Kr. Brilon). . Verbrauchérgenossenshaft Neuenkleußheim, e. G. m. b. H., Siz: Neuenkleußheim über Olpe. . Verbrauchergenossenschaft Niedermarsberg, b. H., Siß: Niedermarsberg (Westf.). . Verbrauchergenossenshaft Groß-Oldendorf, e. G. m. b. H., Siß: Oldendorf über Elze (Hann.-Land). . Verbrauchergenos\senschaft“ Osterwald, e. G. m. b. H, Sit: Osterwald uber Elze (Hann.-Land). . Verbrauchergenossenshaft OÖsterwald-Glashütte, e. G. m. b. H., Sig: Osterwald-Glashütte über Elze (Hann.- Land). . Verbrauchergenossenschaft Rhode, e. G. m. b. H., Sitz: Rhode über Olpe. 19. Verbrauchergenossenschaft Rittierode u. Umg., e. G. m. b. H., Sit: Rittierode, Post Kreiensen-Land. 20. Verbrauchergenossenshaft St. Andreasberg, e. G. m. b. H., Sig: St. Andreasberg (Kr. Zellerfeld [Harz]. 21. Verbrauchergenossenschaft Scharzfeld, e. G. m. b. H. Sit: Scharzfeld (Südharz). 22. Verbrauchergenossenshaft Scherfede, e. G. m. b. H., Sit: Scherfede (Westf.). E 23. Verbrauchergenossenschaft Sieber, e. G. m. b. H., Sig: Sieber über Herzberg (Harz). Diese Verbrauchergenossenschaften gelten auf Grund des 4 Abj. 1 a. a. O. mit Ablauf des 31. August 1942 unter Ausschluß der Liquidation als aufgelöst.

Berlin, den 11. August 1942, Der Reichswirtschaftsmivister. J. A.: Heuser.

e. G. m.

Anordnung /

zur Regelung arbeitsrechtliher Fragen bei der Durchführun von Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Flieaee: un ___ Flakschäden

Auf Grund der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. 1 S. 691), der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBl. 1.S. 222) und der Verordnung über die Rechtseßzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsay vom 25. Mai 1942 (RGBl. I S. 347) ordne

ih an: I. Geltungsbereih

Diese Anordnung gilt vorbehaltlih des Abschnitts 1V Abs. 2 Say 2 nur für die aus anderen Gebieten als dem Schadenbezirk zur Beseitigung von Flieger- und Flakschäden eingeseßten gewerblichen Gefolgschaftsmitglieder (einschließ- lih der Poliere Und Sbatbimellitr), und nur soweit es sich um die Durchführung von Sofortmaßnahmen handelt. Als Sofortmaßnahmen gelten ‘:

a) alle Maßnahmen zur Beseitigung von Bomben- und Brandschäden an Wohnhäusern, sofern es sih niht um Totalschäden handelt, E «Ves

b) die Aufräumungsarbeiten bei den Totalschäden,

c) alle Schäden, dexen Beseitigung als Sofortmaßnahme von den zuständigen Stellen im Rahmen der Aus- führungsbestimmungen zur 18. Anordnung des Gene- ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirt- schaft angeordnet worden ist. j

TT. An- und Rückreise

_(1) Die Gefolgschaftsmtitglieder haben Anspruch auf die Fahrtkosten für die Hinreise von ihrem bisherigen Beschäfti- gungsort bis ‘ie Schadensstelle sowie für die Rückreise. Jhnen ist vor Antritt der Fahrt eine Fahrkarte (3. Klasse) oder der entsprechende Barbetrag auszuhändigen. | (2) Die Fahrzeit wird mit dem Stundenlohn gemäß Abschnitt IV Abs. 1 (ohne Zuschläge) bezahlt. Erreicht im Einzelfall der hiernah zu zahlende Betrag niht den durh die Reise ausfallenden Lohn an der alten Arbeitsstelle, so ist dieser án Stelle der Fahrzeit zu vergüten.

