1848 / 6 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

- und Gebirgen Schuß suchen und dort gegett aiuzelns Truppen-Abiheilungen s Vortheil den linen Nelog E E Den geführt werden: kann und immer ' ge . S Es Bas daher , sollte eine Bolksb s

chen Verderben des

durchlaufen haben, es

den, um bei dem Au disziplinittes und mi zu fönnen.

, Einem solchen

nicht ‘abgesprohen werden, daß u desen Führung berufen is, än dasselbe stellen wird,

der Feldherr, der z und es is

Allein solhe Stufe militair

"Mangel Fee Kenntniß der preußi a

sehen, daß auch dort

rische Ausbildung erhält, weil bei aller -Großartigkeit der dortigen Einrich- titngen doch die Mittel nicht aufgefunden twerden können, fähige Mannschaft gleih ‘und preußische Militairmacht nicht minder imposant dasteht.

Wollte nun B militairischen Ausbi

dung nüßt bei unserer vorgeschobenen Lage g \chen ähnliche Wehrverfasst

hältnisse: Baden müßte Preußen halten : Linientruppen, im

Landwehr 1. Aufgebot, im Frie-

dens-Etat

Landwehr 11, Aufgebot

ältniß des Budg i: 209 Berhägnis sich ergebenden Friedenszahlen

sten Anti mit 10,256 Mann für die Linie geringz es muß. d her zu rih- tigem Ermessen erläutert werden, daß auch der Präsenzstand is, daß daher au

Mann sein müßte,

Verhältniß des diesseitigen

fónnten aber 1 11 | 1207 685 F statt 10,256 Mann 10,944 Mann in

Éine der preußishen Wehrverfassung ähnliche könnte aber mit gerin-

eren Mitteln nicht fans is erforderlich, sie für den Krieg bed ohne die Ausbildung, eben keine Landwehr

l unzureichend ausgebildeter Mannschaft ohne militairischen Werth. E. Berechnung dieses Budgetsayes allein wird genügen, um

Die diejenigen, welche weiteren Verfolg wird, nux noch ganze Bedarf ist,

dies den Beutel ber Pflichtigen und dex Kommunen durch

und Mehr - Ausgabe

Die Verminderung des Dicuststandes der Linie ist mit einer erweiterten

Wehrverfassung nicht

daß mehx Männschaft aus ebildet wird; da aber “die

Waffenschule für die

ligen Cadres beständig aufgestellt sein, so ist begreiflich, daß der Dienststand

der Linie nicht vermi

Ueberdies is der bestehende Dienststand auf die bundesgemäße Stärke des Armee - Corps und die weiteren bundesgeseplihen Bestimmungen über die Bereithaltung tant und auch der von den Gegnern des ‘Linien - Mili-

tairs so oft angesü

wonach den Bundesstáaten überlassen bleibt, zu Bildutig ihrer Kontingente auch daniehs zu E a: kann ‘nicht anschlagen, da ‘derselbe §. 21 fort-

fährt: „doch muß

\hlagfertig und nüt in der 4 überdies der Bundesbeshluß vom 2 4 der Reserve eine alljährliche kurze Uebungszeit vorschreibt.

Daß, nachdem

gestellt werden fann , auch eine Ls des Budgets nicht erwartet werden darf, is in so naher Verbindung, daß es

nügen wird. Nach diesen we zu dürfen , womit

loß, nämlich vaß

der erweiterten Wehrverfassung die entsprechende Mitte eingehalten zu yaten,

Sie glaubt für nächsten N

geben werden.

Preßburg

tions - Vorschlag in Bezug auf die ungarische Sprache und Nationg-

lität, welcher ‘in

Ständen angènommen wurde, Ew. Majestät 1c.

Staatsbestandes,

erbaut: werden, zu deren Bertwirklichün

berufen sind. Die tief gl und di sere Nationatii

Selbstständigkeit se

Schläge mit seltener Geduld und unermüdetem, Enthusiasmus. bewahrt. Nach den lan ame Resultaten eines funf igióhrigen Ringens danken ajestä i

wir es Ew. ihrer Zustimmun jene. Stufe: er

und Billigkeit {berufen is. Die

für die seit

f: ij Meionalitát und- Sprache bewiesene. väterliche Gnade die innígste: Dankbar-

keit dargethan um #9‘ namen ga A aufden Stuhl. ‘er i jenes. Glück zu Theil: wurde, daß sie die geliebten Laute ihrer als. theuren bewahrten Sprache

widelun ungarishe Spra

S A s pen- ihres

l: bôren fonnte, Dieses Freudenge nehme Erfahrung erhöht S lieder de eglüdun

die_‘ei

O si. ser Er ni lebhaften

und angenehme. Af

Ew, M u änig sten tige de

sache vollkommen Ee 14 dr

daher dieses das Bild, wel{es Vielen als und welches sie in der preußischen Landwehr als verwirklicht erkennen. sie haben noch nit sich klar gemacht, wie éin Volk auf eine

ihrer

achbarstaaten genügend ohne die nanzfkräfte des Lides ju sehr in Anspruch zu nehmen, ohne die Pflichtigen zu Lr in ihren bürger n zu lau persönliche Opfer von ihnen zu verlangen ; und de daß auch Sit, durM- lauchtigste, hochgechrteste Herren, bei näherer Prüsun

wurses diese Ueberzeugung

Oesterreichische Monarchie.

ationalität als die unentbehrlihe Bedingung unsexer

i

igen

d, an vem dem Vaterlande. unverge I j ‘es; für i i

usbrüchen omit so erkennen. wir_es- f lte e phie.

„auszudrüdcken. die Dei gung ‘des. Bundes für ewige ‘Herrscherhause und der. Nation, als auch ‘die Garattl lichkeit, Wohlsein und- Herrlichke |

tion nicht ‘nur durch - den in die ‘bisher. gebr tdes Königl Wi

führen, welcher aber niht von großen Mas- bewaffnung nicht zum unausbleibli- Volkes führen, dieses eine vollständige Waffenschule üßte {on im Frieden in Heereskörper | ebracht wer- eines Krieges als ein wohl ordnet eübtes,

sbru dnei das Feld rüdcken

t tühtigen Führern verschenes Heer

Volksheere im engeren Sinne könnte nun allerdings ß es allen Anforderungen entspräche, welche

eal vorschwebt,

ischer Ausbildung gebracht werden kann, und nur der hen Webhreinrichtung läßt sie über-

nit das ganze Volk im Frieden eine gleiche militai-

um alle waffen-

inreichend auszubilden, teshalb aber die

aden, abgeschen von einer gleichen und vollständigen (dung des ganzen Volkes eine nur halbe Ausbil- ar nihts eine der preußi-

ung annehmen, sto ergeben si folgende Ver-

bei 1,390,000 Einwohnern im gleichen Verhältniß wie

riedens-Etat 10,256 M., im Kriegs-Etat 18,869 M. 11,987 »

8,098 » » » 30,856 M.

