1848 / 25 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

find uns nicht bekanut gemacht, allein die Königin von England ist selbst Patronin, Vice - Patrone sind unter Anderen Prinz Albrecht und e König der Belgierz Ludwig Philipp, der König von Preußen, Frinz Zoyanu von Sachsen und Audere jind Ehren- Mitglieder, die Zahl der Mitglieder ist fast um die Hälfte stärker, als die der Mitglieder unserer Gesellschaft n),

Das l’Justitut d'Afrique, in Paris unter dem BVorsize des Prince de Rohan-Rochefort, des Duc de Montmorenco und Anderer gegründet, zählt 17 Protecteurs und 31 Bienfaiteurs, deren Beiträge freilich nicht verzeichnet sind, wogegen die Société Rovale des Antiquaires du Nord in Kopenhagen die Summe vou 44,000 dänischen Thalern durch ihre Membres Fondateurs zusammengebracht hat, an deren Spiße sich 25 Könige und Fürsten Europas befinden. ¿ ai e

Hoffen wir, daß die Darlegung solcher Verhältnisse, die freilich nicht sehr zu unseren Gunsten ausfällt, manchem patriotischen Freund und Gönner der Wissenschaft eine Veranlassung werden möge, sih unserer Ge- sellschaft thätig anzunehmen: an tüchtigen Krästen fehlt es ihr nicht (es wird unter ihren Mitgliedern kaum ein einziger namhafter Orientalist ver- mißt), um, wenn sie nur die äußeren Miitel in Händen hätte, mit dem Auslande twetteifernd in die Schranken zu treten und etwas wirklich Bedeu- tendes zu leisten, Aber hoffen wix auch, daß die Geschäftsführer ihrerseits feine Mühe scheuen wollen, um der Gesellschast zu dem äußeren Glanze und so reichen Mitteln zu verhelfen, wie sich deren ihre Schwestern erfreuen. Daß dies schwierig sein werde, bezweifeln wir nicht, aber eben so wenig, daß es sich wenigstens annäherud erreichen lassen möchte.

Zudem wir einige Punkte, als nach unserer Ucberzeugung der Aende rung oder Besserung bedürftig, hervorgehoben haben und der Berüksichti gung des Vorstandes empfehlen möchten, sind wir weit entfernt, dem lebte- ren damit einen Vorwurf zu machen, sondern erkennen die aufopfernde Be- reitwilligkeit, der Sache zu nügen, und die verhältnißmäßig gewiß nicht unbedeutende Thätigkcit desselben dankbarst an. Dafür spricht namentlich, was die Redaction der Zeitschrift betrifft, deren erster vorliegender Band- auf dessen besondere Besprechung wir gelegeutlich zurückommen werden,

Schließlich mag es nicht am unrechten Orte sein, hier noch darauf hinzuweisen, daß sich die Gesellschaft im Herbste dieses Jahres mit den so genannten flassischen Philologen und Schulmännern gleichzeitig in Berlin zu ve:sammeln beschlossen hat, wo sich aller Wahrscheinlichkeit nach eine große Anzahl Gelehrter einfinden und damit die Gelegenheit zu allseitiger Berathung und Abhülfe gewisser zur Zeit vielleiht noch unvermeidlicher Uebelstände darbieten wird. Ob in dieser Beziehung Eins oder das Andere etwa schon bei der legtjährigen Versammlung in Basel geschehen sei, haben wir aus den uns zu Gesicht gekommenen Berichten nicht ersehen lönnen.

Im Januar 1848, Ein Mitglied der Gesellschaft,

Landels- und Börsen - Nachrichten.

Berlin, 22. Jan. Unsere Börse war die ganze Woche über in geo- ßer Aufregung, ein panisher Schreck ]hatte sich unseres Publikums \o br- meistert, daß man mit großer Aengstlichkeit forcirte Verkäufe ausführen sah und sämmiliche Course einen raschen und bedeutenden Rückgang erfuhren, Die Haupi- Veranlassung hierzu war das fortwährend beträchtliche Weichen der französischen Rente, mit welcher zugleich alle jene übertriebenen Gerüchte, welche in Paris ihre Wirkung bereits ausgeübt hatten, auf hier übertragen unv von der Baisse-Partei zu ihren Gunsten ausgebeutet wurden, Ob nicht über- haupt in der jeßigen Zeit eine besounene Vorsicht den Spekulanten anzu- empfehlen sei, wollen wir dahingestellt sein lassenz es is aber auch nicht zu verkennen, daß tie Contremine hierauf am meisten rechnet und ihre Uuter- nehmungen danach einrichtet, Die Schwankungen der Course waren seh beträchtlich, fielen indeß jedesmal zum Nachtheil der Hause aus, erst heute stellte sich eine festere altung mit steigender Tendenz cin, und es hatte anm Schlusse der Börse den Anschein, als sei der Sturm beshwichiigt. Vor- nehmlich aber hatte der Mangel an effeftiven Stücken eine wesentliche Besserung der Course zur Folge, denn die Blanko-Verkäufer sahen sich dur starke Kündigungen genöthigt , ihre Verschlüsse bestens zu decken, und konn ten dies ohne Einfluß auf die Cours-Steigerung nicht bewirken.

n den Actien, die seit langer Zeit den Maßstab unserer Börse ab geben, nämlich in Köln-Minden, waren die Umsäße pr. Cassa sehr beträcht- lich, deren Cours fiel von 93% bis 90%, ging plößlich wieder auf 913 %, fiel dann wieder bis 907 % und blieb heute 92 Brf, u. Gcld. Von den übrigen Actien sind insbesondere Halle-Thüringer durch einige unbedeutende Verkäufe von 815 bis 787 % gewichen, ferner Berlin-Hamburger von 1002 bis 98 % zurückgegangen, Für diese Bahn stellt sich leider kein günstiges Ergebniß heraus, wenigstens wollte man mit Bestimmtheit wissen, daß der Rein- Ertrag im v, J. nicht über 3% Zinsen abwerfe. Berlin-Stettiner litten eben falls durch die allgemeine Bewegung und fielen von 111 bis 109 %, sind aber heute wieder bis 1105 % bez, Auch Berlin - Anhalter sind von 114