ITT. Lohnausfall

Entsteht den Gefolgschaftsmitgliedern vor der Abreise in den Schadensbezirk durch innerhalb der Arbeitszeit not- wendigerweise durchzuführende Vorbereitungen (Besorgun von Reisemarken usw.) nahweislich ein Sbnausfall, so ift dieser Ausfall biïs zur Dauer von 8 Stunden von dem Betrieb zu erstatten. \ TV. Entlohnung /

_ (1) Für die Vergütung der Arbeit an der Schadensstell ist der dort geltende tariflihe Stundenlohn oder, soweit ein solcher fehlt, der ortsübliche, Lohn zugrunde zu legen. Ft jedoch dieser Stundenlohn niedriger als der tarifliche (ort8- übliche) Stundenlohn, auf den das Gefolgschaftsmitglied an seinem bisherigen Beschäftigungsort einen Anspruch 04 so 1st die Arbeit an der Schadensstelle nah dem höheren Lohnsay ju vergüten. Der Einsay an einer Schadensstelle begründet einen Beschäftigungsort 1m Sinne des Saßes 2.

(2) Jst die Arbeit der Gefolgschaftsmitglieder an der Schadensstelle mit ganz besonderer Ershwernis (z. B, erheb- licher Sdo) verbunden, so kann mit Zustimmung des zuständigen Reichstreuhänders der Arbeit ein CnAN ener Ua ewährt werden. Dieser Zuschlag kann auch den aus em Schadensbezirk zur Durhführung von Sofortmaßnahmen Cen gewerblichen Gefolgschaftsmitgliedern gezahlt

erden.

i V. Verpflegung, Unterkunft und Einsaggeld

Den Ses, die niht täglih an ihren Wohnort zurückehren können, ist Verpflegung und Unterkunft kostenlos zu gewähren. Ledige Gefolgschastsmitglieder erhalten ferner ein Einsaßgeld in Söhe von einer Reichsmark, die übrigen ein solhes von zwei Reichsmark kalendertäglich, Oen wird eine Auslösung oder ein Trennungsgeld nicht gegeben. :

VI. Täglicher Aumarsch :

Den E L E die während ihres Einsaßhes bei der Beseitigung von Flieger- und Flakshäden täglich zu ihrer Wohnort zurückehren, sind die entstehenden Fahrt- kosten zu vergüten, Diesen Sa Sa gern kann bei einer unvermeidbaren längéren Abwesenheit vom Wohnort

fabel für Betrxiebs\spannungen von mehr als 60 V, die in

‘wenn auf andere

VII. Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Die Vorschriften dieser Anordnung gehert allen tariflihen oder sonstigen Bestimmungen vor. Sie gelten zuglei als Höchstbedingungen. /

VIII. Schlußbestimmungen

_ Diese Anordnung tritt ‘am 16. August 1942 in Kraft. Mit dem gleichen Tage wird die Anordnung zur Regelung arbeitsrechtliher Fragen bei dem Einsaß auswärtiger Hand- werksbetriebe zur Beseitigung von Pliegele und Flakschäden vom 29. August 1941 (Reichsarbeitsbl, [ S. 375) aufgehoben.

Berlin, dèn 11. August 1942. \

Der Beaustragte Bf den Vierjahresplan. - ' Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsay.

J. V.: Dr. Kimmich.

E

Anorduung Nr. 7 ;

des Beaustragten sür Kriegsaufgaben bei der Wirtschasts- eel Metallwaren und verwandte Jundustriezweige über die erstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damen- uhren aller Art vom 12. August 1942

18. August 1939 (RGBl. I S, 1430) in dér Fassung der Ver- ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. 1 S, 679) in Ver- bindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Fndustrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: es

81 Die Herstellung von Damenarmbanduhren und sonstigen Damenuhren aller Art für den Fnlandsmarkt ‘ist verboten.

S2 Soweit die in § 1 genannten Erzeugnisse \sich nach im Zustande dêr Fertigung befinden, ist deren Aufarbeitung bis zum 31. Oktober 1942 gestattet.

F 8 3 Jn dringenden Einzelfällen kann -der Kriegsbeauftragte Ausnahmen - von den vorstehenden Bestimmungen zulassen. Anträge sind über die Fachuntergruppe Taschen- und Arm- banduhren, Pforzheim, einzureichen.