E r T —T18,354 M., » » usammen / ' 14/987 »

» »

Zusammen. 12,843 M.

ets wäre 3,597,685 Fl. x erschcineu sür den er-

der sogenannte Friedens-Etat nahezu ch für Baden der Dienststand 10,256 während derselbe jeyt 5921 Mann beträgt. Jn dem Dienststandes und des Budgets sür 18 6 und

nit dem ermittelten verhältnißmäßigen Bedarf von ienst gehalten werden.

wohl ins Leben geführt werden; denn der Dienst- um der Mannschast die Wg e Ae welche arf, und wollte Jemand nur die Mannschaftssumme welchze allein die Geldsumme etfordert, so wáre das mehr nach preußischem System, ondern es wäre eine

eine wollen, von dem Absichten abzubringen , daß es genügen daß dieses noch lange ncht der die Landwehr -Uebungen noch über- eniger-Verdienst

preußisché gubtingen, so

anzudeuten , sondern daß

stark in Auspruh nehmen.

vereinbar; eine erweiterte Wehrver assung verlangt, inie die einzige Landwehr sein kann, sollen ‘nicht für diese die kostspie-

ndert werden kann.

rie §. 21 der Kriegsverfassung des deutschen Bundes,

leih den Linientruppen geübt, ausgerüstet, inie gebildéten Offizieren beseht sein“, und Î Juni 41841 auch füx die Mannschaft

dieselbe

eine Verminderung des Dienststandes nicht in Aussicht an dieser Anführung ge-

iteren Erörterungen glauben wir die Worte wiederholen ih meinen Vortrag aus der Vei ttellier des Geseyes die Regierung glaibt, in den au gestellten Grundzügen

die Vertheidigung unserer Gränzeti im Verein mit den orsorge getroffen zu haben, ohne die Fi- ihen Verhältnissen zu stören, und ohe ‘zu lange e Gesey - Ent-

gewinnen und dem Gesee Jhre Zustimmung

, 29, Dez (Preßb, Ztg.) Der Repräsenta=-

der Cirkular - Sißüung am 22. Dezember von den lautet: Nationalität bildet die Grundbedingniß unseres Auf dieser Grundlage müssen alle ‘jene Veranstaltungen gie beim A i Reichstagè Wichtigkeit dieser: Ansicht haben auch unsere Vorsahren ese haben dur eine lange Reihe der Jahr u Me nz und

lbst inmitten der dieser Nation - zugemessenen bitteren

daß durch Gesey - Artikel, die mit - Allerhöchst- wurden, unsere Nationalsprache auf der sie durh- unwidetlegbares Recht Nation hat auch bisher Ew, Maje-. rit in Betreff unserer

anctionirt en wurde, zu Allerhöchstihrem Reg größer Mos e Gre i n a Cat mit gn er Bereit auffassend, oe f Stuhl. ‘erhoben und der Nation bei, Beginn des ‘gegenwärtigen Reichstags. von gekrönten Königs nach _ so: vielen Sabrhunderten zuni: L wurde_noch durch: die ange- s Allerhöchsten Herrscherhguses.— dies Nation berufen sein. werden ‘unsere

en. Wie nun. die- allgemeine Freude. ob die-

i gemacht ha lichen 12,-Navember in

i ufolge unserer Stellung. N ‘Dankbarkeit im

dieser

Namen dex: ‘Nation. Begebenheit. wir. Stun Van

ficht , ere tiefste D Denn. in

aats “Geseye’ gelegten. „: sondern ale f

_diese in “unserer

“an. diesem Tage

30

errschende Haus, von der Wichtigkeit und Bedeutsamkeit der un ml eit

ationalität durchdrungen, die -Bestätigung und Standhaftigkeit ; .durch-Eingebung: Jhres Selbstgéfühls: am Herzen tragen so betrachten -wir N a i O P s würdi e Begebenheit gleichzeitig als

fand und Garantie dessen, daß unsere in An elegenheit der Nationalität Tes obshwebenden Búlsche Ld Ew. Majestüt nädigst erfüllt und zum Erfolg der bereits gebrachten Geseße sowohl im Gesichtspunkte der öffent- lichen Verwaltung, als auch dés all emeinen Unterrichts die vollziehenden Veranstaltungen geschehen werben. achdem wir jedoch die Ueberzeugung haben, daß, so lange die Gesepgebun E e on ‘ifoléce ut

illi inrichtungen Ve , e auf L S S Kréirung neuerer und

z , 3 auftauchen können, die die des öffentlichen Lebens aufiauhe iese Weise der gewünschte Erfolg we-

eße erheischen, un der A ineRE erwirkt, noch die Frage zum Schlusse gebracht wird und zum Ziele nur ein solches Geseg führen kann, welches den Gebrau der unga- rischen Sprache, sowohl hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung, als auch jedweder Amtsführung, als allgemeinen Grundsay aussprechend, nicht die Anwendung, sondern nur die Ausnahmsfälle anführen soll, Demzufolge in voll- fommenerHoffnung der allergnädigsten Gutheißung Ew. Majestät und auf Grund- lage der am 11. Dezember 4843, dann am 8. November 1844 gebrachten unterthänigsten Repräsentation die in An elegenheit der ungarischen Sprache und Nationalität verfaßten Gesezvorsch e mit unterthäniger Huldigung hier beischließend , überreichen wir Ew. Majestät mit der unterthänigsten Bitte, diese mit allergnädigster K. Gutheißung bestätigen, die zum vollkommenen Erfolg des Geseßes nöthigen Erfordernisse anordnen und die unter so vielen Mühen und Gefahren bewahrte, dem erhabenen Throne, so wie auch dem Junteresse der Nation allerwichtigste heilige Sache der Natio- nalität, hierdurh für alle Zeiten garantiren zu wollen.“ Der Entwurf eines Geseb - Vorschlages in Betreff der ungari= hen Sprache und Nationalität lautet folgendermaßen : §. 4. Die Reichsstände habén jene gnädigste Sorgfalt Sr, Majestät, gemäß welcher die Glieder des erhabenen Herrscherhauses in dié ungarische Sprachwissenschaft eingeweiht werden, mit dankbarer Anerkennung erfahren und wollen dies auch wegen künftiger Garantie in das Gesey einschalten, 6, 2. Soivohl die gesepbringende und Staatsverwaltungs-, als auch die an- ‘derweitige Amts-Sprache wird fernerhin allein und ausschließlich die ungarische seinz jede nah Kundmachung dieses Gesepes in anderer Shrage ausgefer- tigte amtliche Schrift und Urkunde is ungültigz und nur in solchen Fällen ist es erlaubt, eine andere Sprache zu gebrauchen, in Betreff welcher die §§. 4, 6, 7 und 8 des gegenwärtigen Gesehes entweder eine Ansnahme oder eine besondere Anordnung E 6.3, Auch die öffentliche Unterrichtssprache soll ausschließlich die ungarische sein. §. 4. Die poszegaer, veröger und \zirmier Komitate und eben so auch das ungarische Littorale werden im Gebrauche der bisher gebfogenen lateinischen, resp. italienishen Sprache, jedoch blos im eigenen ebiete und bei ihren eigenen inneren Angelegenheiten, noch auf 6 Jahre, vom Schlusse des gegenwärtigen Reichstages gerechnet, belassen. §. 5. Alle ungarischen Reichsgelder sollen mit ungarischen Zeichen und Rundschriften geprägt werden und bei allen bürgerlichen, Schagkammer-, Militair-Jnustitu- ten, wie au den ungarischen Sechäfen, den Schiffen der ungarischen Kauf- leute und anderweitigen ungarischen Schiffen sollen auf den Flaggen allei- nig das Reichswappen und die Nationalfarben gebraucht werden. Endlich soll bei allen Amtssiegeln die Rundschrift ungarisch sein. §. 6. Die im §. 2 ausgedrücte allgemeine Anwendung der ungarischen Sprache wird auf die Partes nur. insoweit ausgedehnt, als die Partes, deren Gerichtsbarkeiten und Tribunale mit der Geseßgebung, Regierung, mit den ungarischen Juris- dictionen, mit dem Ober - Gericht und anderen Tribunal - Gerichten in Be- rührung fommenz diesem nah wird in den Partes die mit der U ernng, den einzelnen Jurisdictionen, dem Ober -Gerichte und anderen Tribunal- Gerichten zu betreibende amtliche Korrespondenz-Sprache, die Beilagen nicht mitverstanden, alleinig die ungarische ‘sein. Hinsichtlich aller öffentlichen und rivat-Angelegenheiten , insofern diese nur im Gebiete der Partes oder von urisdictionen der Partcs betrieben werden, eben so auch in Betreff der Berathungen dieser Jurisdictionen und Tribunale wird jedoch der Gebrauch der lateinishen Sprache beibehalten. §. 7. Die Beamten der ín den Par- tes befindlichen Jurisdictionen, wenu sie unter eigenen Namen in streng amtlichen Angelegenheiten mit Beamten der lig avi(@en Jurisdictionen kor- respondiren, können die lateinische Sprache gebrauchen, dahingegen, wenn sie im Auftrage ihrer Jurisdictionen sich mit Beamten der ungarischen Jurisdictionen verständigen, sind sie verpflichtet, in un- garisher Sprache zu forrespondiren. Eben so auch alle in den Partes befindlichen Oberbeamten, als: der Banus, die Diözesan-Bischöfe, die Komitat-Oberbefehlshaber sind, wenn sie mit ungarischen Beamten oder Jurisdictionen forrespondiren , verpflichtet, die ungarische Sprache zu ge- brauchen. §. 8. Die Anwendung des §. 3 betreff des öffentlichen Unterrichts wird auf die Partes nicht erstreckt. Jedoch soll der un rische Sprachun- terricht in allen öffentlichen Schulen der Partes ordentlich stattfinden,