*) Der ehrenwerthe Einsender hâtte, nah unserer Meinung, auch be stimmter hervorheben müssen, daß diese fremden Gesellschaften schon scit langen Jahren existiren und in Thätigkeit sind, während die deutsche morgenländische kaum durch die. ersten Schritte in die Welt ihr Eut stehen kundgethan hat, anderer ganz verschiedener Verhältnisse gar nicht zu gedenken, welche hier und dort von maßfgebendem Einflusse sind und bei einem Vergleiche, wenn er auf den rihtigen Standpunkt der Beurtheilung führen soll, gar sehr zu berücksichtigen wären, U der bed,

- 158

bis 112% gewichen , blieben heute 112% Geld, Lit. B. von 1075 bis 1057 % zurüdckgegangen, schließen 106; Geld, Nieders{l.-Märk. bis 843 % verk,, bleiben heute 855 % Geld, rheinische Actien, deren Jahres-Bericht uns vorliegt, und aus welchem das günstige Ergebniß hervorgeht, daß eine Dividende von 457 % zur Vertheilung kommen wird, sind dennoch von 85 bis 835 % zurückgegangen und haben si nicht wieder rect erholen können, ___Jn Potsdam - Magdeb, ging nichts um, solche waren aber a 912 % fauflih. Oberschl. B, sind a 1032 % verkauft, in Lit. A. ist nichts ge- macht, der Cours hielt sich auf 98 2%, E

„In Quittungsbogen war der Fall noch beträchtlicher, als in vollen Actien z so sind namentlich Fricdrih-Wilhelms-Nordbahn von 594 bis 50 % gewichen, stiegen dann wieder bis 537 %, konnten sih heute aber über 925 % nicht halten. Magdeb, Wittenb., von 734 bis 70% % verkauft, hoben sich heute wieder bis 71%, es wurde bis 72% für Kleinigkeiten bewilligt, sie blieben aber 717% Br. Aachen - Mastricht, bis 72% % gewichen, bleiben 73% G. Für Bergish-Märk., von 78; bis 77 verkauft, blieb heute 772 G, Stargard-Posen sind a 79% begeben, waren aber heute a 80% gesucht.

Entgegengeseßt von Stamm-Actien hielten sich die meisten Prioritäts-Ac-= tien sehr fest, und die Geld - Anlagen darin dauern fort. Nux Köln den Priorität wichen von 987 bis 977 %, weil sich hiervon noch manche Posten in erster Hand befinden, welche nah und nah zur Realisation fommen.

Preußische Staatsschuldscheine hielten sich auf 92 %; Seehandlungs- Prämienscheine sind von 917 bis 927 Rthlr. gestiegenz preußische Bank- Antheile sind durch verschiedene Engagements- Abwickelungen von 106 % bis 104 % gewichen, stiegen aber heute bis 105 %, wozu Geld blieb.

In Wechseln blieb der Umsay beschränft, für die meisten Devisen dauert der Begehr, aber auch der Mangel fort. Hamb. in k. S. im Laufe der Woche mehr offerirt, stellen sich wieder höher, die übrigen, außer St. Petersburg, sind mehr zu lassen, als zu haben. Besonders fnapp bleiben ¿Franlfurt a. M, und Amsterdam in beiden Sichten.

Das Geld is schr abundantz der Diskonto 35 %, auf Beleihungen % gemacht. :

Yin-

Zöonigs8sberg, 19, Jan. Marktbericht. : I Sgr. pro Schffl.5 Noggen 45— 51 10 45 Sgr. pr. Schffl. ; kleine Gerste 3 24-— 26 Sgr. pr. Schffl.z graue Erbsen

weiße Erbsen 45 55 Sgr. pr. Schffl.; Heu 14 Sgr, pr.

110 Sgr. pr, Schock.; Spiritus 24 Rthlr. pr. Ohm,

- mittelmäßig. Wei- . pro Schffl. z große Sgr. pro Schffl. z Sgr. pr. Schffl. z

Ctr,z Stroh 100

zen 39 76 (Gerste

H a fe r

Stettin, 21. Jan. (B. N.) Getraide. Von Weizen wurde An- fangs der Woche eine kleine Partie geringer Qualität zu 60 Rthlr. gekauft, Beste 128 bis 120/131pfd. neue gelbe Waare wird noch auf 64 à 66 Rthlr. gehaiten, wozu aber nur noch auf Abnahme oder Lieferung im Frühjahn einzelne Kauflust sein würde, während Verkäufer auf leßteren Termin selten bleiden und 2 à 3 Rthlr. mehr Noggen in loco neuer wird zu 44 43 Rihlr. erlassen, is aber bereis billiger gekauft, auf Frühjahrs-Liefe- rung 44 Rihlr. zuleyt bezahlt und eher noch zu haben. Ged, russ. in loco bleibt zu 39 Nthlr. käuflih, Von Gerste ist Oderbruch fortwährend fast gar nicht angetragen, große pomm, mit Garantie von 75 Pfd. pr. Schfl, zu 39 Nthlr auf Lieferung gekauft worden. Hafer, pomm. mit Garantie von 50 Pfd, pr. Schfl. ist zu 30 Rthlr. auf Lieferung zu haben, in loco eiwas billiger, doch, gleich anderen Sorten, ohne allen Umgang und nomi- nell, Erbsen, kleine Koch- zu 48 Rthlr. zu haben, große ohne Vorrath. Bestes Weizen- 45—- 3; Rthlr., rus}. Roggen- 2% Rthlr.