84

S Ce U gegen diese Anordnung werden nah den S 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. : j S

S5 ; '

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündun in Kraft, sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete un die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet,

Berlin, den 12. August 1942, Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Fndustriezweige. Dr. Po elchen. Anordnung über die Einshränkung der Verwendung von Starkstrom-

kabel einschl, Steuer-, Meß- und Meldekabel für Spannungen über 60 V vom 6. August 1942

Zur Einsparung und Sicherung des kriegswichtigen Ein- sayes von Rohstoffen wird auf Grund von § 13 des Energie- wirtschaftsgeseßes vom 13. Dezember 1935 (RGBL. I S. 1451) angeordnet:

Erster Abschnitt Starkstromkabel für Verlegung in Erde (1) Starkstromkabel einschl. Steuer-, Meß- und Melde-

Erde verlegt werden, dürfen, soweit in den folgenden Vor- schriften nichts anderes bestimmt ist, nur zur Erfüllung kriegswichtiger Ae verlegt werden und auch dann nur, e Weise der Zweck nicht erreiht werden kann (z. B. blanke Leitungsverbindung). Die elektrishe Bemessung der Kabel darf nicht höher gewählt werden als'* es die tat- sächlichen Betriebsverhältnisse erfordern. (22 e Die Verlegung der in Abs. 1 aufgeführten Kabel darf, soweit niht in den folgenden Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist, nur mit Genehmigung des Landeswirt- schaftsamtes erfolgen. Für Kabel, die nah dem Gese -zur örderung der Energiewirtschaft vom 13. Dezember 985 (RGBl. 1 S. 1451) und’ den dazu erlassenen Durch- führungsbestimmungen anzeigepflichtig a wird die Ge- nehmigung des Landeswirtschaftsamtes durh den Freigabe- "ugs des Generalinspektors für Wasser und Energie er- eyt. 82

(O) Die Genehmigung des Landeswirtschafts tes ist

nicht erforderlich für: t i E N

1. Kabel, die im Untertagebetrieb der Bergwerke ver- wendet werden,

2. Kabel, die zur Herstellung einer niht über 100 m langen Verbindung innerhalb bestehender Erd- kabelneye verlegt werden,

. Kabel, die zur Ausbesserung vorhandener Kabel ver- wendet werden, sofern das zu verlegende Kabel nicht länger ist als 100 m und eine Vergrößerung der Uebertragungsfähigkeit dadurch nit erfolgt,

, Kabel, die in Flugplägen und deren nächster Um- L eilt verlegt werden, soweit die Verwendung von

reileitungen aus flug- oder funktechnischen Grün- den niht möglich ist,

. Kabel, die im Störshußbereich von Funkanlagen verlegt werden,

- Kabel, die in der Nähe von Fndustrieanlagen mit besonderer Explosions-, Korrosions- oder Ver- - {chmugßungsgefahr verlegt werden,

- Kabel, deren Verwendung nah der Anordnung des Generalinspektors für Wasser und Energie über |

als 12 Stunden ein Verpflrgungszushúß bis zu 1,50 Reichs- mark täglich oder freie Verpflegung, géwühti werden.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom*-

_(Elektrotechnishe KBeitshrift 1942 Heft 25/26 S, 315) sowie e aden auf Grund dieser Anord-

nung vom Leiter des Hauptringes „Elektrotechnische Erzeugnisse“ erlassenen Anweisungen und Richt- linien zulässig ist,

. Kabel, mit deren Verlegung bereits begonnen ist, wenn mit Sicherheit zu erwarten ist, daß die Ver- S annggavheiten am 15, September 1942 be-

endet sind.