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 28. Dez. Die muselmännischen Provin- zen, welche die jeßigen Gouvernements Derbent, Schemacha und Tiflis bilden, sind zu verschiedenen Zeiten in den russishen Staats= Verband getreten. Das Chanat Ganscha wurde im ahre 1803 durch Waffengewalt erobert, Derbent im Jahre 1806 und Kuba im Jahre 1811 beseyt. Die übrigen Chanate, nämlih: Schekin, Schirwan und Karabag, kamen zwar {on in den Jahren 1804 und 1805 unter russische Botmäßigkeit , verbleiben aber noch eine Zeit lana unter der Verwaltung der Chane, ihrer früheren Beherrscher. Erst später, in Schekin 1819, in Schirwan 1820 und in Karabag 1822, wurde die russische Verwaltung eingesührt. Jn Betreff der Eigenthumsrechte an üubeweglichem Vermögen und der in diesen Chanaten geltenden Standesrechte wurde von der russischen Regie- rung eine geraume Zeit nichts geändert und. fei Nur im Jahre 4812 erließ der Kommandant vonKuba eine christliche Jnstruction an die Naibs.und Beys im gleihnamigen Chanate, n welchen mit Bezugnahme auf das Herkommen und auf die in Folgé der Aenderungen im Geiste und im Sÿsteme der Verwaltung entspringenden Bedürfnisse die gegenseitigen Verhältnisse zwischen den Grundherren und den Bauern, so wie ihre fiten gégen die Regierung, näher bestimmt waren. Diese Jn- ruction wurde mit einigen Abänderungen 1824 vom General Jer- moloff bestätigt, Im Jahre 1818 erließ General Jermoloff eine Verordnung für die Agalaren der ehemaligen drei tatarischen Di- sirifte Grusiens, zur Regelung der Verbindlichkeiten dieser gegen die von “ihnen verwalteten orfschaften und. der Bauern gegen jene. Später, bei der Bildung der Provinzen Armenien, Talyschin, Achal- zig und Dscharo - Balakan und bei der Einführung der Provinzial=- Kegiétun en daselbst, wurden den Verwaltern der „Magale und orfschaften verschiedene, Vorschriften und auch. einige allgemeine estimmungen über die gegenseitigen Verhältnisse. zwischen den Bauern. und Grundherren mitgetheilt. Keiner dieser Se aja gen. der obersten Landes - Behörde jedoh. war eine genaue Prüfung und Feststellung der gegenseitigen Verhältnisse a Nd den Grundbe- sißern“ und den: Bauerii voraufgegangen, und au das Eigenthums= rêéht der Grundbesißer war nie ausdrücklih bestätigt worden. Der därguf folgende Kriegszustand hinderte später die Verwaltung, die gründherrlichena Rechte und Pflichten in ein ge System zu brin- gen, und daher. kömmt es, daß bis, auf diejen Tag. in, einigen Ge- beh en das. Herfommen und die. Verordnungen der. Chane. Geltung aben, während. man in anderen sich nach. den Bestimmungen. der rus sischen Verwaltungs-Behörden richtet. „Diese Bestimmungen der rus- n' Behörden“, heißt ès nun in einem Bericht des Kawka's, strenge Untersuchung“ dér be-

hendén Rechte und Bé! hauptsähliŸ in der Absicht, Unordnutigen vorzubeugen und dié Willkür der Grundherren zu be- rävzen, exlasseu worden sind, haben. eigentlich. alle späteren Berwie- ugen, der e. Rechte. und. St ndes- Verhà nisse in dem. muselmänui= Landestheile -betresfenden Frage: veranlaßt Da nun die folgenden