Saamen. Oelsaamen, in Folge des matten Oelmarktes, ohne be- mertbare Kauflust, Winter-Napps 82 Nthlr. , Rübsen 80 Rihlr. zu haben. n Säe-Leinsaamen is während dieser Woche nur wenig gemacht, rigaer 8% à 5 Nthlr. bezahlt, auf 9 Rthlr. gehalten, pernauer auf 105 Rthlr., {vindauer 107 NRthir,, memler 72 à 5 Rthlr.

S piritus ist während dieser ganzen Woche weichend geblieben, aus erster Hand zur Stelle heute 17%, aus zweiter Hand bereits zu 16%, 17 % gekauft, auf Frühjahrs-Lieferung zu 15% %, zu 1

sordern.

C

35 % noch zu haben.

Bon Butter trifft besonders von ord, und mittel Sorten mehr Zu- fuhr ein, während sie von feiner sehr gering bleibt, Zu notiren is : ord, 6 Sgr., mittel 6; à £ Sgr., feine T2 à s Sdr

Fettwaaren. Nüböl ohne Frage, in loco 117 Nthlr, , DT, April 1157 Rthlr., April/Mai 114 Rthlr. nominell. Leinöl weniger ange- voin „an loco 107 à 5 Nbl, Þr, Frubjabr 10, à % Rihlr. bezahlt. Palmöl in loco auf 13% Rihlr, gehalten, auf Lieferung im Frühjahr zu 115 à 5 Rihlr. gekauft. Cocusnußöl und Baumöl ohne Umsay, wie lett- gemeldet, Thran, Südsee- bleibt auf 95 Rthlr. gehalten z br. berger Leber 21 Rihlr. Für Talg zeigte sich einige Frage und is russ. gelb Lichten 175 Rthlr., Seifen 165 Rthlr, unverst. bezahlt.

Metalle, Zink ist auf Frühjahrs-Lieferung zu 52 Noheisen, schott, 1 zu 59 Sar. uoch zu1 haben. erändert im Preise und ohne Umsatz,

Fullbrand 8% à 87 Rthlr. unverst, bez,

ck Nthlr. gekauft,

Mde Ul

Heringe. Soll, Sorten ohue Anregung.

tru Rolner 10 loco 11 LUO I gebalteit, 1025 Rbr, ba,

Kaffee, Nur in ord. Brasil und mittel Cuba ist etwas zu 321 2gr. unverst. gehandelt.

Gewurze, Piment 185 à 19

Cassia 95 Sgr. verst, bez.

Reis unverändert, ord. Patna 75

andexe

U Deer 10% à 11 Mul, un

Rthlr. bez,

S N 15A RL Ss O RAE ECAES A T IT E E: T E R A A E P E: S S I B C A R C t vit Pi 6 H AEE 1A E T I N Fi" i 1ER R N 27.) 7 P L” I bts B B Ja S? T L

Allgemeiner Anzeiger.

ZeRA at Herren [64] De anntmaGuna,

Der abwesende Cigarrenmacher Carl Gotthold Hum- den 7. mel wird auf Ansuchen seiner Ehegattin Johanne Luise | de: Florentine, geb. Oppermann, zu Schwedt a, d. O,, | welche behaupiet, von scinem Aufenthalte, aller ange- wandten Mühe ungeachtet, keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen scchs Mona- D ten, und spatestens in dem auf den 29, Juli 1848,

Vormittags 11 Uhr, im Kammergerichte angeseb- ten Termine vor dem Kammergerichts-Nath Sethe zu C gestellen und die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehescheidungskflage zu beantworten, widrigenfalls die ; bösliche Verlassung für dargethan angenommen und guf [63] Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehe-

amte sowohl

| Actionairs der Berlinischen Fener- | Versicherungs- Anstalt | Februar « | A nstalt, Spandazuerstrafs | statutenn:älsigen jährlichen | hiermit eingeladen, | Berlin, den 24. Januar 1848. | |

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der Ier linis« hen Feu - ŸVe! ¡1 hei nngs N Doe.

Brendel,

Sbitlal-Labuna i Nachdem bei unterzeichnetem Königl. Sächs, Justiz-

Mandats

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heit des Allerhöchsten ] 1779 und des Geseßzes anf Montag

Ul Is ir, 1m LOKait

werden zu der Vormutags 11

N ise No, 81, anberaumten

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Crben, Cesfionarien oder

deren

General - Versammlung

Dec O0Nn besseres oder Anstalt. H, Hotho. H. Keibel.

e l, M e 1 S N Ï LZer.

Hrunde beanspruchen zu können

Amts wegen geladen,

aur aur.

tigte, bei Vermeidung, daß

Márz/

vom Otftobei diejenigen, welche entweder rücsichtlih der sub 41. a. þ. | L gedachten Kapitalien, als ursprüngliche Gläubiger, oder aus einem Grunde, Ansprüche zu haben glauben, und bezichendlich der sub, 2, erwähnten Abwesenden diese selbst nicht nur, sondern auch deren etwanige Erben und alle, welche ein nheres Erbrecht, als die hier bekannten Erben zu haben oder deren Vermögen aus irgend cinem vermeinen,

den dreißigsten Juni d. 5 zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle per sönlich oder durch gehörig zu legitimirende Bevollmäch- sie außerdem für todt, von der Nachlaß:nasse für ausgeschlossen, ihrer

Südsrüchte, PS! 82pfd, Roggen pr. Frühjahr 432 Rthlr. Br., 437 Rihlr, zu machen, Spiritus pr, Frühjahr 15% 16 % bez.

% Breslau, 21. Jan. wurde für bezahlt,

Roggen bis 60 Sgr,

Gerste 44, 49 bis 54 Sgr.

Hafer 263, 29 bis 304 Sgr.

Napps cine kleine Partie seine Qualität holte 88 Sgr.

_ Spiritus loco ciwas fester und wurde 10% 107 Rihlr, bezahlt shloß 10% Rthlr. Gld, Jm Laufe des Mis. 10 Rihlr, bezahlt, S Rüböl loco 115 Rthlr. Br. Febr. / März eben fo.