(2) Die Entscheidung über die Kriegswichtigkeit und Notwendigkeit der Verwendung sines Kabels für die in Ab- say 1 aufgeführten Zwecke wird dem pflihchtmäßigen Ermessen des Leiters des bestellenden A. N D erren au

) ie Anzeigepfliht nach dem Energiewirtschaftsgese wird hierdurch nicht berührt. G [Boastageses 583

(1) Die nah F 1 vorgeschriebene Genehmigung kann. nur erteilt werden, wenn die Kriegswichtigkeit nachgewiesen und entweder |

der arbeits- und materialmäßige Aufwand für eine blanke Leitungsverbindung größer ist als für ein Kabel aus einem wichtigen Grunde die Verwendung einer blanken Leitungsverbindung nicht durchführbar ist (z. B, Weichbild einer Großstadt, Luftschus, Tarnung). S ,_(2) Der Antrag auf Gu ns hat neben dem Nach- weis der Kriegswichtigkeit und' der Begründung der Not- iyendigkeit der Verwendung eines Kabels an Stelle einer blanken Ung Angaben über Länge, Quer- \chnitt und Materialbedarf des Kabels zu enthalten.

Zweiter Abschnitt Starkstromkabel, die nicht in Erde verlegt werden §4 j _ (1) Starkstromkabel für Verlegung außer Erde dürfen geigaus nur zur Erfüllung kriegswichtiger Aufgaben .ver- egt-werden und auch dann nux, wenn u andere Weise der Zweck nicht erreicht werden kann. (2) Die Entscheidung über die Krieg8wichtigkeit und Notwendigkeit der Verlegung eines Kabels wird dem

pflihtmäßigen Ermessen des Leiters des bestellenden Betriebes übertragen.

Dritter Abschnitt Bestellungen und Lagerbestände “85 j (1) Bestellungèn auf Starkstromkabel dürfen nur ab- Aen und «angenommen werden, wenn neben der Roh- O A der Freigabebescheid des Generalinspektors für Wasser und Energie die Genehmigung des Landeswirtschafts- amtes oder in den Fällen des § 2 die Versicherung des Leiters

des bestellenden Betriebes über Kriegswichtigkeit und Not- wendigkeit vorgelegt wird. tg V 86

U er die Lagerbestände beim Verbraucher ist ein. Lager- buch, eine Kartei o, ä. zu’ führen, aus der Zus und-Abgang und Verwendungszweck ersichtlich sind. G1

Vierter Abschnitt _Sschlußbestimmunrig O 87 |

(1) Wer die Verlegung eines Starkstromkabels verant- A A un des Kabels riegswichtig und unumgänglich ist, wird na 15 Energie- wirtschaftsgesetz bestraft. x M E

Die Anweisung tritt mit der Veröffentlihung in Kraft. Berlin, 6. August 1942.

Der Generalinspektor für Wasser und Energie, - J. A.: Dr. Barth.

Anordnung

über die Preisfestseßung für Roßkastanien aus der Ernte 1942

Vom 11. August 1942

__ Auf Grund des Gesegzes zur Durchführung des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29, Oktober 1936 (RGBl. 1 S... 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet:

81

: Für Roßkastanien der Ernte 1942 ‘darf dem Sammler ein Sammlerxpreis von höchstens 4,— AKM je 100 kg, ohne Verpalung, frei Sammelstelle gezahlt werden. :

82 Der Verbraucherpreis beträgt 8,— NA je 100k i Bn Berkadestarion, g I g frei

ezieht der Verbraucher Roßkästanien unmittelbar v

Sammler, gilt der Preis nah § p | , ¡Ae 83

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur

Durchführung und Ergänzung. dieser Anordnung erforder- lihen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. ¿Mod

84 , Die Anordnung tritt eine Woche nah ihrer Verkündung in Kraft. ;

Berlin, den 11. August 19492.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Res ch. \

MNichtamtliches Deutsches Reich

Der Finnishe Gesandte in Berlin, Herr Toivo Mikael Kivimäki, hat Berlin am 6, August d. Z. var- lassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat

Spar-. und. Behelfsbauweisen vom 1. Zuni 1942

Edvin Lundström die Geschäfte der Gesandtschaft.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Do

Nr. 188

Öffentlicher Anzeiger

nnerstag, den 13. August

Sm

__1942

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4 5 6

t , Oeffentliche Zustellungen,

» Berlust- und Fundsachen, + Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommandiítgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellshaften,

10. Gesea m. d. H., 18 . en, 5 s BEIN Dondeis: und Kommanditgesellschaften, 15.

Unfall- und FZnvalidenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankauswelse, Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Unieriuchungs- und 6irafsaczen

[21230] Handel8untersagung.