„dié meistentheils ohne vorhergegangene stehendén Rechte und Verhältnis mib

dung aus der Quelle selbst zu \{öpfen, so wurde der richtige Ge- sihtspunkt der Sache noch mehr 0 und dieser Zustand, der über 25 Jahre dauerte, hat die Rechte des Grundbesißers und die Rural - Verhältnisse in ihren Grundlagen verändert, zum Nachtheil des ersten Standes und der Bauern, und “ohne daß der Regierung daraus Vortheil erwachsen wäre, mit deren Streben für die Wobl- fahrt aller Unterthanen des Reichs dies Ergebniß im Widerspruche stehen mußte. Dur das Kaiserlihe Reskript vom 418. Dezember 1846 wurden niht nur die grundherrlichen Rechte des ersten muselmännischen Standes auf eine unzweifelhafte Grundlage zurück= geführt, sondern auch tas Erbeigenthum an angesiedelten Grundstücken dersonen verliehen, die eine folche Wohlthat nur von der Freige= bigkeit des hochherzigen Monarchen Rußlands empfangen konnten. Es blieb nur noch übrig, die Rural - Verhältnisse festzustellen. Es war in Bezug hierauf nicht leicht, die Priatinteressen mit den Rü=- sichten für das allgemeine Beste in Einklag zu bringen; nicht leicht, die von einander abweichenden Privatrechte, die nicht allein in jedem Chanate und Kreise, sondern beinahe in jedem Majal und auf jedem Grundstücke verschieden waren, auf eine einzige Grundlage zurückzu= führenz nicht leiht endlich, das dort so tief eingewurzelte Lebenswe- sen und die Willkürlichkeit den Rechtsgrundsäßen eines auf- geklärten Staates anzupassen, wo alle Stände unter einander im Gleihgewichte stehen und einander anerkennen sollen. Den- noch sind alle diese Hindernisse endlich mehr oder oder weni= ger beseitigt. Gegenwärtig is in dem nah außen geschüßten, nach innen geordneten muselmännischen Landestheile jeder Grundherr durch das Geseß zum Friedensstister , Sachwalter und zur Mittelsperson zwischen Volk und Regierung, zum Wächter über die Ordnung und die Wohlfahrt der Gemeinden bestellt; jeder Bauer is gegen unge= seßlihe Ansprüche sicher gestellt ; sein Fleiß durch Sicherheit des Be- sißers geschüßt, und jedem Grundherrn sind die Quellen seines Er= werbes von der Regierung zur Ausbeute überlassen. Beide Theile sehen ein, daß die Regierung ihr beiderseitiges Wohl zu befördern wünscht, und beide werden dur ihren Fleiß und auf dem gesegneten Boden ihrer Heimat auh gewiß leicht dieses Wohles theilhaftig werden. Rußland hat ein Recht, zu erwarten, daß diese seine neuen Staatsgenossen für alle ihnen dargebrachten Wohlthaten, an den industriellen Bestrebungen thätigen Antheil neh= men, in lebhaften Handelsverkehr treten und ihre Rohprodukte unse=- ren Manufakturen zustellen werden. Hierin is Transkaukasien vou der Natur besonders begünstigt, und in dieser Beziehung kann es Ruß- land nüßlih werden. Es werden jeßt Bekanntmachungen erlassen in Be= tref derjenigen Ländereien, an welchen das Eigenthumsrecht den Besißern N init des Artikel 1 des Kaiserlichen Reskriptes vom 18. De- zember 1846 bestätigt ward, und derjenigen, welche laut Artikel 2 desselben Resfripts von der Krone zurücktgegeben werden; desgleichen auch in Hinsicht derjenigen Grundstücke, die auf ihre ge@enwärtigen Besißer von ihren Vätern, welche dieselben temporair besaßen, ge=- fommen sind, so wie endlih im Betreff der besonderen, den Mitglie= dern der gewesenen chanschen Familien verliehenen Vorrechte. Die Verordnungen für die Agalaren und die ersten Stäude des eriwan= hen, nachitschewanschen und achalzigschen Kreises, werden nächstens erscheinen.“

dene Majestät der Kaiser hat für billig erkannt, daß die Regeln, nah welchen von den Privatreisenden Chausseegeld erhoben wird, auch auf die mit Passagieren gehenden Post- Equipagen ausgedehnt wer= den, und demzufolge befohlen: 1) Es soll als allgemeine Regel an=- genommen werden, daß während fünf Jahren von dem Tage, an welchem Post- Equipagen auf den Chausseen zu gehen anfangen, diese Equipagen kein Chausseegeld zahlen sollen, um die Post-Verwaltung für die dabei gehabten Auslagen zu entshädigen. 2) Nah Ablauf dieser fünf Jahre hat die Past-Verwaltung der Direction der Straßen= Communication und der öffentlihen Bauten, für jede Post-Equipage, in welher Passagiere befördert werden, ein nah der Zahl der vor= gespanuten Pferde zu berechnendes Chausseegeld zu zahlen, nah Grund= lage der bestehenden Reglements, und 3) dieser Befehl tritt mit dem 4. (43,) Januar 1849. für alle schon fertigen und von Post -= Equipa» gen befahrenen Chausseen in Kraft,

Großbritanien und Irland.

Der Kölner Zeitung wird aus London über ein so eben ershienenes Werk M’Culloh's geschrieben : M'Culloch, der berühmte englishe Staatswirth, hat eine Abhandlung über die Erbtheilung herausgegeben : „A Treatise on the Succession 10 Property etc.” Man darf im voraus vermuthen, welcher Erbfolge er, a!s Engländer, den Vorzug giebt: natürlich der englischen. Denn wenn man zu be=- haupten pflegt, die Theorie stimme selten mit der Praxis überein, so ist dieser Saÿ in England nicht anwendbar. Hier stimmen Theorie und Praxis meistens vollkommen. Der Engländer verwächst nän= lih, so zu sagen, von Jugend auf mit den Einrichtungen jeines Landesz er fängt mit der Praxis an, und wenn er sich auf Theorie einläßt, so versteigt er sich selten höher, als um die Vortrefflichkeit des Bestehenden nachzuweisen, Er will z. B. die beste Staats= Verfassung: ausmittelnz er seßt sie nach allgemeinen Grundsäßen zu= sammen, er wägt alle Gewalten auf das sorgfältigste gegen einander ab, kurz, klügelt Alles aus, was zum Besten des Staates Da und siehe da, sobald sein Entwurf fertig is, so findet sich, daß er bereits ausgeführt is, nämlich in England, im Jahre 1689, Oder er denkt über das Gebet nach, und entwickelt alle Eigenschaften, welche ein gu= tes Gebetbuch haben müsse. Er mag noch \o viele Forderungen auf- stellen, so darf man doch versichert sein, daß er damit ließen wird: „Und alle diese nöthigen Eigenschaften finden wir auf eine wunderbare Weisé vereinigt im Common Prayer Book.“ Jn der That ist der Engländer, um seine Vorstellungen zu rechtfertigen , häufig

enöthigt, eine Art Wunder anzunehmen. Man kann _ihm eiht nahweisen, daß sowohl sein Staat als scine Kirche allmälig guf eine höchst zufällige Weise zu Stande ge- fommen und die Willkür und Laune einzelner Menschen an deren Ent- stehung: großen Antheil ehabt habe; es müßte doch wunderbar sein, wenn etwas #0 zufällig Entstandenes etwas ganz Vollendetes gewor= den wäre. Der Engländer, wie er meistens is, wird das Erste zu- geben und das Andere nicht minder. Es sei in der That sehr wun- derbar, wird er sagen z_man habe darin also eine besondere Fügung Gottes zu verehren! Durch. eine solche besondere Fügung ist denn nun auch das englische Erbrecht das: beste von allen möglichen. Wenigstens. weiß M'Culloch, nur eine ganz kleine Veränderung vor=- zuschlagen. Um die Unabhängigkeit der erblichen Geseßgeber, der Pairs, zu: sichern, möchte es, gerathen sein, Niemanden zu diejer Würde zu erheben, iht die Erlaubniß, ja, die Verpflichtung er= hielte, ein Majorat n. Er gebraucht dieses ausländische Wort, weil die Sache in der That in England gar nicht vorhanden ist, Wir haben bereits. auf den seltsamen Jrrthum aufmerksam ge- macht, in, welchem. sich bei uns fast Jedermann. über diesen Punkt zu befinden pflegt. Ueberall pflegt man, wenn die Grlindung von Ma- joraten entschuldigt werden soll, zu sagen: man: wolle durch die Ma- jorate einen englischen Adel bégründen. Und doch besteht in ganz England kein einziges Majorat! und doch: widersteht die Jdee eines

ich: d f i y erzeugt wurde, ba. Ew: Majesät: und das. glorreih-

lu Maßnahmen siets auf: die vorhergehenden fußten, ohne ihre Begrün-

l 0 dem Rechtsgefühle des Engländers , au der Pairs lb für e M'Cüulloch sie ausnahmsweise géstättèn mö@hte, daß