Zink 55 Rihlr. ab Gleiw. Br. :

_ Wir hatten heute einen seh Stimmung für Weizen gut.

Korinthen, Nosinen, Mandeln ohne Veränderitttg,

L 1, Weizen war heute abermals höher weißen 65, 72 bis 78 Sgr., gelben 63, 70 bis 75: &

sand bei festeren Preisen ebenfalls raschen Absaß a 53, :

animirten Marft, namentlich war die

Auswärtige Hamburg, 2Ll. Jan. Bank & ctit Magd. Witteub.

5 2 Elmsk. 30 G. Hothsch. 09 Br. Meckl. 432 Be.

Lei I 22. Jän. Sächs. Schles, 917 Br. Chem, Ries, 47 Br Löb. Zitt, 49 Br. Mgd. Leipz Z202 By Berl. Anh Lt. A. 1127 G, Lt. B. 1067 G. Dess. Bank-Act i037 Br.

London, Ï8. Jan Couns,. 3% STZ 875. Belg. 90. 88. Ard. 197. 16

i í ; Passive 17, E Aus Sch, o Holl, 534 (D, 1% do. 8I - 31 r G (6 Ô 4 I 3 4 Engl, Russ, 1035. 1032 Bras. #3, SL. Chili 30, §8. Mex. 18. Ei: Peru ©6, 34.

E aris, 19 Jan. 0% Rente du cour: 115, 50, 3% an cour. do. 73. 40 Neue 3% AUL (4 00,

‘t ien, 20 Jaa.

Áctieu 1966. Anl. d

B Orsen.

Flamb, Bera, Actien §2 Be, A 10. TOOE,

Glückst.

Leipz. Dresin. Act. 115 Fr. Sächs. Bayer. +97 G,

pronnni aat, s E n E F S Meteorologische Beobachtungen.

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22 Jan.

Abends Nac!

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6 Ubr.

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p 111 6 Luftdruck 37,11’! Par. |: Luftwärme « «| dies 09

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mm . ? Tag smI1ItLel :

je Schauspicle Montag, ckchaguspielhause. Vorstellung : E, Raupach. aus dem Französischen, von

Dienstag 25, Zan. Adonnements- Vorstellung : Zayre, große Oper in 4 Abthy., uach deu V ranzöstschen, bearbeitet von M. Tenelli. Musif 5 erciuft Di Tänzerin auf Reisen, Episode mit Ur.

Zu dieser Vorstellung werden verfauft :

Ein Billet in den Loge und ersten Balïons i Rthlr. Tribüne und 1n den Logen des zweiten zu den Logen des dritten Nanges, 1m | terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 40 Sgxr., eimn

Hierauf :

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des Profceniums, des ersten Ranges 10 Sar, ein Billet Um Parquet, zur Ranges 1 Rtblr., ein Billet

; Balkon daselbst und im Par

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Ier in 2 é E I: R T der Fremden-Loge 4 Nryir. ( ck i{nrtolfkauso N (1s fra Tito NMnnnementäa-Nnrftelli Im Schauspielhguse. 35 ste französische Abonnements-Vorstellung.

Äónigsstädtisches Theater.

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JFUnderitalijend G T L i Kalisch,

Montag, 24. Gesang n 3 Abr, voll D, Direktor Gährich.

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Dienstag, 295.

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Gedrucki

L Ks 1 P T O P D H

13, November F 5 N ! 1834 alle polnischen Pfandbriefen mit 14 Coupons enthalten tvarc1

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ck, Nofen in Warschau über Gulden 475,000 1n

O bal C V Viagcs Herrn von Rarsti, gehoben Weren TaUNn ¡10 l noch zur Umgehung der Formalitäten eme D von Thlr. 50, sage Funfzig Thaler pr für die Ausfindung besagten Depositscheins

( \ De S S, Uu 1

anderen

preuß) Qo Von ( Herrn von Karski, unter Adresse des ( fen in Warschau, von Letterem unverzuglicy entrichte werden.

Der Depofsitschein vie nachstehend :

Bnia dzisleysZzego przylälem od

175,000 wyraZzn1ie

{ alu il or (Cra o Q y(:# andurch ist in polnischer Sprache versap!

VV oo. 4lexand a Karskiego Zip. ztotych Czterysta Sicdmdziesiat Pic

nowyvch z. 1äma Kuponami, które za zwrolem 1 ¿lS!Y t wydaé dek

StawnyYchi kwitu

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beziehendlich O - nInleysZzezo temuz laeuigé. E 1 j Zaden 1cdnakK

gatte für den allein shuldigen Theil erklärt werden wird, Berlin, den 10. Januar 1848 Das Ehegericht des Königl. Preuß. Kammergerichts, |

. P. C P 4 c L i 5 : s FFriedrich-Wilhelms-Nordbahn. | [42 b] Funfzehnte Einzahlung. “s s Die Besißer von Cer- e tififaten der Friedrich- Wilhelms - Nordbahn werden hierdurch benach- richtigt, daß die sun f#- zehnte Einzahlung von 5% nach Abrech- “nung der auf den bishe- rigen Einzahlungen haf-

Es ——= tenden Zinsen von 22 Sgr. 6 Pf, mit 4 Thlr, 7 Sgr. 6 Pf, für jedes Certifilat bei uns täglich bis zum 1. Februar a. c-, mit Ausnahme der Sonntage, von 9—12 Uhr Vor- mittags, geschehen fann. Zu dicsem Behufe sind die Certififate mit \peziellem Nummern-Verzeichniÿ auf un- serem Comtoir, Burgstraße Nr. 25, einzureichen, um dagegen die neuen sofort oder ers "x erfolgter Einsendung in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 17. Januar 1848. Jacobson & Rieß,