14/1. Dem Max Kemna, Dortmund, Schubertstr. 15, ist der Handel mit E des täglihen Bedarfs untersagt worden. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. Die Ver- ligung ist rehtskrästig.

rtmund, den 5, August 1942. Der Oberbürgermeister.

[21231] HSandel8untersagung.

Dem Lebensmittelhändler Karl VBasner, Dortmund-Wambel, Einigkeit Nr. 6, ist der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs ab 1. 9, 1942 untersagt worden. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. Die Ver- fügung ist rechtsfräftig.

Dortmund, den 10. August 1942. Der Oberbürgermeister.

3, Aufgebote

[21235] Aufgebot. : F 18/42, Der Bauer Heinrich Schulze aus Kahlstorf, Haus Nr. 8, hat das Aufgebot der in Verlust ge: ratenen, auf den Namen seines Vaters J. H. Squlze eingetragene Stamm-Aktie Nr. 466 der Aktien- Zucterfabrik-Uelzen über 300 Mark be- antragt. Der Jnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Februar 1943, 10 Uhr, vorx dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Uelzen, 9, August 1942.

[21234] Aufgebot. -

F 17/42, Der Bauer Wilhelm Marwede aus Kirhweyhe hat das Aufgebot dex in Verlust geratenen, auf seinen Namen eingetragenen Stamm-Akte Nr, 1208 der Alktien- Zuerfabrik-Uelzen über 300 Mark be- antragt. Der. Juhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Februar 1943, 10 Ühr, vor dem unterzeihneten Ge- riht, Zimmer 10, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen wird.

Amtsgericht Uelzen, 9. August 1942.

[21238] Aufgebot. -

Die Gläubiger des am 31. Mai 1940 în Taufkirchen/V. verstorbenen Brot- trägers Josef Aicher, geb. 31. Oktober 1857, werden auf Antrag des Nachlaß- pflegers Rechtsanwalt Dr. Schönherr in Erding aufgefordert, ihre Forde- rungen unter Angabe des Betrags, des Gegenstandes und des Grundes der Fordexung und unter Beifügung Uur- kundliher Beweisstücke bis spätestens 15. Oktober 1942 einshließlih an- zumelden. Den Gläubigern, welche si nicht melden, wird als Rechtsnachteil angedroht, daß sie gem. §8 1970 ff. BGB. unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pslirchtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen becuck- sichtigt zu wevden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen können, als sich nah Befriedigung der nicht aus- geschlossenen Gläubiger noh ein Ueber- \chuß ergibt.

Dorfen, den 3. August 19492,

Amtsgericht.

[21083] | Duxch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 3. August 1942 ist der Tod des Malergesellen, Gefreiten Heinrih Diedrich Erih Wulfekammer, eboren am 6. April 1918 in Grothe, feste estellt worden und als Zeitpunkt dedselben der 15. April 1941. 456 II. 68, 42,

Berlin, den 3. August 1942,

Das Amtsgericht Berlin.

[21232] e

Durch Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 8. August 1942 ist der ver- \hollene Arbeiter Szezepan (Stephan) Nitschke, geboren am 26. Dezember 1878 in Kutno, ohne leßten Wohnsiß im Jnlande, Angehöriger des ehe- maligen russishen Zarenreihes für tot exklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. Juni 1916 festgestellt wor- den. 456 TI. 141. 41.

4. effentliche Zuitellungen R E Zustellung.

i 40. Die Frau Klara Lichtenstein geb. Rost in Züllichau, Jo-

s dem

Rechtsanwalt Dr. Ebersbah in Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaus- mann Martin Lichtenstein in Buenos- Aires, Südamerika, Moreno 1284 Ps[., auf Ehescheidung aus § 55 Eheges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Vexhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 21. Oktober 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durxh einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Guben, den 3. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21237 Ladung. j Antiquitätenhändler Reinhold Ber- tram, Hamburg, Aale 48, klagt gegen Alice Maud Mary Vertram geb, Crook, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 30. Oktober 1942, 914 Uhr, vor Landgeriht Hamburg, Zivil- fammer 2 i