382’ Civil-

wir einen derselben, : als von ausländischen Majoraten gesprochen ward, und ob sie in England möglich wären, ausrufen hörten: „Un- möglich ! Man fann ja doh niht den Boden des Landes unter Ver= chluß legen!“ (,„Impossible! You con ‘nat lóck up’ the soil of the country!“) Au die Times wirft den Vorschlag M'Culloch's weit weg. „Nichts Schlimmeres““, sagt sie, „ckönne den Páirs be- gegen, als wenn ihr Länd unveräußerlich gemacht nd sie zu bloßen Nußznießern herabgeseßt würden.“

Bericht de Ib oinisch - Westfälischen Gefänguiß- ch r Nheinise b “schaft. ß

Der Central-Aus\{uß der hier bestehen- den rheinish-westfälishen Gefängniß-Gesellschaft zur sitli- hen und bürgerlichen Besserung der S A eil lo es a ane i glieder seinen zwanzigsten Jahres - Beri ertheilén lassen. Der Zwé Lider Cie E Aue mit den Staatsgeseßen übereinstimmende Beför- derung der sittlichen Besserung der Gefangenen durch Beseitigung nachthei- liger und Vermehrung wohlthätiger Einwirkungen auf dieselben, sowohl während der Haft, als nach der Entlassung wird durch Ertheilung von Unterricht durch eigens von der Gesellschaft angestellte Hausgeistliche und Hauslehrer in den Straf-Anstalten, durch Beförderung der Classification der Stráflinge, durh Unterstühung der Behörden. bei Beschaffung der leiblichen Beschäftigung derselben und endlih durch Unterbringung der Entlassenen als Arbeiter und Dienstboten bei ordentlichen Leuten und durh Anweisung von Quellen ehrlihen Erwerbes für dieselben, wobei sie durch Beaufsichtigun christlich gesinnter Menschen vor Rückfällen, vor neuen Vergehen lichst bewahrt bleiben, Der leßtere Theil der Wirksamkeit des Vereins ift der Hauptgegenstand seiner Sorge und seine eigentliche Aufgabe. Es würde irrig sein, wenn man diese Sorge lediglich dem Staate oder den einzelnen Kommunen anheimstellen wollte. Beide, der Staat und der Verein, sollen einander begegnen und unterstügen. Je zahlreichere Vereine daher für die entlassenen Gefangenen sich bilden, desto eher wird es möglich sein, jene sittlihe, in der Humanität begründete Pflicht, den gefallenen Mitbruder wieder aufzurihten und zu ei- nem der Gesellschaft nüglichen Mitgliede zu erziehen, zu realisiren, Leider ersehen wir aus dem uns vorliegenden Berichte, pad die Gesellschaft in dem abgelaufenen Vereins - Jahre 1816/47 keinesweges an Ausdehnung gewonnen, vielmehr die Hülfsvereine, denen hauptsächlich die Sorge für die entlassenen Sträflinge obliegt, in ihrer Wirksamkeit ermatten und vielen derselben eine völlige Auflösung bevorzustehen scheint, Leßteres is bei der Toîhter - Gesellschaft zu Cleve, deren Hülfsvereine sih ihrer Wirksamkeit nie lebendig genug anschlossen, bereits eingetreten. Von anderen Tochter-Ge- sellschaften und Hülfsvereinen sind gar keine Jahresberichte erstattet worden, n I e auch “A (hege Wirksamkeit vorausseßen. Daß

ergangenen Jahres zu dieser Lähm i i-

GEN D deb fim Zheifel, Lähmung der Hülfsvereine bei er Verein besteht aus 13 Tochter- Gesellschaften, 130 namhaft ge- machten Hülfsverecinen und zwei Asylen für A weibliche Gean Bie und erstreckt seine Wirksamkeit auf die Straf-Anstalten zu Düsseldorf, Wer- den, Kleve, Elberfeld, Wesel, Köln, Bonn, Aachen, Koblenz, Herford Paderborn, Arnsberg, Münster und Benninghausen. i Was die Wirksamkeit der Geistlichen und Lehrer an den Strafanstal-

ten betrifft, so erstreckte sich dieselbe auf Abhaltung des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen, so tvie der Wochen - Andachten an bestimmten Tae gen, Austheilung des h. Abendmahles , katechetishe Vorträge und Erthei- lung des Elementar-Unterrichtes an solche, die dessen bedürftig waren. Auch wurde den Gefangenen stets Gelegenheit gegeben, die Geistlichen allein zu sprechen, wobei diese Veranlassung nahmen, ‘die bald zu Entlassenden auf tyre Pflichten aufmerksam zu machen und sie vor den ihnen bevorstehenden

Versuchungen zu Rüfällen zu warnen. Von den meisten Geistlichen wird die Aufmerksamkeit der Gefangenen bei den religiösen Vorträgen sowohl als überhaupt beim Gottesdienst gerühmt, auch darauf hingewiesen, daß die in der neuen Zeit eingelieferten Gefangenen weit bessere Schul- und RNeli= gionskenntnisse mitbringen, als dieses bei den älteren Sträflingen der Fall war, was von der großen Fürsorge des Staates für die Schulen herrühre. Sehr beachtenswerth ist das, was der Pfarrer Weydtmann in seinem Jahres- Bericht über die Wirksamkeit der Seelsorge in Arresthäusern bemerkt: „Kommt überhaupt das Reich Gottes nicht mit äußeren Geberden, so is G dann am egen in einem Gefangenhause zu suchen, wo die Sünde le Lüge am längsten in ihrem Dienste hält, Worte fast die ausschließlichen Aergna di alle Handlungsweisen dur die Strenge der Hausordnung h rEE sein müssen und Aeußerungen von Reue und Besserung so L 4 h d ven oder Fürsprache oder sonstigen Erleichterungen ihren Jo hei In en. elbst die augenscheinlihe Erschütterung, der sich der i H Zu a kann, ist mit allen sie begleitenden Erscheinungen Ae züch bg 4 erectigkeit noch das ungewisse Anzeichen eines neuen ebens aus Gott. Nur da, wo ein freiwillig. ausgesprochenes Sündenbe- kenntniß vorkommt, wo dieses selbst über das Vergehen hinausgeht, das die eben jegt erlittene Hast und Strafe nah sich gezogen hat, wo eine Stille eingetreten, die ein inneres Nachdenken nicht verkennen läßt wo, was chou sehr selten ist, eigentliche geistliche Hülfe nachgesucht wird, ist der Seelsorger zu Hoffnungen berechtigt, die so leiht nicht getäusht werden. Solche Hoffnungen stehen zwar sehr vereinzelt da, allein es hat auch in dem Jahre nicht daran gefehlt, ‘und ih muß es mit um so größerem Danke gegen Gott bekennen, als die Mehrzahl scheinbar so hoffnungslos bleiben läßt. So niederschlagend solche Erfahrungen auch sind, \o erfreulich is es doch auf der anderen Seite, wenn Seelsorger so klar in die Gefange- nen-Verhältnisse hineinshauen und sich keine Zülusionen über glänzende Êr- folge ihrer Wirksamkeit unter den Sträflingen machen. Von verschiedenen E “pin ne 08 au kleinen Bücher-Sammlung beleh- en Inhalts bewirkt worden, was einestheils der geist- bels icin auten obe En Vorschub lef 7 ias

tel ichen Gesprächen und Zerstreu i der Freizeit, besonders an Sonn- und Festtage n Ci ist, Der Geistlihe zu Paderborn empfiehlt bri ‘bi fen Aasbafane ac ders auf solche Schriften Rücksicht zu nehmen fuefci iee Mun Ae

keit des Branntweintrinkens handeln, da er bei nes "Eir Le e O Leben und das Junere der Verbrecher imme “efuni O! auf bas

e l 1 den habe, d l zwei Drittel derselben durch Branntweingenu “gelun nie ah va

rem Verbrechen geleitet und ermuthigt tobt eine sclechte B A zuerst geführt worden seien. Jn manchen Anstalten erhielten dic Entl see nen bei ihrem Abgange ein Gebetbuch zum Geschenk, RNEs