18 mit Genehmhcltung des Kön'glichen Hohen Appella- tionsgerichts zu Dresden, als Lehuhofes, die Besiger des Rittergutes Sachsgenin mit Ebmath, die Herren Ernst August Gustav, Wilhelia Friedrih Julius und Ernst Karl Friedrih Gebrüder von Brandenstein, wegen der- jenigen verjährten Hvpotheken, welche mit a) 1000 Mßnfl. Ehegeld, 1000 Mßnfl. Gegenvermächtniß, 300 Mßnfl. Hausgeld, 1000 BMßnfl. Paraphernalien lt. Kons. vom 9. Ja- nuar 1726 für Eve Elisabeth Christiane Charlotte, - geb. von Brandenstein, und b) 4000 Mßufl, Darlehn für Georg Albrecht von __ Brandenstein lt, Kons. vom 31, Juli 1/728, auf ihrem Gute haften, als auch 9 Christiane Negine verw, Schneider allhier, als die prä- sumtive Erbin der im Jahre 1794 zu Voigtsberg ge

borenen Johanne Christiane Schneider, welche zuleßt im Jahre 1817 von Görli aus Naqhricht von sich ge- gegeben und nah Rußland \ih hat begeben wollen, hier aber aus dem Nachlasse ihres Vatérs, weiland Jo- hann Gottfried Schneider's, einen Erbtheil an 40 Thlr. 7 Ngr, zu gewärtigen hat, um Erlassung vorschrists- mäßiger Ediktalien nachgesucht; als werden in Gemäß-

Ansprüche und der Nechtswohlthat der Wiedercinsezung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, zu erscheinen und nach Befinden sich zu legiti miren oder ihre ctwanigen Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, hierüber nah Befinden mit dem zu be- stellenden Kontradiktor rechtlih zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschließen, hierauf den Unsren GSevtember d. J. der Inrotulation der Akten zum Verspruch Rechtens und Den [Unten Wiiober d,

der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches 12 Uhr Mittags wegen der Außenbleibenden für publizirl erach- tet werden wird, gewärtig zu sein.

Auswärtige haben zu Annahme etwa künftig zu er- lassender Ladungen und Verfügungen in der Nähe wohnhafte BVevoilmächtigte zu ernennen.

Königl. Sächs. Justizamt Voigtsberg, den 19. Ja- nuar 1848. Hantuß,

[60 b]

Jn Deuß am Rhein is am 17, Oktober 1847 dem Herrn von Karski aus Polen eine Brieftasche verloren gegangen oder entwendet worden, worin Thaler Gn preußischen Kassen-Billetten, Gulden 700 in polnis jen Bankbilletten und ein Depositschein des Herrn Banquier

ziozytem micdzy moie pieniadze, Za A i n BoZz L j ° ck ne Bron BoZze mogAacy 81 wydarzy( prz3 B Lm S E R "7 E Q VVarszawa dnia 30 VVrzesnia 184/-

[26] ZU verta usen ist Familien-Lerhälimsje hal-

-- À Í (295 a3 4 d S ber ein §otel ersten Ranges in A LiP Jz, unk

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Hierauf Reflektirende belieben sh im Uöôtel Rheini- hen Hof Nr. 22, zwischen 11 und 12 Uhr Vormittag, wegen gefälliger Rücksprache zu melden.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für % e 8 Ntblr, (m 2 uEe S Aly. s- L Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung. Bei cinzelnen Kummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Inhalt

Amtlicher Theil.

Ständische Angelegenheiten. Vierte Sitzung des Vereinig- ten ständischen Ausschusses am 20, Januar: (Schluß.) Fort- seßung der Verhandlungen über §. 8 des Entwurfs des Strafgeseybu- hes : Vollstreckung der Todesstrafe: Soll die Oeffentlichkeit derselben in

„den betreffenden Paragraphen ausdrücklih erwähnt werden? Wird verneint. Soll der Gebrauch des Fallbeils beantragt und in dem Ge- seß erwähnt werden? Wird bejaht. Schärfung der Todesstrafe : Soll der Wegfall derselben beantragt werden? Wird bejaht. Ver- handlungen über §.9 des Entwurfs : Zuchthausstrafe z Begriff der „\chwe- ren Arbeit“’z Dauer der Zuchthausstrafe. , L

Beilage,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Post-Direktor Strahl in Görliß das Prädikat als Ober- Post = Direktor zu verleihen,

Se. Hoheit der regierende Herzo S / Hoh g Herzog von Sachsen-Koburg- Gotha ist von Koburg, und s Se Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Stre- liÿ von Neu=-Streliß hier angekommen.

j Dem bisherigen Oberlehrer Dr. Polsberw am fköllnishen Real- Gymnasium hierselbst is das Prädikat „Professor“ beigelegt worden,

__ Bur Geier des Jahrestages Friedrichs des Zweiten wird die Königliche “kademie der Wissenschaften am Donnerstage, den 27sten D M Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentlihe Sigßung halten, E der Zutritt auch ohne besondere Einladung dur) Karten

eht.

Berlin, den 24, Januar 1848.

Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Dies sSaNten

Das 3te Stück der diesjährigen Geseß-Sammlung, welches heute

ausgegeben wird, enthält die Allerhöchsten ÄdbéieideLicbres unter : Nr. 2921. vom 23. September v. J., betreffend die Aufnahme der Taxen derjenigen Güter im Großherzogthum Posen, welche weder zum Verbande des posenshen, noch des westpreußischen Kreditsystems gehören; :

. vom 10. November v. J., betreffend das bei Kündigung

der vierprozentigen posener Pfandbriefe zu beobachtende

Verfahren; und

vom 10. Dezember v. J., betreffend die Auflösung des

Kuratoriums für die Krankenhaus- und Thierarzneischul-

Angelegenheiten und die unmittelbare Unterordnung der

Thierarzneischule unter das Ministerium der Medizinal-

Angelegenheiten,

Berlin, den 25. Januar 1848.

Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.,

Abgereist: Der außerordentliche Gesandte- und bevollmächtigte Minister am Kaiserli russishen Hofe, General-Major von Rochow, nach St. Petersburg.

09999 au F de dai

2923.

Ständische Angelegenheiten.

Vierte Sipung des Vereinigten ständishen Aus\chusses. (20sten Januar.) (Schluß)

Marschall : Wir kommen nun zum nächsten Gegenstande der Diskussion, welcher enthalten ist in dem Abtdeilungs-Gutachten Seite 8 bis zu den Worten: „daß die Todesstrafe durch Enthauptung zu vollstrecken sei 2c.““, nämlih zu der von der Abtheilung vertretenen Ansicht, daß die Todesstrafe öffentlich zu vollstrecken sei. Also auf diesen Punkt, daß die Todesstrafe öffentlich vollstreckt werden möge, bezieht sich die gegenwärtige Berathung. j ___Zustiz-Minister Uhden: Es kann dem Gouvernement an sich indifferent sein, ob das Wort öffentlich weggelassen oder aufge- nommen wird, da es sih von selbst versteht, daß von einer heim- lihen Hinrichtung, etwa im Gefängniß oder sonst auf versteckte Weise, keine Rede sein kann. Es i} nur darum das Wort öffent- lich fortgelassen worden, weil über den Umfang und die Art der Oeffentlichkeit ein Zweifel entstchen könnte, ob nämlich nur eine solche Hinrichtung für eine öffentliche zu erachten, die auf öffentlichen Pläz- zen, Märkten 2c. stattfindet, oder auch die sogenannte Jutramuran-= Hinrichtung, die nicht blos in Gegenwart von Richtern und anderen öffentlichen Beamten, sondern auch von Bürgern vollführt wird, wie 3. B. in Nord-Amerika. Die Einführung der letzteren dürfte aber nur unter der Bedingung zulässig sein, wenn au in den alten Pro- vinzen das öffentliche und mündliche Verfahren vollständig eingeführt sein wird. Da hierüber gegenwärtig Berathungen {weben, so hat es die Regierung vorgezogen, das Wort öffentli fortzulassen.

Abgeordn. Dittrich: Gegen den Antrag der verehrten Abthei- lun auf öffentliche Vollstreckung der Todesstrafe spreche ih mi aus, weil ih nit glaube, daß der beabsichtigte Eindruck der Abschreckun gerade das Wesentlichste der Todesstrafe ist, Jch glaube aber E nicht, daß, wenn man solche voranstellt, diese Absicht erreicht wird, und im Gegentheil, daß gerade diese Absicht durch die öffentliche Hollstreckung verfehlt wird, denn das Mitleid für den Verbrecher regt \ch sehr häufig, und es wird nicht abgeschreckt, sondern für den Ver-

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Preußische Zeitung.

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brecer ein Gefühl erregt, welches sicher nicht gut ist, Mir scheint die höchste Absicht des Strafrechts die zu sein, ein Mittel für die Volks erziehung zu werden, und wenn man sie als ein solhes ansieht, so it gewiß die öffentlihe Vollstreckung nicht gut, Was der Herr Zujstiz- Minister so eben gesagt hat, scheint mir das unzweifelhaft Zweckmäßigste zu sein.

Abgeordn. von Wodiczka: Jh gehöre zu denjenigen Mitglie= dern der Abtheilung, welche der Ansicht sind, daß die Art, wie die Todesstrafe zu vollstrecken sei, nit in das materielle Strafgeset, son- dern in die Prozeß - Ordnung gehöre, und dies wollte ich nur hier erklärt wissen. :

Abgeordn. von Gaffron: Jh habe mich in der Abtheilung deshalb für die öffentliche Hinrichtung im Gegensaße zu der intra- muranen ausge|prochen, weil ih 1) schon im gestrigen Vortrage ge- außert habe, daß ih die Abschreckung als einen wesentlichen Grund für die Todesstrafe betrachte, deshalb also die Hinrichtung öffentlich sein muß, 2) könnte es theilweise für einen Mangel an Kraft der Regierung gedeutet werden, wenn sie mit dem äußersten Akte der Strafgewalt nicht öffentlich hervortritt, und dann 3) erlaube ich mir noch auf einen Punkt aufmerksam zu machen. Es ist unglaublich, wie bisweilen Gerüchte im Volke sich verbreiten, denen man vernünf- tigerweise keinen Glauben schenken kann, welhe aber doch Anklang dort finden, Könnte nicht der Verdacht entstehen, wenn irgend ein angesehener, hochgestellter Mann dem Richterbeile verfällt, seine Hin- richtung habe gar nicht stattgefunden? Die intramurane Hinrichtung hat immer etwas Unheimliches und Lichtscheues, daher stimme ih für die öffentliche Hinrichtung.

Abgeordn. von Auerswald: Jh muß dem von dem geehrten Abgeordneten angeführten Grunde doch entgegenseßen, daß, wie schon in der Abtheilung zur Sprache gekommen und so eben von dem Herrn Justizminister bestätigt worden ist, bei einer solhen Jntramuran-Hin- rihtung keinesweges von irgend einer Art von Heimlichkeit und Lichtscheu die Rede scin kann, und daß nicht blos die Richter, son- dern auch Notable aus dem Volke zugegen sein sollen, die denn doch mindestens, ich sage mindestens, so viel Vertrauen und Glauben für das Zeugniß der vollzogenen Hinrihtung im Volke finden müssen, als die Massen zusammengelaufenen Pöbels, die jegt derselben beiwohnen. Ich glaube, daß wir sehr wohl thun werden, wenn wir auf Einfüh- rung des Wortes öffentlich verzichten. Î

Abgeordn. Graf von Schwerin: Es i} so ehen das gesagt wor- den, was ich bemerken wollte.