Die Geschäftsstelle des Landgerichts, [21238]

Es fklagen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe: 1. die Frau Karo- line Veit geb. Schneider in Hannover, An der Christuskirhe 1a, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwältin Dr. Albert in Hannover, gegen den Arbeiter Karl Veit, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Linz (Donau), § 49 Ehegeseß 10 R. 84/42 —; 2. die Ehefrau Lina Weiß geb. Baier in Barsinghausen, Langenkamp 25A, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Suhr in Hannover, gegen den Schneider Adolf Fsrael Weiß, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, früher in Barsinghaujsen, S8 49, 55 Ehegeseß 10 R. 90/42 —; 3, der Maschinenbauer Walter Schilde, jezgt Maschinenobergefreiter, Marine- \chule Wesermünde, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Boeckler in Haunover, gegen seine Ehefrau Gene- vieve Schilde geb. Beer E New York Nr. 27 West 78 Str., jegt unbekannten Aufenthalts, § 47 Ehe- gese 9. R. 83/42 —; 4. die Ehefrau

ita JFsbasescu geb. Lux, Hannover, Burgstr. 15 bei Lux, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Wilke in Hannover, gegen den früheren Polizei- beamten Jlie Jsbasescu, Bukarest, Rumänien, Bak ea Molisor Nr. 126, Porton, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, S8 47, 49, 55 Ehegeseh 11 R. 99/41 —; 5. Dr. Göß Klages in Han- nover, Warmbüchenkamp 15, Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Hoffmann & Drake in Hannover, gegen seine Ehefrau Alice Klages geb. TFohn- ston c/o. Mssr. Colt & Mosle, Wall- street 63, New York, Citti, USA., Nord- amerika, § 55 Ehegesey 4 R. A 42 —, Es’ klagt mit dem Antrag au Nichtigkeit der Ehe: 6. der Oberstaats- anwalt bei dem Landgericht in Han- nover gegen: 1. den Maschinenseßer Heinrich Stephenson in Hannover, Adolfstr. 5, z. Zt. Gefreiter bei der Ein- heit Feldpostnummer 47961, 2. dessen Ehefrau Vera Stephenson geb. Wan- kewitsch in Moskau, nähere Anschrift unbekannt, §8 8, 24 Ehegeses 9. R. 91/42 —. Die Beklagten sind zur Zeit unbekannten Aufenthalts bzw. im feind- lihen Ausland. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht in Hannover, und zwár: zu 1 vor den Richter der Zivil- kammer 10 auf den 29. September 1942, 11 Uhr, zu 2 vor den Richter der Zivilkammer 10 auf den 20. Ofkf- tober 1942, 11 Uhr, zu 3 vor den Richter dex Zivilkammer 9 auf den 30. Oktober 1942, 11 Uhr, zu 4 vor den Richter der Zivilkammer 11 auf den 6. Oktober 1942, 11 Uhr, zu 5 vor den Richter der Zivilkammer 4 auf den 1. Oktober 1942, 11 Uhr, zu 6 von den Richter der Zivilkammer 9 auf den 30. Oktober 1942, 11 Uhr, mit der Aufforderung, ne durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Recht3- auwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Hannover, den 6. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21239] Oeffentliche Zustellung. Auf Grund der §§ 1, 2, 3 und 8 der Verordnung über den Einsay des jüdi- hen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709, gebe ih den ab- wesenden Miteigentümern des Frem- denheimes „Kaffee Vaterland“/ in Karlsbad, Otto Keller, Olga Keller und Eva Keller, auf, bis zum 30. 8. 1942 die ihnen gehörenden Anteile an der Liegenschaft zu veräußern, an- derenfalls nah § 2 der genannten Ver- ordnung ein Treuhänder zur Veräuße- rung eingeseßt wird. Karlsbad, den 5. August 1942. Der Negierungspräsident.

5.Verluft- u.Fundsachen

[21241] Kraftloserklärung eines Versicherungsscheines.