In Bezug auf die Classification und Beschäfti so wie deren UÜnterbrin âftigung der Gefangenen, sultate herausgestellt: E a folgende Ré-

Im Arresthause zu Düsseldorf betrug die tägli j zahl der Sträflinge 481 (59 mehr als im früberei Dae), van init: L Qn its U E W8 waren. Der Rest von dem tvles

albes Arbeitspensum erhalten konnten i Selbstverpflegung, Mangel an Raum u. st, Mi nicht zur Arbeit i ebalten werden konnten, brachte einen Reinertrag von 13,241 Rihlr. 18 S N il jf, t jeder Kopf 41 Rihlr. 11 Sgr. 5 Pf. Ueber die den Hülke: ArevoN zu Wanto, Dormagen, Rheidt,” Wevelinghoven, Wicktäth, Linn S aiserswerth überwiesenen und von denselben unterstügten Entlassenen lie- gen befriedigende und theilweise gute Zeugnisse vor. Rückfällig kamen vor in Wanto 4, in Wickrath 1, in Kaiserswerth 2 und in Düsseldorf 4,

Im Arresthause zu Kleve war die Durchschnittszahl- i

, "” , m L

Rie Jahres. täglich 174, welche einen reinen Ärdéitleadienn So bag rn. Allo also per Kopf 35 Rihlr. 415 Sgr. 11 Pf. eingebracht Aus A u gut O A age angeführt worden, völlig erkalten- wenigen Fällen ettvas geschehen At A L ILA Os AROINA

m Arresthause zu Bo un waren im Laufe des: Jahres detinirt: : Untersuchun s-Gefangene, 574 förreftionell Bestrafte, M Polizeisträflinge 1801 Ga E An 71 Militair+-Transportaten, im Ganzen also Ân ie Jahren von“ denen auffallenderweise 127 das jügiatdliche Alter

‘noth ¿nit ‘erreicht’ hatten}: Von diesen°?wurden in Freiheit

x Düsseldorf, 31. Dez-

31

eseht resp. nah der Heimat. gebracht 849, in andere Gefängui i 966. Wegen des fortdauernden Wechsels der Gesancenen pad go einträgliche Beschäftigung derselben auch in diesem Jahre nicht stat nden Ppnen, so daß der “ganze Reinertrag ihres Verdienstes nur 304 Riblr, 3

gr. 6 Pf. beträgt. Der Bericht hinsichtlich der Entlassenen ist nicht be-

sonders günstig und wird nur der Hälste das Zeugniß gegeben, daß sie nicht

rüdckfällig geworden sind, Auch haben fs hier vielfach die Nachtheile be-

merklich gemacht, die durch das Zurückhalten der früheren Handwerks- und

Coin Zergnise zufolge ues Poi eigeseßes entstehen, wodurch den eni ofi beim besten ZWilei gen ei i ögli

enes 9 st n das Erlangen eines Dienstes unmöglich

Jm Arresthause zu Elber feld betrug bei einer tägli ittê- zahl von 101 Detinirten der Reinertrag bes Arbeits-Verbleasire 619 Mbl, 12 Sgr. 2 Pf. ‘An diesem geringen Ertrage soll der nicht ausreichende Raum des Gefängnisses Schuld sein, da eine Arbeitsstube , die früher 11 Webstühle hatte, zur Schlafstube umgewandelt werden mußte und wegen Mangel an Raum viele Gefangene ganz unbeschäftigt bleiben mußten.

Jn der Provinzial-Strafanstalt zu Werde i Schlusse des Jahres 1845 detinirt 818 i dazu Maa E Gie 1846 eingeliefert 242, also im Ganzen 1060, wovon im Laufe des Jahres weiter abgingen 233, so daß am Schlusse des Jah1es 1846 verblieben 827 Mann. Es wurden im Laufe des Jahres überhaupt in der Anstalt ver»flegt 300,048 Mann, welches eine tägliche Durchschnittszahl von 822 Köpfen ergiebt, Das Betragen der Gefangenen war im Allgemeinen zur Zufciedenheit. Es wurden verfügt: 284 Verweise und 3649 Strafen, wel- ches täglich 10 Strafen ergiebt, so daß im Durchschnitt der 82ste der Ge- NREnen gestraft wurde. An Arbeits-Verdienst wurde aufgebracht 22,263 Rthlr. 19 Sgr. 2 Pf., wovon im Durchschnitt (69 Kranke abgerechnet) auf jeden Kopf 29 Rihlr. 16 Sgr. 11% Pf. kommen, Die Be- Ge der Tochter - Gesellschaften ergeben durchgehends cin günstiges

esultat, Von den Entlassenen waren überwiesen dem Hülfsverein zu. Wer-

ablen 2 üb Ca A Lf 8, zu De 5, zu Emmerich 2 und zu Z haben diese sich fast sämmilich seit ihrer E i

fder (ebt Aut SeTOOE sich fast \ ch seit ihrer Entlassung gut, theilweise

_ Das Inquisitoriat zu Arnsberg bewahrte 740 Gefangene, deren tägliche Durchschnittszahl 63 betrug. Der Sas war 442 Ae 20 Sgr. 7. Pf. Nach einer neueren Bestimmung, die si bereits bei der Entlassun der Gefangenen als sehr zweckmäßig herausgestellt hat, erhält jeder täglich 2 Pf. seines Arbeit-Verdienstes,weshalb er in der Regel keiner Unterstüßung seitens des Vereins bei der Entlassung bedarf. Daß es übrigens Geldmittel nicht allein sind, welche das Wirken des Vereins als segensreih bezeichnen lassen, beweisen die Hülfsvereine zu Brilon und Eversberg, die beide nur über geringe Geldmittel zu disponiren haben. Es waren dort 25 Jndividuen unter Aufsicht; nur 1 is rückfällig geworden, und 8 sind für würdig erach- tet worden, der weiteren Aufsicht überhoben zu werden. Der Tochterverein zu Arnsberg hat Gelegenheit gehabt, durch Gewährung von Handtwerkszeug, Material und Vorschüsse von kleinen Betriebs-Kapitalien Heruntergekommenen wieder aufzuhelfen.