Abgeordn. Knoblauch: Jch glaube, wir können um so eher darauf verzichten, weil bestimmt zu erwarten is, daß die Oeffentlich- keit des Gerihtsverfahréëns allgemein eingeführt wird. Es wird auf diesem Wege der Urtelsspruh diejenige weitere öffentliche Verbrei- tung erlangen, die in solhen Fällen besonders erforderli scheint.

Abgeordn. von Patow: Nach der Erklärung, welche so eben der Herr Justizminister Uhden abgegeben hat, glaube ich auch, daß von dem Zusaß öffentlich abzuschen und dem Gouvernement zu überlassen sei, angemessene Maßregeln deshalb zu treffen.

e Staats - Minister VON Savigny : Fch bitte um die Erlaubniß, einige Worte binzufügen zu dürfen. Es is der Antrag auf Auf- nahme der Bestimmung in das Gesebß gerichtet worden, nah welcher die Hinrichtung öffentlich geschehen soll. Jch mache darauf aufmerk- sam, daß in dieser Anwendung der Ansdruck „vffentlih““ eine gewisse Zweideutigkeit mit sich führt. Die Abtheilung hat ihn unstreitig in dem Sinne genommen, daß dadurch jeder Gedanke von Heimlichkeit und selbst jeder Verdacht einer heimlichen Hinrichtung gänzlich besci- tigt werden soll, allein es is von einzelnen geehrten Mitgliedern be- reits anerkannt worden, daß diesec Zweck, mit dem ih vollkommen über- einstimme, auf einem anderen Wege erreiht werden könne.

Man muß nämlich unterscheiden zwischen bedingter und unbe= dingter Oeffentlichkeit. Auch die bedingte Oeffentlichkeit kann so be- schaffen sein, daß sie jeder billigen Anforderung vollkommen Genüge leistet. Es besteht die völlige Oeffentlichkeit des Gerichts-Verfahrens am Rhein, zum Theil nun auch in den alten Provinzen, und so könnte es scheinen, daß die Konsequenz darauf führen müsse, unbeschränkte Oeffentlichkeit au bei der Hinrichtung beizubehalten, wie sie bis jet stattgefunden hat. Jndeß i es nöthig, die Erfahrung zu Rathe zu ziehen, welchen Erfolg die Oeffentlichkeit des Gerichts=Verfahrens ge- habt habe. Den allergünstigsten, indem die Ausübung der Straf- geretigkeit den edelsten Eindruck hervorbringt und das Rechtsgefühl befördert, indem man si überzeugt, daß auf die ernsteste und ge- wissenhafteste Weise die Rechtspflege gehandhabt wird. Dieser Ein- druck is gewiß heilsam. Die Erfahrung über den Eindruck der un- bedingt öffentlichen Hinrichtung ist aber die allerungünstigste. Nicht blos in großen Städten, sondern auch auf dem Lande, wo Hinrich- tungen vorgekommen sind, niht nur in unserem Lande, \on*ckern auch in anderen Ländern ist das Schauspiel einer unbedingt öffentlichen Hinrichtung dasjenige, welches die rohesten Leidenschaften hervorruft, indem der niedrigste Pöbel sich zu diesem Schauspiel versammelt und bei dieser Gelegenheit die rohesten Verbrechen begeht. Wo die Er- fahrung dafür spricht, ist es Pflicht des Geseßgebers, dafür zu sor- gen, daß einer so unheilvollen Wirkung vorgebeugt werde, und wo es Mittel giebt, diesen Zweck mit dem anderen Zwecke zu vereinigen, daß jeder Verdacht der Heimlichkeit ganz beseitigt werde, da liegt es doch sehr nahe, sih dafür zu erklären, Î

Marschall : Die zu stellende Frage heißt: Will die Versamm- lung die öffentlihe Vollstreckung der Todesstrafe beantragen ?

Abgeordn. Graf von Schwerin: Darf ich mir wegen der Frage- stellung ein Wort erlauben, so glaube ih, daß es besser sei, die Frage so zu stellen: Tritt die Versammlung der Meinung der Abtheilung bei, daß das Wort „öffentlich“ hinzugefügt werden soll? Oeffentlich- feit im gewissen Sinne, hat der Herr Justiz-Minister gesagt, sei nicht die Absicht, auszuschließen. Ob aber hier im Paragraphen „öffent- lih“/ hinzuzufügen, steht in Frage. /

Marschall: Jch glaube, daß durch die eine oder andere Frage- stellung im Wesentlichen nichts geändert wird. Bei der Frage, welche ih vorschlug, is kein Zweifel darüber, daß nur die volle Oeffentlich- feit auf offenem Felde gemeint sei; es hat aber kein Bedenken, die Frage so einzurichten, wie vorgeschlagen worden ist.

Justiz - Minister Uhden: Die Frage is einfa so zu stellen:

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1848.

Soll das Wort „öffentlich“ in das Geseh aufgenommen werden oder nicht ?

Marschall: Das war der Vorschlag des Grafen von Schwerin. Ich werde die Frage so stellen:

Wünscht die Versammlung, daß das Wort „öffentlich“ in die be- treffende Stelle des Paragraphen aufgenommen werde? Diejenigen, welche die Frage bejahen wollen, werden dies durch Auf- stehen zu erkennen geben. (Wird mit einer großen Majorität verneint.)

Die Berathung geht nun über zum nächsten Punkte, dessen die Abtheilung erwähnt hat, nämlich auf die Art der Vollstreckung der Todes strafe. Die Abtheilung s{hlägt vor, daß die Vollstreckung durch das Fallbeil beantragt werden möge. Es fragt sich, ob und welhe Bez merkungen in dieser Beziehung zu machen sind.