Der in Verluft geratene Verfiche- rungsschein Nx. 110 287 auf das Leben des Kindes Uxsula Gerke Vers.- Nehmer Herr Karl Gerke, Hann. Münden, Steinweg 22/1 gilt al3 kraftlos, wenn sih der Jnhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet.

Ludwigshafen a. Rh., 14, 8. 1942. Atlas Lebensversicherungs8- Aktiengesellschaft.

[21240] Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft. Kraftloserflärung von Versicherungsscheinen. Die von uns ausgestellten Lebens- verficherungsscheine Nrn. M 311, 610842 und 627 617 sind bei uns als verloren angemeldet worden. Die Fn- haber der Urkunden werden aufgefor- dert, innerhalb zweier Monate von der Veröffentlihung dieses Aufrufs an, ihre Rechte bei uns anzumelden und die Versiherungsscheine vorzu- legen, widrigenfalls leßtere hierdurch

für ungültig erklärt werden.

Berlin W 15, Kurfürstendamm 52, den 18. August 1942.

Die Direktion.

O, 7. Aktien- gesellschaften

[20317]. Lehnkering Aktiengesellschaft, Duisburg.

Bilanz am 31. Dezember 1941. Aktiva. RA Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Gebäuden, unbebaute Grundstücke, Schiffspark, Krangerüste, Elevatoren, Kessel und Maschinen, Geschirr, Baggereigeräte, Mobilien, Fuhrpark, kurz- lebige Wirtschaft3güter: Stand am - 1. Januar 1941. . . 2855 669,95 Zugänge . 66 017,28 T 931 687,23

10 056,—

FITT 631,23 Abschr. . 307 946,11

Beteiligungen. . . Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betrieb3- stoffe, Waren, geleistete Anzahlungen, Forderun- gen auf Grund v. Waren- lieferungen und Leistun- gen, sonstige Forderun- gen . 3 179 504 Wertpapi Steuergut- scheine. . . 182 900,— Hypothekenforderungen . Forderungen an Konzern- unternehmen . » « « « Wechsel Kassenbestand einschl. von Reichsbank- und Post- scheckguthaben . . Andere Bankguthaben . . Posten, die der Rehnung3- abgrenzung dienen , «

Abgänge .

2 603 685 272 027:

542 701 4 000

999 370

8 000 361 288 523 946

171 834 8 666 357

Gewiun- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

Soll. RM Löhne und Gehälter, so- ziale Abgaben, Abschrei- bungen auf das Anlage- vermögen, Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen, Beiträge an Berufsver- tretungen Zuweisung an die geseß- liche Rücklage Zuweisung an die freie Rüdläge « e o s eo Gewinn: Vortrag aus

1940, . . 34 074,86 Gewinn 1941 203 869,39

Haben. Geivinnvortrag aus 1940, Jahresertrag

Erträge aus Beteiligungen Zinsen

Außerordentliche Erträge .

3 967 926/92 126 000|— 300 000

237 944/25 4 631 871/17

34 074/86

4 401 586/68 60 693/12

9 681/10

125 835/41

Nach dem abschließenden Ergebnis un- serer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den geseßlihen Vor- schriften.

Frankfurt a. M., den 20. Juni 1942-

Allgemeine Rev ision3- und Verwaltungs- Aktiengesellschaft.

Schwarz, Wirtschaftsprüfer. Dr. Horn, Wirtschaft3prüfer.

Aufsichtzrat: Hermann W. Lumme in Frankfurt a. M., Vorsißer; Rudolf Rixfähren in Essen-Ruhr, stellvertr. Vor- sißer; Julius Fromme in Großilsede ; Dr.-Jng. Friedrich A. Oetken in Frank- furt a. M.; Erich Tgahrt in Dortmund; Karl-Siegfried Ritter von Georg in Ber- lin; Dr. Heinrich Merk in Franksurt a. M,

Vorstand : Johann L. Neuhäuser in Duisburg, Vocsißer; Ludwig Wagner in Duisburg; Wilhelm Kamberger in Duis-

4 631 871117

Bilanz zum 31.

burg.

E C E S R S U E E T Ae S R T R R Argenta Schokoladenwerk Aktiengesellschaft, Wernigerode.