__Im Zuchthause zu Münster war die tägliche Durchschnittszahl 388 Köpfe, Es wurden von jedem verdicnt 54 Fill 19 es Es fostet der Kopf durchschnitilih an Beköstigung, Kleidung u. st, w, 37 Rihlr, 13 Sgr. 9 Pf, mithin gchen den Generalkosten zu Gute pro Kopf 17 Rthlr, 5 Sgr. 7 Pf, Es wurden überhaupt eingeliefert 250 Köpfe, darunter waren 51 Rüdcffällige, nämlich 34 zum erstenmale, 11 zum zweitenmale und 6 zum drittenmale und zwar blos Männer, Als ein besonderes zweckmäßiges, sich immer mehr bewährendes Strafmittel empfiehlt der Bericht die Straf- kappen. Faule werden ganz und gar damit kurirt, Es ist selten z. B. daß ein Sträfling die Kappe „faul“ länger als aht Tage trägt. Da die Kappen nicht eher abgelegt werden dürfen, bis die Sträflinge darum bitten (wontit (M Betragen übrigens im Einklange stehen muß), so wird durch solche nebenbei bezweckt, daß die Strafe das Gemüth nicht verhärte und troßig mache, sondern daß der Sträfling sich daran gewöhne, um Verzei- hung zu bitten, wenn er gefehlt hat, bei welcher Gelegenheit dann neue Ermahnungen und Aufmunterungen erfolgen, die ihn mit dem Gesege aus- \öhnen und ihm begreiflich machen, daß und warum kein Vergehen unge- ahndet bleiben dürfe, Der Bericht rühmt den Fleiß der Sträflinge und findet diesen besonders dadurch angefeuert, baß es den Sträflingen gestat- tet ist, ihren Hinterlassenen aus ihrem Deposito vierteljährig Sendungen zu machen, wodur auch Gelegenheit gegeben wird, das oft sehr zerrissene Fa- milienband wieder anzuknüpfen. Ju dieser Anstalt haben sich auch die barmher- zigen Schwestern als untbertrefflihe Krankcuwärterinnen bewährt. Jhr rich- rge Takt im Umgange, ihre Geduld und Frömmigkeit, so wie ihre liebevolle rae U! haben sie bei allen Gefangenen in eine so hohe Achtung ge- bracht, daß unter ihren Händen auch das roheste Gemüth mildere Farben annimmt, und es is noch kein Fall vorgekommen, daß ein Sträfling sich auch die mindeste Unart gegen eine Schwester erlaubt hätte. Die Aufführung der Entlassenen giebt das erfreuliche Resultat, daß von 100 entlassenen Sträflingen sih 70 gut, 11 zweifelhaft und nux 19 schlecht aufgeführt ha-

ben, Jn Herford war der Arbeits -Reinertrag bei der Durchschuittszahl

von 360 Detinirten 12,721 Rthlr. 22 Sgr. 11 Pf. Von 200 Entlassenen

sind 121 als gebessert zu betrachten; abwesend ohne Nachricht und gestorben

sind 33, und schlechter Führung verdächtig, resp. wieder in Untersuchung sind

46, Auch dieser Bericht klagt über ein abnehmendes Jnteresse der Hülfs-

Vereine, Jn dem Arresthause zu Aachen betrug die tägliche Durch-

snittszahl 357 und der reine Arbeits-Verdienst 6908 Rthlr, 25 Sgr. 1 Pf.

Der vorjährige Nothstand hat die Unterstühung sehr erschwert, dennoch ist

P Sue eat oran In dem Ärresthause zu Koblenz betrug die

ägliche Durchschnittszahl 257 und deren Rei Arbeits-Verdi

Sis L Sie, 3 ) D Reinertrag des Arbeits-Verdienstes

In dem katholischen Asyl für weibliche entlassene i - tingen erhielten 27 ein Unterkommen und “wur S E Lab Garten-Arbeiten unterrichiet, bis sie fähig waren und sich Gelegenheit fand sie bei guten Leuten als Dienstboten unterzubringen. Von diesen haben nur 4 den Erwartungen entsprochen und sich wirkli gebessert; die Uebri- gen haben die ihnen verschafften Dienste theils heimlich verlassen, theils wurden sie von den Dienstherren wegen schle{chten Betragens fortgeschickt. Die Einnahme des Asyls, die durch freiwillige Beiträge und Geschenke ge- bildet wird, betrug 876 Rthlr. 2 Pf. und die Ausgabe 945 Rthlr. 25 Sgr. 7 Pf., so daß sih ein Defizit von 69 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. herausstellt: Eben so hat das unter Leitung des Pfarrers Fliedener in Kaiserswerth stehende Asyl für evangelische entlassene weibliche Sträflinge bei einer Einnahme von 1138 Rthlr. 21 Sgr. und einer Ausgabe von 1238 Rihlr. 21 Sgr, eine Mehrausgabe von 199 Rthlr, 13 Sgr, 3 Pf. Dasselbe besteht schon seit 14 Jahren, während das Asyl in Retingen in den leßten Jahren erst begründet wurde. Jm Asyl zu Kai- serswerth waren im leßten Jahre 24 Personen, von denen noch elf sich da- selbst befinden. Von den übrigen sind vier in Dienste untergebracht, und eine ist zu ihrer Mutter zurückgekehrt, Eine is wieder wegen Diebstahls in Untersuchung, zwei entliefen, und sieben mußten wegen unverbesserlichen Be- tragens an die Polizei ihres Wohnortes zurückgeschickt werden. Auch eine Jüdin befand sich unter den Aufgenommenen, der auf ihr Verlangen nah mehr als einjährigem Unterrichte die heilige Taufe ertheilt wurde. Die An- stalt wird von zwei Diakonissinnen verwaltet, welwe au die Erziehung der seglinge leiten, so wie ihre Anleitung zu allen Mägde-Arbeiten, auh zum

artenbau, A Wartung von Kühen, deren das Asyl zwei hat, und zu an- deren in dieser Beziehung nöthigen Feldarbeiten, wodurch: die Pfleglinge zu

- Diensten auf dem Lande geeignet werden, welche Dienste für die Meisten

die bei weitem passendsten sind,

__ Die Errichtung eines dritten Asyls füx entlassene männliche Sträf- linge wird" von ‘dér Tochter-Gesellshaft zu Elberfeld im Verein ai R d E beabsichtigt, obschon ein erster deshalb gemachter Versuch mißlun-

Was die Geldmittel des Vereins betrifft, so betrug die Ei

infl. des vorjährigen Bestandes von 742 Rihlr. 18 Sgr. 6 Pf, U Ri 8 Sgr.-und die zusgobe 470 Rthlr. 22 Sgr. 10-Pf., wona eîn Bestand ion 695 Rihlr, 15 Sgr. 2 Pf. verbleibt, der theilweise zinsbar angelegt st. Die Einnahme wird gebildet, durch die Beiträge der Mitglieder, die a den Statuten in einem jährlichen Beitrage von wénigstens 1 Rihlr. Ar sto Bei den Tochter - Gesellschaften betrugen die Einnahmen und

Einnahme

Aachen Arnsberg Bonn

266 28 41425 2 _2 443 26 Kleve 109 6 6 Elberseld 294 15 9 Herford 399 6 5 aderborn 55 18 (1 64 14 9

wähnt und verspricht man sich ven Anzahl Männer aus fast allen

Straf - Anstalten nah dem von Zellensystem beabsichtigt werden.

„Sehwerin, 2. Jan. Ausschuß der medcklenburgischen sammenkunst gehalten. Aus d

men hat. Die Schienenlegung

fann. Dagegen sollen auf den

fündigt sein.