Justiz=Minister Uhden: Jh möchte mih doch dagegen erklären, in das Geseß aufzunehmen, daß die Todesstrafe durch das Fallbeil vollstreck werden soll, weil es nit in das materielle Strafrecht, son=- dern in die Kriminal=- Prozeßorduung gehört. Wenn aber die hohe Versammlung in ihrer Mehrheit den Wunsch aussprechen sollte, daß von nun an die Todesstrafe überall durch das Fallbeil vollstreckt wer= den möchte, so würde dies im Protokolle bemerkt und Sr. Majestät dem König zur Entscheidung vorgelegt werden. Jch glaube um o mehr darauf antragen zu dürfen, da ja auch im Code pénal nit ausgcdrückt is, daß die Todesstrafe durch das Fallbeil érsolzen solle, sondern nur im Allgemeinen von Enthauptung die Rede ist.

Marschall: Die Frage wird lauten können :

„Soll im Geseße ausgedräckt werden, daß die Enthauptung durch das Fallbeil zu bewirken sei?“ S

Referent Kaumann: Jch habe das Bedenken, daß durch diese Fragestellung manches Mitglied in Verlegenheit geseht werden wird. Es fann Jeder wünschen, daß die Vollstreckung durch das Fallbeil erfolge, aber Mancher wird es nicht für angemessen erachten, daß diese Bestimmung hier direkt aufgenommen werde. Jh würde daher bitten, di e Frage zu stellen :

„Jst die Versammlung der Meinung, Fallbeil vollstreckt werde ?““ und es der Redaction zu überlassen, wie diesem Wunsche Erfüllung wiederfahre, oder. ob es vorbehalten bleiben soll, ihn in die Prozeß= Ordnung aufzunehmen,

Korrefcrent Frhr. von Mylius: Jch glaube, daß weiter kein

Ausweg bleibt, als die Frage in zwei Theile aufzulösen : „Will die Versammlung den Wunsch aussprechen, daß die Todes-= strafe durch das Fallbeil vollstreckt werde 7““ und in die: „Ist ‘sie der Ansicht, daß diese Art der Hinrichtung in dem mate- riellen Strafrechte eine Stelle erhalte?“ Was die erste Frage betrifft, so würde ih dafür stimmen; in Bezie=« hung auf die zweite Frage aber bin ih der Meinung, daß eine solche Bestimmung nicht in das materielle Strafrecht, s\oudern in die Kri= minal-Prozeßordnung gehört.

Abgeordn. Graf von Schwerin: Jch stimme ganz darin mit dem Herrn Korreferenten überein, daß zwei Fragen in Erörterung fommen müssen, niht aber darin, daß nur die erste bejaht und die

daß die Strafe durch das

zweite verneint werden müsse. Jch bejahe die eine, aber auch die zweite, und trete damit der Ansicht des Herrn Justiz - Miuisters ent= gegen, daß es nur in die Kriminal=Prozeßordnung gehöre, ob das Fallbeil angeordnet werden solle. Meiner Meinung nah wird die Strafe durch die Art der Vollstreckung wesentlih verändert. Auch im alten Landrechte steht :

„Wird mittelst des Rades vom Leben zum Tode gebracht. ““ Es scheint mir daher, daß die Bestimmung in das Strafrecht und nicht in die Kriminal-Prozeßordnung gehört. Es liegt in der Art, wie die Todesstrafe vollstreck wird , eine wesentlihe Verschiedenheit der Strafe. Ob der Scharfrichter mit dem Beile enthauptet und dem Hinzurichtenden möglicherweise viele Qualen verurcsaht, oder ob es ein Instrument giebt , welches die Strafe mit einem Hiebe sicher vollstreck , i ein wesentlicher Unterschied. Deshalb gehört die Bestimmung in das Strafrecht. l

__ Justiz-Minister Uhden : Jm Landrechte werden verschiedene qua=- lifizirte Todesstrafen erwähnt, unter ihnen au das Rädern, im Ge= gensaße gegen die einfahe Todesstrafe. Ob die Enthauptung aber durch das Fallbeil oder durh das Beil erfolgen soll, i eine Sache der Zweckmäßigkeit, und man kann darüber streiten, ob die eine oder die andere Art die bessere sei. Die Bestimmung gehört aber in die Kriminal-Prozeß-Ordnung.

Abgeordn. von Aucrswald: Jh muß die Bitte hinzufügen, daß der Herr Marschall gestatte, die Debatte getrennt zu führen. Es sind Mehrere, die für die cine Frage stimmen werden, nicht aber für die andere. Jch gestatte mir die Frage : ob der Herr Marschall nicht die Debatte zuerst über die Vollziehung durch das Fallbeil vor- gehen lassen wolle?

Abgeordn. Graf von Zech-Burkersrode: Als im Jahre 1843 der Strafgesebß - Entwurf den sächsishen Provinzial-Ständen vorlag, wurde vorgeschlagen, bei dem Gouvernement auf Einführung des Fallbeils anzutragen. Der Vorschlag wurde niht angenommen, weil er in die Kriminal - Prozeß - Ordnung gehöre; dann auch, weil man fand, daß dieses Jnstrument zu schr an die Gräuel der Schreckens= zeit der französishen Revolution erinnere und sich deshalb ein beson- derer Schauder an dieses Jnstrument knüpfe. Dazu tritt, daß ih in neuerer Zeit mehrere Fälle in der Gazette des Tribunaux ge- lesen habe, wo ein Mißlingen mit diesem Jnstrumente stattgefunden hat. Es gewährt also keine Sicherheit. Jch erkläre mi gegen den Vorschlag. E Z ;

Vice-Marschall von Rochow: Jch möchte mich doch gegen die Trennung der Fragen erklären. Die Bestimmung gehört entweder in dieses Gese oder in ein anderes. Nur inwiefern die Bestimmung in das vorliegende Geseß gehört, haben wir zu debattiren. Nach mei- ner Meinung kann die Frage also nur heißen: ob die Bestimmung in das Strafrecht aufzunehmen ist.

Abgeordn. Dittrich: Jch halte die Enthauptung dur das Fall beil für würdiger, als die durch Menschenhand. Jn Betreff der Thei- lung der Frage schließe ih mich dem an, was der Redner vor mir gesagt hat, Die Bestimmung gehört nach meiner Meinung in das