Dezember 1941. _——

Buchw. am

[20192]. 31. 12. 1940

Zugang 1941

Abschrbg. 1941

Buchw. am 31. 12, 1941

Vermögenswerte. A [Di L, Anlagevermögen: Bebaute Grund- stücfe mit: a) Geschäfts- und Wohngebäuden b) Fabrikgebäuden u. anderen Bau- lichkeiten . .. _— Unbebaute Grund- ftüde Es Maschinen u. ma-

Betriebs- und Ge- \chäft3ausftattg. 1|— Kurzlebige Wirt- schastsgüter . . 1 |—

RA [S

\chinelle Anlagen —/ 10 933 7 301 3116

EA S) RA S

770 002

Beteiligungen . 20 000

21 357 200

790 002

21 551

IL, Umlauf8vermbgen : Roh-, Hilf3- und Betriebsstoffe

Fertige Erzeugnisse Wertpapiere . . Von der Gesellsch

und Leistungen « « ...- Wechsel

Andere Bankguthaben . Posten zur Rechnungsabgrenz1ng

Verbindlichkeiten. . Grundkapital . Gesetzliche Rüdcklage . Rückstellungen . Verbindlichkeiten:

Sonstige” Verbindlichkeiten . Posten zur Rechnungs3abgrenzung . Reingewinn: Gewinn aus 1941

Halbfertige Erzeugnisse « « « « -

Forderungen auf Grund von Warenlieferungen

Kassenbestand, Reichsbank- u. Postschecklguthaben

auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen gegenüber Konzernuntérnehmen .

Vortrag aus dem Vorjahr . .

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

198 790/59 19 84414 76 846/63

385 062/50 10 050|—

41 354/32 70 841 97

6 188/78 90 965/52

10 342/56 20 000 |—

84 975/26] 115317

1318

35 466 1 654 426

25 211/36 60 255/29

Passiva. Grundkapital. - o - » Rüklagen:

geseßliche Rüdlage .

andere Rül- lagen . . 650 000,—

Rückstellungen für unge- wisse Schulden . . « - Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Waren- lieferungen und Lei- stungen und sonstige Verbindlich- feiten . 1720 721,93 Verbindlich- keiten ge- genüber Konzern- unter- nehmen Nicht abge- hobene Dividen- den . . 8 286,48 Posten, die der Rehnungs- abgrenzung dienen . . Bürgschasten 17 229,80 Gewinn: Vortrag aus 1940. , . 34 074,86 Gewinn 1941 203 869,39

3 360 000

336 000,— 986 000

1 888 079

460 516,69

2 189 525

4 809

237 944/25

hanniterstr. 4, Prozeßbevollmächtigter:

————————_————

[°8 666 357.90

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben

Beiträge an Berufsvertretungen Zuweisung zur geseßlichen Rüdlage

Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn aus 1941 .

Erträge. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Rohertrag f Zinsen Außerordentliche Erträge

Nach dem abschließenden Ergebnis

Verlin, den 10. Juli 1942. Michaelis, Wirtschaftsprüfer. (Vorsißer); Heinz Georg Lange, Köln

Berlin.

Franz Kurt Abels,

Aufwendungen.

Abschreibungen auf das Anlagevermögen Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen gz « -

Zuweisung an die Argenta Gefolgschaftshilfe o

R.A

D

276 910/40 17 006/50 59 952/48 123 754/02 S 3 800|—

; 10 000|— 10 000 |—

25 211,36 60 255,29

85 466/65 586 889 05

25 211 532 272 21 103 8 301

586 889 unserer pflihtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Argenta Schokoladenwerk Aktiengesellschaft, Wernigerode, sowie der uns vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Fahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geschlichen Vorschriften.

Treuhand- Aktiengesellshaft Wirtschastsprüfungs gesellschaft. i ppa. Dr. Rochling, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren Dr. Clemens Plaßmann, Berlin

(stellvertretender Vorsißer); Franz Abels,

Wernigerode; Max Hoseit, Berlin; Dr. Werner Schulz, Köln; Dr. Otto Stewens,

Wernigerode, den 3. August 1942. Argenta Schokoladenwerk Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Herbert Bischoff.