Rihlr, Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. 1 155 A J 151 26

\ I A Es wird in dem Berichte auch der im September v. J. a. M. stattgehabten Versammlung von Freunden der Gefängniß-Reform er-

A usgabe Bestand

T7 6 2 69 16 74 1100 5 1 238 24

O

3

0 i

8 35

171 F 228

50 29 1 4

28“ 15 75 54

om | _ O

in Frank furt

den dort gehaltenen Besprechungen einer ndern Europa's, von denen Viele größ-

tentheils ‘mehr als ein Viertel ihres Lebens der Besserung der Gefangenen und der Gefängnisse gewidmet haben, für die Zwecke des Vereins gedeih- liche Resultate. Wir erfahren noch, daß in Aachen und in Elberfeld neue

jener Versammlüng einstimmig adoptirten

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. (H: C.)

j Vor einigen Tagen hat der Eisenbahn= Gesellschaft hier eine Zu= en gepflogenen Verhandlungen erfährt

man so viel, daß die Ausgabe von Prioritäts = Actien festgestellt i und daß ein rostocker Haus die Unterbringung derselben P

zwischen hier und Wismar is so weit

vollendet, daß die ganze Strecke mit der Draisine befahren werden

übrigen Strecken die Sections-Bau=

meister und Aufseher vermuthlich nur interimistisch wirklih ge=-

Handels- und

aus der Provinz isst noch immer daß die vorjährige Aerndte im A ist, als man anfangs zu glauben daß das Getraide beim Dreschen a

den Getraide-Einkauf während des

es werden bedeutende Zufuhren

alsdann hierüber zu berichten. rungen von St. Uebes- und Lissab

Stettin, 4. Jan. Roggen Waare is 44 Rthlr. und darüber bezahlt.

bez., p. Frühjahr 14; % bez.

haben.

gute Zufuhr aller

unveränderten Preisen Nehmer. Spiritus sehr wenig Handel

Zink loco nichts angeboten, lowiß 55 Rthlr. bezahlt.

Handel äußerst flau. Kaffee. Das Geschäft in K für diesen Artikel sehr günstig, und schäft in demselben.

1842. 41843. 552 534;

1844, 418

= 5 85-75

1844. 48 181 1

41842. 1843, 22 23 Zudcker.

1843, 1844.

982

1842. 94;

Vorräthe 21% 95 1

13 Thee. Ebenfalls unverändert

Total-Ein fuhr. 1846. 20,351/4 Kisten. 1847. 21,690/4 »

diesem Artikel gänzlich aufgehört. sette‘“’ konnte nicht mehr den Hafe

1843 1844 7600/1 309/2 » 100 1845 6491/1 3414/2 » 40 1846 6780/1 149/2 » 429

1847 12770/1 341/2 » 76

1843 ca. 1844 » 1845 » 1846 » 1847 »

1350/1 1750/1 5590/1 300/1

: 1843, 1844. Carolinér 10 a 13 Pit 72a. 9 X78 Bengal 9.a 9; 9A 93a 102 102 a 11 Einfuhr 1846 Thran, braun 18000 Ton. 41 blank 7000 »

Südsee 1800 Fß. Oel, Hanf. 400. v. Rúb 4950 »

Lein 1100 » Palm 1400 »

9. 13 98 12

Patñá

81-7 Vorräthe bis ult. Dez.

155 a 17

Börsen - Nachrichten.

Königsberg, 2. Jan. Getraidebericht. Die Getraide- Zufuhr

unbedeutend, und es steht zu befürchten, [gemeinen doch nicht so gut ausgefallen berehtigt war; man klagt bercits stark, uffallend wenig Körner licfert, und dieser

Umstand, in Betracht der \{lechten Kartoffel - Aerndte, wird nachtheilig auf

Winters wirken. Aus dem benachbarten

Rußland hört man, daß die Aerndte ausgezeichnet gut ausgefallen is, und

zum Frühjahr von dort erwartet. Zu

Frühjahrs - Abladungen hat sich bis jeyt kein Begehr nah Schiffen gezeigt und es läßt si daher auch nicht einmal muthmaßlich Ain 1 *treldie Frachten man bedingen würde; später im Monat Februar wird man dar- über vielleicht ein Urtheil fällen können, und ih werde nicht unterlassen,

Es sind bereits mehrere Frühjahrs-Liefe- on-Salz hier abgeschlossen; man bezahlte

16 Nthlr. pr. 2800 Pfd. Zollgewicht hier frei ans Bollwerk geliefert, wel= cher Preis indéssen schwer jeßt noch zu bedingen ist. geliefert, wel

in loco ohne Umgang, für {were 88pfd, zu bedingen, 82pfd. p. Frühj. 46, Rthlr.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand 153 %

Rüböl in loco 11 Rihlr, Br., pro April /Mai zu 115 Rthlr. zu

% Breslau, 4. Jan. Am Getraidemarkte war heute eine ziemlich Produkte, das angebotene Quantum fand rasch zu völlig

, loco Waare wurde a 115—11% Rthlr,

bezahlt und schließt 115, Nthlr. Br.

ab Gleiwiß 554 Riblr, Geld, ab Mys=

A Hamburg, 2. Jan. Seit unserem legten Bericht war es im

afsee ist still. Die Meinung is jedoch erwartet man recht bald ein gutes Ge-

Total-Umsähe bis ult, Dez.

45. 1846, 615

1847. 722; Mill. Pfd,

1847.

45, 41846. | 13 Mill. Pfd.

6 13

Die Flaue ín diesem Artikel hält unverändert an.

Total-Einfuhr bis ult, Dez. 1845, 681 88: 78

“4s ult. Dez.

1816. 1847.

77 Mill. Pfd.

: 10 147 Mill. Pfd. in allen Gattungen niedrige Preise,

doch feste Meinung, daß bald’ Lebhaftigkeit im Geschäft eintreten werde.

Total -Vorräthe bis ult, Dez. 18,767/4 Kisten. 25,4754 »

Reis. Jn Folge des eingetretenen Frostes hat das Geschäst auch iw

Eine reiche Ladung p. {w. Bark „Lis n erreichen, da das Schiff unmittelbar

vor Eintritt des Frostes auf der Elbe bei Schulau auf den Grund gerieth.

i Total - Einfuhr. 8662/1 574 /2 Ton. 908 Qrt., 33,409 Sck. 499 Beutel 21

Fâss. 53,9295 » mt » 2 » 8 Piculs 9 » 2326 Bush. 28 3522 Beutel 93 »

32,942 » 40,710 » 101,401 »

Total - Vorräthe bis ult. Dez. 900/1 Ton., ca.

10,400 Sd., 14,200 » 6,300 » » 9,275 » » ”» 15, » »

Preise verschiedèner Sorten Reis bis ult. Dez.

1846. 1847.

1845.

11 a 14 165 a 215 165 a 187 147418 M. Bco,

a 14 11 a: 134: 12

a 12% 9 a 1 1% » » A 13% 87 all » » fehlt 4 a D:

Vorrath alt. Dez. 1846 1847 4200 Ton, 2800 Ton.

9800 »: 3000 » 1100 »

1750 800 » 100 ».

220_»- 80 Fß: 20 Ff-

4900 » 6000 Ctr. 12000 Ctr,

41610 41500 » - 4000» 1

2780 50900 Pf ¿ 300000 psd. [L : 2415000 » Il, u, H.

1847 2000 Ton.